DE3909470C1 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Antriebsstation an einer Vorrichtung zum
Einziehen von Materialbahnen - vorzugsweise einer Papierbahn-
Einziehvorrichtung an Rollenrotationsdruckmaschinen - gemäß den
Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der DE-C 35 05 515 bekannt.
Bei dieser wird ein Einzugselement von einem Transportrad
angetrieben, das oberhalb desselben starr gelagert ist. Der Abstand
des Transportrades zum Einzugselement ist dabei so gewählt, daß
ersteres in den Laufweg des letzteren soweit hineinragt, daß die
Verzahnungen am Außenumfang beider Teile in kraftschlüssigen
Eingriff geraten können. Von unten her ragt eine federnd gelagerte
Kugel in den Laufweg des Einzugselementes, die beim Einlaufen
desselben einen Schalter für die Zuschaltung eines das Transportrad
unter Zwischenschaltung eines Antriebszahnrades antreibenden Motors
betätigt. Die Kugel hat außerdem die Funktion, das Einzugselement
nach oben zu drücken und somit dessen formschlüssigen Eingriff mit
den Zähnen des Transportrades sicherzustellen.
Abgesehen von der Abnutzung der Kugel und der Verzahnung am
Einzugselement durch Gleitreibung gestaltet sich auch der
Einlaufvorgang bei dieser Antriebsstation nicht ruckfrei, wenn je
ein Zahnkopf des Einzugselements und des Transportrades
aufeinandertreffen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Antriebssstation zu
schaffen, die einen in höchstem Maße verschleiß- und ruckfreien
Transport eines Einzugselements ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Durch die Anordnung der Berührpunkte des Transportrades an der
Krafteinleitungsstelle mit dem Antriebsrad und an der
Kraftausleitungsstelle mit dem Einzugselement derart, daß die
Winkelhalbierende des Schnittwinkels β der Wälzkreistangenten in
diesen Berührungspunkten unter einem spitzen Winkel β/2 gegen die
Laufrichtung des Einzugselements geneigt ist, üben die vom
Antriebsrad wirkenden Kräfte eine resultierende Kraft in Richtung
der Winkelhalbierenden aus, die das Transportrad im Betrieb
selbsttätig in den von den Wälzkreistangenten gebildeten Keilspalt
hineinzieht. Dies geschieht um so stärker, je größer die übertragene
Kraft ist. Beim Einlaufen des Einzugselements in die Antriebsstation
ist das Transportrad dagegen leicht vom Einzugslement in der
entgegengesetzten Richtung aus dem Keilspalt heraus bewegbar.
Dadurch wird mit einfachen Mitteln eine Antriebsstation geschaffen,
die ein selbsttätiges ruckfreies Eingreifen des Einzugselements mit
dem Transportrad ohne "Zahnkopfreiten" gewährleistet.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
Nachfolgend sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnungen erklärt. Es zeigt:
Fig. 1 einen Teil eines Einzugselements mit einer Halterung für
eine Papierbahn,
Fig. 2 eine Vorderansicht auf eine Antriebsstation mit einem
verschiebbaren Transportrad,
Fig. 3 eine schematische Darstellung der am Antrieb eines
Einzugselements beteiligten Glieder,
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines verschwenkbaren
Transportrades und
Fig. 5 eine schematische Darstellung mit einem verschiebbaren
Transportrad.
Aus der DE-PS 30 18 740 (Bild 1) ist prinzipiell bekannt, wie
Antriebsstationen einer Vorrichtung zum Einziehen von Materialbahnen
in bestimmten Abständen längs einer Druckmaschine angeordnet sind.
Die folgende Beschreibung beschränkt sich dementsprechend auf die zu
einer Antriebsstation gehörenden Teile, das Einzugselement und
dessen Führung.
Als Einzugselemente sind bekannt: flexible seilartige Elemente mit
kreisförmigem oder polygonalem Querschnitt, seilartige Elemente, die
außen zusätzlich mit einer schraubenlinienförmigen Wendel versehen
sind oder kettenartige Elemente. Für die erfindungsgemäße
Antriebsstation eignen sich prinzipiell alle Einzugselemente, die
einen formschlüssigen Eingriff eines gezahnten Transportrades
ermöglichen.
Im beschriebenen Ausführungsbeispiel wird ein Einzugselement 1 von
einem flexiblen Seil 2 mit kreisförmigem Querschnitt und einer fest
damit verbundenen schraubenlinienförmigen Wendel 3 am Umfang des
Seiles gebildet, wie Fig. 1 zu entnehmen ist. Am hinteren Ende des
Einzugselements 1 sind mehrere Befestigungsglieder 4 angeordnet, an
denen ein flexibles Zugelement 5 befestigt ist. Mit diesem wird eine
nicht dargestellte Papierbahn vor dem Einziehvorgang verbunden. Das
Einzugselement ist in einer rohrartigen Führung 6 mit kreisförmigem
Querschnitt bewegbar. Die Führung 6 weist auf einer Seite
durchgehend einen Schlitz 7 auf, durch den die Befestigungsglieder 4
hindurchgeführt sind. Längs der Druckmaschine sind in Abständen
Antriebsstationen 8 angeordnet, von denen eine in Fig. 2 dargestellt
ist. Der größte Abstand zweier benachbarter, durch Führungen 6
verbundener Antriebsstationen ist kleiner als die Länge des
Einzugselements 1, so daß dieses beim Transport stets mit wenigstens
einer Antriebsstation 8 in Verbindung steht. Jede Antriebsstation 8
besteht aus einer Grundplatte 9, an der die Führung 6 befestigt ist
und an der alle weiteren für den Antrieb erforderlichen Elemente
gelagert sind. Die Grundplatte 9 ist ihrerseits an einer
Maschinenseitenwand der Druckmaschine (nicht dargestellt) befestigt.
Die Führung 6 weist im Bereich einer Antriebsstation 8 wenigstens an
ihrer Oberseite eine Ausnehmung auf, durch die ein außen verzahntes
Transportrad 10 teilweise in die Führung hineinragt. Die Führung 6
kann aber ebensogut, wie in Fig. 2 dargestellt, auf einem Teil ihrer
Länge unterbrochen sein. In diesem Fall sind beide Enden 6 a und 6 b
der Führung 6 bezüglich ihrer Längsachse fluchtend an der
Grundplatte 9 befestigt. Bei unterbrochener Führung 6 wird das
Einzugselement 1 im Bereich des Zahneingriffs des Transportrades 10
von unten her durch eine Gegendruckrolle 11 gestützt. Das
Transportrad 10 steht mit einem Antriebsrad 12 im Eingriff, das von
einem mittels eines Flansches 13 an der Grundplatte 9 befestigten
Motor 14 antreibbar ist. Der Motor 14 ist vorzugsweise als
Pneumatikmotor ausgeführt. Während das Antriebsrad 12 und die
Führung 6 mit der Gegendruckrolle 11 starr an der Grundplatte 9
gelagert sind, ist eine die Achsenden 15 des Transportrades 10
aufnehmende Lagerung 16 erfindungsgemäß gegenüber der Längsachse des
Einzugselements 1 entgegen der Laufrichtung desselben unter einem
spitzen Winkel α gegen eine Kraft F bewegbar.
Die auf das Transportrad 10 einwirkenden Kräfte sind in der
schematischen Darstellung in Fig. 3 besser erkennbar. Die
Krafteinleitung in das Transportrad 10 erfolgt durch das Antriebsrad
12 im gemeinsamen Berührungspunkt 17. Die Kraftausleitung aus dem
Transportrad 10 an das Einzugselement 1 erfolgt im gemeinsamen
Berührungspunkt 18. Die Wälzkreistangenten in den Berührungspunkten
sind mit 17 a und 18 a bezeichnet. Sie sind identisch mit den
Wirkungslinien der in diesen Punkten auf das Transportrad 10
wirkenden Kräfte, der Antriebskraft F 17 und der Reaktionskraft F 18
des Einzugselements 1 auf das Transportrad 10. Bei Vernachlässigung
der Reibung in der Lagerung 16 des Transportrades 10 sind die beiden
Kräfte F 17 und F₁₈ gleich groß und bilden eine resultierende Kraft
F res, deren Wirkungslinie mit der Winkelhalbierenden 19 des Winkels
β zusammenfällt, den die Walzkreistangenten 17 a und 18 a
einschließen.
Das Antriebsrad 12 ist zum Transportrad 10 stets so angeordnet, daß
die Winkelhalbierenden 19 unter einem spitzen Winkel β/2 entgegen der
Laufrichtung des Einzugselementes 1 geneigt ist. Dadurch ergibt sich
im Betrieb stets eine resultierende Kraft F res auf das Transportrad
10, die das Transportrad 10 in den aus den Wälzkreistangenten 17 a
und 18 a gebildeten Keil hineinzieht; und dies um so stärker, je
größer die übertragene Antriebskraft F 17 bzw. F 18 ist. In
umgekehrter Richtung, also aus dem durch die Wälzkreistangenten
gebildeten Keil heraus, ist das Transportrad 10 dagegen leicht
bewegbar. So kann es beim Einlaufen des Einzugselementes 1 leicht
nach oben ausweichen. Die Kraft F, gegen die das Transportrad 10
dabei bewegt wird, ist sehr gering. Sie soll nur den ersten
Zahneingriff des Transportrades 10 mit dem Einzugselement 1 bewirken.
In Fig. 2 und 3 wird die Kraft auf die Lagerung 16 der Achsen 15 des
Transportrades 10 durch eine Druckfeder 20 ausgeübt; bei
entsprechender Masse des Transportrades 10 wird die Gewichtskaft
desselben ausreichen, um den Zahneingriff herzustellen. Bevorzugt
ist jedoch die Verwendung einer Feder 20, deren Kraft ebenfalls
unter einem spitzen Winkel α entgegen der Laufrichtung des
Einzugselementes 1 auf das Transportrad 10 wirkt. Der Winkel α liegt
vorzugsweise zwischen 30° und 70°, in einer besonders bevorzugten
Ausführungsform bei 45°; vorteilhaft ist ferner eine Anordnung bei
der der Winkel α dem Winkel β entspricht, weil dabei das
Transportrad 10 tangential zum Antriebsrad 12 verschoben wird und
dabei der Zahneingriff am besten aufrechterhalten wird.
Vorteilhafterweise wird die Ausweichbewegung des Transportrades 10,
die von einem in die Antriebsstation 8 einlaufenden Einzugselement
ausgelöst wird, gleichzeitig zur Auslösung eines Schaltvorganges
benutzt, durch den der Motor 14 in Betrieb gesetzt wird. Hierzu ist
ein mit der Lagerung 16 des Transportrades 10 zusammenwirkendes
Schaltelement 21 vorgesehen, das bei Verlagerung des Transportrades
einen Schalter 22 betätigt, wie in Fig. 3 schematisch angedeutet
ist. In Fig. 2 ist das Schaltelement 21 als Bolzen ausgebildet, der
sich mit einem Ende auf der Lagerung 16 abstützt und dessen anderes
konisch angeschliffenes Ende in einer Bohrung 23 eines
Schaltgehäuses 24 geführt ist. Der Schaft des Bolzens dient
gleichzeitig zur Führung der ihn mit geringem Abstand umgebenden
Feder 20. Im rechten Winkel zur Bohrung 23 ist im Schaltgehäuse 24
eine Sacklochbohrung 25 angeordnet. In dieser ist eine Kugel 26
gelagert, die sich am konischen Ende des Bolzens abstützt und bei
Verlagerung des Transportrades 10 vom Bolzen in die Bohrung 25
gedrückt wird. Dabei betätigt sie einen pneumatischen Schalter 27,
der unmittelbar oder zur Reduzierung der erforderlichen Schaltkraft
mittelbar über eine pneumatische Verstärkerstufe den Motor 14 in
Tätigkeit setzt.
Beim Anlauf des Motors 14 werden das Antriebsrad 12 und das mit
diesem im Eingriff stehende Transportrad 10 in Drehung versetzt. Die
gesamte Antriebsstation 8 wirkt in Laufrichtung des Einzugselements 1
als Überholkupplung oder Freilauf: Solange das Einzugselement 1 von
einer weiter zurückliegenden Antriebsstation noch oder sobald es von
einer vorausliegenden schon wieder mit einer größeren
Geschwindigkeit als der Umfangsgeschwindigkeit des betrachteten
Transportrades 10 bewegt wird, weicht dieses unter dem Winkel α
schräg nach oben aus. Sobald jedoch die Antriebskraft der
betrachteten Antriebsstation nach dem Hochlaufen wirksam wird, wird
der Zahneingriff zwischen Transportrad 10 und Einzugselement 1
aufgrund der weiter oben beschriebenen resultierenden Kraft F res
selbsttätig aufrechterhalten.
Als Varianten für eine Ausweichbewegung des Transportrades 10 ist
zum einen die in den Fig. 2 und 5 dargestellte schräge Verschiebung
der Lagerung 16 in einer langlochartigen Führung 28 vorgesehen, bei
der der Winkel α unverändert bleibt. Zum anderen ist auch eine
Veschwenkung des Transportrades 10 b auf einem Kreisbogen 29 um die
Achse des Antriebsrades 12 b möglich, bei der der Winkel α bei dem
geringen zurückzulegenden Schwenkweg leicht variiert. Bei dieser in
Fig. 4 dargestellten Variante ist das Transportrad 10 b in einem um
die Achse des Antriebsrades 12 b drehbaren Schwenkhebel 30 gelagert. An
diesem greift des weiteren eine Feder 20 b an, deren Kraft analog zu
der der Feder 20 in Fig. 3 in Richtung des von den
Wälzkreistangenten gebildeten Keiles wirkt.
Claims (9)
1. Antriebsstation an einer Vorrichtung zum Einziehen von
Materialbahnen, vorzugsweise einer Papierbahn-
Einziehvorrichtung an Rollenrotations- Druckmaschinen,
mit einem mit Mitteln zur formschlüssigen Krafteinleitung
versehenen Einzugselement, an dem die Materialbahn fixierbar
ist, das in einer rohrartigen, geschlitzten Führung durch
formschlüssigen Eingriff eines von einem Motor unter
Zwischenschaltung eines Antriebsrades angetriebenen
Transportrades bewegbar ist und mittels dessen in die
Antriebsstation einlaufendem Ende ein Schalter für eine
Aktivierung des Motors betätigbar ist, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß die Wälzkreistangente (17 a) im Berührungspunkt (17) von Antriebsrad (12) und Transportrad (10, 10 b) mit der Wälzkreistangente (18 a) im Berührungspunkt (18) von Transportrad (10) und Einzugselement (1) einen Winkel β bildet, dessen Winkelhalbierende (19) unter einem spitzen Winkel β/2 entgegen der Laufrichtung des Einzugselements (1) geneigt ist und
- - daß eine die Achsenden (15) des Transportrades (10, 10 b) aufnehmende Lagerung (16) unter einem spitzen Winkel α gegenüber der Längsachse des Einzugselementes (1) entgegen der Laufrichtung desselben gegen eine Kraft F bewegbar ist.
2. Antriebsstation gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schalter (27) zur Aktivierung des Motors (14) mittels einer
vom einlaufenden Einzugselement (1) hervorgerufenen Verdrängung
des Transportrades (10, 10 b) über ein mit der Lagerung (16) in
Verbindung stehendes Betätigungselement (21) betätigbar ist.
3. Antriebsstation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kraft F durch eine Feder (20, 20 b)
erzeugt wird.
4. Antriebsstation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Transportrad (10) längs einer
Geraden verschiebbar ist.
5. Antriebsstation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der spitze Winkel α zwischen
30° und 70° beträgt.
6. Antriebsstation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der spitze Winkel a 45° beträgt.
7. Antriebsstation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel β dem Winkel α
entspricht.
8. Antriebsstation gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lagerung (16 b) des Transportrades (10 b)
auf einem Kreisbogen (29) um die Achse des Antriebsrades (12 b)
verschwenkbar ist.
9. Antriebsstation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Reduzierung der Schaltkraft
dem Schalter zur Aktivierung des Motors (14) eine pneumatische
Verstärkungsanordnung vorgelagert ist.
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