-
Die
Erfindung betrifft ein Verkleidungssystem für Treppen mit Tritt- und Setzstufen,
das an den Längsseiten
einer Treppe als Wandanschluss- und/oder als seitliches Stufenabschlusselement
angeordnet ist, wobei das Stufenabschlusselement als Winkelprofil
mit rechtwinklig abstehenden Schenkeln ausgebildet ist.
-
Die
Erfindung wird zur Herstellung eines Wandanschlusses und eines Stufenabschlusses
von Tritt- und Setzstufen einer Treppe eingesetzt, wobei vorwiegend
die Trittstufe aber auch zusätzlich
die Setzstufe mit flexiblem Fußbodenbelag
belegt sein können.
-
Die
Setz- und Trittstufen von aus Beton oder anderen für Treppenbauwerke
geeigneten Materialien hergestellten Treppen werden aus verschiedenen
Gründen
mit einem Bodenbelag versehen und die Kanten dieser Trittstufen
erhalten einen Kantenschutz an ihrer Stoßkante. Der Fußbodenbelag
wird auf den Trittstufen der Treppen befestigt, wobei der Fußbodenbelag
aus flexiblem Kunststoff auf den Betonflächen aufgeklebt wird. Weiterhin
ist es üblich,
dass der Fußbodenbelag über die
Stoßkante
der Trittstufe hinweg bis in den Bereich der Setzstufe geführt und
die Stoßkante
der Trittstufe zusätzlich
mit einem Stoßkantenschutz
versehen wird.
-
Aus
der
DE 81 09 282 U1 ist
eine mehrschichtige Abdeckung für
Treppenstufen bekannt.
-
In
der
DE 86 02 116 U1 ist
eine Treppe aus Keramikfliesen mit einem Wandanschlusselement beschrieben,
das aus identischen Teilen besteht, wobei sich ein Teil von einer
Trittstufe bis zur nachfolgenden Trittstufe erstreckt. Der Innenrand
eines Teiles weist zwei gegenüberliegende
rechtwinklige Kröpfungen
auf, die drei Bereiche bestimmen, einen waagerechten zur Anpassung
an die Fliese einer Stufe, einen senkrechten zur Anpassung an die
senkrechte Treppenwand der unmittelbar angrenzenden Stufe und einen
dritten, der sich dem speziellen, bei der Bildung der Stufe mitwirkenden
Teil anpasst und als gewölbte
Ausnehmung ausgebildet ist.
-
Bekannt
ist auch eine Stirnseitenverblendung für Treppen (
DE 92 14 771 U1 ), die aus
einzelnen separaten Verblendungselementen mit einem vorspringenden
Rand für
die Tritt- und Setzstufen besteht. Die einzelnen Verblendungselemente
müssen
nach ihrer Anpassung an die Treppenstufen an den Stirnseiten der Treppe
angeklebt werden.
-
Das
Verlegen von Fußbodenbelag
auf Flächen
von Treppenstufen gestaltet sich sehr zeitaufwendig und muss durch
Anpassung auf die örtlichen
Bedingungen abgestimmt werden. Alle treppenförmigen Bauwerksteile weisen
große
Ungenauigkeiten in Ausführung
und Abmessungen auf. Insbesondere sind Wandanschlüsse nur
optisch einwandfrei auszuführen,
wenn der die Verlegearbeiten ausführende Fachmann durch entsprechende
Schnitte den Fußbodenbelag
auf die Ungenauigkeiten im Anschlussbereich abstimmt. Weiterhin
haben die treppenförmigen
Bauwerksteile unterschiedliche Steigungshöhen und die Trittstufen unterschiedliche
Auftrittsbreiten. Letztlich stehen die Setzstufen und die Trittstufen
noch in einem unterschiedlich großen Winkel zueinander, der
jedoch stets gleich oder kleiner als 90° ist. Diese Maß- und Gestaltungsunterschiede
an stufenförmigen
Bauwerksteilen sind besonders häufig
bei Bauwerken anzutreffen, die zu unterschiedlichen Zeiten und von
unterschiedlichen Bauunternehmen im Auftrag verschiedener Bauherrn
errichtet worden sind. Neben einer Verlegung von Fußbodenbelag,
die auf die Besonderheiten vorgenannter Art von Bauwerksteilen Rücksicht
zu nehmen hat, um eine optisch einwandfreie Verlegung zu sichern,
ist es aus Sicherheitsgründen
erforderlich, einen Fußbodenbelag
auf Treppenstufen so zu verlegen, dass Unfallquellen durch ein späteres Ablösen des
Fußbodenbelages
vermieden werden. In Bereichen mit einer hohen Hygieneanforderung
an die Raumausgestaltung ist es auch noch erforderlich, Spaltbildungen,
z.B. zwischen Fußbodenbelag
und Bauwerksteilen zu vermeiden.
-
Zur
Minderung der Schwierigkeiten beim Verlegen von Fußbodenbelag
auf treppenförmigen
Bauwerksteilen, insbesondere zur Abdeckung von sich zwischen Fußbodenbelag
und der sich senkrecht zur Trittstufe erstreckenden Wand ergebenden
Spalten sind bereits Profilstücke
mit zwei im rechten Winkel zueinander stehenden Deckleisten bekannt,
wobei jede dieser Deckleisten im Schnitt aus einem Winkelprofil
besteht. Die Schenkel dieses Winkelprofils der Deckleisten liegen
einerseits als Wandschenkel an der Wandfläche an und andererseits als
Stufenschenkel jeweils auf der Trittstufe bzw. auf der Oberfläche der
Setzstufe auf.
-
Weiterhin
ist die Stufendeckleiste dieses Profilstücks, die auf der Trittstufe
bzw. auf der Oberfläche
der Setzstufe, in Richtung der Stufen jeweils gesehen, aufliegt,
im Querschnitt abgesetzt. Hierdurch ist die Stufendeckleiste in
eine Randzone und in eine durch eine Ausnehmung gebildete Einlagezone
für den
Fußbodenbelag
unterteilt. Durch diese stufenartige Ausbildung der Stufendeckleiste
dieses Profilstückes
ist der die Verlegung vornehmende Fachmann zwar in die Lage versetzt,
zuerst das Profilstück
zu verlegen und damit z.B. einen optisch einwandfreien Wandanschluss
zu sichern und dann anschließend
den Fußbodenbelag
in die Ausnehmung der Stufendeckleiste einzupassen, aber der erforderliche
Zeitaufwand für
die Herstellung einer Anpassung des Fußbodenbelages an die Bauwerksungenauigkeiten
bleibt immer noch sehr groß.
-
Eine ähnliche
Lösung,
bestehend aus an den Längsseiten
der Treppe angeordneten Verkleidungselementen als Wandanschluss-
und als seitliches Stufenabschlusselement oder als seitliche Stufenabschlusselemente,
ist auch aus der
DE
1 689 873 U1 bekannt. Das Stufenanschlusselement und das
Wandanschlusselement sind als kompaktes Winkelprofil mit rechtwinklig
abstehenden Schenkeln ausgebildet, die eine abschließende Einfassung
für den
Treppenbelag bilden. Das Stufenabschlusselement wird mittels Dübeln und
Ankerschrauben befestigt.
-
Obgleich
mit dem Einsatz dieses Profilstückes
das Problem der Maß-
und Gestaltungsunterschiede an stufenförmigen Bauwerksteilen hinsichtlich
der optischen Auswirkungen derselben gelöst erscheint, wird das Problem
des Kostenaufwandes bei Verlegearbeiten von Fußbodenbelag auf mit Maß- und Gestaltungsfehlern
belasteten, stufenförmigen
Bauwerksteilen nicht gelöst.
Grundsätzlich
haftet diesem Profilstück
der Mangel an, dass das Verlegen von Fußbodenbelag auf treppenförmigen Bauwerksteilen
auf Grund der umfangreichen Anpassungsmaßnahmen zu zeitaufwendig ist.
Insbesondere zeigt sich dies dann, wenn die Setzstufe und die Trittstufe
in einem beliebigen, nicht definierten Winkel zueinander stehen.
In diesem Fall muss zur Herstellung des anzupassenden Winkels des
Profilstückes
aus einer der Deckleisten, d.h. entweder aus der Wandleiste – bei der
Ausführung
als Wandanschluss oder aus der Abschlussleiste – bei der Ausführung als
Stufenanschluss – durch
einen Doppelschnitt, ein entsprechender Abschnitt herausgeschnitten
werden, um Bewegungsfreiheit im Profilstück zu schaffen. Hierdurch kann
beim Verlegen von dem vorgegebenen Winkel abgewichen werden und
das Profilstück
an den erforderlichen Winkel angepasst werden.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verkleidungssystem für Treppen
mit Tritt- und Setzstufen, bestehend aus an den Längsseiten
einer Treppe angeordneten Verkleidungselementen als Wandanschluss-
und als seitliches Stufenabschlusselement oder als seitliche Stufenabschlusselemente,
zu schaffen, das während
der Montage eine schnelle und mit geringem Aufwand verbundene Anpassung
an die jeweilige Winkelstellung von Tritt – zu Setzstufe ermöglicht.
-
Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis
8.
-
Das
Wandanschlusselement und das Stufenabschlusselement bei einer unmittelbar
an der Wand anliegenden Treppe, oder die Stufenabschlusselemente
bei einer Freitreppe, bestehen aus alternierend angeordneten, unterschiedlichen
winkelförmigen
Formstücken
aus elastisch verformbarem Material, jeweils einem Trittstufenkantenformstück, das
die Trittstufenkante umschließt,
und einem sich anschließenden
Setzstufenkantenformstück,
das im Bereich der Setzstufenkante angeordnet ist, wobei sich die
beiden Formstücke
jeweils über
einen Teilbereich von Setzstufe und Trittstufe erstrecken. Im Ausgangszustand
weisen die Trittstufenkantenformstücke einen Winkel von nicht
kleiner als 90° und
die Setzstufenkantenformstücke
einen Winkel von nicht größer als
90° auf,
und sind im Stufenwinkelbereich mit einem in der Winkelstellung
veränderbaren Winkelanpassungsabschnitt
ausgerüstet.
-
Durch
den veränderbaren
Winkelanpassungsabschnitt ist es nunmehr möglich, während der Montage durch die
Gestaltung von unterschiedlichen Winkelausbildungen, eine Anpassung
an die wirkliche, d.h. vorgefundene Winkelstellung von Tritt- und
Setzstufe vorzunehmen. Um diese Anpassung mit geringem Zeitaufwand
vornehmen zu können
ist die Materialdicke des Winkelanpassungsabschnittes der wand-
oder stufenseitigen Schenkel auf gleich oder kleiner 70 %, bezogen
auf die ursprüngliche
Materialdicke des Formstückes, reduziert.
-
Durch
diese Maßnahme
kann bei der Verarbeitung zur Anpassung ein beliebiger Gehrungsschnitt
im Stoßbereich
der Wand- bzw. Freistufenschenkel vorgenommen werden und anschließend können die
Wand- bzw. Freistufenschenkel aufeinanderzubewegt und miteinander
verbunden werden, ohne eine Materialverdickung zu erhalten.
-
Hierzu
ist die Fläche
des Winkelanpassungsabschnitts als spitzwinkelförmig verlaufendes Segment ausgebildet
ist, dessen Scheitelpunkt auf der Winkelhalbierenden entweder am
Schnittpunkt der Innen- oder der Außenkanten der betreffenden
Schenkel liegt.
-
Der
Scheitelpunkt des Winkelanpassungsabschnitts der Setzstufenkantenformstücke liegt
am Schnittpunkt der Außenkanten.
An den Trittstufenkantenformstücken
befindet sich das spitzwinkelförmig
verlaufende Segment in um 180° gedrehter
Lage, so dass der Scheitelpunkt am Schnittpunkt der Innenkanten
liegt.
-
Die
Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung ergeben
sich bei der Montage der vorschlagsgemäß ausgebildeten Formstücke als
Wandanschlusselement oder Stufenabschlusselement. Der mit der Verlegung
von flexiblem Fußbodenbelag
und/oder mit der Anbringung eines Stoßkantenschutzes auf bzw. an
treppenförmigen
Bauwerksteilen befasste Fachmann kann alle bauwerksseitig vorhandenen
Ungenauigkeiten, die sich insbesondere erschwerend im Wandanschlussbereich
und im Freistufenbereich beim Verlegen von Fußbodenbelägen bzw. beim Anbringen eines
Stoßkantenschutzes
bemerkbar machen, mittels dieser erfindungsgemäß gestalteten Formstücke einfach
und ohne zusätzlichen
Zeitaufwand ausgleichen. Insbesondere sind die bei einzelnen Stufen
einer Treppe unterschiedlichen Winkelstellungen zwischen Setz- und
Trittstufen problemlos auszugleichen, indem das Segment der Formstücke zur
Anpassung an den durch die Tritt- und Setzstufen gebildeten Winkel
teilweise oder vollständig
entfernt wird und die gebildeten Schnittkanten durch Kleben oder Schweißen miteinander
verbunden werden. Dadurch wird ein stabiler Endzustand der Formstücke erreicht.
-
Sofern
die treppenartig gestalteten Bauwerksteile mit einem Stoßkantenschutz
versehen sind, weisen die Trittstufenkantenformstücke eine
passgenaue Ausnehmung zur Aufnahme der Enden eines Stoßkantenschutzprofils
auf.
-
Das
Wandanschlusselement kann verschiedenartig ausgebildet sein, wobei
entweder die Trittstufenkantenformstücke und die Setzstufenkantenformstücke als
Flachwinkel ausgebildet sind oder im Querschnitt als Winkelprofil.
-
Die
Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
In der zugehörigen
Zeichnung zeigen:
-
1 ein
Teilstück
einer mit einer Seite an einer Wand anliegenden Treppe mit einem
aus einem Winkelprofil bestehendem Wandanschlusselement und einem
seitlichen Stufenabschlusselement, in perspektivischer Darstellung,
-
2 ein
Teilstück
einer mit einer Seite an einer Wand anliegenden Treppe mit einem
aus Flachwinkeln bestehendem Wandanschlusselement und einem seitlichen
Stufenabschlusselement, in perspektivischer Darstellung,
-
3 eine
Seitenansicht des Trittstufenkantenformstückes des Wandanschlusselementes
gemäß 1,
-
4 eine
Seitenansicht des Setzstufenkantenformstückes des Wandanschlusselementes
gemäß 1,
-
5 eine
Seitenansicht des Trittstufenkantenformstückes des Wandanschlusselementes
gemäß 2,
-
6 eine
Seitenansicht des Setzstufenkantenformstückes des Wandanschlusselementes
gemäß 2 und
-
7 eine
Seitenansicht des Trittstufenkantenformstückes des Stufenanschlusselementes
gemäß 2.
-
Das
in 1 gezeigte Teilstück einer Treppe aus Beton,
die mit ihrer linken Seite an einer Treppenhauswand 10 anliegt,
besteht aus Trittstufen 1 mit einer Trittstufen- bzw. Stoßkante 1a und
Setzstufen 2 mit einer Setzstufenkante 2a.
-
An
der zur Treppenhauswand 10 zeigenden Seite ist wandseitig
ein Wandanschlusselement 3 angeordnet und an der gegenüberliegenden
Seite, der Stufenbegrenzung 12, freistufenseitig ein Stufenabschlusselement 4,
die sich jeweils über
die gesamte Anzahl der Stufen erstrecken. Das Wandanschlusselement 3 besteht
aus alternierend angeordneten winkelförmigen Formstücken, einem
vorderen Trittstufenkantenformstück 3a und
einem hinteren Setzstufenkantenformstück 3b. Die Formstücke 3a und 3b sind
im Querschnitt als Winkelprofil ausgebildet und haben zwei im rechten
Winkel angeordnete Schenkel 3' und 3''.
Der eine Schenkel 3' liegt
in Einbaulage als Wandschenkel an der Wand 10 an und der
andere Schenkel 3'' bedeckt als
Stufenschenkel die Tritt- 1 und Setzstufen 2.
-
Die
alternierend Stoß an
Stoß angeordneten
Formstücke 3a und 3b, 4a und 4b sowie 5a und 5b erstrecken
sich jeweils über
einen Teilbereich von Setz- 2 und Trittstufe 1.
Bei der in 2 gezeigten Ausführung besteht
das Wandanschlusselement 5 ebenfalls aus Trittstufenkantenformstücken 5a und
Setzstufenkantenformstücken 5b,
die jedoch als Flachwinkel ausgebildet sind und demzufolge nur Wandschenkel 5' aufweisen.
-
Die
in den 1 und 2 gezeigten Stufenabschlusselemente 4,
die an der rechten Seite der Treppe, der Stufenbegrenzung 12,
angeordnet sind, bestehen aus abgewinkelten Trittstufenkantenformstücken 4a und
Setzstufenkantenformstücken 4b,
die im Querschnitt als Winkelprofil ausgebildet sind, mit jeweils
zwei Schenkeln 4' und
zwei Schenkeln 4'', die im rechten
Winkel zueinander angeordnet sind. Der eine der beiden Schenkel 4'' bedeckt die Trittstufe 1 und
der andere die Setzstufe 2 als sogenannter Stufenschenkel.
Die beiden Schenkel 4' liegen
als vertikal bzw. horizontal verlaufender Seitenschenkel an der
seitlichen Begrenzung 12 der Treppe an. Die Trittstufen- 4a und
Setzstufenkantenformstücke 4b sind
ebenfalls Stoß an
Stoß angeordnet
und erstrecken sich jeweils über
einen Teilbereich von Setz- 2 und Trittstufe 1.
-
Die
Aufteilung der Wandanschlusselemente 3, 5 und
der Stufenabschlusselemente 4 in zwei Teile, den Tritt-
und Setzstufenkantenformstücken,
ist erforderlich, um diese an unterschiedliche Auftrittsbreiten
der Trittstufe 1 einerseits und andererseits an die jeweilige
Stufenhöhe
anzupassen.
-
In
den 3 bis 8 sind einzelne
Tritt- und Setzstufenkantenformstücke als Einzelteile dargestellt.
-
Das
in 3 gezeigte Trittstufenkantenformstück 3a des
Wandanschlusselementes 3 besteht aus einem rechtwinkligen
Winkelprofilstück
mit jeweils zwei abstehenden Schenkeln 3' und zwei abstehenden Schenkeln 3''. Die zwei abstehenden Schenkel 3' und die zwei
abstehenden Schenkel 3'' bilden jeweils
einen rechten Winkel.
-
Die
beiden Schenkel 3' liegen
nach der Montage an der Treppenhauswand 10 an. Von den
beiden Schenkeln 3'' bedeckt der
vertikale Schenkel die Setzstufe 2 und der andere, horizontale
Schenkel, die Trittstufe 1. Das Trittstufenkantenformstück 3a ist
mit einem Winkelanpassungsabschnitt 7 ausgerüstet, der
durch die beiden Strahlen 6 begrenzt ist und als spitzwinkelförmig verlaufendes
Segment ausgebildet ist. Der Scheitelpunkt 8 der Strahlen 6 befindet
sich bei diesem Formstück 3a an
der Innenkante 13 der Schenkel 3' und liegt auf der Winkelhalbierenden
X.
-
Zur
Anpassung des Trittstufenkantenformstückes 3a an die unterschiedliche
Neigung zwischen Setzstufe 2 und Trittstufe 1 verfügt dieses über einen
Winkelanpassungsabschnitt 7, der auf die Winkelerfordernisse,
die durch die Anordnung von Setzstufe 2 und Trittstufe 1 zueinander
gegeben sind, einstellbar ist, indem ein dreieckförmiger Ausschnitt
herausgeschnitten wird und anschließend eine Verklebung in der
Schnittfuge erfolgt.
-
Hierzu
ist die Materialdicke im Bereich des Winkelanpassungsabschnitts 7 um
die Hälfte
reduziert. Die Materialdickenreduzierung im Winkelanpassungsabschnitt 7 erstreckt
sich über
den gesamten Flächenbereich,
der durch die Strahlen 6 begrenzt ist. Der durch die beiden
Strahlen 6 gebildete Winkel α beträgt ca. 20°.
-
In 4 ist
das sich passgenau an das Trittstufenkantenformstück 3a anschließende Setzkantenformstück 3b dargestellt,
das ebenfalls einen Winkelanpassungsabschnitt 7 aufweist,
der durch die beiden Strahlen 6 begrenzt ist und als spitzwinkelförmig verlaufendes
Segment ausgebildet ist. Der Scheitelpunkt 8 der Strahlen 6 befindet
sich bei diesem Formstück 3b an
der Außenkante 14 der
Schenkel 3' und
liegt ebenfalls auf der Winkelhalbierenden X. Die beiden Schenkel 3' liegen an der
Treppenhauswand 10 an und der eine Schenkel 3'' bedeckt die Setzstufe 2 und
der andere Schenkel 3'' die Trittstufe 1.
-
Die
in den 5 und 6 gezeigten Formstücke, das
Trittstufenkantenformstück 5a und
das Setzstufenkantenformstück 5b,
stellen im Vergleich zu den zuvor beschriebenen Formstücken 3a und 3b eine
andere Ausführungsvariante
dar und bestehen, wie in 2 gezeigt, aus einem Flachwinkel
mit je zwei Schenkeln 5',
die nach erfolgter Montage das Wandanschlusselement 5 zur
Treppenhauswand 10 bilden. Die beiden Schenkel 5' der beiden
Formstücke 5a und 5b schließen im Ausgangszustand,
d.h. im Zustand vor der Verarbeitung, einen Stufenwinkel ein, der
90° ist.
Die Anpassung der Formstücke
an das jeweilige wirkliche Winkelverhältnis erfolgt durch Ausschneiden
eines dreieckförmigen
Materialstückes
aus dem in der Materialdicke reduzierten Winkelanpassungsabschnitt 7.
Darauf folgend wird der wirkliche Stufenwinkel eingestellt und die Schnittfuge
verklebt bzw. verschweißt.
Die Winkelanpassungsabschnitte 7 sind in analoger Weise
wie bei den zuvor erläuterten
Formstücken 3a und 3b ausgeführt und
mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
Sofern
die Stoßkanten
der aus Setzstufe 2 und Trittstufe 1 bestehenden
Treppen 1; 2 mit einem Stoßkantenschutzprofil 12 versehen
sind, wie in 2 gezeigt, sind die stoßkantenseitigen,
Trittstufenkantenformstücke 3a, 4a und 5a in
der Materialdicke auf die des Profils des Stoßkantenschutzes angepasst.
Die Trittstufenkantenformstücke, 4a (7)
und 5a (5) weisen hierzu eine dem Profil 12 des
Stoßkantenschutzes entsprechende
Materialausnehmung 9 auf. Bei den aus einem Winkelprofil
bestehenden Trittstufenkantenformstücken 3a und 4a sind
in dem Bereich, in dem diese den Stoßkantenschutz 22 überdecken,
die Schenkel 3'' und 4'' in ihrer Materialdicke um das
Maß der
Materialdicke des Stoßkantenschutzprofils 12 reduziert.
-
In 7 ist
ein Trittstufenkantenformstück 4a gezeigt,
das zur Verkleidung der seitlichen Stufenbegrenzung 12 eingesetzt
wird. Diese ist als Winkelprofil ausgebildet und besitzt einen Schenkel 4'' der die Trittstufe 1 bedeckt
und einen Schenkel 4'', der die Setzstufe 2 bedeckt.
Die beiden Schenkel 4' liegen
an der seitlichen Stufenbegrenzung 12 an. Der Winkelanpassungsabschnitt 7 ist
in analoger Weise wie bei den anderen Trittstufenkantenformstücken ausgebildet.
An die Trittstufenkantenformstücke 4a schließen sich
die dazugehörigen
Setzkantenformstücke 4b an,
die im Ausgangszustand vorzugsweise einen Stufenwinkel von kleiner oder
gleich 90° aufweisen.
-
Die
Trittstufenkantenformstücke 4a und
Setzkantenformstücke 4b,
die wie in 2 gezeigt, die Verkleidung an
der rechten Seite der Treppe bilden, können in jeweils seitenverkehrter
Ausführung
auch an der linken Seite der Treppe angeordnet werden. Die ist z.B.
bei Freitreppen der Fall oder Treppen, die mit der rechten Seite
an der Treppenhauswand anliegen.
-
Die
erfindungsgemäß gestalteten
Formstücke
bestehen aus elastisch verformbaren Material.
-