DE3733997C3 - Verfahren und Vorrichtung zum kontinuierlichen Färben einer textilen Warenbahn - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum kontinuierlichen Färben einer textilen WarenbahnInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine entsprechende
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 6.
Ausgangspunkt der Erfindung sind Probleme gewesen,
die seit langem in der Kontinue-Färberei mit Direkt-Farb
stoffen (Substantiv-Farbstoffen) (s. Fischer-Bobsien "In
ternational Lexikon Textilveredlung + Grenzgebiete" 4. Auf
lage 1975, Spalten 419-422) anstehen. Die Färbeflotte kann
hierbei in einem Foulard aufgetragen werden, wobei also
die Warenbahn durch die im Becken des Foulards befindliche
größere Menge an Färbeflüssigkeit geleitet wird. Hierbei stel
len sich bisher unvermeidbare Endenabläufe ein, und zwar so
wohl am Anfang als auch am Ende der Warenbahn. Beim Passieren
der ersten Teile der Warenbahn durch die Flotte in dem Becken
werden Anteile aus der Flotte von der Warenbahn ausgeschleppt,
die zu einer entsprechenden Verarmung der Flotte Anlaß sind,
die nachgeregelt werden muß. Es vergeht eine gewisse Zeit,
bis ein Gleichgewichtsverhältnis eingetreten ist und die
Flotte in ihrer Konzentration konstant bleibt. Bis dieser
Zustand erreicht ist, ist ein Endenablauf von 50 bis 150 m
entstanden. Derartige Warenlängen mit abweichendem und ins
besondere nicht konstantem Farbton können nicht zusammen mit
der übrigen Ware eingesetzt werden, sondern werden als min
dere Qualitäten verkauft oder schwarz übergefärbt. Jedenfalls
entsteht durch diese Endenabläufe ein gewisser bisher nicht
vermeidbarer Verlust.
Ein weiteres Problem ist der Umstand, daß die Direkt
farbstoffe nicht vollständig aufziehen und die auf der Waren
bahn befindlichen nicht fixierten Anteile nach dem Dämpfen
ausgewaschen werden. Die Farbstoffausbeute, d.h. das
Verhältnis des tatsächlich auf der Ware fixierten Farbstoffs
zum ursprünglich aufgebrachten Farbstoff ist bei weitem
nicht vollständig, sondern liegt etwa in der Größenordnung
von 60%. Die nicht aufgezogenen 40% "gehen in den Kanal"
und stellen nicht nur einen ganz erheblichen Kostenfaktor,
sondern auch ein schwieriges Umweltproblem dar, besonders
da viele Moleküle von Direktfarbstoffen komplex gebundene
Schwermetallionen, insbesondere Kupferionen, enthalten,
die als ein gefährliches Abwassergift angesehen werden und
hinsichtlich deren strenge behördliche Vorschriften einzu
halten sind.
Es ist nun bereits bekannt, daß das Aufziehen von Direkt-
Farbstoffen auf die Ware durch Hinzufügung von Salzen wie
Kochsalz oder Glaubersalz verbessert werden kann. Dies geht
aus der im übrigen dem Oberbegriff zugrundeliegenden Schrift
stelle aus dem Buch von M. Peter "Grundlagen der Textilver
edlung" 12. Auflage (1985) S. 154/155 hervor. Hierbei werden
Salz und Farbstoff in ein und derselben Flotte aufge
bracht. Es kann auf diese Weise der Anteil des auf die
Fasern tatsächlich aufziehenden Farbstoffs erhöht und somit
der Farbstoffverlust einerseits und die Umweltbelastung
andererseits vermindert werden.
Im Kontinue-Verfahren jedoch führt der Zusatz von Salz
zum Färbebad im Foulard zu einer Verstärkung der Enden
abläufe. Durch das Salz wird das Ziehvermögen der Ware so
erhöht, daß sie begierig Farbstoff aus der Flotte aufnimmt
und die Flottenmenge am Anfang und gegen Schluß noch stärkere
und schwer in den Griff zu bekommende Konzentrationsände
rungen zeigt. Das zur Verbesserung der Farbstoffausbeute
und der Umweltbelastung an sich probate Mittel des Salz
zusatzes läßt sich also bei der Kontinue-Färbung nicht ohne
weiteres einsetzen.
Ausgehend von dieser speziellen Problemlage liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine ent
sprechende Vorrichtung so auszugestalten, daß sich ein über
die Warenbahnlänge gleichmäßiger Behandlungsausfall einstellt.
Diese Aufgabe wird in ihrem verfahrensmäßigen Aspekt
durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
In erster Linie kommt das Verfahren für die Behandlung
von Flachgeweben in Betracht. Bei einer derartigen Waren
bahn wird die erste Behandlungsflotte, die entweder die
Salzflotte oder die Farbflotte ist, wobei die jeweils
andere Flotte in dem nachfolgenden zweiten Schritt folgt,
in irgendeiner Weise aufgetragen und sodann auf 60 bis 120%
abgequetscht. Die Feuchtigkeitswerte beziehen sich stets
auf die Menge an Behandlungsflotte in Relation zum Trocken
gewicht der Warenbahn, auf die die Behandlungsflotte auf
getragen worden ist. Ein Wert von 120% ist die obere Grenze
dessen, was in einer Quetschvorrichtung mit zusammenwirkenden
Walzen noch gleichmäßig abgequetscht werden kann; bei höheren
Feuchtigkeitsgehalten müßte das Quetschwerk mit so
geringen Liniendrücken gefahren werden, daß die Gleichmäßig
keit der Abquetschung nicht mehr gewährleistet und sogar
die Gefahr des bereichsweisen Abhebens der Walzen vonein
ander gegeben ist. Auf der anderen Seite ist eine solche
Feuchtigkeitsmenge mit in der Praxis vertretbarem Aufwand
kaum anders auf eine Warenbahn aufzubringen als durch eine
Tränkung oder Netzung der Warenbahn mit anschließendem
Abquetschen. Ein Aufsprühen ist nur schwer gleichmäßig durch
zuführen. Dasselbe gilt für ein Aufgießen, da dabei die
Flüssigkeitsmenge zur Bildung eines gleichmäßigen Films
zu gering ist.
Auf die mit der angegebenen Feuchtigkeitsmenge bela
dene Warenbahn wird nun die zweite Behandlungsflotte (Farb
flotte oder Salzflotte, je nachdem, was vorher aufgebracht
worden ist) aufgetragen, und zwar in einer besonderen Weise.
Die Warenbahn soll nämlich nicht durch einen größeren Flotten
vorrat hindurchgeführt werden, bei welchem die Gefahr
von Konzentrationsveränderungen durch die von der Waren
bahn ausgeschleppte Menge an Behandlungsmittel besteht.
Deshalb soll die Warenbahn beim Auftrag der zweiten
Behandlungsflotte nur mit einer möglichst geringen Flotten
menge in Berührung stehen, die von der Warenbahn sehr schnell
aufgenommen und forttransportiert und die dementsprechend
ständig durch Einführen frischer Behandlungsflotte erneuert
bzw. ergänzt wird. Auf die Warenbahn wird also beid
seitig stets frische Flotte aufgetragen, durch die noch
keine größeren Längen der Warenbahn hindurchgelaufen sind.
Auf diese Weise können Konzentrationsänderungen in der mit
der Warenbahn in Berührung stehenden Menge an Behandlungs
flotte und dementsprechende Unterschiede im Behandlungs
ausfall minimiert werden.
Wichtig ist ferner, daß nach dem Auftrag der zweiten
Behandlungsflotte nicht abgequetscht wird. Durch Abquet
schen läßt sich kein Gesamtfeuchtigkeitsgehalt gleichmäßig
einstellen, der wesentlich über 120% liegt. Wenn nach dem
Auftrag der zweiten Behandlungsflotte abgequetscht würde,
würde es allenfalls möglich sein, einige wenige 10% der
zweiten Behandlungsflotte hinzuzuaddieren, was für das
Zusammenwirken der beiden Behandlungsflotten und den Ausfall
der Behandlung in
vielen Fällen zu wenig ist. Aus diesem
Grund wird die Warenbahn nach dem Auftrag der zweiten
Behandlungsflotte abgestreift, wodurch größenordnungsmäßig
noch einmal dieselbe Menge an Behandlungsflüssigkeit hin
zuaddiert werden kann wie beim ersten Auftrag und Gesamt-
Feuchtigkeitsgehalte erzielbar sind, die im Bereich dessen
liegen, was die Warenbahn an Feuchtigkeit überhaupt halten
kann, ohne daß die Feuchtigkeit von der Warenbahn abtropft
oder an ihr herunterläuft. Derartige bis an die Grenzen
der tropffreien Feuchtigkeitsgehalte getriebene Beladungen
mit Flotte sind für viele Behandlungen von Vorteil, weil
dadurch auf der Warenbahn eine große Wasserbeweglichkeit
gegeben ist und der Transport der Behandlungsmittel zwischen
den beiden Flotten und insbesondere das Aufziehen
der Behandlungsmittel aus der Gesamtflotte auf die Fasern
in dem sich an den Auftrag im allgemeinen anschließenden
Dämpfschritt erleichtert werden.
Ein Kontinue-Verfahren zum Färben einer textilen Waren
bahn, bei welchem diese mit einer ersten Behandlungsflotte
versehen, teilentfeuchtet und anschließend durch ein Zwickel
auftragswerk mit einer weiteren Behandlungsflotte
geleitet wird, ist für sich genommen aus der DE-AS 10 78 527
bekannt. Hierbei geht es allerdings nicht um die beim Färben
mit Salz auftretenden Probleme. Auch aus Gründen der benötigten
Auftragsmengen in der zweiten Auftragseinrichtung kommt die
bekannte Ausführung nicht in Betracht. Das Zwickelauftragswerk
umfaßt nämlich zwei in gleicher Höhe angeordnete Walzen, zwischen
denen die Warenbahn von oben nach unten hindurchgeleitet
wird, wobei sie vor dem Passieren des Walzspalts durch die
in dem Zwickel zwischen den Walzen bis zu einer gewissen
geringen Höhe stehende Behandlungsflotte hindurchfährt.
Da die Walze den Zwickel nach unten abdichten müssen,
müssen sie mit einer gewissen Linienkraft aneinander anliegen,
wodurch die Warenbahn zwangsläufig kräftig abgequetscht
wird und höhere Auftragsmengen prinzipiell nicht möglich
sind.
Ein bevorzugtes Anwendungsbeispiel des erfindungsge
mäßen Verfahrens ist Gegenstand des Anspruchs 2.
Es ist durch umfangreiche Versuche erwiesen, daß die
Endenabläufe beim Färben von Baumwollware mit Direkt- oder
Substantiv-Farbstoffen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
von einer Größenordnung von etwa 50 bis 150 m Warenbahn
länge auf eine Größenordnung von 3 bis 5 m heruntergebracht
und die Farbstoffausbeute um bis zu 40% gesteigert werden
kann, so daß die Farbstoffverluste und auch die Umweltbe
lastung durch in das Abwasser gelangende Schwermetalle ent
sprechend verringert werden können.
Weitere in Betracht kommende Anwendungsbeispiele des
erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Ansprüchen 3 und
4 wiedergegeben.
Gerade bei Reaktiv-Farbstoffen waren die Verluste bisher
so hoch, daß Kontinue-Verfahren kaum durchgeführt wurden.
Es empfiehlt sich besonders hierbei, die Temperatur
der beiden aufgetragenen Behandlungsflotten im wesentlichen
gleichzuhalten, weil dadurch ein optimales Zusammenwirken
derselben und mit der Warenbahn zustande kommt.
Die Aufgabe der Erfindung wird in ihrem vorrichtungs
mäßigen Aspekt durch die in Anspruch 6 wiedergegebene
Erfindung gelöst, die im einzelnen in der in den Ansprüchen
7 und 8 wiedergegebenen Weise realisiert sein kann.
Zwickelauftragsvorrichtungen der angegebenen Art sind
für sich genommen aus der FR-PS 13 81 081 bekannt. Die
Erfindung liegt jedoch nicht in der Zwickelauftragsvorrich
tung als solcher, sondern in der Kombination einer Tränk
einrichtung mit Abquetschung mit einer Tränkeinrichtung
mit sehr geringem Flotteninhalt, bei der anschließend
abgestreift, d. h. eine relativ große Flottenmenge gleich
mäßig auf der Warenbahn belassen wird.
Eine Austragseinrichtung mit Abstreifung geht auch aus der
DE-OS 20 36 520 hervor. Hierbei passiert die Warenbahn einen mit
Behandlungsflotte gefüllten Behälter, wird nach oben umgelenkt
und tritt durch den Spalt zwischen zwei horizontal ein
ander gegenüberliegenden undrehbaren, feststehend abge
stützten aufblasbaren Schläuchen hindurch, wo der Flotten
überschuß abgestreift wird.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung in Gestalt einer als Ganzes mit 100 bezeichneten
Vorrichtung zum Färben eines Flachgewebes aus Baumwolle
mit Direkt-Farbstoffen dargestellt. Die Warenbahn 1 wird
zunächst durch einen die erste Auftragsvorrichtung bildenden
Foulard 10 geleitet, der ein Tauchbecken 2 umfaßt, welches
bei einer Breite der Warenbahn 1 von 1,80 m 30 bis
60 l einer Salzflotte 3 umfaßt, durch welche die Waren
bahn in der gezeigten Weise über eine Umlenkrolle 4 hin
durchgeleitet wird, um dann vertikal nach oben geleitet
und in dem Quetschspalt 5 zwischen den Quetschwalzen 6 und
7 auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 70 bis 90% des
Flächengewichts der trockenen Warenbahn 1 abgequetscht zu
werden.
Die mit dieser Feuchtigkeit beladene Warenbahn wird
sodann an einer Umlenkrolle 8 vertikal nach unten umge
lenkt und gelangt so in die die zweite Auftragsvorrich
tung bildende Zwickelauftragsvorrichtung 20. Die Zwickel
auftragsvorrichtung 20 umfaßt zu beiden Seiten der Waren
bahn 1 einander gegenüberstehende Wandungen 11, 12, die in
dem Ausführungsbeispiel im wesentlichen eben ausgebildet
sind und zur Warenbahn leicht schrägstehen, d. h. sich ihr
in Laufrichtung annähern. An den Enden sind die Wandungen
11, 12 außerhalb der Ränder der Warenbahn 1 mitein
ander verbunden, so daß ein aufrechter, trichterartiger Trog
9 gebildet ist, der bis zu einer wählbaren geringen Füll
standshöhe mit einer Behandlungsflüssigkeit 13 füllbar ist.
Am unteren Ende des Troges 9 sind quer über die
Warenbahnbreite reichende längliche gegen die Warenbahn 1
hin offene Ausnehmungen 15, 16 gebildet, in denen aufblasbare
Druckschläuche 17, 18 angeordnet sind. Die Schläuche 17, 18
liegen, wenn sie aufgeblasen sind, von beiden Seiten mit
sanftem und über die Bahnbreite ganz gleichmäßigem Druck an
der Warenbahn dichtend an und schließen den Trog 9 nach un
ten ab. Außerhalb der Ränder der Warenbahn 1 liegen die
Schläuche 17, 18 unmittelbar aneinander an und dichten auch
in diesen Bereichen ab. Die Warenbahn wird gleitend durch den Spalt
19 zwischen den Schläuchen 17, 18 hindurchgezogen. Dabei
wird die in dem Trog 9 aufgenommene Behandlungsflotte 13,
die in dem Ausführungsbeispiel eine Färbeflotte mit Direkt-
Farbstoffen ist, bis auf einen durch den Druck in den
Schläuchen 17, 18 bestimmten Gesamt-Feuchtigkeitsgehalten ab
gestreift. Dieser Gesamt-Feuchtigkeitsgehalt liegt im Be
reich von etwa 100 bis 200%, d.h. es wird in der Zwickel-
Auftragsvorrichtung 20 noch einmal dieselbe Menge an Behand
lungsflotte hinzuaddiert, wie sie schon in dem Foulard 10
aufgetragen worden ist.
Die Füllstandshöhe in dem Trog 9 wird sehr niedrig
gehalten. Bei einer Warenbahnbreite von 1,80 m und der ent
sprechenden Breite des Troges 9 stehen in dem Trog 9 bei
spielsweise 4 bis 8 l der Behandlungsflotte 13. Diese Menge
würde nur für wenige Meter Warenbahn 1 ausreichen und wäre
sehr schnell verbraucht. Aus diesem Grunde wird die Behand
lungsflotte 13 durch eine Zuführeinrichtung 14 ständig frisch
nachgeliefert und auf einem gleichbleibenden, wenn auch nie
drigen Niveau in dem Trog 9 gehalten. Eine wesentliche Ände
rung der Konzentration der Behandlungsflotte 13 durch von der
Warenbahn 1 mitgenommene Behandlungsmittel kann also nicht
eintreten. Bis auf ganz geringe Abläufe in der Größenordnung
von 3 bis 5 m wird also die gesamte Länge der Warenbahn 1
gleichmäßig gefärbt.
Die so behandelte Warenbahn 1 fährt nun sogleich
in einen Dämpfer 30 ein und anschließend in eine mit mehre
ren Abteilen versehene Wascheinrichtung 40.
a) Ein Flachgewebe aus Baumwolle mit einem Flächen
gewicht von 200 g/m2 wurde gemäß dem Stand der Technik im
Foulard ohne Salzzusatz mit folgender Färbeflotte versehen
und anschließend im Dämpfer 2 min gedämpft:
3,0 ml/l | |
Netzmittel | |
2,0 ml/l | Klotzhilfsmittel |
1,0 g/l | Oxidationsmittel |
0,5 ml/l | Entlüfter |
7,7 g/l | Direktblau I |
2,3 g/l | Direktblau II |
Der Flottenauftrag betrug 85%, die Arbeitsgeschwindigkeit
30 m/min, die Warenbahnbreite 1,8 m.
Es ergab sich eine blaugefärbte Warenbahn mit Enden
abläufen in der Größenordnung von 100 m, die anderweitig ver
wendet werden mußten.
b) Eine gleiche Warenbahn wurde nunmehr mit Salzzu
satz auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf gleichen Blau
ton gefärbt.
Zunächst erfolgte in dem Foulard 10 ein Auftrag der
folgenden Salzflotte:
3,0 ml/l | |
Netzmittel | |
3,0 ml/l | Klotzhilfsmittel |
1,0 g/l | Oxidationsmittel |
0,5 ml/l | Entlüfter |
30,0 g/l | Kochsalz |
der auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 85% abgequetscht wurde.
Die Warenbahn 1 wurde dann sogleich in die Zwickel-
Färbevorrichtung 20 geleitet und dort mit einer Färbeflotte
versehen, die wie folgt zusammengesetzt war:
2,0 ml/l | |
Netzmittel | |
4,2 g/l | Direktblau I |
1,2 g/l | Direktblau II |
Die Schläuche 17, 18 wurden mit einem Druck P=0,5 bar aufge
blasen, wodurch sich ein zusätzlicher Flottenauftrag von 100%
ergab, so daß der Gesamt-Feuchtigkeitsgehalt der Warenbahn 1
nach der Zwickel-Färbevorrichtung 185% betrug. Die damit be
ladene Warenbahn 1 wurde 2 min gedämpft und anschließend in
der Waschvorrichtung 40 in sechs Abteilen kalt mit Überlauf
gewaschen. Es ergab sich der gleiche Blauton wie im Fall a),
wobei aber der Ablauf nur 5 m betrug und außerdem statt wie im
Fall a) mit 7,7 plus 2,3=10 g/l Farbstoff mit 4,2 plus 1,2
=5,4 g/l Farbstoff gearbeitet werden konnte. Durch den Salz
zusatz wurde das Aufziehen des Farbstoffes so gefördert, daß
ein viel größerer Anteil des aufgetragenen Farbstoffes tat
sächlich auf die Fasern aufzog bzw. umgekehrt zur Erreichung
der gleichen Farbtontiefe mit einem um 37% niedrigeren Farb
stoffeinsatz gearbeitet werden konnte. Entsprechend verringert
sind die Farbstoffverluste und die durch die sonst ausgewa
schenen Verluste in das Abwasser eingetragenen Schadstoffe,
insbesondere Schwermetallionen. Es wird also sowohl in diesem
Bereich als auch durch die Verkürzung der Abläufe eine Ver
besserung erzielt.
a) Gemäß dem Stand der Technik wurde ein Flachge
webe aus Baumwolle mit einem Flächengewicht von 250 g/m2 in
einer Breite von 1,8 m mit einer Geschwindigkeit von 45 m/min
auf einem Foulard mit folgender Färbeflotte versehen:
3,0 ml/l | |
Netzmittel | |
2,0 g/l | Komplexbildner |
14,6 g/l | Schwefelschwarz |
9,0 g/l | Schwefelbraun |
1,8 g/l | Schwefelrot |
20,0 g/l | Glucose |
35,0 ml/l | NaOH 29% |
3,0 ml/l | Natriumborat |
3,0 ml/l | Netzmittel |
0,5 ml/l | Entlüfter |
und auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 85% abgequetscht. Es
ergab sich nach dem Dämpfen und Waschen eine graue Färbung
mit einem Endenablauf von 100 m.
b) Eine gleiche Warenbahn 1 wurde in dem Foulard 10
mit folgender Salzflotte versehen:
3,0 ml/l | |
Netzmittel | |
30,0 g/l | Kochsalz |
0,5 ml/l | Entlüfter |
und auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 85% abgequetscht. Die
Warenbahn 1 wurde sodann in eine Zwickel-Auftragsvorrichtung
20 eingeleitet und dort mit der folgenden Färbeflotte versehen:
2,0 g/l | |
Komplexbildner | |
11,1 g/l | Schwefelschwarz |
6,8 g/l | Schwefelbraun |
1,4 g/l | Schwefelrot |
20,0 g/l | Glucose |
35,0 ml/l | NaOH 29% |
3,0 ml/l | Natriumborat |
3,0 ml/l | Netzmittel |
0,4 ml/l | Entlüfter |
Der Flottenauftrag betrug 100%, so daß sich wieder ein Gesamt-
Feuchtigkeitsgehalt der Warenbahn 1 von 185% ergab, mit wel
chem die Warenbahn 1 in den Dämpfer 30 einfuhr. Es wurde so
dann in der Wascheinrichtung 40 in sechs Abteilen wie folgt
gewaschen:
1. 50°C | |
Überlauf | |
2. 70°C | Überlauf |
3. 95°C | oxidieren 15 ml/l Textilhilfsmittel |
4. 95°C | oxidieren 1 g/l Soda |
5. 50°C | Überlauf |
6. kalt | Überlauf |
Es ergab sich eine graue Färbung mit einem Ablauf von
etwa 5 m. Aus der verbrauchten Menge an Schwefelschwarz von
25,4 g/l einerseits und 19,3 g/l andererseits ergibt sich bei
gleichem Färbeergebnis eine Einsparung an Farbstoff von 13%.
Claims (8)
1. Verfahren zum kontinuierlichen Färben einer textilen
Warenbahn, bei welchem auf die Warenbahn eine Farbflotte und
Salz aufgebracht und die Warenbahn anschließend auf einen
vorbestimmten Wert teilentfeuchtet wird, dadurch
gekennzeichnet, daß das Salz in einer von der Farbflotte
getrennten Behandlungsflotte aufgebracht wird und daß die
Warenbahn nach dem Auftrag der ersten Behandlungsflotte
(Farbstoffflotte oder Salzflotte) auf einen Feuchtigkeitsgehalt von
60 bis 120% abgequetscht und nach dem Auftrag der zweiten
Behandlungsflotte, bei dem die Warenbahn stets nur in
Berührung mit einem kleinen, fortlaufend verbrauchten und nach
Maßgabe des Verbrauchs frisch nachgelieferten Flottenvorrat
steht und vertikal durch diesen Flottenvorrat von oben nach unten
hindurchgeleitet wird, in der Weise teilentfeuchtet wird, daß sie
unmittelbar nach dem zweiten Auftrag unter Hindurchleiten durch
einen Spalt mit mindestens einer elastisch an der Warenbahn
anliegenden von einem fluiden Druckmedium gegen die
Warenbahn aufblasbaren und dichtend an ihr anliegenden, durch
eine flexible Wandung gebildeten Begrenzung auf einen Gesamt-Feuchtigkeitsgehalt
von 100 bis 220% abgestreift wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Salzflotte und eine Färbeflotte mit Direkt- Farbstoffen aufgetragen werden,
daß zuerst eine erste dieser Flotten aufgetragen und auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 70 bis 90% abgequetscht wird,
daß dann die zweite dieser Flotten aufgetragen wird und
daß dann die Warenbahn auf einen Gesamt-Feuchtigkeits gehalt von 130 bis 160% abgestreift wird.
daß eine Salzflotte und eine Färbeflotte mit Direkt- Farbstoffen aufgetragen werden,
daß zuerst eine erste dieser Flotten aufgetragen und auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 70 bis 90% abgequetscht wird,
daß dann die zweite dieser Flotten aufgetragen wird und
daß dann die Warenbahn auf einen Gesamt-Feuchtigkeits gehalt von 130 bis 160% abgestreift wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Salzflotte und eine Färbeflotte mit Schwefel- Farbstoffen aufgetragen werden,
daß zuerst eine erste dieser Flotten aufgetragen und auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 70 bis 90% abgequetscht wird,
daß dann die zweite dieser Flotten aufgetragen wird und daß dann die Warenbahn auf einen Gesamt-Feuchtigkeits gehalt von 160 bis 200% abgestreift wird.
daß eine Salzflotte und eine Färbeflotte mit Schwefel- Farbstoffen aufgetragen werden,
daß zuerst eine erste dieser Flotten aufgetragen und auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 70 bis 90% abgequetscht wird,
daß dann die zweite dieser Flotten aufgetragen wird und daß dann die Warenbahn auf einen Gesamt-Feuchtigkeits gehalt von 160 bis 200% abgestreift wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Alkaliflotte mit Salz und eine Färbeflotte mit Reaktiv-Farbstoffen aufgetragen werden,
daß zuerst eine erste dieser Flotten aufgetragen und auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 70 bis 100% abgequetscht wird,
daß dann die zweite dieser Flotten aufgetragen wird und
daß dann die Warenbahn auf einen Gesamt-Feuchtigkeits gehalt von 160 bis 200% abgestreift wird.
daß eine Alkaliflotte mit Salz und eine Färbeflotte mit Reaktiv-Farbstoffen aufgetragen werden,
daß zuerst eine erste dieser Flotten aufgetragen und auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 70 bis 100% abgequetscht wird,
daß dann die zweite dieser Flotten aufgetragen wird und
daß dann die Warenbahn auf einen Gesamt-Feuchtigkeits gehalt von 160 bis 200% abgestreift wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Behandlungsflotten bei gleichen
Temperaturen aufgetragen werden.
6. Vorrichtung zur kontinuierlichen Behandlung einer textilen
Warenbahn nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 5,
mit einer Auftragsvorrichtung in Gestalt einer Tränkeinrichtung für die Warenbahn mit nachgeschaltetem Walzenquetschwerk (Foulard),
mit einer in Laufrichtung der Warenbahn hinter der ersten Auftragsvorrichtung (10) angeordneten zweiten Auftragsvorrichtung (20), bei welcher die Warenbahn (1) beidseitig nur mit einem sehr geringen, ständig nach Maßgabe des Verbrauchs dosiert ergänzten Flottenvorrat (13) in Berührung steht und vertikal von oben nach unten durch diesen Flottenvorrat (13) hindurchleitbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der zweiten Auftragsvorrichtung ein Zwickel durch einander zu beiden Seiten der Warenbahn (1) gegenüberstehenden Wandungen (11, 12) gebildet ist, die an den Enden seitlich außerhalb der Warenbahn (1) verbunden sind und einen aufrechten, bis zu einer wählbaren Füllstandshöhe mit einer Behandlungsflotte (13) füllbaren Trog (9) bilden, der am unteren Ende einen Spalt (19) aufweist, der in einer Abstreifvorrichtung (17, 18) ausgebildet und mindestens auf einer Seite der Warenbahn (1) in einer quer über die Warenbahn (1) reichenden Zone durch eine von einem fluiden Druckmedium gegen die Warenbahn (1) aufblasbare und dichtend an ihr anliegende flexible Wandung begrenzt ist.
mit einer Auftragsvorrichtung in Gestalt einer Tränkeinrichtung für die Warenbahn mit nachgeschaltetem Walzenquetschwerk (Foulard),
mit einer in Laufrichtung der Warenbahn hinter der ersten Auftragsvorrichtung (10) angeordneten zweiten Auftragsvorrichtung (20), bei welcher die Warenbahn (1) beidseitig nur mit einem sehr geringen, ständig nach Maßgabe des Verbrauchs dosiert ergänzten Flottenvorrat (13) in Berührung steht und vertikal von oben nach unten durch diesen Flottenvorrat (13) hindurchleitbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der zweiten Auftragsvorrichtung ein Zwickel durch einander zu beiden Seiten der Warenbahn (1) gegenüberstehenden Wandungen (11, 12) gebildet ist, die an den Enden seitlich außerhalb der Warenbahn (1) verbunden sind und einen aufrechten, bis zu einer wählbaren Füllstandshöhe mit einer Behandlungsflotte (13) füllbaren Trog (9) bilden, der am unteren Ende einen Spalt (19) aufweist, der in einer Abstreifvorrichtung (17, 18) ausgebildet und mindestens auf einer Seite der Warenbahn (1) in einer quer über die Warenbahn (1) reichenden Zone durch eine von einem fluiden Druckmedium gegen die Warenbahn (1) aufblasbare und dichtend an ihr anliegende flexible Wandung begrenzt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Wandungen des Spaltes (19) durch aufblasbare
Schläuche (17, 18) gebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Füllstandshöhe so bemessen ist, daß die
im Trog (9) befindliche Menge an Behandlungsflotte (13)
höchstens zur Behandlung von 30 m Warenbahn (1) ausreicht.
Priority Applications (11)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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