DE3906418A1 - Enterale ernaehrungsanordnung und verfahren zur herstellung einer enteral einsetzbaren ernaehrungsanordnung - Google Patents
Enterale ernaehrungsanordnung und verfahren zur herstellung einer enteral einsetzbaren ernaehrungsanordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine enterale Ernährungsanord
nung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und ein Ver
fahren zur Herstellung einer enteral einsetzbaren Er
nährungsanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruches 8.
Eine dem Oberbegriff des Anspruches 1 entsprechende
enterale Ernährungsanordnung ist aus der DE-OS 36 11 112
bekannt. Bei dieser Ernährungsanordnung wird ein im
wesentlichen quaderförmiger gefalteter Kartonbehälter
verwendet, der im applikationsbereiten Zustand in eine
Aufhängevorrichtung eingesetzt wird, wobei die Anstich
öffnung des Kartonbehälters im aufgehängten Zustand nach
oben weist. Um aus dem Kartonbehälter die zu verabrei
chende Lösung entnehmen zu können, ist ein Überleitungs
system mit einem Anstichdorn versehen, der eine Belüf
tungskerbe aufweist, damit während der Entnahme der zu
verabreichenden Lösung ein Druckausgleich in dem im
wesentlichen starrwandigen Kartonbehälter möglich ist.
Neuere Entwicklungen im Bereich derartiger enteraler
Ernährungsanordnungen zeigen jedoch, daß aufgrund der
latent vorhandenen Kontaminationsgefahr bei bekannten
Ernährungssystem Bestrebungen dahin gehen, sogenannte
"CLOSED SYSTEMS" zu schaffen, was bedeutet, daß diese
Ernährungsanordnungen ständig geschlossen und damit
kontaminationssicher sind. Ein derartiges geschlossenes
System kann jedoch mit der gattungsgemäßen Ernährungs
anordnung wenn überhaupt nur durch die zusätzliche Aus
stattung mit Filtern angenähert erreicht werden, was
jedoch in hohem Maße den Aufwand für die Gesamtanordnung
erhöht. Denn der Kartonbehälter der gattungsgemäßen
Ernährungsanordnung bedarf einer Belüftung, um den er
wähnten Druckausgleich bei der Entnahme der Lösung mög
lich zu machen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
enterale Ernährungsanordnung der im Oberbegriff des
Anspruches 1 genannten Art zu schaffen, die als ge
schlossenes System ausgebildet ist und mithin den Vor
teil einer geringen Kontaminationsgefahr bietet.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des
Anspruches 1.
Dadurch wird erreicht, daß der Kartonbehälter zur Ent
nahme der in ihm enthaltenen enteralen Lösung lediglich
mit einer Anschlußseite des Überleitungssystemes ver
bunden werden muß, da der Kartonbehälter während der
Entnahme der enteralen Lösung aufgrund seiner kollabier
fähigen Beutelform durch die daraus resultierende Volu
menabnahme den erforderlichen Druckausgleich ohne das
Vorsehen zusätzlicher Vorrichtungen ermöglicht.
Dies ergibt den Vorteil einer sehr kostengünstigen und
einfach herzustellenden Ernährungsanordnung, die preis
wert, leicht zu handhaben und hygienisch einwandfrei
ist.
Ferner ergibt sich der Vorteil, daß bruchsichere und
leichte Kartonbehälter verwendet werden können, die
lichtundurchlässig und gut stapelbar sind, und darüber
hinaus auf einfache und umweltfreundliche Art und Weise
entsorgt werden können.
Des weiteren ergibt sich der Vorteil, daß der Kartonbe
hälter sowohl das Transportbehältnis als auch gleich
zeitig das Applikationsbehältnis bildet, so daß kein
Ümfüllen und mithin kein vor der Applikation erfolgendes
Öffnen erforderlich ist, was die Kontaminationsgefahr
weiter herabsetzt.
Des weiteren ergibt sich ein wesentlicher Vorteil
daraus, daß die Verwendung des Kartonbehälters, der, wie
gesagt, gleichzeitig Transportbehältnis und Applika
tionsbehältnis ist, die Vermeidung von ansonsten bei
enteralen Ernährungsanordnungen häufig verwendeten PVC-
Beuteln vermeidet. Denn es besteht aufgrund der bei
diesen Beuteln verwendeten PVC-Weichmachern die Gefahr
kanzerogener Wirkungen dieser Chemikalien, so daß sich
derartige Behältnisse insbesondere für die enterale
Ernährung wenig eignen. Eine derartige Ernährungsanord
nung ist beispielsweise aus dem DE-GM 83 13 468.9 be
kannt.
Die Unteransprüche 2 bis 7 haben vorteilhafte Weiterbil
dungen der enteralen Ernährungsanordnung gemäß Anspruch
1 zum Inhalt.
Bei der Weiterbildung nach Anspruch 2 ergibt sich der
Vorteil, daß der im applikationsbereiten Zustand in
Beutelform vorliegende Kartonbehälter mittels des
Kunststoffaufnahmebeutels an stationäre Aufhängevor
richtungen oder an von der zu ernährenden Person ge
tragenen Trageinrichtungen aufgehängt werden kann.
Darüber hinaus ist es bei dieser Ausbildung auf ein
fache Art und Weise möglich, den Kartonbehälter in eine
anstichbereite Position im Kunststoffaufnahmebeutel zu
positionieren.
Die Weiterbildung nach Anspruch 3 ergibt den Vorteil,
daß die Ernährungsanordnung in kompakter und leicht zu
bedienender Form vorliegt.
Die Weiterbildung nach Anspruch 4 ergibt den Vorteil,
daß nach dem Einstechen des Anstichdornes in den Karton
behälter eine Abdichtung der Einstichöffnung erreicht
wird, so daß keine enterale Lösung austreten kann.
Die Dichtwirkung kann hierbei durch die Ausbildung gemäß
der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 5 erhöht
und verbessert werden.
Bei der Weiterbildung nach Anspruch 6 ergibt sich der
Vorteil, daß der Anstichdorn über die Führungshülse mit
dem Kunststoffaufnahmebeutel verbunden ist, wobei ein
Schlauch des Überleitungssystemes leicht beweglich in
der Hülse angeordnet ist, um nach Anordnung des Karton
behälters im Kunststoffaufnahmebeutel den Anstechdorn in
die erforderliche Anstechposition bringen zu können.
Daraus ergibt sich der Vorteil, daß der Kunststoffauf
nahmebeutel problemlos mehrfach verwendet werden kann,
während das Schlauchsystem des Überleitungssystemes, wie
üblicherweise gefordert, problemlos gewechselt werden
kann. Dies ergibt insbesondere den Vorteil einer be
trächtlichen Kostenersparnis.
Wird der Kunststoffaufnahmebeutel gemäß Anspruch 7 mit
einem vorzugsweise schweißbaren Reißverschluß versehen,
ergibt sich der weitere Vorteil, daß beim Wechsel des
Kartonbehälters die Pumpe sowie die Tropfkammer nicht
jedesmal mit aus dem Kunststoffaufnahmebeutel herausge
nommen werden müssen.
Eine weitere Aufgabe vorliegender Erfindung besteht in
der Schaffung eines Verfahrens zur Herstellung einer
enteral einsetzbaren Ernährungsanordnung nach dem Ober
begriff des Anspruches 1, wobei das Verfahren die
kostengünstige und einfache Schaffung einer in hohem
Maße kontaminationssicheren Ernährungsanordnung nach Art
eines sogenannten "CLOSED SYSTEMS" bzw. geschlossenen
Systems ermöglichen soll.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des
Anspruches 8.
Dadurch wird es vorteilhafterweise möglich, zur Herstel
lung einer enteral einsetzbaren Ernährungsanordnung
einen bereits vorhandenen quaderförmigen gefalteten
Kartonbehälter verwenden zu können, der nach Entfernung
der Faltlaschen durch Aufbringung von Druck in eine
kollabierfähige Beutelform überführt werden kann. Durch
das erfindungsgemäße Verfahren ist es mithin möglich,
ohne die Montage von zusätzlichen Filtern oder Dichtun
gen ein Behältnis zu schaffen, das sich bei Entnahme der
in ihm befindlichen enteralen Lösung zusammenzieht und
dadurch den zur Entnahme der Flüssigkeit erforderlichen
Druckausgleich schafft, ohne daß Luft zum Druckausgleich
in das Beutelinnere eingeleitet werden müßte.
Hierbei kann zur Herstellung der enteral einsetzbaren
Ernährungsanordnung ein handelsüblicher Kartonbehälter
nach dem Hochziehen der Laschen, was die Faltung auf
hebt, durch Druckausübung in ein relativ flaches,
beutelähnliches Behältnis umgeformt werden, ohne daß
dabei die Gefahr des Austretens der während dieses Vor
gangs im Kartonbehälter befindlichen Flüssigkeit be
stünde.
Hieraus ergibt sich der besondere Vorteil, daß die zu
nächst in Quaderform vorliegenden Kartonbehälter, die
äußerst günstig stapelbar sind, sowohl als Transport-
und Lagerbehältnis als auch gleichzeitig als Applika
tionsbehältnis nach der Überführung in die kollabier
bare Beutelform verwendet werden können.
Dies vereinfacht und verbilligt das erfindungsgemäße
Herstellungsverfahren erheblich, da kein Umfüllen der
enteralen Flüssigkeit erforderlich ist und keine Öff
nungen vor der Applikation durchgeführt werden müssen,
so daß die Kontaminationsgefahr erheblich herabgesetzt
wird.
Die Unteransprüche 9 bis 12 haben vorteilhafte Weiter
bildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Inhalt.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfin
dung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung von
Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematisch leicht vereinfachte per
spektivische Darstellung eines ersten
Herstellungsschrittes des erfindungsge
mäßen Verfahrens;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen durch einen
zweiten Verfahrensschritt in eine kolla
bierfähige Beutelform überführten Karton
behälter der erfindungsgemäßen Ernährungs
anordnung;
Fig. 3 eine schematisch vereinfachte Ansicht der
Einzelkomponenten einer erfindungsgemäßen
Ernährungsanordnung;
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung
der Ernährungsanordnung in der Anstich
phase;
Fig. 5 eine der den Fig. 3 und 4 entsprechende
Darstellung der Ernährungsanordnung in der
Einsatzphase; und
Fig. 6 eine alternative Ausführungsform der er
findungsgemäßen Ernährungsanordnung.
In Fig. 1 ist ein gefalteter, im wesentlichen quader
förmiger Kartonbehälter 1 dargestellt, der im Beispiels
falle vier auf den Hauptteil 2 gefaltete Laschen 2 bis 5
aufweist. Bei der in Fig. 1 gewählten Darstellung ist
die Lasche 3 noch in ihrem auf den Hauptkörper 2′ herun
tergefalteten Zustand dargestellt, während die Laschen
2, 4 und 5 in einem Zustand dargestellt sind, in dem sie
durch Ziehen vom Hauptkörper 2′ abgehoben sind.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird durch das Ab
heben der Laschen 2 bis 5 die Faltung des Kartonbehäl
ters 1 aufgehoben. Nach diesem Entfalten des Kartonbe
hälters 1 ist es möglich, auf den Hauptkörper 2′ einen
Druck auszuüben, was den Kartonbehälter 1 in die in
Fig. 2 verdeutlichte Beutelform überführt, die kolla
bierfähig ist. Fig. 2 verdeutlicht hierbei die Falt
linien, die der Kartonbehälter 1 aufgrund seiner vorhe
rigen quaderförmigen Ausführung aufweist, die jedoch an
seiner Kollabierfähigkeit in der in Fig. 2 dargestellten
Beutelform nichts ändern.
Durch die Druckaufbringung wird der Kartonbehälter 1
nicht geöffnet, sondern lediglich in seiner Form ver
ändert, wobei auch eine in den Fig. 1 und 2 sichtbare
Einstichöffnung 6 nicht geöffnet werden muß. Dies be
deutet mit anderen Worten, daß der Kartonbehälter 1 so
wohl in seinem in Fig. 1 gezeigten Zustand, in dem der
Kartonbehälter 1 im wesentlichen nicht kollabierbar ist,
als auch in seinem in Fig. 2 verdeutlichten kollabier
fähigen Beutelzustand dicht bleibt, so daß die in ihm
enthaltene Lösung, insbesondere eine zur enteralen Er
nährung geeignete Lösung, nicht kontaminiert werden
kann.
In Fig. 3 sind die Einzelkomponenten einer erfindungs
gemäßen, für die enterale Ernährung geeignete Ernäh
rungsanordnung 10 gezeigt. Die Ernährungsanordnung 10
weist neben dem in den Fig. 1 und 2 gezeigten Karton
behälter 1 ein Überleitungssystem 11 auf, das einen An
stichdorn 12 umfaßt, der an einem Ende eine Anstich
spitze 13 und an seinem gegenüberliegenden Ende ein
Anschlußteil 14 aufweist, das mit einem Schlauch 15 ver
bunden ist. Der Schlauch 15 ist an seinem dem Ende 14
gegenüberliegenden Ende im Beispielsfall mit einer
Tropfkammer 16 verbunden, die wiederum mit einer Zufüh
rungsleitung 17 verbunden ist, an deren Ende 18 bei
spielsweise ein in Fig. 3 nicht näher dargestellter
Katheter oder eine Sonde angeschlossen werden kann.
Die enterale Ernährungsanordnung 10 weist bei der in
Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ferner einen Kunst
stoffaufnahmebeutel 19 auf, der eine obere Aufnahme
tasche 20 und bei der in Fig. 3 dargestellten, besonders
bevorzugten Ausführungsform eine untere Aufnahmetasche
21 aufweist. Die Aufnahmetaschen 20 und 21 sind hierbei
einstückig miteinander verbunden und weisen jeweils
einen über die gesamte Beutelbreite verlaufende Einführ
öffnung 22 bzw. 23 auf. In die obere Aufnahmetasche 20
kann hierbei der Kartonbehälter 1 in seinem kollabier
fähigen Zustand eingeführt werden, während in die untere
Aufnahmetasche 21 beispielsweise die Tropfkammer 16 ein
gebracht werden kann.
Der Kunststoffaufnahmebeutel 19 weist ferner eine ober
halb der Einführöffnung 22 angeordnete Leiste 24 auf,
die im Beispielsfalle mit einer mittigen Aufnahmeöse 25
und zwei seitlichen Gurten 26 bzw. 27 versehen ist.
Ferner verdeutlicht Fig. 3, daß in einer der Wandungen
der Aufnahmetasche 20 eine Durchführungsöffnung 28 vor
gesehen ist.
Fig. 4 verdeutlicht die Anstichphase, bei der der glatt
flächige Anstichdorn 12 durch die Durchführungsöffnung
28 und in die zuvor geschlossene Einstichöffnung 6 des
Kartonbehälters 1 eingeführt wird, der zuvor in seine
kollabierfähige Beutelform überführt worden und in die
Aufnahmetasche 20 des Kunststoffaufnahmebeutels 19 ein
gelegt worden ist. Da die Außenfläche des Anstichdornes
19 glattflächig ist, wird ein dichter Sitz in der An
stichöffnung 6 erreicht, so daß auch bei Druckaufbrin
gung von außen auf den Kartonbehälter 1 die in diesem
befindliche Lösung nicht austreten kann.
In Fig. 5 ist die Einsatzphase der erfindungsgemäßen
enteralen Ernährungsanordnung 10 verdeutlicht, in der
sich der Kartonbehälter 1, wie gesagt, in kollabier
fähiger Beutelform befindet und in der der Einstichdorn
12 in das Beutelinnere eingeführt worden ist, wobei die
Anstichspitze nahe dem Beutelboden angeordnet ist.
Bei der in Fig. 5 dargestellten bevorzugten Ausführungs
form ist in der unteren Aufnahmetasche 21 neben der
Tropfkammer 16 eine Pumpe 29 angeordnet, die über den
Leitungsabschnitt 17 mit der Tropfkammer 16 und auf der
anderen Seite mit dem Katheter bzw. der Sonde verbunden
ist.
Ferner weist der Kunststoffaufnahmebeutel 19 bei der
Ausführungsform gemäß den Fig. 3 bis 5 eine Führungs
hülse 30 auf, in die entweder das obere Ende 14 des An
stichdornes 12 oder ein Abschnitt des Schlauches 15 ein
gelegt werden kann. Diese Führungshülse 30 kann auf eine
Außenwand des Kunststoffaufnahmebeutels 19 aufgeschweißt
werden.
In Fig. 6 ist eine alternative Ausführungsform einer
enteralen Ernährungsanordnung 10′ dargestellt, die sich
von der zuvor beschriebenen Ausführungsform vor allem
durch das Vorsehen eines Kunststoffreißverschlusses im
Bereich der oberen Aufnahmetasche 20′ unterscheidet,
wobei dieser Reißverschluß in Fig. 6 mit dem Bezugs
zeichen 31 gekennzeichnet ist. Wie die Darstellung
zeigt, verläuft der Reißverschluß 31 über eine der
Flachseiten und an einer der Schmalseiten des Kunst
stoffaufnahmebeutels 19′.
Ferner ist ein Durchführungsschlitz 32 in einem Bereich
der Aufnahmetasche 20′ oberhalb der Aufnahmetasche 21′
vorgesehen, durch den der Schlauch 15′ zur Tropfkammer
16′ hingeführt werden kann.
Der Anstichdorn 12′ dieser Ausführungsform ist ferner
mit einem verdickten oberen Dichtbereich 33 versehen,
dessen Durchmesser größer ist, als die im Kartonbehälter
1 vorgesehene Einstichöffnung 6. Dies erhöht nach Ein
führen des Anstichdornes 12′ in dieser Einstichöffnung 6
erheblich den Dichtdruck, so daß auch bei Ausübung eines
erhöhten Druckes auf den Kartonbehälter 1 ein Austreten
von Lösung aus diesem nicht zu befürchten ist.
Mit den zuvor beschriebenen Ausführungsformen der erfin
dungsgemäßen, enteralen Ernährungsanordnung wird ein
sogenanntes "CLOSED SYSTEM" geschaffen, das bis zu dem
Zeitpunkt des Einführens des Anstichdornes vollständig
geschlossen ist, so daß eine Kontamination der enteralen
Ernährungslösung nicht zu befürchten ist. Diese Konta
minationsgefahr ist auch nach dem Anstechen des Karton
behälters nahezu völlig ausgeschaltet, da eine Belüftung
des Behälterinneren zur Entnahme der zu verabreichenden
Lösung nicht erforderlich ist, da der Kartonbehälter im
appliktionsbereiten Zustand eine kollabierfähige Beutel
form aufweist, die eine Flüssigkeitsentnahme auch ohne
eine Belüftung und mithin ohne das Vorsehen aufwendiger
Filter oder zusätzlicher Dichtungen ermöglicht.
Claims (12)
1. Enterale Ernährungsanordnung (10; 10′)
- - mit einem Kartonbehälter (1), der die zu verabrei chende enterale Lösung enthält; und
- - mit einem Überleitungssystem (11; 11′), das auf einer Seite mit einem Katheter und auf der anderen Seite mit dem Kartonbehälter (1) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet,
- - daß der Kartonbehälter (1) im applikationsbereiten Zustand eine kollabierfähige Beutelform aufweist.
2. Enterale Ernährungsanordnung (10; 10′) nach Anspruch
1, gekennzeichnet durch einen Kunststoffaufnahmebeutel
(19; 19′), der eine Tasche (20; 20′) für den in kolla
bierfähiger Form vorliegenden Kartonbehälter (1) auf
weist.
3. Enterale Ernährungsanordnung (10; 10′) nach Anspruch
2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffaufnahme
beutel (19; 19′) ferner eine Aufnahmetasche (21; 21′)
für eine Pumpe (29; 29′) und eine Tropfkammer (16;
16′) aufweist.
4. Enterale Ernährungsanordnung (10; 10′) nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen glatt
flächigen Anstichdorn (12; 12′).
5. Enterale Ernährungsanordnung (10; 10′) nach Anspruch
4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anstichdorn (12′)
einen verdickten, oberen der Anstichspitze (13′)
gegenüberliegenden Dichtbereich (33) aufweist, dessen
Durchmesser größer ist als derjenige einer vorgefer
tigten Einstichöffnung (6) des Kartonbehälters (1) .
6. Enterale Ernährungsanordnung (10) nach einem der An
sprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffaufnahmebeutel (19) mit zumindest einer
Führungshülse (30) versehen ist.
7. Enterale Ernährungsanordnung (10′) nach einem der
Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffaufnahmebeutel (19′) mit einem vorzugsweise
schweißbaren Reißverschluß (31) versehen ist.
8. Verfahren zur Herstellung einer enteral einsetzbaren
Ernährungsanordnung (10;10′), bei dem man ein Über
leitungssystem (11; 11′) auf der einen Seite mit einem
enteralen Katheter und auf der anderen Seite mit einem
die zu verabreichende enterale Lösung aufweisenden,
quaderförmigen, gefalteten Kartonbehälter (1) verbin
det, dadurch gekennzeichnet, daß man den Kartonbehäl
ter (1) in geschlossenem Zustand entfaltet und durch
Aufbringung von Druck in eine kollabierfähige Beutel
form überführt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der entfaltete kollabierfähige Kartonbehälter (1) in
einen Kunststoffaufnahmebeutel (19; 19′) eingeführt
wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
in den Kartonbehälter (1) ein glatter Anstichdorn (12;
12′) eingeführt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Kunststoffaufnahmebeutel (19′) mit
einem schweißbaren Reißverschluß (31) versehen wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Endbereich des Anstichdornes (12′)
mit einer Verdickung (33) versehen wird, deren Durch
messer größer ist als eine im Kartonbehälter (1) vor
gefertigte Einstichöffnung (6).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19893906418 DE3906418A1 (de) | 1989-03-01 | 1989-03-01 | Enterale ernaehrungsanordnung und verfahren zur herstellung einer enteral einsetzbaren ernaehrungsanordnung |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19893906418 DE3906418A1 (de) | 1989-03-01 | 1989-03-01 | Enterale ernaehrungsanordnung und verfahren zur herstellung einer enteral einsetzbaren ernaehrungsanordnung |
Publications (2)
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DE3906418A1 true DE3906418A1 (de) | 1990-09-13 |
DE3906418C2 DE3906418C2 (de) | 1993-06-09 |
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ID=6375204
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19893906418 Granted DE3906418A1 (de) | 1989-03-01 | 1989-03-01 | Enterale ernaehrungsanordnung und verfahren zur herstellung einer enteral einsetzbaren ernaehrungsanordnung |
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