DE4231282A1 - Winkelmesser - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Winkelmesser, insbesondere für den
orthopädischen Bereich, mit zwei um eine gemeinsame Achse dreh
baren Schenkeln und einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen des
zwischen den Schenkeln eingeschlossenen Winkels.
Winkelmesser sind seit Jahrhunderten in den unterschiedlichsten
Ausführungsformen bekannt.
Bei einem sog. Goniometer handelt es
sich um einen solchen Winkelmesser, nämlich um ein Gerät zur
Bestimmung des Neigungswinkels zweier Ebenen, z. B. zweier Pris
men- oder Kristallflächen. Am bekanntesten ist wohl das sog.
Anlege- oder Kontaktgoniometer. Es besteht aus zwei um eine ge
meinsame Achse drehbaren Linealen, wobei sich der von den Li
nealen eingeschlossene Winkel an einer Winkelskala ablesen
läßt.
Für kristallographische Präzisionsmessungen bei völlig ebenen,
reflektierenden Flächen wird das sog. Reflexions-Goniometer
verwendet, welches mit der Reflexion von Lichtstrahlen
arbeitet. Das von einem Kollimator auf die reflektierende
Kristallfläche geworfene Bild einer Strichmarke wird durch ein
Fernrohr mit Fadenkreuz beobachtet.
Das weiter bekannte Theodolit-Goniometer besitzt zur Ablesung
zwei in zueinander senkrechten Ebenen angeordnete Skalen bzw.
Teilkreise und ermöglicht dadurch die Winkelmessung mehrerer
Kristallflächen ohne jeweiliges Umsetzen des Kristalls.
Ferner sind als Transporteur bezeichnete Winkelmesser bekannt,
die zum Messen und Übertragen von Winkeln dienen. Sie weisen in
der einfachsten Form eine vorzugsweise halbkreisförmige Skala
mit Gradeinteilung oder ein gleichschenklig rechtwinkliges
Dreieck mit entsprechender Markierung auf.
Bei sog. Universal-Winkelmessern wird die Lage bzw. Neigung
einer in Längsrichtung verschiebbaren Maßschiene gegenüber
einer festen Schiene an einem mit Nonius versehenen Teilkreis
abgelesen, wobei ein solcher Winkelmesser bei zwei beweglichen
bzw. schwenkbaren Maßschienen nichts anderes als der zuvor
erörterte Goniometer ist.
Die zuvor lediglich beispielhaft genannten Winkelmesser sind
jedoch in der Handhabung äußerst problematisch, da das genaue
Ablesen von Winkeln stets eine gewisse Übung mit solchen Gerä
ten erfordert. Außerdem erfordert die Handhabung eines solchen
Winkelmessers, insbesondere beim Anlegen der Schenkel an die zu
vermessenden Gegenstände, ein erhebliches Maß an
Fingerfertigkeit und Konzentration, so daß dadurch ein genaues
Ablesen abermals erschwert ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Winkel
messer der eingangs genannten Art so auszugestalten und weiter
zubilden, daß er einfach zu handhaben ist und daß die festzu
stellenden Winkel genau und schnell ablesbar sind.
Der erfindungsgemäße Winkelmesser ist durch die Merkmale des
Patentanspruches 1 gekennzeichnet. Danach ist der zuvor erör
terte Winkelmesser derart ausgebildet, daß den Schenkeln ein
Detektor zur Ermittlung der relativen Winkellage zugeordnet
ist, daß der Detektor mit einem in einen der Schenkel inte
grierten oder dort aufgebrachten Miniaturrechner wirkverbunden
ist und daß die Anzeigeeinrichtung als digitales Display des
Miniaturrechners ausgeführt ist.
Erfindungsgemäß ist demnach erkannt worden, daß die Handhabung
eines herkömmlichen Winkelmessers dadurch verbessert werden
kann, daß man von der herkömmlichen analogen Ablesung des Win
kels von einer Kreis- oder Teilkreisskala abweicht. Vielmehr
wird der Winkelmesser quasi digitalisiert, indem nämlich ein
Detektor zur Ermittlung der relativen Winkellage vorgesehen
ist, dessen Ein- und Ausgang mit einem Miniaturrechner wirkver
bunden ist. Die Anzeigeeinrichtung ist als digitales Display
des Miniaturrechners ausgeführt, so daß die zwischen den Schen
keln geschlossenen Winkel stets auf dem digitalen Display des
Miniaturrechners angezeigt werden.
Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Detektors ist es von be
sonderem Vorteil, wenn dieser als Winkelgeber ausgeführt ist.
Dabei kommen sämtliche bekannten Winkelgeber in Frage, die
einen nur geringen Raumbedarf erfordern. So könnte der Detektor
bspw. elektrisch, elektromechanisch, elektromagnetisch oder
magnetisch arbeiten. Im Konkreten könnte der Winkelgeber kapa
zitiv, induktiv oder nach dem Wirbelstromprinzip arbeiten.
Im Falle einer kapazitiven Ausgestaltung des Winkelgebers könn
ten dem einen Schenkel mindestens zwei flächige Elektroden mit
vorgegebenen Kapazitäten zugeordnet sein. Der andere Schenkel
würde dann als Dielektrikum dienen, wobei mehrere jeweils Kon
densatoren bildende Elektroden auf der gesamten Fläche des
einen Schenkels - quasi kaskadiert - angeordnet sein können. Je
nach Position des Dielektrikums, d. h. je nach Position des
zweiten Schenkels zu dem die Elektroden tragenden Schenkel,
würde der Detektor ein bestimmtes Ausgangssignal abgeben, wel
ches sich in Abhängigkeit von der Winkelstellung der beiden
Schenkel zueinander verändert.
Sofern der Detektor induktiv oder nach dem Wirbelstromprinzip
arbeitet, könnten dem einen Schenkel Wicklungen einer zu einem
Schwingkreis gehörenden Spule zugeordnet sein. Der andere
Schenkel würde dann entsprechend seiner Winkelposition die
Spule bzw. den Schwingkreis dämpfen. Auch hier wäre das am De
tektor anliegende Ausgangssignal abhängig von der Winkelstel
lung der beiden Schenkel zueinander.
Im Hinblick auf die Energieversorgung bzw. Ansteuerung des De
tektors ist es von besonderem Vorteil, wenn dieser bzw. wenn
der Winkelgeber über die Energiequelle des Miniaturrechners mit
Energie beaufschlagt bzw. direkt vom Miniaturrechner ange
steuert wird. Ebenso könnte der Detektor eine eigene Energie
versorgung in Form einer besonders flachen Batterie aufweisen.
Sofern die Schenkel des Winkelmessers aufgrund ihrer
Beschriftung bzw. dort vorgesehener Zusatzinformationen als
obere und untere Schenkel zu bezeichnen sind, könnte der
Miniaturrechner dem oberen Schenkel zugeordnet sein, so daß
dieser in keiner Winkellage der Schenkel durch einen der
Schenkel bedeckt ist. Des weiteren könnte der Miniaturrechner
in etwa Scheckkartenformat aufweisen, d. h. er wäre allenfalls
unwesentlich dicker als eine herkömmliche Scheckkarte. Dabei
wäre es von ganz besonderem Vorteil, wenn der Miniaturrechner
in den oberen Schenkel des Winkelmessers integriert wäre. Dazu
könnte er entweder in eine im oberen Schenkel vorgesehene
Ausnehmung eingepaßt oder gar integraler Bestandteil des oberen
Schenkels sein.
Im Hinblick auf den Miniaturrechner selbst bzw. im Hinblick auf
die mit dem Winkelmesser ermittelten Winkeldaten ist es von
ganz besonderem Vorteil, wenn dieser einen Speicher und eine
Tastatur aufweist. Die detektierten Winkeldaten könnten unter
wählbaren Adressen, vorzugsweise unter Zuordnung eines Identi
fizierungsmerkmals, abgespeichert werden. Unter Angabe des
Identifizierungsmerkmals wären dann die abgespeicherten Daten
als quasi speicherresidente Daten stets abrufbar.
Des weiteren könnte der Miniaturrechner einen besonderen Pro
zessor zur Datenverarbeitung aufweisen, nämlich vorzugsweise
einen Prozessor zur Weiterverarbeitung der ermittelten Winkel
daten. Die Winkeldaten könnten - vorzugsweise über die Tastatur
- durch beliebige, vorzugsweise alphanumerische, Zusatzinforma
tionen ergänzt werden. So könnten bspw. bei einer Verwendung
des Winkelmessers im orthopädischen Bereich die an Gelenken
bzw. Knochen festgestellten Winkel einem bestimmten Patienten
und dabei wiederum einer bestimmten Körperpartie zur eindeuti
gen Identifizierung zugeordnet werden. Wesentlich ist jeden
falls, daß die Zusatzinformation gemeinsam mit den dazugehöri
gen Winkeldaten in einer jeweils anlegbaren Datei speicherbar
sind. Diese Datei könnte im Falle der Anwendung im me
dizinischen bzw. orthopädischen Bereich einem jeweiligen Pati
enten zugeordnet sein oder gar dessen Namen tragen.
Des weiteren könnte der Miniaturrechner in besonders vorteil
hafter Weise über einen vorzugsweise austauschbaren ROM-Spei
cher mit anwenderspezifischen Datenverarbeitungsprogrammen ver
fügen. Diese Datenverarbeitungsprogramme könnten Umrechnungsta
bellen von bestimmten Winkelwerten enthalten, bspw. Umrech
nungstabellen zur Bestimmung des reellen Antetorsions- und
Schenkelhalsschaftwinkels. Schließlich könnte der Miniaturrech
ner mindestens eine Schnittstelle zum Anschluß an einen Drucker
oder einen weiterverarbeitenden PC aufweisen. Über den Drucker
anschluß könnte ein Drucker zur Protokollierung durchgeführter
Messungen, Untersuchungen oder dgl. angesteuert werden. Die mit
dem erfindungsgemäßen Winkelmesser ermittelten Winkeldaten
könnten auf den weiterverarbeitenden PC überspielt und bspw.
einer zentralen Datenbank eines Krankenhauses zugeleitet wer
den.
Die Schenkel des erfindungsgemäßen Winkelmessers könnten zumin
dest weitgehend als vorzugsweise durchsichtige Lineale ausge
führt sein. Diese Lineale könnten übliche Maßskalen oder dgl.
aufweisen. Die Lineale könnten dabei aus Kunststoff bestehen.
Neben der elektronischen, digitalen Anzeigeeinrichtung könnten
die Schenkel eine herkömmliche analoge Anzeigeeinrichtung in
Form einer Winkelskala aufweisen, so daß der Winkelmesser auch
in herkömmlicher Weise verwendbar ist.
Die freien Bereiche der Schenkel des Winkelmessers könnten als
Informationsträger für beliebige, vorzugsweise fachspezifische
Informationen dienen. So könnten besondere medizinische Skalen
oder Tabellen auf die Schenkel aufgebracht sein. Ebenso könnten
die freien Bereiche der Schenkel zumindest teilweise als Werbe
träger oder zum Aufbringen von Firmenschriften bzw. Firmenin
formationen dienen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorlie
genden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und wei
terzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch l
nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Er
läuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der
Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des
bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der
Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
die einzige Figur in schematischer Darstellung ein Ausführungs
beispiel eines erfindungsgemäßen Winkelmessers mit integriertem
Miniaturrechner.
Die einzige Figur zeigt einen Winkelmesser für den orthopädi
schen Bereich. Dieser Winkelmesser weist zwei um eine gemein
same Achse 1 drehbare Schenkel 2, 3 und eine Anzeigeeinrichtung
4 zum Anzeigen des zwischen den Schenkeln 2, 3 eingeschlossenen
Winkels A auf.
Erfindungsgemäß ist den Schenkeln 2, 3 ein in der Figur nicht
erkennbarer Detektor zur Ermittlung der relativen Winkellage
zugeordnet. Der Detektor ist mit einem in einen der Schenkel 2,
3 integrierten oder dort aufgebrachten Miniaturrechner 5 wirk
verbunden. Die Anzeigeeinrichtung 4 ist als digitales Display 6
des Miniaturrechners 5 ausgeführt.
Der in der Figur nicht erkennbare Winkelgeber kann elektrisch,
elektromechanisch, elektromagnetisch oder magnetisch arbeiten
bzw. kapazitiv, induktiv oder nach dem Wirbelstromprinzip ar
beitend ausgeführt sein. Hinsichtlich weiterer diesbezüglicher
Details wird an dieser Stelle auf den allgemeinen Teil der Be
schreibung verwiesen.
In der einzigen Figur ist angedeutet, daß der Miniaturrechner 5
dem oberen Schenkel 2 zugeordnet ist. Der Miniaturrechner 5
weist in etwa Scheckkartenformat auf und ist in den oberen
Schenkel 3 integriert.
Die einzige Figur zeigt des weiteren, daß der Miniaturrechner 5
eine Tastatur 7 aufweist, über die externe Daten in einen Spei
cher eingebbar sind. Gleichsam lassen sich die detektierten
Winkeldaten unter wählbaren Adressen, vorzugsweise unter Zuord
nung eines Identifizierungsmerkmals, in den Speicher verbringen
und unter Angabe des Identifizierungsmerkmals - über die Tasta
tur 7 - aus dem Speicher auch wieder abrufen. Hinsichtlich wei
terer Einzelheiten betreffend den Miniaturrechner wird eben
falls auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
In der einzigen Figur ist des weiteren angedeutet, daß die
Schenkel 2, 3 zumindest weitgehend als durchsichtige Lineale
ausgeführt sind. Sie bestehen aus Kunststoff.
Neben der elektronischen digitalen Anzeigeeinrichtung 4 weisen
die Schenkel 2, 3 gemeinsam eine herkömmliche analoge Anzeige
einrichtung 8 in Form einer Winkelskala 9 auf.
Die freien Bereiche der Schenkel 2, 3 dienen als Informations
träger für fachspezifische Informationen 10. Ebenso könnten die
freien Bereiche der Schenkel 2, 3 auch als Werbeträger zur Auf
nahme beliebiger Informationen dienen.
Das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel eines erfin
dungsgemäßen Winkelmessers dient lediglich zum besseren Ver
ständnis der erfindungsgemäßen Lehre, schränkt dieses jedoch
nicht auf das Ausführungsbeispiel ein.
Claims (21)
1. Winkelmesser, insbesondere für den orthopädischen Bereich,
mit zwei um eine gemeinsame Achse (1) drehbaren Schenkeln (2,
3) und einer Anzeigeeinrichtung (4) zum Anzeigen des zwischen
den Schenkeln (2, 3) eingeschlossenen Winkels (A),
dadurch gekennzeichnet, daß den Schenkeln
(2, 3) ein Detektor zur Ermittlung der relativen Winkellage zu
geordnet ist, daß der Detektor mit einem in einen der Schenkel
(2, 3) integrierten oder dort aufgebrachten Miniaturrechner (5)
wirkverbunden ist und daß die Anzeigeeinrichtung (4) als digi
tales Display (6) des Miniaturrechners (5) ausgeführt ist.
2. Winkelmesser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Detektor als Winkelgeber ausgeführt ist.
3. Winkelmesser nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Detektor elektrisch, elektromechanisch, elektromagnetisch
oder magnetisch arbeitet.
4. Winkelmesser nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkelgeber kapazitiv, induktiv oder nach dem Wirbelstrom
prinzip arbeitet.
5. Winkelmesser nach Anspruch 4, wobei der Winkelgeber kapa
zitiv arbeitet, dadurch gekennzeichnet, daß dem einen Schenkel
(2, 3) mindestens zwei flächige Elektroden mit vorgegebenen Ka
pazitäten zugeordnet sind und daß der andere Schenkel (2, 3)
als Dielektrikum dient.
6. Winkelmesser nach Anspruch 4, wobei der Winkelgeber induk
tiv oder nach dem Wirbelstromprinzip arbeitet, dadurch gekenn
zeichnet, daß dem einen Schenkel (2, 3) Wicklungen einer zu ei
nem Schwingkreis gehörenden Spule zugeordnet sind und daß der
andere Schenkel (2, 3) zur Dämpfung dient.
7. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Winkelgeber über die Energiequelle des
Miniaturrechners (5) mit Energie beaufschlagt ist.
8. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die
Schenkel (2, 3) aufgrund einer Beschriftung bzw. Zusatzinforma
tion als oberer und unterer Schenkel (2, 3) zu bezeichnen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß der Miniaturrechner (5) dem oberen
Schenkel (2) zugeordnet ist.
9. Winkelmesser nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Miniaturrechner (5) in etwa Scheckkartenformat aufweist.
10. Winkelmesser nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Miniaturrechner (5) in den oberen Schenkel (2) integriert
ist.
11. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Miniaturrechner (5) einen Speicher und
eine Tastatur (7) aufweist und daß die detektierten Winkeldaten
unter wählbaren Adressen, vorzugsweise unter Zuordnung eines
Identifizierungsmerkmals, speicherbar und unter Angabe des
Identifizierungsmerkmals abrufbar sind.
12. Winkelmesser nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Miniaturrechner (5) einen Prozessor zur Datenverarbeitung,
insbesondere zur Weiterverarbeitung der Winkeldaten, aufweist.
13. Winkelmesser nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Winkeldaten - über die Tastatur (7) - durch
beliebige, vorzugsweise alphanumerische, Zusatzinformationen
ergänzbar sind.
14. Winkelmesser nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zusatzinformationen gemeinsam mit den dazugehörigen Winkel
daten in einer jeweils anlegbaren Datei speicherbar sind.
15. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Miniaturrechner (5) über einen vorzugs
weise austauschbaren ROM-Speicher mit anwenderspezifischen Da
tenverarbeitungsprogrammen verfügt.
16. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Miniaturrechner (5) mindestens eine
Schnittstelle zum Anschluß an einen Drucker oder einen weiter
verarbeitenden PC aufweist.
17. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schenkel (2, 3) zumindest weitgehend
als vorzugsweise durchsichtige Lineale ausgeführt sind.
18. Winkelmesser nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lineale aus Kunststoff hergestellt sind.
19. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schenkel (2, 3) - neben der elektroni
schen digitalen Anzeigeeinrichtung - eine herkömmliche analoge
Anzeigeeinrichtung (8) in Form einer Winkelskala (9) aufweisen.
20. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die freien Bereiche der Schenkel (2, 3) als
Informationsträger für beliebige, vorzugsweise fachspezifische
Informationen (10) dienen.
21. Winkelmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die freien Bereiche der Schenkel (2, 3) zu
mindest teilweise als Werbeträger oder für Firmenaufschriften
bzw. für Firmeninformationen dienen.
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