DE4205579C2 - Zentralsicherungseinrichtung für Kraftfahrzeugräder - Google Patents
Zentralsicherungseinrichtung für KraftfahrzeugräderInfo
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- DE4205579C2 DE4205579C2 DE4205579A DE4205579A DE4205579C2 DE 4205579 C2 DE4205579 C2 DE 4205579C2 DE 4205579 A DE4205579 A DE 4205579A DE 4205579 A DE4205579 A DE 4205579A DE 4205579 C2 DE4205579 C2 DE 4205579C2
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zentralsicherungseinrichtung für
Kraftfahrzeugräder.
Nach dem Stande der Technik sind Zentralsicherungseinrichtungen
bekannt, die zum Befestigen eines Kraftfahrzeugrads an einer
Achsnabe durch einen gesonderten Adapter in einer solchen Art
und Weise dienen, daß das Kraftfahrzeugrad zum Auswechseln ent
fernt werden kann und eine Drehmomentübertragung ermöglicht
wird.
Bei diesen Zentralsicherungseinrichtungen wird eine Zentralmut
ter durch Aufschrauben auf den Außengewindeteil eines Mittel
schafts, welcher von der Mitte des Adapters integral nach vor
wärts vorsteht, so angebracht, daß dadurch die Radscheibe gegen
ein Lösen, insbesondere Herabrutschen, gesichert wird.
Solche Zentralsicherungseinrichtungen sind z. B. in der US 4 537
449, die der japanischen Patentanmeldung JP 59-118 502 A
entspricht, in der FR 1 504 385, welche der
japanischen Patentveröffentlichung JP 46-18 642 B entspricht, so
wie in der DE-PS 3 05 206, der GB 1 392 172, der DE 24 23 249
A1, der japanischen Gebrauchsmusteranmeldung
JP 53-38 701 U1 und der japanischen Gebrauchsmusterver
öffentlichung JP 1-16 641 V2 beschrieben.
Im einzelnen ist aus der auf den Erfinder zurückgehenden US 4
537 449 eine Zentralsicherungseinrichtung für Kraftfahrzeugrä
der bekannt, die folgendes umfaßt:
- (a) Einen Adapter, der eine konische Büchse mit einem proxima len Ende hat, von welchem ein Verbindungsflansch integral vorsteht, der mit einer Mehrzahl von Radbolzen-Aufnahmelö chern und einer Mehrzahl von Drehmomentbolzen-Aufnahmelö chern ausgebildet ist, die miteinander abwechseln und in einem radialsymmetrischen Verteilungsmuster angeordnet sind;
- (b) einen Mittelschaft, der von der konischen Büchse des Adapters integral vorsteht und mit einem Außengewinde um den äußeren Umfang des Mittelschafts zum Gewindeeingriff mit einer Zentralmutter versehen ist;
- (c) wobei der Adapter an der Nabe einer Achse anbringbar ist, indem die Radbolzen-Aufnahmelöcher mit an der Nabe befind lichen Radbolzen in Eingriff bringbar und Nabenmuttern auf die Radbolzen aufschraubbar sind;
- (d) wobei ferner die Drehmomentbolzen-Aufnahmelöcher mit Dreh momentbolzen in Eingriff bringbar sind, die von der Nabe einer Radscheibe vorstehen; und
- (e) wobei schließlich die Zentralmutter zum Befestigen der Radscheibe an dem Adapter auf das Außengewinde aufschraub bar ist.
In dieser Zentralsicherungseinrichtung wird der Mittelschaft
vom Gewindeschaft einer gesonderten üblichen Kopfschraube ge
bildet, die von innen durch eine entsprechende zentrale Öffnung
in der konischen Büchse des Adapters hindurchgesteckt und mit
tels eines von außen aufgesteckten Anschlagrings in dieser
Öffnung gesichert ist. Die Zentralmutter, die auf diese Kopf
schraube aufgeschraubt wird, ist eine übliche Mutter von ver
hältnismäßig kleiner Abmessung, wodurch es ermöglicht wird, das
jeweilige Kraftfahrzeugrad schnell unter Anwendung einer rela
tiv kleinen Festziehkraft auszutauschen, während verhindert
wird, daß die Mitte der Radscheibe durch eine große Zentralmut
ter vom Kappentyp (Hutmutter) visuell verdeckt wird, wodurch
der Freiheitsgrad hinsichtlich gegebener verschiedener For
mungsmuster für Ventilationszwecke o. dgl. an der Radscheibe
erhöht wird.
Jedoch sind gemäß der US 4 537 449 die Kopfschraube und die
Zentralmutter relativ kleine Teile, und sie sind jeweils nur
ein einziges Teil, und darüberhinaus sind keine Mittel speziell
zum Verhindern des Lockerns der Zentralmutter vorgesehen. Dem
gemäß kann es dazu kommen, daß die Fahrzeugbesitzer von Gedan
ken und Gefühlen zunehmender Unruhe, Unbehaglichkeit, Ängstlichkeit,
Besorgtheit o. dgl. hinsichtlich der Dauerhaftigkeit
und Sicherheit der Position der befestigten Kraftfahrzeugräder
und der Möglichkeit, daß dieselben gestohlen werden, erfaßt
werden. Das ist ein sehr ernsthaftes Problem beim Verkauf von
Ersatz- und/oder Austauschrädern.
In der japanischen Patentanmeldung
JP 59-190 001 A wird ein Mittel zum Verhindern des Lockerwerdens
der Zentralmutter und des Stehlens von Kraftfahrzeugrädern in
Verbindung mit einer Zentralsicherungseinrichtung vorgeschla
gen, und zwar schlägt diese Druckschrift eine Zentralsiche
rungseinrichtung für Kraftfahrzeugräder vor, worin mit der Nabe
6 einer Achse 4 eine Sitzplatte 12 verbunden ist, die eine
dicke, mit Gewinde versehene Hülse 13 hat, und das Kernloch 16
der Radscheibe 1 ist auf dem flachen Teil 14 der mit Gewinde
versehenen Hülse 13 angebracht, wobei eine Hutmutter (Zentral
mutter) N daran angeschraubt ist, so daß die Radscheibe 1 mit
tels der Sitzplatte 12 und der Hutmutter N mit der Achse 4 ver
bunden ist, wobei sich die Zentralsicherungseinrichtung dadurch
auszeichnet, daß sie einen inneren Zahnring 17 umfaßt, der Zäh
ne 18 hat, die um den gesamten Umfang der inneren Oberfläche
herum vorgesehen sind, wobei der innere Zahnring integral auf
dem Öffnungsende der mit Gewinde versehenen Hülse 13 ausgebil
det ist, wobei ferner ein Durchgangsloch 22 in der Endplatte 20
der Hutmutter N ausgebildet ist, wobei weiter an der inneren
Oberfläche dieses Durchgangslochs ein Schloßhauptkörper 24 an
gebracht ist, der ein darin eingebautes elektronisches Schloß L
oder Zylinderschloß hat, wobei die rückwärtige Oberfläche des
Schloßhauptkörpers 24 einen Schlitz 30 hat, in dem ein zwi
schenliegender Hebel 34 installiert ist, welcher Klauen 35 hat,
die mit den Zähnen 18 des inneren Zahnrings 17 kämmen, und
Druckfedern 33 für die Klauen 35, wobei eine Nocke 33 für das
elektronische Schloß L oder das Zylinderschloß in der Mitte des
Schlitzes 30 aufgenommen und von dem zwischenliegenden Hebel 34
kontaktiert ist, und diese Nocke 33 dient dazu, die Klauen 35
vorzuschieben oder zurückzuziehen, wodurch bewirkt wird, daß
die Klauenspitzen mit dem inneren Zahnring 17 kämmen oder außer
Eingriff mit letzterem treten.
Bei dieser Anordnung nach der japanischen Patentanmeldung
JP 59-190 001 A ist jedoch, selbst wenn das
Lockern der Hutmutter (Zentralmutter) N oder der Diebstahl der
Räder verhindert werden kann, die Anzahl von Teilen, die für
diesen Zweck erforderlich sind, sehr groß, und das Verarbeiten
und Zusammenbauen dieser Teile ist sehr mühsam sowie zeit- und
arbeitsaufwendig, wobei diese Teile außerdem als sehr teure
Spezialteile hergestellt und endbearbeitet werden müssen. Dem
gemäß kann eine solche Einrichtung für die Verwendung bei Er
satz- und Austauschrädern von allgemeinen Benutzern weder
leicht noch preiswert erhalten werden, noch kann sie leicht be
nutzt werden.
Weiter ist in der eingangs bereits erwähnten FR 1 504 385 eine
Zentralsicherungseinrichtung für Kraftfahrzeugräder offenbart,
die folgendes umfaßt:
- (1) Einen Adapter, der eine konische Büchse mit einem proxima len Ende hat, an welchem ein Verbindungsflansch integral vorsteht, der mit einer Mehrzahl von Radbolzen-Aufnahmelö chern ausgebildet ist, die in einem radialsymmetrischen Verteilungsmuster angeordnet sind;
- (2) einen Mittelschaft, der von der konischen Büchse des Adap ters integral vorsteht und mit einem Außengewinde um den äußeren Umfang zum Gewindeeingriff mit einer Zentralmutter versehen ist;
- (3) wobei der Adapter an der Nabe einer Achse anbringbar ist, indem die Radbolzen-Aufnahmelöcher mit an der Nabe befindlichen Radbolzen in Eingriff bringbar und Nabenmuttern auf die Radbolzen aufschraubbar sind;
- (4) wobei die Zentralmutter zum Befestigen der Radscheibe an dem Adapter auf das Außengewinde aufschraubbar ist und
- (5) wobei der Mittelschaft und die konische Büchse einstückig miteinander ausgebildet sind.
Gemäß der FR 1 504 385 wird eine kraftschlüssige Anbringung der
Radscheibe an der Nabe dadurch erreicht, daß zylindrische Tei
le, welche an den auf die Radbolzen aufgeschraubten Nabenmut
tern vorgesehen sind, in Ausnehmungen formschlüssig eingefügt
werden, die in Rippen der Radscheibe ausgebildet sind. Dieser
formschlüssige Eingriff wird durch Druckbeaufschlagung der
Radscheibe mittels der auf den Adapter aufgeschraubten Zen
tralmutter aufrechterhalten. Dieser Aufbau beinhaltet jedoch
die Problematik, daß es, da die Antriebskraft von der Nabe der
Fahrzeugachse über die in den Ausnehmungen befindlichen zylin
drischen Teile der Nabenmuttern und die Wände der Ausnehmungen
auf das Fahrzeugrad übertragen wird, bei jedem Anfahren und
Bremsen des Kraftfahrzeugs zu Stoßbelastungen auf die zylindri
schen Teile und damit auf die Enden und das Gewinde der Radbol
zen kommt. Wenn dann noch, bedingt durch die Art der Herstel
lung, die Ausnehmungen relativ große Passungstoleranzen haben
und/oder sich die Zentralmutter auch nur relativ leicht loc
kert, kommt es zu gefährlichen Belastungen der gesamten Befe
stigung der Radscheibe an der Nabe der Fahrzeugachse.
Ungeachtet dieser Verhältnisse sind keine speziellen Mittel zum
Verhindern des Lockerns der Zentralmutter vorhanden, mit dem
Ergebnis, daß es immer noch zu einer gewissen Ängstlichkeit
hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und Sicherheit des befestigten
Rades und hinsichtlich eines Diebstahls der Räder bei den Be
nutzern kommen kann.
Außerdem kommt eine ganz andere, aufgebrauchs- und verkaufs
technischem Gebiet liegende Problematik hinzu, nämlich die
Frage der möglichst universellen Anbringbarkeit von gestal
tungsmäßig unterschiedlichsten Radscheiben bzw. Radfelgen an
Achsnaben von Kraftfahrzeugen, insbesondere Personenkraftfahr
zeugen, unterschiedlichster Fabrikate. Da die an der Achsnabe
vorgesehenen Radbolzen bei unterschiedlichen Fahrzeugtypen un
terschiedlich angeordnet sein können, sich insbesondere auf un
terschiedlich großen, zur Fahrzeugachse konzentrischen Kreisen
befinden können, eignet sich die Zentralsicherungseinrichtung
nach der FR 1 504 385 nicht dazu, die gleichen Radscheiben bzw.
Radfelgen mit dem dortigen Adapter an den Achsnaben unter
schiedlicher Kraftfahrzeugfabrikate zu befestigen. Da nämlich
die Radbolzen für die zylindrischen Teile der Nabenmuttern ent
sprechend positionierte Ausnehmungen in der Radscheibe erfor
dern, muß auch die jeweilige Radscheibe an das Kraftfahrzeugfa
brikat angepaßt sein.
Es ist aber in hohem Maße wünschenswert, die gleichen Radschei
ben an Achsnaben unterschiedlicher Kraftfahrzeugfabrikate befe
stigen zu können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Zentralsiche
rungseinrichtung der grundsätzlichen Art, wie sie in der FR 1
504 385 offenbart ist, so auszubilden, daß damit eine sicher
heitstechnisch ausgezeichnete Befestigung der Radscheibe an der
Achsnabe bei gleichzeitiger Möglichkeit, dieselbe Radscheibe an
Fahrzeugen unterschiedlicher Fabrikate befestigen zu können,
gewährleistet ist, so daß insgesamt eine sicherheits-, ge
brauchs- und verkaufstechnisch optimale Zentralsicherungsein
richtung zur Verfügung gestellt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch
angegebenen Merkmale gelöst.
Demgemäß ist die erfindungsgemäße Zentralsicherungseinrichtung
gegenüber derjenigen nach der FR 1 504 385 so ausgebildet, daß:
- (i) außer der Mehrzahl von Radbolzen-Aufnahmelöchern eine Mehrzahl von Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern in dem Verbindungsflansch ausgebildet ist, wobei die Radbol zen-Aufnahmelöcher und die Drehmoment-Aufnahmelöcher abwechselnd miteinander in einem radialsymmetrischen Verteilungsmuster angeordnet sind, und wobei die Drehmomentbolzen-Aufnahmelöcher mit Drehmomentbolzen in Eingriff bringbar sind, die von der Nabe der Rad scheibe vorstehen;
- (ii) ein Innengewinde zum Einschrauben einer Halteschraube in dem äußersten distalen Ende des Mittelschafts der art vorgesehen ist, daß dessen Gewindesteigung und dessen Gewindesinn von denjenigen des Außengewindes unterschiedlich sind; und
- (iii) eine Halteschraube vorgesehen ist, deren Kopf einen größeren Durchmesser als der Mittelschaft hat und die zum Sichern der Zentralmutter durch den Kopf von der Vorderseite her in das Innengewinde einzuschrauben ist.
Auf diese Weise wird eine sowohl sicherheits- wie auch ge
brauchstechnisch hervorragende Befestigung der Radscheibe an
der Achsnabe eines Kraftfahrzeugs erzielt, und es wird außerdem
ermöglicht, dieselbe Radscheibe, ohne irgendwelche Änderungen
an dieser Radscheibe vornehmen zu müssen, an Fahrzeugen unter
schiedlicher Fabrikate befestigen zu können, wodurch sich nicht
nur herstellungsmäßige und logistische Vorteile ergeben, son
dern es auch ermöglicht wird, die sicherheitstechnischen Vor
teile der Erfindung den Fahrzeugbesitzern ohne Beschränkung auf
ein bestimmtes Fahrzeugfabrikat verhältnismäßig leicht und ko
stengünstig zugänglich zu machen.
Aus der DE-PS 3 05 206 (insbesondere Fig. 2) ist zwar an einer
Kraftfahrzeugnabe zum Sichern einer Zentralmutter, die auf die
Kraftfahrzeugnabe aufgeschraubt ist und einen Radkörper zwi
schen einem feststehenden Flansch und einem abnehmbaren Flansch
einklemmt, eine Halteschraube bekannt, welche in eine Staub
kappe eingeschraubt ist, indem die durch ein Innengewinde in
der Kraftfahrzeugnabe befestigte Staubkappe über eine Mittel
öffnung in der als Hutmutter ausgebildeten Zentralmutter von
außen derart zugänglich ist, daß die Halteschraube in einen
Stutzen der Staubkappe einschraubbar ist und den Hutteil der
Zentralmutter mittels eines Flanschs partiell übergreift, wobei
ferner die beiden Gewinde an der Staubkappe gegenläufig zu dem
Gewinde an der hutförmigen Zentralmutter sind.
Jedoch ist die erfindungsgemäße Zentralsicherungseinrichtung im
Gegensatz zu der Vorrichtung nach der DE-PS 3 05 206 (Fig. 2)
so ausgebildet, daß
- (1) die Halteschraube direkt in das Innengewinde des Adapters eingeschraubt ist,
- (2) die Gewindesteigung des Innengewindes des Adapters unter schiedlich von derjenigen des Außengewindes ist und
- (3) der Kopf der Halteschraube einen größeren Durchmesser als der Mittelschaft des Adapters hat.
Der gleichzeitig mit der Erfindung erbrachte hohe fabrikations
mäßige und logistische Wert mit der Möglichkeit, den sicher
heitstechnischen Nutzen der Erfindung leicht den Besitzern un
terschiedlichster Kraftfahrzeugfabrikate zugänglich zu machen,
ist weiter unten in der Beschreibung der Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
Die Zentralsicherungseinrichtung nach der Erfindung ist auch so
gestaltet, daß einerseits die Vorteile der oben beschriebenen
bekannten Techniken, d. h. des Radmontage- und Demontageaus
tauschvorgangs, beibehalten werden, jedoch andererseits unru
hige, unbehagliche, ängstliche und besorgte Gefühle der Benut
zer über die Position der befestigten Räder gegenstandslos ge
macht werden und ein Diebstahl der Räder verhindert wird.
In der erfindungsgemäßen Zentralsicherungseinrichtung ist der
Mittelschaft mittig mit einem Innengewinde ausgebildet, dessen
Gewindesteigung und Gewindesinn sich von demjenigen des Außen
gewindes unterscheiden, und worin die Zentralmutter durch den
Kopf großen Durchmessers einer Halteschraube, die sich von der
Vorderseite her in Gewindeeingriff mit dem Innengewinde be
findet, daran gehindert wird, sich zu lockern, so daß die Dau
erhaftigkeit und Sicherheit der Position des befestigten Rades
wesentlich erhöht werden.
Der Kopf der Halteschraube ist im Durchmesser größer als der
Mittelschaft des Adapters ausgebildet, so daß der Kopf großen
Durchmessers die Zentralmutter mit Druck beaufschlagt wird, und
die Gewindesteigung und der Gewindesinn des Innengewindes, mit
dem die Halteschraube in Gewindeeingriff ist, sind unterschied
lich von der Gewindesteigung und dem Gewindesinn des Außenge
windes gemacht, mit dem die Zentralmutter in Gewindeeingriff
ist, so daß die Gefahr, daß sich die Zentralmutter lockert,
durch die vorliegende einfache Anordnung und Ausbildung, welche
zusätzlich nur eine einzelne Halteschraube verwendet, ausge
schaltet wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Mit
telschaft des Adapters mit einem Außengewinde versehen ist,
welches in Gewindeeingriff mit einer Zentralmutter kleiner Ab
messung ist, und zwar durch einen Haltering oder durch die Zen
tralmutter auf einen Haltering wirkend, der dazu geeignet ist,
mit dem Nabenteil einer Radscheibe in Eingriff zu treten, wobei
der Mittelschaft mittig mit einem Innengewinde von fester Tiefe
ausgebildet ist, und wobei das Innengewinde in Gewindeeingriff
mit einer Halteschraube ist, die einen Kopf großer Abmessung
hat, welche bzw. welcher ein Lockern der Zentralmutter verhin
dert, so daß dadurch die Dauerhaftigkeit und Sicherheit der Po
sition des befestigten Rades weiter erhöht wird, während ver
hindert wird, daß die Mitte der Radscheibe visuell durch die
Zentralmutter verdeckt wird, und der Grad an Freiheit erhöht
wird, der Radscheibe zu Ventilationszwecken verschiedenste For
mungsmuster zu verleihen, und es z. B. ermöglicht wird, daß die
Speichen, welche die Radfelge halten, so lang wie möglich aus
sehen, also im Bereich der Radmitte praktisch nicht verdeckt
werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
der Kopf großen Durchmessers der Halteschraube mit einer einen
Raddiebstahl verhindernden Ausnehmung ausgebildet, die so ge
staltet ist, daß sie nur mit einem exklusiven Dreh- oder son
stigem Schraubwerkzeug in Eingriff treten kann, so daß die be
festigte Halteschraube nicht mittels eines kommerziell verfüg
baren alltäglichen Mutterschlüssels, Bolzenschlüssels, Englän
ders oder sonstigen Schlüssels oder anderen Dreh- oder Schraub
werkzeug verdreht werden kann, wodurch verhindert wird, daß die
Zentralmutter unbefugt entfernt und demgemäß das Rad gestohlen
werden kann, wobei die hierfür erforderliche Anordnung und Aus
bildung sehr einfach ist.
Die Erfindung sei nachfolgend anhand einer detaillierten Be
schreibung von bevorzugten Ausführungsformen derselben unter
Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung näher beschrieben und
erläutert; es zeigen:
Fig. 1 bis 7 eine Grundausführungsform der Erfindung,
und zwar
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht eines ganzen
Kraftfahrzeugrads;
Fig. 2 eine teilweise Vorderansicht, welche die Nabe ei
ner Radscheibe in einem gegenüber Fig. 1 vergrößerten Maßstab
zeigt;
Fig. 3 eine Schnittansicht eines Schnitts längs der Linie
3-3 in Fig. 2;
Fig. 4 eine Schnittansicht eines Schnitts längs der Linie
4-4 in Fig. 3;
Fig. 5 eine Vorderansicht, die einen Adapter zeigt;
Fig. 6 eine gegenüber Fig. 5 vergrößerte Ansicht, die
zur Hälfte eine Schnittansicht eines Schnitts längs der Linie
6-6 in Fig. 5 zeigt;
Fig. 7 eine Vorderansicht, die einen anderen Adapter ver
anschaulicht, der im Austausch mit einem solchen gemäß der Fig.
5 verwendet werden kann;
Fig. 8 bis 11 eine abgewandelte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung und zwar
Fig. 8 eine schematische Gesamtvorderansicht, die derje
nigen der Fig. 1 entspricht;
Fig. 9 eine gegenüber Fig. 8 vergrößerte Schnittansicht
eines Schnitts längs der Linie 11-11 in Fig. 8;
Fig. 10 eine Vorderansicht eines aus der Fig. 9 heraus
genommenen Adapters und
Fig. 11 eine gegenüber Fig. 10 vergrößerte Teilansicht,
die zur Hälte einen Schnitt längs der Linie 13-13 in Fig. 10
zeigt.
Es sei zunächst auf die Fig. 1 bis 7 Bezug genommen, die ei
ne Grundausführungsform zeigen und worin mit D eine Radscheibe
aus Leichtmetallegierung bezeichnet ist, die in ihrer Mitte ein
relativ großes Axialloch 11 hat. Mit 12 ist eine Mehrzahl von
Gewindelöchern bezeichnet, welche Drehmomentbolzen 14 aufneh
men, und 13 ist eine Mehrzahl von Ausnehmungen zum störungs
freien Aufnehmen von Nabenmuttern. Die mit Innengewinde verse
henen Gewindelöcher 12 und die Ausnehmungen 13 sind in der
rückwärtigen Oberfläche der Nabe 10 (in der Befestigungsober
fläche der Radscheibe D) ausgebildet und um das Axialloch 11
herum positioniert, und in jedem Falle sind sie insgesamt ra
dialsymmetrisch verteilt, wobei sie miteinander abwechseln,
insbesondere in Umfangsrichtung eines zum Axialloch 11 konzen
trischen Kreisbereiches jeweils abwechselnd ein Gewindeloch 12
und eine Ausnehmung 13 aufeinanderfolgen.
Mit 14 sind Drehmomentbolzen bezeichnet, die nach Art von
Stiftschrauben in Gewindeeingriff mit den Innengewinden der Ge
windelöcher 12 der Radscheibe D sind, und um eine feste Strecke
von der rückwärtigen Oberfläche der Nabe 10 nach rückwärts vor
stehen. Mit 15 sind Eingriffsnuten oder -schlitze für ein Dreh-
oder Einschraubwerkzeug (weiter unten auch als Schraubwerkzeug
bezeichnet, da es sowohl zum Hinein- als auch zum Herausschrau
ben dient) bezeichnet, die in den rückwärtigen Enden der Dreh
momentbolzen 14 ausgebildet sind, wobei jeder Drehmomentbolzen
14 mittels eines Dreh- oder Einschraubwerkzeugs (nicht ge
zeigt), das darauf angewandt wird, in das Gewindeloch 12 einge
schraubt wird. Mit 16 ist ein Anschlagflansch bezeichnet, der
mit einem etwas größeren Durchmesser von dem mittleren Teil je
des Drehmomentbolzens 14 vorsteht und dazu geeignet ist, mit
einer vertieften Oberfläche 17 in Eingriff zu treten, die in
dem Öffnungsrand des Gewindelochs 12 ausgenommen ist, so daß
dadurch der Betrag kontrolliert wird, um welchen der Drehmo
mentbolzen 14 vorsteht, wenn er eingestellt oder -geschraubt
wird, und ein Spiel des Drehmomentbolzens 14 selbst verhindert
wird.
Mit dem Bezugszeichen A ist ein separater Adapter zum Befesti
gen der Nabe 10 der Radscheibe D an einer Nabe 18 einer Achse
bezeichnet, und dieser Adapter A ist aus Eisen oder Leichtme
tallegierung hergestellt und durch Gesenkschmieden oder andere
plastische Bearbeitung zu einer Kopfhutform oder Zylinderhut
form geformt.
Wie aus den Fig. 5 und 6, die den Adapter A im montierten
Zustand zeigen, ersichtlich ist, umfaßt der Adapter A eine im
wesentlichen konische Büchse 19, die eine solche Größe hat, daß
es ermöglicht wird, sie in das Axialloch 11 der Radscheibe D zu
versenken. Mit 20 ist ein massiver Mittelschaft bezeichnet, der
einstückig, mit der Büchse 19, von der Mitte (obere Oberfläche)
der Büchse 19 nach vorwärts vorsteht und einen Durchmesser d1
hat, welcher kleiner als derjenige der Büchse 19 ist. Der Mit
telschaft 20 ist an seiner Umfangsoberfläche mit einem Außenge
winde 21 zum Aufnehmen einer Zentralmutter N, die weiter unten
beschrieben ist, und in seinem Zentrum mit einem Innengewinde
22 von fester Tiefe zum Aufnehmen einer weiter unten beschrie
benen Halteschraube B versehen.
Die Gewindesteigungen s1 und s2 des Außengewindes 21 und des
Innengewindes 22 des Mittelschafts 20 und der jeweilige Gewin
desinn (rechtsgängig oder linksgängig) sind unterschiedlich
ausgebildet, so daß im Benutzungszustand, in dem die später zu
beschreibende Zentralmutter N von der Halteschraube B gehalten
wird, die Zentralmutter N und die Halteschraube B gesichert
sind und sich die Zentralmutter N und die Halteschraube B nicht
leicht durch gemeinsames Drehen lockern können.
In dieser Hinsicht ist in der dargestellten Ausführungsform der
Gewindesinn des Außengewindes 21 ein solcher im Uhrzeigersinn
bzw. das Außengewinde 21 ist ein rechtsgängiges Gewinde, und
die Gewindesteigung s1 ist relativ groß, während der Gewin
desinn des Innengewindes 22 ein solcher im Gegenzeigeruhrsinn
bzw. das Innengewinde 22 ein linksgängiges Gewinde ist, und die
Gewindesteigung s2 ist relativ klein. Jedoch können, solange
der obige Zweck erreicht wird, die Beziehungen zwischen dem In
nen- und Außengewinde 22 und 21, was die Gewindesteigungen s1
und s2 und den Sinn des jeweiligen Gewindes anbetrifft, auch
entgegengesetzt sein.
Weiter ist mit 23 ein Verbindungsflansch großen Durchmessers
bezeichnet, der sich integral, insbesondere einstückig mit der
Büchse 19, von dem proximalen Ende der Büchse 19 des Adapters A
aus erstreckt, wobei der Verbindungsflansch 23 mit einer Mehrzahl
von Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern 24 in einem radial
symmetrischen Verteilungsmuster versehen ist, welches den Dreh
momentbolzen 14 entspricht, die von der Nabe 10 der Radscheibe
D vorstehen.
Mit 25 ist eine Mehrzahl von stiftschraubenartigen Radbolzen
bezeichnet, die sich von der Nabe 18 der Achse aus integral
nach vorwärts erstrecken, und Radbolzen-Aufnahmelöcher 26 zum
Aufnehmen der Radbolzen 25 sind in dem Verbindungsflansch 23
des Adapters A ausgebildet und über diesen Verbindungsflansch
23 verteilt, und zwar so, daß sie mit den Drehmomentbolzen-Auf
nahmelöchern 24 abwechseln. Nachdem in alle Radbolzen-Aufnahme
löcher 26 des Adapters A Radbolzen 25 lose eingefügt sind, wer
den Nabenmuttern 27 von der Vorderseite her auf die Radbolzen
25 aufgeschraubt, wodurch der Adapter A primär an der Nabe 18
der Achse befestigt wird. Sekundär werden die Drehmomentbolzen
14 von der Vorderseite her in die Drehmomentbolzen-Aufnahmelö
cher 24 des Adapters A im Kraft- oder Preßsitz eingesetzt, wo
durch die Radscheibe D integral an dem Adapter A angebracht
wird.
Auf jeden Fall werden die Nabenmuttern 27 beabstandet in den
jeweiligen Ausnehmungen 13 der Radscheibe D aufgenommen, ohne
daß irgendeine Möglichkeit besteht, daß die Nabenmuttern 27 in
störenden Eingriff mit der Nabe 10 der Radscheibe D kommen.
Weiter haben die Radbolzen-Aufnahmelöcher 26, die verteilt in
dem Verbindungsflansch 23 des Adapters A ausgebildet sind, eine
solche konische Form, daß sie satt an den konischen Oberflächen
der Nabenmuttern 27 anliegen; demgemäß ergibt sich eine automa
tische Zentrierwirkung, wenn die Nabenmuttern 27 auf die Rad
bolzen 25 aufgeschraubt werden.
Im vorliegenden Falle wird es, wie aus einem Vergleich zwischen
den Fig. 5 und 7 ersichtlich ist, bevorzugt, mehrere Adapter
A mit unterschiedlichen Verteilungen der Radbolzen-Aufnahmelö
cher 26 vorzusehen, z. B. wenigstens einen ersten Adapter A, bei
welchem die Radbolzen-Aufnahmelöcher 26 so verteilt ausgebildet
sind, daß ihr Verteilungs- oder Grundkreisdurchmesser p1 einen
relativ kleinen Wert hat, und z. B. wenigstens einen anderen
Adapter A, in welchem die Radbolzen-Aufnahmelöcher 26 so ver
teilt ausgebildet sind, daß ihr Verteilungs- bzw. Grundkreis
durchmesser p2 relativ groß ist, im voraus herzustellen und
diese Adapter A wahlweise - je nach der Art der Nabe 18 - dazu
zu verwenden, die Radscheibe D an der Nabe 18 der Achse zu be
festigen. Es erscheint überflüssig, für diesen Fall darauf hin
zuweisen, daß die Drehmomentbolzen-Aufnahmelöcher 24 so ver
teilt ausgebildet sind, daß sie vorzugsweise den gleichen Ver
teilungs- oder Grundkreisdurchmesser p3 bei den unterschiedli
chen Adaptern A haben (da die Drehmomentbolzen-Aufnahmelöcher
24 nicht direkt in Beziehung zu irgendwelchen Löchern in der
Nabe 18 stehen, sondern nur den Gewindelöchern 12 in der Nabe
10 der Radscheibe D entsprechen müssen, brauchen die Drehmo
mentbolzen-Aufnahmelöcher 24 nicht zur Anpassung an unter
schiedliche Naben 18 von Achsen geändert zu werden, sofern sie
genügend außerhalb der Bereiche der Radbolzen 25 der verschie
denen Fabrikationstypen von Naben 18 liegen, so daß es aus Her
stellungs- und Rationalisierungsgründen vorteilhaft ist, die
Anordnung der Drehmomentbolzen-Aufnahmelöcher 24 bei den ver
schiedenen, unterschiedlichen Naben 18 angepaßten Adaptern A
unverändert zu lassen).
Durch die vorstehende Maßnahme ist es, selbst wenn sich die
Verteilungs- oder Grundkreisdurchmesser p1 und p2 der Radbolzen
25 von einem Kraftfahrzeughersteller zum anderen oder von einem
Kraftfahrzeugtyp zum anderen unterscheiden, so, daß, wie be
reits angedeutet, keine Notwendigkeit besteht, unterschiedliche
Arten von Kraftfahrzeugrädern, die unterschiedlichen Vertei
lungs- oder Grundkreisdurchmessern entsprechen, herzustellen
und auf Vorrat zu halten. Demgemäß kann, indem lediglich der
Adapter A allein geändert oder ausgetauscht wird, die jeweilige
spezielle Radscheibe D an der Nabe 18 der Achse irgendeines
Kraftfahrzeugs ohne Schwierigkeit angebracht werden, was vom
Standpunkt der Austauschbarkeit in hohem Maße vorteilhaft ist.
Weiter ist mit C in den Fig. 1 bis 3 ein Haltering bezeich
net, der lose auf den Mittelschaft 20 von der Vorderseite her
aufgesetzt ist, und dieser Haltering C ist aus Leichtmetal
legierung in einer Scheibenform ausgebildet, welche groß genug
ist, daß der Haltering C das Axialloch 11 der Radscheibe D
verschließt. Mit 28 ist eine konisch- oder kugelig-konkave
Oberfläche bezeichnet, die in der Mitte der vorderen Oberfläche
des Halterings C ausgebildet ist und eine Zentrierwirkung auf
die später zu beschreibende Zentralmutter N ausübt. Mit 29 ist
eine Eingriffsschulteroberfläche bezeichnet, die auf dem Um
fangsrand des Halterings C ausgebildet ist.
Die Zentralmutter N ist von relativ kleinem Durchmesser und auf
das Außengewinde 21 des Mittelschaftteils 20 des Adapters A so
aufgeschraubt, daß sie den Haltering C von der Vorderseite her
mit Druck beaufschlagt, so daß er dadurch in seiner Position
fixiert wird. Ein Flansch 31, der eine konisch-konvexe oder ku
gelig-konvexe Oberfläche 30 hat, die mit der konisch-konkaven
oder kugelig-konkaven Oberfläche 28 des Halterings C zusammen
paßt, steht von dem rückwärtigen Ende der Zentralmutter N vor,
während das vordere Ende der Zentralmutter N mit einer konkaven
oder vertieften Halteschrauben-Aufnahmeoberfläche 32, die wei
ter unten beschrieben wird, ausgebildet ist.
Schließlich ist mit B eine Halteschraube für die Zentralmutter
N bezeichnet, deren Kopf 33 einen Durchmesser d2 hat, der grö
ßer als derjenige des Mittelschafts 20 des Adapters A ist. Wenn
die Halteschraube B von der Vorderseite her in das Innengewinde
22 des Mittelschafts 20 hineingeschraubt wird, tritt der einen
großen Durchmesser besitzende Kopf 33 der Halteschraube B mit
der konkaven oder vertieften Halteschrauben-Aufnahme-Oberfläche
32 der Zentralmutter N in Eingriff, da die Vertiefung, die die
se konkave oder vertiefte Halteschrauben-Aufnahme-Oberfläche 32
aufweist, ein Senkloch für den Kopf 33 bildet, so daß durch
dieses Einschrauben der Halteschraube B die Zentralmutter N von
der Vorderseite her gesichert, insbesondere arretiert, wird,
wodurch verhindert wird, daß letztere sich lockert oder löst.
Im vorliegenden Falle ist der einen großen Durchmesser aufwei
sende Kopf 33 der Halteschraube B mit diebstahlverhindernden
Ausnehmungen oder Abflachungen 34 zum Aufnehmen eines speziel
len Dreh- oder Schraubwerkzeugs versehen. Daher kann die Hal
teschraube B, sofern nicht ein auf spezielle Bestellung herge
stelltes oder geliefertes Dreh- oder Schraubwerkzeug (nicht ge
zeigt) mit den Ausnehmungen oder Abflachungen 34 in Eingriff
gebracht wird, nicht gedreht werden, und demgemäß kann die Zen
tralmutter N nicht von dem Mittelschaft 20 des Adapters A ent
fernt werden. Infolgedessen wird ein Diebstahl des Kraftfahr
zeugrads verhindert. Die Anordnung und/oder Ausbildung wird so
vorgenommen, daß kommerziell verfügbare oder erhältliche Mut
terschlüssel, Engländer, Bolzenschlüssel oder andere Dreh- oder
Schraubwerkzeuge nicht auf die werkzeugaufnehmenden Ausnehmun
gen oder Abflachungen 34 der Halteschraube B angewandt werden
können.
In der dargestellten Ausführungsform sind die werkzeugaufneh
menden Ausnehmungen oder Abflachungen 34 in der Form eines
Paars von gegenüberliegenden flachen, geraden Oberflächen vor
gesehen, die durch Wegschneiden oder -fräsen von Teilen der Um
fangsoberfläche des Kopfes 33 der Halteschraube B ausgebildet
worden sind; jedoch kann, solange der obige Zweck erfüllt wird,
auch eine andere Form der Ausnehmung vorgesehen, insbesondere
eine ovale Ausnehmung in der Mitte des Kopfes 33 ausgebildet
sein.
Die Fig. 8 bis 11 zeigen eine abgewandelte Ausführungsform,
worin die Büchse 19b des dort gezeigten Adapters A kegelstumpf
förmig ist und nach vorwärts glatt-kontinuierlich in einen Mit
telschaftteil 20b von hohlzylindrischer Form übergeht, wobei
ein Innengewinde 22b in der inneren Umfangsoberfläche dieses
Mittelschafts 20b ausgebildet ist. Die Halteschraube B ist in
einer relativ großen Größe ausgebildet, so daß sie ornamental
oder verzierungsartig das vordere Ende der Öffnung des Mittel
schafts 20b von der Vorderseite her verschließt.
In dieser abgewandelten Ausführungsform ist der gesonderte Hal
terring C, welcher in der Grundausführungsform vorgesehen ist,
weggelassen, und statt dessen ist die Zentralmutter N als ein
relativ groß bemessenes Teil ausgebildet, welches die Funktion
des Halterings C mit übernimmt, und diese Zentralmutter N be
findet sich in direktem Eingriff mit der Nabe 10b der Rad
scheibe D. Außerdem hat der Flansch 31b der Zentralmutter N
eine konisch-konvexe oder kugelig-konvexe Oberfläche 30b, die
mit einer konisch-konkaven oder kugelig-konkaven Oberfläche zu
sammenpaßt, welche in dem Öffnungsrand des Schaftlochs 11b der
Radscheibe D ausgebildet ist.
Im Falle dieser abgewandelten Ausführungsform sind spezielle
werkzeugaufnehmende Ausnehmungen 34b in der Form eines Paars
von runden Vertiefungen in dem Kopf 33b großen Durchmessers der
Halteschraube B ausgebildet.
Im übrigen ist der Rest der Anordnung und Ausbildung der glei
che wie in der Grundausführungsform, die in den Fig. 1 bis 7
dargestellt ist. Daher sind entsprechende Bezugszeichen dadurch
gebildet worden, daß in den Fig. 8 bis 11 der Buchstabe "b"
zu den in der Grundausführungsform benutzten Bezugszeichen hin
zugefügt worden ist, so daß hinsichtlich der nichtbeschriebenen
Teile der Fig. 8 bis 11 auf die entsprechende Beschreibung
der Grundausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 7 verwiesen
wird.
Es sei nun der Vorgang des Befestigens der Radscheibe D an der
Nabe 18 einer Achse auf der Basis der in den Fig. 1 bis 7
gezeigten Grundausführungsform erläutert:
Zunächst ordnet die befestigende Person den Verbindungsflansch
23 des Adapters A auf der Nabe 18 der Achse an, während sie die
Radbolzen 25, welche in die Nabe 18 eingefügt sind, in die Rad
bolzen-Aufnahmelöcher 26 des Adapters A einführt, und dann
schraubt die Person die Nabenmuttern 27 von vorn her auf die
Radbolzen 25 auf, so daß dadurch der Adapter A an der Nabe 18
der Achse befestigt wird.
Dann bringt die Person die Nabe 10 der Radscheibe D auf der
Büchse 19 des Adapters A an, wobei die Drehmomentbolzen 14 im
Kraft- oder Preßsitz in den Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern 24
des Adapters A angebracht werden, und die Person schiebt den
Haltering C auf den Mittelschaft 20, der von der Mitte (obere
Oberfläche) der Büchse 19 vorsteht.
Daraufhin schraubt die Person die Zentralmutter N auf das Au
ßengewinde 21 des Mittelschafts 20 so, daß der Halterung C mit
tels der Zentralmutter N angedrückt wird. Schließlich schraubt
die Person die Halteschraube B in das Innengewinde 22 des Mit
telschafts 20, so daß die Zentralmutter N von der Vorderseite
her mittels des einen großen Durchmesser aufweisenden Kopfs 33
der Halteschraube B gesichert, insbesondere arretiert, und da
mit deren Lockern oder Lösen verhindert wird.
Demgemäß wird das Drehmoment von der Nabe 18 glatt, sanft und
stoßfrei auf die Radscheibe D übertragen, und zwar primär von
den Radbolzen 25 und den Nabenmuttern 27 auf den Adapter A und
sekundär durch die Drehmomentbolzen 14 auf die Radscheibe D,
wodurch das Kraftfahrzeugrad glatt, sanft und stoßfrei gedreht
wird.
Weiter sind bei dem auf diese Weise befestigten Kraftfahrzeu
grad das Außengewinde 21 und das Innengewinde 22, die in dem
Mittelschaft 20 ausgebildet sind, derart vorgesehen, daß ihre
Gewindesteigungen s1 und s2 sowie ihr jeweiliger Gewindesinn
(rechtsgängig bzw. linksgängig) unterschiedlich voneinander
sind, und die Zentralmutter N ist in Gewindeeingriff mit dem
Außengewinde 21, während die Halteschraube B zum Sichern der
Zentralmutter N in Gewindeeingriff mit dem Innengewinde 22 ist,
und zwar mit dem Ergebnis, daß selbst dann, wenn die Zentral
mutter N wiederholt harten Bremsungen oder anderen Vibrationen
oder Stößen, Schlägen, Erschütterungen o. dgl. während der Fahrt
des Kraftfahrzeugs ausgesetzt ist, keine Gefahr eines zufälli
gen Lockerwerdens derselben besteht; demgemäß wird immer ein
stabiler, fester und sicherer Radbefestigungszustand aufrecht
erhalten.
Obwohl in der Darstellung weggelassen, kann eine Tellerfeder
oder ein Unterlegring zwischen die vordere Oberfläche des Mit
telschafts 20 bzw. 20b und den Kopf 33 bzw. 33b der Halte
schraube B zwischengefügt sein.
Kurz gesagt, ist in dem Mittelschaft 20 oder 20b jedes Adapters
A ein Innengewinde 22 oder 22b zum Gewindeeingriff mit der Hal
teschraube B zusätzlich zu dem Außengewinde 21 oder 21b für den
Gewindeeingriff mit der Zentralmutter N eingeschnitten. Hierbei
sind die Gewindesteigung s1 und der Gewindesinn (rechtsgängig
oder linksgängig) des Außengewindes 21 oder 21b unterschiedlich
von der Gewindesteigung s2 und dem Gewindesinn (linksgängig
oder rechtsgängig) des Innengewindes 22 oder 22b ausgebildet,
während die Zentralmutter N von der Vorderseite her mittels des
Kopfes 33 oder 33b großen Durchmessers der Halteschraube B ge
sichert ist, so daß sie sich nicht lockert; demgemäß wird ein
stabiler starker Radbefestigungszustand gegen harte Bremsungen
oder andere Vibrationen oder Stöße während des Fahrens des
Kraftfahrzeugs erzielt. Weiterhin ist es nur nötig, eine ein
zige Halteschraube B als das notwendige Teil zum Erzielen die
ser Wirkung hinzuzufügen, und die Anordnung und Ausbildung so
wie der Zusammenbauvorgang mit einer solchen Halteschraube sind
sehr einfach. Eine Massenproduktion kann in höchstem Ausmaß
entwickelt und durchgeführt werden, und Unbehaglichkeits-,
Ängstlichkeits- und Beunruhigungsgefühle der üblichen Benutzer
werden ausgeschaltet. Außerdem ist das Erzielen dieser Wirkun
gen nicht auf die Verwendung der in den Fig. 1 bis 7 gezeig
ten Grundausführungsform beschränkt; diese Wirkungen können
durch die Verwendung der abgewandelten Ausführungsform, welche
in den Fig. 8 bis 11 gezeigt ist, ebenso gut erzeugt werden.
Insbesondere ist es, wie deutlich aus der in den Fig. 1 bis
7 gezeigten Grundausführungsform hervorgeht, dann, wenn der
Schaftteil 20 des Adapters A in der Form eines relativ dünnen
massiven Schafts hergestellt ist, der in seiner Mitte mit einem
Innengewinde 22 von fester Tiefe versehen ist, und wenn eine
relativ kleine Zentralmutter N in Verbindung mit einem Halte
ring C, der mit der Nabe 10 der Radscheibe D in Eingriff ist,
auf den Mittelschaft 20 aufgeschraubt wird, möglich, zusätzlich
zu dem Erreichen der oben beschriebenen Wirkungen, alltägliche
Teile kleiner Abmessungen als die Zentralmutter N und die Hal
teschraube B zu verwenden, so daß die Massenproduktionsfähig
keit weiter gefördert und die Möglichkeit, daß diese Weile vi
suell das Zentrum der Radscheibe verbergen, ausgeschaltet wird.
Als Ergebnis hiervon bestehen bei der Anwendung von verschie
denen Formungsmustern bei der Radscheibe D für Ventilations
zwecke nahezu keine Gestaltungsgrenzen. Zum Beispiel können
Speichen, welche Halteteile für das Rad bilden, so ausgebildet
werden, daß sie so lang wie möglich aussehen.
Wenn der Kopf 33 oder 33b großen Durchmessers der Halteschraube
B zum Sichern der Zentralmutter N mit diebstahlsverhindernden
Abflachungen oder Ausnehmungen 34 bzw. 34b ausgebildet wird,
welche nur ein exklusives Dreh- oder Schraubwerkzeug aufnehmen,
das als ein auf Bestellung hergestellter Artikel geliefert
wird, ist es sehr schwierig, die Halteschrauben B in böswilli
ger Absicht zu entfernen, und als Ergebnis des Ausschließens
der Möglichkeit eines unerwünschten absichtlichen Entfernens
der Zentralmutter N wird verhindert, daß die Kraftfahrzeugräder
gestohlen werden können.
Claims (1)
- Zentralsicherungseinrichtung für Kraftfahrzeugräder,
umfassend- (a) einen Adapter (A), der eine konische Büchse (19, 19b) mit einem proximalen Ende hat, von welchem ein Verbindungs flansch (23, 23b) integral vorsteht, der mit einer Mehr zahl von Radbolzen-Aufnahmelöchern (26, 26b) und einer Mehrzahl von Drehmomentbolzen-Aufnahmelöchern (24, 24b) ausgebildet ist, die miteinander abwechseln und in einem radialsymmetrischen Verteilungsmuster angeordnet sind;
- (b) einen Mittelschaft (20, 20b), der von der konischen Büchse (19, 19b) des Adapters (A) integral vorsteht und mit einem Außengewinde (21, 21b) um den äußeren Umfang des Mittel schafts (20, 20b) zum Gewindeeingriff mit einer Zentral mutter (N) versehen ist;
- (c) wobei der Adapter (A) an der Nabe (18, 18b) einer Achse anbringbar ist, indem die Radbolzen-Aufnahmelöcher (26, 26b) mit an der Nabe befindlichen Radbolzen (25, 25b) in Eingriff bringbar und Nabenmuttern (27, 27b) auf die Rad bolzen (25, 25b) aufschraubbar sind;
- (d) wobei ferner die Drehmomentbolzen-Aufnahmelöcher (24, 24b) mit Drehmomentbolzen (14, 14b) in Eingriff bringbar sind, die von der Nabe (10, 10b) einer Radscheibe (D) vorstehen;
- (e) wobei schließlich die Zentralmutter (N) zum Befestigen der Radscheibe (D) an dem Adapter (A) auf das Außengewinde (21, 21b) aufschraubbar ist;
- (f) wobei ein Innengewinde (22, 22b) zum Einschrauben einer Halteschraube (B) in dem äußersten distalen Ende des Mit telschafts (20, 20b) derart vorgesehen ist, daß dessen Ge windesteigung (s2) und dessen Gewindesinn von denjenigen des Außengewindes (21, 21b) unterschiedlich sind;
- (g) eine Halteschraube (B), deren Kopf (33, 33b) einen größe ren Durchmesser (d2) als der Mittelschaft (20, 20b) hat, und die zum Sichern der Zentralmutter (N) durch den Kopf (33, 33b) von der Vorderseite her in das Innengewinde (22, 22b) einschraubbar ist;
- (h) wobei der Mittelschaft (20, 20b) und die konische Büchse (19, 19b) einstückig miteinander ausgebildet sind.
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