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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft bestimmte Resorcinderivate und deren
Verwendung als Hautaufhellmittel.
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Hintergrund der Erfindung
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Die
Ausdrücke "Aufhellmittel" und "Depigmentierungsmittel" werden in diesem
Dokument durchgängig austauschbar
verwendet.
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Die
Hautfarbe bei Menschen entsteht aufgrund einer komplexen Reihe von
Zellprozessen, die innerhalb einer einzigartigen Population von
Zellen, die als Melanocyten bezeichnet werden, durchgeführt werden. Melanocyten
sind im unteren Teil der Epidermis lokalisiert, und deren Funktion
ist die Synthese eines Pigments, Melanin, das den Körper vor
den Schadwirkungen von Ultraviolettstrahlung schützt.
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Wenn
Haut Ultraviolettstrahlung, wie sie in Sonnenlicht enthalten ist,
ausgesetzt wird, erhöhen
die Melanocyten ihre Synthese von Melanin. Melanin wird in Melanosomen,
die in der Zelle befindliche Vehikel sind, abgelagert. Die Melanosomen
werden durch Keratinocyten, die die melaninhaltigen Melanosomen
internalisieren, aus der Zelle gezogen und zur Oberfläche der
Haut getragen. Das Endergebnis ist, dass die sichtbaren Schichten
der Haut eine braune Farbe zeigen, die üblicherweise als "Bräunung" bekannt ist. Die
Tiefe der beobachteten Farbe der Haut ist proportional der durch
Melanocyten synthetisierten und zu den Keratinocyten übertragenen
Melaninmenge.
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Der
Mechanismus, durch den die Hautpigmentierung gebildet wird, die
Melanogenese, ist besonders komplex und umfasst schematisch die
folgenden Hauptstufen: Tyrosin → L-Dopa
Dopachinon → Dopachrom → Melanine.
Die ersten zwei Reaktionen in dieser Reihe werden durch das Enzym
Tyrosinase katalysiert. Die Aktivität von Tyrosinase wird durch
die Wirkung von α-Melanocyten
stimulierendem Hormon oder UV-Strahlung gefördert. Es ist bekannt, dass
eine Substanz eine Depigmentierungswirkung besitzt, wenn sie direkt
auf die Vitalität
der Epidermismelanocyten, in denen die Melanogenese normalerweise
erfolgt, wirkt und/oder wenn sie in eine der Stufen der Melaninbiosynthese
eingreift. Die aktiven Verbindungen, die bei den verschiedenen Verfahren
und Zusammensetzungen dieser Erfindung verwendet werden, hemmen
Tyrosinase und hemmen oder verringern dadurch die Melaninbiosynthese.
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Es
besteht ein starker Bedarf an Mitteln, die es ermöglichen,
dass erworbene Ablagerungsstellen, wie Flecken oder Sommersprossen,
wieder auf eine normale Hautfarbe gebracht werden. Zu diesem Zweck
wurde eine Vielzahl von Mitteln und Verfahren entwickelt und auf
den Markt gebracht. Beispiele für
derartige Verfahren sind (a) ein Verfahren, wobei Vitamin C (L-Ascorbinsäure) mit
guter Reduktionsfähigkeit
oral in großen Menge
verabreicht wird, (b) ein Verfahren, wobei Glutathion parenteral
verabreicht wird; (c) ein Verfahren, wobei ein Peroxid, wie Wasserstoffperoxid,
Zinkperoxid, Natriumperoxid und dgl., verabreicht wird, und (d)
ein Verfahren, wobei Vitamin C oder Cystein topisch in Form einer
Salbe, Creme oder Lotion verabreicht wird. Vitamin C besitzt ein
Problem im Hinblick auf die Stabilität und wird in wasserhaltigen
Systemen so instabil, dass Geruchs- und Farbveränderungen verursacht werden.
Thiolverbindungen, wie Glutathion und Cystein, zeigen keine ausreichende
Depigmentierungswirkung, da die Entwicklung der Wirkung sehr lang sam
ist.
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Die
derzeit als Depigmentierungsmittel am breitesten verwendeten Substanzen
sind insbesondere Hydrochinon und dessen Derivate, insbesondere
dessen Ether, wie Hydrochinonmonomethylether. Diese Verbindungen
sind zwar wirksam, ergeben jedoch bekanntlich Nebenwirkungen, die
gefährlich
sein können.
Hydrochinon, dessen Verwendung auf eine Konzentration von 2 % beschränkt ist,
ist für
Melanocyten sowohl reizend als auch cytotoxisch.
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Das
US-Patent Nr. 4 526 179 betrifft bestimmte Hydrochinonfettsäureester,
die gute Aktivität
besitzen und weniger reizend und stabiler als Hydrochinon sind.
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Die
japanische Patentanmeldung Nr. 27909/86 betrifft andere Hydrochinonderivate,
die nicht die Nachteile von Hydrochinon aufweisen, jedoch eine relativ
schlechte Wirksamkeit besitzen.
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Das
US-Patent 5 5 449 518 betrifft 2,5-Dihydroxyphenylcarbonsäurederivate
als Hautdepigmentierungsmittel.
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Die
europäische
Patentanmeldung
EP 341
664A1 betrifft bestimmte Resorcinderivate als Tyrosinaseinhibitoren
und Hautdepigmentierungsmittel.
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Die
internationale Veröffentlichung
nach PCT WO 99/15148 betrifft bestimmte Resorcinderivate als Tyrosinaseinhibitoren
und Hautdepigmentierungsmittel.
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Die
Verwendung von topischen Depigmentierungsmitteln, die gute Wirksamkeit
aufweisen und unschädlich
sind, ist besonders günstig
zur Behandlung des folgenden: einer regionalen Hyperpigmentierung,
die durch Melanocytenhyperaktivität verursacht ist, wie idiopathisches
Melasma, das während
einer Schwangerschaft (eine Maske für eine Schwangerschaft oder
Chloasma) oder nach einer Östrogen-Progesteron-Empfängnisverhütung auftritt;
einer lokalen Hyperpigmentierung, die durch gutartige Melanocytenhyperaktivität und -proliferation
verursacht wurde, wie Lentigo senilis oder Leberflecken; einer zufälligen Hyperpigmentierung,
wie eine Lichtsensibilisierung und Narbenbildung nach einer Verletzung;
und bestimmter Formen eines Leukoderma, wie Vitiligo, wobei, wenn
die verletzte Haut nicht repigmentiert werden kann, die übrigen Bereiche
normaler Haut depigmentiert werden, um der gesamten Haut eine homogene
weiße
Farbe zu verleihen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Resorcinderivate der Formel I, die im folgenden definiert sind und
bei den verschiedenen Verfahren und Zusammensetzungen dieser Erfindung
verwendet werden, sind bei der Behandlung der im vorhergehenden
genannten dermatologischen Zustände
sowie anderer dermatologischer Zustände, von denen einige später in diesem
Dokument angegeben sind, für
die das behandelte Subjekt aus medizinischen oder kosmetischen Gründen eine
Aufhellung oder Verringerung der Pigmentierung der durch den Zustand
betroffenen Haut wünscht,
verwendbar.
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Die
Resorcinderivate der Formel I sind auch zur Behandlung von entzündlichen
Erkrankungen, wie Psoriasis, Dermatitis und Akne, und zur Behandlung
von Kopfschuppen verwendbar.
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Durch
die Erfindung erfolgt daher die Bereitstellung einer Verbindung
der Formel I:
oder eines pharmazeutisch
akzeptablen Salzes derselben,
worin:
R einen (C
3-C
8) Cycloalkylring
oder (C
5-C
8) Cycloalkenylring
bedeutet, worin entweder der Cycloalkylring oder der Cycloalkenylring
mit einem Rest von -N(R
1)SO
2(CHR
1)
nR
2 oder
-(C
1-C
6)AlkylN(R
1)SO
2(CHR
1)
nR
2 substituiert
ist, wobei jeder Rest R
1 unabhängig voneinander
aus Wasserstoff, (C
1-C
6)Alkyl, Phenyl
und Benzyl ausgewählt
ist; R
2 Aryl, Heteroaryl oder Heterocycloalkyl
bedeutet, das optional mit einem oder mehreren Substituenten substituiert
ist, die unabhängig
voneinander aus Halogen, OH, -(C
1-C
6)Alkyl, -(C
1-C
6)Alkoxy, Trifluormethoxy, -S(O)
m(C
1-C
6)Alkyl, Amino,
-N(R
1)CO(C
1-C
6)Alkyl,
COOR
1, -(C
1-C
6)AlkylCOOR
1, -CO(C
1-C
6)Alkyl, -(C
1-C
6)AlkylOH, -(C
1-C
6)Alkylamino,
Di-((C
1-C
6)alkyl)amino,
Nitro, Cyano, -CONH(CHR
1)
nCO
2R
1, -CONR
1N(R
1)
2,
Trifluormethyl, Aryl, Heteroaryl und Heterocycloalkyl ausgewählt sind;
n eine ganze Zahl von 0 bis 6 bedeutet; und m eine ganze Zahl von
0 bis 2 bedeutet;
wobei der Cycloalkenylring nicht aromatisch
ist.
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Wenn
R ein Cyclohexyl- oder Cyclohexenylring ist, ist der Ring zweckmäßigerweise
an der 3- oder 4-Position und vorzugsweise an der 4-Position substituiert.
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Wenn
R ein Cyclopentyl- oder Cyclopentenylring ist, ist der Ring vorzugsweise
an der 3-Position substituiert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist R mit einem Rest -(C1-C6)AlkylN(R1)SO2(CHR1)nR2 substituiert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist R mit einem Rest -N(R1)SO2(CHR1)nR2 substituiert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet R1 H.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet n 0.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet n 1.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet n 2.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet m 2.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet R1 H und n 0.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet R1H, n 0 und m 2.
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Durch
die Erfindung erfolgt ferner die Bereitstellung einer Verbindung,
die ausgewählt
ist aus der Gruppe von:
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
4-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
3-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-fluorbenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2-thiophensulfonamid;
5-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2-thiophensulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-nitrobenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-nitrobenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,4-dinitrobenzolsulfonamid;
3-Cyano-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(methylsulfonyl)benzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2-naphthalinsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methylbenzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methylbenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methoxybenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(dimethylamino)-1-naphthalinsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-1-methyl-1H-imidazol-4-sulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(3-isoxazolyl)-2-thiophensulfonamid;
Methyl-3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat;
Methyl-4-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat;
Methyl-3-({[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat;
Methyl-4-({[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat;
4-Cyano-N-[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
N-[2-Chlor-4-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)phenyl]acetamid;
4-Amino-3-chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
4-Acetyl-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzol sulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(trifluormethoxy)benzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-fluorbenzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,4-difluorbenzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,3,4,5,6-pentafluorbenzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-(trifluormethyl)benzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3,5-bis(trifluormethyl)benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl](phenyl)methansulfonamid;
2-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(trifluormethyl)benzolsulfonamid;
3,5-Dichlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
4-Brom-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,5-difluorbenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3,5-bis(trifluormethyl)benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-1-naphthalinsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-(hydroxymethyl)benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(hydroxymethyl)benzolsulfonamid;
4-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure;
3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure;
4-({[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure;
3-({[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure;
Benzyl-(2S)-2-{[3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]amino}-3-phenylpropanoat;
(2S)-2-{[3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]amino}-3-phenylpropansäure;
Benzyl-3-{[3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]amino}propanoat;
N-[3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]-β-alanin;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-hydrazinocarbonyl)benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-(1H-tetrazol-5-yl)benzolsulfonamid
und
einem pharmazeutisch akzeptablen Salz derselben.
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Durch
die vorliegende Erfindung erfolgt ferner die Bereitstellung einer
pharmazeutischen Zusammensetzung zur Aufhellung von Haut oder Verringerung
der Pigmentierung von Haut bei einem Menschen, die einen pharmazeutisch
akzeptablen Träger
und eine zur Aufhellung von Haut oder Verringerung der Pigmentierung
wirksame Menge einer Verbindung der Formel I:
oder eines pharmazeutisch
akzeptablen Salzes derselben,
worin:
R einen (C
3-C
8) Cycloalkylring
oder (C
5-C
8)Cycloalkenylring
bedeutet, worin entweder der Cycloalkylring oder der Cycloalkenylring
mit einem Rest von -N(R
1)SO
2(CHR
1)
nR
2 oder -(C
1-C
6)AlkylN(R
1)SO
2(CHR
1)
nR
2 substituiert
ist, wobei jeder Rest R
1 unabhängig voneinander
aus Wasserstoff, (C
1-C
6)Alkyl, Phenyl
und Benzyl ausgewählt
ist; R
2 Aryl, Heteroaryl oder Heterocycloalkyl
bedeutet, das optional mit einem oder mehreren Substituenten substituiert
ist, die unabhängig
voneinander aus Halogen, OH, -(C
1-C
6)Alkyl, -(C
1-C
6)Alkoxy, Trifluormethoxy, -S(O)
m(C
1-C
6)Alkyl, Amino,
-N(R
1)CO(C
1-C
6)
Alkyl, COOR
1, -(C
1-C
6)AlkylCOOR
1, -CO(C
1-C
6)Alkyl, -(C
1-C
6)AlkylOH, -(C
1-C
6)Alkylamino,
Di-((C
1-C
6)alkyl)amino,
Nitro, Cyano, -CONH(CHR
1)
nCO
2R
1, -CONR
1N(R
1)
2,
Trifluormethyl, Aryl, Heteroaryl und Heterocycloalkyl ausgewählt sind;
n eine ganze Zahl von 0 bis 6 bedeutet; und m eine ganze Zahl von
0 bis 2 bedeutet;
wobei der Cycloalkenylring nicht aromatisch
ist, umfasst.
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Wenn
R ein Cyclohexyl- oder Cyclohexenylring ist, ist der Ring zweckmäßigerweise
an der 3- oder 4-Position und vorzugsweise an der 4-Position substituiert.
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Wenn
R ein Cyclopentyl- oder Cyclopentenylring ist, ist der Ring vorzugsweise
an der 3-Position substituiert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist R mit einem Rest -(C1-C6)AlkylN(R1)SO2(CHR1)nR2 substituiert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist R mit einem Rest -N(R1)SO2(CHR1)nR2 substituiert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet R1 H.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet n 0.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet n 1.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet n 2.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet m 2.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet R1 H und n 0.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet R1H, n 0 und m 2.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die pharmazeutische Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung
zur topischen Applikation angepasst.
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Durch
die Erfindung erfolgt ferner die Bereitstellung einer pharmazeutischen
Zusammensetzung, die eine zur Hautaufhellung oder Verringerung der
Pigmentierung wirksame Menge einer Verbindung umfasst, die ausgewählt ist
aus der Gruppe von:
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
4-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
3-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-fluorbenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2-thiophensulfonamid;
5-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl
cyclohexyl]-2-thiophensulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-nitrobenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-nitrobenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,4-dinitrobenzolsulfonamid;
3-Cyano-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(methylsulfo nyl)benzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2-naphthalinsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methylbenzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methylbenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methoxybenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(dimethylamino)-1-naphthalinsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-1-methyl-1H-imidazol-4-sulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(3-isoxazolyl)-2-thiophensulfonamid;
Methyl-3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat;
Methyl-4-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat;
Methyl-3-({[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat;
Methyl-4-({[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat;
4-Cyano-N-[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
N-[2-Chlor-4-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)phenyl]acetamid;
4-Amino-3-chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
4-Acetyl-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(trifluormethoxy)benzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-fluorbenzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,4-difluorbenzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,3,4,5,6-pentafluorbenzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-(trifluormethyl)benzolsulfonamid;
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3,5-bis(trifluormethyl)benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl](phenyl)methansulfonamid;
2-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(trifluormethyl)benzolsulfonamid;
3,5-Dichlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid;
4-Brom-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,5-difluorbenzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3,5-bis(trifluormethyl)benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl
cyclohexyl]-1-naphthalinsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl
cyclohexyl]-3-(hydroxymethyl)benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl
cyclohexyl]-4-(hydroxymethyl)benzolsulfonamid;
4-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure;
3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure;
4-({[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure;
3-({[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure;
Benzyl-(2S)-2-{[3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclo hexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]amino}-3-phenylpropanoat;
(2S)-2-{[3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]amino}-3-phenylpropansäure;
Benzyl-3-{[3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]amino}propanoat;
N-[3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]-β-alanin;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-hydrazinocarbonyl)benzolsulfonamid;
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-(1H-tetrazol-5-yl)benzolsulfonamid
und
einem pharmazeutisch akzeptablen Salz derselben.
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Die
Erfindung stellt ferner eine kosmetische Zusammensetzung bereit,
die einen topischen Träger
in Kombination mit einer oder mehreren der Verbindungen der Formel
I oder einem pharmazeutisch akzeptablen Salz derselben umfasst.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner ein Verfahren zur Aufhellung
von Haut bei einem Menschen bereit, wobei das Verfahren das Verabreichen
einer zur Aufhellung von Haut oder Verringerung der Pigmentierung
wirksamen Menge einer Verbindung der Formel I oder eines pharmazeutisch
akzeptablen Salzes derselben an den Menschen umfasst. In einer bevorzugten
Ausführungsform
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Aufhellung von
Haut bei einem eine derartige Behandlung benötigenden Menschen bereit, das
das Verabreichen einer zur Aufhellung von Haut wirksamen Menge einer
Verbindung der Formel I oder eines pharmazeutisch akzeptablen Salzes
derselben umfasst.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner eine topische oder transdermale
pharmazeutische Zusammensetzung zur Behandlung einer entzündlichen
Erkrankung oder eines Zustands, wie Psoriasis, Dermatitis oder Akne,
oder zur Behandlung von Kopfschuppen bei einem eine derartige Behandlung
benötigenden
Menschen bereit, wobei die Zusammensetzung einen pharmazeutisch
akzeptablen Träger
und eine Menge einer Verbindung der Formel I oder eines pharmazeutisch
akzeptablen Salzes derselben, die zur Behandlung einer derartigen
Erkrankung oder Störung
wirksam ist, umfasst.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner die Verwendung einer Verbindung
der Formel I oder eines pharmazeutisch akzeptablen Salzes derselben
zur Aufhellung von Haut oder Verringerung der Pigmentierung von Haut
bei einem Menschen verwendbar ist, bereit.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner die Verwendung einer Verbindung
der Formel I oder eines pharmazeutisch akzeptablen Salzes derselben
bei der Herstellung eines Medikaments, das zur Hemmung von Tyrosinase
bei einem Menschen verwendbar ist, bereit.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner die Verwendung einer Verbindung
der Formel I oder eines pharmazeutisch akzeptablen Salzes derselben
bei der Herstellung eines Medikaments, das bei der Behandlung einer
entzündlichen
Erkrankung, wie Psoriasis, Dermatitis oder Akne, oder zur Behandlung
von Kopfschuppen bei einem Menschen verwendbar ist, bereit.
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Die
hier verwendeten Ausdrücke "behandeln" und "Behandeln" und dgl. bezeichnen
das Aufheben, Mildern, Hemmen des Fortschreitens oder die Prävention
der Erkrankung oder Störung,
für die
dieser Ausdruck gilt, oder von einem oder mehreren Symptomen einer
derartigen Erkrankung oder Störung.
Der hier verwendete Ausdruck "Behandlung" bezeichnet den Akt
des Behandelns, wobei "Behandeln" im unmittelbar vorhergehenden
definiert ist.
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Der
hier verwendete Ausdruck "Alkyl" umfasst, falls nicht
anders angegeben, gesättigte
einwertige Kohlenwasserstoffreste mit geraden, verzweigten oder
cyclischen Einheiten oder Kombinationen derselben. Alle Substituenten
oder funktionellen Gruppen an der Alkylgruppe, die hier angegeben
sind, können
an beliebiger Stelle an der Alkylgruppe substituiert sein.
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Der
hier verwendete Ausdruck "Aryl" bezeichnet Phenyl
oder Naphthyl. Die Arylgruppe kann optional mit einem oder mehreren
Substituenten, vorzugsweise einem bis zwei Substituenten, die unabhängig voneinander
aus aus Halogen, OH, -(C1-C6)
Alkyl, -(C1-C6)Alkoxy,
Trifluormethoxy, -S(O)m(C1-C6)Alkyl,
Amino, -N(R1)CO(C1-C6)Alkyl, COOR1, -(C1-C6)AlkylCOOR1, -CO(C1-C6)Alkyl, -(C1-C6)AlkylOH, –(C1-C6)Alkylamino, Di-((C1-C6)alkyl)amino, Nitro, Cyano, -CONH(CHR1)nCO2R1, -CONR1N(R1)2 und Trifluormethyl
ausgewählt sind,
substituiert sein. Alle Substituenten oder funktionellen Gruppen
an der Arylgruppe, die hier angegeben sind, können an beliebiger Stelle an
der Arylgruppe substituiert sein.
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Der
hier verwendete Ausdruck "ein
oder mehrere Substituenten" bezeichnet
eine Zahl von Substituenten, die gleich einem bis zur maximalen
Zahl von Substituenten, die auf der Basis der Zahl der verfügbaren Bindungsstellen
möglich
ist, ist.
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Der
hier verwendete Ausdruck "Halogen" bezeichnet Halogen
und er umfasst, falls nicht anders angegeben, Chlor, Fluor, Brom
und Iod.
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Der
hier verwendete Ausdruck "Heteroaryl" bezeichnet C2-C9)Heteroaryl und vorzugsweise ein 5- oder 6-gliedriges
Heteroaryl, das ein bis fünf
N-, O- oder S-Atome enthält.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist
das Heteroaryl ausgewählt
aus Furyl, Thienyl, Thiazolyl, Pyrazolyl, Isothiozolyl, Oxazolyl,
Isoxazolyl, Pyrrolyl, Triazolyl, Tetrazolyl, Imidazolyl, 1,3,5-Oxadiazolyl,
1,2,4-Oxadiazolyl,
1,2,3-Oxadiazolyl, 1,3,5-Thiadiazolyl, 1,2,3-Thiadiazolyl, 1,2,4-Thiadiazolyl, Pyridyl,
Pyrimidinyl, Pyrazinyl, Pydridazinyl, 1,2,4-Triazinyl, 1,2,3-Triazinyl,
1,3,5-Trizinyl, Pyrazolo[3,4-b]pyridinyl, Cinnolinyl, Pteridinyl,
Purinyl, 6,7-Dihydro-5H-[1]pyridinyl, Benzo[b]thiophenyl, 5,6,7,8-Tetrahydro-chinolin-3-yl,
Benzoxazolyl, Benzothiazolyl, Benzisothiazolyl, Benzisoxazolyl,
Benzimidazolyl, Thianaphthenyl, Isothianaphthenyl, Benzo furanyl,
Isobenzofuranyl, Isoindolyl, Indolyl, Indolizinyl, Indazolyl, Isochinolinyl,
Chinolinyl, Phthalazinyl, Chinoxalinyl, Chinazolinyl und Benzoxazinyl.
Einem Fachmann ist klar, dass die Verbindung des (C2-C9)Heterorarylrings über ein Kohlenstoffatom oder über ein
Stickstoffheteroatom, wenn dies möglich ist, erfolgen kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Heteroarylgruppe optional mit einem oder mehreren Substituenten,
vorzugsweise einem bis zwei Substituenten, die unabhängig voneinander
ausgewählt
sind aus Halogen, OH, -(C1-C6)Alkyl,
-(C1-C6)Alkoxy,
Trifluormethoxy, -S(O)m (C1-C6)Alkyl, Amino, -N(R1)CO(C1-C6)Alkyl, COOR1, –(C1-C6)AlkylCOOR1, -CO(C1-C6)Alkyl, –(C1-C6)AlkylOH, –(C1-C6)Alkylamino,
Di-((C1-C6)alkyl)amino, Nitro, Cyano, -CONH(CHR1)nCO2R1, -CONR1N(R1)2 und Trifluormethyl
ausgewählt
sind, substituiert. Alle Substituenten oder funktionellen Gruppen
an der Heteroarylgruppe, die hier angegeben sind, können an
beliebiger Stelle an der Heteroarylgruppe substituiert sein.
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Der
hier verwendete Ausdruck "Heterocycloalkyl" bezeichnet ein (C2-C9)Heterocycloalkyl
und vorzugsweise ein 5- oder 6-gliedriges
Heterocycloalkyl, das ein bis fünf
N-, O- oder S-Atome enthält.
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Heterocycloalkylgruppe aus Pyrrolidinyl, Tetrahydrofuranyl,
Dihydrofuranyl, Tetrahydropyranyl, Pyranyl, Thiopyranyl, Aziridinyl,
Oxiranyl, Methylendioxyl, Chromenyl, Isoxazolidinyl, 1,3-Oxazolidin-3-yl,
Isothiazolidinyl, 1,3-Thiazolidin-3-yl, 1,2-Pyrazolidin-2-yl, 1,3-Pyrazolidin-1-yl,
Piperidinyl, Thiomorpholinyl, 1,2-Tetrahydrothiazin-2-yl, 1,3-Tetrahydrothiazin-3-yl,
Tetrahydrothiadiazinyl, Morpholinyl, 1,2-Tetrahydrodiazin-2-yl, 1,3-Tetrahydrodiazin-1-yl,
Tetrahydroazepinyl, Piperazinyl und Chromanyl ausgewählt. Einem
Fachmann üblicher
Erfahrung ist klar, dass die Verbindung des Hetero cycloalkylrings über ein Kohlenstoffatom
oder über
ein Stickstoffheteroatom, wenn dies möglich ist, erfolgen kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Heterocycloalkylgruppe optional mit einem oder mehreren
Substituenten, vorzugsweise einem bis zwei Substituenten, die unabhängig voneinander
aus Halogen, OH, –(C1-C6)Alkyl, –(C1-C6)Alkoxy, Trifluormethoxy,
-S(O)m(C1-C6)Alkyl, Amino, -N(R1)CO(C1-C6)Alkyl, COOR1, -(C1-C6)AlkylCOOR1, -CO(C1-C6)Alkyl, –(C1-C6)AlkylOH,
-(C1-C6)Alkylamino,
Di-((C1-C6)alkyl)amino,
Nitro, Cyano, -CONH(CHR1)nCO2R1, -CONR1N(R1)2 und
Trifluormethyl ausgewählt
sind, substituiert. Alle Substituenten oder funktionellen Gruppen
an der Heterocycloalkylgruppe, die hier angegeben sind, können an
beliebiger Stelle an der Arylgruppe substituiert sein.
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Die
Verbindungen der Formel I können
chirale Zentren enthalten und daher in unterschiedlichen enantiomeren
und diastereomeren Formen existieren. Die vorliegende Erfindung
betrifft alle optischen Isomere, Stereoisomere und Tautomere der
Verbindungen der Formel I und Gemische derselben und alle pharmazeutischen
Zusammensetzungen und Behandlungsverfahren, die im vorhergehenden
definiert sind, die diese enthalten bzw. verwenden.
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Die
oben definierte Formel I umfasst ferner Verbindungen, die mit den
angegebenen identisch sind, jedoch mit Ausnahme der Tatsache, dass
ein oder mehrere Wasserstoff-, Kohlenstoff- oder sonstigen Atome durch
Isotope derselben ersetzt sind. Derartige Verbindungen können als
Forschungs- und Diagnosewerkzeuge in pharmakokinetischen Untersuchungen
des Metabolismus und in Bindungstests verwendbar sein.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner die pharmazeutisch akzeptablen
Säureadditions-
und Basesalze von belie bigen der im vorhergehenden genannten Verbindungen
der Formel I. Die Säuren,
die zur Herstellung der pharmazeutisch akzeptablen Säureadditionssalze
der im vorhergehenden genannten Baseverbindungen dieser Erfindung
verwendet werden, sind diejenigen, die nichttoxische Säureadditionssalze,
d.h. Salze, die pharmakologisch akzeptable Anionen enthalten, wie
die Hydrochlorid-, Hydrobromid-, Hydroiodid-Nitrat-, Sulfat-, Bisulfat-, Phosphat-,
Acetat-, Lactat-, Citrat-, Tartrat-, Bitartrat-, Succinat-, Maleat-,
Fumarat-Gluconat-,
Saccharat-, Benzoat-, Methansulfonat-, Ethansulfonat-, Benzolsulfonat-,
p-Toluolsulfonat- und Pamoat(d.h. 1,1-Methylen-bis-(2-hydroxy-3-naphthoat))salze,
bilden.
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Der
hier verwendete Ausdruck "die
Haut aufhellende oder die Pigmentierung verringernde Menge einer
Verbindung der Formel I" bedeutet
eine Menge oder Konzentration der Verbindung, die zur nachweisbaren Aufhellung
von Haut oder Verringerung der Pigmentierung bei einem Menschen
fähig ist,
die durch einen Standardtest bestimmt wurde. Die aktive Verbindung
wird typischerweise in einer pharmazeutischen Zusammensetzung und
für einen
Standardbehandlungsablauf, der das gewünschte Ergebnis der Hautdepigmentierung ergibt,
verabreicht.
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Der
hier verwendete Ausdruck "zur
Hemmung von Tyrosinase wirksame Menge einer Verbindung der Formel
I" und dgl. bedeutet
eine Menge oder Konzentration der Verbindung, die zur nachweisbaren
Hemmung von Tyrosinaseaktivität
bei einem Menschen fähig
ist, die durch einen Standardtest, beispielsweise den im folgenden
beschriebenen, bestimmt wurde.
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Der
hier verwendete Ausdruck "Menge
einer Verbindung der Formel I, die zur Behandlung einer entzündlichen
Erkrankung, wie Psoriasis, Dermatitis, oder Akne, oder zur Behandlung
von Kopfschuppen fähig ist" bedeutet eine Menge
oder Konzentration der Verbindung, die zur nachweisbaren Verbesserung,
Verringerung, Beseitigung, Verlangsamung oder Verhinderung des Fortschreitens
eines Symptoms oder Zustands, der mit einer derartigen Erkrankung
oder einem derartigen Zustand in Verbindung steht oder dadurch verursacht wurde,
bei einem Menschen fähig
ist, die durch einen Standardtest bestimmt wurde.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Die
Verbindungen der Formel I können
wie in den folgenden Reaktionsschemata und der Diskussion beschrieben
hergestellt werden. Falls nicht anders angegeben, sind R1 und die Strukturformel I in den Reaktionsschemata
und der Diskussion, die folgen, wie im vorhergehenden definiert.
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Bezugnehmend
auf Reaktionsschema 1, worin x null bis fünf bedeutet, können Verbindungen
der Formel (2) ausgehend von Verbindung (1), die im Handel erhältlich ist
(Aldrich Chemical Co.), hergestellt werden. Eine geeignete Schutzgruppe
kann, wie dies einem Fachmann klar ist, gewählt werden, und die Umwandlung in
Verbindungen der Formel (2) kann unter Standardbedingungen erfolgen.
Ein Beispiel für
eine geeignete Schutzgruppe ist Benzyl, und die Kondensation kann
zwischen der Verbindung (1) und Benzylalkohol unter Entfernen von
Wasser unter Verwendung einer Dean-Stark-Vorrichung unter Bildung
der Verbindungen der Formel (2) erfolgen. Über Verbindungen der Formel
(3), worin T eine Sulfonamideinheit ist, wurde bereits berichtet
(G. S. Fonken et al., J. Org. Chem., 1968, 33, 3182, und T. Dubuffet
et al., Synth. Commun., 1997, 27, 1123). Alternativ ist T eine funktionelle
Gruppe, die in ein Sulfonamid unter Verwendung von Standardchemie, die
einem Fachmann klar ist, umgewandelt werden kann. Die Kondensation
von Verbindungen der Formel (2) mit Verbindungen der Formel (3)
kann unter Verwendung von Standardverfahren erfolgen, beispielsweise
ergibt die Behandlung von Verbindungen der Formel (2) mit einer
Base, wie Lithiumdiisopropylamid oder Lithiumhexamethyldisilazid,
in einem Ehterlösemittel
und die anschließende
Zugabe einer Verbindung der Formel (3) Verbindungen der Formel (4).
Wenn W Wasserstoff (H) im Gegensatz zu einer Schutzgruppe (PG) bedeutet,
erfordert die Kondensation der Verbindungen der Formel (2) mit Verbindungen
der Formel (3) die Verwendung von mindestens zwei Äquivalenten
einer geeigneten Base, wie Lithiumdiisopropylamid, in einem geeigneten
Lösemittel,
wie Tetrahydrofuran, mit einem geeigneten Colösemittel, wie Hexamethylphosphoramid.
Die Behandlung von Verbindungen der Formel (4) mit einem geeigneten
Halogenierungsreagens, beispielsweise N-Bromsuccinimid, in einem
chlorierten Lösemittel,
wie Dichlormethan oder Chloroform, bei etwa Raumtempe ratur kann
Verbindungen der Formel (5), worin Q Halogen und vorzugsweise Brom
bedeutet, ergeben. Wenn W H bedeutet, kann die Verbindung der Formel
(5) im Gleichgewicht mit der Verbindung der Formel (5') vorhanden sein.
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Verbindungen
der Formel (6) können
aus Verbindungen der Formel (5) oder (5') unter geeigneten Bedingungen erzeugt
werden. Diese Bedingungen können
die Behandlung von Verbindungen der Formel (5) oder (5') mit einer Base,
beispielsweise 1,8-Diazabicyclo[5.4.0]undec-7-en, in einem geeigneten
Lösemittel, wie
N,N-Dimethylformamid, bei etwa Raumtemperatur umfassen. Wenn T eine
Sulfonamideinheit bedeutet, können
Verbindungen der Formel (7) aus Verbindungen der Formel (5), (5') oder (6) unter
geeigneten Reaktionsbedingungen erzeugt werden. Diese Bedingungen
können
die Behandlung von Verbindungen der Formel (5) oder (5') oder (6) mit einer
Base, beispielsweise 1,8-Diazabicyclo[5.4.0]undec-7-en, in einem geeigneten Lösemittel,
wie N,N-Dimethylformamid, bei etwa 140 °C umfassen. Andere Lösemittel,
wie Toluol oder N-Methylpyrrolidinon, können ebenfalls für diesen
Zweck verwendbar sein. Wenn T eine Sulfonamideinheit bedeutet, können Verbindungen
der Formel (8) aus Verbindungen der Formel (6) unter Verwendung
von Standardverfahren, beispielsweise einer Behandlung der Verbindungen
der Formel (6) mit Triethylsilan in Gegenwart einer Lewis-Säure, wie
Bortrifluorid, in einem chlorierten Lösemittel, erzeugt werden. Die
Hydrierung von Verbindungen der Formel (7) unter Standardbedingungen,
beispielsweise gasförmiger
Wasserstoff und Palladium-auf-Aktivkohle in Ethanol, ergibt ebenfalls
Verbindungen der Formel (8). Wenn W eine Schutzgruppe bedeutet,
können
Verbindungen der Formel (I) durch Behandeln von Verbindungen der
Formel (7) oder (8) unter Standardbedingungen, die einem Fachmann
klar sind, gebildet werden. Wenn T keine Sulfonamidgruppe ist, können Verbindungen
der Formel (7) und (8) in Verbindungen der Formel (I) unter Verwendung
von Standardchemie, die einem Fachmann klar ist, umgewandelt werden.
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Bezugnehmend
auf Reaktionsschema 2 als ein Beispiel eines spezielleren Reaktionsschemas,
worin x' null oder
eins bedeutet, können
Verbindungen der Formel (9) ausgehend von Verbindung (1) hergestellt
werden. Die Umwandlung in Verbindungen der Formel (9) kann unter
Standardbedingungen erfolgen, beispielsweise kann, wenn die Schutzgruppe
Benzyl ist, eine Kondensation zwischen der Verbindung (1) und Benzylalkohol
unter Entfernen des Wassers unter Verwendung einer Dean-Stark-Vorrichtung
erfolgen. Die Kondensation von Verbindungen der Formel (9) mit Verbindungen
der Formel (10) kann unter Verwendung von Standardverfahren erfolgen,
beispielsweise ergibt die Behandlung von Verbindungen der Formel
(9) mit einer Base, wie Lithiumdiisopropylamid, in einem Etherlösemittel
und die anschließende
Zugabe einer Verbindung der Formel (10) (wenn x' = 1, ist die Verbindung (10) bei Aldrich
Chemical Co. im Handel erhältlich)
Verbindungen der Formel (11). Die Behandlung von Verbindungen der
Formel (11) mit einem geeigneten Bromierungsreagens, wie N-Bromsuccinimid,
in einem chlorierten Lösemittel
bei etwa Raumtemperatur kann Verbindungen der Formel (12) ergeben.
Verbindungen der Formel (13) können
dann aus Verbindungen der Formel (12) unter geeigneten Reaktionsbedingungen
erzeugt werden. Diese Bedingungen können die Behandlung von Verbindungen der
Formel (12) mit einer Base, wie 1,8-Diazabicyclo[5.4.0]undec-7-en,
in einem geeigneten Lösemittel,
wie N,N-Dimethylformamid, bei etwa 140 °C umfassen. Das Einwirken von
Standardhydrierungsbedingungen, beispielsweise gasförmiger Wasserstoff
und Palladium-auf-Aktivkohle in einem Ethanol/Tetrahydrofuran-Gemisch,
auf Verbindungen der Formel (13) ergibt Verbindungen der allgemeinen
Formel (14), wenn die Schutzgruppe Benzyl war. Verbindungen der Formel
(15) können
dann durch Einwirken von sauren Bedingungen auf Verbindungen der
Formel (14) erhalten werden.
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Das
Schützen
von Verbindungen der Formel (15) mit einer geeigneten Schutzgruppe,
wie tert-Butyldimethylsilyl, kann unter Standardbedingungen erfolgen,
beispielsweise können
Verbindungen der Formel (15) mit tert-Butyldimethylsilylchlorid
und einer geeigneten Base, wie Imidazol, in einem geeigneten Lösemittel,
wie Dimethylformamid, bei etwa Raumtemperatur behandelt werden.
Die Behandlung von Verbindungen der Formel (16) mit einem Amin unter
Bedingungen einer reduktiven Aminierung, beispielsweise, wenn R1 = Benzyl, unter Verwendung von Benzylamin
und Natriumtriacetoxyborhydrid in einem geeigneten Lösemittel
(Dichlorethan) kann Verbindungen der Formel (17) ergeben. Alternativ
können
Verbindungen der Formel (17) durch Behandeln von Verbindungen der
Formel (16) mit einem Amin, wie Benzylamid, unter Dehydratisierungsbedingungen
und anschließende
Umsetzung mit einem Reduktionsmittel, wie Natriumborhydrid, gebildet
werden. Wenn R1 = Benzyl, kann die Umwandlung
von Verbindungen der Formel (17) in Verbindungen der Formel (18) unter
Verwendung einer Hydrogenolyse unter Standardbedingungen, beispielsweise
Palladium-auf-Kohle, gasförmiger
Wasserstoff, in einem geeigneten Lösemittel, beispielsweise Ethanol,
erfolgen. Die Synthese von Verbindungen der Formel (I), worin Y
-(CHR1)nR2 bedeutet, kann unter Verwendung herkömmlicher
Verfahren erreicht werden. Beispielsweise können Verbindungen der Formel
(17) und (18) mit Sulfonylchloriden in einem chlorierten Lösemittel
in Gegenwart einer Base (beispielsweise Triethylamin) bei etwa Raumtemperatur
reagieren. Die anschließende
Manipulierung oder Derivatisierung der funktionellen Gruppe von
Y kann unter Verwendung von Chemie, die einem Fachmann klar ist,
durchgeführt
werden und ggf. kann ein Entschützen
unter Verwendung von geeigneten Entschützungsbedingungen weitere Verbindungen
der Formel I ergeben. Ein Beispiel für eine weitere Manipulierung
der funktionellen Gruppe, die erfolgen kann, besteht darin, dass
Y mit einem Carbonsäureester
substituiert wird. Die Behandlung mit einem Reduktionsmittel, wie
Lithiumaluminiumhydrid, in einem Etherlösemittel, wie Tetrahydrofuran,
ergibt eine Verbindung, in der Y mit einer Methylalkoholeinheit
substituiert ist.
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Einem
Fachmann ist klar, dass in den im vorhergehenden beschriebenen Verfahren
die funktionellen Gruppen von Zwischenprodukten möglicherweise
durch Schutzgruppen geschützt
werden müssen.
Die Verwendung von Schutzgruppen ist einschlägig bekannt und u.a. vollständig beschrieben
bei: Protecting Groups in Organic Chemistry, J. W. F. McOmie (Hrsg.),
1973, Plenum Press; und in: Protecting Groups in Organic Synthesis,
2. Auflage, T. W. Greene & P.
G. M. Wutz, 1991, Wiley-Interscience, die hier in ihrer Gesamtheit
als Bezugnahme aufgenommen sind.
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Die
Verbindungen der Formel I, die basischer Natur sind, können eine
breite Vielzahl verschiedener Salze mit verschiedenen anorganischen
und organischen Säuren
bilden. Obwohl diese Salze zur Verabreichung an Lebewesen pharmazeutisch
akzeptabel sein müssen,
ist es in der Praxis häufig
günstig,
zunächst eine
Verbindung der Formel I aus dem Reaktionsgemisch als pharmazeutisch
nicht-akzeptables Salz zu isolieren und dann einfach das letztere
in die Verbindung der freien Base durch Behandlung mit einem alkalischen Reagens
umzuwandeln und anschließend
die letztere freie Base in ein pharmazeutisch akzeptables Säureadditionssalz
umzuwandeln. Die Säureadditionssalze
der aktiven Baseverbindungen dieser Erfindung werden ohne weiteres
durch Behandeln der Baseverbindungen mit einer im wesentlich äquivalenten
Menge der gewählten
mineralischen oder organischen Säure
in einem wässrigen
Lösemittelmedium
oder in einem geeigneten organischen Lösemittel, wie Methanol oder
Ethanol, hergestellt. Bei vorsichtigem Verdampfen des Lösemittels
wird das gewünschte
feste Salz ohne weiteres erhalten.
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Die
Verbindungen der Formel I, die saurer Natur sind, können Basesalze
mit verschiedenen pharmazeutisch akzeptablen Kationen bilden. Beispiele
für derartige
Salze umfassen die Alkalimetall- und Erdalkalimetallsalze und insbesondere
die Natrium- und Kaliumsalze. Diese Salze können durch herkömmliche
Verfahren hergestellt werden. Die chemischen Basen, die als Reagentien
zur Herstellung der pharmazeutisch akzeptablen Basesalze dieser
Erfindung verwendet werden, sind diejenigen, die nichttoxische Basesalze
mit den sauren Verbindungen der Formel I bilden. Derartige nichttoxische
Basesalze umfassen die von pharmazeutisch akzeptablen Kationen,
wie Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium und dgl., abgeleiteten.
Diese Salze können
ohne weiteres durch Behandeln der entsprechenden sauren Verbindungen
mit einer wässrigen
Lösung,
die die gewünschten
pharmazeutisch akzeptablen Kationen enthält, und anschließendes Eindampfen der
gebildete Lösung
zur Trockne, vorzugsweise unter vermindertem Druck, hergestellt
werden. Alternativ können
sie auch durch Mischen von Niederalkanollösungen der sauren Verbindungen
und des gewünschten
Alkalimetalloxids und anschließendes
Eindampfen der gebildeten Lösung
zur Trockne wie im vorhergehenden beschrieben hergestellt werden.
In jedem Fall werden stöchiometrische
Mengen der Reagentien vorzugsweise verwendet, um die Vollständigkeit
der Reaktion und maximale Ausbeuten der gewünschten Endprodukte sicherzustellen.
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Verbindungen
der Formel I und deren pharmazeutisch akzeptable Salze (im folgenden "die in der vorliegenden
Erfindung verwendeten aktiven Verbindungen") sind bei der Behandlung von Störungen der
humanen Pigmentierung, die Sommersprossen und Lichtflecken (einschließlich Alters/Leberflecken),
Melasma/Chloasma und eine postinflammatorische Hyperpigmentierung
umfassen, verwendbar. Die in der vorliegenden Erfindung verwendeten
aktiven Verbindungen verringern die Melaninspiegel in Haut durch
Hemmung der Produktion von Melanin, ungeachtet dessen, ob das letztere
konstitutiv oder als Reaktion auf UV-Bestrahlung (wie Sonnenbestrahlung)
produziert wurde. Daher können
die in der vorliegenden Erfindung verwendeten aktiven Verbindungen
zur Verringerung des Melaningehalts von Haut in nicht-pathologischen
Zuständen
zur Induzierung eines helleren Hauttons nach dem Wunsch des Nutzers
oder zur Verhinderung einer Melaninansammlung in Haut, die UV-Strahlung
ausgesetzt wurde, verwendet werden. Daher können die in der vorliegenden
Erfindung verwendeten aktiven Verbindungen einfach zur Aufhellung
von Haut, in der kein pathologischer oder Krankheitszustand vorhanden
ist, verwendet werden. Die in der vorliegenden Erfindung verwendeten
aktiven Verbindungen können
auch für
kosmetische Zwecke verwendet werden. Der hier zur Bezeichnung des Depigmentierungsaspekts
der Erfindung verwendete Ausdruck "eine derartige Behandlung benötigender Mensch" bezeichnet einen
Menschen, der aus irgendeinem Grund, entweder medizinisch oder kosmetisch, eine
Verringerung des Melaningehalts seiner Haut oder eine Verhinderung
der Melanisierung der Haut auf irgendeinem Teil des Körpers wünscht.
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Die
Verbindungen dieser Erfindung können
als Kosmetika, (ggf.) Quasi-Arzneimittel oder pharmazeutische Arzneimittel
gemischt werden. Die Verbindungen dieser Erfindung können ggf.
mit anderen Komponenten gemischt werden. Beispiele für derartige
Komponenten umfassen ölige
Komponenten, wie Kohlenwasserstoffe, Fette und Öle, wie Paraffinöl, Squalen,
Vaseline, Cetylalkohol, Isostearylalkohol, Cetyl-2- ethylhexanoat, 2-Octyldodecylalkohol,
Glycerintristearat, Nussöle
und Lanolin, sowie Wachs, Silicon, Netzmittel, Dickungsmittel, Neutralisierungsmittel,
Antiseptika, Germizide, Antioxidationsmittel, Puderkomponenten,
Pigmente, Duftstoffe, Absorptionsmittel von ultraviolettem Licht,
Arzneimittel, Metalldichtmittel und pH-Modifizierungsmittel.
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Das
Auftreten einer feststellbaren, jedoch unerwünschten Pigmentierung an Haut
oder Haar als Ergebnis einer Melaninproduktion, -überproduktion
oder -unterproduktion kann unter Verwendung der Verfahren der vorliegenden
Erfindung behandelt werden. Kosmetische Anwendungen für Verfahren
der vorliegenden Erfindung umfassen die topische Applikation von
Zusammensetzungen, die eine oder mehrere der Verbindungen der vorliegenden
Erfindung enthalten, zur Verstärkung
oder sonstigen Änderung
des sichtbaren Aussehens von Haut oder Haar. Die kosmetischen Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung sind auch zur Bereitstellung eines glatteren
oder weicheren Hautbildes oder -strukturbildes verwendbar.
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Die
in der vorliegenden Erfindung verwendeten aktiven Verbindungen können auch
in Kombination mit Hautpeelingmitteln (einschließlich von Glykolsäure- oder
Trichloressigsäure-Gesichtspeelings)
zur Aufhellung des Hauttons und Verhinderung einer Repigmentierung
verwendet werden. Die entsprechenden Dosierungsprotokolle, die Menge
der jeweils verabreichten Dosis und spezielle Abstände zwischen
Dosen der aktiven Verbindung hängen
von der speziellen verwendeten aktiven Verbindung, dem Zustand des
behandelten Patienten und der Natur und Schwere der behandelten
Erkrankung oder Störung
ab. Vorzugsweise wird die aktive Verbindung in einer Menge und in
einem Abstand verabreicht, der zur gewünschten Behandlung oder Verbesserung
der behandelten Er krankung oder Störung führt.
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Eine
in der vorliegenden Erfindung verwendete aktive Verbindung kann
auch in Kombination mit Sonnenschutzmitteln (UVA- oder UVB-Blockern)
zur Verhinderung einer Repigmentierung, zum Schutz einer durch Sonne
oder UV-Strahlung induzierten Hautverdunkelung oder zur Verstärkung von
deren Fähigkeit
zur Verringerung des Hautmelanins und von deren Hautbleichwirkung
verwendet werden. Eine in der vorliegenden Erfindung verwendete
aktive Verbindung kann auch in Kombination mit Retinoesäure oder
deren Derivaten oder beliebigen Verbindungen, die mit Retinoesäurerezeptoren
Wechselwirken und die Fähigkeit
der Erfindung zur Verringerung des Hautmelanins und die Hautbleichwirkung
beschleunigen oder verstärken
oder die Fähigkeit der
Erfindung zur Verhinderung der Ansammlung von Hautmelanin verstärken, verwendet
werden. Eine in der vorliegenden Erfindung verwendete aktive Verbindung
kann auch in Kombination mit 4-Hydroxyanisol verwendet werden. Eine
in der vorliegenden Erfindung verwendete aktive Verbindung kann
auch in Kombination mit Ascorbinsäure, deren Derivaten und Produkten
auf Ascorbinsäurebasis
(wie Magnesiumascorbat) oder anderen Produkten mit einem Antioxidationsmechanismus
(wie Resveratrol), die deren Fähigkeit
zur Verringerung von Hautmelanin und deren Hautbleichwirkung beschleunigen
oder verstärken,
verwendet werden.
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Einem
Fachmann ist im Hinblick auf diese Offenbarung klar, dass eine bei
den Verfahren der vorliegenden Erfindung verwendete aktive Verbindung
allein oder in Kombination mit anderen einschlägig bekannten Verbindungen
zur Beeinflussung der Melaninsynthese, insbesondere anderen Melaninsyntheseinhibitoren, die
Tyrosinaseinhibitoren umfassen, verwendet werden kann. Derartige
Inhibitoren umfassen die derzeit einschlägig bekannten und die in der
Zukunft entwi ckelten. Bekannte Inhibitoren umfassen u.a. verschiedene
Resorcinderivate, Kojisäurederivate,
Hydrochinon, Melamin und verschiedene Arten von Pflanzenextrakten.
Beispielsweise können
beliebige der gemäß einem
Hautaufhellungsverfahren der vorliegenden Erfindung verwendete Verbindungen
in Kombination mit einem Tyrosinaseinhibitor oder einem anderen
Haut weißmachenden Mittel,
das ein oder mehrere dieser Mittel umfasst, verwendet werden, wobei
dies Verbindungen oder Extrakte umfasst, die in den folgenden Patentveröffentlichungen
beschrieben sind: US-Patent Nr. 4 278 656 von Nagai et al., erteilt
am 14. Juli 1981, das die Verwendung von Kojisäure und deren Derivaten beschreibt;
US-Patent Nr. 4 369 174 von Nagai et al., erteilt am 18. Januar
1983, das die Verwendung von Kojisäure und deren Derivaten beschreibt;
US-Patent Nr. 4 959 393 von Torihara et al., erteilt am 25. September
1990, das die Verwendung von 4-n-Butylresorcin, 4-Isoamylresorcin
und anderen Resorcinderivaten beschreibt; US-Patent Nr. 5 580 549
von Fukuda et al., erteilt am 3. Dezember 1996, das die Verwendung
von verschiedenen Hydroxybenzoesäurederivaten
beschreibt; US-Patent Nr. 6 123 959 von Jones et al., erteilt am
26. September 2000, das die Verwendung von Liposomen, die Kombinationen
von kompetitiven Inhibitoren, wie Arbutin, und nicht-kompetitiven
Inhibitoren, wie Aloesin, der Melaninsynthese enthalten, beschreibt;
US-Patent Nr. 6
132 740 von Hu, erteilt am 17. Oktober 2000, das die Verwendung
von verschiedenen Resorcinderivaten beschreibt; US-Patent Nr. 6
159 482 von Tuloup et al., erteilt am 12. Dezember 2000, das die
Verwendung von verschiedenen Hydroxyphenyloxamatderivaten beschreibt;
WO 99/32077 von L'Oreal,
veröffentlicht
am 1. Juli 1999, das die Verwendung von verschiedenen Phenolamiden
beschreibt; WO 99/64025 von Fytokern Prod. Inc., veröffentlicht
am 16. Dezember 1999, das die Verwendung von verschiedenen Dicotylen-Pflanzenextrakten
beschreibt; WO 00/56702 von Pfizer Inc., veröffentlicht am 8. September
2000, das verschiedene Resorcinderivate beschreibt; WO 00/76473
von Shiseido Co. Ltd., veröffentlicht
am 12. Dezember 2000, das die Verwendung von Withania-Pflanzenextrakten
beschreibt; WP 997140 von L'Oreal
SA, veröffentlicht
am 3. Mai 2000, das die Verwendung von Kombinationen von Maulbeer-
und Skullcap-Extrakten mit Salicylsäurederivaten beschreibt;
JP 5 221 846 von Kunimasa
Tomoji, veröffentlicht
am 31. August 1993, das die Verwendung von Kojisäurederivaten beschreibt;
JP 7242687 von Shiseido
Co. Ltd., veröffentlicht
am 19. September 1995, das die Verwendung von Trichoderma-Extrakten beschreibt;
JP 7324023 von H. Itogawa,
veröffentlicht
am 12. Dezember 1995, das die Verwendung von Pseudostellariae radix-Extrakten
beschreibt;
JP 8012552 von Shiseido
Co. Ltd., veröffentlicht
am 16. Januar 1996, die die Verwendung von Amor seco-Extrakten beschreibt;
JP 8012554 von Shiseido
Co. Ltd., veröffentlicht
am 16. Januar 1996, das die Verwendung von Jabonciilo-Extrakten
beschreibt;
JP 8012557 von
Shiseido Co. Ltd., veröffentlicht
am 16. Januar 1996, das die Verwendung von Huaca-Extrakten beschreibt;
JP 8012560 von Shiseido
Co. Ltd., veröffentlicht
am 16. Januar 1996, das die Verwendung von Copaiba-Extrakten beschreibt;
JP 8012561 von Shiseido
Co. Ltd., veröffentlicht
am 16. Januar 1996, das die Verwendung von Arnika-Extrakten beschreibt;
JP 8134090 von Fujisawa,
veröffentlicht am
28. Mai 1996, das die Verwendung von Galactosyl-kojisäure-Derivaten
beschreibt;
JP 8168378 von
Kirinjo KK, veröffentlicht
am 2. Juli 1996, das die Verwendung von Hefe aus der Reisweinproduktion
beschreibt;
JP 8277225 von
Kansai Koso KK, veröffentlicht
am 22. Oktober 1996, das die Verwendung von Autocarpus incisus-Exrakten beschreibt;
JP 9002967 von Sanki Shoji
KK, veröffentlicht
am 7. Januar 1997, das die Verwendung von Prunus domesticus-Extrakten
beschreibt;
JP 9295927 von
Yagi Akira, veröffentlicht
am 18. November 1997, das die Verwen dung von Aloe vera-Extrakten
beschreibt;
JP 10072330 von
Kansai Kouso, veröffentlicht
am 17. März
1998, das die Verwendung von Oxydesveratrolderivaten beschreibt;
JP 10081626 von Kamiyama
KK, veröffentlicht
am 31. März
1998, das die Verwendung von 4-substituierten Benzoesäuren beschreibt;
JP 10101543 von Kansai
Kouso KK, veröffentlicht
am 21. April 1998, das die Verwendung von Flavonoiden beschreibt;
JP 11071231 von Maruzen
Pharm., veröffentlicht
am 16. März
1999, das die Verwendung von Bakuchiol beschreibt;
JP 11079934 von Kyodo Nyugyo, veröffentlicht
am 23. März
1999, das die Verwendung eines Thiols mit niedrigem Molekulargewicht
aus Sakerückständen beschreibt;
JP 11246347 von Shiseido
Co. Ltd., veröffentlicht
am 14. September 1999, das die Verwendung von Achillea millefolium-Extrakten
beschreibt;
JP 11246344 von
Shiseido Co. Ltd., veröffentlicht
am 14. September 1999, das die Verwendung von Gliricidia-Extrakten beschreibt;
JP 2000-080023 von Kanobo Ltd., veröffentlicht am 21. März 2000,
das die Verwendung von Metallothionin-Induktionsmitteln beschreibt;
JP 2000-095663 von Kose KK, veröffentlicht
am 4. April 2000, das die Verwendung von verschiedenen Pflanzenextrakten
beschreibt; JP 2000-159681 von Hai Tai Confectionary Co. Ltd., veröffentlicht
am 13. Juni 2000, das die Verwendung von Traubenkernextrakten beschreibt;
JP-7206753 von Nikken Food KK, veröffentlicht am 8. August 1995,
das die Verwendung von Dihydroxycurcuminderivaten beschreibt; JP-5320025
von Kunimasa T., veröffentlicht
am 3. Dezember 1993, das die Verwendung von Kojisäurederivaten
beschreibt; und JP-59157009 von Yakurigaku Chuou KE, veröffentlicht
am 6. September 1984, das die Verwendung von β-Thujaplicin, Hydrochinon oder
einer Pyronverbindung in Kombination mit einem Melanin-Adsorptionsmittel
beschreibt.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft sowohl Verfahren zur Aufhellung oder
Verringerung der Pigmentierung von Haut, bei denen eine in dieser
Erfindung verwendete aktive Verbindung und ein oder mehrere der sonstigen
aktiven Bestandteile, wie die im vorhergehenden angegebenen, zusammen
als Teil der gleichen pharmazeutischen Zusammensetzung verabreicht
werden, als auch Verfahren, bei denen sie getrennt als Teil eines
geeigneten Dosierungsprotokolls, das so gestaltet ist, dass die
Vorteile der Kombinationstherapie erreicht werden, verabreicht werden.
Das geeignete Dosierungsprotokoll, die Menge jeder verabreichten
Dosis und spezielle Abstände
zwischen den Dosisgaben jedes aktiven Mittels hängen von der speziellen Kombination
der verwendeten aktiven Mittel, dem Zustand des behandelten Patienten
und der Art und Schwere der behandelten Erkrankung oder Störung ab.
Derartige zusätzliche
Wirkstoffe werden allgemein in Mengen verabreicht, die geringer
als oder gleich denjenigen sind, in denen sie als einzige topische
therapeutische Mittel wirksam sind. Die von der FDA zugelassenen
Dosierungen für
derartige aktive Mittel, die die FDA-Zulassung zur Verabreichung
an Menschen erhalten haben, sind öffentlich zugänglich.
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Eine
aktive Verbindung der vorliegenden Erfindung wird im allgemeinen
in der Form einer pharmazeutischen Zusammensetzung verabreicht,
die mindestens eine Verbindung der Formel (I) zusammen mit einem pharmazeutisch
akzeptablen Vehikel oder Verdünnungsmittel
umfasst. Alternativ kann eine aktive Verbindung dieser Erfindung
in der Form einer kosmetischen Zusammensetzung verabreicht werden,
die mindestens eine Verbindung der Formel (I) zusammen mit einem
kosmetisch akzeptablen Vehikel oder Verdünnungsmittel umfasst. Eine
derartige Zusammensetzung wird allgemein auf herkömmliche
Weise unter Verwendung von festen oder flüssigen Vehikeln oder Verdünnungsmitteln,
die zur topischen Verabreichung geeignet sind, in der Form von Lösungen,
Gelen, Cremes, Gelees, Pasten, Lotionen, Einreibemitteln, Salben,
Aeroso len formuliert.
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Beispiele
für Vehikel
zur Applikation der aktiven Verbindungen dieser Erfindung umfassen
eine wässrige
oder Wasser-Alkohol-Lösung, eine
Emulsion des Öl-in-Wasser-
oder Wasser-in-Öl-Typs,
ein emulgiertes Gel oder ein zweiphasiges System. Vorzugsweise sind
die Zusammensetzungen gemäß der Erfindung
in der Form von Lotionen, Cremes, einer Milch, Gelen, Masken, Mikrokügelchen
oder Nanokügelchen
oder Vesikeldispersionen. Im Falle von Vesikeldispersionen können die
Lipide, aus denen die Vehikel bestehen, vom ionischen oder nichtionischen
Typ oder einem Gemisch derselben sein. Derartige Vehikel können geeignete
Viskositätsverstärkungsmittel,
pH-Einstellmittel, Stabilisierungsmittel, Duftstoffe, die auf dem
Gebiet topischer Formulierungen bekannt sind, umfassen.
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Ein
effektives Dosierungs- und Behandlungsprotokoll kann durch herkömmliche
Mittel bestimmt werden, wobei bei Labortieren mit einer niedrigen
Dosis begonnen wird und anschließend die Dosierung unter Überwachung
der Wirkungen erhöht
wird und auch das Dosierungsprotokoll systematisch variiert wird.
Tierversuche, vorzugsweise Versuche an Säugern, werden üblicherweise
zur Bestimmung der maximalen tolerierbaren Dosis oder MTD eines
biologisch aktiven Mittels pro Kilogramm Gewicht verwendet. Ein
Fachmann kann die Dosen für
die Wirksamkeit und Vermeidung von Toxizität für andere Arten einschließlich Menschen
extrapolieren.
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Bevor
Untersuchung der Wirksamkeit an Menschen unternommen werden, dienen
klinische Untersuchungen der Phase I an normalen Subjekten der Ermittlung
von sicheren Dosen. Zahlreiche Faktoren können durch einen Arzt bei der
Bestimmung einer optimalen Dosierung für ein gegebenes Subjekt berücksichtigt
werden. Von diesen sind die Toxizität und Halb wertszeit der gewählten Verbindung
primär.
Zusätzliche
Faktoren umfassen die Größe des Patienten,
das Alter des Patienten, den allgemeinen Zustand des Patienten,
die spezielle Erkrankung, den speziellen Zustand oder die spezielle
Störung,
die behandelt werden, die Schwere der Erkrankung, des Zustands oder
der Störung,
die behandelt werden, das Vorhandensein anderer Arzneimittel in
dem Patienten, die gewünschte
Wirkung. Die Versuchsdosierungen werden unter Berücksichtigung
der Ergebnisse von Tierversuchen und der klinischen Literatur gewählt.
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Einem
Fachmann üblicher
Erfahrung ist klar, dass der in einem speziellen Fall gewählte Endpunkt
einer Behandlung entsprechend der Erkrankung, dem Zustand oder der
Störung,
die behandelt werden, dem vom Patienten, Subjekt oder behandelnden
Arzt gewünschten
Ergebnis und anderen Faktoren variiert. Wenn die Zusammensetzung
zur Aufhellung der Hautfarbe, beispielsweise zur Aufhebung einer
Hyperpigmentierung, die beispielsweise durch eine Entzündung oder
Erkrankungen, wie Melasma, verursacht wurde, oder zur Aufhellung
der Haarfarbe verwendet wird, kann ein beliebiger einer Zahl von
Endpunkten gewählt
werden. Beispielsweise können
Endpunkte subjektiv festgelegt werden, beispielsweise, wenn das
Subjekt mit den Ergebnissen der Behandlung einfach "zufriedengestellt" ist. Für pharmakologische
Zusammensetzungen kann der Endpunkt durch die Zufriedenheit des
Patienten oder des behandelnden Arztes mit den Ergebnissen bestimmt werden.
Alternativ können
Endpunkte objektiv festgelegt werden. Beispielsweise kann die Haut
oder das Haar des Patienten oder Subjekts in dem behandelten Bereich
mit einem Farbdiagramm verglichen werden. Die Behandlung wird beendet,
wenn die Farbe der Haut oder des Haars in dem behandelten Bereich
ein ähnliches Aussehen
wie eine Farbe in dem Diagramm hat. Alternativ kann die Reflexion
der behandelten Haut oder des behandelten Haars ermittelt werden
und eine Behandlung beendet werden, wenn die behandelte Haut oder das
behandelte Haar eine spezifizierte Reflexion erreicht. Alternativ
kann der Melaningehalt des behandelten Haars oder der behandelten
Haut ermittelt werden. Eine Behandlung kann beendet werden, wenn
der Melaningehalt des behandelten Haars oder der behandelten Haut
einen spezifizierten Wert erreicht. Der Melaningehalt kann auf eine
beliebige einschlägig
bekannte Weise bestimmt werden, die histologische Methoden mit oder
ohne einer Verstärkung
durch Anfärbungen
für Melanin
umfasst.
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In
den Depigmentierungszusammensetzungen gemäß der vorliegenden Erfindung
beträgt
die Konzentration der aktiven Verbindungen der Erfindung allgemein
zwischen 0,01 und 10 %, vorzugsweise zwischen 0,1 und 10 %, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung.
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Die
Zusammensetzungen dieser Erfindung können optional auch ein Befeuchtungsmittel,
ein grenzflächenaktives
Mittel, ein keratolytisches Mittel, ein entzündungshemmendes Mittel, ein
Komplexierungsmittel, ein Antioxidationsmittel, ein Konservierungsmittel,
ein Farbmittel, ein Duftmittel oder ein Sonnenschutzmittel enthalten.
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Die
Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung können direkt auf die Haut appliziert
werden. Alternativ können
sie durch verschiedene transdermale Arzneimittelabgabesysteme, wie
transdermale Pflaster, die einschlägig bekannt sind, abgegeben
werden. Beispielsweise kann das aktive Mittel zur topischen Verabreichung
in einer Lösung,
einem Gel, einer Lotion, einem Einreibemittel, einer Creme, Suspension,
Paste, einem Auskleidungsmittel, Pulver, einer Tinktur, einem Aerosol,
einem Pflaster oder dgl. in einer pharmazeutisch oder kosmetisch
akzeptablen Form durch einschlägig
bekannte Verfahren formuliert werden. Die Zusammenset zung kann eine
Vielzahl von Formen, die auf dem Gebiet von Pharmazeutika oder Kosmetika
zur topischen Applikation bei Tieren oder Menschen geläufig sind,
die Lösungen,
Lotionen, Sprays, Cremes, Einreibemittel, Salben, Gele und dgl.,
die im folgenden beschrieben sind, umfassen, aufweisen. Bevorzugte
Mittel sind diejenigen, die so ausreichend viskos sind, dass sie
auf der behandelten Fläche
verbleiben, diejenigen, die nicht ohne weiteres abdampfen und/oder
diejenigen, die durch Spülen
mit Wasser, optional mit Hilfe von Seifen, Reinigungsmitteln und/oder
Shampoos leicht entfernt werden. Aktuelle Verfahren zur Herstellung
topischer Formulierungen sind einem Fachmann bekannt oder offensichtlich
und werden detailliert in Remington's Pharmaceutical Sciences, 1990 (aaO),
und Pharmaceutical Dosage Forms and Drug Delivery Systems, 6. Auflage, Williams & Wilkins (1995)
beschrieben.
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Um
die perkutane Absorption der Wirkstoffe zu verstärken, können ein oder mehrere einer
Anzahl von Mitteln den topischen Formulierungen zugesetzt werden,
wobei diese, ohne hierauf beschränkt
zu sein, Dimethylsulfoxid, Dimethylacetamid, Dimethylformamid, grenzflächenaktive
Mittel, ein Azon, einen Alkohol, Aceton, Propylenglykol und Polyethylenglykol
umfassen. Ferner können
auch physikalische Verfahren zur Verstärkung der transdermalen Penetration,
beispielsweise Iontophorese oder Sonophorese, verwendet werden.
Alternativ oder zusätzlich
können
Liposome verwendet werden.
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Eine
topisch applizierte Zusammensetzung der Erfindung enthält ein pharmazeutisch
wirksames Mittel, das Haut aufhellt, wie hier beschrieben wurde,
und die Bestandteile, die zur Verwendung als Träger notwendig sind, beispielsweise
eine Emulsion, Creme, Salbe, eine wässrige Lösung, eine Lotion oder ein
Aerosol. Nichtbeschränkende
Beispiele derartiger Träger
sind detaillierter im folgenden beschrieben und sind in der internationalen
Patentveröffentlichung
WO 00/62742, veröffentlicht
am 26. Oktober 2000; US-Patent Nr. 5 691 380 von Mason et al., erteilt
am 25. November 1997; US-Patent Nr. 5 968 528 von Deckner et al.,
erteilt am 19. Oktober 1999; US-Patent Nr. 4 139 619 von Chidsey
III, erteilt am 13. Februar 1979; und US-Patent Nr. 4 684 635 von
Orentreich et al., erteilt am 4. August 1987 zu finden. Geeignete
pharmazeutische Träger
sind ferner in Remington's
Pharmaceutical Sciences, 17. Auflage, Mack Publishing Company, Easton,
PA (1990), das ein Standardreferenztext auf diesem Gebiet ist, beschrieben.
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Die
pharmazeutischen Zusammensetzungen der Erfindung können optional
Komponenten umfassen, die zur Applikation auf keratinhaltiges Gewebe
geeignet sind, d.h. die, wenn sie in die Zusammensetzung eingearbeitet
sind, zur Verwendung in Kontakt mit humanem keratinhaltigem Gewebe
ohne unangebrachte Toxizität,
Inkompatibilität,
Instabilität,
allergische Reaktion und dgl. innerhalb des Umfangs einer fundierten
medizinischen Beurteilung geeignet sind. Ferner sind derartige optionale
Komponenten verwendbar, vorausgesetzt, sie ändern nicht in nichtakzeptabler
Weise die Vorteile der aktiven Verbindungen der Erfindung. Das CTFA
Cosmetic Ingredient Handbook, 2. Auflage (1992) beschreibt eine
breite Vielzahl nicht-beschränkender kosmetischer
und pharmazeutischer Bestandteile, die üblicherweise in der Hautpflegeindustrie
verwendet werden, die zur Verwendung in den Zusammensetzungen der
vorliegenden Erfindung geeignet sind. Beispiele für diese
Bestandteilklassen umfassen: Schleifmittel, Absorptionsmittel, ästhetische
Komponenten, wie Duftstoffe, Pigmente, Färbemittel/Farbmittel, ätherische Öle, Hautgefühlmittel,
Adstringentien (beispielsweise Nelkenöl, Menthol, Campher, Eukalyptusöl, Eugenol,
Menthyllactat, Zaubernuss-Destillat), Antiaknemittel, Anti-Kuchenbil dungsmittel,
Entschäumungsmittel,
antimikrobielle Mittel (beispielsweise Iodpropylbutylcarbamat),
Antioxidantien, Bindemittel, biologische Zusatzstoffe, Puffermittel,
Massemittel, Chelatbildner, chemische Zusatzstoffe, Farbmittel,
kosmetische Adstringentien, kosmetische Biozide, Denaturierungsmittel,
Arzneimitteladstringentien, äußerlich
anzuwendende Analgetika, Filmbildemittel oder -materialien, beispielsweise
Polymere, zur Unterstützung
der Filmbildungseigenschaften und Substanz der Zusammensetzung (beispielsweise
ein Copolymer von Eicosen und Vinylpyrrolidon), Opakifizierungsmittel,
pH-Einstellmittel, Treibmittel, Reduktionsmittel, Sequestrierungsmittel,
Hautkonditionierungsmittel (beispielsweise Feuchthaltemittel einschließlich von vermischten
und okkludierenden), Hautglättungs-
und/oder -heilungsmittel (beispielsweise Panthenol und Derivate
(beispielsweise Ethylpanthenol), Aloe vera, Pantothensäure und
deren Derivate, Allantoin und Bisabolol und Dikaliumglycyrrhizinat),
Hautbehandlungsmittel, Dickungsmittel und Vitamine und Derivate
derselben.
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Zusätzlich zu
der pharmazeutisch wirksamen Menge eines hier offenbarten Mittels
umfassen die topischen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
auch einen dermatologisch akzeptablen Träger. Der hier verwendete Ausdruck "dermatologisch akzeptabler
Träger" bedeutet, dass der
Träger
zur topischen Applikation auf die Haut, d.h. keratinhaltiges Gewebe,
geeignet ist, gute ästhetische
Eigenschaften besitzt, mit den aktiven Mitteln der vorliegenden
Erfindung und etwaigen anderen Komponenten kompatibel ist und keine Sicherheits-
oder Toxizitätsprobleme
verursacht. Eine sichere und wirksame Menge des Trägers beträgt etwa 50
% bis etwa 99,99 %, üblicherweise
etwa 80 % bis etwa 99,9 %, zweckmäßigerweise etwa 90 % bis etwa
98 % und vorzugsweise etwa 90 % bis etwa 95 % der Zusammensetzung.
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Der
in den Zusammensetzungen der Erfindung verwendete Träger kann
in einer breiten Vielzahl von Formen vorhanden sein. Diese umfassen
Emulsionsträger,
die, ohne hierauf beschränkt
zu sein, Öl-in-Wasser-,
Wasser-in-Öl-,
Wasser-in-Öl-in-Wasser-
und Öl-in-Wasser-in-Silicon-Emulsionen
umfassen, eine Creme, ein Einreibemittel, eine wässrige Lösung, eine Lotion oder ein
Aerosol. Einem erfahrenen Praktiker ist klar, dass sich eine gegebene
Komponente in Abhängigkeit
von der Wasserlöslichkeit/Dispergierbarkeit
der Komponente in der Zusammensetzung primär in entweder die Wasser- oder Öl/Silicon-Phase
verteilt.
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Emulsionen
gemäß der vorliegenden
Erfindung enthalten allgemein eine pharmazeutisch wirksame Menge
eines hier offenbarten Mittels und ein Lipid oder ein Öl. Lipide
und Öle
können
von Tieren, Pflanzen oder Erdöl
stammen und natürlich
vorkommende oder synthetische (d.h. vom Menschen hergestellte) sein.
Bevorzugte Emulsionen enthalten auch ein Feuchthaltemittel, wie
Glycerin. Emulsionen enthalten zweckmäßigerweise ferner etwa 1 %
bis etwa 10 %, vorzugsweise etwa 2 % bis etwa 5 % eines Emulgators,
bezogen auf das Gewicht des Trägers.
Emulgatoren können
nichtionisch, anionisch oder kationisch sein. Geeignete Emulgatoren
sind beispielsweise in US-Patent Nr. 3 755 560 von Dickert et al.,
erteilt am 28. August 1973; US-Patent Nr. 4 421 769 von Dixon et
al, erteilt am 20. Dezember 1983; und McCutcheon's, Detergents and Emulsifiers, North
American Edition, S. 317–324
(1986) beschrieben.
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Die
Emulsion kann auch ein Entschäumungsmittel
zur Minimierung des Schäumens
bei Applikation auf das keratinhaltige Gewebe enthalten. Entschäumungsmittel
umfassen Silicone mit hohem Molekulargewicht und andere Materialien,
die für
diesen Verwendungszweck einschlägig
bekannt sind.
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Geeignete
Emulsionen können
in Abhängigkeit
von der gewünschten
Produktform einen breiten Bereich von Viskositäten aufweisen. Beispiele für Emulsionen
niedriger Viskosität,
die bevorzugt sind, besitzen eine Viskosität von etwa 50 Centistoke oder
weniger, zweckmäßigerweise
etwa 10 Centistoke oder weniger, vorzugsweise etwa 5 Centistoke
oder weniger. Die Emulsion kann auch ein Entschäumungsmittel zur Minimierung
des Schäumens
bei Applikation auf das keratinhaltige Gewebe enthalten. Entschäumungsmittel
umfassen Silicone mit hohem Molekulargewicht und andere Materialien,
die für
derartige Verwendungszwecke einschlägig bekannt sind.
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Eine
Art einer Emulsion ist eine Wasser-in-Silicon-Emulsion. Wasser-in-Silicon-Emulsionen
enthalten eine kontinuierliche Siliconphase und eine dispergierte
wässrige
Phase. Bevorzugte Wasser-in-Silicon-Emulsionen der vorliegenden
Erfindung umfassen etwa 1 bis etwa 60 Gew.-%, zweckmäßigerweise
etwa 5 bis etwa 40 Gew.-%, vorzugsweise etwa 10 bis etwa 20 Gew.-%
an einer kontinuierlichen Siliconphase. Die kontinuierliche Siliconphase
ist als äußere Phase,
die die im folgenden beschriebene diskontinuierliche wässrige Phase enthält oder
umgibt, vorhanden.
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Die
kontinuierliche Siliconphase kann ein Polyorganosiloxanöl enthalten.
Ein bevorzugtes Wasser-in-Silicon-Emulsionssystem wird so formuliert,
dass es ein oxidativ stabiles Vehikel zur Abgabe einer pharmazeutisch
wirksamen Menge eines hier offenbarten Mittels bereitstellt. Die
kontinuierliche Siliconphase dieser bevorzugten Emulsionen umfasst
zwischen etwa 50 und etwa 99,9 Gew.-% an einem Organopolysiloxanöl und weniger
als etwa 50 Gew.-% an einem Nicht-Siliconöl. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform umfasst
die kontinuierliche Siliconphase mindestens etwa 50 %, üblicherweise
etwa 60 % bis etwa 99,9 %, zweckmäßigerweise etwa 70 % bis etwa
99,9 % und vorzugsweise etwa 80 % bis etwa 99,9 % an einem Polyorganosiloxanöl, bezogen
auf das Gewicht der kontinuierlichen Siliconphase, und bis zu etwa
50 %, üblicherweise
weniger als etwa 40 %, zweckmäßigerweise
weniger als etwa 30 %, noch zweckmäßiger weniger als etwa 10 %
und vorzugsweise weniger als etwa 2 % an Nicht-Siliconölen, bezogen
auf das Gewicht der kontinuierlichen Siliconphase. Diese verwendbaren
Emulsionssysteme können
eine höhere
oxidative Stabilität über längere Zeiträume als
vergleichbare Wasser-in-Öl-Emulsionen,
die niedrigere Konzentrationen des Polyorganosiloxanöls enthalten,
liefern. Die Konzentrationen von Nicht-Siliconölen in der kontinuierlichen
Siliconphase werden minimiert oder insgesamt vermieden, um möglicherweise
die oxidative Stabilität
der aktiven Verbindung der Erfindung in den Zusammensetzungen weiter
zu verstärken.
Wasser-in-Silicon-Emulsionen dieses Typs sind in US-Patent Nr. 5
691 380 von Mason et al., erteilt am 25. November 1997, beschrieben.
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Das
Organopolysiloxanöl
zur Verwendung in der Zusammensetzung können flüchtige, nichtflüchtige oder
ein Gemisch von flüchtigen
und nichtflüchtigen
Siliconen sein. Der in diesem Zusammenhang verwendete Ausdruck "nichtflüchtig" bezeichnet Silicone,
die unter Umgebungsbedingungen flüssig sind und einen Flammpunkt
(unter einem Druck von einer Atmosphäre) von oder größer als
etwa 100 °C
besitzen. Der in diesem Zusammenhang verwendete Ausdruck "flüchtig" bezeichnet alle
anderen Siliconöle.
Geeignete Organopolysiloxane können
aus einer breiten Vielzahl von Siliconen, die einen breiten Bereich
von Flüchtigkeiten
und Viskositäten
umspannen, gewählt
werden. Beispiele für
geeignete Organopolysiloxanöle
umfassen Polyalkylsiloxane, cyclische Polyalkylsiloxane und Polyalkylarylsiloxane,
die einem Fachmann bekannt und im Handel erhältlich sind.
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Die
kontinuierliche Siliconphase kann ein oder mehrere Nicht-Siliconöle enthalten.
Die Konzentrationen von Nicht-Siliconölen in der
kontinuierlichen Siliconphase werden vorzugsweise minimiert oder
insgesamt vermieden, um die oxidative Stabilität des pharmazeutisch wirksamen
Mittels in den Zusammensetzungen weiter zu verstärken. Geeignete Nicht-Siliconöle besitzen
einen Schmelzpunkt von etwa 25 °C
oder weniger unter einem Druck von etwa einer Atmosphäre. Beispiele
für Nicht-Siliconöle, die
zur Verwendung in der kontinuierlichen Siliconphase geeignet sind,
sind die auf dem Gebiet von topischen Körperpflegeprodukten bekannten in
der Form von Wasser-in-Öl-Emulsionen,
beispielsweise Mineralöl,
pflanzliche Öle,
synthetische Öle,
halbsynthetische Öle.
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Verwendbare
topische Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung umfassen etwa
30 % bis etwa 90 %, zweckmäßigerweise
etwa 50 % bis etwa 85 % und vorzugsweise etwa 70 bis etwa 80 % an
einer dispergierten wässrigen
Phase. In der Emulsionstechnologie ist der Ausdruck "dispergierte Phase" ein einem Fachmann
bekannter Ausdruck, der bedeutet, dass die Phase als kleine Teilchen
oder Tröpfchen,
die in einer kontinuierlichen Phase suspendiert und von dieser umgeben
sind, existiert. Die dispergierte Phase ist auch als die innere
oder diskontinuierliche Phase bekannt. Die dispergierte wässrige Phase
ist eine Dispersion kleiner wässriger
Teilchen oder Tröpfchen,
die in der im vorhergehenden beschriebenen kontinuierlichen Siliconphase suspendiert
und von dieser umgeben sind. Die wässrige Phase kann Wasser oder
eine Kombination aus Wasser und einem oder mehreren in Wasser löslichen
oder dispergierbaren Bestandteilen sein. Nichtbeschränkende Beispiele
für derartige
optionale Bestandteile umfassen Dickungsmittel, Säuren, Basen,
Salze, Chelatbildner, Gummis, in Wasser lösliche oder dis pergierbare
Alkohole und Polyole, Puffermittel, Konservierungsmittel, Sonnenschutzmittel,
Farbmittel.
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Die
topischen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung umfassen
typischerweise etwa 25 % bis etwa 90 %, zweckmäßigerweise etwa 40 % bis etwa
80 %, vorzugsweise etwa 60 bis etwa 80 % Wasser in der dispergierten
wässrigen
Phase, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung.
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Die
Wasser-in-Silicon-Emulsionen der vorliegenden Erfindung umfassen
vorzugsweise einen Emulgator. In einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
die Zusammensetzung etwa 0,1 % bis etwa 10 %, zweckmäßigerweise
etwa 0,5 % bis etwa 7,5 %, vorzugsweise etwa 1 % bis etwa 5 % Emulgator,
bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung. Der Emulgator unterstützt das
Dispergieren und Suspendieren der wässrigen Phase in der kontinuierlichen
Siliconphase.
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Eine
breite Vielzahl von Emulgatoren kann hier zur Bildung der bevorzugten
Wasser-in-Silicon-Emulsion verwendet werden. Bekannte oder herkömmliche
Emulgatoren können
in der Zusammensetzung verwendet werden, vorausgesetzt, der gewählte Emulgator
ist chemisch und physikalisch mit den wesentlichen Komponenten der
Zusammensetzung kompatibel und er ergibt die gewünschten Dispersionseigenschaften.
Geeignete Emulgatoren umfassen Siliconemulgatoren, beispielsweise
organisch modifizierte Organopolysiloxane, die einem Fachmann auch
als Siliconnetzmittel bekannt sind, nichtsiliconhaltige Emulgatoren
und Gemische derselben, die einem Fachmann zur Verwendung bei topischen
Körperpflegeprodukten
bekannt sind.
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Verwendbare
Emulgatoren umfassen eine breite Vielzahl von Siliconemulgatoren.
Diese Siliconemulgatoren sind typischerweise organisch modifizierte
Organopolysiloxane, die einem Fachmann auch als Siliconnetzmittel
bekannt sind. Geeignete Emulgatoren sind beispielsweise in McCutcheons,
Detergents and Emulsifiers, North American Ediditon (1986), veröffentlicht
bei Allured Publishing Corporation; US-Patent Nr. 5 011 681 von
Ciotti et al., erteilt am 30. April 1991; US-Patent Nr. 4 421 769
von Dixon et al., erteilt am 20. Dezember 1983; und US-Patent Nr.
3 755 560 von Dickert et al., erteilt am 28. August 1973, beschrieben.
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Andere
bevorzugte topische Träger
umfassen Öl-in-Wasser-Emulsionen, die eine
kontinuierliche wässrige
Phase und eine darin dispergierte hydrophobe wasserunlösliche Phase
("Ölphase") aufweisen. Beispiele
für geeignete
Träger,
die Öl-in-Wasser-Emulsionen
umfassen, sind US-Patent Nr. 5 073 371 von Turner et al., erteilt
am 17. Dezember 1991; und US-Patent Nr. 5 073 372 von Turner et
al., erteilt am 17. Dezember 1991, beschrieben. Eine besonders bevorzugte Öl-in-Wasser-Emulsion,
die ein Strukturierungsmittel, hydrophiles Netzmittel und Wasser
enthält,
ist im folgenden detailliert beschrieben.
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Eine
bevorzugte Öl-in-Wasser-Emulsion
umfasst ein Strukturierungsmittel zur Unterstützung der Bildung einer Flüssigkristallgelnetzwerkstruktur.
Ohne durch eine Theorie beschränkt
zu sein, wird angenommen, dass das Strukturierungsmittel die Bereitstellung
rheologischer Eigenschaften der Zusammensetzung, die zur Stabilität der Zusammensetzung
beitragen, unterstützt.
Das Strukturierungsmittel kann auch als Emulgator oder Netzmittel
wirken. Bevorzugte Zusammensetzungen dieser Erfindung umfassen etwa
0,5 bis etwa 20 %, zweckmäßigerweise
etwa 1 bis etwa 10 %, vorzugsweise etwa 1 bis etwa 5 %, bezogen
auf das Gewicht der Zusammensetzung, an einem Strukturmittel. Die
bevorzugten Strukturierungsmittel der vorliegenden Erfindung sind
aus der aus Stearinsäure,
Palmitinsäure,
Stearylalkohol, Cetylalkohol, Behe nylalkohol, Stearinsäure, Palmitinsäure, dem
Polyethylenglykolether von Stearylalkohol mit einem Mittelwert von
etwa 1 bis etwa 21 Ethylenoxideinheiten, dem Polyethylenglykolether
von Cetylalkohol mit einem Mittelwert von etwa 1 bis etwa 5 Ethylenoxideinheiten
und Gemischen derselben bestehenden Gruppe ausgewählt.
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Die
bevorzugten Öl-in-Wasser-Emulsionen
umfassen etwa 0,05 bis etwa 10 %, zweckmäßigerweise etwa 1 bis etwa
6 % und vorzugsweise etwa 1 bis etwa 3 % an mindestens einem hydrophilen
Netzmittel, das die hydrophoben Materialien in der Wasserphase dispergieren
kann (Prozentangaben auf das Gewicht des topischen Trägers bezogen).
Das Netzmittel muss als Minimum zum Dispergieren in Wasser ausreichend
hydrophil sein. Geeignete Netzmittel umfassen eine breite Vielzahl
von bekannten kationischen, anionischen, zwitterionischen und amphoteren
Netzmitteln. Siehe McCutcheon's,
Detergents and Emulsifiers (1986), aaO; US-Patent Nr. 5 011 681
von Ciotti et al., erteilt am 30. April 1991; US-Patent Nr. 4 421
769 von Dixon et al., erteilt am 20. Dezember 1983; und US-Patent
Nr. 3 755 560 von Dickert et al., erteilt am 28. August 1973. Das gewählte genaue
Netzmittel hängt
vom pH-Wert der Zusammensetzung und den anderen vorhandenen Komponenten
ab. Bevorzugt sind kationische Netzmittel, insbesondere quaternäre Dialkylammoniumverbindungen,
wobei Beispiele derselben in US-Patent Nr. 5 151 209 von McCall
et al., erteilt am 29. September 1992; US-Patent Nr. 5 151 210 von
Steuri et al., erteilt am 29. September 1992; US-Patent 5 120 532
von Wells et al., erteilt am 9. Juni 1992; US-Patent 4 387 090 von
Bolich Jr., erteilt am 7. Juni 1983; US-Patent 3 155 591 von Hilfer,
erteilt am 3. November 1964; US-Patent 3 929 678 von Laughlin et
al., erteilt am 30. Dezember 1975; US-Patent 3 959 461 von Bailey
et al., 25. Mai 1976; McCutcheon's,
Detergents and Emulsifiers (North American Edition 1979) M.C. Publishing Co.;
und Schwartz et al., Surface Active Agents, Their Chemistry and Technology,
New York: Interscience Publishers, 1949, beschrieben sind.
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Alternativ
umfassen andere verwendbare kationische Emulgatoren Aminoamide.
Nichtbeschränkende Beispiele
für diese
kationischen Emulgatoren umfassen Stearamidopropyl-PG-dimoniumchloridphosphat,
Behenamidopropyl-PG-dimoniumchlorid, Stearamidopropylethyldimoniumethosulfat,
Stearamidopropyldimethyl(myristylacetat)ammoniumchlorid, Stearamidopropyldimethylcetearylammoniumtosylat,
Stearamidopropyldimethylammoniumchlorid, Stearamidopropyldimethylammoniumlactat
und Gemische derselben.
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Eine
breite Vielzahl anionischer Netzmittel ist hier ebenfalls verwendbar.
Siehe beispielsweise US-Patent Nr. 3 929 678 von Laughlin et al.,
erteilt am 30. Dezember 1975. Ferner sind amphotere und zwitterionische
Netzmittel hier ebenfalls verwendbar.
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Die
bevorzugte Öl-in-Wasser-Emulsion
umfasst etwa 25 bis etwa 98 %, zweckmäßigerweise etwa 65 bis etwa
95 %, vorzugsweise etwa 70 bis etwa 90 % Wasser, bezogen auf das
Gewicht des topischen Trägers.
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Die
hydrophobe Phase ist in der kontinuierlichen wässrigen Phase dispergiert.
Die hydrophobe Phase kann in Wasser unlösliche oder partiell lösliche Materialien,
die einschlägig
bekannt sind, die, ohne hierauf beschränkt zu sein, die hier in Bezug
auf Silicon-in-Wasser-Emulsionen beschriebenen Silicone und andere Öle und Lipide,
die im vorhergehenden in Bezug auf Emulsionen beschrieben wurden,
umfassen, enthalten.
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Die
topischen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung, die, ohne
hierauf beschränkt
zu sein, Lotionen und Cremes umfassen, können ein dermatologisch akzeptables
Erweichungsmittel umfassen. Derartige Zusammensetzungen enthalten
vorzugsweise etwa 2 % bis etwa 50 % an dem Erweichungsmittel. Der hier
verwendete Ausdruck "Erweichungsmittel" bezeichnet ein Material,
das zur Verhinderung oder Milderung von Trockenheit sowie für den Schutz
der Haut verwendbar ist. Eine breite Vielzahl von geeigneten Erweichungsmitteln
ist bekannt und kann hier verwendet werden. Siehe beispielsweise
Sagarin, Cosmetics, Science and Technology, 2. Auflage, Band 1,
S. 3243 (1972), das zahlreiche Beispiele von als Erweichungsmittel
geeigneten Materialien enthält.
Ein bevorzugtes Erweichungsmittel ist Glycerin. Glycerin wird üblicherweise
in einer Menge von etwa 0,01 bis etwa 20 %, zweckmäßigerweise
etwa 0,01 bis etwa 10 %, vorzugsweise etwa 0,1 bis etwa 5 %, beispielsweise
3 %, verwendet.
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Lotionen
und Cremes gemäß der vorliegenden
Erfindung umfassen allgemein ein Lösungsträgersystem und ein oder mehrere
Erweichungsmittel. Lotionen umfassen typischerweise etwa 1 bis etwa
20 %, vorzugsweise etwa 5 bis etwa 10 % an Erweichungsmittel; etwa
50 bis etwa 90 %, vorzugsweise etwa 60 bis etwa 80 % an Wasser;
und eine pharmazeutisch wirksame Menge eines hier beschriebenen
Mittels. Eine Creme umfasst typischerweise etwa 5 bis etwa 50 %,
vorzugsweise etwa 10 bis etwa 20 % an Erweichungsmittel; etwa 45
bis etwa 85 %, vorzugsweise etwa 50 bis etwa 75 % an Wasser; und
eine pharmazeutisch wirksame Menge eines hier beschriebenen Mittels.
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Einreibemittel
der vorliegenden Erfindung können
eine einfache Trägergrundlage
aus tierischen oder pflanzlichen Ölen oder halbfesten Kohlenwasserstoffen
(ölartige);
Absorptionseinreibemittelgrundlagen, die Wasser unter Bildung von Emulsionen
absorbieren; oder wasserlösliche
Träger,
beispielsweise einen wasserlöslichen
Lösungsträger, umfassen.
Einreibemittel können
ferner ein Dickungsmittel, beispielsweise gemäß der Beschreibung in Sagarin,
Cosmetics, Science and Technology, 2. Auflage, Band 1, S. 72–73 (1972),
das hier als Bezug aufgenommen ist, und/oder ein Erweichungsmittel
umfassen. Beispielsweise kann ein Einreibemittel etwa 2 % bis etwa
10 % an einem Erweichungsmittel; etwa 0,1 bis etwa 2 % an einem
Dickungsmittel; und eine pharmazeutisch wirksame Menge eines hier
beschriebenen Mittels umfassen.
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Als
nicht beschränkendes
Beispiel werden 1000 g einer topischen Creme aus den folgenden Arten
und Mengen von Bestandteilen hergestellt: eine pharmazeutisch wirksame
Menge eines hier offenbarten Mittels, Tegacid Regular (150 g) (ein
selbstemulgierendes Glycerylmonostearat von Goldschmidt Chemical
Corporation, New York, NY), Polysorbate 80 (50 g), Spermaceti (100
g), Propylenglykol (50 g), Methylparaben (1 g) und entionisiertes
Wasser in einer zum Erreichen von 1000 g ausreichenden Menge. Tegacid
und Spermaceti werden bei einer Temperatur von 70–80 °C zusammengeschmolzen.
Das Methylparaben wird in etwa 500 g Wasser gelöst und das Propylenglykol,
Polysorbate 80 und die aktive Verbindung werden abwechselnd zugegeben,
wobei eine Temperatur von 75–80 °C gehalten
wird. Das Methylparabengemisch wird langsam zu der Schmelze von
Tegacid und Spermaceti unter konstantem Rühren gegeben. Die Zugabe wird
mindestens 30 min unter zusätzlichem
Rühren
fortgesetzt, bis die Temperatur auf 40-45 °C
gefallen ist. Schließlich
wird ausreichend Wasser zugegeben, um das Endgewicht auf 1000 g
zu bringen, und die Zubereitung wird zum Aufrechterhalten der Homogenität gerührt, bis
sie abgekühlt
und erstarrt ist.
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Als
nichtbeschränkendes
Beispiel werden 1000 g eines topi schen Einreibemittels aus den folgenden Arten
und Mengen von Bestandteilen hergestellt: eine pharmazeutisch wirksame
Menge eines hier offenbarten Mittels, Zinkoxid (50 g), Calamine
(50 g), (schweres) flüssiges
Petrolatum (250 g), Wollfett (200 g) und genügend weißes Petrolatum, um 1000 g zu
erreichen. Kurz gesagt, werden das weiße Petrolatum und das Wollfett geschmolzen
und mit 100 g flüssigem
Petrolatum versetzt. Die pharmazeutisch wirksame Menge eines hier offenbarten
Mittels, Zinkoxid und Calamine werden zu dem übrigen flüssigen Petrolatum gegeben,
und das Gemisch wird gemahlen, bis die Pulverteilchen fein zerteilt
und gleichförmig
dispergiert sind. Das Gemisch wird in das weiße Petrolatum gerührt, geschmolzen
und unter Rühren
gekühlt,
bis das Einreibemittel erstarrt.
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Als
nicht beschränkendes
Beispiel werden 1000 g eines Einreibemittels, das eine pharmazeutisch wirksame
Menge eines hier offenbarten Mittels enthält, aus den folgenden Arten
und Mengen von Bestandteilen hergestellt: eine pharmazeutisch wirksame
Menge eines hier offenbarten Mittels, helles flüssiges Petrolatum (250 g),
Wollfett (200 g) und genügend
weißes
Petrolatum, um 1000 g zu erreichen. Kurz gesagt wird die pharmazeutisch
wirksame Menge eines hier offenbarten Mittels fein zerteilt und
zu dem hellen flüssigen
Petrolatum gegeben. Das Wollfett und das weiße Petrolatum werden zusammengeschmolzen,
filtriert, und die Temperatur wird auf 45–50 °C eingestellt. Die Aufschlämmung von
flüssigem
Petrolatum wird zugegeben, und das Einreibemittel wird gerührt, bis
es erstarrt.
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Als
nichtbeschränkendes
Beispiel werden 1000 ml einer wässrigen
Lösung,
die eine pharmazeutisch wirksame Menge eines hier offenbarten Mittels
enthält,
aus den folgenden Arten und Mengen von Bestandteilen hergestellt:
eine pharmazeutisch wirksame Menge eines hier offenbarten Mittels,
Poly ethylenglykol 4000 (120 g), Myristyl-gamma-picoliniumchlorid
(0,2 g), Polyvinylpyrrolidon (1 g) und genügend entionisiertes Wasser,
um 1000 ml zu erreichen. Kurz gesagt werden die Bestandteile in
dem Wasser gelöst
und die gebildete Lösung
wird durch Filtration sterilisiert.
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Als
nicht beschränkendes
Beispiel werden 1000 g einer Lotion, die eine pharmazeutisch wirksame Menge
eines hier offenbarten Mittels enthält, aus den folgenden Arten
und Mengen von Bestandteilen hergestellt: eine pharmazeutisch wirksame
Menge eines hier offenbarten Mittels, N-Methylpyrrolidon (40 g)
und genügend
Propylenglykol, um 1000 g zu erreichen.
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Als
nicht beschränkendes
Beispiel wird ein Aerosol, das eine pharmazeutisch wirksame Menge
eines hier offenbarten Mittels enthält, aus den folgenden Arten
und Mengen von Materialien hergestellt: eine pharmazeutisch wirksame
Menge eines hier offenbarten Mittels, absoluter Alkohol (4,37 g),
Dichlordifluorethan (1,43 g) und Dichlortetrafluorethan (5,70 g).
Kurz gesagt wird die pharmazeutisch Menge eines hier offenbarten Mittels
in dem absoluten Alkohol gelöst,
und die gebildete Lösung
wird filtriert, um Teilchen und Baumwollfasern zu entfernen. Diese
Lösung
wird auf etwa –30 °C gekühlt. Dazu
wird das gekühlte
Gemisch von Dichlordifluormethan und Dichlortetrafluorethan gegeben.
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Zur
oralen Verabreichung können
Gelatinekapseln oder flüssigkeitsgefüllte Weichgelatinekapseln
den Wirkstoff und pulverförmige
oder flüssige
Träger,
wie Lactose, Lecithinstärke,
Cellulosederivate, Magnesiumstearat, Stearinsäure, enthalten. Ähnliche
Verdünnungsmittel
können
zur Herstellung von Presstabletten verwendet werden. Sowohl Tabletten
als auch Kapseln können
als Produkte mit nachhaltiger Freisetzung zum Bewerkstelligen einer
kontinuierlichen Freiset zung einer Medikation über einen Zeitraum von Stunden
hergestellt werden. Presstabletten können einen Zuckerüberzug oder
Filmüberzug
erhalten, um einen unangenehmen Geschmack zu maskieren und die Tablette
vor der Atmosphäre
zu schützen,
oder einen enterischen Überzug zum
selektiven zielgerichteten Zerfall im Gastrointestinaltrakt erhalten.
Flüssige
Dosierungsformen zur oralen Verabreichung können ein Farbmittel und/oder
Aromatisierungsmittel zur Erhöhung
der Patientenakzeptanz enthalten.
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Im
allgemeinen sind steriles Wasser, ein Öl, Kochsalzlösung, wässrige Dextrose
(Glucose), Polysorbate und verwandte Zuckerlösungen und Glykole, wie Propylenglykol
oder Polyethylenglykole, geeignete Träger für parenterale Lösungen.
Lösungen
oder Emulsionen zur parenteralen Verabreichung enthalten vorzugsweise
etwa 5–15
% Polysorbate 80 oder Lecithin, geeignete Stabilisierungsmittel
und, falls notwendig, Puffersubstanzen. Antioxidationsmittel, wie,
ohne hierauf beschränkt
zu sein, Natriumbisulfit, Natriumsulfit oder Ascorbinsäure entweder
allein oder in einer Kombination, sind geeignete Stabilisierungsmittel.
Ebenfalls verwendbar sind Citronensäure und deren Salze und Natrium-EDTA.
Ferner können
parenterale Lösungen
Konservierungsmittel enthalten, die, ohne hierauf beschränkt zu sein,
Benzalkoniumchlorid, Methyl- oder Propylparaben und Chlorbutanol
umfassen.
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Weitere
Beispiele von speziellen Formulierungen, die eine aktive Verbindung
der vorliegenden Erfindung umfassen, sind im folgenden angegeben.
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Ein
Beispiel der Herstellung eines topischen Gels folgt.
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Die
Komponenten außer
Natriumhydroxid werden vereinigt, wobei eine homogene Dispersion
erhalten wird. Die Zugabe von Natriumhydroxid bewirkt ein Gelieren
des Gemischs, was einen gebrauchsfertigen halbfesten Stoff ergibt.
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Es
folgt ein Beispiel für
die Herstellung einer topischen Creme.
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Die
ersten vier Bestandteile werden auf etwa 70 °C erhitzt, wobei eine gleichförmige Schmelze
gebildet wird. Die übrigen
Bestandteile werden vereinigt, auf etwa 75 °C erhitzt und unter Mischen
zu der zuvor hergestellten Schmelze gegeben. Die auf diese Weise
gebildete Emulsion wird anschließend homogenisiert und gekühlt, wobei
eine glatte weiße
Creme erhalten wird.
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Es
folgt ein Beispiel für
die Herstellung einer topischen Lotion.
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Die
ersten vier Bestandteile werden vereinigt und auf etwa 70 °C erhitzt,
und dann unter Rühren
zu einem Gemisch der übrigen
Bestandteile, das auch etwa 70 °C
heiß ist,
gegeben. Die Emulsion wird in geeigneter Weise homogenisiert und
gekühlt,
wobei eine glatte weiße
gießfähige Lotion
gebildet wird.
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Es
folgt ein Beispiel für
die Herstellung einer topischen Lösung.
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Alle
Bestandteile außer
Natriumhydroxid werden unter Rühren
vereinigt, und der pH-Wert der gebildeten Lösung wird mit 1 N Natriumhydroxid
auf einen pH-Wert von 6 eingestellt, wobei eine frei fließende schnelltrocknende
topische Lösung
erhalten wird.
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Die
hier angegebenen topischen Formulierungen sind Beispiele für typische
Gel-, Creme-, Lotion- oder Lösungsdosierungsformen
aktiver Verbindungen zur Verwendung zur Aufhellung von Haut. Andere
optionale Komponenten können
zugegeben werden oder Streckmittelverhältnisse können eingestellt werden, um die
kosmetische Akzeptanz der Formulierungen zu erhöhen. Ferner können diese Änderungen
gemacht werden, um die Zusammensetzung für eine spezielle aktive Verbindung
maßzuschneidern,
beispielsweise die Löslichkeit
sicherzustellen oder die chemische oder physikalische Stabilität zu erhöhen. Optionale
Komponenten können
Viskositätseinstellmittel,
wie Cellulosearten, Erweichungsmittelöle, wie Mineralöl oder Glyceride, Feuchthaltemittel,
wie Polyole, Co-Lösemittel,
wie Isopropylalkohol oder Aceton, Emulgatoren des anionischen, kationischen
und nichtioni schen Typs, Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel,
Opakifizierungsmittel, Farbmittel und Duftstoffe umfassen.
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Es
folgt ein Beispiel für
die Herstellung einer oralen Tablettenformulierung.
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Die
aktive Verbindung, Lactose und Maisstärke (zum Mischen) werden bis
zur Gleichförmigkeit
gemischt. Die Maisstärke
(zur Paste) wird in 200 ml Wasser suspendiert und unter Rühren zur
Bildung einer Paste erhitzt. Die Paste wird zum Granulieren des
Pulvergemischs verwendet. Die feuchten Granulatkörnchen werden durch ein Handsieb
Nr. 8 geführt
und bei 80 °C
getrocknet. Die trockenen Granulatkörnchen werden mit 1 % Magnesiumstearat
gleitfähig
gemacht und zu einer Tablette gepresst.
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Es
folgt ein Beispiel für
die Herstellung einer oralen Lösung.
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Die
Bestandteile werden vereinigt und gemischt, wobei eine gleichförmige Lösung gebildet
wird.
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Einem
Fachmann ist klar, dass die Zusammensetzungen und pharmazeutischen
Zusammensetzungen der Erfindung als Teil eines Kits bereitgestellt
werden können.
Kits der vorliegenden Erfindung umfassen einen Behälter, der
eine oder mehrere spezielle Verbindungen und/oder pharmazeutische
Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung, die Haut aufhellen,
umfasst. Der Behälter
ist so gestaltet, dass er eine Kontamination verhindert, ein Verdampfen
oder Trocknen der Zusammensetzung minimiert. Optional umfasst das Kit
ferner gedruckte Anleitungen als Aufdruck oder Packungsbeilage,
die zur Verwendung der enthaltenen Verbindung oder Zusammensetzung
zur Aufhellung der Hautpigmentierung anleiten. Die Verbindung oder
Zusammensetzung kann in einer vorgegebenen Einheitsdosis oder Verwendungsmenge
oder auch nicht bereitgestellt werden.
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Die
Fähigkeit
der Verbindungen der Formel I zur Hemmung von Tyrosinase kann unter
Verwendung von einem der folgenden Verfahren bestimmt werden.
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1. Tyrosinase (DOPA-Oxidase)-Test
unter Verwendung eines Zelllysats
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Eine
humane Melanomzelllinie, SKMEL 188 (Lizenz von Memorial Sloan-Kettering),
wird in dem Zelllysattest und der Sichtung verwendet. Bei dem Test
werden Verbindungen und L-Dihydroxyphenylalanin (L-DOPA)
(100 μg/ml)
mit den Zelllysaten, die humane Tyrosinase enthalten, 8 h inkubiert,
bevor die Platten bei 405 nm abgelesen werden. Die meisten Verbindungen
der Formel I, die bei diesem Test getestet wurden, zeigten einen
IC50-Wert von 10 μM oder weniger. Beispielsweise
hatte die Verbindung des folgenden Beispiels 14, d.h. N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methylbenzolsulfonamid,
einen IC50-Wert in diesem Test von etwa
4 μm.
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2. Melanintest bei humanen
primären
Melanocyten
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Die
Verbindungen werden mit humanen primären Melanocyten in Gegenwart
von α-Melanocyten
stimulierendem Hormon (α-MSH)
2–3 Tage
inkubiert. Die Zellen werden dann mit Natriumhydroxid und Natriumdodecylsulfat
(SDS) lysiert und die Melaninsignale werden bei 405 nm abgelesen.
Alternativ wird 14C-DOPA zu den Zellen in
Kombination mit Tyrosinaseinhibitoren gegeben, und das säureunlösliche 14C-Melanin wird quantitativ durch einen
Szintillationszähler
bestimmt. Die IC50-Werte spiegeln die Hemmwirksamkeit
der Verbindungen bei der Synthese von neuem Melanin, die durch α-MSH stimuliert
wurde.
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3. Tyrosinkinasetest (TK)
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TK-Tests
können
unter Verwendung von gereinigten Tyrosinkinasedomänen von
c-met, erb-B2 oder IRF-r durchgeführt wer den. Ein spezifischer
Antikörper
gegenüber
dem phosphorelierten Tyrosinrest wird bei dem Test verwendet. Kolorimetrische
Signale werden durch Meerrettichperoxidase, die an den Antikörper konjugiert
ist, erzeugt.
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4. Humanhautäquivalentmodell
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Ein
Gemisch von humanen Melanocyten und Keratinocyten wird in einer
Luft-Flüssigkeit-Grenzphase gezüchtet. Diese
Gewebekultur bildet eine dreidimensionale Struktur, die histologisch
und mikroskopisch der Epidermis humaner Haut ähnelt. Testverbindungen werden
auf die Zellen gegeben, um eine topische Arzneimittelapplikation
nachzuahmen. Nach der Inkubation mit den Verbindungen (10 μM) während 3
Tagen werden die Zellen intensiv gewaschen und für den DOPA-Oxidasetest lysiert.
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5. IL-1-Test (Interleukin-1-Test)
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Ein
IL-1α-ELISA-Test
(R&D-System)
kann zur Bewertung der Wirkung von Verbindungen auf die IL-1-Sekretion
in einem Humanhautäquivalentmodell
verwendet werden. IL-1α ist
ein proinflammatorisches Cytokin und spielt bei einer UV-induzierten
Hautentzündung
eine Rolle.
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6. In-vivo-Untersuchung
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Schwarze
oder dunkelbraune Meerschweinchen mit homogener Hautfarbe können in
dieser Untersuchung verwendet werden. Eine Lösung der Testverbidung der
Formel I (5 % in Ethanol:Propylenglykol, 70:30) und die Vehikelkontrolle
werden zweimal täglich
an 5 Tagen pro Woche während
4–8 Wochen
auf die Tiere appliziert. Unter Verwendung dieses Tests kann eine
Depigmentierung durch Subtraktion der Lichtreflexion von unbehandelter
Haut von der Lichtreflexion behandelter Haut bestimmt werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird durch die folgenden Beispiele erläutert. Es
ist jedoch klar, dass die Erfindung nicht auf die speziellen Details
dieser Beispiele beschränkt
ist. Die Schmelzpunkte sind unkorrigiert. Die Protonkernresonanzspektren
(400 MHz, 1H-NMR) wurden für Lösungen in
d6-DMSO, CDCl3 oder
d4-MeOH gemessen, und die Peakpositionen
sind in parts per million (ppm) von Tetramethylsilan (TMS) ausgehend
zu niederem Feld angegeben. Die Peakformen sind wie folgt bezeichnet:
s, Singulett; d, Dublett; t, Triplett; q, Quartett; m, Multiplett;
b, breit.
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Das
Akronym PE bezeichnet Petrolether (Kp = 60–80 °C), HATU steht für O-(7-Azabenzotriazol-1-yl)-N,N,N',N'-tetramethyluronium-hexafluorphosphat.
Flashsäulenchromatographie
(FTC) wurde auf SiO2 durchgeführt. RP-HPLC
bezeichnet präparative
Umkehrphasenhochleistungsflüssigchromatographie. Die
Massenspektren wurden unter Verwendung von Elektrospray-Ionisierung
erhalten.
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Die
folgenden Beispiele sind nur zur Erläuterung und sollen den Umfang
der vorliegenden Erfindung nicht beschränken.
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BEISPIELE
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Herstellungsbeispiel 1
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3-(Benzyloxy)-2-cyclohexen-1-on
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In
einen mit einem Magnetrührer
und einer Dean-Stark-Vorrichtung ausgestatteten Kolben wurden 1,3-Cyclohexandion
(70,0 g, 624 mmol), Toluol (500 ml), p-Toluolsulfonsäuremonohydrat
(1,68 g, 8,83 mmol) und Benzylalkohol (65,6 g, 606 mmol) gegeben.
Die gebildete Lösung
wurde 2 h unter Rückflusskühlung erhitzt.
Das Reaktionsgemisch wurde auf Raumtemperatur gekühlt und
mit einer gesättigten
wässrigen Natriumcarbonatlösung (4 × 50 ml)
gewaschen. Die organische Schicht wurde mit Kochsalzlösung (50
ml) gewaschen, über
Magnesiumsulfat getrocknet, filtriert und unter Vakuum eingeengt,
wobei ein braunes Öl
erhalten wurde, das beim Stehenlassen kristallisierte. Das rohe
kristalline Material wurde in Isopropylether (100 ml) verrieben und
2 h bei 0 °C
gerührt.
Das Gemisch wurde filtriert, und das kristalline Material wurde
mit eiskaltem Isopropylether (3 × 100 ml) und anschließend kaltem
Petrolether (100 ml) gewaschen. Der gebildete Feststoff wurde über Nacht
unter vermindertem Druck getrocknet, wobei die Titelverbindung erhalten
wurde (85,3 g, 68 %). m/z (ES+) 203 (M+H+).
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Herstellungsbeispiel 2
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(±)-3-(Benzyloxy)-6-(8-hydroxy-1,4-dioxaspiro[4.5]dec-8-yl)-2-cyclohexen-1-on
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In
einen mit einem Magnetrührer
ausgestatteten Kolben wurden Tetrahydrofuran (600 ml) und Diisopropylamin
(38,1 ml, 272 mmol) gegeben. Die gerührte Lösung wurde auf –78 °C gekühlt und
n-Butyllithium (113,4 ml, 272 mmol, 2,4 M in Hexanen) wurde tropfenweise über eine
Spritze zugegeben. Die gebildete gelbe Lösung wurde 35 min bei –78 °C gerührt und
dann wurde 3-(Benzyloxy)-2-cyclohexen-1-on (50,8 g, 248 mmol) als
Lösung
in Tetrahydrofuran (100 ml) zugegeben. Die Lösung wurde 1 h gerührt, bevor
Cyclohexan-1,4-dion-monoethylenketal (38,7 g, 248 mmol) als Lösung in
wasserfreiem Tetrahydrofuran (100 ml) zugegeben wurde. Die Lösung wurde
2 h bei –78 °C gerührt und
sich dann während
1 h langsam auf Raumtemperatur erwärmen gelassen. Eine gesättigte wässrige Ammoniumchloridlösung (80
ml) und anschließend
Dichlormethan (700 ml) wurden zugegeben, und das Gemisch wurde gerührt, bis
keine Feststoffe verblieben. Die Schichten wurden getrennt, und
die wässrige
Phase wurde mit Dichlormethan (2 × 100 ml) extrahiert. Die vereinigten
or ganischen Schichten wurden mit Kochsalzlösung (50 ml) gewaschen, über Magnesiumsulfat
getrocknet und dann unter Vakuum eingeengt. Verreiben des gebildeten
Feststoffs mit Methanol ergab die Titelverbindung (78,4 g, 88 %).
m/z (ES+) 359 (M+H+).
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Herstellungsbeispiel 3
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(±)-1-(Benzyloxy)-6-brom-3-(1,4-dioxaspiro[4.5]dec-8-yl)-2-oxabicyclo[2.2.2]octan-5-on
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Ein
mit einem Magnetrührer
ausgestatteter Rundkolben wurde mit (±)-3-(Benzyloxy)-6-(8-hydroxy-1,4-dioxaspiro[4.5]dec-8-yl)-2-cyclohexen-1-on
(78,4 g, 219 mmol) und Dichlormethan (600 ml) beschickt. Zu der
gerührten
Lösung
wurden N-Bromsuccinimid (40,9 g, 230 mmol) in einer Portion und
anschließend wässrige Bromwasserstoffsäure (3 Tropfen,
48%-ige wässrige
Lösung)
gegeben. Die gebildete Lösung
wurde 2 h bei Raumtemperatur gerührt,
und dann in einen Scheidetrichter, der eine wässrige Natriummetabisulfitlösung (150
ml) und Dichlormethan (200 ml) enthielt, gegossen. Die Schichten
wurden getrennt, und die organische Schicht wurde mit Kochsalzlösung (200
ml) gewaschen, über
Magnesiumsulfat getrocknet, filtriert und dann unter Vakuum eingeengt,
wobei ein Feststoff erhalten wurde. Verreiben mit Methanol (500
ml) ergab die Titelverbindung (82,8 g, 86 %) als weißen Feststoff.
m/z (ES+) 437 und 439 [(1:1) M+H+].
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Herstellungsbeispiel 4
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5-(Benzyloxy)-2-(1,4-dioxaspiro[4.5]dec-7-en-8-yl)phenol
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Ein
Rundkolben wurde mit (±)-1-(Benzyloxy)-6-brom-3-(1,4-dioxaspiro[4.5]dec-8-yl)-2-oxabicyclo[2.2.2]octan-5-on
(36 g, 82,4 mmol) und wasserfreiem N,N-Dimethylformamid (300 ml)
beschickt. Zu der gerührten
Lösung
wurde 1,8- Diazabicyclo[5.4.0]undec-7-en
(13,6 ml, 90,6 mmol) in einer Portion gegeben, bevor unter kräftigem Rühren 19
h auf 140 °C
erhitzt wurde. Das Reaktionsgemisch wurde sich auf Raumtemperatur abkühlen gelassen,
und der größte Teil
des Lösemittels
wurde unter vermindertem Druck entfernt. Das verbliebene Öl wurde
zwischen Dichlormethan (500 ml) und Wasser (100 ml) verteilt, und
die Schichten wurden getrennt. Die organische Phase wurde mit Wasser
(2 × 100
ml) und anschließend
Kochsalzlösung
(100 ml) gewaschen. Die organische Phase wurde über Magnesiumsulfat getrocknet,
filtriert und unter Vakuum eingeengt, wobei ein brauner Feststoff
erhalten wurde. Die Reinigung mittels FCC (SiO2,
Dichlormethan, anschließend Ethylacetat/Petrolether,
3:7, V/V) lieferte einen weißlichen
Feststoff, der in Methanol (150 ml) aufgeschlämmt, filtriert und mit Methanol
(50 ml) gewaschen wurde. Die Titelverbindung (18,2 g, 65 %) wurde
nach dem Entfernen von überschüssigem Lösemittel
unter vermindertem Druck als weißer Feststoff isoliert. m/z
(ES+) 339 (M+H+).
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Herstellungsbeispiel 5
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4-(1,4-Dioxaspiro[4.5]dec-8-yl)-1,3-benzoldiol
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Ein
mit einem Magnetrührer
ausgestatteter Kolben wurde mit 5-(Benzyloxy)-2-(1,4-dioxaspiro[4.5]dec-7-en-8-yl)phenol
(14,5 g, 42,8 mmol) und Tetrahydrofuran (50 ml) beschickt, und Ethanol
(100 ml) und Palladium (4,54 g, 10 % auf Aktivkohle) wurden nacheinander
zugegeben. Das Reaktionsgefäß wurde dann
evakuiert, unter eine Wasserstoffatmosphäre gesetzt und 24 h kräftig gerührt. Das
Reaktionsgemisch wurde über
einen Celitepfropfen filtriert, wobei mit Ethylacetat gewaschen
wurde. Das Filtrat wurde unter Vakuum eingeengt, wobei ein weißlicher
Feststoff erhalten wurde. Der rohe Feststoff wurde in Dichlormethan (200
ml) aufgeschlämmt,
wobei die Titelverbindung (10,2 g, 95 %) als weißer Fest stoff erhalten wurde.
m/z (ES+) 251 (M+H+).
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Herstellungsbeispiel 6
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4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexanon
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Ein
mit einem Magnetrührer
ausgestatteter Kolben wurde mit 4-(1,4-Dioxaspiro[4.5]dec-8-yl)-1,3-benzoldiol
(11,3 g, 45,2 mmol), Aceton (250 ml) und Wasser (50 ml) beschickt.
Zu der gerührten
Lösung
wurde in einer Portion Pyridiniump-toluolsulfonat (1,14 g, 4,52
mmol) gegeben, und das Reaktionsgemisch wurde dann 8 h unter Rückflusskühlung erhitzt.
Nach dem Abkühlen
des Reaktionsgemischs auf Raumtemperatur wurde der größte Teil
des Acetons unter Vakuum entfernt und das verbliebene Gemisch zwischen
Ethylacetat (200 ml) und Wasser (50 ml) verteilt. Die wässrige Schicht
wurde mit Ethylacetat (3 × 50
ml) extrahiert, und die vereinigten organischen Schichten wurden
mit Kochsalzlösung
(30 ml) gewaschen, getrocknet (MgSO4), filtriert und
unter vermindertem Druck eingeengt, wobei ein weißliches
Pulver erhalten wurde. Nach dem Waschen des Pulvers mit Dichlormethan
(100 ml) und Entfernen von überschüssigem Lösemittel
unter vermindertem Druck wurde die Titelverbindung (9,30 g, 100
%) als weißliches
Pulver erhalten. m/z (ES+) 207 (M+H+).
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Herstellungsbeispiel 7
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4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexanon
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4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexanon
(400 mg) wurde in Dimethylformamid (3 ml) unter Rühren gelöst. tert-Butyldimethylsilylchlorid
(704 mg), Imidazol (660 mg) und 4-Dimethylaminopyridin (3 mg) wurden nacheinander
zugegeben. Nach 4 h wurde das Lösemittel
unter Vakuum entfernt und der Rückstand
zwischen Ethylacetat (20 ml) und Wasser (5 ml) verteilt. Die wässrige Phase
wurde mit Ethylacetat (2 × 10 ml)
extrahiert, und die vereinigten organischen Phasen wurden mit Kochsalzlösung (10
ml) gewaschen, getrocknet (MgSO4) und unter
vermindertem Druck eingeengt, wobei ein braunes Öl erhalten wurde. Die Reinigung
mittels FCC (SiO2, Elution mit Ethylacetat/Petrolether,
1:9 V/V) lieferte die Titelverbindung als weiße Flocken (750 mg, 89 %). δH (CDCl3): 0,18 (6H, s), 0,20 (6H, s), 0,97 (9H,
s), 1,03 (9H, s), 1,72–1,87
(2H, m), 2,15–2,17
(2H, m), 2,42–2,48
(4H, m), 3,33 (1H, tt), 6,32 (1H, d), 6,39 (1H, dd), 6,94 (1H, d).
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Herstellungsbeispiel 8
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cis-N-Benzyl-N-[4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]amin
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In
einen mit einem Magnetrührer
ausgestatteten Kolben wurde 4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexanon
(3,20 g, 7,36 mmol) gegeben. Wasserfreies 1,2-Dichlorethan (85 ml)
und anschließend
Benzylamin (0,97 ml, 8,83 mmol) als Lösung in 1,2-Dichlorethan (20
ml) wurden zugegeben. Aktivierte pulverförmige 4Å-Molekularsiebe (5,80 g) wurden
zugegeben, und das Reaktionsgemisch wurde 2,5 h kräftig gerührt. Tetramethylammoniumtriacetoxyborhydrid
(2,90 g, 11,0 mmol) wurde in einer Portion zugegeben, und das Reaktionsgemisch
wurde 64 h gerührt.
Eine wässrige
Natriumhydroxidlösung
(30 ml, 0,4 M) wurde zugegeben, und das kräftige Rühren wurde 0,5 h fortgesetzt.
Das Reaktionsgemisch wurde dann über
Celite filtriert, wobei mit Dichlormethan (100 ml) gewaschen wurde.
Die Schichten wurden getrennt, und die wässrige Schicht wurde mit Dichlormethan
(2 × 50
ml) extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen wurden mit Kochsalzlösung (100
ml) gewaschen, getrocknet (MgSO4), filtriert
und unter Vakuum eingeengt, wobei das rohe Produkt erhalten wurde.
Die Reinigung mittels FCC (SiO2, Ethylacetat/Petrolether, Gradientenelution
unter Verwendung von 1:9, 1:4, dann 3:7 V/V) lieferte die Titelverbindung
(2,69 g, 70 %) als blassgelbes Öl. δH (CDCl3) 0,01 (6H, s), 0,05 (6H, s), 0,77 (9H,
s), 0,83 (9H, s), 1,31 (1H, br), 1,39 (4H, m), 1,52 (2H, m), 1,70
(2H, m), 2,69 (1H, m), 2,75 (1H, m), 6,10 (1H, d), 6,23 (1H, dd),
6,84 (1H, d), 7,15 (5H, m).
-
Herstellungsbeispiel 9
-
N-Benzyl-N-[4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyliden]amin
-
In
einen mit einem Magnetrührer
ausgestatteten Kolben wurde 4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexanon
(817 mg, 1,88 mmol) gegeben. Dichlormethan (50 ml) und anschließend Benzylamin
(0,82 ml, 7,52 mmol) und aktivierte 4Å-Molekularsiebe (10,0 g) wurden
zugegeben. Das Reaktionsgemisch wurde 15 h kräftig gerührt, dann mit Dichlormethan
(50 ml) versetzt und über
Celite filtriert, wobei mit Dichlormethan (50 ml) gewaschen wurde.
Das Filtrat wurde unter Vakuum eingeengt, wobei die Titelverbindung
(1,00 g, 86 %) als gelbes Öl
erhalten wurde. δH (CDCl3) 0,19 (6H,
s), 0,26 (6H, s), 0,98 (9H, s), 1,03 (9H, s), 1,51 (1H, m), 1,72
(2H, m), 2,03 (2H, m), 2,45 (1H, m), 2,60 (1H, m), 3,04 (1H, m),
3,22 (1H, m), 4,55 (1H, d), 4,60 (1H, d), 6,31 (1H, d), 6,41 (1H,
dd), 6,93 (1H, d), 7,33 (5H, m).
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Herstellungsbeispiel 10
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trans-N-Benzyl-N-[4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]amin
-
In
einen mit einem Magnetrührer
ausgestatteten Kolben wurden N-Benzyl-N-[4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyliden]amin
(4,00 g, 7,63 mmol) und Tetrahydrofuran (480 ml) und anschließend Methanol
(120 ml) gegeben. Zu der Lösung
wurde Natriumborhydrid (1,16 g, 30,5 mmol) gegeben, und das Reaktionsgemisch
wurde 17 h gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde dann mit Diethylether (600 ml) verdünnt und
mit wässrigem
Natriumhydroxid (400 ml, 0,4 M) versetzt. Nach 10-minütigem Rühren wurden
die Schichten getrennt und die wässrige
Schicht mit Dichlormethan (3 × 100
ml) extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen wurden mit Kochsalzlösung (50
ml) gewaschen, über
Magnesiumsulfat getrocknet und unter Vakuum eingeengt. Reinigung
mittels FCC (SiO2, Ethylacetat/Petrolether,
Gradientenelution unter Verwendung von 1:9, 1:4, anschließend 3:7,
V/V) lieferte die Titelverbindung als cremefarbenen Feststoff (2,09
g, 54 %). δH (CDCl3) 0,01 (6H,
s), 0,05 (6H, s), 0,80 (9H, s), 0,85 (9H, s), 1,18 (4H, m), 1,66
(2H, m), 1,87 (2H, m), 2,19 (1H, m), 2,68 (1H, M), 6,12 (1H, d),
6,23 (1H, dd), 6,77 (1H, d), 7,17 (5H, m).
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Herstellungsbeispiel 11
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trans-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexylamin
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In
einen Kolben wurden trans-N-Benzyl-N-[4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]amin
(500 mg, 0,95 mmol) und Ethanol (20 ml) gegeben. Zu der gerührten Lösung wurde
Palladium (10 % (Gew/Gew) auf Aktivkohle, 200 mg, 0,19 mmol) als
Aufschlämmung
in Ethanol (5 ml) gegeben. Das Reaktionsgefäß wurde evakuiert und dann
unter Wasserstoff gesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde 18 h unter
einer Wasserstoffatmosphäre
kräftig
gerührt,
dann über
einen Celitepfropfen filtriert, wobei mit Methanol (100 ml) gewaschen
wurde. Das Lösemittel
wurde unter Vakuum entfernt, wobei die Titelverbindung (402 mg,
97 %) als farbloses Öl
erhalten wurde. δH (CDCl3) 0,01 (6H,
s), 0,05 (6H, s), 0,78 (9H, s), 0,82 (9H, s), 1,08 (2H, m), 1,21 (2H,
m), 1,62 (2H, m), 1,78 (2H, m), 2,59 (2H, m), 6,11 (1H, d), 6,22
(1H, dd), 6,78 (1H, d).
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Herstellungsbeispiel 12
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cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexylamin
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In
einen mit einem Magnetrührer
ausgestatteten Kolben wurden cis-N-Benzyl-N-[4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]amin
(700 mg, 1,33 mmol) und Ethanol (30 ml) gegeben. Zu der gerührten Lösung wurde
Palladium (10 % (Gew/Gew) auf Aktivkohle, 283 mg, 0,27 mmol) als
Aufschlämmung
in Ethanol (5 ml) gegeben. Das Reaktionsgefäß wurde evakuiert und dann
unter Wasserstoff gesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde 18 h unter
einer Wasserstoffatmosphäre
kräftig
gerührt,
dann über
einen Celitepfropfen filtriert, wobei mit Methanol (100 ml) gewaschen
wurde. Das Lösemittel
wurde unter Vakuum entfernt, wobei die Titelverbindung (561 mg,
97 %) als farbloses Öl
erhalten wurde. δH (CDCl3) 0,01 (6H,
s), 0,04 (6H, s), 0,78 (9H, s), 0,83 (9H, s), 1,21–1,55 (10H,
m), 2,64 (1H, m), 3,05 (1H, m), 6,11 (1H, d), 6,22 (1H, dd), 6,84
(1H, d).
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Herstellungsbeispiel 13
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N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Verfahren
A: Zu einer Lösung
von Herstellungsbeispiel 12 (d.h. cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexylamin)
(200 mg, 459 μmol)
und Benzolsulfonylchlorid (71 μl,
557 μmol)
in DCE (25 ml) wurden NEt3 (128 μl, 921 μmol) und
DMAP (einige Kristalle) gegeben. Nach 24-stündigem Rühren wurde das Reaktionsgemisch
zwischen CH2Cl2 (100
ml) und H2O (20 ml) ver teilt, und die wässrige Schicht
wurde mit CH2Cl2 (50
ml) extrahiert. Die vereinigten organischen Extrakte wurden mit
Kochsalzlösung
(50 ml) gewaschen und getrocknet (MgSO4).
Filtration und Lösemittelverdampfung
ergaben die Titelverbindung (264 mg, quantitativ) als farblosen
Gummi. δH (CDCl3) 0,17 (s,
6H), 0,19 (s, 6H), 0,98 (s, 18H), 1,40-1,80 (m, 8H), 2,78–2,84 (m, 1H), 3,58–3,62 (m,
1H), 4,68 (d, 1H), 6,28 (d, 1H), 6,43 (dd, 1H), 6,96 (d, 1H), 7,49–7,60 (m,
3 H), 7,90–7,94 (m,
2H).
-
Herstellungsbeispiel 14
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4-Chlor-N-[cis-4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (65 mg, 149 μmol) und 4-Chlorbenzolsulfonylchlorid
(39 mg, 185 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (91 mg, quantitativ) als farbloser Gummi erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s, 6H), 0,20 (s, 6H), 0,95 (s, 18H),
1,41–1,79
(m, 8H), 2,75–2,83
(m, 1H), 3,54–3,60
(m, 1H), 5,01 (d, 1H), 6,24 (d, 1H), 6,40 (dd, 1H), 6,92 (d, 1H),
7,44 (d, 2H), 7,83 (d, 2H).
-
Herstellungsbeispiel 15
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3-Chlor-N-[cis-4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-4-fluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (243 mg, 558 μmol) und 3-Chlor-4-fluorbenzolsulfonylchlorid
(148 mg, 646 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (350 mg, quantitativ) als gelber Feststoff
erhalten. δH (CDCl3) 0,19 (s,
6H), 0,21 (s, 6H), 0,99 (m, 18H), 1,45–1,84 (m, 8H), 2,79–2,87 (m,
1H), 3,80–3,85
(m, 1H), 4,83 (d, 1H), 6,26 (d, 1H), 6,43 (dd, 1H), 6,92 (d, 1H),
7,28 (t, 2H), 7,77–7,83
(m, 1H), 7,97 (dd, 1H).
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Herstellungsbeispiel 16
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N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-2-thiophensul
fonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (243 mg, 558 μmol) und 2-Thiophensulfonylchlorid
(172 mg, 940 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (325 mg, quantitativ) als lohfarbener Feststoff
erhalten. δH (CDCl3) 0,18 (s,
6H), 0,21 (s, 6H), 0,96 (s, 9H), 0,98 (s, 9H), 1,42–1,84 (m,
8H), 2,77–2,84
(m, 1H), 3,64–3,70 (m,
1H), 4,76 (d, 1H), 6,27 (d, 1H), 6,42 (dd, 1H), 6,94 (d, 1H), 7,06
(dd, 1H), 7,56 (dd, 1H), 7,62 (dd, 1H).
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Herstellungsbeispiel 17
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5-Chlor-N-[cis-4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-2-thiophensulfonamid
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Aus
Herstellungsbeispiel 12 (243 mg, 558 μmol) und 5-Chlor-2-thiophensulfonylchlorid
(151 mg, 696 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (343 mg, quantitativ) als gelbes Öl erhalten. δH (CDCl3) 0,18 (s, 6H), 0,22 (s, 6H), 0,95 (s, 9H),
0,99 (s, 9H), 1,40–1,84
(m, 8H), 2,78–2,85
(m, 1H), 3,63–3,69
(m, 1H), 4,77 (d, 1H), 6,28 (d, 1H), 6,42 (dd, 1H), 6,90 (d, 1H),
6,94 (d, 1H), 7,40 (d, 1H).
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Herstellungsbeispiel 18
-
N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-3-nitro
benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (243 mg, 558 μmol) und 3- Nitrobenzolsulfonylchlorid (136 mg,
614 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (347 mg, quantitativ) als gelbes Öl erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s, 6H), 0,21 (s, 6H), 0,96 (s, 18H),
1,42–1,79
(m, 8H), 2,77–2,84
(m, 1H), 3,59–3,65
(m, 1H), 4,96 (d, 1H), 6,25 (d, 1H), 6,41 (dd, 1H), 6,93 (d, 1H),
7,64 (t, 1H), 7,83 (dd, 1H), 8,13 (dd, 1H), 8,19 (d, 1H).
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Herstellungsbeispiel 19
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N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-4-nitro
benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (180 mg, 413 μmol) und 4-Nitrobenzolsulfonylchlorid (110 mg,
614 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (256 mg, quantitativ) als gelbes Öl erhalten. δH (CDCl3) 0,19 (s, 6H), 0,21 (s, 6H), 0,97 (s, 18H),
1,45–1,82
(m, 8H), 2,79–2,86
(m, 1H), 3,65–3,71
(m, 1H), 4,83 (d, 1H), 6,28 (d, 1H), 6,42 (dd, 1H), 6,94 (d, 1H),
8,10 (d, 2H), 8,38 (d, 2H).
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Herstellungsbeispiel 20
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N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-2,4-dinitrobenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (60 mg, 138 μmol) und 2,4-Dinitrobenzolsulfonylchlorid (45 mg,
169 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (92 mg, quantitativ) als orangefarbener Feststoff
erhalten. δH (CDCl3) 0,19 (s,
6H), 0,21 (s, 6H), 0,97 (s, 18H), 1,45–1,82 (m, 8H), 2,79-2,87 (m, 1H), 3,80–3,84 (br
s, 1H), 5,71–5,80
(br, 1H), 6,26 (d, 1H), 6,42 (dd, 1H), 6,94 (d, 1H), 8,39 (d, 1H),
8,53 (dd, 1H), 8,65 (d, 1H).
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Herstellungsbeispiel 21
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3-Cyano-N-[cis-4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
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Aus
Herstellungsbeispiel 12 (243 mg, 558 μmol) und 3-Chlorsulfonylbenzonitril (124 mg, 615 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (335 mg, quantitativ) als gelber Gummi erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s, 6H), 0,20 (s, 6H), 0,98 (s, 18H),
1,41–1,79
(m, 8H), 2,77–2,83
(m, 1H), 3,59–3,64
(m, 1H), 4,96 (d, 1H), 6,24 (d, 1H), 6,41 (dd, 1H), 6,94 (d, 1H),
7,63 (t, 1H), 7,82 (dd, 1H), 8,14 (dd, 1H), 8,19 (d, 1H).
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Herstellungsbeispiel 22
-
N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-4-(methylsulfonyl)benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (243 mg, 558 μmol) und 4-Methylsulfonylbenzolsulfonylchlorid
(156 mg, 612 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (365 mg, quantitativ) als gelbes Öl erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s, 6H), 0,20 (s, 6H), 0,97 (s, 18H),
1,41–1,79
(m, 8H), 2,77-2,83
(m, 1H), 3,08 (s, 3H), 3,60–3,66 (m,
1H), 4,87 (d, 1H), 6,27 (d, 1H), 6,41 (dd, 1H), 6,93 (d, 1H), 8,09
(s, 4H).
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Herstellungsbeispiel 23
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N-[trans-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (497 mg, 1,14 mmol) und Benzolsulfonylchlorid
(176 μl,
1,37 mmol) wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (656 mg, quantitativ) als gelber Feststoff
erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s, 6H),
0,20 (s, 6H), 1,24–1,40
(m, 4H), 1,73–1,81
(m, 2H), 1,88–1,97
(m, 2H), 2,68–2,77
(m, 1H), 3,11–3,20
(m, 1H), 4,86 (d, 1H), 6,26 (d, 1H), 6,38 (dd, 1H), 6,86 (d, 1H),
7,46–7,59
(m, 3H), 7,92 (d, 2H).
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Herstellungsbeispiel 24
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N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-2- naphthalinsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (44 mg, 100 μmol) und 2-Naphthalinsulfonylchlorid (25 mg, 110 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (63 mg, quantitativ) als weißer Feststoff
erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s,
6H), 0,20 (s, 6H), 0,96 (m, 18H), 1,42–1,83 (m, 8H), 2,77–2,85 (m,
1H), 3,79–3,84
(m, 1H), 4,81 (d, 1H), 6,23 (d, 1H), 6,43 (dd, 1H), 6,91 (d, 1H),
7,55–7,65
(m, 2H), 7,84-8,00
(m, 4H), 8,40 (m, 1H).
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Herstellungsbeispiel 25
-
N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-4- methylbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (42 mg, 96 μmol) und 4-Toluolsulfonylchlorid (37 mg, 194 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (57 mg, quantitativ) als weißer Feststoff
erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s,
6H), 0,19 (s, 6H), 0,96 (s, 18H), 1,43–1,78 (m, 8H), 2,40 (s, 3H),
2,74–2,81
(m, 1H), 3,51–3,58
(m, 1H), 5,03 (d, 1H), 6,25 (d, 1H), 6,38 (dd, 1H), 6,92 (d, 1H),
7,28 (d, 2H), 7,79 (d, 2H).
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Herstellungsbeispiel 26
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N-[trans-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-4-methylbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (44 mg, 100 μmol) und 4-Toluolsulfonylchlorid (22 mg, 115 μmol) wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (59 mg, quantitativ) als gelbes Öl erhalten. δH (CDCl3) 0,16 (s, 6H), 0,19 (s, 6H), 0,95 (s, 9H),
0,98 (s, 9H), 1,20–1,39
(m, 4H), 1,73–1,80
(m, 2H), 1,90–1,97
(m, 2H), 2,42 (s, 3H), 2,76–2,78
(m, 1H), 3,09–3,20
(m, 1H), 4,41 (d, 1H), 6,26 (d, 1H), 6,37 (dd, 1H), 6,86 (d, 1H),
7,30 (d, 2H), 7,78 (d, 2H).
-
Herstellungsbeispiel 27
-
N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-4-methoxybenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (42 mg, 96 μmol) und 4-Methoxybenzolsulfonylchlorid (46 mg,
222 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (58 mg, quantitativ) als weißer Feststoff
erhalten. δH (CDCl3) 0,20 (s,
12 H), 1,00 (s, 18H), 1,40–1,81
(m, 8H), 2,77–2,84
(m, 1H), 3,52-3,59
(br s, 1H), 3,89 (s, 3H), 4,92 (d, 1H), 6,29 (d, 1H), 6,42 (dd,
1H), 6,96 (d, 1H), 7,33 (d, 2H), 7,80 (d, 2H).
-
Herstellungsbeispiel 28
-
N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-5-(dimethylamino)-1-naphthalinsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (44 mg, 100 μmol) und Dansylchlorid (30 mg,
110 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (67 mg, quantitativ) als gelber Feststoff
erhalten. δH (CDCl3) 0,16 (s,
6H), 0,20 (s, 6H), 0,95 (m, 18H), 1,45–1,86 (m, 8H), 2,75–2,83 (m,
1H), 3,02 (s, 6H), 3,50–3,55
(m, 1H), 4,75 (d, 1H), 6,20 (d, 1H), 6,40 (dd, 1H), 6,62 (d, 1H),
7,30 (d, 1H), 7,58–7,65
(m, 2H), 8,21 (d, 1H), 8,50 (d, 1H), 8,57 (d, 1H).
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Herstellungsbeispiel 29
-
N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-1-methyl-1H-imidazol-4-sulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (42 mg, 96 μmol) und 1-Methyl-4-chlorsulfonylimidazol
(35 mg, 193 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (56 mg, quantitativ) als blassgelbes Öl erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s, 6H), 0,19 (s, 6H), 0,95 (s, 9H),
0,97 (s, 9H), 1,48–1,66
(m, 6H), 1,79–1,88
(m, 2H), 2,75–2,82
(m, 1H), 2,54–2,59
(m, 1H), 3,73 (s, 3H), 5,06 (d, 1H), 6,25 (d, 1H), 6,40 (dd, 1H),
6,96 (dd, 1H), 7,44 (s, 1H), 7,47 (s, 1H).
-
Herstellungsbeispiel 30
-
N-[cis-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-5-(3-isoxazolyl)-2-thiophensulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (42 mg, 96 μmol) und 5-(3-Isoxazolyl)-2-thiophensulfonylchlorid
(48 mg, 192 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (62 mg, quantitativ) als gelbes Öl erhalten. δH (CDCl3) 0,17–0,18
(m, 12H), 0,95–0,97
(m, 18H), 1,51–1,89
(m, 8H), 2,77-2,83
(m, 1H), 3,48–3,55
(m, 1H), 5,20 (d, 1H), 6,27 (d, 1H), 6,39 (dd, 1H), 6,49 (d, 1H),
6,97 (d, 1H), 7,42 (d, 1H), 7,60 (d, 1H), 8,29 (d, 1H).
-
Herstellungsbeispiel 31
-
Methyl-3-({[cis-4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (0,80 g, 1,8 mmol) und Methyl-3-chlorsulfonylbenzoat
(0,48 g, 2,0 mmol) wurde gemäß Verfahren
A (Verwendung von i-Pr2NEt anstelle von
NEt3) die Titelverbindung (1,09 g, 94 %)
als weißlicher
Feststoff erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s,
6H), 0,19 (s, 6H), 0,96 (s, 18H), 1,41–1,78 (m, 8H), 2,73–2,82 (m,
1H), 3,58–3,62
(m, 1H), 3,94 (s, 3H), 5,09 (d, 2H), 6,23 (d, 1H), 6,38 (dd, 1H),
6,92 (d, 1H), 7,60 (t, 1H), 8,09 (dd, 1H), 8,22 (dd, 1H), 8,57 (dd,
1H).
-
Herstellungsbeispiel 32
-
Methyl-4-({[cis-4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (217 mg, 498 μmol) und Methyl-4-chlorsulfonylbenzoat
(132 mg, 562 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A (Verwendung von i-Pr2NEt anstelle von
NEt3) die Titelverbindung (295 mg, 93 %)
als weißlicher
Feststoff erhalten. δH (CDCl3) 0,17 (s,
6H), 0,19 (s, 6H), 0,96 (s, 18H), 1,40–1,76 (m, 8H), 2,75–2,83 (m,
1H), 3,59–3,64
(m, 1H), 3,95 (s, 3H), 5,28 (d, 2H), 6,25 (d, 1H), 6,37 (dd, 1H),
6,91 (d, 1H), 7,99 (d, 2H), 8,16 (d, 2H).
-
Herstellungsbeispiel 33
-
4-Cyano-N-[trans-4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (350 mg, 803 μmol) und 4-Chlorsulfonylbenzonitril (200 mg, 992 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (482 mg, quantitativ) als weißlicher
Feststoff erhalten.
m/z (ES–)
618 [M + OH]–.
-
Herstellungsbeispiel 34
-
N-[2-Chlor-4({[cis-4-(2,4-bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl)oxy}phenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)phenyl]acetamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (67 mg, 154 μmol) und 4-Acetamido-3-chlorbenzolsulfonylchlorid
(64 mg, 239 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A (verwendetes Lösemittelsystem:
DCE-THF, 7:1) die
Titelverbindung (103 mg, quantitativ) als weißer Feststoff erhalten. δH (CDCl3) 0,18 (s, 6H), 0,21 (s, 6H), 0,98 (m, 18H),
1,42–1,80 (m,
8H), 2,24 (s, 3H), 2,76–2,82
(m, 1H), 3,54–3,60
(m, 1H), 5,03 (d, 1H), 6,24 (d, 1H), 6,39 (dd, 1H), 6,92 (d, 1H),
7,79 (d, 1H), 7,93 (s, 1H), 8,60 (d, 1H).
-
Herstellungsbeispiel 35
-
N-[trans-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-4- fluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (350 mg, 803 μmol) und 4-Fluorbenzolsulfonylchlorid (190 mg,
970 μmol) wurde
gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (477 mg, quantitativ) als weißlicher
Feststoff erhalten.
m/z (ES–)
593 [M – H]–.
-
Herstellungsbeispiel 36
-
N-[trans-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-2,4-difluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (350 mg, 803 μmol) und 2,4-Difluorbenzolsulfonylchlorid (210 mg,
970 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (450 mg, 92 %) als weißlicher Feststoff erhalten.
m/z
(ES–)
611 [M – H]–.
-
Herstellungsbeispiel 37
-
N-[trans-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-2,3,4,5,6-pentafluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (350 mg, 803 μmol) und Pentafluorbenzolsulfonylchlorid
(140 mg, 970 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (450 mg, 84 %) als weißlicher Feststoff erhalten.
m/z
(ES–)
664 [M – H]–.
-
Herstellungsbeispiel 38
-
N-[trans-4-(2,4-Bis{[tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}phenyl)cyclohexyl]-3-(trifluormethyl)-benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (350 mg, 803 μmol) und 3-Trifluormethylbenzolsulfonylchlorid
(160 μl,
970 μmol)
wurde gemäß Verfahren
A die Titelverbindung (516 mg, quantitativ) als weißlicher
Feststoff erhalten.
m/z (ES–)
642 [M – H]–.
-
Beispiel 1
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Verfahren
B: Herstellungsbeispiel 13 (264 mg, 159 μmol) wurde in DCE (50 ml) gelöst und mit
H2O (17 ml) und TFA (17 ml) behandelt. Das
Gemisch wurde unter leichten Rückfließen 24 h
erhitzt und nach dem Abkühlen
mit Toluol (70 ml) versetzt. Die Lösemittel wurden unter vermindertem
Druck entfernt und MeOH (50 ml) wurde zugegeben. Nach dem Ab dampfen
des Lösemittels
wurde ein braunes Öl
isoliert, das FCC unterzogen wurde (PE-EtOAc, 3:1 bis 1:1), wobei
die Titelverbindung (102 mg, 64 %) als weißer Feststoff erhalten wurde. δH (CD3OD) 1,48–1,76 (m, 8H), 2,73–2,80 (m,
1H), 3,40–3,44
(m, 1H), 6,22–6,26
(m, 2H), 6,95 (d, 1H), 7,54–7,62
(m, 3H), 7,91 (d, 2H); m/z (ES–) 346 [M – H]–.
-
Beispiel 2
-
4-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 14 (91 mg, 149 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (29 mg, 51 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,52–1,81 (m,
8H), 2,79-2,90 (m,
1H), 3,51–3,59
(m, 1H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,70 (d, 1H), 6,97 (d, 1H),
7,63 (d, 2H), 7,88 (s, 1H), 7,91 (d, 2H), 7,99 (s, 1H); m/z (ES+) 382 [M + H]+.
-
Beispiel 3
-
2-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-fluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 15 (350 mg, 557 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (178 mg, 80 %) als weißlicher Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,52–1,81 (m, 8H), 2,78–2,85 (m,
1H), 3,48–3,52
(br s, 1H), 6,26–6,31
(m, 2H), 6,98 (d, 1H), 7,46 (t, 1H), 7,88–7,93 (m, 1H), 8,06 (dd, 1H);
m/z (ES–)
398 [M – H]–.
-
Beispiel 4
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2-thiophensulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 16 (325 mg, 558 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (151 mg, 77 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,59–1,87 (m, 8H), 2,79–2,88 (m,
1H), 3,56–3,59
(m, 1H), 6,23–6,25
(m, 2H), 6,99 (d, 1H), 7,17 (dd, 1H), 7,66 (dd, 1H), 7,79 (dd, 1H);
m/z (ES–)
352 [M – H]–.
-
Beispiel 5
-
5-Chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2-thiophensulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 17 (343 mg, 556 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (153 mg, 71 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,60–1,88 (m, 8H), 2,80–2,88 (m,
1H), 3,56–3,59
(br s, 1H), 6,23–6,25
(m, 2H), 6,99 (d, 1H), 7,10 (d, 1H), 7,48 (d, 1H); m/z (ES–)
386 [M – H]–.
-
Beispiel 6
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-nitrobenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 18 (347 mg, 558 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (114 mg, 51 %) als gelber Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,59–1,90 (m, 8H), 2,79–2,86 (m,
1H), 3,55–3,58
(br s, 1H), 6,25–6,30
(m, 2H), 6,98 (d, 1H), 7,85 (t, 1H), 8,32 (d, 1H), 8,50 (d, 1H),
8,77 (s, 1H); m/z (ES–) 391 [M – H]–.
-
Beispiel 7
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-nitrobenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 19 (256 mg, 413 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (119 mg, 74 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,55–1,80 (m, 8H), 2,78–2,86 (m,
1H), 3,53–3,59
(m, 1H), 6,21–6,29
(m, 2H), 6,97 (d, 1H), 8,16 (d, 2H), 8,41 (d, 2H); m/z (ES–)
391 [M – H]–.
-
Beispiel 8
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,4-dinitrobenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 20 (92 mg, 138 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (26 mg, 43 %) als blassgelber Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,58–1,86 (m, 8H), 2,79–2,86 (m,
1H), 3,76–3,80
(br s, 1H), 6,25–6,30
(m, 2 H), 6,99 (d, 1H), 8,41 (d, 1H), 8,64 (dd, 1H), 8,75 (d, 1H);
m/z (ES–)
436 [M – H]–.
-
Beispiel 9
-
3-Cyano-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 21 (335 mg, 558 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (110 mg, 53 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,59–1,81 (m, 8H), 2,79–2,85 (m,
1H), 3,51–3,56
(br s, 1H), 6,26–6,30
(m, 2H), 6,98 (d, 1H), 7,79 (t, 1H), 8,00 (d, 1H), 8,21 (d, 1H),
8,29 (s, 1H); m/z (ES–) 371 [M – H]–.
-
Beispiel 10
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(methylsulfonyl)benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 22 (365 mg, 558 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (158 mg, 66 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,51–1,77 (m, 8H), 2,72–2,81 (m,
1H), 3,17 (s, 3H), 3,49–3,52
(br s, 1H), 6,20–6,24
(m, 2H), 6,93 (d, 1H), 8,12 (s, 4H); m/z (ES–)
424 [M – H]–.
-
Beispiel 11
-
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 23 (656 mg, 1,14 mmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (310 mg, 78 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,32–1,43 (m, 4H), 1,74–1,88 (m,
4H), 2,68–2,77
(m, 1H), 3,05–3,17
(m, 1H), 6,20–6,27
(m, 2H), 6,85 (d, 1H), 7,56–7,66
(m, 3H), 7,92 (d, 2H);
m/z (ES–)
346 [M – H]–.
-
Beispiel 12
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2-naphthalinsulfonamid
-
Verfahren
C: Herstellungsbeispiel 24 (63 mg, 100 μmol) wurde in CH2Cl2 (6 ml) gelöst und mit H2O
(2 ml) und TFA (3 ml) behandelt. Nach 18-stündigem Rühren wurde das Reaktionsgemisch
mit Toluol (30 ml) behandelt. Die Lösemittel wurden unter vermindertem
Druck entfernt und MeOH (15 ml) wurde zugegeben. Nach dem Abdampfen
des Lösemittels
wurde ein brauner Gummi erhalten, der FCC unterzogen wurde (PE-EtOAc, 3:1 bis 1:1),
wobei die Titelverbindung (30 mg, 75 %) als weißer Feststoff erhalten wurde. δH (CD3OD) 1,49–1,78 (m, 8H), 2,70–2,79 (m,
1H), 3,44–3,48
(br s, 1H), 6,21-6,24
(m, 2H), 6,94 (d, 1H), 7,60–7,68
(m, 2H), 7,91 (dd, 1H), 7,95–7,99
(m, 1H), 8,02–8,06
(m, 2H), 8,44 (d, 1H); m/z (ES+) 398 [M
+ H]+.
-
Beispiel 13
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methylbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 25 (57 mg, 96 μmol) wurde gemäß Verfahren
C die Titelverbindung (21 mg, 60 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,51–1,82 (m, 4H), 2,46 (s, 3H),
2,76–2,83
(m, 1H), 3,41 (br s, 1H), 6,26–6,30
(m, 2H), 6,98 (d, 1H), 7,40 (d, 2H), 7,81 (d, 2H); m/z (ES–)
360 [M – H]–.
-
Beispiel 14
-
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methylbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 26 (59 mg, 100 μmol) wurde gemäß Verfahren
C die Titelverbindung (10 mg, 28 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,33–1,42 (m, 4H), 1,75–1,84 (m,
4H), 2,47 (s, 3H), 2,67–2,77 (m,
1H), 3,02–3,11
(m, 1H), 6,21–6,28
(m, 2H), 6,85 (d, 1H), 7,41 (d, 2H), 7,80 (d, 2H); m/z (ES–)
360 [M – H]–.
-
Beispiel 15
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-methoxybenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 27 (58 mg, 96 μmol) wurde gemäß Verfahren
C die Titelverbindung (21 mg, 58 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,55–1,82 (m, 8H), 2,77–2,83 (m,
1H), 3,42 (br s, 1H), 3,91 (s, 3H), 6,27–6,30 (m, 2H), 6,98 (d, 1H),
7,08 (d, 2H), 7,83 (d, 2H); m/z (ES+) 378
[M + H]+.
-
Beispiel 16
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(dimethylamino)-1-naphthalinsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 28 (67 mg, 100 μmol) wurde gemäß Verfahren
C die Titelverbindung (20 mg, 45 %) als weißlicher Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,35–1,70 (m, 8H), 2,68–2,77 (m,
1H), 3,48–3,52
(m, 1H), 6,19–6,23
(m, 2H), 6,62 (d, 1H), 7,33 (d, 1H), 7,59 (t, 2H), 7,64 (t, 1H), 8,25
(d, 1H), 8,53 (d, 1H), 8,58 (d, 1H); m/z (ES+)
441 [M + H]+.
-
Beispiel 17
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-1-methyl-1H-imidazol-4-sulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 29 (56 mg, 96 μmol) wurde gemäß Verfahren
C die Titelverbindung (21 mg, 58 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,59–1,88 (m, 8H), 2,78–2,85 (m,
1H), 3,58 (br s, 1H), 3,83 (s, 3H), 6,26–6,30 (m, 2H), 6,99 (d, 1H),
7,78 (s, 1H), 7,83 (s, 1H); m/z (ES+) 352
[M + H]+.
-
Beispiel 15
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(3-isoxazolyl)-2-thiophensulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 30 (62 mg, 96 μmol) wurde gemäß Verfahren
C die Titelverbindung (15 mg, 38 %) als blassorangefarbener Feststoff
erhalten. δH (CD3OD) 1,55–1,96 (m,
8H), 2,77–2,87
(m, 1H), 3,59–3,66 (br
s, 1H), 6,25–6,32
(m, 2H), 6,82 (d, 1H), 6,99 (d, 1H), 7,63 (d, 1H), 7,68 (d, 1H),
8,49 (d, 1H); m/z (ES–) 419 [M – H]–.
-
Beispiel 19
-
Methyl-3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat
-
Verfahren
D: Zu einer gerührten
Lösung
von Herstellungsbeispiel 31 (196 mg, 309 μmol) in THF (14 ml) wurden HOAc
(64 μl,
1116 μmol)
und TBAF·H2O (324 mg, 1239 μmol) gegeben. Nach 30 min wurden
H2O (30 ml) und EtOAc (30 ml) zugegeben,
und das Rühren
wurde 10 min fortgesetzt. Die Schichten wurden getrennt, und die
wässrige
Phase wurde mit EtOAc (2 × 20
ml) extrahiert. Die vereinigten organischen Extrakte wurden mit
Kochsalzlösung
(30 ml) gewaschen und getrocknet (MgSO4).
Filtration und Einengen unter vermindertem Druck ergaben einen gelben
Gummi, der mittels FCC gereinigt wurde (PE-EtOAc, 4:1 bis 2:3),
wobei die Titelverbindung (110 mg, 88 %) als weißer Feststoff erhalten wurde. δH ((CD3)2CO) 1,53–1,82 (m,
8H), 2,80–2,90
(m, 1H), 3,54–3,61
(m, 1H), 3,94 (s, 3H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,81 (d, 1H),
6,97 (d, 1H), 7,75 (t, 1H), 7,88 (s, 1H), 7,98 (s, 1H), 8,14 (dd,
1H), 8,22 (dd, 1H), 8,50 (dd, 1H); m/z (ES–)
404 [M – H]–.
-
Beispiel 20
-
Methyl-4-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat
-
Aus
Herstellungsbeispiel 32 (295 mg, 465 μmol) wurde gemäß Verfahren
D die Titelverbindung (142 mg, 75 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,51–1,80 (m,
8H), 2,80-2,88 (m,
1H), 3,55–3,61
(br, 1H), 3,93 (s, 3H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,81 (d, 1H),
6,97 (d, 1H), 7,88 (s, 1H), 7,98 (s, 1H), 8,02 (d, 2H), 8,18 (d,
2H);
m/z (ES–) 404 [M – H]–.
-
Beispiel 21
-
Methyl-3-({[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat
-
Verfahren E
-
Eine
Lösung
von Herstellungsbeispiel 11 (150 mg, 344 μmol) in Methyl-3-chlorsulfonylbenzoat
(97 mg, 414 μmol)
in DCE (5 ml) wurde mit NEt3 (98 μl, 700 μmol) und
DMAP (einige Kristalle) behandelt und 18 h gerührt. Das Reaktionsgemisch wurde
zwischen CH2Cl2 (100
ml) und H2O (20 ml) verteilt, und die wässrige Schicht
wurde mit CH2Cl2 (50
ml) extrahiert. Die vereinigten organischen Extrakte wurden mit
Kochsalzlösung (50
ml) gewaschen, getrocknet (MgSO4), filtriert
und unter Vakuum eingeengt. Das gebildete Öl wurde in THF (10 ml) gelöst und mit
HOAc (100 μl)
und TBAF·H2O (360 mg, 1380 μmol) behandelt. Nach 30 min
wurden H2O (30 ml) und EtOAc (30 ml) zugegeben,
und das Rühren
wurde weitere 10 min fortgesetzt. Die Schichten wurden getrennt
und die wässrige
Phase wurde mit EtOAc (2 × 20
ml) extrahiert, bevor die vereinigten organischen Extrakte mit Kochsalzlösung (30 ml) gewaschen und
getrocknet (MgSO4) wurden. Filtration und
Einengen unter vermindertem Druck ergaben das rohe Produkt, das
mittels FCC gereinigt wurde (PE-EtOAc, 4:1 bis 2:3), wobei die Titelverbindung
(110 mg, 78 %) als weißer
Feststoff erhalten wurde. δH (CD3OD) 1,24-1,41 (m, 4H), 1,63–1,81 (m,
4H), 2,62–2,73
(m, 1H), 3,05–3,17
(m, 3H), 3,94 (s, 3H), 6,16–6,23
(m, 2H), 6,80 (d, 1H), 7,68 (t, 1H), 8,10 (d, 1H), 8,21 (d, 1H),
8,49 (s, 1H); m/z (ES–) 404 [M – H–].
-
Beispiel 22
-
Methyl-4-({[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoat
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (150 mg, 344 μmol) und Methyl-4-chlorsulfonylbenzoat
(97 mg, 414 μmol) wurde
gemäß Verfahren
E die Titelverbindung (110 mg, 78 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,20–1,41 (m, 4H), 1,70–1,81 (m,
4H), 2,61–2,70
(m, 1H), 3,04–3,18
(m, 1H), 3,92 (s, 3H), 6,15–6,22
(m, 2H), 6,69 (d, 1H), 7,98 (d, 2H), 8,16 (d, 2H); m/z (ES+) 406 [M + H]+.
-
Beispiel 23
-
4-Cyano-N-[trans-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 33 (482 mg, 803 μmol) wurde gemäß Verfahren
D die Titelverbindung (210 mg, 70 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,28–1,42 (m,
4H), 1,61-1,89 (m,
4H), 2,55–2,63
(m, 1H), 3,04–3,18
(br, 1H), 3,22 (d, 1H), 6,17 (dd, 1H), 6,27 (d, 1H), 6,80 (d, 1H),
8,04 (d, 2H), 8,18 (d, 2H), 8,97 (s, 1H), 9,03 (s, 1H); m/z (ES–)
371 [M – H]–.
-
Beispiel 24
-
N-[2-Chlor-4-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)phenyl]acetamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 34 (103 mg, 154 μmol) wurde gemäß Verfahren
D die Titelverbindung (37 mg, 55 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,55–1,81 (m,
8H), 2,23 (s, 3H), 2,80–2,88
(m, 1H), 3,51–3,58
(m, 1H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,66 (d, 1H), 6,96 (d, 1H),
7,82 (dd, 1H), 7,89 (br s, 1H), 7,92 (d, 1H), 7,99 (br s, 1H), 8,49
(d, 1H), 8,85 (br s, 1H); m/z (ES+) 439
[M + H]+.
-
Beispiel 25
-
4-Amino-3-chlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 34 (103 mg, 154 μmol) wurde gemäß Verfahren
B die Titelverbindung (30 mg, 49 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,52–1,63 (m,
4H), 1,67-1,80 (m,
4H), 2,79–2,86
(m, 1H), 3,41–3,49
(m, 1H), 5,67 (br s, 2H), 6,29–6,35
(m, 3H), 6,94–6,99
(m, 2H), 7,55 (dd, 1H), 7,72 (d, 1H), 7,88 (br s, 1H), 7,97 (br
s, 1H); δC (CD3OD) = 27,0,
31,3, 35,6, 48,9, 102,2, 106,2, 114,3, 117,2, 124,8, 126,9, 128,9, 148,4,
155,0, 155,7; m/z (ES+) 397 [M + H]+.
-
Beispiel 26
-
4-Acetyl-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (150 mg, 344 μmol) und 4'-Chlorsulfonylacetophenon
(90 mg, 412 μmol) wurde
gemäß Verfahren
E die Titelverbindung (77 mg, 56 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,50–1,76 (m, 8H), 2,63 (s, 3 H),
2,72–2,80
(m, 1H), 3,44–3,50
(m, 1H), 6,21–6,25
(m, 2 H), 6,93 (d, 1H), 8,00 (d, 2H), 8,13 (d, 2H); m/z (ES–)
388 [M – H]–.
-
Beispiel 27
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(trifluormethoxy)benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (150 mg, 344 μmol) und 4-Trifluormethoxybenzolsulfonylchlorid
(109 mg, 418 μmol)
wurde gemäß Verfahren
E die Titelverbindung (110 mg, 76 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,52–1,77 (m, 8 H), 2,72–2,81 (m,
1H), 3,43–3,48
(m, 1H), 6,21–6,25
(m, 2 H), 6,94 (d, 1H), 7,46 (d, 2H), 8,00 (d, 2H); m/z (ES–)
430 [M – H]–.
-
Beispiel 28
-
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-fluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 35 (477 mg, 803 μmol) wurde gemäß Verfahren
D die Titelverbindung (170 mg, 58 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2SO) 1,20–1,38 (m,
4H), 1,59-1,77 (m,
4H), 2,52–2,60
(m, 1H), 2,91–3,01
(br, 1H), 6,08 (dd, 1H), 6,19 (d, 1H), 6,73 (d, 1H), 7,37–7,44 (m,
2H), 7,70 (d, 1H), 7,83–7,90 (m,
2H), 8,86 (s, 2H), 8,97 (s, 1H); m/z (ES–)
364 [M – H]–.
-
Beispiel 29
-
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,4-difluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 36 (450 mg, 739 μmol) wurde gemäß Verfahren
D die Titelverbindung (180 mg, 64 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2SO) 1,20–1,39 (m,
4H), 1,57-1,72 (m,
4H), 2,52–2,60
(m, 1H), 3,00–3,11
(br, 1H), 6,18 (dd, 1H), 6,40 (d, 1H), 6,74 (d, 1H), 7,25 (m, 1H),
7,52 (m, 1H), 7,88 (m, 1H), 8,01 (d, 1H), 8,86 (s, 1H), 8,98 (s,
1H); m/z (ES–)
382 [M – H]–.
-
Beispiel 30
-
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,3,4,5,6-pentafluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 37 (450 mg, 675 μmol) wurde gemäß Verfahren
D die Titelverbindung (207 mg, 70 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2SO) 1,27–1,41 (m,
4H), 1,60-1,83 (m,
4H), 2,54–2,61
(m, 1H), 3,16–3,25
(m, 1H), 6,09 (dd, 1H), 6,21 (d, 1H), 6,78 (d, 1H), 8,75 (d, 1H),
8,85 (s, 2H), 8,99 (s, 1H); m/z (ES–)
436 [M – H]–.
-
Beispiel 31
-
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-(trifluormethyl)benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 38 (516 mg, 801 μmol) wurde gemäß Verfahren
D die Titelverbindung (240 mg, 72 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2SO) 1,22–1,41 (m,
4H), 1,60-1,79 (m,
4H), 2,52–2,62
(m, 1H), 3,01–3,14
(br, 1H), 6,13 (dd, 1H), 6,25 (d, 1H), 6,79 (d, 1H), 7,89 (t, 1H),
7,97 (d, 1H), 8,06 (d, 1H), 8,13–8,20 (m, 2H), 8,91 (s, 1H),
9,02 (s, 1H); m/z (ES–) 414 [M – H]–.
-
Beispiel 32
-
N-[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3,5-bis(trifluormethyl)benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 11 (200 mg, 459 μmol) und 3,5-Bis(trifluormethyl)benzolsulfonylchlorid
(172 mg, 550 μmol)
wurde gemäß Verfahren
E die Titelverbindung (128 mg, 58 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2SO) 1,20–1,38 (m,
4 H), 1,56–1,72
(m, 4H), 2,52–2,60
(m, 1H), 3,06–3,18
(br, 1H), 6,08 (dd, 1H), 6,39 (d, 1H), 6,72 (d, 1H), 8,10-8,16 (br, 1H), 8,39
(s, 2H), 8,44 (s, 1H), 8,84 (s, 1H), 8,97 (s, 1H); m/z (ES) 482
[M – H]–.
-
Beispiel 33
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl](phenyl)methansulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (150 mg, 344 μmol) und 4-Trifluormethoxybenzolsulfonylchlorid
(109 mg, 418 μmol)
wurde gemäß Verfahren
E die Titelverbindung (50 mg, 39 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,59–1,75 (m, 6H), 1,81–1,90 (m,
2H), 2,77–2,83
(m, 1H), 3,53–3,58
(br, 1H), 4,36 (s, 2H), 6,23–6,28 (m,
2H), 6,95 (d, 1H), 7,34–7,40
(m, 3H), 7,43–7,48
(m, 2H); m/z (ES–) 360 [M – H]–.
-
Beispiel 34
-
2 Chlor N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-5-(trifluormethyl)benzolsulfonamid
-
Verfahren F
-
2-Chlor-5-trifluormethylbenzolsulfonylchlorid
(39 mg, 140 μmol)
und DMAP (mehrere Kristalle) wurden zu einer gerührten Suspension von Herstellungsbeispiel
12 (50 mg, 115 μmol)
und Morpholinomethylpolystyrol (85 mg von 3,4 μmol/mg Harz) in CH2Cl2 (4 ml) gegeben, und das Gemisch wurde 24
h geschüttelt.
Polymergebundenes Tris(2- aminoethyl)amin
(50 mg von 3,5 μmol/mg
Harz) und NEt3 (32 μl, 228 μmol) wurden zugegeben, und das
Reaktionsgemisch wurde 5 Tage gerührt. Filtration, Waschen mit
CH2Cl2 und Abdampfen
des Lösemittels
unter vermindertem Druck ergaben das rohe Produkt, das in MeOH (4
ml) gelöst
wurde. Die gebildete Lösung
wurde zu polymergeträgertem
Fluorid (200 mg von ca. 3 μmol/mg
Harz) gegeben, und das Gemisch wurde 4 Tage bei 20 °C geschüttelt, bevor
es über
einen kurzen SiO2-Pfropfen filtriert wurde.
Nach dem Waschen mit MeOH und HCl in Et2O
(2 M, 1 ml) wurden die vereinigten Lösungen unter Vakuum eingeengt, wobei
die Titelverbindung (15 mg, 29 %) als weißer Feststoff erhalten wurde. δH (CD3OD) 1,54-1,85
(m, 8H), 2,75–2,84
(m, 1H), 3,57–3,63
(br s, 1H), 6,24–6,29
(m, 2H), 6,97 (m, 1H), 7,84 (d, 1H), 7,91 (dd, 1H), 8,34 (d, 1H);
m/z (ES–)
448 [M – H]–.
-
Beispiel 35
-
3,4-Dichlor-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (50 mg, 115 μmol) und 3,5-Dichlorbenzolsulfonylchlorid (34 mg,
138 μmol) wurde
gemäß Verfahren
F die Titelverbindung (9 mg, 19 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,60–1,81 (m, 8H), 2,80–2,88 (m,
1H), 3,55 (s, 1H), 6,28–6,33
(m, 2H), 6,99 (d, 1H), 7,77 (t, 1H), 7,91 (d, 2H); m/z (ES–)
414 [M – H]–.
-
Beispiel 36
-
4-Brom-N-[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-2,5-difluorbenzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (50 mg, 115 μmol) und 4-Brom-2,5-difluorbenzolsulfonylchlorid
(41 mg, 141 μmol)
wurde gemäß Verfahren
F die Titelverbindung (12 mg, 41 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,56–1,80 (m, 8H), 2,73–2,81 (m,
1H), 3,59 (s, 1H), 6,21–6,26
(m, 2H), 6,94 (d, 1H), 7,67–7,74
(m, 2H); m/z (ES–) 461 [M – H]–.
-
Beispiel 36
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3,5- bis (trifluormethyl)benzolsulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (50 mg, 115 μmol) und 3,5-Bis(trifluormethyl)benzalsulfonylchlorid
(43 mg, 138 μmol)
wurde gemäß Verfahren
F die Titelverbindung (15 mg, 27 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,59–1,82 (m, 8H), 2,80–2,90 (m,
1H), 3,54 (s, 1H), 6,27–6,32
(m, 2H), 6,97 (d, 1H), 8,30 (s, 1H), 8,51 (s, 2H); m/z (ES–)
482 [M – H]–.
-
Beispiel 38
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-1-naphthalensulfonamid
-
Aus
Herstellungsbeispiel 12 (50 mg, 115 μmol) und 1-Naphthalensulfonylchlorid (31 mg, 137 μmol) wurde
gemäß Verfahren
F die Titelverbindung (17 mg, 37 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,31–1,72 (m, 8H), 2,68–2,78 (m,
1H), 3,51 (s, 1H), 6,20–6,26
(m, 2H), 6,71 (d, 1H), 7,60–7,80
(m, 3H), 8,07 (d, 1H), 8,19 (d, 1H), 8,29 (dd, 1H), 8,87 (d, 1H);
m/z (ES+) 398 [M + H]+.
-
Beispiel 39
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-(hydroxyrnethyl)benzolsulfonamid
-
Verfahren G
-
Eine
Lösung
von LiAlH4 in THF (1 M, 520 μl) wurde
mit einer Lösung
von Beispiel 19 (20 mg, 49 μmol) in
THF (8 ml) behandelt. Nach 45 min wurde das Reaktionsgemisch zwischen
wässriger
HCl (1 M, 15 ml) und EtOAc (15 ml) verteilt. Die wässrige Phase
wurde mit EtOAc (15 ml) extrahiert, und die vereinigten organischen Extrakte
wurden mit wässriger
NaHCO3 (gesättigt, 15 ml), Kochsalzlösung (15
ml) gewaschen, bevor sie getrocknet wurden (MgSO4).
Filtration und Abdampfen des Lösemittels
unter Vakuum ergaben die Titelverbindung (19 mg, quantitativ) als
weißen
Feststoff. δH ((CD3)2CO)
1,51–1,62
(m, 4H), 1,68–1,81
(m, 4H), 2,78-2,84 (m,
1H), 3,49–3,53
(m, 1H), 4,47 (t, 1H), 4,73 (d, 2H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H),
6,57 (d, 1H), 6,98 (d, 1H), 7,50–7,60 (m, 2H), 7,78 (d, 1H),
7,90 (s, 1H), 7,93 (s, 1H), 8,00 (s, 1H); m/z (ES+)
378 [M + H]+.
-
Beispiel 40
-
N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(hydroxymethyl)benzolsulfonamid
-
Aus
Beispiel 20 (16 mg, 40 μmol)
wurde gemäß Verfahren
G die Titelverbindung (11 mg, 73 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,52–1,63 (m,
4H), 1,66–1,80
(m, 4 H), 2,78–2,84
(m, 1H), 3,48–3,54 (m,
1H), 4,34 (t, 1H), 4,73 (d, 2H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,53
(d, 1 H), 6,98 (d, 1H), 7,56 (d, 2H), 7,84–7,89 (m, 3H), 7,98 (s, 1H);
m/z (ES+) 378 (M + H]+.
-
Beispiel 41
-
4-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure
-
Verfahren H
-
Eine
Lösung
von Beispiel 20 (18 mg, 44 μmol)
in THF-MeOH (3:1, 4 ml) wurde mit einer Lösung von LiOH·H2O (12 mg, 286 μmol) in H2O
(2 ml) behandelt. Nach 50-minütigem Rühren wurde
wässrige
HCl (1 M, 500 ml) zugegeben und das Gemisch zwischen H2O
(5 ml) und EtOAc (10 ml) verteilt. Die wässrige Phase wurde mit EtOAc
(5 ml) extrahiert, und die vereinigten organischen Extrakte wurden mit
Kochsalzlösung
(7 ml) gewaschen und getrocknet (MgSO4).
Filtration und Abdampfen des Lösemittels
und anschließend
RP-HPLC ergaben die Titelverbindung (13 mg, 75 %) als weißen Feststoff. δH ((CD3)2CO) 1,47–1,80 (m,
8H), 2,77-2,86 (m,
1H), 3,52–3,60
(m, 1H), 6,27 (dd, 1H), 6,34 (d, 1H), 6,76 (d, 1H), 6,96 (d, 1H),
8,00 (d, 2H), 8,20 (d, 2H); m/z (ES–)
390 [M – H]–.
-
Beispiel 42
-
3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure
-
Aus
Beispiel 19 (107 mg, 264 μmol)
wurde gemäß Verfahren
H die Titelverbindung (50 mg, 48 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,54–1,82 (m,
8H), 2,79–2,88
(m, 1H), 3,53–3,61
(m, 1H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,80 (d, 1H), 6,97 (d, 1H),
7,75 (t, 1H), 7,84–8,08
(br, 2H), 8,14 (d, 1H), 8,25 (d, 1H), 8,55 (s, 1H); m/z (ES+) 392 [M + H]+.
-
Beispiel 43
-
4-({[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure
-
Aus
Beispiel 22 (100 mg, 247 μmol)
wurde gemäß Verfahren
H die Titelverbindung (48 mg, 50 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,28–1,44 (m, 4H), 1,71–1,82 (m,
4H), 2,64–2,72
(m, 1H), 3,06–3,16
(m, 1H), 6,16–6,24
(d, 1H), 6,81 (d, 1H), 7,97 (d, 2H), 8,17 (d, 2H); m/z (ES+) 392 [M + H]+.
-
Beispiel 44
-
3-({[trans-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoesäure
-
Aus
Beispiel 21 (100 mg, 247 μmol)
wurde gemäß Verfahren
H die Titelverbindung (46 mg, 47 %) als weißer Feststoff erhalten. δH (CD3OD) 1,30–1,48 (m, 4H), 1,75–1,90 (m,
4H), 2,68–2,77
(br s, 1H), 3,10–3,19 (m,
1H), 6,21–6,29
(m, 2H), 6,85 (d, 1H), 7,71 (t, 1H), 8,11 (d, 1H), 8,27 (d, 1H),
8,56 (s, 1H); m/z (ES+) 392 [M + H]+.
-
Beispiel 45
-
Benzyl-(2S)-2-{[3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]}amino}-3-phenylpropanoat
-
Verfahren
I: Eine Lösung
von Beispiel 42 (28 mg, 72 μmol)
in DMF (1 ml) wurde mit einer Lösung
von L-PheOBn·HOTs
(35 mg, 82 μmol)
in DMF (1,5 ml) und i-Pr2NEt (45 μl, 258 μmol) behandelt,
bevor auf 0 °C gekühlt wurde.
Eine Lösung
von HATU (34 mg, 89 μmol)
in DMF (1,5 ml) wurde zugegeben und das Reaktionsgemisch wurde sich
während
3 Tagen auf 20 °C
erwärmen
gelassen. Nach dem Einengen unter Vakuum wurde der Rückstand
zwischen EtOAc (10 ml) und H2O (10 ml) verteilt.
Die wässrige
Phase wurde mit EtOAc (5 ml) extrahiert, und die vereinigten organischen
Extrakte wurden mit wässriger
HCl (2 M, 2 × 15
ml), H2O (15 ml), wässriger NaHCO3 (gesättigt, 2 × 15 ml)
und Kochsalzlösung
(15 ml) gewaschen, bevor getrocknet wurde (MgSO4).
Filtration und Abdampfen des Lösemittels
ergaben das rohe Produkt, das mittels RP-HPLC gereinigt wurde, wobei die Titelverbindung
(13 mg, 29 %) als weißer
Feststoff erhalten wurde. δH ((CD3)2CO)
1,51-1,63 (m, 4H),
1,66–1,80
(m, 4H), 2,79–2,85
(m, 1H), 3,15–3,22
(m, 1H), 3,28–3,35
(m, 1H), 3,49–3,55
(m, 1H), 4,94–5,01
(m, 1H), 5,16–5,19
(m, 2H), 6,29 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,71 (d, 1H), 6,97 (d, 1H),
7,18–7,37
(m, 10H), 7,67 (t, 1H), 7,89 (s, 1H), 8,00 (s, 1H), 8,02-8,06 (m, 2H), 8,25
(d, 1H), 8,33 (s, 1H); m/z (ES–) 627 [M – H]–.
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Beispiel 46
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(2S)-2-{[3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]amino}-3-phenylpropansäure
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Verfahren
J: Eine Suspension von Beispiel 45 (5,1 mg, 8,1 μmol) und Pd (10 % auf C, 5,6
mg) in i-PrOH (3 ml) wurde unter eine H2-Atmosphäre gesetzt
und bei 29 °C
gerührt.
Nach 3 Tagen wurde EtOAc (10 ml) zugegeben und das Gemisch über Celite
filtriert und anschließend
mit EtOAc (10 ml) gewaschen. Abdampfen des Lösemittels unter Vakuum ergab
die Titelverbindung (4,0 mg, 91 %) als weißen Feststoff. δH ((CD3)2CO) 1,51–1,63 (m,
4H), 1,68–1,80
(m, 4H), 2,78–2,85
(m, 1H), 3,15–3,20
(m, 1H), 3,44–3,40
(m, 1H), 3,49–3,58
(m, 1H), 4,90–4,99
(m, 1H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,71 (d, 1H), 6,97 (d, 1H),
7,19 (t, 1H), 7,27 (t, 2H), 7,35 (d, 2H), 7,66 (t, 1H), 7,85–7,91 (m,
2H), 8,03 (s, 1H), 8,05 (s, 1H), 8,10 (d, 1H), 8,33 (s, 1H); m/z
(ES–)
538 [M – H]–.
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Beispiel 47
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Benzyl-3-{[3-({[cis-4-(2,4-dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]amino}propanoat
-
Aus
Beispiel 42 (43 mg, 110 μmol)
und (3-AlaOBn·HOTs
(43 mg, 121 μmol)
wurde gemäß Verfahren
I die Titelverbindung (8 mg, 13 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,53-1,64 (m, 4H), 1,70–1,80 (m, 4H),
2,75 (t, 2H), 2,78–2,84
(m, 1H), 3,50–3,57
(m, 1H), 3,69–3,74
(m, 2H), 5,13 (s, 2H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,71 (d, 1H),
6,96 (d, 1H), 7,27–7,39
(m, 5H), 7,67 (t, 1H), 7,91 (s, 1H), 8,01–8,16 (m, 4H), 8,37 (s, 1H); m/z
(ES–)
551 [M – H]–.
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Beispiel 48
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N-[3-({[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]amino}sulfonyl)benzoyl]-β-alanin
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Aus
Beispiel 47 (9,3 mg, 16,8 μmol)
wurde gemäß Verfahren
J die Titelverbindung (5,6 mg, 72 %) als weißer Feststoff erhalten. δH ((CD3)2CO) 1,51–1,65 (m,
4H), 1,69–1,79
(m, 4H), 2,68 (t, 2H), 2,77–2,83
(m, 1H), 3,50–3,57
(m, 1H), 3,63–3,70
(m, 2H), 6,28 (dd, 1H), 6,35 (d, 1H), 6,70 (d, 1H), 6,97 (d, 1H),
7,68 (t, 1H), 7,80–7,95
(br, 5H), 8,02–8,12
(m, 3H), 8,37 (s, 1H); m/z (ES–) 461 [M – H]–.
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Beispiel 49
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N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-4-(hydrazinocarbonyl)benzolsulfonamid
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Eine
Lösung
von Beispiel 20 (16 mg, 39 μmol)
und N2H4·H2O (79 μl,
1624 μmol)
in MeOH-EtOH (1:4, 2,5 ml) wurde 24 h unter Rückflusskühlung erhitzt. Nach Abkühlen auf
20 °C wurde
MeOH (15 ml) zugegeben und die Lösung
filtriert. Abdampfen des Lösemittels
ergab die Titelverbindung (16 mg, quantitativ) als weißen Feststoff. δH (CD3OD) 1,56–1,80 (m, 8H), 2,77–2,83 (m,
1H), 3,46–3,52
(m, 1H), 6,26–6,30
(m, 2H), 6,98 (m, 1H), 7,98 (d, 2H), 8,02 (d, 2H); m/z (ES+) 406 [M + H]+.
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Beispiel 50
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N-[cis-4-(2,4-Dihydroxyphenyl)cyclohexyl]-3-(1H-tetrazol-5-yl)benzolsulfonamid
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Eine
Lösung
von Beispiel 9 (20 mg, 54 μmol)
in DMF (2 ml) wurde mit NH4Cl (17 mg, 323 μmol) und NaN3 (21 mg, 323 μmol) behandelt. Das Gemisch
wurde 6 h unter Rückflusskühlung erhitzt,
dann 18 h bei 20 °C
gerührt,
bevor es zwischen EtOAc (30 ml) und H2O
(5 ml) verteilt wurde. Die wässrige
Phase wurde mit EtOAc (3 × 15
ml) extrahiert, und die vereinigten organischen Extrakte wurden
mit Kochsalzlösung
(30 ml) gewaschen und getrocknet (MgSO4).
Filtration, Abdampfen des Lösemittels
unter vermindertem Druck und FCC (EtOH-EtOAc, 1:3) ergaben die Titelverbindung
(16 mg, 72 %) als blassgelben Feststoff. δH ((CD3)2CO) 1,30–1,88 (m,
8H), 2,60–2,71
(m, 1H), 3,62–3,69
(m, 1H), 4,23–4,30
(m, 1H), 6,20 (dd, 1H), 6,44 (d, 1H), 6,50 (d, 1H), 6,87 (d, 1 H),
7,55 (t, 1H), 7,63–7,68
(m, 1H), 7,72–7,76
(m, 1H), 7,80 (d, 1H), 8,30 (d, 1H), 8,73 (s, 1H); m/z (ES–)
414 [M – H]–.
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Alle
im vorhergehenden angeführten
Patente, Patentanmeldungen und Veröffentlichungen sind hier in ihrer
Gesamtheit als Bezug aufgenommen.
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Die
vorliegende Erfindung ist durch die hier beschriebenen speziellen
Ausführungsformen,
die einzelne Erläuterungen
individueller Aspekte der Erfindung sein sollen, im Schutzumfang
nicht beschränkt,
und funktional äquivalente
Verfahren und Komponenten liegen innerhalb des Schutzumfangs der
Erfindung. Tatsächlich
sind verschiedene Modifikationen der Erfindung zusätzlich zu
den hier angegebenen und beschriebenen einem Fachmann aufgrund der
vorherigen Beschreibung klar. Derartige Modifikationen sollen in
den Schutzumfang der angefügten
Ansprüche
fallen.