DE4135392C2 - Gefechtskopf - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Gefechtskopf mit
einer Vorhohlladung, einer Haupthohlladung und einem
sich nach vorne verjüngenden, axial verschiebbaren
Schwadenschild zwischen Vorhohlladung und
Haupthohlladung.
Derartige Gefechtsköpfe sind bekannt und werden auch als
Tandem-Gefechtsköpfe bezeichnet (vgl. EP 01 54 580 B1,
DE 36 01 051 C1). Sie werden insbesondere gegen solche
gepanzerte Ziele eingesetzt, deren Panzerungen aktive
Komponenten gegen Hohlladungsstachel aufweisen. Dabei
wird bei Zieldetektion zunächst die Vorhohlladung
gezündet, deren Stachel die aktiv wirkenden Komponenten
der aktiven Panzerung unwirksam macht, so daß dem
Stachel der zeitlich verzögert gezündeten
Haupthohlladung auf seiner Bahn ins Zielinnere
leistungsmindernde Wechselwirkungen mit den aktiv
wirkenden Komponenten der Panzerung erspart bleiben.
Das Schwadenschild hat den Zweck vor der Haupthohlladung
einen Stachelbildungsraum zu schaffen, d. h. einen
Freiraum, in dem sich der Stachel der Haupthohlladung
ausbilden kann, ohne von Schwaden oder Fragmenten
beeinträchtigt zu werden, die sich bei Detonation der
Vorhohlladung bilden.
Bei den bekannten Tandem-Gefechtsköpfen wird die
Blast-Wirkung der Vorhohlladung, also die bei Detonation
der Vorhohlladung nach hinten freigesetzte
Schwadenexpansionsenergie, durch Beschleunigung des
Schwadenschildes in Richtung der Haupthohlladung, d. h.
in kinetische Energie, umgesetzt. Damit das
Schwadenschild beim Zurücklaufen nicht auf die
Haupthohlladung aufprallen und diese beschädigen kann,
muß die Haupthohlladung jedoch vorher gezündet werden.
Demgemäß wird die Zeitverzögerung zwischen der
Detonation der Vorhohlladung und der Detonation der
Haupthohlladung bei den bekannten Tandem-Gefechtsköpfen
durch den Quotienten aus dem Abstand zwischen dem
Schwadenschild und der Haupthohlladung einerseits und der
Rücklaufgeschwindigkeit des Schwadenschildes nach
Detonation der Vorhohlladung andererseits begrenzt. Für
eine optimale Wirkung des Hohlladungsstachels auf seiner
Bahn ins Zielinnere ist es jedoch erforderlich, daß die
Haupthohlladung erst in optimalem Wirkabstand vom Ziel
zur Detonation gebracht wird, d. h. es muß eine
bestimmte Zeitspanne eingehalten werden, nach der die
Haupthohlladung verzögert gezündet wird. Damit diese
Zeitspanne erreicht wird, ist man bei den bekannten
Tandem-Gefechtsköpfen gezwungen, das Schwadenschild mit
sehr großer Masse auszubilden oder den Abstand zwischen
der Vorhohlladung und der Haupthohlladung und damit die
Baulänge des Gefechtskopfes zu vergrößern.
Um die Schwadenexpansionsenergie weiter abzubauen, wird
bei den bekannten Tandem-Gefechtsköpfen die
Gefechtskopfhülle im Bereich des Schwadenschildes
aufgerissen. Um einerseits dem hohen
Schwadenexpansionsdruck standzuhalten und andererseits
bei Hüllen mit ausreichender Strukturfestigkeit ein
Aufreißen zum Druckabbau sicherzustellen, ist das
Schwadenschild nach vorne verjüngt ausgebildet, also z. B.
trichterförmig, kalottenförmig oder im Querschnitt
ogivenförmig, so daß die Schwaden zur Basis des
Schwadenschildes gelenkt werden.
Um einen Abbau der Schwadenexpansionsenergie bei
Detonation der Vorhohlladung zu erreichen, werden nach
der EP 01 54 580 B1 in der Gefechtskopfhülle zwischen
Vorhohlladung und Schwadenschild Ausblasöffnungen
vorgesehen. Dadurch wird jedoch die Strukturfestigkeit
der Gefechtskopfhülle herabgesetzt. Darüber hinaus müssen
diese Löcher gegenüber der Umgebung abgedichtet werden.
So ist beispielsweise für Kabel, die an den
Ausblasöffnungen an der Innenseite der Gefechtskopfhülle
verlaufen, eine zusätzliche elektromagnetische
Abschirmung erforderlich.
Nach FR 25 40 238 ist einem Schwadenschutzschild als
energieverzehrende Einrichtung eine filigrane Stützstruktur
nachgeordnet. Das Schwadenschutzschild, das eine
gleichmäßige Dicke besitzt, muß dabei so ausgelegt sein,
daß es die extrem hohe Druckbelastung aufnimmt, die von der
Vorhohlladung ausgeht. Dies bedingt eine große Wandstärke
und damit ein erhebliches Gewicht.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Tandem-Gefechtskopf
hoher Leistung und Zuverlässigkeit bereitzustellen, mit
dem trotz Verringerung der Baulänge und/oder der Masse
eine ausreichend lange Zeitverzögerung zwischen der
Detonation der Vorhohlladung und der Detonation der
Haupthohlladung möglich ist.
Dies wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1
gekennzeichneten Gefechtskopf erreicht. In den
Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung wiedergegeben.
D. h., bei dem erfindungsgemäßen Gefechtskopf ist das
Schwadenschild quer zur Längsachse des Gefechtskopfes
geteilt, wobei zwischen den beiden Teilen ein
ringförmiges Dämpfungselement angeordnet ist.
Dieses Dämpfungselement wird durch die Schockbelastung
bei Detonation der Vorhohlladung verformt. Damit wird
ein Teil der Schwadenexplosionsenergie durch
Verformungsarbeit des Dämpfungselementes entsprechend
folgender Formel aufgezehrt:
Eges = Ekin + Eform
worin Eges die Schwadenexplosionsenergie, Ekin die
kinetische Energie des nach rückwärts beschleunigten
Schwadenschildes und Eform die Verformungsarbeit
bedeuten.
Erfindungsgemäß wird also durch das Dämpfungselement der
Anteil Eform auf Kosten von Ekin erhöht, woraus eine
niedrigere Rücklaufgeschwindigkeit des Schwadenschildes
resultiert.
Demgemäß kann erfindungsgemäß ohne Änderung der Baulänge
des Gefechtskopfes eine erheblich größere
Verzögerungszeit der Detonation der Haupthohlladung
erreicht werden. Damit können auch solche aktive
Panzerungen wirksam bekämpft werden, die eine längere
zeitlich verzögerte Detonation der Haupthohlladung
erfordern, beispielsweise dadurch, daß von der aktiven
Panzerung eine relativ dicke Platte mit entsprechend
geringer Geschwindigkeit in Richtung des Gefechtskopfes
abgefeuert wird.
Zugleich kann die Masse des Schwadenschildes des
erfindungsgemäßen Gefechtskopfes verringert werden,
insbesondere zur Erhöhung der Leistung der
Haupthohlladung oder der Vorhohlladung, aber auch zur
Vergrößerung der Reichweite des Gefechtskopfes. Durch
die Erfindung wird also eine größere Flexibilität bei
der Auslegung eines Tandem-Gefechtskopfes erreicht.
Um eine hohe Verformungsarbeit zu erzielen, besteht das
Dämpfungselement vorzugsweise aus einem plastisch
verformbaren, also weichen Material, beispielsweise
einem weichen Metall, wie Blei oder Kupfer, oder
Kunststoff. Kunststoffe haben dabei gegenüber Metall
meist den Vorteil des geringeren Gewichts. Wenn ein
Metall für das Dämpfungselement eingesetzt wird, sollte
es im Hinblick auf eine möglichst hohe plastische
Verformungsarbeit einen Elastizitätsmodul aufweisen, der
nicht über dem von Kupfer liegt, also unter 1,5×105
MPa (150×109 N/mm2). Bei Verwendung von Kunststoffen
für das Dämpfungselement werden im allgemeinen
Kunststoffe mit einem Elastizitätsmodul von unter 10 000
MPa bevorzugt. Beispielsweise kann das Dämpfungselement
aus Polytetrafluorethylen oder Polyvinylchlorid bestehen.
Durch die erfindungsgemäße Teilung des Schwadenschildes
in einen vorderen und einen hinteren Teil ist es ferner
möglich, die beiden Teile entsprechend ihrer Auslegung
bei Detonation der Vorhohlladung unterschiedlich zu
verformen, in Abhängigkeit der Kegelwinkel der beiden
Teile des Schwadenschildes.
Da die bei Detonation der Vorhohlladung freigesetzten
Schwaden in erster Linie auf die Spitze des
Schwadenschildes gerichtet sind, ist das vordere Teil
einer besonders hohen Belastung ausgesetzt. Demgegenüber
kommt dem hinteren Teil mehr die Funktion einer
Stützstruktur des vorderen Teils sowie einer Lenkung der
Schwaden zu. D. h., es ist erforderlich, daß das hintere
Teil so ausgebildet ist, daß es die Schwaden und
Fragmente bei Detonation der Vorhohlladung nach außen
zur Gefechtskopfhülle hin ablenkt, und zwar unter
relativ geringer Impulsübertragung auf das hintere Teil
des Schwadenschildes, aber mit entsprechend großer
Impulsübertragung auf die Gefechtskopfhülle. Die
Gefechtskopfhülle reißt dadurch relativ leicht auf, so
daß die Schwaden und Fragmente aus dem Gefechtskopf
austreten können und damit die Beschleunigung des
Schwadenschildes nach rückwärts gestoppt wird.
Um diese Ablenkung der Schwaden und Fragmente zur
Gefechtskopfhülle hin zu erzielen, ist das sich nach
vorne verjüngende Schwadenschild beispielsweise
trichter- oder kalottenförmig oder im Querschnitt
ogiven- oder glockenförmig ausgebildet.
Da das vordere Teil des Schwadenschildes einer besonders
hohen Belastung ausgesetzt ist, weist es eine hohe
Druckfestigkeit auf. Dies kann durch entsprechende
Materialauswahl und/oder eine größere Dicke des vorderen
Teils gegenüber dem hinteren Teil des Schwadenschildes
erfolgen.
Im allgemeinen weist das vordere Teil eine
Druckfestigkeit auf, die mindestens doppelt so groß ist
wie die Druckfestigkeit des hinteren Teils. Bei gleichen
Materialien kann das hintere Teil eine entsprechend
geringere Dicke besitzen, wodurch eine weitere
Gewichtsreduzierung erzielt wird.
Die Druckfestigkeit des vorderen Teils sollte wenigstens
100 N/mm2 (10 kp/mm2) betragen, vorzugsweise jedoch mehr
als 500 N/mm2 (50 kp/mm2), insbesondere mehr als 1000
N/mm2 (100 kp/mm2). Beispielsweise kann das vordere Teil
und/oder das hintere Teil aus hochfestem Stahl oder
einem anderen Metall mit der angegebenen Druckfestigkeit
bestehen.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung näher
erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen schematisch
dargestellten Gefechtskopf;
Fig. 2 ein Diagramm, das die Druckbelastung des
Schwadenschildes bei Detonation der Vorhohlladung
wiedergibt; und
Fig. 3 eine schematische Darstellung der
Versuchsanordnung, mit der das Diagramm nach Fig.
2 erhalten worden ist.
Gemäß Fig. 1 ist in einer zylindrischen, dünnwandigen
Gefechtskopfhülle 1 eine mit einer trichterförmigen
Auskleidung 2 versehene Vorhohlladung 3 vorgesehen, die
an der Gefechtskopfhülle 1 mittels einer Stützstruktur 4
befestigt ist. Mit 5 ist die Zündeinrichtung am hinteren
Ende der Vorhohlladung 3 zur Zündung derselben
bezeichnet.
Hinter der Vorhohlladung 3 ist ein Schwadenschild 6
angeordnet, das mit nach vorne weisender Spitze im
wesentlichen konisch ausgebildet ist. Hinter dem
Schwadenschild 6 ist die Haupthohlladung 7 mit der
trichterförmigen Auskleidung 8 am vorderen und der
Zündeinrichtung 9 am hinteren Ende angeordnet.
Das Schwadenschild 6 ist gemäß der in der oberen Hälfte
der Zeichnung dargestellten Ausführungsform in radialer
Richtung, also quer zur Längsachse 10 des Gefechtskopfes
geteilt, so daß es aus dem vorderen konischen Teil 11
und dem kegelstumpfförmigen hinteren Teil 12 besteht.
Zwischen der Basis des vorderen Teils 11 und dem
vorderen Ende des hinteren Teils 12 ist ein ringförmiges
Dämpfungselement 13, beispielsweise aus Teflon, PVC,
Blei oder Kupfer angeordnet. Durch von der Seite der
Haupthohlladung 7 eingeführte Bolzen 14 werden die
beiden Teile 11 und 12 fest miteinander verbunden und
das dazwischen eingeklemmte Dämpfungselement 13 fixiert.
Die Verbindung zwischen den beiden Teilen 11 und 12
sollte möglichst spielfrei sein. Ein Eindringen der
durch die Pfeile 15 bei Detonation der Vorhohlladung 3
freigesetzten Schwaden in den Stachelbildungsraum
zwischen dem Schwadenschild 6 und der Haupthohlladung 7
ist damit verhindert. Die Befestigung des
Schwadenschildes 6 an der Gefechtskopfhülle 1 erfolgt an
der Basis des hinteren Teils 12.
Die in der unteren Hälfte der Fig. 1 dargestellte
Ausführungsform unterscheidet sich von der in der oberen
Hälfte dargestellten Ausführungsform im wesentlichen nur
dadurch, daß das vordere Teil 11 mit seiner Basis den
vorderen Rand des hinteren Teils 12 überlappt und das
ringförmige Dichtungselement 13′ in dem
Überlappungsbereich zwischen dem vorderen Teil 11 und
dem hinteren Teil 12 angeordnet ist. Das vordere Teil 11
und das hintere Teil 12 kann z. B. mit dem ringförmigen
Dichtungselement 13′ verklebt sein, um eine spielfreie
Verbindung der beiden Teile 11 und 12 des
Schwadenschildes 6 zu erhalten.
Aus Fig. 2 geht in Zusammenhang mit Fig. 3 hervor, an
welcher Stelle die Teilungsebene zwischen den beiden
Teilen 11 und 12 des Schwadenschildes 6 verlaufen soll.
Fig. 3 stellt dabei schematisch einen Schnitt durch die
eine Hälfte eines Versuchsgefechtskopfes mit einer
Vorhohlladung 3 mit einem herkömmlichen Schwadenschild
6′ in einer Gefechtskopfhülle 1 dar. Die Punkte a, b, c
und d auf dem Schwadenschild 6′ in Fig. 3 stellen
Meßsensoren dar, mit denen der Druck an diesen Stellen
bei Detonation der Vorhohlladung 3 gemessen wird.
Bei einem Innenradius der Hülle 1 von 70 mm ist der
Drucksensor a an der Spitze des Schwadenschildes 6′, also
in der Längsachse des Gefechtskopfes angeordnet, der
Drucksensor b mit einem Abstand von 25 mm von der
Gefechtskopflängsachse, der Sensor c mit einem Abstand
von 50 mm und der Drucksensor d mit einem Abstand von 70
mm.
In Fig. 2 ist der Druckverlauf bei Detonation der
Vorhohlladung 3 an den Stellen a bis d des
Schwadenschildes 6′ dargestellt.
Wie daraus ersichtlich, ist gegenüber der Spitze a an
der Stelle b, an der der Außendurchmesser des
Schwadenschildes 6′ mit 25 mm etwa ein Drittel des
Außendurchmessers des Schwadenschildes 6′ an der Basis
(70 mm) beträgt, der Spitzendruck bereits um mehr als
das Fünffache geringer, und an der Stelle c (50 mm)
praktisch genauso groß wie an der Stelle d, also an der
Basis (70 mm).
Demgemäß beträgt der Außendurchmesser der Basis des
vorderen Teils 11 des Schwadenschildes 6 des
erfindungsgemäßen Gefechtskopfes vorzugsweise weniger
als die Hälfte des Außendurchmessers der Basis des
hinteren Teils 12, insbesondere weniger als ein Drittel.
Claims (6)
1. Gefechtskopf mit einer Vorhohlladung, einer
Haupthohlladung und einem dazwischen angeordneten,
axial verschiebbaren, sich nach vorne verjüngenden
Schwadenschild, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schwadenschutzschild (6) quer zur Längsachse (10)
geteilt wird und einen die Explosionsspitzenbelastung
aufnehmenden vorderen Teil (11) und einen, diesen
vorderen Teil stützenden kegelstumpfförmigen hinteren
Teil (12) aufweist, wobei zwischen beiden Teilen (11,
12) ein ringförmiges, plastisch verformbares
Dämpfungselement (13, 13′) angeordnet ist.
2. Gefechtskopf nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Basis
des vorderen Teils (11) weniger als die Hälfte des
Außendurchmessers der Basis des hinteren Teils (12)
beträgt.
3. Gefechtskopf nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Basis
des vorderen Teils (11) weniger als ein Drittel des
Außendurchmessers der Basis des hinteren Teils (12)
beträgt.
4. Gefechtskopf nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Teil eine
Druckfestigkeit von wenigstens 100 N/mm2 aufweist.
5. Gefechtskopf nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfestigkeit des
vorderen Teils (11) wenigstens das Zweifache der
Druckfestigkeit des hinteren Teils (12) beträgt.
6. Gefechtskopf nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dämpfungselement
(13, 13′) aus einem Metall mit einem
Elastizitätsmodul von weniger als 15×104 MPa oder
aus einem Kunststoff mit einem Elastizitätsmodul
von weniger als 104 MPa besteht.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DAIMLER-BENZ AEROSPACE AKTIENGESELLSCHAFT, 80804 M |
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