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DE4416000B4 - Befestigungseinrichtung für Trommeln - Google Patents

Befestigungseinrichtung für Trommeln Download PDF

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Abstract

Befestigungseinrichtung zur Verwendung bei einer Trommel, die aus einem Trommelkörper (1) und aus wenigstens einem an einer Seite des Trommelkörpers (1) vorgesehen und mittels eines Spannreifens (4) gehaltenen und spannbaren Trommelfell (2) besteht,
wobei der Spannreifen (4) einen eine Trommelachse konzentrisch umschließenden und sich in Richtung der Trommelachse erstreckenden ringartigen ersten Reifenabschnitt (4') aufweist, der an einem dem Trommelfell (2) entfernt liegenden Rand eine radial nach außen gerichtete Abwinklung (6) besitzt,
wobei die Befestigungseinrichtung aus einem Tragelement (11) sowie aus einem Klemmelement (13) zum Befestigen des Tragelementes (11) an dem ersten Reifenabschnitt (4') besteht,
wobei das Klemmelement (13) wenigstens einen Klemmbacken (19), der eine Anlagefläche für eine Seite des ersten Reifenabschnittes (4') bildet, sowie ein Klemmstück (16) aufweist, das eine Anlagefläche zur Anlage gegen die andere Seite des Reifenabschnittes (4') bildet,
wobei bei am Spannreifen (4) befestigtem Tragelement (11) das Klemmelement (13) den ersten Reifenabschnitt...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungseinrichtung für Trommeln gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
  • Beim vorliegenden Patent handelt es sich um ein Zusatzpatent zum Hauptpatent 43 11 751.
  • Gegenstand des Hauptpatentes ist eine Befestigungseinrichtung zur Verwendung bei einer Trommel, die aus einem Trommelkörper, aus wenigstens einem an einer Seite des Trommelkörpers vorgesehenen und mittels eines Spannreifens gehaltenen und spannbaren Trommelfell besteht, wobei der Spannreifen einen eine Trommelachse konzentrisch umschließenden und sich in Richtung der Trommelachse erstreckenden ringartigen ersten Reifenabschnitt aufweist, der an einem dem Trommelfell entfernt liegenden Rand eine radial nach außen gerichtete Abwinklung besitzt, wobei die Befestigungseinrichtung aus einem Tragelement sowie aus einem Klemmelement zum Befestigen des Tragelementes an dem ersten Reifenabschnitt besteht, wobei das Klemmelement wenigstens einen Klemmbacken, der eine Anlagefläche für eine Seite des ersten Reifenabschnittes bildet, sowie ein Klemmstück aufweist, das eine Anlagefläche zur Anlage gegen die andere Seite des Reifenabschnittes bildet, wobei bei am Spannreifen befestigtem Tragelement das Klemmelement den ersten Reifenabschnitt übergreift und der erste Reifenabschnitt vom Klemmbacken an seiner Abwinklung hintergriffen wird.
  • Zum Tragen von Trommeln wird in der Regel eigens ein für diesen Zweck ausgebildeter Traggurt verwendet, der z. B. aus Leder oder Textilfaser hergestellt ist und um den Körper geschlungen wird. Mittels Haken oder Karabiner, die am Traggurt vorgesehen sind, wird dieser dann mit der Trommel verbunden. Kleinere Trommeln mit größeren Trommelkörpern oder Zargenhöhen werden zusätzlich von einem vom Trommelgurt wegführenden Seitenriemen gehalten. In der Regel sind Trommeln weiterhin durch eine am Bein aufliegende Vorrichtung, nämlich durch einen Beinbügel zusätzlich abgestützt. Bei bekannten Vorrichtungen dieser Art ( US 5 121 666 A , DE 92 03 292 U1 ) wird die verwendete Tragplatte, an der z. B. der Traggurt befestigt ist oder an der der Beinbügel vorgesehen ist, an den zum Spannen des Trommelfells dienenen Spannschrauben befestigt, womit allerdings ein vernünftiger und insbesondere auch starrer, die Spannung des Trommelfells nicht beeinträchtigender Halt der Tragplatte nicht gegeben ist.
  • Bekannt ist eine Befestigungsvorrichtung zur Verwendung bei einer Trommel ( US 1 040 809 ), die (Befestigungsvorrichtung) zur Befestigung einer Zimbel oder eines Beckens dient und im wesentlichen aus einer leistenartigen Platte besteht, die an einem oberen und einem unteren Spannreifen der Trommel befestigt ist, und zwar durch Einhaken mit einem Ende an dem einen Spannreifen und durch Festklemmen mittels eines Klemmbackens am anderen Spannreifen. Der Befestigungsbügel dann mit seiner Längserstreckung quer zu den Spannreifen liegt, über den anderen Spannreifen wegsteht und dort die Zimbel bzw. das Becken trägt.
  • Diese bekannte Befestigungsvorrichtung ist nur für einen ganz speziellen Zweck bestimmt und geeignet, nicht aber zum Befestigen eines Traggurtes oder Beinbügels. Weiterhin ist mit der bekannten Vorrichtung auch kein zuverlässiger Halt gewährleistet, insbesondere dann nicht, wenn ein Nachspannen des Trommelfells über die Spannreifen erfolgt. In diesem Fall muß im bekannten Fall die Befestigungseinrichtung gelöst und neu fixiert werden.
  • Bekannt ist weiterhin eine Befestigungsvorrichtung zur Verwendung bei Trommeln ( US 4 671 158 ), wobei diese Befestigungsvorrichtung im wesentlichen aus einem klotzartigen Klemmstück besteht, das an dem oberen, freien Rand eines Spannreifens befestigbar ist, und zwar mit Hilfe eines hakenartigen Spannelementes, welches eine Rippe am Trommelkörper hintergreift. Das Klemmstück der Befestigungseinrichtung ist so ausgebildet, daß es eine Ausnehmung oder Nut zur Aufnahme einer Abwinklung aufweist, die an dem dem Trommelfell entfernt liegenden Rand des Spannreifens vorgesehen ist. Mit dem Festziehen des hakenartigen Spannelementes werden aber zusätzliche Kräfte auf den Spannring ausgeübt, so daß auch bei dieser bekannten Befestigungseinrichtung eine Befestigung der Tragplatte an dem Spannring unabhängig und ohne Beeinträchtigung der Spannung des Trommelfells nicht erreicht ist. Weiterhin bewirkt das Festziehen des Spannelementes ein Verwingen des Spannreifens.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung aufzuzeigen, die eine besonders zuverlässige und insbesondere auch verstellbare Befestigung einer Trommel an einem Traggestell ermöglicht, wie es insbesondere auch bei sogenannten „Timp-Toms", d. h. bei Instrumenten erforderlich ist, welche jeweils von einem Satz oder einer Gruppe von mehreren Trommeln in unterschiedlicher Größe gebildet sind.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Befestigungseinrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
  • Durch das erfindungsgemäße, sich gegen die Trommel abstützende Abstützelement ist ein fester Halt der Trommel gewährleistet. Gleichzeitig ist es möglich, dieses Abstützelement verstellbar an einem Bügel oder an einem Traggestell vorzusehen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung bzw. Klemme erfolgt die sichere und zuverlässige Befestigung an der Trommel bzw. am Spannreifen wiederum dadurch, daß zusätzlich zum Festklemmen auch die Abwinklung des Spannreifens von dem Klemmbacken hintergriffen wird.
  • Die erfindungsgemäße Klemme eignet sich insbesondere zum Befestigen von Trommeln bzw. Trommelkörpern von „Timp-Toms" an dem zugehörigen Traggestell, wobei die Befestigung ohne aufwendige Montage, d. h. insbesondere auch ohne Bohren von Löchern usw. erfolgen kann und es darüber hinaus auch möglich ist, die einzelnen Trommeln bzw. Trommelkörper eines solchen Instrumentes an dem Traggestell gegeneinander zu vertauschen, was vielfach gefordert wird, jedoch mit den bisher bei „Timp-Toms" üblichen Trommelbefestigungen nicht möglich ist.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter Schnittdarstellung einen Teil einer Trommel im Bereich der Trommelfellbefestigung, und zwar zusammen mit einer am Spannreifen der Trommel befestigten Klemme;
  • 2 in perspektivischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 in einer der 1 entsprechenden Schnittdarstellung die Ausführung der 1.
  • In der 1 ist 1 der Korpus bzw. Zylinder (auch Zarge) einer Trommel, die Bestandteil eines sogenannten "Timp Toms", d.h. eines Instrumentes ist, welches als Satz mehrere unterschiedlich große Trommeln bzw. Trommelkörper aufweist, die an einem gemeinsamen, in der 1 nicht näher dargestellten Traggestell vorgesehen sind. Auf den beiden offenen Seiten des Trommelkörpers 1 ist jeweils ein Trommelfell vorgesehen, welches im Bereich seines Randes über den dortigen Rand des Körpers 1 geführt ist und mit einem Fellreifen 3 den Körper 1 im Bereich des betreffenden Endes umschließt. Zum Spannen des Trommelfells 2 ist der übliche Spannreifen 4 vorgesehen, der im wesentlichen einen ringförmigen, die Trommelachse konzentrisch umschließenden und sich in Richtung dieser Achse erstreckenden zylinderförmigen Reifenabschnitt 4' sowie einen Reifenabschnitt 4'' aufweist, die mit dem Reifenabschnitt 4' einen Winkel von 90° einschließt und in einer Ebene liegt, die senkrecht zur Trommelachse angeordnet ist. Der Reifenabschnitt 4'' liegt den Fellreifen 3 an. Durch am Reifenabschnitt 4'' angreifende, in der 1 mit unterbrochenen Linien angedeutete Spannschrauben 5 kann das Trommelfell über den Spannreifen 4 gespannt werden.
  • Zur Erzielung einer höheren Festigkeit sind die Reifenabschnitte 4' und 4'' an ihren Enden jeweils abgewinkelt, d.h. die Reifenabschnitte weisen dort ringförmige Abwinklungen 6 und 7 auf, von denen die ringförmige Abwinklung 6 am freien Ende des Reifenabschnittes 4' von diesem Reifenabschnitt radial nach außen verläuft und einen Ring bildet, der in einer Ebene senkrecht zur Trommelachse liegt. Die Abwinklung 7 am freien Ende des Reifenabschnittes 4'' ist bei der für die 1 gewählten Darstellung nach unten, d.h. über die dem Reifenabschnitt 4' abgewandte Seite des Reifenabschnittes 4'' abgewinkelt und bildet einen Ring, der sich bezogen auf die Trommelachse axial erstreckt.
  • Zum Befestigen der Trommel am Traggestell 8' bzw. an dem oberen Ende des dortigen Haltestabes 9 dient die Klemme 10, die aus Metall, vorzugsweise aus Stahl gefertigt ist und einen quader- bzw. klotzartigen Abschnitt 11 aufweist, in welchem eine an einem Ende verschlossene Bohrung 12 vorgesehen ist, mit der der Abschnitt 11 bzw. die Klemme 10 auf das obere Ende des Haltestabes 9 aufgesteckt werden kann. Mit Hilfe einer Klemmschraube 12' ist die Klemme 10 an dem Haltestab festklemmbar. Bei der für die 1 gewählten Darstellung ist die Bohrung 12 an der Unterseite des Abschnittes 11 offen. Die Klemme 10 besitzt weiterhin einen über die Oberseite des Abschnittes 11 wegstehenden U-profilförmigen Abschnitt 13, dessen in den Abschnitt 11 übergehender Schenkel 14 in einer Ebene parallel zur Achse der Bohrung 12 liegt. An das obere Ende des Schenkels 14 schließt sich ein Jochabschnitt 15 und an diesen ein weiterer, verkürzter Schenkel des U-förmigen Abschnittes 13 an, wobei der Schenkel 16 vom Jochabschnitt 15 nach unten wegsteht und parallel zu dem Schenkel 14 liegt.
  • Im Schenkel 14 ist ein Gewinde für eine Klemmschraube 17 vorgesehen, die auch über die dem Abschnitt 11 zugewandte Seite des Schenkels 14 vorsteht und dort einen mit einem Schraubenzieherschlitz versehenen Kopf 18 aufweist. Am anderen, zwischen den Schenkeln 14 und 16 vorgesehenen Ende der Klemmschraube 17 ist an dieser eine Klemmplatte 19 vorgesehen, und zwar derart, daß die Klemmschraube 17 mit ihrem Ende drehbar in der Klemmplatte gehalten ist. Die Klemmplatte 19 besitzt einen quadratischen oder rechteckförmigen Zuschnitt, und zwar derart, daß zwischen der in der 1 oberen, senkrecht zur Zeichenebene dieser 1 verlaufenden Kante und der der Klemmplatte 19 zugewandten, in der 1 unteren Seite des Jochabschnittes 15 ein Spalt verbleibt.
  • Die Klemme 10 ist so an dem oberen Reifenabschnitt 4' befestigt, daß der Schenkel 16 mit seiner dem Schenkel 14 zugewandten Innenfläche gegen die der Trommelachse zugewandte Innenfläche des Reifenabschnittes 4' und die Klemmplatte 19 gegen die der Trommelachse abgewandte Außenfläche des Reifenabschnittes 4' angepreßt anliegen, und zwar bei angezogener Klemmschraube 17, wobei die Abwinklung 6 von dem zwischen der Klemmplatte 19 und dem oberen Jochabschnitt 15 gebildeten Spalt aufgenommen ist, die Klemmplatte 19 also die obere Abwinklung 6 hintergreift, wodurch die Klemme 10 besonders sicher an dem Spannreifen 4 und damit an der Trommel gehalten ist.
  • Da sich der Jochabschnitt 15 und der Abschnitt 11 in entgegengesetzten Richtungen von dem Schenkel 14 wegerstrecken, steht der Abschnitt 11 von der Trommel bzw. von dem Spannreifen 4 radial nach außen soweit weg, daß sich die Bohrung 12 radial außerhalb des Spannreifens befindet und somit ungehindert durch den Spannreifen 4 ein Aufstecken der Klemme 10 auf den Haltestab 9 möglich ist.
  • Mit der Klemme 10 ist eine besonders einfache Befestigung der jeweiligen Trommel am Traggestell 8 möglich, und zwar ohne daß z.B. besondere Befestigungsbohrungen in den Spannreifen 4 eingebracht werden müssen. Weiterhin ist es auch möglich, Trommel am Traggestell bei an der jeweiligen Trommel verbleibender Klemme 10 leicht auszutauschen, und zwar lediglich durch Lösen der Klemmschrauben 12'.
  • Der Abstand der Innenflächen der Schenkel 14 und 15 ist größer als die Summe aus der axialen Breite der Abwinklung 6 und der Dicke der Klemmplatte 19. Die dem Abschnitt 11 abgewandte Innenfläche des Schenkels 14 bildet eine Abstützfläche, gegen die die Abwinklung 7 mit ihrer Außenfläche anliegt.
  • Die 2 und 3 zeigen eine weitere Ausführungsform, die ebenfalls die Klemme 10 der Ausführungsform der 1 verwendet, und zwar zusammen mit einem dem Haltestab 9 entsprechenden Haltestab 20, der am oberen Ende eines aus Flachmaterial, beispielsweise aus Blech durch Stanzen und Biegen hergestellten plattenartigen Gegenhalters 21 befestigt ist, welcher im Bereich seines unteren Endes über einen als Abstandhalter dienenden Gummipuffer 22 gegen die Außenfläche des Trommelkörpers 1 anliegt bzw. sich gegen die Außenfläche abstützt. Der Gegenhalter 21 ist bei der dargestellten Ausführungsform zweifach abgewinkelt, und zwar um Achsen parallel zur Ebene des Trommelfells 2 und trägt an einem oberen, senkrecht zu dieser Ebene und parallel zur Achse des Haltestabes 20 verlaufenden Abschnitt 21' diesen Haltestab und an einem unteren, parallel zum Abschnitt 21' verlaufenden, allerdings der Außenfläche des Körpers 1 näherliegenden Abschnitt 21'' den Gummipuffer 22, und zwar an seiner dem Trommelkörper 1 zugewandten Seite.
  • Der Haltestab 20 ist an der den Trommelkörper 1 abgewandten Seite des Abschnittes 21' in geeigneter Weise, beispielsweise durch Anschweißen befestigt.
  • Beidseitig von dem Haltestab 20 sind im Abschnitt 21' weiterhin Bohrungen 23 vorgesehen, und zwar für zwei Schrauben 24, die sich auch durch einen Längsschlitz 25 eines Befestigungs- oder Tragbügels eines nicht dargestellten Traggestells hindurcherstrecken und mit ihren Köpfen 27 gegen den Tragbügel anliegen. Der Tragbügel 26 und dessen Langloch 25 sind dabei senkrecht zur Achse des Haltestabes 20 und parallel zur Ebene des Trommelfelles 1 orientiert. Der das Langloch 25 aufweisende Teil des Tragbügels 26 liegt gegen die dem Trommelkörper 1 zugewandte Seite des Abschnittes 11 an und ist gegen diese Seite durch auf die Schrauben 24 aufgeschraubte Flügelmutter 28 festgeklemmt.
  • Durch die beschriebene Befestigung ist in besonders einfacher Weise auch ein individuelles Positionieren der einzelnen Trommeln und/oder ein Ausgleich der Spielabstände oder der Trommel möglich.
  • Durch den Gegenhalter 21 bzw. dessen Abstützung an der Außenfläche des Trommelkörpers ergibt sich weiterhin auch ein sicherer und zuverlässiger Halt.
  • Um ein Mitdrehen der Schrauben 24 beim Festziehen der Flügelmuttern 28 zu vermeiden, greifen diese Schrauben mit einem Vierkant-Abschnitt in den Längsschlitz 25 ein und sind dort auf diese Weise gegen Verdrehen gesichert.
  • 1
    Körper
    2
    Trommelfeld
    3
    Fellreifen
    4
    Spannreifen
    4', 4''
    Reifenabschnitt
    5
    Spannschraube
    6, 7
    Abwinklung
    8
    Traggestell
    9
    Haltestab
    10
    Klemme
    11
    Abschnitt
    12
    Bohrung
    12'
    Klemmschraube
    13
    Abschnitt
    14, 16
    Schenkel
    15
    Jochabschnitt
    17
    Klemmschraube
    18
    Kopf
    19
    Klemmplatte
    20
    Haltestab
    21
    Gegenhalter
    21', 21''
    Abschnitt
    22
    Gummipuffer
    23
    Bohrung
    24
    Klemmschraube
    25
    Langloch
    26
    Tragbügel
    27
    Kopf
    28
    Flügelmutter

Claims (8)

  1. Befestigungseinrichtung zur Verwendung bei einer Trommel, die aus einem Trommelkörper (1) und aus wenigstens einem an einer Seite des Trommelkörpers (1) vorgesehen und mittels eines Spannreifens (4) gehaltenen und spannbaren Trommelfell (2) besteht, wobei der Spannreifen (4) einen eine Trommelachse konzentrisch umschließenden und sich in Richtung der Trommelachse erstreckenden ringartigen ersten Reifenabschnitt (4') aufweist, der an einem dem Trommelfell (2) entfernt liegenden Rand eine radial nach außen gerichtete Abwinklung (6) besitzt, wobei die Befestigungseinrichtung aus einem Tragelement (11) sowie aus einem Klemmelement (13) zum Befestigen des Tragelementes (11) an dem ersten Reifenabschnitt (4') besteht, wobei das Klemmelement (13) wenigstens einen Klemmbacken (19), der eine Anlagefläche für eine Seite des ersten Reifenabschnittes (4') bildet, sowie ein Klemmstück (16) aufweist, das eine Anlagefläche zur Anlage gegen die andere Seite des Reifenabschnittes (4') bildet, wobei bei am Spannreifen (4) befestigtem Tragelement (11) das Klemmelement (13) den ersten Reifenabschnitt (4') übergreift und der erste Reifenabschnitt (4') vom Klemmbacken (19) an seiner Abwinklung (6) hintergriffen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung einen Gegenhalter (21) aufweist, der mit einer Abstützfläche (22) gegen die Außenfläche des Trommelkörpers (1) anliegt, daß dieser Gegenhalter (21) in Längsrichtung eines Tragbügels (26) verstellbar an dem Tragbügel (26) vorgesehen ist, daß das Klemmelement von einem Bügel (13) gebildet ist, der mit einem ersten Schenkel (16) die Anlagefläche bildet, daß der Klemmbacken (19) an einer in einem Gewinde eines zweiten Schenkels (14) des Bügels (13) geführten Klemmschraube (17) vorgesehen ist, und daß die Abwinklung (6) des ersten Reifenabschnitts (4') zwischen dem Klemmbacken (19) und einem die Schenkel (14, 16) des Bügels (13) verbindenden Jochabschnitt (15) aufgenommen ist.
  2. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschraube (17) mit ihrer Achse parallel zu einer die Längserstreckung der Schenkel (14, 16) einschließenden Bügelebene des Bügelabschnitts (13) liegt, daß der Klemmbacken (19) an dem zwischen den Schenkeln (14, 16) angeordneten Ende der Klemmschraube (17) vorgesehen ist, und daß am Klemmelement (10, 13) eine weitere Klemmvorrichtung (12, 12') zum Festklemmen eines Traggestells (8) oder eines Haltestabs (9) vorgesehen ist.
  3. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (11) mit der Klemmvorrichtung (12, 12') an dem zweiten Schenkel (14) des bügelförmigen Abschnittes (13) vorgesehen ist.
  4. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement ein Klotz oder ein klotzförmiger Abschnitt (11) ist, der eine Bohrung (12) zum Einführen des Haltestabes (9) sowie eine weitere Klemmschraube (12') zum Festklemmen des Klotzes am Haltestab (9) aufweist.
  5. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenhalter (21) plattenartig als mehrfach abgewinkelte Platte ausgebildet ist.
  6. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, daß am Gegenhalter (21) der Haltestab (20) vorgesehen ist.
  7. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, daß am Gegenhalter (21) Öffnungen für einen Längsschlitz (25) des Tragbügels (26) durchgreifende Klemmschrauben (24, 28) vorgesehen sind.
  8. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, daß am Gegenhalter (21) ein die Anlagefläche bildender Abstandhalter (22) aus elastischem Material vorgesehen ist.
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