DE4107320C2 - Vorrichtung zum kontinuierlichen Nachfüllen von Flüssigstickstoff in Kühlkammern - Google Patents
Vorrichtung zum kontinuierlichen Nachfüllen von Flüssigstickstoff in KühlkammernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Nachfüllen von
Flüssigstickstoff in Kühlkammern, insbesondere Kühlkammern an Mikrotomen
und Ultramikrotomen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
An Mikrotomen, insbesondere Ultramikrotomen, verwendet man zum
Schneiden bei Temperaturen zwischen -50 und -190 DEG C Kühlkammern, in
denen lediglich der Bereich des Objektes und Messers (Volumen etwa 1 Liter)
mittels Flüssigstickstoff (hinfort N2fl) auf die erforderliche tiefe Temperatur
abgesenkt wird. Demgegenüber bleiben das Mikrotom, insbesondere
Ultramikrotom, selbst einschließlich seiner Präzisionsmechanik auf
Raumtemperatur (vgl. hierzu DE 29 06 153 A1,
DE 32 34 457 C2 sowie H. Sitte und
K. Neumann, Ultramikrotome und apparative Hilfsmittel für die
Ultramikrotomie. In: G. Schimmel und W. Vogell, Methodensammlung der
Elektronenmikroskopie, Lieferung 11, S. 1-248, Wissenschaftliche Verlags-
GmbH, Stuttgart, 1983, insbesondere S. 69-91). Die in den Druckschriften DE 32 34 457 C2
und DE 29 06 153 A1 beschrieben Kühlkammern weisen N2fl-
Behälter mit einem Volumen zwischen etwa 0,1 und 1 Liter auf und
verbrauchen etwa 1 bis 10 Liter N2fl/h. Der N2fl wird in der Regel aus einem
Dewargefäß mittels eines in diesem Gefäß erzeugten Überdruckes oder
mittels einer Kryogenpumpe in die Kühlkammer überführt. Diese N2fl-Füllung
geschieht im Hinblick auf den geringen N2fl-Bedarf (etwa 10 bis 200 ml N2fl
pro Minute) diskontinuierlich und wird durch zumindest einen in der
Kühlkammer angeordneten N2fl-Niveausensor gesteuert.
Bei Unterschreiten des N2fl-Minimalfüllstandes wird die Nachfüllung
automatisch gestartet und so lange fortgesetzt, bis der gewünschte Füllstand
signalisiert wird. Diese Füllvorgänge wiederholen sich in Abständen zwischen
etwa 1 und 30 Minuten. Zwischen zwei Nachfüllvorgängen erwärmt sich auch
bei guter thermischer Isolation das Nachfüllrohr zwischen Dewar und
Kühlkammer. Beim Beginn des nächstfolgenden Füllvorganges verdampft
daher so lange N2fl, bis das Rohr wieder auf -196 DEG C abgekühlt ist. Das
Sieden des N2fl im Nachfüllrohr bewirkt kurzfristige Druckschwankungen, die
sich auf den N2fl-Tank der Kühlkammer übertragen. Zusätzlich bewirkt das
Anheben des N2fl-Niveaus in der Kühlkammer eine Änderung der
thermischen Verhältnisse. Beide Vorgänge bewirken durch mechanische und
thermische Unregelmäßigkeiten zumindest eine unregelmäßige Schnittfolge,
oftmals den Ausfall von Schnitten sowie generell Verschiebungen der
Präparat- und Messertemperaturen.
Aus der DE 40 12 600 A1 ist eine Kühlkammer an einem Mikrotom bekannt.
Die Kühlkammer weist eine Öffnung auf, über die beim Nachfüllen von
flüssigem Stickstoff verdrängtes Gas schnell entweichen kann. Mit diesem
schnellen Entweichen soll erreicht werden, dass turbulente Gasströmungen
das Temperaturgleichgewicht im Kühlkammerraum nicht beeinflussen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs geschilderten
Gattung zu realisieren, welche derartige Mängel nicht aufweist, indem sie
durch einen kontinuierlichen und nicht alternierenden N2fl-Strom das N2fl-
Niveau in dem Tank der Kühlkammer über längere Zeit praktisch konstant hält
und hierdurch mechanische wie thermische Einflüsse minimiert.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen des
erfindungsgemäßen Systems anhand der Zeichnungen. In diesen
Zeichnungen zeigt
Fig. 1: einen schematischen Schnitt durch ein N2fl-Füllsystem nach dem
Stand der Technik,
Fig. 2: eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems
sowie
Fig. 3: eine spezielle Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems mit
einem Vakuum-Mantel-Rohr zwischen Dewar und Kühlkammer.
Der Aufbau des in Fig. 1 schematisch dargestellten Systems ist
herkömmlicher Art. Im Dewargefäß 1 befindet sich N2fl 2. Das Gefäß 1 kann
durch den Deckel 3 gasdicht verschlossen werden. Beim Schließen des
Ventils 4 baut sich im Gefäß 1 durch das laufend aus N2fl gebildete
gasförmige Stickstoff 5 (hinfort N2g) ein Überdruck auf, der schließlich einen
N2fl-Transfer durch das Rohr 6 in den Tank 7 der Kühlkammer bewirkt. Um
diesen Füllvorgang zu beschleunigen, wird durch die Heizpatrone 8 zusätzlich
N2g erzeugt. Ein Druckschalter 9 begrenzt hierbei durch Ausschalten des
Heizstromes der Patrone 8 den Überdruck. Er verhindert eine zu rasche
Füllung oder den Aufbau eines Druckes, dem das Gefäß 1 nicht standhält. Die
Füllung wird durch die Elektronik 10 beispielsweise wie folgt gesteuert: Sowie
der N2fl-Spiegel im Tank 7 unter den Sensor 11 absinkt, wird das Ventil 4
geschlossen und durch die Heizpatrone 8 der erforderliche Druck erzeugt.
Beim Erreichen dieses Druckes wird die Heizung ausgeschaltet bzw. bei
Unterschreiten wieder eingeschaltet. Durch die Füllung hebt sich der N2fl-
Spiegel im Tank 7 so lange an, bis er den Sensor 12 erreicht. In diesem
Moment öffnet die Elektronik 10 das Ventil 4 und schaltet die Heizung 8 aus.
Da aus dem Kammertank 7 laufend N2fl verdampft, sinkt der N2fl-Spiegel
wieder ab. Beim Absinken unter den Sensor 11 wiederholt sich der Vorgang.
Wie bereits dargelegt, treten durch diese Füllzyklen mechanische und
thermische Störungen auf, die durch das erfindungsgemäße System
vermieden oder wesentlich reduziert werden können.
Fig. 2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Systems zur kontinuierlichen N2fl-Nachfüllung aus einem Dewar 1 in den
Tank 7 einer Kühlkammer. Im Gegensatz zum Stand der Technik weist der
Deckel 13 ein Drosselorgan 14 auf, welches im begrenzten Umfang
gasdurchlässig ist. Der Strömungswiderstand des Drosselorgans 14 ist so
gewählt, dass bei geschlossenem Ventil 4 der laufend verdampfende
Stickstoff durch das Drosselorgan 14 eben entweichen kann, ohne dass sich
ein Druck aufbaut, der zu einem N2fl-Transfer aus dem Gefäß 1 in den Tank
7 führt. Ein N2fl-Transfer durch das Rohr 6 wird vielmehr erst durch den
Aufbau eines höheren Druckes im Gefäß 1 mittels der Heizpatrone 8 bewirkt,
welche an eine elektronische Regeleinrichtung 15 angeschlossen ist, die
ihrerseits zumindest mit einem Sensor 16 im Tank 7 verbunden ist. Der N2fl-
Durchfluss durch das Rohr 6 ist von der Höhendifferenz H zwischen dem N2fl-
Spiegel im Gefäß 1 und dem höchsten Teil des Rohres 6 bzw. den hierdurch
gegebenen hydrostatischen Druck der N2fl-Säule, von der Heizleistung der
Patrone 8 bzw. dem durch den verdampfenden N2fl aufgebauten Überdruck
im Gefäß 1 sowie dem Strömungswiderstand abhängig, den das Drosselorgan
14 dem unter Druck stehenden N2g entgegengesetzt. Das beschriebene
System bewirkt, dass der Überdruck bzw. die Heizleistung der Patrone 8 bei
der im Betrieb laufend zunehmenden Höhe H aufgrund der Signale des
Sensors 16 laufend so gesteigert wird, dass der N2fl-Durchfluss durch das
Rohr 6 trotz des laufend ansteigenden hydrostatischen Druckes der N2fl-
Säule hinreichend konstant auf einem Wert gehalten wird, welcher der N2fl-
Verdampfung aus dem Tank 7 entspricht, der seinerseits von den
Betriebsbedingungen abhängig ist. Bei einer Änderung dieser
Betriebsbedingungen, welche beispielsweise durch eine Erhöhung oder
Reduktion der Temperatur der Messer- und/oder Objekthalterung in der
Kammer zu einer Erhöhung oder Erniedrigung der N2fl-Verdampfung im Tank
7 führt, erhöht oder erniedrigt sich die Heizleistung der Patrone 8 bzw. der
durch sie erzeugte Überdruck im Gefäß 1.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Systems besteht darin, dass sich ein
Magnetventil 4 öffnet, wenn das System außer Betrieb genommen wird oder
das N2fl-Niveau in der Kammer 7 eine maximale Höhe h min und damit den
Sensor 17 erreicht. Dies ist möglich, wenn das Gefäß 1 knapp vor Beginn der
Arbeit neu mit N2fl gefüllt wurde und noch nicht vollkommen auf N2fl-
Temperatur abgekühlt ist. In diesem Fall kann nicht der gesamte initial
abdampfende N2g durch das Drosselelement 14 entweichen, und es baut sich
ohne zusätzliche Verdampfen von N2fl durch die Heizung 8 im Gefäß 1 ein
Druck auf, der ein Überfüllen der Kühlkammer bewirkt. Kurze Zeit nach dem
Füllen ist das Gefäß 1 wieder vollkommen abgekühlt und die N2fl-
Verdampfung auf jenes Maß zurückgeführt, das die oben beschriebene
Funktion gewährleistet.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung kann darin bestehen, dass sich für
die initiale Abkühlung des Systems in der Arbeitskammer 18 (z. B.
Schneidekammer mit Objekt und Messer) ein Sensor 19 befindet, und dass
bei Beginn der Arbeit bis zum Zeitpunkt, an dem die Erfolgsorgane (z. B.
Objekt- und Messerhalterung) in der Kammer 18 eine vorgewählte Temperatur
erreicht haben, das System so lange mit erhöhter Heizleistung der Patrone 8
betrieben wird, bis das N2fl-Niveau den Sensor 19 erreicht und dass der
Sensor 19 in weiterer Folge ein Öffnen des Magnetventils 4 und ein
Abschalten der Heizung 8 bewirkt. Es kann ferner vorgesehen werden, dass
die N2fl-Füllung neuerlich nach Schließen des Magnetventils 4 und
Einschalten der Heizung 8 einsetzt, wenn das N2fl-Niveau unter den Sensor
19 absinkt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass der
Druckabfall beim Öffnen des Ventils 4 durch ein Drosselorgan 20 verzögert
wird, das dem bereits erwähnten Element 14 entspricht, aber einen geringeren
Strömungswiderstand aufweist. Als Drosselorgane können Öffnungen
geringen Durchmessers, vorzugsweise kleiner als 2 mm vorgesehen werden.
Weiters können die Drosselorgane 14 bzw. 20 als Rohre ausgebildet sein, die
einen geringen Querschnitt (z. B. Edelstahlkanülen mit lichtem Durchmesser
von etwa 0,55 mm) aufweisen. Die Rohrlänge ist vorzugsweise größer als 10 mm,
beispielsweise zwischen etwa 20 mm und 10 mm. Schließlich können die
Drosselorgane durch ihre poröse Beschaffenheit (alternative Elemente 14 min
bzw. 20 min) den erforderlichen Strömungswiderstand erzeugen, ohne das
Dewarinnere vollständig abzuschließen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Systems kann schließlich darin
bestehen, dass zur Reduktion des N2fl-Verbrauchs das Füllrohr zwischen
dem Gefäß 1 und dem Kühlkammertank 7 in bekannter Weise als Vakuum-
Mantel-Leitung ausgebildet ist. Nach Fig. 3 kann diese Leitung 21/22 dadurch
realisiert werden, dass der von N2fl umspülte untere Abschnitt 23 als Behälter
zur Aufnahme eines Molekularsiebs 24 (z. B. Linde-Zeolith 13 X) ausgebildet
ist. In diesem Fall entsteht beim Abkühlen des Behälters 23/24 auf N2fl-
Temperatur durch Kryosorption zwischen den Röhren 21 und 22 selbsttätig
ein Vakuum, das beim Betrieb eine hinreichende thermische Isolation bewirkt.
Das Überdruckventil 25 gewährleistet das Entweichen größerer Gasmengen,
die im Laufe eines längeren Kryobetriebes vom Molekularsieb 24 absorbiert
wurden und von diesem beim Erwärmen, z. B. bei restlosem Abdampfen des
N2fl 2 aus dem Dewargefäß 1 wieder freigesetzt werden.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung kann schließlich darin bestehen,
dass N2fl nicht in bekannter Weise nach Fig. 1 oder 2 von oben, sondern nach
Fig. 3 von unten durch ein abgewinkeltes Rohr 27 in den Tank 7 min gelangt.
Vibrationen, welche beim "Heruntertropfen" von N2fl aus dem Füllrohr nicht zu
vermeiden sind, werden durch das Überfließen über den oberen Rand des
Rohres 27 verhindert. Das System nach Fig. 3 kann weiter dadurch
ausgestaltet werden, dass ein Sensor 28 gewährleistet, dass der N2fl im
Rohrabschnitt 27 auf einer durch diesen Sensor vorgegebenen Höhe h min
gehalten wird und nicht unter dieses Niveau absinkt. Schließlich können nach
Fig. 3 statt einem Sensor 16, 17 oder 18 in der Kammer eine Reihe von
Sensoren 26 vorgesehen werden, so dass je nach Vorwahl über einen
Stufenschalter 30 unterschiedliche N2fl-Füllhöhen h vorgewählt werden
können.
Die Erfindung kann in unterschiedlichen Ausführungsformen verwirklicht
werden. Als Niveausensoren 16/17/18 bzw. 26 eignen sich vorteilhaft
thermosensible Halbleiter-Bauelemente, Widerstandsthermometer Pt100 oder
Thermoelemente. Neben Kanülen 14/20 oder porösen Materialien 14 min /20 min
sind durchaus auch andere Drosselelemente denkbar und möglich.
Weiterhin ist es unerheblich, ob als Ventil ein rasch schaltendes Magnetventil
4 oder ein über einen Servomotor gesteuertes Ventil anderer Art verwendet
wird, so lange die Heizleistung der Patrone 8 im Gefäß 1 mittels der Sensoren
16/17/18 bzw. 26 auf den jeweils erforderlichen Wert eingestellt und aufgrund
der Niveauänderungen im Kammertank 7 korrigiert wird. Schließlich sind die
Art und Anordnung der verschiedenen Anzeige- und Schaltelemente sowie die
spezielle Ausführung des Heizelementes 8 ohne Einfluss auf den Charakter
der dargelegten Erfindung.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum kontinuierlichen Nachfüllen von Flüssigstickstoff in
Kühlkammern, insbesondere in Kühlkammern an Mikrotomen und
Ultramikrotomen, bestehend aus einem mit einem Deckel verschließbaren
Dewargefäß mit flüssigem Stickstoff, einem Verbindungsrohr zwischen dem
Dewargefäß und der Kühlkammer, sowie einem Heizelement zum Erzeugen
des erforderlichen Fülldruckes im Dewargefäß, dadurch gekennzeichnet, dass
der Verschluss (13) des Dewargefäßes (1) ein Drosselorgan (14) enthält,
welches zumindest den laufend ohne zusätzliche Wärmezufuhr
abdampfenden Stickstoff entweichen lässt, und das Drosselorgan (14) als
Öffnung oder als Rohr oder als poröses Material oder als Faserfilz
ausgebildet ist, und dass zur Gewährleistung eines von der jeweiligen Höhe
des Flüssigstickstoff-Spiegels im Dewargefäß (1) unabhängigen
kontinuierlichen Flusses von Flüssigstickstoff durch das Verbindungsrohr (6,
21, 22) zur Kühlkammer (7) zumindest ein Niveausensor (16) in der
Kühlkammer (7) und eine elektronische Regeleinrichtung vorgesehen sind, die
in Abhängigkeit von den Signalen des Niveausensors (16) oder der
Niveausensoren die Heizleistung des zum Erzeugen des Fülldruckes
verwendeten Heizelementes (8) vorgibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Durchmesser des Drosselorgans (14) kleiner als 2 mm ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des
als Rohr ausgebildeten Drosselorgans (14) größer als 10 mm ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als poröses
Material für das Drosselorgan (14) Glasfritte oder gebrannter Ton oder
Sintermetall verwendet wird.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass ein zweiter Sensor (17) in der Kühlkammer (7) sowie ein elektrisch
betriebenes Ventil (4) oder ein Servomotor gesteuertes Ventil (4) am
Verschluss (13) des Dewargefäßes (1) angeordnet sind, wobei das Ventil (4)
öffnet, wenn der zweite Sensor (17) mit Flüssigstickstoff (2) benetzt wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der
vorgesehene zweite Sensor (17) im Arbeitsraum (18) der Kühlkammer
angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass anstelle des zweiten Sensors (17) in der Kühlkammer (7) eine Reihe (26)
von Sensoren angeordnet sind, wobei mittels eines Schaltelementes (27) die
Höhe (h) des Flüssigstickstoff-Spiegels in der Kühlkammer (7) auf
verschiedene Werte einstellbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Sensoren (16, 17, 18, 26) als Thermoelemente oder als
thermosensible Dioden oder Platinwiderstände ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass dem Ventil (4) ein Drosselorgan (20, 20') vor- oder nachgeschaltet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verbindungsrohr zwischen dem Dewargefäß (1) und einem Tank (7)
in der Kühlkammer als Vakuum-Mantel-Rohr (21, 22) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der
Vakuumraum des Vakuum-Mantelrohres (21, 22) einerseits mit einem im
Dewargefäß (1) angeordneten und unter normalen Betriebsbedingungen von
Flüssigstickstoff umspülten Behälter (23) zur Aufnahme eines Molekularsiebes
(24) und andererseits mit einem Überdruckventil (25) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuleitung des Flüssigstickstoffs (2) aus dem Vakuum-Mantelrohr (21,
22) in den Tank (7) der Kühlkammer nicht von oben, sondern durch eine
Seitenwand oder den Boden des Tanks (7) erfolgt und dass sich ein Abschnitt
(27) des Verbindungsrohres in der Kühlkammer (7) in vertikaler Richtung so
weit nach oben fortsetzt, dass sich seine obere Öffnung über dem
höchstmöglichen Niveau befindet, das der Flüssigstickstoff im Tank (7) unter
normalen Arbeitsbedingungen erreichen kann.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich in dem
innerhalb des Tanks (7) der Kühlkammer verlaufenden Abschnitt (27) des
Vakuum-Mantelrohres (21, 22) ein an die elektronische Regeleinrichtung (15)
des Heizelementes (8) angeschlossener Sensor (28) befindet und dass die
Regeleinrichtung durch ein Erhöhen der Heizleistung des Heizelementes (8)
einem Absinken des Flüssigstickstoff-Spiegels in diesem Rohr (27) unter
diesen Sensor (28) entgegenwirkt, sowie dieser Sensor (28) nicht mehr von
Flüssigstickstoff (2) benetzt ist.
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