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DE3527093A1 - Wischerblattgummi - Google Patents

Wischerblattgummi

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DE3527093A1
DE3527093A1 DE19853527093 DE3527093A DE3527093A1 DE 3527093 A1 DE3527093 A1 DE 3527093A1 DE 19853527093 DE19853527093 DE 19853527093 DE 3527093 A DE3527093 A DE 3527093A DE 3527093 A1 DE3527093 A1 DE 3527093A1
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DE
Germany
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rubber
wiper blade
diene
chlorinated
blade rubber
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DE19853527093
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Masanori Haruhi Aichi Aritake
Tadanobu Nishikasugai Aichi Iwasa
Hiroshi Sugita
Takemasa Yasukawa
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Toyoda Gosei Co Ltd
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Toyoda Gosei Co Ltd
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Description

Patentanwalt E. O. VETTER, Bahnhof-Straße 30.-D-890Q Augsburg, Bundesrepublik Deutschland
Toyoda Gosei Co., Ltd. 26. Juli 1985
Unser Az.: PA 380 DE
Wischerblattgummi Die Erfindung betrifft einen Wischerblattguimni.
Unter dem Wort "Gummi" sind hierbei alle Arten von Materialien zu verstehen, die üblicherweise als Gummi und als Kautschuk bezeichnet werden.
Durch die Erfindung wird angestrebt, den Wischerblattgummi so auszubilden, daß er einen unscheinbaren Gleitwiderstand und eine ausgezeichnete Wetterbeständigkeit sowie Widerstandsfähigkeit gegen Ozonbrüche bzw. Ozonspaltung hat.
Stand der Technik:
Im allgemeinen wird der Wischerblattgummi zu einer Streifenform geformt, dessen Querschnitt insgesamt einen Basisteil 1 von verhältnismäßig großer Dicke, einen in Querschnitt im wesentlichen dreieckigen Schwenkteil 3, welcher über einen Halsteil 2 mit dem Basisteil 1 verbunden ist, und einen Lippenteil 4 in Form einer dünnen Platte aufweist, welche am vorderen
S - ι -
Ende des Schwenkteils 3 gebildet ist, wie dies Fig. zeigt. Er wird als Wischerelement eines Wischers verwendet und ist so ausgebildet, daß er über die Außenfläche einer Windschutzscheibe gleiten kann, beispielsweise eines Automobils, wobei er an der Außenfläche haftende Wassertropfen durch die Gleitbewegung entfernt.
Das Wischerblatt ist aus Naturgummi oder einer Mischung aus Naturgummi mit Chloroprengummi oder Dien-Typ-Gummi gebildet, z.B. Styren-Butadien-Gummi bzw. Styrol-Butadien-Gummi oder Butadien-Gummi. Dadurch hat er gleichzeitig den Vorteil der Flexibilität und den Nachteil eines hohen Gleitwiderstandes. Wenn für das Wischerblatt Dien-Typ-Gummi verwendet wird, oxidiert die Doppelbindung in dem Wischerblatt mit dem Ozon in der Luft, wodurch eine Ozonspaltung auftritt. Der Schwachpunkt des Wischerblattes liegt demzufolge insbesondere in dem Halsteil 2, welcher keine ausreichende Haltbarkeit hat.
Als Maßnahmen zur Verringerung des Reibwiderstandes des Wischerblattgummis sind zwei Methoden bekannt. Die eine Methode besteht im Härten des Wischerblattgummis durch Chlorieren der Oberfläche und die andere Methode besteht im Beschichten des Wischerblattgummis mit einer Oberflächenschicht, die fein unterteiltes Gleitpulver, z.B. pulverförmiges Molybden-Disulfid enthält. Die chlorierte Oberfläche aus Dien-Typ-Gummi neigt weniger zur Ozonspaltung. Wenn die Oberfläche des Wischerblattgummis vollständig chloriert ist, ist sie so steif, daß sie sich der Kontur der Oberfläche von Windschutzscheiben nicht mit der erforderlich ausreichenden Schmiegsamkeit anpaßt. Es ist deshalb nötig, daß die Chlorierbehandlung
insgesamt nur schwach ausgeführt oder auf den Wischerblattgummi mit Ausnahme des Halsteils 2 angewendet wird. Solange Dien-Typ-Gummi im Wischerblattgummi verwendet wird, kann das Auftreten einer Ozonspaltung nicht ausgeschlossen werden. Die genannte Oberflächenschicht mit fein unterteiltem Gleitpulver, z.B. pulverförmigem Molybden, ist nutzlos bezüglich der Verhinderung der Ozonspaltung.
Beschreibung der Erfindung:
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, den Wischerblattgummi so auszubilden, daß er nur einen unmerklichen Gleitwiderstand aufweist und eine Beeinträchtigung seiner Haltbarkeit infolge von Ozonspaltung ausgeschlossen ist. Dabei soll der Wischerblattgummi leicht an einen Wischer angebracht werden können.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch
a) eine Matrix, die aus Gummi geformt ist, welcher entscheidend oder überwiegend aus EPDM hergestellt und mit einem Peroxid vulkanisiert ist, und
b) einen Lippenteil, von welchem mindestens die auf der Außenfläche einer Windschutzscheibe zu gleitenden Abschnitte aus chloriertem Dien-Typ-Gummi gebildet sind.
Durch die Erfindung wird der vorgenannte Schwachpunkt durch eine Konstruktion vermieden, bei welcher mindestens der auf der Oberfläche einer Windschutzscheibe zu gleitende Teil aus chloriertem Dien-Typ-Gummi besteht und eine Matrix aus Gummi gebildet ist, welcher über-
wiegend oder entscheidend aus EPDM besteht und mit Peroxidid vulkanisiert ist.
Der Wischerblattgummi nach der Erfindung wird vorzugsweise durch Mehrstrangpressen (Co-Extrusionspressen, insbesondere Mehrfarbenstrangpressen) eines Gummimaterials, welches überwiegend oder doch entscheidend aus EPDM besteht, und eines Dien-Typ-Gummimaterials in einem unvulkanisierten Zustand gebildet, wobei ein geformter Streifen mit festgelegter Querschnittsform entsteht. Dieser Streifen wird danach vulkanisiert und der vulkanisierte Streifen wird dann einer Chlorierbehandlung unterzogen, durch welche auf der Oberfläche des Dien-Typ-Gummis eine chlorierte Schicht gebildet wird.
Der Strangpreßvorgang kann nach einem bekannten Mehrfarbenstrangpreßverfahren durchgeführt werden, welches für Gummi in seiner unmodifizierten Form zur Verfügung steht. Da der Lippenteil des Wischerblattgummis extrem dünn ist, im allgemeinen im Bereich von 0,5 bis 1,0 mm, muß das anzuwendende Strangpreßverfahren einem hohen Entwicklungsstand entsprechen. In dem technischen Gebiet, in welches die Erfindung fällt, kann im Mehrfarbenstrangpreßverfahren Gummi mit einer Dicke von 0,1 mm in stabiler Weise durchgeführt werden. Die Integrität des Gummimaterials, welches entscheidend oder überwiegend aus EPDM und Dien-Typ-Gummimaterial in dem Wischerblattgummi hergestellt wird, ist sehr hoch, weil die beiden Gummimaterialien im Strangpreßverfahren gemeinsam in unvulkanisiertem Zustand extrudiert und dann zur gleichen Zeit vulkanisiert werden. Dadurch besteht für die beiden Gummimaterialien keine Möglichkeit, sich voneinander zu trennen.
-M-
Zu den für das Chlorieren des Dien-Typ-Gummis verfügbaren Verfahren zählt auch das Verfahren der Hypochloritbehandlung, welches ein 10 Minuten langes Eintauchen in eine flüssige Lösung von ungefähr 3 % Natrium-Hypochlorit beinhaltet, das Verfahren, gemäß welchem einige Zehntel von Minuten in eine flüssige 0,4 % Trichlorisocyanursäurelösung bei Raumtemperatur eingetaucht wird, und das Verfahren, welches das Eintauchen von zwei bis drei Minuten in eine Lösung beinhaltet, die Trichlorisocyanursäure enthält, welche in einer Konzentration von 0,5 bis 3 % in einem Lösungsmittel gelöst ist, z.B. einer aromatischen Kohlenwasserstoff verbindung, einem Äther, einem Keton, oder einer chlorierten Kohlenwasserstoffverbindung, wie dies in der japanischen Patentanmeldung, Offenlegungsschrift 56 (1981) - 63,432 , vom 30. Mai 1981, beschrieben ist.
Weitere Möglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich dem Fachmann aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung und aus den Patentansprüchen.
Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben, in welchen zwei bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargestellt sind. Darin zeigen
Fig. 1 eine Querschnittsansicht eines Wischerblattgummis nach der Erfindung,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht eines im Strangpreßverfahren hergestelltem Materials zur Bildung von zwei Wischerblattgummis nach Fig. 1,
Pig. 3 einen Querschnitt eines wesentlichen
Teils, welcher durch den Trennteil gebildet und an den Ecken vollständig chloriert ist,
Fig. 4 einen Querschnitt eines Wischerblattgummis gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 5 einen Querschnitt eines im Strangpreßverfahren hergestellten Materials, welches so gebildet ist, daß davon zwei Wischerblattgummis nach Fig. 4 hergestellt werden können, und
Fig. 6 einen Querschnitt eines bekannten Wischerblattgummis.
Im folgenden wird der Wischerblattgummi nach den Fig. bis 3 im einzelnen beschrieben. Der Wischerblattgummi besteht aus einem Basisteil 1, einem Halsteil 2, einem im wesentlichen dreieckigen Schwenkteil 3, und einem Lippenteil 4 am vorderen Ende des Schwenkteils
Die Matrix des Wischerblattgummis, nämlich der Hauptteil des Basisteils 1, der Halsteil 2, der Schwenkteil 3, und der hier als Nebenanteile bezeichnete kleinere Anteil des Lippenteils 4 sind aus EPDM-Gummi hergestellt. Kontaktteile 1a und 1b des Basisteils 1, von welchen angenommen wird, daß sie mit einem Metallhalter in Berührung kommen, sind aus Dien-Typ-Gummi gebildet, welcher an seinen äußeren Oberflächen mit einer chlorierten Schicht 103 versehen ist. Die voneinander abgewandten Seiten am vorderen Ende des
Lippenteils 4 sind ebenfalls aus Dien-Typ-Gummi 102 hergestellt, welcher an den äußeren Oberflächen mit einer chlorierten Schicht 103 versehen ist. Der Wischerblattgummi hat beispielsweise eine Höhe von 11,5 mm, eine Breite von 7 mm, und der Lippenteil 4 davon hat eine Dicke von ungefähr 0/75 mm und eine Höhe von 1,9 mm.
Im folgenden wird das Herstellungsverfahren für den vorstehend erörterten Wischerblattgummi beschrieben.
In einem Banburymischer oder Gummikneter werden zur Herstellung eines EPDM-Gummimaterials folgende Materialien eingehend miteinander vermischt: 100 Gewichtsteile (nachfolgend zur Vereinfachung nur noch "Teile" genannt) von EPDM (einem Produkt der Japan Synthetic Rubber Co., Ltd., verkauft unter dem Warenzeichen JSREP 35), 50 Teile Kohlenstoffpigment oder Ruß, HAF, 5 Teile Zinkoxid, 1 Teil Kalziumstearat, 5 Teile Kalziumoxid (ein Produkt von Ohmi Chemical Industry Ltd., verkauft unter dem Warenzeichen CML 31) und 10 Teile einer 40 : 60 Dicumyl-Peroxid/ SiOj-Mischung.
werden
Getrennt hiervonYin einem Banburymischer zur Erzeugung eines Dien-Typ-Gummimaterials folgende Materialien eingehend vermischt: 100 Teile Styrol-Butylgummi fein Produkt von Japan Synthetic Rubber Co., Ltd., verkauft unter dem Warenzeichen SBR 1502), 50 Teile Kohlenstoffpigmente oder Ruß, ISAF, 10 Teile Naphten-Typ-Verfahrensöl, 5 Teile Zinkoxid, 1 Teil Kalziumstearat, 5 Teile Kalziumoxid (ein Produkt von Ohmi Chemical Industry Ltd., verkauft unter dem Warenzeichen CML 31), und 7 Teile einer 40 : 60 Dicumyl-Peroxid/ SiO2-Mischung.
Mit einer Extrudiermaschine wurden die beiden oben beschriebenen Gummimaterialien gemeinsam im Strangpreßverfahren extrudiert, wobei ein Strangpreßmaterial mit dem in Fig. 2 gezeigten Querschnitt gebildet wurde. Dieses Strangpreßmaterial hat die Form von zwei Wischerblattgummis, die symmetrisch an ihren vorderen Enden ihrer Lippenteile 4 miteinander verbunden sind, den Dien-Typ-Gummi 102 in den voneinander abgewandten Nebenseiten des zentralen Abschnittes enthalten, und mit den Kontaktteilen 1a und 1b im Basisteil 1 zur Berührung mit Metallhaltern versehen sind.
Anschließend wird das Strangpreßmaterial erwärmt und dadurch mit dem in den Gummimaterialien vermischten Dicumyl-Peroxid vulkanisiert. Das vulkanisierte Strangpreßmaterial wird dann zur Chlorierung in eine flüssige 0,4 % Triclorisocyanursäurelösung bei Raumtemperatur für 40 Minuten eingetaucht, damit sich an der Oberfläche des Dien-Typ-Gummis 102 eine chlorierte Schicht 103 (gezeigt in Fig. 1) bildet. Abschließend wird mit einer scharfen Schneide das Zentrum des Strangpreßmaterials durchschnitten, um Wischerblattgummis mit dem in Fig. 1 gezeigten Querschnitt zu bilden.
Der Wischerblattgummi dieser Ausführungsform hat den Dien-Typ-Gummi 102, in welchen eine chlorierte Schicht 103 eingeschlossen ist, auf jeder der entgegengesetzten Nebenseiten in Dickenrichtung am vorderen Ende des Lippenteils 4 angeordnet. In der Mitte im vorderen Ende des Lippenteils 4 ist der einen großen Reibungskoeffizienten aufweisende EPDM-Gummi 100 sichtbar freigelegt.
Wenn der Wischerblattgummi an einem Wischer befestigt auf der Außenfläche einer Windschutzscheibe hin und her bewegt wird, kommt das vordere Ende des Lippenteils
an den Stellen der Gleitrichtungsumkehrung mit der Außenfläche der Windschutzscheibe in Berührung, und der zentrale Teil des vorderen Endes des Lippenteils 4, welcher einen großen Reibungskoeffizienten hat, kommt mit der Außenfläche der Windschutzscheibe in Berührung und erhöht den Reibungswiderstand. Bei jeder Umkehr der Wischerbewegungsrichtung nimmt die vordere Stirnfläche des Lippenteils 4 vorübergehend eine Stellung ein, bei welcher sie auf der Außenfläche der Windschutzscheibe haftet und der Basisteil des Wischerblattgummis vom Wischerarm geführt und in umgekehrter Bewegungsrichtung bewegt wird. Der Basisteil 1 zieht dann den Schwenkteil 3 in umgekehrter Stellung, mit dem Ergebnis, daß der Lippenteil 4 am vorderen Ende des Schwenkteils 3 nachgezogen wird.
Die in Bewegungsrichtung gekippte Kante der Nebenseite des Lippenteils 4 und deren Stirnseite gleiten konstant auf der Außenfläche der Windschutzscheibe und entfernen auf ihr haftende Wassertropfen. Damit wird sichergestellt, daß die Wassertropfen von der Außenfläche der Windschutzscheibe auch tatsächlich entfernt werden. Da die voneinander abgewandten Nebenseiten des Lippenteils 4 wechselweise benutzt werden, hat der Wischer nicht den Nachteil, daß eine der Nebenseiten des Lippenteils 4 schneller abgenutzt wird als die andere Nebenseite. Ferner genießt die chlorierte Schicht des Wischerblattgummis vorliegender Ausführungsform eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Reibung, da in den voneinander abgewandten Nebenseiten des vorderen Endes des Lippenteils 4, welche als Glasgleitteile dienen, der Dien-Typ-Gummi 102 enthalten ist, welcher einen relativen Steifheitsgrad von SBR, enthaltend den Ruß, ISAF, enthält und eine chlorierte Oberflächenschicht besitzt.
Die Chlorierbehandlung kann durchgeführt werden, nachdem das Strangpreßmaterial vulkanisiert und in zwei Wischerblattgummis geschnitten wurde. Wenn diese Chlorierbehandlung durchgeführt wird, nachdem das Strangpreßmaterial in der oben beschriebenen Weise geschnitten wurde, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist, genießen die hergestellten Wischerblattgummxs eine verbesserte Haltbarkeit, da die chlorierte Schicht 103 nicht nur auf den Nebenseiten des Lippenteils 4 gebildet ist, sondern auch auf der Oberfläche des Dien-Typ-Gummis 102 an dessen vorderem Teil. Dies deshalb, weil die Ecken der vorderen Stirnfläche und der seitlichen Nebenflächen des Lippenteils 4 auf der Außenfläche der Windschutzscheibe gleiten, wenn der Wischerblattgummi Bestandteil eines Wischers ist und auf der Außenfläche der Windschutzscheibe hin- und herbewegt wird und folglich, solange die chlorierte Schicht 103 nicht nur auf den Nebenseiten sondern auch auf der vorderen Stirnseite gebildet ist, die chlorierte Schicht 103 auf der Außenfläche der Windschutzscheibe mit Sicherheit gleiten kann, unabhängig davon, ob die Dicke der chlorierten Schicht 103 klein ist oder größer.
Der Wischerblattgummi dieser ersten Ausführungsform kann problemlos in einen Wischer eingesetzt werden, und er folgt glatt den Bewegungen des Wischers, da die Kontaktteile 1a und 1b des Basisteils 1, welche für einen Kontakt mit dem Metallhalter des Wischerblattes bestimmt sind, aus Dien-Typ-Gummi 102 gebildet sind, welcher eine chlorierte Schicht 103 beinhaltet.
Im folgenden wird die zweite Ausführungsform mit Bezug auf die Fig. 4 und 5 beschrieben. Der Wischerblattgummi
dieser Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform dadurch, daß das vordere Ende des Lippenteils 4 vollständig aus Dien-Typ-Gummi 102 hergestellt ist, die chlorierte Schicht 103 auf den entgegengesetzten Nebenseiten des Lippenteils 4 gebildet ist, und Gummi entscheidend oder überwiegend aus EPDM (Mischung von EDPM und Naturgummi) 101 anstelle des EPDM-Gummis verwendet wird.
Diesen Wischerblattgummi erhält man durch Zubereiten des gleichen, auch für die erste Ausführungsform verwendeten Dien-Typ-Gummimaterials, und die getrennte Zubereitung des Gummimaterials, welches überwiegend aus EPDM gebildet ist, indem in einem Banbury-Mischer 70 Teile von EPDM (ein Produkt von Japan Synthetic Rubber Co., Ltd., verkauft unter dem Warenzeichen JSREP 35), 30 Teile von Naturgummi, 50 Teile von Kohlenstoffpigmenten oder Ruß, HAF, 5 Teile Zinkoxid, 1 Teil Kalziumstearat, 5 Teile Kalziumoxid (ein Produkt von Ohmi Chemical Industry Ltd., verkauft unter dem Warenzeichen CML 31) und 10 Teile einer 40 : 60 Dicumyl-Peroxid/SiO--Mischung eingehend miteinander vermischt werden, die beiden vorgenannten Gummimaterialien gemeinsam durch eine Strangpreßmaschine extrudiert werden, und dabei ein Strangpreßmaterial mit dem in Fig. 5 gezeigten Querschnitt hergestellt wird, das Strangpreßmaterial vulkanisiert und chloriert wird, unter Befolgung des Verfahrens von Beispiel 1, und der zentrale Teil mit einer scharfen Schneide durchgeschnitten wird.
Bei dieser Ausführungsform wird der gemischte Gummi aus EPDM und Naturgummi als Matrix für den Wischerblattgummi verwendet. Ähnlich wie bei dem Wischerblattgummi mit der lediglich aus EPDM gebildeten
Matrix, verhindert der Wischerblattguirani dieser Ausführungsform das Auftreten einer Ozonspaltung insbesondere im Halsteil 2, und der Wischerblattguirani dieser Ausführungsform hat eine verbesserte Haltbarkeit verglichen mit dem bekannten Wischerblattgummi.
Die Erfindung ist nicht auf die beiden oben beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise kann das Mischungsverhältnis von Naturgummi zu EPDM verändert werden, das EPDM kann vermischt werden mit Isoprengummi, Styrol- oder Styrenbutadiengummi oder Chloroprengummi anstelle von Naturgummi, der Styrenbutadiengummi als der Dien-Typ-Gummi kann ersetzt werden durch Naturgummi, Isoprengummi, Butadiengummi oder Chloroprengummi, die Chlorierung des Dien-Typ-Gummis 102 kann durchgeführt werden durch die Behandlung mit einem Hypochlorat oder durch das Verfahren, gemäß welchem in eine Lösung eingetaucht wird, welche Trichlorisocyanursäure in einer organischen Lösung enthält, der Wischerblattgummi kann durch einmaliges Strangpreßverfahren insgesamt hergestellt werden, oder die Bildung von Dien-Typ-Gummi 102 an dem Basisteil 100 kann weggelassen werden.
Entsprechend obiger Detailbeschreibung ermöglicht der erfindungsgemäße Wischerblattgummi eine Flexibilität, wie sie für eine zufriedenstellende Funktion unerläßlich ist. Er besitzt eine ausgezeichnete Widerstandsfähigkeit gegen Ozonaktionen, ist widerstandsfähig gegen Ozonspaltung, und besitzt eine verbesserte Haltbarkeit, weil die Matrix des Wischerblattgummis aus einem Gummimaterial gebildet ist, welches entscheidend oder überwiegend aus EPDM besteht. Ferner wird der Gleitwiderstand auf der Oberfläche der Wind-
schutzscheibe in herausragender Weise verringert, da der an seiner Außenfläche mit einer chlorierten Schicht versehene Dien-Typ-Gummi auf beiden voneinander abgewandten Nebenseiten am vorderen Ende des Lippenteils angeordnet ist, welche auf der Oberfläche der Windschutzscheibe gleiten müssen.
Die Erfindung kann offensichtlich auch in vielfältiger anderer Weise verwirklicht werden, ohne vom Geist und Umfang der Erfindung abzuweichen. Die Erfindung ist deshalb nicht auf eine bestimmte Ausführungsform beschränkt.
EPDM = Ethy1en-propy1 en-Gummi, bekannt als Ethylen-propylen-dien-terpolymer.
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Claims (11)

Patentanwalt E. O. VETTER, Bahnhof-Straße 30, D-8900 Augsburg, Bundesrepublik Deutschland Toyoda Gosei Co., Ltd. 26. Juli 1985 Unser Az.: PA 380 DE Patentansprüche
1. Wischerblattgummi,
gekennzeichnet durch
a) eine Matrix (1,2,3), die aus Gummi geformt ist, welcher entscheidend oder überwiegend "aus EPDM her gestellt und mit einem Peroxid vulkanisiert ist, und
b) einen Lippenteil (4), von welchem mindestens die auf der Außenfläche einer Windschutzscheibe zu gleitenden Abschnitte aus chloriertem Dien-Typ-Gummi (102) gebildet sind.
2. Wischerblattgummi nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in Dickenrichtung entgegengesetzten Nebenseiten am vorderen Endabschnitt des Lippenteils (4) aus Dien-Typ-Gummi (102) mit einer chlorierten Schicht an der Oberfläche gebildet sind, wobei das vordere Ende des Lippenteils (4) zwischen den Nebenseiten aus Dien-Typ-Gummi sichtbar frei liegt.
— τ —
3. Wischerblattgummi nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nebenseiten aus Dien-Typ-Gummi (102) je an ihrer äußeren Oberfläche eine chlorierte Schicht (103) haben.
4. Wischerblattgummi nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nebenseiten aus Dien-Typ-Gummi (102) sowohl an ihren äußeren Oberflächen als auch an ihrer vorderen endseitigen Oberfläche je eine chlorierte Schicht (103) haben.
5. Wischerblattgummi nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrix (1,2,3) aus einem Hauptteil eines Basisteils (1), einem Halsteil (2), einem in Querschnitt im wesentlichen dreieckigen Schwenkteil (3) und einem Nebenanteil des Lippenteils (4) besteht.
6. Wischerblattgummi nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Kontaktteile (1a, 1b) des Basisteils (1), welche mit einem Metallhalter in Berührung kommen können, je einen Dien-Typ-Gummi (102) besitzen, der an seiner äußeren Oberfläche eine chlorierte Schicht (103) aufweist.
7. Wischerblattgummi nach Anspruch 6 oder einem der Ansprüche 1 und 5 oder 1 und 6,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der vordere Endabschnitt des Lippenteils (4) vollständig aus Dien-Typ-Gummi (102) gebildet ist, der an seiner Oberfläche eine chlorierte Schicht (103) aufweist.
8. Wischerblattgummi nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dien-Typ-Gummi (102) an seinen äußeren Oberflächen eine chlorierte Schicht besitzt und daß der Dien-Typ-Gummi zwischen den vorderen Enden der voneinander abgewandten chlorierten Schichten (103) sichtbar frei liegt.
9. Wischerblattgummi nach einem der Ansprüche 1 bis 8 , dadurch gekennzeichnet, daß die Matrix (1,2,3) lediglich aus EPDM gebildet ist.
10. Wischerblattgummi nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrix (1,2,3) aus einer Mischung von EPDM mit mindestens einem Element gebildet ist, welches aus Naturgummi, Isoprengummi, Styrenbutadiengummi und Chloroprengummi ausgewählt wird.
11. Wischerblattgummi nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Dien-Typ-Gummi (102) aus einem Material hergestellt wird, welches aus folgenden Materialien ausgewählt wird: Styrenbutadiengummi, Styrolbutadiengummi, Naturgummi, Isoprengummi, Butadiengummi und Chloroprengummi.
DE19853527093 1984-07-30 1985-07-29 Wischerblattgummi Granted DE3527093A1 (de)

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