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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Schirmverbinder.
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10 und 11 zeigen ein Beispiel für einen herkömmlichen
Schirmverbinder, der in der ungeprüften japanischen Patentanmeldung
Nr. Hei 11-26093 offenbart ist. Dieser Schirmverbinder enthält einen
Gummiring 102, einen Haltering 103, eine Leitungsmuffe 104 und
einen Druckring 105 innerhalb eines zylindrischen Gehäuses 101.
Ein Schirmdraht bzw. eine Schirmleitung 110 passiert durch
diese Elemente hindurch und ist damit befestigt. Ein Leitungskontaktstück 106 ist
an der äußeren Umfangsoberfläche an einem
vorderen Ende des Harzgehäuses 101 in
der Weise angeordnet, daß das
Leitungskontaktstück
mit der Schirmschicht 113 der Schirmleitung 110 durch
die Leitungsmuffe 104 elektrisch gekoppelt ist. Ein Flansch 107,
der an dem Harzgehäuse 101 derart
ausgebildet ist, daß es
sich daraus erstreckt, wird an den Öffnungsrand eines Befestigungslochs,
das an der Schirmwand einer nicht näher dargestellten elektrischen
Vorrichtung ausgebildet ist, gedrückt und verschraubt. Somit
ist das Leitungskontaktstück 106 mit
der Innenumfangsoberfläche
des Befestigungslochs elektrisch verbunden, wodurch die Schirmwand
und die Schirmschicht elektrisch verbunden sind.
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Der derart aufgebaute herkömmliche Schirmverbinder
enthält
jedoch sechs Teile, die jedoch nur grundlegende Aufbauelemente davon
sind (d.h., die zuvor durch die Bezugszeichen 101 bis 106 bezeichneten
Teile), und die Gesamtanzahl an Teilen des Schirmverbinders einschließlich der
Kleinteile, die keine grundlegenden Aufbauelemente sind, ist zu groß, wie in 11 gezeigt. Somit weist
der herkömmliche
Schirmverbinder ein Problem dahingehend auf, daß die Anzahl an Zusammenbauschritten groß ist und
daher die Kosten dafür
hoch sind.
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KURZFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung wurde in
Anbetracht der zuvor erwähnten
Umstände
gemacht und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es einen Schirmverbinder
mit einer kleinen Anzahl an Teilen vorzusehen.
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Der Schirmverbinder gemäß der Erfindung ist
in der Weise angeordnet, daß der
Schirmverbinder, welcher eine an einem Endabschnitt eine Schirmleitung
freigelegte Schirmschicht abdeckt, wodurch sie an der Schirmleitung
befestigt ist und mit einer dazugehörigen bzw. partnerseitigen
Schirmwand befestigbar ist, wodurch die Schirmschicht und die partnerseitige
Schirmwand elektrisch verbunden sind, aufweist:
einen leitenden
Flansch, der eine elektrisch leitende Eigenschaft besitzt und mit
der dazugehörigen Schirmwand
befestigbar ist;
einen leitenden zylindrischen Abschnitt, der
an dem leitenden Flansch in einer leitenden Art und Weise vorgesehen
ist und auf eine Innen- oder Außenumfangsseite
der Schirmschicht gefügt
ist, die freigelegt ist, um mit der Schirmschicht elektrisch verbunden
zu sein; und
ein Gehäuse,
das mit der Schirmleitung befestigt ist und den leitenden Flansch
hält.
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Da der mit der dazugehörigen Schirmwand zu
befestigende Flansch leitend hergestellt ist und die Schirmschicht
mit dem leitenden Flansch über den
leitenden zylindrischen Abschnitt elektrisch verbunden ist, kann
gemäß der Erfindung
der Aufbau für ein
elektrisches Verbinden der Schirmschicht und der partnerseitigen
Schirmwand vereinfacht werden und die Anzahl an Teilen des Schirmverbinders
kann verringert werden.
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Bei einer weiteren Verbesserung wird
der leitende zylindrische Abschnitt mit einer Zusatzmuffe vorgesehen,
um die Schirmschicht dazwischen sandwichartig zu umgeben.
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Da die Schirmschicht zwischen dem
leitenden zylindrischen Abschnitt und der Zusatzmuffe sandwichartig
umgeben ist, kann gemäß diesem
Aufbau die Schirmschicht sicher mit dem leitenden zylindrischen
Abschnitt elektrisch verbunden werden.
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Bei einer weiteren Verbesserung sind
der leitende zylindrische Abschnitt und die Schirmschicht mittels
eines Schmelzverfahrens verbunden, wodurch die Schirmschicht mit
dem leitenden zylindrischen Abschnitt sicher elektrisch verbunden
werden kann.
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Bei einer weiteren Verbesserung ist
das Gehäuse
in der Weise ausgebildet, daß in
einem Zustand, bei dem die Schirmschicht innerhalb einer Form für ein Harzgießen angeordnet
ist, das Harz in einem geschmolzenen Zustand in die Form gefüllt wird.
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Bei einer weiteren Verbesserung weist
der Schirmverbinder an einer Innenumfangsseite eines rückwärtigen Endabschnitts
des Gehäuses
einen wasserdichten zylindrischen Abschnitt auf, welcher durch ein
Ausformen von synthetischem Harz, welches weicher als das des Gehäuses ist,
an einer Außenumfangsoberfläche der
Schirmleitung ist ausgebildet ist, bevor das Gehäuse ausgebildet wird.
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Da gemäß einem derartigen Aufbau der
wasserdichte zylindrische Abschnitt, welcher weicher als das Gehäuse ist,
in engem Kontakt mit dem Gehäuse und
der Schirmleitung steht, wird das rückwärtige Ende des Gehäuses einer
wasserdichten Verarbeitung unterzogen.
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Bei einer weiteren Verbesserung wird
eine Harzflußöffnung für ein Passieren
des Harzes in einem geschmolzenen Zustand an dem leitenden Flansch
derart ausgebildet, so daß diese
ihn durchdringt.
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Wenn das Harz in einem geschmolzenen
Zustand in die Form für
ein Harzgießen
in dem Zustand eingefüllt
wird, bei dem die Schirmleitung, an welche der leitende Flansch
befestigt wird, innerhalb der Form angeordnet ist, passiert gemäß diesem
Aufbau das Harz in dem geschmolzenen Zustand durch die Harzflußöffnung,
die in dem leitenden Flansch ausgebildet ist, wodurch die vordere
Seite und die rückwärtige Seite
des Gehäuses,
die den leitenden Flansch dazwischen sandwichartig umgeben, gleichzeitig
ausgebildet werden.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen Flansch, eine Leitungsmuffe
oder dergleichen gemäß der ersten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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2 ist
eine seitliche Schnittansicht, die den Schirmverbinder gemäß der ersten
Ausführungsform
zeigt.
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3A ist
eine seitliche Schnittansicht, die einen Zustand zeigt, bevor der
Flansch mit der Schirmleitung zusammengebaut ist.
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3B ist
eine seitliche Schnittansicht, die einen Zustand zeigt, nachdem
der Flansch mit der Schirmleitung zusammengebaut ist.
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4A ist
eine seitliche Schnittansicht, die einen Zustand zeigt, bei dem
der Endabschnitt der Schirmleitung in eine Form eingefügt ist.
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4B ist
eine seitliche Schnittansicht, die einen abgeschlossenen Zustand
für den
Schirmverbinder zeigt.
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5 ist
eine Längsschnittansicht,
die einen Zustand zeigt, bei dem die Zusatzmuffe verstemmt ist.
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6 ist
eine seitliche Schnittansicht, die den Schildverbinder gemäß der zweiten
Ausführungsform
zeigt.
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7 ist
eine seitliche Schnittansicht, die einen Zustand zeigt, bei denen
der Schildverbinder auf dem Weg ist, zusammengebaut zu werden.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht der dritten Ausführungsform.
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9 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand zeigt, bei dem der
Schildverbinder der dritten Ausführungsform
auf dem Weg ist, zusammengebaut zu werden.
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10 ist
eine seitliche Schnittansicht eines herkömmlichen Schildverbinders.
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11 ist
eine perspektivische Explosionsansicht des herkömmlichen Schildverbinders.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
wird unter Bezugnahme auf 1 bis 5 erläutert.
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Eine Schirmleitung 10 enthält Kerndrähte 11, eine
innere Isolationsschicht 12, eine Schirmschicht 13 und
eine externe Ummantelung 14, wie in 1 von ihrer Mittelachse aus gezeigt.
Die Kerndrähte 11, die
innere Isolationsschicht 12 und die Schirmschicht 13 sind
von ihren Spitzenendseiten an dem Endabschnitt der Schirmleitung 10 sequentiell
freigelegt.
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Der Schirmverbinder gemäß dieser
Ausführungsform
ist mit dem Endabschnitt der Schirmleitung 10 integral
befestigt, wie in 2 gezeigt,
die den Schnittaufbau des Schirmverbinders darstellt. Wie durch
diese Figur gezeigt, enthält
der Schirmverbinder ein Gehäuse 21,
das aus einem Kunstharz (beispielsweise Polyamid) zum Abdecken der Schirmschicht 13,
die an dem Endabschnitt der Schirmleitung 10 freigelegt
ist, hergestellt ist.
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Das Gehäuse 21 wird mit einem
leitenden Flansch 22 (im folgenden lediglich als "Flansch 22" bezeichnet) vorgesehen,
der auf einem Metall hergestellt ist und sich von der Vorderseite
des Gehäuses aus
längs erstreckt.
Wie in 1 gezeigt, ist
der Flansch 22 derart aufgebaut, daß eine Metallplatte beispielsweise
in einer Birnenform ausgestanzt ist, eine Schraubeneinfügeöffnung 23 in
der birnenförmigen
Metallplatte an einer Position ausgebildet ist, die näher an einem
Ende davon (oberes Ende in 1) ausgebildet
ist, eine Leitungseinfügeöffnung 24 in
der birnenförmigen
Metallplatte an einer Position ausgebildet ist, die näher an dem
anderen Ende davon ist, und vier Harzflußöffnungen 25 zum Ausformen
an vier gleich beabstandeten Positionen an dem Umfangsbereich um
das Leitungseinfügeloch 24 herum ausgebildet
sind. Eine Leitungsmuffe 26, die aus Metall hergestellt
ist (korrespondierend zu "leitender
zylindrischer Abschnitt" der
Erfindung) wird in die Leitungseinfügelöffnung 24 hineingedrückt. Die
leitende Muffe 26 ist zwischen der Schirmschicht 13 und
der inneren Isolationsschicht 12 der Schirmleitung 10 eingefügt. Eine
Zusatzmuffe 27, die aus Metall hergestellt ist, wird auf
die Außenumfangsseite
der Schirmschicht 13 gefügt. Konkret gesprochen, ist
die Zusatzmuffe 27 aus Metall hergestellt, ein zylindrischer Abschnitt 27A,
das an einem Ende davon vorgesehen ist, ist auf die Außenumfangsoberfläche der
externen Ummantelung 12 der Schirmleitung 10 gefügt, und
ein hexagonaler rohrförmiger
Abschnitt 27B, der an dem anderen Ende davon vorgesehen
ist, ist auf die äußere freigelegte
Umfangsoberfläche
der Schirmschicht 13 gefügt.
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Der Abschnitt des Gehäuses 21 an
der Vorderseite von dem Flansch 22 (siehe 2) bildet einen Einfügeabschnitt 28 aus,
der in die Befestigungsöffnung
W1 einzufügen
ist, die auf einer partnerseitigen Schirmwand W ausgebildet ist.
Ein O-Ring 29 ist in
eine Nut 28A gefügt,
die an der Außenumfangsoberfläche des
Einschübeabschnitts
ausgebildet ist.
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Ein wasserdichter zylindrischer Abschnitt 30, der
aus einem synthetischem Harz (beispielsweise Urethan) ausgebildet
ist, welches weicher als das des Gehäuses 21 ist, ist an
der Innenumfangsseite der rückwärtigen Endabschnittes
des Gehäuses 21 vorgesehen.
Eine Vielzahl von konkaven Abschnitten 30A und eine Vielzahl
von konvexen Abschnitten 30B sind abwechselnd auf der Außenumfangsoberfläche des
wasserdichten zylindrischen Abschnitts 30 entlang seiner
axialen Richtung ausgebildet.
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Im folgenden wird das Verfahren zum
Befestigen des Schirmverbinders der Ausführungsform mit der Schirmleitung 10 erläutert. Zunächst wird,
wie in 3A gezeigt, die
Schirmleitung 10 in die Zusatzmuffe 27 derart
eingefügt,
daß der
zylindrische Abschnitt 27A der Zustatzmuffe 27 auf
die Außenumfangsoberfläche des
Endabschnitts der äußeren Ummantelung 14 gefügt ist und
der hexagonale rohrförmige
Abschnitt 27B ist auf die Außumfangsoberfläche der
Schirmschicht 13 gefügt.
Anschließend
wird, wie in 3B gezeigt,
die Leitungsmuffe 26, die in den Flansch 22 gedrückt worden
ist, in die Schirmleitung 10 von einem Endabschnitt davon
her so eingefügt,
daß sie
in der Innenseite der Schirmschicht 13 eingefügt ist.
Danach wird, wie in 5 gezeigt,
der hexagonale rohrförmige
Abschnitt 27B derart verstemmt, daß die oberen und unteren Seiten
davon nach innen gedrückt
sind. Somit ist die Schirmschicht 13 zwischen der Zusatzmuffe 27 und
der Leitungsmuffe 26 sandwichartig umgeben, so daß die Schirmschicht 13 mit
diesen Muffen elektrisch verbunden ist, wodurch die Schirmschicht 13 mit
dem Flansch 22 über
die Leitungsmuffe 26 elektrisch verbunden ist.
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Die Schirmleitung 10, an
welcher der Flansch 22 usw. befestigt ist, wird in eine
Gußform
für das
weiche Harz gebracht. Anschließend
wird Harz (z.B. Urethan) in einem geschmolzenen Zustand in die Form
eingefüllt,
um so den wasserdichten zylindrischen Abschnitt 30 auszubilden.
Anschließend
wird der so ausgebildete wasserdichte zylindrische Abschnitt aus
der Form herausgenommen und die Schirmleitung 10 in die
Gußform
für das
Harz mit hoher Steifigkeit eingesetzt. In diesem Fall sind, wie
in 4A gezeigt, Stifte
P1, die an der Form vorgesehen sind, in konkave Abschnitte 30A an
der rückwärtigen Endseite,
die an der Außenumfangsoberfläche des
wasserdichten zylindrischen Abschnitts 30 ausgebildet sind,
eingefügt,
und der Flansch 22 ist durch die Formtrennoberflächen PL
der Form sandwichartig umgeben, wodurch der wasserdichte zylindrische Abschnitt 30 und
der Flansch 22 in ihren Positionen fixiert sind. Anschließend wird
Harz (z.B. Polyamid) in einem geschmolzenen Zustand in die Form
eingefüllt.
Auch falls das Harz in diesem Fall von der rückwärtigen Seite des Flanschs 22 (z.B.
der linken Seite in 4A)
in den Harzgießraum
der Form eingefüllt wird,
breitet sich das Harz zu der Vorderseite des Flansch 22 durch
die Harzflußöffnung 25,
die in dem Flansch 22 ausgebildet sind, aus, so daß der Einfügeabschnitt 28 des
Schirmverbinders (siehe 4B) ausgebildet
wird. Der so ausgebildete Einfügeabschnitt
wird aus der Form herausgenommen, und der O-Ring 29 auf die Nuten der Außenumfangsoberfläche des
Einfügeabschnitts 28 gefügt. Auf
diese Art und Weise wird das Zusammenbauverfahren für den Schirmverbinder
und das Befestigungsverfahren des Schirmverbinders an die Leitung
abgeschlossen.
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Wie in 2 gezeigt,
ist der Schirmverbinder mit der Schirmwand W mittels Schrauben (nicht
gezeigt) in einem Zustand derart befestigt, daß der Einfügeabschnitt 28 in
die Befestigungsöffnung
W1, die auf der Schirmwand W der elektrischen Vorrichtung ausgebildet
ist, gefügt
ist. Somit wird der Flansch 22 gegen die Schirmwand W gedrückt, wodurch
sie elektrisch miteinander verbunden werden, und so wird die Schirmschicht 13 mit
der Schirmwand W elektrisch verbunden. Der O-Ring 29 wird
zwischen der äußeren Umfangsoberfläche des
Einfügeabschnitts 28 und
der inneren Umfangsoberfläche
der Befestigungsöffnung
W1 gedrückt,
wodurch eine wasserdichte Eigenschaft erzielt wird. Ferner steht bei
dem rückwärtigen Endabschnitt
des Schirmverbinders der wasserdichte zylindrische Abschnitt 30, der
aus einem synthetischem Harz hergestellt ist, das weicher als das
des Gehäuses 21 ist,
eng mit der Innenumfangsoberfläche
des Gehäuses 21 und
der Außenumfangsoberfläche der Schirmleitung 10 in Kontakt,
wodurch ein Eindringen von Wasser in den Verbinder von dem rückwärtigen Endabschnitt
des Schirmverbinders her verhindert wird.
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Da der Schirmverbinder derart aufgebaut
ist, daß der
Flansch 22, der mit der partnerseitigen Schirmwand W zu
fixieren ist, leitend hergestellt ist und die Schirmschicht 13 der
Schirmleitung 10 mit der Leitungsmuffe 26, welche
in den Flansch gedrückt
wird und darin integriert ist, elektrisch verbunden ist, wird gemäß dieser
Ausführungsform
der Aufbau zum Erzielen einer Leitung zwischen der Schirmschicht 13 und
der partnerseitigen Schirmwand W vereinfacht und somit kann die
Anzahl an Teilen für den
Schirmverbinder verringert werden. Folglich kann die Anzahl an Zusammenbauvorgängen für den Schirmverbinder
vereinfacht werden und seine Kosten verringert werden, und ferner
kann der Schirmverbinder verkleinert werden. Da sowohl die druckausübenden Wände des
Flansches 22 als auch die partnerseitige Schirmwand W als
Leitungsverbindungsoberflächen
zwischen den Schirmverbinder und der partnerseitigen Schirmwand
W dienen, kann ferner gemäß dem Schirmverbinder
diese Ausführungsform
die leitende Verbindungsoberfläche
mit einer im Vergleich mit dem herkömmlichen Schirmverbinder größeren Fläche sichergestellt
werden. Da die druckausübenden
Wände des
Flansches und die partnerseitige Schirmwand durch Anziehen von Schrauben
in engen Kontakt stehen, kann ferner in diesem Zusammenhang die
Stabilität
der Leitungsfähigkeit
zwischen dem Schirmverbinder und der partnerseitigen Schirmwand
W verglichen mit dem herkömmlichen
Schirmverbinder verbessert werden.
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Die zweite Ausführungsform wird in den 6 und 7 gezeigt und ist derart angeordnet,
daß der
Aufbau der Leitungsmuffe 50 und der Zusatzmuffe 51 unterschiedlich
zu dem der ersten Ausführungsform
ist. Da jedoch der übrige
Aufbau dieser Ausführungsform
der gleiche wie der der ersten Ausführungsform ist, werden solche
Teile, die identisch zu denen der ersten Ausführungsform sind, mit gleichen Bezugszeichen
bezeichnet und eine Erläuterung
davon weggelassen.
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Die Zusatzmuffe 51 dieser
Ausführungsform ist
in einem zylindrischen Aufbau ausgebildet und auf die äußere Umfangsoberfläche der
externen Ummantelung 14 der Schirmleitung 10 gefügt, wie
in 7A gezeigt. Anschließend wird,
wie in 7B gezeigt, die
Schirmschicht 13 derart verstaut oder nach oben gebogen,
daß der äußere Umfang
der Zustatzmuffe 51 abgedeckt ist. Wenn in diesem Zustand
die Schirmleitung 10 in die Leitungsmuffe 50 gefügt wird,
wird die Leitungsmuffe 50 nur auf die Außenumfangsseite
der Schirmschicht 13 gefügt, wie in 7C gezeigt, wodurch die Schirmschicht 13 zwischen
der Leitungsmuffe 50 und der Zusatzmuffe 51 sandwichartig
eingefügt
ist. Danach wird der wasserdichte zylindrische Abschnitt 30 und
das Gehäuse 21 auf
die gleiche Art und Weise wie bei der ersten Ausführungsform
ausgebildet, wodurch der Schirmverbinder diese Ausführungsform
vollständig
ausgebildet ist (siehe 6).
Wenn der Schirmverbinder dieser Ausführungsform auf diese Art und
Weise aufgebaut ist, kann diese Ausführungsform die gleichen Wirkungen
und Effekte wie die erste Ausführungsform
erzielen.
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Die dritte Ausführungsform der Erfindung wird
im folgenden unter Bezugnahem auf die 8 und 9 erläutert.
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Der Schirmverbinder 60 dieser
Ausführungsform
ist so angeordnet, daß er
ein Gehäuse 61 und eine
Platte des leitenden Flansch 62 (dessen Material beispielsweise
Kupfer, eine Kupferlegierung, Eisen, Edelstahl oder dergleichen
ist) enthält,
um dadurch drei Schirmleitungen 10 mit dem Verbinder integral
zu koppeln. Da die Leitungsmuffe 26 und eine Zusatzmuffe 27,
die zum Befestigen der Schirmleitungen und zum Befestigen der Schirmdrähte verwendet
werden, und der Schirmverbinder 60 die gleichen wie bei
der ersten Ausführungsform
sind, werden bei dieser Ausführungsform
die Elemente mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
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Der leitende Flansch 62 ist
in einer verlängerten
Plattenform als ganzes ausgebildet und derart aufgebaut, daß drei ringförmige Leitungsöffnungen 63 mit
konstantem Abstand entlang dessen Längsrichtung ausgebildet sind,
und ein Paar von Schraubendurchgangsöffnungen 64 an dessen
beiden Endpositionen ausgebildet sind, die die drei Leitungsdurchgangsöffnungen 63 jeweils
sandwichartig umgeben. Bogenförmige
Harzflußöffnungen 65 sind
an gleich beabstandeten Positionen entlang der Umfangsrichtung des
Umfangsbereichs rund um jede der Leitungsdurchgangsöffnungen 63 ausgebildet. Die
ringförmige
Leitungsmuffe 26, die aus einem Metall hergestellt ist,
wird in jede der Leitungsdurchgangsöffnungen 63 gedrückt und
zwischen der Schirmschicht 13 und der Innenisolationsschicht 12 der
korrespondierenden Schirmleitung 10 eingefügt. Die
Zusatzmuffe 27, die aus Metall hergestellt ist, wird auf
den Außenumfang
der Schirmschicht 13 jeder Schirmleitung gefügt.
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Das Gehäuse 61 wird in einer
aus der axialen Richtung der Schirmleitung 10 gesehenen
verlängerten
Elipsenform ausgebildet. Der Abschnitt des Gehäuses 61, der sich
von der Vorderseite (rechte obere Seite in 8 und 9)
aus den leitenden Flansch 62 erstreckt, dient als ein Einfügeabschnitt 66 mit
einer Elipsenform, der in die Befestigungsöffnung W1, die in der partnerseitigen
Schirmwand W (nicht gezeigt in 8 und 9) ausgebildet ist, einzufügen ist.
Ein O-Ring 68 wird in eine Nut 67 gefügt, die
an dem äußeren Umfang
des Einfügeabschnitts 66 ausgebildet
ist. Ein wasserdichter Abschnitt 69 mit eliptischer Form,
der aus synthetischem Harz (beispielsweise Urethan) ausgebildet
ist, welches weicher als das des Gehäuses 61 ist, wird
auf der Innenumfangsseite des rückwärtigen Endabschnitts
des Gehäuses 61 vorgesehen.
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Im folgenden wird eine Erläuterung
für ein Befestigungsverfahren
des Schirmverbinders 60 der Ausführungsform mit den Schirmleitungen 10 gegeben.
Zunächst
werden ähnlich
wie bei der ersten Ausführungsform
Zusatzmuffen 27 jeweils auf die Außenumfänge der Schirmleitungen 10 gefügt. Die Leitungsmuffen 26 werden
jeweils in die Leitungsdurchgangsöffnungen 63 gedrückt (siehe
die Schirmleitung 10 und die Leitungsdurchgangsöffnung 63, die
in der Mittenposition in 9 angeordnet
sind). Anschließend
wird der Spitzenabschnitt jeder Schirmleitung 10 in die
korrespondierende Leitungsmuffe 26 eingefügt und der
rückwärtige Endabschnitt jeder
Leitungsmuffe 26 wird zwischen der Schirmschicht 13 und
der inneren Isolationsschicht 12 der korrespondierenden
Schirmleitung eingefügt
(siehe Schirmleitung 10 und Leitungsdurchgangsöffnung 63,
die auf der rechten Seite in 9 angeordnet sind).
Danach wird der hexagonale rohrförmige
Abschnitt 27B jeder Zusatzmuffe 27 mit der korrespondierenden
Schirmleitung 10 verstemmt, wodurch die Schirmschichten 13 mit
dem leitenden Flansch 63 durch die Leitungsmuffen 26 leitend
verbunden sind.
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Der leitende Flansch 62 usw.,
an welchem die drei Schirmleitungen 10 auf diese Weise
befestigt sind, werden in eine Gußform für weiches Harz eingesetzt.
Anschließend
wird Harz in einem geschmolzenen Zustand in die Form zum Ausbilden
des wasserdichten Abschnitts 69 eingefüllt. Danach wird der so ausgebildete
wasserdichte zylindrische Abschnitt usw. aus der Form herausgenommen
und in eine Gußform
für ein
Harz mit einer hohen Steifigkeit gestellt. Anschließend wird
Harz (z.B. Polyamid) in einem geschmolzenen Zustand in die Form
eingefüllt, um
das Gehäuse 61 und
den Eifügeabschnitt 66 auszubilden.
Danach wird das so ausgeformte Gehäuse usw. aus der Form herausgenommen
und der O-Ring 68 an dem Einfügeabschnitt 68 befestigt.
Auf diese Art und Weise wird der Verbindungsvorgang der drei Schirmleitungen 10 mit
dem Schirmverbinder 60 abgeschlossen.
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Da gemäß dieser Ausführungsform
die drei Schirmleitungen 10 mit dem Schirmverbinder 60 kollektiv
verbunden sind, ist der Schirmverbinder dieser Ausführungsform
für die
Verwendung beispielsweise in einer dreiphasigen Wechselstromschaltung
geeignet. Ferner kann die Ausführungsform
die Anzahl an Teilen verringern, die Anzahl an Zusammenbauvorgängen verringern
und die Größe des Schirmverbinders
verglichen mit dem Aufbau, bei dem die Schirmleitungen 10 jeder
für sich
separat mit den Schirmverbindern verbunden werden, minimiert werden.
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Obwohl bei dieser Ausführungsform
der wasserdichte Abschnitt 69, der aus einem weichen Harz
hergestellt ist, auf dem inneren Umfang des rückwärtigen Endabschnitts des Gehäuses 61 vorgesehen
ist, kann der Schirmverbinder so aufgebaut sein, daß er keinen
wasserdichten Abschnitt enthält. In
diesem Fall können
als Harzmaterial für
das Gehäuse 61 beispielsweise
Urethan, PBT, Polyamid oder ähnliches
benutzt werden.
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(Andere Ausführungsformen)
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Die vorliegende Erfindung ist nicht
auf die voranstehenden Ausführungsformen
begrenzt und derartige Ausführungsformen,
wie sie nachstehend erläutert
werden, sind ebenso in der technischen Lehre der vorliegenden Erfindung
enthalten, und ferner kann zusätzlich
zu den folgenden Ausführungsformen
auf zahlreiche Veränderungen
bei der Anordnung zurückgegriffen
werden, ohne von dem Umfang der Erfindung abzuweichen.
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- (1) Der Schirmverbinder kann derart aufgebaut sein,
daß die
Zusatzmuffe 27 der ersten Ausführungsform nicht vorgesehen
wird und die Schirmschicht 13 der Schirmleitung 10 mit
der Leitungsmuffe 26 durch einen Schmelzvorgang verbunden werden.
Gemäß diesem
Aufbau kann die Zahl der Teile des Schirmverbinders weiter verringert
werden.
- (2) Obgleich der Flansch 22 durch ein Ausstanzen aus
einer Metallplatte ausgebildet wird, kann der Flansch beispielsweise
durch Elektroplatieren des Harzes mit einem leitenden Metall ausgebildet
sein.
- (3) Obgleich die Leitungsmuffe 26 der ersten Ausführungsform
in den Flansch 22 gedrückt
und damit integriert wird, kann die Leitungsmuffe 26 und der
Flansch 22 beispielsweise durch einen leitenden Klebstoff,
einem Schweißen
oder einer Tiefziehpressung integriert sein.