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DE4307123A1 - Kommunikationssystem und Systemkomponenten dafür - Google Patents

Kommunikationssystem und Systemkomponenten dafür

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Publication number
DE4307123A1
DE4307123A1 DE19934307123 DE4307123A DE4307123A1 DE 4307123 A1 DE4307123 A1 DE 4307123A1 DE 19934307123 DE19934307123 DE 19934307123 DE 4307123 A DE4307123 A DE 4307123A DE 4307123 A1 DE4307123 A1 DE 4307123A1
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DE
Germany
Prior art keywords
subscriber
called
location
connection
communication system
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19934307123
Other languages
English (en)
Inventor
Konstantinos Georgoskitsos
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alcatel Lucent Deutschland AG
Original Assignee
Alcatel SEL AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Alcatel SEL AG filed Critical Alcatel SEL AG
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Publication of DE4307123A1 publication Critical patent/DE4307123A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W8/00Network data management
    • H04W8/02Processing of mobility data, e.g. registration information at HLR [Home Location Register] or VLR [Visitor Location Register]; Transfer of mobility data, e.g. between HLR, VLR or external networks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Databases & Information Systems (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Description

Ein Kommunikationssystem für mobile Teilnehmer und Systemkomponenten dafür sind aus dem "Mobilfunk Handbuch" von J. Kedaj und G. Hentschel, 1991, Neue Mediengesellschaft Ulm m.b.H. bekannt. Dort wird im Kapitel 4 das digitale Mobilfunksystem GSM (Global System for Mobile Communication) beschrieben. In den Unterkapiteln 4.1.5.20 und 4.1.5.24 wird der Verbindungsaufbau von einem rufenden Teilnehmer zu einem gerufenen, mobilen Teilnehmer beschrieben. Dazu findet zunächst ein Signalisierungsverkehr statt zwischen der anfragenden Vermittlungsstelle, der der rufende Teilnehmer zugeordnet ist, und der Funkvermittlungsstelle (MSC: Mobile Switching Centre), bei der der gerufene, mobile Teilnehmer sein Teilnehmerverhältnis hat. Diese auch als Home MSC bezeichnete Funkvermittlungsstelle verfügt über eine sogenannte Heimatdatei (HLR: Home Location Register), in der der zuletzt registrierte Aufenthaltsbereich (Location Area) des gerufenen, mobilen Teilnehmers abgespeichert ist. Dieser Aufenthaltsbereich, in dem der gerufene, mobile Teilnehmer zuletzt erfaßt wurde, wird als sogenannte Mobile Station Roaming Number (MSRN) von der Heimatdatei an die anfragende Vermittlungsstelle signalisiert. Danach wird die Verbindung vom rufenden Teilnehmer zu derjenigen Funkvermittlungsstelle aufgebaut, die diesen Aufenthaltsbereich kontrolliert. Der Anruf von dieser als Visited MSC bezeichneten Funkvermittlungsstelle zum mobilen Teilnehmer geschieht anschließend über sämtliche Funkfeststationen dieses Aufenthaltsbereiches mittels einer sogenannten Aufenthaltsdatei (VLR: Visited Location Register), in der der gerufene, mobile Teilnehmer als Besucher erfaßt ist. Zum Verbindungsaufbau muß ein Signalisierungsverkehr zwischen der anfragenden Vermittlungsstelle und der sogenannten Home MSC, d. h. der Funkvermittlungsstelle, die über die Heimatdatei des gerufenen Teilnehmers verfügt, erfolgen, auch dann, wenn eine andere Funkvermittlungsstelle (Visited MSC) den registrierten Aufenthaltsbereich verwaltet. Eine weitere Lokalisierung, d. h. die Auswahl der Funkfeststation, die die Funkverbindung zum gerufenen, mobilen Teilnehmer herstellt, erfolgt nicht.
Aus EP 0 179 898 ist ein Kommunikationssystem für einen Funkrufdienst bekannt, in dem die Verbindung zu einer gerufenen Teilnehmer-Einheit (Pager) wie folgt aufgebaut wird: Eine Vorrichtung (Paging Executive) zum Unterhalten einer Datei von Adressen von entfernten Einheiten und von entsprechender Lokalisierungsinformation bewirkt zunächst eine Verbindung zu demjenigen als Zentralstelle bezeichneten Aufenthaltsbereich, in dem die gerufene Einheit zuletzt geortet wurde. Anschließend wird mittels einer Vorrichtung (Network Control Processor) zur Auswahl desjenigen Funkbedeckungsgebietes dieses Aufenthaltsbereiches, das am wahrscheinlichsten die gerufene Einheit enthält, eine Verbindung zur entsprechenden Funkfeststation hergestellt. Es werden nacheinander Funkbedeckungsgebiete und die entsprechenden Funkfeststationen ausgewählt, bis tatsächlich eine Verbindung zur gerufenen Teilnehmer-Einheit gelingt. Als Maß für die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Verbindungsaufbaus und zur Festlegung der Reihenfolge dieser Auswahl dient eine Liste über die Funkfeldstärken, die während des zuletzt erfolgten Sendebetriebs der gerufenen Einheit in den einzelnen Funkfeststationen gemessen wurden. Zum Verbindungsaufbau wird zunächst über die sogenannte Heimat-Zentralstelle (Home Site) die Lokalisierungsinformation abgerufen und zum Aufbau der Verbindung bis zu der Zentralstelle (Central Site) genutzt, wo die gerufene Einheit zuletzt lokalisiert wurde. Danach erfolgt mittels einer Auswahlliste die Auswahl derjenigen Funkfeststation, die die Funkverbindung zur gerufenen Einheit herstellt.
Ein Signalisierungsverkehr zwischen der anfragenden Vermittlungsstelle und einer Vermittlungsvorrichtung am Heimatort des gerufenen Teilnehmers ist in beiden obigen drahtlosen Kommunikationssystemen für einen Verbindungsaufbau notwendig. Dieser Signalisierungsverkehr beansprucht den Zugriff auf die Vermittlungsvorrichtung am Heimatort auch dann, wenn der gerufene Teilnehmer sich in einem entfernten Aufenthaltsbereich aufhält, der nicht von dieser Vermittlungsvorrichtung verwaltet wird.
In dem Artikel "Dritte Generation der Mobilkommunikation" von Dr. -Ing. H. Armbruster, 1992, Telcom Report 15, Heft 2, Siemens AG werden zukünftige Kommunikationssysteme vorgestellt, in denen drahtlose und drahtgebundene Kommunikationsnetze integriert sind. Demnach sollen folgende Vorteile des sogenannten UMTS-Konzeptes und des sogenannten UPT-Konzeptes ein zukünftiges Kommunikationssystem auszeichnen: Nach dem UMTS-Konzept (Universal Mobile Telecommunication System) wird eine endgerätebezogene Mobilität, d. h. eine lückenlose und weitreichende Mobilfunkversorgung, erreicht mittels unterschiedlicher Funkzellentypen und Satellitenfunk. Nach dem UPT-Konzept (Universal Personal Telecommunications) wird eine personenbezogene Mobilität erreicht. Mittels einer Verknüpfung der Endgeräteidentifizierung mit der persönlichen Nummer eines Teilnehmers kann dieser unter seiner Nummer an einem beliebigen Endgerät innerhalb des Kommunikationsnetzes erreicht werden. Für zukünftige Kommunikationssysteme mit mobilen Teilnehmern wird in obigem Artikel (s. Bild 1 und 3) eine intelligente Netzinfrastruktur aufgezeigt, die logische Verbindungen (Call) und physikalische Verbindungen (Connection) getrennt überwacht. "Hier können die für den tatsächlichen Aufenthaltsort der Kommunikationspartner optimalen Verbindungen geschaltet und die entsprechenden günstigeren Gebühren belastet werden (z. B. ein "De-facto"-Ortsgespräch anstelle zweier Fernverbindungen)". Wie die Lokalisierung eines Teilnehmers, der Aufbau und die Überwachung einer Verbindung erfolgt, wird nicht näher beschrieben.
In den bekannten Kommunikationssystemen ist grundsätzlich ein mobiler Teilnehmer nur dann erreichbar, wenn der registrierte Aufenthaltsort dieses Teilnehmers identisch ist mit dem tatsächlichen Aufenthaltsort dieses Teilnehmers. Folgende drei Fallbeispiele mögen dieses Problem verdeutlichen:
  • a) Der in einem UPT-Netz zuletzt registrierte Aufenthaltsort eines Teilnehmers ist beispielsweise sein Büro. Demnach hat sich dieser Teilnehmer zuletzt an dem Endgerät seines Büros in das UPT-Netz mittels Chipkarte eingebucht. Ankommende Rufe werden auf dieses Endgerät geleitet. Befindet sich der Teilnehmer tatsächlich an einem anderen Aufenthaltsort, wie z. B. in einem Konferenzraum, so ist er nur dann erreichbar, falls er sich an dem dortigen Endgerät eingebucht hat oder eine entsprechende Rufumleitung veranlaßt hat. Der mobile Teilnehmer im UPT-Netz muß stets für seine Erreichbarkeit Sorge tragen.
  • b) In einem Kommunikationssystem mit Funkrufdienst wird eine Nachricht, die für einen Teilnehmer bestimmt ist, an seinen zuletzt registrierten Aufenthaltsort, d. h. an den sogenannten Heimat-Funkbereich (home site) oder an den sogenannten besuchten Funkbereich (visited site), vermittelt. Anschließend wird die Nachricht über Funk ausgesendet. Falls keine Empfangsbestätigung erfolgt, wird die Nachricht abrufbereit in der Vermittlungseinrichtung des zuletzt registrierten Aufenthaltsortes abgespeichert. Hat der Teilnehmer beispielsweise seinen Funkrufempfänger zuletzt im Funkbereich "Stadt A" eingeschaltet und befindet sich der Teilnehmer zur Zeit in einem anderen Funkbereich "Stadt B", so werden alle Nachrichten, die für ihn bestimmt sind, an den Funkbereich "Stadt A" vermittelt. Schaltet der Teilnehmer an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort "Stadt B" seinen Funkrufempfänger ein, wird eine Signalisierung veranlaßt, die eine neue Registrierung und ein Weiterleiten der abgespeicherten Nachrichten von "Stadt A" nach "Stadt B" bewirkt. Eine direkte Erreichbarkeit eines mobilen Teilnehmers ist bei einem Standortwechsel mit ausgeschaltetem Funkrufempfänger nicht gegeben.
  • c) In einem Kommunikationssystem mit einem integrierten Mobilfunknetz und mit einem integrierten UPT-Netz kann ein mobiler Teilnehmer sich mittels seiner persönlichen Berechtigungskarte an einem beliebigen Endgerät in das Kommunikationssystem einbuchen. Ist der zuletzt registrierte Aufenthaltsort des Teilnehmers z. B. der Standort seines PKW, so werden alle ankommenden Rufe mittels seiner Heimatdatei (HLR) zu seinem Autotelefon geleitet. Befindet sich der Teilnehmer tatsächlich an einem anderen Aufenthaltsort, wie z. B. in einem Hotel, so ist er nicht direkt erreichbar. Ein Teilnehmer ist innerhalb des Kommunikatikonssystems nur dann ständig unter seiner persönlichen Teilnehmernummer erreichbar, falls er bei jedem nicht automatisch vom System registrierten Standortwechsel ein manuelles Umbuchen mittels seiner Berechtigungskarte veranlaßt.
Wie diese Beispiele verdeutlichen, kann in den bekannten Kommunikationssystemen ein mobiler Teilnehmer mittels seiner persönlichen Teilnehmernummer nur dann erreicht werden, falls sein tatsächlicher Aufenthaltsort dem zuletzt registrierten Aufenthaltsort entspricht, d. h. falls sein tatsächlicher Aufenthaltsort identisch mit dem Aufenthaltsort ist, der zuletzt mit seiner persönlichen Teilnehmernummer verknüpft wurde.
Aufgabe der Erfindung ist der Entwurf eines Kommunikationssystems, in dem ein gerufener Teilnehmer auch dann erreichbar ist, falls der Aufenthaltsort, der innerhalb des Kommunikationssystems zuletzt mit der persönlichen Teilnehmernummer verknüpft wurde, nicht der tatsächliche Aufenthaltsort dieses gerufenen Teilnehmers ist.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Kommunikationssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder des Anspruchs 2.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, für den Aufbau eines solchen Kommunikationssystems einzelne Systemkomponenten bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird gelöst sowohl durch ein Teilnehmer-Endgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 5, als auch durch eine Teilnehmer-Berechtigungskarte mit den Merkmalen des Anspruchs 6.
Nach Anspruch 1 oder Anspruch 2 wird ein Kommunikationssystem mit einer Speichereinrichtung bereitgestellt, in der Daten über mindestens zwei der Aufenthaltsorte gespeichert sind, an denen ein gerufener, mobiler Teilnehmer sich bereits aufhielt, während er mit einem rufenden Teilnehmer in Verbindung stand. Demnach sind für einen Verbindungsaufbau zwischen den beiden Teilnehmern solche Daten verfügbar, die eine empirische Verknüpfung von Lokalisierungsinformation über den gerufenen Teilnehmer und der Teilnehmeridentifizierung des ruf enden Teilnehmers darstellen. Diese Daten repräsentieren somit mehrere Verbindungen, die zwischen den zwei bestimmten Kommunikationspartnern bereits erfolgreich geschaltet wurden. Die Auswertung dieser Daten ermöglicht es dem rufenden Teilnehmer, den gerufenen, mobilen Teilnehmer an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Die Wahrscheinlichkeit wächst mit der Anzahl der abgespeicherten Verbindungen. Aktuelle Daten erhöhen ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, daß der entsprechende Versuch eines Verbindungsaufbaus gelingt. Daten über eine erfolgreich geschaltete Verbindung, wie z. B. die Teilnehmerkennungen, die Endgerätekennungen und die Kennungen der beteiligten Vermittlungseinrichtungen, werden während der bestehenden Verbindung zu der Speichereinrichtung übertragen und dort als logisches Datenfeld abgelegt.
Nach Anspruch 5 und nach Anspruch 6 werden ein Teilnehmer-Endgerät bzw. eine Teilnehmer-Berechtigungskarte vorgestellt, in denen jeweils eine derartige Speichereinrichtung integriert ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nun anhand der folgenden drei Figuren und mit Hilfe vorteilhafter Ausführungsbeispiele genau beschrieben:
Fig. 1 zeigt ein bekanntes Mobilfunksystem nach GSM-Standard;
Fig. 2 zeigt ein erfindungsgemäßes drahtloses Kommunikationssystem und
Fig. 3 zeigt ein erfindungsgemäßes Kommunikationssystem mit drahtgebundenen und drahtlosen Teilnehmerendgeräten.
Das nach Fig. 1 vereinfachend dargestellte GSM-Mobilfunksystem besteht aus drei untereinander verbundenen Funkvermittlungsstellen MSC, an die jeweils eine Funkfeststation BS angeschlossen ist. Weiterhin sind zwei Mobilstationen MS dargestellt, die jeweils einem Teilnehmer A oder B zugeordnet sind.
In Fig. 1 ist der Aufbau einer Verbindung von dem ruf enden Teilnehmer A zum gerufenen Teilnehmer B wie folgt szenenhaft dargestellt: Der ruf ende Teilnehmer A befindet sich im Funkfeldbereich einer der Funkfeststationen BS. Der gerufene Teilnehmer B befindet sich im Funkfeldbereich einer der anderen Funkfeststationen. Die Funkfeldbereiche werden im weiteren als Aufenthaltsorte bezeichnet. An dem momentanen Aufenthaltsort VLOC des gerufenen Teilnehmers B führt dieser nur ein temporäres Teilnehmerverhältnis, d. h. der gerufene Teilnehmer ist in einer sogenannten Aufenthaltsdatei VLR eingetragen, auf die diejenige Funkvermittlungsstelle MSC zugreift, die diesen Aufenthaltsort kontrolliert.
Innerhalb des Mobilfunksystems ist der Teilnehmer jeweils in der Aufenthaltsdatei eingetragen, der der Aufenthaltsort zugeordnet ist, an dem der Teilnehmer seine Mobilstation eingeschaltet hat. Den Aufenthaltsort, an dem der gerufene Teilnehmer ein festes Teilnehmerverhältnis führt, ist in Fig. 1 mit HLOC bezeichnet. Der Aufenthaltsort HLOC wird mittels einer sogenannten Heimatdatei HLR von der entsprechenden Funkvermittlungsstelle kontrolliert.
Wie in Fig. 1 dargestellt, wird zunächst eine Verbindung vom rufenden Teilnehmer A bis zu der Funkvermittlungsstelle MSC hergesellt, die die Heimatdatei HLR des gerufenen Teilnehmers B verwaltet. In der Heimatdatei HLR ist ein Zeiger abgelegt, der auf die Aufenthaltsdatei VLR des gerufenen Teilnehmers verweist, d. h. innerhalb der Heimatdatei HLR sind Daten gespeichert, die die Funkvermittlungsstelle MSC angeben, die den zuletzt registrierten Aufenthaltsort VLOC des gerufenen, mobilen Teilnehmers B kontrolliert. Mittels dieser Daten wird anschließend die Verbindung zwischen dem rufenden Teilnehmer A und dieser Funkvermittlungsstelle geschaltet. Danach leitet diese Funkvermittlungsstelle mittels der Aufenthaltsdatei VLR den Ruf des Teilnehmers A an den gerufenen Teilnehmer B weiter.
Das nach Fig. 2 dargestellte, erfindungsgemäße Kommunikationssystem UMTS entspricht einem Mobilkommunikationssystem, in dem Teilnehmer über drahtlose Endgeräte, wie z. B. Mobilstationen, schnurlose Telefone und Funkrufempfänger kommunizieren. Das hier gezeigte Kommunikationssystem UMTS enthält drei Funkvermittlungsstellen MSC, die untereinander verbunden sind. Weiterhin sind vier Funkfeststationen BS dargestellt, die jeweils an eine der Funkvermittlungsstellen angeschlossen sind und die jeweils einen Aufenthaltsort LOCA, LOC1, LOC2 oder LOC3 versorgen. Das Kommunikationssystem ist so aufgebaut, daß der Aufenthaltsort LOCA von einer der Funkvermittlungsstellen MSC kontrolliert wird, daß die Aufenthaltsorte LOC1 und LOC2 von einer der anderen Funkvermittlungsstellen MSC kontrolliert werden, und daß der Aufenthaltsort LOC3 von der verbleibenden Funkvermittlungsstelle MSC kontrolliert wird.
Im Aufenthaltsort LOCA befindet sich ein Teilnehmer A mit einer Handmobilstation. Dieser Teilnehmer A hat sich durch Einstecken seiner Berechtigungskarte SC in die Handmobilstation in das Kommunikationssystem eingebucht und will einen mobilen Teilnehmer B erreichen. Zum Verbindungsaufbau vom ruf enden Teilnehmer A zum gerufenen Teilnehmer B stehen Daten zur Verfügung, die die drei Aufenthaltsorte LOC1, LOC2 und LOC3 angeben, an denen der gerufene Teilnehmer B bereits vom rufenden Teilnehmer A erreicht worden ist. Diese Daten sind in einer Speichereinrichtung MEM abgelegt, die in die Berechtigungskarte SC des rufenden Teilnehmers A integriert ist. Um erfolgreich eine Verbindung zum gerufenen Teilnehmer B zu schalten, werden die Daten von der Handmobilstation des rufenden Teilnehmers A an die anfragende Funkvermittlungsstelle signalisiert.
Die Daten repräsentieren eine Liste möglicher Aufenthaltsorte des gerufenen, mobilen Teilnehmers B. In diesem Beispiel sind Daten über die drei Aufenthaltsorte LOC1, LOC2 und LOC3 abgespeichert, an denen der gerufene Teilnehmer B bereits vom rufenden Teilnehmer erreicht worden ist. Jeder Aufenthaltsort ist durch die Kennungen der entsprechenden Funkfeststation und Funkvermittlungsstelle eindeutig bestimmt. Somit ist ein direkter Verbindungsaufbau vom rufenden Teilnehmer zu einem dieser Aufenthaltsorte möglich. Den gerufenen Teilnehmer B an einem dieser Aufenthaltsorte tatsächlich zu erreichen, ist sehr wahrscheinlich, insbesondere dann, wenn die Daten Aufenthaltsorte repräsentieren, an denen sich der gerufene Teilnehmer B häufig und lang aufhält. Derartige Aufenthaltsorte sind beispielsweise der Arbeitsplatz, ein Kundenstandort, ein Flughafen, ein Autobahnabschnitt oder die Privatwohnung.
Die anfragende Funkvermittlungsstelle schaltet zunächst die Verbindung zu einem der möglichen Aufenthaltsorte, in diesem Beispiel zum Aufenthaltsort LOC1, an dem der gerufene Teilnehmer B zuletzt vom rufenden Teilnehmer A erreicht worden ist. Falls der gerufene Teilnehmer B dort nicht erreichbar ist, wird eine Verbindung zu einem der anderen Aufenthaltsorte geschaltet, hier z. B. zum Aufenthaltsort LOC2, an dem der gerufene Teilnehmer B bisher am häufigsten vom rufenden Teilnehmer A erreicht worden ist. Falls der gerufene Teilnehmer B auch dort nicht erreichbar ist, wird eine Verbindung zu einem anderen Aufenthaltsort, in diesem Beispiel zum verbleibenden dritten Aufenthaltsort LOC3, geschaltet, an dem der gerufene Teilnehmer B sein festes Teilnehmer-Verhältnis führt, d. h. die Verbindung wird zum Heimatort des gerufenen Teilnehmers B geschaltet. Falls dieser dort nicht erreichbar ist, kann ein Verbindungsaufbau in bekannter Art und Weise mittels Heimatdatei und Aufenthaltsdatei erfolgen.
In dem erfindungsgemäßen Kommunikationssystem ist eine hohe Erreichbarkeit des gerufenen, mobilen Teilnehmers B gegeben, ohne auf bekannte Datenspeicher, wie Heimatdatei oder Aufenthaltsdatei, zugreifen zu müssen. Durch die Speicherung mehrerer möglicher Aufenthaltsorte des gerufenen Teilnehmers B werden entsprechend viele Verbindungen ermöglicht, so daß der gerufene Teilnehmer B auch dann erreichbar ist, wenn nicht bekannt ist, welcher sein tatsächlicher Aufenthaltsort ist. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die Berechtigungskarte des gerufenen Teilnehmers B sich nicht in seiner Mobilstation MS befindet, so daß eine Registrierung des tatsächlichen Aufenthaltsbereiches LOC1 in der Heimatdatei verhindert wird. Mittels der erfindungsgemäß ausgestalteten Speichereinrichtung MEM ist es jedoch möglich, einen Funkruf über die entsprechende Funkfeststation abzusetzen und die Mobilstation MS mittels ihrer Endgerätekennung anzusprechen. Diese auch als "international mobile equipment identity (IMEI)" bezeichnete Kennung wurde während einer bereits erfolgten Kommunikation zwischen den beiden Teilnehmern in der Speichereinrichtung abgelegt.
Das erfindungsgemäße Kommunikationssystem UMTS nach Fig. 1 ist weiterhin zur Übertragung von Nachrichtentexten ausgelegt. Demnach können sogenannte "short messages" zwischen Teilnehmern ausgetauscht werden. Der jeweils übertragene Nachrichtentext wird auf einer alphanumerischen Anzeige der gerufenen Mobilstation MS angezeigt. Ist die gerufene Mobilstation MS nicht eingeschaltet, so ist der tatsächliche Aufenthaltsort LOC1 des gerufenen, mobilen Teilnehmers B nicht zwingend identisch mit dem zuletzt an die Heimatdatei gemeldeten Aufenthaltsort wie z. B. LOC2. In bekannter Weise wurde ein Nachrichtentext, der für den gerufenen Teilnehmer B bestimmt ist, an diesen gemeldeten Aufenthaltsort LOC2 vermittelt. In dem erfindungsgemäßen Kommunikationssystem UMTS jedoch wird dieser Nachrichtentext nacheinander an mehrere mögliche Aufenthaltsorte LOC1, LOC2 und LOC3 vermittelt. Dieser Nachrichtentext kann jeweils in der entsprechenden Funkfeststation BS abrufbereit abgespeichert werden. Demnach ist der Nachrichtentext für den gerufenen Teilnehmer B mit hoher Wahrscheinlichkeit an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort LOC1 abrufbar.
Die Erfindung ermöglicht den Aufbau eines Kommunikationssystems mit mobilen Teilnehmern, in dem ohne den Einsatz bekannter Lokalisierungsmittel wie z. B. Heimatdatei, Aufenthaltsdatei und Signalisierung für eine ständige Standortregistrierung eine hohe Erreichbarkeit eines gerufenen, mobilen Teilnehmers erzielt wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung wird im folgenden beschrieben:
In Fig. 2 ist ein erfindungsgemäßes Kommunikationssystem UPT mit mobilen Teilnehmern A und B dargestellt, die über drahtgebundene oder drahtlose Endgeräte miteinander kommunizieren. In diesem Beispiel umfaßt das gezeigte Kommunikationssystem ein Telefonfestnetz mit einer Hauptvermittlungsstelle und drei Nebenstellenanlagen PABX sowie vier Telefonapparaten, die jeweils an einem Aufenthaltsort LOCA, LOC1, LOC2 und LOC3 aufgestellt sind. Jeder Telefonapparat ist über eine der Nebenstellenanlagen PABX mit der Hauptvermittlungsstelle verbunden. Teilnehmer B befindet sich am Aufenthaltsort LOC1, er ist jedoch am Aufenthaltsort LOC2 eingebucht, wo er ein temporäres Teilnehmerverhältnis führt. Sein festes Teilnehmerverhältnis führt der Teilnehmer B am Aufenthaltsort LOC3, wo sich der Telefonapparat befindet, auf den dieser Teilnehmer vorzugsweise zugreift.
In bekannter Weise werden alle ankommenden Rufe, die für den Teilnehmer B bestimmt sind, zunächst zum Aufenthaltsort LOC3 vermittelt. Danach wird in der Heimatdatei, der dieser Aufenthaltsort LOC3 zugeordnet ist und die sich z. B. in der dortigen Nebenstellenanlage PABX befindet, der Aufenthaltsort LOC2 abgerufen, an dem der Teilnehmer B eingebucht ist. Anschließend wird eine Verbindung zu diesem Aufenthaltsort LOC2 geschaltet. Wie hier beispielhaft gezeigt, ist der gerufene Teilnehmer B dann nicht erreichbar, wenn dieser registrierte Aufenthaltsort LOC2 nicht sein tatsächlicher Aufenthaltsort LOC1 ist.
In diesem Ausführungsbeispiel wird dieses Problem wie folgt vorteilhaft gelöst: Am Aufenthaltsort LOCA des ruf enden Teilnehmers A ist innerhalb der dortigen Nebenstellenanlage PABX eine Speichereinrichtung MEM installiert. In dieser Speichereinrichtung sind Daten über mehrere Aufenthaltsorte, hier über die drei Aufenthaltsorte LOC1, LOC2 und LOC3, angegeben und mit der persönlichen Teilnehmernummer des gerufenen Teilnehmers B verknüpft. An diesen drei Aufenthaltsorten ist der gerufene Teilnehmer B bereits vom ruf enden Teilnehmer A erreicht worden. Die entsprechenden Daten wurden während der jeweiligen Verbindung in der Speichereinrichtung MEM abgelegt. Mittels dieser Daten ist es möglich, erneut eine dieser Verbindungen zu schalten, so daß der Ruf auch an solche Aufenthaltsorte LOC1 und LOC3 geleitet wird, die nicht in bekannter Weise, d. h. z. B. innerhalb der Heimatdatei, registriert sind. Nacheinander werden derartige Verbindungen ohne Zugriff auf die Heimatdatei geschaltet, bis der gerufene Teilnehmer B erreicht ist oder bis keine dieser Verbindungen erfolgreich geschaltet werden konnte.
Die Erreichbarkeit des gerufenen Teilnehmers B an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort steigt mit der Anzahl der in der Speichereinrichtung MEM abgespeicherten möglichen Aufenthaltsorte. Weiterhin kann diese Erreichbarkeit durch eine statistische Datenselektion erhöht werden. Durch eine empirische Auswertung der bereits erfolgreich vermittelten Telefongespräche zwischen den beiden Teilnehmern A und B können z. B. solche Aufenthaltsorte vorrangig abgespeichert werden, an denen der gerufene Teilnehmer B sehr häufig oder zu bestimmten Tageszeiten erreicht worden ist.
Die in der Speichereinrichtung MEM abgelegten Daten repräsentieren Verknüpfungen von der persönlichen Teilnehmernummer des gerufenen Teilnehmers B mit Lokalisierungsdaten, wie z. B. Kennung von Vermittlungsstellen und Nebenstellenanlagen, Endgerätekennung oder Funkbereichskennung. Diese Daten ermöglichen den direkten Aufbau einer Verbindung zwischen den Teilnehmern A und B ohne Berücksichtigung des aktuellen Teilnehmerverhältnisses des gerufenen Teilnehmers B. Demnach ist der gerufene Teilnehmer B z. B. über ein Endgerät an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort LOC1 erreichbar auch dann, wenn er dort nicht eingebucht ist.
In Fig. 3 ist folgende Variante des zweiten Ausführungsbeispiels dargestellt: Die Speichereinrichtung MEM befindet sich an dem möglichen Aufenthaltsort LOC3 des gerufenen Teilnehmers B, an dem er sein festes Teilnehmerverhältnis führt, d. h. an seinem Heimatort. Dadurch kann in vorteilhafter Weise die Heimatdatei des gerufenen Teilnehmers B in der Speichereinrichtung MEM abgelegt werden. Weiterhin können dort auch Daten abgelegt werden, die solche Aufenthaltsorte angeben, an denen der gerufene Teilnehmer B bereits von anderen rufenden Teilnehmern als dem Teilnehmer A erreicht worden ist. Darüberhinaus kann der gerufene Teilnehmer B weitere mögliche Aufenthaltsorte, z. B. durch Eintippen entsprechender Endgerätenummern, in die Speichereinrichtung MEM eingeben. Durch diese konzentrierte Speicherung vieler möglicher Aufenthaltsorte ist eine hohe Erreichbarkeit des gerufenen Teilnehmers B unter Zugriff auf einen einzigen Speicher gegeben.
Neben den hier beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung sind zahlreiche Varianten des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems denkbar, insbesondere komplexe Kommunikationssysteme mit einem weitreichenden Versorgungsgebiet, die viele Kommunikationsnetze umfassen. Derartige Kommunikationssysteme könnten z. B. eine weltweite Mobilkommunikation ermöglichen mit einem geringen Signalisierungsaufwand, d. h. ohne Zugriff auf eine weit entfernte Heimatdatei.

Claims (6)

1. Kommunikationssystem (UPT) mit mindestens einer Vermittlungseinrichtung (PABX) und damit verbundenen Teilnehmer-Endgeräten (T1 . . . T3) und mit, einer Speichereinrichtung (MEM), die zum Verbindungsaufbau zwischen einem rufenden Teilnehmer (A) und einem gerufenen Teilnehmer (B) vermittlungstechnische Daten, insbesondere Rufnummern, bereithält, die mehrere derjenigen Teilnehmer-Endgeräte (T1 . . . T3) und damit solche Aufenthaltsorte (LOC1 . . . LOC3) angeben, an denen der gerufene Teilnehmer (B) bereits in Verbindung mit dem rufenden Teilnehmer (A) stand.
2. Kommunikationssystem (UMTS) mit mindestens einer Funkvermittlungseinrichtung (MSC) und damit verbundenen Funkfeststationen (BS), die innerhalb ihres Funkfeldbereiches drahtlos mit Teilnehmer-Endgeräten (MS) verbunden sind und mit einer Speichereinrichtung (MEM), die zum Verbindungsaufbau zwischen einem rufenden Teilnehmer (A) und einem gerufenen Teilnehmer (B) vermittlungstechnische Daten, insbesondere Funkbereichskennungen, bereithält, die mehrere derjenigen Funkfeldbereiche und damit solche Aufenthaltsorte (LOC1 . . . LOC3) angeben, in bzw. an denen der gerufene Teilnehmer (B) bereits in Verbindung mit dem rufenden Teilnehmer (A) stand.
3. Kommunikationssystem (UMTS, UPT) nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Speichereinrichtung (MEM) sich am Ort (LOC A) des rufenden Teilnehmers (A) befindet, insbesondere in der Endeinrichtung oder der Nebenstellenanlage, auf die der rufende Teilnehmer (A) vorzugsweise zugreift.
4. Kommunikationssystem (UMTS, UPT) nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Speichereinrichtung (MEM) sich am Heimatort (LOC 3) des gerufenen Teilnehmers (B) befindet, insbesondere in dem Endgerät oder der Nebenstellenanlage, auf die der gerufene Teilnehmer (B) vorzugsweise zugreift.
5. Teilnehmer-Endgerät für ein Kommunikationssystem (UMTS, UPT) nach Anspruch 1 oder 2 mit einer Speichereinrichtung (MEM), die zum Verbindungsaufbau zwischen einem rufenden Teilnehmer (A) und einem gerufenen Teilnehmer (B) vermittlungstechnische Daten bereithält, die mehrere Aufenthaltsorte (LOC1 . . . LOC3) angeben, an denen der gerufene Teilnehmer (B) bereits in Verbindung mit dem rufenden Teilnehmer (A) stand.
6. Teilnehmer-Berechtigungskarte (SC) für ein Teilnehmer-Endgerät eines Kommunikationssystems (UMTS, UPT) nach Anspruch 1 oder 2 mit einer Speichereinrichtung (MEM), die zum Verbindungsaufbau zwischen einem rufenden Teilnehmer (A) und einem gerufenen Teilnehmer (B) vermittlungstechnische Daten bereithält, die mehrere Aufenthaltsorte (LOC1 . . . LOC3) angeben, an denen der gerufene Teilnehmer (B) bereits in Verbindung mit dem rufenden Teilnehmer (A) stand.
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