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DE3514852C2 - - Google Patents

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DE3514852C2
DE3514852C2 DE3514852A DE3514852A DE3514852C2 DE 3514852 C2 DE3514852 C2 DE 3514852C2 DE 3514852 A DE3514852 A DE 3514852A DE 3514852 A DE3514852 A DE 3514852A DE 3514852 C2 DE3514852 C2 DE 3514852C2
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DE3514852A
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Wittich Dipl.-Phys. Dr. 8080 Emmering De Kaule
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GAO GESELLSCHAFT fur AUTOMATION und ORGANISATION MBH 8000 MUENCHEN DE
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Description

Die Erfindung betrifft ein Postwertzeichen, das zumindest aus einem Papier- oder Kunststoffblatt mit einem darauf auf­ gebrachten, das Wertzeichen kennzeichnenden Aufdruck und einer Klebeschicht zur Befestigung des Wertzeichens auf einem Träger besteht und das ein für eine automatische Be­ arbeitung geeignetes, maschinell prüfbares Markierungsmate­ rial enthält.
In zunehmendem Maße wird Postgut, wie z. B. Briefe, in auto­ matischen Sortieranlagen bearbeitet und nach den jeweiligen Bestimmungsorten sortiert. Bei dieser Sortierung wird der Bestimmungsort, gekennzeichnet durch die Postleitzahl, zu­ nächst von einer Bearbeitungsperson oder maschinell gele­ sen und in einem für die automatische Weiterbearbeitung geeigneten maschinell lesbaren Code auf den Brief aufge­ druckt. Dabei werden in der Regel fluoreszierende Druck­ farben verwendet. Ein entsprechendes Verfahren ist in der US-PS 31 05 908 beschrieben.
Um die automatische Bearbeitung zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen, ist es notwendig, die Briefe entsprechend ihrer Lage zu ordnen. Das heißt, daß alle Briefe so aus­ gerichtet werden, daß die Adresse und damit die Postleit­ zahl möglichst immer an der gleichen Position erscheint. Da die Briefmarke in der Regel in der rechten oberen Ecke eines Briefes angeordnet ist, kann diese Ausrichtung an­ hand der Lage der Briefmarke vorgenommen werden. Des weite­ ren kann nach Erkennung der Lage der Briefmarke diese ge­ zielt automatisch, z. B. durch Aufbringen eines Stempels, entwertet werden.
Damit eine maschinelle Lageerkennung der Briefmarke möglich ist, werden für die Herstellung von Briefmarken z. B. Papie­ re verwendet, die einen fluoreszierenden Stoff enthalten. Dieser Stoff wird entweder direkt dem Papierbrei beige­ mischt oder auf das Papier nach herkömmlichen Beschichtungsverfahren aufgebracht. Verfahren zur Her­ stellung derartiger fluoreszierender Papiere für Post­ wertzeichen sind aus den Druckschriften GB-PS 14 94 103 und DE-PS 11 81 537 bekannt. Die Beimischung eines Fluo­ reszenzstoffes in das Papier von Briefmarken dient neben der Möglichkeit einer maschinellen Bearbeitung auch der Erhöhung der Fälschungssicherheit.
Die automatische Sortierung von Postgut hat den Vorteil, daß große Mengen innerhalb kurzer Zeit mit einem geringen Personalaufwand bearbeitet bzw. sortiert werden können. Es wird aber dabei in der Regel in Kauf genommen, daß Briefe mit bereits gestempelten Briefmarken, die schon einmal anderweitig verwendet wurden, unerkannt bleiben. Bei der früheren manuellen Bearbeitung wurden derartige Briefe von routiniertem Personal sofort erkannt und aus­ gesondert.
Die maschinelle Erkennung eines Stempelaufdrucks auf op­ tischem Weg, ist äußerst schwierig, da eine Trennung des Stempelaufdrucks vom Druckbild der Briefmarke notwendig ist. Diese Trennung ist deshalb sehr schwierig, weil einerseits der Stempelaufdruck oder meist nur ein Teil davon an jeder beliebigen Stelle der Briefmarke auftau­ chen kann und andererseits immer eine Vielzahl von Brief­ marken mit den unterschiedlichen Druckbildern im Umlauf ist.
Zudem lassen sich die allgemein verwendeten Stempelfarben mit geeigneten Lösungsmitteln entfernen, so daß diese Wertmarken nicht mehr von anderen, postfrischen zu unter­ scheiden sind. Eine Entwertung durch Aufbringen eines Stempelaufdrucks bietet daher keinen ausreichenden Schutz gegen eine widerrechtliche Wiederverwendung von Wertmar­ ken.
Abgesehen davon, daß die Wiederverwendung bereits ge­ brauchter Wertmarken an sich illegal ist, entstehen da­ durch doch erhebliche Verluste, da z. B. eine Vielzahl von Briefen ohne Entgelt durch die Post befördert werden. Ähnliche Probleme stellen sich beim Umgang mit Gebühren­ marken, die auf Belege aufgebracht werden, die dann an­ schließend automatisch sortiert bzw. verarbeitet werden. Bei Gebührenmarken sind Werte bis zu DM 100,- und höher nicht unüblich. Eine Überprüfungsmöglichkeit, ob diese Gebührenmarke bereits einmal verwendet wurde, ist daher von zwingendem Interesse.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, auf Trä­ ger aufbringbare Postwertzeichen zu schaffen, die maschinell bezüglich ihrer Lage auf dem Träger und ihrer Echtheit überprüfbar sind und bei denen zudem maschinell festge­ stellt werden kann, ob sie bereits anderweitig einmal verwendet wurden.
Die Aufgabe wird durch das im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs enthaltene Merkmal gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegen­ stand der Unteransprüche.
Die Beimischung von Indikatorstoffen in Klebstoffe wurde in der DE-PS 6 47 929 vorgeschlagen, um nachträglich fest­ stellen zu können, ob auf einem Träger zu einem früheren Zeitpunkt einmal ein mit einem Klebstoff versehener und zwischenzeitlich wieder entfernter Gegenstand aufgeklebt worden war. Als Indikatorstoffe dienen z. B. Fluoreszenz­ stoffe oder Stoffe, die bei Kontaktierung mit einer Säure einen Farbumschlag zeigen. Dementsprechend können diese Stoffe durch UV-Bestrahlung bzw. Säurebehandlung sichtbar gemacht werden, sofern eine ausreichende Menge dieses Stoffs auf dem Träger zurückblieb.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird hingegen ein Wert­ zeichen geschaffen, bei dem das in der Klebeschicht ent­ haltene Markierungsmittel durch das Material des Wert­ zeichens hindurch maschinell erkennbar ist.
Durch diese Lösung werden die in der Aufgabe angesproche­ nen unterschiedlichen Forderungen durch eine einfache, in ihrer Wirkung überraschenden Maßnahme gelöst.
Das in der Klebeschicht enthaltene Markierungsmaterial bildet wegen seiner maschinellen Erkennbarkeit die Voraussetzungen für die automatische Bearbeitung und au­ tomatische Echtheitserkennung.
Die erfindungsgemäße Lösung berücksichtigt außerdem neben dem Wunsch nach automatischer Prüfbarkeit auch die Forde­ rung, daß die Wertmarke durch Anfeuchten beim Aufkleben nicht "entwertet" wird, daß beim Ablösen der bereits auf­ geklebten Wertmarke die Kennzeichnung für ihre Gültigkeit aber schon zerstört wird.
Bei unbefugter Wiederverwendung wird die Wertmarke vom Träger entfernt, indem die den Träger und die Wertmarke verbindende Klebeschicht aufgelöst wird. Bei Briefmarken ist die Klebeschicht (Gummierung) wasserlöslich und die Marke läßt sich daher unter Einwirkung von Wasserdampf oder im Wasserbad ablösen. Zur Befestigung der Wertmarke auf den anderen Träger werden dann handelsübliche Kleb­ stoffe verwendet.
Bei der erfindungsgemäßen Wertmarke wird gleichzeitig mit dem Auflösen der Klebeschicht auch der Markierungsstoff von der Marke abgelöst. Wird diese Marke dann anschlie­ ßend mit einem handelsüblichen Klebstoff auf einen ande­ ren Brief aufgebracht, so wird dieser bei der automati­ schen Sortierung wegen des fehlenden Markierungsmaterials als unfrankiert klassifiziert und kann einer entsprechen­ den Sonderbehandlung unterzogen werden. Selbst wenn beim Ablöseversuch noch Reste des mit dem Markierungsmaterial versehenen Klebstoffs aus der Wertmarke erhalten bleiben, so wird dies doch infolge der stark verringerten Wirkung des verbleibenden Materials erkannt.
Bei einer erstmaligen Verwendung einer Wertmarke wird die Klebeschicht hingegen lediglich angefeuchtet. Die Klebe­ schicht an sich bleibt erhalten, so daß bei diesem Vor­ gang die Wertmarke nicht entwertet wird.
In bestehenden Sortieranlagen sind keine bzw. nur geringe Umrüstungen notwendig, um diese auf die Erkennung einer Wiederverwendung bereits benutzter Wertmarken auszudeh­ nen. In den meisten Fällen genügt es lediglich die Senso­ ren auf die Erkennung des in der erfindungsgemäßen Wert­ marke enthaltenen Markierungsstoffes zu adaptieren.
Die erfindungsgemäße Wertmarke hat weiterhin den Vorteil, daß die Papierherstellung für die Wertmarken wesentlich vereinfacht wird, da diese unabhängig von der Einbringung des Markierungsstoffs durchgeführt werden kann. Besondere Vorkehrungen bei der Herstellung der Papierpulpe oder zu­ sätzliche Papierbeschichtungsvorgänge entfallen.
Im allgemeinen wird bei der Fertigung der Wertmarken der Klebstoff bzw. die Gummierung in Form einer Lösung nach dem Druckvorgang aufgebracht und anschließend getrocknet. Daraufhin wird die bedruckte Papierbahn perforiert und in für den Vertrieb geeignete Bögen geschnitten.
Vorzugsweise wird der Markierungsstoff direkt der Kleb­ stofflösung beigemischt, so daß die Aufbringung des Mar­ kierungsstoffs bei diesem ohnehin notwendigen Beschich­ tungsvorgang automatisch erfolgt. Da die Klebeschicht im gesamten Volumen mit dem Markierungsstoff durchsetzt ist lassen sich sehr hohe Konzentrationen erzielen. Folglich ist eine gute maschinelle Erkennbarkeit möglich.
Der Umstand, daß das Aufbringen des Markierungsstoffes einen der letzten Verfahrensschritte darstellt, bringt weitere Vorteile mit sich. So können die Wertmarken z. B. entsprechend ihrem Wert mit unterschiedlichen Markie­ rungsstoffen versehen werden. Diese Codierung kann nach Fertigstellung des Papiers und nach dem Druckvorgang er­ folgen, so daß es nicht notwendig ist, für Wertmarken eines bestimmten Werts ein spezielles bzw. speziell prä­ pariertes Papier herzustellen. Eine wertmarkenspezifi­ sche Bearbeitung und Verwaltung der verschiedenen Papiere und der damit verbundene hohe Organisationsaufwand wird durch die erfindungsgemäße Lösung auf einfache Weise ver­ mieden.
Die nachträgliche Codierung hat weiterhin den Vorteil, den Markierungsstoff gezielt, z. B. in Form eines Balken­ codes in die Klebeschicht einbringen zu können. Dazu kön­ nen bekannte Drucktechniken angewandt werden, wobei dar­ auf zu achten ist, daß der Markierungsstoff beim späte­ ren Anfeuchten der Klebeschicht nicht oder nur in einem geringen Anteil entfernt wird. Vorzugsweise wird der Markierungsstoff auf die noch feuchte Klebeschicht bzw. Gummierung mittels eines Ink-Jet-Druckers aufgebracht. Der in einem geeigneten Lösungsmittel enthaltene Markie­ rungsstoff dringt dabei in diese Schicht ein.
Eine Alternative dazu besteht darin, das Aufbringen der Klebeschicht in zwei Stufen durchzuführen, wobei zwischen den einzelnen Stufen der Markierungsstoff aufgebracht wird.
Die erfindungsgemäße Wertmarke bietet außerdem dem Phila­ telisten grundsätzlich die Möglichkeit, festzustellen bzw. feststellen zu lassen, ob eine Wertmarke noch die Originalgummierung aufweist. Es ist bekannt, daß Wertmar­ ken mit der Originalgummierung in Sammlerkreisen zu einem wesentlichen höheren Wert gehandelt werden als Wertmarken mit fehlender Gummierung. Um nun die Wertmarken ohne Gum­ mierung aufzuwerten, wurde bereits vielfach die Gummie­ rung nachträglich wieder aufgebracht.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird ein derartiger Fälschungsversuch erheblich erschwert, da in diesem Fall spezielle Gummierstoffe bzw. Beimischungen verwendet wer­ den. Der Fälscher kann daher nicht auf handelsübliche Produkte zur Aufbringung einer Klebeschicht zurückgrei­ fen.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche und Inhalt der nachfolgen­ den detaillierten Beschreibung des Erfindungsgegenstandes anhand der Figuren. Darin zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Wertmarke,
Fig. 2-4 Schnittansichten zu verschiedenen Ausfüh­ rungsformen einer erfindungsgemäßen Wert­ marke (zur klareren Darstellung sind die einzelnen Schichten getrennt gezeichnet),
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Vor­ richtung zur Herstellung erfindungsgemäßer Wertmarken,
Fig. 6 Schnittansicht einer damit hergestellten Wertmarke.
In der Fig. 1 ist eine Wertmarke 1 dargestellt. Die Wert­ marke besteht aus einem Papier- oder auch Kunststoffblatt 2 (Fig. 2) und zeigt auf seiner Vorderseite ein Druck­ bild 3. Die Rückseite der Wertmarke ist mit einer Klebe­ schicht oder Gummierung 4 (Fig. 2) versehen, die nach Befeuchtung ihre Klebeeigenschaften zeigt. Für Wertmarken geeignete Klebstoffe sind zum Beispiel Gummiarabicum und Dextrin. Die künstlichen Klebstoffe haben die Eigen­ schaft, daß sie nur mit wenig Wasser angefeuchtet werden müssen um die maximale Klebkraft innerhalb kürzester Zeit zu erreichen. Andere mögliche Klebstoffe wären z. B. ein Tier- oder Fischleim. Diese Klebstoffe werden ebenfalls nach bekannten Gummierverfahren in Form einer Lösung auf die noch nicht zugeschnittene, aber bereits bedruckte Papierbahn aufgebracht und anschließend getrocknet.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird der Klebstoff­ lösung vor dem Aufbringen auf das Papier ein Markierungs­ stoff 4 beigemengt. Dieser Markierungsstoff kann maschi­ nell durch die Papierschicht 2 hindurch erkannt werden. Er kann in der Klebeschicht entweder in gelöster Form vorliegen oder in Form von Pigmenten oder einzelnen Par­ tikeln homogen im gesamten Volumen verteilt sein. Wegen der relativ hohen Dicke der Klebeschicht und der Durch­ setzung mit Markierungsstoff im gesamten Volumen - die Auftragsmengen für diese Klebeschichten liegen allgemein zwischen 18 und 35 g/m2 - können die Wertmarken mit ei­ nem hohen Anteil an Markierungsstoff versehen werden, so daß sich eine gute maschinelle Bearbeitbarkeit ergibt. Der Markierungsstoff selbst kann z. B. ein Fluoreszenz­ stoff, ein Magnetstoff oder ein elektrisch leitfähiger Stoff sein.
Geeignete Fluoreszenzstoffe sind solche Luminophore, die im visuellen oder infraroten (IR) Spektralbereich anreg­ bar sind und auch in diesem Spektralbereich emittieren, da in diesen Bereichen der Transmissionsanteil der elek­ tromagnetischen Strahlung durch Papier relativ hoch ist. Im UV-Bereich hingegen zeigen viele Papiere (je nach Art der Füllstoffe) eine starke Absorption, so daß sich im UV anregbare Luminophore nicht bei allen Papieren eignen. Ein besonders geeignetes Luminophor ist z. B. Chloro­ phyll, das im visuellen Bereich anregbar ist und im IR emittiert.
Für eine magnetische Markierung können der Klebeschicht (z. B. Gummiarabicum) 2% eines magnetisierbaren Eisen­ oxides zugesetzt werden. Für die maschinelle Erkennung kann eine Sensor­ vorrichtung verwendet werden, die aus einer Magnetisie­ rungsstation, z. B. einem Permanentmagneten und einer daran anschließenden Sensorstation besteht, an denen der Träger mit der Wertmarke vorbeigeführt wird. Die Sensor­ station besteht aus mehreren in einer Reihe quer zur Transportrichtung angeordneten Tonköpfen, mit Hilfe derer der Markierungsstoff nachgewiesen wird.
Eine elektrisch leitfähige Markierung erhält man, wenn man der Klebeschicht ein Metallpulver oder Metallfaden­ stücke beimischt. Der Nachweis erfolgt berührungslos, z. B. nach bekannten kapazitiven Meßverfahren (EP-A 97 570), oder mit Hilfe von Mikrowellen (DE-OS 30 16 698).
Da bei Wertmarken die Klebeschicht häufig durch Anfeuch­ ten mit der Zunge aktiviert wird, müssen die Markierungs­ stoffe, falls sie sich in den äußeren Bereichen der Kle­ beschicht befinden, die Bestimmungen des Lebensmittelge­ setzes erfüllen. Chlorophyll ist z. B. ein derartiger Luminophor, der diesen Bestimmungen ebenfalls gerecht wird.
Um von den allgemeinen Bedingungen des Lebensmittelge­ setzes unabhängig zu werden, kann der Markierungsstoff auch lediglich in innere, in Nähe der Papierschicht lie­ gende Bereiche der Klebeschicht eingebracht werden. Die Klebeschicht wird dazu in zwei Stufen aufgebracht, wobei die in der ersten Stufe aufgebrachte Klebeschicht das Markierungsmittel enthält, während die in der zweiten Stufe aufgebrachte Klebeschicht frei vom Markierungsstoff ist. Damit ergibt sich ein Schichtaufbau mit einer zwei­ komponentigen Klebeschicht 5 und 6, wie in Fig. 3 ge­ zeigt, wobei die Schicht 5 den Markierungsstoff enthält.
Der Markierungsstoff kann auch in einem separaten Ar­ beitsgang auf die Klebeschicht aufgedruckt werden. Die Fig. 4 zeigt den Schichtaufbau einer derartigen Wertmar­ ke. Auf die Wertmarke wird zunächst wie im vorigen Bei­ spiel eine Klebeschicht 7 aufgebracht. Auf diese Schicht wird dann der Markierungsstoff 8 aufgedruckt und an­ schließend mit der zweiten Klebeschicht 9 abgedeckt. Der Markierungsstoff ist somit zwischen den beiden Klebe­ schichten eingeschlossen. Die Wertmarke kann folglich in der üblichen Weise angefeuchtet werden, um sie auf einen Träger aufzubringen, ohne Gefahr zu laufen, daß beim An­ feuchten der Markierungsstoff entfernt wird.
Unter Anwendung geeigneter Druckverfahren kann der Mar­ kierungsstoff auch direkt auf die äußere Oberfläche der Klebeschicht aufgebracht werden (Fig. 5). Dazu wird die bereits mit dem grafischen Aufdruck versehene Papierbahn 10 zunächst einer Gummierungsstation zugeführt, in der nach bekannten Verfahren eine Klebstofflösung über eine Rolle 11 aufgebracht wird. An diese Gummierstation schließt sich ein Ink-Jet-Drucker 12 an, mit Hilfe dessen der Markierungsstoff auf die noch feuchte Klebstofflösung aufgebracht wird. Der Markierungsstoff ist dabei in einer geeigneten flüssigen Lösung enthalten, so daß der Mar­ kierungsstoff beim Auftreffen auf die Klebstofflösung in diese eindringt. Anschließend wird die Klebstofflösung in der Trockenstation 13 getrocknet. Die Fig. 6 zeigt schließlich die sich daraus ergebende Klebeschicht 14. Sie ist bis in tief in die Schicht gehende Bereiche mit dem Markierungsstoff 15 durchsetzt. Diese Wertmarke kann damit ebenfalls nach dem üblichen Verfahren angefeuchtet werden, ohne daß dabei ein merklicher Anteil des Markie­ rungsstoffs entfernt wird.
Das Aufbringen des Markierungsstoffs mittels eines Druck­ verfahrens hat den Vorteil, daß hier der Markierungsstoff in gezielter Form auf die Werkmarke aufgebracht werden kann. Damit ergibt sich eine Codierungsmöglichkeit zur Kennzeichnung von Wertmarken eines bestimmten Wertes oder Klasse und damit die Möglichkeit, z. B. den Wert der Mar­ ke bei der automatischen Bearbeitung maschinell festzu­ stellen und zu prüfen. Diese Codierung kann z. B. in Form eines Balkencodes oder in Form mehrerer konzentrischer Ringe unterschiedlicher Ringdicken und/oder Durchmesser ausgeführt werden. Letztere Möglichkeit erlaubt eine Prü­ fung der Wertmarke, unabhängig von der jeweiligen Orien­ tierung der Marke beim Durchgang durch die Prüfvorrich­ tung.
Der Balkencode bzw. die konzentrischen Ringe werden in einer sich ständig wiederholenden Folge auf die Klebe­ schicht aufgedruckt und sind so dimensioniert, daß nach dem Zuschneiden der Papierbahn sichergestellt ist, daß immer ein kompletter Code auf jeder einzelnen Wertmarke vorliegt. Da in der Regel jedoch die Papierbahn bereits vor Aufbringen der Klebeschicht mit dem grafischen Druck­ bild versehen wird, kann dieser Umstand dazu ausgenützt werden, den Markierungsstoff in Kongruenz mit dem Druck­ bild lokal gezielt auf die Klebeschicht aufzudrucken.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungs­ gemäßen Wertmarke besteht darin, mehrere verschiedene Markierungsstoffe der Klebeschicht beizumischen bzw. auf die Klebeschicht aufzudrucken. Sind z. B. vier verschie­ dene Markierungsstoffe vorgesehen, so ergeben sich daraus 15 Kombinationsmöglichkeiten, diese Markierungsstoffe aufzubringen und damit die verschiedenen Wertmarken zu kennzeichnen. Ein derartiges Codierungsverfahren wird in der DE-OS 21 25 336 näher beschrieben. Dabei werden allerdings lumineszierende Stoffe verwendet, die im UV angeregt werden und somit für die vorliegende Erfindung weniger geeignet sind. Das Prinzip der Codierung läßt sich jedoch auch mit anderen Markierungsstoffen reali­ sieren, z. B. bei Verwendung von im IR bzw. im visuellen Bereich anregbaren und emittierenden Luminophore.

Claims (16)

1. Postwertzeichen, das zumindest aus einem Papier- oder Kunststoffblatt mit einem darauf aufgebrachten, das Wertzeichen kennzeichnenden Aufdruck und einer Klebeschicht zur Befestigung des Wertzeichens auf ei­ nem Träger besteht und das ein für eine automatische Bearbeitung geeignetes, maschinell prüfbares Markie­ rungsmaterial enthält, dadurch gekennzeich­ net, daß das Markierungsmaterial in der Klebeschicht vorgesehen ist und durch das Papier- oder Kunststoff­ blatt hindurch maschinell erkennbar ist.
2. Postwertzeichen nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Klebeschicht im Vo­ lumen mit dem Markierungsstoff durchsetzt ist.
3. Postwertzeichen nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Klebeschicht aus min­ destens zwei Schichten besteht, die den Markierungsstoff einschließen.
4. Postwertzeichen nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Klebeschicht aus zwei oder mehr Schichten besteht und der Markierungsstoff in einer dieser Schichten enthalten ist.
5. Postwertzeichen nach einem der Ansprüche 1-4, da­ durch gekennzeichnet, daß der Markierungs­ stoff ein Fluoreszenzstoff ist, dessen Anregungs- und Emissionslicht in einem für das Wertzeichen durchlässigen Spektralbereich liegt.
6. Postwertzeichen nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Fluoreszenzstoff im visuellen Spektralbereich anregbar ist und im infraroten Spektralbereich emittiert.
7. Postwertzeichen nach Anspruch 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Fluoreszenzstoff Chloro­ phyll ist.
8. Postwertzeichen nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Markierungs­ stoff magnetische Eigenschaften besitzt.
9. Postwertzeichen nach einem der Ansprüche 1-4, da­ durch gekennzeichnet, daß der Markierungs­ stoff aus elektrisch leitfähigen Partikeln besteht oder solche Partikel aufweist.
10. Postwertzeichen nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß das Wertzeichen einer bestimmten Klasse oder eines bestimmten Wertes mit einem die Klasse oder den Wert kennzeichnenden Markierungs­ stoff oder einer Markierungskombination versehen ist.
11. Postwertzeichen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß der Markierungsstoff in Form eines Musters aufge­ bracht ist, das eine die Wertmarke kennzeichnende Codie­ rung darstellt.
12. Postwertzeichen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Markierungsstoff in Form eines Balkencodes aufgebracht ist
13. Postwertzeichen nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Markierungsstoff in Form eines oder mehrerer konzentrischer Ringe aufgebracht ist.
14. Verfahren zur Herstellung eines Postwertzeichens nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf eine die die Herstellung des Wertzeichens be­ reitgestellte bedruckte oder unbedruckte Papierbahn eine Klebstofflösung aufgebracht, auf die noch feuchte Kleb­ stofflösung der Markierungsstoff aufgedruckt wird und die Klebstofflösung anschließend getrocknet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß nach Aufdrucken des Markierungs­ stoffs eine weitere Schicht mit einer Klebstofflösung über den Markierungsstoff aufgebracht wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Markierungsstoff mittels eines Ink-Jet-Druckers aufgedruckt wird.
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