DE4307123A1 - Kommunikationssystem und Systemkomponenten dafür - Google Patents
Kommunikationssystem und Systemkomponenten dafürInfo
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Description
Ein Kommunikationssystem für mobile Teilnehmer und
Systemkomponenten dafür sind aus dem "Mobilfunk
Handbuch" von J. Kedaj und G. Hentschel, 1991, Neue
Mediengesellschaft Ulm m.b.H. bekannt. Dort wird im
Kapitel 4 das digitale Mobilfunksystem GSM (Global
System for Mobile Communication) beschrieben. In den
Unterkapiteln 4.1.5.20 und 4.1.5.24 wird der
Verbindungsaufbau von einem rufenden Teilnehmer zu
einem gerufenen, mobilen Teilnehmer beschrieben. Dazu
findet zunächst ein Signalisierungsverkehr statt
zwischen der anfragenden Vermittlungsstelle, der der
rufende Teilnehmer zugeordnet ist, und der
Funkvermittlungsstelle (MSC: Mobile Switching Centre),
bei der der gerufene, mobile Teilnehmer sein
Teilnehmerverhältnis hat. Diese auch als Home MSC
bezeichnete Funkvermittlungsstelle verfügt über eine
sogenannte Heimatdatei (HLR: Home Location Register),
in der der zuletzt registrierte Aufenthaltsbereich
(Location Area) des gerufenen, mobilen Teilnehmers
abgespeichert ist. Dieser Aufenthaltsbereich, in dem
der gerufene, mobile Teilnehmer zuletzt erfaßt wurde,
wird als sogenannte Mobile Station Roaming Number
(MSRN) von der Heimatdatei an die anfragende
Vermittlungsstelle signalisiert. Danach wird die
Verbindung vom rufenden Teilnehmer zu derjenigen
Funkvermittlungsstelle aufgebaut, die diesen
Aufenthaltsbereich kontrolliert. Der Anruf von dieser
als Visited MSC bezeichneten Funkvermittlungsstelle zum
mobilen Teilnehmer geschieht anschließend über
sämtliche Funkfeststationen dieses Aufenthaltsbereiches
mittels einer sogenannten Aufenthaltsdatei (VLR:
Visited Location Register), in der der gerufene, mobile
Teilnehmer als Besucher erfaßt ist. Zum
Verbindungsaufbau muß ein Signalisierungsverkehr
zwischen der anfragenden Vermittlungsstelle und der
sogenannten Home MSC, d. h. der Funkvermittlungsstelle,
die über die Heimatdatei des gerufenen Teilnehmers
verfügt, erfolgen, auch dann, wenn eine andere
Funkvermittlungsstelle (Visited MSC) den registrierten
Aufenthaltsbereich verwaltet. Eine weitere
Lokalisierung, d. h. die Auswahl der Funkfeststation,
die die Funkverbindung zum gerufenen, mobilen
Teilnehmer herstellt, erfolgt nicht.
Aus EP 0 179 898 ist ein Kommunikationssystem für einen
Funkrufdienst bekannt, in dem die Verbindung zu einer
gerufenen Teilnehmer-Einheit (Pager) wie folgt
aufgebaut wird: Eine Vorrichtung (Paging Executive) zum
Unterhalten einer Datei von Adressen von entfernten
Einheiten und von entsprechender
Lokalisierungsinformation bewirkt zunächst eine
Verbindung zu demjenigen als Zentralstelle bezeichneten
Aufenthaltsbereich, in dem die gerufene Einheit zuletzt
geortet wurde. Anschließend wird mittels einer
Vorrichtung (Network Control Processor) zur Auswahl
desjenigen Funkbedeckungsgebietes dieses
Aufenthaltsbereiches, das am wahrscheinlichsten die
gerufene Einheit enthält, eine Verbindung zur
entsprechenden Funkfeststation hergestellt. Es werden
nacheinander Funkbedeckungsgebiete und die
entsprechenden Funkfeststationen ausgewählt, bis
tatsächlich eine Verbindung zur gerufenen
Teilnehmer-Einheit gelingt. Als Maß für die
Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen
Verbindungsaufbaus und zur Festlegung der Reihenfolge
dieser Auswahl dient eine Liste über die
Funkfeldstärken, die während des zuletzt erfolgten
Sendebetriebs der gerufenen Einheit in den einzelnen
Funkfeststationen gemessen wurden. Zum
Verbindungsaufbau wird zunächst über die sogenannte
Heimat-Zentralstelle (Home Site) die
Lokalisierungsinformation abgerufen und zum Aufbau der
Verbindung bis zu der Zentralstelle (Central Site)
genutzt, wo die gerufene Einheit zuletzt lokalisiert
wurde. Danach erfolgt mittels einer Auswahlliste die
Auswahl derjenigen Funkfeststation, die die
Funkverbindung zur gerufenen Einheit herstellt.
Ein Signalisierungsverkehr zwischen der anfragenden
Vermittlungsstelle und einer Vermittlungsvorrichtung am
Heimatort des gerufenen Teilnehmers ist in beiden
obigen drahtlosen Kommunikationssystemen für einen
Verbindungsaufbau notwendig. Dieser
Signalisierungsverkehr beansprucht den Zugriff auf die
Vermittlungsvorrichtung am Heimatort auch dann, wenn
der gerufene Teilnehmer sich in einem entfernten
Aufenthaltsbereich aufhält, der nicht von dieser
Vermittlungsvorrichtung verwaltet wird.
In dem Artikel "Dritte Generation der
Mobilkommunikation" von Dr. -Ing. H. Armbruster, 1992,
Telcom Report 15, Heft 2, Siemens AG werden zukünftige
Kommunikationssysteme vorgestellt, in denen drahtlose
und drahtgebundene Kommunikationsnetze integriert sind.
Demnach sollen folgende Vorteile des sogenannten
UMTS-Konzeptes und des sogenannten UPT-Konzeptes ein
zukünftiges Kommunikationssystem auszeichnen:
Nach dem UMTS-Konzept (Universal Mobile
Telecommunication System) wird eine endgerätebezogene
Mobilität, d. h. eine lückenlose und weitreichende
Mobilfunkversorgung, erreicht mittels unterschiedlicher
Funkzellentypen und Satellitenfunk. Nach dem
UPT-Konzept (Universal Personal Telecommunications)
wird eine personenbezogene Mobilität erreicht. Mittels
einer Verknüpfung der Endgeräteidentifizierung mit der
persönlichen Nummer eines Teilnehmers kann dieser unter
seiner Nummer an einem beliebigen Endgerät innerhalb
des Kommunikationsnetzes erreicht werden. Für
zukünftige Kommunikationssysteme mit mobilen
Teilnehmern wird in obigem Artikel (s. Bild 1 und 3)
eine intelligente Netzinfrastruktur aufgezeigt, die
logische Verbindungen (Call) und physikalische
Verbindungen (Connection) getrennt überwacht. "Hier
können die für den tatsächlichen Aufenthaltsort der
Kommunikationspartner optimalen Verbindungen geschaltet
und die entsprechenden günstigeren Gebühren belastet
werden (z. B. ein "De-facto"-Ortsgespräch anstelle
zweier Fernverbindungen)". Wie die Lokalisierung eines
Teilnehmers, der Aufbau und die Überwachung einer
Verbindung erfolgt, wird nicht näher beschrieben.
In den bekannten Kommunikationssystemen ist
grundsätzlich ein mobiler Teilnehmer nur dann
erreichbar, wenn der registrierte Aufenthaltsort dieses
Teilnehmers identisch ist mit dem tatsächlichen
Aufenthaltsort dieses Teilnehmers. Folgende drei
Fallbeispiele mögen dieses Problem verdeutlichen:
- a) Der in einem UPT-Netz zuletzt registrierte Aufenthaltsort eines Teilnehmers ist beispielsweise sein Büro. Demnach hat sich dieser Teilnehmer zuletzt an dem Endgerät seines Büros in das UPT-Netz mittels Chipkarte eingebucht. Ankommende Rufe werden auf dieses Endgerät geleitet. Befindet sich der Teilnehmer tatsächlich an einem anderen Aufenthaltsort, wie z. B. in einem Konferenzraum, so ist er nur dann erreichbar, falls er sich an dem dortigen Endgerät eingebucht hat oder eine entsprechende Rufumleitung veranlaßt hat. Der mobile Teilnehmer im UPT-Netz muß stets für seine Erreichbarkeit Sorge tragen.
- b) In einem Kommunikationssystem mit Funkrufdienst wird eine Nachricht, die für einen Teilnehmer bestimmt ist, an seinen zuletzt registrierten Aufenthaltsort, d. h. an den sogenannten Heimat-Funkbereich (home site) oder an den sogenannten besuchten Funkbereich (visited site), vermittelt. Anschließend wird die Nachricht über Funk ausgesendet. Falls keine Empfangsbestätigung erfolgt, wird die Nachricht abrufbereit in der Vermittlungseinrichtung des zuletzt registrierten Aufenthaltsortes abgespeichert. Hat der Teilnehmer beispielsweise seinen Funkrufempfänger zuletzt im Funkbereich "Stadt A" eingeschaltet und befindet sich der Teilnehmer zur Zeit in einem anderen Funkbereich "Stadt B", so werden alle Nachrichten, die für ihn bestimmt sind, an den Funkbereich "Stadt A" vermittelt. Schaltet der Teilnehmer an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort "Stadt B" seinen Funkrufempfänger ein, wird eine Signalisierung veranlaßt, die eine neue Registrierung und ein Weiterleiten der abgespeicherten Nachrichten von "Stadt A" nach "Stadt B" bewirkt. Eine direkte Erreichbarkeit eines mobilen Teilnehmers ist bei einem Standortwechsel mit ausgeschaltetem Funkrufempfänger nicht gegeben.
- c) In einem Kommunikationssystem mit einem integrierten Mobilfunknetz und mit einem integrierten UPT-Netz kann ein mobiler Teilnehmer sich mittels seiner persönlichen Berechtigungskarte an einem beliebigen Endgerät in das Kommunikationssystem einbuchen. Ist der zuletzt registrierte Aufenthaltsort des Teilnehmers z. B. der Standort seines PKW, so werden alle ankommenden Rufe mittels seiner Heimatdatei (HLR) zu seinem Autotelefon geleitet. Befindet sich der Teilnehmer tatsächlich an einem anderen Aufenthaltsort, wie z. B. in einem Hotel, so ist er nicht direkt erreichbar. Ein Teilnehmer ist innerhalb des Kommunikatikonssystems nur dann ständig unter seiner persönlichen Teilnehmernummer erreichbar, falls er bei jedem nicht automatisch vom System registrierten Standortwechsel ein manuelles Umbuchen mittels seiner Berechtigungskarte veranlaßt.
Wie diese Beispiele verdeutlichen, kann in den
bekannten Kommunikationssystemen ein mobiler Teilnehmer
mittels seiner persönlichen Teilnehmernummer nur dann
erreicht werden, falls sein tatsächlicher
Aufenthaltsort dem zuletzt registrierten Aufenthaltsort
entspricht, d. h. falls sein tatsächlicher
Aufenthaltsort identisch mit dem Aufenthaltsort ist,
der zuletzt mit seiner persönlichen Teilnehmernummer
verknüpft wurde.
Aufgabe der Erfindung ist der Entwurf eines
Kommunikationssystems, in dem ein gerufener Teilnehmer
auch dann erreichbar ist, falls der Aufenthaltsort, der
innerhalb des Kommunikationssystems zuletzt mit der
persönlichen Teilnehmernummer verknüpft wurde, nicht
der tatsächliche Aufenthaltsort dieses gerufenen
Teilnehmers ist.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Kommunikationssystem
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder des Anspruchs 2.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, für den
Aufbau eines solchen Kommunikationssystems einzelne
Systemkomponenten bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird gelöst sowohl durch ein
Teilnehmer-Endgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 5,
als auch durch eine Teilnehmer-Berechtigungskarte mit
den Merkmalen des Anspruchs 6.
Nach Anspruch 1 oder Anspruch 2 wird ein
Kommunikationssystem mit einer Speichereinrichtung
bereitgestellt, in der Daten über mindestens zwei der
Aufenthaltsorte gespeichert sind, an denen ein
gerufener, mobiler Teilnehmer sich bereits aufhielt,
während er mit einem rufenden Teilnehmer in Verbindung
stand. Demnach sind für einen Verbindungsaufbau
zwischen den beiden Teilnehmern solche Daten verfügbar,
die eine empirische Verknüpfung von
Lokalisierungsinformation über den gerufenen Teilnehmer
und der Teilnehmeridentifizierung des ruf enden
Teilnehmers darstellen. Diese Daten repräsentieren
somit mehrere Verbindungen, die zwischen den zwei
bestimmten Kommunikationspartnern bereits erfolgreich
geschaltet wurden. Die Auswertung dieser Daten
ermöglicht es dem rufenden Teilnehmer, den gerufenen,
mobilen Teilnehmer an seinem tatsächlichen
Aufenthaltsort mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu
erreichen. Die Wahrscheinlichkeit wächst mit der Anzahl
der abgespeicherten Verbindungen. Aktuelle Daten
erhöhen ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, daß der
entsprechende Versuch eines Verbindungsaufbaus gelingt.
Daten über eine erfolgreich geschaltete Verbindung, wie
z. B. die Teilnehmerkennungen, die Endgerätekennungen
und die Kennungen der beteiligten
Vermittlungseinrichtungen, werden während der
bestehenden Verbindung zu der Speichereinrichtung
übertragen und dort als logisches Datenfeld abgelegt.
Nach Anspruch 5 und nach Anspruch 6 werden ein
Teilnehmer-Endgerät bzw. eine
Teilnehmer-Berechtigungskarte vorgestellt, in denen
jeweils eine derartige Speichereinrichtung integriert
ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Kommunikationssystems sind den Unteransprüchen zu
entnehmen.
Die Erfindung wird nun anhand der folgenden drei
Figuren und mit Hilfe vorteilhafter
Ausführungsbeispiele genau beschrieben:
Fig. 1 zeigt ein bekanntes Mobilfunksystem nach
GSM-Standard;
Fig. 2 zeigt ein erfindungsgemäßes drahtloses
Kommunikationssystem und
Fig. 3 zeigt ein erfindungsgemäßes
Kommunikationssystem mit drahtgebundenen und
drahtlosen Teilnehmerendgeräten.
Das nach Fig. 1 vereinfachend dargestellte
GSM-Mobilfunksystem besteht aus drei untereinander
verbundenen Funkvermittlungsstellen MSC, an die jeweils
eine Funkfeststation BS angeschlossen ist. Weiterhin
sind zwei Mobilstationen MS dargestellt, die jeweils
einem Teilnehmer A oder B zugeordnet sind.
In Fig. 1 ist der Aufbau einer Verbindung von dem
ruf enden Teilnehmer A zum gerufenen Teilnehmer B wie
folgt szenenhaft dargestellt: Der ruf ende Teilnehmer A
befindet sich im Funkfeldbereich einer der
Funkfeststationen BS. Der gerufene Teilnehmer B
befindet sich im Funkfeldbereich einer der anderen
Funkfeststationen. Die Funkfeldbereiche werden im
weiteren als Aufenthaltsorte bezeichnet. An dem
momentanen Aufenthaltsort VLOC des gerufenen
Teilnehmers B führt dieser nur ein temporäres
Teilnehmerverhältnis, d. h. der gerufene Teilnehmer ist
in einer sogenannten Aufenthaltsdatei VLR eingetragen,
auf die diejenige Funkvermittlungsstelle MSC zugreift,
die diesen Aufenthaltsort kontrolliert.
Innerhalb des Mobilfunksystems ist der Teilnehmer
jeweils in der Aufenthaltsdatei eingetragen, der der
Aufenthaltsort zugeordnet ist, an dem der Teilnehmer
seine Mobilstation eingeschaltet hat. Den
Aufenthaltsort, an dem der gerufene Teilnehmer ein
festes Teilnehmerverhältnis führt, ist in Fig. 1 mit
HLOC bezeichnet. Der Aufenthaltsort HLOC wird mittels
einer sogenannten Heimatdatei HLR von der
entsprechenden Funkvermittlungsstelle kontrolliert.
Wie in Fig. 1 dargestellt, wird zunächst eine
Verbindung vom rufenden Teilnehmer A bis zu der
Funkvermittlungsstelle MSC hergesellt, die die
Heimatdatei HLR des gerufenen Teilnehmers B verwaltet.
In der Heimatdatei HLR ist ein Zeiger abgelegt, der auf
die Aufenthaltsdatei VLR des gerufenen Teilnehmers
verweist, d. h. innerhalb der Heimatdatei HLR sind Daten
gespeichert, die die Funkvermittlungsstelle MSC
angeben, die den zuletzt registrierten Aufenthaltsort
VLOC des gerufenen, mobilen Teilnehmers B kontrolliert.
Mittels dieser Daten wird anschließend die Verbindung
zwischen dem rufenden Teilnehmer A und dieser
Funkvermittlungsstelle geschaltet. Danach leitet diese
Funkvermittlungsstelle mittels der Aufenthaltsdatei VLR
den Ruf des Teilnehmers A an den gerufenen Teilnehmer B
weiter.
Das nach Fig. 2 dargestellte, erfindungsgemäße
Kommunikationssystem UMTS entspricht einem
Mobilkommunikationssystem, in dem Teilnehmer über
drahtlose Endgeräte, wie z. B. Mobilstationen,
schnurlose Telefone und Funkrufempfänger kommunizieren.
Das hier gezeigte Kommunikationssystem UMTS enthält
drei Funkvermittlungsstellen MSC, die untereinander
verbunden sind. Weiterhin sind vier Funkfeststationen
BS dargestellt, die jeweils an eine der
Funkvermittlungsstellen angeschlossen sind und die
jeweils einen Aufenthaltsort LOCA, LOC1, LOC2 oder LOC3
versorgen. Das Kommunikationssystem ist so aufgebaut,
daß der Aufenthaltsort LOCA von einer der
Funkvermittlungsstellen MSC kontrolliert wird, daß die
Aufenthaltsorte LOC1 und LOC2 von einer der anderen
Funkvermittlungsstellen MSC kontrolliert werden, und
daß der Aufenthaltsort LOC3 von der verbleibenden
Funkvermittlungsstelle MSC kontrolliert wird.
Im Aufenthaltsort LOCA befindet sich ein Teilnehmer A
mit einer Handmobilstation. Dieser Teilnehmer A hat
sich durch Einstecken seiner Berechtigungskarte SC in
die Handmobilstation in das Kommunikationssystem
eingebucht und will einen mobilen Teilnehmer B
erreichen. Zum Verbindungsaufbau vom ruf enden
Teilnehmer A zum gerufenen Teilnehmer B stehen Daten
zur Verfügung, die die drei Aufenthaltsorte LOC1, LOC2
und LOC3 angeben, an denen der gerufene Teilnehmer B
bereits vom rufenden Teilnehmer A erreicht worden ist.
Diese Daten sind in einer Speichereinrichtung MEM
abgelegt, die in die Berechtigungskarte SC des rufenden
Teilnehmers A integriert ist. Um erfolgreich eine
Verbindung zum gerufenen Teilnehmer B zu schalten,
werden die Daten von der Handmobilstation des rufenden
Teilnehmers A an die anfragende Funkvermittlungsstelle
signalisiert.
Die Daten repräsentieren eine Liste möglicher
Aufenthaltsorte des gerufenen, mobilen Teilnehmers B.
In diesem Beispiel sind Daten über die drei
Aufenthaltsorte LOC1, LOC2 und LOC3 abgespeichert, an
denen der gerufene Teilnehmer B bereits vom rufenden
Teilnehmer erreicht worden ist. Jeder Aufenthaltsort
ist durch die Kennungen der entsprechenden
Funkfeststation und Funkvermittlungsstelle eindeutig
bestimmt. Somit ist ein direkter Verbindungsaufbau vom
rufenden Teilnehmer zu einem dieser Aufenthaltsorte
möglich. Den gerufenen Teilnehmer B an einem dieser
Aufenthaltsorte tatsächlich zu erreichen, ist sehr
wahrscheinlich, insbesondere dann, wenn die Daten
Aufenthaltsorte repräsentieren, an denen sich der
gerufene Teilnehmer B häufig und lang aufhält.
Derartige Aufenthaltsorte sind beispielsweise der
Arbeitsplatz, ein Kundenstandort, ein Flughafen, ein
Autobahnabschnitt oder die Privatwohnung.
Die anfragende Funkvermittlungsstelle schaltet zunächst
die Verbindung zu einem der möglichen Aufenthaltsorte,
in diesem Beispiel zum Aufenthaltsort LOC1, an dem der
gerufene Teilnehmer B zuletzt vom rufenden Teilnehmer A
erreicht worden ist. Falls der gerufene Teilnehmer B
dort nicht erreichbar ist, wird eine Verbindung zu
einem der anderen Aufenthaltsorte geschaltet, hier z. B.
zum Aufenthaltsort LOC2, an dem der gerufene Teilnehmer
B bisher am häufigsten vom rufenden Teilnehmer A
erreicht worden ist. Falls der gerufene Teilnehmer B
auch dort nicht erreichbar ist, wird eine Verbindung zu
einem anderen Aufenthaltsort, in diesem Beispiel zum
verbleibenden dritten Aufenthaltsort LOC3, geschaltet,
an dem der gerufene Teilnehmer B sein festes
Teilnehmer-Verhältnis führt, d. h. die Verbindung wird
zum Heimatort des gerufenen Teilnehmers B geschaltet.
Falls dieser dort nicht erreichbar ist, kann ein
Verbindungsaufbau in bekannter Art und Weise mittels
Heimatdatei und Aufenthaltsdatei erfolgen.
In dem erfindungsgemäßen Kommunikationssystem ist eine
hohe Erreichbarkeit des gerufenen, mobilen Teilnehmers
B gegeben, ohne auf bekannte Datenspeicher, wie
Heimatdatei oder Aufenthaltsdatei, zugreifen zu müssen.
Durch die Speicherung mehrerer möglicher
Aufenthaltsorte des gerufenen Teilnehmers B werden
entsprechend viele Verbindungen ermöglicht, so daß der
gerufene Teilnehmer B auch dann erreichbar ist, wenn
nicht bekannt ist, welcher sein tatsächlicher
Aufenthaltsort ist. Dies kann z. B. dann der Fall sein,
wenn die Berechtigungskarte des gerufenen Teilnehmers B
sich nicht in seiner Mobilstation MS befindet, so daß
eine Registrierung des tatsächlichen
Aufenthaltsbereiches LOC1 in der Heimatdatei verhindert
wird. Mittels der erfindungsgemäß ausgestalteten
Speichereinrichtung MEM ist es jedoch möglich, einen
Funkruf über die entsprechende Funkfeststation
abzusetzen und die Mobilstation MS mittels ihrer
Endgerätekennung anzusprechen. Diese auch als
"international mobile equipment identity (IMEI)"
bezeichnete Kennung wurde während einer bereits
erfolgten Kommunikation zwischen den beiden Teilnehmern
in der Speichereinrichtung abgelegt.
Das erfindungsgemäße Kommunikationssystem UMTS nach
Fig. 1 ist weiterhin zur Übertragung von
Nachrichtentexten ausgelegt. Demnach können sogenannte
"short messages" zwischen Teilnehmern ausgetauscht
werden. Der jeweils übertragene Nachrichtentext wird
auf einer alphanumerischen Anzeige der gerufenen
Mobilstation MS angezeigt. Ist die gerufene
Mobilstation MS nicht eingeschaltet, so ist der
tatsächliche Aufenthaltsort LOC1 des gerufenen, mobilen
Teilnehmers B nicht zwingend identisch mit dem zuletzt
an die Heimatdatei gemeldeten Aufenthaltsort wie z. B.
LOC2. In bekannter Weise wurde ein Nachrichtentext, der
für den gerufenen Teilnehmer B bestimmt ist, an diesen
gemeldeten Aufenthaltsort LOC2 vermittelt. In dem
erfindungsgemäßen Kommunikationssystem UMTS jedoch wird
dieser Nachrichtentext nacheinander an mehrere mögliche
Aufenthaltsorte LOC1, LOC2 und LOC3 vermittelt. Dieser
Nachrichtentext kann jeweils in der entsprechenden
Funkfeststation BS abrufbereit abgespeichert werden.
Demnach ist der Nachrichtentext für den gerufenen
Teilnehmer B mit hoher Wahrscheinlichkeit an seinem
tatsächlichen Aufenthaltsort LOC1 abrufbar.
Die Erfindung ermöglicht den Aufbau eines
Kommunikationssystems mit mobilen Teilnehmern, in dem
ohne den Einsatz bekannter Lokalisierungsmittel wie
z. B. Heimatdatei, Aufenthaltsdatei und Signalisierung
für eine ständige Standortregistrierung eine hohe
Erreichbarkeit eines gerufenen, mobilen Teilnehmers
erzielt wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
wird im folgenden beschrieben:
In Fig. 2 ist ein erfindungsgemäßes
Kommunikationssystem UPT mit mobilen Teilnehmern A und
B dargestellt, die über drahtgebundene oder drahtlose
Endgeräte miteinander kommunizieren. In diesem Beispiel
umfaßt das gezeigte Kommunikationssystem ein
Telefonfestnetz mit einer Hauptvermittlungsstelle und
drei Nebenstellenanlagen PABX sowie vier
Telefonapparaten, die jeweils an einem Aufenthaltsort
LOCA, LOC1, LOC2 und LOC3 aufgestellt sind. Jeder
Telefonapparat ist über eine der Nebenstellenanlagen
PABX mit der Hauptvermittlungsstelle verbunden.
Teilnehmer B befindet sich am Aufenthaltsort LOC1, er
ist jedoch am Aufenthaltsort LOC2 eingebucht, wo er ein
temporäres Teilnehmerverhältnis führt. Sein festes
Teilnehmerverhältnis führt der Teilnehmer B am
Aufenthaltsort LOC3, wo sich der Telefonapparat
befindet, auf den dieser Teilnehmer vorzugsweise
zugreift.
In bekannter Weise werden alle ankommenden Rufe, die
für den Teilnehmer B bestimmt sind, zunächst zum
Aufenthaltsort LOC3 vermittelt. Danach wird in der
Heimatdatei, der dieser Aufenthaltsort LOC3 zugeordnet
ist und die sich z. B. in der dortigen
Nebenstellenanlage PABX befindet, der Aufenthaltsort
LOC2 abgerufen, an dem der Teilnehmer B eingebucht
ist. Anschließend wird eine Verbindung zu diesem
Aufenthaltsort LOC2 geschaltet. Wie hier beispielhaft
gezeigt, ist der gerufene Teilnehmer B dann nicht
erreichbar, wenn dieser registrierte Aufenthaltsort
LOC2 nicht sein tatsächlicher Aufenthaltsort LOC1 ist.
In diesem Ausführungsbeispiel wird dieses Problem wie
folgt vorteilhaft gelöst: Am Aufenthaltsort LOCA des
ruf enden Teilnehmers A ist innerhalb der dortigen
Nebenstellenanlage PABX eine Speichereinrichtung MEM
installiert. In dieser Speichereinrichtung sind Daten
über mehrere Aufenthaltsorte, hier über die drei
Aufenthaltsorte LOC1, LOC2 und LOC3, angegeben und mit
der persönlichen Teilnehmernummer des gerufenen
Teilnehmers B verknüpft. An diesen drei
Aufenthaltsorten ist der gerufene Teilnehmer B bereits
vom ruf enden Teilnehmer A erreicht worden. Die
entsprechenden Daten wurden während der jeweiligen
Verbindung in der Speichereinrichtung MEM abgelegt.
Mittels dieser Daten ist es möglich, erneut eine dieser
Verbindungen zu schalten, so daß der Ruf auch an solche
Aufenthaltsorte LOC1 und LOC3 geleitet wird, die nicht
in bekannter Weise, d. h. z. B. innerhalb der
Heimatdatei, registriert sind. Nacheinander werden
derartige Verbindungen ohne Zugriff auf die Heimatdatei
geschaltet, bis der gerufene Teilnehmer B erreicht ist
oder bis keine dieser Verbindungen erfolgreich
geschaltet werden konnte.
Die Erreichbarkeit des gerufenen Teilnehmers B an
seinem tatsächlichen Aufenthaltsort steigt mit der
Anzahl der in der Speichereinrichtung MEM
abgespeicherten möglichen Aufenthaltsorte. Weiterhin
kann diese Erreichbarkeit durch eine statistische
Datenselektion erhöht werden. Durch eine empirische
Auswertung der bereits erfolgreich vermittelten
Telefongespräche zwischen den beiden Teilnehmern A und
B können z. B. solche Aufenthaltsorte vorrangig
abgespeichert werden, an denen der gerufene Teilnehmer
B sehr häufig oder zu bestimmten Tageszeiten erreicht
worden ist.
Die in der Speichereinrichtung MEM abgelegten Daten
repräsentieren Verknüpfungen von der persönlichen
Teilnehmernummer des gerufenen Teilnehmers B mit
Lokalisierungsdaten, wie z. B. Kennung von
Vermittlungsstellen und Nebenstellenanlagen,
Endgerätekennung oder Funkbereichskennung. Diese Daten
ermöglichen den direkten Aufbau einer Verbindung
zwischen den Teilnehmern A und B ohne Berücksichtigung
des aktuellen Teilnehmerverhältnisses des gerufenen
Teilnehmers B. Demnach ist der gerufene Teilnehmer B
z. B. über ein Endgerät an seinem tatsächlichen
Aufenthaltsort LOC1 erreichbar auch dann, wenn er dort
nicht eingebucht ist.
In Fig. 3 ist folgende Variante des zweiten
Ausführungsbeispiels dargestellt: Die
Speichereinrichtung MEM befindet sich an dem möglichen
Aufenthaltsort LOC3 des gerufenen Teilnehmers B, an dem
er sein festes Teilnehmerverhältnis führt, d. h. an
seinem Heimatort. Dadurch kann in vorteilhafter Weise
die Heimatdatei des gerufenen Teilnehmers B in der
Speichereinrichtung MEM abgelegt werden. Weiterhin
können dort auch Daten abgelegt werden, die solche
Aufenthaltsorte angeben, an denen der gerufene
Teilnehmer B bereits von anderen rufenden Teilnehmern
als dem Teilnehmer A erreicht worden ist. Darüberhinaus
kann der gerufene Teilnehmer B weitere mögliche
Aufenthaltsorte, z. B. durch Eintippen entsprechender
Endgerätenummern, in die Speichereinrichtung MEM
eingeben. Durch diese konzentrierte Speicherung vieler
möglicher Aufenthaltsorte ist eine hohe Erreichbarkeit
des gerufenen Teilnehmers B unter Zugriff auf einen
einzigen Speicher gegeben.
Neben den hier beschriebenen Ausführungsformen der
Erfindung sind zahlreiche Varianten des
erfindungsgemäßen Kommunikationssystems denkbar,
insbesondere komplexe Kommunikationssysteme mit einem
weitreichenden Versorgungsgebiet, die viele
Kommunikationsnetze umfassen. Derartige
Kommunikationssysteme könnten z. B. eine weltweite
Mobilkommunikation ermöglichen mit einem geringen
Signalisierungsaufwand, d. h. ohne Zugriff auf eine weit
entfernte Heimatdatei.
Claims (6)
1. Kommunikationssystem (UPT)
mit mindestens einer Vermittlungseinrichtung (PABX) und
damit verbundenen Teilnehmer-Endgeräten (T1 . . . T3) und
mit,
einer Speichereinrichtung (MEM), die zum
Verbindungsaufbau zwischen einem rufenden Teilnehmer
(A) und einem gerufenen Teilnehmer (B)
vermittlungstechnische Daten, insbesondere Rufnummern,
bereithält, die mehrere derjenigen Teilnehmer-Endgeräte
(T1 . . . T3) und damit solche Aufenthaltsorte (LOC1 . . .
LOC3) angeben, an denen der gerufene Teilnehmer (B)
bereits in Verbindung mit dem rufenden Teilnehmer (A)
stand.
2. Kommunikationssystem (UMTS) mit mindestens einer
Funkvermittlungseinrichtung (MSC) und damit verbundenen
Funkfeststationen (BS), die innerhalb ihres
Funkfeldbereiches drahtlos mit Teilnehmer-Endgeräten
(MS) verbunden sind und mit
einer Speichereinrichtung (MEM), die zum
Verbindungsaufbau zwischen einem rufenden Teilnehmer
(A) und einem gerufenen Teilnehmer (B)
vermittlungstechnische Daten, insbesondere
Funkbereichskennungen, bereithält, die mehrere
derjenigen Funkfeldbereiche und damit solche
Aufenthaltsorte (LOC1 . . . LOC3) angeben, in bzw. an
denen der gerufene Teilnehmer (B) bereits in Verbindung
mit dem rufenden Teilnehmer (A) stand.
3. Kommunikationssystem (UMTS, UPT) nach Anspruch 1
oder 2, bei dem die Speichereinrichtung (MEM) sich am
Ort (LOC A) des rufenden Teilnehmers (A) befindet,
insbesondere in der Endeinrichtung oder der
Nebenstellenanlage, auf die der rufende Teilnehmer (A)
vorzugsweise zugreift.
4. Kommunikationssystem (UMTS, UPT) nach Anspruch 1
oder 2, bei dem die Speichereinrichtung (MEM) sich am
Heimatort (LOC 3) des gerufenen Teilnehmers (B)
befindet, insbesondere
in dem Endgerät
oder der Nebenstellenanlage, auf die der gerufene
Teilnehmer (B) vorzugsweise zugreift.
5. Teilnehmer-Endgerät für ein Kommunikationssystem
(UMTS, UPT) nach Anspruch 1 oder 2
mit einer Speichereinrichtung (MEM), die zum
Verbindungsaufbau zwischen einem rufenden Teilnehmer
(A) und einem gerufenen Teilnehmer (B)
vermittlungstechnische Daten bereithält,
die mehrere Aufenthaltsorte (LOC1 . . . LOC3) angeben, an
denen
der gerufene Teilnehmer (B) bereits in Verbindung mit
dem rufenden Teilnehmer (A) stand.
6. Teilnehmer-Berechtigungskarte (SC) für ein
Teilnehmer-Endgerät eines Kommunikationssystems (UMTS,
UPT) nach Anspruch 1 oder 2
mit einer Speichereinrichtung (MEM), die zum
Verbindungsaufbau zwischen einem rufenden Teilnehmer
(A) und einem gerufenen Teilnehmer (B)
vermittlungstechnische Daten bereithält,
die mehrere Aufenthaltsorte (LOC1 . . . LOC3) angeben, an
denen
der gerufene Teilnehmer (B) bereits in Verbindung mit
dem rufenden Teilnehmer (A) stand.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19934307123 DE4307123A1 (de) | 1993-03-06 | 1993-03-06 | Kommunikationssystem und Systemkomponenten dafür |
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1993
- 1993-03-06 DE DE19934307123 patent/DE4307123A1/de not_active Withdrawn
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