DE3932825C2 - - Google Patents
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- DE3932825C2 DE3932825C2 DE19893932825 DE3932825A DE3932825C2 DE 3932825 C2 DE3932825 C2 DE 3932825C2 DE 19893932825 DE19893932825 DE 19893932825 DE 3932825 A DE3932825 A DE 3932825A DE 3932825 C2 DE3932825 C2 DE 3932825C2
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F42—AMMUNITION; BLASTING
- F42B—EXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
- F42B1/00—Explosive charges characterised by form or shape but not dependent on shape of container
- F42B1/02—Shaped or hollow charges
- F42B1/032—Shaped or hollow charges characterised by the material of the liner
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F42—AMMUNITION; BLASTING
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- F42B1/00—Explosive charges characterised by form or shape but not dependent on shape of container
- F42B1/02—Shaped or hollow charges
- F42B1/028—Shaped or hollow charges characterised by the form of the liner
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- Engineering & Computer Science (AREA)
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- Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hohlladung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei Hohlladungen ist es bekannt, im Inneren des Sprengkörpers
im Abstand von der Auskleidung einen Inertkörper vorzusehen,
durch den die Detonationswelle derart gelenkt wird, daß sie
möglichst senkrecht auf die Auskleidung auftrifft, wodurch
die Metallpartikel der Auskleidung optimal beschleunigt
werden.
Der Inertkörper zur Detonationswellenlenkung besteht im
allgemeinen aus einem Material geringer Dichte,
beispielsweise Kunststoff oder Gummi. Jedoch ist es auch
bekannt, den im Abstand von der Auskleidung angeordneten
Körper zur Detonationswellenlenkung in anderer Weise
auszubilden. Beispielsweise geht aus der DE-OS 34 08 865 die
Ausbildung dieses Inertkörpers als evakuierter Hohlkörper
hervor, während aus der DE-OS 28 07 280 eine
Detonationswellenlenkung in Form eines mit Splittern
gefüllten Hohlraumes bekannt ist. Mit dem evakuierten
Hohlkörper soll dabei eine gegenüber einem Inertkörper aus
Kunststoff kürzere Baulänge möglich sein, während die
Hohlladung mit dem mit Splittern gefüllten Hohlraum zugleich
als in alle Richtungen wirksame Splittermine dienen soll.
Um ein dem Hohlladungsstachel folgendes Projektil zu bilden,
ist es aus der DE-PS 31 27 280 bekannt, in den Sprengkörper
einen z. B. als Kegelstumpf oder Paraboloid ausgebildeten
Inertkörper einzubetten. Durch den Sprengstoff zwischen der
Hohlladungsauskleidung und dem Inertkörper wird die
Projektilbildung jedoch stark behindert.
Demgegenüber besteht die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, eine Hohlladung mit einer
Detonationswellenlenkung bereitzustellen, welche eine
gegenüber dem durch den Hohlladungsstachel angegriffenen
Ziel höhere Effektivität aufweist.
Dies wird erfindunggemäß mit der im Anspruch 1
gekennzeichneten Hohlladung erreicht. In den
Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der
erfindungsgemäßen Hohlladung wiedergegeben.
Bei der erfindungsgemäßen Hohlladung ist also der
hintere, dem Detonator zugewandte Abschnitt der als
Hohlkörper ausgebildeten Detonationswellenlenkung als
weitere stachelbildende Auskleidung oder Belegung
ausgebildet. Die Belegung kann dabei eine splitter- oder
projektilbildende Belegung sein oder eine Brandmasse.
Der als stachelbildende Auskleidung oder splitter- bzw.
projektilbildende Belegung ausgebildete hintere
Abschnitt des Hohlkörpers kann zusätzlich mit einer
Brandmasse beschichtet sein. Der aus dem hinteren
Abschnitt des Hohlkörpers gebildete Stachel, die daraus
gebildeten Splitter, das daraus gebildete Projektil bzw.
die Brandmasse werden in Richtung des aus der vorderen
Hauptauskleidung bzw. -belegung gebildeten Stachels bzw.
Projektils beschleunigt und führen damit zu einer
größeren Eindringtiefe, Lochdurchmesser bzw. weiteren
Schäden im Zielinneren.
Dabei sind auch Mischformen aus stachelbildender
Auskleidung und projektilbildender Belegung möglich. So
kann der hintere, konisch ausgebildete Abschnitt des
Hohlkörpers einen Konuswinkel zwischen 30 und 140°
aufweisen, wobei bei einem kleinen Konuswinkel in diesem
Bereich vorzugsweise ein Stachel und bei einem großen
Konuswinkel vorzugsweise ein Projektil gebildet wird.
Ebenso wird bei einer geringeren Wandstärke des hinteren
Abschnitts eher ein Stachel und bei einer größeren
Wandstärke dieses Abschnitts eher ein Projektil gebildet
werden.
Das Material des hinteren, dem Detonator zugewandten
Hohlkörperabschnitts besteht vorzugsweise aus Metall,
wie Kupfer, Stahl, Aluminium, Wolfram oder Zirkon, wobei
auch Bimetallschichten, z. B. aus Kupfer und Aluminium
oder Magnesium möglich sind.
Wenn der hintere Hohlkörperabschnitt zusätzlich mit
einer Brandmasse versehen ist, ist diese vorzugsweise
auf der Innenseite des Hohlkörpers vorgesehen, wodurch
sie gegenüber dem Sprengkörper zugleich isoliert ist.
Der hintere Abschnitt des Hohlkörpers kann dabei jede
von Hohlladungsauskleidungen bzw. -belegungen her
bekannte Form aufweisen, also beispielsweise konisch
oder kalottenförmig sein.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung besteht
darin, daß sich der Hohlkörper unmittelbar an der
Auskleidung bzw. Belegung der Hohlladung abstützt. Bei
der herkömmlichen Hohlladung, bei der die
Detonationswellenlenkung im Abstand, dem sog. h4-Abstand
von der Auskleidung angeordnet ist, baut sich nämlich
zwischen der Auskleidung und der
Detonationswellenlenkung eine Zone sehr hohen Drucks
auf. Wenn der aus dem hinteren Hohlkörperabschnitt
gebildete Stachel oder ein sonstiges Sekundärgeschoß
eine solche Zone sehr hohen Drucks passieren müßte,
würde es jedoch abgebremst und damit wirkungslos werden.
Dadurch, daß sich der Hohlkörper erfindungsgemäß direkt
hinter der vorderen Hauptauskleidung bzw. -belegung der
Hohlladung befindet, vorzugsweise die Spitze der
vorderen Auskleidung bzw. Belegung sogar umschließt,
kann sich jedoch unmittelbar hinter der Spitze der
vorderen Auskleidung bzw. Belegung nicht diese Zone
hohen Drucks aufbauen. Damit wird die Auswirkung der
Detonationswelle auf das Sekundärgeschoß zumindest
abgeschwächt. Allerdings ist es dabei von Bedeutung, daß
auch das Volumen, das der Abschnitt des Hohlkörpers
zwischen seinem hinteren Abschnitt und der Spitze der
vorderen Hauptauskleidung bzw. -belegung einschließt,
entsprechend groß ist. Dieser Abschnitt des Hohlkörpers
kann dabei mehr oder weniger zylindrisch oder
halbkugelschalenförmig sich von dem hinteren Abschnitt
des Hohlkörpers zur Hauptauskleidung bzw. -belegung
erstrecken. Vorzugsweise ist das Volumen dieses
Abschnitts jedoch größer als ein Kegel, der mit seiner
Basis an dem hinteren Abschnitt des Hohlkörpers und mit
seiner Spitze an der Spitze der vorderen
Hauptauskleidung bzw. -belegung der Hohlladung sitzt.
Um zu verhindern, daß das aus dem hinteren Abschnitt des
Hohlkörpers gebildete Sekundärgeschoß durch Teile
gestört wird, die bei der Detonation der Sprengladung
aus dem Hohlkörperabschnitt zwischen dem hinteren
Abschnitt und der Hauptauskleidung bzw. -belegung
gebildet werden, ist dieser Abschnitt
vorzugsweise als Kunststofformteil ausgebildet, da bei
der Detonation gebildete Kunststoffteile das
Sekundärgeschoß von vornherein weniger beeinträchtigen
als Metallteile.
Zugleich wird durch den Hohlkörper sichergestellt, daß
sich der Sprengkörper an ihm abstützen kann, also keine
Sprengstoffteilchen in den Hohlraum vor dem das
Sekundärgeschoß bildenden hinteren Hohlkörperabschnitt
gelangen. Auch stützt sich damit der hintere
Hohlkörperabschnitt, aus dem das Sekundärgeschoß
gebildet wird, sicher an der vorderen Auskleidung bzw.
Belegung ab.
Ferner ist es vorteilhaft, die vordere Hauptauskleidung
bzw. -belegung der Hohlladung kegelstumpfförmig
auszubilden, wobei die dem Hohlkörper zugewandte
Stirnseite des Kegelstumpfes zugleich die Vorderseite
des Hohlkörpers abschließen kann. Dies ist deswegen ohne
nennenswerte Leistungsminderung möglich, weil der aus
dem hinteren Teil der Hauptauskleidung gebildete Bolzen
ohnehin eine relativ geringe Effektivität aufweist bzw.
in seiner Leistung von dem Sekundärgeschoß noch am
ehesten beeinträchtigt wird. Zugleich kann damit eine
kürzere Bauweise der Ladung erreicht werden.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung näher
erläutert. Darin zeigen
Fig. 1 und 2 jeweils schematisch
einen Längsschnitt durch eine Hohlladung nach einer
ersten bzw. einer zweiten Ausführungform der Erfindung.
Gemäß Fig. 1 weist eine rotationssymmetrische Hohlladung
mit der Rotationsachse 1 in einer Hülle 2 eine
Hauptladung 3 auf. An der vorderen, dem nicht
dargestellten Ziel zugewandten Seite ist die Hauptladung
3 mit einer trichterförmigen Ausnehmung versehen, in der
eine trichterförmige Auskleidung 4 eingesetzt ist. An
der hinteren Seite der Hauptladung 3 ist eine
plattenförmige Übertragungsladung 5 angeordnet, die
durch einen Detonator 6 gezündet wird.
Zwischen der vorderen Auskleidung 4 und ihrer hinteren
Seite ist die Hauptladung 3 mit einer weiteren
Ausnehmung 7 versehen und die Übertragungsladung 5 auf
der der Hauptladung 3 zugewandten Seite mit einer der
Ausnehmung 7 gegenüberliegenden Ausnehmung 8.
In den Ausnehmungen 7 und 8 in der Hauptladung 3 und der
Übertragungsladung 5 ist ein Hohlkörper 9 angeordnet,
der sich an der vorderen Auskleidung 4 abstützt.
Der Hohlkörper 9 besteht aus einem kegelförmigen, mit
seiner Spitze dem Detonator 6 zugewandten hinteren
Abschnitt 10 und einem Abschnitt 11 zwischen dem
hinteren Abschnitt 10 und der vorderen Auskleidung 4.
Der hintere Abschnitt 10 ist dabei in der Ausnehmung 8
in der Übertragungsladung 5 angeordnet und der Abschnitt
11 in der Ausnehmung 7 in der Hauptladung 3. Die
Trennebene 12 zwischen Hauptladung 3 und
Übertragungsladung 5 schneidet also den Hohlkörper 9
zwischen seinen Abschnitten 10 und 11.
Der vordere Abschnitt 11 des Hohlkörpers 9 besteht
seinerseits aus einem eher zylindrischen, d. h., genauer
gesagt, einem kegelstumpfförmigen Unterabschnitt 13 mit
gegenüber dem Abschnitt 10 geringerem Konuswinkel, der
kegelstumpfseitig an der Basis des hinteren Abschnitts
10 anschließt und einem weiteren Unterabschnitt 14, der
ebenfalls kegelstumpfförmig ausgebildet ist, jedoch
entgegengesetzt gerichtet zum Unterabschnitt 13, d. h.,
er schließt mit seiner Basis an der Basis des
Unterabschnitts 13 an und verjüngt sich zur Auskleidung
4 hin, wobei er mit seinem vorderen, kegelstumpfförmigen
Ende die Auskleidung 4 vor deren Spitze ringförmig
umschließt. Die Ausnehmung 7 in der Hauptladung 3
besteht also aus zwei den Unterabschnitten 13 und 14 des
Hohlkörpers 9 entsprechenden kegelstumpfförmigen
Abschnitten.
Der hintere Abschnitt 10 des Hohlkörpers 9 besteht aus
Metall und ist als weitere stachelbildende Auskleidung
oder projektil- oder splitterbildende Belegung ausgebil
det. An der Innenseite ist der hintere Abschnitt 10 mit
einer Brandmasse 15 versehen. Stattdessem kann der hin
tere Abschnitt 10 auch nur als Brandmasse-Belegung aus
gebildet sein.
Der Abschnitt 11 des Hohlkörpers 9 wird aus zwei den
Unterabschnitten 13 und 14 entsprechenden konischen
Kunststoffringen zusammengesetzt. Zur Montage der Ladung
werden die den Unterabschnitten 13 und 14 entsprechenden
Kunststoffringe von der Rückseite bzw. Vorderseite der
Hauptladung 3 in die Ausnehmung 7 eingesetzt und z. B.
durch Kleben verbunden, worauf der hintere Abschnitt 10
mit dem Abschnitt 13 beispielsweise gleichfalls durch
Kleben verbunden wird.
Bei Initiierung der Übertragungsladung 5 durch den
Detonator 6 läuft die Detonationswelle einerseits auf
den hinteren als Auskleidung bzw. -belegung
ausgebildeten Abschnitt 11 des Hohlkörpers 9 zu und
andererseits um den Hohlkörper 9 herum in Richtung der
Auskleidung 4. Sie trifft damit im wesentlichen
senkrecht auf die Auskleidung 4 der Hohlladung unter
Bildung eines Hohlladungsstachels hoher Leistung auf.
Zugleich wird durch das Auftreffen der Detonationswelle
auf den hinteren Abschnitt 11 des Hohlkörpers 9 daraus
ein mehr oder weniger partikulierter Stachel bzw. ein
mehr oder weniger partikuliertes Projektil gebildet,
ggfs. auch Splitter. Durch die geringe Geschwindigkeit
dieser Partikel bzw. Splitter gegenüber der
Detonationsgeschwindigkeit gelangen die aus dem hinteren
Abschnitt 11 des Hohlkörpers 9 gebildeten Partikel bzw.
Splitter jedoch erst dann am vorderen Ende des
Hohlkörpers 9 an, wenn der aus der Auskleidung 4
gebildete Stachel im wesentlichen bereits abgegangen ist.
Damit wird die Bildung des Hauptstachels aus der
Auskleidung 4 nicht durch das aus dem hinteren Abschnitt
10 des Hohlkörpers 9 gebildete, mehr oder weniger
partikulierte Sekundärgeschoß beeinträchtigt. Zugleich
wird durch das relativ große Volumen, das der Abschnitt
11 des Hohlkörpers 9 einschließt und die Ausbildung
dieses Abschnitts aus Kunststoff sichergestellt, daß
Teile, die aus dem Abschnitt 11 gebildet werden, in den
mittleren Bereich des vom Hohlkörper 9 umschlossenen
Hohlraums erst dann gelangen, wenn das aus dem hinteren
Abschnitt 10 gebildete Sekundärgeschoß diesen Hohlraum
bereits passiert hat.
Wie in Fig. 1 dargestellt, muß deshalb das Volumen, das
der Abschnitt des Hohlkörpers 9 zwischen dem hinteren
Abschnitt 10 und der Auskleidung 4 einschließt, relativ
groß sein, vorzugsweise größer als das Volumen des
gestrichelt dargestellten Trichters 16, der mit seiner
Basis an der Basis des hinteren Abschnitts 10 des
Hohlkörpers 9 und mit seiner Spitze an der Spitze der
Auskleidung 4 anschließt.
Auf diese Weise wird das aus dem hinteren Abschnitt 10
des Hohlkörpers 9 gebildete Sekundärgeschoß in Richtung
des eigentlichen Hohlladungsstachels beschleunigt und
trifft unmittelbar nach diesem auf das Ziel auf, wodurch
eine größere Eindringtiefe, ein größerer Lochdurchmesser
bzw. weitere Schäden im Zielinneren durch das
Sekundärgeschoß bzw. die Brandmasse entstehen.
Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform unterscheidet
sich von derjenigen nach Fig. 1 im wesentlichen dadurch,
daß die vordere Auskleidung 4′ kegelstumpfförmig
ausgebildet ist und sich der Abschnitt des Hohlkörpers
9′ vor dem hinteren Abschnitt 10′ aus einem mit seiner
Basis an der Basis des hinteren konischen Abschnitts 10′
anschließenden kegelstumpfförmigen Abschnitt 13′ und
einer vorderen nicht unbedingt notwendigen Stirnfläche 14′ besteht, die sich an der
ihr zugewandten Stirnseite des Kegelstumpfes der
Auskleidung 4 abstützt.
Claims (6)
1. Hohlladung mit einer als Hohlkörper ausgebildeten
Detonationswellenlenkung, dadurch gekennzeichnet, daß der
hintere Abschnitt (10, 10′) des sich an der
Hohlladungsauskleidung (4, 4′) oder -belegung
abstützenden Hohlkörpers (9, 9′) als weitere, projektil-
oder splitterbildende oder Brandmassebelegung ausgebildet
ist, die dem Stachel oder Projektil der Hohlladung folgt.
2. Hohlladung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abschnitt (11) des Hohlkörpers (9) zwischen seinem
hinteren Abschnitt (10) und der Hohlladungsauskleidung
(4) oder -belegung ein Volumen einschließt, das größer
ist als das Volumen eines mit der Basis an der Basis des
hinteren Abschnitts (10) und mit der Spitze an der Spitze
der Hohlladungsauskleidung (4) oder -belegung
angeordneten Kegels (16).
3. Hohlladung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (9) mit seinem
vorderen Ende die Spitze der Hohlladungsauskleidung (4)
oder -belegung umschließt.
4. Hohlladung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlladungsauskleidung (4′) oder -belegung
kegelstumpfförmig ausgebildet ist und sich der Hohlkörper
(9′) an der ihm zugewandten Stirnseite des Kegelstumpfes
der Hohlladungsauskleidung (4′) oder -belegung abstützt.
5. Hohlladung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abschnitt (11, 13′) des
Hohlkörpers (9, 9′) zwischen seinem hinteren Abschnitt (10, 10′)
und der Hohlladungsauskleidung (4, 4′) oder -belegung aus
Kunststoff gebildet ist.
6. Hohlladung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sprengkörper (3, 5) durch eine
Trennebene (12) geteilt wird, die den Hohlkörper (9, 9′)
zwischen seinem hinteren Abschnitt (10, 10′) und dem
Abschnitt (11, 13′) schneidet, der zwischen dem hinteren
Abschnitt (10, 10′) und der Hohlladungsauskleidung (4,
4′) oder -belegung angeordnet ist.
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DE19893932825 DE3932825A1 (de) | 1989-09-30 | 1989-09-30 | Hohlladung |
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---|---|---|---|
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Publications (2)
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DE3932825A1 DE3932825A1 (de) | 1991-04-11 |
DE3932825C2 true DE3932825C2 (de) | 1992-11-05 |
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ID=6390653
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19893932825 Granted DE3932825A1 (de) | 1989-09-30 | 1989-09-30 | Hohlladung |
Country Status (1)
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DE3127280C1 (en) * | 1981-07-10 | 1989-09-28 | Messerschmitt Boelkow Blohm | Shaped charge |
DE3408865A1 (de) * | 1984-03-10 | 1985-09-12 | Rheinmetall GmbH, 4000 Düsseldorf | Hohlladung |
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Owner name: DEUTSCHE AEROSPACE AG, 8000 MUENCHEN, DE |
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Owner name: DAIMLER-BENZ AEROSPACE AKTIENGESELLSCHAFT, 80804 M |
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8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |