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DE19843201A1 - Lasthitfirst - Google Patents

Lasthitfirst

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Publication number
DE19843201A1
DE19843201A1 DE19843201A DE19843201A DE19843201A1 DE 19843201 A1 DE19843201 A1 DE 19843201A1 DE 19843201 A DE19843201 A DE 19843201A DE 19843201 A DE19843201 A DE 19843201A DE 19843201 A1 DE19843201 A1 DE 19843201A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
called party
telephone number
stored
telecommunication
called
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19843201A
Other languages
English (en)
Inventor
Dirk Dipl Ing Wierzbitzki
Matthias Dipl Ing Kroemer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vodafone GmbH
Original Assignee
Mannesmann AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mannesmann AG filed Critical Mannesmann AG
Priority to DE19843201A priority Critical patent/DE19843201A1/de
Priority to EP99923382A priority patent/EP1114550A1/de
Priority to AU40295/99A priority patent/AU4029599A/en
Priority to US09/787,159 priority patent/US6807268B1/en
Priority to PCT/DE1999/000846 priority patent/WO2000016540A1/de
Priority to JP2000570956A priority patent/JP2002525921A/ja
Priority to DE29908660U priority patent/DE29908660U1/de
Publication of DE19843201A1 publication Critical patent/DE19843201A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H04M3/46Arrangements for calling a number of substations in a predetermined sequence until an answer is obtained
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Telekommunikationsverbindung von einem Anrufer zu einem Angerufenen über mindestens ein Telekommunikationsnetz, wobei der Angerufene unter mehreren Telekommunikationsnetz-seitig gespeicherten Telefonnummern möglicherweise erreichbar ist.
Ein Verfahren zum sukzessiven Anrufen eines angerufenen Telekommunikationsteilnehmers unter mehreren für ihn gespeicherten Telefonnummern ist grundsätzlich bekannt. So kann unter ISDN beispielsweise in einem Endgerät eine automatische Anrufweiterleitung programmiert werden, welche bei einem Anruf einer der Telefonnummern des Angerufenen dann, wenn hier keine Telekommunikationsverbindung erfolgreich aufgebaut werden kann (weil unter dieser Telefonnummer nicht abgehoben wird) den Anruf an eine oder mehrere sukzessiv angewählte weitere gespeicherte Telefonnummern weitervermittelt.
Beim sukzessiven Anwählen mehrerer gespeicherter Telefonnummern eines Anrufers ergibt sich für den Anrufenden eine Wartezeit, die bei einer größeren Zahl von Telefonnummern des Angerufenen durchaus relativ lang sein kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Telekommunikationsnetz beim Anruf einer der möglichen gespeicherten Telefonnummern des Angerufenen eine vorgegebene Zeit (timeout) abwartet, indem es beispielsweise das Telefon unter dieser Telefonnummer eine vorgegebene Zahl von Klingelzeichen (z. B. 10 × klingeln) ausführen läßt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist deshalb eine möglichst einfache und ergonomische Optimierung der Wartezeit eines Anrufenden, der einen Angerufenen mit mehreren gespeicherten Telefonnummern, unter welchen den Angerufene möglicherweise erreichbar ist, anruft. Die Aufgabe wird jeweils durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Indem erfindungsgemäß Telekommunikationsnetz-seitig gespeichert wird, unter welcher Telefonnummer ein Angerufener zuletzt erfolgreich erreichbar war und bei einem sukzessiven Anrufen eines Angerufenen jeweils diese gespeicherte Telefonnummer des Angerufenen zuerst angerufen wird, werden die Wartezeiten für den Anrufenden erfolgreich und einfach verkürzt, da dieses Verfahren die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Anrufes implizit berücksichtigt. Da hierbei keine aufwendigen Statistiken geführt werden müssen, ist das Verfahren einfach und kostengünstig ausführbar und implementierbar. Auch ist es sehr ergonomisch für den Anrufer, weil seinerseits keine zusätzlichen Aktionen oder Eingaben erforderlich sind.
Das Verfahren kann auch verwendet werden, wenn der Anruf zwischen dem Anrufer und dem Angerufenen über mehrere Telekommunikationsnetze, beispielsweise zwei Mobilfunknetze oder ein Festnetz und ein Mobilfunknetz geleitet wird. Dabei kann die Signalisierung beim versuchten Verbindungsaufbau (unter jeweils einer der gespeicherten angerufenen Telefonnummer) in üblicher Weise erfolgen.
Wenn eine der gespeicherten Telefonnummern eines Angerufenen, unter welchen dieser erreichbar ist eine Mobilfunktelefonnummer ist, ist zweckmäßig zuerst diese Mobilfunktelefonnummer anzurufen.
Als erfolgreicher Aufbau einer Telefonverbindung zu einer der gespeicherten Telefonnummern kann bereits angesehen werden, wenn der Angerufene abhebt und eine Vollverbindung (Sprach-Vollverbindung/TCH) zustande kommt oder erst wenn sich unter einer Telefonnummer des Angerufenen jemand persönlich mit einer menschlichen Stimme meldet, oder wenn auf Seiten des Angerufenen nach dem Abheben eine akustische (Sprache oder DTMF) Eingabe, insbesondere eine Telekommunikationsnetz-seitig angeforderte Eingabe (z. B. "drücken Sie 1 oder sagen Sie 1, wenn Sie die Verbindung annehmen wollen") erfolgt.
Eine der für einen Angerufenen gespeicherten Telefonnummern kann eine Universal- Telefonnummer sein. Jedoch kann die Universal-Telefonnummer auch getrennt gespeichert sein und lediglich die sukzessive Anwahl von anderen, nämlich den als mögliche Nummern des Angerufenen gespeicherten Telefonnummern bewirken.
Insbesondere kann die Universal-Telefonnummer eine Mobilfunknummer des Angerufenen sein.
Die gespeicherten Telefonnummern eines Angerufenen können durch ihn änderbar sein, beispielsweise per Internet oder über ein Mobiltelekommunikationsnetz oder ein Festnetz. Dabei kann insbesondere gespeichert werden, zu welchen Zeiten eines Tages (eventuell differenziert nach Wochentagen) ein Angerufener in welcher Reihenfolge unter seinen gespeicherten Telefonnummern erreicht werden möchte, wobei bei Vorhandensein einer gespeicherten letzten erfolgreichen (erfindungsgemäßen) Telefonnummer ein Override (grundsätzliche Anwahl dieser gespeicherten letzten erfolgreichen Telefonnummer) erfolgen kann.
Hinsichtlich der Vorrichtung zur Implementierung der Erfindung sind Speicher für die mehreren Telefonnummern eines Telekommunikationsteilnehmers vorgesehen, unter welchen dieser grundsätzlich möglicherweise erreichbar sein kann, ein Speicher für diejenige Telefonnummer, unter welche er zuletzt erreichbar war, sowie eine Telefonnummernanwahl-Einrichtung, welche so ausgebildet ist (als Programm oder als Hardware-Realisierung), daß sie bei Anruf des Angerufenen sukzessive seine gespeicherten Telefonnummern bis zum erfolgreichen Aufbau einer Telekommunikationsverbindung anwählt und daß sie diejenige Telefonnummer für einen jeweiligen Telekommunikationsteilnehmer speichert, unter welche er zuletzt erfolgreich angerufen wurde, wobei die Telefonnummernanwahl-Einrichtung so ausgebildet ist, daß sie jeweils einen Angerufenen zunächst unter der Telefonnummer zu erreichen versucht, unter welcher er zuletzt erfolgreich erreichbar war, also eine Telekommunikationsverbindung (beispielsweise durch Abheben oder Abheben und Ansage eines Codeworts) aufgebaut wurde.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Dabei zeigt:
Fig. 1 die grundlegende Funktion eines Universal-Number-Systems mit mehreren Telefonnummern eines Angerufenen,
Fig. 2 die Realisierung der Signalisierung bei Vermittlung durch eine separate Einheit eines Telekommunikationsnetzes,
Fig. 3 die Realisierung der Signalisierung mit einem intelligenten Netzwerk und
Fig. 4 als Flußdiagramm den groben Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
Fig. 1 zeigt als grobes Blockschaltbild das Prinzip eines Rufnummernumleitungsservice für eine persönliche Rufnummer eines Telekommunikationsteilnehmers. Ein Anrufer 1 möchte einen Angerufenen 2 über ein oder mehrere Telekommunikationsnetz(e) anrufen. Hier folgt der Anruf über zwei nur grob schematisch dargestellte Telekommunikationsnetze in Form des Festnetzes 3 und des damit (Interconnection) verschalteten Mobilfunknetzes 4, da der Anrufer hier aus einem Festnetz anruft und der Angerufene seinen "persönliche Rufnummern"- Service im ihm zugeordneten Mobilfunknetz implementieren ließ.
Der Anrufer ruft eine Universal-Telefonnummer des Angerufenen 2 an, indem er diese an seinem Telefonapparat wählt. Eine Universal-Telefonnummer kann beispielsweise mit einem Universal-Telefonnummerncode (hier 0700-. . .) beginnen, welcher als Universal-Telefonnummer in einem Land oder einer Vielzahl von Ländern in den Nummerierungsplänen vorreserviert sein kann. Statt der Nummer 0700 kann eine Universal-Telefonnummer auch eine herkömmliche Telefonnummer sein. Insbesondere kann die Universal-Telefonnummer mit einer Vorwahl beginnen, die ein bestimmtes Telekommunikationsnetz, beispielsweise ein Mobilfunknetz 4 (wie beispielsweise das deutsche D2-Netz) durch die Vorwahl (+49/172 oder 0172) identifiziert, wenn die persönliche Rufnummern-Services in diesem Mobil- Telekommunikationsnetz 4 implementiert sind. In diesem Falle kann die Universal- Telefonnummer eine der Telefonnummern des Angerufenen sein, unter welchen er möglicherweise erreichbar ist. Die verschiedenen Telefonnummern des Angerufenen können unterschiedlichen Netzen zugeordnet sein. So kann beispielsweise mindestens eine Telefonnummer eine Mobilfunknummer sein; auch kann mindestens eine Telefonnummer eine Festnetznummer sein; eine oder mehrere Telefonnummer(n) können Mailbox-Nummern, also Nummern von elektronischen Anrufbeantwortern im Telekommunikationsnetz 4 (oder einem anderen Telekommunikationsnetz) oder beim Angerufenen sein.
Wie bei Telekommunikationsnetzen üblich, besteht zwischen dem Anrufer, dem Telekommunikationsnetz 3, dem Telekommunikationsnetz 4 und dem Angerufenen 2 die Möglichkeit der Signalisierung und der Telekommunikation über eine Telekommunikationsvollverbindung. Dabei kann die Signalisierung überall oder teilweise über andere Kanäle erfolgen als die Telekommunikation. Insbesondere zwischen dem Anrufer und demjenigen Telekommunikationsnetz, mit welchem er direkt verbunden ist (3) kann beispielsweise über die gleichen Leitungen die Signalisierung und die Telekommunikation erfolgen. Insbesondere zwischen verschiedenen Telekommunikationsnetzen 3, 4 können Signalisierung und Telefonverbindung (TCH) über unterschiedliche Weiterleitungen folgen.
Wenn der Anrufer 1 nun eine Universal-Number des Angerufenen 2 anruft, wird in einem der Telekommunikationsnetze 3, 4 hier im Mobilfunknetz 4 versucht, den Angerufenen 2 zu erreichen. Der Angerufene 2 hat hier die mit den Bezugszeichen 5 bis 8 durchnumerierten Telefonnummern, nämlich 0172/. . .(5), 0211/. . .(6), 02102/. . .(7), 0172/50. . .(8).
Diese Telefonnummern 5 bis 8 des Telekommunikationsteilnehmers 2 (der hier der Angerufene ist) sind in einer Vorrichtung eines der Telekommunikationsnetze (4) gespeichert. In diesem Speicher 9 sind hier für jeweils einen Telekommunikationsteilnehmer seine Telefonnummern, unter welchen er möglicherweise erreichbar ist, gespeichert. Beispielsweise ist für den Telekommunikationsteilnehmer 2 gespeichert, daß er von 8 bis 12 unter der Nummer 0172/. . . .(Bezugszeichen 5), von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0211/. . .(Bezugszeichen 6), von 18 bis 9 Uhr unter der Privattelefonnummer 02102/. . .(Bezugszeichen 7) und bei Nichterreichbarkeit einer der obigen Nummern unter der Mailbox 8 (welche sich im Telekommunikationsnetz 4 angeordnet befindet) erreichbar ist. Dabei können sich die Zeitscheiben der unterschiedlichen Telefonnummern wie hier überlappen. Wenn angerufen wird, wird jeweils aufgrund einer Uhr im Telekommunikationsnetz (4) überprüft, welche der für den Angerufenen Telekommunikationsteilnehmer 2 möglichen Telefonnummern im Speicher aktuell sukzessive angewählt werden soll. Bei einem Anruf um 09.30 Uhr ist es beispielsweise hier die Nummer 0172/. . .(Bezugszeichen 5) und die Nummer 0211/. . .(Bezugszeichen 6) sowie bei Nichterreichen der beiden ersten Nummern (5 und 6) die Telefonnummer der netzseitigen Mailbox 0172/50. . .(Bezugszeichen 8).
Nun kann grundsätzlich sukzessive eine Telefonnummer (der Telefonnummer mit den Bezugszeichen 5 bis 8 bzw. in dem oben ausgeführten Fall mit den Nummern 5, 6, 8 um 9.30) angerufen werden, bis eine Telekommunikationsverbindung zum Angerufenen 2 erfolgreich aufgebaut wurde (indem dieser abhebt oder abhebt und eine vorgegebene Spracheingabe oder Tasteneingabe etc. ausführt oder dergleichen). Hierfür muß jedoch der Anrufer relativ lange warten. Deshalb wird erfindungsgemäß sobald ein Angerufener erfolgreich unter einer Nummer angerufen wurde, im gleichen oder einem anderen Speicher 9 die letzte erfolgreiche Nummer 10, unter welcher erfolgreich eine Telekommunikationsverbindung von einem beliebigen Anrufer zu diesem Angerufenen aufgebaut wurde gespeichert. Wenn also der angerufene Telekommunikationsteilnehmer 2 zuletzt unter seinem Handy 0172/. . .(Bezugszeichen 5) erreichbar war, wird als letzte erfolgreiche Telefonnummer 10 diese Nummer 0172/. . . oder eine Speicheradresse dieser Nummer gespeichert. Beim nächsten Anruf eines beliebigen (gleichen oder anderen) Anrufers 1 bei diesem Angerufenen 2 wird nun zunächst diese Telefonnummer mit dem Bezugszeichen 10 (0172/. . .) unter welche der Angerufene zuläßt erreichbar war angewählt. Hierdurch ist die durchschnittliche Wartezeit des Anrufers erheblich verkürzt.
Das Verfahren wäre auch erweiterbar, indem die Häufigkeit des Erreichens einer Telefonnummer allgemein oder die Häufigkeit des Erreichens einer Telefonnummer zu bestimmten Zeiten erfaßt und gespeichert (9) wird oder indem nicht nur für die erste sondern auch für die folgenden Telefonnummern eine Reihenfolge gespeichert wird, in welche diese anzurufen sind.
Zum sukzessiven Anwählen der Telefonnummern (mit den Bezugszeichen 5 bis 8) eines Angerufenen Telekommunikationsteilnehmers 2 ist im Telekommunikationsnetz 4 eine Telefonnummernanwahl-Einrichtung vorgesehen, welche bei Anruf eines Angerufenen 2 aufgrund der angerufenen Universal-Nummer (070. . . oder 0172. . .) anhand einer Tabelle feststellt, ob er den erfindungsgemäßen Service bekommen soll. Wenn er ihn bekommen soll, entnimmt die Telefonnummernanwahl-Einrichtung 11 sukzessive aus dem Speicher 9 die gespeicherten Telefonnummern (mit den Bezugszeichen 5 bis 8) des angerufenen Telekommunikationsteilnehmers 2 und ruft jeweils eine Telefonnummer nach der anderen an, bis sie eine erfolgreiche Telekommunikationsverbindung aufbaut, wobei sie als erste Nummer den Angerufenen 2 unter derjenigen Telefonnummer (Bezugszeichen 10) im Speicher 9 anruft, unter welcher zu ihm eine erfolgreiche Telekommunikationsverbindung aufgebaut wurde.
Die netzseitige Realisierung hinsichtlich der Signalisierung kann in unterschiedlicher Weise erfolgen.
Fig. 2 zeigt grob schematisch die Realisierung der Signalisierung und Vermittlung durch eine separate Einheit 12 im Telekommunikationsnetz (4 in Fig. 1).
In diesem Beispiel wird diejenige Telefonnummer (Nummer 10 in Fig. 1) unter welcher ein angerufen er Telekommunikationsteilnehmer (2) zuletzt erfolgreich erreicht wurde jeweils als zweite Telefonnummer angerufen. Hier wird als erste Telefonnummer jeweils eine Mobilfunktelefonnummer des Angerufenen angerufen. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn als Universal-Number eine Mobilfunktelefonnummer des Angerufenen verwendet wird. Hier wird also wenn jemand unter seiner Mobilfunktelefonnummer (mit dem Bezugszeichen 5 in Fig. 1 oder 2) 0172/. . . angerufen wird, zunächst versucht ihn unter dieser Telefonnummer 0172/. . .(5) zu erreichen und erst wenn er unter dieser (als erste Nummer angerufenen) Telefonnummer nicht erreichbar ist, wird überprüft, welche Telefonnummer (Bezugszeichen 10 in Fig. 1) des angerufenen Telekommunikationsteilnehmers 2 als letzte Telefonnummer eine erfolgreiche Telekommunikationsverbindung mit diesem Angerufenen ermöglichte. In diesem Fall wird als diejenige Telefonnummer des Angerufenen 2, zu welcher (ausgehend vom gleichen oder einem anderen Anrufer) erfolgreich eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut wurde als zweite Telefonnummer angerufen. Dies verringert erheblich den Signalisierungsaufwand in dem Telekommunikationsnetz, welches die Vermittlungen zu den Telefonnummern (5 bis 8) übernimmt, sowie die Signalisierung zu anderen (soweit beteiligt) Telekommunikationsnetzen 3, so daß das Verfahren hierdurch effizienter und kostengünstig er wird.
Fig. 2 zeigt ebenfalls den Speicher 9 aus Fig. 1 und die Telefonnummernanwähl- Einrichtung 11, welche die Signalisierungen zur Vermittlung übernimmt. Über diese sind mehrere Vermittlungsstellen 13, 14, 15 schematisch dargestellt, welche MSCs, insbesondere Gateway-MSCs sein können. Die Gateway-MSC kann beispielsweise die MSC 13 zwischen einem Festnetz 3 (aus welchem der Anrufer anruft) und einem Mobilfunknetz 4 in welches angerufen wird, sein. Auch die MSC 15, welche hier wieder in ein Festnetz führt, kann eine Gateway-MSC sein. Hierbei übernimmt die Telefonnummernanwahl-Einrichtung 11 in Form einer separaten Einheit die Vermittlungen bei der Anwahl der unterschiedlichen Telefonnummern. Dabei ist zwischen der Telefonnummernanwähl-Einrichtung 11 und der MSC 14, mit der sie verbunden ist, ein Verkehrskanal (TCH) vorgesehen.
Wie Fig. 3 zeigt, kann auch eine Realisierung in einem intelligenten Netzwerk derart erfolgen, daß die Vermittlung direkt in den Vermittlungsstellen 13, 14, 15 stattfindet. In Fig. 3 besteht zwischen der Telefonnummernanwähl-Einrichtung 11 (bezeichnet als SCP = Service Control Point) unter derjenigen MSC 14, mit der sie verbunden ist hier lediglich ein Signalisierungskanal (mit zwei Richtungen). Die Vermittlungsstelle 14 übernimmt also die Vermittlung zu den unterschiedlichen Rufnummern (mit den Bezugszeichen 5 bis 8 in Fig. 1) und ruft von der Einrichtung 11 über einen Signalisierungskanal lediglich die unterschiedlichen Nummern 5 bis 8 des angerufenen Telekommunikationsteilnehmers 2 ab, führt jedoch die Anwahl der unterschiedlichen Telefonnummern (einschließlich Wartezeitüberprüfung/Timeout, Anwahl, Überprüfung der Eingabe eines Zeichens von der Tastatur oder per Sprache, Ansage ("bitte 1 drücken oder sagen zur Annahme") etc. aus.
Fig. 4 zeigt als Flußdiagramm den groben Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens. Bei einem Anruf 16 eines Anrufers (1) wird zunächst der erste Sendeplaneintrag (unter eventueller Berücksichtigung der Uhrzeit des Anrufs und der Zeitscheiben für eine Nummer) aus dem Speicher (9) herausgesucht (17). Hierauf wird im Schritt 18 versucht, zum angerufenen Telekommunikationsteilnehmer 2 eine Telekommunikationsverbindung herzustellen; er wird also unter der Telefonnummer dieses Sendeplaneintrages angewählt.
Hierauf wird im Schritt 19 überprüft, ob erfolgreich eine Telekommunikationsverbindung zum Angerufenen unter dieser Rufnummer aufgebaut wurde. Falls nein, also falls der Angerufene hier nicht erreicht wurde (wegen Timeout oder Nichteingabe eines abgefragten Codes etc.), wird im Schritt 20 überprüft, ob weitere Telefonnummern (exklusive einer Mailbox im Netz) des Anrufers im Speicher 9 vorhanden sind. Falls ja wird im Schritt 22 der nächste Suchplaneintrag (Telefonnummer 6, 7 usw.) aus dem Speicher geholt und wiederum im Schritt 18 versucht zu dieser Telefonnummer des angerufenen Telekommunikationsteilnehmers eine Telekommunikationsvollverbindung aufzubauen. Wenn im Schritt 20 (N) kein weiterer Telefonnummern-Eintrag (exklusive der netzseitigen Mailbox 8) für den angerufenen Telekommunikationsteilnehmer gefunden wurde, bzw. für die Zeit des Anrufs gefunden wurde, wird der Anrufer im Schritt 23 mit einer netzseitigen Mailbox (8 in Fig. 1) als Telekommunikationsverbindung verbunden. Falls im Schritt 19 entschieden wurde (J), daß der Aufbau einer Telekommunikationsverbindung zum angerufenen Telekommunikationsteilnehmer 2 erfolgreich war, also daß dieser erreicht wurde bzw. den Anruf durch Eingabe eines Zeichen etc. annahm, wird im Schritt 21 diejenige Telefonnummer (5 bis 7 oder 5 bis 8) als letzte erfolgreiche Nummer (10) gespeichert, unter welche der Angerufene 2 zuletzt (vom einem beliebigen Anrufer) erreicht wurde und der Anrufer wird zum Angerufenen durchgestellt (24). Dabei kann, wenn eine der Telefonnummern (Bezugszeichen 8 in Fig. 1) eine netzseitige Mailbox des Angerufenen 2 ist, das Abspeichern dieser Telefonnummer (8) der netzseitigen Mailbox als zuletzt erfolgreich angerufene Telefonnummer auch unterdrückt werden; derart wird die Telefonnummer, zu welcher eine Telekommunikationsverbindung erfolgreich aufgebaut wurde hier nur abgespeichert, falls es sich nicht um eine netzseitige Mailbox des Angerufenen handelt; wenn zuletzt eine netzseitige Mailbox (8) des Angerufenen erfolgreich angerufen wurde, erfolgt dann kein Eintrag, was bedeutet, daß die wiederum hier vor zuletzt erfolgreich angerufene Telefonnummer des Angerufenen (entweder eine aus 5, 6, 7 oder eine aus 6, 7) gespeichert bleibt.
Zusätzlich oder alternativ kann auch die Abspeicherung der zuletzt erfolgreich angerufenen Telefonnummer 10 dann unterdrückt werden, wenn die Universal- Number des Angerufenen eine seiner Telefonnummern (z. B. seine Mobilfunktelefonnummer 0172/. . .(5)) ist und er unter dieser angerufenen Telefonnummer 5, welche identisch mit seiner Universal-Number ist, welche vom Angerufenen von außen angerufen wird, erfolgreich war, so daß in diesem Falle lediglich seine weiteren angerufenen-Telefonnummern 6 und 7 im Falle ihres erfolgreichen Anrufs als zuletzt erfolgreich angerufenen Telefonnummer (10 in Fig. 1) abgespeichert werden.
Die letzte erfolgreiche Nummer (10) wird nur berücksichtigt wenn seither vorgegebener oder vorgebbarer Timer nicht abgelaufen ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist als elektronische Schaltung oder in anderer Weise implementierbar. Obwohl der Kern der Erfindung nicht in einem Programm liegt, kann eine Realisierung der Erfindung auch ein Programm umfassen.

Claims (19)

1. Verfahren zum Herstellen einer Telekommunikationsverbindung von einem Anrufer (1) zu einem Angerufenen (2) über mindestens ein Telekommunikationsnetz (3, 4; 13, 14, 15; 14, 15),
  • - wobei der Angerufene (2) unter mehreren Telekommunikationsnetz-seitig (4) gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) möglicherweise erreichbar ist,
  • - wobei jeweils sukzessive unter den gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) versucht wird, zum Angerufenen (2) durch Anwählen jeweils einer der gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) des Angerufenen eine Telekommunikationsverbindung aufzubauen, bis eine Telekommunikationsverbindung zum Angerufenen erfolgreich aufgebaut wurde,
  • - wobei bei erfolgreichem Aufbau einer Telekommunikationsverbindung Telekommunikationsnetz-seitig (4) gespeichert (10) wird, unter welcher Telefonnummer (5 bis 8; 5 bis 7; 6, 7; 6 bis 8) des Angerufenen (2) dieser erfolgreiche Aufbau erfolgte, und eine Verbindung vom Anrufer (1) zum Angerufenen (2) erfolgt,
  • - und wobei beim sukzessiven Anrufen von gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) eines Angerufenen als erste (5 bis 8) oder als zweite (6 bis 8) Telefonnummer diejenige gespeicherte Telefonnummer (5 bis 8) dieses Angerufenen (2) angerufen wird, unter welcher zu diesem Angerufenen (2) zuletzt erfolgreich eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut wurde.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung vom Anrufer zum Angerufenen über mehrere Telekommunikationsnetze (3, 4) erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Telekommunikationsnetze zwischen dem Angerufenen und dem Anrufer ein Festnetz und ein Telekommunikationsnetz ein Mobilfunknetz sind.
4. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ablauf einer mit der Anwahl einer der gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) gestarteten Uhr (Timeout) die Telekommunikationsverbindung zu dieser Telefonnummer als nicht erfolgreich angesehen wird und daß die nächste Telefonnummer (5 bis 8) angewählt wird.
5. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der sukzessiven Anwahl der Telefonnummern zuerst eine Anwahl einer Mobilfunknummer des Angerufenen erfolgt und daß als zuletzt erfolgreiche Telefonnummer des Angerufenen gespeicherte Telefonnummer nach dieser als zweite Telefonnummer angewählt wird.
6. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine zu den Vermittlungsstellen eines Telekommunikationsnetzes (4) separate Einheit (Fig. 2) die Vermittlung zu den sukzessiv anzuwählenden Telefonnummern des Angerufenen übernimmt.
7. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als erfolgreiche Telekommunikationsverbindung nur eine durchgeschaltete Sprachverbindung zum Angerufenen definiert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Telekommunikationsverbindung zu einer der Telefonnummern (5 bis 9) des Angerufenen nur dann als erfolgreiche Telekommunikationsverbindung betrachtet wird, wenn sich auf Seiten des Angerufenen eine Person mit einer Stimme meldet.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Anruf bei einer Telefonnummer erst dann als erfolgreich betrachtet wird, wenn der Angerufene eine vorgegebene akustische oder vorgegebene Tasten- Eingabe an seinem Endgerät eingibt.
10. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für einen Telekommunikationsteilnehmer (Angerufener 2) jeweils eine Universal-Telefonnummer (5) im Telekommunikationsnetz (4) gespeichert ist, bei deren Anwahl durch einen Anrufer das erfindungsgemäße sukzessive Anwählen der für den Angerufenen gespeicherten Telefonnummern (nur 5 bis 8) erfolgt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine gespeicherte Universal-Telefonnummer jeweils eine der gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) des Angerufenen ist.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Universal-Telefonnummer eine Mobilfunknummer des Angerufenen ist.
13. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gespeicherten Telefonnummern eines potentiell Angerufenen (2) durch ihn änderbar sind.
14. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zu den gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) eines Angerufenen gespeichert wird, zu welchen Tageszeiten und/oder Wochentages sie beim sukzessiven Anrufen angerufen werden sollen, wobei sie außerhalb dieser Tageszeiten und/oder Wochentage beim sukzessiven Anrufen nicht angerufen werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenn eine Telefonnummer eines Angerufenen gespeichert ist, unter welcher (10) zuletzt erfolgreich eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut wurde, der Angerufene auch dann zuerst unter dieser Telefonnummer angerufen wird, wenn zu den gespeicherten Telefonnummern eine andere Reihenfolge des sukzessiven Anrufens gespeichert ist.
16. Vorrichtung, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorgenannten Ansprüche, welche Telekommunikationsnetz-seitig implementiert ist und folgendes umfaßt
  • - einen Speicher (9) für mehrere Telefonnummern (6 bis 9; 5 bis 9) jeweils eines Telekommunikationsteilnehmers (1, 2), welcher unter einer oder mehreren von diesen gespeicherten Telefonnummern bei einem Anruf erreichbar sein kann,
  • - einen Speicher (9) für diejenige Telefonnummer (10) eines Telekommunikationsteilnehmers (2), unter welcher zu diesem (2) von einem anderen Telekommunikationsteilnehmer (1) angerufenen Telekommunikationsteilnehmer (2) zuletzt erfolgreich eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut wurde,
  • - eine Telefonnummernanwahl-Einrichtung (11), welche so ausgebildet ist, daß sie
    • - bei einem Anruf eines Angerufenen (2) jeweils sukzessiv unter dessen gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) versucht, zum Angerufenen (2) durch Anwählen jeweils einer der gespeicherten Telefonnummern des Angerufenen eine Telekommunikationsverbindung aufzubauen, bis eine Telekommunikationsverbindung zum Angerufenen erfolgreich aufgebaut wurde,
    • - bei erfolgreichem Aufbau einer Telekommunikationsverbindung Telekommunikationsnetz-seitig (9) speichert, unter welcher Telefonnummer (10) des Angerufenen dieser erfolgreiche Aufbau erfolgte,
    • - beim sukzessiven Aufbau von gespeicherten Telefonnummern eines Angerufenen als erste oder als zweite Telefonnummer diejenige gespeicherte Telefonnummer (10) dieses Angerufenen (2) an ruft, unter welcher (10) zu diesem Angerufenen (2) zuletzt erfolgreich eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut wurde.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Telefonnummernanwähl-Einrichtung in einer Vermittlungsstelle (MSC 14) eines Telekommunikationsnetzes (4) implementiert ist und daß zwischen der Telefonnummernanwähl-Einrichtung (14) und einer Einrichtung mit einem Speicher (9) Signalisierungskanäle geschaltet sind, über welche sukzessive anzuwählende Telefonnummern übermittelt werden.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Telefonnummernanwähl-Einrichtung eine von den Vermittlungsstellen (13 bis 15) eines Telekommunikationsnetzes (4) separate Einrichtung (11) eines Telekommunikationsnetzes (4) ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16,17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit einem Anruf einer der gespeicherten Telefonnummern (5 bis 8) eines Angerufenen Telekommunikationsnetz-seitig startbare Uhr vorgesehen ist, durch deren Ablauf die Anwahl der nächsten Telefonnummer (5 bis 8) durch die Telefonnummernanwähl-Einrichtung (11) auslösbar ist.
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