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DE4344552A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Ausstattung von Wertpapieren mit Echtheitsmerkmalen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Ausstattung von Wertpapieren mit Echtheitsmerkmalen

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DE4344552A1
DE4344552A1 DE4344552A DE4344552A DE4344552A1 DE 4344552 A1 DE4344552 A1 DE 4344552A1 DE 4344552 A DE4344552 A DE 4344552A DE 4344552 A DE4344552 A DE 4344552A DE 4344552 A1 DE4344552 A1 DE 4344552A1
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DE4344552A
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Thomas Dr Attenberger
Dieter Stein
Gerhard Dr Stenzel
Wilhelm Dr Ilgmann
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Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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    • B41MPRINTING, DUPLICATING, MARKING, OR COPYING PROCESSES; COLOUR PRINTING
    • B41M3/00Printing processes to produce particular kinds of printed work, e.g. patterns
    • B41M3/14Security printing
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21HPULP COMPOSITIONS; PREPARATION THEREOF NOT COVERED BY SUBCLASSES D21C OR D21D; IMPREGNATING OR COATING OF PAPER; TREATMENT OF FINISHED PAPER NOT COVERED BY CLASS B31 OR SUBCLASS D21G; PAPER NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D21H21/00Non-fibrous material added to the pulp, characterised by its function, form or properties; Paper-impregnating or coating material, characterised by its function, form or properties
    • D21H21/14Non-fibrous material added to the pulp, characterised by its function, form or properties; Paper-impregnating or coating material, characterised by its function, form or properties characterised by function or properties in or on the paper
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ausstattung von Wertpapieren mit Echtheitsmerkmalen, bei dem mindestens ein Merkmalsstoff im Zuge der Papierherstellung auf eine sich bewegende, noch nasse Papierbahn aufgebracht wird, insbesondere eine Papierbahn zur Herstellung von Wert­ papieren.
Wertpapiere im Sinne der Erfindung sind Banknoten, Pässe, Scheckformulare, Aktien, Urkunden, Briefmarken, Flug­ scheine und ähnliches. Die vereinfachende Benennung "Si­ cherheitspapier" oder "Wertpapier" schließt deshalb im folgenden stets Dokumente der genannten Art mit ein.
Derartige Dokumente von hohem Wert müssen in Bezug auf ihre Originalität und Herkunft einwandfrei identifizier­ bar sein, weil ihr Materialwert nur Bruchteile des Han­ delswertes ausmacht. Die Identifizierbarkeit wird u. a. durch besondere, nur für den Echtheitsnachweis verwendete Kennzeichen erreicht. Im Idealfall sind diese Echtheits­ kennzeichen nicht oder nur mit sehr großem Aufwand nach­ ahmbar und nicht verfälschbar. Ihr Vorhandensein in der vorgesehenen Form garantiert deshalb die Echtheit des Si­ cherheitspapiers. Je näher ein Echtheitsmerkmal an das Ideal "nicht verfälschbar" und "nicht nachahmbar" her­ anreicht, um so größer ist sein Wert für die Echtheits­ sicherung.
In der Vergangenheit haben sich besonders diejenigen Echtheitsmerkmale bewährt, die nur während der Herstel­ lung in das Sicherheitspapier eingebracht werden können. Derartige Merkmale sind z. B. Wasserzeichen, Sicherheits­ fäden, chemisch reagierende Zusätze und Melierfasern.
Diese Merkmale eignen sich besonders für die üblicherwei­ se vorgenommene visuelle Echtheitsprüfung von Sicher­ heitspapieren. Obwohl diese Merkmale visuell erkennbar sind, garantieren sie eine hohe Sicherheit, weil das mit diesen Merkmalen ausgestattete Papier nur mit aufwendigen Maschinen hergestellt werden kann, zu denen der Fälscher keinen Zugang hat und deren Kauf oder Nachbau sich für Fälschungszwecke schon wirtschaftlich nicht lohnt.
Neben den visuell durch den Menschen und ohne Hilfsmittel identifizierbaren Merkmalen werden Sicherheitspapiere seit langem auch mit nur durch spezielle Einrichtungen identifizierbaren Merkmalen ausgestattet. Bei dieser Art von Merkmalen hat der Fälscher zusätzlich das Problem, das Merkmal bzw. dessen besondere Eigenschaften zunächst identifizieren zu müssen, wobei die Identifizierung noch erschwert werden kann, wenn man die Merkmale ausschließ­ lich an genau definierten Stellen in das Papier ein­ bringt.
Aus der GB-PS 696 673 ist ein Verfahren zur Herstellung von Wertpapieren bekannt, bei dem Echtheitsmerkmale in Form von Farbmustern im Innern einer Papierbahn dadurch erzeugt werden, daß in die Pulpe einer Ein-Zylinder-Rund­ siebmaschine an einer Stelle, an der die Blattbildung etwa zur Hälfte fortgeschritten ist, ein Farbstoff, Pig­ ment oder eine Tinte in Lösung oder Suspension in das entstehende Faservlies eingespritzt wird. Durch das di­ rekte Einspritzen der Merkmalsstoffe in die Pulpe werden diese jedoch den Strömungen und Wirbeln, die in einer sich drehenden Rundsiebmaschine vorhanden sind, ausge­ setzt. Die daraus resultierende Durchmengung der einge­ brachten Merkmalsstoffe mit der Pulpe führt dazu, daß die Pulpe mit zunehmender Zeit homogen mit dem eingespritzten Farbstoff angereichert bzw. eingefärbt wird, so daß das entstehende Papier schließlich in seiner Gesamtsubstanz eingefärbt bzw. mit Merkmalsstoffen versehen wird.
Aus der GB-PS 643 430 ist weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer Papierbahn bekannt, die mit Wasserzei­ chen versehen ist. Zur Herstellung des möglicherweise farbigen Wasserzeichens wird über der entstehenden Pa­ pierbahn einer Langsiebmaschine ein Endlosmetallband geführt, das sich mit der gleichen Geschwindigkeit wie die entstehende Papierbahn bewegt. Das Metallband ist mit Aussparungen in Form der gewünschten Wasserzeichen ver­ sehen. Durch das diffuse Aufsprühen von Farbstoffen auf die Innenseite des Metallbandes wird das Wasserzeichen nun dadurch erzeugt, daß sich der Farbstoff nur in den Bereichen der Aussparungen auf die Papierbahn nieder­ schlagen kann. Dieses Verfahren ist mit dem Nachteil behaftet, daß zum einen das Aufbringen bestimmter Formen nur durch Schablonen erfolgen kann und zum anderen die Farbstoffe mit Hilfe von Lösungsmitteln der feuchten Papierbahn zugeführt werden, so daß die Papierbahn an diesen Stellen zusätzlich angefeuchtet wird. Gerade je­ doch die Wasserführung, d. h. die Zu- oder Abgabe von Flüssigkeit kann die Eigenschaften des Papiers maßgeblich stören. Die lokale Zugabe von Flüssigkeit verändert die Papierkonsistenz in diesen Bereichen, so daß der Ort der Merkmalsaufbringung erkannt werden kann. Für geringe Merkmalskonzentrationen kann außerdem beim Aufbringen des Merkmals auf das Papier mit Hilfe einer Flüssigkeit als Träger nicht gewährleistet werden, daß der Merkmalsstoff in der erforderlichen homogenen Verteilung aufgebracht wird. Darüber hinaus besteht beim Aufbringen der Farb­ stoffe mit flüssigen Trägermedien die Gefahr, daß, be­ dingt durch einen zu hohen Strahldruck, die Faserstruktur der Papierbahn sichtbar verändert wird.
Aus der DE-PS 29 05 441 ist schließlich ein Verfahren bekannt, bei dem Merkmale, wie etwa Farbstoffe oder Che­ mikalien plaziert in das Innere einer Papierbahn einge­ bracht werden. Hierzu wird in einem ersten Schritt eine erste Papierbahn hergestellt und der Merkmalstoff, in Flüssigkeit gelöst, mit Hilfe eines Tintenstrahldruckers auf eine der Oberflächen dieser Papierbahn aufgebracht. In einem zweiten Verfahrensschritt wird die mit dem Merk­ malstoff beaufschlagte Seite dieser ersten Papierbahn mit einer zweiten, separat hergestellten Papierbahn abge­ deckt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Wertpapier sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zu dessen Herstellung vorzuschlagen, bei dem Merkmalsstoffe in definierter Form und Konzentration örtlich begrenzt eingebracht werden können, ohne daß die Faserstruktur des Papiers sichtbar verändert wird.
Die Aufgabe wird durch die in den nebengeordneten An­ sprüchen angegebenen Merkmale gelöst.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, daß in einem ersten Verfahrensschritt ein in Pulverform vorlie­ gender Merkmalsstoff mit einem Gas derart vermischt wird, daß sich die Merkmalspartikel trennen und in definierter homogener Konzentration im Gas vorliegen und gehalten werden. In einem zweiten Verfahrensschritt wird die noch nasse Papierbahn mit dem Gemisch über eine Düse derart beaufschlagt, daß die Merkmalspartikel im freien Gas­ strahl mit relativ scharf begrenzten Streukegel auf das Wertpapier auftreffen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es erstmals mög­ lich, eine Papierbahn entlang einer oder mehrerer Spuren mit einem Merkmalsstoff zu versehen, der über große Pro­ duktionschargen auch bei sehr geringer Konzentration in homogener Verteilung im Papier vorliegt. Darüber hinaus gewährleistet das Verfahren, daß an der fertigen Papier­ bahn keinerlei Veränderungen in der Papierstruktur sicht­ bar sind.
Wesentlich für diesen Erfolg ist die Verwendung eines pulverigen Merkmalstoffes, der in einem Gas auch in sehr geringer Konzentration in homogener Verteilung gehalten werden kann und der über mindestens eine in einem be­ stimmten Abstand zur Papierbahn positionierte Düse auf die nasse Bahn übertragen wird. Für den Abstand der Düse zur Papierbahn lassen sich zwei Grenzen definieren, die nicht unter- bzw. überschritten werden sollten. Der Mini­ malabstand der Düse zur Papierbahn ist so groß zu wählen, daß die Papierbahn auch bei Schwankungen senkrecht zur Transportrichtung die Düse nicht berührt. Der maximale Abstand ist von verschiedenen Parametern abhängig, unter anderem von der Austrittsgeschwindigkeit des Gas-/Merk­ malgemisches aus der Düse, sowie von der Größe, Form und dem Gewicht der einzelnen Partikel. Bei vorgegebenen Parametern wird der Abstand so gewählt, daß die Papier­ bahn mit einem gerichteten Partikelstrom beaufschlagt wird, wobei die Partikel mit geringer Geschwindigkeit auf die Papierbahn auftreffen.
Für die Konzentration des Merkmals im Papier gehen als einstellbare Parameter neben der Merkmalskonzentration der zeitliche Durchsatz durch die Düse, die durchschnitt­ liche Partikelgröße, die durchschnittliche Faserlänge des Papiers, der Ort des Einbringens bzw. der Wassergehalt der Papierbahn sowie die Geschwindigkeit der laufenden Papierbahn ein.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es auch möglich, Zeichen und Muster ohne die Verwendung von Schablonen mit relativ scharfen Konturen auf eine Papierbahn aufzu­ bringen.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und Inhalt der Beschreibung anhand der Figuren.
Darin zeigen
Fig. 1 die schematische Darstellung einer Rund­ siebpapiermaschine zur Herstellung eines Sicherheitspapiers,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Fig. 1 im Bereich einer Düse,
Fig. 3 die schematische Darstellung einer Vor­ richtung zur Erzeugung eines homogenen Luft-/Pulvergemisches und
Fig. 4 den schematisierten Ablauf zum Einbringen der Merkmalsstoffe in ein Sicherheitspa­ pier.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Rundsiebpapiermaschine, wie sie zur Herstellung von Sicherheitspapieren typischerwei­ se verwendet wird. In der Papiermaschine 1 wird auf dem Rundsieb 2 eine Papierbahn 3 gebildet, die von einem Abnahmefilz 6 abgenommen und wegtransportiert wird. Das Gas-/Merkmalsgemisch wird in einer Einheit 4, auf die später noch genauer eingegangen wird, erzeugt und über ein Rohrsystem 8, ein Verteil- und Ansteuerungssystem 5 zu den Düsen 7 geführt. Aus den Düsen tritt das Gemisch mit hoher Geschwindigkeit aus, wodurch der Merkmalsstoff auf die an dieser Stelle noch nasse Papierbahn gelangt. Die genannten Komponenten und insbesondere die Düsen können an unterschiedlichen Stellen im Produktionsprozeß installiert werden. Die stark schematisierte Anordnung in der Fig. 1 stellt lediglich ein Beispiel dar.
Die Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt aus der Fig. 1 im Be­ reich der Düsenöffnung. Der Abstand A der von der Düsenöffnung zur Papierbahn eingehalten werden sollte, wird dabei wesentlich durch die Austrittsgeschwindigkeit des Gases und der Form und Größe des Merkmalstoffes be­ stimmt. Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, daß der Abstand mindestens so groß gewählt wird, daß eine Beschä­ digung der Papierbahn durch das ausströmende Gas-/Merk­ malsgemisch ausgeschlossen wird. Bei einer Austrittsge­ schwindigkeit zwischen 100 und 300 m/s und einer Parti­ kelgröße zwischen 0,1 und 20 µm ist für den Abstand A ein Wert zwischen 1 und 5 cm einzustellen. Neben der Einhal­ tung dieses Maximal-Abstandes ist darüber hinaus zu be­ rücksichtigen, daß der Abstand wenigstens so groß sein muß, daß eine evtl. an dieser Stelle vorhandene Bewegung der Papierbahn senkrecht zur Transportrichtung nicht zum Kontakt der Bahn mit der Düse führt, die dabei leicht verstopfen könnte.
Während das ausströmende Gas an der Papierbahn abgeleitet wird, ohne diese zu beeinträchtigen, kann in Abhängigkeit von der Länge und Art der Fasern 10 und des Durchmessers der aufgebrachten Merkmalsstoffe 9 ein mehr oder weniger großer Teil der Merkmalsstoffe schwach in das Innere der feuchten Papierbahn eindringen. Ein zweiter Teil verbin­ det sich dagegen - wahrscheinlich bedingt durch Ad­ häsionskräfte - fest mit der Oberfläche der Papierbahn. Durch die nachfolgenden Verfahrensschritte werden diese beiden Anteile der Merkmalsstoffe nicht mehr vom Papier entfernt. Bedingt durch die Größenverteilung der aufge­ brachten Merkmalsstoffe existiert jedoch auch ein dritter Anteil an Merkmalsstoffen, der nur lose an der Oberfläche der Papierbahn haftet, von wo er durch nachfolgende Pro­ duktionsschritte in der Papierherstellung entfernt wird.
Als Merkmalsstoffe eignen sich alle Materialien, die sich in Pulverform herstellen lassen und visuell oder maschi­ nell erkennbar sind, also einen physikalisch meßbaren oder nachweisbaren Effekt aufweisen. Neben Farbstoffen kommen dabei insbesondere solche Stoffe in Frage, die fluoreszierende, magnetische oder elektrische Eigenschaf­ ten bzw. eine Kombination dieser Eigenschaften aufweisen.
Die Einheit 4, mit deren Hilfe das Gas-/Merkmalsgemisch erzeugt wird, kann beispielsweise in einem sog. Wirbel­ bett-Generator bestehen, der in Fig. 3 schematisch darge­ stellt ist. Die grundsätzliche Funktionsweise eines Wir­ belbett-Generators ist z. B. in der US-PS 3,997,433 be­ schrieben. In einem Vorratsbehälter 14 befindet sich ein Reservoir des Merkmalspulvers 15. Durch eine teildurch­ lässige Wand 16 getrennt, liegt in einer sog. Aerosol­ kammer 18 das Grobgut 19, das bevorzugt aus kugelförmigen Teilchen besteht, deren Größe so gewählt ist, daß sie weder die vorhandene Spalte der Wand 16 noch der Wand 17 durchdringen können. Über eine Fördereinrichtung 20, die beispielsweise als Ketten- oder Schneckenförderanlage ausgeführt sein kann, wird der Merkmalsstoff dem Grobgut in geringen Dosierungen ständig zugeführt. Über die luft­ durchlässige Wand 17 wird der Aerosolkammer ein Gasstrom 21 eines inerten Gases zugeführt, so daß zum einen Agglomerate der Merkmalsstoffe am Grobgut aufgerieben und zerkleinert und zum anderen die zerkleinerten Merkmals­ stoffe durch den Gasstrom in das Rohrsystem 8 geleitet werden.
Das Grobgut wird dabei so gewählt, daß es durch den ange­ legten Luftstrom 21 wegen seines Eigengewichtes nicht in das Rohrsystem 8 gelangen kann. Der Merkmalsstoff hin­ gegen wird von dem Luftstrom nach oben gerissen und ver­ läßt den Wirbelbett-Generator mit dem Gas in homogener Verteilung und vorgegebener Konzentration. Als Parameter für die Einstellung der Konzentration des Merkmalstoffes im Gas stehen neben dem Luftdruck des Luftstroms 21 auch die Förderleistung des Ketten- oder Schneckenförderers zur Verfügung. In der Einheit 4 lassen sich typischerwei­ se Konzentrationen der Merkmalspartikel im Gas von 5 bis 175 mg/m³ erzeugen. Für das Einbringen von Merkmalsstof­ fen in Papier hat es sich als günstig erwiesen, wenn für das Grobgut ein Material Verwendung findet, das praktisch keinen Abrieb zeigt, so daß mit den Merkmalsstoffen keine Fremdpartikel in das Papier eingebracht werden. Dieses Problem kann jedoch auch dadurch gelöst werden, daß das Grobgut aus dem gleichen Material gewählt wird, aus dem der Merkmalsstoff besteht, sich also lediglich in der Korngröße von dem einzubringenden Merkmalsstoff unter­ scheidet. Es hat sich auch gezeigt, daß als Grobgut auch solche Stoffe Verwendung finden können, die der Pulpe bereits bei ihrer Produktion zugesetzt werden, wie etwa kristalline Weißmacher. Bei der Auswahl des Grobguts ist jedoch immer darauf zu achten, daß solche Stoffe verwen­ det werden, die mindestens die gleiche Härte wie die Merkmalsstoffe aufweisen, damit es in der Lage ist, das Merkmalspulver zu zerkleinern. Für den Gasstrom bieten sich Gase an, die in Bezug auf das Merkmalspulver und die Reibeteilchen inert sind, d. h. mit diesen keine chemi­ sche Reaktion eingehen. Insbesondere kommen dabei Stick­ stoff, Argon und Luft in Frage.
Zum Aufbringen des Merkmalspulvers in einer besonderen Form auf die Papierbahn kann es günstig sein, die Düse 7 durch eine Mehrzahl von Düsen zu ersetzen. Außerdem kann hierbei eine Vorrichtung angebracht werden, die es ermö­ glicht, einzelne Düsen gezielt anzusteuern, so daß zum einen durch die Anzahl der Düsen und zum andern durch die Möglichkeit, jede Düse einzeln anzusteuern, d. h. zu öffnen oder zu schließen, eine Möglichkeit gegeben ist, auf die Papierbahn den Merkmalsstoff in Form einer Codie­ rung aufzubringen.
In Fig. 4 ist der Verfahrensablauf schematisch darge­ stellt. Aus einem Vorratsbehälter 30 gelangt der Merk­ malsstoff in einen Homogenisierer 4, der feine Merk­ malspartikel erzeugt und diese mit einem Gas in der ge­ wünschten, einstellbaren Konzentration einmischt. Das homogene Gemisch gelangt über einen Verteiler 5 an ein oder mehrere Düsen 33, wobei auch eine Steuereinheit vorhanden sein kann, die die Öffnung der Düsen einzeln oder auch in Gruppen anzusteuern vermag. Mit Hilfe einer Meßeinheit 35, welche die tatsächliche Konzentration des Merkmalsstoffes im Gas oder einer anderen hierfür rele­ vanten Größe erfaßt, ist es möglich, ein Regelsignal zu erzeugen, aufgrund dessen eine Steuereinheit 36 die Zufü­ hrung des Merkmalsstoffs aus dem Vorratsbehälter oder direkt die veränderbaren Parameter des Homogenisierer beeinflußt, so daß Abweichungen von der eingestellten Gas-/Merkmalskonzentration ausgeglichen werden können. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die Konzentration an verschiedenen Stellen gemessen werden, wie z. B. im Homo­ genisierer, am Düsenausgang oder im Verteiler.
Die Zuführung des homogenen Gas-/Merkmalsgemisches er­ folgt dann gegebenenfalls über einen Verteiler und unter Einfluß einer Düsensteuerung an eine oder mehrere Düsen, aus denen die Merkmalspartikel zusammen mit dem Gasstrom unter hoher Geschwindigkeit austreten. Bei den üblicher­ weise verwendeten Düsengeometrien liegt die Austritts­ geschwindigkeit der Merkmalspartikel unter der des Gases. Für die Merkmalspartikel reduziert sie sich bis zum Auf­ treffen auf die Bahn auf nahezu 0, so daß eine Beschä­ digung der Bahn ausgeschlossen und dennoch ein eng be­ grenztes Auftreffgebiet gewährleistet ist.
Nachdem der Merkmalsstoff auf die Papierbahn aufgebracht ist, wird die Bahn der üblichen Weiterbehandlung, wie z. B. Leimen, Trocknen oder Gautschen, unterzogen. Durch dieses Nachbehandlungsverfahren wird zum einen die Qua­ lität des Wertpapieres erhöht. Zum anderen werden aber auch diejenigen Merkmalspartikel von der Bahn entfernt, die nur schwach auf ihr haften. Nach dem Leimen sind die Merkmalsstoffe endgültig in ihrer Lage fixiert und als definiert aufgebrachte Partikel auf ihre jeweiligen phy­ sikalischen Eigenschaften hin prüfbar.

Claims (16)

1. Verfahren zur Ausstattung von Wertpapieren mit Echt­ heitsmerkmalen, bei dem mindesten ein Merkmalsstoff im Zuge der Papierherstellung auf eine sich bewegende, noch nasse Papierbahn aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein homogenes Gemisch aus einem in Pulverform vorliegenden Merkmalsstoff und einem Gas in definierter Konzentration hergestellt wird und daß dieses Gemisch aus wenigstens einer, in einem vorgegebenen Abstand zu Papierbahn angeordneten Düse mit hoher Geschwindigkeit austritt und der Merkmalsstoff auf die laufende Papierbahn übertragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Düse zur Papierbahn mindestens so groß gewählt wird, daß die laufende Papierbahn die Düse nicht berührt, jedoch höchstens so groß ist, daß der Merkmalsstoff in einem gerichteten Partikelstrom mit geringer Geschwindigkeit auf die laufende Papierbahn auf­ trifft.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendungen von Partikeln mit einem mittleren Durchmesser von 0,1 bis 20 µm und einer Austrittsgeschwindigkeit des Gas-/Merkmalsgemisches aus der Düse zwischen 100 und 300 m/s der Abstand zwischen 1 und 5 cm liegt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Gas Stickstoff, Argon oder Luft verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Pulver im Gas in einer Konzen­ tration von 5 bis 175 mg/m³ vorliegt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Merkmalsstoff mit Hilfe mehrerer Düsen aufgebracht wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsen so angeordnet sind, daß der Merkmalsstoff in Form einer Codierung aufgebracht wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gemisch mit Hilfe eines Wirbel­ betts erzeugt wird.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach An­ spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung enthält:
eine Einrichtung zur Erzeugung eines homogenen Gemi­ sches aus Merkmalspartikeln und einem Gas mit definier­ ter Konzentration des Merkmalsstoffes in dem Gas,
mindestens eine Düse, aus der das Gemisch unter Druck austritt,
eine Einrichtung zur Erzeugung des Drucks an den Düsen,
eine Zuführeinrichtung zum Zuführen des Gemisches zu den Düsen.
10. Eine Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Erzeu­ gung des Gemisches ein Wirbelbett-Generator ist.
11. Eine Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobgut im Wirbelbett- Generator aus einem Material besteht, daß bei der Herstel­ lung des Papiers bereits zugegeben wird.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobgut aus dem gleichen Materi­ al besteht wie das Merkmalspulver.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches unter Druck betrieben werden kann.
14. Wertpapier mit lokal definiert eingebrachten Merkmals­ stoffen, die im Kontrast zu ihrer Umgebung visuell und/oder maschinell identifizierbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Wertpapier mit dem Verfahren nach Anspruch 1 mit dem Merkmalsstoff ausgestaltet wird.
15. Wertpapier nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die eingebrachten Stoffe Farbstoffe, Fluoreszenzstoffe, magnetische und/oder elektrisch leit­ fähige Materialien sind.
16. Wertpapier nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Partikel so eingebracht werden, daß sie Zeichen oder Muster, insbesondere Codierungen bilden.
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