DE4205579A1 - Zentralsicherungseinrichtung fuer kraftfahrzeugraeder - Google Patents
Zentralsicherungseinrichtung fuer kraftfahrzeugraederInfo
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Description
Nach dem Stande der Technik sind Zentralsicherungseinrichtungen
bekannt, die zum Befestigen eines Kraftfahrzeugrads an einer
Achsnabe durch einen gesonderten Adapter in einer solchen Art
und Weise dienen, daß das Kraftfahrzeugrad zum Auswechseln ent
fernt werden kann und eine Drehmomentübertragung ermöglicht
wird. Bei diesen Zentralsicherungseinrichtungen wird eine Zen
tralmutter durch Aufschrauben auf den Außengewindeteil eines
Mittelschaftteils, welcher von der Mitte des Adapters integral
nach vorwärts vorsteht, so angebracht wird, daß dadurch die
Radscheibe gegen ein Lösen, insbesondere Herabrutschen, gesi
chert wird. Solche Zentralsicherungseinrichtungen sind z. B. in
französischen Patentschrift 15 04 385, welche der japanischen
Patentveröffentlichung 18 642/1971 entspricht, sowie aus der
japanischen Gebrauchsmusteranmeldung mit der Offenlegungsnummer
38 701/1978 und der japanischen Gebrauchsmusterveröffentlichung
16 641/1989 beschrieben und dargestellt.
Die vorstehend erwähnten bekannten Techniken sind trotz gewis
ser unterschiedlicher Einzelheiten grundsätzlich dieselben in
der Anordnung und Ausbildung, und demgemäß soll der Gegenstand
der vorgenannten französischen Patentschrift 15 04 385 als ein
Beispiel zur nachstehenden Erläuterung des Standes der Technik
dienen. Ein Adapter oder eine Hülse 19 ist mit einem Außenge
winde 21 ausgebildet, und eine einzelne Zentralmutter 26 vom
Kappentyp (Hutmutter) befindet sich in direktem Gewindeeingriff
mit dem Außengewinde 21. Daher besteht einerseits der Vorteil,
daß der Austausch von Rädern durch einfaches Verdrehen bzw. Ab
schrauben der einzelnen Zentralmutter 26 so schnell wie mög
lich, insbesondere im Fall von Rennfahrzeugen, erfolgen kann.
Andererseits jedoch ist, da die Zentralmutter 26 ein Spe
zialteil von großer Abmessung ist, eine große Kraft zum Fest
ziehen auf dem Außengewinde 21 erforderlich; oft passiert es,
daß das resultierende Festziehen ungenügend ist. Da die Rad
scheibe 12 in der Mitte nur durch eine Zentralmutter 26 ange
drückt und dadurch in ihrer Position befestigt wird, kann es,
wenn die Zentralmutter 26 wiederholt Vibrationen und/oder Stö
ßen ausgesetzt wird, die durch harte Bremsungen oder derglei
chen während des Fahrens des Kraftfahrzeugs verursacht werden,
leicht dazu kommen, daß die Zentralmutter 26 Spiel bekommt oder
sich lockert.
Ungeachtet dieser Verhältnisse wurden keine speziellen Mittel
zu der vorstehenden Ausbildung und Anordnung zum Verhindern des
Lockerns der Zentralmutter 26 hinzugefügt, mit dem Ergebnis,
daß immer noch eine gewisse Ängstlichkeit hinsichtlich der Dau
erhaftigkeit und Sicherheit des in Position befestigten Rades
und hinsichtlich eines Diebstahls der Räder bei den Benutzern
vorhanden ist.
Andererseits hat der Erfinder des Gegenstands der vorliegenden
Anmeldung bereits in der US-Patentschrift 45 37 449, welche der
japanischen Patentanmeldung mit der Offenlegungsnummer
1 18 502/1984 entspricht, Vorschläge gemacht, um den Gegenstand
der vorgenannten französischen Patentschrift 15 04 385 und der
japanischen Gebrauchsmusteranmeldung mit der Offenlegungsnummer
38 701/1978, deren Gegenstand durch den Erfinder des Gegen
stands der vorliegenden Anmeldung erfunden worden ist, zu ver
bessern.
Gemäß diesen Vorschlägen werden eine alltägliche Schraube B und
eine Zentralmutter N kleiner Abmessung verwendet, wodurch es
ermöglicht wird, Räder schnell unter Anwendung einer relativ
kleinen Festziehkraft auszutauschen, während es verhindert
wird, daß die Mitte einer Radscheibe D durch eine große Zen
tralmutter vom Kappentyp (Hutmutter) visuell verdeckt wird, wo
durch der Freiheitsgrad hinsichtlich gegebener verschiedener
Formungsmuster für Ventilationszwecke bei der Radscheibe D er
höht wird.
Jedoch sind gemäß der vorgenannten US-Patentschrift 45 37 449
die Zentralschraube B und die Zentralmutter N relativ kleine
Teile, und sie sind jeweils nur ein einziges Teil, und darüber
hinaus sind keine Mittel speziell zum Verhindern des Lockerns
der Zentralmutter N vorgesehen. Demgemäß kommt es, verglichen
mit dem Gegenstand der französischen Patentschrift 15 04 385
dazu, daß die Kunden Gedanken und Gefühle zunehmender Unruhe,
Unbehaglichkeit, Ängstlichkeit, Besorgtheit o. dgl. hinsichtlich
der Dauerhaftigkeit und Sicherheit der Position der befestigten
Räder und der Möglichkeit, daß dieselben gestohlen werden, be
kommen. Das ist ein sehr ernsthaftes Problem beim Verkauf von
Ersatz- und/oder Austauschrädern.
In der japanischen Patentanmeldung mit der Offenlegungsnummer
1 90 001/1984 ist ein Mittel zum Verhindern des Lockerwerdens
der Zentralmutter und des Stehlens von Rädern in Verbindung mit
einer solchen Zentralsicherungseinrichtung für Kraftfahrzeugrä
der vorgeschlagen worden.
Diese Druckschrift schlägt eine Zentralsicherungseinrichtung
für Kraftfahrzeugräder vor, worin mit der Nabe 6 einer Achse 4
eine Sitzplatte 12 verbunden ist, die eine dicke, mit Gewinde
versehene Hülse 13 hat, und das Kernloch 16 der Radscheibe 1
ist auf dem flachen Teil 14 der mit Gewinde versehenen Hülse 13
angebracht, wobei eine Hutmutter (Zentralmutter) N daran ange
schraubt ist, so daß die Scheibe 1 mittels der Sitzplatte 12
und der Hutmutter N mit der Achse 4 verbunden ist, wobei sich
die Zentralsicherungseinrichtung dadurch auszeichnet, daß sie
einen inneren Zahnring 17 umfaßt, der Zähne 18 hat, die um den
gesamten Umfang der inneren Oberfläche herum vorgesehen sind,
wobei der innere Zahnring integral auf dem Öffnungsende der mit
Gewinde versehenen Hülse 13 ausgebildet ist, wobei ferner ein
Durchgangsloch 22 in der Endplatte 20 der Hutmutter N ausgebil
det ist, wobei weiter an der inneren Oberfläche dieses Durch
gangslochs ein Schloßhauptkörper 24 angebracht ist, der ein
darin eingebautes elektronisches Schloß L oder Zylinderschloß
hat, wobei die rückwärtige Oberfläche des Schloßhauptkörpers 24
einen Schlitz 30 hat, in dem ein zwischenliegender Hebel 34 in
stalliert ist, welcher Klauen 35 hat, die mit den Zähnen 18 des
inneren Zahnrings 17 kämmen, und Druckfedern 33 für die Klauen
35, wobei eine Nocke 33 für das elektronische Schloß L oder das
Zylinderschloß in der Mitte des Schlitzes 30 aufgenommen und
von dem zwischenliegenden Hebel 34 kontaktiert ist, und diese
Nocke 33 dient dazu, die Klauen 35 vorzuschieben oder zurückzu
ziehen, wodurch bewirkt wird, daß die Klauenspitzen mit dem in
neren Zahnring 17 kämmen oder außer Eingriff mit letzterem tre
ten.
Bei dieser Anordnung ist jedoch, selbst wenn das Lockern der
Hutmutter (Zentralmutter) N oder der Diebstahl der Räder ver
hindert werden kann, die Anzahl von Teilen, die für diesen
Zweck erforderlich sind, sehr groß, und das Verarbeiten und Zu
sammenbauen dieser Teile ist sehr mühsam sowie zeit- und ar
beitsaufwendig, wobei diese Teile außerdem als sehr teure Spe
zialteile hergestellt und endbearbeitet werden müssen. Demgemäß
kann eine solche Einrichtung für die Verwendung bei Ersatz- und
Austauschrädern von allgemeinen Benutzern weder leicht und
preiswert erhalten werden, noch kann sie leicht benutzt werden.
Die vorliegende Erfindung ist so gestaltet, daß einerseits die
Vorteile der oben beschriebenen bekannten Techniken, d. h. des
Radmontage- und Demontageaustauschvorgangs, beibehalten werden,
jedoch andererseits unruhige, unbehagliche, ängstliche und be
sorgte Gefühle der Benutzer über die Position der befestigten
Räder gegenstandslos gemacht werden und ein Diebstahl der Räder
verhindert wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es insbesondere, eine
Zentralsicherungseinrichtung zum Befestigen eines Kraftfahr
zeugrads an einer Achse unter Verwendung eines separaten Adap
ters und einer einzigen oder einzelnen Zentralmutter, die dazu
geeignet ist, in Gewindeeingriff mit dem Außengewinde eines
Mittelschaftteils zu treten, der sich von der Mitte des Adap
ters nach vorwärts erstreckt, zur Verfügung zu stellen.
In der erfindungsgemäßen Zentralsicherungseinrichtung, mit der
diese Aufgabe u. a. gelöst wird, ist der Mittelschaftteil mittig
mit einem Innengewinde ausgebildet, dessen Gewindesteigung und
Gewindesinn sich von demjenigen des Außengewindes unterschei
den, und worin-die Zentralmutter durch den Kopf großen Durch
messers einer Halteschraube, die sich von der Vorderseite her
in Gewindeeingriff mit dem Innengewinde befindet, daran gehin
dert wird, sich zu lockern, so daß die Dauerhaftigkeit und Si
cherheit der Position des befestigten Rades wesentlich erhöht
werden.
Der Kopf der Halteschraube ist im Durchmesser größer als der
Mittelschaftteil des Adapters ausgebildet, so daß der Kopf
großen Durchmessers die Zentralmutter mit Druck beaufschlagt,
und die Gewindesteigung und der Gewindesinn des Innengewindes,
mit dem die Halteschraube in Gewindeeingriff ist, sind absicht
lich unterschiedlich von der Gewindesteigung und dem Gewin
desinn des Außengewindes gemacht, mit dem die Zentralmutter in
Gewindeeingriff ist, so daß die Gefahr, daß sich die Zentral
mutter lockert, durch die vorliegende einfache Anordnung und
Ausbildung, welche zusätzlich nur eine einzelne Halteschraube
verwendet, ausgeschaltet wird; darin liegt insbesondere u. a.
die technische Bedeutung der vorliegenden Erfindung.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
eine Anordnung und Ausbildung zur Verfügung gestellt, worin der
Mittelschaftteil des Adapters hohl ausgebildet ist, wobei der
hohle Teil mit einem Außengewinde versehen ist, welches letz
tere in Gewindeeingriff mit einer Zentralmutter kleiner Abmessung
ist, und zwar durch einen Ring oder durch die Zentralmut
ter auf einen Ring wirkend, der dazu geeignet ist, mit dem Na
benteil einer Radscheibe in Eingriff zu treten, wobei der Mittel
schaftteil mittig mit einem Innengewinde von fester Tiefe
ausgebildet ist, und wobei das Innengewinde in Gewindeeingriff
mit einer Halteschraube ist, die einen Kopf großer Abmessung
hat, welche bzw. welcher ein Lockern der Zentralmutter verhin
dert, so daß dadurch die Dauerhaftigkeit und Sicherheit der Po
sition des befestigten Rades erhöht wird, während verhindert
wird, daß die Mitte der Radscheibe visuell durch die Zentral
mutter verdeckt wird, und der Grad an Freiheit erhöht wird, der
Radscheibe zu Ventilationszwecken verschiedenste Formungsmuster
zu verleihen, und es z. B. ermöglicht wird, daß die Speichen,
welche die Radfelge halten, so lang wie möglich aussehen (also
im Bereich der Radmitte praktisch nicht verdeckt werden).
Gemäß einem noch anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
eine Anordnung und Ausbildung zur Verfügung gestellt, worin der
Kopf großen Durchmessers der Halteschraube mit einer einen Rad
diebstahl verhindernden Ausnehmung ausgebildet ist, die so ge
staltet ist, daß sie nur mit einem exklusiven Dreh- oder son
stigem Schraubwerkzeug in Eingriff treten kann, so daß die be
festigte Halteschraube nicht mittels eines kommerziell verfüg
baren alltäglichen Mutterschlüssels, Bolzenschlüssels, Englän
ders oder sonstigen Schlüssels oder anderen Dreh- oder Schraub
werkzeug verdreht werden kann, wodurch verhindert wird, daß die
Zentralmutter unbefugt entfernt und demgemäß das Rad gestohlen
werden kann, wobei die hierfür erforderliche Anordnung und Aus
bildung gemäß der Erfindung sehr einfach ist; darin liegt u. a.
insbesondere eine spezielle Bedeutung der Erfindung.
Die vorstehenden sowie weitere Vorteile und Merkmale der vor
liegenden Erfindung seien nachfolgend anhand einer detaillier
ten Beschreibung von bevorzugten Ausführungs formen der Erfin
dung unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung näher be
schrieben und erläutert; es zeigen:
Fig. 1 bis 7 eine Grundausführungsform der Erfindung,
und zwar
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht eines ganzen
Kraftfahrzeugrads;
Fig. 2 eine teilweise Vorderansicht, welche die Nabe ei
ner Radscheibe in einem gegenüber Fig. 1 vergrößerten Maßstab
zeigt;
Fig. 3 eine Schnittansicht eines Schnitts längs der Linie
3-3 in Fig. 2;
Fig. 4 eine Schnittansicht eines Schnitts längs der Linie
4-4 in Fig. 3;
Fig. 5 eine Vorderansicht, die einen Adapter zeigt;
Fig. 6 eine gegenüber Fig. 5 vergrößerte Ansicht, die
zur Hälfte eine Schnittansicht eines Schnitts längs der Linie
6-6 in Fig. 5 zeigt;
Fig. 7 eine Vorderansicht, die einen anderen Adapter ver
anschaulicht, der im Austausch mit einem solchen gemäß der Fig.
5 verwendet werden kann;
Fig. 8 und 9 eine erste abgewandelte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, und zwar
Fig. 8 eine teilweise vergrößerte Ansicht, die derjenigen
der Fig. 2 entspricht;
Fig. 9 eine Schnittansicht eines Schnitts längs der Linie
9-9 in Fig. 8;
Fig. 10 bis 13 eine zweite abgewandelte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, und zwar
Fig. 10 eine schematische Gesamtvorderansicht, die derje
nigen der Fig. 1 entspricht;
Fig. 11 eine gegenüber Fig. 10 vergrößerte Schnittan
sicht eines Schnitts längs der Linie II-II in Fig. 10;
Fig. 12 eine Vorderansicht eines aus der Fig. 11 heraus
genommenen Adapters; und
Fig. 13 eine gegenüber Fig. 12 vergrößerte Teilansicht,
die zur Hälfte einen Schnitt längs der Linie 13-13 in Fig. 12
zeigt.
In der nun folgenden-detaillierten Beschreibung von bevorzugten
Ausführungsformen der Erfindung, anhand deren die konkrete An
ordnung gemäß der vorliegenden Erfindung nun in näheren Einzel
heiten unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen be
schrieben und erläutert wird, sei zunächst auf die Fig. 1
bis 7 Bezug genommen, die eine Grundausführungsform der Erfin
dung zeigen.
In den Fig. 1 bis 7 ist mit D eine Radscheibe aus Leichtme
tallegierung bezeichnet, die in ihrer Mitte ein relativ großes
Schaft- oder Axialloch 11 hat. Mit 12 ist eine Mehrzahl von Ge
windelöchern bezeichnet, welche Drehmomentbolzen aufnehmen, und
13 ist eine Mehrzahl von Ausnehmungen zum störungsfreien Auf
nehmen von Nabenmuttern. Die mit Innengewinde versehenen Gewin
delöcher 12 und die Ausnehmungen 13 sind in der rückwärtigen
Oberfläche der Nabe 10 (in der Befestigungsoberfläche der Rad
scheibe) ausgebildet und um das Schaft- oder Axialloch 11 herum
positioniert, und in jedem Falle sind sie insgesamt radial sym
metrisch verteilt, wobei sie miteinander abwechseln, insbeson
dere in Umfangsrichtung eines zum Schaft- oder Axialloch 11
konzentrischen Kreisbereiches jeweils abwechselnd ein Gewinde
loch 12 und eine Ausnehmung 13 aufeinanderfolgen.
Mit 14 sind Drehmomentbolzen bezeichnet, die nach Art von
Stiftschrauben in Gewindeeingriff mit den Innengewinden der Ge
windelöcher 12 der Radscheibe D sind, und um eine feste Strecke
von der rückwärtigen Oberfläche der Nabe 10 nach rückwärts vor
stehen. Mit 15 sind Eingriffsnuten bzw. -schlitze für ein Dreh
bzw. Einschraubwerkzeug (weiter unten auch als Schraubwerkzeug
bezeichnet, da es sowohl zum Hinein- als auch zum Herausschrau
ben dient) bezeichnet, die in den rückwärtigen Enden der Dreh
momentbolzen 14 ausgebildet sind, wobei jeder Drehmomentbolzen
14 mittels eines Dreh- bzw. Einschraubwerkzeugs (nicht ge
zeigt), das darauf angewandt wird, in das Gewindeloch 12 einge
schraubt wird. Mit 16 ist ein Anschlagflansch bezeichnet, der
mit einem etwas größeren Durchmesser von einem mittleren Teil
jedes Drehmomentbolzens vorsteht und dazu geeignet ist, mit ei
ner vertieften Oberfläche 17 in Eingriff zu treten, die in dem
Öffnungsrand des Gewindelochs ausgenommen ist, so daß dadurch
der Betrag kontrolliert wird, um welchen der Drehmomentbolzen
14 vorsteht, wenn er eingestellt bzw. -geschraubt wird, und ein
Spiel des Drehmomentbolzens 14 selbst verhindert wird.
Mit dem Bezugszeichen A ist ein separater Adapter zum Befesti
gen der Nabe 10 der Radscheibe D an einer Achsnabe 18 bezeich
net, und dieser Adapter ist aus Eisen oder Leichtmetallegierung
hergestellt und durch Gesenkschmieden oder andere plastische
Bearbeitung zu einer Kopfhutform oder Zylinderhutform geformt.
Wie aus den Fig. 5 und 6, die den Adapter in dem montierten
Zustand zeigen, ersichtlich ist, umfaßt der Adapter A eine im
wesentlichen konische Trommel, Büchse o. dgl. 19, die eine sol
che Größe hat, daß es ermöglicht wird, sie in das Schaftloch 11
der Radscheibe D zu versenken. Mit 20 ist ein massiver Mittel
schaftteil bezeichnet, der integral, insbesondere einstückig,
mit der Büchse 19, von der Mitte (obere Oberfläche) der Büchse
19 nach vorwärts vorsteht und einen Durchmesser d1 hat, welcher
kleiner als derjenige der Büchse 19 ist. Der Mittelschaftteil
20 ist an seiner Umfangsoberfläche mit einem Außengewinde 21
zum Aufnehmen einer Zentralmutter N, die weiter unten beschrie
ben ist, und in seinem Zentrum mit einem Gewindeloch 22 von fe
ster Tiefe zum Aufnehmen einer weiter unten beschriebenen Halteschraube
B versehen.
Im vorliegenden Falle sind die Gewindesteigungen s1 und s2 des
Außengewindes 21 und des Innengewindes 22 des Mittelschaftteils
20 und der jeweilige Gewindesinn (rechtsgängig oder linksgän
gig) unterschiedlich ausgebildet, so daß im Benutzungszustand,
in dem die später zu beschreibende Zentralmutter N von der Hal
teschraube B gehalten wird, die Zentralmutter N und die Hal
teschraube B gesichert sind, so daß sich die Zentralmutter N
und die Halteschraube B nicht leicht durch gemeinsames Drehen
lockern können.
In dieser Hinsicht ist in der dargestellten Ausführungsform der
Gewindesinn des Außengewindes 21 ein solcher im Uhrzeigersinn
bzw. das Außengewinde 21 ist ein rechtsgängiges Gewinde, und
die Gewindesteigung s1 ist relativ groß, während der Gewin
desinn des Innengewindes 22 ein solcher im Gegenzeigeruhrsinn
bzw. das Innengewinde 22 ein linksgängiges Gewinde ist, und die
Gewindesteigung s2 ist relativ klein. Jedoch können, solange
der obige Zweck erreicht wird, die Beziehungen zwischen dem In
nen- und Außengewinde 22 und 21, was die Gewindesteigungen s1
und s2 und den Sinn des jeweiligen Gewindes anbetrifft, auch
entgegengesetzt sein.
Weiter ist mit 23 ein Verbindungsflansch großen Durchmessers
bezeichnet, der sich integral, insbesondere einstückig mit der
Büchse 19, von dem proximalen Ende der Büchse 19 des Adapters A
aus erstreckt, wobei der Verbindungsflansch 23 mit einer Mehr
zahl von Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern 24 in einem radial
symmetrischen Verteilungsmuster versehen ist, welches den Dreh
momentbolzen 14 entspricht, die von der Nabe 10 der Radscheibe
D vorstehen.
Mit 25 ist eine Mehrzahl von Stiftschrauben bezeichnet, die
sich von der Nabe 18 der Achse aus integral nach vorwärts er
strecken, und Stiftschrauben-Aufnahmelöcher 26 zum Aufnehmen
der Stiftschrauben 25 sind in dem Verbindungsflansch 23 des
Adapters A ausgebildet und über diesen Flansch verteilt, und
zwar so, daß sie mit den Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern 24
abwechseln. Nachdem in alle Stiftschrauben-Aufnahmelöcher 26
des Adapters A Stiftschrauben 25 lose eingefügt sind, werden
Nabenmuttern 27 von der Vorderseite her auf die Stiftschrauben
25 aufgeschraubt, wodurch der Adapter A primär an der Nabe 18
der Achse befestigt wird. Sekundär werden die Drehmomentbolzen
14 von der Vorderseite her in die Drehmomentbolzen-Aufnahmelö
cher 24 des Adapters A im Kraft- oder Preßsitz eingesetzt, wo
durch die Radscheibe D integral an dem Adapter A angebracht
wird.
Auf jeden Fall werden die Nabenmuttern 27 beabstandet in den
jeweiligen Ausnehmungen 13 der Radscheibe D aufgenommen, ohne
daß irgendeine Möglichkeit besteht, daß die Nabenmuttern 27 in
störenden Eingriff mit der Nabe 10 der Radscheibe D kommen.
Weiter haben die Stiftschrauben-Aufnahmelöcher 26, die verteilt
in dem Verbindungsflansch 23 des Adapters A ausgebildet sind, -
eine solche konische Form, daß sie satt an den konischen Ober
flächen der Nabenmuttern 27 anliegen; demgemäß ergibt sich eine
automatische Zentrierwirkung, wenn die Nabenmuttern 27 auf die
Stiftschrauben 25 aufgeschraubt werden.
Im vorliegenden Falle wird es, wie aus einem Vergleich zwischen
den Fig. 5 und 7 ersichtlich ist, bevorzugt, mehrere Adapter
A mit unterschiedlichen Verteilungen der Stiftschrauben-Aufnah
melöcher 26 vorzusehen, z. B. wenigstens einen ersten Adapter A,
bei welchem die Stiftschrauben-Aufnahmelöcher 26 so verteilt
ausgebildet sind, daß ihr Verteilungs- oder Grundkreisdurchmes
ser p1 einen relativ kleinen Wert hat, und z. B. wenigstens
einen anderen Adapter A, in welchem die Stiftschrauben-Aufnah
melöcher 26 so verteilt ausgebildet sind, daß ihr Verteilungs
bzw. Grundkreisdurchmesser p2 relativ groß ist, im voraus her
zustellen und diese Adapter wahlweise - je nach der Art der
Achsnabe 18 - dazu zu verwenden, die Radscheibe D an der Nabe
18 der Achse zu befestigen. Es erscheint überflüssig, für die
sen Fall darauf hinzuweisen, daß die Drehmomentbolzen-Aufnah
melöcher 24 so verteilt ausgebildet sind, daß sie vorzugsweise
den gleichen Verteilungs- oder Grundkreisdurchmesser p3 bei den
unterschiedlichen Adaptern A haben (da die Drehmomentbolzen-
Aufnahmelöcher 24 nicht direkt in Beziehung zu irgendwelchen
Löchern in der Achsnabe 18 stehen, sondern den nur Gewindelö
chern 12 in der Nabe 10 der Radscheibe entsprechen müssen,
brauchen die Drehmomentbolzen-Aufnahmelöcher 24 nicht zur An
passung an unterschiedliche Achsnaben 18 geändert zu werden,
sofern sie genügend außerhalb der Bereiche der Stiftschrauben
25 der verschiedenen Fabrikationstypen von Naben 18 liegen, so
daß es aus Herstellungs- und Rationalisierungsgründen vorteil
haft ist, die Anordnung der Drehmomentbolzen-Aufnahmelöcher 24
bei den verschiedenen, unterschiedlichen Achsnaben 18 angepaß
ten Adaptern A unverändert zu lassen).
Durch die vorstehende Maßnahme ist es, selbst wenn sich der
Verteilungs- oder Grundkreisdurchmesser p1 und p2 der Stift
schrauben 25 von einem Kraftfahrzeughersteller zum anderen oder
von einem Kraftfahrzeugtyp zum anderen unterscheidet, so, daß,
wie bereits angedeutet, keine Notwendigkeit besteht, unter
schiedliche Arten von Rädern, die unterschiedlichen Vertei
lungs- oder Grundkreisdurchmessern entsprechen, herzustellen
und auf Vorrat zu halten. Demgemäß kann, indem lediglich der
Adapter A allein geändert oder ausgetauscht wird, die jeweilige
spezielle Radscheibe D an der Nabe 18 der Achse irgendeines
Kraftfahrzeugs ohne Schwierigkeit angebracht werden, was vom
Standpunkt der Austauschbarkeit in hohem Maße vorteilhaft ist.
Weiter ist mit C in den Fig. 1 bis 3 ein Haltering bezeich
net, der lose auf den Mittelschaftteil 20 von der Vorderseite
her aufgesetzt ist, und dieser Haltering C ist aus Leichtmetal
legierung in einer Scheibenform ausgebildet, welche groß genug
ist, daß der Haltering C das Schaftloch 11 der Radscheibe D
verschließt. Mit 28 ist eine konisch- oder kugelig-konkave
Oberfläche bezeichnet, die in der Mitte der vorderen Oberfläche
des Halterings C ausgebildet ist und eine Zentrierwirkung auf
die später zu beschreibende Zentralmutter N ausübt. Mit 29 ist
eine Eingriffsschulteroberfläche bezeichnet, die auf dem Um
fangsrand des Halterings C ausgebildet ist.
Mit N ist eine Zentralmutter von relativ kleinem Durchmesser
bezeichnet, die auf das Außengewinde 21 des Mittelschaftteils
20 des Adapters A so aufgeschraubt ist, daß sie den Haltering C
von der Vorderseite her mit Druck beaufschlagt, so daß er da
durch in seiner Position fixiert wird. Ein Flansch 31, der eine
konisch-konvexe oder kugelig-konvexe Oberfläche 30 hat, die mit
der konisch-konkaven oder kugelig-konkaven Oberfläche 28 des
Halterings C zusammenpaßt, steht von dem rückwärtigen Ende der
Zentralmutter N vor, während das vordere Ende der Zentralmutter
N mit einer konkaven oder vertieften Halteschrauben-Aufnah
meoberfläche 32, die weiter unten beschrieben wird, ausgebildet
ist.
Schließlich ist mit B eine Halteschraube für die Zentralmutter
N bezeichnet, deren Kopf 33 einen Durchmesser d2 hat, der größer
als derjenige des Mittelschaftteils 20 des Adapters A ist.
Wenn die Halteschraube B von der Vorderseite her in das Innen
gewinde 22 des Mittelschaftteils 20 hineingeschraubt wird,
tritt der einen großen Durchmesser besitzende Kopf 33 der Hal
teschraube B mit der konkaven oder vertieften Oberfläche 32 der
Zentralmutter N in Eingriff, da die Vertiefung, die diese kon
kave oder vertiefte Oberfläche 32 aufweist, ein Senkloch für
den Kopf 33 bildet, so daß durch dieses Einschrauben der Hal
teschraube B die Zentralmutter N von der Vorderseite her gesi
chert, insbesondere arretiert, wird, wodurch verhindert wird,
daß letztere sich lockert oder löst.
Im vorliegenden Falle ist der einen großen Durchmesser aufwei
sende Kopf 33 der Halteschraube B mit diebstahlverhindernden
Ausnehmungen oder Abflachungen 34 zum Aufnehmen eines Spezial
dreh- bzw. -schraubwerkzeugs versehen. Daher kann die Hal
teschraube B, sofern nicht ein auf spezielle Bestellung herge
stelltes bzw. geliefertes Dreh- bzw. Schraubwerkzeug (nicht ge
zeigt) mit den Ausnehmungen oder Abflachungen 34 in Eingriff
gebracht wird, nicht gedreht werden, und demgemäß kann die Zen
tralmutter N nicht von dem Mittelschaftteil 20 des Adapters A
entfernt werden. Infolgedessen wird ein Diebstahl des Rads ver
hindert. Die Anordnung und/oder Ausbildung wird so vorgenommen,
daß kommerziell verfügbare oder erhältliche Mutterschlüssel,
Engländer, Bolzenschlüssel oder andere Dreh- oder Schraubwerk
zeuge nicht auf die werkzeugaufnehmenden Ausnehmungen oder Ab
flachungen 34 der Halteschraube B angewandt werden können.
In der dargestellten Ausführungsform sind die werkzeugaufneh
menden Ausnehmungen oder Abflachungen 34 in der Form eines
Paars von gegenüberliegenden flachen, geraden Oberflächen vor
gesehen, die durch Wegschneiden bzw. -fräsen von Teilen der Um
fangsoberfläche des Kopfes 33 der Halteschraube B ausgebildet
worden sind; jedoch kann, solange der obige Zweck erzielt wird,
auch eine andere Form der Ausnehmung vorgesehen, insbesondere
eine ovale Ausnehmung in der Mitte des Kopfes 33 ausgebildet
sein.
Wenn, und nur wenn die vorliegende Erfindung für Rennfahrzeuge
benutzt wird, wird jedoch, wie es aus der ersten abgewandelten
Ausführungsform klar hervorgeht, die in den Fig. 8 und 9 ge
zeigt ist, eine Halteschraube B, die einen Kopf 33a mit einem
kleineren Durchmesser hat, als es derjenige des Mittelschaft
teils 20a des Adapters A ist, gegen die Halteschraube B, welche
den Kopf 33 großen Durchmessers hat, ausgetauscht, um einen
Radaustausch so bald und/oder schnell wie möglich zu ermögli
chen, und diese Halteschraube B mit dem Kopf 33a kleineren
Durchmessers wird in das Gewindeloch 22a des Mittelschaftteils
20a hineingeschraubt, und es wird ein Betastift 35 entfernbar
in den Kopf 33a kleinen Durchmessers der Halteschraube B einge
fügt, so daß dadurch die Zentralmutter N von der Vorderseite
her so gehalten wird, daß deren Lockern oder Lösen verhindert
wird.
Wenn das geschieht (siehe Fig. 8 und 9), kann die Zentral
mutter N dadurch von dem Mittelschaftteil 20a entfernt werden,
daß man einfach den Betastift 35 herauszieht, selbst wenn die
Person, die das tut, die Halteschraube B nicht von dem Mittel
schaftteil 20a entfernt. Demgemäß können bei Rennfahrzeugen die
Räder schnell ausgetauscht werden.
Im übrigen ist der Rest der Anordnung und Ausbildung in der er
sten abgewandelten Ausführungsform, die in den Fig. 8 und 9
gezeigt ist, derselbe wie in der Grundausführungsform gemäß den
Fig. 1 bis 7. Daher sind die entsprechenden Bezugszeichen
dieser ersten abgewandelten Ausführungsform in der Weise gebil
det, daß zu den Bezugszeichen, welche für die Grundausführungs
form benutzt worden sind, jeweils der Buchstabe "a" in den
Fig. 8 und 9 hinzugefügt worden ist, so daß auf die entspre
chenden Beschreibungsteile zu den Fig. 1 bis 7 insoweit ver
wiesen werden kann, als Anordnung und Ausbildung dieselben wie
in den Fig. 1 bis 7 sind.
Die Fig. 10 bis 13 zeigen eine zweite abgewandelte Ausfüh
rungsform der vorliegenden Erfindung, worin die Trommel,
Büchse, o. dgl. 19b des dort gezeigten Adapters A kegelstumpf
förmig ist und nach vorwärts glatt-kontinuierlich in einen Mit
telschaftteil 20b von hohlzylindrischer Form übergeht, wobei
ein Innengewinde 22b in der inneren Umfangsoberfläche dieses
Mittelschaftteils 20b ausgebildet ist. Die Halteschraube B ist
in einer relativ großen Größe ausgebildet, so daß sie ornamen
tal oder verzierungsartig das vordere Ende der Öffnung des Mittel
schaftteils 20b von der Vorderseite her verschließt.
In der zweiten abgewandelten Ausführungsform ist der gesonderte
Ring C, welcher in der Grundausführungsform vorgesehen ist,
weggelassen, und statt dessen ist die Zentralmutter N als ein
relativ groß bemessenes Teil ausgebildet, welches die Funktion
des Halterings C mit übernimmt, und diese Zentralmutter N be
findet sich in direktem Eingriff mit der Nabe 10b der Rad
scheibe D. Außerdem hat der Flansch 31b der Zentralmutter N
eine konisch-konvexe oder kugelig-konvexe Oberfläche 30b, die
mit einer konisch-konkaven oder kugelig-konkaven Oberfläche zu
sammenpaßt, welche in dem Öffnungsrand des Schaftlochs 11b der
Radscheibe D ausgebildet ist.
Im Falle der zweiten abgewandelten Ausführungsform sind spe
zielle werkzeugaufnehmende Ausnehmungen 34b in der Form eines
Paars von runden Vertiefungen in dem Kopf 33b großen Durchmes
sers der Halteschraube B ausgebildet.
Im übrigen ist der Rest der Anordnung und Ausbildung der glei
che wie in der Grundausführungsform, die in den Fig. 1 bis 7
dargestellt ist. Daher sind entsprechende Bezugszeichen dadurch
gebildet worden, daß der Buchstabe "b" zu den in der Grundaus
führungsform benutzten Bezugszeichen in den Fig. 10 bis 13
hinzugefügt worden ist, so daß hinsichtlich der nichtbeschrie
benen Teile der Fig. 10 bis 13 auf die entsprechende Be
schreibung der Grundausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 7
verwiesen wird.
Es sei nun der Vorgang des Befestigens der Radscheibe D an der
Nabe 18 einer Achse auf der Basis der in den Fig. 1 bis 7
gezeigten Grundausführungsform erläutert:
Zunächst ordnet die befestigende Person den Verbindungsflansch
23 des Adapters A auf der Nabe 18 der Achse an, während sie die
Stiftschrauben 25, welche in die Nabe 18 eingefügt sind, in die
Stiftschrauben-Aufnahmelöcher 26 des Adapters A einführt, und
dann schraubt die Person die Nabenmuttern 27 von vorn her auf
die Stiftschrauben 25 auf, so daß dadurch der Adapter A an der
Nabe 18 der Achse befestigt wird.
Dann bringt die Person die Nabe 10 der Radscheibe D auf der
Büchse 19 des Adapters A an, wobei die Drehmomentstifte 14 im
Kraft- oder Preßsitz in den Drehmomentstift-Aufnahmelöchern 24
des Adapters A angebracht werden, und die Person schiebt den
Haltering C auf den Mittelschaftteil 20, der von der Mitte
(obere Oberfläche) der Büchse 19 vorsteht.
Daraufhin schraubt die Person die Zentralmutter N auf das Au
ßengewinde 21 des Mittelschaftteils 20 so, daß der Haltering C
mittels der Zentralmutter N angedrückt wird. Schließlich
schraubt die Person die Halteschraube B in das Innengewinde 22
des Mittelschaftteils 20, so daß die Zentralmutter N von der
Vorderseite her mittels des einen großen Durchmesser aufweisen
den Kopfs 33 der Halteschraube B gesichert, insbesondere arre
tiert, und damit deren Lockern oder Lösen verhindert wird.
Demgemäß wird das Drehmoment von der Nabe 18 glatt, sanft und
stoßfrei auf die Radscheibe D übertragen, und zwar primär von
den Stiftschrauben 25 und den Nabenmuttern 27 auf den Adapter A
und sekundär durch die Drehmomentbolzen 14 auf die Radscheibe
D, wodurch das Rad glatt, sanft und stoßfrei gedreht wird.
Weiter sind bei dem auf diese Weise befestigten Rad das Außen
gewinde 21 und das Innengewinde 22, die in dem Mittelschaftteil
20 ausgebildet sind, derart vorgesehen, daß ihre Steigungen s1
und s2 sowie ihr jeweiliger Gewindesinn (rechtsgängig bzw.
linksgängig) unterschiedlich voneinander sind, und die Zentral
mutter N ist in Gewindeeingriff mit dem Außengewinde 21, wäh
rend die Halteschraube B zum Sichern der Zentralmutter N in Ge
windeeingriff mit dem Innengewinde 22 ist, und zwar mit dem Er
gebnis, daß selbst dann, wenn die Zentralmutter N wiederholt
harten Bremsungen oder anderen Vibrationen oder Stößen, Schlä
gen, Erschütterungen o. dgl. während der Fahrt des Kraftfahr
zeugs ausgesetzt ist, keine Gefahr eines zufälligen Lockerwer
dens derselben besteht; demgemäß wird immer ein stabiler, fe
ster und sicherer Radbefestigungszustand aufrechterhalten.
Obwohl das in der Darstellung weggelassen ist, kann eine Tel
lerfeder oder ein Unterlegring zwischen die vordere Oberfläche
des Mittelschaftteils 20 bzw. 20b und den Kopf 33 bzw. 33b der
Halteschraube B zwischengefügt sein.
Kurz gesagt, ist in der vorliegenden Erfindung im Gegensatz zu
dem Stand der Technik in dem Mittelschaftteil 20 oder 20b jedes
Adapters A ein Innengewinde 22 oder 22b zum Gewindeeingriff mit
der Halteschraube B zusätzlich zu dem Außengewinde 21 oder 21b
für den Gewindeeingriff mit der Zentralmutter N eingeschnitten.
Insbesondere sind die Gewindesteigung s1 und der Gewindesinn
(rechtsgängig oder linksgängig) des Außengewindes 21 oder 21b
absichtlich unterschiedlich von der Gewindesteigung s2 und dem
Gewindesinn (linksgängig oder rechtsgängig) des Innengewindes
22 oder 22b ausgebildet, während die Zentralmutter N von der
Vorderseite her mittels des Kopfes 33 oder 33b großen Durchmes
sers der Halteschraube B gesichert ist, so daß sie sich nicht
lockert; demgemäß wird ein stabiler starker Radbefestigungszu
stand gegen harte Bremsungen oder andere Vibrationen oder Stöße
während des Fahrens des Kraftfahrzeugs erzielt. Weiterhin ist
es nur nötig, eine einzige Halteschraube B als das notwendige
Teil zum Erzielen dieser Wirkung hinzuzufügen, und die Anord
nung und Ausbildung sowie der Zusammenbauvorgang einer solchen
Halteschraube sind sehr einfach. Eine Massenproduktion kann in
höchstem Ausmaß entwickelt und durchgeführt werden, und die Un
behaglichkeits-, Ängstlichkeits- und Beunruhigungsgefühle der
üblichen Benutzer können ausgeschaltet werden. Außerdem ist das
Erzielen dieser Wirkungen nicht auf die Verwendung der in den
Fig. 1 bis 7 gezeigten Grundausführungsform beschränkt;
diese Wirkungen können durch die Verwendung der zweiten abge
wandelten Ausführungsform, welche in den Fig. 10 bis 13 ge
zeigt ist, ebenso gut erzeugt werden.
Insbesondere ist es, wie deutlich aus der in den Fig. 1 bis
7 gezeigten Grundausführungsform hervorgeht, wenn der Schaft
teil 20 des Adapters A in der Form eines relativ dünnen massi
ven Schafts hergestellt wird, der in seiner Mitte mit einem Ge
windeloch 22 von fester Tiefe versehen ist, und wenn eine rela
tiv kleine Zentralmutter N in Verbindung mit einem Haltering C,
der mit der Nabe 10 der Radscheibe D in Eingriff ist, auf den
Mittelschaftteil 20 aufgeschraubt wird, möglich, zusätzlich zu
dem Erreichen der oben beschriebenen Wirkungen, alltägliche
Teile kleiner Abmessungen als die Zentralmutter N und die Hal
teschraube B zu verwenden, so daß die Massenproduktionsfähig
keit weiter gefördert und die Möglichkeit, daß diese Teile vi
suell das Zentrum der Radscheibe verbergen, ausgeschaltet wird.
Als Ergebnis hiervon bestehen bei der Anwendung von verschie
denen Formungsmustern bei der Radscheibe D für Ventilations
zwecke nahezu keine Gestaltungsgrenzen. Zum Beispiel können
Speichen, welche Halteteile für das Rad bilden, so ausgebildet
werden, daß sie so lang wie möglich aussehen.
Wenn der Kopf 33 oder 33b großen Durchmessers der Halteschraube
B zum Sichern der Zentralmutter N mit diebstahlsverhindernden
Abflachungen oder Ausnehmungen 34 bzw. 34b ausgebildet wird,
welche nur ein exklusives Dreh- bzw. Schraubwerkzeug aufnehmen,
das als ein auf Bestellung hergestellter Artikel geliefert
wird, wird es dann weiter sehr schwierig, die Halteschrauben B
in böswilliger Absicht zu entfernen, und als Ergebnis des Aus
schließens der Möglichkeit eines unerwünschten absichtlichen
Entfernens der Zentralmutter N wird verhindert, daß die Räder
gestohlen werden können. Demgemäß beinhaltet die vorliegende
Erfindung in vielfältiger Hinsicht eine in hohem Maße effektive
Verbesserung.
Mit der Erfindung wird eine Zentralsicherungseinrichtung für
Kraftfahrzeugräder zur Verfügung gestellt, worin ein Mittel
schaftteil integral, insbesondere einstückig mit einer koni
schen Büchse, nach vorwärts von der konischen Büchse eines
Adapters vorsteht, der eine Form vom Typ eines Kopf- oder Zy
linderhuts hat, und eine Zentralmutter befindet sich im Gewin
deeingriff mit einem Außengewinde, das in den Mittelschaftteil
eingeschnitten ist, wodurch eine Radscheibe entfernbar und aus
tauschbar an der Nabe einer Achse befestigbar ist, wobei sich
die Zentralsicherungseinrichtung dadurch auszeichnet, daß, um
Dauerhaftigkeit, Festigkeit, insbesondere dauerhafte Festig
keit, Sicherheit und Diebstahlsverhinderung des Rads im befe
stigten Zustand zu erzielen, der Mittelschaftteil mittig mit
einem Innengewinde zum Aufnehmen einer Halteschraube derart
ausgebildet ist, daß sich die Gewindesteigung und der Gewin
desinn des Innengewindes von denjenigen des Außengewindes un
terscheiden, und daß eine Halteschraube, die einen Kopf hat,
dessen Durchmesser größer als derjenige des Mittelschaftteils
ist, von der Vorderseite her in Gewindeeingriff mit dem Innen
gewinde ist, so daß die Zentralmutter durch den Kopf großen
Durchmessers der Halteschraube gegen Lockern gesichert, insbe
sondere arretiert ist.
Claims (3)
1. Zentralsicherungseinrichtung für Kraftfahrzeuge,
worin der Verbindungs- oder Anschlußflansch (23, 23b) eines
Adapters (A), welcher eine konische Büchse (19, 19b) hat, die
ein proximales Ende aufweist, von dem der Verbindungs- oder An
schlußflansch (23, 23b) integral vorsteht, mit einer Mehrzahl
von Stiftschrauben-Aufnahmelöchern (26, 26b) und einer Mehrzahl
von Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern (24, 24b) ausgebildet ist,
die miteinander abwechseln und in einem radial symmetrischen
Verteilungsmuster angeordnet sind,
ein Mittelschaftteil (20, 20b) integral von der konischen Büchse (19, 19b) des Adapters (A) vorsteht und mit einem Außen gewinde (21, 21b) zum Gewindeeingriff mit einer Zentralmutter (N) ausgebildet ist,
zunächst, um den Adapter (A) an der Nabe (18, 18b) einer Achse zu befestigen, die Stiftschrauben-Aufnahmelöcher (26, 26b) lose auf den Stiftschrauben (25, 25b), die von der Nabe (18, 18b) der Achse vorstehen, angebracht werden, und Nabenmuttern (27, 27b) in Gewindeeingriff mit den Stiftschrauben (25, 25b) ge bracht werden,
dann, um eine Radscheibe (D) an dem Adapter (A) zu befestigen, Drehmomentbolzen (14, 14b), die von der Nabe (10, 10b) der Rad scheibe (D) integral vorstehen, integral im Kraft- oder Preß sitz auf und/oder in den Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern (24, 24b) des Adapters (A) angebracht werden, wobei schließlich die Zentralmutter (N) von der Vorderseite her in Gewindeeingriff mit dem Außengewinde (21, 21b) des Adapters (A) gebracht und dadurch die Radscheibe (D) an dem Adapter (A) befestigt wird, wobei die Zentralsicherungseinrichtung dadurch gekenn zeichnet ist, daß ein Innengewinde (22, 22b) zum Auf nehmen einer Halteschraube (B) derart eingeschnitten ist, daß sich dessen Gewindesteigung (s1) und Gewindesinn von denjenigen des Außengewindes (21, 21b) unterscheiden,
wobei eine Halteschraube (B), die einen Kopf (33, 33b) hat, der im Durchmesser größer als der Mittelschaftteil (20, 20b) ist, von der Vorderseite her in Gewindeeingriff mit dem Innengewinde (22, 22b) gebracht ist, so daß die Zentralmutter (B) von der Vorderseite her durch den Kopf (33, 33b) großen Durchmessers der Halteschraube (B) gesichert, insbesondere arretiert, und so verhindert wird, daß sie sich lockert.
ein Mittelschaftteil (20, 20b) integral von der konischen Büchse (19, 19b) des Adapters (A) vorsteht und mit einem Außen gewinde (21, 21b) zum Gewindeeingriff mit einer Zentralmutter (N) ausgebildet ist,
zunächst, um den Adapter (A) an der Nabe (18, 18b) einer Achse zu befestigen, die Stiftschrauben-Aufnahmelöcher (26, 26b) lose auf den Stiftschrauben (25, 25b), die von der Nabe (18, 18b) der Achse vorstehen, angebracht werden, und Nabenmuttern (27, 27b) in Gewindeeingriff mit den Stiftschrauben (25, 25b) ge bracht werden,
dann, um eine Radscheibe (D) an dem Adapter (A) zu befestigen, Drehmomentbolzen (14, 14b), die von der Nabe (10, 10b) der Rad scheibe (D) integral vorstehen, integral im Kraft- oder Preß sitz auf und/oder in den Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern (24, 24b) des Adapters (A) angebracht werden, wobei schließlich die Zentralmutter (N) von der Vorderseite her in Gewindeeingriff mit dem Außengewinde (21, 21b) des Adapters (A) gebracht und dadurch die Radscheibe (D) an dem Adapter (A) befestigt wird, wobei die Zentralsicherungseinrichtung dadurch gekenn zeichnet ist, daß ein Innengewinde (22, 22b) zum Auf nehmen einer Halteschraube (B) derart eingeschnitten ist, daß sich dessen Gewindesteigung (s1) und Gewindesinn von denjenigen des Außengewindes (21, 21b) unterscheiden,
wobei eine Halteschraube (B), die einen Kopf (33, 33b) hat, der im Durchmesser größer als der Mittelschaftteil (20, 20b) ist, von der Vorderseite her in Gewindeeingriff mit dem Innengewinde (22, 22b) gebracht ist, so daß die Zentralmutter (B) von der Vorderseite her durch den Kopf (33, 33b) großen Durchmessers der Halteschraube (B) gesichert, insbesondere arretiert, und so verhindert wird, daß sie sich lockert.
2. Zentralsicherungseinrichtung für Kraftfahrzeugräder
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Mittelschaftteil (20) des Adapters (A) ein relativ dünner massiver Schaft ist, und daß ein Haltering (C) für den Eingriff mit der Nabe (10) der Radscheibe (D) auf dem Mittelschaftteil (20) angebracht ist, und daß eine Zentralmutter (N) kleiner Größe in Gewindeeingriff mit dem Außengewinde (21) des Mittel schaftteils (20) so vorgesehen ist, daß der Haltering (C) von der Vorderseite her mittels der Zentralmutter (N) mit Druck be aufschlagt oder angepreßt wird, und
der Mittelschaftteil (20) mittig mit einem Innengewinde (22) von fester Tiefe ausgebildet und die Zentralmutter (N) von der Vorderseite her gegen ein Lockern durch den Kopf (33) großen Durchmessers der Halteschraube (B), die in Gewindeeingriff mit dem Innengewinde (22) ist, gesichert, insbesondere arretiert, ist.
der Mittelschaftteil (20) des Adapters (A) ein relativ dünner massiver Schaft ist, und daß ein Haltering (C) für den Eingriff mit der Nabe (10) der Radscheibe (D) auf dem Mittelschaftteil (20) angebracht ist, und daß eine Zentralmutter (N) kleiner Größe in Gewindeeingriff mit dem Außengewinde (21) des Mittel schaftteils (20) so vorgesehen ist, daß der Haltering (C) von der Vorderseite her mittels der Zentralmutter (N) mit Druck be aufschlagt oder angepreßt wird, und
der Mittelschaftteil (20) mittig mit einem Innengewinde (22) von fester Tiefe ausgebildet und die Zentralmutter (N) von der Vorderseite her gegen ein Lockern durch den Kopf (33) großen Durchmessers der Halteschraube (B), die in Gewindeeingriff mit dem Innengewinde (22) ist, gesichert, insbesondere arretiert, ist.
3. Zentralsicherungseinrichtung für Kraftfahrzeugräder
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kopf (33, 33b) großen Durchmessers der Halteschraube (B)
mit diebstahlsverhindernden Ausnehmungen (34, 34b) ausgebildet
ist, die dazu geeignet sind, ein Spezialwerkzeug aufzunehmen
und/oder mit einem Spezialwerkzeug in Eingriff zu treten, und
zwar so, daß, sofern nicht ein exklusives Dreh- oder Schraub
werkzeug, das als ein auf Bestellung hergestellter Artikel her
gestellt wird und dazu geeignet ist, an den Ausnehmungen (34,
34b) angebracht und/oder mit den Ausnehmungen (34, 34b) in Ein
griff gebracht zu werden, angewandt wird, die Halteschraube (B)
nicht gedreht werden kann.
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