DE3739194A1 - Vorrichtung zum abstapeln von boegen - Google Patents
Vorrichtung zum abstapeln von boegenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abstapeln von Bögen,
insbesondere von geschuppt zugeförderten Papierbögen, gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der DE-OS 36 16 470 ist ein Verfahren zum Wechseln eines
Bogenstapels bei ununterbrochener Förderung der Bögen zur
Stapelstelle, mit dem sich ein Wechsel eines vollen Stapels
durchführen läßt, ohne daß ein Ausschuß von Bögen auftritt und
ohne daß die Gefahr des Verschiebens von Bögen beim Stapelwechsel
besteht, und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
bekannt.
Die dort gezeigte Vorrichtung weist Fördermittel zum geschuppten
Zufördern von Bögen zu einer Stapelstelle auf, an der sich eine
absenkbare Ablageplattform befindet. Jeweils an der Hinterseite
des Stapels sind ein vertikal bewegliches Trennelement, bestehend
aus einem Schwenkarm und einem am freien Ende angeordneten
Trennblech, zwei in der Höhe versetzte, vertikal und in
Förderrichtung bewegbare Klemmbacken und eine Hilfsstapelplattform
angeordnet, die in Förderrichtung der Bögen verschiebbar und
absenkbar ist. Das vertikal bewegliche Trennelement ist
im Bereich der Stapeloberseite, insbesondere zwischen dem obersten
Bogen des Stapels und dem Schuppenstrom, zwischen die
Bogenhinterkanten einschiebbar. Das Trennelement und die
Klemmbacken sind gabel- bzw. rostartig ausgebildet und seitlich
gegeneinander versetzt, so daß die Klemmbacken das Trennelement
durchgreifen können.
Zum Stapelwechsel fahren die Klemmbacken in von dem Trennelement
geschaffene Lücken zwischen den Hinterkanten der Bögen ein und
klemmen einen Bogenpacken, während die Hilfsstapelplattform ein-
bzw. ausgefahren wird. Die Hilfsstapelplattform trägt den oberen
Teil des Bogenstapels, während der untere Teil des Stapels
entfernt wird.
Bei einem Stapelwechsel nach der DE-OS 36 16 470 ergeben sich
weitere Vorteile:
- - Da die oberen Bögen des abtransportierten Stapels vorgepreßt und daher entlüftet sind, erhält man einen transportfähigen Stapel, bei dem keine Gefahr besteht, daß die obersten Bögen beim Transportieren abrutschen.
- - Die Bögen lassen sich auf eine Palette mit allseits überstehendem Rand stapeln, so daß der Stapel auf der Palette nach Anbringen von Schutzecken an der Oberseite mit umlaufenden Bändern ohne Beschädigung der Bogenkanten gesichert werden kann.
- - Durch das Festklammern des Bogenpackens beim Ein- und Ausfahren der Hilfsplattform wird ein Verschieben der Bögen im Nahbereich der Plattform gegeneinander und damit ungleichmäßige Seitenflächen des Stapels vermieden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine konstruktiv
besonders vorteilhafte Vorrichtung nach der DE-OS 36 16 470 zu
schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Diese Merkmale ermöglichen es, die zum Stapelwechsel
erforderlichen Vertikalbewegungen der einzelnen
Stapelwechselelemente bei geringem konstruktiven Aufwand mit der
erforderlichen Genauigkeit durchzuführen.
Die Ansprüche 2 bis 5 enthalten bevorzugte, da besonders
vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung. Das Spindelhubwerk
nach Anspruch 3 gewährleistet neben der exakten Höhensteuerung der
Ablageplattform eine große Sicherheit gegen einen Absturz der
Ablageplattform. Die kardanische Aufhängung nach Anspruch 4
verhindert ein Festklemmen der Spindelmuttern an den Spindeln,
z.B. als Folge einer Durchbiegung der Ablageplattform unter der
Last des Stapels. Bei der Vorrichtung nach Anspruch 5 ist es zum
Einklemmen des Bogenpackens nicht erforderlich, die Bogenkanten
gegen ihr Eigengewicht anzuheben.
Die Ansprüche 6 bis 9 enthalten vorteilhafte Ausführungsformen der
Erfindung, bei denen ein störungsfreies Einfahren des
Trennelements zwischen die Bogenhinterkanten gewährleistet ist.
Die Beschichtung der Klemmzangen nach Anspruch 10 vermeidet
Markierungen auf den Bögen bei empfindlichen Papieren, die bei
metallenen Oberflächen auftreten können.
Die Zeichnungen dienen zur Erläuterung der Erfindung anhand eines
vereinfacht dargestellten Ausführungsbeispiels.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt durch eine Abstapelvorrichtung
nach der Erfindung.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie A-A von Fig. 1.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf den Stapelbereich.
Fig. 4 zeigt einen senkrechten Schnitt durch eine Aufhängung der
Stapelplattform.
Fig. 5 zeigt einen Horizontalschnitt durch die Aufhängung.
Fig. 6 zeigt das Trennelement in vergrößerter Darstellung.
Fig. 7 zeigt eine Draufsicht in Förderrichtung entsprechend dem
Pfeil B von Fig. 6.
Das Gestell der Abstapelvorrichtung weist vier Ständer 1.1, 1.2
auf, zwischen denen sich eine mit in Förderrichtung umlaufenden
Transportketten versehene Ablageplattform 2 befindet. Mit den
umlaufenden Transportketten lassen sich die vollen Paletten 3 mit
den Papierbogenstapeln aus dem Stapelbereich fördern. Die
Ablageplattform 2 ist mittels eines Spindelhubwerks zwischen den
Ständern 1 hoch- und niederfahrbar. Das Spindelhubwerk besteht aus
vier senkrechten, in den Ständern 1 angeordneten Spindeln 4 mit
einem gemeinsamen Antrieb 5, an deren Spindelmuttern 6 die
Ablageplattform 2 befestigt ist.
Die Befestigung der Ablageplattform 2 an den Spindelmuttern 6
erfolgt über eine kardanische Aufhängung, die in den Fig. 4 und 5
genauer gezeigt wird:
An jeder Spindelmutter 6 ist mittels zweier horizontaler Zapfen 7,
die koaxial an gegenüberliegenden Seiten parallel zu einer Seite
der Ablageplattform 2 befestigt sind, ein ringförmiges Element 8
um die Zapfen 7 drehbar aufgehängt. Außen an dem ringförmigen
Element 8 sind zwei horizontale entgegengesetzte Zapfen 9 koaxial
und senkrecht zu den Zapfen 7 befestigt. An dem Zapfen 9 hängt
drehbar gelagert ein überstehender Teil 10 einer Ecke der
Ablageplattform 2. Der überstehende Teil 10 ist zum Ausgleich der
beim Verkanten auftretenden Längenverkürzung über nicht
dargestellte Lenker an der Plattform 2 befestigt. Eine unterhalb
der Spindelmutter 6 angeordnete Sicherheitsmutter 11 ist mit
dieser über einen Schaltstift 12 verbunden, der bei einer
Verkürzung des axialen Abstands der beiden Muttern 6, 11 einen
Endschalter 13 für einen Notstop betätigt. Die kardanische
Aufhängung der Ablageplattform 2 verhindert ein Kippen der
Spindelnmuttern 6 und somit ihr Festklemmen an den Spindeln 4.
Mit dem Spindelhubwerk läßt sich eine Palette 3 bis in den Bereich
des Zuförderers für den geschuppten Bogenstrom 14 anheben, der in
bekannter Weise als in der Höhe feststehender Bandförderer
ausgebildet ist. Etwa in Höhe des Bandförderers befinden sich
zwischen den Ständern 1 die bekannten Elemente 15 zum exakten
Ablegen eines Bogens auf den Stapel 16. Ein hinterer
Anschlag 15.1, Seitenführungsbleche 15.2, Rüttelbleche usw. Diese
Elemente 15 sind zur Anpassung an unterschiedliche Bogenformate
horizontal, quer zur Förderrichtung verschiebbar, in der Höhe
jedoch feststehend.
In den beiden einlaufseitigen Ständern 1.1, die sich in Fig. 1 auf
der linken Seite befinden, ist jeweils eine weitere senkrechte
Spindel 17 in Bogenlaufrichtung vor den Spindeln 4 der
Ablageplattform angeordnet. Diese beiden Spindeln 17 tragen einen
sich quer über die Arbeitsbreite erstreckenden Schlitten 18, in
dem - von oben nach unten - die obere Klemmbacke 19, die untere
Klemmbacke 20 und eine Hilfsplattform 21 jeweils in Förderrichtung
bewegbar gelagert sind, so daß sie unabhängig voneinander in den
Bereich der Ablageplattform 2 und wieder zurück gefahren werden
können. Zur Auf- und Abbewegung des Schlittens 18 an den
Spindeln 17 können diese mittels einer Kupplung 22 an einen
separaten Antrieb 23 angekuppelt werden. Es ist auch möglich, sie
von dem Antrieb 23 ab- und an den Antrieb 5 der Spindeln 4 der
Ablageplattform 2 anzukuppeln, um eine synchrone Vertikalbewegung
des Schlittens 18 und der Ablageplattform 2 zu erreichen.
Die Hilfsstapelplattform 21 besteht aus einem Wagen geringer Höhe,
der von einem reibungsarmen Tuch 24 in Förderrichtung umlaufen
wird und mittels eines Fahrantriebs 25 horizontal verfahrbar ist.
Sie entspricht in ihren Ausmaßen dem maximal ablegbaren
Bogenformat.
An derselben Seite des Stapels 16 wie der Schlitten 18 - diese in
Förderrichtung vorneliegende Seite des Stapels 16 wird
üblicherweise als Stapelhinterseite bezeichnet, da dort die
Hinterkanten der Bögen abgelegt werden - ist ein mit zwei
senkrechten seitlichen Pneumatikzylindern 26 hochfahrbares
Trennelement 27 angeordnet. Das Trennelement 27 weist über die
Arbeitsbreite im Abstand nebeneinander an einer
Schwenktraverse 27.1 befestigte Trennbleche 27.2 auf, die mit
ihren zu Trennfingern abgewinkelten Enden zwischen die
Hinterkanten der Bögen in den Stapelbereich einschwenkbar sind.
Die Trennelemente 27 können bis in den Bereich des Zuförderers
hochgefahren und bis unterhalb der Hilfsstapelplattform 21
abgesenkt werden. Ihr Aufbau wird in den Fig. 6 und 7 detailliert
gezeigt:
An jedem der einlaufseitigen Ständer 1.1 ist ein mittels der
Pneumatikzylinder 26 vertikal verfahrbares Seitenteil 27.3
gelagert. Die beiden Seitenteile 27.3 sind mit einer Quertraverse
27.4 und einer Synchronwelle 27.5 mit an den Enden befestigten
Zahnrädern 27.6 verbunden. Die Zahnräder 27.6 kämmen in
Zahnstangen 27.7 an den Ständern 1.1, so wird eine exakt synchrone
vertikale Verstellung der beiden Seitenteile 27.3 gewährleistet.
Am oberen Ende beider Seitenteile 27.3 ist die sich quer über die
Arbeitsbreite erstreckende Schwenktraverse 27.1 über eine
unregelmäßige Doppelschwingenkonstruktion angelenkt. Jede
Doppelschwinge besteht aus einem Koppelglied 27.8, an dem die
Schwenktraverse 27.1 starr befestigt ist, und das über zwei
ungleich lange Lenker 27.9, 27.10 an dem jeweiligen Seitenteil
27.3 angelenkt ist. Das Gelenk des kürzeren Lenkers 27.9 befindet
sich an dem Seitenteil 27.3 senkrecht oberhalb des Gelenks des
längeren Lenkers 27.10. Am längeren Lenker 27.10 greift jeweils
ein pneumatischer Schwenkzylinder 27.11 an, der sich an dem
jeweiligen Seitenteil 27.3 abstützt. Mit dieser Konstruktion wird
erreicht, daß sich die Schwenktraverse 27.1 beim Schwenken in
Richtung des Stapels 16 gleichzeitig aufwärts bewegt.
Die Trennbleche 27.2 sind an der Schwenktraverse 27.1 mit Abstand
voneinander lösbar festgeklemmt. Das Festklemmen erfolgt mittels
eines an der Rückseite jedes Trennbleches 27.2 spitzwinklig
angenieteten Zusatzblechs 27.12, an dessen Ende ein Magnet 27.13
befestigt ist, der das Trennblech 27.2 anzieht und so die
Schwenktraverse 27.1 zwischen dem Trennblech 27.2 und dem
Zusatzblech 27.12 einklemmt.
Die beiden Klemmbacken 19, 20 bauen sich aus horizontalen, mit
Abstand nebeneinander befestigten und reibungsarm beschichteten
Zangen 19.1, 20.1 auf. Mittels Pneumatikzylindern 28 sind beide
Klemmbacken 19, 20 unabhängig voneinander etwa 10 cm horizontal in
den Stapelbereich ein- und rausfahrbar. Die Beschichtung besteht
aus Filz oder einem filzähnlichen Material und deckt die gesamte
Oberfläche der Zangen 19.1, 20.1 ab, soweit sie in den Stapel 16
einfahrbar sind. Sie ist auf die Zangen 19.1, 20.1 aufgeklebt. Die
Zangen 19.1. 20.1 sind gegenüber den Trennblechen 27.2 des
Trennelements 27 versetzt angeordnet, um eine gegenseitige Störung
beim Auf- und Abfahren zu vermeiden. Während die untere Klemmbacke
20 in der Höhe feststehend unmittelbar oberhalb des
Hilfsstapeltisches 21 am Schlitten 18 befestigt ist, kann die
obere Klemmbacke 19 mittels eines doppelt wirkenden
Pneumatikzylinders 29 zusätzlich vertikal bewegt werden, um einen
zwischen den Klemmbacken 19, 20 befindlichen Bogenpacken an den
Bogenhinterkanten festzuklemmen.
Die prinzipielle Arbeitsweise einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist ausführlich in der DE-OS 36 16 470 beschrieben. Die folgenden
Ausführungen ergänzen diese Beschreibung:
Zwischen zwei Stapelwechseln und während eines Stapelwechsels wird
die vertikale Position der Stapeloberseite mit einem Meßgerät
permanent bestimmt und durch Abwärtsbewegung des Stapels 16
innerhalb eines bestimmten Bereichs konstant gehalten. Das
Meßgerät regelt dazu entweder den Antrieb 5 der Ablageplattform 2
oder den Antrieb 23 des Schlittens 18, wie im folgenden näher
erläutert wird.
Zwischen zwei Stapelwechseln steht der Schlitten 18 in seiner
vertikalen Warteposition unterhalb des Zuförderers für den
Schuppenstrom 14. Die beiden Klemmbacken 19, 20 und die
Hilfsstapelplattform 21 sind außerhalb des Stapelbereichs
zurückgefahren. Die obere Klemmbacke 19 wird von dem Zylinder 29
nach oben gegen einen Anschlag am Ständer 1.1 gedrückt. Das
Trennelement 27 befindet sich in Warteposition unterhalb der
Hilfsstapelplattform 21. Zum Konstanthalten der Stapeloberseite
steuert das Stapelhöhenmeßgerät die Abwärtsbewegung der
Ablageplattform 2. Zum Einleiten eines Stapelwechsels fährt das
Trennelement 27 hoch und der abgewinkelte Teil der
Trennbleche 27.2 schwenkt zwischen dem obersten Bogen des
Stapels 16 und dem Schuppenstrom 14 zwischen die Bogenhinterkanten
ein. Da die Bögen im Schuppenstrom 14 überlappend gefördert werden
- d.h. der nachfolgende Bogen liegt auf dem vorhergehenden -, muß
vermieden werden, daß die Trennbleche 27.2 beim Einschwenken gegen
eine Bogenhinterkante anstoßen. Dies wird durch die gleichzeitige
Aufwärtsbewegung der Trennbleche 27.2 beim Einschwenken erreicht.
Der abgewinkelte Teil der Trennbleche 27.2 wird vor dem
Stapelbereich bis oberhalb des obersten Bogens auf dem Stapel 16
angehoben, er hebt dabei gleichzeitig den gerade zugeförderten
Bogen an. So wird eine kleine Lücke zwischen den beiden Bögen
gebildet, so daß sich der abgewinkelte Teil der Trennbleche 27.2
problemlos auf den Stapel 16 auflegen können.
Anschließend wird das Trennelement 27 mit dem Stapel 16 nach unten
bewegt. Auf Höhe der unteren Klemmbacke 20 wird es angehalten und
bildet so eine Lücke zwischen den Hinterkanten der Bögen, in die
die untere Klemmbacke 20 etwa 10 cm einfährt. Gleichzeitig werden
die den Schlitten 18 tragenden Spindeln 17 an den Antrieb 5 der
Ablageplattform 2 angekuppelt, so daß sich der Schlitten 18 von
diesem Augenblick an exakt synchron mit der Ablageplattform 2
abwärts bewegt. Die obere Klemmbacke 19 macht die Abwärtsbewegung
nicht mit, da sie von dem Zylinder 29 gegen den Anschlag gedrückt
in ihrer vertikalen Position gehalten wird. Das Trennelement 27
wird aus dem Stapel 15 herausbewegt und fährt erneut nach oben und
zwischen die Bogenhinterkanten ein, um eine zweite Lücke zu
bilden. Da sich währenddessen die Ablageplattform 2 weiter nach
unten bewegt hat, entsteht ein vertikaler Abstand von ca. 250 mm
zwischen den beiden Lücken. Nachdem die obere Klemmbacke 19 in die
zweite Lücke eingefahren ist, wird das Trennelement 27 aus dem
Stapel herausgefahren und der Bogenpacken zwischen den beiden
Klemmbacken 19, 20 durch Abwärtsbewegung der oberen Klemmbacke 19
eingeklemmt. In diesem Augenblick werden die Schlittenspindeln 17
von dem Antrieb 5 der Ablageplattform 2 abgekuppelt und an ihren
eigenen Vertikalantrieb 23 angekuppelt. Gleichzeitig regelt von
diesem Zeitpunkt an das Höhenmeßgerät der Stapeloberseite den
Schlittenantrieb 23. Der Antrieb 5 der Ablageplattform 2 wird
beschleunigt, um die Lücke zwischen der unteren Klemmbacke 20 und
dem unteren Stapelteil zu erweitern. In diese erweiterte Lücke
fährt die Hilfsstapelplattform 21 ein und stützt den oberen
Stapelteil ab. Der untere Stapelteil wird nun beschleunigt nach
unten bewegt und abtransportiert.
Nachdem eine neue Palette 3 bis unmittelbar unter die
Hilfsstapelplattform 21 angehoben wurde, wird diese aus dem
Stapel 16 herausgefahren, und der Schlitten 18 wird wieder an den
Antrieb 5 der Ablageplattform 2 angekuppelt, die wieder von dem
Höhenmeßgerät geregelt abwärts bewegt wird. Anschließend werden
die beiden Klemmbacken 19, 20 geöffnet und ebenfalls aus dem
Stapel 16 herausgefahren. Da die Oberkante der Stapelhinterseite
beim Herausfahren der Klemmbacken 19, 20 absinkt, wird die
Abwärtsbewegung der Ablageplattform 2 kurzzeitig unterbrochen, um
diese um den Betrag des Absinkens anzuheben, damit die Fallhöhe
der Bögen auf den Stapel 16 sich nicht vergrößert. Nach dem
Herausfahren der Klemmbacken 19, 20 wird der Schlitten 18 von dem
Antrieb 5 der Ablageplattform 2 abgekuppelt und mittels seines
eigenen Antriebs 23 wieder nach oben in die vertikale
Warteposition gefahren, bis ein neuer Stapelwechsel eingeleitet
wird.
Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel ist zum Abstapeln
von relativ großformatigen Papierbögen mit Kantenlängen von ca.
500 mm - ca. 2000 mm ausgelegt, wobei Stapel bis zu einer Höhe von
2000 mm hergestellt werden. Ebenso ist der Einsatz als Riesableger
möglich, wobei eine gewünschte Anzahl (z.B. 500 oder 1000 Stück)
Bögen kleineren Formats zu Stapeln zusammengefaßt und anschließend
verpackt werden.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Abstapeln von Bögen, insbesondere von geschuppt
zugeförderten Papierbögen,
mit einer absenkbaren Ablageplattform,
mit einem an der Hinterseite des Stapels angeordneten, vertikal beweglichen Trennelement, das im Bereich der Stapeloberseite, insbesondere zwischen dem obersten Bogen des Stapels und dem Schuppenstrom, zwischen die Bogenhinterkanten einschiebbar ist,
mit zwei an der Stapelhinterseite angeordneten, in der Höhe versetzten und vertikal bewegbaren Klemmbacken, die unabhängig voneinander in vom Trennelement geschaffene Lücken einschiebbar sind, und
mit einer an der Stapelhinterseite angeordneten, höhenverfahrbaren Hilfsstapelplattform, die unmittelbar unterhalb der unteren Klemmbacke in den Bereich der Ablageplattform einfahrbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klemmbacken (19, 20) und die Hilfsstapelplattform (21) gemeinsam in einem mit einem Vertikalantrieb (23) höhenverfahrbaren Schlitten (18) gelagert sind, wobei die Abwärtsbewegung des Schlittens (18) mit der Abwärtsbewegung der Ablageplattform (2) synchronisierbar ist.
mit einer absenkbaren Ablageplattform,
mit einem an der Hinterseite des Stapels angeordneten, vertikal beweglichen Trennelement, das im Bereich der Stapeloberseite, insbesondere zwischen dem obersten Bogen des Stapels und dem Schuppenstrom, zwischen die Bogenhinterkanten einschiebbar ist,
mit zwei an der Stapelhinterseite angeordneten, in der Höhe versetzten und vertikal bewegbaren Klemmbacken, die unabhängig voneinander in vom Trennelement geschaffene Lücken einschiebbar sind, und
mit einer an der Stapelhinterseite angeordneten, höhenverfahrbaren Hilfsstapelplattform, die unmittelbar unterhalb der unteren Klemmbacke in den Bereich der Ablageplattform einfahrbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klemmbacken (19, 20) und die Hilfsstapelplattform (21) gemeinsam in einem mit einem Vertikalantrieb (23) höhenverfahrbaren Schlitten (18) gelagert sind, wobei die Abwärtsbewegung des Schlittens (18) mit der Abwärtsbewegung der Ablageplattform (2) synchronisierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der Schlitten (18) wechselweise an den Antrieb (5) der
Ablageplattform (2) und an den eigenen Vertikalantrieb (23)
ankuppelbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet
durch ein Spindelhubwerk für die Ablageplattform (2)
und/oder den Schlitten (18).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich
net, daß die Ablageplattform (2) an den Spindelmuttern (6)
kardanisch aufgehängt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die obere Klemmbacke (19) im
Schlitten (18) vertikal verfahrbar und die untere Klemmbacke (20)
vertikal unbeweglich gelagert ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekenn
zeichnet durch ein zwischen die Bogenhinterkanten
einschwenkbares Trennelement (27), das beim Einschwenken eine
Aufwärtsbewegung durchführt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet
durch ein Trennelement (27) mit mehreren, in Abstand
nebeneinander an einer Schwenktraverse (27.1) starr befestigten
Trennblechen (27.2), wobei die Schwenktraverse (27.1) mittels
einer unregelmäßigen Doppelschwingen-Konstruktion an einem
höhenverfahrbaren Seitenteil (27.3) angelenkt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet
durch einen an dem Seitenteil (27.3) befestigten
Schwenkzylinder (27.11) zum Schwenken der Schwenktraverse (27.1).
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Trennbleche (27.2) an der
Schwenktraverse (27.1) mittels Magneten (27.13) festgeklemmt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmbacken (19, 20) mit
Filz oder filzähnlichem Material beschichtete Zangen (19.1. 20.1)
aufweisen.
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