DE4342147A1 - Profilleiste zum Halten einer Wandverkleidung - Google Patents
Profilleiste zum Halten einer WandverkleidungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine umlaufende Profilleiste mit
Klemme zum Verlegen und Spannen einer elastischen
Verkleidung ohne Kleben auf Flächen wie z. B. Wänden, Böden
oder Decken.
Bekannt ist eine derartige Leiste, die eine Rückseite in
Form eines durchgehenden Streifens aufweist, dessen
Grundfläche weitgehend parallel zu der zu verkleidenden
Fläche angebracht wird, wobei eine Verlängerung der
Rückseite am Außenrand weitgehend rechtwinklig zur Rückseite
absteht, so daß eine feste Spannbacke und einen Schenkel
gebildet werden, wobei letzterer an der Verbindungslinie
zwischen ihm und Rückseite in derselben Richtung wie die
Verlängerung von der Rückseite absteht und in Richtung der
Rückseite zu der Verlängerung bis zu seinem freien Ende
umgebogen ist, so daß er eine bewegliche Spannbacke bildet,
die mit der feststehenden Spannbacke zusammenwirkt.
Auf diese Weise bilden die feste und die bewegliche
Spannbacke eine Klemme, in die das elastische
Verkleidungsmaterial wie z. B. Stoff ohne Schwierigkeit mit
z. B. einer Spachtel eingeklemmt werden kann. Beim Eindrücken
der Verkleidung in die Klemme bildet die Verkleidung eine
Schleife, und es ist erforderlich, das aus der Klemme
überstehende Material nachträglich abzuschneiden. Nach dem
Abschneiden des überstehenden Materials bildet das freie
Ende der Verlängerung eine sichtbare Umrandung um die
Verkleidung herum.
Eine solche Leiste besitzt weiterhin einen
Befestigungsstreifen, der über die Verbindungslinie hinaus
über die Rückseite der Leiste hinaussteht.
Eine solche, insbesondere für den Nichtfachmann bestimmte
Leiste erfordert große Sorgfalt, Geschicklichkeit und viel
Zeit für die Schneidarbeit. Darüber hinaus ist die
überstehende sichtbare Kante nicht sehr ästhetisch und
bewirkt den Eindruck einer typischen Amateurarbeit.
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit einer solchen
Leiste bekannter Bauart betrifft ihre Befestigung bzw. ihr
Festhalten an der Unterlage. Da sie für den Nichtfachmann
bestimmt ist, soll die Befestigung leicht und schnell
erfolgen. Dies hat jedoch den Nachteil, daß sich die Leiste
aufgrund der ständigen Zugbeanspruchung durch die gespannte
Verkleidung von der Unterlage ablösen kann.
Die vorliegende Erfinden hat zum Ziel, die obengenannten
Schwierigkeiten durch eine umlaufende Profilleiste mit
Klemme zum Verlegen und Spannen einer Verkleidung zu
beseitigen, bei der die Abschlußarbeiten nach dem Einspannen
der Verkleidung in die Klemme leicht und fachmännisch
durchgeführt werden können, da sie kein Abschneiden
erfordern und das freistehende Ende der Verlängerung
verdeckt bleibt, so daß keine sichtbare Umrandung gebildet
wird.
Weiterhin hat die Erfindung grundsätzlich zum Ziel, eine
Leiste zu schaffen, die zwar schnell und einfach, aber
fester und zuverlässiger als bei der bisher bekannten
technischen Ausführungsart auf der Grundfläche befestigt
ist. Die Erfindung zielt insbesondere daraufhin ab, eine
Leiste zu schaffen, die eine höhere zeitliche
Funktionsbeständigkeit aufweist.
Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel, eine Leiste zu
schaffen, die auf ihrer Auflagefläche angenagelt oder
angeklammert werden kann.
Weiterhin hat die Erfindung zum Ziel, eine Leiste zu
schaffen, die ausgesprochen einfach zu verwenden und mit
geringem Kostenaufwand - insbesondere durch Strangpressen
eines synthetischen Materials - herzustellen ist.
Insbesondere zielt die Erfindung darauf ab, eine Leiste zu
schaffen, bei der das Verlegen und Spannen der elastischen
Verkleidung mit einem einzigen Werkzeug wie z. B. einer
Spachtel erfolgen kann.
Im Allgemeinen sind die zu verkleidenden Flächen wie z. B.
Wände, Decken und Böden an ihrer Außenkante durch andere
Flächen begrenzt, die senkrecht zu der zu verkleidenden
Fläche verlaufen. Die senkrecht dazu verlaufenden Flächen
weisen jedoch nicht immer eine regelmäßige und einwandfrei
geradlinige Kante auf, während die Leiste stets regelmäßige
und einwandfrei geradlinig ist. Beim Verlegen einer
Verkleidung mit einer herkömmlichen Leiste werden
konstruktive Unregelmäßigkeiten insbesondere bei den
senkrecht zur zu verkleidenden Fläche verlaufenden Flächen
sichtbar. Hier hat die Erfindung zum Ziel, eine Leiste zu
schaffen, mit der die Unregelmäßigkeiten an den senkrecht
zur zu verkleidenden Fläche verlaufenden Flächen nicht
erkennbar sind. Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel,
eine Leiste zu schaffen, mit der die elastische Verkleidung
über die gesamte Lange der senkrecht zur zu verkleidenden
Fläche verlaufenden Flache einschließlich eventuell
vorhandener leichter Unregelmäßigkeiten ohne Bildung von
freien Stellen verlegt werden kann.
Zu diesem Zweck hat die Erfindung zum Ziel, eine umlaufende
Profilleiste mit Klemme zum Verlegen und Spannen einer
elastischen Verkleidung auf einer Fläche der obengenannten
Art zu schaffen. Erfindungsgemäß besitzt diese Leiste Mittel
zum Festhalten der Verkleidung von der Außenseite der
Verlängerung, d. h. der den Zähnen der festen Spannbacke
abgewandten Seite aus, so daß der Rand der aus der Klemme
überstehenden Verkleidung umgeschlagen, eingeklemmt und
zwischen dieser Verlängerung und einer senkrecht zu der zu
verkleidenden Fläche verlaufenden Fläche festgehalten werden
kann.
Erfindungsgemäß besitzen die Mittel zum Festhalten
elastische Teile zum Verklemmen des Außenrandes der
Verkleidung mit der senkrecht zur zu verkleidenden Fläche
verlaufenden Fläche, wobei die elastischen Teile zum
Verklemmen einen flexiblen, elastischen Streifen aufweisen,
der an dem freien Ende der Verlängerung beginnt und zur
Außenseite der Verlängerung d. h. zur den Zähnen der festen
Spannbacke abgewandten Seite hin umgeschlagen ist. Als
Variante oder in Verbindung miteinander besitzen die Mittel
zum Festhalten mindestens eine Rippe oder einen Grat in
Längsrichtung parallel zur Klemme - wodurch mindestens ein
Zahn zum Festhalten der Verkleidung gebildet wird - und/oder
Mittel zum Verkleben oder einen Klebstoff.
Ebenfalls erfindungsgemäß besitzt der Befestigungsstreifen
zur Aufnahme der Befestigungsnägel oder -klammern Rippen
oder Rillen in Längsrichtung, wodurch mindestens eine Rille
zur Aufnahme der Spitzen der Befestigungsnägel oder
-klammern gebildet wird und die Köpfe der Befestigungsnägel
oder -klammern auf den Außenkanten der diese Rillen
bildenden Wulsten aufliegen. Die Tiefe einer solchen Rille
beträgt dabei ca. 1 mm. Die Stärke des Befestigungsstreifens
zwischen dem Boden jeder Rille und der Unterlage beträgt ca.
1 bis 2 mm.
Die erfindungsgemäße Leiste besitzt eine Klemme zum
Einspannen der Verkleidung, wobei sie mit dem
Befestigungsstreifen ein einziges Teil bildet, mit der sie
über eine Verbindungslinie verbunden ist; sie ist dadurch
gekennzeichnet, daß die Breite der von dem freien Ende des
Befestigungsstreifens (5) bis zur Verbindungslinie reichende
Nagelfläche größer ist als die Hälfte der Gesamtbreite der
Auflagefläche des Befestigungsstreifens auf der Unterlage,
so daß das Annageln bzw. Anklammern des Befestigungsstreifens
auf der Hälfte erfolgt, auf der sich die Klemme befindet.
Erfindungsgemäß beträgt die Gesamtbreite der Auflagefläche
ca. 30 bis 40 mm und die Stärke der zur Aufnahme der
Befestigungsnägel bzw. Befestigungsklammern bestimmten
Nagelfläche des Befestigungsstreifens ca. 1,5 mm.
Der senkrechte Querschnitt der Auflagefläche des
Befestigungsstreifens in Ruhestellung, d. h. vor seiner
Befestigung ist konkav, wobei die Stärke der Konkavität der
Auflagefläche zwischen der in Bezug auf die Verbindungslinie
zwischen Klemme und Befestigungsstreifen tangential zur
Auflagefläche verlaufenden Ebene und der Endkante des
Befestigungsstreifens mehr als 0,5 mm und vorzugsweise ca. 1
mm beträgt.
Weiterhin ist erfindungsgemäß der Endbereich der
Auflagefläche in der Nähe der freien Endkante des
Befestigungsstreifens mit Längsrippen versehen, die ein
zahnförmiges Profil aufweisen und zum Festhalten der Leiste
auf der Unterlage dienen. Die Höhe der Längsrippen nimmt zur
freien Endkante des Befestigungsstreifens zu, und die Zähne
sind zur freien Endkante des Befestigungsstreifens hin
geneigt. Die Höhe des höchsten Zahnes beträgt mehr als 0,5
mm und vorzugsweise ca. 1 mm.
Die Konkavität der Auflagefläche ergibt sich aus der
zunehmenden Höhe der Zähne.
Die Auflagefläche des Befestigungsstreifens ist mit
Längsriefen zum Festhalten des Klebstoffes versehen. Ihre
Höhe beträgt zwischen 0,05 mm und 0,5 mm.
Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum
Verlegen und Spannen einer elastischen Verkleidung auf einer
Fläche, die von mindestens einer senkrecht zu ihr liegenden
Fläche begrenzt ist, mit Hilfe einer erfindungsgemäßen
umlaufenden Profilleiste mit Klemme, nach welchem ein Teil
des Randes der Verkleidung in der Klemme der Leiste
eingespannt wird, während ein ausreichend breiter Teil des
Verkleidungsrandes über die Klemme hervorsteht, dadurch
gekennzeichnet, daß der außen überstehende Teil der
Verkleidung zwischen den Mitteln zum Festhalten der
Verkleidung und der senkrecht zur Unterlage verlaufenden
Fläche eingeklemmt wird, wodurch das freie Ende der
Verlängerung ebenfalls verkleidet wird.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Leiste und ein
Verfahren, bei denen die vorstehend oder nachfolgend
beschriebenen Kennzeichen ganz oder teilweise kombiniert
werden.
Weitere Vorteile und Kennzeichen der Erfindung gehen aus der
nachfolgenden Beschreibung hervor, bei der auf die
beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird, wobei
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Leiste im Querschnitt darstellt, wie sie zum Verlegen und
Spannen einer Verkleidung verwendet wird,
Fig. 2 einen Teil der erfindungsgemäßen Leiste in einer
ersten Ausführungsform perspektivisch darstellt,
Fig. 3 einen Teil der erfindungsgemäßen Leiste in einer
zweiten Ausführungsform perspektivisch darstellt,
Fig. 4 einen Teil der erfindungsgemäßen Leiste in einer
dritten Ausführungsform perspektivisch darstellt.
Die Erfindung betrifft eine Leiste 1 mit Klemme 2 zum
Verlegen und Spannen einer elastischen Verkleidung 3 wie
z. B. Stoff oder gleichwertiges synthetisches Material ohne
Kleben auf einer Fläche 4 wie z. B. einer Wand, einer Decke
oder einem Boden. Die Leiste 1 ist eine umlaufende Leiste,
d. h. sie wird um die gesamte Fläche 4 herum auf dieser
angebracht. Eine solche Leiste 1 besteht im Allgemeinen aus
einem stranggepreßten Profil aus Polyvinylchlorid.
In dem gesamten vorliegenden Text bedeutet der Begriff
"Höhe" die größte senkrecht zur Längsrichtung der Leiste 1
verlaufende Dimension.
Die Leiste 1 besitzt einen durchgehenden, flachen
Befestigungsstreifen 5 einheitlicher Breite zum Befestigen
des Streifens 1 auf der Unterlage 4. Diese Unterlage 4
stellt die zu verkleidende Fläche 4 dar.
Zur Bildung der Klemme 2 besitzt die Leiste 1 eine Rückseite
6 in Form eines durchgehenden Streifens, der weitgehend
parallel zur zu verkleidenden Unterlage 4 verläuft, sowie
eine Verlängerung 7 des äußeren Endes 8 der Rückseite 6,
wobei diese Verlängerung weitgehend rechtwinklig zur
Rückseite 6 verläuft, so daß eine feste Klemmbacke 2a und ein
von der Rückseite 6 abstehender Schenkel 10 gebildet werden,
wobei letzterer an der Verbindungslinie 11 zwischen ihm und
Rückseite in derselben Richtung wie die Verlängerung 7 von
der Rückseite 6 absteht und in Richtung der Rückseite 6 zu
der Verlängerung 7 bis zu seinem freien Ende 12 umgebogen
ist, so daß er eine bewegliche Spannbacke 2b bildet, die mit
der feststehenden Spannbacke 2a zusammenwirkt. Der Schenkel
10 hat annähernd das Profil eines umgekehrten "S" und ist
beim Drücken auf sein freies Ende 12 biegeelastisch
verformbar, so daß die bewegliche Spannbacke 2b elastisch von
der festen Spannbacke 2a weggedrückt und wieder zu dieser
zurückgebogen werden kann, wodurch eine Klemme 2 gebildet
wird, mit der ein Teil des Randes der Verkleidung 3
festgehalten wird.
Bei der erfindungsgemäßen Leiste beträgt die Höhe ha des
Schenkels 10 zwischen der Verbindungslinie 11 zwischen ihm
und der Rückseite 6 und dem die feste Spannbacke 2a
bildenden freien Ende 12 ca. 15 mm. Die Stärke des Schenkels
10, d. h. die Stärke des diesen Schenkel 10 bildenden
Streifens aus Polyvinylchlorid beträgt mehr als 1 mm. Die
Stärke e′ des Schenkels 10 beträgt zwischen 1,15 mm und 1,45
mm, vorzugsweise 1,3 mm. Die Höhe hd der Rückseite 6
zwischen der Verbindungslinie 11 zwischen Schenkel 10 und
Rückseite 6 und der Verbindungslinie 8 zwischen Verlängerung
7 und Rückseite 6 beträgt weniger als 17 mm. Die Höhe hd
beträgt zwischen 13,5 mm und 16,5 mm, vorzugsweise 15 mm.
Der Schenkel 10 steht in einem Höchstabstand d - gemessen
zwischen den Innenseiten zwischen Rückseite 6 und Schenkel
10 - von der Rückseite 6 ab, der zwischen 4 mm und 6 mm,
vorzugsweise 5 mm beträgt. Dieser Abstand ist am Ende der
Grundfläche des Schenkels 10 am größten, von wo aus er in
Richtung der Verlängerung 7 umgebogen ist. An seinem freien
Ende 12 befindet sich der Schenkel 10 wieder näher bei der
Rückseite 6, und der Mindestabstand d′ zwischen dem freien
Ende 12 des Schenkels 10 und der Rückseite 6 beträgt
zwischen 1,5 mm und 3,5 mm, vorzugsweise 3 mm.
Erfindungsgemäß ist das von der Rückseite 6 abstehende freie
Ende 37 der beweglichen Spannbacke 2b weniger von der
Rückseite 6 entfernt als das von der Rückseite 6 abstehende
freie Ende 35 der Verlängerung 7 bzw. der festen Spannbacke
2a. Und der gekrümmte Teil des Schenkels 10 zwischen der
Verbindungslinie 11 zwischen ihm und der Rückseite 6 und der
beweglichen Spannbacke 2b - d. h. der Teil des Schenkels 10,
der am weitesten von der Rückseite 6 absteht - hat mit
seiner Außenseite einen geringeren Abstand von der Rückseite
6 als das freie Ende 37. Somit stellt das freie Ende 37 den
Teil des Schenkels 10 dar, der am weitesten von der
Rückseite 6 bzw. der Unterlage 4 entfernt ist. Die
Verkleidung liegt somit auf diesem freien Ende 37 auf, ohne
mit der Außenseite der Krümmung des Schenkels 10 in
Berührung zu kommen.
Die so gebildete Klemme 2 zum Festhalten der Verkleidung 3
ist aus einem Stück mit dem Befestigungsstreifen 5 gebildet,
mit dem sie an der Verbindungslinie 14 verbunden ist.
Erfindungsgemäß fällt die Verbindungslinie 14 zwischen
Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 mit der Verbindungslinie
11 zwischen Schenkel 10 und Rückseite 6 zusammen, da die
Rückseite 6 von einem Teil des Befestigungsstreifens 5
gebildet wird.
Der Befestigungsstreifen 5 besitzt zwischen dem der Klemme 2
gegenüberliegenden freien Rand und der Verbindungslinie 14
zwischen Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 eine äußere
Auflagefläche 15 zum Aufliegen auf der Unterlage 4 und eine
äußere Nagelfläche 16. Erfindungsgemäß ist die Breite 1c der
äußeren Nagelfläche 16 größer als die Hälfte der
Gesamtbreite lt der Auflagefläche 15, so daß der
Befestigungsstreifen 5 auf der Hälfte 18a des die Klemme 2
tragenden Befestigungsstreifens 5 angenagelt bzw.
angeklammert werden kann. So befindet sich die andere Hälfte
18b des bis zum freien Ende 17 des Befestigungsstreifens 5
unter den Nägeln bzw. Klammern 19 zur Befestigung der Leiste
1 auf der Unterlage 4, und die Auflagefläche 15 liegt mit
mehr als der Hälfte der Gesamtbreite lt des Streifens
zwischen den Nägeln bzw. Klammern 19 und dem freien Ende 17
des Befestigungsstreifens 5 auf.
Erfindungsgemäß beträgt die Gesamtbreite lt der
Auflagefläche 15 ca. 30 bis 40 mm. Der Befestigungsstreifen
5 besitzt somit einen Nagelbereich 20 zur Aufnahme der
Befestigungsnägel bzw. -klammern 19, der sich in unmittel
barer Nähe der Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2 und
Befestigungsstreifen 5 befindet. Erfindungsgemäß beträgt die
Stärke E der Leiste in diesem Nagelbereich 20 ca. 1,5 mm.
Durch diese Stärke im Nagelbereich 20 wird das Anbringen des
Befestigungsstreifens 5 erleichtert und wirksam gemacht,
insbesondere wenn dieser aus steifem Polyvinylchlorid
besteht.
Weiterhin besitzt der Nagelbereich 20 erfindungsgemäß Rippen
und Rillen 21 in Längsrichtung auf der äußeren Nagelfläche
16, wodurch mindestens eine Vertiefung 22 zur Aufnahme der
Spitzen der Befestigungsnägel oder -klammern 19 gebildet
wird. Somit bilden die äußeren Endflächen 23 links und
rechts jeder Vertiefung 22 in Längsrichtung Wulste, auf
denen die Köpfe der Befestigungsnägel oder -klammern 19
aufliegen. Beim Festnageln bzw. Festklammern der Leiste
werden die Befestigungsnägel bzw. -klammern 19 durch die
Aufschlagkraft auf die äußeren Endflächen 23 aufgepreßt bzw.
leicht in diese eingepreßt, wodurch die Wirkung des
Festnagelns bzw. Festklammerns verstärkt und der Schlag des
zum Festnageln bzw. Festklammern verwendeten Werkzeugs
gedämpft wird. Dadurch wird ein Zersplittern des
Befestigungsstreifens 5 beim Befestigen verhindert. Bei den
dargestellten Ausführungsformen weisen die Leisten 1 einen
Bereich 21 mit Vertiefungen 22 und Wulsten 23 auf, deren
senkrechter Querschnitt die Form von Kreissegmenten
aufweist, die auf der äußeren Nagelfläche 16 in dem
Befestigungsstreifen 5 vertieft sind. Als Variante können
solche Vertiefungen 22 und Wulste 23 auch über die äußere
Nagelfläche 16 auf dem Befestigungsstreifen 5 überstehend
vorgesehen werden. Ist die Leiste 1 zur Befestigung mit
Nägeln 19a, 19b bestimmt, so ist eine einzige Vertiefung 22
in unmittelbarer Nähe der Verbindungslinie 14 zwischen
Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 erforderlich. Ist die
Leiste 1 hingegen zur Befestigung mit Klammern 19c bestimmt,
so sind mindestens zwei durch einen Wulst in Längsrichtung
voneinander getrennte Rillen auf der Nagelfläche vorzusehen,
so daß jede Spitze der Klammer 19c jeweils in eine eigene
Rille eingeführt wird und der Steg der Klammer wie in Fig. 1
dargestellt auf dem Wulst 23 dazwischen sitzt. Weiterhin
können auch mehrere Reihen solcher Vertiefungen 22 und
Wulsten 23 vorgesehen werden, z. B. für den Fall, daß mehrere
parallele Reihen Befestigungsnägel oder -klammern 19
angebracht werden sollen. Bei Verwendung von Nägeln können
diese als Flachkopfnägel 19a, als Senkkopfnägel 19b oder
andersartig ausgeführt sein. Der senkrechte Querschnitt der
Vertiefungen 22 und Wulsten 23 kann ebenfalls beliebige
andere Formen annehmen, wobei jedoch die Stärke eines
Wulstes 23 zwischen zwei Vertiefungen 22 stets von der
Rillensohle zur Wulstoberkante hin abnimmt.
Erfindungsgemäß beträgt die Tiefe einer Vertiefung 22, d. h.
der Abstand zwischen der Sohle der Vertiefung 22 und der
Oberkante des benachbarten Wulstes 23 ca. 1 mm, und die
Stärke E des Befestigungsstreifens 5 zwischen der Sohle
jeder Vertiefung 22 und der Auflagefläche 15 beträgt mehr
als 1,5 mm, vorzugsweise ca. 2 mm. Somit beträgt die
Gesamtstärke des Befestigungsstreifens 5 zwischen den
Oberkanten der Wulste 23 bzw. der äußeren Endflächen der
Rillen 21 und der Auflagefläche 15 - zumindest im
Nagelbereich 20 - mehr als 2 mm, vorzugsweise ca. 3 mm. Die
Breite der Wulste bzw. äußeren Endflächen 23 zwischen je
zwei Vertiefungen kann unterschiedlich sein und beeinflußt
den Grad des Eindringens der Nägel bzw. Klammern in diese
Endflächen 23. Diese Breite beträgt z. B. zwischen 0,5 mm und
5 mm, vorzugsweise ca. 1 mm.
Die Stärke der Rückseite 6 und des Schenkels 10 der Klemme 2
kann geringer sein und z. B. zwischen 1 und 1,5 mm,
vorzugsweise ca. 1,3 mm betragen. Daher besitzt die
Rückseite 6 bei den verschiedenen Ausführungsformen einen
Bereich, bei dem die Stärke von der Verbindungslinie 11
zwischen Schenkel 10 und Befestigungsstreifen 5 zum äußeren
Ende 8 der Rückseite 6 hin abnimmt. Erfindungsgemäß ist der
senkrechte Querschnitt der Auflagefläche 15 des
Befestigungsstreifens 5 in Ruhestellung, d. h. vor der
Befestigung auf der Unterlage 4 konkav ausgebildet, so daß
der Befestigungsstreifen 5 beim Festnageln bzw. -klammern
elastisch gegen die Unterlage 4 hin flachgedrückt wird,
wodurch das Festhalten und die Wirkung der Nägel bzw.
Klammern gesteigert werden. Dabei beträgt die Stärke e der
Auflagefläche 15 zwischen der in Bezug auf die
Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2 und
Befestigungsstreifen 5 tangential zur Auflagefläche 15
verlaufenden Ebene und der Endkante 25 des
Befestigungsstreifens 5 ca. 1 mm beträgt.
Erfindungsgemäß besitzt der bis in die Nähe des freien Endes
17 des Befestigungsstreifens 5 reichende und die Endkante 25
beinhaltende Endbereich 26 der Auflagefläche 15 parallel
zueinander verlaufende Längsrippen 27 mit zahnförmigem
Profil zum besseren Festhalten der Leiste auf dem Untergrund
4. Die Höhe der Längsrippen 27 nimmt zum freien Ende 17 des
Befestigungsstreifens 5 hin zu, was bedeutet, daß die Höhe
der der Endkante 25 am nächsten liegenden Längsrippen 27
größer ist als die Höhe der von der Endkante 25 am weitesten
entfernt liegenden Längsrippen 27. Weiterhin sind die aus
Zähnen 28 bestehenden Längsrippen 27 - wie auf den
Zeichnungen dargestellt - zum freien Ende 17 des
Befestigungsstreifens 5 hin geneigt. Somit haben die Zähne
28 beim Festnageln bzw. Festklammern des Befestigungs
streifens 5 auf dem Untergrund 4 die Tendenz, in den
Untergrund 4 einzudringen und sich darin zu verankern.
Erfindungsgemäß beträgt die Höhe des höchsten, d. h. des der
Endkante 25 am nächsten liegenden Zahnes 28 mehr als 0,5 mm,
vorzugsweise ca. 1 mm.
Bei den dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsformen
besteht und ergibt sich die Konkavität der Auflagefläche 15
ausschließlich aus der zunehmenden Höhe der aus den
Längsrippen 27 gebildeten Zähne 28. In einer Variante kann
die Leiste auch so beschaffen sein, daß der mittlere Bereich
der Auflagefläche 15 leicht konkav gewölbt ist.
Weiterhin ist erfindungsgemäß die Auflagefläche 15 des
Befestigungsstreifens 5 - zumindest in Höhe des
Nagelbereichs 20 - mit Längsriefen 29 zum Festhalten des
Klebstoffes versehen. Diese Längsriefen 29 sind parallel
zueinander und in einem angemessenen Abstand voneinander
angeordnet, so daß ein einwandfreies Auftragen und Festhalten
des Klebstoffs gewährleistet ist. Die Höhe der Längsriefen
beträgt zwischen 0,05 und 0,5 mm. Die Längsriefen sind
vorzugsweise über die gesamte Auflagefläche 15 verteilt, die
auf der Unterlage 4 aufliegt.
Eine derartige erfindungsgemäße Leiste 1 dient dazu, auf den
Außenrändern der die Unterlage 4 bildenden Fläche befestigt
zu werden, die von der senkrecht zu ihr verlaufenden Fläche
13 begrenzt ist und somit einen Winkel mit ihr bildet. Diese
senkrecht verlaufende Fläche 13 kann von derselben Art sein
wie die die Unterlage 4 bildende Fläche wie z. B. eine zweite
Wand, die Decke oder ein Boden oder aus der Kante einer
Fußleiste, einer Fenstereinfassung oder eines Türrahmens
bestehen.
Erfindungsgemäß besitzt die Leiste 1 Mittel 30, 31, 32 zum
Festhalten der Verkleidung an der den Zähnen der festen
Spannbacke 2a gegenüberliegenden Außenseite 33 der
Verlängerung 7, so daß das aus der Klemme 2 überstehende Ende
der Verkleidung um die Verlängerung 7 umgeschlagen und
zwischen dieser und der senkrecht zu der zu verkleidenden,
als Unterlage 4 dienenden Fläche verlaufenden Fläche 13
eingeklemmt werden kann.
In Fig. 1 und Fig. 2 ist eine erste Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Leiste dargestellt, bei die Mittel 30, 31
32 zum Festhalten der Verkleidung parallel zur Klemme 2
verlaufende, Zähne 31 bildende Längsrippen zum Festklemmen
des überstehenden Endes 34 der Verkleidung 3 besitzen. Die
Zähne 31 sind vorzugsweise zur Rückseite 6 bzw. zu der zu
verkleidenden Fläche 4 hin geneigt, um das Festhalten des
Endes 34 der Verkleidung 3 zu begünstigen. In der
dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Leiste
sind die Rippen auf der der festen Spannbacke 2a
gegenüberliegenden Außenseite 33 der Verlängerung 7
angebracht.
In einer anderen, in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leiste besitzen die Mittel 30, 31, 32
zum Festhalten der Verkleidung 3 elastische Mittel 30 zum
Einklemmen des überstehenden Endes 34 der Verkleidung 3 mit
der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden
Fläche 13. Somit bilden die elastischen Mittel 30 zum
Festklemmen einen elastischen Wulst auf der Außenseite 33
der Verlängerung 7. Dieser elastische Wulst 30 kann
elastisch parallel zu der zu verkleidenden Fläche 4
zusammengedrückt werden, um das überstehende Ende 34 der
Verkleidung einzuklemmen und eventuelle Unregelmäßigkeiten
der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden
Fläche 13 auszugleichen.
Erfindungsgemäß können die elastischen Mittel 30 zum
Einklemmen einen elastischen Streifen 30 beinhalten, der von
dem freien Ende 35 der Verlängerung 7 ausgeht und zu der der
festen Spannbacke 2a gegenüberliegenden Außenseite 33 der
Verlängerung 7 hin umgeschlagen ist. Dabei kann dieser
elastische Streifen 30 einfach aus einer parallel zu der zu
verkleidenden Fläche 4 und entgegen der festen Klemme 2a
verlaufenden Verlängerung des freien Endes 35 der
Verlängerung 7 bestehen. Diese Verlängerung erstreckt sich
in Längsrichtung über die gesamte Länge der Leiste 1 und hat
eine ausreichend geringe Stärke, damit der so gebildete
Streifen 30 zur Außenseite 33 der Verlängerung 7 hin
umgeschlagen werden kann, um die elastische
Festhaltevorrichtung 30 zu bilden. In diesem Falle ist
erkennbar, daß der elastische Streifen 30 aus demselben
Material wie die Leiste 1 besteht und in ein und demselben
Arbeitsgang beim Strangpressen an die Leiste 1 angeformt
sein kann. Als Variante besteht jedoch auch die Möglichkeit,
den elastischen Streifen 30 aus einem anderen Material mit
entsprechenden elastischen Eigenschaften zu fertigen und
nach dem Strangpressen der Leiste 1 an dem freien Ende 35
der Verlängerung 7 anzubringen.
Die erfindungsgemäße Leiste 1 wird so auf der die zu
verkleidende Fläche bildenden Unterlage 4 angebracht, daß
der elastische Streifen an der senkrecht zu der zu
verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 anliegt, bevor
das überstehende Ende 34 der Verkleidung zwischen dem
elastischen Streifen 30 und der senkrecht zur Fläche 4
verlaufenden Fläche 13 eingeklemmt wird. Falls erforderlich
kann die Leiste 1 auch so angebracht werden, daß der
elastische Streifen 30 leicht von der senkrecht zur Fläche 4
verlaufenden Fläche 13 absteht, wobei dieser Abstand
geringer ist als die Stärke der Verkleidung 3, um das
Einführen des überstehenden Endes 34 der Verkleidung 3
zwischen dem elastischen Streifen 30 und der senkrecht zur
Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 zu erleichtern. In jedem
falle wird das aus der Klemme 2 überstehende Ende 34 der
Verkleidung 3 zwischen der umgeschlagenen Außenseite 36 des
elastischen Steifens 30 und der senkrecht zur Fläche 4
verlaufenden Fläche 13 eingeführt und festgehalten. Auf
diese Weise wird das freie Ende 35 der Verlängerung 7
verdeckt, wodurch deren Abschneiden o. ä. Arbeit nach dem
vollständigen Anbringen der Verkleidung entfällt.
Bei der dritten, in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform
besitzen die Mittel 30, 31, 32 zum Festhalten der
Verkleidung Mittel zum Kleben oder einen Klebstoff 32 auf
der Außenseite 33 der Verlängerung 7. Somit ist die
Außenseite 33 über die gesamte Länge mit einer Schicht
Klebstoff oder Klebmaterial 15 versehen. Der Klebstoff oder
das Klebmaterial 15 sind so beschaffen, daß ein
einwandfreies Festkleben der entsprechenden elastischen
Verkleidung 3 gewährleistet ist. Als Variante kann der
Klebstoff bzw. das Klebmaterial 32 auch auf der Außenseite
36 des elastischen Streifens 30 nach der zweiten, in Fig. 3
dargestellten Ausführungsform angebracht werden.
Nach einem erfindungsgemäßen Verfahren wird die
Auflagefläche 15 gegen die als Unterlage 4 dienende zu
bespannende Fläche gehalten und die Leiste 1 mit den so nahe
wie möglich bei der Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2
und Befestigungsstreifen 5 in die Vertiefung 22 eingeführten
Nägeln 19 festgenagelt, wobei die Köpfe 24 der Nägel auf den
äußeren Endflächen 23 aufliegen und leicht in diese
eindringen. Daraufhin wird eine Moltonschicht 30 auf der zu
verkleidenden Fläche 4 und über der Außenseite der
Nagelfläche 16 angebracht.
Daraufhin wird das Ende der Verkleidung 3 mit einer Spachtel
so in die Klemme 2 eingeführt, daß eine Schleife gebildet
wird und das überstehende Ende der Verkleidung 3 um das
freie Ende der Verlängerung 7 geschlagen und zwischen den
Mitteln 30, 31, 32 zum Festhalten der Verkleidung einerseits
und der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4
verlaufenden Fläche 13 eingeklemmt wird. Vor dem Aufsetzen
der Auflagefläche 15 auf der Unterlage 4 können die Riefen
29 mit Klebstoff bestrichen werden, um das Anhaften des
Befestigungsstreifens 5 auf der Unterlage 4 zu begünstigen.
Beim Festnageln der Leiste 1 verankern sich die Zähne 28 der
Längsrippen 27 in der Unterlage 4 und die Auflagefläche 15
wird gegen die Unterlage 4 gedrückt.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Verlegen und Spannen
einer elastischen Verkleidung unter Verwendung einer Leiste
in einer der drei ersten oben beschriebenen
Ausführungsformen wird die Leiste 1 so auf der zu
verkleidenden Fläche 4 angebracht, daß die Rippen 31, die
Klebstoffschicht oder das Klebmaterial 32 leicht von der
senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden
Fläche 13 in einem Abstand abstehen, der kleiner oder gleich
der mittleren Stärke des überstehenden Endes 34 der
Verkleidung 3 ist, so daß es zwischen der mit den Rippen 31
versehenen Außenfläche 33 der Verlängerung 7, der
Klebstoffschicht oder dem Klebmaterial 32 und der senkrecht
zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13
eingeklemmt werden kann.
Als nicht dargestellte Variante können die Mittel 30, 31, 32
zum Festhalten der Verkleidung aus einem ggf. mit Rippen 31,
mit einer Klebstoffschicht und/oder mit einem Klebmaterial
versehenen, auf der Außenseite 33 der Verlängerung 7
angebrachten Wulst aus elastischem Vollgummi bestehen.
Die Mittel 30, 31, 32 können weiterhin aus einem scharfen
Grat bestehen, der am Ende eines Vorsprungs der Verlängerung
7 einen Zahn zum Festhalten der Verkleidung bildet und über
die der Spannbacke 2a gegenüberliegenden Außenseite 6 der
Rückseite 6 übersteht.
Weiterhin können die oben beschriebenen Ausführungsarten und
Varianten untereinander kombiniert werden. So kann z. B. der
durchgehende elastische Streifen 30 einen oder mehrere
Rippen oder Grate aufweisen und eine Klebstoffschicht bzw.
ein Klebmaterial besitzen.
Des weiteren sind die Zähne der festen Spannbacke 2a und der
beweglichen Spannbacke 2b gegenüber der normalen Richtung N
der Rückseite 6 in einem bestimmten Winkel Q in Bezug auf
eine bestimmte Richtung D zueinander gerichtet, wobei die
Richtung D sich von der gegenüberliegenden Außenseite 33 der
Verlängerung 7 entfernt und von der Rückseite 6 abweicht.
Der Winkel Q liegt dabei vorzugsweise zwischen 10° und 45°,
insbesondere um ca. 20°. Dadurch wird das einführen des
Endes der Verkleidung in die Klemme 2 erleichtert, da die
senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufende
Fläche 13 die Handhabung des Werkzeugs nicht beeinträchtigt.
Zum Einführen des überstehenden Endes 3′ der Verkleidung 3
zwischen den Mitteln 30, 31, 32 zum Festhalten der
Verkleidung und der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche
4 verlaufenden Fläche 13 kann dieselbe Spachtel verwendet
werden wie zum einführen der Verkleidung in die Klemme 2.
Damit kann der abschließende, Arbeitsschritt praktisch sofort
erfolgen, ohne besondere Geschicklichkeit oder ein
Abschneiden von überstehender Verkleidung zu erfordern.
Zudem werden sowohl die von dem Ende 35 der Verlängerung 7
gebildete Umrandung als auch eventuelle Unregelmäßigkeiten
in der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4
verlaufenden Fläche 13 verdeckt.
Die Erfindung dient dazu, dem Nichtfachmann die Möglichkeit
zu geben, elastische Verkleidungen wie Wand- und
Deckenbespannungen aus Stoff und Textil ohne Klebung selbst
zu verlegen und zu spannen.
Die in der vorliegenden Beschreibung angegebenen Abmessungen
haben hinweisenden Charakter und nicht auf die angegebenen
Werte beschränkt. Es versteht sich von selbst, daß eine
Änderung der Abmessungen sich nicht aus dem Rahmen der
vorliegenden Erfindung hinausbewegt.
Claims (33)
1. Leiste zum Bespannen einer Fläche mit einer elastischen
Verkleidung, bestehend aus einer weitgehend parallel zu
dieser Fläche verlaufenden Rückseite (6), einer Verlängerung
(7) am äußeren Ende (8) der Rückseite (6), die weitgehend im
rechten Winkel zur Rückseite (6) verläuft, um eine feste
Spannbacke (2a) zu bilden, während ein Schenkel (10) von
einer Verbindungslinie (11) mit der Rückseite (6) aus von
dieser in derselben Richtung wie die Verlängerung (7) in
Bezug auf die Rückseite (6) abzweigt und in Richtung der
Verlängerung (7) reicht, wobei sein freies Ende (12) eine
bewegliche Spannbacke (2b) bildet, die mit der festen
Spannbacke (2a) zusammentrifft, sowie aus einem
Befestigungsstreifen (5) zum Befestigen der Leiste (1) auf
der Unterlage (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste
Mittel (30, 31, 32) zum Festhalten der Verkleidung auf der
der festen Spannbacke (2a) gegenüberliegenden Außenseite
(33) der Verlängerung (7) besitzt, so daß das aus der Klemme
(2) überstehende Ende (34) der Verkleidung umgeschlagen und
zwischen der Verlängerung (7) und einer senkrecht zu der zu
verkleidenden Fläche (4) verlaufenden Fläche (13)
eingespannt und festgehalten werden kann.
2. Leiste nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel (30, 31, 32) zum Festhalten der Verkleidung
elastische Mittel (30) zum Festklemmen des überstehenden
Endes (34) der Verkleidung gegen die senkrecht zu der zu
verkleidenden Fläche (4) verlaufende Fläche (13) beinhalten.
3. Leiste nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die elastischen Mittel (30) zum Festklemmen einen
elastischen Streifen (30) beinhalten, der vom freien Ende
(35) der Verlängerung (7) aus auf die der festen Spannbacke
(2a) gegenüberliegenden Außenseite (33) der Verlängerung (7)
umgeschlagen wird.
4. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (30, 31, 32) zum Festhalten
der Verkleidung parallel zur Klemme (2) verlaufende
Längsrippen (31) und Zähne (31) zum festhalten der
Verkleidung besitzen.
5. Leiste nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rippen (31) auf der Außenseite (33) der Verlängerung
angebracht sind.
6. Leiste nach Patentanspruch 3 und 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rippen auf der Außenseite (36) des
elastischen Streifens (30) angebracht sind.
7. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (30, 31, 32) zum Festhalten
der Verkleidung Mittel zum Kleben oder ein Klebmaterial (32)
besitzen.
8. Leiste nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Kleben oder das Klebmaterial (32) auf der
Außenseite (33) der Verlängerung (7) angebracht sind.
9. Leiste nach Patentanspruch 3 und 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Kleben oder das
Klebmaterial (32) auf der Außenseite (36) des elastischen
Streifens (30) angebracht sind.
10. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zähne der festen Spannbacke (2a) und
der beweglichen Spannbacke (2b) gegenüber der normalen
Richtung (N) der Rückseite (6) in einem bestimmten Winkel
(Q) in Bezug auf eine bestimmte Richtung (D) zueinander
gerichtet sind, wobei die Richtung (D) sich von der
gegenüberliegenden Außenseite der Verlängerung (7) entfernt
und von der Rückseite (6) abweicht.
11. Leiste nach Patentanspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel (Q) dabei zwischen 10° und 45°, insbesondere
um ca. 20° liegt.
12. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Nagelbereich (20) des
Befestigungsstreifens (5) zur Aufnahme der Befestigungsnägel
bzw. -klammern (19) Rippen oder Rillen (21) in Längsrichtung
aufweist, die mindestens eine Vertiefung (22) zur Aufnahme
der Spitzen der Befestigungsnägel bzw. -klammern (19)
bilden, wobei die Köpfe (24) der Befestigungsnägel bzw.
-klammern (19) auf den äußeren Endflächen (23) aufliegen, die
jede Vertiefung (22) links und rechts begrenzen.
13. Leiste nach Patentanspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tiefe jeder Vertiefung (22) ca. 1 mm beträgt.
14. Leiste nach Patentanspruch 12 und 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stärke (E) des Befestigungsstreifens
(5) zwischen der Sohle jeder Vertiefung (22) und der
Auflagefläche (15) mehr als 1,5 mm und vorzugsweise ca. 2 mm
beträgt.
15. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemme (2) mit dem
Befestigungsstreifen (5) ein einziges Teil bildet, mit der
sie über eine Verbindungslinie (14) verbunden ist, und sie
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (lc) der von dem
freien Ende (17) des Befestigungsstreifens (5) bis zur
Verbindungslinie (14) reichende Nagelfläche (16) größer ist
als die Hälfte der Gesamtbreite (lt) der Auflagefläche (15)
des Befestigungsstreifens (5) auf der Unterlage (4).
16. Leiste nach Patentanspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gesamtbreite (lt) der Auflagefläche (15) ca. 40 mm
beträgt;
17. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stärke (E) der zur Aufnahme der
Befestigungsnägel oder -klammern bestimmten Nagelfläche (20)
des Befestigungsstreifens (5) ca. 1,5 mm beträgt.
18. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der senkrechte Querschnitt der
Auflagefläche (15) des Befestigungsstreifens (5) in
Ruhestellung, d. h. vor seiner Befestigung, konkav ist.
19. Leiste nach Patentanspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stärke (e) der Konkavität der Auflagefläche (15)
zwischen der in Bezug auf die Verbindungslinie (14) zwischen
Klemme (2) und Befestigungsstreifen (5) tangential zur
Auflagefläche (15) verlaufenden Ebene und der Endkante (25)
des Befestigungsstreifens (5) ca. 1 mm beträgt.
20. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Endabschnitt (26) der Auflagefläche
(15) in der Nähe der freien Endkante (17) des
Befestigungsstreifens (5) mit Längsrippen (27) versehen ist,
die ein zahnförmiges Profil (28) aufweisen und zum
Festhalten der Leiste auf der Unterlage (4) dienen.
21. Leiste nach Patentanspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der Längsrippen (27) zur freien Endkante (17)
des Befestigungsstreifens (5) zunimmt.
22. Leiste nach Patentanspruch 20 und 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zähne (28) zur freien Endkante (17)
des Befestigungsstreifens (5) hin geneigt sind.
23. Leiste nach Patentanspruch 20 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe des höchsten Zahnes mehr als
0,5 mm und vorzugsweise ca. 1 mm beträgt.
24. Leiste nach Patentanspruch 18 und 21 sowie 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Konkavität der Auflagefläche
(15) sich aus der zunehmenden Höhe der Zähne (28) ergibt.
25. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (15) des
Befestigungsstreifens (5) mit Längsriefen (29) zum
Festhalten des Klebstoffes versehen ist.
26. Leiste nach Patentanspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der Längsriefen (29) zwischen 0,05 mm und 0,5
mm beträgt.
27. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe (ha) des Schenkels (10)
zwischen der Verbindungslinie (11) und der beweglichen
Spannbacke (2b) weniger als 15 mm beträgt.
28. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß sie keine Zwischenwand zwischen dem
Schenkel (10) und der Rückseite (6) aufweist.
29. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stärke (e) des Schenkels (10) mehr
als 1 mm, insbesondere zwischen 1,15 mm und 1,45′ mm,
vorzugsweise 1,3 mm beträgt.
30. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe (hd) der Rückseite (6) zwischen
der Verbindungslinie (11) zwischen Schenkel (10) und
Rückseite (6) und der Verbindungslinie (8) zwischen
Verlängerung (7) und Rückseite (6) weniger als 17 mm,
vorzugsweise zwischen 13,5 mm und 16,5 mm, insbesondere 15
mm beträgt.
31. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schenkel (10) in einem Höchstabstand
(d), der zwischen 4 mm und 6 mm, vorzugsweise 5 mm beträgt,
von der Rückseite (6) absteht.
32. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 31, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schenkel (10) von der
Verbindungslinie (11) mit der Rückseite (6) in weitgehend
rechtem Winkel von dieser absteht, bis zu seinem freien Ende
(12) in Richtung der Rückseite (6) zur Verlängerung (7) hin
umgebogen ist, die sich somit der festen Spannbacke (2a)
gegenüber befindet, und Krümmung besitzt, die eine von der
Rückseite (6) abstehende, sich der festen Spannbacke (2a)
gegenüber befindliche, bewegliche Spannbacke (2b) bildet,
sowie dadurch, daß das freie Ende (37) der Schenkelkrümmung
weniger weit von der Rückseite (6) entfernt ist als das
freie Ende (35) der Verlängerung (7).
33. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß der gekrümmte Teil des Schenkels (10)
zwischen der Verbindungslinie (11) zwischen ihm und der
Rückseite (6) und der Krümmung mit seiner Außenseite einen
geringeren Abstand von der Rückseite (6) als das freie Ende
(37) hat, womit das freie Ende (37) den Teil des Schenkels
(10) darstellt, der am weitesten von der Rückseite (6)
entfernt ist.
34. Verfahren zum Verlegen und Spannen einer elastischen
Verkleidung auf einer Fläche, die von mindestens einer
senkrecht zu ihr liegenden Fläche begrenzt ist, mit Hilfe
einer umlaufenden Profilleiste mit Klemme nach
Patentanspruch 1 bis 33, nach welchem ein Teil des Randes
der Verkleidung in der Klemme (2) der Leiste (1) eingespannt
wird, während ein ausreichend breiter Teil des
Verkleidungsrandes (18) über die Klemme (2) hervorsteht,
dadurch gekennzeichnet, daß der außen überstehende Teil (34)
der Verkleidung zwischen den Mitteln (30, 31, 32) zum
Festhalten der Verkleidung und der senkrecht zur Unterlage
verlaufenden Fläche (13) eingeklemmt wird, wodurch das freie
Ende (33) der Verlängerung (7) ebenfalls verkleidet wird.
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