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DE4342147A1 - Profilleiste zum Halten einer Wandverkleidung - Google Patents

Profilleiste zum Halten einer Wandverkleidung

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Publication number
DE4342147A1
DE4342147A1 DE19934342147 DE4342147A DE4342147A1 DE 4342147 A1 DE4342147 A1 DE 4342147A1 DE 19934342147 DE19934342147 DE 19934342147 DE 4342147 A DE4342147 A DE 4342147A DE 4342147 A1 DE4342147 A1 DE 4342147A1
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DE
Germany
Prior art keywords
strip
extension
fastening
free end
strip according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19934342147
Other languages
English (en)
Inventor
Claude Swal
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SWAL SARL SEVRIER
Original Assignee
SWAL SARL SEVRIER
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Filing date
Publication date
Priority claimed from FR9214982A external-priority patent/FR2699212B1/fr
Priority claimed from FR9214980A external-priority patent/FR2699210B1/fr
Priority claimed from FR9214979A external-priority patent/FR2699209A1/fr
Application filed by SWAL SARL SEVRIER filed Critical SWAL SARL SEVRIER
Publication of DE4342147A1 publication Critical patent/DE4342147A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B9/00Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
    • E04B9/30Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation characterised by edge details of the ceiling; e.g. securing to an adjacent wall
    • E04B9/303Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation characterised by edge details of the ceiling; e.g. securing to an adjacent wall for flexible tensioned membranes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C7/00Paperhanging
    • B44C7/02Machines, apparatus, tools or accessories therefor
    • B44C7/022Tapestry work

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine umlaufende Profilleiste mit Klemme zum Verlegen und Spannen einer elastischen Verkleidung ohne Kleben auf Flächen wie z. B. Wänden, Böden oder Decken.
Bekannt ist eine derartige Leiste, die eine Rückseite in Form eines durchgehenden Streifens aufweist, dessen Grundfläche weitgehend parallel zu der zu verkleidenden Fläche angebracht wird, wobei eine Verlängerung der Rückseite am Außenrand weitgehend rechtwinklig zur Rückseite absteht, so daß eine feste Spannbacke und einen Schenkel gebildet werden, wobei letzterer an der Verbindungslinie zwischen ihm und Rückseite in derselben Richtung wie die Verlängerung von der Rückseite absteht und in Richtung der Rückseite zu der Verlängerung bis zu seinem freien Ende umgebogen ist, so daß er eine bewegliche Spannbacke bildet, die mit der feststehenden Spannbacke zusammenwirkt.
Auf diese Weise bilden die feste und die bewegliche Spannbacke eine Klemme, in die das elastische Verkleidungsmaterial wie z. B. Stoff ohne Schwierigkeit mit z. B. einer Spachtel eingeklemmt werden kann. Beim Eindrücken der Verkleidung in die Klemme bildet die Verkleidung eine Schleife, und es ist erforderlich, das aus der Klemme überstehende Material nachträglich abzuschneiden. Nach dem Abschneiden des überstehenden Materials bildet das freie Ende der Verlängerung eine sichtbare Umrandung um die Verkleidung herum.
Eine solche Leiste besitzt weiterhin einen Befestigungsstreifen, der über die Verbindungslinie hinaus über die Rückseite der Leiste hinaussteht.
Eine solche, insbesondere für den Nichtfachmann bestimmte Leiste erfordert große Sorgfalt, Geschicklichkeit und viel Zeit für die Schneidarbeit. Darüber hinaus ist die überstehende sichtbare Kante nicht sehr ästhetisch und bewirkt den Eindruck einer typischen Amateurarbeit.
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit einer solchen Leiste bekannter Bauart betrifft ihre Befestigung bzw. ihr Festhalten an der Unterlage. Da sie für den Nichtfachmann bestimmt ist, soll die Befestigung leicht und schnell erfolgen. Dies hat jedoch den Nachteil, daß sich die Leiste aufgrund der ständigen Zugbeanspruchung durch die gespannte Verkleidung von der Unterlage ablösen kann.
Die vorliegende Erfinden hat zum Ziel, die obengenannten Schwierigkeiten durch eine umlaufende Profilleiste mit Klemme zum Verlegen und Spannen einer Verkleidung zu beseitigen, bei der die Abschlußarbeiten nach dem Einspannen der Verkleidung in die Klemme leicht und fachmännisch durchgeführt werden können, da sie kein Abschneiden erfordern und das freistehende Ende der Verlängerung verdeckt bleibt, so daß keine sichtbare Umrandung gebildet wird.
Weiterhin hat die Erfindung grundsätzlich zum Ziel, eine Leiste zu schaffen, die zwar schnell und einfach, aber fester und zuverlässiger als bei der bisher bekannten technischen Ausführungsart auf der Grundfläche befestigt ist. Die Erfindung zielt insbesondere daraufhin ab, eine Leiste zu schaffen, die eine höhere zeitliche Funktionsbeständigkeit aufweist.
Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel, eine Leiste zu schaffen, die auf ihrer Auflagefläche angenagelt oder angeklammert werden kann.
Weiterhin hat die Erfindung zum Ziel, eine Leiste zu schaffen, die ausgesprochen einfach zu verwenden und mit geringem Kostenaufwand - insbesondere durch Strangpressen eines synthetischen Materials - herzustellen ist.
Insbesondere zielt die Erfindung darauf ab, eine Leiste zu schaffen, bei der das Verlegen und Spannen der elastischen Verkleidung mit einem einzigen Werkzeug wie z. B. einer Spachtel erfolgen kann.
Im Allgemeinen sind die zu verkleidenden Flächen wie z. B. Wände, Decken und Böden an ihrer Außenkante durch andere Flächen begrenzt, die senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche verlaufen. Die senkrecht dazu verlaufenden Flächen weisen jedoch nicht immer eine regelmäßige und einwandfrei geradlinige Kante auf, während die Leiste stets regelmäßige und einwandfrei geradlinig ist. Beim Verlegen einer Verkleidung mit einer herkömmlichen Leiste werden konstruktive Unregelmäßigkeiten insbesondere bei den senkrecht zur zu verkleidenden Fläche verlaufenden Flächen sichtbar. Hier hat die Erfindung zum Ziel, eine Leiste zu schaffen, mit der die Unregelmäßigkeiten an den senkrecht zur zu verkleidenden Fläche verlaufenden Flächen nicht erkennbar sind. Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel, eine Leiste zu schaffen, mit der die elastische Verkleidung über die gesamte Lange der senkrecht zur zu verkleidenden Fläche verlaufenden Flache einschließlich eventuell vorhandener leichter Unregelmäßigkeiten ohne Bildung von freien Stellen verlegt werden kann.
Zu diesem Zweck hat die Erfindung zum Ziel, eine umlaufende Profilleiste mit Klemme zum Verlegen und Spannen einer elastischen Verkleidung auf einer Fläche der obengenannten Art zu schaffen. Erfindungsgemäß besitzt diese Leiste Mittel zum Festhalten der Verkleidung von der Außenseite der Verlängerung, d. h. der den Zähnen der festen Spannbacke abgewandten Seite aus, so daß der Rand der aus der Klemme überstehenden Verkleidung umgeschlagen, eingeklemmt und zwischen dieser Verlängerung und einer senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche verlaufenden Fläche festgehalten werden kann.
Erfindungsgemäß besitzen die Mittel zum Festhalten elastische Teile zum Verklemmen des Außenrandes der Verkleidung mit der senkrecht zur zu verkleidenden Fläche verlaufenden Fläche, wobei die elastischen Teile zum Verklemmen einen flexiblen, elastischen Streifen aufweisen, der an dem freien Ende der Verlängerung beginnt und zur Außenseite der Verlängerung d. h. zur den Zähnen der festen Spannbacke abgewandten Seite hin umgeschlagen ist. Als Variante oder in Verbindung miteinander besitzen die Mittel zum Festhalten mindestens eine Rippe oder einen Grat in Längsrichtung parallel zur Klemme - wodurch mindestens ein Zahn zum Festhalten der Verkleidung gebildet wird - und/oder Mittel zum Verkleben oder einen Klebstoff.
Ebenfalls erfindungsgemäß besitzt der Befestigungsstreifen zur Aufnahme der Befestigungsnägel oder -klammern Rippen oder Rillen in Längsrichtung, wodurch mindestens eine Rille zur Aufnahme der Spitzen der Befestigungsnägel oder -klammern gebildet wird und die Köpfe der Befestigungsnägel oder -klammern auf den Außenkanten der diese Rillen bildenden Wulsten aufliegen. Die Tiefe einer solchen Rille beträgt dabei ca. 1 mm. Die Stärke des Befestigungsstreifens zwischen dem Boden jeder Rille und der Unterlage beträgt ca. 1 bis 2 mm.
Die erfindungsgemäße Leiste besitzt eine Klemme zum Einspannen der Verkleidung, wobei sie mit dem Befestigungsstreifen ein einziges Teil bildet, mit der sie über eine Verbindungslinie verbunden ist; sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der von dem freien Ende des Befestigungsstreifens (5) bis zur Verbindungslinie reichende Nagelfläche größer ist als die Hälfte der Gesamtbreite der Auflagefläche des Befestigungsstreifens auf der Unterlage, so daß das Annageln bzw. Anklammern des Befestigungsstreifens auf der Hälfte erfolgt, auf der sich die Klemme befindet. Erfindungsgemäß beträgt die Gesamtbreite der Auflagefläche ca. 30 bis 40 mm und die Stärke der zur Aufnahme der Befestigungsnägel bzw. Befestigungsklammern bestimmten Nagelfläche des Befestigungsstreifens ca. 1,5 mm.
Der senkrechte Querschnitt der Auflagefläche des Befestigungsstreifens in Ruhestellung, d. h. vor seiner Befestigung ist konkav, wobei die Stärke der Konkavität der Auflagefläche zwischen der in Bezug auf die Verbindungslinie zwischen Klemme und Befestigungsstreifen tangential zur Auflagefläche verlaufenden Ebene und der Endkante des Befestigungsstreifens mehr als 0,5 mm und vorzugsweise ca. 1 mm beträgt.
Weiterhin ist erfindungsgemäß der Endbereich der Auflagefläche in der Nähe der freien Endkante des Befestigungsstreifens mit Längsrippen versehen, die ein zahnförmiges Profil aufweisen und zum Festhalten der Leiste auf der Unterlage dienen. Die Höhe der Längsrippen nimmt zur freien Endkante des Befestigungsstreifens zu, und die Zähne sind zur freien Endkante des Befestigungsstreifens hin geneigt. Die Höhe des höchsten Zahnes beträgt mehr als 0,5 mm und vorzugsweise ca. 1 mm.
Die Konkavität der Auflagefläche ergibt sich aus der zunehmenden Höhe der Zähne.
Die Auflagefläche des Befestigungsstreifens ist mit Längsriefen zum Festhalten des Klebstoffes versehen. Ihre Höhe beträgt zwischen 0,05 mm und 0,5 mm.
Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verlegen und Spannen einer elastischen Verkleidung auf einer Fläche, die von mindestens einer senkrecht zu ihr liegenden Fläche begrenzt ist, mit Hilfe einer erfindungsgemäßen umlaufenden Profilleiste mit Klemme, nach welchem ein Teil des Randes der Verkleidung in der Klemme der Leiste eingespannt wird, während ein ausreichend breiter Teil des Verkleidungsrandes über die Klemme hervorsteht, dadurch gekennzeichnet, daß der außen überstehende Teil der Verkleidung zwischen den Mitteln zum Festhalten der Verkleidung und der senkrecht zur Unterlage verlaufenden Fläche eingeklemmt wird, wodurch das freie Ende der Verlängerung ebenfalls verkleidet wird.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Leiste und ein Verfahren, bei denen die vorstehend oder nachfolgend beschriebenen Kennzeichen ganz oder teilweise kombiniert werden.
Weitere Vorteile und Kennzeichen der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, bei der auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird, wobei
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Leiste im Querschnitt darstellt, wie sie zum Verlegen und Spannen einer Verkleidung verwendet wird,
Fig. 2 einen Teil der erfindungsgemäßen Leiste in einer ersten Ausführungsform perspektivisch darstellt,
Fig. 3 einen Teil der erfindungsgemäßen Leiste in einer zweiten Ausführungsform perspektivisch darstellt,
Fig. 4 einen Teil der erfindungsgemäßen Leiste in einer dritten Ausführungsform perspektivisch darstellt.
Die Erfindung betrifft eine Leiste 1 mit Klemme 2 zum Verlegen und Spannen einer elastischen Verkleidung 3 wie z. B. Stoff oder gleichwertiges synthetisches Material ohne Kleben auf einer Fläche 4 wie z. B. einer Wand, einer Decke oder einem Boden. Die Leiste 1 ist eine umlaufende Leiste, d. h. sie wird um die gesamte Fläche 4 herum auf dieser angebracht. Eine solche Leiste 1 besteht im Allgemeinen aus einem stranggepreßten Profil aus Polyvinylchlorid.
In dem gesamten vorliegenden Text bedeutet der Begriff "Höhe" die größte senkrecht zur Längsrichtung der Leiste 1 verlaufende Dimension.
Die Leiste 1 besitzt einen durchgehenden, flachen Befestigungsstreifen 5 einheitlicher Breite zum Befestigen des Streifens 1 auf der Unterlage 4. Diese Unterlage 4 stellt die zu verkleidende Fläche 4 dar.
Zur Bildung der Klemme 2 besitzt die Leiste 1 eine Rückseite 6 in Form eines durchgehenden Streifens, der weitgehend parallel zur zu verkleidenden Unterlage 4 verläuft, sowie eine Verlängerung 7 des äußeren Endes 8 der Rückseite 6, wobei diese Verlängerung weitgehend rechtwinklig zur Rückseite 6 verläuft, so daß eine feste Klemmbacke 2a und ein von der Rückseite 6 abstehender Schenkel 10 gebildet werden, wobei letzterer an der Verbindungslinie 11 zwischen ihm und Rückseite in derselben Richtung wie die Verlängerung 7 von der Rückseite 6 absteht und in Richtung der Rückseite 6 zu der Verlängerung 7 bis zu seinem freien Ende 12 umgebogen ist, so daß er eine bewegliche Spannbacke 2b bildet, die mit der feststehenden Spannbacke 2a zusammenwirkt. Der Schenkel 10 hat annähernd das Profil eines umgekehrten "S" und ist beim Drücken auf sein freies Ende 12 biegeelastisch verformbar, so daß die bewegliche Spannbacke 2b elastisch von der festen Spannbacke 2a weggedrückt und wieder zu dieser zurückgebogen werden kann, wodurch eine Klemme 2 gebildet wird, mit der ein Teil des Randes der Verkleidung 3 festgehalten wird.
Bei der erfindungsgemäßen Leiste beträgt die Höhe ha des Schenkels 10 zwischen der Verbindungslinie 11 zwischen ihm und der Rückseite 6 und dem die feste Spannbacke 2a bildenden freien Ende 12 ca. 15 mm. Die Stärke des Schenkels 10, d. h. die Stärke des diesen Schenkel 10 bildenden Streifens aus Polyvinylchlorid beträgt mehr als 1 mm. Die Stärke e′ des Schenkels 10 beträgt zwischen 1,15 mm und 1,45 mm, vorzugsweise 1,3 mm. Die Höhe hd der Rückseite 6 zwischen der Verbindungslinie 11 zwischen Schenkel 10 und Rückseite 6 und der Verbindungslinie 8 zwischen Verlängerung 7 und Rückseite 6 beträgt weniger als 17 mm. Die Höhe hd beträgt zwischen 13,5 mm und 16,5 mm, vorzugsweise 15 mm.
Der Schenkel 10 steht in einem Höchstabstand d - gemessen zwischen den Innenseiten zwischen Rückseite 6 und Schenkel 10 - von der Rückseite 6 ab, der zwischen 4 mm und 6 mm, vorzugsweise 5 mm beträgt. Dieser Abstand ist am Ende der Grundfläche des Schenkels 10 am größten, von wo aus er in Richtung der Verlängerung 7 umgebogen ist. An seinem freien Ende 12 befindet sich der Schenkel 10 wieder näher bei der Rückseite 6, und der Mindestabstand d′ zwischen dem freien Ende 12 des Schenkels 10 und der Rückseite 6 beträgt zwischen 1,5 mm und 3,5 mm, vorzugsweise 3 mm.
Erfindungsgemäß ist das von der Rückseite 6 abstehende freie Ende 37 der beweglichen Spannbacke 2b weniger von der Rückseite 6 entfernt als das von der Rückseite 6 abstehende freie Ende 35 der Verlängerung 7 bzw. der festen Spannbacke 2a. Und der gekrümmte Teil des Schenkels 10 zwischen der Verbindungslinie 11 zwischen ihm und der Rückseite 6 und der beweglichen Spannbacke 2b - d. h. der Teil des Schenkels 10, der am weitesten von der Rückseite 6 absteht - hat mit seiner Außenseite einen geringeren Abstand von der Rückseite 6 als das freie Ende 37. Somit stellt das freie Ende 37 den Teil des Schenkels 10 dar, der am weitesten von der Rückseite 6 bzw. der Unterlage 4 entfernt ist. Die Verkleidung liegt somit auf diesem freien Ende 37 auf, ohne mit der Außenseite der Krümmung des Schenkels 10 in Berührung zu kommen.
Die so gebildete Klemme 2 zum Festhalten der Verkleidung 3 ist aus einem Stück mit dem Befestigungsstreifen 5 gebildet, mit dem sie an der Verbindungslinie 14 verbunden ist.
Erfindungsgemäß fällt die Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 mit der Verbindungslinie 11 zwischen Schenkel 10 und Rückseite 6 zusammen, da die Rückseite 6 von einem Teil des Befestigungsstreifens 5 gebildet wird.
Der Befestigungsstreifen 5 besitzt zwischen dem der Klemme 2 gegenüberliegenden freien Rand und der Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 eine äußere Auflagefläche 15 zum Aufliegen auf der Unterlage 4 und eine äußere Nagelfläche 16. Erfindungsgemäß ist die Breite 1c der äußeren Nagelfläche 16 größer als die Hälfte der Gesamtbreite lt der Auflagefläche 15, so daß der Befestigungsstreifen 5 auf der Hälfte 18a des die Klemme 2 tragenden Befestigungsstreifens 5 angenagelt bzw. angeklammert werden kann. So befindet sich die andere Hälfte 18b des bis zum freien Ende 17 des Befestigungsstreifens 5 unter den Nägeln bzw. Klammern 19 zur Befestigung der Leiste 1 auf der Unterlage 4, und die Auflagefläche 15 liegt mit mehr als der Hälfte der Gesamtbreite lt des Streifens zwischen den Nägeln bzw. Klammern 19 und dem freien Ende 17 des Befestigungsstreifens 5 auf.
Erfindungsgemäß beträgt die Gesamtbreite lt der Auflagefläche 15 ca. 30 bis 40 mm. Der Befestigungsstreifen 5 besitzt somit einen Nagelbereich 20 zur Aufnahme der Befestigungsnägel bzw. -klammern 19, der sich in unmittel­ barer Nähe der Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 befindet. Erfindungsgemäß beträgt die Stärke E der Leiste in diesem Nagelbereich 20 ca. 1,5 mm. Durch diese Stärke im Nagelbereich 20 wird das Anbringen des Befestigungsstreifens 5 erleichtert und wirksam gemacht, insbesondere wenn dieser aus steifem Polyvinylchlorid besteht.
Weiterhin besitzt der Nagelbereich 20 erfindungsgemäß Rippen und Rillen 21 in Längsrichtung auf der äußeren Nagelfläche 16, wodurch mindestens eine Vertiefung 22 zur Aufnahme der Spitzen der Befestigungsnägel oder -klammern 19 gebildet wird. Somit bilden die äußeren Endflächen 23 links und rechts jeder Vertiefung 22 in Längsrichtung Wulste, auf denen die Köpfe der Befestigungsnägel oder -klammern 19 aufliegen. Beim Festnageln bzw. Festklammern der Leiste werden die Befestigungsnägel bzw. -klammern 19 durch die Aufschlagkraft auf die äußeren Endflächen 23 aufgepreßt bzw. leicht in diese eingepreßt, wodurch die Wirkung des Festnagelns bzw. Festklammerns verstärkt und der Schlag des zum Festnageln bzw. Festklammern verwendeten Werkzeugs gedämpft wird. Dadurch wird ein Zersplittern des Befestigungsstreifens 5 beim Befestigen verhindert. Bei den dargestellten Ausführungsformen weisen die Leisten 1 einen Bereich 21 mit Vertiefungen 22 und Wulsten 23 auf, deren senkrechter Querschnitt die Form von Kreissegmenten aufweist, die auf der äußeren Nagelfläche 16 in dem Befestigungsstreifen 5 vertieft sind. Als Variante können solche Vertiefungen 22 und Wulste 23 auch über die äußere Nagelfläche 16 auf dem Befestigungsstreifen 5 überstehend vorgesehen werden. Ist die Leiste 1 zur Befestigung mit Nägeln 19a, 19b bestimmt, so ist eine einzige Vertiefung 22 in unmittelbarer Nähe der Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 erforderlich. Ist die Leiste 1 hingegen zur Befestigung mit Klammern 19c bestimmt, so sind mindestens zwei durch einen Wulst in Längsrichtung voneinander getrennte Rillen auf der Nagelfläche vorzusehen, so daß jede Spitze der Klammer 19c jeweils in eine eigene Rille eingeführt wird und der Steg der Klammer wie in Fig. 1 dargestellt auf dem Wulst 23 dazwischen sitzt. Weiterhin können auch mehrere Reihen solcher Vertiefungen 22 und Wulsten 23 vorgesehen werden, z. B. für den Fall, daß mehrere parallele Reihen Befestigungsnägel oder -klammern 19 angebracht werden sollen. Bei Verwendung von Nägeln können diese als Flachkopfnägel 19a, als Senkkopfnägel 19b oder andersartig ausgeführt sein. Der senkrechte Querschnitt der Vertiefungen 22 und Wulsten 23 kann ebenfalls beliebige andere Formen annehmen, wobei jedoch die Stärke eines Wulstes 23 zwischen zwei Vertiefungen 22 stets von der Rillensohle zur Wulstoberkante hin abnimmt.
Erfindungsgemäß beträgt die Tiefe einer Vertiefung 22, d. h. der Abstand zwischen der Sohle der Vertiefung 22 und der Oberkante des benachbarten Wulstes 23 ca. 1 mm, und die Stärke E des Befestigungsstreifens 5 zwischen der Sohle jeder Vertiefung 22 und der Auflagefläche 15 beträgt mehr als 1,5 mm, vorzugsweise ca. 2 mm. Somit beträgt die Gesamtstärke des Befestigungsstreifens 5 zwischen den Oberkanten der Wulste 23 bzw. der äußeren Endflächen der Rillen 21 und der Auflagefläche 15 - zumindest im Nagelbereich 20 - mehr als 2 mm, vorzugsweise ca. 3 mm. Die Breite der Wulste bzw. äußeren Endflächen 23 zwischen je zwei Vertiefungen kann unterschiedlich sein und beeinflußt den Grad des Eindringens der Nägel bzw. Klammern in diese Endflächen 23. Diese Breite beträgt z. B. zwischen 0,5 mm und 5 mm, vorzugsweise ca. 1 mm.
Die Stärke der Rückseite 6 und des Schenkels 10 der Klemme 2 kann geringer sein und z. B. zwischen 1 und 1,5 mm, vorzugsweise ca. 1,3 mm betragen. Daher besitzt die Rückseite 6 bei den verschiedenen Ausführungsformen einen Bereich, bei dem die Stärke von der Verbindungslinie 11 zwischen Schenkel 10 und Befestigungsstreifen 5 zum äußeren Ende 8 der Rückseite 6 hin abnimmt. Erfindungsgemäß ist der senkrechte Querschnitt der Auflagefläche 15 des Befestigungsstreifens 5 in Ruhestellung, d. h. vor der Befestigung auf der Unterlage 4 konkav ausgebildet, so daß der Befestigungsstreifen 5 beim Festnageln bzw. -klammern elastisch gegen die Unterlage 4 hin flachgedrückt wird, wodurch das Festhalten und die Wirkung der Nägel bzw. Klammern gesteigert werden. Dabei beträgt die Stärke e der Auflagefläche 15 zwischen der in Bezug auf die Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 tangential zur Auflagefläche 15 verlaufenden Ebene und der Endkante 25 des Befestigungsstreifens 5 ca. 1 mm beträgt.
Erfindungsgemäß besitzt der bis in die Nähe des freien Endes 17 des Befestigungsstreifens 5 reichende und die Endkante 25 beinhaltende Endbereich 26 der Auflagefläche 15 parallel zueinander verlaufende Längsrippen 27 mit zahnförmigem Profil zum besseren Festhalten der Leiste auf dem Untergrund 4. Die Höhe der Längsrippen 27 nimmt zum freien Ende 17 des Befestigungsstreifens 5 hin zu, was bedeutet, daß die Höhe der der Endkante 25 am nächsten liegenden Längsrippen 27 größer ist als die Höhe der von der Endkante 25 am weitesten entfernt liegenden Längsrippen 27. Weiterhin sind die aus Zähnen 28 bestehenden Längsrippen 27 - wie auf den Zeichnungen dargestellt - zum freien Ende 17 des Befestigungsstreifens 5 hin geneigt. Somit haben die Zähne 28 beim Festnageln bzw. Festklammern des Befestigungs­ streifens 5 auf dem Untergrund 4 die Tendenz, in den Untergrund 4 einzudringen und sich darin zu verankern.
Erfindungsgemäß beträgt die Höhe des höchsten, d. h. des der Endkante 25 am nächsten liegenden Zahnes 28 mehr als 0,5 mm, vorzugsweise ca. 1 mm.
Bei den dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsformen besteht und ergibt sich die Konkavität der Auflagefläche 15 ausschließlich aus der zunehmenden Höhe der aus den Längsrippen 27 gebildeten Zähne 28. In einer Variante kann die Leiste auch so beschaffen sein, daß der mittlere Bereich der Auflagefläche 15 leicht konkav gewölbt ist.
Weiterhin ist erfindungsgemäß die Auflagefläche 15 des Befestigungsstreifens 5 - zumindest in Höhe des Nagelbereichs 20 - mit Längsriefen 29 zum Festhalten des Klebstoffes versehen. Diese Längsriefen 29 sind parallel zueinander und in einem angemessenen Abstand voneinander angeordnet, so daß ein einwandfreies Auftragen und Festhalten des Klebstoffs gewährleistet ist. Die Höhe der Längsriefen beträgt zwischen 0,05 und 0,5 mm. Die Längsriefen sind vorzugsweise über die gesamte Auflagefläche 15 verteilt, die auf der Unterlage 4 aufliegt.
Eine derartige erfindungsgemäße Leiste 1 dient dazu, auf den Außenrändern der die Unterlage 4 bildenden Fläche befestigt zu werden, die von der senkrecht zu ihr verlaufenden Fläche 13 begrenzt ist und somit einen Winkel mit ihr bildet. Diese senkrecht verlaufende Fläche 13 kann von derselben Art sein wie die die Unterlage 4 bildende Fläche wie z. B. eine zweite Wand, die Decke oder ein Boden oder aus der Kante einer Fußleiste, einer Fenstereinfassung oder eines Türrahmens bestehen.
Erfindungsgemäß besitzt die Leiste 1 Mittel 30, 31, 32 zum Festhalten der Verkleidung an der den Zähnen der festen Spannbacke 2a gegenüberliegenden Außenseite 33 der Verlängerung 7, so daß das aus der Klemme 2 überstehende Ende der Verkleidung um die Verlängerung 7 umgeschlagen und zwischen dieser und der senkrecht zu der zu verkleidenden, als Unterlage 4 dienenden Fläche verlaufenden Fläche 13 eingeklemmt werden kann.
In Fig. 1 und Fig. 2 ist eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Leiste dargestellt, bei die Mittel 30, 31 32 zum Festhalten der Verkleidung parallel zur Klemme 2 verlaufende, Zähne 31 bildende Längsrippen zum Festklemmen des überstehenden Endes 34 der Verkleidung 3 besitzen. Die Zähne 31 sind vorzugsweise zur Rückseite 6 bzw. zu der zu verkleidenden Fläche 4 hin geneigt, um das Festhalten des Endes 34 der Verkleidung 3 zu begünstigen. In der dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Leiste sind die Rippen auf der der festen Spannbacke 2a gegenüberliegenden Außenseite 33 der Verlängerung 7 angebracht.
In einer anderen, in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Leiste besitzen die Mittel 30, 31, 32 zum Festhalten der Verkleidung 3 elastische Mittel 30 zum Einklemmen des überstehenden Endes 34 der Verkleidung 3 mit der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13. Somit bilden die elastischen Mittel 30 zum Festklemmen einen elastischen Wulst auf der Außenseite 33 der Verlängerung 7. Dieser elastische Wulst 30 kann elastisch parallel zu der zu verkleidenden Fläche 4 zusammengedrückt werden, um das überstehende Ende 34 der Verkleidung einzuklemmen und eventuelle Unregelmäßigkeiten der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 auszugleichen.
Erfindungsgemäß können die elastischen Mittel 30 zum Einklemmen einen elastischen Streifen 30 beinhalten, der von dem freien Ende 35 der Verlängerung 7 ausgeht und zu der der festen Spannbacke 2a gegenüberliegenden Außenseite 33 der Verlängerung 7 hin umgeschlagen ist. Dabei kann dieser elastische Streifen 30 einfach aus einer parallel zu der zu verkleidenden Fläche 4 und entgegen der festen Klemme 2a verlaufenden Verlängerung des freien Endes 35 der Verlängerung 7 bestehen. Diese Verlängerung erstreckt sich in Längsrichtung über die gesamte Länge der Leiste 1 und hat eine ausreichend geringe Stärke, damit der so gebildete Streifen 30 zur Außenseite 33 der Verlängerung 7 hin umgeschlagen werden kann, um die elastische Festhaltevorrichtung 30 zu bilden. In diesem Falle ist erkennbar, daß der elastische Streifen 30 aus demselben Material wie die Leiste 1 besteht und in ein und demselben Arbeitsgang beim Strangpressen an die Leiste 1 angeformt sein kann. Als Variante besteht jedoch auch die Möglichkeit, den elastischen Streifen 30 aus einem anderen Material mit entsprechenden elastischen Eigenschaften zu fertigen und nach dem Strangpressen der Leiste 1 an dem freien Ende 35 der Verlängerung 7 anzubringen.
Die erfindungsgemäße Leiste 1 wird so auf der die zu verkleidende Fläche bildenden Unterlage 4 angebracht, daß der elastische Streifen an der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 anliegt, bevor das überstehende Ende 34 der Verkleidung zwischen dem elastischen Streifen 30 und der senkrecht zur Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 eingeklemmt wird. Falls erforderlich kann die Leiste 1 auch so angebracht werden, daß der elastische Streifen 30 leicht von der senkrecht zur Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 absteht, wobei dieser Abstand geringer ist als die Stärke der Verkleidung 3, um das Einführen des überstehenden Endes 34 der Verkleidung 3 zwischen dem elastischen Streifen 30 und der senkrecht zur Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 zu erleichtern. In jedem falle wird das aus der Klemme 2 überstehende Ende 34 der Verkleidung 3 zwischen der umgeschlagenen Außenseite 36 des elastischen Steifens 30 und der senkrecht zur Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 eingeführt und festgehalten. Auf diese Weise wird das freie Ende 35 der Verlängerung 7 verdeckt, wodurch deren Abschneiden o. ä. Arbeit nach dem vollständigen Anbringen der Verkleidung entfällt.
Bei der dritten, in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform besitzen die Mittel 30, 31, 32 zum Festhalten der Verkleidung Mittel zum Kleben oder einen Klebstoff 32 auf der Außenseite 33 der Verlängerung 7. Somit ist die Außenseite 33 über die gesamte Länge mit einer Schicht Klebstoff oder Klebmaterial 15 versehen. Der Klebstoff oder das Klebmaterial 15 sind so beschaffen, daß ein einwandfreies Festkleben der entsprechenden elastischen Verkleidung 3 gewährleistet ist. Als Variante kann der Klebstoff bzw. das Klebmaterial 32 auch auf der Außenseite 36 des elastischen Streifens 30 nach der zweiten, in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform angebracht werden.
Nach einem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Auflagefläche 15 gegen die als Unterlage 4 dienende zu bespannende Fläche gehalten und die Leiste 1 mit den so nahe wie möglich bei der Verbindungslinie 14 zwischen Klemme 2 und Befestigungsstreifen 5 in die Vertiefung 22 eingeführten Nägeln 19 festgenagelt, wobei die Köpfe 24 der Nägel auf den äußeren Endflächen 23 aufliegen und leicht in diese eindringen. Daraufhin wird eine Moltonschicht 30 auf der zu verkleidenden Fläche 4 und über der Außenseite der Nagelfläche 16 angebracht.
Daraufhin wird das Ende der Verkleidung 3 mit einer Spachtel so in die Klemme 2 eingeführt, daß eine Schleife gebildet wird und das überstehende Ende der Verkleidung 3 um das freie Ende der Verlängerung 7 geschlagen und zwischen den Mitteln 30, 31, 32 zum Festhalten der Verkleidung einerseits und der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 eingeklemmt wird. Vor dem Aufsetzen der Auflagefläche 15 auf der Unterlage 4 können die Riefen 29 mit Klebstoff bestrichen werden, um das Anhaften des Befestigungsstreifens 5 auf der Unterlage 4 zu begünstigen. Beim Festnageln der Leiste 1 verankern sich die Zähne 28 der Längsrippen 27 in der Unterlage 4 und die Auflagefläche 15 wird gegen die Unterlage 4 gedrückt.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Verlegen und Spannen einer elastischen Verkleidung unter Verwendung einer Leiste in einer der drei ersten oben beschriebenen Ausführungsformen wird die Leiste 1 so auf der zu verkleidenden Fläche 4 angebracht, daß die Rippen 31, die Klebstoffschicht oder das Klebmaterial 32 leicht von der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 in einem Abstand abstehen, der kleiner oder gleich der mittleren Stärke des überstehenden Endes 34 der Verkleidung 3 ist, so daß es zwischen der mit den Rippen 31 versehenen Außenfläche 33 der Verlängerung 7, der Klebstoffschicht oder dem Klebmaterial 32 und der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 eingeklemmt werden kann.
Als nicht dargestellte Variante können die Mittel 30, 31, 32 zum Festhalten der Verkleidung aus einem ggf. mit Rippen 31, mit einer Klebstoffschicht und/oder mit einem Klebmaterial versehenen, auf der Außenseite 33 der Verlängerung 7 angebrachten Wulst aus elastischem Vollgummi bestehen.
Die Mittel 30, 31, 32 können weiterhin aus einem scharfen Grat bestehen, der am Ende eines Vorsprungs der Verlängerung 7 einen Zahn zum Festhalten der Verkleidung bildet und über die der Spannbacke 2a gegenüberliegenden Außenseite 6 der Rückseite 6 übersteht.
Weiterhin können die oben beschriebenen Ausführungsarten und Varianten untereinander kombiniert werden. So kann z. B. der durchgehende elastische Streifen 30 einen oder mehrere Rippen oder Grate aufweisen und eine Klebstoffschicht bzw. ein Klebmaterial besitzen.
Des weiteren sind die Zähne der festen Spannbacke 2a und der beweglichen Spannbacke 2b gegenüber der normalen Richtung N der Rückseite 6 in einem bestimmten Winkel Q in Bezug auf eine bestimmte Richtung D zueinander gerichtet, wobei die Richtung D sich von der gegenüberliegenden Außenseite 33 der Verlängerung 7 entfernt und von der Rückseite 6 abweicht. Der Winkel Q liegt dabei vorzugsweise zwischen 10° und 45°, insbesondere um ca. 20°. Dadurch wird das einführen des Endes der Verkleidung in die Klemme 2 erleichtert, da die senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufende Fläche 13 die Handhabung des Werkzeugs nicht beeinträchtigt.
Zum Einführen des überstehenden Endes 3′ der Verkleidung 3 zwischen den Mitteln 30, 31, 32 zum Festhalten der Verkleidung und der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 kann dieselbe Spachtel verwendet werden wie zum einführen der Verkleidung in die Klemme 2. Damit kann der abschließende, Arbeitsschritt praktisch sofort erfolgen, ohne besondere Geschicklichkeit oder ein Abschneiden von überstehender Verkleidung zu erfordern. Zudem werden sowohl die von dem Ende 35 der Verlängerung 7 gebildete Umrandung als auch eventuelle Unregelmäßigkeiten in der senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche 4 verlaufenden Fläche 13 verdeckt.
Die Erfindung dient dazu, dem Nichtfachmann die Möglichkeit zu geben, elastische Verkleidungen wie Wand- und Deckenbespannungen aus Stoff und Textil ohne Klebung selbst zu verlegen und zu spannen.
Die in der vorliegenden Beschreibung angegebenen Abmessungen haben hinweisenden Charakter und nicht auf die angegebenen Werte beschränkt. Es versteht sich von selbst, daß eine Änderung der Abmessungen sich nicht aus dem Rahmen der vorliegenden Erfindung hinausbewegt.

Claims (33)

1. Leiste zum Bespannen einer Fläche mit einer elastischen Verkleidung, bestehend aus einer weitgehend parallel zu dieser Fläche verlaufenden Rückseite (6), einer Verlängerung (7) am äußeren Ende (8) der Rückseite (6), die weitgehend im rechten Winkel zur Rückseite (6) verläuft, um eine feste Spannbacke (2a) zu bilden, während ein Schenkel (10) von einer Verbindungslinie (11) mit der Rückseite (6) aus von dieser in derselben Richtung wie die Verlängerung (7) in Bezug auf die Rückseite (6) abzweigt und in Richtung der Verlängerung (7) reicht, wobei sein freies Ende (12) eine bewegliche Spannbacke (2b) bildet, die mit der festen Spannbacke (2a) zusammentrifft, sowie aus einem Befestigungsstreifen (5) zum Befestigen der Leiste (1) auf der Unterlage (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste Mittel (30, 31, 32) zum Festhalten der Verkleidung auf der der festen Spannbacke (2a) gegenüberliegenden Außenseite (33) der Verlängerung (7) besitzt, so daß das aus der Klemme (2) überstehende Ende (34) der Verkleidung umgeschlagen und zwischen der Verlängerung (7) und einer senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche (4) verlaufenden Fläche (13) eingespannt und festgehalten werden kann.
2. Leiste nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (30, 31, 32) zum Festhalten der Verkleidung elastische Mittel (30) zum Festklemmen des überstehenden Endes (34) der Verkleidung gegen die senkrecht zu der zu verkleidenden Fläche (4) verlaufende Fläche (13) beinhalten.
3. Leiste nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Mittel (30) zum Festklemmen einen elastischen Streifen (30) beinhalten, der vom freien Ende (35) der Verlängerung (7) aus auf die der festen Spannbacke (2a) gegenüberliegenden Außenseite (33) der Verlängerung (7) umgeschlagen wird.
4. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (30, 31, 32) zum Festhalten der Verkleidung parallel zur Klemme (2) verlaufende Längsrippen (31) und Zähne (31) zum festhalten der Verkleidung besitzen.
5. Leiste nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (31) auf der Außenseite (33) der Verlängerung angebracht sind.
6. Leiste nach Patentanspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen auf der Außenseite (36) des elastischen Streifens (30) angebracht sind.
7. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (30, 31, 32) zum Festhalten der Verkleidung Mittel zum Kleben oder ein Klebmaterial (32) besitzen.
8. Leiste nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Kleben oder das Klebmaterial (32) auf der Außenseite (33) der Verlängerung (7) angebracht sind.
9. Leiste nach Patentanspruch 3 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Kleben oder das Klebmaterial (32) auf der Außenseite (36) des elastischen Streifens (30) angebracht sind.
10. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne der festen Spannbacke (2a) und der beweglichen Spannbacke (2b) gegenüber der normalen Richtung (N) der Rückseite (6) in einem bestimmten Winkel (Q) in Bezug auf eine bestimmte Richtung (D) zueinander gerichtet sind, wobei die Richtung (D) sich von der gegenüberliegenden Außenseite der Verlängerung (7) entfernt und von der Rückseite (6) abweicht.
11. Leiste nach Patentanspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (Q) dabei zwischen 10° und 45°, insbesondere um ca. 20° liegt.
12. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagelbereich (20) des Befestigungsstreifens (5) zur Aufnahme der Befestigungsnägel bzw. -klammern (19) Rippen oder Rillen (21) in Längsrichtung aufweist, die mindestens eine Vertiefung (22) zur Aufnahme der Spitzen der Befestigungsnägel bzw. -klammern (19) bilden, wobei die Köpfe (24) der Befestigungsnägel bzw. -klammern (19) auf den äußeren Endflächen (23) aufliegen, die jede Vertiefung (22) links und rechts begrenzen.
13. Leiste nach Patentanspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe jeder Vertiefung (22) ca. 1 mm beträgt.
14. Leiste nach Patentanspruch 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke (E) des Befestigungsstreifens (5) zwischen der Sohle jeder Vertiefung (22) und der Auflagefläche (15) mehr als 1,5 mm und vorzugsweise ca. 2 mm beträgt.
15. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemme (2) mit dem Befestigungsstreifen (5) ein einziges Teil bildet, mit der sie über eine Verbindungslinie (14) verbunden ist, und sie dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (lc) der von dem freien Ende (17) des Befestigungsstreifens (5) bis zur Verbindungslinie (14) reichende Nagelfläche (16) größer ist als die Hälfte der Gesamtbreite (lt) der Auflagefläche (15) des Befestigungsstreifens (5) auf der Unterlage (4).
16. Leiste nach Patentanspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtbreite (lt) der Auflagefläche (15) ca. 40 mm beträgt; 17. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke (E) der zur Aufnahme der Befestigungsnägel oder -klammern bestimmten Nagelfläche (20) des Befestigungsstreifens (5) ca. 1,5 mm beträgt.
18. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der senkrechte Querschnitt der Auflagefläche (15) des Befestigungsstreifens (5) in Ruhestellung, d. h. vor seiner Befestigung, konkav ist.
19. Leiste nach Patentanspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke (e) der Konkavität der Auflagefläche (15) zwischen der in Bezug auf die Verbindungslinie (14) zwischen Klemme (2) und Befestigungsstreifen (5) tangential zur Auflagefläche (15) verlaufenden Ebene und der Endkante (25) des Befestigungsstreifens (5) ca. 1 mm beträgt.
20. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Endabschnitt (26) der Auflagefläche (15) in der Nähe der freien Endkante (17) des Befestigungsstreifens (5) mit Längsrippen (27) versehen ist, die ein zahnförmiges Profil (28) aufweisen und zum Festhalten der Leiste auf der Unterlage (4) dienen.
21. Leiste nach Patentanspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Längsrippen (27) zur freien Endkante (17) des Befestigungsstreifens (5) zunimmt.
22. Leiste nach Patentanspruch 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (28) zur freien Endkante (17) des Befestigungsstreifens (5) hin geneigt sind.
23. Leiste nach Patentanspruch 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des höchsten Zahnes mehr als 0,5 mm und vorzugsweise ca. 1 mm beträgt.
24. Leiste nach Patentanspruch 18 und 21 sowie 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Konkavität der Auflagefläche (15) sich aus der zunehmenden Höhe der Zähne (28) ergibt.
25. Leiste nach Patentanspruch 12 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (15) des Befestigungsstreifens (5) mit Längsriefen (29) zum Festhalten des Klebstoffes versehen ist.
26. Leiste nach Patentanspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Längsriefen (29) zwischen 0,05 mm und 0,5 mm beträgt.
27. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (ha) des Schenkels (10) zwischen der Verbindungslinie (11) und der beweglichen Spannbacke (2b) weniger als 15 mm beträgt.
28. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß sie keine Zwischenwand zwischen dem Schenkel (10) und der Rückseite (6) aufweist.
29. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke (e) des Schenkels (10) mehr als 1 mm, insbesondere zwischen 1,15 mm und 1,45′ mm, vorzugsweise 1,3 mm beträgt.
30. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (hd) der Rückseite (6) zwischen der Verbindungslinie (11) zwischen Schenkel (10) und Rückseite (6) und der Verbindungslinie (8) zwischen Verlängerung (7) und Rückseite (6) weniger als 17 mm, vorzugsweise zwischen 13,5 mm und 16,5 mm, insbesondere 15 mm beträgt.
31. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (10) in einem Höchstabstand (d), der zwischen 4 mm und 6 mm, vorzugsweise 5 mm beträgt, von der Rückseite (6) absteht.
32. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (10) von der Verbindungslinie (11) mit der Rückseite (6) in weitgehend rechtem Winkel von dieser absteht, bis zu seinem freien Ende (12) in Richtung der Rückseite (6) zur Verlängerung (7) hin umgebogen ist, die sich somit der festen Spannbacke (2a) gegenüber befindet, und Krümmung besitzt, die eine von der Rückseite (6) abstehende, sich der festen Spannbacke (2a) gegenüber befindliche, bewegliche Spannbacke (2b) bildet, sowie dadurch, daß das freie Ende (37) der Schenkelkrümmung weniger weit von der Rückseite (6) entfernt ist als das freie Ende (35) der Verlängerung (7).
33. Leiste nach Patentanspruch 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der gekrümmte Teil des Schenkels (10) zwischen der Verbindungslinie (11) zwischen ihm und der Rückseite (6) und der Krümmung mit seiner Außenseite einen geringeren Abstand von der Rückseite (6) als das freie Ende (37) hat, womit das freie Ende (37) den Teil des Schenkels (10) darstellt, der am weitesten von der Rückseite (6) entfernt ist.
34. Verfahren zum Verlegen und Spannen einer elastischen Verkleidung auf einer Fläche, die von mindestens einer senkrecht zu ihr liegenden Fläche begrenzt ist, mit Hilfe einer umlaufenden Profilleiste mit Klemme nach Patentanspruch 1 bis 33, nach welchem ein Teil des Randes der Verkleidung in der Klemme (2) der Leiste (1) eingespannt wird, während ein ausreichend breiter Teil des Verkleidungsrandes (18) über die Klemme (2) hervorsteht, dadurch gekennzeichnet, daß der außen überstehende Teil (34) der Verkleidung zwischen den Mitteln (30, 31, 32) zum Festhalten der Verkleidung und der senkrecht zur Unterlage verlaufenden Fläche (13) eingeklemmt wird, wodurch das freie Ende (33) der Verlängerung (7) ebenfalls verkleidet wird.
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