DE9017642U1 - Applikationsvorrichtung zum Beschlichten einer Fadenschar - Google Patents
Applikationsvorrichtung zum Beschlichten einer FadenscharInfo
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Description
90507 GM - 1 -
Anmelder: ANR 23 37 258
Gebr. Sucker + Franz Müller GmbH & Co
Eickener Str. 240
D-4050 Mönchengladbach 1
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Gebrauchsmusteranmeldung
90507 DE
"Applikationsvorrichtung zum Beschlichten einer Fadenschar"
Die Erfindung betrifft eine Applikationsvorrichtung zum Beschlichten
einer Fadenschar unter Einsatz von an einer Hauptquetschfuge zusammenwirkenden Quetschwalzen, in der die
Fadenschar durch ein im Zwickel der Quetschwalzen gestautes Schlichtebad und aus diesem durch die unmittelbar anschließende
Hauptquetschfuge zu leiten ist. Der Begriff "Schlichte" umfaßt im vorliegenden Zusammenhang auch Benetzungsmittel,
z.B. Farbstoffe, die nur im weiteren Sinne der Schlichterei zugeordnet werden.
Eine Vorrichtung dieser Art wird in der Zeitschrift "Textil Praxis International", 1989, 127/128, angegeben. Im Bekannten
wird ein aus zwei Quetschwalzen bestehendes Quetschwerk beschrieben, bei dem die gemeinsame Tangente der Mantelflächen
der Quetschwalzen an der Quetschfuge in Transportrichtung der Fadenschar um etwa 60° in Bezug auf die Horizontale
nach unten gerichtet ist. Da die Walzen dieses Quetschwerks im wesentlichen in einer Ebene liegen, bezeichnet man das
Quetschwerk auch als "horizontales Quetschwerk". Ein solches horizontales Quetschwerk bietet die Möglichkeit, in Trans-
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portrichtung vor der Quetschfuge in dem durch die Mantelflächen
gebildeten Zwickel der Quetschwalzen ein Schlichtebad aufzustauen. Die zu behandelnde Kette und die Schlichteflotte
werden von oben in den Zwickel eingeführt. Die Kette soll dabei am Umfang der unteren der beiden Quetschwalzen aufliegen.
Die bei dem Kontakt von Kette und Flotte nicht verbrauchte Flotte soll an den Längsenden des als Schlichtetrog
verwendeten Zwickels in eine darunter angeordnete Auffangwanne ablaufen und von dort in den Zwickel zurückgepumpt
werden.
Durch die bekannte Anordnung der Quetschwalzen wird eine kostengünstige
und raumsparende Anordnung erreicht. Die zu behandelnde Kette kann durchgehend auf der unteren der
Quetschwalzen abgestützt werden, Parallelität und Homogenität der Einzelfäden bleiben daher auch unter extremen Bedingungen
erhalten. Das Flottenvolumen des bekannten Systems ist extrem niedrig. Bei Stillstand der Maschine ergeben sich
keine Standstellen, weil die Kette unmittelbar nach dem Netzen abgequetscht wird und benetzte, nicht abgequetschte
Kettstellen nicht vorkommen. Schließlich ist die Kontaktzeit zwischen Kette und Flotte außerordentlich kurz, so daß die
Flotte die Kette weder mechanisch noch chemisch schädigen kann und umgekehrt auch die Flotte nicht durch die Kette
aufgeschäumt wird.
Die vorgenannten Vorteile des Schlichtens in einem durch ein horizontales Quetschwerk selbst gebildeten Trog können jedoch
in der Praxis kaum ausgenutzt werden, weil die in der industriellen Praxis an das Quetschwerk anschließenden Ma-
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schinen und Aggregate eine Weiterleitung der frisch geschlichteten
Fadenschar in einer horizontalen Richtung oder besser noch in einer Richtung schräg nach oben - also eher
ein sogenanntes "vertikales Quetschwerk" mit übereinander angeordneten Walzen - erfordern. Bei der in der Zeitschrift
"Textil Praxis International" beschriebenen Anordnung müßte die frisch geschlichtete Kette zu diesem Zweck nach Durchlauf
der Quetschfuge entweder an einer gesonderten Umlenkwalze oder an der Oberfläche der oberen der Quetschwalzen
entlanggeführt werden, so daß bei einem Stillstand die mit viel Mühe im Bereich vor der Quetschfuge vermiedenen Fehler
doch auftreten würden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schlichtmaschine zu schaffen, bei der es möglich ist, die frisch geschlichtete
Kette in einer Richtung horizontal oder schräg nach oben aus dem Quetschwerk herauszuführen und trotzdem
die unter Verwendung eines im Zwickel vor der Quetschfuge angeordneten Schlichtebads zu erzielenden Vorteile zu erhalten
.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für eine Applikationsvorrichtung eingangs genannter Art, in der die Fadenschar
durch ein im Zwickel der Quetschwalzen gestautes Schlichtebad und unmittelbar aus dem Bad in bzw. durch die Hauptquetschfuge
geführt wird, darin, daß die gemeinsame Tangente der Mantelflächen der Quetschwalzen an der Hauptquetschfuge
in Transportrichtung der Fadenschar etwa horizontal bis schräg aufwärts weist und daß zum Aufstauen des
Schlichtebades im Zwickel ein mit einer Rakelkante an der
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Mantelfläche einer angrenzenden Walze anliegendes Staublech vorgesehen ist, dessen der Rakelkante gegenüberliegende
Oberkante mindestens etwa auf der Höhe der Hauptquetschfuge
liegt.
Durch die Erfindung wird ein im wesentlichen vertikales Quetschwerk geschaffen, bei dem der Zwickel in Transportrichtung
vor der Hauptquetschfuge mit Schlichteflotte auszufüllen
ist, obwohl dieser Zwickel mehr oder weniger schräg nach unten geöffnet ist, so daß jede zugeführte Flüssigkeit,
insbesondere bei Maschinenstillstand, an sich sofort vollständig abfließen würde. Durch das erfindungsgemäß an die
angrenzende Walze mehr oder weniger lose angelegte Staublech wird dieses Abfließen im wesentlichen verhindert oder zumindest
so verzögert, daß es möglich ist, ein im Zwickel bis an die Hauptquetschfuge heranreichendes Niveau des Schlichtebades
bei Betrieb ständig aufrechtzuerhalten. Hierzu kann ähnlich wie bei der aus der oben zitierten Zeitschrift "Textil
Praxis International" kontinuierlich oder bei Bedarf Schlichteflotte in den Zwickel - etwa aus einer unterhalb
des Quetschwerks angeordneten Auffangwanne - gepumpt werden.
Gemäß weiterer Erfindung kann das Staublech in der angegebenen Position entweder an der unteren der beiden Quetschwalzen
oder an einer dritten, seitlich in Längsrichtung an die untere Quetschwalze gedrückten Walze anliegen. Im ersteren
Fall wird das Bad in dem Zwickel nur der beiden Quetschwalzen aufgestaut; das hat den Vorteil, eines extrem kurzen Weges
der zu behandelnden Fadenschar in dem Benetzungsmittel. In dem anderen Fall steht das Bad auch in dem Zwickel
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zwischen der unteren Quetschwalze und der dritten Walze. Während im ersteren Fall die zu behandelnde Fadenschar
zwischen der Rakelkante des Staublechs und der angrenzenden Walzenoberfläche hindurchgeführt werden muß, so daß das
Staublech nur lose gegen die Walzenoberfläche gehalten werden darf, gelangt die Fadenschar im zweiten Fall lediglich
durch zwei Fugen aneinander anliegender Walzen. Irgendwelche von feststehenden Bauteilen, wie dem Staublech, auf
die Fadenschar ausgeübte Reibkräfte treten also nicht auf.
Wenn schließlich die dritte Walze als Tauchwalze eingesetzt wird, gelangt die Fadenschar bereits benetzt von unten her
in die Fuge zwischen der dritten Walze und der unteren Quetschwalze und wird schon hier vorgequetscht. Grundsätzlich
kann man also im vorliegenden Zusammenhang die Berührungslinie zwischen der dritten Walze und der unteren
Quetschwalze als Vor-Quetschfuge und die Berührungslinie zwischen der unteren und oberen Quetschwalze als Hauptquetschfuge
bezeichnen.
Das erfindungsgemäß vorgesehene Staublech kann im wesentlichen
die Form einer für Reinigungsarbeiten und dergleichen vorteilhaft abhebbar oder abschwenkbar ausgebildetes Rakel
besitzen und soll, um das Ablaufen der Schlichteflotte aus dem Zwickel zu verzögern, vorzugsweise mit der Form der angrenzenden
Mantelflächen der Quetschwalzen und gegebenenfalls der dritten Walze angepaßten Seitenabdichtungen ausgestattet
werden.
Je nach dem, wie weit sich das Staublech von der Mantelflä-
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ehe der mit ihm unmittelbar zusammenwirkenden Walze aus
schräg nach oben erstreckt und in welcher Höhenlage die untere Quetschwalze und die dritte Walze relativ zueinander
angeordnet werden, kann - bei dem bevorzugt ebenen Staublech
- eine Ausrichtung der gemeinsamen Tangente der Mantelflächen der Quetschwalzen im Bereich der Quetschfuge bis zu
mindestens etwa +60° relativ zur Horizontalen erreicht werden. Im Extremfall kann das Quetschwerk dann zwar nicht
mehr als typisch "vertikal" - sondern eher als "auf dem Kopf stehend" horizontales Quetschwerk - bezeichnet werden, wegen
der Anordnung des die Schlichte aufnehmenden Zwickels wird das Quetschwerk jedoch im vorliegenden Zusammenhang zu den
vertikalen Vorrichtungen gerechnet. Wenn sich das Staublech
- ausgehend von der Mantelfläche der unteren Quetschwalze bzw. der dritten Walze - um die obere Quetschwalze, ohne
diese zu berühren, bis zur Höhe der Hauptquetschfuge herum erstreckt, kann sogar eine Ausrichtung der Quetschfuge mit
einer annähernd vertikal stehenden gemeinsamen Tangente erreicht werden.
Für die praktische Anwendung in üblichen der eigentlichen Schlichtanlage nachgeschalteten Vortrockeneinrichtungen werden
aber Ausgangsrichtungen des Quetschwerks zwischen der Horizontalen und einer Richtung von etwa +45° in Bezug auf
die Horizontale bevorzugt; dagegen werden Richtungen von mehr als +60° gegen die Horizontale in der Praxis nur selten
gewünscht. Erfindungsgemäß wird daher die gemeinsame Tangente der Mantelflächen an der Hauptquetschfuge in Transportrichtung
bevorzugt im Winkelbereich etwa zwischen -10° und +60°, insbesondere zwischen etwa 0° und +45°, relativ zur
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Horizontalen eingestellt.
Wie gesagt, ist es erfindungsgemäß günstig, zum Einstellen
bzw. Aufrechterhalten eines im Zwickel bzw. in den Zwickeln bis in die Hauptquetschfuge reichenden Niveaus des Schlichtebades
eine aus einem unterhalb der Quetschwalzen angeordneten Auffangwanne fördernde Pumpe vorzusehen. Gemäß weiterer
Erfindung soll die Ausgangsseite der Pumpe bzw. der Pumpen Ausgänge an bzw. in einem oder beiden Seitenabdichtungen
des Staublechs besitzen. Da die Schlichte im allgemeinen hochviskos ist und da die Schlichtemenge in dem Zwickel bzw.
in den Zwickeln relativ klein ist, wird durch beidseitige Zuleitung von Schlichte in die durch Staublech und Zwickel
gebildete Rinne ein relativ gleichmäßiges Schlichteniveau über die ganze Breite der zu beschlichtenden Fadenschar gewährleistet
.
Das Einführen der Schlichte durch oder an den Seitenabdichtungen ist insbesondere dann günstig, wenn die zu beschlichtende
Fadenschar von oben in die zwischen dem einen Zwickel des Quetschwerks und dem an der unteren Quetschwalze anliegenden
Staublech gebildete, mit Schlichte gefüllte Rinne eingeführt wird. In diesem Fall würde ein Nachfüllen der
Schlichte von oben her Kollisionen mit der einlaufenden Fadenschar und damit eine ungleichmäßige Beschlichtung zur
Folge haben können. Wenn der Einlaufweg der Fadenschar von oben in dieses im Zwickel gestaute Schlichtebad hineinführt,
werden die Fäden vorzugsweise längs der Mantelfläche der oberen der Quetschwalzen in die Schlichte hineingeleitet, um
ein Verkordeln oder Verlaufen der Einzelfäden zu verhindern.
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Gemäß weiterer Erfindung kann es aber auch günstig sein, wenn der Einlaufweg der Fadenschar längs der Mantelfläche
der unteren der Quetschwalzen entweder zwischen deren Mantelfläche und der dieser zugewandten unteren Kante des Staublechs
oder durch die Vorquetschfuge hindurchführt. Im ersten
Fall trägt die einlaufende Fadenschar zur Abdichtung des Spalts zwischen Staublech und unterer Quetschwalze bei.
In beiden Fällen ist die Oberseite des Schlichtebads frei zum Nachfüllen von Schlichte. Auch bei dieser Anordnung wird
ein Verkordeln und Verlaufen der Einzelfäden einer Fadenschar durch das Anliegen an der Mantelfläche der unteren
Quetschwalze und gegebenenfalls vorteilhaft auch an der Mantelfläche der dritten Walze wirksam verhindert.
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Anhand der schematischen Darstellung in der beiliegenden Zeichnung werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es
ze igen:
Fig. 1 eine Schlichtvorrichtung mit vertikalem Quetschwerk und darin über den Mantel der
unteren Quetschwalze einlaufender Fadenschar;
Fig. 2 eine Schlichtvorrichtung mit vertikalem Quetschwerk und darin über die Mantelfläche
der oberen Quetschwalze einlaufender Fadenschar;
Fig. 3 eine Schlichtvorrichtung ähnlich Fig. 2 jedoch
mit in Transportrichtung der Fadenschar schräg nach oben gerichteter gemeinsamer Tangente der
Quetschwalzen an der Quetschfuge; und
Fig. 4 eine Schlichtvorrichtung mit vertikalem Quetschwerk und an dessen unterer Quetschwalze
anliegender dritter Walze.
In der Zeichnung von Fig. 1 läuft eine Fadenschar 1 über eine Umlenkwalze 2, z.B. Tauchwalze, und über die Mantelfläche
3 einer unteren Quetschwalze 4 in die zwischen dieser und einer oberen Quetschwalze 5 gebildete (Haupt-)Quetschfuge 6.
An der Quetschfuge 6 werden die Quetschwalzen 4, 5 so gegeneinander
gepreßt, daß die Fadenschar 1 möglichst gut mit Schlichte benetzt und überschüssige Schlichte abgestreift
wird. Wenn die untere Quetschwalze 4 vertikal unterhalb der oberen Quetschwalze 5 liegt, verläuft die gemeinsame Tangente
der Mantelflächen 3 der Quetschwalzen 4 und 5 im Bereich
der Quetschfuge 6 horizontal. Es handelt sich dann um ein
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vertikales Quetschwerk, weil die Walzen 4, 5 vertikal übereinander
liegen. Die Transportrichtung 8 der beschlichteten Fadenschar 1 kann dann horizontal in der gemeinsamen Tangente
liegen, ohne da/3 an der Ausgangsseite A des vertikalen Quetschwerks eine der Quetschwalzen 4, 5 (außer an der Fuge
6) oder eine Leitwalze berührt werden müßten.
Im erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 wird in
dem Zwickel 9 in Transportrichtung 8 vor der Quetschfuge 6 ein Schlichtebad 10 mit Hilfe eines Staublechs 11, das mit
seiner unteren Kante bzw. Rakelkante 12 wie eine Rakel an der Mantelfläche 3 der unteren Quetschwalze 4 anliegt, und
dessen obere Kante 13 in etwa auf der Höhe der Quetschfuge 6 selbst liegt, aufgestaut. Das Staublech 11 soll vorzugsweise
mit Seitenabdichtungen 14 (vgl. Fig. 2) ausgestattet werden, die im Sinne einer seitlichen Abdichtung der Form der Mantelflächen
von unterer und oberer Quetschwalze 4, 5 anzupassen sind und die Einlasse 15 für eine anzuschließende, aus
einem unterhalb der Quetschwalzen 4, 5 vorgesehenen Auffangbecken 16 fördernde Pumpe 17 aufweisen können.
Die Anordnungen nach Fig. 2 und 3 unterscheiden sich von Fig. 1 vor allem dadurch, daß die Fadenschar 1 nicht von
unten sondern von oben - wiederum beispielsweise über eine Umlenkwalze 2 - in das Schlichtebad 11 eingeführt wird. Der
Unterschied von Fig. 2 und Fig. 3 besteht vor allem darin, daß die gemeinsame Tangente 7 der Mantelflächen 3 von oberer
und unterer Quetschwalze 4, 5 im Fall von Fig. 2 horizontal und im Fall von Fig. 3 mit einer Neigung von etwa 45° in
Transportrichtung 8 nach oben gerichtet ist.
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Um eine gleichmäßige Beschlichtung der Fadenschar 1 in dem
durch das Staublech 11 (gegebenenfalls zusammen mit den Seitenabdichtungen
14) gestauten Schlichtebad 10 zu erhalten, wird die Kapazität der Pumpe 17, die in den Fig. 1 und 3
ebenso wie in Fig. 2 vorgesehen werden kann, bevorzugt so über den Schlichteverbrauch der Fadenschar 1 dimensioniert,
daß das Niveau 18 des Schlichtebades 11 an der oberen Kante 13 steht und ständig über diese Kante in Pfeilrichtung 19
(in das Auffangbecken 16) überläuft. Außerdem wird in den Ausführungsbeispielen nach Fig. 1 bis 3 nicht zu vermeiden
sein, daß, insbesondere bei Kriechgang oder Maschinenstillstand, Schlichte in Pfeilrichtung 20 zwischen der Rakelkante
12 des Staublechs 11 und der Mantelfläche 3 der unteren Quetschwalze 4 nach unten in das Auffangbecken 16 abläuft.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 kann zusätzlich zu dem Beschlichten in dem am Zwickel 9 der Quetschwalzen 4 und 5
gebildeten Schlichtebad 21 eine Beschlichtung in einem unterhalb
des Quetschwerks und der Umlenkwalze 2 angeordneten Trog 22 vorgesehen werden. Der Trog 22 kann zum Regulieren
der Beschlichtung der Fadenschar 1 auch in der Höhe relativ zu der Umlenkwalze 2 bzw. zur unteren Quetschwalze 4 in der
vertikalen Richtung 23 passend angehoben und abgesenkt werden, so daß sowohl ein relativ starkes Eintauchen der Walzen
2 und 4 als auch ein Beschlichten der Fadenschar 1 ausschließlich in dem Zwickel 9 ausführbar wird. Auf diese Weise
läßt sich durch allmähliches Anheben oder Absenken des Trogs 22 jede Zwischenstufe des Beschlichtungsgrades erreichen.
Insbesondere kann durch da^; Beschlichten der Faden-
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schar 1 bereits im Trog 22 erreicht werden, daß zusammen mit der Fadenschar ausreichend Schlichte in den Zwickel 9 hinter
dem Staublech 11 gefördert wird, so daJ3 das durch die der Rakelkante 12 gegenüberliegende Oberkante 13 des Staublechs
11 definierte Niveau 18 des Schlichtebades 10 unter Umständen ohne jede Pumpe 17 allein durch Förderung von Schlichte
aus dem Bad 21 mit der Fadenschar 1 aufrechtzuerhalten ist.
In dem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel nach Fig. 4
soll die Umlenkwalze 2 als dritte Walze des Quetschwerks seitlich in Längsrichtung an der unteren Quetschwalze 4 anliegen,
derart, daß sich außer der Hauptquetschfuge 6 der Quetschwalzen 4 und 5 eine Vorquetschfuge 24 zwischen der
unteren Quetschwalze 4 und der Umlenkwalze 2 ergibt. Die Umlenkwalze 2 soll dann in etwa auf gleicher Höhe, vorzugsweise
etwas tiefer, als die untere Quetschwalze 4 positioniert werden. Zum Aufstauen eines Schlichtebades 10, dessen Niveau
18 über die Höhe der Hauptquetschfuge 6 hinausreicht oder
mindestens bis an die Quetschfuge 6 heranreicht, wird nach Fig. 4 ein Staublech 11 vorgesehen, das mit seiner Rakelkante
12 an der Mantelfläche der Umlenkwalze 2 relativ gut dichtend anliegt. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 steht
das Schlichtebad 10 also nicht nur im Zwickel 9 der Hauptquetschfuge 6, sondern auch im Zwickel 25 am Auslauf der
Vorquetschfuge 24.
Ebenso wie anhand von Fig. 1 erläutert, kann im Fall von Fig. 4 wahlweise ein Tauchen der Fadenschar 1 mit Hilfe der
dann als Tauchwalze wirkenden Umlenkwalze 2 in einem Schlichtebad 10 als auch ein gewissermaßen trockenes Herum-
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führen der Fadenschar 1 um die Umlenkwalze 2 vorgesehen werden. In der Praxis kann hierzu eine Höhenverstellbarkeit des
Schlichtetrogs 2 ebenso wie in Fig. 1 vorgesehen werden. Wenn die Fadenschar 1 mit Hilfe der Umlenkwalze 2 vor dem
Einlaufen in die Vorquetschfuge 2 1 durch ein Schlichtebad 21 läuft, wird sie bereits beim Einlauf in die Vorquetschfuge
24 zum ersten Mal gequetscht, so daß sich nach dem zweiten Quetschen in der Hauptquetschfuge 6 eine besonders gute Benetzung
auch schwierig zu behandelnder Materialien ergibt.
Für den durch die Zwickel 9 und 25 sowie das Staublech 11 gebildeten Trog worden auch im Ausführungsbeispiel nach Fig.
4 (nicht gezeichnete) Seitenabdichtungen benötigt, die im wesentlichen den anhand von Fig. 2 beschriebenen Seitenabdichtungen
- unter Berücksichtigung der hinzukommenden Umlenkwalze 2 - entsprechen können. Grundsätzlich ist es auch
möglich, im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 die Fadenschar
von oben, vorzugsweise längs der Oberfläche der oberen Quetschwalze 5, durch das Schlichtebad 10 unmittelbar in die
Hauptquetschfuge 6 einlaufen zu lassen. Die Transportrichtung
8 der im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 aus der Hauptquetschfuge
6 kommenden Fadenschar kann relativ zur Horizontalen 7 mindestens ebenso variabel gestaltet werden, wie in
den Ausführungsbeispielen nach Fig. 1 bis 3.
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1 = Fadenschar
2 = Umlenkwalze
3 = Mantelfläche
4 = untere Quetschwalze
5 = obere Quetschwalze
6 = Hauptquetschfuge
7 = gemeinsame Tangente (4, 5)
8 = Transportrichtung
9 = Zwickel
10 = Schlichtebad
11 = Staublech
12 = untere Kante (11)
13 = obere Kante (11)
14 = Seitenabdichtung
15 = Einführung
16 = Auffangwanne
17 = Pumpe
18 = Niveau (10)
19 = Pfeil
20 = Pfeil
21 = Schlichtebad
22 = Trog
23 = vertikale Richtung
24 = Vorquetschfuge
25 = Zwickel (6, 2)
Claims (10)
1. Applikationsvorrichtung zum Beschlichten einer Fadenschar
(1) unter Einsatz von an einer Hauptquetschfuge (6) zusammenwirkenden
Quetschwalzen (4, 5), in der die Fadenschar (1) durch ein im Zwickel (9) der Quetschwalzen (4, 5) gestautes
Schlichtebad (10) und aus diesem durch die unmittelbar anschließende Hauptquetschfuge (6) zu leiten ist,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gemeinsame Tangente (7) der Mantelflächen (3) der
Quetschwalzen (4, 5) an der Hauptquetschfuge (6) in Transportrichtung (8) der Fadenschar (1) etwa horizontal bis
schräg aufwärts weist und daß zum Aufstauen des Schlichtebades (10) im Zwickel (9) ein mit einer Rakelkante
(12) an der Mantelfläche (3) der unteren der beiden Quetschwalzen (4) anliegendes Staublech (1.1) vorgesehen ist, dessen
der Rakelkante (12) gegenüberliegende Oberkante (13) mindestens etwa auf der Höhe der Hauptquetschfuge (6) liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Staublech (11) mit seiner Rakelkante (12) an der Mantelfläche (3) der unteren der beiden Quetschwalzen (4)
anliegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch I1
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß seitlich in Längsrichtung an die untere Quetschwalze (4) eine dritte Walze (2) unter Bildung einer Vorquetschfuge
(24) mit darüber befindlichem, zweitem Zwickel (25) gedrückt
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ist und daß das Staublech (11) mit seiner Rakelkante (12) an der Mantelfläche der dritten Walze (2) anliegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Staublech (11) räumlich oben auf der Mantelfläche der dritten Walze (2) steht.
dadurch gekennzeichnet, daß das Staublech (11) räumlich oben auf der Mantelfläche der dritten Walze (2) steht.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die gemeinsame Tangente (7) in Transportrichtung (8) im Winkel bereich zwischen etwa -10° und +60°, insbesondere zwischen
etwa 0° und +45°, relativ zur Horizontalen steht.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Staublech (11) mit Seitenabdichtungen (14) ausgestattet ist.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Einstellen bzw. Aufrechterhalten eines im Zwickel
(9) bis an die Hauptquetschfuge (3) reichenden Niveaus (18) des Schlichtebades (10) eine aus einer unterhalb der
Quetschwalzen (4, 5) angeordneten Auffangwanne (16) fördernde Pumpe (17) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgangsseite der Pumpe (17) Ausgänge (15) an bzw.
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgangsseite der Pumpe (17) Ausgänge (15) an bzw.
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in einem oder beiden der Seitenabdichtungen (14) des
Staublechs (11) besitzt.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einlaufweg der Fadenschar (1) längs der Mantelfläche (3) der unteren der Quetschwalze (4) zwischen dieser und der
ihr zugewandten Rakelkante (12) des Staublechs (11) oder der Mantelfläche einer angedrückten dritten Walze (2) hindurchführt..
10. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einlaufweg der Fadenschar (I)) vorzugsweise längs
der Mantelfläche (3) der oberen der Quetschwalzen (5), von oben in das Schlichtebad (10) hineinführt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9017642U DE9017642U1 (de) | 1990-12-01 | 1990-12-01 | Applikationsvorrichtung zum Beschlichten einer Fadenschar |
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DE (1) | DE9017642U1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
NL9202006A (nl) * | 1991-12-24 | 1993-07-16 | Anlagen Und Maschinenbau Karl | Inrichting voor het aanbrengen van een behandelingsmiddel op een materiaalbaan. |
-
1990
- 1990-12-01 DE DE9017642U patent/DE9017642U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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NL9202006A (nl) * | 1991-12-24 | 1993-07-16 | Anlagen Und Maschinenbau Karl | Inrichting voor het aanbrengen van een behandelingsmiddel op een materiaalbaan. |
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