DE4430161A1 - Handwerkzeugmaschine - Google Patents
HandwerkzeugmaschineInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B25—HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
- B25F—COMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B25F5/00—Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
- B25F5/02—Construction of casings, bodies or handles
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B25—HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
- B25D—PERCUSSIVE TOOLS
- B25D17/00—Details of, or accessories for, portable power-driven percussive tools
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B25—HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
- B25D—PERCUSSIVE TOOLS
- B25D2250/00—General details of portable percussive tools; Components used in portable percussive tools
- B25D2250/065—Details regarding assembling of the tool
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Percussive Tools And Related Accessories (AREA)
Description
Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine nach
der Gattung des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 8. Es ist
schon eine Handwerkzeugmaschine bekannt (DE-OS 42 27 288),
die ein mit einer Gehäuseöffnung versehenes Metallgehäuse
aufweist. Die Gehäuseöffnung ist mittels eines metallenen
Deckels abgedeckt, der mit dem Gehäuse verschraubt ist. Eine
derartige Abdeckung ist relativ aufwendig in der Herstellung
und hat ein erhöhtes Maschinengewicht zur Folge.
Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs
8 hat demgegenüber den Vorteil, eine einfach herzustellende
bzw. zu montierende und das Maschinengewicht insgesamt
reduzierende Abdeckung einer Gehäuseöffnung aufzuweisen.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und
Verbesserungen der im Anspruch 1 bzw. der im Anspruch 8
angegebenen Handwerkzeugmaschine möglich.
Vier Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Fig. 1 zeigt einen Teilschnitt durch einen
Bohrhammer als Beispiel für eine Handwerkzeugmaschine mit
Gehäuseöffnung, Fig. 2 eine Teilansicht des Bohrhammers
nach einem ersten Ausführungsbeispiel, Fig. 3 einen Schnitt
gemäß Linie III-III in Fig. 2 und die Fig. 4, 5 und 6
zeigen jeweils Teilschnitte durch einen Bohrhammer gemäß
einem zweiten, dritten und vierten Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1 ist ein Teilschnitt durch eine
Handwerkzeugmaschine, im Beispielsfall durch einen
Bohrhammer 10 dargestellt. Der Bohrhammer 10 hat ein Gehäuse
11, das aufgrund im Betrieb des Bohrhammers 10 auftretender
starker Belastungen besonders stabil und daher überwiegend
einteilig ausgebildet ist. Aus Montage- und Wartungsgründen
ist im Gehäuse 11 wenigstens eine Gehäuseöffnung 12
vorgesehen, die dem Zugriff zu Getriebe- bzw.
Schlagwerksteilen 32 innerhalb des Gehäuses 11 des
Bohrhammers 10 dient. Im Betrieb des Bohrhammers 10 ist die
Gehäuseöffnung 12 mittels eines Gehäusedeckels 13 abgedeckt.
Einzelheiten zu der Abdeckung der Gehäuseöffnung 12 werden
anhand der Fig. 2 bis 6 erläutert.
Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 ist der
Gehäusedeckel 13 über Klemmeinrichtungen 14 fest, aber
lösbar mit dem Gehäuse 11 verbunden. Die Klemmeinrichtungen
14 weisen jeweils am Außenumfang eines Kragens 11a des
Gehäuses 11 knapp neben der Gehäuseöffnung 12 verteilte
Stütznasen 15 auf. Die Stütznasen 15 sind jeweils paarweise
mit Abstand zueinander angeordnet, wobei eine
Klemmeinrichtung 14 jeweils ein Paar Stütznasen 15 hat. Der
Abstand zwischen den Stütznasen 15 einer Klemmeinrichtung 14
ist in Umfangsrichtung um die Gehäuseöffnung 12 gesehen
geringer als der Abstand zwischen benachbarten
Klemmeinrichtungen 14. Die Stütznasen 15 sind jeweils fest
an der Gehäuseoberfläche des Gehäuses 11 angebracht bzw.
werden einstückig von diesem gebildet.
Am Gehäusedeckel 13 sind Laschen 16 fest angeordnet, die
sich in Fügerichtung vom Gehäusedeckel 13 weg zum Gehäuse 11
hin erstrecken. An ihren freien Enden 17 sind an den Laschen
16 Stützstellen 18 vorgesehen, die ähnlich den Stütznasen 15
vom Gehäuse 11 radial wegstehen. Bei aufgesetztem
Gehäusedeckel 13 verlaufen die Laschen 16 jeweils etwa
mittig zwischen einem Paar Stütznasen 15. Dabei erstrecken
sie sich soweit von der Gehäuseöffnung 12 weg, daß die
Stützstellen 18 einen größeren Abstand von der
Gehäuseöffnung 12 haben als die Stütznasen 15.
In einem in Fügerichtung des Gehäusedeckels 13 gesehen
zwischen Stütznasen 15 und Stützstellen 18 befindlichen
Zwischenraum 19 befindet sich ein Verbindungselement 20. Das
Verbindungselement 20 wird im Beispielsfall von einem etwa
U-förmig gebogenen Drahtbügel gebildet. Im Bereich der
Klemmeinrichtungen 14 ist der Drahtbügel an seinen Schenkeln
29 leicht doppel-S-förmig gebogen, wobei er sich in
Extrempunkten 22 dieser Biegestellen jeweils an den
Stütznasen 15 bzw. Stützstellen 18 abstützt. Der Drahtbügel
ist aus Federstahl hergestellt und zwischen die Stütznasen
15 bzw. Stützstellen 18 derart eingeklemmt, daß er den
Gehäusedeckel 13 unter Vorspannung mit dem Gehäuse 11
verspannt. Auf diese Weise werden die Gehäuseteile 11, 13
fest miteinander verbunden, wobei die Gehäuseöffnung 12
dicht abgeschlossen wird.
An jedem Schenkel 21 des U-förmigen Verbindungselementes 20,
von dem ein Schenkel in Fig. 2 dargestellt ist, sind zwei
Klemmeinrichtungen 14 vorgesehen. Auf der die beiden
Schenkel 21 verbindenden Basis 23 des Verbindungselements 20
ist dieses in einer Nut 24 eingerastet, so daß das
Verbindungselement 20 gegen Entriegeln gesichert ist. Die
Nut 24 ist dabei in einem Haltevorsprung 25 am Kragen 11a
des Gehäuses 11 angeordnet. Zur Demontage des
Verbindungselementes 20 wird das Basisstück 23
beispielsweise mit einer Zange aus der Nut 24 herausgezogen
und anschließend parallel zur Gehäuseöffnung 12 aus den
Klemmeinrichtungen 14 herausgezogen, wobei der Gehäusedeckel
13 entriegelt wird. Zur Erleichterung des Einschiebens des
Verbindungselementes 20 sind an den Stütznasen 15 und
Stützstellen 18 auf der der Nut 22 zugewandten Seite jeweils
Einführschrägen 26, 27 ausgebildet.
In Fig. 3 ist ein Schnitt durch eine der Klemmeinrichtungen
14 aus Fig. 2 gezeigt. Man erkennt deutlich die vom
Gehäusedeckel 13 rechtwinklig wegstehende Lasche 16 an deren
freiem Ende 17 die Stützstelle 18 für das Verbindungselement
20 ausgebildet ist. An den Stützstellen 18 ist seitlich
außen ein Haltekragen 28 vorgesehen, der das Aufspreizen des
U-förmigen Verbindungselements 20 verhindert. Im Bereich der
Stützstellen 18 wird somit das Verbindungselement 20
teilweise in einer Haltenut 29 gehalten. Andererseits stützt
sich das Verbindungselement 20 an einer korrespondierenden
Stütznase 15 ab, so daß der Gehäusedeckel 13 gegen das
Gehäuse 11 gedrückt wird. In einer Trennfuge zwischen dem
Gehäuse 11 und dem Gehäusedeckel 13 kann zusätzlich eine
Dichteinrichtung 30, z. B. ein Dichtring 31 vorgesehen sein.
Im in den Fig. 2 und 3 gezeigten ersten
Ausführungsbeispiel hat der Gehäusedeckel 13 zusätzlich zur
Abdichtfunktion der Gehäuseöffnung 12 auch eine
Abstützfunktion für einen Schlagwerksantrieb 32 der
Handwerkzeugmaschine. Da der Gehäusedeckel 13 aus Kunststoff
gefertigt ist, hat er einen Verstärkungseinsatz 33 aus
Metall, der die Abstützfunktion wahrnimmt und ein Pleuel 34
auf einem exzentrisch angeordneten Kurbelzapfen 35 sichert.
Im zweiten Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist der
Gehäusedeckel 13 über eine Rastverbindung 40 am Gehäuse 11
befestigt. Gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel nach
Fig. 2 bzw. 3 gleiche und gleichwirkende Teile sind wie bei
allen weiteren Ausführungsbeispielen durch die gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet.
Ein um die Gehäuseöffnung 12 umlaufender Rastrand 41 des
Gehäuses 11 ist mit einer Rastnut 42 und daran anschließend
zu seinem freien Ende hin mit einem Rastwulst 43 versehen.
Am Gehäusedeckel 13 ist im Gegenzug ein korrespondierender
Rastrand 44 mit einer Rastnut 45 und einem Rastwulst 46 am
Ende ausgebildet. Bei aufgesetztem Gehäusedeckel 13 greifen
die Rastwülste 43, 46 gegenseitig in die Rastnuten 42, 45
ein, so daß der Gehäusedeckel 13 formschlüssig am Gehäuse 11
gehalten wird. Der Gehäusedeckel 13 ist aus elastischem
Kunstoffmaterial gefertigt und kann sich im Bereich der
Rastnut 45 bzw. des Rastwulstes 46 derart verformen, daß der
Gehäusedeckel 13 mit seinem Rastwulst 46 zur Montage bzw.
Demontage des Gehäusedeckels 13 über den Rastwulst 43 des
Gehäuses 11 gedrückt werden kann. Einander zugewandte
Stirnflächen 47, 48 der Rastwülste 43, 46 sind abgeschrägt,
so daß die Montage bzw. Demontage erleichtert wird und in
der Berührungsfläche der Stirnflächen 47, 48 der elastisch
verformte Rastrand 44 des Gehäusedeckels 13 eine
Vorspannkraft bewirkt, die den Gehäusedeckel 13 mit dem
Gehäuse 11 verspannt. Zwischen dem Rastwulst 43 des Gehäuses
11 und der Rastnut 45 des Gehäusedeckels 13 ist eine
Dichteinrichtung 30 mit Dichtring 31 vorgesehen.
Als drittes Ausführungsbeispiel ist in Fig. 5 eine
Schraubverbindung 50 zwischen dem die Gehäuseöffnung 12
abdeckenden Gehäusedeckel 13 und dem Gehäuse 11 gezeigt, bei
der der aus Kunststoff hergestellte Gehäusedeckel 13 eine
Schraubaufnahmeöffnung 51 für eine Befestigungsschraube 52
bildet. Die Befestigungsschraube 52 ist durch eine
Befestigungsbohrung 53 im Gehäuse 11 hindurch in die
Schraubaufnahmeöffnung 51 eingeschraubt. Die
Schraubaufnahmeöffnung 51 ist dabei im Durchmesser derart
ausgebildet, daß die Befestigungsschraube 52 beim
erstmaligen Einschrauben ein Gewinde 54 in die
Kunststoffwandung der Schraubaufnahmeöffnung 51 schneidet.
Eine separate Mutter ist somit nicht erforderlich.
Beim in Fig. 6 gezeigten vierten Ausführungsbeispiel ist
der Gehäusedeckel 13 ebenfalls mit dem Gehäuse 11
verschraubt. Im Gegensatz zum vorherigen Ausführungsbeispiel
ist die Befestigungsschraube 52 hier zusätzlich zu der
Befestigungsbohrung 53 auch in ein im Gehäusedeckel 13
befindliches Durchgangsloch 55 eingesteckt.
Zum Sichern der Befestigungsschraube 52 dient eine an den
Gehäusedeckel 13 angespritzte Befestigungsbuchse 56, in der
die Schraubaufnahmeöffnung 51 angeordnet ist. Über ein
biegsames Verbindungsglied 57 ist die Befestigungsbuchse 56
mit dem Gehäusedeckel 13 einstückig verbunden. Beim
Verschrauben von Gehäusedeckel 13 und Gehäuse 11 dient die
Befestigungsbuchse 56 als Mutter, wobei das Verbindungsglied
57 entsprechend der in Fig. 6 gestrichelt angedeuteten
Linie gebogen wird. Auch hier wird beim erstmaligen
Einschrauben der Befestigungsschraube 52 ein Gewinde 54 in
die Kunstoffwandung der Schraubaufnahmeöffnung 51
geschnitten. Zwischen einem Schraubenkopf 58 und der
Oberfläche des Gehäusedeckels 13 kann eine Unterlegscheibe 59
eingesetzt sein. In der Trennfuge zwischen Gehäusedeckel
13 und Gehäuse 11 ist eine Dichteinrichtung 30 mit Dichtring
31 vorgesehen. Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den
Fig. 5 und 6 kann die Verschraubung auch in das jeweils
andere Verschraubungsteil (Gehäusedeckel 13 bzw. Gehäuse 11)
erfolgen, wenn das Gehäuse 11 aus Kunststoff ausgeführt ist.
Claims (10)
1. Handwerkzeugmaschine, insbesondere Bohrhammer (10), mit
einem ein- oder mehrteiligen Gehäuse (11), in dem wenigstens
eine mittels eines Gehäusedeckels (13) abzudeckende
Gehäuseöffnung (12) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehäusedeckel (13) aus Kunststoff hergestellt ist
und mittels einer verschraubungsfrei lösbaren Steck-, Klemm-
oder Schnappverbindung (14, 40) mit dem Gehäuse (11)
verbindbar ist, wobei der Gehäusedeckel (13) mit dem Gehäuse
(11) durch Vorspannung verspannbar ist.
2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß am Gehäuse (11) von diesem abstehende
Stütznasen (15) ausgebildet sind, daß am Gehäusedeckel (13)
Laschen (16) in Fügerichtung von Gehäusedeckel (13) und
Gehäuse (11) abstehen, die mit ihren freien Enden (17)
Stützstellen (18) bilden, daß die Stützstellen (18) in einer
Fügestellung von Gehäuse (11) und Gehäusedeckel (13) einen
größeren Abstand vom Gehäusedeckel (13) haben als die
Stütznasen (15), und daß sich an den Stütznasen (15) und an
den Stützstellen (18) wenigstens ein zwischen diesen
angeordnetes vorgespanntes Verbindungselement (20) unter
Bildung von Klemmeinrichtungen (14) abstützt.
3. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Klemmeinrichtung (14) jeweils zwei
mit Abstand zueinander angeordnete Stütznasen (15) aufweist,
zwischen denen die Laschen (16) hindurchgreifen.
4. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (20) durch einen
Drahtbügel gebildet wird.
5. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Drahtbügel im Bereich einer
Klemmeinrichtung (14) etwa doppel-S-förmig gebogen ist,
wobei er sich an Extrempunkten (22) nach außen gewölbter
Biegestellen an den Stütznasen (15) bzw. an der Stützstelle
(18) abstützt.
6. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Drahtbügel etwa U-förmig ausgebildet
ist, dessen Basis (23) hinter einem am Gehäuse (11)
befindlichen Haltevorsprung (25) in eine Nut (24) einrastbar
ist.
7. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an Gehäusedeckel (13) und Gehäuse (11)
jeweils ein umlaufender Rastrand (41, 44) ausgebildet ist,
an dessen freiem Ende jeweils ein Rastwulst (43, 46)
angeordnet ist, der bei aufgesetztem Gehäusedeckel (13) in
korrespondierende Rastnuten (42, 45) des jeweils
gegenüberliegenden Rastrandes (41, 44) formschlüssig
eingreift.
8. Handwerkzeugmaschine, insbesondere Bohrhammer (10), mit
einem ein- oder mehrteiligen Gehäuse (11), in dem wenigstens
eine mittels eines Gehäusedeckels (13) vollständig
abzudeckende Gehäuseöffnung (12) angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel (13) aus Kunststoff
hergestellt ist und wenigstens eine Schraubaufnahmeöffnung
(51) hat, in die eine Befestigungsschraube (52) zwecks
Verbindung von Gehäusedeckel (13) mit dem Gehäuse (11) unter
Selbstschneiden eines Gewindes (54) einschraubbar ist.
9. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schraubaufnahmeöffnung (51) in einer
am Gehäusedeckel (13) einstückig angespritzten, über ein
biegsames Verbindungsglied (57) mit dieser verbundenen
Befestigungsbuchse (56) ausgebildet ist.
10. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Trennfuge
zwischen Gehäusedeckel (13) und Gehäuse (11) eine
Dichteinrichtung (30) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944430161 DE4430161A1 (de) | 1994-08-25 | 1994-08-25 | Handwerkzeugmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944430161 DE4430161A1 (de) | 1994-08-25 | 1994-08-25 | Handwerkzeugmaschine |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4430161A1 true DE4430161A1 (de) | 1996-02-29 |
Family
ID=6526538
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19944430161 Withdrawn DE4430161A1 (de) | 1994-08-25 | 1994-08-25 | Handwerkzeugmaschine |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4430161A1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO2008151868A1 (de) * | 2007-06-13 | 2008-12-18 | Robert Bosch Gmbh | Handwerkzeugmaschine mit einer dichtungseinheit mit unterschiedliche dichtungsfelder |
FR2935282A1 (fr) * | 2008-08-29 | 2010-03-05 | Bosch Gmbh Robert | Machine-outil a main equipee d'un moteur a balais |
WO2013026595A1 (de) * | 2011-08-23 | 2013-02-28 | Robert Bosch Gmbh | Handwerkzeugmaschine |
EP3888851A1 (de) * | 2020-04-03 | 2021-10-06 | Hilti Aktiengesellschaft | Elektrische handwerkzeugmaschine |
-
1994
- 1994-08-25 DE DE19944430161 patent/DE4430161A1/de not_active Withdrawn
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE102008041720B4 (de) * | 2008-08-29 | 2020-02-06 | Robert Bosch Gmbh | Handwerkzeugmaschine mit Bürstenmotor |
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WO2021198023A1 (de) * | 2020-04-03 | 2021-10-07 | Hilti Aktiengesellschaft | Elektrische handwerkzeugmaschine |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |