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DE3605604A1 - Einteilige klammer - Google Patents

Einteilige klammer

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DE3605604A1
DE3605604A1 DE19863605604 DE3605604A DE3605604A1 DE 3605604 A1 DE3605604 A1 DE 3605604A1 DE 19863605604 DE19863605604 DE 19863605604 DE 3605604 A DE3605604 A DE 3605604A DE 3605604 A1 DE3605604 A1 DE 3605604A1
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DE
Germany
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retaining
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DE19863605604
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DE3605604C2 (de
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Michael Stazol
Albert Dr-Ing Weichenrieder
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Audi AG
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Audi AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N3/00Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for
    • B60N3/04Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of floor mats or carpets
    • B60N3/046Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of floor mats or carpets characterised by the fixing means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J10/00Sealing arrangements
    • B60J10/80Sealing arrangements specially adapted for opening panels, e.g. doors

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine einteilige Klammer gemäß dem Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der DE-OS 24 15 853 ist eine solche einteilige Klammer bekannt, die zum Festlegen des Randes eines Verkleidungselementes benutzbar ist. Da sie neben dem Klemmspalt für den Rand des Verkleidungselementes nur einen Befestigungskanal zum Festlegen der Klammer besitzt, ist die angebrachte Klammer im Fahrzeuginneren unschön sichtbar und muß durch zusätzliche bauliche Maßnahmen abgedeckt werden.
Es ist auch bekannt, speziell im Türschwellenbereich von Fahrzeugen den Auskleidungsteppich durch ein längsverlaufendes Profil abzudecken, das mit dem Türschweller verschraubt ist und den Rand des Verkleidungsteppiches festklemmt. Das Profil ist teuer und arbeitsintensiv anzubringen. Zudem sind die Schraubstellen nach außen sichtbar und stören den optischen Gesamteindruck. An den Schraubstellen kann zudem Schmutzwasser eindringen, das entweder zur unerwünschten Korrosion führt oder sich im saugfähigen Teppich sammelt und zu einer allmählichen Durchfeuchtung des Teppichrandes und zu einer lästigen Geruchsentwicklung führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einteilige Klammer der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der der Rand eines Auskleidungselementes sicher und korrosionsgeschützt festlegbar ist, und mit dem der Befestigungsbereich des Verkleidungselementes ästhetisch gestaltbar ist.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die derart ausgebildete einteilige Klammer legt den Rand des Verkleidungselementes an in Randlängsrichtung beabstandeten Punkten zuverlässig fest und gestattet es ferner, danach einen Abdeckteil so anzubringen, daß der Befestigungsbereich und die Klammern selbst verborgen sind, so daß der Befestigungsbereich im Fahrzeuginneren einen ästhetischen und angenehmen optischen Eindruck vermittelt. Dazu kommt, daß der gesamte Befestigungsbereich nicht nur optisch verborgen ist, sondern auch Schmutzwasser der Zutritt zum Befestigungsbereich verwehrt ist, so daß die Bildung unerwünschter Roststellen oder das Durchtränken des Verkleidungselementes im Befestigungsbereich zuverlässig vermieden sind.
Eine zweckmäßige Ausführungsform geht aus Anspruch 2 hervor. Bei dieser Ausbildung wird eine sehr feste Anbringung der Klammer am Karosserieteil erreicht, ohne daß die Oberfläche des Karosserieteils durch Kratzen oder Schrammen beschädigt würde. Der Halterand und die Halteplatten bilden großflächige Auflagen für die stabile Halterung der Klammer. Die Befestigungspunkte der Klammern können schon bei der Konzeption der Karosserie vorbestimmt sein, was die Montage vereinfacht.
Ein weiterer, wichtiger Gedanke ist in Anspruch 3 enthalten. Der Haltespange, von der auch mehrere vorgesehen sein können, wird zusätzlich zu der Aufgabe, den Rand des Verkleidungselementes zu halten, noch die Aufgabe zugewiesen, auch den Haltekanal für den Abdeckteil zu bilden. Es ergibt sich dadurch jeweils eine positive Rückkopplung für die Halterung des Randes des Verkleidungselementes und des Abdeckteils, da der Reaktionsdruck von der Halterung des Randes des Verkleidungselementes den Abdeckteil festhalten hilft, während der Reaktionsdruck vom Festhalten des Abdeckteils das Festlegen des Randes des Verkleidungselementes unterstützt.
Eine weitere, zweckmäßige Ausführungsform geht aus Anspruch 4 hervor. Diese Ausbildung ist herstellungstechnisch einfach. Der Zuschnitt für die Klammer kann ein ebenes Blechstanzteil sein, aus dem die einzelnen Komponenten leicht herausgebogen werden können. In der Fläche des Zuschnittes sind außer dem Material für den Durchbruch in der Halteplatte keine Ausschuß behafteten flächigen Ausstanzungen nötig.
Eine weitere, vorteilhafte Ausführungsform geht aus Anspruch 5 hervor. Für die einwandfreie Abstützung der Klammer reichen die beiden Halterandteile aus, so daß der dazwischenliegende Mittelabschnitt ohnedies nicht gebraucht würde. In gewinnbringender Weise wird aber der Mittelabschnitt zur Bildung der Lasche verwendet, die zusammen mit den Anstiegsteilen der Haltespangen den Haltekanal für den Abdeckteil definieren.
Eine weitere, vorteilhafte Ausführungsform geht aus Anspruch 6 hervor. Diese Form der Biegung der Haltespangen sorgt für eine zuverlässige Festlegung des Randes des Verkleidungselementes, weil die krallenartigen Vorsprünge sich entgegen der Einschiebrichtung des Randes des Verkleidungselementes in dieses eingraben und den Rand gegen ein ungewolltes Herausziehen sichern. Das Einschieben gestaltet sich aber einfach, weil die Krallen in Einschieberichtung ausgerichtet sind.
Ein weiterer, wichtiger Gedanke ist in Anspruch 7 enthalten. Die Vorsprünge, die vorzugsweise als Krallen ausgebildet sind, sichern den Abdeckteil gegen ein ungewolltes Herausziehen oder Lockerwerden im Haltekanal.
Günstig ist auch der Gedanke von Anspruch 8, da die Vorsprünge leicht herstellbar und sehr fest an der Lasche bzw. den Anstiegsteilen halten.
Ein weiterer, wichtiger Gedanke ist in Anpruch 9 enthalten. Diese Begrenzungsanschläge dienen einerseits dazu, daß die Einsteckbewegung des Randes des Verkleidungselementes begrenzt wird und daß andererseits oberhalb des Randes des Verkleidungselementes im Einsteckspalt ein Hohlraum frei bleibt, der für andere Zwecke nutzbar ist. Es ist dies auch für die Montage günstig, weil der den Rand des Verkleidungselementes einschiebende Arbeiter deutlicher einen Widerstand verspürt, wenn der Rand ordnungsgemäß weit eingeschoben worden ist, und zusätzlich weiß, daß dann oberhalb des Randes noch ein nutzbarer Hohlraum verbleibt.
Günstig ist ferner das Merkmal von Anspruch 10, weil der Rand des festgelegten Verkleidungselementes dann die zusätzliche Aufgabe der Sicherung des Befestigungselementes übernimmt.
Wichtig ist ferner die Ausführungsform von Anspruch 11, da auf diese Weise der gesamte Befestigungsbereich des Randes des Verkleidungselementes in gleicher Weise nach außen abgedeckt wird, wobei die Enden der Schenkel des Abdeckprofils das Eindringen von Verschmutzungen oder Schmutzwasser erschweren. Die belastbare Abdeckung des Befestigungsbereiches ist auch günstig im Hinblick auf die Innenreinigung des Fahrzeugs.
Eine weitere, vorteilhafte Ausführungsform geht schließlich aus Anspruch 12 hervor. Innerhalb des Abdeckteils und in den Hohlräumen der vorgesehenen Klammern wird, begrenzt durch den Rand des eingesteckten Verkleidungselementes, ein längs verlaufender Kanal bereitgestellt, in dem zusätzliche Hilfseinrichtungen verlaufen können, z. B. Kabel der elektrischen Versorgung des Fahrzeuges oder von Lautsprechern, Leitungen oder ähnliches, die sämtliche nach außen geborgen geschützt und isoliert im Hohlraum Platz finden.
Zusammengefaßt wird erfindungsgemäß eine vorteilhafte Klammer zur Festlegung eines Verkleidungselementes in einem Fahrzeug geschaffen, die wegen ihrer Einteiligkeit und ihres verhältnismäßig einfachen Zuschnittes einfach und preiswert in Massenproduktion herstellbar ist und es gestattet, an schon vorkonzipierten Befestigungspunkten eine sehr zuverlässige Festlegung des Verkleidungselementes vorzunehmen und gleichzeitig dafür zu sorgen, daß die Befestigung des Verkleidungselementes nach außen nicht erkennbar, sondern sogar geschützt wird.
Anhand der Zeichnungen werden nachstehend Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer einteiligen Klammer, die am Karosserieteil festgelegt ist und ein Verkleidungsteil hält und von einem teilweise aufgeschnittenen Abdeckteil abgedeckt ist;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Zuschnitt vor endgültiger Fertigstellung der Klammer und
Fig. 3 einen Querschnitt durch einen Karosserieteil, an dem ein Rand eines Verkleidungselementes mittels einer Klammer festgelegt und durch ein Abdeckteil abgedeckt ist.
Eine einteilige Klammer (1) gemäß Fig. 1. besteht aus Blech oder Kunststoff und dient beispielsweise zum Festlegen des Randes eines Auskleidungsteppiches (35) im Bereich eines Türschwellers (25) bei einem Kraftfahrzeug, wie dies in den Fig. 1 und 3 im Detail gezeigt ist.
Die Klammer (1) gemäß Fig. 1 besitzt einen aus zwei Halterandteilen (2 a) und (2 b) bestehenden, durchlaufenden Halterand (2). Von den beiden Halterandteilen (2 a und 2 b) streben Anstiegsteile (7) zweier in einer Seitenansicht C-förmiger Haltespangen (3) nach oben, von denen die Haltespangen (3) dann nach unten gebogen sind. Die unteren Enden (5) der Haltespangen (3) sind nach einwärts und aufwärts gebogen und enden in Krallen (6), die schräg nach oben zum Halterand (2) weisen. Mit (8) sind die Biegekanten zwischen den Halterandteilen (2 a) und den Anstiegsteilen (7) angedeutet. Zwischen den Haltespangen (3) hängt von dem Halterand (2) eine Halteplatte (9) nach unten, die um eine Biegekante (10) winkelförmig gegenüber dem Halterand (2) abgebogen ist. In der Halteplatte (9) ist mindestens ein Durchbruch (11) zum Befestigen der Klammer (1) vorgesehen. Der zwischen den Halterandteilen (2 a) und (2 b) liegende Mittelbereich des Halterandes (2) ist als Lasche (12) von der Biegekante (10) so hochgebogen, daß die Lasche (12) annähernd parallel zu den Anstiegsteilen (7) verläuft. Die Lasche (12) ist am oberen Ende (13) jeweils an der Seite (12 a) schräg nach oben eingeschnitten und am Einschnittende parallel zur oberen Endkante (13 a) ausgebogen, daß krallenartige Vorsprünge (14) nach unten und zu den Anstiegsteilen (7) hinweisen. Zwischen den Halterandteilen (2 a, 2 b) und der Lasche (12) sind stiftförmige Stücke (15) ausgestanzt und in Richtung zu den Haltespangen (3) hingebogen, die Begrenzungsanschläge bilden, deren Funktion später erläutert wird. Die federnden Haltespangen (3) verlaufen annähernd parallel zur Halteplatte (9) und in einem Abstand vor dieser, so daß sie mit der Halteplatte (9) einen Klemmspalt (4) definieren.
Aus Fig. 2 ist ein flacher Zuschnitt (16) erkennbar, der zum Formen der Klammer (1) aus Blech oder Kunststoff eben vorgefertigt ist. Im Zuschnitt (16) sind bereits Einschnitte zur Bildung der Haltespangen (3), zur Bildung der Lasche (12) und der Stücke (15) erkennbar. In der Lasche (12) sind Schnittstellen (18) angedeutet, die beim Abbiegen des oberen Endes (13) um eine angedeutete Biegekante (17) das Ausbilden der krallenartigen Vorsprünge (14) gestatten. Ein strichliert angedeuteter Einschnitt (20) in jeder Haltespange (3) dient zur Herstellung eines krallenartigen Vorsprunges (19) am Anstiegsteil (7) jeder Haltespange (3), wobei die krallenartigen Vorsprünge (19) und (14) dann annähernd auf der gleichen Höhe liegen. Anstelle des Stückes (15) aus dem Halterand (2) könnten auch stiftförmige Stücke (15′) seitlich aus den Haltespangen (3) ausgestanzt und ausgeklinkt werden, die dann entsprechend der Richtung zum Halterand (2) hingebogen werden, um einen Begrenzungsanschlag im Klemmspalt (4) zu bilden.
Wie in Fig. 1 perspektivisch, so ist in Fig. 3 im Querschnitt ein Türschweller (21) einer Fahrzeugkarosserie mit einem hochstehenden Befestigungssteg (22) gezeigt, auf dem ein Kantenschutzprofil (23) mit einer Dichtung (24) aufgesteckt ist. Vom Steg (22) strebt über eine Schulter (26) ein weiterer Teil (25) des Türschwellers (21) nach unten. Auf dem Teil (25) ist ein Kerbstift (27) angeordnet. Auf die Schulter (26) und gegen die Vorderseite des Teiles (25) ist die Klammer (1) mit ihrem Befestigungsrand (2) und der Halteplatte (9) aufgesetzt, so daß der Kerbstift (27) durch den Durchbruch (11) ragt. Auf den Kerbstift (27) ist ein knopfartiges Befestigungselement (28) aufgedrückt und verrastet, das die Befestigungsplatte (9)gegen den Teil (25) preßt und auch den Halterand (2) in Anlage hält.
Es ist insbesondere aus Fig. 3 erkennbar, daß die Lasche (12) mit den Anstiegsteilen (7) einen Haltekanal (29) für einen Hochsteg (34) eines im Querschnitt T-förmigen Abdeckprofiles (30) bildet, das mit seinem einen Schenkel (31) auf dem Abdeckprofil (23) und mit seinem anderen Schenkel (32) unterhalb der Haltespangen (3) mit Vorspannung aufliegt. Der Hochsteg (34) wird im Haltekanal (29) durch die krallenartigen Vorsprünge (14 und 19) gehalten. Die abgebogenen Stücke (15) begrenzen den Klemmspalt (4), so daß der unter die Haltespangen (3) eingeschobene Rand eines Auskleidungsteppichs (35) nur bis an die Stücke (15) hingeschoben werden kann.
Vor der Montage der Klammern (1) sind bereits deren Befestigungspunkte am Türschweller (21) vorgesehen. Die Klammern (1) werden dann mit der Halteplatte (9) bzw. dem Durchbruch (11) über die Kerbstifte (27) geschoben. Auf jeden zwischen den beiden Haltespangen (3) vorstehenden Kerbstift wird ein knopfartiges Befestigungselement (28) aufgesprengt, das die Klammer (1) mit der Halteplatte (9) an dem Teil (25) und mit dem Halterand (2) auf der Schulter (26) des Türschwellers (21) festgelegt. Danach wird der Rand des Auskleidungsteppichs (35) unter Hochbiegen der Haltespangen (3) eingeschoben, bis er an den Stücken (15) ansteht. Dabei graben sich die Enden (5) in die mit (37) bezeichnete Oberseite des Auskleidungsteppichs (35) ein. Die Krallen (6) verhindern bereits ein Zurückgleiten des Randes. Mit der mit (36) bezeichneten Unterseite liegt der Rand des Auskleidungsteppichs (35) auf dem Befestigungselement (28) auf und bildet für dieses eine zusätzliche Sicherung gegen ein Lösen.
Danach kann in die aufeinander ausgerichteten Hohlräume (38) der Klammern (1) ein Kabel, eine Leitung od. dgl. eingezogen werden. Danach wird das Abdeckprofil (30) mit seinem Hochsteg (34) in den Haltekanal (29) eingeschoben, bis seine beiden Schenkel (31) und (32) mit Vorspannung aufliegen. Der Klammerrand (33) des Schenkels (32) gräbt sich dabei ebenfalls in die Oberseite (37) des Auskleidungsteppichs (35) ein. Zugleich hilft der Schenkel (32), die Haltespangen (3) tief in den Auskleidungsteppich einzudrücken, da das Abdeckprofil über seine Länge eine ausreichende Steifigkeit hat.
Die Enden (5) der Haltespangen (3) könnten auch bei jeder Klammer (1) durch einen Querstreifen aus dem Material der Klammer (1) miteinander verbunden sein, um eine festere Halterung zu bewirken. Auch die Halterandteile (2 a und 2 b) könnten durch einen Querstreifen miteinander verbunden sein.
Sollte die Klammer (1) für einen Türschweller bestimmt sein, der einen hochstehenden Haltesteg, ähnlich dem Haltesteg (22) für die Klammern (1) besitzt oder einzelne entsprechende Vorsprünge aufweisen, so könnten die Halterandteile (2 a und 2 b) in Richtung zur Halteplatte (9) hinunter abgebogen sein, damit sich die Klammer von oben auf den Haltesteg (22) des Türschwellers aufsetzen und aufklemmen läßt.

Claims (12)

1. Einteilige Klammer aus Blech oder Kunststoff, zum Lagesichern des Randes eines Verkleidungselementes an einem Fahrzeugkarosserieteil, insbesondere zum Festlegen des Teppichrandes im Bereich des Türschwellers, mit einem am Karosserieteil festlegbaren Halteteil, an dem wenigstens eine Haltespange angeordnet ist, die mit dem Halteteil einen Klemmspalt für den Rand des Verkleidungselementes begrenzt, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum Klemmspalt (4) ein davon getrennter Haltekanal (29) vorgesehen ist, in dem ein die Klammer (1) und den im Klemmspalt (4) festgelegten Rand des Verkleidungselementes (35) verbergender Abdeckteil (30) lagesicherbar ist.
2. Einteilige Klammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil aus einer mit einem Halterand (2, 2 a, 2 b) winkelartig verbundenen Halteplatte (9) besteht, in der zur Festlegung der Klammer (1) wenigstens ein über wenigstens einen Vorsprung (27) des die Klammer (1) tragenden Karosserieteils (21) passender Durchbruch (11) angebracht ist.
3. Einteilige Klammer nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltespange (3) mit einem an den Klemmspalt (4) angrenzenden Anstiegsteil (7) eine Begrenzung des Haltekanals (29) bildet, dessen andere Begrenzung eine am Halteteil angeordnete Lasche (12) ist.
4. Einteilige Klammer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteplatte (9) vom Halterand (2, 2 a, 2 b) ausgehend nach unten gebogen ist, daß vom Halterand (2, 2 a, 2 b) aus beiderseits der Halteplatte (9) je eine Haltespange (3) mit ihrem Anstiegsteil (7) zunächst nach oben und anschließend in einem Abstand vor der Ebene der Halteplatte (9) nach unten verläuft, und daß die mit den Anstiegsteilen (7) den Haltekanal (29) begrenzende Lasche (12) zwischen den Haltespangen (3) und annähernd in Verlängerung der Halteplatte (9) hochstrebt.
5. Einteilige Klammer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (12) aus einem zwischen zwei den Haltespangen (3) gegenüberliegenden Halterandteilen (2 a, 2 b) ausgeschnittenen Mittelteil des Halterandes (2) durch Hochbiegen gebildet ist, und daß die Lasche (12) annähernd parallel zu den Anstiegsteilen (7) der Haltespangen (3) liegt.
6. Einteilige Klammer nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende (5) jeder Haltespange (3) nach einwärts in Richtung zur Ebene der Halteplatte (9) und nach oben in Richtung zum Halterand (2, 2 a, 2 b) umgebogen ist, und in krallenartigen Vorsprüngen (6) ausläuft.
7. Einteilige Klammer nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Endbereich der Lasche (12) und ggfs. am Anstiegsteil (7) der Haltespange (3) in den Haltekanal (29) ragende Vorsprünge (14, 19), vorzugsweise Krallen, vorgesehen sind.
8. Einteilige Klammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (14, 19) aus dem Klammermaterial der Lasche (12) und ggfs. des Anstiegsteils (7) einstückig ausgestanzt bzw. ausgebogen sind.
9. Einteilige Klammer nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Haltespange (3) oder aus dem Halterand (2, 2 a, 2 b) wenigstens ein stiftförmiges Stück (15, 15′) ausgestanzt und als Begrenzungsanschlag in Richtung zum Halterand (2, 2 a, 2 b) bzw. zur Haltespange (3) abgebogen ist, das im Klemmspalt (4) einen getrennten Hohlraum (38) begrenzt.
10. Einteilige Klammer nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf den durch den Durchbruch (11) gesteckten Vorsprung (27), der als Raststift ausgebildet ist, ein knopfartiges Befestigungsteil T 28) aufgesprengt ist, das durch den im Klemmspalt (4) festgelegten Rand des Veekleidungselementes (35) gesichert ist.
11. Einteilige Klammer nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß entlang des Randes des Verkleidungselementes (35) mehrere Klammern (1) angeordnet sind, und daß in die Haltekanäle (29) aller Klammern (1) ein durchgehendes, elastisches Abdeckprofil (30) mit T-förmigem Querschnitt mit seinem Hochsteg (34) eingesteckt ist, das mit seinen beiden oberen Schenkeln (31, 32) mit elastischer Vorspannung auf dem Karosserieteil (21) einerseits und auf dem Verkleidungselement (35) andererseits - die Klammern (1) verbergend - aufliegt.
12. Einteilige Klammer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in die Hohlräume (38) aller vorgesehenen Klammern (1) Kabel, Leitungen oder sonstige dünne Hilfsteile (39) eingelegt oder eingeführt sind.
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