DE3706325C2 - - Google Patents
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- G05B—CONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
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- General Physics & Mathematics (AREA)
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Automation & Control Theory (AREA)
- Safety Devices In Control Systems (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Steuer- und Datennetzwerk
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein solches Netzwerk
ist aus A. Hück: "Verbesserung der Zuverlässigkeit und
Verfügbarkeit von Prozeßleitsystemen" in: Automatisierungstechnische
Praxis atp, 28. Jahrgang, Heft 2/1986, Seiten 75
bis 81 bekannt. Auch in "elektronikpraxis" Nummer 3 - März 1986,
Seiten 114 bis 121 ist ein ähnliches Netzwerk beschrieben.
Im industriellen Bereich ist es häufig erforderlich,
eine aus mehreren oder vielen Bauteilen bestehende Anlage
mit größerer räumlicher Ausdehnung zuverlässig zu überwachen
und zu steuern. Dazu hat man zunächst zu jedem Bauteil,
jeder Maschine, jedem Sensor usw. getrennte
Steuer-, Überwachungs- und Energieleitungen verlegt.
Insbesondere bei größerer Ausdehnung sowie auch bei
späteren Änderungen und Erweiterungen werden dann aber der
Aufwand und auch der Platzbedarf für die Vielzahl von
Verbindungsleitungen zu hoch. Hinzu kommt, daß eine solche
Verkabelung unübersichtlich und schwierig zu warten oder
im Störungsfall zu reparieren ist.
Es ist daher in bekannter Weise schon versucht
worden, die einzelnen Anlagenteile zur Steuerung. Überwachung,
Datenübertragung und Datengewinnung parallel an einen
Bus anzuschalten, beispielsweise einen symmetrischen
Zweidrahtbus. Den einzelnen Anlagenteilen sind dazu
Anschaltmodule zugeordnet, die jeweils einen Prozessor und
zugehörige Bauteile (z. B. Speicher) aufweisen. Ein Leitrechner überträgt
über den Bus addressierte Telegramme zu den einzelnen
Anschaltmodulen, so daß auf diese Weise Daten und Steuerinformationen
zu den Anschaltmodulen gegeben und Antworten
von diesen aufgenommen werden können.
Ein Beispiel für eine verteilte Anlage im
industriellen Bereich mit Abständen zwischen den einzelnen
Bauteilen im Bereich bis zu mehreren 100 m oder mehr ist
ein automatisiertes Lager mit einer Vielzahl von Transporteinrichtungen,
Lichtschranken, Abstandssensoren, Zählern,
Lichtschaltern, Antriebsmotoren usw. Ähnliches gilt für
die Steuerung einer großen Krananlage, von Schiffen oder
auch bei Fertigungsstraßen und ähnlichem.
In allen Fällen dieser Art kommt es nicht nur
darauf an, den Aufwand für das Steuer- und Datennetzwerk
möglichst klein zu halten, sondern auch den Betriebsablauf
möglichst sicher auch bei Auftreten von Störungen zu
gestalten.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde,
ein Steuer- und Datennetzwerk nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit und
Betriebssicherheit weiterzubilden. Die Lösung der Aufgabe
ist im Anspruch 1 angegeben.
Die einzelnen Anschaltmodule eines Steuer- und
Datennetzwerkes können also von außen, beispielsweise durch
den Leitrechner, durch die einzelnen Anschaltmodule
selbst oder auch beispielsweise durch Notschalter in einen
Nothaltzustand gebracht werden, in dem beispielsweise
Schaltschütze von Motoren, Transporteinrichtungen usw.
zum Abfallen gebracht werden. Da die Nothalt-Steuerleitungen
allen oder wenigstens bestimmten Anschaltmodulen
gemeinsam sind, kann die ganze Anlage stillgesetzt oder
in einen gewünschten Zustand gebracht werden, wenn
Störungen oder Sicherheitsprobleme auftreten.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche. So kann vorgesehen sein, daß die Nothalt-
Steuerleitung im normalen Betriebszustand auf einer bestimmten
Spannung gehalten ist. Ein Ausfallen oder Abfallen
dieser Spannung stellt dann das Steuersignal dar.
Im Nothaltzustand bringt der Prozessor den Ausgang
zweckmäßig in einen vorgegebenen Signalzustand, vorzugsweise
den Ausschaltzustand. Wenn dann an den Ausgang
ein Schütz angeschlossen ist, kann auf diese
Weise ein vom Schütz gesteuerter Motor oder eine andere
elektrische Einrichtung abgeschaltet werden.
Zusätzlich kann in weiterer Ausbildung der Erfindung
vorgesehen sein, daß über wenigstens bestimmte Anschaltmodule
eine Freigabeleitung durchgeschleift ist, die zu
einer Verriegelungsschaltung führt, und daß die Verriegelungsschaltung
den Betrieb der
Anlage nur dann freigibt, wenn in allen bestimmten Anschaltmodulen
ein
in Reihe in der Freigabeleitung liegende Relaiskontakt
geschlossen wird. Insgesamt kann auf diese Weise die Anlage erst
dann in Betrieb gehen, wenn alle oder wenigstens bestimmte
Anschaltmodule, über die die Freigabeleitung geschleift
ist, den Betrieb freigegeben haben, also
den Relaiskontakt geschlossen haben. In entsprechender Weise
kann mit Hilfe der Freigabeleitung die gesamte Anlage außer
Betrieb gesetzt werden, beispielsweise in den Nothaltzustand
gebracht werden, wenn in einem der Anschlußmodule der in
der Freigabeleitung liegende Relaiskontakt geöffnet wird.
Da im rauhen industriellen Einsatz die elektrische
Sicherheit wichtig ist und entsprechende Vorschriften
eingehalten werden müssen, ist zweckmäßig jede Eingangsschaltung
der Anschaltmodule einschließlich des Busanschlusses (Schnittstelle) und
des Steuereingangs über spannungsfeste Optokoppler geführt.
Desweiteren müssen in den Anschaltmodulen Kriech- und
Luftstrecken entsprechend den jeweiligen Vorschriften
eingehalten werden. Darüber hinaus wird zweckmäßig jede
Ausgangsschaltung der Anschaltmodule über spannungsfeste Optokoppler
geführt, denen Ausgangstreiber nachgeschaltet sind, welche
aus einem besonderen Netzteil mit spannungsfester Netztrennung
gespeist sind.
Um die Stromversorgung der Anschaltmodule zu vereinfachen,
werden sie zweckmäßig aus einer Gleichspannungsquelle (industrieübliche
Gleichspannung von vorzugsweise 24 V) über Gleichspannungswandler
mit spannungsfester Netztrennung gespeist.
Der Bus kann zweckmäßig und in an sich bekannter
Weise ein symmetrischer Zweidrahtbus sein, der der genormten
Schnittstelle RS485 entspricht. Andere übliche Bus-Ausführungen
lassen sich ebenfalls verwenden. Desgleichen kann
die Verbindung zwischen den einzelnen Anschaltmodulen auch
über Lichtwellenleiter erfolgen. Dann ist für jede Übertragungseinrichtung
ein besonderer Lichtwellenleiter erforderlich,
und die übertragenen Lichtsignale müssen in jedem
Anschaltmodul in entsprechende elektrische Signale und
anschließend wieder in Lichtsignale umgewandelt werden.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit und
Betriebssicherheit weist zweckmäßig jedes Anschaltmodul
eine Überwachungsschaltung auf, die bei einem fehlerhaften
Betrieb des Prozessors diesen in den Anfangszustand zurücksetzt
und den Leitrechner hiervon in Kenntnis setzt. Eine
solche Überwachungsschaltung wird wegen ihrer Funktion auch
als "Watchdog" bezeichnet und ist an sich bekannt
("Elektronik", 16/9.8.1985, Seiten 68 bis 69).
Bei Ansprechen
der Überwachungsschaltung kann dann der in der Freigabeleitung
liegende Relaiskontakt geöffnet werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in
der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels
beschrieben.
Das in der Zeichnung dargestellte Steuer- und
Datennetzwerk weist mehrere Anschaltmodule 10 auf, von denen
das zweite Anschaltmodul genauer und das erste, dritte und n-te
Anschaltmodul nur schematisch dargestellt sind. Die gestrichelte
Linie zwischen dem dritten und n-ten Anschaltmodul deutet an, daß
eine beliebige Zahl weiterer Anschaltmodule 10 vorgesehen
sein kann. Alle Anschaltmodule 10 sind parallel an einen Bus 11
angeschlossen, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein
symmetrischer Zweidrahtbus bekannter Art ist. Der Bus 11
führt zu einem Leitrechner 12, der die Gesamtanlage
steuert und überwacht. Als Leitrechner 12 kann beispielsweise
ein sogenannter Personalcomputer mit einem zusätzlichen
Adapter zum Anschluß an den Bus 11 verwendet werden.
Der Leitrechner 12 tritt mit den Anschaltmodulen
10 durch Übertragung von Telegrammen oder Datenpaketen über
den Bus 11 in Verbindung. Die Telegramme werden in Form
serieller Bits übertragen. Beispielsweise enthält ein
Telegramm außer einem Startflag und einem Stopflag mit
jeweils mehreren Bits 21 Bytes an Daten einschließlich
einer Adresse, die jeweils einem Anschaltmodul 10 gesondert
zugeordnet ist. In den einzelnen Anschaltmodulen 10 werden
die an einer bestimmten Stelle der Telegramme stehenden
Adressen decodiert, das jeweilige Anschaltmodul spricht
nur dann auf das Telegramm an, wenn es seine eigene Adresse
erkennt. Als Antwort auf das Telegramm wird dann vom jeweiligen
Anschaltmodul 10 wenigstens ein Bestätigungstelegramm zum
Leitrechner 12 zurückübertragen gegebenenfalls mit zusätzlichen
oder angeforderten Daten oder sonstigen Informationen.
Alle Anschaltmodule 10 werden regelmäßig vom Leitrechner 12 durch
Übertragung von Telegrammen abgefragt, um sicherzustellen,
daß wartende Daten nur mit einer bestimmten Maximalverzögerung
vom Leitrechner 12 ausgewertet werden können. Außerdem
können die einzelnen Anschaltmodule 12 bei Ausbleiben der
regelmäßigen Abfrage einen Störzustand erkennen.
Jedes Anschaltmodul 10 enthält, wie das genauer
dargestellte zweite Anschaltmodul zeigt, als zentrales Bauteil einen
Prozessor 14. Dem Prozessor 14 ist in üblicher Weise ein
Speicher 15 mit Zusatzbauteilen zugeordnet, der neben Daten
die jeweiligen Steuerprogramme einschließlich eines Betriebssystems
enthält. Beim Ausführungsbeispiel wird mit Vorteil
ein Doppelprozessor eingesetzt. Ein
Teilprozessor erstellt ein serielles Bus-Protokoll mit
Geschwindigkeiten bis zu 375 KBd für die über den Bus 11
zum Leitrechner 12 zurückzuübertragenden Telegramme, die
ohne zusätzlichen Wiederholverstärker bis zu 300 m übertragen
werden können. Der andere Teilprozessor übernimmt die
weiteren Verarbeitungsvorgänge im Anschaltmodul 10 und wird
dabei durch das aufwendige Busprotokoll kaum belastet. Der
Verkehr zwischen den beiden Teilprozessoren findet über
den Speicher 15 statt.
Die über den Bus 11 vom Leitrechner 12 ankommenden
Telegramme durchlaufen eine serielle Schnittstellenschaltung
16, die zur sicheren Potentialtrennung entsprechend der
schematischen Darstellung einen Optokoppler mit einer
Spannungsfestigkeit von 3,5 kV enthält. Wenn der Prozessor
14 nach Decodieren der Adresse feststellt, daß das Telegramm
für das eigene Anschaltmodul 10 bestimmt ist, werden die
im Telegramm enthaltenen Daten und Befehle aufgenommen und
die jeweiligen Datenverarbeitungsvorgänge durchgeführt.
Beispielsweise kann eine der Ausgangsleitungen 18 seiner
Ausgangsschaltung 17 eingeschaltet und damit ein vom
Anschaltmodul 10 gesteuertes Schütz (nicht gezeigt) betätigt
werden. Auch im Falle der Ausgangsschaltung 17 ist zwischen
die Ausgangsleitungen 19 des Prozessors 14 und die in der
Ausgangsschaltung 17 enthaltenen Treiber für die Ausgangsleitungen
18 ein spannungsfester Optokoppler geschaltet.
Die Netztrennung wird vervollständigt durch eine spannungsfeste
Stromversorgung 20 für die Treiber der Ausgangsschaltung
17.
Als weiteres Beispiel kann der Prozessor 14 auch
auf einen im Telegramm vom Leitrechner 12 enthaltenen
Befehl hin Daten zum Leitrechner 12 übertragen, die eine
Eingangsschaltung 21 über Eingangsleitungen 22, beispielsweise
von einem Sensor (nicht gezeigt), erhalten hat. Die
Eingangsschaltung 21 enthält wiederum für alle Eingangsleitungen
22 spannungsfeste Optokoppler in Richtung zu den
Eingangsleitungen 23 des Prozessors 14.
Als Besonderheit weisen die Anschaltmodule 10
jeweils eine Nothaltschaltung 24 auf, die ausgangsseitig
an den Prozessor 14 angeschaltet und eingangsseitig
über einen spannungsfesten Optokoppler mit einer besonderen
Ader 25 verbunden ist. Über diese Ader 25 können alle
Anschaltmodule 10 in einen vorbestimmten Nothaltzustand
gebracht werden, in dem vorzugsweise der Prozessor 14 alle
Ausgangsleitungen 18 abschaltet. Im Ausführungsbeispiel
liegt die Ader 25, wie schematisch dargestellt, über einen
Widerstand 26 im Leitrechner 12 auf einem positiven Potential.
Wenn dann an beliebiger Stelle, also im Leitrechner
12, in den Anschaltmodulen 10 oder auf den Verbindungsstrecken
die Ader 25 geerdet wird, erkennt die jeweilige Nothaltschaltung
24 dies als Nothaltbefehl und führt die entsprechenden
Vorgänge über den Prozessor 14 aus. Auf diese Weise
kann sichergestellt werden, daß auch bei auftretenden
Kabelfehlern oder sonstigen Störungen die Anlage definiert
in einen Ruhe- oder Ausschaltzustand gebracht werden kann.
Eine weitere Besonderheit der Anschaltmodule 10
ist eine Freigabeschaltung 27, die eingangsseitig mit dem
Prozessor 14 verbunden ist. Ausgangsseitig ist über alle
Freigabeschaltungen 27 der Anschaltmodule 10 eine besondere
Ader 28 durchgeschleift, die in den Freigabeschaltungen 27
über einen Relaiskontakt 29 führt. In dem jeweils letzten
Anschaltmodul 10 führt der Relaiskontakt 29 als Beispiel
zu einem positiven Potential. Bei Inbetriebnahme der Anlage
wird im jeweiligen Anschaltmodul 10 der Relaiskontakt 29 durch
einen Befehl des Prozessors 14 dann geschlossen, wenn das
jeweilige Anschaltmodul 10 nach Überprüfung durch den Prozessor
14 einwandfrei arbeitet. Die Gesamtanlage kann dann
erst vom Leitrechner 12 in Betrieb genommen werden, wenn
die besondere Ader 28 am Eingang des Leitrechners 12 das positive
Potential aus dem letzten Anschaltmodul 10 führt und demgemäß
alle in Reihe geschalteten Relaiskontakte 29 geschlossen
haben.
Die Anschaltmodule 10 weisen darüber hinaus jeweils
eine Überwachungsschaltung ("Watchdog") 30 auf, die den
Prozessor 14 beispielsweise durch Zählen regelmäßig
abgegebener Impulse und periodisches Rückstellen des
Zählers überwacht und weitere Überprüfungen durchführen
kann und so beispielsweise auch die Betriebsspannungen überwacht.
Bei auftretenden Fehlern kann das Anschaltmodul 10 dann
in einen definierten Zustand gebracht werden, beispielsweise
kann der Prozessor 14 zurückgestellt werden.
Die in einer Anlage verwendeten Anschaltmodule
10 können unterschiedlich ausgelegt sein. Beispielsweise
kann die Zahl der Ausgangs- und Eingangsschaltungen 21 bzw. 17 variieren.
Es lassen sich auch kombinierte Eingangs- und Ausgangsschaltungen
einsetzen, die durch Prozessorbefehle für die
jeweilige Funktion umgeschaltet werden. Weitere Ausführungen
von Anschaltmodulen 10 können statt der digitalen
Eingangs- und Ausgangsschaltungen 21 bzw. 17 analoge
Eingangs- und Ausgangsschaltungen enthalten, die im Falle
der Eingangsschaltungen zugeführte Analogspannungen in
Digitalsignale für den Prozessor 14 umsetzen und im Falle der
Ausgangsschaltungen je nach zugeführtem Befehl definierte
Analogspannungen abgeben. Weiterhin kann ein Anschaltmodul 10
auch eine Wechselspannungs-Eingangsschaltung enthalten,
der direkt Wechselspannungen von beispielsweise 220 V
zuführbar sind.
Claims (9)
1. Steuer- und Datennetzwerk für eine Anlage mit einer Anzahl
von Anschaltmodulen (10), die je wenigstens einen
Prozessor (14) mit zugehörigem Speicher (15) sowie zur
Verbindung mit zugeordneten Anlagenteilen je wenigstens
eine Eingangsschaltung (21) und eine Ausgangsschaltung
(17) zur Aufnahme bzw. Abgabe von Daten und Signalen aufweisen,
mit einem Leitrechner (12), der die Anschaltmodule
(10) über einen Bus (11), an den die Anschaltmodule
(10) parallel über eine Schnittstelle (16) angeschaltet
sind, mittels adressierter Telegramme aufruft und Daten-
und Steuerinformationen an diese überträgt sowie Antworten
der Anschaltmodule (10) aufnimmt,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Anschaltmodul (10) eine Steuerschaltung (24)
aufweist, deren Eingang an eine gemeinsame Nothalt-Steuerleistung
(25) angeschlossen ist, und daß bei Anliegen
eines vorgegebenen Steuersignals auf der Nothalt-Steuerleitung
(25) die Steuerschaltung (24) den Prozessor (14)
veranlaßt, das Anschaltmodul (10) in einen vorbestimmten
Nothaltzustand zu bringen.
2. Steuer- und Datennetzwerk nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nothalt-Steuerleitung (25) im normalen Betriebszustand
auf einer bestimmten Spannung gehalten ist, und
daß das vorgegebene Steuersignal durch das Aus- oder Abfallen
dieser bestimmten Spannung dargestellt wird.
3. Steuer- und Datennetzwerk nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß über wenigstens bestimmte Anschaltmodule (10) eine
Freigabeleitung (28) durchgeschleift ist, die zu einer
Verriegelungsschaltung im Leitrechner (12) führt, und daß
die Verriegelungsschaltung den Betrieb der Anlage erst
dann freigibt, wenn in allen bestimmten Anschaltmodulen
(10) ein in Reihe in der Freigabeleitung (28) liegender
Relaiskontakt (29) geschlossen ist.
4. Steuer- und Datennetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis
3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens eine Eingangsschaltung (21) jedes Anschaltmoduls
(10) einschließlich der Schnittstelle (16)
und der Steuerschaltung (24) über spannungsfeste Optokoppler
geführt ist.
5. Steuer- und Datennetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis
4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens eine Ausgangsschaltung (17) jedes Anschaltmoduls
(10) über einen spannungsfesten Optokoppler
geführt ist, dem ein aus einem besonderen Netzteil (20)
mit spannungsfester Netztrennung gespeister Ausgangstreiber
nachgeschaltet ist.
6. Steuer- und Datennetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis
5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stromversorgung der Anschaltmodule (10) aus einer
Gleichspannungsquelle über Gleichspannungswandler mit
spannungsfester Netztrennung erfolgt.
7. Steuer- und Datennetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis
6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bus (11) ein symmetrischer Zweidrahtbus ist.
8. Steuer- und Datennetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis
7,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Anschaltmodul (10) eine Überwachungsschaltung
(30) enthält, die bei einem fehlerhaften Betrieb des Prozessors
(14) diesen in den Anfangszustand zurücksetzt und
den Leitrechner (12) hiervon in Kenntnis setzt.
9. Steuer- und Datennetzwerk nach Anspruch 3 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Ansprechen der Überwachungsschaltung (30) der in
der Freigabeleitung (28) liegende Relaiskontakt (29) geöffnet
wird.
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ID=6321894
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19873706325 Granted DE3706325A1 (de) | 1987-02-27 | 1987-02-27 | Steuer- und datennetzwerk |
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