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DE4242149A1 - - Google Patents

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DE4242149A1
DE4242149A1 DE4242149A DE4242149A DE4242149A1 DE 4242149 A1 DE4242149 A1 DE 4242149A1 DE 4242149 A DE4242149 A DE 4242149A DE 4242149 A DE4242149 A DE 4242149A DE 4242149 A1 DE4242149 A1 DE 4242149A1
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DE
Germany
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acid
aqueous solution
alfalfa
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temperature
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Withdrawn
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DE4242149A
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Inventor
Mate Dr Hidvegi
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    • A61K31/715Polysaccharides, i.e. having more than five saccharide radicals attached to each other by glycosidic linkages; Derivatives thereof, e.g. ethers, esters
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61K36/00Medicinal preparations of undetermined constitution containing material from algae, lichens, fungi or plants, or derivatives thereof, e.g. traditional herbal medicines
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    • A61K36/48Fabaceae or Leguminosae (Pea or Legume family); Caesalpiniaceae; Mimosaceae; Papilionaceae
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61PSPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
    • A61P3/00Drugs for disorders of the metabolism
    • A61P3/06Antihyperlipidemics
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    • A61PSPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
    • A61P3/00Drugs for disorders of the metabolism
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    • A61P3/14Drugs for disorders of the metabolism for electrolyte homeostasis for calcium homeostasis

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Description

Die Erfindung betrifft Luzerneextrakte, geeignet zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels, und ein Verfahren zur Herstellung derselben und von diese enthaltenden Arzneimittelpräparaten sowie zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels geeignete Arzneimittelpräparate.
Es ist bekannt, daß der wichtigste Risikofaktor der in der humanen Sterbestatistik an führender Stelle stehenden Erkrankungen des Gefäßsystems und des Herzinfarktes in engem Zusammenhang mit der sich auf die Gesundheit schädigend auswirkenden Menge von bestimmten Lipoidkomponenten des Blutes steht. Das zeigt sich auch darin, daß Brown und Goldstein 1985 für ihre neue Erkenntnis über die durch das Cholesterin entstehenden Erkrankungen mit dem Nobel-Preis ausgezeichnet wurden. In der Zwischenzeit ging aus den in der Literatur veröffentlichten, wichtigsten pathologischen Erhebungen [Journal of American Medical Association 248, 1465 (1982); 256, 2835 (1986)] hervor, daß bei dem früher noch für akzeptabel gehaltenen oberen Grenzwert der Cholesterin- Serumkonzentration von 6,5 mMol/Liter der Anteil der an einer lebensgefährlichen Blutversorgungs-Insuffizienz des Herzens, an sogenannter Ischämie, Erkrankten zweimal so hoch ist wie bei Patienten mit einer Konzentration um 5 mMol/Liter.
Von besonderer Bedeutung waren die sich auf genauere Details erstreckenden Untersuchungen, welche die Rolle der einzelnen Lipoidkomponenten des Blutes klärten. So klärte sich auch die Tatsache auf, daß bei den Erkrankungen der Herzcoronarien nicht nur die hohe Serumcholesterin-Konzentration, die Hypercholesterinämie, sondern auch das vollkommene Verteilungsverhältnis der Lipoidkomponenten vom Triglycerid-Typ (Hypertriglyceridämie), weiterhin der Lipoidkomponenten mit hohem spezifischem Gewicht (High-Density-Lipoid, HDL) sowie der Lipoidkomponenten mit niedrigem spezifischem Gewicht (Low-Density-Lipoid, LDL) eine bedeutende Rolle spielt. Diese Tatsache wurde unter anderem auch durch die Untersuchungen von Frick und Mitarbeitern [New Engl. J. Med. 317, 1237 (1987)] bestätigt, wonach durch auf die Konzentration der drei verschiedenen Lipoide vorteilhaft wirkende medikamentöse Behandlung nicht nur eine zweifache, sondern sogar eine dreifache Senkung der ischämischen Erkrankungen und Todesfälle erreicht werden kann.
Auf Grund von in zahlreichen Ländern durchgeführten Schätzungen wurde festgestellt, daß bei etwa 65 bis 76% der erwachsenen Bevölkerung die Blutlipoidspiegel-Konzentration nahe dem mit einem hohen Risiko einhergehenden Spiegel liegt. Die durchschnittliche Blutcholesterin-Konzentration der ungarischen Bevölkerung beträgt etwa 5,6-5,7 mMol/Liter [Magyar Tudomány (3) 265 (1989)]. In Amerika betrachtet man einen LDL-Cholesterinspiegel von 3,4 bis 4,1 mMol/Liter als im Hinblick auf die Gesundheit entsprechend, die Werte darüber hingegen werden als gefährdend betrachtet [Arch. Intern. Med. 148, 36 (1988)].
Die Hyper- und Dislipoproteinämie entstehen hauptsächlich infolge einer Fettstoffwechselstörung, welche mit Medikamenten geregelt werden kann. Diese Mittel werden bei ihrer oralen Anwendung entweder absorbiert und hemmen die Synthese der Lipoproteine, erhöhen deren Abbau und Ausscheidung (wie beispielsweise die Chlofibrinsäure- und Nicotinsäure-Derivate) oder aber werden nicht aus dem Darmtrakt absorbiert und hemmen von dort die Absorption der Lipoide (wie beispielsweise die Ionenaustauschharze, Sitosterin und Dextransulfat). Diese Arzneimittel müssen jedoch kurenartig angewendet werden, weshalb Brechreiz, Diarrhoe oder alternativ Obstipation, Blähungen, Muskelschmerzen, Potenzstörungen, Steinbildung, seltener Haarausfall und mit Hautsymptomen einhergehende Nebenwirkungen auftreten können.
Im Falle der mit einem hohen Risiko einhergehenden Hyperlipoproteinämie stellt die medikamentöse Behandlung mit Nebenwirkungen ein kleineres Risiko dar. Im Gegensatz dazu benötigen die Personen mit einer lediglich gefährdenden Blutlipoid-Konzentration ein entsprechend wirksames Präparat, welches frei von Nebenwirkungen, das heißt risikoarm, ist. Ein solches Präparat steht bis jetzt noch nicht zur Verfügung. Die Entwicklung eines solchen Präparates war Ziel der eigenen systematischen Forschungen.
Da von den Wirkstoffen pflanzlichen Ursprungs die Saponine eine vielversprechende antilipämische Wirkung besitzen, wurde auf diese die größte Aufmerksamkeit gerichtet.
In der Pflanzenwelt sind die Saponine, deren pflanzenphysiologische Rolle heute noch kaum bekannt ist, in sehr vielen Individuen zu finden. Diese Saponine wirken mit sehr wenigen Ausnahmen auf den Menschen toxisch.
Ebenso ist aus der Literatur bekannt, daß die eßbaren pflanzlichen, sogenannten neutralen oder sauren Saponine mit den Gallensäuren oder dem Cholesterin und deren Derivaten Komplexe bilden können [Biochemistry and Function of Isopentenoids in Plants. Monograph (Marcel Dekker, New York, 1984) pp. 229-246], und diese Saponine finden sich in zahlreichen Pflanzen.
Die chemisch bekanntesten Sapogenin-Komponenten [CRC Crit. Rev. Food Sci. Nutr. 26, 27-135 (1987)] sind die Sojasapogenole A, B, C, D, E und F, an welche sich ein in den einzelnen Pflanzen befindlicher, sich in dem sogenannten neutralen Saponin unterscheidender Zuckerteil bindet. Diese Komponenten sind in der Sojapflanze und in der Luzerne alle, in den Bohnen-, Erbsen- und Kleegewächsen, in der Haselnuß und im Lotus corniculatus teilweise enthalten. Weitere neutrale Saponine sind das Avenacin A und B, unter anderen das Nuatigenin und Isonuatigenin im Hafer, das Solagenin, Neochlorogenin, Gitogenine, Capsicoside, Melongoside und Jurubin in den Kartoffel- und Paprikagewächsen, das Tomatin in der Tomate, unter anderen das Sitosterol, Amirin und Gitogenine in den Zwiebelgewächsen, hauptsächlich im Knoblauch, das Officinalisnin und die Asparasaponine in den Asparagusgewächsen, die Teesaponine im Tee, das Diosgenin unter anderem in der Jamswurzel, sowie die Aescin-, Aescinialin-, Cryptoaescinsaponine in der Wildkastanie. Der Bockhornklee, die Yucca, die Kürbis-, Gurken-, Brombeer-, Erdbeer-, Heidelbeer-, Schachtelhalm- und Rosengewächse, insbesondere die Hagebutte, schwarzer Beinwurz und die Ginsengwurzel enthalten weitere neutrale Saponine.
Hauptvertreter der sauren Sapogenine sind die Oleanolsäure-, Oleandiolsäure-, Medicagensäure-, Glycyrrhizinsäure, Glycyrrhetinsäure bzw. Glycirrhisetinsäure-, Epicatonicsäure-, Echinocystoinsäure-, Hederagenin-, Gipsogenin-, Medicosid- und Helianthosid-Derivate mit einem in den einzelnen Saponinen veränderlichen Zuckerteil. Diese kommen in unterschiedlichem Häufigkeits- und Mengenverhältnis unter anderen in den Kleegewächsen in der Luzerne, Sonnenblume, in der Zwiebel, Knoblauch, in der Muskatnuß, im Spinat, in der Lakritzenwurzel, Seifenwurzel, im Schleierkraut, in Maiglöckchen, in der Zuckerrübe, Panamarinde und in Clematis vor.
Im Hinblick auf die Antilipämie kann als geeignetste, aber nicht einzige Saponinquelle die Luzerne betrachtet werden, da aus der Literatur bekannt ist, daß alle ihre Saponine mit dem Cholesterin Komplexe bilden [J. Amer. Chem. Soc. 76, 2271-2273 (1954)], und auch über die detaillierte Untersuchung dieser Komplexe wurde berichtet [Biochim. Biophys. Acta 270, 181-187 (1972)].
Die Luzerne bedeutet in weiterem Sinne das Geschlecht Medicago L., in engerem Sinne hingegen dessen bekannteste, im Feldanbau wachsende Art, die Futterluzerne (Blaue Luzerne, Medicago sativa L.). Mit letzterer Art verwandte, wichtigere, in Ungarn angebaute Arten sind außerdem noch die Sand- oder Bunte Luzerne, die Sichelluzerne und die Hopfenluzerne.
Die Achse des Sproßsystems der Blauen und Bunten Luzerne ist der Krautstengel, welcher sich an seiner Basis meistens verzweigt. Die Laubblätter der Luzernenarten sind handförmig gefiederte Dreierblätter. Die veränderlich stehenden Blätter werden von einem Blattstiel gehalten. Auf den unteren Blättern der Blauen Luzerne ist die Blattschulter keilförmig, die Blätter sind verkehrt eiförmig.
Der Blütenstand der Blauen Luzerne ist eine dichte Traube mit in der Regel 8 bis 25 Blüten. Die Blütenstandsachse ist oftmals länger als die Länge von Blattsteil und Blattfläche zusammen. Die Blüte besitzt eine charakteristische Schmetterlingsform. Der grüne Kelch besteht aus fünf Blättern, seine Oberfläche ist meistens leicht behaart. Die Blüten sind etwa 10 mm lang. Die Farbe der Blütenkrone der Blauen Luzerne kann vielerlei Schattierungen, von Hellblau bis zu dunkelviolettem Lila, aufweisen.
Der Samen der Blauen Luzerne ist 2 bis 2,8 mm lang, 1,5 bis 1,7 mm breit und 1,1 bis 1,2 mm dick. Er hat Bohnen- oder Nierenform oder besitzt eine stumpf dreieckige, seitlich zusammengedrückte, verzerrte Symmetrie.
In der Luzerne kommen folgende Hauptkomponenten vor:
  • a) Universale, proteinogene Aminosäuren, wie Glutaminsäure, Asparaginsäure, Alanin, Arginin, Cystein, Glycin, Histidin, Leucin, Lysin, Methionin, Prolin, Serin, Tyrosin, Threonin, Tryptophan, Phenylalanin und Valin.
  • b) Spezielle Aminosäuren (die meisten von ihnen als freie Aminosäuren, sie sind aber auch in bestimmte Eiweiße eingebaut zu finden), wie Ornithin, Citrullin, γ-Aminobuttersäure, γ-Methylen-glutaminsäure, δ-Hydroxylysin, ε-Amino-α-hydroxycapronsäure und Canavanin.
  • c) Amine, wie Cholin und Trimethylamin.
  • d) Fettsäuren, wie Linolsäure, Oleinsäure, Linolensäure und Stearinsäure.
  • e) Phospholipide, wie Lecithin, Cephalin und Phosphatidsäure.
  • f) Isoprenoid-Lipide, wie Sterole und Triterpensaponine.
  • g) Carotinoide, wie Carotine und Xanthophylle.
  • h) Monoterpene, wie Ocymen (Hauptduftkomponente der Luzerne).
  • i) Diterpene, wie Phytol und Phyllochinon.
  • j) Antocyane, wie Diglykoside des Delphinidins, Petunidins und Malvidins.
  • k) Von den Furanocumarin-Derivaten finden sich in der Luzerne in bedeutender Menge das Cumestrol, welches eine sehr hohe uteotrophe Aktivität besitzt. Auf diese kann zurückgeführt werden, daß sich bei der Fütterung mit Luzernen der LH-Spiegel von Schafen verändert, wodurch Unfruchtbarkeit verursacht und bei den Böcken auch Sterilität hervorgerufen werden kann; sie kann sogar bei den zum humanen Verbrauch vorgesehenen Luzernenpräparaten ein gefährdender Faktor sein [Iván Bócsa und László Szabó: Die Luzerne und ihre Verwandten, Akad´miai Kiadó, (Budapest, 1987), Seiten 79 und 80].
Die Luzerne ist sehr reich an Luzernensaponinen, das heißt an mit verschiedenen Zuckern gebildeten Glykosiden von pentacyclischen Sapogeninen. Die wichtigsten Sapogenine sind die Sojasapogenole A, B, C, D und E, die Luzernensäure und die Medicagensäure. Innerhalb der Pflanze sind die Blätter zweimal so reich an Saponinen wie die Stengel, während die Wurzeln etwa zehnmal so viel Sapogenin enthalten wie der Trieb, und die Sapogenine der Wurzel unterscheiden sich auch in ihrer Zusammensetzung von denen der Triebe.
Aus den Teilen der Luzernenpflanze werden die Saponine gemäß dem Stand der Technik mit wäßrigem Alkohol [The American Journal of Nutrition 30, 2061-2067 (1977); Second Münster International Arteriosclerosis Symposium, Clinical Implications of Recent Research Results in Arteriosclerosis, Westdeutscher Verlag, Münster, 1983, Seite 242] oder mit Alkohol [Phytochemistry 13, 2253-2260 (1974)] extrahiert.
Die blutcholestrin- und lipoidsenkende Wirkung aller aus dem Luzernenstengel und -blatt extrahierten Saponine wurde an Affen nachgewiesen [J. Clin. Invest. 67, 156-162 (1981); Clinical Implications of Recent Research Results in Arteriosclerosis, Westdeutscher Verlag, Münster, 1983, pp. 241-254]. Am Menschen wurde die die Blutcholesterin- und Apolipoprotein-Konzentration senkende Wirkung des Luzernensamen- Mahlgutes im Carolinska-Institut (Schweden) untersucht, und es wurde festgestellt, daß die sehr hohen Konzentrationswerte (9,58 bis 8,00 mMol/Liter) durch eine Verabreichung von täglich 40 g Mahlgut um 17 bis 18% gesenkt werden konnten [Atherosclerosis 65, 173-179 (1987)]. Das Ausmaß dieser Wirkung kann jedoch therapeutisch noch nicht als ausreichend betrachtet werden.
Der aus den Teilen der Luzernenpflanze (Samen, Wurzel, Stengel und Blätter) auf diese Weise, also durch alkoholische oder wäßrig-alkoholische Extraktion, erhaltene Extrakt kann zwar zur Senkung des Blutcholesterin- und Lipoidspiegels verwendet werden, es ist jedoch bekannt, daß diese Pflanzenteile toxisches Canavanin [2-Amino-4-(guanidinoxyd)- buttersäure; The Merck Index, 11. Ausgabe, Rahway, N. J., U.S.A., Seite 263] und schädliche Phytoöstrogene, in erster Linie Cumestrol [2-Amino-4-(guanidino-oxy)-buttersäure; The Merck Index, Seite 401] enthalten, weswegen die Verwendung solcher Extrakte zu therapeutischen Zwecken mit schädlichen Nebenwirkungen einhergeht.
Das Canavanin findet sich in den Luzernensamen und in den jungen Trieben dieser Pflanze in einer Menge, die 1,5% des Trockengewichtes ausmacht und erzeugt bei mit Luzerne gefütterten Affen ein an Lupus erythemathosus erinnerndes Syndrom [Science 216, 415 (1982)].
Die aus getrockneter Luzerne hergestellten, im Handel erhältlichen Luzernen-Tabletten enthalten 20 bis 190 ppm Cumestrol, was soviel bedeutet, daß in den Organismus der die Luzernen- Tabletten zu Diätzwecken Einnehmenden täglich eine Menge von mehr als 1 mg Cumestrol gelangt, und eine solche Menge dieses Östrogenhormons kann zu krankhaften Nebenerscheinungen führen [J. Agric. Food Chem. 32, 173 (1984)].
Keines der bisher bekannten Verfahren zum Extrahieren von Luzernen schaltete den schädlichen Cumestrol- und Canavaningehalt des Extraktes aus.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Luzernenextrakte, welche keine oder höchstens minimale Mengen von Phytoöstrogenen und Canavanin enthalten, geeignet zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels, und ein Verfahren zur Herstellung derselben und von diese enthaltenden Arzneimittelpräparaten aus Teilen der Luzernenpflanze sowie zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels geeignete Arzneimittelpräparate zu schaffen.
Das Obige wurde überraschenderweise durch die Erfindung erreicht.
Die Erfindung beruht auf der überraschenden Feststellung, daß das Obige vollständig erreicht werden kann, wenn das Extrahieren der Teile der Luzernenpflanze mit Wasser oder einer wäßrigen Lösung von einer Temperatur von mindestens 40°C und mit einem pH-Wert von höchstens 8 durchgeführt wird.
Gegenstand der Erfindung sind daher Luzernenextrakte, welche durch einen Gehalt an höchstens 1 ppm (Gew./Gew.) Canavanin und höchstens 9 ppm (Gew./Gew.) Cumestrol gekennzeichnet sind.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung von Luzerneextrakten, insbesondere nach Anspruch 1, und diese enthaltenden Arzneimittelpräparaten, geeignet zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels durch Extrahieren von Samen, Wurzeln, Stengeln und/oder Blättern der Luzerne, gegebenenfalls Eindicken des Extraktes und gegebenenfalls Herstellen von getrocknetem Pulver oder Granulat aus dem eingedickten Extrakt, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß das Extrahieren mit Wasser oder einer wäßrigen Lösung, insbesondere von 1 oder mehr Säure(n) und/oder Salz(en), von einer Temperatur von mindestens 40°C und mit einem pH-Wert von höchstens 8 durchgeführt wird und gegebenenfalls der so gewonnene Extrakt allein oder zusammen mit schwer oder überhaupt nicht verdaulichen Polysacchariden, gegebenenfalls mit bei der Arzneimittelherstellung gebräuchlichen Trägerstoffen vermischt, zu einem Arzneimittelpräparat zubereitet wird.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Extrahieren mit Wasser von einer Temperatur von 80 bis 120°C, insbesondere 90 bis 100°C, durchgeführt.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Extrahieren mit einer wäßrigen Lösung einer Temperatur von 50 bis 120°C, insbesondere 60 bis 70°C, und einem pH-Wert von 5,5 bis 6,5, insbesondere 5,8 bis 6,2, durchgeführt.
Nach einer spezielleren zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird als wäßrige Lösung wäßrige Salzsäure, Essigsäure, Zitronensäure, Apfelsäure, Weinsäure, Bernsteinsäure und/oder Ascorbinsäure verwendet.
Nach einer anderen spezielleren zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird als wäßrige Lösung eine solche von Salzen von Eisen-, Magnesium-, Calcium-, Mangan-, Selen-, Zink-, Kobalt- und/oder Kupferionen mit Salzsäure, Essigsäure, Zitronensäure, Apfelsäure, Weinsäure, Bernsteinsäure, Ascorbinsäure und/oder Schwefelsäure verwendet. Nach einer Abwandlung dieser Ausführungsform wird als wäßrige Lösung eine solche von Salzen von Asparaginsäure und/oder Glutaminsäure mit Eisen-, Magnesium-, Calcium-, Mangan-, Selen-, Zink-, Kobalt- und/oder Kupferionen verwendet.
Nach einer weiteren spezielleren zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird als wäßrige Lösung eine saure Pufferlösung verwendet. Vorzugsweise wird als saure Pufferlösung eine Essigsäure und Natriumacetat, Kaliumdihydrogenphosphat und Dinatriumhydrogenphosphat, Dinatriumhydrogenphosphat und Zitronensäure oder Natriumacetat enthaltende wäßrige Lösung verwendet.
Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zusätzlich der Extrakt mit einem Alkanol, vorzugsweise mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, insbesondere Butanol, extrahiert.
Erfindungsgemäß wird zweckmäßigerweise wie folgt vorgegangen.
Aus Luzernenblättern oder getrocknetem Blattpulver mit einer zehnfachen Menge Wasser von einer Temperatur von 95 bis 100°C wird während 30 Minuten ein Extrakt hergestellt. Der Extrakt wird filtriert, dann wird die Gesamtheit der oberflächenaktiven Wirkstoffe mit dem halben Volumen Butanol in mehreren Teilen extrahiert. Die Butanol-Phasen werden vereinigt und zur Trockne eingedampft.
Dem trockenen Extrakt kann/können (ein) saure(r) Geschmacksstoff(e), vorzugsweise Zitronensäure, Süßstoff(e), vorzugsweise Aspartam, und/oder Aromatisiermittel, vorzugsweise Pfefferminz- und/oder Thymianextrakt, und/oder Emulsions- Kolloid-Stabilisator, vorzugsweise Maltodextrin, in einem Mengenanteil, daß im Endprodukt die gravimetrisch gemessene Menge des Gesamt-Saponines 1,5 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 14 Gew.-%, bezogen auf den Trockenrückstand, beträgt, zugesetzt werden.
Mit einem so hergestellten, 14 Gew.-% Saponin enthaltenden Produkt wurden verschiedene eigene Untersuchungen vorgenommen. Zuerst wurde mit der aus der Literatur bekannten Methode [Analyst 114, 965-968 (1989)] festgestellt, daß die in der Luzerne vorkommende toxische Aminosäure, das Canavanin, im Produkt nicht nachgewiesen werden kann. Auf ähnliche Weise wurde untersucht, ob das Produkt den für die Luzerne charakteristischen anderen toxischen Stoff, das Cumestrol [J. Agric. Food Chem. 32, 173-175 (1984)], enthält. Auch das Cumestrol konnte in dem Produkt nicht nachgewiesen werden.
Da das Produkt so unschädlich ist, daß die sogenannte akute Toxizität, das heißt bei 50% tödliche Dosis (LD₅₀-Wert) gar nicht bestimmt werden konnte, wurden mit dem Produkt eigene, 70tägige sogenannte subchronische Toxizitätsuntersuchungen an männlichen, etwa 160 g schweren Sprague-Dawley-Ratten vorgenommen. Von den zwei aus jeweils 12 Tieren bestehenden Gruppen wurde die eine als Blindversuchs- beziehungsweise Kontrollgruppe verwendet, in das Futter der anderen Gruppe wurden 15 Gew.-% des obigen Produktes, bezogen auf das Trockenmaterial, eingemischt.
Der durchschnittliche tägliche Futterverbrauch der Tiere war in beiden Gruppen gleich, und zwar täglich im Durchschnitt 28,0 g/Tag (Extremwerte: 21,4 bis 37,3 g/Tag), weswegen die Dosismenge der subchronischen Toxizitätsuntersuchung täglich pro Kilogramm Körpergewicht 3,67 g (Extremwerte: 2,81 bis 4,89 g) Gesamt-Saponin entsprach.
Während des 70tägigen Zeitraumes der Untersuchung verendeten in beiden Gruppen keine Tiere, die für den hämatologischen Zustand charakteristischen Blutzucker-, Harnstoff-, Harnsäure-, Kreatinin-, Natrium-, Kalium-, Chlorid-, Kohlendioxyd-, Calcium-, Phosphor-, Gesamteiweiß-, Albumin-, Bilirubin-, alkalische Phosphatase-, Erythrocyten-, Leukocyten-, Hämatokrit- und Hämoglobinwerte wiesen keinen signifikanten Unterschied zwischen den beiden Gruppen auf. Im Gegensatz dazu ergaben sich in der mit dem saponinhaltigen erfindungsgemäßen Produkt gefütterten Gruppe ein um 18,7% niedrigerer Blutcholesterin- und ein um 5,6% niedrigerer Bluttriglycerid-Konzentrationswert.
Bei der Organuntersuchung zeigten Leber, Magen, Niere, Milz, Lunge, Herz und Gehirn visuell keinerlei pathologische Veränderung, in den Organmasse-Werten bestand zwischen den beiden Gruppen kein signifikanter Unterschied. Auf Grund dessen wurden keine histologischen Untersuchungen vorgenommen.
Von der Wirkstoffgesamtheit des Produktes wurden die neutralen und sauren Saponine mit der folgenden dünnschichtchromatographischen Methode untersucht. 1,0 g des Produktes wird in 100 ml destilliertem Wasser unter Erwärmen gelöst und fünfmal mit 10 ml n-Butanol durchgeschüttelt. Die vereinigten Butanol-Phasen werden im Vakuum mit analytischer Genauigkeit zur Trockne eingedampft. Der Rückstand zeigt den gravimetrisch gemessenen Wirkstoffgehalt des Gesamt- Saponins an. Dieser Rückstand wird in 50 ml Methanol gelöst und die Lösung wird unter den folgenden Bedingungen zur chromatographischen Untersuchung verwendet:
Schicht: Silicagel G (Merck),
Entwickeln: Butanol+Äthanol+konzentrierter Ammoniak (35+15+30),
Sättigungszeit: in einer mit Filterpapier ausgelegten Wanne 60 Minuten,
Laufzeit: 4 Stunden,
Laufentfernung: 160 mm,
Auftrgen: 25 µl der methanolischen Lösung.
Da die sauren bzw. neutralen Saponine mit dem Cholesterin oder den Gallensäuren selektiv Emulsionskomplexe bilden und infolgedessen die Absorption der Lipoide aus dem enteralen System hemmen, wurde für die Emulgierfähigkeit der Saponin- Gesamtheit die folgende eigene in vitro-Meßmethode erarbeitet.
Die in dem obigen erfindungsgemäßen Produkt mittels gravimetrischer Messung bestimmten 14 (±0,2) Gew.-% Gesamt- Saponin setzten sich den chromatographischen Untersuchungen zufolge in unterschiedlichen Mengenanteilen aus 8 verschiedenen Saponinen zusammen. 200 mg dieses Produktes wurden in 10,0 ml Wasser gelöst mit verschiedenen Milligramm- Mengen Sonnenblumenöl (Sunflower Seed Oil Sigma® S 5007, Sigma, St. Louis, MO, USA) vermischt. Die Probe wurde bei einer Temperatur von 35°C 1 Minute lang mit einem Laborgerät geschüttelt, dann wurde der relative Trübegrad der entstandenen Emulsion im Vergleich zu der ölhaltigen Probe auf bekannte Weise [Physikalisch-chemisches Praktikum (Tankönyvkiadó, Budapest, 1968), Band 2, Seite 316] gemessen ([z%]). Die Meßwerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefaßt.
Die Angaben können mit folgender Gleichung für das Sättigungsverhältnis umschrieben werden:
worin a und n von der Ausführung des Meßsystems und der Emulgierfähigkeit des untersuchten Stoffes abhängige Faktoren sind, deren Wert sich bei den obigen Untersuchungen als a=60 und n=1,19 ergab.
Auf Grund der mit einer großen Anzahl Proben vorgenommenen Untersuchungen konnte festgestellt werden, daß die bei den Proben angewendeten Mengenverhältnisse und die physikalische Art und Weise des Schüttelns (z. B. mechanisches oder Magnetostriktions-, oder mit Ultraschall erzeugtes Schütteln) den Faktor n der Gleichung beeinflussen, im Falle von in gleicher Weise vorgenommenen Proben kann jedoch die Emulgierfähigkeit der untersuchten Probe gut eingeschätzt werden. Auf diese Weise können die Untersuchungsergebnisse immer mit der obigen allgemeinen Gleichung beschrieben werden, und der Wert n ist umgekehrt proportional zur Emulgierfähigkeit. Sehr schwach oberflächenaktive Proben besitzen eine schlechte Emulgierfähigkeit, in diesem Fall kann n sogar einen Wert von 10 bis 15 erreichen. Im Falle von Proben mit einer hohen Oberflächenaktivität hingegen beträgt der Wert n annähernd 1, eventuell kann er auch kleiner als 1 sein.
Mit dieser Methode konnte geklärt werden, ob die Emulgierfähigkeit der Gesamtheit der Saponine durch schwer oder überhaupt nicht verdauliche Polysaccharide erhöht werden kann, weil diese die emulgierten Kolloidteilchen stabilisieren und dadurch die Emulgierfähigkeit der Saponine bzw. der Komponenten des hydrophil-lipophilen Typs (z. B. Flavanoide, Carotinoide, und Terpenoide) synergistisch erhöhen. Infolgedessen erhöht sich auch die antilipämische biologische Wirksamkeit der Gesamtheit der verschiedenen Wirkstoffe.
Auf Grund dieser Erfahrungen enthält das erfindungsgemäße Produkt, hergestellt gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, außer den sauren und neutralen Saponinen auch in polaren Lösungsmitteln lösliche und in apolaren Lösungsmitteln mäßig lösliche bzw. schwer oder überhaupt nicht verdauliche Polysaccharide. Dieses Produkt wird vorteilhaft in der Weise hergestellt, daß der blättrige Trieb der gereinigten Luzerne in trockenem Zustand gemahlen, mit einer zehnfachen Masse kochendem Wasser 1 Stunde lang infundiert und abgekühlt filtriert wird. Dem Filtrat werden auf 25 Gew.-% des Gesamt-Saponin-Gehaltes bezogen 55 Gew.-Teile Maltodextrin, 5 Gew.-Teile Gersten-β-glucan, 5 Gew.-Teile Hafer-β- glucan, 4 Gew.-Teile Apfelpectin, 4 Gew.-Teile Zitronensäure, 1,5 Gew.-Teile Ascorbinsäure und 0,5 Gew.-Teile synthetischer Süßstoff zugesetzt. Dieses flüssige Zwischenprodukt wird durch Zerstäuben getrocknet oder durch Mikrowellen- Vakuum-Trocknen oder durch einfaches Eindampfen zur Trockne zu einem Produkt in fester Phase verarbeitet.
Die die Absorption der Lipoide hemmende Wirkung des auf die obige Weise hergestellten Produktes wurde mit der oben beschriebenen in vitro-Methode untersucht. Der Wert n betrug gemäß der für die Emulgierfähigkeit charakteristischen Testmethode 1,05, was einer Qualifizierung von sehr gut entspricht.
Mit einem Produkt wurden einen Monat lang Untersuchungen vorgenommen. Neunzehn freiwillige Personen im Alter von 39 bis 63 Jahren (14 Männer und 5 Frauen) nahmen täglich zweimal 1 g in 100 ml Wasser verteilt, morgens und abends nach dem Essen ein. Die Blutlipoid-Parameter vor und am Ende der 5 Untersuchung ergaben folgende Werte (in mMol/Liter).
Es wurde festgestellt, daß das erfindungsgemäße Produkt die Leber zu einem erhöhten Abbau des Blutcholesterins anregt, was vermutlich auf eine in der Fachliteratur bisher nicht beschriebene Reizwirkung zurückgeführt werden kann, und als dessen Ergebnis die Hyperlipämie, insbesondere die gefährliche Dislipoproteinämie, mit einer günstigen Selektivität beeinflußt werden kann, da der Gesamt-Cholesterinspiegel, darin eingeschlossen der LDL-Spiegel, gesenkt, der HDL-Spiegel hingegen erhöht wird. Ein weiterer Vorteil der Komposition besteht darin, daß sie auch den Triglycerid-Spiegel senkt.
Die erfindungsgemäßen Extrakte können allein oder zusammen mit anderen, zur Senkung des Blutlipoid-Spiegels geeigneten bekannten Wirkstoffen verwendet werden. Wie aus den obigen Versuchen eindeutig hervorgeht, kann eine besonders günstige Wirkung erreicht werden, wenn der erfindungsgemäße Extrakt zusammen mit Kolloid-Stabilisatoren des Polyoxyd- und/oder Kohlehydrat-Typs angewendet wird.
Für therapeutische Zwecke können die erfindungsgemäßen Extrakte allein oder zusammen mit anderen, ähnlich wirkenden Präparaten zu hauptsächlich oral verabreichbaren Arzneimittelpräparaten in der Weise zubereitet werden, daß sie zusammen mit in der Arzneimittelherstellung allgemein gebräuchlichen, nicht toxischen, festen und/oder flüssigen Träger- und/oder anderen Zusatzstoffen verarbeitet und in eine der üblichen flüssigen Arzneimittelformen, vorzugsweise in Lösungen, Sirups, Suspensionen oder Gels, gebracht werden. Auf ähnliche Weise können auch in fester Phase befindliche, sich mit Wasser vermischende Formen, wie Granulate, Tabletten, harte oder weiche Gelatinekapseln und Suppositorien, hergestellt werden.
Gegenstand der Erfindung sind daher auch zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels geeignete Arzneimittelpräparate, erhältlich nach dem erfindungsgemäßen Verfahren.
Die Herstellung der Arzneimittelpräparate kann mittels bei der Arzneimittelherstellung bekannter Verfahrensweisen durch Vermischen des Extraktes und der inerten anorganischen und/oder organischen, festen und/oder flüssigen Trägerstoffe und darauffolgendes Überführen des Gemisches in eine galenische Form durchgeführt werden. Zur Bereitung von Tabletten, Dragees und harten Gelatinekapseln können als Trägerstoff vorzugsweise Lactose, Maisstärke, Kartoffelstärke, Talkum, Magnesiumcarbonat, Magnesiumstearat, Calciumcarbonat, Stearinsäure und/oder stearinsaure Salze verwendet werden. Bei den weichen Gelatinekapseln können als Trägerstoff vorzugsweise Pflanzenöle, Fette, Wachse und/oder entsprechende Polyole verwendet werden. Bei der Bereitung von Lösungen und Sirups können als Trägerstoffe vorzugsweise Wasser, Polyole, Saccharose und/oder Glukose Verwendung finden. Bei der Bereitung von Suppositorien können als Trägerstoffe vorzugsweise Öle, Wachse, Fette und/oder Polyole entsprechender Konsistenz dienen.
Die Arzneimittelpräparate können auch weitere, in der Arzneimittelherstellung gebräuchliche Hilfsstoffe, beispielsweise Netzmittel, Süß- und/oder Aromastoffe und/oder Aromastoffe und/oder Puffer enthalten.
Die Tagesdosis der erfindungsgemäße Extrakte enthaltenden Arzneimittelpräparate kann innerhalb breiter Grenzen variieren und hängt von mehreren Faktoren, unter anderen auch von der Aktivität des Wirkstoffes und vom Zustand und Alter des Patienten, ab. Die orale Dosis beträgt im Falle von erwachsenen Patienten eine Zubereitung, die 30 bis 1200 mg, vorzugsweise 300 bis 400 mg, Saponin enthält. Diese Dosisangaben haben lediglich informativen Charakter, und zweckmäßig ist die zu verabreichende Dosis vom Arzt festzulegen.
Die erfindungsgemäßen Extrakte können in der Therapie hauptsächlich in Form von oral verabreichbaren Tabletten oder Kapseln, oder wasserlöslichen Granulaten oder Tabletten angewendet werden.
Die Erfindung bringt folgende Hauptvorteile mit sich:
  • a) Sie ermöglicht die Herstellung eines Luzerneextraktes, welcher höchstens 9 ppm Cumestrol und höchstens 1 ppm Canavanin enthält.
  • b) Der Extrakt enthält die in den einzelnen Teilen der Luzernenpflanze befindlichen neutralen und sauren Saponine in einem günstigen Verhältnis, weswegen mit dem Extrakt bei der Behandlung von Hyper- und Dislipoproteinämie wesentlich bessere therapeutische Ergebnisse erreicht werden können als bei der Anwendung der bekannten Luzerneextrakte.
  • c) Durch Kombination des Extraktes mit schwer oder nicht verdaulichen Polysacchariden kann die den spezifischen Blutlipoid- Spiegel beeinflussende Wirkung synergistisch erhöht werden.
Die Erfindung wird an Hand der folgenden Beispiele näher erläutert.
Beispiel 1
Es werden 5×100 kg getrocknete Luzerneblätter oder -triebe der Siebfeinheit III verarbeitet. Die Extraktion erfolgt in einem säurebeständigen Walzenextraktor mit einem Fassungsvermögen von 4 m³. In die Vorrichtung wird 1 m³ auf 90°C vorgewärmtes Wasser gepreßt. Durch direkte Dampfzufuhr wird die Temperatur des Wassers auf 100°C erhöht, dann wird die erste 100 kg schwere Portion der eingewogenen Pflanzenteile zugegeben, und es wird bei 100°C 10 Minuten lang extrahiert.
Das Filtrat wird an einem Schneckendekanter des Alpha Laval-Typs vom Drogenrückstand getrennt. Der mit dem Refraktometer gemessene Trockengehalt der so erhaltenen Lösung beträgt 2,5 bis 3 Gew.-%. Die anderen vier, jeweils 100 kg schweren Portionen werden genauso extrahiert und dekantiert. Die erhaltenen Lösungen werden vereinigt.
Die vereinigten Lösungen von pH 5,9 werden bei 40 bis 45°C zu einem Trockengehalt von 22 bis 28 Gew.-% eingedickt. Der Trockengehalt wird mit dem Refraktometer kontrolliert. Nach Bestimmung des Volumens und spezifischen Gewichts wird der Gesamtgehalt an Trockenmaterial errechnet.
Dem Konzentrat werden als Zerstäubungs-Hilfsmittel auf den darin bestimmten Gehalt an pflanzlichem Trockenmaterial bezogen 1,35 Gew.-% Maltodextrin in Wasser gelöst zugesetzt, dann wird bei einer Eintrittstemperatur von 180°C und einer Austrittstemperatur von 90°C durch Zerstäubung getrocknet.
Dem erhaltenen Pulver werden 17,5 Gew.-% gemahlenes Zitronensäuremonohydrat und 1,2 Gew.-% Aspartam zugesetzt. Diese Komponenten werden in einer Homogenisier-Vorrichtung vom Lödige-Typ gleichmäßig mit dem Basispulver vermischt.
Das so erhaltene Pulver kann nach dem Granulieren direkt als Instant-Tee zubereitet werden.
Beispiel 2
Es wird in allem wie in Beispiel 1 vorgegangen, mit dem Unterschied, daß die Extraktion mit einer pro Liter 0,1 Mol Essigsäure und 0,1 Mol Natriumacetat enthaltenden, kochenden wäßrigen Lösung bei pH 4,6 erfolgt.
Beispiel 3
Es wird wie in Beispiel 1 verfahren, mit dem Unterschied, daß die Extraktion mit einer pro Liter 0,01 Mol Salzsäure enthaltenden wäßrigen Lösung bei pH 2,0 vorgenommen wird.
Beispiel 4
Es wird wie in Beispiel 1 vorgegangen, mit dem Unterschied, daß die Extraktion 15 Minuten lang mit auf 40°C vorgewärmtem Wasser erfolgt. Die nach dem Dekantieren erhaltenen, vereinigten Lösungen werden aufgekocht und dann an einem Druckfilter filtriert. Das Filtrat wird auf die in Beispiel 1 beschriebene Weise eingedickt, dann durch Zerstäubung getrocknet. Aus dem so erhaltenen Pulver werden nach dem Granulieren 800 mg schwere Tabletten gepreßt.
Beispiel 5
Es wird in allem wie in Beispiel 4 verfahren, mit dem Unterschied, daß die Extraktion mit einer 2 g/Liter Selenasparaginat enthaltenden wäßrigen Lösung bei pH 5,8 vorgenommen wird, und nach dem Eindicken erfolgt kein Zerstäubungstrocknen, sondern dem Konzentrat werden 0,5 Gew.-% Kaliumsorbat und 0,5 Gew.-% Aspartam zugesetzt.
Die so erhaltene Lösung wird als Sirup verwendet.
Beispiel 6
50 kg von 800 kg eines Mahlgutes aus gereinigter und zerkleinerter Luzerne mit Blättern werden mit 3 m³ Wasser von einer Temperatur von 40°C 1 Stunde lang gerührt, dann filtriert. Der Pflanzenschlamm wird ausgepreßt, und der Preßsaft wird mit dem Filtrat vereinigt nach Bedarf mit Wasser auf 3 m³ aufgefüllt, dann werden darin weitere 50 kg Luzernemahlgut suspendiert. Nach erneutem Rühren, Filtrieren und Pressen wird der Vorgang so lange wiederholt, bis die insgesamt 800 kg Luzernemahlgut verarbeitet sind. Das im letzten Schritt erhaltene Filtrat von pH 6,0 wird aufgekocht, dann filtriert. Dem Filtrat werden 68 kg emulsionsstabilisierende Polysaccharide, 25 kg Zitronensäuremonohydrat und 4 kg Aspartam zugesetzt, dann wird im Autoklaven bei einer Temperatur von 120°C 40 Minuten lang wärmebehandelt. Das Gemisch wird nach Kühlen auf eine Temperatur von 15°C steril klar filtriert und steril in luftdicht verschließbare Behälter gefüllt.
Man kann auch so verfahren, daß dem Produkt vor dem Abfüllen auch mikrobiologische Stabilisatoren zugesetzt werden.
Beispiel 7
Zu 100 kg gereinigten, getrockneten und zerkleinerten Luzernestengel mit Blättern wird 1 m³ kochendes Wasser zugegeben, dann wird unter langsamem Rühren abgekocht. Nach Filtrieren wird die Lösung im Vakuum auf ein Volumen von 50 Liter eingedickt, und die so konzentrierte Lösung wird fünfmal mit je 5 Liter n-Butanol extrahiert. Die Butanol-Extrakte werden vereinigt und zur Trockne eingedampft. Der erhaltene Rückstand wird fein pulverisiert und in einer 30fachen Menge Leinöl von dem Arzneimittelbuch entsprechender Qualität oder in gleiche Ölsäurekomponenten enthaltendem Öl natürlichen Ursprungs oder in Lebertran oder in einem Gemisch dieser suspendiert und gemäß den bei der Arzneimittelherstellung an sich bekannten Regeln in weiche Gelatinekapseln gefüllt.
Beispiel 8
Ein aus 40 kg getrockneten Luzerneblättern und 60 kg getrockneten Luzernestengeln bereitetes Mahlgut wird mit 500 Liter Wasser, das pro Liter 12 g Apfelsäure enthält, im Autoklaven 30 Minuten lang auf eine Temperatur von 120°C erwärmt. Der so erhaltene Extrakt wird mit einer Sackzentrifuge vom Drogenrückstand isoliert, dann im Vakuum auf einen Trockengehalt von 14 bis 16 Gew.-% eingedickt und schließlich lyophilisiert.
Aus dem so erhaltenen Granulat werden Tabletten oder harte Gelatinekapseln hergestellt.

Claims (13)

1. Luzerneextrakte, verwendbar zur Herstellung von Arzneimittelpräparaten, geeignet zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels, gekennzeichnet durch einen Gehalt an höchstens 1 ppm (Gew./Gew.) Canavanin und höchstens 9 ppm (Gew./Gew.) Cumestrol.
2. Verfahren zur Herstellung von Luzerneextrakten, insbesondere nach Anspruch 1, und diese enthaltenden Arzneimittelpräparaten, geeignet zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels, durch Extrahieren von Samen, Wurzeln, Stengeln und/oder Blättern der Luzerne, gegebenenfalls Eindicken des Extraktes und gegebenenfalls Herstellen von getrocknetem Pulver oder Granulat aus dem eingedickten Extrakt, dadurch gekennzeichnet, daß man das Extrahieren mit Wasser oder einer wäßrigen Lösung, insbesondere von 1 oder mehr Säure(n) und/oder Salz(en), von einer Temperatur von mindestens 40°C und mit einem pH-Wert von höchstens 8 durchführt und, gegebenenfalls den so gewonnenen Extrakt allein oder zusammen mit schwer oder überhaupt nicht verdaulichen Polysacchariden, gegebenenfalls mit bei der Arzneimittelherstellung gebräuchlichen Trägerstoffen vermischt, zu einem Arzneimittelpräparat zubereitet.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß man das Extrahieren mit Wasser oder einer wäßrigen Lösung von einer Temperatur von 50 bis 120°C und einem pH-Wert von 5,5 bis 6,5 durchführt.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß man das Extrahieren mit Wasser von einer Temperatur von 80 bis 120°C, insbesondere 90 bis 100°C, durchführt.
5. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß man das Extrahieren mit einer wäßrigen Lösung von einer Temperatur von 60 bis 70°C durchführt.
6. Verfahren nach Anspruch 2, 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß man das Extrahieren mit einer wäßrigen Lösung mit einem pH-Wert von 5,8 bis 6,2 durchführt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als wäßrige Lösung wäßrige Salzsäure, Essigsäure, Zitronensäure, Apfelsäure, Weinsäure, Bernsteinsäure und/oder Ascorbinsäure verwendet.
8. Verfahren nach Anspruch 2, 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als wäßrige Lösung eine solche von Salzen von Eisen-, Magnesium-, Calcium-, Mangan-, Selen-, Zink-, Kobalt- und/oder Kupferionen mit Salzsäure, Essigsäure, Zitronensäure, Apfelsäure, Weinsäure, Bernsteinsäure, Ascorbinsäure und/oder Schwefelsäure verwendet.
9. Verfahren nach Anspruch 2, 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als wäßrige Lösung eine solche von Salzen von Asparaginsäure und/oder Glutaminsäure mit Eisen-, Magnesium-, Calcium-, Mangan-, Selen-, Zink-, Kobalt- und/oder Kupferionen verwendet.
10. Verfahren nach Anspruch 2, 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als wäßrige Lösung eine saure Pufferlösung verwendet.
11. Verfahren nach Anspruch 2, 3, 5 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß man als saure Pufferlösung eine Essigsäure und Natriumacetat, Kaliumdihydrogenphosphat und Dinatriumhydrogenphosphat, Dinatriumhydrogenphosphat und Zitronensäure oder Natriumacetat enthaltende wäßrige Lösung verwendet.
12. Verfahren nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß man zusätzlich den Extrakt mit einem Alkanol, insbesondere Butanol, extrahiert.
13. Zur selektiven Senkung des Blutlipoidspiegels geeignete Arzneimittelpräparate, erhältlich nach dem Verfahren nach Anspruch 1 bis 12.
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