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Die Erfindung betrifft ein vorkonfektioniertes elektrisches Kabel zur Montage an einer Durchführungsöffnung eines Gehäuses aufweisend einen Kabelkern, eine den Kabelkern umgebende Abschirmung, einen die Abschirmung umgebenden Kabelmantel, wobei der Kabelmantel in einem Abschnitt entfernt ist, sowie ein Kunststoffbauteil, durch welches zumindest der Kabelkern durchgeführt ist und welches zur Befestigung am Gehäuse ausgebildet ist. Außerdem betrifft die Erfindung eine Vorrichtung mit einem vorkonfektionierten elektrischen Kabel sowie ein Verfahren zur Herstellung eines vorkonfektionierten elektrischen Kabels.
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Im Speziellen betrifft die Erfindung dabei ein vorkonfektioniertes elektrisches Kabei für den Einsatz in einem Elektro- oder Hybridfahrzeug, welches als sogenanntes Hochvolt-Kabel zur Leistungsversorgung von elektrischen Hochvolt-Verbrauchern, wie beispielsweise einen elektrischen Fahrmotor, ausgebildet ist. Bei derartigen Hochvolt-Kabeln ist in der Regel eine Abschirmung erforderlich, um die übrige Bordnetz-Elektronik frei von Störeinflüssen zu halten. Unter „Hochvolt“ wird hierbei ein Spannungsbereich von typischerweise etwa 300V bis 800V verstanden. Entsprechende Hochvolt-Kabel verbinden dabei eine Strom- und Spannungsquelle, insbesondere einen Akkumulator oder einen Generator, mit einem Verbraucher, beispielsweise der elektrische Fahrmotor.
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Beim Anschluss eines solchen Hochvolt-Kabels an eine Komponente muss die Abschirmung des Hochvolt-Kabels zuverlässig und sicher mit dem Gehäuse der jeweiligen Komponente elektrisch verbunden werden, um eine durchgehende Abschirmung zu erreichen. Hierbei soll häufig auch eine einfache, vorzugsweise reversible Montage des Hochvolt-Kabels an der Komponente ermöglicht sein und es wird eine sichere und langfristig zuverlässige Schirmanbindung gefordert. Heute bekannte Systeme zur Schirmanbindung sind im Allgemeinen vergleichsweise aufwendig.
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Bekannt sind hierbei verschiedene Systeme zur Schirmanbindung. So ist aus der
DE 600 06 019 T2 zum Beispiel ein vorkonfektioniertes elektrisches Kabel zur Montage an einer partnerseitigen Schirmwand bekannt. Es weist einen Kabelkern aus Drähten, eine den Kabelkern umgebende Schirmschicht sowie einen die Schirmschicht umgebende externe Ummantelung auf. Dabei ist die externe Ummantelung in einem Abschnitt entfernt und in diesem Anschnitt ist ein Schirmverbinder positioniert zur Ausbildung einer elektrischen Kontaktierung zwischen der Schirmschicht und der partnerseitigen Schirmwand. Der Schirmverbinder weist hierbei ein Gehäuse auf, in dem ein Flansch einliegt. Der Flasch ist dabei elektrisch leitend mit der Schirmschicht verbunden und über diesen Flansch lässt sich eine elektrische Kontaktierung zwischen der Schirmschicht und der partnerseitigen Schirmwand ausbilden.
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Darüber hinaus sind Systeme zur Erdung bekannt. So ist beispielsweise in der
DE 44 28 699 A1 eine leitfähige Verbinderanordnung beschrieben, mit der ein elektrisches Bauteil zum Erden an einer leitfähigen Platte angebracht werden kann.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein vorteilhaft ausgebildetes vorkonfektioniertes elektrisches Kabel, eine vorteilhaft ausgebildete Vorrichtung mit einem vorkonfektionierten elektrischen Kabel sowie ein vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung eines vorkonfektionierten elektrischen Kabels anzugeben.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein vorkonfektioniertes elektrisches Kabel mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 11 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 13. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den rückbezogenen Ansprüchen enthalten. Die im Hinblick auf das vorkonfektionierte elektrische Kabel angeführten Vorteile und bevorzugten Ausgestaltungen sind sinngemäß auch auf die Vorrichtung und auf das Verfahren übertragbar und umgekehrt.
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Ein entsprechendes vorkonfektioniertes elektrisches Kabel ist hierbei ausgebildet für eine Montage an einer Durchführungsöffnung eines Gehäuses, also einem Durchbruch in einer Wandung des Gehäuses. Dabei weist das vorkonfektionierte elektrische Kabel einen Kabelkern, eine den Kabelkern umgebende Abschirmung sowie einen die Abschirmung umgebenden Kabelmantel auf, wobei der Kabelmantel in einem Abschnitt entfernt ist. Zudem weist das vorkonfektionierte elektrische Kabel ein Kunststoffbauteil auf, durch welches zumindest der Kabelkern durchgeführt ist und welches zur Befestigung am Gehäuse ausgebildet ist.
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Hierbei ist das Kunststoffbauteil zweckdienlicherweise nach Art einer Tülle oder Kabeltülle ausgestaltet, dabei jedoch nicht zwingend als Befestigungselement im ursprünglichen Sinne des Begriffs Tülle, sondern vorzugsweise vielmehr ähnlich einer Manschette, die Teil einer sogenannten Kabeldurchführung ist, die das elektrische Kabel im Bereich des abisolierten Abschnitts, in dem der Kabelmantel entfernt ist, umhüllt. Dabei ist das Kunststoffbauteil typischerweise zur Fixierung an und/oder in der Durchführungsöffnung des Gehäuses ausgebildet, also zum Beispiel zur Ausbildung einer form- und/oder kraftschlüssigen Verbindung zwischen dem Kunststoffbauteil und den Wandungen oder der Wandung der Durchführungsöffnung. Zudem fungiert das Kunststoffbauteil im montierten Zustand, also nach Montage des vorkonfektionierten elektrischen Kabels an der Durchführungsöffnung, typischerweise als eine Art Verschlusselement, mittels dessen die Durchführungsöffnung gegebenenfalls zusammen mit ergänzenden Dichtelementen oder einem ergänzenden Dichtelement abgeschlossen oder verschlossen wird. Das Kunststoffbauteil wird insbesondere hierzu bevorzugt im Zuge der Montage an der Durchführungsöffnung zumindest teilweise in die Durchführungsöffnung eingeführt und liegt dann im montierten Zustand zumindest teilweise in der Durchführungsöffnung des Gehäuses ein.
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In jedem Fall ist dabei in das Kunststoffbauteil ein elektrisch leitfähiges, typischerweise metallisches Kontaktelement eingebettet, welches zur Ausbildung einer elektrischen Kontaktierung zwischen der Abschirmung und dem Gehäuse ausgestaltet ist. Hierbei ist das Kontaktelement in das Kunststoffbauteil eingegossen oder das Kontaktelement ist zur Ausbildung des Kunststoffbauteils mit einer Kunststoffmasse umgossen, wobei zwischen dem Kontaktelement und der Abschirmung eine elektrische Kontaktierung ausgebildet ist.
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Weiter ist das Kontaktelement hierbei an die Abschirmung angegossen oder angespritzt. Das Kontaktelement ist dann stoffschlüssig mit der Abschirmung und hierdurch mit dieser elektrisch leitend verbunden.
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Durch das Anspritzen oder Angießen des Kontaktelements wird dabei auf relativ einfache Weise eine effektive elektrische Verbindung zwischen der Abschirmung und dem Kontaktelement hergestellt, die gleichzeitig auch eine effektive mechanische Verbindung darstellt und insbesondere auch aus diesem Grund eine hohe Lebenserwartung aufweist. Dies ist insbesondere auch dann vorteilhaft, wenn das vorkonfektionierte elektrische Kabel, so wie bevorzugt, als Hochvolt-Kabel der eingangs genannten Art ausgebildet ist, da hier beispielsweise bei der Nutzung eines entsprechenden vorkonfektionierten elektrischen Kabels mit mechanischen Belastungen zu rechnen ist, insbesondere mit Vibrationen.
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Auf Grund des verhältnismäßig geringen technischen Aufwands bei der Herstellung entsprechender vorkonfektionierter elektrischer Kabel ist das zugrunde liegende Fertigungsprinzip jedoch nicht nur für die zuvor genannten Hochvolt-Kabel von Vorteil, sondern für unterschiedlichste elektrische Kabel, die eine entsprechende Abschirmung aufweisen, welche mit einer Masseanbindung, also beispielsweise einem metallischen Gehäuse, zu verbinden ist. Dementsprechend weist der Kabelkern des vorkonfektionierten elektrischen Kabels dann je nach Anwendungszweck unterschiedliche Ausgestaltungen auf, also beispielsweise eine Anzahl von Adern, die von einem Zwischenmantel umhüllt sind.
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Zudem ist diese Art der Kontaktierung, also das Angießen oder Anspritzen des Kontaktelements besonders vorteilhaft, wenn die Abschirmung durch ein Geflecht ausgebildet ist. In diesem Fall wird dann das Geflecht beim Angießen oder Anspritzen mit dem Material des Kontaktelements quasi durchsetzt, sodass nach Ausbildung des Kontaktelements das Geflecht in einem Abschnitt quasi in das Kontaktelement eingebettet ist.
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Das Kontaktelement ist hierbei zudem bevorzugt einteilig und einstückig ausgebildet und wird dementsprechend im Zuge eines Guss- oder Spritzvorgangs hergestellt.
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Von Vorteil ist weiter eine Ausführung, bei der das Kontaktelement ein Basisteil, insbesondere ein ringförmiges Basisteil, aufweist, das um den Umfang der Abschirmung und vorzugsweise im Wesentlichen um den vollen Umfang der Abschirmung herum geführt ist, sodass das Basisteil quasi um die Abschirmung und somit auch um den Kabelkern herum greift. In Folge dessen ist dann die elektrische Verbindung zwischen dem Kontaktelement und der Abschirmung nicht punktuell ausgebildet, sondern tendenziell großflächig durch eine Art ringförmigen Anguss.
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Weiter weist das Kontaktelement bevorzugt zumindest einen sich in eine radiale Richtung, also quer zur Mittellängsachse des vorkonfektionierten elektrischen Kabels, erstreckenden Arm auf, der sich im montierten Zustand über die Durchführungsöffnung hinaus erstreckt. Hierdurch lässt sich dann beispielsweise die Kontaktierung hin zum Gehäuse oder einer Wandung des Gehäuses etwas abseits oder neben der Durchführungsöffnung realisieren, was beispielsweise für eine einfache Montage von Vorteil ist. Der entsprechende Arm erstreckt sich dabei zum Beispiel ausgehend von Basisteil in radialer Richtung, steht also in diesem Fall radial vom Basisteil ab.
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In vorteilhafter Weiterbildung weist das Kontaktelement mehrere sich jeweils in einer radialen Richtung erstreckende Arme auf, also beispielsweise zwei, drei oder vier. Die entsprechenden Arme sind dabei weiter bevorzugt nach Art einer Gleichteilung um den Umfang der Abschirmung herum verteilt angeordnet. Sofern mehr als zwei Arme vorgesehen sind, bilden diese dann in Richtung der Mittellängsachse gesehen quasi eine Sternform oder eine Kreuzform, bei vier Armen, aus.
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Des Weiteren ist es günstig, wenn der zumindest eine Arm oder jeder Arm ein eine Öse ausbildendes Freiende aufweist und wenn das Kontaktelement im montierten Zustand mittels einer durch die Öse geführten Schraube am Gehäuse befestigt ist, beziehungsweise mit Hilfe mehrerer entsprechender Schrauben, die durch die entsprechenden Ösen geführt sind. In diesem Fall wird dann durch eine jede durch eine Öse geführte Schraube, die mit dem entsprechenden Gehäuse verschraubt ist, eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Kontaktelement und dem Gehäuse, welches genauso wie die verwendeten Schrauben typischerweise aus Metall gefertigt ist, hergestellt.
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Je nach Anwendungszweck und insbesondere je nach Ausgestaltung des Kontaktelements und im Speziellen je nach Ausgestaltung der Öse ist zudem in eine jede Öse eine Hülse eingesetzt, die dann wiederum im montierten Zustand von einer Schraube durchsetzt ist. Die entsprechende Hülse beziehungsweise die entsprechenden Hülsen sind dabei als separate Bauteile ausgestaltet und dienen typischerweise zur Ausbildung einer effektiveren Kontaktierung zwischen dem Gehäuse und dem Kontaktelement und/oder zwischen der Schraube und dem Kontaktelement.
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Zweckdienlich ist es zudem, wenn das Kunststoffbauteil ebenfalls angegossen oder angespritzt ist, also insbesondere im Bereich des abisolierten Abschnitts des elektrischen Kabels an dieses angespritzt oder angegossen ist.
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Gemäß einer Ausführungsvariante wird dabei beim Angießen oder Anspritzten einer Kunststoffmasse das Kontaktelement zumindest teilweise umgossen, umspritzt, übergossen oder überspritzt und auf dieser Weise das Kunststoffbauteil hergestellt. Es wird also in diesem Fall zunächst das Kontaktelement angespritzt und nachfolgend das Kunststoffbauteil quasi darüber gespritzt.
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Alternativ ist das Kunststoffbauteil, das bevorzugt angespritzt oder angegossen ist, als eine Art Gussform oder Teil einer Gussform für das Kontaktelement ausgebildet. In diesem Fall wird also zunächst das Kunststoffbauteil angespritzt und in einem nachfolgenden Fertigungsprozessschritt wird dann das Kontaktelement durch ein Gussverfahren oder ein Spritzgussverfahren hergestellt und insbesondere an die Abschirmung angespritzt oder angegossen, wobei das Material für das Kontaktelement beispielsweise über eine Gießöffnung oder einen Gießkanal in dem Kunststoffbauteil eingeführt wird. Im Falle dieser Herangehensweise wird dann für die Ausbildung des Kunststoffbauteils bevorzugt ein Material verwendet, welches einen höheren Schmelzpunkt aufweist als das Material, welches für die Ausbildung des Kontaktelements verwendet wird.
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Ist das Kunststoffbauteil als eine Art Gussform oder Teil einer Gussform für das Kontaktelement ausgebildet und wird das Kontaktelement durch ein Gussverfahren oder ein Spritzgussverfahren hergestellt, bei dem ein Material, also typischerweise ein Metall oder eine Metalllegierung, in das Kunststoffbauteil eingegossen oder eingespritzt wird, so wird in manchen Fällen ein Kunststoffbauteil eingesetzt, welches als vorgefertigtes Bauteil, also beispielsweise als vorgefertigtes Spritzgussteil, ausgebildet ist.
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Ein solches vorgefertigtes Bauteil ist dann je nach Anwendungszweck mehrteilig ausgestaltet und weist zum Beispiel zwei Halbschalen auf, zwischen denen das elektrische Kabel oder der abisolierte Abschnitt positioniert wird und die das elektrische Kabel oder den abisolierten Abschnitt umschließend aneinander fixiert werden. Alternativ ist ein solches vorgefertigtes Bauteil einteilig und einstückig ausgebildet und wird über das elektrische Kabel oder den abisolierten Abschnitt gestülpt. Die Zusammenführung des vorgefertigten Bauteils mit dem Kabel erfolgt hierbei je nach Verfahrensvariante vor oder nach dem Gießen des Kontaktelements, also insbesondere vor oder nach dem Eingießen oder Einspritzen eines Metalls oder eine Metalllegierung in das Kunststoffbauteil oder in einen Teil des vorgefertigten Bauteils.
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Ist nun das Kunststoffbauteil als eine Art Gussform oder Teil einer Gussform für das Kontaktelement ausgebildet, so weist dieses, wie zuvor erwähnt, typischerweise zumindest eine Gießöffnung oder zumindest einen Gießkanal auf. Diese bzw. dieser wird in einigen Fällen nach der Herstellung des Kontaktelements verschlossen, also zum Beispiel verschweißt.
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Von Vorteil ist es des Weiteren, wenn ein entsprechendes vorkonfektioniertes elektrisches Kabel mittels eines sogenannten IMKS-Verfahrens, also mittels eines Integrierten-Metall-Kunststoff-Spritzgießens hergestellt wird. Entsprechende Verfahren sind an sich bekannt und wurden beispielsweise am Institut für Kunststoffverarbeitung in Industrie und Handwerk an der RWTH Aachen entwickelt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsvariante weist das Kunststoffbauteil einen zylindrischen Abschnitt auf, der zur Einführung in die Durchführungsöffnung ausgebildet ist. In diesem Fall liegt das Kunststoffbauteil dann im montierten Zustand zumindest teilweise in der Durchführungsöffnung oder im Durchbruch in einer Wandung des Gehäuses ein.
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Je nach Anwendungszweck ist dabei beim vorkonfektionierten elektrischen Kabel oder aber zumindest im montierten Zustand des vorkonfektionierten elektrischen Kabels im Bereich des zylindrischen Abschnitts ein Dichtelement und insbesondere ein Dichtring positioniert, mittels dessen die Durchführungsöffnung abgedichtet wird.
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In vorteilhafter Weiterbildung liegt das Dichtelement beziehungsweise der Dichtring dabei in einer Nut in dem Kunststoffbauteil ein und ist hierdurch form- und/oder kraftschlüssig an dem Kunststoffbauteil fixiert.
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Ein so vorkonfektioniertes elektrisches Kabel wird dann im Rahmen eines Montageprozesses an einer Durchführungsöffnung oder einem Durchbruch in einer Wandung eines Gehäuses montiert, wobei das Kunststoffbauteil zusammen mit dem Kontaktelement und gegebenenfalls vorgesehenen Dichtelementen eine Kabeldurchführung ausbilden. Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen mit dem die Durchführungsöffnung aufweisenden Gehäuse und mit dem vorkonfektionierten Kabel, also einem vorkonfektionierten Kabel gemäß einer der zuvor genannten Ausführungsvarianten.
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Die entsprechende Vorrichtung weist dabei das Gehäuse das vorkonfektionierte elektrische Kabel mit dem Kabelkern, mit der den Kabelkern umgebenden Abschirmung sowie mit dem die Abschirmung umgebenden Kabelmantel auf, wobei das elektrische Kabel in dem Abschnitt abisoliert ist und wobei das elektrische Kabei im Bereich dieses Abschnittes durch die Durchführungsöffnung des Gehäuses hindurchgeführt ist. Zudem weist die Vorrichtung eine elektrische Kontaktierung zwischen der Abschirmung des vorkonfektionierten elektrischen Kabels und dem Gehäuse auf, wobei diese elektrische Kontaktierung das Kontaktelement umfasst, welches an die Abschirmung des elektrischen Kabels angegossen oder angespritzt und hierdurch mit dieser elektrisch leitend verbunden ist.
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Wesentlich für die Herstellung einer Vorrichtung der zuvor beschriebenen Ausführung und/oder eines vorkonfektionierten elektrischen Kabels einer der zuvor beschriebenen Ausführungen ist hierbei, dass das Kontaktelement an die Abschirmung angegossen oder angespritzt wird. Dabei wird zunächst ein elektrisches Kabel, welches den Kabelkern, die den Kabelkern umgebende Abschirmung sowie den die Abschirmung umgebenden Kabelmantel aufweist, in einem Abschnitt abisoliert und in einem nachfolgenden Prozessschritt wird dann das Kontaktelement an die in diesem Abschnitt freigelegte Abschirmung angegossen oder angespritzt, wobei das entsprechende Kontaktelement zur Ausbildung der elektrischen Kontaktierung zwischen der Abschirmung und dem Gehäuse ausgestaltet ist. Das Kontaktelement wird dabei zudem bevorzugt in einem Guss hergestellt.
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Hierbei wird zweckdienlicherweise nicht nur das Kontaktelement, sondern auch das Kunststoffbauteil durch Angießen oder Anspritzten hergestellt und gemäß einer Ausführungsvariante wird zunächst das Kontaktelement durch Angießen oder Anspritzen an die Abschirmung hergestellt und nachfolgend wird dann das Kunststoffbauteil hergestellt, indem eine Kunststoffmasse quasi über das Kontaktelement drüber gespritzt wird.
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Alternativ wird zunächst das Kunststoffbauteil hergestellt, indem dieses vorgefertigt wird oder indem eine Kunststoffmasse im Bereich des abisolierten Abschnitts des elektrischen Kabels angespritzt oder angegossen wird und in einem nachfolgenden Prozessschritt wird dann das Kontaktelement hergestellt, indem beispielsweise eine Metalllegierung oder ein Metall in das Kunststoffbauteil eingegossen oder eingespritzt wird und insbesondere an die Abschirmung angegossen oder angespritzt wird. In diesem Fall wird dann die Masse für das Kontaktelement typischerweise in Hohlräume in dem Kunststoffbauteil eingespritzt, sodass das Kunststoffbauteil als Gussform oder als Teil einer Gussform für das Kontaktelement genutzt wird.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
- 1 in einer Schnittdarstellung ein Teil einer Vorrichtung mit einem an einer Durchführungsöffnung eines Gehäuses montierten vorkonfektionierten elektrischen Kabel.
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Eine nachfolgend exemplarisch beschriebene und in 1 in einer Schnittdarstellung skizzierte Vorrichtung 2 weist ein vorkonfektioniertes elektrisches Kabel 4 auf, welches an einer Durchführungsöffnung 6 in einer Wandung eines Gehäuses 8 montiert ist.
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Hierbei weist das vorkonfektionierte elektrische Kabel 4 einen Kabelkern 10, eine den Kabelkern 10 umgebende Abschirmung 12 sowie einen die Abschirmung umgebenden Kabelmantel 14 auf, wobei der Kabelmantel 14 in einem Abschnitt 16 entfernt und somit das elektrische Kabel in diesem Abschnitt 16 abisoliert ist.
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Weiter weist das vorkonfektionierte elektrische Kabel 4, welches Teil der Vorrichtung 2 ist, im entsprechenden Abschnitt 16 ein Kunststoffbauteil 18 aus einem Kunststoff auf, wobei in das Kunststoffbauteil 18 ein Kontaktelement 20 eingebettet ist. Das heißt, dass das Kunststoffbauteil 18 das Kontaktelement 20 zumindest abschnittsweise umschließt, sodass große Teile des Kontaktelements 20 mit der Kunststoffmasse des Kunststoffbauteils 18 umhüllt sind.
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Das Kontaktelement 20 ist hierbei an die Abschirmung 12, die beispielsweise durch ein Geflecht oder eine Folie ausgebildet ist, angegossen oder angespritzt und infolge dessen stoffschlüssig mit der Abschirmung 12 verbunden. Das heißt also, dass zur Ausbildung des Kontaktelements 20 beispielsweise eine Metalllegierung in flüssigem Zustand auf die Abschirmung 12 aufgebracht wird, die dann, sofern die Abschirmung 12 durch ein Geflecht ausgebildet ist, auch in die Zwischenräume des Geflechts eindringt.
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Das so ausgebildete Kontaktelement 20 weist dabei bevorzugt ein ringförmiges Basisteil 22 auf, welches die Abschirmung 12 umgreift, also insbesondere um den Umfang der Abschirmung 12 und somit des Kabelkerns 10 herumgeführt ist. Dabei ist die stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Kontaktelement 20 und der Abschirmung 12 über den gesamten Umfang der Abschirmung 12 hinweg ausgebildet, sodass das Basisteil 22 großflächig die Abschirmung 12 kontaktiert.
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An dieses Basisteil 22 schließt sich im Ausführungsbeispiel in radialer Richtung 24 und somit quer zur Mittellängsachse 26 des vorkonfektionierten elektrischen Kabels 4 ein Arm 28 an, der sich im montierten Zustand, also im dargestellten Zustand gemäß 1, über die Durchführungsöffnung 6 hinaus erstreckt. Jener Arm 28 weist hierbei ein eine Öse 30 ausbildendes Freiende auf, wobei diese Öse 30 im Ausführungsbeispiel in Richtung der Mittellängsachse 26 des vorkonfektionierten elektrischen Kabels 4 gegenüber dem übrigen Arm 28 verbreitert ist, sodass die Öse 30 im Ausführungsbeispiel in Richtung der Mittellängsachse 26 quasi beidseitig aus dem Kunststoffbauteil 18 herausragt. Das heißt, dass die elektrisch leitfähige Öse 30 aus dem nicht elektrisch leitfähigen Material des Kunststoffbauteils 18 herausragt.
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Durch jene Öse 30 ist im montierten Zustand eine Schraube 32 geführt, mittels derer dann das Kontaktelement 20 außerhalb der Durchführungsöffnung 6 also in radialer Richtung 24 leicht versetzt zur Durchführungsöffnung 6, mit dem Gehäuse 8 verschraubt ist. Über diese Schraubverbindung ist hierbei eine elektrische Kontaktierung zwischen dem Kontaktelement 20 und dem Gehäuse 8 hergestellt und infolge der ausgebildeten elektrischen Kontaktierung zwischen dem Kontaktelement 20 und der Abschirmung 12 ist schließlich auch eine elektrische Kontaktierung zwischen der Abschirmung 12 und dem Gehäuse 8 ausgebildet. Hierbei liegt im Ausführungsbeispiel die Öse 30 in Richtung der Mittellängsachse 26 flächig am Gehäuse 8 an und an der gegenüberliegenden Seite der Öse 30 liegt in Richtung der Mittellängsachse 26 der Kopf der Schraube 22 an.
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Weiter ist auch das Kunststoffbauteil 18 im Ausführungsbeispiel durch Angießen oder Anspritzen hergestellt, wobei gemäß einer Ausführungsvariante zunächst das Kontaktelement 20 angespritzt oder angegossen wird und nachfolgend das Kunststoffbauteil 18, indem das Kontaktelement 29 zumindest teilweise mit einer Kunststoffmasse überspritzt wird.
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Alternativ wird zunächst das Kunststoffbauteil 18 im Bereich des abisolierten Abschnitts 16 angegossen oder angespritzt und nachfolgend wird das Kontaktelement 20 durch Angießen oder Anspritzen an die Abschirmung 12 hergestellt. Bei dieser Ausführungsvariante dient das Kunststoffbauteil 18 dann als eine Gussform für das Kontaktelement 20 oder als Teil einer Gussform für das Kontaktelement 20.
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Wie in 1 angedeutet weist das Kunststoffbauteil 18 außerdem einen zylindrischen Abschnitt 34 auf, der in montiertem Zustand in der Durchführungsöffnung 6 einliegt. Dieser zylindrische Abschnitt 34 weist dabei eine umlaufende Nut 36 auf, in der ein Dichtring 38 einliegt, mittels dessen die Kabeldurchführung die Durchführungsöffnung 6 flüssigkeitsdicht verschließt.
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Im Ausführungsbeispiel ist das vorkonfektionierte elektrische Kabel 4 zudem spiegelsymmetrisch zu einer Ebene ausgestaltet, die die Mittellängsachse 26 enthält und sich in Richtung der Normalen der Zeichenebene gemäß 1 erstreckt. Aus diesem Grund wurde auf die Abbildung der unteren Hälfte der Schnittdarstellung der Vorrichtung 2 in 1 verzichtet. Nicht mit abgebildet ist daher ein zweiter Arm 28, der entgegen der radialen Richtung 24 vom ringförmigen Basisteil 22 absteht. Dieser weist wiederum eine Öse 30 auf, durch welche eine zweite Schraube 32 geführt ist, die wiederum mit dem Gehäuse 8 verschraubt ist.
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Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr können auch andere Varianten der Erfindung von dem Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Gegenstand der Erfindung zu verlassen. Insbesondere sind ferner alle im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel beschriebenen Einzelmerkmale auch auf andere Weise miteinander kombinierbar, ohne den Gegenstand der Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Vorrichtung
- 4
- vorkonfektioniertes elektrisches Kabel
- 6
- Durchführungsöffnung
- 8
- Gehäuse
- 10
- Kabelkern
- 12
- Abschirmung
- 14
- Kabelmantel
- 16
- Abschnitt
- 18
- Kunststoffbauteil
- 20
- Kontaktelement
- 22
- Basisteil
- 24
- radiale Richtung
- 26
- Mittellängsachse
- 28
- Arm
- 30
- Öse
- 32
- Schraube
- 34
- zylindrischer Abschnitt
- 36
- Nut
- 38
- Dichtring