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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Herstellung eines Propylen-α-Olefin-Blockkopolymers.
Insbesondere betrifft sie ein Verfahren zur Herstellung eines
solchen α-Olefin-Blockkopolymers bei hoher
Reaktorvolumenwirksamkeit durch Polymerisieren eines ohne Desaktivieren
eines Katalysators erhaltenen Polymers mit einem anderen
α-Olefin oder durch Kopolymersieren von Propylen und anderem
α-Olefin in der Gasphase, ohne daß die Polymerteilchen
aneinander oder an der inneren Reaktorwand haften oder die
Rohre verstopfen oder in den nachfolgenden Schritten in einem
Silo oder Bunker agglomerieren.
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Für die Polymerisierung eines α-Olefins, wie Ethylen
oder Propylen, wurde die Leistung des
Polymerisationskatalysators in den letzten Jahren beträchtlich verbessert
und die Polymerausbeute pro Katalysatorbestandteil wurde
beträchtlich gesteigert, wodurch der
Übergangsmetallkatalysatorbestandteil, der in dem gebildeten Polymer verblieb,
ausreichend vermindert wurde, so daß ein Entfernungsschritt
für den Katalysator ausbleiben kann.
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Andererseits schließen Verfahren zur Polymerisierung
solcher α-Olefine ein Suspensionspolymerisationsverfahren,
bei dem die Polymerisation in einem inerten
Kohlenwasserstofflösungsmittel durchgeführt wird, ein
Massepolymerisationsverfahren, bei dem die Polymerisation in einem
verflüssigten Monomer, wie verflüssigtein Propylen, ausgeführt wird
und ein Gasphasenpolymerisationsverfahren, bei dem die
Polymerisation in einer Gasphase ausgeführt wird, ein. In den
letzten Jahren wurde die Aufmerksamkeit auf die
Gasphasenpolymerisation gerichtet, da sie kein Lösungsmittel
erfordert, wodurch kein Lösungsmittel zurückgewonnen werden muß
oder einen Reinigungsschritt für ein Lösungsmittel
erforderlich macht und die Rückgewinnung des Monomers und das
Trocknen des polymeren Produkts erleichtert wird.
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Auf dem Gebiet der Blockkopolymerisate von Propylen
mit anderem α-Olefin ist ein
Gasphasenblockkopolymerisationsverfahren bekannt, bei dem ein Propylenpolymer in einem
ersten Schritt hergestellt wird und ein anderes α-Olefin
polymerisiert wird, oder Propylen und ein anderes α-Olefin in
einem zweiten Schritt in der Gasphase kopolymerisiert werden.
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Zusätzlich zu dem vorstehend genannten
wirtschaftlichen Vorteil gegenüber dem Verfahren, bei dem der zweite
Polymerisationsschritt in einem inerten
Kohlenwasserstofflösungsmittel oder verflüssigten Propylen ausgeführt wird,
besitzt das Gasphasenblockkopolymerisationsverfahren einen
weiteren Vorteil, indem eine Vielzahl von Produkten dadurch
erhalten werden kann.
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Es muß jedoch daßauf aufmerksam gemacht werden, daß
das Gasphasenpolymerisationsverfahren verschiedene
Schwierigkeiten beinhaltet, nämlich zum Beispiel, daß die
Monomerkonzentration relativ gering ist und damit die
Reaktionsgeschwindigkeit folglich gering wird und daß es erforderlich
ist, einen Katalysator zu verwenden, der ausgezeichnete
katalytische Wirksamkeiten und ausgezeichnete Körnigkeit
aufweist, um eine zufriedenstellende Fließschicht zu bilden.
Des weiteren gibt es Probleme mit der Anlage, die mit einer
ausreichenden Fließbarkeit und Vermischung verbunden sind und
Probleme, die mit der Wärmeentfernung und mit der Haftung
oder Ablagerung verbunden sind. Insbesondere ruft die Haftung
oder Ablagerung innerhalb des Reaktors nicht nur ernsthafte
Nachteile gegenüber einer stabilen Betriebsweise für einen
langen Zeitraum hervor, sondern zieht auch eine
Qualitätsverschlechterung des Produkts nach sich.
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Um die mit dem Aneinanderhaften der Polymerteilchen
verbundenen Probleme zu überwinden, wurde in den Japanischen
ungeprüften Patentveröffentlichungen Nr. 151713/1981 und
Nr. 213012/1983 vorgeschlagen, eine Alkoxyaluminiumverbindung
während der Propylen-α-Olefin-Kopolymerisation zur
Verminderung des Verbackens zuzugeben. Ein derartiges Verfahren
beinhaltet jedoch die Schwierigkeit, daß der gewünschte
Effekt nicht erreicht werden kann, solange nicht eine große
Menge der Alkoxyaluminiumverbindung, bezogen auf die als
Katalysatorkomponente zur Polymerisation verwendete
Alkylaluminiumverbindung, zugegeben wird. Um die Schwierigkeit dieses
Verfahrens im weiteren zu überwinden, wurde in der
Japanischen ungeprüften Patentveröffentlichung Nr.69821/1987
vorgeschlagen, anstelle der Alkoxyaluminiumverbindung ein
Verbindung mit aktivem Wasserstoff, wie einen Alkohol, zu dem
Kopolymerisationssystem zuzugeben und sie mit einer im System
vorliegenden Alkylaluminiumverbindung in situ unter Bildung
einer Alkoxyaluminiumverbindung umzusetzen, wodurch
ausgezeichnete Wirkungen, verglichen mit dem vorstehenden
Verfahren, erreichbar sind. Jedoch fehlt bei dieser
Veröffentlichung ein Verfahren zur Verhinderung des Anhaftens des
Polymers an der Innenwand des Polymerisationsreaktors.
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Die Autoren der vorliegenden Erfindung untersuchten
die Ursachen und Maßnahmen, die mit dem Phänomen der
Verschlechterung der Pulvereigenschaften und dem Phänomen des
Aneinanderhaftens, insbesondere im Reaktor für den zweiten
Schritt der Gasphasenkopolymerisation von Propylen-α-Olefin
verbunden sind. Im Ergebnis fanden sie, daß wahrscheinlich
aus Ethylen und Propylen durch Einwirkung des
Organoaluminiumbestandteils, der als Kokatalysator im
Gasphasenpolymerisationsreaktor und im Gaskreislaufsystem davon
verwendet wird, ein Polymer niederen Molekulargewichts und in
einigen Fällen eine ölige Substanz gebildet wird und daß ein
solches Polymer niederen Molekulargewichts eine
Verschlechterung der Pulvereigenschaften und das Phänomen des
Aneinanderhaftens oder der Agglomeration im Reaktor hervorruft.
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Unter diesen Umständen führten die Autoren der
vorliegenden Erfindung verschiedene Untersuchungen für ein
Verfahren durch, mit dem die Bildung solchen Polymers niederen
Molekulargewichts unterdrückt werden kann und im Ergebnis
fanden sie, daß es möglich ist, die Bildung von Polymer
niedrigen Molekulargewichts zu unterdrücken und somit die
Verschlechterung der Pulvereigenschaften und des
Aneinanderhaftens oder der Agglomeration im Reaktor zu verhindern,
ohne die Polymerisationsreaktion nachteilig zu beeinflussen,
durch Zuführen einer bestimmten spezifischen Verbindung zu
dem zweiten Schritt des
Gasphasenpolymerisationsreaktionssystems.
Die vorliegende Erfindung wurde auf der Grundlage
dieser Erkenntnis vollendet.
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Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur
Herstellung eines Propylen-α-Olefin-Blockkopolymerisats
bereit, umfassend die Polymerisation von Propylen in Gegenwart
eines Katalysators und anschließende Gasphasenpolymerisation
eines α-Olefins, das von Propylen verschieden ist oder von
Propylen und einem anderen α-Olefin ohne Desaktivieren des
Katalysators und ohne frische Zuführung des Katalysators,
wobei mindestens eine Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe,
bestehend aus einem aromatischen Carbonsäureester, einem
Phosphorigsäureester, einem ungesättigten
Dicarbonsäureester, einer Aminverbindung und einer Amidverbindung,
frisch zu dem letzteren Gasphasenpolymerisationssystem
zugeführt wird.
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Die vorliegende Erfindung wird nun im einzelnen mit
Hinweis auf die bevorzugten Ausführungsformen beschrieben.
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Der in der vorliegenden Erfindung verwendete
Polymerisationskatalysator umfaßt einen titanhaltigen festen
Katalysatorbestandteil und eine Organoaluminiumverbindung. Es
gibt jedoch keine besondere Einschränkung und übliche
Katalysatoren können verwendet werden.
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Als titanhaltigen Festkatalysatorbestandteil kann ein
Katalysatorbestandteil vom üblichen Träger-getragenen Typ,
enthaltend eine feste Magnesiumverbindung, einen
Titanverbindungsbestandteil und einen Halogenbestandteil, verwendet
werden. Es ist jedoch bevorzugt, einen Katalysatorbestandteil
zu verwenden, der Titantrichlorid als Hauptbestandteil
umfaßt. Als Katalysatorbestandteil, der Titantrichlorid als
Hauptbestandteil umfaßt, kann übliches Titantrichlorid
verwendet werden. Zum Beispiel kann Titantrichlorid,
behandelt zur Aktivierung durch Kugelmühlenpulverisieren,
Titantrichlorid, erhalten durch weitere Extraktion mit einem
Lösungsmittel, Titantrichlorid, erhalten durch Behandeln
eines β-Typ-Titantrichlorids mit einem
Komplexbildungsmittel, wie einem Ether, gefolgt von Behandlung mit
Titantetrachlorid, um den Aluminiumgehalt, bezogen auf das
Atomverhältnis von Aluminium zu Titan, auf ein Niveau von
höchstens 0,15 einzustellen, und Titantrichlorid, erhalten
durch Umsetzen von Titantetrachlorid mit einer
Organoaluminiumverbindung in Gegenwart eines Ethers zu einem flüssigen
Produkt, das dann erwärmt wird, unter Erhalt eines Feststoffs
mit einem Aluminiumgehalt von höchstens 0,15, bezogen auf das
Atomverhältnis von Aluminium zu Titan, angeführt werden.
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Unter diesen Titantrichloriden ist besonders jenes
bevorzugt, das einen Aluminiumgehalt von höchstens 0,15,
vorzugsweise höchstens 0,1, bevorzugter höchstens 0,02, bezogen
auf das Verhältnis von Aluminium zu Titan, aufweist und das
zusätzlich ein Komplexierungsmittel enthält.
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Der Gehalt an Komplexierungsmittel beträgt mindestens
0,001, vorzugsweise mindestens 0,01, bezogen auf das
Molverhältnis des Komplexierungsmittels zu Titantrichlorid in dem
festen Titantrichloridkatalysatorkomplex. Insbesondere kann
ein Katalysatorkomplex angeführt werden, umfassend
Titantrichlorid, ein Aluminiumhalogenid der Formel AlR¹pX3-p,
worin R¹ einen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 20
Kohlenstoffatomen bedeutet, X ein Halogenatom darstellt und p eine
Zahl, wiedergeben durch 0 ≤ p ≤ 2 bedeutet, mit einem
Aluminiumgehalt von höchstens 0,15, bezogen auf das Atomverhältnis
von Aluminium zum Titan des Titantrichlorids und ein
Komplexierungsmittel in einer Menge von mindestens 0,001,
bezogen auf das Molverhältnis zu Titantrichlorid, wie jenes
der Formel TiCl&sub3; (AlR¹pX3-p)a (C)t, worin R¹ einen
Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen bedeutet, X ein
Halogenatom daßstellt, p eine Zahl, wiedergegeben durch
0 ≤ p ≤ 2 bedeutet, C ein Komplexierungsmittel darstellt, a
eine Zahl von höchstens 0,15 bedeutet und t eine Zahl von
mindestens 0,001 ist. Er kann natürlich eine geringe Menge an
Jod zusätzlich zu dem vorstehend genannten TiCl&sub3;-Bestandteil,
AlR¹pX3-p-Bestandteil und C-Bestandteil als
Komplexierungsmittel enthalten oder einen Teil oder die Gesamtheit des
Titantrichlorids kann durch Jod oder Brom ersetzt werden oder
kann einen anorganischen Feststoff wie MgCl&sub2; oder MgO als
Träger enthalten oder ein Olefinpolymerpulver wie Polyethylen
oder Polypropylen.
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Als Komplexierungsmittel C kann ein Ether, ein
Thioether,
ein Keton, ein Carbonsäureester, ein Amin, ein
Carbonsäureamid und Polysiloxan angeführt werden. Unter ihnen ist
ein Ether oder ein Thioether besonders bevorzugt. Als Ether
oder Thioether kann einer, wiedergegeben durch die Formel
R"-O-R"' oder R"-S-R"' angeführt werden, wobei Reste R" und
R"' mit einem Kohlenwasserstoffrest von höchstens 15
Kohlenstoffatomen bevorzugt sind.
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Als AlR¹pX3-p kann AlCl&sub3; und AlR¹Cl&sub2; angeführt
werden.
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Als fester Titantrichloridkatalysatorkomplex ist
einer besonders bevorzugt, der eine maximale
Halogenintensität beim maximalen Intensitätspeak vom
α-Typ-Titantrichlorid (2 Θ = 32,9º) in dessen
röntgenstrahldiffraktometrischem Muster aufweist. Des weiteren ist jener
bevorzugt, der nicht einer während der Herstellung des festen
Titantrichloridkatalysatorkomplexes 150ºC übersteigenden
Temperatur ausgesetzt wurde. Besonders bevorzugt ist jener,
der das Merkmal eines Porenvolumens sehr feiner Poren
aufweist, wie solche mit einem Gesamtporenvolumen von
mindestens 0,02 cm³/g, vorzugsweise 0,03 bis 0,15 cm³/g, bei
Porenradien von 20 bis 500 Å, da es dadurch nicht
erforderlich wird, nichtkristallines Polymer zu entfernen.
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Ein solcher fester Titantrichloridkatalysatorkomplex
kann leicht hergestellt werden durch:
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a) ein Verfahren, bei dem er bei einer Temperatur von
nicht höher als 150ºC aus einer Flüssigkeit, enthaltend
Titantrichlorid, gelöst in Gegenwart eines Ethers oder
Thioethers ausgefällt wird, oder
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b) ein Verfahren, bei dem Titantetrachlorid mit einer
Organoaluminiumverbindung oder mit metallischem Aluminium
reduziert wird und das erhaltene feste Titantrichlorid mit
einem Komplexierungsmittel und einer halogenierten Verbindung
behandelt wird.
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Solche Verfahren (a) und (b) sind bekannt und
offenbart in den Japanischen geprüften
Patentveröffentlichungen Nr. 8451/1980, Nr. 8452/1980, Nr. 24194/1978,
Nr. 8003/1980, Nr. 41040/1979 und Nr. 28316/1979 und
Japanischen nichtgeprüften Patentveröffentlichungen Nr.
12796/1978,
Nr. 91794/1977, Nr. 116626/1980, Nr. 3356/1978,
Nr. 40348/1977, Nr. 36928/1983, Nr. 12905/1984 und
Nr. 13630/1984. Im Gegensatz zu den Verfahren (a) und (b) ist
es möglich, ein Verfahren anzuwenden, das in der Japanischen
geprüften Patantveröffentlichung Nr. 27871/1979 offenbart
ist, wobei Titantetrachlorid mit einer
Organoaluminiumverbindung reduziert wird unter Erhalt eines festen
Titantrichlorids, dann eine Etherverbindung in einer Menge
von 0,5 bis 5, bezogen auf das Molverhältnis von
Titantrichlorid, zugegeben wird und das Gemisch auf eine
Temperatur von 50 bis 120ºC erwärmt wird und der Feststoff
abgetrennt wird.
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Die als Kokatalysator verwendete
Organoaluminiumverbindung mit dem vorstehend genannten titanhaltigen festen
Katalysatorbestandteil wird wiedergegeben durch die Formal
AlR³mX3-m, worin R² einen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 20
Kohlenstoffatomen, X ein Halogenatom und m eine Zahl,
wiedergegeben durch 3 ≥ m > 1,5, bedeutet. Wenn der
titanhaltige Festkörperkatalysatorbestandteil ein
Katalysatorbestandteil ist, der sich auf einem eine feste
Magnesiumverbindung enthaltenden Träger befindet, ist die Anwendung
von AlR²&sub3; oder einem Gemisch aus AlR²&sub3; und AlR²&sub2;X bevorzugt.
Andererseits wird im Falle, wenn der titanhaltige
Festkörperkatalysatorbestandteil Titantrichlorid als
Hauptbestandteil umfaßt, AlR²&sub2;X gewöhnlich angewendet und es ist in
der Regel bevorzugt, Diethylaluminiumchlorid,
Di-n-propylaluminiumchlorid, Dihexylaluminiumchlorid oder
Di-n-octylaluminiumchlorid zu verwenden. Die vorstehend angeführte
Titantrichlorid- und Organoaluminiumverbindung werden
gewöhnlich in einem Molverhältnis der 0rganoaluminiumverbindung zu
Titantrichlorid im Bereich von 1 bis 30, vorzugsweise 2 bis
15, verwendet.
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In der vorliegenden Erfindung kann der vorstehende
Katalysator als solcher verwendet werden. Es ist jedoch
bevorzugt, vorher eine geringe Menge des Olefins an dem
Katalysator, umfassend das Titantrichlorid und die
Organoaluminiumverbindung, in einer Vorbehandlung
vorzupolymerisieren. Eine solche Vorbehandlung kann durch Zugabe des
Titantrichlorids und der Organoaluminiumverbindung zu einem
inerten Lösungsmittel wie Hexan oder Heptan und Zuführen oder
Polymerisieren eines Olefins wie Propylen, Ethylen oder
Buten-1 oder eines Gemisches solcher Olefine dazu ausgeführt
werden. Solche Vorbehandlung wird im allgemeinen als
Vorpolymerisation bezeichnet. Für eine solche Vorpolymerisation
werden übliche Polymerisationsbedingungen ohne irgendeine
Änderung verwendet. Die Polymerisationstemperatur beträgt
gewöhnlich von 30 bis 70ºC. Je höher der Polymerisationsgrad
pro Gewichtseinheit Titantrichlorid ist, desto besser. Aus
dem Blickwinkel der Verfahrensanlage oder der
Wirtschaftlichkeit liegt der Polymerisationsgrad jedoch
gewöhnlich im Bereich von 0,1 bis 100 g-Polymer/g-TiCl&sub3;. Ein
Molekulargewichtsmodifizierungsmittel wie Wasserstoff kann
während der Vorpolymerisation zugegeben werden. Des weiteren
wird die Vorpolymerisation gleichmäßig in einem Batchsystem
ausgeführt. Diese Vorpolymerisation ist zur Verbesserung der
Eigenschaften des Polymers, wie der Schüttdichte, wirksam.
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Der vorstehend genannte Katalysator, der
Titantrichlorid und die Organoaluminiumverbindung enthält, kann
zusätzlich einen dritten Bestandteil als Additiv zur
Verbesserung der sterischen Regelmäßigkeit enthalten. Für diesen
Zweck können verschiedene Elektronendonorverbindungen, die
ein Stickstoffatom, ein Sauerstoffatom, ein Phosphoratom oder
ein Siliciumatom enthalten, oder
Kohlenwasserstoffverbindungen verwendet werden.
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Solche Elektronendonorverbindungen können
Verbindungen sein, die mindestens ein elektronenabgebendes Atom
oder eine elektronenabgebende Gruppe aufweisen, wie ein
Ether, ein Polyether, ein Alkylenoxid, ein Furan, ein Amin,
ein Trialkylphosphin, ein Triarylphosphin, ein Pyridin, ein
Chinolin, ein Phosphorsäureester, ein Phosphorsäureamid, ein
Phosphinoxid, ein Trialkylphosphit, ein Triarylphosphit, ein
Keton, ein Carbonsäureester oder ein Carbonsäureamid. Unter
ihnen sind ein Carbonsäureester wie Benzoesäureethylester,
Benzoesäuremethylester, Essigsäurephenylester oder
Methacrylsäuremethylester, ein Glycinester, wie
Dimethylglycinethylester oder Dimethylglycinphenylester und ein Triarylphosphit,
wie Triphenylphosphit oder Trinonylphenylphosphit bevorzugt.
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Des weiteren kann als dritter Bestandteil ein
aromatischer Kohlenwasserstoff wie Benzol, Toluol oder Xylol
ebenfalls zur Anwendung kommen.
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Ein solcher dritter Bestandteil wird gewöhnlich in
einer Menge im Bereich von 0,0001 bis 5, vorzugsweise von
0,001 bis 1, bezogen auf das Molverhältnis von Titanchlorid,
zugegeben.
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Das Polymerisationsverfahren zur Hauptpolymerisation
von Propylen kann im ersten Schritt durch eine übliche
Suspensionspolymerisation, durch eine
Suspensionspolymerisation in einem flüssigen Monomer oder durch eine
Gasphasenpolymerisation erfolgen. Eine solche Polymerisation
kann entweder in einem Batchsystem oder in einem
kontinuierlichen System ausgeführt werden und die Reaktionsbedingungen
liegen gewöhnlich bei einem Druck von 1 bis 100 atm,
vorzugsweise 5 bis 40 atm, bei einer Temperatur von 50 bis 90ºC,
vorzugsweise 60 bis 80ºC. Bei der Suspensionspolymerisation
wird als Polymerisationsmedium gewöhnlich ein inertes
Kohlenwasserstofflösungsmittel angewendet, das üblicherweise
für gewöhnliche Olefinpolymerisation zur Anwendung kommt, wie
ein aliphatischer Kohlenwasserstoff, ein alicyclischer
Kohlenwasserstoff oder ein aromatischer Kohlenwasserstoff. Es
ist bevorzugt, n-Hexan, n-Heptan, Cyclohexan, Benzol oder
Toluol anzuwenden. Des weiteren kann Propylen selbst als
Medium verwendet werden.
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Zusätzlich kann als Verfahren zur Regulierung des
Molekulargewichts des sich ergebenden Polymers ein übliches
Molekulargewichtsmodifizierungsmittel wie Wasserstoff oder
Diethylzink während der Polymerisationsumsetzung in
geeigneter Weise zugegeben werden.
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Das Monomer für die Polymerisation im ersten Schritt
der vorliegenden Erfindung kann Propylen allein oder eine
Kombination von Propylen mit einer geringen Menge eines
anderen α-Olefins sein. Das andere α-Olefin kann ein α-Olefin
wie Ethylen, Buten-1 oder 4-Methylpenten-1 sein und seine
Menge kann so gering sein, daß das erhaltene Produkt nicht
die Charakteristiken eines Propylenpolymers verliert, zum
Beispiel einer Menge von höchstens 10 Gew.-%, bezogen auf
Propylen.
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Das Propylenpolymer, das im ersten Schritt der
Polymerisation erhalten wird, wird zum zweiten Schritt in den
Gasphasenpolymerisationsreaktor ohne Desaktivieren des
enthaltenen Katalysators, nach oder ohne Entfernen eines
Teils des Reaktionsmediums, überführt. Wenn das Polymer ein
durch Lösungsmittelpolymerisationsverfahren erhaltenes ist,
werden der inerte Kohlenwasserstoff und nichtumgesetztes
Monomer mit einem Zentrifugalseparator oder durch einen
Flüssigzyklon entfernt. Wenn flüssiges Propylen selbst als
Medium verwendet wird, kann eine ähnliche übliche Fest-
Flüssig-Trennanlage verwendet werden oder das Produkt kann zu
dem Gasphasenpolymerisationsreaktor als solches zugegeben
werden.
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Das wichtigste technische Merkmal der vorliegenden
Erfindung ist, daß durch die Zugabe von mindestens einer
Verbindung, ausgewählt aus einem aromatischen
Carbonsäureester, einem Phosphorigsäureester, einem ungesättigten
Dicarbonsäurediester, einer Aminverbindung und einer
Amidverbindung, frisch zum zweiten Schritt des
Gasphasenpolymerisationssytems, die Bildung eines Polymers niedrigen
Molekulargewichts aus einem α-Olefinmonomer, wie Ethylen oder
Propylen, unterdrückt wird, wodurch die Haftung an der
Innenwand des Reaktors, das Agglomerationsphänomen und die
Verschlechterung der Pulvereigenschaften verhindert werden
können und die Bildung einer gutfließenden Schicht und
stabilisierte Betriebsweise erreicht werden können.
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Die aromatischen Carbonsäureester, die in der
vorliegenden Erfindung verwendet werden können, sind
Benzoesäureester wie Benzoesäuremethylester, Benzoesäureethylester,
Benzoesäurepropylester, Benzoesäurebutylester,
kersubstituierte Benzoesäureester wie Toluylsäuremethylester,
Tolüylsäureethylester, Toluylsäurepropylester,
Toluylsäurebutylester, Ethylbenzoesäuremethylester,
Ethylbenzoesäureethylester, Xylolcarbonsäureethylester, Anissäuremethylester,
Anissäureethylester, Ethoxybenzoesäuremethylester und
Ethoxybenzoesäureethylester, aromatische mehrbasige
Carbonsäureester
wie Phthalsäuredimethylester, Phthalsäurediethylester,
Phthalsäuredipropylester und Phthalsäuredibutylester.
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Die Phosphorigsäureester sind aliphatische
Phosphorigsäureester wie Methylphosphit, Triethylphosphit und
Tripropylphosphit, alicyclische Phosphorigsäureester wie
Tricyclohexylphsophit, aromatische Phosphorigsäureester wie
Triphenylphosphit.
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Die ungesättigten Dicarbonsäurediesterverbindungen
sind Maleinsäuredimethylester, Maleinsäurediethylester,
Maleinsäuredi-n-propylester, Maleinsäuredi-n-nonylester,
Fumarsäuredimethylester, Fumarsäurediethylester, Fumarsäuredi-t-
butylester, Fumarsäuredi-n-octylester,
Citraconsäuredimethylester, Glutaconsäuredimethylester und
Itaconsäuredimethylester.
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Die Aminverbindungen sind aliphatische primäre Amine
wie n-Propylamin, Isopropylamin, n-Butylamin, Isobutylamin,
sec-Butylamin, t-Butylamin, Cyclohexylamin und Allylamin,
aromatische primäre Amine wie Anilin, o-Toluidin,
m-Toluidin, p-Toluidin und Benzylamin, sekundäre Amine wie
Ethylenimin, Diethylamin, Di-n-propylamin, Diisopropylamin,
Dibutylamin, Pyrrol, Piperidin und
2,2,6,6-Tetramethylpiperidin und tertiäre Amine wie Triethylamin, Tri-n-
butylamin, Pyridin, Chinolin und N,N-Dimethylanilin. Des
weiteren können Polyamine verwendet werden wie Ethylendiamin,
Piperazin und Hexamethylentetramin.
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Die Amidverbindung umfaßt Formamid, N-Methylformamid,
N,N-Dimethylformamid, Acetamid, N-Methylacetamid,
N,N-Dimethylacetamid, Acrylamid, N,N-Dimethylacrylamid, Acetanilid,
Benzanilid, Harnstoff, 1,1,2,2-Tetramethylharnstoff und
ε-Caprolactam.
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Ein solcher aromatischer Carbonsäureester, ein
Phosphorigsäureester, ungesättigter Dicarbonsäurediester, eine
solche Aminverbindung oder Amidverbindung ist gewöhnlich von
der bei der Polymerisation von Propylen im ersten Schritt
verwendeten Elektronendonorverbindung verschieden, kann
jedoch die gleiche wie die im ersten Schritt verwendete
Elektronendonorverbindung sein. Solange nämlich diese
Verbindung gute Polymerisationseigenschaften bereitstellt
(Polymerisationsaktivitäten
und sterische Regelmäßigkeit) in dem
Propylenpolymerisationssystem des ersten Schrittes, kann sie
zu dem ersten Schritt als dritter Bestandteil und auch zu dem
Gasphasenpolymerisationssystem des zweiten Schritts zugegeben
werden.
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Eine solche Verbindung kann direkt in den
Gasphasenreaktor eingegeben werden oder kann gelöst in oder verdünnt
mit einem inerten Kohlenwasserstofflösungsmittel oder
flüssigen Propylen werden, vor Einleiten in den Reaktor. Ansonsten
kann sie direkt im α-Olefin oder in dem Gasgemisch von
Propylen oder anderem α-Olefin zugegeben werden oder sie kann
vor der Zuführung dazu gelöst in oder verdünnt werden mit
einem inerten Kohlenwasserstofflösungsmittel oder flüssigem
Propylen.
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Die zu verwendende Menge der Verbindung hängt von der
in dem Gasphasenpolymerisationssystem vorliegenden Menge an
Organoaluminiumverbindung ab. Die Verbindung wird jedoch
gewöhnlich in einem Molverhältnis der Verbindung zur
Organoalumiumverbindung im Bereich von 0,0001 bis 1,
vorzugsweise von 0,001 bis 0,5, vorliegen, wobei das Molverhältnis
auf die im ersten Schritt zugeführte
Organoaluminiumverbindung bezogen ist oder auf die Gesamtmenge der im ersten
und zweiten Schritt zugegebenen Organoaluminiumverbindung
bezogen ist, falls die Organoaluminiumverbindung bei der
Gasphasenpolymerisation des zweiten Schritts zugegeben wird
(z.B. Japanische geprüfte Patentveröffentlichung Nr.
7464/1980 und Japanische ungeprüfte Patentveröffentlichungen
Nr. 30686/1978 und Nr. 151713/1981). Wenn die Menge zu hoch
ist, nimmt die Polymerisationswirkung bei der
Gasphasenpolymerisation in unerwünschter Weise ab. Wenn andererseits die
Menge zu gering ist, wird keine hinreichende Wirkung bei dem
Entgegenwirken der Bildung von Polymer niedermolekularen
Gewichts erhalten.
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Des weiteren kann das erfindungsgemäße Verfahren auch
bei einem Verfahren verwendet werden, bei dem ein inerter
Kohlenwasserstoff frisch zu der Gasphasenpolymerisation des
zweiten Schritts zugegeben wird (z.B. Japanische ungeprüfte
Patentveröffentlichung Nr. 31905/1982) oder ein Verfahren,
wobei eine Siliconverbindung zugegeben wird (z.B. Japanische
Patentveröffentlichung Nr. 173456/1986), wodurch die Wirkung
der vorliegenden Erfindung erreicht wird.
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In der vorliegenden Erfindung kann als in der
Gasphase polymerisiertes oder kopolymerisiertes Olefin ein
α-Olefin verwendet werden mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen,
vorzugsweise Ethylen oder ein Gemisch aus Ethylen und Propylen.
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Die Gasphasenpolymerisation wird gewöhnlich bei einer
Temperatur von 30 bis 100ºC und einem Druck von 1 bis 50
kg/cm² ausgeführt und die Polymerisation oder
Kopolymerisation wird derart ausgeführt, daß der
Polymerisationsanteil des α-Olefinblockkopolymerisationsteils des
zweiten Schritts im gesamten Polymer von 3 bis 50 Gew.-%,
vorzugsweise 10 bis 30 Gew.-%, ausmacht. In einer bevorzugten
Ausführungsform, in der ein Gasgemisch aus Ethylen und
Propylen verwendet wird, ist die Gaszusammensetzung
gewöhnlich so gestaltet, daß Propylen 10 bis 90 Mol-%, vorzugsweise
20 bis 80 Mol-%, bezogen auf die Summe von Ethylen und
Propylen, ausmacht.
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Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt grundsätzlich
einen ersten Schritt der Polymerisierung von Propylen oder
Propylen und einer geringen Menge eines anderen α-Olefins,
unter Erhalt eines Propylenpolymers und einen zweiten Schritt
der Durchführung der Gasphasenpolymerisation des anderen
α-Olefins oder Propylens und anderen α-Olefins. In der
vorliegenden Erfindung kann jedoch die
α-Olefingasphasenpolymerisation des zweiten Schrittes in mehreren
Schritten ausgeführt werden und des weiteren können die
Polymerisationstemperatur, die Wasserstoffkonzentration, die
Monomerzusammensetzung und das Reaktionsverhältnis von einem
Reaktor zum anderen unterschiedlich sein.
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In der vorliegenden Erfindung gibt es keine besondere
Beschränkung hinsichtlich der Anlagen die für die
Gasphasenpolymerisation des zweiten Schritts verwendet wird.
Gewöhnliche Anlagen wie eine Wirbelschicht, ein Rührtank, eine
Wirbelschicht mit Rührer, eine Fließschicht können vorzugsweise
verwendet werden und die Polymerisation kann kontinuierlich
oder chargenweise ausgeführt werden.
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Nach Ablauf der Gasphasenpolymerisation kann das
kontinuierlich oder schrittweise entnommene Polymer einer
Desaktivierungsbehandlung, einer Entaschungsbehandlung mit
einem Alkylenoxid oder mit einem Alkohol oder Wasser
unterzogen werden oder einer Entfernung des nichtkristallinen
Polymers durch ein Lösungsmittel, falls erforderlich.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch
gekennzeichnet, daß durch die Zugabe mindestens einer Verbindung,
ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einem aromatischen
Carbonsäureester, einem Phosphorigsäureester, einem
ungesättigten Dicarbonsäurediester, einer Aminverbindung und einer
Amidverbindung zu dem Gasphasenpolymerisationssystem des
zweiten Schrittes, die Bildung eines Polymers niederen
Molekulargewichts eines α-Olefins, das Haften oder Ablagerung
hervorruft, unterdrückt werden kann, wodurch ausgezeichnete
Pulvereigenschaften erhältlich sind und eine ausgezeichnete
Fließfähigkeit erreicht werden kann, ohne Haften an der
Reaktorwand oder ohne das Agglomerationsphänomen, der Betrieb
für einen langen Zeitraum unter stabilen Bedingungen
hinsichtlich sowohl des Verfahrens als auch der Qualität
ausgeführt werden kann und die Polymerisationsleistung sowie die
Aktivität bei der Gasphasenpolymerisation noch nicht
wesentlich beeinflußt wird.
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Die vorliegende Erfindung wird nun mit Hinweis auf
die Beispiele beschrieben. Selbstverständlich ist die
vorliegende Erfindung durch derartige spezifische Beispiele nicht
beschränkt.
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In den nachstehenden Beispielen und
Vergleichsbeispielen wurden die Schüttdichte und der n-Hexan-
Extraktionsrückstand durch die nachstehenden Verfahren
gemessen.
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(1) Schüttdichte: Gemessen gemäß JIS K-6721
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(2) n-Hexan-Extraktionsrückstand:
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Die Menge des Rückstands (Gew.-%), wenn für 3 Stunden
mit siedendem n-Hexan mit Hilfe einer Soxhletapparatur vom
verbesserten Typ extrahiert wurde.
Beispiel 1
(A) Herstellung von festem Titantrichlorid
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In einen sorgfältig mit Stickstoff gespülten
Autoklaven mit einem Fassungsvermögen von 10 Litern werden
bei Raumtemperatur 5,15 l gereinigtes Toluol eingeführt.
Unter Rühren werden 651 g (5 Mol) n-Butylether, 949 g (5 Mol)
Titantetrachlorid und 286 g (2,4 Mol) Diethylaluminiumchlorid
zugegeben unter Erhalt einer braunen gleichförmigen Lösung.
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Die Lösung wurde dann auf 40ºC erwärmt und nach 30
Minuten wurde ein violett gefärbter feinteiliger
Feststoffniederschlag beobachtet. Die Lösung wurde für 2 Stunden
bei 40ºC gehalten.
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Dann wurden 315 g Titantetrachlorid zugegeben und das
Gemisch wurde auf 98ºC erwärmt und für etwa 1 Stunde bei 98ºC
gehalten. Der teilchenförmige violette Feststoff wurde
abgetrennt und mit n-Hexan gewaschen unter Erhalt von 800 g
festem Titantrichlorid.
(B) Herstellung von propylenpolymerhaltigem
Titantrichlorid (Vorbehandlung)
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In einen 101-Autoklaven, sorgfältig gespült mit
Stickstoff, wurden 51 gereinigtes n-Hexan und 195 g
Diethylaluminiumchlorid und das im vorstehenden Schritt (A)
erhaltene feste Titantrichlorid in einer Menge von 250 g als TiCl&sub3;
eingegeben. Bei Aufrechterhaltung der Temperatur auf 40ºC
wurden dann 250 g Propylengas in die Gasphase für etwa 60
Minuten unter Rühren zur katalytischen Behandlung eingeblasen.
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Der feste Bestandteil wurde dann absetzen lassen und
der Überstand wurde durch Dekantieren entfernt und der
Feststoff wurde einige Mal mit n-Hexan gewaschen unter Erhalt
eines Propylenpolymers, das festes Titantrichlorid enthält.
(C) Herstellung des Propylen-Ethylen-Blockkopolymers
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Zwei Reaktoren, ausgerüstet mit Rührern und mit einem
Fassungsvermögen von 1000 l bzw. 400 l, wurden in Serie
verbunden (der erste und zweite Reaktor) und ein
Gasphasenpolymerisationsreaktor (der dritte Reaktor) vom
Schüttelfließtyp (agitation fluidized type) mit einem
Fassungsvermögen
von 1500 l wurde dazu in Reihe verbunden. In den ersten
und zweiten Reaktoren wurde Homopolymerisation von Propylen
in verflüssigtem Propylen ausgeführt und dann in dem dritten
Reaktor Kopolymerisation des Polymers aus dem zweiten Reaktor
mit Propylen und Ethylen durch Gasphasenpolymerisation
ausgeführt, wie nachstehend angeführt.
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Zu dem ersten Reaktor wurden kontinuierlich
verflüssigtes Propylen, 4,0 g/h des im vorstehenden Schritt (B)
erhaltenen Katalysatorbestandteils, 10 g/h
Diethylaluminiumchlorid als Kokatatalysator, 0,52 g/h
Methacrylsäuremethylester und 0,15 kg/h Wasserstoff als
Molekulargewichtsmodifizierungsmittel kontinuierlich zugeführt. Die
Polymerisationstemperatur betrug 70ºC im ersten Reaktor und 67ºC im
zweiten Reaktor. Vom ersten Reaktor wurde die Suspension
kontinuierlich entnommen und zum zweiten Reaktor überführt.
Die durchschnittliche Aufenthaltszeit betrug 4,0 Stunden als
Summe der Aufenthaltszeit in den ersten und zweiten
Reaktoren.
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Zu dem dritten Reaktor wurde die Polymersuspension
des zweiten Reaktors kontinuierlich zugeführt und die
Gasphasenpolymerisation wurde bei einer Temperatur von 60ºC unter
einem Druck von 15 kg ausgeführt. Die Zusammensetzung von
Ethylen und Propylen in der Gasphase wurde auf
Propylen/(Ethylen + Propylen) = 65 Mol-% eingestellt und H&sub2;/(Ethylen +
Propylen) = 15 Mol-%. Des weiteren wurde zu dem Rückführgas
dieses Gasphasenpolymerisationssytems, 0,78 g/h
Toluylsäuremethylester zugegeben.
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Die durchschnittliche Aufenthaltszeit in diesem
Gasphasenreaktor betrug 2,5 Stunden. Das Polymerpulver wurde
kontinuierlich vom dritten Reaktor entnommen und vom
nichtumgesetzten Gas getrennt und dann mit einem Dampf von
Propylenoxid behandelt unter Erhalt eines Polymerpulvers bei
einer Geschwindigkeit von 45 kg/h.
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Diese Betriebsweise wurde kontinuierlich für 14 Tage
ausgeführt, währenddessen der Betrieb über das gesamte System
hinweg stabil verlief. Nach Beendigung des Betriebes wurde
der Reaktor geöffnet und es wurde keine Anhaftung am Reaktor
und keine Agglomeration beobachtet. Keine Bildung einer
öligen Substanz wurde beobachtet, wie in dem nachstehenden
Vergleichsbeispiel 1.
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Das Polymerisationsverhältnis von Homopolymerisation
zu Kopolymerisation im so erhaltenen Polymer betrug 85/15 im
Durchschnitt. Die Schüttdichte des Pulvers betrug 0,45 g/cm³
und der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug 97,8 %.
Vergleichsbeispiel 1
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Kontinuierliche Betriebsweise für 14 Tage wurde in
gleicher Weise wie in Beispiel 1 ausgeführt mit der
Abweichung, daß kein Toluylmethylester zu dem
Gaspolymerisationssystem in Beispiel 1 zugeführt wurde.
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Während des Betriebes wurde die Bildung einer öligen
Substanz im unteren Teil der Streuplatte des
Gasphasenreaktors beobachtet und es gab die Tendenz eines
Druckverlustes an der Streuplatte, der sich mit der Zeit erhöhte. Des
weiteren war die Schüttdichte des Polymers gering mit 0,38
bis 0,40 g/cm³ und der n-Hexan-Extraktionsrückstand war mit
einem Anteil von 92,6 % ebenfalls gering.
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Nach Ablauf des Betriebs wurde der Reaktor geöffnet,
wobei eine Ablagerung von haftenden Stoffen und die Haftung
feiner Teilchen im oberen Teil des Rückspülteils des Reaktors
und die Bildung von Agglomeraten um den Schachtteil und den
Tragteil der Rührflügel herum beobachtet wurden. Des weiteren
wurde auch an der Streuplatte Ablagerung beobachtet.
Beispiel 2
-
Kontinuierliche Betriebsweise für 14 Tage wurde
ausgeführt in gleicher Weise wie in Beispiel 1 mit der
Abweichung, daß die Menge an Toluylsäuremethylester, die zu dem
Gasphasenpolymerisationssystem von Beispiel 1 zugeführt
wurde, auf 0,39 g/h geändert wurde.
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Während des Zeitraums war der Betrieb über das
gesamte System hinweg stabil. Nach Ablauf des Betriebs wurde der
Reaktor geöffnet, wobei keine Agglomeratbildung beobachtet
wurde, obwohl etwas Ablagerung im Reaktor beobachtet wurde.
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Die Schüttdichte des erhaltenen Polymerpulvers betrug
0,43 g/cm³ und der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug
96,8 %.
Beispiel 3
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Kontinuierliche Betriebsweise für 14 Tage wurde in
gleicher Weise wie in Beispiel 1 ausgeführt, mit der
Abweichung, daß die Verbindung, die zu dem
Gasphasenpolymerisationssytem in Beispiel 1 zugegeben wurde, auf 0,71 g/h
Benzoesäuremethylester geändert wurde.
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Während des Zeitraums war der Betrieb über das
gesamte System hinweg stabil. Nach Ablauf des Betriebs wurde der
Reaktor geöffnet, wobei keine Anhaftung innerhalb des
Reaktors und keine Agglomerate und keine Bildung irgendwelcher
öligen Substanzen beobachtet wurden, wie in dem vorangehenden
Vergleichsbeispiel.
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Die Schüttdichte des so erhaltenen Polymerpulvers
betrug 0,44 g/cm³ und der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug
97,5 %.
Beispiel 4
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Kontinuierliche Betriebsweise wurde in gleicher Weise
wie in Beispiel 1 ausgeführt mit der Abweichung, daß die zu
dem Gasphasenpolymerisationssystem in Beispiel 1 zugegebene
Verbindung auf 1,6 g/h von Triphenylphosphit geändert wurde.
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Der Betrieb wurde für 30 Tage fortgesetzt,
währenddes sen die Betriebsweise stabil über das gesamte System
hinweg war. Nach Ablauf des Betriebs wurde der Reaktor
geöffnet, wobei keine Anhaftung im Reaktor oder keine
Agglomerate beobachtet wurden und keine Bildung einer öligen
Substanz, wie in dem vorangehenden Vergleichsbeispiel.
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Das Gewichtsverhältnis von Homopolymer zu Kopolymer
im so erhaltenen Polymer betrug 85/15 im Durchschnitt.
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Die Schüttdichte des Pulvers betrug 0,46 g/cm³ und
der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug 97,2 %.
Beispiel 5
-
Kontinuierliche Betriebsweise wurde in gleicher Weise
wie in Beispiel 1 ausgeführt mit der Abweichung, daß die
Verbindung, die zu dem Gasphasenpolymerisationssystem in
Beispiel 1 zugegeben wurde, auf 0,75 g/h
Maleinsäuredimethylester geändert wurde.
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Der Betrieb wurde für 14 Tage fortgesetzt,
währenddessen die Betriebsweise stabil über das gesamte System
hinweg war. Nach Ablauf des Betriebs wurde der Reaktor
geöffnet, wobei keine Anhaftung im Reaktor oder keine
Agglomerate beobachtet wurden und keine Bildung einer öligen
Substanz, wie in dem Vergleichsbeispiel 1.
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Das Gewichtsverhältnis von Homopolyer zu Kopolymer im
so erhaltenen Polymerpulver betrug 86/14 im Durchschnitt.
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Die Schüttdichte des Pulvers betrug 0,45 g/cm³ und
der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug 97,4 %.
Beispiel 6
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Kontinuierliche Betriebsweise für 14 Tage wurde in
gleicher Weise wie in Beispiel 5 ausgeführt mit der
Abweichung, daß die Menge an Maleinsäuredimethylester, die zu dem
Gasphasenpolymerisationssystem in Beispiel 5 zugegeben wurde,
auf 0,37 g/h geändert wurde.
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Während des Zeitraums war die Betriebsweise über das
gesamte System hinweg stabil. Nach Ablauf des Betriebs wurde
der Reaktor geöffnet, wobei keine Bildung von Agglomeraten
beobachtet wurde, obwohl etwas Ablagerung im Reaktor
beobachtet wurde.
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Die Schüttdichte des so erhaltenen Polymerpulvers
betrug 0,43 g/cm³ und der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug
96,8 %.
Beispiel 7
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Kontinuierliche Betriebsweise für 14 Tage wurde in
gleicher Weise wie in Beispiel 5 ausgeführt mit der
Abweichung, daß der ungesättigte Dicarbonsäurediester, der zu dem
Gasphasenpolymerisationssystem in Beispiel 5 zugegeben wurde,
auf 0,75 g/h Fumarsäuredimethylester geändert wurde.
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Während des Zeitraums war die Betriebsweise über das
gesamte System hinweg stabil. Nach Ablauf des Betriebs wurde
der Reaktor geöffnet, wobei keine Anhaftung im Reaktor oder
keine Agglomerate beobachtet wurden und keine Bildung einer
öligen Substanz wie im Vergleichsbeispiel 1.
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Die Schüttdichte des so erhaltenen Polymerpulvers
betrug 0,44 g/cm³ und der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug
97,3 %.
Beispiel 8
-
Kontinuierliche Betriebsweise wurde in gleicher Weise
wie in Beispiel 1 ausgeführt mit der Abweichung, daß die
Verbindung, die zu dem Gasphasenpolymerisationssystem in
Beispiel 1 zugegeben wurde, auf 0,53 g/h Triethylamin
geändert wurde.
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Der Betrieb wurde für 14 Tage fortgesetzt,
währenddessen die Betriebsweise stabil über das gesamte System
hinweg war. Nach Ablauf des Betriebs wurde der Reaktor
geöffnet, wobei keine Anhaftung im Reaktor oder keine Agglomerate
beobachtet wurden und keine Bildung einer öligen Substanz,
wie in dem Vergleichsbeispiel 1.
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Das Gewichtsverhältnis von Homopolyer zu Kopolymer im
so erhaltenen Polymerpulver betrug 86/14 im Durchschnitt.
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Die Schüttdichte des Pulvers betrug 0,44 g/cm³ und
der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug 97,6 %.
Beispiel 9
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Kontinuierliche Betriebsweise für 14 Tage wurde
ausgeführt in gleicher Weise wie in Beispiel 8 mit der
Abweichung, daß die Menge an zugegebenem Triethylamin zu dem
Gasphasenpolymerisationssystem in Beispiel 8 auf 0,27 g/h
geändert wurde.
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Während des Zeitraums war die Betriebsweise über das
gesamte System hinweg stabil. Nach Ablauf des Betriebs wurde
der Reaktor geöffnet, wobei keine Bildung von Agglomeraten
beobachtet wurde, obwohl etwas Ablagerung im Reaktor
beobachtet wurde.
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Die Schüttdichte des so erhaltenen Polymerpulvers
betrug 0,43 g/cm³ und der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug
96,8 %.
Beispiel 10
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Kontinuierliche Betriebsweise für 14 Tage wurde in
gleicher Weise wie in Beispiel 8 ausgeführt mit der
Abweichung, daß 0,53 g/h Triethylamin zu dem
Gasphasenpolymerisationssystem in Beispiel 8 auf 0,73 g/h 2,2,6,6-
Tetramethylpiperidin geändert wurde.
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Während des Zeitraums war die Betriebsweise über das
gesamte System hinweg stabil. Nach Ablauf des Betriebs wurde
der Reaktor geöffnet, wobei keine Ablagerung in dem Reaktor
und keine Agglomerate beobachtet wurden und keine Bildung
einer öligen Substanz, wie in Vergleichsbeispiel 1.
-
Die Schüttdichte des so erhaltenen Polymerpulvers
betrug 0,46 g/cm³ und der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug
97,5 %.
Beispiel 11
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Kontinuierliche Betriebsweise für 14 Tage wurde
ausgeführt in gleicher Weise wie in Beispiel 8 mit der
Abweichung, daß 0,53 g/h Triethylamin zu dem
Gasphasenpolymerisationssystem in Beispiel 8 auf 0,52 g/h
N,N-Dimethylacrylamid geändert wurde.
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Während des Zeitraums war die Betriebsweise über das
gesamte System hinweg stabil. Nach Ablauf des Betriebs wurde
der Reaktor geöffnet, wobei keine Ablagerung in dem Reaktor
und keine Agglomerate beobachtet wurden und keine Bildung
einer öligen Substanz, wie in Vergleichsbeispiel 1.
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Die Schüttdichte des so erhaltenen Polymerpulvers
betrug 0,44 g/cm³ und der n-Hexan-Extraktionsrückstand betrug
97,2 %.
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Die Autoren der vorliegenden Erfindung fanden, daß
die Anhaftung, usw. im Reaktor durch die Bildung einer öligen
Substanz niederen Molekulargewichts; zum Beispiel von Ethylen
oder Propylen durch die Wirkung eines
Organoaluminiumbestandteils hervorgerufen wird und führten verschiedene
Modellversuche, wie in den nachstehenden Beispielen 12 bis 16
und Vergleichsbeispielen 2 bis 4 gezeigt wird, durch, um die
Bildung einer solchen öligen Substanz oder eines Polymers
niederen Molekulargewichts und die Wirkung der speziellen
Verbindungen der vorliegenden Erfindung auf die Unterdrückung
dieser Bildung aufzuklären.
Beispiele 12 bis 16 und Vergleichsbeispiele 2 bis 4
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In einen Autoklaven mit einem Fassungsvermögen von
2 l wurden vorbestimmte Mengen Diethylaluminiumchlorid oder
Ethylaluminiumsesquichlorid und eine Verbindung, wie in
Tabelle I angeführt, gegeben. Dann wurden 300 g verflüssigtes
Propylen und Ethylen und Wasserstoff dazu eingeführt und die
katalytische Behandlung wurde bei einer Temperatur von 70ºC
für 6 Stunden ausgeführt, während die Propylenzusammensetzung
in der Gasphase [Propylen/(Propylen + Ethylen)] G = 65 Mol-%
und die Wasserstoffzusammensetzung in der Gasphase
[Wasserstoff/(Propylen + Ethylen)] G = 5 Mol-% eingeregelt wurde.
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Sofort bevor die Reaktion abgelaufen war, wurden
Gasphasenproben gezogen und hinsichtlich ihrer
Zusammensetzung untersucht, wobei die Bildung von Buten, Penten,
Hexen und deren Isomeren beobachtet wurde.
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Nach Ablauf der Reaktion wurde Propylen allmählich
entspannt und 100 ml n-Hexan wurden zu dem Autoklaven
zugegeben, um das Organoaluminium zu verdünnen. Der Autoklav
wurde geöffnet und der Rückstand wurde gewonnen. Zu dieser
Rest-n-Hexanlösung wurden 100 ml verdünnte Salzsäure gegeben,
um das Organoaluminium zu zersetzen. Dann wurde die
n-Hexanphase abgetrennt und nach Entfernen des
n-Hexanbestandteils die zurückbleibende ölige Substanz hinsichtlich
Gewicht und Struktur analysiert. Die Menge ist in Tabelle I
angeführt.
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Wenn gemäß Tabelle I die Fälle verglichen werden, in
denen dieselbe Organoaluminiumverbindung verwendet wird, so
ist in den Beispielen, in denen die speziellen Verbindungen
der vorliegenden Erfindung, wie ein aromatischer
Carbonsäureester, eine Aminverbindung usw., verwendet wurden, die
Bildung einer öligen Substanz im wesentlichen unterdrückt,
während in Vergleichsbeispiel 3, bei dem
Methacrylsäuremethylester als Additiv zur Verbesserung der
Stereospezifität für Beispiel 1(C) verwendet wurde, die Bildung
einer öligen Substanz sich invers erhöhte. Die vorstehenden
Modellversuche zeigen, daß die spezifischen Verbindungen, die
in der vorliegenden Erfindungen zur Anwendung kommen, in
ihrer Funktion und Wirkung zu einem sogenannten dritten
Bestandteil zur Polymerisation, der gewöhnlich zur
Verbesserung der sterischen Spezifität verwendet wird,
grundsätzlich unterschiedlich sind.
Tabelle I
Einheit
Beispiel
Organoaluminiumverbindung
Additiv
Gasphasenzusammensetzung
Reaktionstemperatur
Reaktionszeit
Gasphasenolefine
Gewonnene ölige Substanz
Toluylsäuremethylester
Tetramethylpiperidin
Triethylamin
Tabelle I (Fortsetzung)
Einheit
Vergleichbeispiel
Organoaluminiumverbindung
Additiv
Gasphasenzusammensetzung
Reaktionstemperatur
Reaktionszeit
Gasphasenolefine
Gewonnene ölige Substanz
Methacrylsäuremethylester
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Gemäß vorliegender Erfindung kann die Bildung von
Polymer niederen Molekulargewichts unterdrückt werden, ohne
daß die Polymerisationswirksamkeit vermindert wird, während
die Anhaftung an der Innenwand des Reaktors oder das
Agglomerationsphänomen beseitigt werden können und ein
ausgezeichneter Fließzustand erreicht werden kann und so stabile
Betriebsweise für einen langen Zeitraum möglich werden kann,
aus dem Blickwinkel sowohl des Verfahrens als auch der
Qualität des Produkts.