DE3625375A1 - Kuehlluftklappen- und geblaesesteuerung fuer kraftfahrzeuge - Google Patents
Kuehlluftklappen- und geblaesesteuerung fuer kraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung für
Kraftfahrzeuge nach der Gattung des Hauptanspruchs.
Die Neuentwicklung von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Personenwagen,
steht in der jüngsten Zeit immer mehr unter dem Gesichtspunkt einer
optimalen aerodynamischen Gestaltung, nicht zuletzt, um die Fahrleistungen
zu erhöhen und den Verbrauch von Betriebsstoffen zu vermindern. Ein
wesentlicher Faktor ist hierbei die für die Kühlung der Antriebs-
(Brennkraft-)maschine notwendige Durchströmung des Brennkraftmaschinenraums,
die sich negativ auf den sogenannten Luftwiderstandsbeiwert
auswirkt. Ebenso ist es erwünscht, daß sich die Brennkraftmaschine nach
einem Startvorgang aus dem kalten Zustand heraus schnell auf eine
Betriebstemperatur, bei der sie mit optimaler Wirtschaftlichkeit und
Lebensdauer arbeiten kann, erwärmt und diese während des Betriebs möglichst
konstant einhält.
Aus der DE-OS 32 11 793 ist eine Kühlmitteltemperaturregelungsanlage für
einen Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotor bekannt, der neben der üblichen
Kühlmitteltemperaturregelung mittels Thermostat im Kurzschlußkreislauf des
Kühlwassers der Brennkraftmaschine und dem thermostatisch ein- und
ausgeschalteten Kühlluftgebläse zusätzlich ein Schott in einer von der
Kühlluft durchströmten Öffnung im Wagenaufbau thermostatisch steuert.
Dadurch wird zwar die Forderung nach Verbesserung der Aerodynamik Rechnung
getragen. Die verwendeten Regelorgane weisen jedoch alle mehr oder weniger
Zweipunkt-Charakteristik auf, so daß sich damit die Betriebstemperatur der
Brennkraftmaschine kaum konstant auf einem erforderlichen Niveau halten
läßt. Durch die dadurch bedingten ständigen Schwankungen um einen Sollbetriebspunkt
ergibt sich eine schlechte Regelgüte und damit eine
Belastung und Abnützung der Brennkraftmaschine einschließlich aller vom
Kühlwasser durchströmten Aggregate und Teile. Zudem ist das als Dehnstoffelement
ausgeführte, lediglich vom Kühlmittel beeinflußte Verstellorgan des
Schotts nur unzureichend abstimmbar und läßt keine weiteren Einflußgrößen
zur Anpassung des Kühlluftstroms an den Kühlluftbedarf von Verbrennungsmotor
und Neben- bzw. Zusatzaggregaten zu.
Zur Verbesserung der Regelgüte wurden auch schon kombinierte Regelsysteme
mit kontinuierlich arbeitenden Verstellorganen vorgeschlagen. "Motortechnische
Zeitschrift", Jahrgang 20, Heft 5, Mai 1959, Seite 141 bis 142.
Diese hydraulischen oder hydrostatisch arbeitenden Systeme sind jedoch
äußerst aufwendig und teuer; ihr Einsatz ist nur dann vertretbar, wenn die
Brennkraftmaschine bereits eine Druckölversorgung aufweist. Ein weiteres
Problem sind die bei hydraulischen oder hydrostatischen Systemen immer
vorhandenen Drucköl-Leckagen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Kühlmittel- und Gebläsesteuerung
für Kraftfahrzeuge zu schaffen, die einen Wärmehaushalt einer Brennkraftmaschine
einschließlich ihrer Neben -und Zusatzaggregate bei vertretbarem
Aufwand optimal regelt und zudem aerodynamischen Gesichtspunkten des Kraftfahrzeuges
voll gerecht wird.
Die Vorteile der Erfindung sind in erster Linie darin zu sehen, daß eine
Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung für Kraftfahrzeuge geschaffen ist,
die einen Kühlluftbedarf einer Brennkraftmaschine des Kraftfahrzeugs einschließlich
aller Neben- und Zusatzaggregate mit hervorragender Regelgüte
steuert. Sie ist darüber hinaus leicht an unterschiedliche Gegebenheiten
verschiedener Kraftfahrzeug- und Brennkraftmaschinentypen anpaßbar,
benötigt wenig Einbauraum und ist kostengünstig in Herstellung und Einbau.
Weitere, die Erfindung in vorteilhafter Weise ausgestaltende Merkmale sind
in den Unteransprüchen enthalten.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Beispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 ein Schnittbild eines Brennkraftmaschinenraums eines Kraftfahrzeugs,
Fig. 2 ein Schaltbild einer Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach
der Erfindung,
Fig. 3 ein Diagramm, das eine Ansteuerfunktion für die Stellung von
Kühlluftklappen in Abhängigkeit von einer Temperatur im Kühlmittelkreislauf
einer Brennkraftmaschine wiedergibt,
Fig. 4 ein Diagramm nach Fig. 3, jedoch für ein Gebläse,
Fig. 5 ein Diagramm nach Fig. 3, jedoch für eine Ansteuerfunktion für
die Stellung der Kühlluftklappen in Abhängigkeit vom Druck in
einem Kältemittelkreislauf einer Klimaanlage,
Fig. 6 ein Diagramm nach Fig. 5, jedoch für ein Gebläse,
Fig. 7 ein Diagramm nach Fig. 3, jedoch für die Stellung der Kühlluftklappen
in Abhängigkeit von der Temperatur eines Schmiermittels
eines Getriebes,
Fig. 8 ein Diagramm nach Fig. 3, jedoch für das Gebläse,
Fig. 9 ein Diagramm nach Fig. 3, jedoch für die Stellung der Kühlluftklappen
in Abhängigkeit von der Temperatur eines Saugrohrs bzw.
des Kühlmittelkreislaufs bei abgestellter Brennkraftmaschine,
Fig. 10 ein Diagramm nach Fig. 9, jedoch für das Gebläse,
Fig. 11 ein Spannungs-Zeit-Diagramm eines Tastverhältnisses.
In Fig. 1 ist mit 1 Kraftfahrzeug gezeigt, in dessen Vorderbau bzw.
Brennkraftmaschinenraum 2 eine Brennkraftmaschine 3 angeordnet ist. Diese
ist über Kühlmittelleitungen (Vorlauf 4, Rücklauf 5) mit einem Wärmetauscher
(Flüssigkeitskühler 6) verbunden, der über eine Karosserieöffnung
7 an einem Wagenbug 8 und einen Kühlluftkanal 9 mit Fahrtwind beaufschlagbar
ist.
Der Kühlluftkanal 9 ist mittels in ihrer Stellung steuerbarer Kühlluftklapen
10 öffen- bzw. verschließbar. Die Kühlluftklappen 10 werden über
ein Steuergestänge 11 (Kurbeltrieb) von einem Elektromotor 12 mit angeflanschtem
Getriebe 13 gesteuert. Auf einer (nicht gezeigten) Getriebeausgangswelle
ist eine Steuerscheibe 14 drehfest angeordnet, über die die
Kühlluftklappen 10 in eine geschlossene xk = 0%, eine teilweise xk = 30%
und eine vollständig geöffnete xk = 100% Stellung gesteuert werden können.
Steuerscheibe 14 und Elektromotor 12 sind hierzu über ein Relais, auf das
später noch eingegangen wird, mit einem Steuergerät 15 verbunden.
Es sei hier erwähnt, daß die in Fig. 1 gezeigten gestrichelten Verbindungen
zwischen den einzelnen Aggregaten lediglich symbolische Wirkverbindungen
darstellen, die nichts über Art und Anzahl verlegter elektrischer Leitungen
(Signalleitungen, Energieversorgungsleitungen) aussagen. Dieses ergeben sich
dem einschlägigen Fachmann von selbst aufgrund der baulichen Eigenheiten
der verwendeten Geräte.
Im Kühlmittelkreislauf 4, 5, 6 der Brennkraftmaschine 3 ist ferner noch
ein übliches Thermostatventil 16 gezeigt, das den Kühlkreislauf in der
Anwärmphase der Brennkraftmaschine 3 über eine Bypassleitung 17 kurzschließt.
Zwischen Wärmetauscher 6 und Brennkraftmaschine 3 ist ein elektromotorisch
angetriebenes Gebläse 18 angeordnet, über das der Wärmetauscher 6, die
Brennkraftmaschine 3 und ein - in Fahrtrichtung gesehen - vor dem Wärmetauscher
angeordneter Kondensator 19 einer Klimaanlage 20 (schematisch dargestellt)
zwangsbelüftet werden können (selbstverständlich können im Kühlluftstrom
auch noch weitere Wärmetauscher, beispielsweise ein Ladeluftkühler
oder ein Kühler für einen Flüssigkeitskreislauf eines Automatikgetriebes
- neben, über- oder hintereinander - angeordnet sein).
Eine Drehzahl des Gebläses 18 ist über das Steuergerät 15 und eine später
gezeigte elektronische Endstufe stufenlos in seiner Drehzahl verstellbar.
Eine Einflußgröße für die Steuerung von Gebläsedrehzahl und Kühlluftklappenstellung
ist hierbei eine Temperatur tm (Kühlmitteltemperatur) der
Brennkraftmaschine 3, die mittels eines Kühlmitteltemperaturfühlers 21
im Rücklauf 5 des Kühlmittelkreislaufs 4 bis 6 erfaßt wird.
Neben der Kühlmitteltemperatur tm gehen noch weitere Einflußgrößen in die
Steuerung ein. Dazu erhält das Steuergerät 15 Signale von einem Zündschalter
22 (Zündung ein- bzw. ausgeschaltet), einem Klimaanlagenschalter
23 (Klimaanlage ein/aus), einem Temperaturfühler 24 (Temperaturschalter) im
Flüssigkeitskreislauf des Automatikgetriebes, einem Druckfühler 25 in einem
Kältemittelkreislauf der Klimaanlage 20, einem Temperaturfühler 26
(Temperaturschalter) in oder am Ansaugrohr 27 der Brennkraftmaschine 3 und
einem Haubenkontaktschalter 28, der eine Schließstellung einer Klappe
(Motorhaube 29) zum Verschließen des Brennkraftmaschinenraums 2 überwacht.
Schließlich kann an das Steuergerät 15 noch ein Übertemperaturschalter 30
angeschlossen sein, der die Temperatur der Brennkraftmaschine an ihrem
Zylinderblock oder -kopf überwacht und gegebenenfalls eine Warnlampe in
einem Armaturenbrett des Kraftfahrzeugs direkt und/oder indirekt über einen
Zentralinformator (zum Anzeigen von Gefahrenzuständen; hier nicht gezeigt)
ansteuert.
Im Schaltbild nach Fig. 2 ist die elektrische Verschaltung der einzelnen
Elemente zu erkennen. Das Steuergerät 15 ist über einen Einzug 31 direkt
und über einen Eingang 32 über den Zündschalter 22 indirekt mit dem Pluspol
(+) einer Batterie 33 verbunden, deren Minuspol (-) an Fahrzeugmasse 34
liegt; an dieser ist das Steuergerät 15 über einen Eingang 35 angeschlossen.
Als Kühlmitteltemperaturfühler 21 ist ein NTC-Widerstand 36 an Eingänge
35 und 37 angeschlossen. Signale vom Klimaanlagenschalter 23, dem Temperaturfühler
26 am Saugrohr (Temperaturgrenzwertschalter) und dem Temperaturfühler
24 im Flüssigkeitskreislauf des Automatikgetriebes (Temperaturgrenzwertschalter)
erreichen das Steuergerät 15 über Eingänge 38 bis 40.
An einem Eingang 41 liegt ein Signal vom Druckfühler 25 im Kältemittelkreislauf
der Klimaanlage an; dieser ist als kontinuierlich arbeitender
Druckfühler ausgeführt. Schließlich ist ein Eingang 42 noch mit dem
Haubenkontaktschalter 28 verbunden.
Das elektromotorisch angetriebene Lüftergebläse ist im Schaltplan als
Doppelelektrolüfter mit je zwei Antriebsmotoren 43, 44 und elektronischen
Endstufen 45, 46 ausgeführt, was bezüglich der Endstufen aus Redanzgründen,
bezüglich der Elektrolüfter auch aus Gründen einer besseren räumlichen
Anordnung erfolgen kann. Selbstverständlich ist die Funktionstüchtigkeit
der Schaltung auch bei einfacher Ausführung gewährleistet.
Jeweils ein Antriebsmotor 43, 44 und eine elektronische Endstufe 45, 46
sind in Reihe liegend, parallel an die Laststromversorgung angeschlossen;
die Endstufen 45, 46 sind ansteuerseitig parallel geschaltet.
Über einen Ausgang 47 des Steuergeräts 15 erhalten die elektronischen Endstufen
45, 46 ein Freigabesignal, das eventuell auch entfallen kann.
Die elektronsichen Endstufen 45, 46, die als Halbleiterschalter ausgeführt
sind, erhalten über einen Ausgang 48 des Steuergeräts 15 ein Tastverhältnis
in Form eines pulsbreitenmodulierten Rechtecksignals. Selbstverständlich
kann die Gebläsesteuerung auch so ausgelegt sein, daß das Tastverhältnis
in den elektronischen Endstufen 45, 46 erzeugt wird und das Steuergerät 15
lediglich ein entsprechendes analoges oder digitales Signal ausgibt.
Schließlich führt von den elektronischen Endstufen 45, 46 noch eine
Rückmeldeleitung zu einem Eingang 49 des Steuergeräts 15, über die diesem
signalisiert werden kann, ob im Leistungskreis der Endstufe ein Fehler
vorliegt (Kurzschluß, Leitungsunterbrechung) oder ob sie defekt ist.
Die elektronischen Endstufen weisen schließlich noch Anschlüsse für eine
Betriebsstromversorgung (Pluspol 50, 51, Masse 52, 53) für die Elektronik,
Masse 54, 55 für den Leistungspreis (Halbleiterschalter) und je einen
Ausgang 56, 57 für eine in der Endstufe integrierte, nicht gezeigte
Freilaufdiode auf.
Der zum Antrieb der Kühlluftklappen diendende, mit dem Getriebe versehene
Elektromotor 12 wird vom Steuergerät 15 über ein Relais 58 und die Steuerscheibe
14, die drehfest mit einer (symbolisch gezeigten) Ausgangswelle 59
des Getriebes 13 verbunden ist, gesteuert. Der Elektromotor 12 liegt hierzu
mit seiner einen Anschlußklemme an Masse; die andere Anschlußklemme wird
über einen Wechselkontakt 60 des Relais 58 im angesteuerten Zustand mit
dem Pluspol (+) und damit mit Betriebsspannung versorgt. Im nicht angesteuertem
Zustand wird der Wechselkontakt 60 an Masse gelegt, wodurch die
Ankerwicklung des Motors 12 kurzgeschlossen ist und eine Bremswirkung
erzielt wird.
Mit der kreisförmig ausgebildeten Steuerscheibe 14 stehen ortsfest
gelagerte Schleifkontakte 61 bis 64 in reibschlüssiger Wirkverbindung; die
Steuerscheibe 14 weist eine kreisringförmige Kontaktbahn 65 auf, mit der
der erste Schleifkontakt 61 auf der inneren 66, der zweite Schleifkontakt
62 auf einer mittleren 67, und der dritte und vierte Schleifkontakt 63, 64
auf einer äußeren, 68, Kreisbahn in elektrisch leitende Verbindung ist. Im
Bereich der inneren, 66, und der äußeren, 68, Kreisbahn der Kontaktbahn 65
ist jeweils eine, in einem begrenzten Drehwinkelbereich wirksam werdende
Isolierfläche 69, 70 angeordnet, die die elektrische Wirkverbindung
zwischen der Kontaktbahn 65 und dem ersten, 61, dritten, 63, bzw. vierten,
64, Schleifkontakt aufhebt.
Erster, dritter und vierter Schleifkontakt 61, 63 und 64 sind mit den Ausgängen
71, 72 und 73 des Steuergeräte 15 verbunden, mit denen die Kühlluftklappen
in eine geschlossene xk 0 = 0%, teilweise xk 1 = 30% und vollständig
geöffnete xk 2 = 100% Stellung xk steuerbar sind. Der zweite
Schleifkontakt 62 liegt im Erregerstromkreis des Relais 58, dessen
Erregerwicklung 74 einseitig dauernd am Pluspol (+) der Batterie liegt.
Die Funktion erklärt sich wie folgt:
Ausgehend von der gezeigten Stellung, in der die Kühlluftklappen geschlossen
sind, soll beispielsweise die teilweise geöffnete Stellung angefahren
werden. Das Steuergerät 15 legt dazu den Ausgang 72 auf Massepotential,
welches vom dritten Schleifkontakt 63 über die Kontaktbahn 65
auf den zweiten Schleifkontakt 62 übertragen wird, so daß die Erregerwicklung
74 des Relais 58 einerseits an Masse und andererseits am Pluspol
(+) liegt. Das Relais 58 zieht an, worauf sich der Elektromotor 12, und mit
ihm die Steuerscheibe 14 (und selbstverständlich auch die Kühlluftklappen)
in Bewegung setzen (Drehbewegung im Gegenuhrzeigersinn). Die Drehbewegung
wird nun solange fortgesetzt, bis die Isolierfläche in eine Winkelposition
eintritt, in der sich der ortsfest gelagerte dritte Schleifkontakt
63 befindet; sie trennt dort die leitende Verbindung zwischen dem dritten
Schleifkontakt 63 und der Kontaktbahn 65 auf, so daß das Relais 74 abfällt
und der Motor bis zum Stillstand abgebremst wird. Das Anfahren der
vollständig geöffneten Stellung und der geschlossenen Stellung erfolgt
durch die Ansteuerung des ersten, 61, bzw. vierten, 64, Schleifkontakts in
adäquater Weise. Eine Verstellung von einer Lage in eine andere erfolgt
dabei - durch die festgelegte einzige Drehrichtung - immer in der
Reihenfolge geschlossen - teilweise geöffnet - vollständig geöffnet -
geschlossen.
Die Ansteuerung der einzelnen Stellungen ist hierbei einer zeitlichen Begrenzung
unterworfen; sie ist so ausgelegt, daß sie für einen zeitweiligen
Verstellvorgang unter schwierigsten Bedingungen gerade ausreicht. Damit
werden Überlastungen des Antriebs vermieden, und es kann zusätzlich auf eine
Lagerrückmeldung verzichtet werden.
Das vorzugsweise in an sich bekannter Mikrorechnertechnik aufgebaute
Steuergerät 15 kann ferner selbstdiagnosefähig sein und einen elektrisch
löschbaren Speicherbereich umfassen, in dem Fehlermeldungen vom Mikrorechner
ablegbar sind; diese können, wie es beispielsweise in der
DE-OS 35 40 599 beschrieben ist, bei einem Diagnosevorgang von einem
Diagnosesystem abgerufen werden.
Das Steuergerät ist zu diesem Zweck über die Ein-/Ausgänge 75, 76 mit
einer Kommunikationsleitung K und einer Reizleitung L verbunden. Ebenso ist
vorgesehen, daß bei Eintreten der, beispielsweise durch einen Ausfall eines
Sensors ausgelösten Notfunktion eine Warnleuchte 77 im Armaturenbrett des
Kraftfahrzeuges durch einen Zentralinformator 78 angesteuert wird, der
hierzu ein Signal über einen Ausgang 79 des Steuergeräts erhält. Mit
Eintreten der Notfunktion werden gleichzeitig die Klappen vollständig
geöffnet und das Gebläse mit maximaler Drehzahl betrieben. Ebenso kann über
die Schleifkontakte 61 bis 64 eine Stellungsrückmeldung erfolgen und
gegebenenfalls die Warnleuchte 77 angesteuert werden.
Die Funktion der Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung wird nun anhand der
Diagramme nach den Fig. 3 bis 10 erläutert.
Fig. 3 zeigt zunächst die Abhängigkeit xk = fkt(tm) der Kühlluftklappenstellung
xk von der Motortemperatur tm. Die Klappenstellung xk ist hierbei
in Prozentwerten angegeben, wobei der Wert xk 0 = 0% der geschlossenen, der
Wert xk 1 = 30% der teilweise geöffneten und der Wert xk 2 = 100% der
vollständig geöffneten Stellung entspricht. Die Motortemperatur ist hier
in °C angegeben.
Für ansteigende Werte der Motortemperatur tm bleiben die Kühlluftklappen
zunächst geschlossen, bis ein erster Temperaturschwellwert tmg 1 erreicht
ist, der hier zu 79°C angenommen ist. Ab diesem Schwellwert werden die
Klappen 10 für weiter steigende Werte der Motortemperatur tm in die
teilweise geöffnete Stellung xk 1 gefahren, welche bis zum Erreichen eines
zweiten Temperaturschwellwertes tmg 2 beibehalten bleibt. Ab diesem,
zu 85° angenommenen zweiten Temperaturschwellwert tmg 2 werden die Klappen
vollständig geöffnet. Fällt die Motortemperatur tm wieder ab, so verharren
die Kühlluftklappen bis zum ersten Temperaturschwellwert tmg 1 herab in
ihrer vollständig geöffneten Stellung xk 2 und fahren dann in ihre teilweise
geöffnete Stellung xk 1. Diese wiederum bis zu einem dritten Temperaturschwellwert
tmg 3 (zu 74°C angenommen) beibehalten, und für weiter fallende
Temperaturen wird die geschlossene Stellung xk 0 angesteuert.
Fig. 4 zeigt die Abhängigkeit ug = fg(tm) des Tastverhältnisses zur
Ansteuerung der Lüftergebläse 18, 43, 44 in Abhängigkeit von der Motortemperatur
tm. Auf der Ordinate der Diagramme ist als Ansteuerwert jedoch
nicht das Tastverhältnis selbst aufgetragen, sondern die bei einem
bestimmten Tastverhältnis an den Klemmen des Lüfters abfallende Spannung
ug, skaliert in Volt. Bis zum ersten Temperaturschwellwert tmg 1 werden
die Gebläse nicht angesteuert. Ab dem ersten Temperaturschwellwert tmg 1
werden die Gebläse für steigende Werte der Motortemperatur tm bis zum
zweiten Temperaturschwellwert tmg 2 mit einer von ug 1 = 6 Volt bis ug 2 = 9
Volt linear mit der Temperatur ansteigenden Spannung ug betrieben. Bei
Erreichen des zweiten Temperaturschwellwertes tmg 2 wird die Spannung ug von
ug 2 = 9 Volt auf ug 3 = 7 Volt abgesenkt, um bei weiter steigenden Werten
der Motortemperatur tm bis zu einem vierten Temperaturschwellwert tmg 4 auf
die volle Bordnetzspannung von ugmax = 12 Volt angehoben werden;
oberhalb dieses Wertes bleibt die Ansteuerspannung von ugmax = 12 Volt
erhalten.
Für fallende Temperaturen verläuft zunächst die Steuerkurve bis herab zum
zweiten Temperaturschwellwert tmg 2 äquivalent zu der für steigende
Temperaturen. Unterhalb des zweiten Temperaturschwellwerrtes tmg 2 wird bis
herab zum ersten Temperaturschwellwert tmg 1 die Spannung ug 3 = 7 Volt
beibehalten und bei Erreichen des ersten Temperaturschwellwertes auf ug 1 =
6 Volt abgesenkt. Diese Ansteuerung bleibt bis herab zu einem fünften
Temperaturschwellwert tmg 5 (bei 77°C liegend) erhalten. Unterhalb des
fünften Temperaturschwellwertes tmg 5 werden die Gebläse dann nicht mehr
angesteuert.
Die Besonderheit der Ansteuerkurve nach Fig. 4 liegt nun darin, daß die
Spannung ug zur Ansteuerung der Gebläse gerade dann um ca. 2 Volt abgesenkt
wird, wenn die Kühlluftklappen von ihrer teilweise geöffneten
xk 1 = 30% in ihre vollständig geöffnete Stellung xk 2 = 100% gefahren
werden. Durch diese Absenkung der Gebläsespannung ug und die damit
einhergehende Absenkung der Gebläsedrehzahl wird erreicht, daß sich im
Temperaturintervall zwischen dem ersten Temperaturschwellwert tmg 1 und dem
vierten Temperaturschwellwert tmg 4 trotz des dazwischenliegenden Öffnens
der Kühlluftklappen um ca. 70% im Kühlluftkanal ein kontinuierlich mit der
Motortemperatur tm anwachsender Kühlluftstrom einstellt. Durch das
Vermeiden eines sich sprunghaft ändernden Kühlluftstroms wird ein gutes
Regelverhalten erreicht und ein ständiges Hin- und Herschalten zwischen der
teilweise und der vollständig geöffneten Kühlluftklappenstellung vermieden.
Fig. 5 zeigt schließlich eine Steuerkurve (xk = fkp(p)), welche die
Kühlluftklappenstellung xk in Prozent in Abhängigkeit vom Druck p des
Kältemittels in der Klimaanlage (gemessen in bar) angibt. Oberhalb eines
ersten Druckschwellwerts pg 1 von ca. 3,5 bar werden die Klappen in die
teilweise geöffnete Stellung xk 1 gefahren. Diese Stellung wird bis zu einem
zweiten Druckschwellwert pg 2 bei ca. 15 bar beibehalten und für weiter
steigende Drücke p auf 100% angehoben. Fällt der Druck p wieder ab, so
verharrt die Kühlluftklappenstellung xk bis zu einem dritten Druckschwellwert
pg 3 (12 bar) bei 100% und wird dann wieder, bis herab zu einem
vierten Druckschwellwert pg 4 (3 bar) auf 30% eingestellt. Unterhalb des
vierten Druckschwellwerts, pg 4, welcher bei ca. 3 bar liegt, bleiben die
Klappen geschlossen.
Fig. 6 zeigt wiederum die Spannung ug (inVolt) des Lüftgebläses in
Abhängigkeit ug = fgp(p) vom Druck p. Für steigende Drücke wird zunächst
bis zum ersten Druckschwellwert pg 1 das Lüftergebläse nicht angesteuert.
Oberhalb des Druckschwellwerts pg 1 bis zum zweiten Druckschwellwert pg 2
erfolgt die Ansteuerung mit einer Spannung ug 4 von ca. 8,5 Volt, welche
oberhalb des zweiten Druckschwellwerts pg 2 bis hinauf zu einem fünften
Druckschwellwert pg 5 (bei ca. 19 bar liegend) linear bis zur maximalen
Bordnetzspannung von ugmax = 12 Volt angehoben wird; auf dieser verharrt
sie für noch höhere Drücke p. Für fallende Drücke p verläuft die Ansteuerkurve
ug = fgp(p) deckungsgleich mit der für steigende Drücke und
verharrt bis unterhalb des ersten Druckschwellwertes pg 1 auf der Spannung
ug 4 von 8,5 Volt. Unterhalb eines vierten Druckschwellwertes pg 4 bei ca.
3 bar wird das Gebläse wiederum abgeschaltet.
Auch den Fig. 5 und 6 sind wieder Hystereseeigenschaften zu entnehmen, die
in erster Linie zur Beruhigung der Klappenansteuerung dienen. Es sei hier
noch erwähnt, daß die Ansteuerkurven nach den Fig. 3 bis 6 nur bei eingeschalteter
Zündung wirksam sind; ebenso erfolgt eine Ansteuerung nach
Fig. 5 bzw. 6 in Abhängigkeit von Druck p nur dann, wenn der Klimaanlagenschalter
betätigt ist.
Selbstverständlich erfolgt die Ansteuerung der Lüfterklappen bzw. des
Gebläses immer durch diejenige Steuerkurve (nach Fig. 3 bis 6), welche
augenblicklich den höchsten Ansteuerwert impliziert.
Die Fig. 7 bis 10 zeigen weitere zusätzliche Ansteuerkurven für die
Klappenstellung bzw. das Lüftergebläse. Die Ansteuerkurven nach Fig. 7
und 8 sind hierbei nur bei eingeschalteter Zündung aktiv, während die
Ansteuerkurven nach Fig. 9 und 10 nur bei abgestellter Brennkraftmaschine
2 wirksam sind; eine Ansteuerung des Lüftergebläses nach Fig. 10 erfolgt
hierbei jedoch nur bei geschlossener Motorhaube 29.
In Fig. 7 und 8 ist die Abhängigkeit der Kühlluftklappenstellung xk und
der Gebläsespannung ug in Abhängigkeit von der Temperatur tg des Schmiermittels
des Getriebes gezeigt. Unterhalb einer Temperatur tgg von 105°
erfolgt keine Ansteuerung der Lüfterklappen bzw. des Gebläses. Für Werte
der Temperatur tg größer oder gleich tgg = 105°C werden die Kühlluftklappen
in ihrer teilweise geöffneten Stellung xk 1 gesteuert und das
Gebläse mit einer Spannung ug 4 vn ca. 8,5 Volt betrieben. Entsprechend
Fig. 9 werden die Kühlluftklappen bei abgestellter Brennkraftmaschine nur
dann vollständig xk 2 = 100% geöffnet, wenn entweder die Temperatur ts am
Saugrohr der Brennkraftmaschine oberhalb eines Temperaturschwellwertes
tsg von 82,5°C liegt oder die Temperatur der Brennkraftmaschine über einem
Temperaturschwellwert tmg 6 von 80°C steigt. Zusätzlich wird, entsprechend
Fig. 10, oberhalb dieser Temperaturschwellwerte tsg, tmg 6 von ts bzw. tm
bei geschlossener Motorhaube 29 das Lüftergebläse mit einer Spannung ug von
ug 1 = 6 Volt betrieben. Selbstverständlich ist es jedoch möglich, die
Kühlluftklappen 10 bei abgestellter Brennkraftmaschine 3 nicht entsprechend
Fig. 9 anzusteuern, sondern immer vollständig geöffnet zu halten.
Schließlich sind in Fig. 10 Beispiele eines Tastverhältnissignals im
Spannungszeit-Diagramm gezeigt, wie es zur Ansteuerung der elektronischen
Endstufen 45, 46 Verwendung findet. Es ist ein minimales und ein maximales
Tastverhältnissignal dargestellt, das jeweils einem äquivalenten Gleichspannungsabfall
an den Anschlußklemmen des Gebläses von 6 Volt bzw. 12 Volt
entspricht (die maximale Bordnetzspannung ist hierbei zu 12 Volt angenommen,
sie kann jedoch bei mit Bleiakkumulatoren ausgerüsteten Fahrzeugen
auch bei 13,2 Volt liegen). Es sei hier noch erwähnt, daß die beiden
Endstufen 45, 46 um eine halbe Tastperiode versetzt getaktet werden, so daß
zusätzlich die Störspannungsbelastung gering gehalten wird.
Claims (29)
1. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung für Kraftfahrzeuge, deren
Brennkraftmaschinenraum über wenigstens eine in einen Kühlluftkanal
mündende Öffnung in der Karosserie mit einem Kühlluftstrom beaufschlagbar
ist, wobei der Kühlluftkanal mittels in ihrer Stellung steuerbarer Kühlluftklappen
verschließbar und im Kühlluftkanal wenigstens ein Wärmetauscher
und wenigstens ein in seiner Drehzahl steuerbares Gebläse angeordnet ist,
und die Stellung der Kühlluftklappen und die Drehzahl des Gebläses über ein
Steuergerät in Abhängigkeit von einem Kühlbedarf von Aggregaten des
Kraftfahrzeuges so steuerbar ist, daß bei steigendem Kühlbedarf zunächst
die Kühlluftklappen in eine Öffnungsstellung bewegt und bei weiter
steigendem Kühlluftbedarf zusätzlich das Gebläse angesteuert wird, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektromotorisch betätigten Kühlluftklappen (10)
entsprechend dem Kühlbedarf in eine geschlossene (xk = xk 0) in eine
teilweise (xk = xk 1) und eine vollständig (xk = xk 2) geöffnete Stellung
bewegt werden und ein Ansteuerwert (ug) für die Drehzahl des über das
Steuergerät (15) und wenigstens eine elektronische Endstufe (45, 46)
angesteuerten Gebläses (18, 43, 44) derart eingestellt wird, daß sich im
Kühlluftkanal (9), von der teilweise geöffneten Stellung (xk 1) der
Kühlluftklappen (10) ausgehend, ein mit dem Kühlbedarf annähernd kontinuierlich
(proportional) verändernder Kühlluftstrom einstellt.
2. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kühlbedarf von wenigstens einem der Werte
- - Temperatur (tm) eines Kühlmittels der Brennkraftmaschine (3),
- - Druck (p) in einem Kältemittelkreislauf einer Klimaanlage (20),
- - Temperatur (tg) einer Schmierflüssigkeit eines Getriebes,
- - Temperatur (ts) eines Ansaugrohrs (27) der Brennkraftmaschine (3)
abgeleitet wird, wobei bei Bemessung des Kühlbedarfs durch mehr als einen
Wert derjenige zur Ansteuerung herangezogen wird, welcher den höchsten Ansteuerwert
(xk, ug) für die Kühlluftklappen (10) bzw. das Gebläse (18, 43,
44) impliziert.
3. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß Steuerkurven (xk = fkt(tm), xk = fkp(p), ug = fgt (tm),
ug = fgp(p) ),
- - für die Kühlluftklappenstellung (xk) in Abhängigkeit von der Temperatur (tm) bzw. dem Druck (p) und
- - für einen über ein Tastverhältnis eingestellten Spannungswert (ug) zur Ansteuerung des Gebläses (18, 43, 44) in Abhängigkeit von der Temperatur (tm) und/oder dem Druck (p)
hysteresbehaftet sind und die - an sich - mit der unabhängigen Variablen
(tm) ansteigenden Spannungswerte (ug) wenigstens in der Steuerkurve
(ug = fgt(tm) ) bei derjenigen Temperatur (tm) um einen bestimmten Betrag
abgesenkt werden, bei der die Kühlluftklappen (10) von der teilweise
geöffneten Stellung (xk 1) in die vollständig geöffnete Stellung (xk 2)
verschwenken.
4. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerkurven (xk = fkt(tm), xk = fkp(p), ug = fgt(tm),
ug = fgp(p) ) nur dann wirksam sind, wenn die Zündung (22) eingeschaltet
ist und die Steuerkurven (xk = fkp(p), ug = fgp(p) ) nur dann, wenn die
Klimaanlage eingeschaltet (23) ist.
5. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlluftklappen (10) bei ausgeschalteter Zündung (22)
vollständig geöffnet sind.
6. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerkurve (xk = fkt(tm) )
- - bei ansteigender Temperatur
einen Wert (xk = xk 0) für die geschlossene Stellung (xk 0) der Kühlluftklappen (10) annimmt, solange die Temperatur (tm) kleiner als ein erster Temperaturschwellwert (tmg 1) ist,
einen Wert (xk = xk 1) für die teilweise geöffnete Stellung annimmt, solange die Temperatur (tm) größer oder gleich dem ersten Temperaturschwellwert (tmg 1), jedoch noch kleiner als ein zweiter Temperaturschwellwert (tmg 2) ist
und einen Wert (xk = xk 2) für die vollständig geöffnete Stellung (xk 2) annimmt, wenn die Temperatur (tm) größer oder gleich dem zweiten Temperaturschwellwert (tmg 2) ist und - - bei abfallender Temperatur (tm) auf diesem Ansteuerwert (xk = xk 2)
verharrt, solange die Temperatur (tm) noch nicht auf den ersten Temperaturschwellwert
(tmg 1) gefallen ist,
und ab diesem den Wert (xk = xk 1) für die teilweise geöffnete Stellung (xk 1) annimmt, solange die Temperatur (tm) noch nicht auf einen dritten Temperaturschwellwert (tmg 3) gefallen ist,
und ab diesem den Wert (xk = xk 0) für die geschlossene Stellung annimmt.
7. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerkurve (ug = fgt(tm) )
- - bei ansteigender Temperatur (tm)
keine Ansteuerung des Gebläses (18, 43, 44) bewirkt, solange die Temperatur (tm) unterhalb des ersten Temperaturschwellwertes (tmg 1) liegt,
einen zwischen dem ersten Spannungswert (ug 1) und einem zweiten Spannungswert (ug 2) linear ansteigenden Spannungswert (ug) annimmt, sofern die Temperatur (tm) größer oder gleich dem ersten Schwellwert (tmg 1), jedoch noch kleiner als der zweite Temperaturschwellwert (tmg 2) ist,
bei Erreichen des zweiten Temperaturschwellwertes (tmg 2), bei welchem die Kühlluftklappen (10) von der teilweise geöffneten in die vollständig geöffnete Stellung verschwenken, die Spannung (ug) auf einen dritten Spannungswert (ug 3) absenkt, wobei bei weiterer steigender Temperatur (tm) die Spannung (ug) linear erhöht wird, bis sie bei Erreichen eines vierten Temperaturschwellwertes (tmg 4) einen Wert (umgmax) für die maximale Bordnetzspannung erreicht und diesen hält - - bei fallender Temperatur (tm)
von einem Wert der Temperatur (tm) oberhalb des vierten Temperaturschwellwertes (tmg 4) ausgehend,
zunächst auf derselben Kurve bis herab zum zweiten Temperaturschwellwert (tmg 2) verläuft,
um dann zwischen dem zweiten Temperaturschwellwert (tmg 2) und dem ersten Temperaturschwellwert (tmg 1) auf den dritten Spannungswert (ug 3) zu verharren,
bei Erreichen des ersten Temperaturschwellwertes (tmg 1) den Spannungswert (ug) auf den ersten Spannungswert (ug 1) absenkt, auf welchem sie bis herab zu einem fünften Temperaturschwellwert (tmg 5) verharrt und ab dem keine Ansteuerung des Gebläses (18, 43, 44) mehr bewirkt wird.
8. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerkurve (xk = fkp(p) )
- - bei ansteigendem Druck (p)
für Druckwerte (p) kleiner als ein erster Druckschwellwert (pg 1) auf dem Wert (xk 0) für die geschlossene Stellung der Kühlluftklappen,
für Druckwerte (p) größer oder gleich dem ersten Druckschwellwert (pg 1), jedoch kleiner als ein zweiter Druckschwellwert (pg 2) auf dem Wert (xk 1) für die teilweise geöffnete Stellung der Kühlluftklappen und
für Druckwerte (p) größer als der zweite Druckschwellwert (pg 2) auf dem Wert (xk 2) für die vollständig geöffnete Stellung der Kühlluftklappen (10) verläuft und - - für fallende Werte des Drucks (p)
von einem Wert oberhalb des zweiten Druckgrenzwertes (pg 2) ausgehend bis herab zu einem dritten, unterhalb des zweiten Druckschwellwertes (pg 2) liegenden Druckschwellwert (pg 3) auf dem Wert (xk 2) verharrt,
für Druckwerte (p) kleiner oder gleich dem dritten Druckschwellwert (pg 3) jedoch größer als ein vierter, unterhalb des ersten Druckschwellwertes (pg 1) liegender Druckschwellwert (pg 4) auf dem Wert (xk 1) und für
Druckwerte (p) kleiner oder gleich dem vierten Druckschwellwert (pg 4) auf dem Wert (xk 0) für die Kühlluftklappen (10) verläuft.
9. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerkurve (ug = fgp(p) )
- - bei ansteigendem Druck (p)
für Druckwerte (p) kleiner als ein erster Druckschwellwert (pg 1) keine Ansteuerung des Gebläses (18, 43, 44) bewirkt,
für Druckwerte (p) größer oder gleich dem ersten Druckschwellwert (pg 1), jedoch kleiner oder gleich dem zweiten Druckschwellwert (pg 2) auf einem vierten Spannungswert (ug 4) verläuft,
für Druckwerte (p) größer oder gleich dem zweiten Druckschwellwert (pg 2), jedoch kleiner oder gleich einem fünften, oberhalb des zweiten Druckschwellwertes (pg 2) liegenden Druckschwellwert (pg 5) linear vom vierten Spannungswert (ug 4) bis zum Spannungswert (ugmax) anwächst und für noch höhere Werte auf diesem verharrt - - bei fallenden Druckwerten (p)
bis herab zum ersten Druckschwellwert (pg 1) auf derselben Kurve verläuft wie für ansteigende Druckwerte (p) und für Druckwerte kleiner oder gleich dem ersten Druckschwellwert (pg 1), jedoch größer als dem vierten Druckschwellwert (pg 4) auf dem vierten Spannungswert (ug 4) verharrt und
für Gruppenwert (p) kleiner oder gleich dem vierten Druckschwellwert (pg 4) keine Ansteuerung des Gebläses (18, 43, 44) mehr bewirkt.
10. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlluftklappen (10) von der geschlossenen Stellung (xk 0)
in die teilweise geöffnete Stellung (xk 1) gesteuert werden, sofern die
Zündung (22) eingeschaltet ist und die Temperatur (tg) der Schmierflüssigkeit
im Flüssigkeitsverlauf des Automatikgetriebes einen Temperaturschwellwert
(tgg) erreicht bzw. überschreitet.
11. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebläse (18, 43, 44) vom nicht angesteuerten Zustand
(ug = 0) ausgehend mit dem vierten Spannungswert (ug 4) beaufschlagt wird,
sofern die Zündung (22) eingeschaltet ist und die Temperatur (tg) der
Schmierflüssigketi im Flüssigkeitskreislauf des Getriebes einen Temperaturschwellwert
(tgg) erreicht bzw. überschreitet.
12. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kühlluftklappen (10) von der geschlossenen Stellung
(xk 0) in die vollständig geöffnete Stellung (xk 2) gesteuert werden, sofern
die Zündung (22) ausgeschaltet ist, eine Motorhaube (29 geschlossen ist
und die Temperatur (tm) der Brennkraftmaschine (3) einen sechsten Temperaturschwellwert
(tmg 6) und/oder die Temperatur (ts) des Ansaugrohres (27)
der Brennkraftmaschine (3) einen Temperaturschwellwert (tsg) erreicht bzw.
überschreitet.
13. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gebläse (18, 43, 44) vom nicht angesteuerten Zustand
(ug = 0) ausgehend mit dem ersten Spannungswert (ug 4) beaufschlagt
wird, sofern die Zündung (22) ausgeschaltet ist, die Motorhaube (29) geschlossen
ist und die Temperatur (tm) der Brennkraftmaschine (3) den
sechten Temperaturschwellwert (tmg 6) und/oder die Temperatur (ts) des
Ansaugrohres (27) der Brennkraftmaschine (3) einen Temperaturschwellwert
(tsg) erreicht bzw. überschreitet.
14. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit einem Getriebe (13) versehener Elektromotor (12) zur
Betätigung der Kühlluftklappen (10) auf seiner Getriebeausgangswelle (59)
eine der Ansteuerung der elektromotorischen Kühlluftklappenbetätigung (11
bis 14) in ihre geschlossene (xk 0), teilweise (xk 1) und vollständig (xk 2)
geöffnete Stellung (xk) dienende Steuerscheibe (14) drehfest mitbewegt,
wobei der Elektromotor (12) über ein Relais (58), dessen Erregerkreis (74)
einerseits dauernd an einem ersten Pol (Pluspol (+) ) einer Stromversorgung
(33) liegt und andererseits vom Steuergerät (15) über reibschlüssig mit der
Steuerscheibe (14) zusammenwirkende Schleifkontakte (61 bis 64) an einen
zweiten Pol (Minuspol (-) ) einer Stromversorgung (33) gelegt oder gegen
diesen isoliert wird.
15. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerscheibe (14) kreisförmig ausgebildet ist und eine
kreisringförmige Kontaktbahn (65) aufweist, mit der ein erster Schleifkontakt
(61) auf einer inneren (66), ein zweiter Schleifkontakt (62) auf
einer mittleren (67) und ein dritter (63) und ein vierter (64) Schleifkontakt
auf einer äußeren (68) Kreisbahn in eine elektrisch leitende
Wirkverbindung tritt, wobei auf der inneren (66) und der äußeren (68)
Kreisbahn jeweils eine, die elektrische Wirkverbindung in einem begrenzten
Drehwinkelbereich aufhebende Isolierfläche (69, 70) angeordnet ist und der
zweite Schleifkontakt (62) im Erregerkreis (74) des Relais (58) liegt und
der erste (61), dritte (63) und vierte (64) Schleifkontakt mit einem ersten
(71), zweiten (72) und dritten (73) der Ansteuerung des Relais (58 bzw.
der Kühlluftklappenbetätigung in die geschlossene (xk 0), teilweise (xk 1)
und vollständig (xk 2) geöffnete Stellung dienenden Ausgang des Steuergerätes
(15) verbunden ist.
16. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ansteuerung der einzelnen Kühlluftklappenstellungen
(xki, i = 0, 1, 2) einer zeitlichen Begrenzung unterworfen ist, die so
ausgelegt ist, daß sie wenigstens für einen jeweiligen Verstellvorgang
unter erschwerten Bedingungen ausreichend ist.
17. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Relais (58) den Elektromotor (12) in nicht erregtem Zustand
kurzschließt.
18. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektronische Endstufe (45, 46) als Halbleiterschalter
ausgeführt ist, welche vom Steuergerät (15) über ein pulsbreitenmoduliertes
Rechtecksignal angesteuert wird.
19. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektronische Endstufe (45, 46) vom Steuergerät (15)
über ein analoges oder digitales Signal angesteuert wird und die Endstufe
(45, 46) dieses in ein Tastverhältnissignal zur Ansteuerung des Halbleiterschalters
wandelt.
20. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steuergerät (15) Eingangssignale von einem die
Kühlmitteltemperatur (tm) der Brennkraftmaschine (3) erfassenden Kühlwassertemperaturfühler
(21), einem die Temperatur (ts) am Ansaugrohr der Brennkraftmaschine
erfassenden Temperaturfühler (26), einem eine geschlossene
Stellung der Klappe (Motorhaube 29) zum Verschließen des Brennkraftmaschinenraumes
(2) abtastenden Haubenkontaktschalter (28) und/oder einem
die Temperatur (tg) der Schmierflüssigkeit eines Getriebes erfassenden
Temperaturfühlers (24) und/oder einem Druckfühler (25) im Kältemittelkreislauf
einer Klimaanlage (20) und/oder eines Schalters (Klimaanlagenschalter
23) zum Ein-/Ausschalten der Klimaanlage und/oder ein, ein
Funktionieren des Gebläses bzw. Halbleiterschalters angebendes Rückmeldesignal
von der Endstufe und/oder ein Signal von einem Zündschalter (22)
erhält und in Abhängigkeit davon die drei Kühlluftklappenstellungen (xk 0,
xk 1, xk 2) und die elektronische Endstufe (45, 46) ansteuert.
21. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steuergerät sich selbst und die angeschlossenen
Sensoren auf ihre Funktion hin überwacht und überprüft, ob die Kühlluftklappen
ihre Sollstellung erreicht haben, und bei einem Fehler Notfunktionen
einleitet und einen Fehlercode in einem Speicherbereich
(Fehlerspeicher) ablegt.
22. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, daß bei ausgeschalteter Zündung (22) und geöffneter Motorhaube
(29) eine Sicherheitsschaltung (28) wirksam wird, die ein unkontrolliertes
Anlaufen des Gebläses (18, 43, 44) vermeidet.
23. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steuergerät (15) diagnosefähig ist und über einen
Speicherbereich verfügt, aus dem ein Diagnosesystem Diagnosedaten über
einen Diagnosebus (K, L) auslesen kann.
24. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steuergerät (15) bei einem Systemdefekt über eine
Fehlermeldeleitung (Ausgang 79) eine Warnlampe (77) ansteuert.
25. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Gebläsenachlauf nur während eines begrenzten
Zeitraumes nach Ausschalten der Zündung (22) erfolgen kann.
26. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 25, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steuergerät (15) in an sich bekannter Mikroprozessortechnik
aufgebaut ist.
27. Kühlluftklappen- und Gebläsesteuerung nach Anspruch 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden elektronischen Endstufen (45, 46) um eine
halbe Periode versetzt getaktet werden.
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