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DE4311751C2 - Befestigungsvorrichtung zur Verwendung bei einer Trommel sowie Trommel mit einer solchen Befestigungsvorrichtung - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zur Verwendung bei einer Trommel sowie Trommel mit einer solchen Befestigungsvorrichtung

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DE4311751C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 sowie auf eine Trommel gemäß Oberbegriff Patentanspruch 14.
Zum Tragen von Trommeln wird in der Regel eigens ein für diesen Zweck ausgebildeter Traggurt verwendet, der z. B. aus Leder oder Textilfaser hergestellt ist und um den Körper geschlungen wird. Mittels Haken oder Karabiner, die am Traggurt vorgesehen sind, wird dieser dann mit der Trommel verbunden. Kleinere Trommeln mit größeren Trommelkörpern oder Zargenhöhen werden zusätzlich von einem vom Trommelgurt wegführenden Seitenriemen gehalten. In der Regel sind Trommeln weiterhin durch eine am Bein aufliegende Vorrichtung, nämlich durch einen Beinbügel zusätzlich abgestützt. Bei bekannten Vorrichtungen dieser Art (US 5 121 666, DE 92 03 292 U1) wird die verwendete Tragplatte, an der z. B. der Traggurt befestigt ist oder an der der Beinbügel vorgesehen ist, an den zum Spannen des Trommelfells dienenen Spannschrauben befestigt, womit allerdings ein vernünftiger und insbesondere auch starrer, die Spannung des Trommelfells nicht beeinträchtigender Halt der Tragplatte nicht gegeben ist.
Bekannt ist eine Befestigungsvorrichtung zur Verwendung bei einer Trommel (US 1 040 809), die (Befestigungsvorrichtung) zur Befestigung einer Zimbel oder eines Beckens dient und im wesentlichen aus einer leistenartigen Platte besteht, die an einem oberen und einem unteren Spannreifen der Trommel befestigt ist, und zwar durch Einhaken mit einem Ende an dem einen Spannreifen und durch Festklemmen mittels eines Klemmbackens am anderen Spannreifen. Der Befestigungsbügel dann mit seiner Längserstreckung quer zu den Spannreifen liegt, über den anderen Spannreifen wegsteht und dort die Zimbel bzw. das Becken trägt.
Diese bekannte Befestigungsvorrichtung ist nur für einen ganz speziellen Zweck bestimmt und geeignet, nicht aber zum Befestigen eines Traggurtes oder Beinbügels. Weiterhin ist mit der bekannten Vorrichtung auch kein zuverlässiger Halt gewährleistet, insbesondere dann nicht, wenn ein Nachspannen des Trommelfells über die Spannreifen erfolgt. In diesem Fall muß im bekannten Fall die Befestigungseinrichtung gelöst und neu fixiert werden.
Bekannt ist weiterhin eine Befestigungsvorrichtung zur Verwendung bei Trommeln (US 4 671 158), wobei diese Befestigungsvorrichtung im wesentlichen aus einem klotzartigen Klemmstück besteht, das an dem oberen, freien Rand eines Spannreifens befestigbar ist, und zwar mit Hilfe eines hakenartigen Spannelementes, welches eine Rippe am Trommelkörper hintergreift. Das Klemmstück der Befestigungseinrichtung ist so ausgebildet, daß es eine Ausnehmung oder Nut zur Aufnahme einer Abwinklung aufweist, die an dem dem Trommelfell entfernt liegenden Rand des Spannreifens vorgesehen ist. Mit dem Festziehen des hakenartigen Spannelementes werden aber zusätzliche Kräfte auf den Spannring ausgeübt, so daß auch bei dieser bekannten Befestigungseinrichtung eine Befestigung der Tragplatte an dem Spannring unabhängig und ohne Beeinträchtigung der Spannung des Trommelfells nicht erreicht ist. Weiterhin bewirkt das Festziehen des Spannelementes ein Verwingen des Spannreifens.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung aufzuzeigen, die bei einfacher Ausbildung zuverlässig sowie problemlos, insbesondere auch starr an der Trommel befestigt werden kann, und zwar insbesondere auch ohne Beeinträchtigung der Trommelfellspannung. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Befestigungseinrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Trommel ist entsprechend dem Patentanspruch 14 ausgeführt.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß die Tragplatte einfach und dennoch zuverlässig am Spannreifen befestigt werden kann, und zwar praktisch an jeder beliebigen Stelle dieses Spann­ reifens.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran­ sprüche.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Teildarstellung und im Schnitt eine Trommel im Bereich der Trommelfellbefestigung, und zwar zusammen mit einer am Spannreifen befestigten Tragplatte;
Fig. 2 in vereinfachter Darstellung eine Draufsicht auf die Tragplatte;
Fig. 3 in vereinfachter perspektivischer Darstellung ein an der Unterseite der Trommel mittels einer Tragplatte befestigter Beinbügel.
In den Figuren ist mit 1 der Korpus bzw. Zylinder (auch Zarge) einer Trommel bezeichnet. Auf den beiden offenen Enden dieses Trommelkörpers 1 ist jeweils ein Trommelfell vorge­ sehen, welches im Bereich seines Randes über den dortigen Rand des Körpers 1 geführt ist und mit einem Fellreifen 3 den Körper 1 im Bereich des betreffenden Endes umschließt. Zum Spannen des Trommelfells 2 ist der übliche Spannreifen 4 vorgesehen, der im wesentlichen einen ringförmigen, die Trommelachse konzentrisch umschließenden und sich in Richtung dieser Achse erstreckenden zylinderförmigen Reifenabschnitt 4' sowie einen Reifenabschnitt 4" aufweist, der mit dem Reifenabschnitt 4' einen Winkel von 90° einschließt und in einer Ebene liegt, die senkrecht zur Trommelachse angeordnet ist. Der Reifenabschnitt 4" liegt gegen den Fellreifen 3 an.
Durch an dem Reifenabschnitt 4" angreifende Spannschrauben 5 kann das Trommelfell 2 über den Spannreifen 4 gespannt werden.
Zur Erzielung einer höheren Festigkeit sind die Reifenab­ schnitte 4' und 4" an ihren Enden jeweils abgewinkelt bzw. weisen dort die ringförmigen Abwinklungen 6 bzw. 7 auf, von denen die ringförmige Abwinklung 6 am freien Ende des Reifenabschnittes 4' von diesem Reifenabschnitt radial nach außen verläuft und einen Ring bildet, der in einer senkrecht zur Trommelachse verlaufenden Ebene liegt. Die Abwinklung 7 am freien Ende des Reifenabschnittes 4" ist bei der für die Fig. 1 gewählten Darstellung nach unten, d. h. über die dem Reifenabschnitt 4' abgewandte Seite des Reifenabschnittes 4" abgewinkelt und bilden einen Ring, der sich bezogen auf die Trommelachse axial erstreckt.
Zum Befestigen der Trommel an einem nicht dargestellten Traggurt aus Leder oder Textilfaser ist an der Trommel bzw. an dem Reifenabschnitt 4' eine Trag- bzw. Tragplatte 8 befestigt. Diese Tragplatte weist einen rechteckförmigen Zuschnitt auf und ist beispielsweise aus einer Länge eines Bandmaterials aus Stahl hergestellt. Im Bereich der einen Längsseite ist die Tragplatte 8 mit mehreren Löchern 9 versehen, die parallel zu dieser Längsseite eine Lochreihe bilden. Weiterhin ist die Tragplatte 8 um eine Achse senk­ recht zu den Längsseiten der Tragplatte 8 kreisbogenförmig gekrümmt, und zwar mit einem Krümmungsradius, der gleich oder zumindest in etwa gleich dem Krümmungsradius ist, den der kreiszylinderförmige Reifenabschnitt 4' aufweist. Die Tragplatte 8 ist hochkant stehend an dem in der Fig. 1 oberen Ende des Reifenabschnittes 4' derart befestigt, daß diese Tragplatte 8 die Verlängerung des Reifenabschnittes 4' nach oben bildet und zumindest mit ihrer konkaven, der Achse der Trommel zugewandten Innenfläche fluchtend mit der betreffen­ den Innenfläche des Reifenabschnittes 4' liegt. Die Befesti­ gung ist so getroffen, daß die die Lochreihe bildenden Löcher 9 sich an der dem Reifenabschnitt 4' abgewandten Längsseite der Tragplatte 8 befinden.
Für die Befestigung der Tragplatte 8 am Spannreifen 4 sind zwei Klemmelemente 10 vorgesehen, von denen jedes einen Klemmbacken 11, eine Klemmplatte 12, eine Schraube 13 und eine Mutter 14 aufweist. Der Klemmbacken 11, der bei befestigter Tragplatte 8 bezogen auf den Reifenabschnitt 4' und die Tragplatte radial außen vorgesehen ist, bildet eine kreisbogenförmig gekrümmte Anlagefläche, mit der dieser Klemmbacken teilweise gegen die Außenfläche des Reifenabschnittes 4' und teilweise auch gegen die Außenfläche der Tragplatte 9 anliegt. Im Bereich der Anlagefläche 15 ist weiterhin eine Nut 16 vorgesehen, in die die Abwinklung 16 eingreift.
Die Klemmplatte 12 liegt gegen die Innenfläche des Reifenabschnittes 4' sowie auch gegen die konkave Innenfläche der Tragplatte 8 an. Die Schraube 3 ist durch sich deckende Bohrungen in der Klemmbacke 11, in der Tragplatte 8 und in der Klemmplatte 12 durchgeführt. Die als Scheibe ausgebildete Mutter 4 befindet sich an der Innenseite und der Kopf der Schraube 13 an der radial außenliegenden Seite. In der Fig. 2 sind mit 17 die Bohrungen für die Schrauben 13 in der Tragplatte 8 bezeichnet.
Mit den beiden Klemmelementen 10 ist die Tragplatte 8 formschlüssig und damit sicher an dem Spannreifen 4 gehalten, ohne daß ein Durchbohren des Spannreifens 4 für die Befestigung des Traggurtes notwendig ist. Da die Tragplatte 8 auf dem Reifenabschnitt 4' des Fellreifens 4 sitzt, wird durch diese Tragplatte weder das Trommelfell zusätzlich abgedeckt, noch die Spannschrauben. Da die Klemmelemente 10 grundsätzlich an jeder beliebigen Stelle des Reifenabschnittes 4' vorgesehen werden können, können diese Klemmelemente insbesondere auch so angeordnet werden, daß die Spannschrauben 5 für den zum Spannen bzw. "Stimmen" der Trommel verwendeten Schlüssel zugänglich.
Mit den Klemmelementen 10 kann weiterhin die Tragplatte auch bezogen auf den nachfolgend noch näher beschriebenen Bein­ bügel 18 an beliebiger Stelle am Reifenabschnitt 4' vorge­ sehen werden, so daß ein und dieselbe Trommel lediglich durch unterschiedliche Anordnung der Tragplatte 8 bezogen auf den Beinbügel 18 sowohl für Linkshänder als auch für Rechtshänder verwendet werden kann.
Mit Hilfe der Löcher 9 kann der jeweils verwendete Traggurt unterschiedlich an der Tragplatte 8 eingehängt werden. Hierdurch sind unterschiedliche Schräglagen der Trommel möglich, wobei durch entsprechende Anordnung der Tragplatte 8 in bezug auf den Beinbügel 18 außerdem sogar extreme Schräg­ lagen für die Trommel erreichbar sind.
Mit Hilfe der Klemmelemente 10 kann die Tragplatte 8 auch so gehalten werden, daß ihr unterer Rand einen gewissen Abstand von dem oberen Rand des Reifenabschnittes 4' besitzt, also keine direkte Berührung zwischen dem Spannreifen 4 und der Tragplatte 8 an den genannten Rändern besteht.
Der Beinbügel 18 besteht bei der dargestellten Ausführungs­ form im wesentlichen aus einem gebogenen Bügelelement 19, welches den eigentlichen Bügel bzw. die eigentliche Abstüt­ zung für die Trommel am Bein bildet. Das Bügelelement ist an einem Ende einer Stange 20 befestigt, die als Vierkant ausgebildet ist, d. h. einen quadratischen Querschnitt aufweist. Die Stange 20 reicht in ein Führungs- bzw. Klemm­ stück 21, welches eine durchgehende, an den Querschnitt der Stange 20 angepaßte Öffnung 22 sowie eine Klemmschraube 23 aufweist. Das Klemmstück 21 ist an einer Tragplatte 24 befestigt, die der Tragplatte 8 entspricht und in gleicher Weise wie die Tragplatte 8 mit Hilfe von Klemmelementen 10 an einem Spannreifen 4 bzw. an dem Reifenabschnitt 4' befestigt werden kann, und zwar an dem an der Unterseite der Trommel vorgesehenen Spannreifen 4 derart, daß das Bügelelement dann an dem unteren Ende der Stange 20 vorgesehen ist und sich diese Stange ausgehend von dem Bügelelement 19 nach oben erstreckt. Mit Hilfe des Klemmstückes 21 können die Stange 20 und damit die Lage des Bügels 19 bezogen auf die Unterseite der Trommel verstellt werden. Der Vorteil des beschriebenen Beinbügels 18 besteht darin, daß in keiner Einstellung ein Element des Beinbügels 18 über das Bügelelement 19 nach unten vorsteht und somit den Benutzer der Trommel in irgendeiner Weise behindern kann. Die Befestigung des Beinbügels 18 mit Hilfe der der Tragplatte 8 entsprechenden Tragplatte 24 hat den Vorteil, daß diese Befestigung wiederum sehr einfach und wirkungsvoll insbesondere auch ohne eine Bearbeitung des betreffenden Spannreifens 4 usw. erfolgen kann.
Die Vorteile der vorbeschreibenen Trommel und dabei insbe­ sondere die Vorteile der vorbeschriebenen Tragplatte 8 bzw. 24 lassen sich, wie folgt, zusammenfassen:
Für die Montage, weder der Tragplatte noch des Traggurtes ist ein Anbohren des Spannreifens 4 erforderlich.
Die Tragplatte 8 bzw. 24 kann einfach und problemlos an dem Spannreifen 4 durch Festklemmen formschlüssig befestigt werden.
Die Tragplatte 8 bzw. 24 ist an jeder beliebigen Stelle des Spannreifens montierbar. Der Befestigungsort der Tragplatte 8 bzw. 24 kann aber auch problemlos geändert werden.
Die Trommel ist somit lediglich durch Änderung der Lage der Tragplatte, z. B. der Tragplatte 8 sowohl für Rechtshänder als auch für Linkshänder geeignet, und zwar ohne daß aufwendige Montagearbeiten notwendig sind.
Die Tragplatte 8 bzw. 24 wird nicht mittels der an der Trommel vorgesehenen, zum Spannen des Trommelfells dienen­ den Spannschrauben gehalten. Somit ist bei der Montage auch die "Stimmung" der Trommel nicht beeinflußt.
Da sich die Tragplatte, insbesondere auch die Tragplatte 8 unmittelbar über dem Reifenabschnitt 4' befindet, ist durch diese Tragplatte die Zugänglichkeit der Spannschrauben 5 nicht beeinträchtigt. Weiterhin wird hier auch erreicht, daß der Befestigungspunkt, d. h. die Löcher 9 für den Traggurt bezogen auf den radial außenliegenden Rand, der von der Abwinklung 7 gebildet ist, radial nach innen versetzt sind. Hierdurch wird eine optimale Halterung bzw. Lage der Trommel relativ zum Körper des Benutzers und damit auch eine optimale Spielhaltung sichergestellt.
Durch die Möglichkeit der Einstellung der Tragplatte 8 bzw. 24 entlang des jeweiligen Spannreifens 4 ist es auch möglich, die Schräglage der mit dem Traggurt gehaltenen und mit dem Beinbügel 18 abgestützten Trommel in der gewünschten Weise stufenlos einzustellen.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es insbesondere möglich, das Muttergewinde für die Schraube 13 bereits in der Klemmplatte 12 vorzusehen, oder aber auf diese Klemmplatte 12 völlig zu verzichten und hierbei die mit dem Muttergewinde versehene Scheibe 14 als Klemmplatte zu nutzen, die dann mit einem in der Fig. 1 unterhalb der Achse der Schraube 14 vorgesehenen Sektor gegen die konkave Innenfläche des Reifenabschnittes 4' anliegt. Diese Ausführung hat den zusätzlichen Vorteil, daß sich die Scheibe 14 durch die einseitige Anlage gegen den Reifenabschnitt 4' beim Festdrehen der Schrauben 13 nicht mitdreht.
Bezugszeichenliste
1
Körper
2
Trommelfell
3
Fellreifen
4
Spannreifen
4
',
4
" Reifenabschnitt
5
Spannschraube
6
,
7
Abwinklung
8
Tragplatte
9
Loch
10
Klemmelement
11
Klemmbacke
12
Klemmplatte
13
Klemmschraube
14
Scheibe
15
Anlagefläche
16
Nut
18
Beinbügel
19
Bügelelement
20
Stange
21
Klemmstück
22
Öffnung
23
Klemmschraube
24
Tragplatte

Claims (14)

1. Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Traggurtes oder eines Beinbügels an einer Trommel, die aus einem Trommelkörper (1) und aus wenigstens einem an einer Seite des Trommelkörpers (1) vorgesehenen und mittels eines Spannreifens (4) gehaltenen und spannbaren Trommelfell (3) besteht, wobei der Spannreifen (4) zumindest einen eine Trommelachse konzentrisch umschließenden und sich in Richtung der Trommelachse erstreckenden ersten ringartigen Reifenabschnitt (4') aufweist und sich gegen einen Fellreifen (3) des Trommelfells (2) abstützt,
mit wenigstens einem Tragelement in Form einer Tragplatte (8, 24),
mit wenigstens einem Klemmelement (10), mit dem die Tragplatte (8, 24) derart am ersten ringartigen Reifenabschnitt (4') befestigbar ist, daß sie über den Rand dieses Reifenabschnittes wegsteht,
wobei das Klemmelement (10) wenigstens einen Klemmbacken (11), der eine Anlagefläche für eine Seite des ersten Reifenabschnittes (4') bildet, sowie ein Klemmstück (12, 14) aufweist, die eine Anlagefläche zur Anlage gegen die andere Seite des Reifenabschnittes (4') bildet, sowie
mit Mitteln zum Anpressen der Klemmbacke (11) und des Klemmstückes (12) gegen die Tragplatte und den Reifenabschnitt, wobei der Klemmbacken den Übergang zwischen dem ersten Reifenabschnitt (4') und der Tragplatte überbrückt,
dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Reifenabschnitt (4') an dem dem Trommelfell (2) entfernt liegenden Rand eine erste radial nach außen gerichtete Abwinklung (6) besitzt,
daß der Klemmbacken (11) die Abwinklung (6) hintergreift und hierfür eine Ausnehmung oder Nut (16) zur Aufnahme der ersten Abwinklung (6) aufweist, und
daß der Spannreifen (4) einen zweiten gegen den Fellring (3) anliegenden ringförmigen Reifenabschnitt (4") aufweist, der mit dem ersten Reifenabschnitt (4') einen rechten Winkel einschließt.
2. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (12, 14) eine Anlagefläche für die andere Seite der Tragplatte (8, 24) sowie gleichzeitig auch für die andere Seite des Reifenabschnittes (4') bildet.
3. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück eine Klemmplatte (12, 14) ist.
4. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (8, 24) mit einem Tragplattenrand auf dem Rand des Reifenabschnittes (4') aufsteht.
5. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum Festklemmen von wenigstens einer Schraube (13) gebildet sind, die durch eine Öffnung (17) der Tragplatte (8, 24) hindurchreicht und in ein Gewinde der Klemmbacke (11), des Klemmstückes oder der Klemmplatte (12) eingreift.
6. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Klemmelemente (10) für eine Tragplatte (8, 24) vorgesehen sind.
7. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (8, 24) um eine parallel zu den Oberflächenseiten dieser Platte angeordnete Achse gekrümmt ist.
8. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius der Krümmung der Tragplatte (8, 24) gleich oder in etwa gleich dem Radius des Reifenabschnittes (4') ist.
9. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (8, 24) mit der bezogen auf die Trommelachse innen liegenden Seite fluchtend mit der radial inneren Seite des Reifenabschnittes (4') angeordnet ist.
10. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (8) wenigstens eine Öffnung (9) für die Befestigung eines Traggurtes aufweist.
11. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Tragplatte eine Führung (21) für einen Arm oder eine Stange (20) eines Bügelelementes (19) eines Beinbügels (18) gebildet ist.
12. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung von einem Führungs- oder Klemmstück (21) an der Tragplatte (24) gebildet ist.
13. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (21) eine Klemmführung oder ein Klemmstück ist.
14. Trommel mit einer Befestigungseinrichtung zum Befestigen eines Traggurtes oder eines Beinbügels an einer Trommel, gekennzeichnet durch die Ausbildung der Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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