DE4424267A1 - Verfahren und Vorrichtung zur kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur kontinuierlichen Erfassung von BlutparameternInfo
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Description
Allgemein befaßt sich die vorliegende Erfindung mit einem Verfahren und einer
Vorrichtung zur kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern. Insbesondere
befaßt sich die Erfindung mit einem Verfahren und einer Vorrichtung zur kon
tinuierlichen Blutgasmessung und/oder pH-Wertmessung für arterielles Blut
mittels eines an einem Katheter angebrachten Sensors, der zum Zwecke der
Messung in eine Arterie des Patienten eingebracht wird.
Eine konventionelle Art der Blutgasanalyse besteht darin, daß eine Blutprobe
mittels einer Spritze oder einer Glaskapillare aus einer Arterie des Patienten
abgezogen wird, woraufhin diese Blutprobe auf Eis gelagert wird, bis sie für die
Analyse vorbereitet ist. Obgleich mittels einer derartigen konventionellen
Blutgasanalyse zufriedenstellende Analysengenauigkeitswerte erreicht werden,
eignet sich eine derartige Vorgehensweise nicht für eine kontinuierliche
Ist-Zeit-Erfassung von Blutparametern, wie beispielsweise Blutgaswerten oder
dem pH-Wert des arteriellen Blutflusses.
Es werden daher bereits seit einiger Zeit Systeme für die Erfassung von
Blutparametern eingesetzt, die eine kontinuierliche, nahezu Ist-Zeit-Erfassung
von Blutgasparametern oder des pH-Wertes des Blutes ermöglichen.
Typischerweise umfassen derartige Systeme einen Katheter, der in eine Arterie
des Patienten eingebracht wird. Im Bereich des freien Endes des Katheters ist
ein Sensor angebracht, der zur Erfassung des interessierenden
Blutgasparameters oder des pH-Wertes eingesetzt wird. Das Anschlußkabel des
Sensors läuft durch den Katheter hindurch, durchläuft ein Abdichtungsstück
und erstreckt sich bis zu einem Monitor. Obgleich mit derartigen Systemen bei
starker arterieller Blutströme gute Meßgenauigkeiten erzielbar sind, treten, wie
nachfolgend im einzelnen erläutert wird, bei Situationen eines niedrigen oder gar
vollständig fehlenden Blutflusses innerhalb der Arterie Meßfehler auf, durch die
die erfaßten Blutgasparameter bzw. der erfaßte pH-Wert des arteriellen Blutes
stark verfälscht werden.
Derartige Situationen, bei denen der Blutfluß in der Arterie stark herabgesetzt wird
oder gar vollständig zum Erliegen kommt, können eine direkte Folge des
Einbringens des freien Endes des Katheters in die Arterie sein. Ferner können
derartige Situationen auftreten, wenn das Blut des Patienten beispielsweise zum
Durchführen eines cardiovascularen chirurgischen Eingriffs herabgekühlt wird,
während der Patient von einer Herz-Lungen-Maschine versorgt wird. Ein
weiterer Grund für eine erhebliche Herabsetzung der Blutströmung in der Arterie
kann ein Koagulieren des Blutes innerhalb der Arterie sein. Ein Blutgassensor,
der in die Arterie eingebracht wird, und der einen erheblich verminderten
Blutfluß mit sich bringt, wird nicht die erwarteten Werte der Blutgase erfassen,
die im Falle eines frischen arteriellen Blutes erfaßt werden würden, da die
gemessenen Werte von den Werten des frischen arteriellen Blutes sich in einer
charakteristischen Art unterscheiden. Diese Abweichungen werden durch die
physiologische Tatsache hervorgerufen, daß ein nicht-strömendes Blut selbst
Sauerstoff verbraucht, wodurch es zu einem lokalen Anstieg des Kohlendioxids
kommt, durch das wiederum eine Absenkung des pH-Wertes des Blutes auftritt.
Ferner führt eine Diffusion von Gasen durch arterielle Wände und durch die
Haut zur Herstellung eines Gleichgewichtes mit der Umgebungsluft, wodurch
gleichfalls die Gaskonzentrationen in dem stehenden Blut gegenüber Gaskon
zentrationen in frisch fließendem arteriellen Blut verändert werden. Ferner kann im
Falle einer beeinträchtigten arteriellen Blutströmung sich die üblicherweise
verwendete Salzlösung, die als Spüllösung eingesetzt wird, und die durch den
arteriellen Katheter in die Arterie strömt, strömungsmäßig vor der
Katheteröffnung aufbauen, anstatt daß sie in Strömungsrichtung hinter die
Katheteröffnung abfließt. Der Sauerstoffpartialdruck und der
Kohlendioxidpartialdruck der Salzlösung entsprechen im wesentlichen
denjenigen der Umgebungsluft. Daher werden die Blutgaswerte und der
pH-Wert, welche in einem nicht-strömenden Blut mittels der bekannten
Vorrichtung gemessen werden oder diese Werte der Spüllösung oder eines
Gemisches der Spüllösung und des Blutes stark von den Werten des frischen
arteriellen Blutes abweichen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung
daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern zu schaffen, welche eine erhöhte
Meßgenauigkeit ermöglichen.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 sowie durch eine
Vorrichtung gemäß Anspruch 7 gelöst.
Gemäß einem wesentlichen Aspekt der Erfindung wird ein Blutfluß von dem
Blutgefäß, in das der Katheter eingebracht ist und das beispielsweise die radiale
Arterie ist, durch den Katheter erzwungen. Dieser erzwungene Blutfluß kann im
einfachsten Fall durch Ablassen von Blut während des Meßvorganges
herbeigeführt werden. Eine elegantere Lösung besteht in der Bereitstellung
eines arteriell-venösen Nebenschlusses zum Erzwingen eines Blutflusses durch den
Katheter. Gleichfalls kann eine beliebige Pumpenart verwendet werden, um
einen erzwungenen Blutfluß von dem Blutgefäß durch den Katheter
beispielsweise zurück zu einer Vene herbeizuführen. In jedem Fall wird nach der
Lehre der Erfindung ein (wahlweise einschaltbarer) Blutfluß durch den Katheter,
an des freien Ende der Sensor in dem Blutgefäß des Patienten liegt, erzwungen,
so daß das Blut, das an dem Sensor entlang fließt, nötigerweise die
Eigenschaften eines frischen arteriellen Blutes hat. Durch die Lehre der
Erfindung wird es möglich, den Sensor nicht nur bezogen auf das Ende des
Katheters außerhalb des Katheters oder hinter dem Katheter an irgendeiner
Stelle eines arteriell-venösen Nebenschlusses kurz vor dessen Öffnung
anzuordnen, wie dies bei den beschriebenen bekannten invasiven Systemen der
Fall sondern es ist gleichfalls möglich, den Sensor gegenüber Öffnung des
Katheters zurückzunehmen und innerhalb des Katheters anzuordnen, da durch
den erzwungenen Blutfluß in jedem Fall bewerkstelligt wird, daß auch bei dieser
Anordnung des Sensors der Sensor während des Meßvorganges immer in
Kontakt mit frischem arteriellen Blut ist.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird
nachfolgend unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines ersten Ausführungsbeispieles der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur kontinuierlichen Erfassung
von Blutparametern;
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispieles der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur kontinuierlichen Erfassung
von Blutparametern;
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung eines Schlauchsystemes;
Fig. 4 eine Prinzipdarstellung eines arteriell-venösen Nebenschlusses; und
Fig. 5 eine Darstellung der bei einem Doppellumenkatheter
verwendeten Luer-Lock-Teile.
Ein Katheter K wird mit seinem freien Ende FE in eine radiale Arterie RA eines
zu untersuchenden Patienten eingebracht. Jenseits des freien Endes FE des
Katheters K liegt eine Sensorspitze ST eines Sensors S, an den ein Sensor SK
angeschlossen ist. Das Sensorkabel verläuft im Inneren des Katheters K. Das
erfindungsgemäße System umfaßt, wie im einzelnen erläutert wird, eine
Blutführungsvorrichtung zum steuerbaren Ableiten von Blut von dem Blutgefäß
RA, in das der Katheter K eingebracht ist.
Bei dem hier gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt die
Blutführungsvorrichtung ein erstes Verzweigungsteils Y1, dessen erster Arm sich zu
dem Katheter K erstreckt, dessen zweiter Arm das Sensorkabel SK führt, und
dessen dritter Arm über einen Druckwandler PT mit einer (nicht gezeigten)
Spülvorrichtung für die Zuführung einer Salzlösungsspülung verbunden ist. Der
zweite Arm des ersten Verzweigungsteils Y1 ist mit einem ersten Arm eines
zweiten Verzweigungsteils Y2 verbunden, dessen zweiter Arm zur
Weiterführung des Sensorkabels SK zu einem dritten Verzweigungsteil Y3 dient
und dessen dritter Arm über eine Pumpe P mit einer Leitung verbunden ist, die
ihrerseits zu der Vene des Patienten rückgeführt ist. Der zweite Arm des dritten
Verzweigungsteiles Y3 ist mit einer Durchführungsdichtung F versehen, durch
die das Sensorkabel SK zu einem (nicht gezeigten) Blutparametermonitor
geführt ist. Der dritte Arm des dritten Verzweigungsteiles Y3 ist mit der bereits
genannten (nicht dargestellten) Spülvorrichtung zum Zuführen der Salzlösungs
spülung verbunden.
Ein zweites bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das in Fig. 2 dargestellt ist und
mit Ausnahme der nachfolgend erläuterten Abweichungen mit dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 übereinstimmt, umfaßt anstatt eines
Einfach-Katheters einen Doppellumen-Katheter DK. Durch ein Lumen L
Doppellumen-Katheters, bevorzugt das am freien distalen Ende FE1 des
Katheters austritt, wird wie im Ausführungsbeispiel des Einfach-Katheters K
eine Sensorspitze ST eines Se S, an dem ein Anschlußkabel angeschlossen ist,
in die radiale Arterie eines Patienten eingebracht. Das zweite Lumen L2,
vorzugsweise das, das seitlich am Katheterrumpf austritt, wird an einen
Druckwandler PT mit einer Spülvorrichtung verbunden. Dieses
Ausführungsbeispiel weist gegenüber einem Einfach-Katheter Ausführungs
beispiel den Vo auf, daß durch die bis in die Arterie zurückreichende Ent
kopplung von invasiver Blutdruckmessung und Blutparametermessung eine
gegenseitige Beeinflussung beider Anwendungen weitgehend vermieden wird. Im Falle
eins durch die Pumpe P unterstützten Blutflusses in der Arterie wirkt sich durch
die Pumpe P erzeugte Unterdruck im arteriell-venösen Nebenschluß nicht mindernd
auf den arterienseitig am Druckwandler anliegenden arteriellen Druck aus, was
zu verminderten Absolutwerten der abgeleiteten arteriellen Blutdruckwerte führen
könnte. Weiter werden die von der Pumpe P, abhängig von ihrer technischen
Ausführungsform Betrieb ausgelösten und sich über den arteriell-venösen
Nebenschluß ausbreitenden Druckoszillationen und -pulsationen weitgehendst
vom Druckwandler ferngehalten, die ein starkes Verrauschen und Stören des
empfangenen Drucksignales bewirken könnten.
Fig. 3 zeigt eine Implementierung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern mittels eines Schlauchsystemes
mit Luer-Verbindern. Dieses dritte Ausführungsbeispiel stimmt mit Ausnahme
der nachfolgend beschriebenen Abweichungen mit den Ausführungsbeispielen
gemäß den Fig. 1 und 2 überein, so daß nur abweichende Teile und
Komponenten erläutert werden. Dem Druckwandler PT wird die Infusionslösung
beziehungsweise Spüllösung zugeführt. Ferner ist an den Druckwandler PT ein
Blutdruckkabel BK angeschlossen. Der Druckwandler PT steht mit dem zweiten
Verzweigungsteil Y2 in Verbindung, an das das Sensorkabel SK angeschlossen
ist. Dieses steht über Luer-Lock-Verbindungen mit dem ersten
Verzweigungsteil Y1 in Verbindung, an das ein sich zur Vene erstreckender
Schlauch VS angeschlossen ist, der durch eine Schlauchpumpe P geführt ist.
Das freie Ende des ersten Verzweigungsteiles Y1 steht über einen weiteren
Luer-Lock-Verbinder mit dem Katheter K in Verbindung. Die bei diesem
Schlauchsystem verwendeten Luer-Lock-Verbinder sind mit dem Bezugszeichen
LL1 bis LL5 bezeichnet. Es sei besonders hervorgehoben, daß bei diesem dritten
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 die Sensorspitze ST zwischen dem ersten
Verzweigungsteil Y1 und dem Luer-Lock-Verbinder LL1 angeordnet ist, der dem
Katheter K zugeordnet ist.
Fig. 4 zeigt, wie das in Fig. 3 dargestellte und unter Bezugnahme auf Fig. 3
beschriebene Schlauchsystem am linken Arm eines Patienten zum Zwecke der
Bestimmung von Blutparametern angeordnet wird.
In Fig. 5 sind in größerer Detailliertheit Luer-Lock-Anschlüsse für die
Realisierung des Ausführungsbeispiels nach Fig. 2 dargestellt. Der Katheter K
hat wiederum ein vorderseitiges Austrittsende FE1 des ersten Lumen L1 sowie
ein nach hinten versetztes zweites Austrittsende FE2 des zweiten Lumen L2,
welche in einem Kopfstück K1 des ersten Luer-Lock-Verschlusses LL1
ausgeformt sind. Ein Fußstück F2 des Luer-Lock-Verschlusses ist mit einer
Überwurfmutter M1 zur Eingriffnahme mit dem Kopfstück K1 versehen und
weist ein Übergangsstück U1. Das Übergangsstück U1 bildet einen Klemmsitz
in einer bei Luer-Lock-Verbindern bekannten Art mit einer passenden
Ausnehmung des Kopfstückes K1. Der weitere Luer-Lock-Verbinder, der in Fig.
5 dargestellt ist, umfaßt gleichfalls eine Mutter M2, ein Übergangsstück U2 und
ein Kopfstück K2, das in Fluidverbindung mit dem zweiten Lumen steht.
Gemäß einem bevorzugten Gedanken der Erfindung wird die Vorrichtung in
einem dreistufigen Meßverfahren betrieben. In einer anfänglichen Meßsituation
ist die Pumpe P abgeschaltet, um jeglichen Blutfluß durch den Katheter K zu
unterbinden. Solange in dieser Meßsituation Meßwerte erfaßt werden, die auf
eine ausreichende Umströmung des Sensors S mit frischem arteriellen Blut
schließen lassen, besteht kein Bedarf an einer künstlichen, erzwungenen
Umströmung des Sensors durch einen erzwungenen Blutfluß durch den
Katheter.
Sobald die Meßergebnisse eine Situation mit einer niedrigen Blutumströmung
des Sensors vermuten lassen, wird eine einfache Verbindung beispielsweise
über den dritten Arm des dritten Verzweigungsteiles mit einer Vene des
Patienten bzw. der venösen Seite des Blutzirkulationssystemes hergestellt, ohne
daß die Pumpe P betätigt wird. Ein derartiger arterieller-venöser Nebenschluß
wird in der medizinischen Literatur als "Scribner-Nebenschluß" bezeichnet.
Diese Betriebsart liefert nur eine geringe Steuerung über das Ausmaß des Blut
flusses, jedoch kann sie in den meisten Anwendungsfällen ausreichend sein.
Falls auch die soeben beschriebene Nebenschluß-Betriebsart ohne Verwendung
der Pumpe nicht zum gewünschten Meßerfolg führt, wird die Pumpe P betätigt,
um zwangsweise einen Blutfluß durch den Katheter entlang des durch den
Pumpenzweig definierten arteriell-venösen Nebenflusses zu erzwingen.
In den zweit- und drittgenannten Betriebsarten (mit einer Durchströmung des
Katheters K) kann der Sensor S gegenüber der freien Spitze FE des Katheters
in das Katheterinnere zurückgezogen sein oder hinter dem Katheter an
irgendeiner Stelle eines arteriell-venösen Nebenschlusses angeordnet sein und
bleibt dennoch von frischem Blut umströmt.
Blut neigt zur Koagulation, sobald sein physiologisches Umfeld von dem einer
gesunden biologischen Blutgefäßumgebung abweicht. Daher sieht die vorliegende
Erfindung folgende Möglichkeiten zur Verminderung bzw. Vermeidung der
Blutkoagulation im arteriell-venösen Nebenschluß vor:
- - Dem Blut wird unmittelbar nach Eintritt in den arteriell-venösen Nebenschluß eine geringe Menge eines Antikoagulants zugeführt.
- - Der arteriell-venöse Nebenschluß besteht bis auf den arteriellen und venösen Katheter aus demselben Material, beispielsweise PVC.
- - Der arteriell-venöse Nebenschluß oder die gesamte Blutführungsvorrichtung besitzt eine antithrombogene Innenbe schichtung, beispielsweise aus Heparin. Auch der arterielle und venöse Katheter können eine solche Beschichtung besitzen.
- Der Nebenschlußkreis weist einen konstanten Innendurchmesser
auf, auch an Verbindungs- und Verzweigungsstellen, um einen
homogenen und wirbelfreien Fluß innerhalb des Nebenschlusses
zu erzielen.
- - Alle Anschlußenden zu den Kathetern bzw. zu Standard- Luer-Lock Verbindungen sind mit speziellen Übergangsstücken versehen, die bei Konnektion an eine Luer-Lock-Verbindung das im Luer-Lock-Anschluß befindliche erweiterte Innenvolumen ausfüllen und einen homogenen auf den Innendurchmesser des Nebenschlusses reduzierten Übergang schaffen. Auch die Übergänge zu den Verzweigungsteilen sind homogen und querschnittskonstant, und die Verzweigungsstelle innerhalb des Verzweigungsstückes ist strömungstechnisch günstig geformt.
- - Der konstante Innendurchmesser der Nebenschlußverbindung beträgt zwischen 0,8-1,0 mm, da dieser Durchmesser etwa dem Lumeninnendurchmesser der Katheter entspricht und außerdem bei einer Flußrate von 5-15 ml pro Minute eine Fließgeschwindigkeit von 10-20 cm pro Sekunde in Nebenschluß entsteht, was etwa der normalen Fließgeschwindigkeit in der Radialarterie entspricht.
Flußraten in dem Nebenschluß in der Größenordnung von 5-15 Milliliter pro
Minute werden gemäß der Erfindung als ausreichend angesehen, um das
Blutvolumen in der Sensorumgebung entsprechend der Ansprechzeit des
Sensors von typischerweise 1-3 Minuten auszutauschen. Diese Flußraten sind
immer noch sehr klein verglichen mit typischen radialen arteriellen Flußraten.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um eine Situation einer niedrigen
Blutflußrate zu erfassen und die Bedienungsperson mit einer diesbezüglichen
Alarmnachricht hierüber in Kenntnis zu setzen. Einerseits ist das Verhalten der
Blutgaswerte und des pH-Wertes charakteristisch für die Strömungssituation.
Andererseits liefert ein Temperatursensor, der in aller Regel Bestandteil eines
Blutgassensors ist, eine sehr schnelle Anzeige, falls eine Spülungslösung mit
Raumtemperatur diesen Sensor erreicht. Bei einer guten Blutdurchströmung
müssen die ausgangsseitigen Werte des Temperatursensors innerhalb eines
Bereiches von zwei bis drei Grad unterhalb der Temperatur des Kernbereiches
des Patienten liegen. Fällt die Temperatur stärker ab, deutet dies eindeutig auf
ein zu schlechtes Strömungsverhalten des Blutes im Bereich des Sensors hin.
Folgende Vorteile werden durch den gestuften Ansatz der Erhöhung der
Komplexität des Meßaufbaues erreicht:
- - Man kann mit einem nur minimal komplexen Blutgasüber wachungssatz beginnen, welcher bereits für eine große Vielzahl der Fälle hinreichend ist.
- - Die "Investition", die für die relativ teueren Einweg- Blutgas-Sensoren getätigt wird, wird bewahrt, da es nicht erforderlich ist, diese Blutgas-Sensoren wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen, wenn mit dem Strömungsverhalten in Beziehung stehende Probleme auftreten, wobei die Qualität der Patientenblutgasüberwachung bei relativ niedrigen zusätzlichen Kosten wieder hergestellt werden kann, da die dann zur Verwendung gelangenden zusätzlichen Nebenschlußröhren und Verbinderteile billige Wegwerfteile oder Einwegteile sind und da die verwendete Pumpe innerhalb der Anordnung immer wieder eingesetzt werden kann.
- - Der Bereich der Anwendungsfälle der kontinuierlichen Blut gasüberwachung mit einem in ein Gefäß einführbaren Sensor kann auf solche Fälle ausgedehnt werden, bei denen nur eine geringe Gefäßdurchströmung vorliegt, wie dies insbesondere im Falle von hypothermischen Patienten während einer Operation am offenen Herzen oder kurz danach der Fall ist. Diese Fälle waren bislang diejenigen mit der höchsten Komplikationsrate bei bekannten Anwendungen von in die Gefäße einbringbaren Sensoren.
Obgleich die obige Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele die
Blutgasparameterüberwachung betrifft, sei angemerkt, daß andere Parameter,
die beispielsweise die Elektrolyth- oder die Glukosewerte gleichfalls einer kon
tinuierlichen Überwachung mittels kleiner, in die Gefäße einbringbarer Sensoren
zugänglich sind. Derartige Sensoren müssen gleichfalls mit einer frischen
Blutströmung versorgt werden, unabhängig von der Frage, ob diese in eine
Arterie oder in eine Vene eingebracht werden. Das Verfahren und die
Vorrichtung der Erfindung können auch auf die Erfassung dieser Parameter
angewendet werden, um bei der Messung dieser Parameter Artefakte
auszuschließen, die auf einen Blutstillstand oder eine Blutstauung im
Sensorbereich zurückgehen.
Claims (27)
1. Verfahren zur kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern
mittels eines an einen Katheter (K) angebrachten Sensors (S),
mit folgenden Schritten:
- - Einbringen des freien Endes (FE) des mit dem Sensor (S) versehenen Katheters (K) in ein Blutgefäß (RA) des Patienten, und
- - Erzeugen eines Blutflusses von dem Blutgefäß durch den Katheter (K) während der Erfassung der Blutparameter durch den Sensor (S), um eine Blutumströmung des Sensors (S) auch bei niedriger Blutflußrate innerhalb des Blutgefäßes (RA) zu bewirken.
2. Verfahren nach Anspruch 1, mit dem Schritt des Anordnens
einer Sensorspitze (ST) des Sensors (S) jenseits des freien Endes
(FE) des Katheters (K) bezogen auf den Katheter (K), und des
Anordnens eines Anschlußkabels (SK) des Sensors (S) derart,
daß sich dieses durch den Katheter (K) erstreckt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, mit dem Schritt des Anordnens des
Sensors (S) im Inneren des Katheters (K) und mit dem Schritt
des Anordnens eines Anschlußkabels (SK) des Sensors (S)
derart, daß sich dieses durch den Katheter (K) erstreckt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, mit dem Schritt des Anordnens des
Sensors (S) jenseits des Verbindungsendes (VE) des Katheters
(K) zum Verbindungsstück (Y1) an einer beliebigen Stelle des
arteriell-venösen Nebenschlusses und mit dem Schritt des
Anordnens eines Anschlußkabels (SK) derart, daß sich dieses
durch einen Teil des arteriell-venösen Nebenschlusses bis zu
einer Auslaßverzweigung oder -öffnung (Y2) erstreckt, bis hin zu dem
Schritt des Anordnens der Sensorspitze (ST) unmittelbar vor
dem Arm des Verbindungsstückes (Y2), durch den das
Anschlußkabel (SK) des Sensors (S) aus dem Nebenschluß
herausgeführt wird, so daß sich praktisch nur noch die
Sensorspitze (ST) im arteriell-venösen Nebenschluß befindet.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das
Blutgefäß, in das das freie Ende (FE) des Katheters (K)
eingebracht wird, eine Arterie des Patienten ist, und
bei dem der Schritt des Erzeugens des Blutflusses durch den
Katheter (K) die Schritte des Bereitstellens einer Fluidverbindung
zwischen der Arterie, in die das freie Ende (FE) des Katheters (K)
eingebracht ist, und einer Vene des Patienten umfaßt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem der Schritt des Erzeugens
des Blutflusses von dem Blutgefäß durch den Katheter ferner den
Schritt des Pumpens von Blut durch die Fluidverbindung umfaßt.
7. Verfahren zur kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern
mittels eines sich über das freie Ende (FE) eines Katheters (K)
hinaus erstreckenden Blutparametersensors (S), bei dem das
freie Ende (FE) des Katheters (K) in eine Arterie (RA) des
Patienten eingebracht wird, mit folgenden Schritten:
- 7.1. Erfassen der Blutparameter bei Unterbinden eines Blutflusses durch den Katheter (K);
- 7.2. Fließenlassen des Blutes von der Arterie, in die das freie Ende (FE) des Katheters (K) eingebracht ist, durch den Katheter (K) in eine Vene des Patienten aufgrund des Druckunterschiedes zwischen dem arteriellen Druck und dem venösen Druck, sobald die bei dem Schritt 6.1. erfaßten Blutparameterwer te oder ein weiterer, für die Blutdurchströmung der Arterie relevanter Meßwert auf eine für die Messung unzureichende Blutumströmung des Blutparametersensors schließen lassen; und
- 7.3. Pumpen des Blutes von der Arterie (RA), in die das freie Ende (FE) des Katheters (K) eingebracht ist, zu der Vene, sobald die bei dem Schritt 6.2. erfaßten Blutparameterwerte oder ein weiterer, für die Blutdurchströmung der Arterie relevanter Meßwert auf eine für die Messung unzureichende Blut umströmung des Blutparametersensors (S) schließen lassen.
8. Verfahren zur kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern
nach Anspruch 7, bei dem vor dem Schritt 7.2 oder 7.3 der
Sensor (S) im Inneren des Katheters (K) und mit dem Schritt des
Anordnens eines Anschlußkabels (SK) des Sensors (S) derart,
daß sich dieses durch den Katheter (K) erstreckt, angeordnet wird.
9. Verfahren zur kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern
nach Anspruch 7, bei dem vor dem Schritt 7.2 oder 7.3 das freie
Ende (FE) des Sensors (S) jenseits des Verbindungsendes (VE)
des Katheters (K) zum Verbindungsstück (Y1) an einer beliebigen
Stelle des arteriell-venösen Nebenschlusses angeordnet wird und
ferne Anschlußkabels (SK) derart angeordnet wird, daß sich
dieses durch einen Teil des arteriell-venösen Nebenschlusses bis
zu einer Auslaßverzweigung oder -öffnung (Y2) erstreckt, bis hin zu
dem Schritt des Anordnens der Sensorspitze (ST) unmittelbar vor
dem Arm des Verbindungsstückes (Y2), durch den das
Anschlußkabel (SK) des Sensors (S) aus dem Nebenschluß
herausgeführt wird, so daß sich praktisch nur noch die
Sensorspitze (ST) im arteriell-venösen Nebenschluß befindet.
10. Vorrichtung zur kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern,
mit folgenden Merkmalen:
- 10.1. einem mit seinem freien Ende (FE) in ein Blutgefäß (RA) eines Patienten einführbaren Katheter (K);
- 10.2. einem an dem Katheter (K) angeordneten Sensor (S); und
- 10.3. einer Blutführungsvorrichtung (Y1-Y3, P) zum steuerbaren Ableiten von Blut von dem Blutgefäß (RA) durch den Katheter (K).
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei dem die Blutführungs
vorrichtung (Y1-Y3, P) ihrerseits folgende Merkmale aufweist:
ein erstes Verzweigungsteil (Y1), dessen erster Arm sich zu dem Katheter (K) erstreckt, durch dessen zweiten Arm ein Sensorkabel (SK), das mit dem Sensor (S) verbunden ist, geführt ist, und dessen dritter Arm mit einer Spülvorrichtung für eine Spüllösung verbunden ist; und
ein zweites Verzweigungsteil (Y2), dessen erster Arm sich zu dem ersten Verzweigungsteil (Y1) erstreckt, durch dessen zweiten Arm das Sensorkabel (SK) zu einem Monitor für Blutparameterwerte geführt ist und dessen dritter Arm zum Ableiten des Blutes von dem Blutgefäß (RA) dient.
ein erstes Verzweigungsteil (Y1), dessen erster Arm sich zu dem Katheter (K) erstreckt, durch dessen zweiten Arm ein Sensorkabel (SK), das mit dem Sensor (S) verbunden ist, geführt ist, und dessen dritter Arm mit einer Spülvorrichtung für eine Spüllösung verbunden ist; und
ein zweites Verzweigungsteil (Y2), dessen erster Arm sich zu dem ersten Verzweigungsteil (Y1) erstreckt, durch dessen zweiten Arm das Sensorkabel (SK) zu einem Monitor für Blutparameterwerte geführt ist und dessen dritter Arm zum Ableiten des Blutes von dem Blutgefäß (RA) dient.
12. Vorrichtung zur kontinuierlichen Erfassung von Blutparametern,
mit folgenden Merkmalen:
- 12.1. einem mit seinem freien Ende (FE) in ein Blutgefäß (RA) eines Patienten einführbaren Doppellumen- Katheter (DK) mit zwei Lumen (L1) und (L2);
- 12.2. einem an einem Lumen des Doppellumen-Katheters angeordneten Sensor (S); und
- 12.3. einer Blutführungsvorrichtung (Y2-Y3, P) steuerbaren Ableiten von Blut von dem Blutgefäß (RA) durch den Katheter (K).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei dem die Blutfüh
rungsvorrichtung (Y2-Y3, P) ihrerseits folgende Merkmale
aufweist:
ein erstes Lumen (L1) des Doppellumen-Katheters (DK) mit einem Druckwandler (PT) und einer Vorrichtung für eine Spüllösung verbunden ist; und
ein zweites Lumen (L2) des Doppellumen-Katheters (DK) mit einem Verzweigungsteil (Y2) verbunden ist, und durch dieses Lumen (L2) das Sensorkabel (SK), das mit dem Sensor (S) verbunden ist, geführt ist; und
ein Verbindungsteil (Y2), dessen erster Arm sich zu dem zweiten Lumen (L2) des Doppellumen-Katheter (DK) erstreckt, durch dessen zweiten Arm das Sensorkabel (SK) zu einem Monitor für Blutparameterwerte geführt ist und dessen dritter Arm zum Ableiten des Blutes von dem Blutgefäß (RA) dient.
ein erstes Lumen (L1) des Doppellumen-Katheters (DK) mit einem Druckwandler (PT) und einer Vorrichtung für eine Spüllösung verbunden ist; und
ein zweites Lumen (L2) des Doppellumen-Katheters (DK) mit einem Verzweigungsteil (Y2) verbunden ist, und durch dieses Lumen (L2) das Sensorkabel (SK), das mit dem Sensor (S) verbunden ist, geführt ist; und
ein Verbindungsteil (Y2), dessen erster Arm sich zu dem zweiten Lumen (L2) des Doppellumen-Katheter (DK) erstreckt, durch dessen zweiten Arm das Sensorkabel (SK) zu einem Monitor für Blutparameterwerte geführt ist und dessen dritter Arm zum Ableiten des Blutes von dem Blutgefäß (RA) dient.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, mit einer an
die Blutführungsvorrichtung angeschlossenen Pumpe (P) zum
Abpumpen von Blut durch den Katheter (K).
15. Vorrichtung nach Anspruch 14 in Rückbeziehung auf Anspruch
13, bei dem die Pumpe (P) einerseits an den dritten Arm des
zweiten Verzweigungsteils (Y2) angeschlossen ist und andererseits
mit einem an eine Vene angeschlossenen weiteren Katheter
verbindbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, mit einem
dritten Verzweigungsteil (Y3), dessen erster Arm sich zu dem
zweiten Arm des zweiten Verzweigungsteiles (Y2) erstreckt,
dessen zweiter Arm das Sensorkabel in Richtung zu dem
Monitor für die Blutparameterwerte führt und dessen dritter Arm
mit der Spülvorrichtung für die Spüllösung verbunden ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 14, bei der die Pumpe durch eine
Schlauchrollenpumpe gebildet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 14, bei der die Pumpe durch einen
manuell betätigten Flüssigkeitsschieber gebildet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 10 bis 18, bei der Teile oder die
gesamte Blutführungsvorrichtung mit einer antithrombogenen
Beschichtung, beispielsweise Heparin, beschichtet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 13, bei der das erste Lumen (L1)
bzw. die innere Oberfläche des zweiten Lumens (L2) des
Doppellumen-Katheters teilweise oder ganz mit
antithrombogenen Beschichtung, beispielsweise Heparin, beschichtet
ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 12 bis 20, bei der über einen Arm
des am nächsten zum arteriellen Katheter gelegenen
Verzweigungsteiles (Y1 bzw. Y2) kontinuierlich oder diskreten
Zeiten eine geeignete Menge eines Antikoagulants,
beispielsweise Heparin, in konzentrierter Form oder in einer
geeigneten Lösung zugeführt wird.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der
die Blutführungsvorrichtung ohne Einbeziehung des arteriellen
und venösen Katheters in ihrem gesamten Nebenschlußpfad
einen einheitlichen Innendurchmesser aufweist auch über alle
Verbindungs- und Verzweigungsteile hinweg, wobei
Abweichungen einzelner Verbindungs- und Verzweigungsteile bis
zu 30% vom einheitlichen Innendurchmesser als einheitlicher
Innendurchmesser zu verstehen sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, bei der der einheitliche
Innendurchmesser der Blutführungsvorrichtung zwischen 0,8-
1,2 mm liegt.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22, bei die Blutführungsvorrichtung
aus einem einheitlichen Material gefertigt ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 22, bei der die innere Oberfläche der
Blutführungsvorrichtung mit einer antithrombogenen Be
schichtung beschichtet ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, bei der die
Blutführungsvorrichtung Luer-Lock-Anschluß aufweist und diese
Luer-Lock-Anschlußende speziellen Übergangsadaptern versehen
sind, die Verbindung an einen Luer-Lock-Anschluß das im Bereich
des Luer-Lock-Anschlusses befindliche erweiterte derart ausfüllt,
daß im verbundenen Zustand im Anschlußbereich des Luer-
Lock-Anschlusses ein homogen mit einem auf den In
nendurchmesser der Nebenschlußverbindung reduzierten freien
Lumenquerschnitt, freies Innenlumen entsteht.
27. Vorrichtung nach Anspruch 17, bei der die Verzweigungsteile im
Nebenschluß nicht lösbar mit den Schlauchelementen des
Nebenschlusses verbunden sind.
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