DE4334544A1 - Verfahren zur Verwertung eines Ausgangsmaterials - Google Patents
Verfahren zur Verwertung eines AusgangsmaterialsInfo
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- C10—PETROLEUM, GAS OR COKE INDUSTRIES; TECHNICAL GASES CONTAINING CARBON MONOXIDE; FUELS; LUBRICANTS; PEAT
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- C10B47/28—Other processes
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verwertung eines Ausgangsmaterials,
bestehend aus polymerem Verpackungsmaterial ohne Inhaltsreste oder mit
Inhaltsresten, die verschwelbar oder nicht verschwelbar bzw. pyrolisierbar oder
nicht pyrolisierbar sind oder sonstiges Verpackungsmaterial mit den genannten
Inhaltsresten.
Es kann sicher hierbei z. B. um Verpackungen aus der Kosmetikindustrie (z. B.
Sonnenmilchflaschen) oder um Arzneimittelverpackungen (z. B. Salbentuben)
und deren Inhaltsreste handeln. Es kann sich aber auch z. B. um Farb- u.
Lackreste und deren Behälter handeln, auch soweit es sich bei diesen Behältern
um Metallbehälter handelt.
Bisher erfolgt eine Verwertung der Farb- und Lackreste und deren Behältnisse
oder des anderen genannten Verpackungsmaterials und der darin befindlichen
Reststoffe überhaupt nicht. Es erfolgt vielmehr eine Entsorgung als Sondermüll.
Hierbei erfolgt gelegentlich eine Verbrennung von Farb- und Lackresten.
Ähnliches gilt für die übrigen Reststoffe und die zugehörigen Verpackungen, die
diese Reststoffe aufweisen.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Deponiebelastung mit
solchem Material sowie eine Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen zu
vermeiden und solche Materialien einer nutzbringenden Verwertung zuzuführen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgem. dadurch gelöst, daß das Verpackungsmaterial
und, soweit vorhanden, die Inhaltsreste in einen Reaktionsraum eingebracht
werden, in welchem alle verschwelbaren Bestandteile durch entsprechende
Temperaturführung im Reaktionsraum nach Bedarf einer Verschwelung oder
einer Pyrolyse unterworfen werden, worauf die entstehenden Gase als
Energieträger für eine Feuerung benutzt und Rückstände für eine
Weiterbehandlung ausgetragen werden.
Mit Durchführung dieses Verfahrens können somit die genannten und bisher als
Sondermüll anzusehenden Ausgangsmaterialien unbehandelt einem
Verschwelungsprozeß oder einem Pyrolyseprozeß unterworfen werden, bei dem
die Reststoffe, wie z. B. die Farb- oder Kosmetika-Reste, in weiterverwertbare
Gase zerfallen. Bezüglich der Kosmetika-Reste zerfallen auch deren in der Regel
aus einem chlorfreiem Thermoplast bestehenden Verpackungen zu einem
weiterverwertbaren, z. B. brennbaren Gas. Für den Fall, daß ein
Gemischteintrag erfolgt, bleiben lediglich die Metallbehälter der Farb- und
Lackreste übrig, die nach der Verschwelung oder Pyrolyse der Farb- und
Lackreste recycelt werden können. Die Belastung einer Deponie für Sondermüll
mit solchen Resten und Materialien wird vermieden und es wird aus den bisher
als Abfall behandelten Stoffen wiederverwertbares oder weiterverwertbares Gut
gewonnen.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgeschlagen, daß zur Beschickung
des Reaktionsraumes nur die eine oder nur die andere Sorte von
Verpackungsmaterial als Ausgangsmaterial verwendet wird. Die
Verfahrensumgebung und die gerätetechnische Ausgestaltung zur Durchführung
des Verfahrens kann vereinfacht werden bei einer solchen Auftrennung. Das
erfindungsgem. Verfahren umfaßt somit auch z. B. die nach dem Verfahren
durchgeführte Verwertung von Kosmetikabehältnissen mit Kosmetikaresten bzw.
Farbbehälter mit Farb- und Lackresten allein, ohne die gleichzeitige
Durchführung eines getrennt ablaufenden Verfahrens für die Verwertung des
jeweils anderen Ausgangsmaterials. Für die Erfindung ist also nicht Bedingung,
daß zwei oder mehr Arten von Behältern oder Verpackungen mit ihren
jeweiligen Resten gemischt oder zwar getrennt aber gleichzeitig verarbeitet
werden. Auch die Verarbeitung nur einer einzigen Behälterart mit Reststoffen ist
von diesem Verfahren umfaßt.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die
Verpackungsmaterialien vor der Beschickung zerkleinert werden. Hierdurch wird
eine größere Beschickungsdichte sowie eine bessere Zugänglichkeit der
Restinhalte erreicht.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung wiederum sieht vor, daß die bei der
Zerkleinerung getrennt anfallenden Inhaltsreste, wie z. B. Farb- und Lackreste
bzw. Kosmetika-Reste, zusammen mit ihren zerkleinerten Verpackungen in den
Reaktionsraum geführt oder zusammen oder getrennt voneinander in einen
jeweils gesonderten Reaktionsraum ohne Verpackungsmaterialien geführt
werden. Bei der Zerkleinerung der genannten Verpackungen, die vorzugsweise
in einem Schredder erfolgt, werden die Restinhalte der Verpackungen teilweise
von den Verpackungen bzw. den Verpackungsstücken getrennt und sammeln
nicht in einem entsprechenden Sumpf des Schredders, von wo aus sie
entnommen werden können und wiederum jeweils gemeinsam als Stoffgemenge
oder jeweils getrennt, je nach dem auch, wie sie anfallen, in einen für die
Verschwelung oder die Pyrolyse geeigneten Reaktionsraum geführt werden
können. Sie können aber auch in den Reaktionsraum geführt werden, in welchem
die zugeordneten Verpackungsstücke der Verschwelungstemperatur oder der
Temperatur für die Pyrolyse ausgesetzt werden.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgem. Verfahrens sieht vor, daß die bei
der Verschwelung oder Pyrolyse entstehenden Rückstände nach Metallteilen und
sonstigen Rückständen getrennt werden. Soweit das Ausgangsmaterial Metalle
oder Metallteile enthält, können diese nicht verschwelt oder der Pyrolyse
unterworfen werden. Sie bleiben erhalten und können nach Durchführung der
Verschwelung oder der Pyrolyse der an ihnen haftenden Stoffe wieder
ausgetragen und recycelt werden.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgem. Verfahrens sieht vor, daß
mindestens ein Teil des bei der Verschwelung oder der Pyrolyse entstehenden
Gases als Brennstoff zur Aufrechterhaltung der notwendigen Temperatur im
Reaktionsraum verwendet wird. Auf diese Art und Weise kann eine
Fremdenergiezuführung zur Durchführung des Prozesses vermieden werden,
wodurch die Wirtschaftlichkeit erhöht wird.
Ergänzend ist nach der Erfindung noch vorgeschlagen, daß das
Ausgangsmaterial, ggfls. in zerkleinerter Form, als Aufgabegut chargenweise
oder kontinuierlich in nicht komprimierter Form zur Verschwelung oder
Pyrolyse durch einen den Reaktionsraum enthaltenden Ofen geführt wird. Es ist
möglich, die Verschwelung oder die Pyrolyse kontinuierlich aber auch
diskontinuierlich durchzuführen und es ist weiter möglich, das Aufgabegut
kontinuierlich oder chargenweise zuzugeben. In jedem Fall muß darauf geachtet
werden, daß das Aufgabegut eine lockere Formation beibehält und nicht
beispielsweise durch das Transportmittel für die Aufgabe komprimiert wird. Eine
Komprimierung würde die Verschwelung oder die Pyrolyse erschweren.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß während der Führung
durch den Ofen in Transportrichtung die Temperatur im Reaktionsraum des
Ofens, beginnend bei einer Anfangstemperatur, gesteigert wird bis auf eine
gewünschte Temperatur, wobei die während dieses Prozesses entstehenden Gase
abgeführt werden. Hierdurch ist im Eingangsbereich des Ofens eine relativ kleine
Wärmemenge vorhanden, die bei Bedarf auch gut abgeschirmt werden kann, so
daß das Aufgabegut nicht bereits in der Transporteinrichtung, mit der das
Aufgabegut in den Ofen geführt wird, erhitzt wird. Wird eine kontinuierliche
Abführung der entstehenden Gase durchgeführt, erzwingt dies vorteilhafterweise
eine bestimmte, gewünschte Strömungsrichtung der Atmosphäre im Ofen selbst.
Ergänzend ist nach der Erfindung vorgeschlagen, daß nach der Verschwelung
oder der Pyrolyse die verbleibenden Rückstände ausgetragen und in
gewünschtem Umfang gekühlt werden. Nach erfolgter Kühlung ist die
Handhabung der Rückstände zur Trennung beispielsweise von Metallen von den
sonstigen Rückständen wesentlich leichter.
Nach einer Ergänzung der Erfindung ist vorgeschlagen, daß die Verschwelung
oder die Pyrolyse im Reaktionsraum in sauerstoffarmer oder Sauerstofffreier
Atmosphäre erfolgt. Hierdurch wird mit Sicherheit eine unerwünschte
Verbrennung vermieden und es kann die Entstehung unerwünschter
Verbindungen mit Sauerstoff verhindert werden. Hierdurch wird die Gewinnung
von weiterverwertbarem Schwelgas oder Pyrolysegas und von Metallen
erleichtert.
Ergänzend ist nach der Erfindung dann noch vorgeschlagen, daß zur Schaffung
einer mindestens sauerstoffarmen Atmosphäre von der Aufgabeseite her
zusammen mit dem Aufgabegut und/oder über gesonderte Zuführmittel dem
Reaktionsraum ein Inertgas oder Stickstoffgas zugeführt wird. Durch die
Einbringung oder Flutung des Reaktionsraumes mit Inertgas oder Stickstoffgas
kann sehr einfach eine sauerstoffarme Atmosphäre erreicht werden. Das
eingebrachte Inertgas oder Stickstoffgas kann ebenfalls problemlos mit dem
entstehenden Schwelgas ausgetragen werden und braucht von diesem nicht mehr
getrennt zu werden für eine Weiterverwendung dieses Gases.
Eine andere Ergänzung der Erfindung sieht vor, daß aus dem Reaktionsraum
kontinuierlich oder bedarfsweise dort enthaltene Gase abgezogen und entstaubt
werden. Die Entstaubung erleichtert die Weiterverwertung solcher Gase. Der
Abzug an sich kann dabei so durchgeführt werden, daß kein unerwünschter
Unterdruck im Reaktionsraum entsteht.
Weiter ergänzend ist dann nach der Erfindung vorgeschlagen, daß die
Temperatur der Leitungen für die abzuziehenden Gase mindestens bis zur
Entstaubung so gehalten wird, daß ein Auskondensieren von Gasen, insbesondere
bei Berührung mit den Leitungswänden, vermieden wird. Ein Auskondensieren
der noch erhebliche Staubanteile mitführenden Gase an den Wänden der
Leitungen führt dazu, daß sich alsbald dort eine entsprechende Staubkruste
bildet. Dies soll vermieden werden. Auskondensiertes Gas ist außerdem
schwierig wieder abzuführen.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß Gase aus dem
Reaktionsraum an mindestens einer ausgewählten Stelle im Reaktionsraum
abgezogen werden. Dies kann z. B. mit Hilfe mindestens einer in den
Reaktionsraum hineinragenden Lanze geschehen. Hierdurch können die
Schwelgase oder Pyrolysegase im Schwerpunktbereich ihrer Entstehung
abgezogen werden, wodurch der gleichzeitige Abzug von Inertgas oder
Stickstoffgas minimiert werden kann.
Weiter ist nach der Erfindung vorgeschlagen, daß das Aufgabegut unter ständiger
Durchmischung im Reaktionsraum umgewälzt wird. Dies sorgt für eine
gleichmäßige Erwärmung des Aufgabegutes und damit für einen reibungslosen
Prozeßablauf.
Ergänzend ist dann nach der Erfindung noch vorgeschlagen, daß die
Durchmischung und Umwälzung durch Drehung des Reaktionsraumes um eine
horizontale oder zur Horizontalen in vertikaler Richtung leicht geneigte
Rotationsachse bewirkt wird. Dies ist eine sehr einfache Methode einer
Durchmischung, die auch apparativ leicht realisierbar ist. Bei geneigter
Rotationsachse wird zusätzlich ein axialer Transport des Aufgabegutes durch den
Reaktionsraum erreicht, ohne daß hierdurch zusätzliche Transportmittel
notwendig werden.
Wiederum eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß innerhalb eines
Drehrohres, das innerhalb eines als Trommelofen ausgebildeten Ofens den
Reaktionsraum bildet, in Richtung des Transportes des Aufgabegutes eine
Temperatursteigerung, beginnend bei einer gewünschten Anfangstemperatur und
sich steigernd mindestens bis zur gewünschten Verschwelungstemperatur oder
Pyrolysetemperatur erfolgt, wobei die Größe der Temperatursteigerung und die
Transportgeschwindigkeit des Aufgabegutes in Längsrichtung des Drehrohres so
bemessen werden, daß ein Verkleben des Aufgabegutes mit der Wand des
Drehrohres vermieden wird. Eine solche geeignete Temperaturführung und
Transportgeschwindigkeit kann in Abhängigkeit von der Zusammensetzung des
Aufgabegutes festgelegt werden. Es ist aber auch möglich, eine entsprechende
Temperaturführung mit Hilfe von Versuchen zu ermitteln. Solche Versuche sind
einfach durchführbar und müssen nur einmal durchgeführt werden, um die
notwendige Temperaturführung zu kennen. Eine in dieser Art richtig gestaltete
Temperaturführung sorgt für eine optimale Ausbeute an Schwelgas oder
Pyrolysegas und verhindert gleichzeitig die Verschmutzung des Reaktionsraumes.
Wie weiter vorgeschlagen, soll die gewünschte Verschwelungstemperatur ca.
500°C betragen. Diese Temperatur liegt deutlich unterhalb der
Schmelztemperatur für die zu erwartenden Metalle, läßt jedoch insbesondere
Polymere sicher verschwelen. Aber auch Verschwelungstemperaturen zwischen
300°C und 500°C sind häufig sehr wirtschaftlich. Für die Durchführung einer
Pyrolyse können die Temperaturen entsprechend höher gewählt werden.
Vorrichtungsmäßig kann das Verfahren nach der Erfindung durchgeführt werden
mit einem Trommelofen mit einem Drehrohr zur Bildung des Reaktionsraumes
und einem diesen umgebenden Brennraum mit mindestens einer Heizeinrichtung
für mindestens eine Heizzone sowie einer eingangsseitig angeordneten
Aufgabevorrichtung für das Aufgabegut und mit einem Austrag für
Verschwelungsrückstände und nicht verschweltes Gut, bei dem eingangsseitig im
Drehrohr eine Wärmebarrikade vorgesehen ist, mindestens zur Verminderung
der Wärmeabstrahlung in den Aufgabebereich und bei dem weiter der
Reaktionsraum Mittel zur Gasentnahme aufweist, wobei diese Mittel zur
Gasentnahme mit einer Entstaubungseinrichtung zur Entstaubung des
entnommenen Gases verbunden oder verbindbar sind und Mittel zur
Temperaturbeeinflussung aufweisen derart, daß die Mittel zur Gasentnahme in
ihrer Temperatur so gehalten sind, daß eine Kondensatbildung mindestens an den
Mitteln zur Gasentnahme vermieden wird und bei dem von der Aufgabeseite her
fortschreitend mehrere Heizzonen mit zugeordneten Brennern vorgesehen sind,
die mit unterschiedlichen Heizleistungen betreibbar sind, wie er aus der nicht
vorveröffentlichten DE-PS 43 04 294.5-24 bekannt ist. Ein solcher Trommelofen
kann wahlweise kontinuierlich aber auch diskontinuierlich beschickt werden,
wobei solche Beschickungseinrichtungen bereits bekannt sind. Solche bekannten
Beschickungseinrichtungen sind auch schon in der Lage, das Aufgabegut locker
und ohne Komprimierung einzubringen. Das Aufgabegut kann bei Bedarf
portionsweise in einer Schleuse von der Außenatmosphäre getrennt und mit
einem Inertgas oder mit Stickstoff geflutet und in diesem gefluteten Zustand in
den Drehrohrofen geschickt werden. Die eingangsseitige Wärmebarrikade sorgt
dafür, daß das Aufgabegut nicht unerwünscht früh erhitzt wird. Die in den
Reaktionsraum hineinragenden Mittel zur Gasentnahme erlauben eine Entnahme
des im Drehrohr befindlichen Gases an einer gewünschten Stelle. Diese Stelle ist
vorzugsweise der Schwerpunkt der Entstehung der Schwelgase oder der
Pyrolysegase, so daß weit überwiegend Schwelgase bzw. Pyrolysegase und
möglichst wenig Inertgas oder Stickstoffgas entnommen wird. Dieses Gas wird
sodann einer Entstaubung zugeführt, wobei die Mittel zur Gasentnahme
ausreichend warm gehalten werden, so daß eine Kondensatbildung an oder in
diesen Mitteln vermieden werden kann. Die genannten Einrichtungen in
Kombination mit mehreren Heizzonen, die mit unterschiedlichen Heizleistungen
betrieben werden, sorgen dafür, daß innerhalb des Reaktionsraumes eine
gewünschte und zweckmäßige Temperaturführung erreicht werden kann. Die
Gesamtheit der vorbeschriebenen Merkmale des Drehrohrofens ermöglicht es,
auf wirtschaftliche Art und Weise aus dem genannten Ausgangsmaterial
weiterverwertbare Stoffe, wie das beschriebene Schwelgas bzw. Pyrolysegas, zu
gewinnen. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die Wärmebarrikade als Vollschnecke
mit mindestens anderthalb Gang ausgebildet ist. Durch eine solche Vollschnecke
wird die direkte Strahlungswärme sicher von der Aufgabeseite fern gehalten und
es wird dennoch das aufgegebene Gut zuverlässig in den Reaktionsraum
transportiert.
Sinnvoll ist, wenn die Mittel zur Gasentnahme zur Vermeidung von
Kondensation beheizt, mindestens aber isoliert sind. Bei einer gesonderten
Beheizung dieser Mittel kann die notwendige Temperatur gewählt und mit
Sicherheit eingehalten werden, so daß auch eine Kondensatbildung
ausgeschlossen werden kann. Aber auch eine Isolierung kann zur Verhinderung
der Kondensatbildung bereits ausreichen, insbesondere dann, wenn das Gas
etwas überhitzt ist, so daß aufgrund der Isolierung ein Temperaturabfall bis zum
Taupunkt nicht erfolgen kann. Die Mittel zur Gasentnahme sind als mindestens
eine Entnahmelanze ausgebildet, die in den Reaktionsraum hineinragt bzw.
ragen. Mit einer solchen Lanze kann problemlos der gewünschte Punkt im
Reaktionsraum erreicht werden und es kann diese Lanze bei Bedarf auch
verschiebbar ausgebildet sein, so daß auch unterschiedliche Stellen im
Reaktionsraum angefahren werden könnten.
Das Drehrohr ist in seinem Endbereich erweitert und im erweiterten Bereich ist
koaxial zum Drehrohr ein Siebeinsatz vorgesehen.
Hierdurch kann bereits frühzeitig evtl. Asche oder Verschwelungskoks
abgetrennt werden.
Vorteilhaft ist es, wenn zwischen Siebeinsatz und Drehrohr im erweiterten
Bereich eine Transportwendel vorgesehen ist.
Hierdurch kann die Austragsgeschwindigkeit erhöht werden.
Bezüglich des Austragstrichters ist es vorteilhaft, wenn dieser eine innere
Teilung aufweist. Diese Aufteilung ermöglicht auch im Austrag eine
Beibehaltung der bereits erfolgten Separierung. Hierdurch kann ein durch die
Teilung abgeteilter Bereich mit einem zusätzlichen Bandförderer in
Wirkverbindung stehen. Der weitere separate Abtransport davon bereits
separierten Bestandteilen wird hierdurch sichergestellt.
Die Erfindung soll nun anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert
werden.
Es zeigen:
Fig. 1 Gewinnungsschema,
Fig. 2 schematischer Längsschnitt durch einen
Trommelofen,
Fig. 3 Endkopf des Trommelofens,
Fig. 4 Darstellung wie Fig. 2 jedoch mit erweitertem
Drehrohr und Siebeinsatz.
In Fig. 2 ist schematisiert ein Längsschnitt durch einen Trommelofen, der
geeignet ist zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, dargestellt.
Dieser Ofen 2 enthält in seinem Inneren drehbar gelagert ein Drehrohr 9, dessen
Inneres den Reaktionsraum 1 bildet. Das Drehrohr 9 ragt an beiden Enden des
Ofens über diesen hinaus und ist an seinen beiden Enden je über einen
Drehkranz 26 bzw. 27 auf zugeordneten Rollensätzen 28 bzw. 29 in an sich
bekannter Weise gelagert, wovon der Rollensatz 29 über einen
drehzahlgeregelten Motor "M" angetrieben ist. Das Drehrohr 9 ist jeweils an
seinem Ende mit einer mitdrehenden Isolierung 30 bzw. 31 versehen, die dieses
Drehrohr 9 gegen den Ofen 2 drehbar dichtet und isoliert. An der Aufgabeseite
4 ist ein Füllkopf 32 vorgesehen, der einerseits eine Entleerungsöffnung 33
aufweist, an welcher evtl. übergelaufenes Gut wieder entnommen werden kann,
und der andererseits gesonderte Zuführmittel 5 in Form einer einfachen
Zuführleitung aufweist. Durch diese gesonderten Zuführmittel 5 kann ein
Inertgas in den Reaktionsraum 1 des Drehrohres 9 geleitet werden.
Dem Füllkopf 32 vorangeschaltet ist eine an sich bekannte Aufgabevorrichtung
17 vorgesehen, mit der das Aufgabegut in den Reaktionsraum 1 eingebracht
werden kann. Hierzu kann das Aufgabegut beispielsweise in den dort
vorgesehenen Aufgabetrichter 34 eingefüllt werden. An den Aufgabetrichter 34
schließt sich eine Schleuse 35 an, der eine ebenfalls an sich bekannte
Schneckenfördereinrichtung 36 folgen kann. Diese bereits bekannte
Schneckenfördereinrichtung weist als Transportorgan eine nicht vollständig
geschlossene Schnecke auf, sondern vielmehr eine Schnecke, deren
transportierendes Bauteil lediglich aus einem im äußeren Umfangsbereich der
Schnecke angeordneten Steg besteht, der z. B. mittels Speichen mit einer
Schneckenwelle verbunden ist. Eine solche Fördereinrichtung kann das
Aufgabegut locker und ohne Kompression transportieren. Eine solche
Schneckeneinrichtung muß jedoch nicht weiter beschrieben werden, da sie an
sich bekannt ist.
An dem der Aufgabeseite gegenüberliegenden Ende des Ofens 2 endet das
Drehrohr 9 in einem stehenden Endstück 37, in welches die mitdrehende
Isolierung 30 hineinragt. Das Endstück 37 weist einen Austragstrichter 38 auf,
der seinerseits Bestandteil eines Austrags 18 ist. Der Austragstrichter 38 kann,
wie in Fig. 2 dargestellt, in einem Austragsraum 39 münden, in dem z. B. ein
Bandförderer 40 angeordnet ist. Dieser Bandförderer 40 fördert die aus dem
Austragstrichter 38 herausfallenden Rückstände, im vorliegenden Fall können
dies z. B. Metalle ggfls. mit geringen Ascheresten oder Aschereste allein sein,
in eine Kühleinrichtung 41, in der die Rückstände gekühlt und auf Wunsch
voneinander nach Metall und sonstigen Rückständen getrennt werden.
Von außen koaxial zum Drehrohr 9 durch das Endstück 37 hindurchgeführt ist
eine Lanze 20, die außen mit einer Leitung 6 als Rohrleitung ausgebildet in einer
Entstaubungseinrichtung 21 mündet. Im Inneren des Drehrohres 9 ist die Lanze
soweit in dieses Drehrohr 9 hineingeführt, daß das vordere Ende dieser Lanze 20
eine ausgewählte Stelle 7 erreicht, in der entstehendes Schwelgas entnommen
wird. In Fig. 2 ist diese ausgewählte Stelle weiter zurückliegend als in der
Darstellung nach Fig. 3. Nach Fig. 3 liegt diese ausgewählte Stelle 7 weiter
nach vorne. Je nach Betriebsart können auch noch andere Stellen im Inneren des
Drehrohres 9 von dieser Lanze 20 angefahren werden.
Vorzugsweise ist diese Lanze 20 auf ihrer Außenseite mindestens mit einer
Isolierung 22 ausgerüstet. Außer der Isolierung 22 kann jedoch auch diese Lanze
20 außen mit einer Heizschlange 23 versehen sein, mit der die Lanze 20 z. B.
elektrisch beheizbar ist. Die Isolierung 22 sorgt dafür, daß bei Berührung des
Schwelgases oder Pyrolysegasen mit dieser Isolierung 22 keine unerwünschte
Wärmeableitung erfolgt, so daß das Gas in diesem Berührungsbereich auch nicht
soviel Wärme verliert, daß es den Taupunkt erreicht und auskondensiert. Der
gleiche Effekt kann auch mit der Heizschlange 23 allein oder in Kombination mit
der Isolierung 22 erreicht werden. Hierzu kann die Lanze 20 mit einem
Temperaturregler "TIC" überwacht werden. Aber auch die weitere Leitung 6
kann bei Bedarf isoliert und/oder elektrisch oder in sonstiger Weise beheizt sein.
Während des Betriebes wird der Druck in und die Temperatur der Leitung 6 bei
Bedarf überwacht.
Das gesamte Drehrohr 9 ist innerhalb des Ofens 2 um die Rotationsachse 8
rotierbar, wobei im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 die Rotationsachse 8
horizontal gezeichnet ist. Vorzugsweise ist jedoch die Rotationsachse 8 in
vertikaler Richtung leicht geneigt derart, daß die Aufgabeseite 4 höher liegt als
die Austrittsseite mit dem Endstück 37. Die Drehung des Drehrohres 9 sorgt
hierbei einerseits für eine gute Durchmischung des Aufgabegutes und sorgt
andererseits dann, wenn die Rotationsachse 8 in der beschriebenen Weise geneigt
angeordnet ist, für einen Transport des Aufgabegutes in Transportrichtung 3, so
daß gesonderte Transportmittel innerhalb des Drehrohres 9 nicht vorgesehen sein
müssen. Eine Ausnahme hiervon bildet die an der Eingangsseite des Drehrohres
9 vorgesehene Wärmebarrikade 19, die im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 als
anderthalbgängige Vollschnecke ausgebildet ist. Die Schneckenausbildung sorgt
dafür, daß einerseits Wärme als Strahlungswärme nicht aus dem Reaktionsraum
1 des Drehrohres 9 in Richtung der Aufgabeseite in unerwünschtem Umfang
austreten kann und sorgt andererseits dafür, daß das vor der Schnecke im
Drehrohr 9 von der Aufgabevorrichtung 17 abgelegte Aufgabegut in den
Reaktionsraum 1 mit Hilfe der Drehung des Drehrohres 9 hineintransportiert
wird.
Der Ofen 2 umgibt den wesentlichen Bereich der Länge des Drehrohres 9 und ist
in Längsrichtung unterteilt in drei Heizzonen 14, 15 und 16, die gemeinsam den
Brennraum 10 bilden. Den genannten Heizzonen ist jeweils eine Heizeinrichtung
11, 12 und 13 zugeordnet, wobei diese Heizeinrichtung in an sich bekannter
Weise als Gasbrenner mit entsprechender Steuerungs- und
Überwachungseinrichtung ausgestaltet sein kann. Hierbei erfolgt gleichzeitig mit
Hilfe der Brenner eine Temperaturregelung der genannten Heizzonen. Die
Brenner 11, 12 und 13 können hierbei über die Leitung 43 mit dem notwendigen
Gas versorgt werden, wobei die Leitung 43 über die Leitung 6 gespeist wird.
Über die Leitung 44 werden die genannten Heizeinrichtungen mit Luft versorgt.
Die Temperaturführung im Brennraum 10 ist so gestaltet, daß die Heizzone 14
die kühlste und die Heizzone 16 die heißeste Heizzone ist.
Der Aufgabevorrichtung 17 vorangeschaltet ist ein Zwischenlager 24 und bei
Bedarf diesem vorangeschaltet eine Trocknungsstation 25, die allerdings im
vorliegenden Fall nicht für eine Trocknung des Aufgabegutes erforderlich ist.
Die Aufgabevorrichtung 17 wird aus dem Zwischenlager 24 mit Aufgabegut
beschickt. Das Zwischenlager 24 seinerseits kann über eine Trocknungsstation
25, die im vorliegenden Fall jedoch nicht benötigt wird, versorgt werden, die
über eine Leitung 45 mit den nicht näher bezeichneten Abgasanschlüssen des
Ofens 2 verbunden ist. Die Wärme des Abgases wird bei Bedarf genutzt zur
Trocknung des Aufgabegutes. Das Aufgabegut selbst kann hierbei in beliebiger
Weise, z. B. über einen Bandförderer 46, in die Trocknungsstation 25 oder direkt
in das Zwischenlager 24 eingebracht werden.
Während des Betriebes kann bei Bedarf, um im Reaktionsraum 1 eine
sauerstoffarme oder sauerstofffreie Atmosphäre aufrechtzuerhalten, über die
gesonderten Zuführmittel 5 Inertgas oder Stickstoffgas zugeführt werden. Dies
kann notwendig werden, weil über die Lanze 20 nicht ausschließlich Schwelgase
oder Pyrolysegase sondern, wenn auch in geringem Umfang, gleichzeitig
Inertgas oder Stickstoffgas mit abgeführt wird. Eine Abführung von Inertgas
oder Stickstoffgas über das Endstück 37 und den Austragstrichter 38 wird
dadurch verhindert, daß über eine Leitung 47 sozusagen im Gegenstrom wieder
Inertgas oder Stickstoffgas eingeführt wird.
Fig. 4 zeigt eine Einrichtung, die in allen wesentlichen Teilen mit einer
Einrichtung nach Fig. 2 übereinstimmt. Lediglich im Endbereich weist das
Drehrohr 9 nach Fig. 4 einen erweiterten Bereich 42 auf, in den koaxial zum
Drehrohr 9 ein Siebeinsatz 48 eingesetzt ist. Zwischen Siebeinsatz 48 und
erweitertem Bereich 42 kann sich eine Transportwendel 49 befinden, zum
schnelleren Abtransport der ausgesiebten Bestandteile. Um eine Vermischung am
Ausgang zu verhindern, weist der Austragstrichter 38 eine innere Teilung 50 auf,
die jeweils auf unabhängige Bandförderer 40 bzw. 52 führt.
Bezugszeichenliste
1 Reaktionsraum
2 Ofen
3 Transportrichtung
4 Aufgabeseite
5 gesonderte Zuführmittel
6 Leitung
7 ausgewählte Stelle
8 Rotationsachse
9 Drehrohr
10 Brennraum
11 Heizeinrichtung
12 Heizeinrichtung
13 Heizeinrichtung
14 Heizzone
15 Heizzone
16 Heizzone
17 Aufgabevorrichtung
18 Austrag
19 Wärmebarrikade
20 Lanze
21 Entstaubungseinrichtung
22 Isolierung
23 Heizschlange
24 Zwischenlager
25 Trocknungsstation
26 Drehkranz
27 Drehkranz
28 Rollensatz
29 Rollensatz
30 mitdrehende Isolierung
31 mitdrehende Isolierung
32 Füllkopf
33 Entleerungsöffnung
34 Aufgabetrichter
35 Schleuse
36 Schneckenfördereinrichtung
37 Endstück
38 Austragstrichter
39 Austragsraum
40 Bandförderer
41 Kühleinrichtung
42 erweiterter Bereich
43 Leitung
44 Leitung
45 Leitung
46 Bandförderer
47 Leitung
48 Siebeinsatz
49 Transportwendel
50 innere Teilung
51 abgeteilter Bereich
52 Bandförderer
2 Ofen
3 Transportrichtung
4 Aufgabeseite
5 gesonderte Zuführmittel
6 Leitung
7 ausgewählte Stelle
8 Rotationsachse
9 Drehrohr
10 Brennraum
11 Heizeinrichtung
12 Heizeinrichtung
13 Heizeinrichtung
14 Heizzone
15 Heizzone
16 Heizzone
17 Aufgabevorrichtung
18 Austrag
19 Wärmebarrikade
20 Lanze
21 Entstaubungseinrichtung
22 Isolierung
23 Heizschlange
24 Zwischenlager
25 Trocknungsstation
26 Drehkranz
27 Drehkranz
28 Rollensatz
29 Rollensatz
30 mitdrehende Isolierung
31 mitdrehende Isolierung
32 Füllkopf
33 Entleerungsöffnung
34 Aufgabetrichter
35 Schleuse
36 Schneckenfördereinrichtung
37 Endstück
38 Austragstrichter
39 Austragsraum
40 Bandförderer
41 Kühleinrichtung
42 erweiterter Bereich
43 Leitung
44 Leitung
45 Leitung
46 Bandförderer
47 Leitung
48 Siebeinsatz
49 Transportwendel
50 innere Teilung
51 abgeteilter Bereich
52 Bandförderer
Claims (18)
1. Verfahren zur Verwertung eines Ausgangsmaterials, bestehend aus
polymerem Verpackungsmaterial ohne Inhaltsreste oder mit Inhaltsresten,
die verschwelbar oder nicht verschwelbar bzw. pyrolisierbar oder nicht
pyrolisierbar sind oder sonstiges Verpackungsmaterial mit den genannten
Inhaltsresten, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungsmaterial und,
soweit vorhanden, die Inhaltsreste in einen Reaktionsraum (1) eingebracht
werden, in welchem alle verschwelbaren Bestandteile durch entsprechende
Temperaturführung im Reaktionsraum nach Bedarf einer Verschwelung
oder einer Pyrolyse unterworfen werden, worauf die entstehenden Gase
als Energieträger für eine Feuerung benutzt und Rückstände für eine
Weiterbehandlung ausgetragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Beschickung des Reaktionsraumes (1) nur die eine oder nur die andere
Sorte von Verpackungsmaterial als Ausgangsmaterial verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackungsmaterialien vor der Beschickung zerkleinert werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die bei der
Zerkleinerung getrennt anfallenden Inhaltsreste zusammen mit ihren
zerkleinerten Verpackungen in den Reaktionsraum geführt oder zusammen
oder getrennt voneinander in einen jeweils gesonderten Reaktionsraum
ohne Verpackungsmaterialien geführt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die bei der Verschwelung oder Pyrolyse entstehenden Rückstände
nach Metallteilen und sonstigen Rückständen getrennt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Teil des bei der Verschwelung oder der Pyrolyse
entstehenden Gases als Brennstoff zur Aufrechterhaltung der notwendigen
Temperatur im Reaktionsraum (1) verwendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ausgangsmaterial, ggfls. in zerkleinerter Form, als Aufgabegut
chargenweise oder kontinuierlich in nicht komprimierter Form zur
Verschwelung oder zur Pyrolyse durch einen den Reaktionsraum (1)
enthaltenden Ofen (2) geführt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß während der
Führung durch den Ofen (2) in Transportrichtung (3) die Temperatur im
Reaktionsraum (1) des Ofens (2), beginnend bei einer Anfangstemperatur,
gesteigert wird bis auf eine gewünschte Temperatur, wobei die während
dieses Prozesses entstehenden Gase abgeführt werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß nach der Verschwelung oder Pyrolyse die verbleibenden Rückstände
ausgetragen und in gewünschtem Umfang gekühlt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschwelung oder die Pyrolyse im Reaktionsraum (1) in
sauerstoffarmer oder sauerstofffreier Atmosphäre erfolgt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Schaffung
einer mindestens sauerstoffarmen Atmosphäre von der Aufgabeseite (4)
her zusammen mit dem Aufgabegut und/oder über gesonderte
Zuführmittel (5) dem Reaktionsraum (1) ein Inertgas oder Stickstoffgas
zugeführt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß aus dem Reaktionsraum (1) kontinuierlich oder bedarfsweise dort
enthaltene Gase abgezogen und entstaubt werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Temperatur der Leitungen (6) für die abzuziehenden Gase
mindestens bis zur Entstaubung so gehalten wird, daß ein
Auskondensieren von Gasen insbesondere bei Berührung mit den
Leitungswänden vermieden wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß Gase aus dem Reaktionsraum (1) an mindestens einer ausgewählten
Stelle (7) im Reaktionsraum (1) abgezogen werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das Aufgabegut unter ständiger Durchmischung im Reaktionsraum (1)
umgewälzt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchmischung und Umwälzung durch Drehung des Reaktionsraumes (1)
um eine horizontale oder zur Horizontalen in vertikaler Richtung leicht
geneigte Rotationsachse bewirkt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß innerhalb eines Drehrohres (9), das innerhalb eines als Trommelofen
ausgebildeten Ofens (2) den Reaktionsraum (1) bildet, in Richtung des
Transportes (3) des Aufgabegutes eine Temperatursteigerung, beginnend
bei einer gewünschten Anfangstemperatur und sich steigernd mindestens
bis zur gewünschten Verschwelungstemperatur erfolgt, wobei die Größe
der Temperatursteigerung und die Transportgeschwindigkeit des
Aufgabegutes in Längsrichtung des Drehrohres (9) so bemessen werden,
daß ein Verkleben des Aufgabegutes mit der Wand des Drehrohres (9)
vermieden wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die angewendete Prozeßführungstemperatur ca. 500°C beträgt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4334544A DE4334544A1 (de) | 1993-10-11 | 1993-10-11 | Verfahren zur Verwertung eines Ausgangsmaterials |
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DE4334544A DE4334544A1 (de) | 1993-10-11 | 1993-10-11 | Verfahren zur Verwertung eines Ausgangsmaterials |
Publications (1)
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DE4334544A1 true DE4334544A1 (de) | 1995-04-13 |
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ID=6499835
Family Applications (1)
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Country Status (1)
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