DE19935290A1 - Türaußengriff, insbesondere für Fahrzeuge - Google Patents
Türaußengriff, insbesondere für FahrzeugeInfo
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Abstract
Bei einem Türaußengriff dieser Art wird der bügelförmige Handgriff mit einem Hohlraum zur Aufnahme von elektrischen Bauteilen genutzt. Es wird eine mindestens U-förmige Schale verwendet, deren Innenraum zur Aufnahme von elektronischen Bauteilen genutzt wird. Um eine schauseitige Berührungsfuge zu vermeiden, die Verschmutzungen fördert, wird vorgeschlagen, die Schale bzw. Schalen schauseitig von einer C-förmig profilierten Frontleiste überspannen zu lassen. Die C-Endabschnitte dieser Frontleiste übergreifen bzw. untergreifen die Schale bzw. die Schalen und sind dort verankert.
Description
Die Erfindung richtet sich auf einen Türaußengriff der im Oberbegriff des
Anspruches 1 angegebenen Art. Zur Aufnahme von elektronischen Bauteilen ist der
Handgriff mit einem Hohlraum versehen. Daher wurde der bekannte Handgriff
zweischalig ausgebildet, bestehend aus einer U-förmigen Grundschale und einer mit
deren U-Schenkeln verbundenen Deckschale. Dadurch entsteht auf der Frontseite
eine Berührungsfuge, die nicht nur optisch störend ist, sondern Anlass von
Verschmutzungen ist. Durch die Berührungsfuge kann Feuchtigkeit in den
Innenraum zwischen den Schalen gelangen und die dortigen Bauteile in ihrer
Funktion beeinträchtigen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen zuverlässigen Türaußengriff der
im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, der die genannten
Nachteile vermeidet und eine besonders gute, bedarfsweise lösbare Verbindung
zwischen den beiden Schalen erzeugt. Dies wird erfindungsgemäß durch die im
Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende
besondere Bedeutung zukommt.
Die C-förmige Frontleiste verkleidet die U-Schale bzw. Schalen, zwischen denen
der Hohlraum entsteht. Sofern nur eine einzige U-Schale verwendet wird, deckt die
Frontleiste mit ihrem einen C-Endabschnitt die U-Schalenöffnung unmittelbar ab.
So wird eine schauseitige Berührungsfuge grundsätzlich vermieden.
Die Erfindung hat aber auch ihre besondere Bedeutung, wenn, in einer
abgewandelten Ausführung, der Handgriff aus zwei Schalen ausgebildet ist, nämlich
einer U-förmigen Grundschale und einer Deckschale, zwischen denen sich der
Hohlraum befindet. In diesem Fall wirkt die C-förmige Frontleiste wie eine
Klammer, welche die Deckschale gegen die U-förmig profilierte Grundschale
drückt. Zu den normalerweise zwischen den beiden Schalen bereits befindlichen
Verbindungen kommt diese klammerartige Verbindung noch hinzu. Bei dieser
Verklammerung der beiden Schalen wird die schauseitige Berührungsfuge zwischen
den beiden Schalen in jedem Fall überdeckt. Zwar ist diese Berührungsfuge noch
vorhanden, doch ist der Zugang von Verschmutzung oder Feuchtigkeit ins
Rauminnere zwischen den Schalen wesentlich erschwert. Es liegt eine Art
Labyrinth-Verlauf vor. Die bedarfsweise Lösbarkeit ist wegen der eingeschnappten
C-Enden in die unterseitigen und oberseitigen Nuten gegeben.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den
Zeichnungen ist die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen sowie der Stand der
Technik dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1, bei einer zweischaligen ersten Ausführungsform der Erfindung,
eine Draufsicht auf den Griff und zwar in Blickrichtung des
Pfeiles I von Fig. 2,
Fig. 2, in starker Vergrößerung, einen schematischen Querschnitt durch
den Griff, entlang der Schnittlinie II-II von Fig. 1,
Fig. 3, in einer der Fig. 2 entsprechenden Darstellung, ein zweites, nur
einschalig ausgebildetes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 4 in einer der Fig. 2 entsprechenden Darstellung das Aussehen des
bekannten Handgriffs, längs der Schnittlinie IV-IV von Fig. 5,
und
Fig. 5 eine Vorderansicht des in Fig. 4 gezeigten Handgriffs in
Blickrichtung von Ziff. V der Fig. 4.
In den Zeichnungen ist von dem Türaußengriff nur der auf der Außenseite
erscheinende bügelförmige Handgriff 10 gezeigt. Diesem Handgriff, der im
dargestellten Ausführungsbeispiel als sogenannter "Ziehgriff" ausgebildet ist, ist
mit seinen beiden Griffenden 11, 12 in einem nicht näher gezeigten Basisteil
beweglich gelagert. Dieser Basisteil befindet sich in der Regel auf der Innenseite
der Tür bzw. des Türblechs. Neben dem Handgriff 10 befindet sich, wie Fig. 1
strichpunktiert zeigt, ein sogenannter "Zylinderturm", der einen Schließzylinder
bedarfsweise aufnehmen kann. Der Zylinderturm 13 nimmt an der Bewegung des
Handgriffs 10 nicht teil.
Der Handgriff 14 ist mit einem aus Fig. 2 erkennbaren Hohlraum 14 versehen,
worin ein Träger 15 für elektronische Bauteile angeordnet ist. Als elektronische
Bauteile 16 kommt ein als Antenne fungierender Ferritstab in Frage. Zur Erzeugung
des Hohlraums 14 und zum Einbringen der elektronischen Bauteile 16 und ihrer
Träger 15 ist der Handgriff 10, wie der Querschnitt von Fig. 2 zeigt, zweischalig
ausgebildet.
Letzteres gilt auch für den Stand der Technik, der in den Fig. 4 und 5 verdeutlicht
ist. Dort sind zur Benennung entsprechender Bauteile die gleichen Bezugszeichen
wie im ersten Ausführungsbeispiel verwendet, nur, zur Unterscheidung davon, mit
einem Strich (Apostroph) versehen. Der dortige Handgriff 10' besteht zur
Erzeugung des dortigen Hohlraums 14' aus zwei Schalen 21, 22. Es handelt sich
dabei um eine U-förmig profilierte Grundschale 21', deren beide U-Schenkel 23'
mittels einer Deckschale 22' verbunden sind. Dafür kann eine Clipsverbindung 24'
dienen, weil beide Schalen 21, 22 aus Kunststoff bestehen, das eine ausreichende
Elastizität aufweist. Im Verbindungsfall gemäß Fig. 3 und 4 entsteht an der
Schauseite 17' des Handgriffs 10 eine Berührungsfuge 18', durch welche
Feuchtigkeit oder Verschmutzungen über die in Eingriff stehende Clipsverbindung
24 in den Hohlraum 14' gelangen können. Die Schauseite des Handgriffs 10' kann
mit einer gegebenenfalls metallischen Zierblende 19' versehen sein.
Einen insoweit vergleichbaren Aufbau besitzt auch der Handgriff 10 gemäß Fig. 1
und 2 der Erfindung. Die bereits im Zusammenhang mit Fig. 4 und 5 beschriebenen
Bauteile sind mit entsprechenden Bezugszeichen, allerdings ohne Strich
(Apostroph) in diesen Figuren eingefügt. Insoweit gilt die bisherige Beschreibung.
Es genügt lediglich auf die Unterschiede einzugehen.
Bei dem erfindungsgemäßen Handgriff 10 gemäß Fig. 1 und 2 wird eine C-förmig
profilierte Frontleiste 20 verwendet, welche die beiden Schalen 21, 22 schauseitig
überspannt. Die Frontleiste 20 selbst bildet nun die eigentliche Schauseite 17' des
Handgriffs und deckt die Berührungsfuge 18 ab. Die C-Endabschnitte 25 der
Frontleiste 20 übergreifen einen Umfangsbereich der beiden Schalen 21, 22 wo sich
stufenförmige Ausnehmungen 26 befinden. Schließlich greifen die beiden freien C-
Enden 27 in eine Ober- bzw. Unternut 29, 28 ein, wo sie versenkt angeordnet sind.
Im Verbindungsfall findet eine Verklammerung der beiden Schalen 21, 22 durch
diese Frontleiste 20 statt.
Die vorerwähnte Stufe 26 an den beiden Schalen 21, 22 hat eine Stufentiefe, die
annähernd der Stärke der Endabschnitte 25 der Frontleiste 20 entspricht. Das hat zur
Folge, dass der Handgriff 10, trotz der aufgeklammerten Frontleiste 20, einen im
Wesentlichen vorsprungfreien Umriss 30 aufweist. Die Frontleiste 20 kann dabei
ihrerseits wieder mit einer Zierblende 19 versehen sein. Zwischen der aufgesetzten
Frontleiste 20 und den von ihr nicht überdeckten angrenzenden Bereichen der
beiden Schalen 21, 22 kann eine in Fig. 2 mit 31 gekennzeichnete "Schattenfuge"
vorgesehen sein. Diese Schattenfuge 31 fördert lediglich das gute Aussehen des
erfindungsgemäßen Handgriffs 10. Dieser Schattenfuge 31 kommt nicht die im
Zusammenhang mit der bekannten Berührungsfuge 18' von Fig. 3 erläuterte Gefahr
zu. Eine im Bereich der Schattenfuge 31 eindringende Feuchtigkeit kann nicht in
den Vorhohlraum 14 des erfindungsgemäßen Handgriffs 10 gelangen, weil
dazwischen eine geschlossene Wand bei beiden Schalen 21, 22 vorliegt.
Die Fig. 3 zeigt eine gegenüber Fig. 2 raumsparendere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Handgriffs 10". Zur Bezeichnung entsprechender Bauteile sind
die gleichen Bezugszeichen wie im ersten Ausführungsbeispiel verwendet, weshalb
insoweit die bisherige Beschreibung gilt. Es genügt lediglich auf die Unterschiede
einzugehen.
Bei der Erfindung ist lediglich eine einzige U-Schale 21 vorgesehen, deren U-
Öffnung 32 zwischen den beiden U-Schenkeln 23 unmittelbar von dem oberen C-
Endabschnitt 25" der dortigen Frontleiste 20" abgedeckt ist. Dieser obere C-
Endabschnitt 25" kann auch mit einer Innenhöhlung 33 versehen sein. Die beiden
dortigen Endabschnitte 25" sind im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet
und ermöglichen eine Schiebemontage der beiden Bauteile 21, 20" im Sinne des in
Fig. 3 angedeuteten Montagepfeils 34. Es kommt dabei zu einer selbsttätigen
Schnappverbindung 35, die in folgender Weise ausgebildet ist.
Das eine Schnappelement 36 befindet sich jeweils an der Innenfläche 38 des
Endabschnitts 25" und besteht hier aus einer Zahnaussparung. Der Bodenbereich 39
der U-Schale 21 besitzt das entsprechende Gegenschnappelement 37, das aus einem
Zahnvorsprung gebildet ist. In entsprechender Weise besitzt auch der äußere U-
Schenkel 23" der Schale 21 beim Handgriff 10" auch einen solchen Zahnvorsprung
37 und zwar an seinem Schenkelende 40. Dabei sind die Elemente 37, 38 in
besonderer Weise profiliert.
So besitzt die in Aufschieberichtung 34 der Frontleiste 20" wirksame Zahnflanke
eine Auflaufschräge 41, gegen welche das hier gestreckte C-Ende 27" bei der
Montage fährt. Dabei kommt es zu einer leichten Spreizung der beiden C-
Endabschnitte 25", bis die Zahnaussparung 36 auf dem Zahnvorsprung 37 aufrastet.
Eine Demontage der beiden Bauteile 21, 20" im Sinne des in Fig. 3 verdeutlichten
Pfeils 43 der Gegenbewegung ist nicht ohne weiteres möglich, weil die dann
wirksamen gegenüberliegenden Zahnflanken 42 steil ausgebildet sind. Eine
Demontage 43 ist also nur nach entsprechender Spreizung der beiden aufgerasteten
Endabschnitte 25" möglich.
Im Ausführungsbeispiel des Handgriffs 10" ist der U-Raum 44 der hier nur
einzelnen Schale 21 der Hohlraum zur Aufnahme des bereits beschriebenen Trägers
15 für die elektronischen Bauteile 16. In diesem Fall sind der Bodenbereich 39 und
die beiden Schenkelenden 40 ungestuft ausgebildet und in Flächenberührung mit
den Innenflächen 38 der beiden C-Endabschnitte 25".
10
,
10
' Handgriff
10
" Alternative zu
10
(
Fig.
3
)
11
,
11
' Griffende von
10
bzw.
10
'
12
Griffende
13
,
13
' Zylinderturm bei
10
,
10
'
14
,
14
' Hohlraum in
10
bzw.
10
'
15
,
15
' Träger für
16
bzw.
16
'
16
,
16
' elektronische Bauteile, Ferritstab
17
,
17
' Schauseite von
10
bzw.
10
'
18
,
18
' Berührungsfuge zwischen
21
,
22
bzw.
21
',
22
'
19
,
19
' Zierblende
20
C-förmige Frontleiste an
10
20
" Frontleiste für
10
" (
Fig.
3
)
21
,
21
' U-Schale, U-förmige Grundschale
22
,
22
' Deckschale
23
,
23
' Schenkel von
21
bzw.
21
'
23
" Schenkel von
21
bei
10
" (
Fig.
3
)
24
,
24
' Clipsverbindung zwischen
23
,
22
bzw.
23
',
22
'
25
C-Endabschnitte von
20
25
" C-Endabschnitt von
20
" (
Fig.
3
)
26
stufenförmige Ausnehmung in
21
,
22
27
hakenartiges C-Ende von
20
27
" C-Ende von
25
"
28
Unternut in
21
29
Obernut in
22
30
Umriss von
10
31
Schattenfuge bei
25
32
U-Öffnung von
21
(
Fig.
3
)
33
Aushöhlung von
25
" (
Fig.
3
)
34
Montagepfeil für
20
" (
Fig.
3
)
35
Schnappverbindung von
36
,
37
36
Schnappelement von
35
, Zahnaussparung
37
Gegenschnappelement von
35
, Zahnvorsprung
38
Innenfläche von
25
" (
Fig.
3
)
39
Bodenbereich von
21
40
stirnseitiges Schenkelende von
23
" (
Fig.
3
)
41
Auflaufschräge von
37
42
steile Zahnflanke von
37
43
Demontagepfeil von
20
" (
Fig.
3
)
44
U-Raum in
21
(
Fig.
3
)
Claims (9)
1. Türaußengriff, insbesondere für Fahrzeuge, bestehend aus einem auf der
Türaußenseite angeordneten bügelförmigen, wenigstens bereichsweise hohlen
(14) Handgriff (10; 10"),
der in seinem Hohlraum (14; 44) vorzugsweise zur Steuerung der Zugangsberechtigung zum Fahrzeug dienende elektronische Bauteile (16) aufnimmt,
wobei der Handgriff (10; 10") wenigstens eine U-förmige Schale (21) aufweist, deren U-Raum (44) zur Aufnahme der elektronischen Bauteile (16) dient,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Verbindungsfall die Schale (21) bzw. die Schalen (21, 22) schauseitig von einer C-förmig profilierten Frontleiste (20; 20") überspannt werden,
und dass die beiden C-Endabschnitte (25; 25") der Frontleiste (20; 20") jeweils einen Umfangsbereich der Schale (21) bzw. der Schalen (21, 22) über- bzw. untergreifen und dort verankert sind.
der in seinem Hohlraum (14; 44) vorzugsweise zur Steuerung der Zugangsberechtigung zum Fahrzeug dienende elektronische Bauteile (16) aufnimmt,
wobei der Handgriff (10; 10") wenigstens eine U-förmige Schale (21) aufweist, deren U-Raum (44) zur Aufnahme der elektronischen Bauteile (16) dient,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Verbindungsfall die Schale (21) bzw. die Schalen (21, 22) schauseitig von einer C-förmig profilierten Frontleiste (20; 20") überspannt werden,
und dass die beiden C-Endabschnitte (25; 25") der Frontleiste (20; 20") jeweils einen Umfangsbereich der Schale (21) bzw. der Schalen (21, 22) über- bzw. untergreifen und dort verankert sind.
2. Türaußengriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die C-
Frontleiste (20") mit ihrem einen C-Endabschnitt (25") die U-
Schalenöffnung (32) der Schale (21) unmittelbar abdeckt.
3. Türaußengriff nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden C-
Endabschnitte (25") der C-Frontleiste (20") an ihrer Innenfläche (38)
jeweils ein profiliertes Schnappelement, wie eine Zahnaussparung (37),
aufweisen,
und dass dieses Schnappelement (37) im Verbindungsfall mit einem
Gegenschnappelement (38) an der Schale, wie einem Zahnvorsprung, in
Eingriff steht.
4. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die C-Frontleiste (20") im Wesentlichen parallel
zueinander verlaufende C-Endabschnitte (25") besitzt
und dass die C-Endabschnitte (25") zur Verbindung in einer seitlichen
Schiebemontage (34) der C-Frontleiste (20") auf die Schale (21) bzw. die
Schalen (21, 22) aufschnappbar sind.
5. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass das Schnapp- bzw. Gegenschnappelement (36, 37) ein
Zahnprofil aufweist
und dass das Zahnprofil auf seiner Aufschieberichtung der C-Frontleiste
(20") wirksamen Zahnflanke eine Auflaufschräge (41) für die C-
Endabschnitte besitzt, während in Gegenrichtung eine steile Zahnflanke (42)
vorgesehen ist.
6. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der Handgriff (10) eine zweiteilige (21, 22)
Kombination aus einer U-förmigen Grundschale (21) und aus einer mit deren
U-Schenkeln (23) verbundenen Deckschale (22) ist,
dass zwischen den beiden Schalen (21, 22) im Verbindungsfall schauseitig eine Berührungsfuge (18) entsteht und der Hohlraum (14) zwischen den beiden Schalen (21, 22) zur Aufnahme der elektronischen Bauteile (16) dient,
dass die C-Endabschnitte (25) der C-Frontleiste hakenartig abgewinkelte freie C-Enden (27) aufweisen
und dass - im Verbindungsfall - die beiden C-Enden der Frontleiste (20) in einer Obernut (29) der Deckschale (22) bzw. in einer Unternut (28) der Grundschale (21) versenkt angeordnet sind.
dass zwischen den beiden Schalen (21, 22) im Verbindungsfall schauseitig eine Berührungsfuge (18) entsteht und der Hohlraum (14) zwischen den beiden Schalen (21, 22) zur Aufnahme der elektronischen Bauteile (16) dient,
dass die C-Endabschnitte (25) der C-Frontleiste hakenartig abgewinkelte freie C-Enden (27) aufweisen
und dass - im Verbindungsfall - die beiden C-Enden der Frontleiste (20) in einer Obernut (29) der Deckschale (22) bzw. in einer Unternut (28) der Grundschale (21) versenkt angeordnet sind.
7. Türaußengriff nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grund-
und die Deckschale (21, 22) im Bereich des Über- bzw. Untergriffs der
Frontleiste (20) stufenförmig ausgenommen (26) sind
und dass diese Ausnehmungen (26) an der Obernut (29) bzw. Unternut (28)
enden.
8. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass im Montagefall die Frontleiste (20) mit ihrem Umriss
(30) bündig in die Schale (21) bzw. die Schalen (21, 22) übergeht.
9. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Frontleiste (20; 20") ihrerseits schauseitig mit einer
vorzugsweise eingelassenen Zierblende (19) versehen ist.
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