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DE4420436A1 - Sanitärarmatur, insbesondere Küchenmischbatterie - Google Patents

Sanitärarmatur, insbesondere Küchenmischbatterie

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DE4420436A1
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housing
outlet
sanitary fitting
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Bernd Zabel
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Heinrich Schulte und Sohn GmbH and Co KG
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Heinrich Schulte und Sohn GmbH and Co KG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/04Water-basin installations specially adapted to wash-basins or baths

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Domestic Plumbing Installations (AREA)
  • Sink And Installation For Waste Water (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur, insbesondere Küchenmischbatterie, mit einem Gehäuse, das mindestens ein Ventil zwischen einer Zuleitung und einem Durchlaufkanal enthält, und einem Gelenkstück, das einen Auslauf trägt und am Gehäuse so gelagert ist, daß es aus einer Gebrauchsstellung mit aufrechtstehendem Auslauf in mindestens eine Ruhestellung mit liegendem Auslauf kippbar ist.
Bei solchen Sanitärarmaturen, die beispielsweise aus einem Prospekt der Firma JADO, Lyon (Frankreich) bekannt sind, hat die Kippbarkeit des Gelenkstücks samt Auslauf den Vorteil, daß der in Gebrauchsstellung oft weit nach oben ragende, z. B. bogenförmige Auslauf in seiner Ruhestellung nur wenig Platz beansprucht, so daß die Armatur beispielsweise in geringem Abstand unterhalb eines Fensters im Schwenkbereich eines nach innen zu öffnenden Fensterflügels installiert werden kann. Allerdings haben solche Armaturen den Nachteil, daß in der Ruhestellung des Auslaufs ein unbedachtes Öffnen des Ventils - oder eines der Ventile, wenn deren zwei vorhanden sind - zur Folge haben kann, daß erhebliche Wassermengen in der Umgebung verspritzt werden können, anstatt in ein Spülbecken, Gefäß oder dergleichen zu fließen. Vor allem Kinder, für deren Zwecke der Auslauf in seiner Gebrauchsstellung zu hoch angeordnet sein mag, die aber einen Ventilbetätigungsgriff der Armatur er­ reichen können, neigen dazu, bekannte Armaturen der genannten Gattung in Ruhestellung von deren Auslauf zu benutzen und dadurch eine Überschwemmungsgefahr hervorzurufen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die Hand­ habung einer Sanitärarmatur, deren Auslauf in eine platz­ sparende Ruhestellung kippbar ist, sicherer zu gestalten.
Die Aufgabe ist ausgehend von einer Sanitärarmatur der eingangs beschriebenen Gattung dadurch gelöst, daß das Gelenkstück mit dem Gehäuse ein Auslaufventil bildet, das in Gebrauchsstellung des Auslaufs vollständig geöffnet, in Ruhestellung des Auslaufs aber mindestens teilweise geschlossen ist.
Damit wird erreicht, daß aus dem in Ruhestellung gekippten Auslauf Wasser nicht oder höchstens in unbedeutenden Mengen austreten kann, unabhängig davon, ob in das Gehäuse eingebaute Ventile offen oder geschlossen sind. Das vom Gelenkstück in seinem Zusammenwirken mit dem Gehäuse gebildete zusätzliche Ventil braucht nicht vollständig dicht zu sein, da es im allgemeinen nur darauf ankommt, das Auslaufen größerer Wasser­ mengen zu verhindern. Es ist aber mit verhältnismäßig geringem fertigungstechnischen Aufwand auch möglich, das zusätzliche Ventil so zu gestalten, daß es in Ruhestellung des Auslaufs vollständig dicht ist und auch nach längerem Gebrauch dicht bleibt. Die erfindungsgemäße Armatur eignet sich deshalb nicht nur zur Installation in Gebäuden sondern beispielsweise auch für abdeckbare oder wegklappbare Spülbecken in Wohnwagen, Jachten oder dergleichen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen mit weiteren Einzelheiten erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Sanitärarmatur in Seiten­ ansicht,
Fig. 2 die Ansicht in Richtung des Pfeils II in Fig. 1,
Fig. 3 den Teilschnitt III-III in Fig. 2,
Fig. 4 den Schnitt IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 den Schnitt V-V in Fig. 3 und
Fig. 6 den Schnitt VI-VI in Fig. 3.
Die dargestellte Sanitärarmatur hat ein Gehäuse 10, das in einer bei Mischbatterien üblichen Weise am Rand eines Spül­ beckens oder dergleichen zu installieren ist und an zwei von je einem biegsamen Rohr gebildete Zuleitungen 12 für warmes bzw. kaltes Wasser angeschlossen ist. Das Gehäuse 10 hat einen senkrecht nach unten ragenden Gewindeansatz 14, auf den eine Mutter 16 zum Festspannen des Gehäuses am Spülbecken od. dgl. aufgeschraubt ist. Vom Gehäuse 10 erstreckt sich ferner eine Anschlußleitung 18 nach unten, an die sich beispielsweise eine Spül- oder Waschmaschine anschließen läßt. Das Gehäuse 10 enthält zwei Ventile 20, die an je eine der Zuleitungen 12 für warmes bzw. kaltes Wasser angeschlossen sind, sowie ein Geräte­ ventil 21 zum Absperren der Anschlußleitung 18. Die Ventile 20 und 21 sind von üblicher Bauart und deshalb nur durch je einen Drehgriff angedeutet.
Am Gehäuse 10 ist ein mittig nach hinten - in Fig. 1, 3 und 6 nach links - wegragender innerer Lagerkörper 22 einstückig ausgebildet, dessen Achse A in installiertem Zustand des Gehäuses waagerecht ist. Der innere Lagerkörper 22 hat eine axiale Stufenbohrung 24, die sich längs der Achse A durch das Gehäuse 10 hindurch bis zum Geräteventil 21 erstreckt und durch diese mit der Anschlußleitung 18 verbunden ist. Das Geräteven­ til 21 ist gleichachsig mit dem inneren Lagerkörper 22 ange­ ordnet. In die Stufenbohrung 24 münden zwei von je einem der Ventile 20 kommende seitliche Kanäle 26. Von der Stufenbohrung 24, in der sich je nach Einstellung der Ventile 20 warmes und kaltes Wasser mischen, erstreckt sich ein Durchlaufkanal 28 in Gestalt einer radialen Bohrung durch die Wand des inneren Lagerkörpers 22 hindurch nach oben.
Auf dem inneren Lagerkörper 22 ist ein Gelenkstück 30 um die Achse A kippbar gelagert. Zu diesem Zweck hat das Gelenkstück 30 einen äußeren Lagerkörper 32 mit einer durchgehenden axialen Bohrung 34, die gegen die äußere Mantelfläche des inneren Lagerkörpers 22 abgedichtet ist. Im Gelenkstück 30 ist eine radiale Bohrung 36 mit zur Achse A rechtwinkliger Achse B ausgebildet, die am äußeren Lagerkörper 32 endet und somit durch diesen vom inneren Lagerkörper 22 getrennt ist. Der äußere Lagerkörper 32 hat einen Durchlaß 38 in Form einer radialen Bohrung, deren Durchmesser ebensogroß wie derjenige des Durchlaufkanals 28, jedoch erheblich kleiner als der Durchmesser der radialen Bohrung 36 ist. Wenn das Gelenkstück 30 senkrecht steht, wie in Fig. 1 bis 3 sowie mit dicken Linien in Fig. 4 und 5 dargestellt, fluchtet der Durchlaß 38 mit dem Durchlaufkanal 28.
Eine axiale Verschiebung des Gelenkstücks 30 ist durch einen Schraubkörper 40 verhindert, der in den äußeren Lagerkörper 32 eingesetzt und in den inneren Lagerkörper 22 fest eingeschraubt sowie gegen diesen abgedichtet ist, ohne einem Kippen des Gelenkstücks 30 um die Achse A mehr als einen geringfügigen Reibungswiderstand entgegenzusetzen.
In eine vordere, am Gehäuse 10 anliegende Ringfläche des äußeren Lagerkörpers 32 ist eine halbkreisförmige Nut 42 eingearbeitet, die in der Mitte zwischen ihren Enden eine Rast 44 aufweist. In die Nut 42 greift ein zur Achse A paralleler Stift 46 ein. Das Gehäuse 10 hat eine Führung 48 in Gestalt einer senkrechten Bohrung, in der ein Druckknopf 50 senkrecht verschiebbar geführt und durch eine Druckfeder 52 nach oben vorgespannt ist. Der Stift 46 ist in den Druckknopf 50 radial eingeschraubt und dadurch fest mit ihm verbunden. Die Druck­ feder 52 bewirkt, daß der Stift 46 in die Rast 44 einfällt, wenn das Gelenkstück 30 seine senkrechte Gebrauchsstellung einnimmt.
Durch Niederdrücken des Druckknopfes 50 läßt sich erreichen, daß der Stift 46 seine Rast 44 verläßt und der äußere Lager­ körper 32 dann nach rechts oder links (bezogen auf Fig. 2, 4 und 5) um die Achse A, in je eine waagerechte Ruhestellung gekippt werden kann, die durch Anschlagen des Stifts 46 am einen oder anderen Ende der Nut 42 festgelegt ist. In jeder dieser Ruhe­ stellungen fluchtet der Durchlaß 38 nicht mit dem Durchlauf­ kanal 28, so daß keine Strömungsverbindung zwischen der zen­ tralen Stufenbohrung 42 im Gehäuse 10 und der radialen Bohrung 36 im Gelenkstück 30 besteht.
Mit dem Lagerkörper 32 ist ein rohrförmiger, in Gebrauchs­ stellung nach oben ragender Auslauf 54 durch eine Überwurf­ mutter 56 derart verbunden, daß der Auslauf 54 nur gemeinsam mit dem Gelenkstück 30 um die Achse A gekippt werden kann und der Auslauf 54 unabhängig davon in jeder beliebigen Stellung des Gelenkstücks 30 gegenüber diesem um die Achse B geschwenkt werden kann.
Der Kippbereich des Gelenkstücks 30 erstreckt sich im dar­ gestellten Beispiel, ausgehend von der senkrechten Gebrauchs­ stellung, um 90° nach beiden Seiten bis zur Waagerechten, also um insgesamt 180°. Diese Begrenzung genügt im allgemeinen, um den Platzbedarf des Gelenkstücks 30 samt Auslauf 54 in Ruhe­ stellung möglichst gering zu halten, zugleich aber zu ver­ hindern, daß durch unachtsames Kippen des Auslaufs z. B. Ge­ schirr im Spülbecken zertrümmert wird. Wenn die Einbauver­ hältnisse es erfordern, kann die Bogenlänge der Nut 42 größer oder kleiner als dargestellt bemessen werden.
Das anhand der Zeichnungen erläuterte Konstruktionsprinzip läßt sich auf beliebige Auslaufarmaturen anwenden, z. B. auch auf Einhebelmischbatterien.

Claims (6)

1. Sanitärarmatur, insbesondere Küchenmischbatterie, mit
  • - einem Gehäuse (10), das, mindestens ein Ventil (20) zwischen einer Zuleitung (12) und einem Durchlaufkanal (28) enthält, und
  • - einem Gelenkstück (30), das einen Auslauf (54) trägt und am Gehäuse (10) so gelagert ist, daß es aus einer Gebrauchs­ stellung mit aufrechtstehendem Auslauf (54) in mindestens eine Ruhestellung mit liegendem Auslauf kippbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkstück (30) mit dem Gehäuse (10) ein Auslaufventil bildet, das in Gebrauchsstellung des Auslaufs (54) vollständig geöffnet, in Ruhestellung des Auslaufs (54) aber mindestens teilweise geschlossen ist.
2. Sanitärarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkstück (30) einen Lagerkörper (32) aufweist, der an einem komplementären Lagerkörper (22) des Gehäuses (10) anliegt und einen Durchlaß (38) aufweist, der nur in Gebrauchsstellung des Auslaufs (54) mit dem Durchlaufkanal (28) fluchtet.
3. Sanitärarmatur nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkörper (22) des Gehäuses (10) ein hohler waagerechter Zapfen ist.
4. Sanitärarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkstück (30) mit dem Gehäuse (10) durch eine in Ge­ brauchsstellung des Auslaufs (54) einrastende Verriegelung verbunden ist.
5. Sanitärarmatur nach Anspruch 4 in Verbindung mit Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung von einer zu den Lagerkörpern (22, 32) kon­ zentrischen, ungefähr halbkreisförmigen Nut (42) mit einer Rast (44) im Gelenkstück (30) und von einem im Gehäuse (10) ge­ führten, in Richtung zur Rast (44) hin vorgespannten, in die Nut (42) eingreifenden Stift (46) gebildet ist.
6. Sanitärarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkstück (30) gleichachsig mit einem Geräteventil (21) angeordnet ist, das die Zuleitung (12) mit einer Anschlußleitung (18) für eine Spül- oder Waschmaschine oder dgl. verbindet.
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