DE4020222C2 - Verpackung aus Karton o. dgl. - Google Patents
Verpackung aus Karton o. dgl.Info
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/42—Details of containers or of foldable or erectable container blanks
- B65D5/56—Linings or internal coatings, e.g. pre-formed trays provided with a blow- or thermoformed layer
- B65D5/60—Loose, or loosely attached, linings
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung aus Karton
od. dgl., mit zwei Seitenwänden, zwei Stirnwänden und einem
Boden, wobei an den beiden Seitenwänden und an einer
Stirnwand Verschlußlappen angelenkt sind, während die
zwischen den beiden Seitenwänden liegende einteilig
ausgebildete Stirnwand frei von einem derartigen
Verschlußlappen ist, mit einer vertikal verlaufenden
Längssiegelnaht sowie je einer oberen und unteren
Quersiegelnaht, wobei im Innern der Verpackung eine
schlauchförmig ausgebildete Kunststoff- mono oder
verbundfolie vorgesehen ist, die bis in die beiden
Quersiegelnähte der Verschlußlappen reicht und mit diesen
versiegelbar ist.
Derartige Verpackungen werden nach dem Herstellen der
Quersiegelnähte zumindest an ihrer Unterseite eingefaltet,
was oft zu Schwierigkeiten führt, wenn die Verpackung für
Flüssigkeiten vorgesehen ist. Es kommt nämlich zu
Materialüberdehnungen, die ihrerseits zu Undichtigkeiten
führen.
Bekannt ist es, sogenannte Bag in Box Verpackungen zu
verwenden, bei denen die Flüssigkeitsabdichtung durch einen
Innenbeutel aus Kunststoff erfolgt. Diese Verpackungen sind
jedoch beim Füllen und Verschließen recht umständlich zu
handhaben.
Aus der CH-PS 319 102 ist eine derartige Verpackung
bekannt. Bei dieser Verpackung wird in eine aufgerichtete
Kartonhülse ein Folienschlauch eingesteckt, der dann
getrennt von der Kartonhülse oder zusammen mit dieser
zugeschweißt wird. Die Handhabung ist dabei insbesondere
während des Füll- und Verschließvorganges äußerst
schwierig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der das
Aufrichten, Füllen und Verschließen einfach und rationell
durchzuführen ist und bei der auch bei Mehrfachfaltungen
keine Undichtigkeiten eintreten können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
schlauchförmige Kunststoffolie wenigstens an einer
Seitenwand des flachliegenden Kartonzuschnittes festgelegt
ist, und daß die Längssiegelnaht innerhalb einer zweiteilig
ausgebildeten Stirnwand vorgesehen ist, wobei die obere
Quersiegelnaht durch zwei aufeinanderliegende Lappen des
Kartonzuschnittes gebildet ist, die jeweils an einer
Seitenwand und den daran angeformten Abschnitten der
zweiteilig ausgebildeten Stirnwand angelenkt sind.
Bei der aus der CH-PS 319 102 bekannten Verpackung ist die
Kunststoffolie nicht an einer Seitenwand, sondern an Lappen
der Hülse festgelegt. Die Festlegung der Folie erfolgt auch
erst vor dem Zuhalten der Faltschachtel. Damit kann ein
Halt gegen unbeabsichtigtes Verschieben der Kunststoffolie
gegenüber dem Kartonzuschnitt nicht erreicht werden. Bei
der Verpackung der Erfindung wird eine schlauchförmige
Kunststoffolie verwendet, die wenigstens an einer
Seitenwand des flachliegenden Kartonzuschnittes festgelegt
ist. Dadurch ist die Herstellung und das Verschließen einer
solchen Verpackung besonders einfach, da Karton und
Kunststoffolie in einem einzigen Arbeitsgang, z.B. mittels
Ultraschall, versiegelt werden können und die
Kunststoffolie kann gegenüber dem Kartonzuschnitt nicht
unabsichtlich verschoben werden.
Durch die Ausbildung der oberen Quersiegelnaht ist
gewährleistet, daß der Karton überall gleichmäßig zwei
Lagen aufweist, zwischen denen die Kunststoffolie
eingespannt ist.
Sehr vorteilhaft ist es, wenn erfindungsgemäß die untere
Quersiegelnaht durch einen an den Seiten- und Stirnwänden
angeformten Lappen gebildet ist, der in der Mitte der
einen, einteilig ausgebildeten Stirnwand gefaltet ist und
im Bereich der Längsnaht ohne Überlappung endet.
Durch die ausschließliche Faltung dieses Lappens im Bereich
der einen Stirnwand - der Stirnwandabschnitt ragt dabei
nach außen - ist auch hier gewährleistet, daß der Karton an
allen Stellen im Bereich der Quersiegelnaht nur zweilagig
vorhanden ist und sich somit ein gleichmäßiges
Siegelergebnis einstellt.
Beim anschließenden Einfalten kann sich die Kunststoffolie
unabhängig vom Karton dehnen und ist damit keinerlei
punktuellen Dehnungsbeanspruchungen ausgesetzt.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispiels veranschaulicht. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der Innenseite eines
flachliegenden Kartonzuschnittes mit daran
angebrachter schlauchförmiger
Kunststoffolie,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die obere Kante der
aufgerichteten, aus dem Kartonzuschnitt nach
Fig. 1 hergestellten Verpackung im noch nicht
versiegelten aber bereits gefalteten
Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die untere Kante der
Verpackung und
Fig. 4 ein Schaubild der fertigen Verpackung.
Mit 1 ist in Fig. 1 ein Kartonzuschnitt bezeichnet, der zwei
Seitenwände 2 und 3 aufweist, zwischen denen über
Faltlinien 4 und 5 angelenkt eine Stirnwand 6 angeordnet
ist. An der Seitenwand 2 ist über eine weitere Faltlinie 7
ein Abschnitt 8 einer weiteren Stirnwand angelenkt, deren
zweiten Abschnitt 9 die Seitenwand 3 über eine Faltlinie 10
trägt; wobei dieser zweite Abschnitt 9 zur möglichen
Überlappung mit dem ersten Abschnitt 8 und Bildung einer
Längssiegelnaht breiter ausgebildet ist als dieser erste
Abschnitt. An der oberen Schmalseite der Seitenwand 2 ist
ein Lappen 11 über eine Faltlinie 12 angelenkt, der sich
auch über den Stirnwand-Abschnitt 8 erstreckt. Ein
entsprechender Lappen 13 ist an der Seitenwand 3 und dem
Stirnwand-Abschnitt 9 vorgesehen, wobei auch hier die
Faltlinie 12, die sich über die gesamte Zuschnittbreite
erstreckt, als Verbindungsglied dient. Im Bereich der
Stirnwand 6 ist ein solcher Lappen nicht vorhanden, so daß
eine ungestörte Nachinnenfaltung - wie in Fig. 2 dargestellt
- möglich ist. An den unteren Schmalseiten der Seitenwände
2, 3, der Stirnwand 6 und der beiden Stirnwandabschnitte 8
und 9 ist ein durchgehender Lappen 14 über eine Faltlinie
15 angelenkt, der in der Mitte der Stirnwand 6 mit einer
senkrecht verlaufenden Faltlinie 16 versehen ist, entlang
welcher er in Fig. 3 zusammengefaltet ist. Die weiteren in
den beiden Stirnwänden bzw. Stirnwand-Abschnitten 6, 8 und 9
vorgesehenen Faltlinien 20, 21, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 32, 33
dienen dem Ein- bzw Herausfalten der entsprechenden
Stirnwände und sind in der älteren Anmeldung P 40 00 136.9
beschrieben, auf welche wegen der Funktion dieser
Faltlinien Bezug genommen wird.
Auf die Innenseite der Seitenwand 3 und der angrenzenden
Stirnwand 6 ist eine schlauchförmig ausgebildete und damit
doppellagige Kunststoffolie 17 mittels eines streifenförmig
aufgetragenen Klebemittels 18 befestigt. Beim Aufrichten
der Verpackung ist es möglich, die Kunststoffolie auch noch
an den anderen Wänden festzulegen. Im zu einer Hülse
aufgerichteten Zustand der Verpackung nimmt die
Kunststoffolie den gesamten Innenraum ein, reicht also auch
bis in die Lappen 11, 13 und 14 hinein, die zum Herstellen
der Quersiegelnähte der Verpackung dienen. Beim Herstellen
dieser Quersiegelnähte wird daher auch die Kunststoffolie
17 am oberen und unteren Ende mit verschlossen. Zum
Versiegeln dieser beiden Enden werden sie, wie in Fig. 2 und
3 dargestellt, zusammengefaltet. Dabei wird am oberen Ende
zwar die Stirnwand 6 nach innen gefaltet, die beiden Lappen
11 und 13 werden jedoch flach aufeinandergelegt, so daß der
Karton im Siegelbereich nur zweilagig vorhanden ist.
Dagegen ist die Kunststoffolie mit der Stirnwand
eingefaltet und weist dadurch im Siegelbereich vier Lagen
auf. Die an den Lappen 11 im Bereich der Seitenwand 2
angeformte Klappe 19 steht dabei noch frei ab und wird erst
nachträglich über die fertig verschlossene Quersiegelnaht
geklappt und am gegenüberliegenden Lappen 13 festgelegt.
Die andere Stirnwand, welche aus den beiden Stirnwand-
Abschnitten 8 und 9 gebildet wurde und entlang einer nur in
Fig. 4 sichtbaren Längssiegelnaht verschlossen ist, ist in
ihrem oberen Endabschnitt nach außen gefaltet, wodurch sich
eine in Fig. 4 erkennbare Ausgießtülle ergibt. Die beiden
Lappen 11 und 13 liegen dabei ebenfalls flach aufeinander
und schließen die gefaltete Kunststoffolie 17 zwischen sich
ein.
Am unteren, in Fig. 3 dargestellten Ende der Verpackung sind
beide Endabschnitte der beiden Stirnwände 6, 8/9 nach außen
gefaltet und der durchgehende Lappen 14 ist um die
Faltlinie 16 zusammengelegt. Beide Abschnitte dieses
Lappens 14 liegen somit flach aufeinander und schließen die
ebenfalls nur einfach gefaltete Kunststoffolie zwischen
sich ein.
In dem in den beiden Fig. 2 und 3 dargestellten Zustand
können die beiden Quersiegelnähte hergestellt werden, wobei
der obere Bereich der Verpackung bis auf das Umlegen der
Klappe 19 bereits fertig ist, während im Bodenbereich der
zusammengesiegelte Lappen 14 umgelegt und die entstandenen
Zwickelecken nach innen zur Anlage an der gebildeten
Bodenfläche eingefaltet werden.
Claims (2)
1. Verpackung aus Karton od. dgl., mit zwei Seitenwänden,
zwei Stirnwänden und einem Boden, wobei an den beiden
Seitenwänden und an einer Stirnwand Verschlußkappen
angelenkt sind, während die zwischen den beiden
Seitenwänden liegende einteilig ausgebildete Stirnwand
frei von einem derartigen Verschlußlappen ist, mit
einer vertikal verlaufenden Längssiegelnaht sowie je
einer oberen und unteren Quersiegelnaht, wobei im
Innern der Verpackung eine schlauchförmig ausgebildete
Kunststoffmono- oder -verbundfolie (17) vorgesehen ist,
die bis in die beiden Quersiegelnähte der
Verschlußlappen reicht und mit diesen versiegelbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die schlauchförmige
Kunststoffolie (17) wenigstens an einer Seitenwand (3)
des flachliegenden Kartonzuschnittes (1) festgelegt
ist, und daß die Längssiegelnaht innerhalb einer
zweiteilig ausgebildeten Stirnwand (Abschnitte 8, 9)
vorgesehen ist, wobei der obere Quersiegelnaht durch
zwei aufeinanderliegende Verschlußlappen (11, 13) des
Kartonzuschnittes (1) gebildet ist, die jeweils an
einer Seitenwand (2, 3) und den daran angeformten
Abschnitten (8, 9) der zweiteilig ausgebildeten
Stirnwand angelenkt sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die untere Quersiegelnaht durch einen an den
Seiten- und Stirnwänden (2, 3, 6, 8, 9) angeformten Verschluß-
Lappen (14) gebildet ist, der in der Mitte der einen,
einteilig ausgebildeten Stirnwand (6) gefaltet
ist (Faltlinie 16) und im Bereich (22) der Längsnaht
ohne Überlappung endet.
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