DE3729892A1 - Ziehmaschine - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ziehmaschine gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1. Sie betrifft insbesondere die
Steuerung der Spannbacken in den Schlitten. Die Erfindung
findet vornehmlich Anwendung bei kontinuierlich arbeitenden
Ziehmaschienen, die mit 2 Ziehschlitten arbeiten, die ohne
Unterbrechung und im Wechsel Draht durch eine Ziehdüse ziehen.
Die Erfindung betrifft insbesondere die Steuerung von
keilförmig ausgebildeten Spannbacken an Ziehmaschinen, die
meistens rollengelagert in einem keilförmigen Ausschnitt im
Ziehschlitten aufgenommen sind, die, einmal mit dem unter
Zugspannung stehenden Werkstück verspannt, keiner von außen
zugeführten Spannkraft mehr bedürfen und die sich selbständig
bei Wegfall der Zugkraft öffnen. Grundsätzlich können aber auch
andere Spannmittel mit der erfindungsgemäßen Lösung gesteuert
werden.
Die Steuerung dieser Spannbacken muß im Arbeitstakt der
Maschine erfolgen. Beide Spannwagen haben eine kurze Strecke
mit überlappender Ziehaufgabe um einen kontinuierlichen Zug
des Drahtes zu gewährleisten. Diese Strecke der Überlappung
wird so kurz wie möglich ausgebildet, da sie die wirksame
Ziehlänge eines jeden Ziehschlittens verkürzt. Je kürzer die
Überlappungsstrecke, desto präziser muß die Spannung und das
Lösen der Spannung des Drahtes erfolgen.
Aus der DE-OS 28 06 380 ist eine kontinuierliche
Ziehmaschine bekannt, die mit zwei Ziehschlitten und mit
keilförmigen Spannbacken arbeitet. Zur Steuerung der
Spannbacken ist dort für jeden Ziehschlitten vom Hauptantrieb
der Ziehmaschine eine Welle mit daran befestigter
Kurvenscheibe gezeigt. Die Welle mit der Kurvenscheibe ist am
Maschinenkörper am Anfang der Bahnen eines jeden Ziehschlittens
drehbar gelagert. Von den Ziehschlitten kragt je ein Hebel ab,
der zu Beginn eines jeden Ziehhubes in die Bahn der
Kurvenscheibe hineinragt. Die Kurvenscheibe ist dabei so
ausgelegt und ausgerichtet, daß in der Totpunktlage des
Ziehschlittens, unmittelbar vor Ziehbeginn, der Hebel bis fast
an die Kurvenscheibe heranfährt und daß bei beginnendem
Arbeitshub des Schlittens die Steuerkurve den wieder
zurückweichenden Hebel aufgrund ihrer Formgebung, noch in der
Überlappungsphase, einholt und betätigt, so daß die
Spannbacken an das Werkstück angedrückt werden. Unter Kurve
kann man jede Art von Hindernis oder Steuerelement verstehen,
das den Hebel am Ziehschlitten betätigt.
Diese Lösung ist aufgrund der vom Hauptantrieb
abgeleiteten Bewegung der Steuerkurven baulich aufwendig.
Der Erfindung liegt von daher die Aufgabe zugrunde eine
Steuerung der Spannbacken am Ziehschlitten zu finden, die mit
einem Minimum an Aufwand präzise arbeitet und von der
Ziehgeschwindigkeit unabhängig ist. Darüber hinaus soll
eine leichte Überschaubarkeit der Steuerung und Funktion der
Spannbacken erzielt werden.
Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß im Kennzeichen
von Anspruch 1 wiedergegeben. Die Essenz liegt darin, daß der
Ziehschlitten unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden
Aufgabe, die Kurve zur Betätigung der Spannbacken selbst
ansteuert. Dabei weichen auf dem Rückweg des Schlittens die
Kurve und der Hebel am Schlitten einander aus um nach
Überschreiten der Totpunktlage die gewünschte Spannbewegung
der Spannbacken einzuleiten. Hierzu ist entweder der Hebel
oder die Kurve mit einem Freiheitsgrad ausgestattet. Die
Führungsfläche ist nach Art einer Leitplanke ausgebildet.
Der wesentliche Vorteil dieser Lösung ist in ihrer
baulichen Einfachheit und darin zu sehen, daß die
Ziehschlitten keine Versorgungsleitungen benötigen, die
die bewegten Schlitten mit dem Maschinenköper verbinden.
Gem. Anspruch 2 erfolgt diese Ausweichbewegung gegen die
Kraft einer Feder, die diese Ausweichbewegung
gestattet und das Zurückschnellen von Hebel und Kurve in die
gleiche Ebene einleitet, sobald die Leitplanke den Weg freigibt.
Dabei kann das Ausweichen sowohl auf seiten der Steuerkurve
als auch auf seiten der Führungsfläche erfolgen. Bevorzugt
ist vorgesehen, die Kurve und die Führungsfläche an einer
beide tragenden Zunge auszubilden und auf dem Maschinenrahmen
anzuordnen.
Bei der in erster Linie vorgesehenen Ausgestaltung der
Erfindung nach den Ansprüchen 3 und 4 schieben sich der Hebel
und die Zunge mit der Führungsfläche aneinander vorbei.
Kurz bevor die Totpunktlage des Ziehschlittens erreicht
ist, hat der Hebel die Führungsfläche passiert und der Hebel und
die Kurve springen mit Hilfe der Federwirkung in die gleiche
Ebene. Der Begriff Feder ist so zu verstehen, daß jeder
Energiespeicher oder jede Energiequelle damit gemeint sein
kann. Der Vorzug dieser Ausgestaltung ist darin zu sehen, daß
auch bei Verwendung einer Rolle zum Abfahren der Kurve
unmittelbar nach dem Überspringen der Kurve in die
Arbeitsebene des Hebels die Steuerung des Hebels beginnen
kann. Ein Leerweg zum in-Kontakt-Bringen von Hebel/Rolle und
Kurve fällt weg.
Zu Beginn des Arbeitshubes des Schlittens gleitet der
Hebel über die Kurve an der Zunge, folgt deren Verlauf und
spannt dabei das Werkstück und verläßt schließlich für den
größten Teil seines Arbeitshubes den Bereich der Zunge mit der
Führungsfläche und der Steuerkurve.
Ein weiteres ergänzendes Merkmal der Erfindung ist in
Anspruch 5 wiedergegeben. Die damit verbundenen Vorzüge sind
fertigungstechnischer Art.
Die mit dem Merkmal von Anspruch 6 verfolgte Weiterbildung
der Erfindung erlaubt ein "weiches" Anlegen der Spannbacken an
das Werkstück. Die Spannbewegung des Hebels geht stets mit
ihrem letzten Abschnitt in die Feder, was zu einem
kraftschlüssigen Anlegen der Spannbacken an das Werkstück
führt.
Die Überlast-Feder in der kinematischen Kette
zwischen Maschinenkörper und Spannbacken ist bevorzugt als
Torsionsstab ausgebildet, der in einer Brücke quer über den
Ziehschlitten angeordnet ist.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist in Anspruch 7
aufgezeigt. Dem Grunde nach wäre diese Entriegelung bei den
eingangs beschriebenen keilförmigen Spannbacken unnötig,
da diese bei Wegfall der Ziehkraft automatisch öffnen. Durch
Verschleiß oder Verschmutzung der keilförmigen Ziehbacken kann
jedoch dieser Automatismus gestört sein. Die
Entriegelungsvorrichtung dient in diesem Falle zur Not-
"Lösung" der Spannbacken. Bei anders gearteten Spannmitteln
kann eine Entriegelung jedoch auch für den normalen Betrieb
der Spannbacken erforderlich sein.
Die Erfindung wird im einzelnen anhand der Zeichnung näher
erläutert, dabei zeigen:
Fig. 1 Eine Draufsicht auf eine Ziehmaschine;
Fig. 2 einen Teilschnitt aus Fig. 1 gem Linie II-II
in Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf Fig. 2
Fig. 4 eine Ansicht gem. Linie IV-IV in Fig. 2
teilweise im Schnitt
Fig. 5 eine Ansicht gem. Linie V-V in Fig. 1
Fig. 6 eine Schnittdarstellung gem. Linie VI-VI in
Fig. 4,
Fig. 1 zeigt eine Conti-Ziehmaschine 1 mit einem
Maschinenkörper 2, einer Ziehdüse 3 und zwei Spannwagen 5, 35,
die in Schlittenbahnen 4, 40 im Maschinenkörper 2 in
Ziehrichtung 15 beweglich sind und von einem Antrieb 9 in
wechselnder Folge hin- und herbewegt werden. Der Antrieb
erfolgt über eine im Maschinenkörper parallel zur Ziehrichtung
gelagerte rotierende Welle 23. Auf dieser Welle sind in
bekannter Weise Hülsen befestigt, die etwa elliptisch um ihren
Umfang gelegt Kurven 24, 25 tragen, an denen die Schlitten 5,
35 mit Rollen geführt sind (nicht dargestellt).
Die Bewegungen der Ziehschlitten 5, 35 sind im Betrieb der
Ziehmaschine meist gegenläufig. Wenn der Schlitten 5 zieht,
läuft der Schlitten 35 zurück und umgekehrt. Um einen
kontinuierlichen Auszug des drahtförmigen Werkstücks 8 zu
gewährleisten, müssen beide Ziehschlitten für eine möglichst
kurze Zeit von wenigen Millisekunden gemeinsam in Ziehrichtung
15 arbeiten. In dieser Zeit wird der Zug vom einen Spannwagen
übergeben und vom anderen Spannwagen übernommen.
Eine solche Situation ist in Fig. 1 dargestellt. Der
Spannwagen 35 ist am Ende seiner Arbeitsstrecke und der
Spannwagen 5 am Beginn seiner Arbeitsstrecke. Damit der
Spannwagen 5 die Auszugskraft übernehmen kann, müssen seine
Spannbacken 6, 7 geschlossen werden. Das Schließen der
Spannbacken 6, 7 erfolgt mit Hilfe der Kurve 11 an der Zunge
16 und des darüber geführten Spannhebels 10 mit der Rolle 22.
Bei den gezeigten keilförmigen Spannbacken 36, 37 löst
sich grundsätzlich die Spannung des Werkstücks 8 automatisch,
wenn der Spannwagen 5 die Auszugskraft übernimmt und die
Drahtlänge zwischen den beiden Spannwagen spannungsfrei wird.
Aus Sicherheitsgründen ist eine Entriegelungseinrichtung 21
vorgesehen, mit der die Spannbacken 26, 27 des Spannwagens 35
zwangsweise gelöst werden, falls das automatische Lösen der
Spannbacken nicht funktioniert haben sollte.
Gleiches gilt für den Fall, wenn der Spannwagen 5 den
Auszug des Drahtes 8 an den Spannwagen 35 übergibt. Mit der
Zunge 36 werden die Spannbacken 26, 27 angedrückt und mit der
Entriegelungsvorrichtung 31 wird notfalls die Spannung der
Backen 6, 7 im Spannwagen 5 gelöst.
Im weiteren wird die Steuerung der Spannbacken 6, 7 und
26, 27 durch die Zungen 16, 36 beschrieben. Wie schon aus
Fig. 1 ersichtlich, erstreckt sich eine Brücke quer über jeden
Spannwagen und ist an diesem in Lagerböcken 28, 30 befestigt.
Diese Brücke erstreckt sich mit den Steuerhebeln 10 und 20 für
die Spannbacken 6, 7 und 26, 27 bis in der Bereich des
Maschinenkörpers bzw. der Schlittenbahnen 4, 40.
Anhand der Fig. 2, 3 und 4 wird die Arbeitsweise der
Spannbackensteuerung am Beispiel des Spannwagens 5 im einzelnen
erläutert. Der Spannwagen 35 ist vom Aufbau gleich.
Durch die Lagerböcke 28, 30 ist ein drehbares Spannrohr 39
geführt, von dem im Bereich der Spannbacken 6, 7 je ein
Spannhebel 38 nach unten abkragt und in Ausnehmungen 41 in den
Spannbacken 6, 7 eingreift. Eine Drehung des Spannrohres
39 bewirkt eine Verschiebung der Spannbacken in oder entgegen
der Ziehrichtung. Durch die keilförmige Ausbildung der
Spannbacken erfolgt zusätzlich ein radiales Verfahren der
Spannbacken auf den Draht 8 zu. Die so erzielte Einspannung
des Drahtes 8 ist selbsthemmend, sobald der Ziehschlitten
Zugspannung auf den Draht ausübt. Die Andrückkraft, die von
den Spannhebeln 38 ausgeübt wird ist beim Zug entbehrlich.
Die Schwenkung des Spannrohres 38 und der daran drehfest
angeordneten Spannhebel 28 erfolgt mit Hilfe des Steuerhebels
10 und der an dessen freiem Ende gelagerten Rolle 22. Die
Arbeits- oder Schwenkebene des Hebles 10 ist mit 17 bezeichnet.
Gesteuert wird der Hebel 10 mit der Rolle 22 von einer
Kurve 11. Die Kurve 11 ist an der Zunge 16 ausgebildet. Wenn die
Rolle 22 darüber fährt, werden die Spannbacken 6, 7
geschlossen. Die Zunge 16, an der die Kurve 11 ausgebildet
ist, ist am Maschinenkörper 2 mit einem Gelenk 37 befestigt.
Sie befindet sich unmittelbar neben dem Ziehschlitten 5 in
Reichweite der Rolle 22. Sie erstreckt sich nur über den
letzten Teil der Ziehstrecke des Ziehschlittens 5.
Beim Abfahren der Kurve 11 durch die Rolle 22 wird der Hebel
10, das Spannrohr 39 und die Spannhebel 38 geschwenkt. Die
dadurch entgegen der Ziehrichtung 15 verschobenen Spannbacken
6, 7 spannen dabei den Draht 8 ein.
Der Ziehschlitten 5 zieht den Draht 8 um ca. 1 Meter durch
die Ziehdüse 3 und übergibt an den Ziehschlitten 35. Nachdem
sich die Spannbacken 6, 7 vom Draht 8 gelöst haben, fährt
der Spannwagen 5 zurück.
Auf dem Rückweg fährt die Rolle 22 nicht über die Kurve 11
hinweg, sondern schiebt die Zunge 16 gegen die Kraft der am
Maschinenkörper 2 befestigten Feder 14 beiseite und gleitet
dabei entlang der Führungsfläche 12 an der Seite der Zunge 16
wie an einer Leitplanke. Dabei wird die Zunge 16 im Gelenk 37
geschwenkt (Fig. 3). Sobald die Rolle 22 an dem von der Kurve
11 gebildeten Berg vorbei ist, schnappt die Zunge 16 von der
Seite her unter der Wirkung der Feder 14 zurück und die
Talsohle vor dem Berg der Kurve 11 kommt unter der Rolle 22 am
Hebel 10 zu liegen. Die Kurve 16 liegt damit wieder in der
durch die Rolle leicht versetzten Arbeitsebene 17 des Hebels
10. Das Einschwenken der Zunge 16 wird durch den Anschlag 18
am Maschinenkörper 2 begrenzt.
Ein wesentlicher Vorzug der Erfindung ist darin zu sehen,
daß dieses Zurückschnappen der Zunge 16 mit der Kurve 11 so
präzise und pünktlich erfolgt, daß die Genauigkeit dieses
Zeitpunktes von keiner elektronischen, hydraulischen oder
pneumatischen Steuerung überboten werden kann. Darüber hinaus
kann die Steuerung der Spannbacken unmittelbar nach dem
Zurückschnappen der Zunge beginnen, praktisch gleichzeitig mit
dem Beginn des Arbeitshubes. Grundsätzlich gibt es keinen
toten Weg zu Beginn des Arbeitshubes.
Auf dem weiteren Weg des Ziehschlittens 5 wiederholt sich
die oben beschriebene Arbeitsweise.
Zur Erleichterung der Einstellung des Hebels 10 ist in der
kinematischen Kette bis zu den Spannbacken 6, 7 eine Feder
vorgesehen. Die Feder ist als Torsionsstab 19 ausgebildet. Der
Hebel 10 selbst ist mit dem Torsionsstab 19 an dessen einem
Ende drehfest verbunden. Der Torsionsstab erstreckt sich über
die ganze Breite des Ziehschlittens 5 innerhalb des
Spannrohres 39. An seinem gegenüberliegenden Ende ist der
Torsionsstab drehfest mit dem Spannrohr 39 durch den
Sperrstift 13 verbunden.
Der von der Kurve 11 gebildete Berg ist etwas zu hoch
ausgebildet (s. Fig. 2). Obwohl die Spannbacken 6, 7 schon
anliegen, wird der Spannhebel 10 durch die Kurve noch weiter
geschwenkt. Diese überschüssige Schwenkbewegung geht in die
Torsionsfeder. Das Spannrohr und somit die Spannbacken machen
diesen letzten Teil der Schwenkbewegung des Hebels 10 nicht
mehr mit. Diese Ausgestaltung erlaubt es, sowohl die Kontur
der Kurve 11 weniger eng toleriert zu fertigen als auch
Abnutzungserscheinungen an den Spannbacken auszugleichen. In
jedem Falle wird eine zuverlässige Spannung des Drahtes 8
erreicht.
Zur Sicherstellung des Lösens der Spannbacken 26, 27 am
Ende des Arbeitshubes in der in Fig. 1 gezeigten Stellung ist
die in Fig. 6 gezeigte Entriegelungsvorrichtung 21 vorgesehen.
Gegen Ende der Auszugsbewegung des Ziehschlittens 35 fährt der
Hebel 20 an einem am Maschinenkörper 2 befestigten Kurvenstück
42 vorbei, das über die vom Hebel 20 abkragende Rolle 32
greift. Normalerweise ist an dieser Stelle der Auszugsbewegung
die Spannung der Spannbacken 26, 27 bereits automatisch
gelöst. Die Rolle 32 befindet sich dann ohnehin bereits auf
einem mit 32 a dargestellten abgesenkten Niveau, so daß sie
das Kurvenstück 42 nicht mehr berührt. Bei verschlissenen
Keilflächen der Backen 26, 27 und bei dünnen
Werkstückdurchmessern kann es vorkommen, daß die Backen 26, 27
noch nicht gelöst sind. In diesem Falle kommt die Rolle in der
mit 32 dargestellten Position am Kurvenstück 42 an und wird en
passant abgesenkt. Dabei öffnen sich die Spannbacken.
Auch diese zwangsweise Öffnungsbewegung wird über
den Torsionsstab 29 am Schlitten 35 übertragen. Auf dem
Rückweg des Ziehschlittens passiert die Rolle 32 wegen der
geöffneten Spannbacken ohnehin das Kurvenstück 42
unbeeinflußt.
Claims (8)
1. Ziehmaschine (1), die die folgenden Merkmale aufweist:
- a) einen Maschinenkörper (2) mit einer Ziehdüse (3) und Schlittenbahnen (4, 34),
- b) mindestens einen Ziehschlitten (5)
- c) mindestens zwei Spannbacken (6,7), die zu Beginn des Ziehvorgangs an das Werkstück (8) angedrückt werden,
- d) einen Antrieb (9), der den Schlitten (5) im Maschinenkörper (2) der Ziehmaschine (1) hin und her bewegt,
- e) die Spannbacken (6, 7) sind getrieblich mit einem vom Ziehschlitten (5) abkragenden Hebel (10) verbunden,
- f) eine Kurve (11) außerhalb des Ziehschlittens (5) steuert den Hebel (10),
gekennzeichnet durch das folgende Merkmal:
- g) der Kurve (11) ist eine Führungsfläche (12) zugeordnet, wobei der vom Ziehschlitten abkragende Hebel abwechselnd auf dem Vor- und Rückweg an der Kurve (11) und an der Führungsfläche (12) entlang fährt.
2. Ziehmaschine nach Anspruch 1, die das folgende Merkmal
aufweist:
- h) eine Feder (14), die den Spannhebel (10) und die Führungsfläche (12) ausweichend aneinander vorbeigleiten läßt.
3. Ziehmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, die die
folgenden Merkmale aufweist:
- i) Die Führungsfläche (12) und die Kurve (11) bilden in einer Schnittdarstellung rechtwinklig zur Ziehrichtung (15) einen rechten Winkel miteinander,
- j) Die Führungsfläche (12) und die Kurve (11) sind an einer am Maschinenkörper angeordneten Zunge (16) ausgebildet,
- k) die Zunge (16) und der Steuerhebel (10) sind in einer Ebene rechtwinklig zur Arbeitsebene (17) des Hebels (10) relativ zueinander beweglich ausgebildet.
4. Ziehmaschine nach Anspruch 2, die die folgenden Merkmale
aufweist:
- l) die Bewegungsebenen der Zunge (16) und die des Hebels (10) am Schlitten (5) bilden einen rechten Winkel miteinander,
- m) die Zunge (16) wird von einer Feder (14) gegen einen Anschlag (18) und in die Bahn des Hebels gedrückt.
5. Ziehmaschine nach Anspruch 1, die das folgende Merkmal
aufweist:
- n) die Zunge (16) ist am Maschinenkörper angelenkt.
6. Ziehmaschine nach Anspruch 1, die das folgende Merkmal
aufweist:
- o) eine Überlast-Feder (19) in der kinematischen Kette zur Steuerung der Spannbacken (6, 7).
7. Ziehmaschine nach einem oder mehreren der
vorangegangenen Ansprüche, die das folgende Merkmal
aufweist:
- p) eine Entriegelungsvorrichtung (21) für die Spannbacken (26, 27) am Ende der Ziehstrecke eines jeden Spannwagens (5, 35).
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