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DE19734096C1 - Erfassungssystem - Google Patents

Erfassungssystem

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DE19734096C1
DE19734096C1 DE19734096A DE19734096A DE19734096C1 DE 19734096 C1 DE19734096 C1 DE 19734096C1 DE 19734096 A DE19734096 A DE 19734096A DE 19734096 A DE19734096 A DE 19734096A DE 19734096 C1 DE19734096 C1 DE 19734096C1
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sensor
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vehicle
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Eckart Dr Hiss
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Sensorentechnologie Gettorf GmbH
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F3/00Vehicles particularly adapted for collecting refuse
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65F3/001Vehicles particularly adapted for collecting refuse for segregated refuse collecting, e.g. vehicles with several compartments
    • B65F2003/003Footboards

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electronic Switches (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Erfassungssystem für die Anwendung insbesondere bei Abfallsammelfahrzeugen, zur Erfassung von Personen die auf einem rückwärtig am Fahrzeug angebrachten Tritt stehen, mit Sensoren, die fest an der Trittkonstruktion oder dem Fahrzeug angebracht sind und wo die Sensorsignale einer Auswerteelektronik zugeführt sind, die eine Schaltvorrichtung aufweist, die in die Steuerung des Fahrzeugantriebes oder dessen Aufbau eingreift.
Erfassungsysteme der eingangs genannten Art werden als Schutz­ einrichtungen bei Kraftfahrzeugen verwendet, um Personen­ schäden zu verhindern, die bei der Vorwärts- und Rückwärts­ fahrt solcher Fahrzeuge eintreten können. Solche Schutzein­ richtungen sind in verschiedenen Schriften beschrieben worden. In der gattungsgemäßen DE 41 21 720 C2 ist ein Kontaktschalter beschrieben, der an dem Halter eines Trittes befestigt ist und der durch eine Schaltfahne betätigt wird, die an dem Trägerarm des Trittes fest angebracht ist. Beim Einführen der Schaltzunge, die kodiert sein kann, in den Kontaktschalter wird über einen Kontakt dieses Schalters ein Relais betätigt, welches seiner­ seits an einen Kontaktgeber angeschlossen ist, der ein Brems­ ventil aktiviert. Die Schaltung ist so ausgelegt, daß nur bei hochgeklapptem Tritt eine Rückwärtsfahrt möglich ist, während bei heruntergeklapptem Tritt die Rückwärtsfahrt nicht möglich ist. Diese mechanische Lösung hat zwei wesentliche Nachteile, die eine Manipulation begünstigen. So ist es denkbar, daß sich der Benutzer eine mitführbare Nachbildung der Schaltzunge verschafft, und diese in den Kontaktschalter einführt, wenn er jederzeit auf dem Tritt, auch bei Rückwärtsfahrt mitfahren will.
Ein anderer Nachteil besteht darin, daß in diesem Fall keine Möglichkeit besteht, eine elektrische, periodische Funktionprüfung des Systems durchzuführen. In der DE 37 29 107 ist eine Vorrichtung beschrieben, die ein zweischalig aus­ gebildetes Trittbrett aufweist, wobei ein Teil des Tritt­ brettes durch Federn gelagert ist, die bei einer Gewichtsbe­ lastung des Trittes heruntergedrückt werden und in diesem Zustand einen Kontaktschalter betätigen. Dieser Schalter steht in Verbindung mit der Fahrzeugsteuerung und unterbin­ det bei Überschreiten einer definierten Auflast die Rück­ wärtsfahrt des Fahrzeuges und erlaubt gleichzeitig nur eine begrenzte Geschwindigkeit für die Vorwärtsfahrt. Auch diese technische Lösung ist manipulierbar, z. B. dadurch, daß das Herunterdrücken der doppelt ausgeführten Trittstufe durch Zwischenschieben eines Paßstückes blockiert wird, oder daß Zwischenräume durch Schmutzteile wie z. B. Steine zugesetzt sind. In diesem Zustand ist eine periodische elektrische Funktionsüberprüfung nicht möglich.
In der DE 39 18 998 C2 und DE 37 29 107 C2 sind Rückfahrsicherungen für Kraftfahrzeuge beschrieben, bei denen für die Personenerfassung Sensoren verwendet sind, die aber nicht periodisch auf ihre Funktion überprüfbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, die oben beschriebenen Nachteile zu vermeiden und ein System anzugeben, das die Position des Trittes und/oder eine auf dem Tritt stehende Person sicher er­ faßt, wobei das Erfassungssystem entweder aus dem Tritt allein, der Personenerfassung allein oder einer Kombination von beiden besteht und daß das System in der Weise ausgebildet ist, daß Ausfälle an der elektronischen Auswertung, wie auch vorge­ nommene Manipulationen an dem System oder an Teilen von diesem erkannt werden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind in den Ansprüchen 2-16 angegeben.
Die gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, daß für das Er­ fassungssystem ein oder mehrere Sensoren verwendet sind, wo ein Sensor aus mindestens zwei Teilen gebildet ist, wobei mit dem Tritt mindestens ein erstes Sensorteil und mit Fahrzeugaufbau mindestens ein zweites Sensorteil verbunden ist. Diese mindestens zwei Sensorteile sind miteinander berührungslos gekoppelt, wobei diese Kopplung magnetischer, elektromagnetischer, optischer oder akustischer Art sein kann. Mindestens das eine der zwei Sensorteile ist elektrisch mit einer Auswerteelektronik verbunden, die in wieder­ kehrenden zeitlichen Intervallen auf einen Prüfzyklus um­ schaltet. Die Auswerteelektronik, die vorzugsweise zusammen mit den Detektoren oder Sensoren, die die oben beschriebene Kopplung realisieren, in ein gemeinsamens Sensorgehäuse ein­ gebaut ist, ist elektrisch mit einer Schaltvorrichtung ver­ bunden, die durch elektrische Schaltsignale, vorzugsweise durch das Unterbrechen geschlossener Stromkreise durch Relaiskontakte, in die Fahrzeugsteuerung eingreift. Dieser Eingriff erfolgt insbesondere dann, wenn die Kopplung oder die elektrische Verbindung mindestens eines ersten und eines zweiten Sensorteils miteinander unterbrochen ist und/oder wenn während des Prüfzyklus eine Fehlfunktion identifiziert wird und/oder wenn mindestens ein Sensor eine Person erfaßt. Eine solche Fehlfunktion kann insbesondere darin bestehen, daß bei bestehender Kopplung und elektrischer Verbindung der Sensorteile z. B. im optischen Empfänger ein Bauteil aus­ gefallen ist, das verhindert, daß der optische Empfänger in einen sicheren Zustand übergehen kann, der z. B. darin besteht, daß in diesem Fall die Schaltvorrichtung einen geschlossenen Stromkreis unterbricht.
Der oben beschriebene Prüfzyklus gewährleistet daher die sichere Aussage, daß beim Versagen des Erfassungssystems, d. h. beim Ausfall eines irgendwo innerhalb des Systems angeordneten Bauelementes, daß in diesem Fall der in die Fahrzeugsteuerung eingreifende Schaltkontakt nachweislich anspricht, vorzugsweise in den geöffneten Zustand über­ gehen würde. Die Fahrzeugsteuerung von Abfallsammelfahr­ zeugen ist heute überwiegend so ausgebildet, daß diese Steuerung überwiegend durch Mikroprozessoren, die sich sicherheitstechnisch selbst überprüfen, realisiert ist. Solche Steuerungssysteme stellen Anschlußpunkte, auch als Schnittstellen bezeichnet, zur Verfügung, deren An­ steuerung es erlaubt, unterschiedliche Betriebsfunktionen des Fahrzeuges zu beeinflussen, wie z. B. die Einleitung oder Blockierung der Rückwärtsfahrt, die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder Motordrehzahl, das Einstellen einer höchsten Grenzgeschwindigkeit, die Einleitung der Bremsfunktion oder die Ansteuerung von Zusatzeinrichtungen, An- oder Aufbauten, wie z. B. hydraulisch oder mechanisch betriebene Abfallverdichtungseinrichtungen und insbesondere deren Stillsetzung. Die Ansteuerung dieser Schnittstellen­ anschlüsse erfolgt in der Regel durch Verbindung dieser Punkte mit Versorgungsspannung, wobei modernere Sicherheits­ konzepte vorsehen, eine bereits anliegende Versorgungs­ spannung durch einen sicherheitsüberprüften Schaltkontakt zu unterbrechen. Die oben bezeichnete Schaltvorrichtung ist daher so ausgebildet, daß sie die unterschiedlichen Anschlußpunkte ansteuern kann indem sie sowohl stromkreis­ schließende wie auch stromkreisöffnende Schaltkontakte zur Verfügung stellt.
In welcher Weise eine Fahrzeugschnittstelle angesteuert wird, definiert daher der Fahrzeughersteller.
In einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, neben den oben bezeichneten berührungslos arbeitenden Sensoren, auch Kraftaufnehmer oder Winkelaufnehmer zu ver­ wenden. Solche Ausbildungen sind in den Anwendungsbeispielen dargestellt. Eine besondere Lösung besteht darin, daß ober­ halb jedes Trittes ein Sensor an der Fahrzeugwandung ange­ bracht ist, der während des Prüfzyklus als optischer Empfänger für optische Sender geschaltet ist, die außerhalb des Sensorgehäuses vorzugsweise in dem Tritt eingebaut sind. Ist der Prüfzyklus beendet, werden Sendedioden eingeschaltet, die zusammen mit dem optischen Empfänger einen optischen Reflexiontaster bilden. Diese Sendedioden sind zusammen mit den Empfangsdioden des optischen Empfängers vorzugsweise in einem Gehäuse eingebaut. Die nachfolgend beschriebenen Anwendungsbeispiele sind schematischer Natur und beschränken nicht den Umfang der Erfindung.
Anhand von Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher er­ läutert.
Fig. 1 zeigt den rückwärtigen Teil eines Abfallsammelfahr­ zeugs in seitlicher Ansicht. Der hochstellbare Tritt (3), auf dem die Müllwerker während des Betriebes unter bestimmten Bedingungen mitfahren dürfen, ist über den Ausleger (4) und die Drehachse (5) mit dem Befestigungsteil (2) verbunden, das an das Fahrzeug angeschweißt oder fest angeschraubt ist. Der Tritt kann in diesem dargestellten Fall um die Drehachse (5) nach unten vestellt werden, so daß in dieser Position ein Mitfahren möglich ist.
In Fig. 2 ist unterhalb der Trittoberfläche jedoch innerhalb des Trittrahmens des Trittes (3) ein Neigungssensor (7) ein­ gebaut. Im einfachsten Fall kann ein Quecksilberschalter ver­ wendet werden, wenn die Betriebsbedingungen einen größeren Winkelbereich von z. B. 40° bis zum Ansprechen zulassen. Der Sensor (7) ist so ausgelegt, daß er im hochgestellten Zustand in der höchstmöglichen Position einen Schaltkontakt schließt oder eine geeignete Signalamplitude abgibt, die diesen hoch­ gestellten Zustand identifiziert. In diesem hochgestellten Zustand ist der Tritt nicht benutzbar. Um sicher zu stellen, daß dieser Sensor tatsächlich funktioniert, werden im ein­ fachsten Fall zwei Sensoren elektrisch in Serie geschaltet, so daß man davon ausgehen kann, daß beim Ausfall eines Sensors der zweite Sensor immer noch in Funktion ist und damit eine sichere Funktion gegeben ist. Dieses Prinzip der doppelten Sensoranordnung kann auch für die folgenden Anwendungsbeispiele genutzt werden.
Fig. 3 zeigt eine Anordnung, in der ein induktiver, auf einem elektromagnetischen Prinzip beruhender Sensor ver­ wendet wird, wobei diese Anordnung ebensogut für ein optisches, magnetisches oder akustisches Prinzip verwendet werden kann. In der Trittoberfläche (3) ist ein erstes Sensorteil (8) oberflächen­ bündig eingebaut. Es ist über die Auswerteelektronik (21) elek­ trisch mit einem zweiten Sensorteil (9), das in die Fahrzeug­ wandung eingebaut ist, verbunden. Bei Annäherung des ersten Sensorteils (8) an das zweite Sensorteil (9) wird entweder über die Auswerteelektronik (21) oder das Sensorteil (9) ein Signal erzeugt, das den hochgestellten Zustand des Trittes (3) identifiziert. Sobald der Tritt (3) heruntergestellt ist, leitet die Auswerteelektronik (21) ein Schaltsignal an die Schaltvorrichtung (22) weiter, die vorzugsweise mit mindestens einem Relais bestückt ist, das zwangsgeführte Kontakte auf­ weist, wobei in dieser Darstellung zwei Schaltkontakte über die Anschlüsse (23 und 24) mit der Fahrzeugsteuerung verbunden sind, die den Motor abstellen, die Fahrtgeschwindigkeit redu­ zieren, die Rückwärtsfahrt unterbinden, die Hydraulik/Mechanik eines Zusatzaufbaus ansteuern, oder den Notstopp auslösen. Das erste Sensorteil (8) und das zweite Sensorteil (9) sind elek­ trisch miteinander verbunden und über das elektromagnetische Feld gekoppelt, das naturgemäß schwächer wird oder unterbrochen ist, wenn beide Teile sich voneinander entfernen. Der zulässige Abstandsbereich für diese beiden Sensorteile beträgt hier max. 40 mm, so daß ein sehr kleiner Winkelbereich festgelegt ist, der als korrekte Hochstellposition des Trittes erkannt wird. Ungenauigkeiten der Trittposition, die z. B. durch die Kon­ struktion oder durch Verschleiß bedingt sind, werden durch diesen großen Toleranzbereich ausgegleichen. Dieses Verfahren ist z. B. geeignet, wenn der Tritt nicht hochgestellt sondern seitlich rotierend gedreht wird. Die Auswertelektronik (21) ist auch in der Lage, eine periodische Funktionsprüfung dieser Anordnung durchzuführen, z. B. in der Weise, daß innerhalb des Sensorteils (9) ein Sensorteil eingebaut wird, das in seiner Funktion diejenige des Sensorteils (8) simuliert.
Wird während der Prüfphase auf dieses interne Sensorteil umgeschaltet, so kann in eindeutiger Weise die elektrische Funktion der Sensoranordnung überprüft werden. In diesem Fall wird an die Schaltvorrichtung (22) nur dann ein Signal weitergeleitet, wenn das Sensorteil (9) während des Prüf­ zyklus das intern eingebaute dem Sensorteil (8) entsprechende Teil nicht erfaßt hat. Die Auswerteelektronik (21) ist mit einer Zusatzfunktion versehen, die in der Weise auf die Schaltvorrichtung (22) einwirkt, daß der Motorstopp betätigt wird, wenn während der Fahrt der Tritt verstellt wird.
Die Ansteuerung der Schaltvorrichtung (22) durch die Auswerte­ elektronik (21) kann so ausgeführt sein, daß das Schaltsignal in der Unterbrechung eines oder mehrerer geschlossener Strom­ kreise zwischen den Teilen (21, 22) besteht.
Fig. 4 zeigt in der Aufsicht das Befestigungsteil (2) und den Trittausleger (4), die über eine Achse (5) drehbar mit­ einander verbunden sind. Durch einen Splint (16) ist die Drehachse (5) mit dem Trittausleger (4) verbunden, so daß die Achse mitdreht, wenn der Tritt verstellt wird. Die Achse (5) ist mit einem Winkelaufnehmer (12) gekoppelt. Der Winkel­ aufnehmer ist über eine Halterung mit dem Befestigungsteil (2) verbunden. Das Befestigungsteil (2) ist an einem Ende (15) fest mit dem Fahrzeug verbunden. Das von dem Winkelaufnehmer abgegebene elektrische Signal wird entsprechend Fig. 3 über eine Auswerteelektronik und eine Schaltvorrichtung verabreitet. Der Winkelaufnehmer hat den Vorteil, daß er den gesamten Ver­ stellbereich des Trittes erfassen kann, so ist nicht nur die Identifizierung des hochgestellten oder heruntergestellten Trittes möglich, sondern es können auch Zwischenstellungen erfaßt werden. So ist es insbesondere möglich, durch Einbau einer Feder in den Trittausleger eine Gewichtsbelastung über eine kleine Winkeländerung festzustellen, in der Weise, daß z. B. die Feder kurz vor dem Endanschlag des Trägerarmes ein­ greift.
Eine besondere Technik besteht darin, mit dem Befestigungs­ teil (2) einen Kraftaufnehmer (13) fest zu verbinden. Dieser Kraftaufnehmer ist in diesem Fall mit Dehnungsmeß­ streifen realisiert. Diese Konstruktion setzt voraus, daß das Befestigungsteil (2) nur an seinem Ende (15) fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Eine Manipulation dieser Kraft­ meßanordnung ist ausgeschlossen, weil die Kraftmessung prak­ tisch weglos erfolgt. Es kann auch ein zweiter Kraftaufnehmer (14) vorgesehen sein, der an Trittausleger (4) fest ange­ bracht ist. Durch elektrischen Vergleich z. B. des Zeitverlaufes der Kraftaufnehmer Signal-Amplituden ist eine periodische kontinuierliche Funktionsüberwachung des Systems möglich. Die doppelte Anordnung der Kraftaufnehmer gewährleistet zudem eine Einfehler-Sicherheit, so daß bei Ausfall eines dieser Elemente das andere immer noch ein korrektes Signal liefert. Der elektronische Vergleich in einer Auswertungselektronik kann z. B. auch dazu benutzt werden, daß beim Ausfall eines Fühlers ein Vorwarnsignal für den Ausfall abgegeben wird. In dieser Anordnung kann eine Person z. B. dadurch erfaßt werden, daß eine Gewichtsbelastung des Trittes vorgeben ist, bei deren Überschreitung ein elektrisches Signal ausgelöst wird.
In Fig. 5 ist ein Erfassungssystem dargestellt, bei dem in der Trittstufe (3) eine oder mehrere Sendedioden eingebaut sind, die von einem oberhalb der Trittstufe angebrachten op­ tischen Sensor (18), der in diesem Fall als Empfänger ausge­ bildet ist, erfaßt werden und wo in dem optischen Empfänger ein Schaltsignal ausgelöst wird, wenn ein oder mehrere von den Sendedioden ausgehenden optischen Strahlen unterbrochen sind. Als besondere Maßnahme ist auch entsprechend Fig. 3 vorgesehen, daß der Sensor (18) abgeschaltet oder sein Aus­ gangssignal unterdrückt ist, wenn der Tritt (3) nicht betret­ bar ist und die Personenerfassung dann wirksam ist, wenn der Tritt (3) betretbar ist.
Die Auswerteelektronik (21) ist mit dem Sensor (18) und der Schaltvorrichtung (22) verbunden. Die in der Trittstufe ein­ gebauten Sendedioden (17) sind mit dem Ansteuermodul (25) ver­ bunden. Das Ansteuermodul (25) erhält die codierten Sendeim­ pulse für die Sendedioden (17) von dem Sensor (18). Während des Prüfzyklus reduziert die Auswerteelektronik (21) über das Auswertemodul (25) den Strom der Sendedioden (17), was zu einer Herabsetzung der optischen Sendeenergie führt, und si­ muliert damit eine Abschattung der Sendestrahlen. Der als op­ tischer Empfänger ausgebildete Sensor (18) löst ein Schalt­ signal aus, wenn die Abschattung zu einer Reduktion der op­ tischen Empfangsspannung führt, die eine in dem Sensorverstärker eingestellte Schaltschwelle unterschreitet. Es ist auch mög­ lich, daß die Auswerteelektronik das Schaltsignal er­ zeugt, und der Sensor (18) eine von der Empfangsenergie ab­ hängige Ausgangsspannung oder Ausgangsstrom als Ausgangs­ signal an die Auswerteelektronik liefert. Während des Prüf­ zyklus, der zur Erfassung von Fehlfunktionen des Erfassungs­ systems dient, leitet die Auswerteelektronik (3) nur dann ein Steuersignal an die Schaltvorrichtung (22) weiter, wenn der Sensor (18), während des Prüfzyklus kein Schaltsignal aus­ gelöst hat, was die Identifizierung einer Fehlfunktion des Signalweges von der Fotodiode des Sensors (18), dessen Signal­ verarbeitung und/oder des weiterführenden Auswertungsweges in der Auswertelektronik bedeutet. In einer hier nicht dargestellten Weiterbildung ist es auch möglich, den Sensor (18) als Re­ flexionstaster auszubilden und die Sendedioden (17) nur während des Prüfzyklus einzuschalten. Die Sendestrahlen der in den Sensor (18) der hier als Reflexionstaster ausgebildet ist, zusätzlich zur Empfangsdiode eingebauten Sendedioden werden in diesem Fall an einer auf dem Tritt stehenden Person reflektiert, von dem Fotoelement des Reflexionstasters detek­ tiert und in eine elektrische Spannung umgesetzt, die, wie oben beschrieben, weiterverarbeitet wird. In dieser Betriebs­ art wird das Erfassungssystem zeitlich wiederkehrend vom Reflexionsprinzip zum Schrankenprinzip umgeschaltet.
Je nach eingeschaltetem Arbeitsprinzip wird in der Auswerte­ elektronik (21) entschieden, ob es zu einer Signalweiter­ leitung an die Schaltvorrichtung (22) kommt, oder nicht, die dann über die Schaltleitungen (23, 24) Sicherheitsfunktion wie z. B. die Blockierung der Rückwärtsfahrt, die Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit oder den Notstopp über einen Eingriff in die Fahrzeugsteuerung einleitet. In diesem Zusammenhang muß sicherheitstechnisch beachtet werden, daß die Schalt­ leitungen (23, 24) so ausgeführt sind, daß die Einleitung einer Sicherheitsfunktion gleichbedeutend ist mit der Unter­ brechung des Strompfades, z. B. durch Öffnen eines Relais­ kontaktes in einem überwachten Relais, das vorzugsweise zwangs­ geführte Relaiskontakte aufweist.
Fig. 6 zeigt ein Erfassungssystem, in dem ein Sensor dargestellt ist, der aus zwei Sensorteilen (8, 9) aufgebaut ist, und wo die berührungslos erfolgende Kopplung (30) der beiden Sensorteile miteinander transformatorisch über ein magnetisches oder elektromagnetisches Feld erfolgt. Befindet sich das zweite Sensorteil (8) in einem Abstand zum ersten Sensorteil (9) der die Übertragung einer hinreichenden Energie zuläßt, in diesem Beispiel in einem Abstandsbereich bis max. 40 mm, so wird im ersten Sensorteil eine elektrische Spannung erzeugt, die ein Schaltsignal auslöst, das an die Auswerte­ elektronik (21) weitergeleitet wird. Während der Normalbe­ trieb über die Kopplung (30) der beiden Induktivitäten (27, 28) erfolgt, schaltet die Auswertelektronik während des Prüfzyklus die Induktivität (27) ab und die Induktivität (29) ein, die innerhalb des ersten Sensorteils eingebaut ist. In diesem Fall simuliert das Bauelement (29), als zusätzliches Bauelement in dem ersten Sensorteil, die Anwesenheit des Bauelementes (27), wobei in beiden Fällen die Energie von der Induktivität (28) aufgenommen oder im Falle eines Betriebs mit Resonanzkreisen, entzogen wird. Ist die elektrische Verbindung der Einheiten (8, 26) unterbrochen, reißt die Kopplung (30) ab, was eine Personener­ fassung simuliert.
Sind die Bauelemente (27, 28) als Resonanzkreise ausgebildet, so entfällt die elektrische Verbindung zwischen den Teilen (8, 26). Es ist auch möglich, die Bauelemente (27, 29) durch Sendedioden und das Bauelement (28) durch eine Fotodiode als sensorische Elemente zu ersetzen. Die Kopplung erfolgt dann optisch. In einer Weiterbildung der verwendeten Technik kann das über die Koppelstrecke (30) übertragene Signal codiert werden, so daß eine zusätzliche Möglichkeit zur Identifizierung des zweiten Sensorteils gegeben ist, die in der Weise ausgeführt sein kann, daß eine eine elektronische Vergleichsschaltung vor­ gesehen ist, die das gesendete und empfangene Signal auf Iden­ tität z. B. der Impulsmuster überprüft und bei Nichtüberein­ stimmung ein Fehlersignal abgibt. Eine äußere Manipulation des Erfassungssystems mit einfachen Mitteln ist allen Fällen ausgeschlossen. Der sichere Zustand kann in dieser Konfiguration als das Nichtvorhandensein der Kopplung (30) der beiden Elemente (27, 28) miteinander definiert werden. Im Fehlerfall unterbricht die Schaltvorrichtung (22) die die Fahrzeugsteuerung ansteuernden Stromkreise (23, 24). Sensorteil (9) und die Auswerteelektronik (21) mit dem Schalter (26) sind vorzugsweise in einem gemein­ samen Gehäuse eingebaut.

Claims (16)

1. Erfassungssystem, insbesondere für Abfallsammelfahrzeuge, das die Rückwärtsfahrt des Fahrzeuges unterbindet und nur eine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit für die Vorwärts­ fahrt zuläßt, wenn mindestens eine Person auf einem rück­ wärtig an dem Fahrzeug angebrachten Tritt steht und/oder wo der Tritt verstellbar ausgebildet in eine Position ge­ bracht werden kann, in der er nicht benutzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß für das Erfassungssystem ein oder mehrere Sensoren (7, 18) verwendet sind, wobei ein Sensor aus mindestens zwei Teilen gebildet ist, wobei mit dem Tritt mindestens ein erstes Sensorteil (8) und mit dem Fahrzeugaufbau mindestens ein zweites Sensorteil (9) fest verbunden ist und wobei mindestens zwei Sensorteile be­ rührungslos miteinander gekoppelt sind, daß mindestens ein Sensorteil elektrisch mit einer Auswerteelektronik (21) verbunden ist, die in wiederkehrenden zeitlichen Intervallen auf einen Prüfzyklus umschaltet, daß die Auswerteelektronik elektrisch mit einer Schaltvorrichtung (22) verbunden ist, die durch elektri­ sche Schaltsignale in die Fahrzeugsteuerung eingreift und daß die Auswerteelektronik nur dann die Schaltvorrichtung ansteuert, wenn die Kopplung oder die elektrische Verbindung der mindestens zwei Sensorteile miteinander unterbrochen ist und/oder wenn während des Prüfzyklus eine Fehlfunktion iden­ tifiziert wird und/oder wenn mindestens ein Sensor eine Person erfaßt.
2. Erfassungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorteile (8, 9) miteinander elektrisch, magnetisch, optisch, elektromagnetisch oder akustisch gekoppelt sind und daß min­ destens ein Sensorteil bei Unterbrechnung der Kopplung sein Ausgangssignal ändert.
3. Erfassungssystem nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß während des Prüfzyklus mindestens in einem Sensorteil elektrisch das Vorhandensein oder die Unterbrechung der Kopplung überprüft wird, vorzugsweise durch Simulation der Funktion eines Sensorteils.
4. Erfassungssystem nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Sensorteile elektrisch miteinander verbun­ den sind.
5. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ansteuerung der Schaltvorrichtung in der Unterbrechung eines oder mehrerer geschlossener Stromkreise besteht und daß die Schaltvorrichtung elektrisch mit der Fahr­ steuerung in der Weise verbunden ist, daß sie die Rückwärts­ fahrt, die Höchstgeschwindigkeit, Bremsfunktion oder die Hydraulik/­ Mechanik eines Aufbaus, wie z. B. einen Verdichter, ansteuert.
6. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in der Trittstufe (3) Sendedioden eingebaut sind, die von einem oberhalb der Trittstufe angebrachten op­ tischen Empfänger (18) erfaßt werden und wo in dem Empfänger eine Schaltfunktion ausgelöst wird, wenn ein oder mehrere von den Sendedioden ausgehenden optischen Strahlen unterbrochen sind.
7. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß oberhalb des Trittes ein Sensor (18) an der Fahrzeugwandung (6) angebracht ist, der während des Prüfzyklus als optischer Empfänger und zeitlich danach als Reflexions­ taster geschaltet ist.
8. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Sensorteil und eine Aus­ werteelektronik in einem Gehäuse eingebaut sind.
9. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Winkelaufnehmer (12) mit der Tritt­ konstruktion verbunden ist, wobei der Aufnehmer vorzugsweise mit der Achse (5) und dem Befestigungsteil (2) verbunden ist.
10. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Trittes mindestens ein Neigungsaufnehmer (7) angebracht ist, und daß vorzugsweise zwei Neigungsaufnehmer elektrisch in Serie geschaltet sind.
11. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Trittkonstruktion weglos arbei­ tende Kraftaufnehmer (13), insbesondere unter Verwendung von Dehnungsmeßstreifen, fest verbunden sind, wo vorzugsweise ein erster Kraftaufnehmer fest mit den Befestigungsteil (2) und ein zweiter fest mit dem Trittausleger (4) verbunden ist.
12. Erfassungssystem nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Aufnehmer mit einer Vergleichsschaltung elektrisch verbunden sind, die die Signal-Amplituden der von den Aufnehmern gelieferten Ausgangssignale während des Prüfzyklus miteinander vergleicht.
13. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-12, da­ durch gekennzeichnet, daß während des Prüfzyklus in dem ersten Sensorteil ein zusätzliches Bauelement eingeschaltet ist, das auf das sensorische Element des ersten Sensorteils einwirkt.
14. Erfassungssystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-13, dadurch kennzeichnet, daß der in den Sendedioden fließende Strom in einen Prüfzyklus periodisch verändert ist.
15. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswertelektronik (21) während des Prüfzyklus nur dann ein Signal, das vorzugsweise aus der Unter­ brechung eines geschlossenen Stromkreises besteht, an die Schaltvorrichtung weiterleitet, wenn eine Fehlfunktion des Systems identifiziert ist.
16. Erfassungssystem nach mehreren der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (18) an die Auswerteelektronik (21) ein analoges Signal abgibt.
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