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Die Erfindung betrifft eine Brause,
wie sie insbesondere zur Wandmontage geeignet ist. In Duschkabinen
gibt es häufig
Seitenbrausen, die so angeordnet werden, dass sie nur geringfügig über die Wand
der Duschkabine, bei der es sich um eine Trennwand oder eine Installationswand
handeln kann, vorstehen. Der größte Teil
der Brause ist in diesem Fall hinter der Wandoberfläche angeordnet.
Bei dieser Art der Unterbringung der Brause steht kein Platz zur
Verfügung,
um beispielsweise an der Seite der Brause oder an ihrer Rückseite
Bedienelemente oder Verstellelemente anzubringen.
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Es ist bereits ein Brausekopf bekannt,
bei dem das Bedienelement innerhalb der Strahlscheibe angeordnet
ist und durch Drücken
betätigt
wird (
DE 3901322 ). Ein
solcher Brausekopf eignet sich im Prinzip auch dazu, in einer Wand
angeordnet zu werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu
Grunde, eine insbesondere für
die Wandmontage geeignete Brause zu schaffen, die zusätzliche
Gebrauchsvorteile bietet.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung
eine Brause mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor. Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Brause ist so ausgebildet, dass
der Brausekopf von der Vorderseite des Brausegehäuses her zugänglich ist.
Das Gehäuse
kann dazu dienen, die Brause zu befestigen, beispielsweise in einer Öffnung in
einer Installationseinheit oder in der Wand einer Duschkabine. Der
Anschluss, der dazu dient, die Brause mit Wasser zu versorgen, ist
vorzugsweise an der Rückseite
des Brausegehäuses angeordnet,
so dass bei einer Wandinstallation die Zuleitung nicht sichtbar
ist.
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Insbesondere kann in Weiterbildung
der Erfindung vorgesehen sein, dass das Gehäuse selbst nicht wasserführend ist.
Die Wasserführung
geschieht also von dem Anschluss über Kanäle innerhalb des Gehäuses zu
dem Brausekopf, wodurch sich geringere Abdichtungsprobleme ergeben.
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Es ist möglich, dass die zu dem Brausekopf führende Wasserleitung
am Ausgang eines Umstellerventils oder eines Absperrventils angeordnet
ist. Dann kann die Wasserversorgung der Brause von diesem Ventil
aus gesteuert werden.
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Insbesondere kann vorgesehen sein,
dass die Brause eine Absperreinrichtung aufweist, um die Versorgung
des Brausekopfs mit Wasser zu unterbrechen. In diesem Fall können beispielsweise
auch mehrere derartige Brausen in einer Duschzelle angeordnet werden,
die dann jeweils einzeln eingeschaltet oder ausgeschaltet werden
können.
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Besonders günstig ist es, wenn nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung die Absperreinrichtung durch die Betätigung der
Brause selbst betätigt werden
kann, beispielsweise durch eine Relativbewegung zwi schen dem Gehäuse und
dem Brausekopf. Beispielsweise könnte
eine Verdrehung des Brausekopfs zu einem Einschalten führen. Besonders
günstig
ist es jedoch, wenn die Bewegung zum Betätigen der Absperreinrichtung
eine axiale Bewegung des Brausekopfs ist, also eine Bewegung senkrecht
zur Wandoberfläche.
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Erfindungsgemäß kann zur besonders günstigen
Handhabung auch vorgesehen sein, dass der Brausekopf in der geöffneten
Stellung der Absperreinrichtung eine andere Position einnimmt als
in der geschlossenen Stellung der Absperreinrichtung, wobei die
beiden Positionen unterschiedliche Axialpositionen sein können. Beispielsweise
ist es denkbar, dass der Brausekopf in der geschlossenen Position der
Absperreinrichtung tiefer in dem Gehäuse und damit tiefer in der
Wand angeordnet ist als in der geöffneten Stellung der Absperreinrichtung.
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Es ist aber ebenfalls möglich und
liegt im Rahmen der Findung, dass die beiden Positionen, das heißt die Position
der geöffneten
und geschlossenen Absperreinrichtung, sich in der Position des Brausekopfs
nicht unterscheiden.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass
die Art der Betätigung
der Absperreinrichtung zum Öffnen
und Schließen
identisch ausgebildet ist. Beispielsweise kann ein Drücken auf
den Brausekopf sowohl zum Öffnen
als auch zum Schließen
der Absperreinrichtung dienen.
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Wie bereits erwähnt wurde, ist das Brausegehäuse zur
Vorderseite hin offen und der Brausekopf von der Vorderseite des
Gehäuses
her zugänglich.
Daher lässt
sich ein weiteres Merkmal der Erfindung, das zusätzlich verwirklicht sein kann,
besonders einfach bewerkstelligen, nämlich ein Austausch des Brausekopfs,
vorzugsweise ohne Werkzeug. Der Benutzer kann sich daher, je nach
Stimmung oder Laune, unterschiedliche Brauseköpfe vorhalten und austauschen.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass
der Brausekopf axial bewegbar ist, auch dann, wenn keine Absperreinrichtung
vorhanden ist. Durch die axiale Bewegbarkeit wird es möglich, den
Brausekopf individuell an die Brausebedürfnisse anzupassen.
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Es kann erfindungsgemäß auch vorgesehen sein,
dass der Brausekopf schwenkbar ist. Insbesondere ist eine Kombination
aus axialer Bewegbarkeit und Schwenkbarkeit sinnvoll und vorteilhaft,
da bei einem weiter aus der Wand herausragenden Brausekopf dieser
auch weiter verschwenkt werden kann.
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Der Brausekopf kann beispielsweise
drehfest gegenüber
dem Gehäuse
angeordnet sein, wobei zu seiner Befestigung oder Verbindung mit
dem Gehäuse
ein Bajonettverschluss vorgesehen sein kann.
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Aus Platzgründen kann vorgesehen sein, dass
der Leitungsanschluss für
die Leitungen senkrecht von der Mittelachse des Gehäuses wegführt. Dieser
Schlauchanschluss kann insbesondere auch drehbar sein.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und
Vorzüge
der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, den Patentansprüchen
und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme
zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, sowie anhand der Zeichnung.
Hierbei zeigen:
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1 einen
Axialschnitt durch eine Brause nach der Erfindung;
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2 zum
Vergleich einen Axialschnitt, mit zwei verschiedenen Positionen
des Brausekopfs;
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3 eine
Ansicht der Brause von links in 1;
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4 einen
Schnitt längs
Linie IV-IV in 1;
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5 eine
Ansicht einer Kulisse für
die beiden axial Positionen des Brausekopfs;
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6 eine
Seitenansicht der Kulisse der 5;
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7 eine
Ansicht der Kulisse von der gegenüber 5 anderen Seite.
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Die in 1 dargestellte
Brause enthält
ein Brausegehäuse 1,
das an seinem in 1 rechten Ende
einen nach außen
gerichteten Flansch 2 mit einer in einer Ebene liegenden
Rückseite 3 aufweist. Dieses
Ende ist das vordere Ende des Brausegehäuses, das also zur Vorderseite
hin gerichtet ist und dort offen ist. Hinter dem Flansch 2 ist
ein Außengewinde 4 vorhanden,
auf das eine Mutter 5 aufgeschraubt ist. Zwischen der Rückseite
des Flanschs 2 und der Mutter 5 kann das Brausegehäuse 1 an
einer Wand festgelegt werden.
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Am gegenüberliegenden Ende ist das Brausegehäuse ebenfalls
offen. Dort ist ein Außengewinde 6 vorhanden.
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Von dieser ebenfalls offenen Rückseite
her ist in das Brausegehäuse 1 ein
Wasserführungskern 2 eingesetzt,
der als zylindrische Hülse
mit einem nach außen
gerichteten tellerartigen Flansch 8 ausgebildet ist. Der
Außendurchmesser
des tellerartigen Flanschs 8 entspricht dem Außendurchmesser
des Brausegehäuses
im Bereich seines rückseitigen
Endes. Der Wasserführungskern 7 ist
so eingesetzt, dass der Flansch 8 auf dem rückseitigen
Ende des Gehäuses 1 aufliegt.
In dieser Position ist er durch eine Überwurfmutter 9 festgelegt,
die von der Rückseite
her aufgeschraubt ist. Eine Abdichtung ist an dieser Stelle nicht
erforderlich, da das Brausegehäuse 1 nicht
Wasser führend
ist.
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Der Wasserführungskern weist ein aus dem Gehäuse durch
die Öffnung
der Überwurfmutter 9 herausragendes
Ende 10 auf, das zur Anbringung eines T-Stücks 11 dient.
Die Abzweigung 12 des T-Stücks 11 ist unter Zwischenlage
einer Dichtung auf das äußere Ende
des Wasserführungskerns 7 aufgesetzt und
dort mit einer Art Sprengring 13 festgelegt. Das T-Stück 11 ist
um die Achse des Wasserführungskerns 7 herum
Freien verdrehbar. Es dient zum Anschluss an eine Wasserleitung,
die durch das T-Stück hindurch
führt.
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Von der Vorderseite her ist in das
Innere des Brausegehäuses 1 zunächst eine
Schraubendruckfeder 14 eingelegt, die auf dem Flansch 8 des
Wasserführungskerns 7 aufliegt.
Dann ist in das Gehäuse eine
Schiebehülse 15 mit
einem darin eingesetzten Brausekopf 16 eingeschoben. Die
Schiebehülse weist
in ihrem in das Innere des Brausegehäuses 1 gerichteten
Bereich eine zentrale Bohrung mit einem etwa dem Außendurchmesser
des Wasserführungskerns 7 entsprechenden
Innendurchmesser auf. In der Schiebehülse 15 ist mit Hilfe
eines noch zu erläuternden
Bajonettverschlusses der Brausekopf 16 eingesetzt. Der
Brausekopf 16 enthält
einen Kern 17 mit einer axialen Durchgangsbohrung und ein
Brausekopfgehäuse 18,
das über
dem kugelartigen vorderen Teil des Kerns 17 angeordnet
und gegenüber
diesem kugelartigen Teil verschwenkbar ist. Das Brausekopfgehäuse 18 enthält in seinem
Inneren einen Einsatz 19, eine Strahlscheibe 20 und
einen die Strahlscheibe festlegenden Einsatz 21. Das Brausekopfgehäuse 18 ist,
wie bereits erwähnt,
gegenüber dem
Kern in alle Richtungen verschwenkbar.
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Der Wasserführungskern 7 weist
im Bereich seines vorderen Endes 21 radiale Öffnungen 22 auf, durch
die das Wasser radial austreten kann. Es gelangt dort in die zentrale
Durchgangsöffnung 23 der Schiebehülse und
von dort durch den Kern 17 des Brausekopfs 16 zur
Strahlaustritts scheibe, von wo aus das Wasser aus der Vorderseite
des Brausekopfs austritt.
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1 zeigt,
wie bereits erwähnt,
die Position, in der das Wasser aus dem Anschluss durch die Wasserführung im
Inneren des Brausegehäuses
zu dem Brausekopf und der Strahlaustrittsscheibe 20 gelangt.
Wird nun durch Druck auf den aus der Vorderseite des Brausegehäuses 1 axial
vorstehenden Brausekopf dieser zusammen mit der Schiebehülse 15 in
das Innere des Brausegehäuses
verschoben, so entsteht die Position, die in der oberen Hälfte der 2 dargestellt ist. In dieser
Position dichtet ein Dichtring 24 am vorderen im Durchmesser
verringerten Ende des Wasserführungskerns 7 die
Durchgangsöffnung 25 des
Kerns 17 des Brausekopfs ab. Das Wasser kann nicht aus
dem Wasserführungskern
austreten. Die Brause ist abgeschaltet.
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Zur Abdichtung zwischen der Schiebehülse 15 und
dem Wasserführungskern 7 dient
ein Dichtring, der auch dafür
sorgt, dass das Innere des Brausegehäuses 1 von Wasser
frei bleibt.
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Zur Verbindung zwischen dem Brausekopf 16 mit
seinem Kern 17 und der Schiebehülse 15 dient ein Bajonettverschluss,
bei dem also zwei Zapfen 26 in entsprechende Öffnungen
der Schiebehülse 15 eingreifen.
Da diese Öffnungen
durchgehen, sind sie durch entsprechende Dichtungsringe beidseits
der Zapfen 26 abgedichtet.
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Der Übergang zwischen der in 1 dargestellten geöffneten
Stellung der Brause und der in der oberen Hälfte der 2 dargestellten geschlossenen Position
der Schraube wird durch Einschieben des Brausekopfs 16 in
das Innere des Gehäuses 1 bewirkt.
Es ist in einem seitlichem Ansatz 27 des Brausegehäuses 1 durch
eine Kulissenführung
dafür gesorgt,
dass die Schiebehülse
in dieser hinteren Positionen bleibt, aus der sie durch einen erneuten
Druck auf den Brausekopf und an schließendes Loslassen wieder herausgebracht
werden kann. Dies wird im Folgenden noch erläutert werden.
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3 zeigt
eine Stirnansicht der Anordnung der 1 vom
hinteren Ende, mit dem T-Stück 11 in Ansicht.
Der bereits erwähnte
seitliche Ansatz 27 wird von einer Abdeckung 28 abgeschlossen.
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4 zeigt
den Schnitt längs
Linie IV-IV in 1. Hier
ist ein Sprengring 29 zu sehen, der das T-Stück 11 an
dem rückseitigen
Ende des Wasserführungskerns 7 festgelegt.
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5 bis 7 zeigen nun in die Kulisse 30,
die in dem seitlichem Ansatz 27 angeordnet ist. An dem mit
geringerem Außendurchmesser
versehenen Teil der Schiebehülse 15 ist
im Bereich dieses Ansatzes ein radial abragender Zapfen 31 angeformt,
der durch eine Öffnung
in dem Brausegehäuse 1 in
den seitlichem Ansatz 27 hinein ragt. Schematisch ist dieser
Zapfen 31 in 6 dargestellt.
Das radial äußere Ende
des Zapfens 31 liegt weiter außen als die nach innen gerichteter
Innenseite 32 der Kulisse 30. Die Kulisse 30,
siehe 7, zeigt eine
etwa M-förmige Bewegungsbahn.
Beim Einschieben der Schiebehülse 15 gleitet
der Zapfen 31 an einer eine Vertiefung begrenzenden Kante 33 entlang
nach oben, siehe 7,
bis er an der Spitze der Bahn zur Anlage kommt. Kurz vor dem Ende
der Bahn ist eine Schwelle 35 angeordnet, die beim vorwärts Schieben
des Zapfens 31 überwunden
wird, da die Stufe auf der Rückseite
vorhanden ist. Lässt
man den Brausekopf 16 jetzt los, so verschiebt die Feder 14 die
Schiebehülse 15 wieder
nach vorne und damit den Zapfen 31 in 7 nach unten. Wegen der Schwelle wird
die Kulisse 30 jetzt in 7 etwas
nach rechts verschoben, so dass der Zapfen in die Positionen 31' gelangt. Dies
ist die geschlossene Position der Absperreinrichtung, die durch
das Zusammenwirken der Schiebehülse
und des Wasserführungskerns 7 gebildet wird.
Drückt
man nun nochmals auf den Brausekopf 16, so verschiebt sich
die Kulisse 30 wieder etwas weiter nach rechts, so dass
der Zapfen 31 in den linken Teil der Kulissenführung gelangt,
von wo aus er, wenn man den Brausekopf 16 los lässt, wieder
nach unten verschoben wird. Auf diese Weise ist dafür gesorgt,
dass durch ein Drücken
auf den Brausekopf dieser in die eingefahrene Position gelangt,
wo die Absperreinrichtung geschlossen ist. Durch erneutes Drücken in
der gleichen Weise gelangt der Brausekopf dann wieder in seine vordere
Position, wo die Absperreinrichtung geöffnet ist. Um ein Überwinden der
verschiedenen nur in einer Richtung zu überwindenden Schwellen zu ermöglichen,
ist die Kulisse auch in radialer Richtung verschiebbar, wobei sie durch
zwei angeformte Federn 36 immer in radialer Richtung nach
innen gedrückt
wird.