DE3940933A1 - Verfahren zur verformung von basisplatten - Google Patents
Verfahren zur verformung von basisplattenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verformung einer Basisplatte,
bestehend aus mindestens zwei über eine Lotschicht miteinander verbundenen
Platten mit unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten.
In der Veröffentlichungsschrift "Direct Bonding-Substrate" (März 1986) der
Firma Doduco ist der typische Aufbau von Leistungshalbleitermodulen mit
einer Basisplatte zeichnerisch dargestellt, sowie zwei Verfahrensweisen zum
direkten Verbinden einer Al2O3-Keramikplatte mit einem Metall beschrieben.
Nach der konventionellen Technologie wird auf eine Unterlage (zum Beispiel
Kupferplatte) eine Al2O3-Keramikplatte aufgelötet, worauf eine weitere
Kupferplatte, eine Molybdänschicht und schließlich Siliziumhalbleiter
jeweils durch Lotschichten aufgebracht sind. Nach der keramik-kaschierten
Methode wird die Al2O3-Keramik vor dem Verlöten mit Hilfe einer
eutektischen Schmelze aus Cu/Cu2O beidseitig mit einer Kupferschicht
versehen und diese dann mit einer Unterlage, beispielsweise einer
Kupferplatte, verlötet. Die kupfer-kaschierte Keramikplatte trägt die
Silizium-Chips, welche ohne Molybdän-Zwischenschicht direkt aufgelötet
werden.
Ein Kunststoffgehäuse schützt den jeweiligen Modul vor Beschädigung.
Um Halbleitermodule vor Zerstörung durch, vor allem bei deren Verwendung in
der Leistungselektronik entstehende Wärme zu schützen, ist ein guter
wärmeleitfähiger Kontakt des Moduls zu einem Kühlkörper erforderlich. Hierzu
muß die Kupferträgerplatte des Moduls bezogen auf einen ebenen Kühlkörper,
als konvex gewölbte Fläche - vorzugsweise als Kugeloberfläche - vorliegen,
so daß bei seitlicher Verschraubung des Moduls auf den betreffenden
Kühlkörpers das Modul unter mechanischer Spannung an den Kühlkörper
angepreßt wird. Das Erzielen einer entsprechenden Form der Trägerplatte
stellt ein großes Problem dar:
Die Wärmeausdehnungskoeffizienten von Kupfer und Al2O3 sind stark verschieden, so daß die beim Verlöten der Platten notwendigerweise auftretende Wärme dazu führt, daß sich die Al2O3-Keramik und die Kupfer trägerplatte unterschiedlich stark ausdehnen (Bimetalleffekt). Die Folge ist, daß nach Abkühlung der Anordnung nicht mehr eine planparallele, sondern eine, auf die Lage der Keramikplatte bezogen, konkav gekrümmte Kupferträgerplatte vorliegt. Das bedeutet, daß ein guter Kontakt der Trägerplatte zum Kühlkörper nur noch an den seitlichen Flächen der Anordnung gewährleistet ist, der Mittelteil jedoch keinen oder nur schlechten Kontakt aufweist und so kaum zur Wärmeabführung beitragen kann.
Die Wärmeausdehnungskoeffizienten von Kupfer und Al2O3 sind stark verschieden, so daß die beim Verlöten der Platten notwendigerweise auftretende Wärme dazu führt, daß sich die Al2O3-Keramik und die Kupfer trägerplatte unterschiedlich stark ausdehnen (Bimetalleffekt). Die Folge ist, daß nach Abkühlung der Anordnung nicht mehr eine planparallele, sondern eine, auf die Lage der Keramikplatte bezogen, konkav gekrümmte Kupferträgerplatte vorliegt. Das bedeutet, daß ein guter Kontakt der Trägerplatte zum Kühlkörper nur noch an den seitlichen Flächen der Anordnung gewährleistet ist, der Mittelteil jedoch keinen oder nur schlechten Kontakt aufweist und so kaum zur Wärmeabführung beitragen kann.
Um eine konvex gewölbte, möglichst einer Kugeloberfläche entsprechende
Plattenanordnung zu erhalten, könnte man genügend kleine Keramikplatten auf
eine konvex vorgeformte Kupferträgerplatte mittels einer Weichlotverbindung
aufbringen, so daß sich nach Abkühlung der Anordnung die gewünschte
Plattenanordnung zumindest näherungsweise ergibt.
Wegen der Beziehung Δx = Δα×ΔT×l, wobei Δx die Differenz der
linearen Ausdehnung und Δα die Differenz der linearen
Ausdehnungskoeffizienten von Keramik- und Kupferplatte bezeichnet, sowie
ΔT die Temperaturdifferenz der Anordnung zwischen Schmelztemperatur des
Lots und Raumtemperatur und l die Länge der aufzubringenden Keramikplatte,
folgt, daß ein günstiges Verfahren zur Vermeidung von unerwünschten
Trägerplattenverformungen darin besteht, Δx und damit also die Parameter
Δα, ΔT und l möglichst zu verkleinern. Dem sind jedoch Grenzen
gesetzt:
Δα ist allein materialabhängig und somit nicht variabel solange die Verwendung von Kupfer und Al2O3 als Basisplattenmaterial verlangt ist. Um die Differenz der Temperaturen während des Lötvorgangs und nach Abkühlung der Anordnung möglichst klein zu halten, muß ein Lot verwendet werden das eine niedrige Schmelztemperatur besitzt, andererseits jedoch nicht derart niedrig, daß die später bei Betrieb des Halbleitermoduls in Form von Wärme entstehende Verlustleistung das Lot zum Schmelzen bringt. Es sind Schmelztemperaturen von ca. 180°C üblich. Diese Maßnahme reicht jedoch nicht mehr aus, wenn größere Keramikplatten verwendet werden sollen, da die Keramikplattenlänge l ebenfalls proportional in die Beziehung für die Differenz der linearen Ausdehnung zweier Materialien eingeht. Es bietet sich an, statt einer einzigen großen Keramikplatte mehrere kleine Platten zu verwenden, um so die Länge l wunschgemäß zu dimensionieren. Da diese Maßnahme jedoch bedingt, daß viele Einzelteile jeweils für sich montiert werden müssen und zudem zusätzliche Verbindungen zwischen den Einzelplatten notwendig werden, ist diese Möglichkeit insgesamt unwirtschaftlich.
Δα ist allein materialabhängig und somit nicht variabel solange die Verwendung von Kupfer und Al2O3 als Basisplattenmaterial verlangt ist. Um die Differenz der Temperaturen während des Lötvorgangs und nach Abkühlung der Anordnung möglichst klein zu halten, muß ein Lot verwendet werden das eine niedrige Schmelztemperatur besitzt, andererseits jedoch nicht derart niedrig, daß die später bei Betrieb des Halbleitermoduls in Form von Wärme entstehende Verlustleistung das Lot zum Schmelzen bringt. Es sind Schmelztemperaturen von ca. 180°C üblich. Diese Maßnahme reicht jedoch nicht mehr aus, wenn größere Keramikplatten verwendet werden sollen, da die Keramikplattenlänge l ebenfalls proportional in die Beziehung für die Differenz der linearen Ausdehnung zweier Materialien eingeht. Es bietet sich an, statt einer einzigen großen Keramikplatte mehrere kleine Platten zu verwenden, um so die Länge l wunschgemäß zu dimensionieren. Da diese Maßnahme jedoch bedingt, daß viele Einzelteile jeweils für sich montiert werden müssen und zudem zusätzliche Verbindungen zwischen den Einzelplatten notwendig werden, ist diese Möglichkeit insgesamt unwirtschaftlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens verfügbar zu machen, so daß einfach und
wirtschaftlich die durch den Lötprozeß verformte Basisplatte in eine
bestimmte, vorgegebene Form gebracht werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Basisplatte in
einer Preßschale einer Temperatur und einem Druck ausgesetzt wird, derart,
daß zumindest die an der Oberfläche der Preßschale angrenzende Platte der
Basisplatte der vorgegebenen Form der Preßschale angepaßt und dadurch eine
bleibende Verformung erzielt wird.
Mit dem Verfahren und der Anordnung zur Durchführung des Verfahrens lassen
sich durch Lotschichten verbundene Platten mit unterschiedlichen
Wärmeausdehnungskoeffizienten derart verformen, daß sie der Form eines
vorgegebenen Körpers optimal angepaßt werden können. Insbesondere kann eine
Trägerplatte aus Kupfer, die mit einer Keramikplatte aus Al2O3 mittels einer
Weichlotschicht verbunden ist in eine vorgegebene, zum Beispiel, bezogen auf
einen Kühlkörper, konvexe Form gebracht werden.
Besonders günstig - insbesondere auch für die Herstellung - ist es, die
Form der Kupferträgerplatte als konvex gewölbte Kugeloberfläche auszubilden.
Besonders vorteilhaft ist es, daß die Anordnung aus Al2O3-Keramik,
Lotschicht und Trägerplatte nachträglich, das heißt also nach Abschluß der
Lötmontage gemäß der Erfindung wunschgemäß verformt werden kann.
Vorteilhaft wirkt sich das Verfahren insofern aus, daß mechanische
Spannungen, die aufgrund der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten von
Al2O3 und Kupfer nach einem ersten Abkühlvorgang auftreten, durch daß
erneute Erwärmen gemäß der Erfindung stark vermindert werden, so daß
diesbezügliche Materialbeanspruchungen verringert werden.
Besonders vorteilhaft wirkt sich die besonders einfache und wirtschaftliche
Anwendung des Verfahrens aus, dessen zugehörige Anordnung nur aus
beheizbarer Preßform und einer mechanischen Anordnung zur Druckausübung
besteht. Die Druckvorrichtung ist so ausgelegt, daß sie ausschließlich an
den überstehenden Kanten der an der Preßschale angrenzenden Platte der
Basisplatte angreift, so daß weder die Keramik noch die auf ihr montierten
Chips beschädigt werden können. Günstig ist es zudem, daß die
Heiztemperatur unterhalb der eigentlichen Schmelztemperatur des Lots liegt,
so daß einerseits ein echtes Fließen des Lots, was die Stärke der
Lotschicht bei der Erwärmung der Anordnung ungünstig verändert würde, sowie
andererseits Materialschädigungen durch die zugeführte Wärme nicht
befürchtet werden müssen. Da die während des Druckvorgangs zugeführte Wärme
das Lot plastisch werden läßt, werden Rißbildungen die bei Druckausübungen
ohne Erwärmung innerhalb des Lots auftreten könnten, vermieden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Fig. 1 bis 6 näher erläutert,
woraus sich weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben.
Es zeigen
Fig. 1 einen prinzipiellen Aufbau eines Leistungshalbleiter-
Moduls;
Fig. 2 eine Basisplatte eines Leistungshalbleiter-Moduls nach
dem Abkühlvorgang der großflächigen
Weichlotverbindung;
Fig. 3 eine Druckvorrichtung sowie eine Preßschale mit
Halbleitermodul;
Fig. 4 eine in einer Preßschale befindliche Basisplatte
bestehend aus Kupferträgerplatte mit mittels
großflächiger Weichlotverbindung aufgebrachter
Keramikplatte;
Fig. 5 eine Basisplatte nach Abkühlung und Entnahme aus der
Preßform.
Der in Fig. 1 dargestellte prinzipielle Aufbau eines Leistungshalbleiter-
Moduls 1 besteht aus einer Kupferträgerplatte 2, einer mittels
Weichlotschicht 3 aufgebrachten Al2O3-Keramik 4 auf der, mittels einer
weiteren Lotschicht 5, die eigentlichen Halbleiter-Bauteile 6 befestigt
sind. Ein Kunststoffgehäuse 7 schützt den Halbleitermodul 1 vor
Beschädigung.
In Fig. 2 ist die Anordnung dargestellt, wie sie üblicherweise nach der
Erkaltung der großflächigen Weichlotverbindung 3 vorliegt.
Liegen vor Erstellung der großflächigen Weichlotverbindung 3, Keramik- 4
und Kupferplatte 2 parallel angeordnet vor, so bildet die Kupferträgerplatte
2 nach Erkaltung der Anordnung eine, bezogen auf die Keramikplatte 4,
konkave Verformung aus, bedingt durch die stark unterschiedlichen
Wärmeausdehnungskoeffizienten α von Kupfer (α Cu = 17,5×10-6) und Al2O3
(α Al2O3 = 6,6×10-6). Diese konkave bzw. hohle Ausbildung der
Kupferplatte 2 bedeutet, daß eine gute thermische Ankopplung der
Kupferplatte 2 an einen ebenen Kühlkörper 8 nicht mehr gewährleistet werden
kann. Ideal ist dagegen eine nach Erkaltung der Lötverbindung 3 leicht
konvex ausgebildete Trägerplattenform, da eine anschließende Verbindung -
beispielsweise Verschraubung 9 - der Außenseiten der Trägerplatte 2 mit
dem Kühlkörper 8 eine besonders enge mechanische Verbindung und damit eine
entsprechend gute thermische Kopplung ergibt.
Zur Erzielung dieser leicht konvexen Trägerplattenform im erkalteten Zustand
bietet sich die Verwendung einer vor der Verlötung relativ stark konvex
vorgeformte Trägerplatte 2 an, so daß nach Erkaltung der Lotschicht 3 die
gewünschte Restkonvexität der Kupferplatte 2 vorliegt.
Dieses Verfahren ist allerdings nur für genügend kleine Keramikplatten 4
geeignet, denn Versuche zeigen, daß bei Verlötung größerer Keramikplatten
4 eine konvexe Vorverformung der Trägerplatte 2 nicht ausreicht, um nach
Abkühlung der großflächigen Lotschicht 3 die konkave Verformung der
Trägerplatte 2 zu verhindern. Es ergibt sich wiederum eine unerwünschte
Anordnung gemäß Fig. 2. Hinzu kommt, daß dieses Verfahren der Auflötung
kleiner dimensionierter Keramikplatten 4 recht aufwendig ist, da eine
zusätzliche gegenseitige Verdrahtung notwendig wird.
Anhand der Fig. 3 bis 5 wird ein genaues Ausführungsbeispiel der
Erfindung erläutert.
Fig. 3 zeigt die Vorrichtung gemäß der Erfindung:
Eine beheizbare Schale 14 besteht aus einer konvex vorgeformten, massiven Platte, die über die gesamte Unterseite großflächig mit einer Heizwendel 16 versehen ist. Ein bis auf Anbringung und Vergießen des Gehäuses bereits völlig fertiggestellter, einsatzfähiger Halbleitermodul 1 mit Basisplatte 2, 3, 4 befindet sich innerhalb der Schale 14; deutlichkeitshalber sind die Wölbungen der Schale 14 und der Platten 11 der Druckvorrichtung 10 übertrieben stark ausgeprägt bezeichnet.
Eine beheizbare Schale 14 besteht aus einer konvex vorgeformten, massiven Platte, die über die gesamte Unterseite großflächig mit einer Heizwendel 16 versehen ist. Ein bis auf Anbringung und Vergießen des Gehäuses bereits völlig fertiggestellter, einsatzfähiger Halbleitermodul 1 mit Basisplatte 2, 3, 4 befindet sich innerhalb der Schale 14; deutlichkeitshalber sind die Wölbungen der Schale 14 und der Platten 11 der Druckvorrichtung 10 übertrieben stark ausgeprägt bezeichnet.
Zu beachten ist, daß die Kupferplatte 2 der Basisplatte 2, 3, 4 eines
handelsüblichen Moduls 1 so groß ist, daß alle vier Seiten der
Kupferplatte 2 über die aufgelöteten Keramikplatten 4 hinausragen und zwar
einerseits an den Querseiten des Moduls 1 zwecks Verschraubungsmöglichkeit 9
der Kupferplatte 2 mit einem Kühlkörper 8, andererseits aber auch an den
Längsseiten 15.
Diese schmalen überstehenden Längskanten 15 der Kupferplatte 2 bilden die
Angriffsflächen für die verformende Druckvorrichtung 10. Die eigentliche
Druckvorrichtung 10 besteht aus zwei parallel angeordneten Platten 11 mit
entsprechend der Schale 14 konvex ausgestalteten Unterkanten 12, deren Dicke
der Breite der überstehenden Längskanten 15 der Kupferplatte 2 entsprechen
und deren Abstand derart gewählt ist, daß sie an den Keramikplatten 4 des
Halbleitermoduls 1 vorbeigleitend, auf die genannten Längskanten 15 der
Kupferplatte 2 aufsetzen.
In Vertikalrichtung sind die gekoppelten Platten 11 verschiebbar angeordnet,
so daß eine von oben auf die gekoppelten Platten 11 wirkende Kraft 13 über
die Platten 11 auf die überstehenden Längskanten 15 der Kupferträgerplatte
2 übertragen wird.
Fig. 4 zeigt die Schale 14 mit Heizwendel 16, sowie die in der Schale 14
befindliche Basisplatte 2, 3, 4 des Halbleitermoduls 1. Die Pfeile 13
weisen auf die von den Druckplatten 11 herrührenden Kräfte hin, die auf die
Längskanten 15 der Kupferträgerplatte 2 wirken. Infolge der konvexen
Plattenunterkanten 12 sowie der mit gleicher Krümmung konvex geformten
Schale 14 verformt sich die Kupferplatte 2 des Halbleitermoduls 1 unter
dieser Krafteinwirkung entsprechend. Dabei bewirkt die Steifigkeit der
Kupferplatte 2, daß nicht nur die Längskanten 15, sondern die gesamte
Kupferplatte 2 gut an die konvexe Fläche der Schale 14 angedrückt wird. Die
Verformung wird dadurch erleichtert, daß während des Pressens gleichzeitig
über die Heizwendel 16 der Schale 14 soviel Wärme zugeführt wird, daß das
Lot der Lotschicht 3 plastische Eigenschaften annimmt, ohne jedoch den
Schmelzpunkt zu erreichen. Vorzugsweise werden die Module 1 vor der
eigentlichen Verformung auf ca. 150°C vorgewärmt und erst anschließend in
die beheizte Preßschale 14 eingelegt.
Das Andrücken der Kupferplatte 2 an die Preßschale 14 mittels
Druckvorrichtung 10 ermöglicht hierbei einen guten Wärmefluß von der
Heizwendel 16 über die Preßschale 14 auf die zu erwärmende Lotschicht 3 des
Halbleitermoduls 1.
Fig. 6 zeigt die Basisplatte 2, 3, 4 des Halbleitermoduls 1 nach Anwendung
des Verfahrens gemäß der Erfindung und nach Abkühlung des Halbleitermoduls
1 auf Raumtemperatur:
Die Verformung der Basisplatte 2, 3, 4 hat sich teilweise zurückgebildet, so daß insgesamt eine wunschgemäße Restkonvexität vorliegt und dauerhaft fixiert ist.
Die Verformung der Basisplatte 2, 3, 4 hat sich teilweise zurückgebildet, so daß insgesamt eine wunschgemäße Restkonvexität vorliegt und dauerhaft fixiert ist.
Im konkreten Ausführungsbeispiel wurde ein handelsüblicher Leistungs-
Halbleitermodul 1 verwendet, mit einer zu verformenden Kupferträgerplatte 2
der Maße 94 mm×34 mm×3 mm (Länge × Breite × Dicke) und einer mittels
Lötfolie 3 aufgelöteten Al2O3-Keramikplatte 4 der Masse 61 mm×29 mm×0,635 mm.
Die ca. 0,2 mm dicke Weichlötschicht 3 zwischen Kupferplatte 2 und
Al2O3-Keramik 4 entspricht einer Legierung der Zusammensetzung PbSnAg
40/59/1, deren Schmelzpunkt 183°C beträgt. In diesem Fall bietet sich eine
Heiztemperatur von 130°C bis 150°C an, um eine Plastizität des Lots 3 zu
erzielen. Im Experiment wurde vornehmlich bei 150°C gearbeitet. Der
gleichzeitig ausgeübte Druck auf die Längsseiten 15 der Kupferplatte 2 wurde
während 5 s aufrechterhalten, wobei die Kupferplatte 2 900 µm (vertikal
in Druckrichtung gemessen) durchgedrückt wurde. Nach Entfernung aus der
Preßvorrichtung 10, 14 und bei Abkühlung des Moduls 1 auf Raumtemperatur
bildet sich die Verformung auf 100 µm zurück, so daß die wunschgemäße
Restkonvexität der Kupferträgerplatte 2 dauerhaft fixiert ist. Bei
seitlicher Verschraubung 9 der Kupferplatte 2 mit einem großflächigen
planen Kühlkörper 8 entsteht, unter leicht mechanischer Spannung, eine
ideale thermische Ankopplung des Halbleitermoduls 1 an den Kühlkörper 8, so
daß insgesamt die Möglichkeit einer optimalen Wärmeabfuhr gewährleistet
ist.
Bezugszeichenliste
1 Halbleitermodul
2 Kupferträgerplatte
3 Weichlot
4 Al₂O₃-Keramik
5 Hartlot
6 Si-Chip, Halbleiterbauelemente
7 Kunststoffgehäuse
8 Kühlkörper
9 Schrauben
10 Druckvorrichtung
11 Platte
12 konvex ausgestaltete Unterkanten
13 Kraftvektor
14 Schale, Preßschale
15 überstehende Längskanten der Kupferträgerplatte 2
16 Heizwendel
2 Kupferträgerplatte
3 Weichlot
4 Al₂O₃-Keramik
5 Hartlot
6 Si-Chip, Halbleiterbauelemente
7 Kunststoffgehäuse
8 Kühlkörper
9 Schrauben
10 Druckvorrichtung
11 Platte
12 konvex ausgestaltete Unterkanten
13 Kraftvektor
14 Schale, Preßschale
15 überstehende Längskanten der Kupferträgerplatte 2
16 Heizwendel
Claims (13)
1. Verfahren zur Verformung einer Basisplatte, bestehend aus mindestens
zwei über eine Lotschicht miteinander verbundenen Platten mit
unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisplatte (2, 3, 4) in einer Preßschale (14) einer
Temperatur und einem Druck ausgesetzt wird, derart, daß zumindest die
an der Oberfläche der Preßschale (14) angrenzende Platte (2) der
Basisplatte (2, 3, 4) der vorgegebenen Form der Preßschale (14)
angepaßt und dadurch eine bleibende Verformung erzielt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Temperatur derart gewählt wird, daß sich das Lot (3)
plastisch verhält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Lot (3) der Zusammensetzung PbSnAg 40/59/1 verwendet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
gekennzeichnet durch
eine Temperatur im Bereich von 130°C-150°C.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
gekennzeichnet durch
eine Temperatur von 150°C.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Platte (4) aus Aluminiumoxid und die andere, an der
Oberfläche der Preßschale (14) angrenzende Platte (2), aus Kupfer
besteht.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Druckvorrichtung (10) zwei parallel angeordnete Platten
(11) mit gekrümmten Unterkanten (12) aufweist, daß eine
Preßschale (14) mit gleicher Krümmung vorgesehen ist, und daß
die Druckvorrichtung (10) und/oder die Preßschale (14) zur
Verformung der Platte (2) senkrecht zu den gekrümmten Flächen
verschiebbar sind/ist.
8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Krümmung der Preßschale (14) bezogen auf die Basisplatte
(2, 3, 4) konvex ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Konvexität sowohl in Längs- als auch in Querrichtung der
Preßschale (14) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Konvexität in Längs- und Querrichtung derart ausgebildet
ist, daß sie einer Kugeloberfläche entspricht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Preßschale (14) beheizbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Preßschale (14) mit einer Heizwendel (16) versehen ist.
13. Verwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei
einer mit Halbleiterbauelementen bestückten Basisplatte eines
Halbleitermoduls.
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