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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum automatischen Zuführen
und Abgeben von Papierblättern für einen Bürodruckermit einem Papierzuführteil,
welcher mit einem Papierstapzlbehältnis, welches dazu verwendet wird, einzelne Papierblätter
zu stapeln, welche aus einer Ebene aufwärtsgerichtet schräg liegen, und mit einem
Trennmechanismus ausgestattet ist, welcher dazu verwendet wird, ein oberstes Papierblatt
einem Druckteil einzeln zuzuführen, wobei gestapelte Blätter getrennt werden, die
von dem Stapelbehältnis zugeführt worden sind. Außer dem Papierzuführteil betrifft
die Erfindung eine Einrichtung zum automatischen Zuführen und Abgeben von Papierblättern
für einen Bürodrucker1 mit einem Papierabgabeteil, welches selektiv ein bedrucktes
Papierblatt an eine einer Anzahl (Speicher-)Ablagen liefert.
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Es sind bereits Einrichtungen zum automatischen Zuführen und Abgeben
von Papierblättern in einem Bürodrucker bekannt, welcher vorgegebene Information
auf Papierblätter druckt, um die Papierblätter automatisch zuzuführen und abzugeben.
Ein Mechanismus zum Trennen oder Abnehmen des obersten Blattes in einem Papierzuführteil
in dieser Art Einrichtung zum Zuführen und Abgeben von Papierblättern ist vorgesehen,
um zu verhindern, was als ein lästiges Zuführen bezeichnet wird,wobei dann zwei
oder mehr Papierblätter gleichzeitig dem Druckteil in einem Bürodrucker zugeführt
werden.
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Ein bekannter Mechanismus zum Trennen und Abheben des obersten Blattes
weist ein Paar Trennklauen auf, welche in Kontakt mit den Endecken von Papierblättern
kommen, welche
auf einem Papierstapelbehältnis gestapelt sind; diese
Einrichtung weist folgende Nachteile auf: Obwohl, wenn die Dicke von verwendeten
Papierblättern konstant ist, die Einrichtung beim Trennen und Abheben verhältnismäßig
gut arbeitet, wird diese Trennbarkeit nicht erwartet, wenn die Dicke von Papierblättern
unterschiedlich ist. Mit anderen Worten, aufgrund einer vorher ausgewählten Form
von Trennklauen, um eine bestimmte Dicke einzelner Papierblätter zu trennen, können
nur Papierblätter vorgegebener Dicke getrennt werden; jedoch bei einer gewissen
Änderung in der Dicke einzelner Papierblätter verschlechtert sich die Trennbarkeit
der Papierblätter sehr schnell. Ferner ergeben sich auch bei dem herkömmlichen Mechanismus,
welcher Trennklauen aufweist, um das oberste Blatt zu trennen und abzuheben, Schwierigkeiten,
wenn besonders schwere bzw.
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dicke Papierblätter richtig und einwandfrei getrennt werden sollen,
beispielsweise Umschläge aus dickem Papier, um ein Vielfachzuführen zu verhindern.
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Außerdem ist es auch bekannt, daß zwei Papier(Speicher-)Ablagen in
Papierabgabebereichen dieser Art Einrichtungen zum automatischen Zuführen und Abgeben
von Papierblättern vorgesehen sind, um bedruckte Papierblätter an eine von zwei
Ablagen abzugeben; beim Stand der Technik war jedoch eine schwierige Operation erforderlich,
um einen geeigneten Abgabeteil auszuwählen, um Papierblätter unterschiedlicher Dicke,
wenn sich die Dicke ändert, abzugeben.
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Gemäß der Erfindung soll daher eine Einrichtung zum automatischen
Zuführen und Abgeben von Papierblättern für einen Bürodrucker geschaffen werden,
bei welcher die Nachteile der herkömmlichen Einrichtungen mit Trennklauen beseitigt
sind, so daß sieimmun istgegenüber unterschiedlichen Dicken einzelner Papierblätter,und
daß mit ihr ebenso gut in vernünftiger Art und Weise schwerere Papierblätter getrennt
werden können. Ferner soll gemäß d Erfindung eine leichte und zuverlässige Einrichtung
zum Auswählen
einer gewünschten Abgaberichtung geschaffen werden,
um einzelne Papierblätter an eine von zwei Ablagen abzugeben.
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Gemäß der Erfindung ist dies bei einer Einrichtung zum automatischen
Zuführen und Abgeben von Papierblättern für einen Bürodrucker durch den Gegenstand
des Anspruchs 1 erreicht. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in dem
Unteranspruch angegeben.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig.1 eine perspektivische Teilansicht einer Einrichtung zum automatischen Zuführen
und Abgeben von Papierblättern, wobei nur ein Teil der Elemente dargestellt ist;
Fig.2 einen Teil einer Schnittansicht dieser Einrichtung; Fig.3 eine in Einzelteile
aufgelöste perspektivische Ansicht einer Zwischenandrückplatte, von der Rückseite
her gesehen; Fig.4 eine in Einzelteile aufgelöste perspektivische Ansicht,in welcher
gezeigt ist, wie das linke Führungsteil angebracht ist; Fig.5 im Schnitt eine Teilansicht
der Fig.4 in eingebautem Zustand; Fig.6 eine teilweise vergrößerte Ansicht der Fig.2;
Fig.7 eine Ansicht der Fig.1, von der linken Seite her gesehen, wobei die Abdeckung
entfernt ist;
Fig.8 eine Teildarstellung von Fig.7 während des Betriebs;
Fig.9 eine teilweise in Einzelteile aufgelöste Teildraufsicht; Fig.10 eine Schnittdarstellung
eines Ritzels; Fig.11 eine Schnittdarstellung, in welcher der Betriebszustand einer
Andrückplatte wiedergegeben ist; Fig.12 und 13 Schnittdarstellungen von anderen
Ausführungsformen einer Andrückplatte gemäß der Erfindung; Fig.14 und 15 Vorderansichten,
in welchen die Wirkungsweise der Andrückplatte gezeigt ist; Fig.16 eine perspektivische
Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Andrückplatte; Fig.17 eine Teildraufsicht
auf die Einrichtung zum automatischen Zuführen und Abgeben von Papierblättern; Fig.18
eine perspektivische Darstellung, in welcher ein Nachteil der herkömmlichen Einrichtungen
wiedergegeben ist; Fig.19 und 20 Teilansichten, aus welchen die Nachteile der herkömmlichen
Einrichtungen zu ersehen sind; Fig.21 eine perspektivische Teilansicht, in welcher
dargestellt ist, wie ein Gleitteil untergebracht ist;
Fig.22 eine
Teildarstellung, in welcher der Papiertrennmechanismus von links unter der Fig.2
diagonal wiedergegeben ist; Fig.23 eine perspektivische Darstellung einer Papierzuführ-Führungsplatte;
Fig.24 eine Teilansicht der Fig.23; Fig.25 und 26 Darstellungen anderer Ausführungsformen;
Fig.27 eine Darstellung von Nachteilen des Standes der Technik; Fig.28 eine Draufsicht
auf Papierabgaberollen; Fig.29 eine Schnittdarstellung eines schaltenden Führungsteils;
Fig.30 eine Draufsicht auf eine elastische dünne Platte; Fig.31 eine schematische
Darstellung, in welcher gezeigt ist, wie die elastische dünne Platte eingebaut ist;
Fig.32 und 33 zur Erläuterung Darstellungen, in welchen Beispiele weiterer elastischer
dünner Platten wiedergegeben sind; Fig.34 eine Schnittansicht eines Papierblattes;
Fig.35 eine perspektivische Darstellung eines Antriebssystems; Fig.36 eine Draufsicht
auf eine weitere Ausführungsform eines Paars von Papierabgaberollen gemäß
der
Erfindung; Fig.37 eine perspektivische Darstellung einer ersten Papierspeicherablage;
Fig.38 eine Darstellung, wie diese Einrichtung zu tragen ist; Fig.39 eine perspektivische
Ansicht einer zweiten Papierablage; Fig.40 eine Schnittansicht entlang einer Linie
X-X in Fig.39; Fig.41 eine perspektivische Darstellung der ersten Papierablage;
Fig.42 eine Darstellung, wie eine automatische Panierzuführeinrichtung zu haltern
ist; Fig.43 eine in Einzelteile aufgelöste perspektivische Darstellung einer Kupplungseinrichtung;
Fig.44 eine Seitenansicht der Kupplungseinrichtung; Fig.45 und 46 zur Erläuterung
Darstellungen, aus welchen die Arbeitsweise der Kupplungseinrichtung zu ersehen
ist; Fig.47 eine Teilansicht von vorne, in welcher wiedergegeben ist, wie die automatische
Papierzuführeinrichtung zu haltern ist; Fig.48 eine Umrißseitenansicht, in welcher
dargestellt ist, wie die übrigen Teile außer dem Papierzuführteil zu haltern sind;
Fig.49
eine in Einzelteile aufgelöste perspektivische Darstellung des Seitenteils der automatischen
Papierzuführeinrichtung; Fig.50 und 51 perspektivische Ansichten weiterer Ausführungsformen
der Papierzuführeinrichtung gemäß der Erfindung; Fig.52 eine Seitenansicht der Fig.50;
Fig.53 im Schnitt einen Seitenteil, anhand welchem eine zusätzliche Ausführungsform
der Papier zuführeinrichtung gemäß der Erfindung erläutert wird; Fig.54 eine Draufsicht
auf Fig.53, und Fig.55 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform gemäß der
Erfindung.
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Anhand der anliegenden Zeichnungen werden im einzelnen verschiedene
Ausführungsformen gemäß der Erfindung beschrieben. Eine automatische Papierzuführeinrichtung
gemäß der Erfindung kann für einen Büroaufschlagdrucker, wie einen Schrifttypendrucker
oder einen Punktdrucker, für einen nicht aufschlagenden Drucker, wie einen Thermodrukker
und für andere Arten von Druck- oder Kopiergeräten verwendet werden. In den Zeichnungen
ist eine automatische Papierzuführung dargestellt, die beispielsweise an einem Schrifttypendrucker
installiert ist.
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Eine in Fig.1 und 2 dargestellte automatische Papierzuführeinrichtung
1 ist in einen Papierzuführteil 10 und einen Papierabgabeteil 800 aufgeteilt und
ist herausnehmbar an der Oberseite eines Bürodruckers 2 angebracht, dessen Außenkontur
durch eine strichpunktierte Doppel linie in Fig.2 angedeutet ist. Der Papierzuführteil
10 der Papierzu-
führeinrichtung 1 weist erste und zweite Papierstapelbehältnisse
4 und 4a auf, in welchen vor einem Drucken Papierblätter 3 und 3a aufwärts gerichtet
schräg liegend gestapelt sind. Das erste Stapelbehältnis 4 ist vor dem zweiten Stapelbehältnis
4a, d.h. auf der linken Seite in Fig.2 angeordnet. Wie vorstehend ausgeführt, ist
durch ein Stapeln einzelner Blätter 3 und 3a in einer aufwärts gerichteten Schräglage
und nicht in einer Ebene eine kompakte Ausführung der Papierzuführeinrichtung 1
geschaffen.
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Das Blatt Papier, das aus dem ersten Behältnis 4 zugeführt worden
ist, wird in einen Bürodrucker 2 so befördert, wie in Fig.2 durch einen Pfeil A
dargestellt ist; hierbei wird es um eine Walze 5 in dem Bürodrucker 2 herumgelegt,
und mit Hilfe der Walze 4, die sich in einer Pfeilrichtung B dreht weiterbefördert.
Zuführrollen 6 und 6a sind auf verschiedenen Seiten der Walze 5 angeordnet, um so
mit Hilfe der Walze 5 ein Papierblatt zu befördern. Eine Führungsplatte 7 für die
Papierblätter ist um die Walze 5 vorgesehen, und die Führungsplatte 7 sowie die
Zuführrollen 6 und 6a sind ähnlich wie die Walze 5 auf der Seite des Druckers angebracht.
Wenn beispielsweise eine Einziehvorrichtung mit dem Drucker 2 verbunden ist, um
Papierblätter statt mittels der automatischen Blattzuführeinrichtung 1 zuzuführen,
werden die Zuführrollen 6 und 6a in einer solchen Richtung bewegt, daß die Blätter
von der Walze 5 weggeschafft werden. Wenn das Papierblatt 3 einen in Fig.2 dargestellten
Druckteil 8 erreicht, schlägt ein (nicht dargestellter) Hammer in dem Drucker über
eine Type und ein Farbband gegen das Papierblatt 3, um so vorgegebene Information
auf das Papierblatt zu drucken. Nach Beendigung des Druckens wird das Papierblatt
aufgrund der Vorschubwirkung der Walze 5 sowie der Zuführrollen 6 und 6a von der
Walze 5 wegbefördert und schließlich durch ein Paar Abgaberollen 13 und 14 in dem
Abgabeteil 800, welcher in der automatischen Papierzuführeinrichtung 1 vorgesehen
und später noch im einzelnen erläutert wird, wahl-
weise entweder
der ersten Abgabeablage 15 oder der zweiten Abgabeablage 16 zugeführt. Eine zusätzliche
Gegenplatte 17 ist herausnehmbar an der zweiten Ablage 16 gehaltert und hilft, längere
Papierblätter zu stapeln, ohne daß sie sich stark durchbiegen.
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Ein Papierblatt 3a, welches von dem zweiten Papierstapelbehältnis
4a zuzuführen ist, wird in einer Pfeilrichtung D befördert, und nachdem es in dem
Druckteil so wie das Papierblatt 3 bedruckt ist, was vorstehend erläutert worden
ist, wird es entweder der Papierablage 15 oder 16 zugeführt. Der Grund, warum zwei
Papierstapelbehältnisse 4 und 4a vorgesehen sind, ist hauptsächlich darin zu sehen,
daß unterschiedlich breite Papierblätter oder verschiedene Arten von Papierblättern
beispielsweise für den normalen Gebrauch oder für Umschläge, selektiv dem Druckteil
zugeführt werden können.
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Die Kontur des Papierblattflusses ist vorstehend dargestellt worden,
und nunmehr werden Einzelheiten jedes Teils der Einrichtung zum automatischen Zuführen
und Abgeben von Papierblättern im einzelnen erläutert: Zuerst wird das Papierstapelbehältnis
erläutert. Bis jetzt sind Kassetten, in welchen Papierblätter vorher geladen worden
sind, für diese Art Papierstapelmechanismus verwendet worden, und Papierblätter
in dieser Kassette werden einzeln nacheinander zugeführt, wobei diese Kassette in
eine Papierzuführeinrichtung geladen worden ist. Wenn in diesem Fall unterschiedlich
breite (die Länge in der vertikalen Richtung auf der Blattoberfläche der Fig.2)
Papierblätter bedruckt werden sollen, müssen zuerst eine Anzahl Kassetten vorbereitet
werden, welche jeweils mit entsprechend breiten Papierblättern geladen sind, und
sank muß eine entsprechende Kassette, welche die zuerst gewünschte Breite von Papierblättern
enthält, an der Papierzuführeinrichtung angebracht werden, damit sie bedruckt werden
können. Wenn dann eine andere Breite von Papierblättern be-
druckt
werden soll, muß eine andere passende Kassette (welche die gewünschte Breite der
Papierblätter enthält) anstelle der vorher geladenen Kassette in die Papierzuführeinrichtung
eingesetzt werden. Ein solcher Vorgang, nämlich jedesmal die richtige Kassette auszuwählen
und einzusetzen, ist nicht nur eine lästige Arbeit, sondern vorher müssen auch Kassetten
verschiedener Größe vorbereitet werden.
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Im Unterschied hierzu müssen bei dem Papierstapelbehältnis, wie es
in Fig.1 und 2 dargestellt ist, nur Papierblätter und nicht eine Kassette geladen
werden und es sind zwei verschiebbare Führungsteile 18 und 118 vorgesehen, durch
die beide Seitenkanten von Papierblättern entsprechend einer vorgegebenen Breite
geführt werden, selbst wenn sich die Breiten von Papierblättern beim Drucken ändern.
Da Papierblätter von den Papierstapelbehältnissen 4 und 4a durch Zuführrollen 20
und 20a zugeführt werden, sind, wie später noch im einzelnen beschrieben wird, zwei
Satz von jeweils drei Andrückplatten21, 22, 121, 21a, 22a und 121a jeweils an den
Behältnissen 4 und 4a vorgesehen, um gestapelte Papierblätter gegen die Rollen zu
drücken.
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Das erste Papierstapelbehältnis 4 ist mit einer Trägerplatte 26 versehen,
welche fest an die beiden Seitenplatten 24 und 25 der Papierzuführeinrichtung geschraubt
ist; eine Stützplatte 27 ist fest an der Trägerplatte 26 angebracht.
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Wie in Fig.3 dargestellt, ist eine Öffnung 28 in der Stützplatte 27
vorgesehen, und eine abgestufte Endplatte 29 einer Andrückplatte 22 (welche nachstehend
als "zentrale Andrückplatte" bezeichnet wird) ist herausnehmbar und lose in die
Öffnung 28 eingesetzt. Ein Paar Ansätze 30 steht von dem unteren Ende der zentralen
Andrückplatte 22 vor, und in den Ausnehmungen dieser Ansätze 30 ist drehbar eine
Andrückwelle 31 eingesetzt, welche von den Seitenplatten 24 und 25 gehalten ist,
wie später noch beschrieben wird. Die Ansätze 30 sind aus Kunstharz einstückig mit
der
zentralen Andrückplatte 22 hergestellt; größere Öffnungen an den Ausnehmungen infolge
der elastischen Verformung der Ansätze 30 erlauben es, daß die zentrale Andrückplatte
22 von der Welle 31 abzunehmen. An der Welle 31 sind zwei Halteringe 32 befestigt,
welche beide Seiten der Andrückplatte 22 halten, um dadurch zu verhindern, daß die
Platte 22 in Querrichtung gleitet.
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An beiden Seiten der Andrückplatte 22 sind Führungsteile 18 und 118
angeordnet, durch welche beide Seitenkanten von Papierblättern geführt werden. Wie
in Fig.4 und 5 dargestellt, weist das Führungsteil 18, das auf der linken Seite
angeordnet ist, wenn von vorne auf die Papierzuführeinrichtung gesehen wird (somit
das linke Führungsteil) eine Papierhalte-Seitenplatte 33 (welche gegen die linke
Seitenkante von Papierblättern drückt) und eine Grundplatte 34 auf, von welcher
an deren oberen Ende auf der Rückseite zwei Flansche 35 und 39 vorstehen. An der
Trägerplatte 26 ist ein Ansatz 36 (in Richtung der Rückseite, d.h.
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auf der rechten Seite von Fig.2 und 5) in der Querrichtung W (in der
vertikalen Richtung zu der Papieroberfläche der Fig.2) ausgebildet, und ein oberer
Flansch 37 (der den Ansatz 36 bildet) ist zwischen den beiden vorstehenden Flanschen
des Führungsteils 18 festgelegt. Ein Zusatzteil 38, das einen Abschnitt ähnlich
dem eines U-Eisens aufweist, ist so angebracht, daß es den Ansatz 36 abdeckt, und
das obere Ende des Zusatzteils ist mittels einer Maschinenschraube an der Unterseite
einer der vorstehenden Flansche 35 befestigt. An der Oberseite des unteren Teils
des Zusatzteils 38 ist ein Ende einer Blattfeder 40 befestigt, deren anderes Ende
gegen die Unterseite 41 des Ansatzes der Trägerplatte 26 drückt. Aufgrund dieser
Konstruktion paßt das Führungsteil 18 über das Zusatzteil 38 und die Blattfeder
40 in die Trägerplatte 26 und das Führungsteil 18 kann in Querrichtung (in der Breitenrichtung
W von Papierblättern) gleiten, während es durch den Ansatz 36 der Platte 26 geführt
wird.
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Auf der Grundplatte 34 des linken Führungsteils ist, wie in Fig.1,
4 und 5 dargestellt die linke Andrückplatte 21 angeordnet, und ein Zapfen 42, der
an der oberen Seite der Platte vorsteht, sitzt lose in einem Schlitz 43 in der Seitenplatte
33 des linken Führungsteils 18. Auf der unteren Rückseite der linken Andrückplatte
21 sind Ansätze 44 wie an der zentralen Andrückplatte 22 vorgesehen, die drehbar
auf der Andrückwelle 31 sitzen. Ferner liegt ein L-förmiger Ansatz 45, der an der
unteren linken Seite der linken Andrückplatte 21 festgelegt ist, an der Unterseite
der Seitenplatte 33 des linken Führungsteils 18 an, um entlang der Unterseite geführt
zu werden.
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Für die rechte Seite sind das rechte Führungsteil 118 und die rechte
Andrückplatte 121 entsprechend dem linken Führungsteil 18 und der linken Andrückplatte
21 ausgeführt, außer daß sie symmetrisch zu der Breitenrichtung W festgelegt sind.
Jedes Teil der rechten Führungsplatte 118 und der rechten Andrückplatte 121 ist
daher nicht nocheinmal beschrieben, und bei den Bezugszeichen für diese Teile ist
die Zahl 100 zu den Bezugszeichen der entsprechenden linksseitigen Teile hinzuaddiert.
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Wie deutlich in Fig.2 und insbesondere in Fig.6 dargestellt ist, ist
an der Oberseite des Grundteils 46 der Trägerplatte 26 ein Einlaufteil (gate member)
47 fest angebracht, und eine Anzahl Gleitteile 48 ist ebenfalls an dem Einlaufteil
so angebracht, daß sie das Einlaufteil 47 nicht stören (siehe auch Fig.21). Die
Zuführrolle 20 ist gegenüberliegend zu dem Einlaufteil 47 angeordnet, und eine Welle,
welche die Rolle 20 fest trägt, ist drehbar durch die beiden Seitenplatten 24 und
25 gehaltert, um in einer Weise gedreht zu werden, wie später noch beschrieben wird.
Ein schmaler Spalt g von beispielsweise 0,5 bis lmm ist zwischen dem Einlaufteil
47 und der Umfangsfläche der Zuführrolle 20 vorgesehen.
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Die unteren Kanten der Papierblätter 13, die in dem Behältnis 4 geladen
sind, sind auf dem Gleitteil 48 und einem Teil des Einlaufteils 47 angeordnet, und
die Rückseite des Blattstapels wird durch die drei Andrückplatten 21, 22 und 121
gehalten. Wenn Papierblätter länger sind, werden diese Blätter durch eine zusätzliche
Gegenplatte 51 gehalten (siehe Fig.3), welche herausnehmbar in der Stützplatte 27
in der Weise eingesetzt sind, daß sie sich dort abstützen.
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Um gestapelte Papierblätter 3 zuzuführen, muß im vorhinein das untere
Ende des Blattbündels oder -stapels gegen die Zuführrolle 20 gedrückt werden, weshalb
ein Andrückmechanismus 53 vorgesehen ist, wie in Fig.7 bis 10 dargestellt ist.
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In Fig.7 und 8 ist an der Außenseite einer Seitenplatte 24 ein Zahnstangenteil
54 angeschraubt, in welchem ein Schlitz 55, welcher in der Hin- und Herrichtung
der Blattzuführeinrichtung verläuft, ausgebildet ist, wobei Zähne 56 angrenzend
an und parallel zu dem Schlitz 55 ausgebildet sind. Wie in Fig.9 und 10 dargestellt,
tritt die Welle 31 durch den Schlitz 55 und den entsprechenden Schlitz in der Seitenplatte
24 durch. Ein Ritzel 57 ist an dem Ende der Welle befestigt, und eine mit dem Ritzel
57 eine Einheit bildende Nabe sitzt lose in dem Schlitz 55 in dem Zahnstangenteil
54, so daß die Nabe sich darin hin- und herbewegen kann, während sich die Welle
dreht, so daß das Ritzel 57 mit der Zahnstange in Eingriff kommt. Wie in Fig.9 dargestellt,
ist an der Innenseite der anderen Seitenplatte 25 das zweite Zahnstangenteil 59,
welches auf die gleiche Weise wie das Zahnstangenteil 54 gebildet ist, fest angebracht;
mit diesem steht das zweite Ritzel in Eingriff, welches fest an dem anderen Ende
der Welle 51 angebracht ist, und die Nabe 53 des Ritzels 61 sitzt drehbar in dem
Schlitz 62 des zweiten Zahnstangenteils 59.
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Wie in Fig.7 dargestellt, steht ein Bolzen 64 an der Seitenplatte
24 nach außen vor, und eine Zugfeder 65 ist mit
dem Bolzen 64 und
der Welle 31 verbunden. Auf einem an der Seitenplatte 24 angebrachten Bolzen 66
ist ein Schwenkarm 67 drehbar gehaltert, an dessen Ende eine Blattfeder 68 fest
angebracht ist. Ein Betätigungsbolzen 69 an dem Schwenkarm 67 steht in eine (nicht
dargestellte) Öffnung in einer Abdeckung 70 (siehe Fig.1) vor, welche an der Seitenplatte
24 angebracht ist, und ein (nicht dargestellter) Betätigungsknopf ist mit einer
Maschinenschraube an dem Ende des Bolzens angebracht.
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Wenn die Bedienungsperson Papierblätter auf dem Gleitteil 48 oder
an den Andrückplatten 21, 22 und 121 zu laden beginnt, betätigt sie den Bedienungsknopf,
um den Schwenkarm 67 in Fig.7 im Uhrzeigersinn in die in Fig.8 wiedergegebene Stellung
zu drehen. Dann wird die Blattfeder 68 bewegt, bis sie an einem Anschlagbolzen 74
anliegt, der von der Seitenplatte 24 vorsteht, wodurch dann der Arm 67 in dieser
Stellung gehalten wird, wenn die Andrückwelle 31 gegen die Mitnehmerfläche 73 des
Arms 77 gedrückt wird, um ihn entgegen der Wirkung der Feder 65 in der in Fig.3
wiedergegebenen Stellung zu halten, d.h. nach rückwärts in der Blattzuführrichtung
1 (in Richtung zu der rechten Seite in Fig.2 bzw. der linken Seite in Fig.8). Somit
dreht sich jede Andrückplatte 21, 22 oder 121, die von der Andrückwelle 31 gehalten
ist, um ihren oberen Teil und der untere Teil wird in der hinteren Stellung gehalten,
wie durch strichpunktierte Linien in Fig.11 dargestellt ist.
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Hierdurch ist ein verhältnismäßig grlßer Raum zur Unterbringung von
Papierblättern 3 zwischen jeder Andrückplatte und der Zuführrolle 20 geschaffen
(siehe Fig.2). Die maximal zulässige Anzahl von Papierblättern, welche angeordnet
werden kann, ist auf eine entsprechende Zahl, wie 200 bis 250, festgesetzt.
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Nachdem Papierblätter in der Weise geladen sind, daß, wie oben beschrieben,
die unteren Kanten der Papierblätter auf dem Gleitteil 48 angeordnet sind, und das
rückwärtige Blatt
von den Andrückplatten gehalten ist, betätigt
die Bedienungsperson den Betätigungsknopf, um die Andrückwelle entgegen dem Uhrzeigersinn
in Fig.8 zu drehen. Durch diese Wirkung kommt dann die Blattfeder 68 von dem Bolzen
74 frei, wodurch dann die Andrückwelle 31 durch die Zugfeder 65 gezogen und nach
vorwärts bewegt wird, wenn die beiden Ritzel 57 und 61 sich durch ein Ineingriffkommen
mit den Zahnstangenteilen 59 und 60 drehen, und es finden dann Vorwärtsbewegungen
der unteren Teile der Andrückplatten 21, 22 und 121 statt. Zu diesem Zeitpunkt dreht
sich die zentrale Andrückplatte 22 um die abgestufte Endplatte, und die anderen
beiden äußeren Andrückplatten 21 und 121 drehen sich jeweils um Bolzen 42, während
die Bolzen 42 entlang der Schlitze 43 in den Führungsteilen 18 und 118 nach unten
gleiten. Folglich wird der untere Teil von Blättern, die sich an den Andrückplatten
abstützen, durch den vorgegebenen Druck der Feder 65 gegen den Umfang der Zuführrolle
20 gedrückt.
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Zu diesem Zeitpunkt hilft dann das Ineingriffstehen zwischen den beiden
Ritzeln und den entsprechenden Zahnstangenteilen, die Bewegung des jeweiligen Endes
der Andrückwelle 31, d.h. jeder der Andrückplatten 21, 22 und 121 auszugleichen,
wodurch dann die Möglichkeit ausscheidet, daß ein durch die Feder 65 ausgeübter
versetzter Druck auf ein Seitenende der Andrückwelle 31 wirken kann, d.h. über die
Länge der Welle 31 wird ein gleichförmiger Druck ausgeübt.
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Dies führt dazu, daß jede Andrückplatte die Papierblätter 3 über deren
Breite gleichförmig andrückt, so daß das oberste Papierblatt 3 gleichförmig gegen
die Zuführrolle 30 gedrückt wird. Wenn dann die Andrückwelle 31 in Betrieb gesetzt
wird, ist, da die Naben 58 und 63 der Ritzel 57 und 60 sich hin- und herbewegen,
während sie sich in den Schlitzen 55 und 62 der Zahnstangenteile 56 und 60 abrollen,
der Widerstand an der Andrückwelle 31 so gering, daß eine gleichmäßige Arbeitsweise
der Andrückwelle 31 gewährleistet ist.
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Wie in Fig.12 und 13 dargestellt, kann eine Druckfeder 89 zwischen
der Andrückplatte 22 und einer entsprechenden Halteplatte 26 vorgesehen sein, um
Papierblätter 3 durch die Andrückkraft dieser Feder 89 über die Platte 22 an die
Zuführrolle 20 zu drücken. Aber diese Lösung kann ein lokales Andrücken der Feder89
an der Platte 22 hervorrufen, was dazu führen kann, daß sich die Andrückplatte 22
durch das Blattgewicht schrägstellt (in dieser Figur in vertikaler Richtung), wie
in Fig.13 dargestellt ist, insbesondere dann, wenn die Blätter eine entsprechende
Breite haben oder wenn die Feder 89 und die Zuführrolle nicht bezogen auf die Breite
der Papierblätter auf derren Mitte drückt. Wenn dies der Fall ist, kann es schwierig
sein, Papierblätter mit gleichförmigem Druck an die Andrückrolle 20 zu drücken;
dies wiederum kann dazu führen, daß die Papierblätter nicht gleichmäBig zugeführt
werden, oder es kann schwierig sein, die Andrückplatte gleichförmig abzuziehen,
was wiederum dazu führt, daß die Papierblätter nicht richtig eingesetzt werden,
wenn die Andrückplatte entgegen der Kraft der Feder 58 beim Einlegen der Papierblätter
verschoben wird.
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Da üblicherweise unterschiedlich breite Blätter zugeführt werden,
kann sich die Mittenlage in der Breite von Papierblättern oft ändern, so daß es
sehr oft zu einer Störung kommen kann, wenn durch die Feder 89 und die Zuführrolle
auf die Mitte der Papierblätter gedrückt wird. Andererseits kann das Andrückverfahren
gemäß der Erfindung entsprechend der in Fig.7 bis 10 dargestellten Ausführungsform
bei welcher der Andrückmechanismus 53 verwendet wird, um die Rückseiten drei separaten
Andrückplatten zu drücken, diese Nachteile ausschalten.
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Nunmehr wird kurz beschrieben, wie Papierblätter eingelegt werden.
Insbesondere die Seitenplatten 33 und 133 der beiden Führungsteile 18 und 118 werden
in einem größeren Abstand voneinander angeordnet als die notwendige Breite F eines
gegebenen Papierblatts; dann werden die Papierblätter dazwischen eingelegt; hierauf
werden die beiden Füh-
rungsteile 18 und 118 näher zueinander gebracht,
damit jede Halteplatte 33 oder 133 leicht an jeder Seitenkante der Papierblätter
3 läuft. Im Normalbetrieb werden dann die Andrückplatten 21, 22 und 121, wie oben
ausgeführt, verschoben, um den unteren Teil von Papierblättern mit der Zuführrolle
20 in Anlage zu bringen. Durch Handhaben jedes Führungsteils 18 oder 118 schafft
dann das Vorhandensein der Blattfeder 40 zwischen den Führungsteilen 18 und 118
und den Halteplatten 26 (wie vorher anhand von Fig.4 und 5 erläutert) ein gleichmäßiges
Gleiten der Führungsteile 18 und 118 entlang der Ansätze 36 der Tragplatten 26.
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Außerdem haften bei dieser Ausführungsform, wie in Fig.5 dargestellt,
Bänder 77 und 78 (die aus Polyester oder einem anderen Kunstharz hergestellt sind)
über der Gesamtbreite an der Innenfläche 76 des Flansches 37 und an der Bodenseite
des Ansatzes 36 der Tragplatte 26. Ein Band 77 liegt an dem vorstehenden Flansch
39 des Führungsteils 18 an, und gegen das andere Band 78 drückt die Blattfeder 70,
und elastische dünne Platten von Gleitteilen 79 und80 haften dem Zusatzteil 38,
welches die Halteplatte 26 über diese Teile 79 und 80 berührt. Dies gilt genauso
für das rechtsseitige Führungsteil 118. Folglich ist jedes Führungsteil 18 oder
118 durch die Halteplatte 26 sowohl in vertikaler als auch in einer hin- und hergehenden
Richtung elastisch federnd gehaltert, wodurch der Gleitwiderstand jedes Führungsteils
18 oder 118 herabgesetzt ist, um so gleichmäßig Bewegungen dieser Teile ohne ein
Spiel zu schaffen.
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Da der obere Flansch 37 der Halteplatte 26 fest zwischen dem Band
77 und dem Gleitteil 79 gehalten ist, sind Störungen ausgeschaltet, bei welchen
das Führungsteil beim Verschieben sich stark schrägstellen kann. Wenn das Führungsteil
18 und 118 während des Betriebs schräg stehen sollte, können keine glatten Bewegungen
dieser Teile erwartet werden. Ferner können durch das Verwenden der Feder 40, der
Bänder 77 und 78 und der Gleitteile 79 und 80
derartige Störungen
ausgeschlossen werden, die ein Rattern oder ein Spiel verursachen würden, wenn der
Bürodrucker 2 während des Betriebs in Schwingung gerät oder wenn die Schrägkomponente
aufgrund des Eigengewichts von Blättern auf jedes Führungsteil wirkt.
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Wie vorher bereits beschrieben, werden die Führungsteile 18 oder 118
entsprechend betätigt, um die Seitenkanten von Blättern zwischen sich zu halten.
Wenn zu diesem Zeitpunkt vom Beginn dieser Operation an, wie in Fig.14 dargestellt,
zumindest ein Teil der jeweiligen Andrückplatten 21 und 121, die durch das jeweilige
Führungs 18 oder 118 getragen sind, unter den Blättern 3 angeordnet ist, nehmen
diese Andrückplatten die Papierblätter auf, wenn das jeweilige Führungsteil näher
heranbewegt wird, wodurch es sich der zentralen Andrückplatte nähert, wodurch sich
in vorteilhafter Weise eine gleichmäßigere Annäherung dieser Andrückplatten ergibt.
Um dieses vorteilhafte Anordnen jeder Andrückplatte 21 oder 121 unter dem Stapel
Papier Blätter zu bewirken, ist es wünschenswert, die Breite jeder Andrückplatte
so breit einzustellen, um so einen Großteil der Papierblätter soweit wie möglich
an die jeweiligen Andrückplatten 21 und 121 anzupassen. Um jedoch die Wirkungsweise
der zentralen Andrückplatte 22 bezüglich des Andrükkens von Blättern gegen die Zuführrolle
20 zu verbessern, ist es andererseits auch wünschenswert, eine möglichst breite
zentrale Andrückplatte zu haben, die zumindest gleich der Länge H1 (der Länge in
der Richtung W) der Zuführrolle 20 oder breiter ist.
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Am vorteilhaftesten ist es, eine breite zentrale Andrückplatte 22
und auch 2 weitere breite Andrückplatten 21 und 121 zu haben; es gibt jedoch eine
Begrenzung, da nicht nur die Gesamtbreite sehr groß wird, sondern auch, wenn sich
die beiden Führungsteile 18 und 118 sehr weit der zentralen Andrückplatte nähern,
der Zwischenraum zwischen den beiden Papierhalteplatten 33 und 133 zu groß wird,
um zwischen
ihnen schmale Papierblätter zu halten.
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Daher ist in der in Fig. 14 dargestellten Ausbildung der untere Teil
der Andrückplatte 22 oder die Breite H2 des Teils, welcher der Zuführrolle 20 gegenüberliegt,
entsprechend breit ausgelegt, damit sich eine hohe Anpreßbarkeit ergibt, während
der obere Teil der Andrückplatte 22 entsprechend schmal ausgelegt ist. Diese Auslegung
beeinflußt nicht die Papierandrückfunktion, da der obere Teil der Andrückplatte
keinen Teil aufweist, welcher der Zuführrolle 22 gegenüberliegt. Im Gegenteil, die
Breite H3 der oberen Teile der Andrückplatten 21 und 121 die von den jeweiligen
Führungsteilen 18 und 118 gehalten sind, ist entsprechend breit ausgelegt, um die
Platten unter den jeweiligen Papierblättern anzuordnen. Aufgrund dieser Lösung ist
es nicht schwierig, die Gesamtbreite schmal genug zu machen, da die diesbezügliche
obere Breite der zentralen Andrückplatte 22 schmal genug ausgelegt worden ist. Auch
ist die untere Breite der beiden Andrückplatten 21 und 121 schmal ausgelegt, wodurch
die Gesamtbreite schmal genug begrenzt ist, obwohl die sich ergebende untere Breite
H2 der zentralen Andrückplatte ziemlich breit ist. Durch diese Lösung ist in zufriedenstellender
Weise den Anforderungen bezüglich jeder Andrückplatte 21, 22 und 121 sowie hinsichtlich
einer insgesamt schmalen (Platten) Größe geschaffen.
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Ferner tragen die schräg verlaufenden Übergangsteile 82 und 182 zwischen
den oberen und unteren Teilen der beiden Andrückplatten 21 und 121 dazu bei, daß
die Ubergangsteile 82 und 182 gleichmäßig unter die Papierblätter gleiten, wenn
sie näher zueinander bewegt werden. Hierbei hat es nichts zu sagen, daß der schmalstmögliche
Abstand zwischen beiden Papierhalteplatten 33 und 133 (wenn die linken und rechten
Andrückplatten 21 und 121 sich aufs äußerste der zentralen Andrückplatte 22 nähern)
beinahe gleich der minimalen Breite von zuzuführenden Papierblättern oder kleiner
ist. Es ist sogar möglich, daß die Seitenkanten der
linken und
rechten Andrückplatten 21 und 121 in Kontakt mit den entsprechenden Seitenkanten
der zentralen Andrückplatte 22 kommen.
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Wie in Fig. 16 dargestellt, kann das obere Ende einer Andrückplatte
22' durch Bolzen mit einer Tragplatte 26' verbunden werden1 wobei das untere Ende
so auszulegen ist um Zugriff zu haben und um sie von der Zuführrolle 20 zu entfernen,
wobei die Breite der Platte 22' annähernd gleich der maximalen Breite von bedruckbarem
Papierblättern ausgelegt ist, und wobei die Führungsteile 18l und 118', welche die
Seitenkanten von Papierblättern führen, so gehaltert sind, daß sie in der Breitenrichtung
auf der Andrückplatte 22' gleiten. Bei diesem Verfahren müssen jedoch die beiden
Führungsteile 18' und 118' zusammen mit der Andrückplatte 22' gedreht werden, wenn
die Andrückplatte 22' zu der Zuführrolle 20 gedreht wird. Wenn aus diesem Grund
die Höhe der beiden Führungsteile 18' und 118' entsprechend hoch ausgelegt ist und
wenn die Führungsteile zu der Zuführrolle hin gedreht werden, muß die Gesamtgröße
der Einrichtung große sein. Wenn jedoch die Höhe dieser Teile 18' und 118' niedrig
ausgelegt ist, ist die maximal stapelbare Anzahl von Papierblättern auf eine geringere
Anzahl beschränkt.
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Unter diesem Gesichtspunkt hat dagegen die Konstruktion der in Fig.
1 dargestellten Ausführungsform gemäß der Erfindung keine Möglichkeit, daß die Führungsteile
18 und 118 in sich selbst zu der Zuführrolle gedreht werden, wodurch sichergestellt
ist, daß die kleine Konstruktion der gesamten Einrichtung erhalten bleibt, selbst
wenn die Höhe der Papierhalteplatten 33 und 133 hoch ausgelegt wird, um so die Anzahl
von zu stapelnden Blättern zu erhöhen. Dies ist einer der bemerkenswerten Vorteile
der Erfindung.
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Wenn Papierblätter 3 zugeführt werden, können bei einer Drehbewegung
der Zuführrolle 20 in Fig. 6 im Uhrzeigersinn die Papierblätter 3, welche gegen
die Rolle 20 gedrückt
werden, in der Pfeilrichtung A einzeln von
dem obersten gestapelten Papierblatt an durch Reibungskraft zugeführt werden, welche
zwischen dem Blatt und der Rolle 20 erzeugt worden ist. Wenn zuzuführende Papierblätter
die erste Papiertrenneinrichtung 83 für das erste Papierstapelbehältnis 4 durchlaufen,
wird nur das oberste drankommende Blatt getrennt und in Bürodrucker 2 zugeführt.
Wie später noch beschrieben wird, weist die Blatt-Trenneinrichtung in dieser Ausführungsform
die Zuführrolle 20 und ein Reibungspolster 84 auf, welches gegen die Zuführrolle
gedrückt wird, zwischen welchen ein getrenntes Papierblatt durchläuft. Zu diesem
Zeitpunkt führen dann, bis die hintere Kante des Blattes nahe bei der Zuführrolle
20 zu liegen kommt, die Papierhalteplatten 33 und 133 der beiden Führungsteile 18
und 118 die linken und rechten Seitenkanten des Papierblattes. Die langen Halteplatten
werden benötigt, da die Gefahr besteht, daß kurze Führungen ein Schräglaufen eines
Papierblattes in der Breitenrichtung bewirken können.
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Sobald die Vorderkante des auf diese Weise beförderten Blattes die
Blatt-Trenneinrichtung 83 erreicht, wird das Blatt durch die Einrichtung 83 getrennt,
wenn, falls zu viele Blätter der Einrichtung 83 gleichzeitig zugeführt werden sollten,
die Trenneinrichtung 83 eine vorgegebene Trennwirkung verlieren würde. Aus diesem
Grund ist das Behältnis 4 mit dem Einlaufteil 47 versehen. Zwischen diesem Einlaufteil
47 und der Zuführrolle 20 ist, wie vorstehend ausgeführt, ein derart feiner Zwischenraum
G vorgesehen, durch welche Papierblätter, die mittels der Zuführrolle 20 zugeführt
werden, hindurchlaufen müssen. Folglich verhindert sieser schmale Spalt, daß eine
Anzahl Papierblätter gleichzeitig hindurchläuft, so daß üblicherweise, wenn überhaupt,
nur wenige Blätter passieren können. Hier ist, wie in Fig. 17 dargestellt, die Länge
I (die Länge in der Breitenrichtung W) des Einlaufteils 47 so ausgelegt, daß es
gleich der vorbestimmten maximalen Breite des zu zuführenden Papierblattes oder
größer als diese ist. Der
Grund, weshalb die Gesamtbreite des Einlaufteils
so lang ist, ist folgender: Wenn, wie in Fig. 18 dargestellt, die Länge I' eines
Einlaufteils 47' gleich oder sogar etwas breiter als die Breite H1 der Zuführrolle
oder des Reibungspolsters 84 sein sollte, da ein Blatt 3 aufrecht stehend zugeführt
wird, würden die Vorderkanten der Teile 3' des Blattes außerhalb des Teils des Blattes,
welches zwischen dem Reibungspolster 84 und der Zuführrolle 20 gehalten ist, aufgrund
des Eigengewichts des zuzuführenden Blattes nach unten vor den mittleren Teil gehen.
Aus diesem Grund würde eine Möglichkeit bestehen, daß der Teil des Blattes, der
von dem Polster 84 und der Rolle 20 zu halten ist, geknittert oder gefaltet wird.
Wenn ein Papierblatt, welches die Trenneinrichtung passiert hat, durch eine Führungsplatte
85 geführt werden sollte, wie in Fig. 19 dargestellt ist, dann würden die Vorderkanten
der Teile 3' des Blattes ein Festklemmen des Papierblattes bewirken, da die Vorderkanten
gegen die Führungsplatte 85' laufen würden (in Wirklichkeit ist in dieser Ausführungsform
die Führungsplatte 85 rechts davon angeordnet, wie in Fig. 6 dargestellt ist.) Um
den in Fig. 18 und 19 dargestellten Mangel zu beseitigen, ist bei der in Fig. 17
richtig dargestellten Ausführung das Einlaufteil 47 vorgesehen, dessen Länge gleich
oder größer als die maximale Breite der verwendeten Papierblätter ist, wie vorstehend
beschrieben ist; das Einlaufteil 47 führt die Vorderkanten der Teile außerhalb des
Bereichs des Papierblattes, welches von der Zuführrolle 20 gehalten ist. Wie in
Fig. 17 dargestellt, sind die Außenteile des Einlaufteils hinter (in Fig. 17 nach
oben) dem mittleren Teil des Einlaufteils angeordnet, das der Führungsrolle 20 gegenüberliegt,
was dazu beiträgt, daß das Papierblatt richtig durch die Teile außerhalb des Einlaufspaltes
G durchläuft. Da der Teil der Zuführrolle 20 einer ist, in welchem die Rollenbereiche
des Einlaufspaltes G in Ubereinstimmung mit dem Einlaufteil 47 sind,
das
Einlaufteil 47 so nahe wie erforderlich an der Rolle 20 angeordnet ist, um eine
vorgegebene Spaltbreite G zu schaffen. Das Vorsehen des langen Einlaufteils 47 sowie
das Andrücken von Teilen des Papierblattes außerhalb eines Bereichs, welcher der
Zuführrolle 20 gegenüberliegt, mit Hilfe der Andrückplatten 21 und 121 ist eine
richtige Führung und Zuführung von Papierblättern geschaffen.
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Da das Einlaufteil 47 fest an dem Grundteil 49 der Halteplatte 46
mittels einer Maschinenschraube 87 angebracht ist, welche durch einen Schlitz in
dem Einlaufteil hindurchgeht und da der Schlitz 88 lang in der Hin- und Herbewegungsrichtung
(der vertikalen Richtung in Fig. 17) verläuft, ist die Schraube 87 vorgesehen, um
die jeweilige Lage des Einlaufteils 17, d.h. die Größe des Einlaufspaltes G einzustellen
oder anders ausgedrückt, es ist auch möglich, das Einlaufteil im vorhinein in die
Halte-und Tragplatte 26 zu integrieren.
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Wie bereits ausgeführt, werden Papierblätter durch die Andrückplatten
21, 22 und 121 gegen die Zuführrolle 20 gedrückt und durch die Drehbewegung der
Rolle 20, welche ebenfalls als ein Teil der Papiertrenneinrichtung 83 dient, gedreht,
wie vorher bereits erläutert worden ist. Folglich kann die Berührungsstelle der
Zuführrolle mit den Papierblättern nicht im oberen Teil der Papierblätter eingestellt
werden. Außerdem werden Papierblätter in ihrer aufrechten Stellung geladen. Folglich
können die in dem Stapelbehältnis 4 geladenen Papierblätter während des Wartevorgangs
vor einem Zuführen oder während des Zuführens ausknicken oder eine Art Buach bilden,
wie in Fig. 20 dargestellt ist, was dann Fehler einschließlich einer schlechten
Zuführung von Papierblättern zur Folge haben kann.
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Aus diesem Grund ist, wie in Fig. 2 dargestellt, eine einem Ausknicken
entgegenwirkende Platte 20 fest an der Rückseite der zweiten Ablage 16 angebracht,
was vorher bereits kurz
erläutert worden ist, um ein Ausknicken
von Blättern zu verhindern, indem die Platte 90 auf die Oberseite des obersten Papierblattes
wirkt.
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Aus demselben Grund ist an der Fläche, welche der Seitenkante von
Blättern an der Papierhalteplatte 33 des Führungsteils 18 gegenüberliegt, ein Reibungsteil
591 mit einem hohen Reibungskoeffizienten (siehe Fig. 4) angebracht (dasselbe gilt
für das gegenüberliegende Seitenteil 118). Wenn die beiden Seitenteile 18 und 118
in Anlage an die Seitenkanten der Papierblätter 3 gebracht sind, kommen zuerst diese
Reibungsteile 591 mit den Seitenkanten von Papierblättern in Anlage, um sie zu halten.
Hierdurch ist verhindert, daß Blätter 3 ausknicken, nach unten gleiten oder infolge
der Schwingungen des Bürodruckers nach vorne einknicken, so daß dadurch eine schlechte
Zuführung von Papierblättern unterbunden ist.
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Da die Blätter 3 aufrecht und nicht waagrecht geladen werden, wirkt
das Eigengewicht der Blätter auf die Fläche, welche die unteren (vorderen) Kanten
der Papierblätter aufnimmt. Wenn daher die Papierblätter während des Einlegens oder
während des Zuführens der Blätter mit Hilfe der Andrückplatten 21, 22 und 121 gegen
die Zuführrolle 20 gedrückt werden, würde die große Reibungskraft an der Unterseite
der Papierblätter verhindern, daß die Blätter sich gleichmäßig bewegen (können).
Wenn außerdem eine übermäßige Reibungskraft vorhanden sein sollte, könnten, wenn
nicht die Andrückkräfte durch die Andrückplatten 21, 22 und 121 erhöht werden, die
Blätter nichtmit einem speziell notwendigen Druck an die Zuführrolle 20 gedrückt,
was dann zu einer Störung führen würde, da während einer Zuführung ein adequate
Reibungskraft zwischen der Zuführrolle und den Papierblättern nicht vorliegt. So
könnte dann die Gefahr bestehen, daß Papierblätter bezüglich der Zuführrolle 20
rutschen würden. Was eine schlechte Zuführung zur Folge hätte. Wenn dann Papierblätter
wieder an die Zuführrolle 20
mit Hilfe erhöhter Andruckkräfte durch
die Andrückplatten oder durch erhöhte Kräfte durch die Federn 65 angedrückt werden
sollen, könnten zu diesem Zeitpunkt die Papierblätter mit einer übermäßigen Kraft
an die Zuführrolle 20 gedrückt werden, was dann ein übermäßiges Zusammendrücken
der Blätter bewirken würde, was wiederum zur Folge hätte, daß eine größere Anzahl
Papierblätter in den Bereich oberhalb des Einlaufspaltes G gebracht würde. Wenn
sich dann die Zuführrolle 20 dreht, um Blätter zuzuführen, werden eine Anzahl Papierblätter
gleichzeitig in den Einlaufspalt G eingebracht, was dann wiederum die Trennfähigkeit
der Papiertrenneinrichtung 83 beeinträchtigen könnte.
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Aus diesem Grund ist bei der dargestellten Ausführung auf der unteren
Fläche 46 der Halteplatte 26 das Gleitteil 48 fest angebracht, welches hilft, die
Reibungskraft bezüglich der unteren Kanten der eingebrachten Papierblätter zu verringern.
Durch diese Ausbildung entfällt die Notwendigkeit, Papierblätter mit einem derart
hohen Druck gegen die Zuführrolle 20 zu drücken, welcher notwendig ist, um eine
Anzahl Blätter in den Einlaufspalt G einzubringen, um dadurch eine vorgegebene Reibungskraft
zwischen dem Blatt und der Zuführrolle 20 sicherzustellen.
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In dieser Ausführungsform besteht das Gleitteil 48 beispielsweise
aus Polyacetalharz oder anderen Materialien mit niedrigem Reibungskoeffizienten,
wobei auch eine Anzahl schmaler Gleitteile 48 vorgesehen ist (siehe Fig. 17), welche
in der Breitenrichtung W im Abstand voneinander angeordnet sind. Hierdurch wird
die Reibungskraft dadurch verringert, daß nicht nur die unteren Kanten der Blätter
in Kontakt mit denen eine geringere Reibung aufweisenden Gleitteilen, sondern auch
mit einer kleineren Gesamtauflagefläche zwischen den unteren Kanten der Blätter
und den Gleitteilen in Kontakt gebracht werden. Natürlich kann auch die Gesamtberührungsfläche
zwischen den Papierblättern und einer Anzahl geteilter Gleitteile 48 verringert
werden,
oder es kann ein Gleitteil 48 aus Materialien mit niedrigem Reibungskoeffizient
verwendet werden.
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Jedes Gleitteil 48 hat zwei zungenförmige Teile 91 und 92 (siehe Fig.
21), welche in einen Ausschnitt 93 in dem Grundteil 46 der Tragplatte 26 und in
einen Ausschnitt 593 des Einlaufteils 47 eingebracht werden; das Gleitteil ist mit
der Tragplatte 26 mittels einer Maschinenschraube verbunden. An dem Gleitteil 48
ist eine Verstärkungsrippe 693 vorgesehen.
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Die Ausbildung und Arbeitsweise des ersten Papierstapelbehältnisses
ist vorstehend erläutert, und nunmehr werden Einzelheiten der ersten Papiertrenneinrichtung
83, die vorstehend kurz beschrieben worden ist, erläutert. Wie vorher bereits ausgeführt,
ist die erste Papiertrenneinrichtung mit einem Trennteil versehen, das aus dem Reibungspolster
84 und einer diesem gegenüberliegenden Zuführrolle 20 gebildet ist. Da diese Rolle
20 auch als die Zuführrolle 20 dient, ist sie ein Element des Papierstapelbehältnisses
4.
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Das Reibungspolster 84 hat eine Länge (eine Länge in der Breitenrichtung
W), welche annähernd gleich der Länge der Zuführrolle 20 ist, und ist fest an dem
Halteteil 96 eines Halters 95 angebracht (siehe Fig. 6 und 22). Der Grundteil 97
des Halters 95 ist über einen Bolzen 20 durch einen Schwenkhebel 99 drehbar gehaltert,
und der Hebel 99 ist drehbar an der Tragplatte 26 und einer Befestigungsplatte 98
gehaltert. welche über einen Drehzapfen 201 fest an dieser angebracht ist. Zwischen
den Ansätzen des Schwenkhebels 99 und der Befestigungsplatte 98 ist eine Druckfeder
202 angeordnet, durch welche der Schwenkhebel 99 oder der Halter 95 und das Reibungspolster
84 gegen die Zuführrolle 20 gedrückt werden. Da der Halter 95, welcher das Reibungspolster
84 trägt (für den Schwenkhebel 99) verschwenkt werden kannt, wenn das Reibungspolster
84 durch
die Feder 202 gegen die Zuführrolle 20 gedrückt wird,
wird das Polster 84 unter gleichförmigem Druck über der gesamten Länge an der Rolle
20 in Anlage gebracht. Die Zuführrolle 20 ist, wie vorstehend ausgeführt, an der
Drehwelle 50 befestigt, welche drehbar in den Seitenplatten 24 und 25 gehaltert
ist.
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Die Zuführrolle 20, welche auch als Zuführrolle in dem Stapelbehältnis
4 dient, dreht sich in Fig. 6 im Uhrzeigersinn, und führt gestapelte Papierblätter
3 zu; die Blätter Passieren den Einlaufspalt G, erreichen einen Zwischenraum zwischen
der Zuführrolle 20 und dem Reibungspolster 84 und werden durch diese gehalten. Ein
Reibungskoeffizient am Umfang der Zuführrolle für die Papierblätter und ein weiterer
Reibungskoeffizient der Oberfläche des Reibungspolsters für die Blätter werden im
vorhinein so festgelegt, daß eine Reibungskraft, welche auf die Papierblätter durch
die Zuführrolle 20 ausgeübt wird, größer als die durch das Reibungspolster 4 ausgeübte
Kraft. Beispielsweise ist die Zuführrolle 20 aus Gummi und das Reibungspolster 84
aus Polyurethan-Schaumstoff.
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Wenn daher ein Blatt zwischen der Zuführrolle 20 und dem Polster 84
gehalten ist, wird das Blatt unter der Wirkung der Zuführrolle 20 in der Pfeilrichtung
A befördert und rutscht bezüglich des Polters 84. Wenn zwei Blätter gleichzeitig
in den Zwischenraum zwischen der Rolle 20 und dem Polster 84 zugeführt werden, ist
eine Reibungskraft der Zuführrolle bezüglich des Blattes, das die Rolle unmittelbar
berührt, größer nicht nur als die Reibungskraft des Polsters 84 auf das Papierblatt,
welches unmittelbar das Polster berührt, sondern auch als die andere Reibungskraft,
welche zwischen den beiden Blättern wirkt. Folglich wird nur das Blatt, welches
unmittelbar die Zuführrolle 20 berührt, d.h. das oberste Blatt Papier aus der Papiertrenneinrichtung
zugeführt.
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Folglich werden die Papierblätter, welche von dem Stapel-
behältnis
4 zugeführt worden sind durch die Trenneinrichtung 83 so getrennt, daß nur ein Blatt
Papier zugeführt und die Blätter somit einzeln an den Bürodrucker 2 abgegeben werden.
Auf diese Weise kann die Trenneinrichtung, welche die Zuführrolle 20 und das Reibungspolster
84 aufweist, Blätter trennen, wenn sich die Papierqualität während eines Zuführvorgangs
ändert und auch insbesondere wenn dicke Papierblätter, wie Umschläge, zugeführt
werden. Da bisher keine Papiertrenneinrichtungen bestehen, welche mittels einer
Zuführrolle und eines Reibungspolsters die Papierblätter trennen können, welche
von einem Stapelbehältnis zugeführt werden, in welchem die Papierblätter aufrecht
geladen sind und da üblicherweise eine Trennklaue für das Papiertrennen verwendet
worden ist, ist es schwierig, insbesondere dicke Papierblätter voneinander zu trennen.
Die Ausführung gemäß der Erfindung, welche solche Gleitteile 58 aufweist, wie sie
vorstehend beschrieben und dargestellt sind, kann die Reibungskraft verringern,
welche auf die Trennkanten der Papierblätter ausgeübt wird, obwohl ein großes Eigengewicht
der aufrecht gestapelten Papierblätter auf die sie tragende Fläche wirkt, und gemäß
der Erfindung kann ferner die Anzahl von Papierblättern geprüft werden, welche an
die Papiertrenneinrichtung abzugeben ist, so daß eine äußerst einfache Papiertrennvorrichtung
durch die Zuführrolle und das Reibungspolster gemäß der Erfindung geschaffen ist.
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In den vorstehenden Ausführungen ist das erste Papierstapelbehältnis
4 und die erste Papiertrenneinrichtung 83 beschrieben, welche Papierblätter trennt,
die von einem Stapelbehälter aus zugeführt worden sind; das zweite Papierstapelbehältnis
4a (Fig. 2) und die zweite Papiertrenneinrichtung 83a (siehe ebenfalls wieder Fig.
2), welche Papierblätter 3a trennt, welche aus den Behältnis zugeführt worden sind,
haben beinahe dieselbe Ausführung wie das erste Behältnis 4 und die erste Trenneinrichtung
83 und arbeiten entsprechend. Sie unterscheiden sich nur dadurch, daß die
ein
Ausknicken verhindernde Platte 90 in dem ersten Behältnis 4 an der Papierablage
16 befestigt ist, während die entsprechende Platte 90a in dem zweiten Behältnis
4a an der Halteplatte 26 in dem ersten Behältnis 4 (siehe Fig. 2) befestigt ist,
und daß die Halteplatte 26 in dem ersten Behältnis 4 einen Ausschnitt 203 hat, in
welchem die Zuführrolle 20a in dem zweiten Stapelbehältnis 4a eingesetzt ist.
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Folglich bestehen keine nennenswerte Unterschiede zwischen ihnen.
Daher sind die Hauptteile des zweiten Stapelbehältnisses 4a und der zweiten Trenneinrichtung
83 mit einem Suffix "a" an den Bezugs zeichen der entsprechenden Hauptteile des
ersten Behältnisses 4 und der ersten Trenneinrichtung 83 bezeichnet, und eine ins
einzelne gehende Beschreibung ist unterblieben.
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Der Grund, warum der Ausschnitt 203 in der Halteplatte 26 offen ist,
um die Zuführrolle 20a aufzunehmen, liegt darin, daß vermieden werden soll, daß
die Zuführrolle 20a die Halteplatte 26 stört, wenn die ersten und zweiten Behältnisse
für eine kompakte Ausführung nahe beieinander angeordnet werden.
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In der vorstehenden Ausführung sind die linken und rechten Andrückplatten
21, 21a, 121 und 121a alle verschiebbar gehaltert aber nur eine Gruppe von ihnen
bleibt drehbar, während die andere Gruppe ortsfest sein kann, wodurch auch die Möglichkeit
bleibt, Papierblätter einzulegen, welche unterschiedliche Blattbreiten haben. Es
ist vorteilhaft, in der Breitenrichtung W die zentralen Andrückplatten 22 und 22a
zusammen mit den linken und rechten Andrückplatten verschiebbar zu halten, damit
das Einlegen von Papierblättern leichter durchgeführt werden kann. In diesem Fall
ist es wünschenswert, in der Breitenrichtung W die Zuführrolle 20 verschiebbar zu
halten, welche die Blätter in Ubereinstimmung mit den zentralen Andrückplatten und
dem der Zuführrolle gegenüberliegenden Reibungspolster 84 zu halten, wenn diese
drei Teile zusammen betätigt und gesondert be-
trieben werden können.
Wie üblicherweise zu sehen ist, können Papierblätter in einer Kassette gestapelt
sein und dann einzeln zugeführt werden. In diesem Fall schafft dann ein Steuern
der Anzahl Blätter, welche in die Trenneinrichtung eingebracht werden, indem die
innere untere Endwandungsfläche einer Kassette, welche die unteren Kanten der aufrecht
in der Kassette gestapelten Blätter berührt, mit einem Gleitteil aus einem Material
mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten versehen wird, oder indem die Kontaktfläche
der unteren Kanten der Papierblätter mit der inneren unteren Wandung einer Kassette
verringert wird, oder indem beide Möglichkeiten angewendet werden, eine einfache
Anwendung der Papiertrenneinrichtung, welche die Zuführrolle und das Reibungspolster
aufweist. Es können auch getrennte Rollen verwendet werden, ohne daß die Rolle gemäß
der vorstehend beschriebenen Ausführungsform verwendet wird, in welcher eine Rolle
dazu dienen kann, Papierblätter in dem Stapelbehältnis zuzuführen und auch als Zuführrolle
für die Trenneinrichtung dienen kann. Diese Modifikationen können bei dem zweiten
Stapelbehältnis 4a und der zweiten Trenneinrichtung 83a angewendet werden.
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Papierblätter werden wahlweise von dem ersten oder zweiten Behältnis
4 und 4a zugeführt und an den Drucker 2 abgegeben.
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Die vordere Kante des Blattes, das von dem ersten Behältnis 4 zugeführt
worden ist und die erste Trenneinrichtung 83 passiert hat, wird durch die Führungsplatte
85 geführt, wie deutlich in Fig. 6 dargestellt ist, wird dann durch eine in den
beiden Seitenplatten 24 und 25 drehbar gehalterte Führungsrolle 204 nach unten umgelenkt
und erreicht so die Walze 5 und die Zuführrolle 8 in einem Drucker, wobei es durch
eine Papierführungsplatte 205 und eine manuell eingesetzte Führungsplatte 208 geführt
wird, welche beide später noch im einzelnen erläutert werden. Nachdem die Vorderkante
des Blattes zwischen der Walze 5 und der Zuführrolle 6 gehalten ist, wird das Blatt
für den Druckteil 8 durch eine Drehbewegung der Walze 5 abgegeben. Ein (nicht dargestell-
ter)
Fühler ist nahe bei einem Zwischenraum zwischen der Walze 5 und der Zuführrolle
6 vorgesehen. Wenn seit dem Start der Drehbewegung der Zuführrolle 20 eine bestimmte
Zeit verstrichen ist, bevor der Fühler das Eintreffen der Vorderkante des Blattes
feststellt, wird ein Stausignal ausgelöst.
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Nunmehr wird der Grund erläutert, warum das Blatt einmal an der Führungsrolle
204 angelegt wird, bevor es an die Walze 5 abgegeben wird. Wenn die Führungsplatte
85 und die Führungsrolle 204 nicht vorgesehen wären, würde das Blatt, welches die
Trenneinrichtung 83 passiert hat, linear geführt, wie durch eine gestrichelte Linie
in Fig. 6 dargestellt ist, und würde befördert, während es zwischen der Walze 5
und der Zuführrolle 6 gehalten ist. Das Blatt müßte dann an der Kante 206 des Reibungspolsters
84 scharf umgewendet werden. Wenn das abzugebende Blatt Papier von der Walze 5 und
der Zuführrolle 6 so wie es ist, gezogen werden sollte, besteht die Gefahr, daß
das Blatt infolge der starken schabenden Bewegung zwischen der Kante 206 des Reibungspolsters
84 und dem Blatt 83 verletzt werden würde. Dadurch würden nicht nur die Belastung
an der Walze 5 ansteigen, was zu einem Schlupf des Blattes bezüglich der Walze 5
führen könnte, was gegebenenfalls zur Folge,haben könnte, daß die Blätter nicht
mehr richtig befördert werden. Und es würde auch die Gefahr bestehen, daß ein übermäßiger
und unnötiger Druck auf das Reibungspolster 84 wirken würde.
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Wenn nur ein Stapelbehältnis ohne ein weiteres (oder zweites) Behältnis
vorhanden ist, ist eine Menge Raum vorhanden, um ein Behältnis unterzubringen, so
daß das Behältnis 4 weiter rückwärts oder auf der rechten Seite in Fig. 6 angeordnet
werden kann, so daß dadurch eine Schwierigkeit vermieden würde, welche durch die
schabende Wirkung der Blätter 3 an dem Reibungspolster 84 hervorgerufen wird, wie
vorstehend beschrieben ist. Wenn jedoch, wie in der hier
dargestellten
Ausführungsform zwei oder mehr Stapelbehältnisse verwendet werden, gibt es keinen
Grund, das vordere (erste) Papierstapelbehältnis 4 rückwärts anzuordnen.
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Folglich wird durch das Vorsehen einer Führungsrolle 204 etwas vor
dem Reibungspolster 84 (auf der linken Seite inFig. 5) um das Blatt 3 an dieser
Rolle anzuordnen, die Verlaufrichtung des Blattes 3 bezüglich des Reibungspolsters
84 von der gestrichelten Linie a in eine ausgezogene Linie b geändert, wodurch die
Schwierigkeit vermieden ist, daß das Blatt Papier 3 und das Polster 84 stark aneinander
reiben. Um ein Führen der Vorderkante des Blattes an der Führungsrolle 204 zu unterstützen,
ist eine an den beiden Seitenplatten 24 und 25 befestigte Führungsplatte 85 vorgesehen.
Hierbei ist die Führungsplatte 85 so schräg zu der Verlaufsrichtung des Blattes
angeordnet, daß das Blatt 3 die Führungsplatte 85 nicht berühren kann, wenn es (3)
durch die Walze 5 gezogen wird oder zwischen der Zuführrolle 20 und dem Polster
84 gehalten ist und an der Führungsrolle 204 unter Spannung gespannt ist.
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Folglich gibt es keine Möglichkeit, daß das Blatt Papier, das durch
die Walze 5 gezogen worden ist, die Führungsplatte 85 berührt und sie aneinanderscheuern.
Da das linke Seitenende der Führungsplatte 85 (Fig. 6-) nahe bei der Führungsrolle
204 angeordnet ist und sich, wie gewünscht, in der Tangentialrichtung dieser Rolle
erstreckt, kann die vordere Kante des Blattes mit Erfolg an der Führungsrolle 204
geführt werden. Ein Führungsteil, welches eine andere Form hat als die der Rolle
204 kann die Richtung des Blattes Papier ändern. Ferner ist am rechten Ende der
Führungsplatte (Fig. 6) ein Ausschnitt vorgesehen, um eine Störung der Elemente
der Papiertrenneinrichtung zu vermeiden.
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Das Blatt Papier 3 wird, wie oben beschrieben geführt, während die
Vorderkante den Raum zwischen der Zuführrolle 3 und der Walze 5 erreicht, wenn die
Walze in Fig. 2 ent-
gegen dem Uhrzeigersinn (in einer den Pfeil
B entgegengesetzten Richtung) gedreht wird. Hierbei wird die vordere Kante des Blattes
unmittelbar vor einem Zwischenraum zwischen der Zuführrolle 9 und der Walze 5 gestoppt.
Da zu diesem Zeitpunkt die Zuführrolle 20 sich weiter dreht und eine Vorschubwirkung
auf das Blatt 3 ausübt, biegt sich der Teil des Blattes, welcher die Zuführrolle
20 passiert hat, um sich gleich einer anderen lang und kurz gestrichelten Linie
(die mit einem Bezugszeichen 3' bezeichnet ist) in Fig. 6 zu verlaufen. Im Ergebnis
gelangt dann die Vorderkante des Blattes 3 zwischen die Zuführrolle 6 und die Walze
5 aufgrund einer Kraft, welche bewirkt, daß das Blatt Papier selbst waagrecht wird.
Obwohl das Blatt Papier 3 festgeklemmt worden ist, wenn es einen Zwischenraum zwischen
der Walze 5 und der Zuführrolle 3 erreicht, richtet die Ausbauchung 32' die Vorderkante
des Blattes Papier zu der axialen Richtung der Walze 5 hin aus, wodurch der Schräg
lauf korrigiert wird. Danach beginnt sich die Walze 5 in der Richtung (des Pfeils
B) zu drehen, in welcher Papierblätter zugeführt werden können, und das Blatt kann
dann gerade und ohne Schräglauf befördert werden.
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Das Blatt Papier; das von dem zweiten Stapelbehältnis 4a zugeführt
worden ist und die zweite Trenneinrichtung 83a passiert hat, erreicht die Walze
5 und die Zuführrolle 6, wobei es durch die an den beiden Seitenplatten 24 und 25
befestigte Führungsplatte 204 geführt wird. Die Führungsplatte 204 besteht aus einem
ersten Teil 205a, welcher beinahe eben oder leicht schräg ist, und aus dem zweiten
Teil 205b der plötzlich nach. unten schräg verläuft. In der Nähe des Ubergangsteils
zwischen den Teilen 205a und 205b ist eine verschwenkbare Führungsplatte 207 vorgesehen.
Das Blatt Papier 3a wird zu dem zweiten Teil 205b befördert, wobei es durch die
Führungsplatte 204 geführt wird, und wird dann durch den Teil 205b und die von Hand
eingeführte Führungsplatte nach unten geleitet, wenn das Blatt Papier wirksam geführt
wird, da das vordere Ende
der Führungsplatte 207 etwa entlang der
Führungsplatte 205 gebogen ist. Durch das Vorsehen der Führungsplatte 207 entfällt
die Möglichkeit, daß die Papierblätter an dem gebogenen Ubergangsteil hoch gehalten
werden.
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Da bei dem Blatt Papier 3b sich die Walze 5 in Fig. 6 entgegen des
Uhrzeigersinn dreht, wenn das vordere Ende den Bereich zwischen der Zuführrolle
6 und der Walze 5 erreicht hat, wird ein Teil des Blattes gelockert, um dessen Schräglauf
auszugleichen. Um ein Lockern zu ermöglichen, ist die Führungsplatte 207 durch einen
Bolzen 209 frei schwenkbar an den beiden Seitenplatten 24 und 25 gehalten. Wenn
daher die vordere Kante des Blattes Papier 3a zwischen der Zuführrolle 9 und der
Walze 5 angehalten wird, wie in Fig. 6 durch eine gestrichelte Linie angezeigt ist,
hebt ein Teil des Blattes 3a die Führungsplatte 207 durch sein Mittelteil hoch,
so daß sich dann das Blatt Papier ohne Schwierigkeit lockern kann.
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Wenn der lose Teil 3a" so, wie oben beschrieben ausgebildet wurde,
wirkt das Eigengewicht der Führungsplatte 207 auf den losen Teil, um auf diesen
Teil zu drücken. Folglich wird der vordere Rand des Blattes gegen den Berührungsteil
der Walze 5 und der Zuführrolle 6 nicht nur durch eine Kraft infolge des losen Teils
3a", sondern auch durch eine Kraft von der Führungsplatte 207 gedrückt, wodurch
die Ausrichtungswirkung an dem Blatt Papier noch erhöht wird.
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Wenn außerdem die Walze 5 sich im Uhrzeigersinn zu drehen beginnt,
wird die Vorderkante des Blattes in einen Raum zwischen der Walze 5 und der Zuführrolle
6 gezwungen, so daß dann das Blatt Papier nach dem Beginn der Drehbewegung der Walze
5 im Uhrzeigersinn beginnt nach rechts befördert zu werden, wodurch eine wirksame
Beförderung sichergestellt ist. Um diese Wirkung zu erhöhen, ist es vorteilhaft,
die verschwenkbare Führungsplatte 207 mit einer Erregungseinrichtung, wie beispielsweise
einer Feder u.ä. zu versehen, welche in Fig. 6 eine Drehkraft entgegen
dem
Uhrzeigersinn ausüben kann.
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Während der Zeit, bevor die Vorderkante des Blattes 3a durch die Walze
5 und die Zuführrolle 6 gestoppt wird, nimmt die verschwenkbare Führungsplatte 206
die untere durch eine ausgezogene Linie (Fig. 6) dargestellte Lage ein oder hält
ihre Führungsposition. Zu diesem Zeitpunkt schlägt die Führungsplatte 207 durch
ihr Eigengewicht gegen einen Abstandshalter 209, der an der Führungsplatte 205 angreift
oder fest an dieser angebracht ist, wodurch ein schmaler Zwischenraum K von z.B.
1 bis 1,5mm zwischen den beiden Führungsplatten 205 und 207 ausgebildet ist. Dadurch
kann das Blatt Papier 3a ohne weiteres in den Zwischenraum zwischen den beiden Führungsplatten
207 und 205 gleiten, wodurch dann die Gefahr selbst für elastisch biegsame, dünne
Papierblätter ausgeschaltet ist, zwischen den Führungsplatten 205 und 207 einen
Papierstau zu bilden (den Zwischenraum zu blockieren).
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Da die Abstandshalter 209 außerhalb der Förderbahn des Blattes 3a
angeordnet sind (siehe Fig. 23), stören sie die Bewegung des Papierblattes in keiner
Weise. In Fig. 23 sind zwei Abstandshalter 209 verwendet, jedoch ist die Anzahl
der Abstandshalter nicht auf zwei begrenzt, vielmehr kann eine entsprechende Anzahl
einschließlich nur einem Abstandshalter verwendet werden. Wenn der Abstandshalter
aus Kautschuk, Gummi oder anderen elastischen Materialien hergestellt ist, verhindert,
wenn die Führungsplatte 207 von einem Drehausgangspunkt in die Ausgangsstellung
zurückkehr oder selbst wenn die schwenkbare Führungsplatte aufgrund von Schwingungen
in einer Führungsposition festgelegt wird, das Vorhandensein des oder der elastischen
Abstandshalter 209 zwischen den beiden Führungsplatten 207 und 205 irgendwelche
Geräusche aufgrund eines direkten Kontaktes der beiden Platten. Dies ist insbesondere
dann wirksam, wenn die Führungsplatten 205 und 207 beide aus Metallen hergestellt
sind. Der oder die Abstandshalter können an der oder den
Seite(n)
der Führungsplatte angebracht sein. In Fig. 24 ist eine Schnittansicht durch den
Abstandshalter 209 wiedergegeben.
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Wenn das Blatt Papier 3 von dem ersten Papierstapelbehältnis 4 zugeführt
wird, ist die Führungsplatte 207 in einer Führungslage festgelegt, in welcher sie
die Bewegung des Papierblattes 3 nicht beeinflußt, so daß es zu keiner Störung bei
der Förderung des Papierblattes 3 kommt. Im Gegenteil hält, da die Führungsplatte
207 in den Förderraum des Papierblattes 3 hoch gehoben wird, wenn das Papierblatt
nicht befördert wird, dieser Aufbau dem kleinstmöglichen Zwischenraum, der zum Unterbringen
der Führungsplatte 207 notwendig ist, um auf diese Weise ein kompaktes System zu
erreichen. Wenn die Führungsplatte 207 so ausgelegt sein sollte, um außer in die
Förderbahn des von dem ersten Stapelbehältnis 4 zugeführten Papierblattes 3 in einen
Zwischenraum zu verschwenken, sollte für diesen Zweck ein zusätzlicher Raum vorgesehen
werden, was dann wiederum einen Raumverlust bewirken würde und ein großes System
zur Folge hätte.
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Die Form der verschwenkbaren Führungsplatte 207 muß nicht unbedingt
gewölbt sein, wie in Fig. 6 dargestellt, sondern sie kann auch eben wie in Fig.
25 oder entsprechend geformt wie in Fig. 26 sein. Die Führungsplatte 207 kann so
gehaltert sein, daß sie als Ganzes parallel verschoben und nicht verschwenkt wird.
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Wenn in Fig. 5 das'Papierblatt, das durch die Walze 5 geliefert wird,
die sich in der Pfeilrichtung B dreht, den Druckteil erreicht hat, beginnen Hämmer
in dem Bürodrucker, der in der Breitenrichtung W bewegt wird, durch deren Einwirken
mit dem Drucken von Zeichen, und ein Papierblatt 3 oder 3a, welches fertig bedruckt
ist, verläßt die Walze 5 und wird nach oben befördert. Ein Papierhalteteil, welches
als Kartenhalter 210 bezeichnet wird, ist an dem
Drucker angebracht
und führt ein Blatt Papier, welches die Walze 5 verläßt. Der Kartenhalter 210 verläuft
entlang der Walze 5 (Fig. 6) und sein freies Ende ist oberhalb des Druckteils 8
angeordnet. Die Länge des Kartenhalters 210 ist kürzer als die Breite von Papierblättern,
und der Drucker bewegt sich in der Breitenrichtung W, während der Halter 210 das
Blatt Papier hält.
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Der Kartenhalter hat auch die Aufgabe zu verhindern, daß der Teil
des Papierblattes, der in dem Druckteil 8 festgelegt ist, sich nicht von der Walze
5 entfernt. Der Kartenhalter 210 wird auch verwendet, wenn keine automatische Papierzuführeinrichtung
an dem Drucker 2 vorgesehen ist; er kann jedoch auch die folgenden Nachteile bewirken,
wenn Papierblätter von der Walze 5 aus mit Hilfe der angebrachten automatischen
Papierzuführeinrichtung nach oben gezogen werden: Wenn das Blatt Papier, welches
gerade die Walze 5 verlassen hat, so, wie es ist, nach oben geführt werden sollte
(wie in Fig. 27 dargestellt ist), und durch die Papierabzugsrollen 13 und 14 nach
oben gezogen werden soll, würde das Blatt Papier 3 oder 3a gegen den Kartenhalter
210 laufen und diesen verformen, wie durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Daher
schwimmt der Teil des Papierblattes, welcher sich in dem Druckteil 8 befindet von
dem Umfang der Walze 5 aus auf. Wenn hier und dann Hammerkräfte auf das Blatt Papier
3 oder 3a durch den Hammer ausgeübt werden sollen, wie durch einen Pfeil C angezeigt
ist, können sie nicht nur einen Schatten an den gedruckten Buchstaben und eine Verschlechterung
in der Druckqualität bewirken, sondern beim Auftreffen des Hammers wird auch das
Geräusch größer, da auf den Teil des nicht anliegenden Blattes geschlagen wird.
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Die Nachteile können ausgeräumt werden, indem das Blatt Papier diagonal
richtig nach aufwärts (für die Rückseite der Papierzuführeinrichtung) entlang des
Kartenhalters 210
abgegeben wird, wie durch einen Pfeil d in Fig.
27 angezeigt wird, und indem das Blatt Papier in dem Druckteil satt an dem Umfang
der Walze 5 anliegt, statt daß das Blatt Papier nach aufwärts geführt wird. Wenn
jedoch ähnlich wie die dargestellte automatische Papierzuführeinrichtung 1 ein Teil
der Einrichtung 1, z.B. die zweite Papierablage 16 (Fig. 2) in dieser Ausführungsform
diagonal rechts oberhalb der Walze 5 festgelegt ist, kann das Blatt Papier nicht
in dieser Richtung befördert werden und muß in einer anderen als dieser Richtung
beispielsweise in der Aufwärtsrichtung befördert werden. Möglicherweise kann die
zweite Papierablage 16 weiter rückwärts (in Fig. 2nach rechts) angebracht werden,
um hier Raum für eine Papierabgabe zu schaffen; dies läuft darauf hinaus, die Zuführrolle
20 noch weiter rückwärts anzubringen, und folglich wird ein großer Zwischenraum
für die Papierbeförderung zwischen der Zuführrolle 20 und der Walze 5 benötigt.
Eine solche Vergrößerung des Zwischenraum für eine Papierbeförderung würde es unmöglich
werden lassen, kürzere Papierblätter zu befördern. Wenn beispielsweise die automatische
Papierzuführeinrichtung 1 so ausgeführt ist, daß kurze Papierblätter mit einer minimalen
Länge von 105mm bedruckt werden können und die zweite Papierablage 16 in der diagonal
liegenden Rückseite der Walze 5 angeordnet ist, ist es schwierig, die Zuführrolle
20 viel weiter rückwärts (auf der Rechten Seite) anzubringen als die dargestellte
Lage. Folglich ist es nicht möglich, das Blatt Papier in der Pfeilrichtung d(Fig.
27) abzugeben, und wenn das Papierblatt ähnlich der dargestellten Ausführungsform
annähernd aufwärts abgegeben und allein gelassen werden sollte würden die erwähnten
Mängel auftreten.
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Folglich ist in der in Fig. 2 dargestellten automatischen Papierzuführeinrichtung
1 ein Führungsteil 211 angebracht, um das Blatt Papier 3 oder 3a schräg zu stellen,
das zwischen der Walze 5 und dem Papierhalter 210 nach rückwärts (zu der rechten
Seite der Zeichnung hin) durchgelaufen ist,
wie deutlich in Fig.
6 dargestellt ist, und um das Blatt Papier bezüglich der Papierabgaberollen 13 und
14 zu führen.
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Ein passendes Führungsteil 213 ist gegenüber dem Führungsteil 211
angeordnet, und die beiden Führungsteile 211 und 213 sind fest durch die beiden
Seitenplatten 24 und 25 gehalten.
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Da, wie oben ausgeführt, das Blatt Papier 3 oder 3a in die Papierabgaberollen
13 und 14 geführt wird, besteht, nachdem es durch das Führungsteil 212 verbogen
wird, bevor es die Abgaberollen 13 und 14 erreicht, keine Gefahr, daß der Teil des
Papierblattes, welcher an dem Druckteil 8 festgelegt ist, von der Umfangsfläche
der Walze 5 absteht. Das Blatt Papier wird durch den Papierhalter 216 gehalten,
jedoch ist die Breite des Papierhalters 210 schmal, wie vorstehend ausgeführt. Da
die Gesamtbreite des Papierblattes von dem Kartenhalter 210 nicht gehalten werden
kann, würde der Teil des Blattes außerhalb des Papierhalters aufschwimmen; jedoch
kann durch das Vorsehen des in Fig. 6 dargestellten Führungsteils 211 der Teil des
Papierblattes, welcher "aufschwimmen" würde, ebenso richtig geführt werden. Eine
Anzahl Sätze Papierabgaberollen 13 und 14 sind in der Papierabgabeeinrichtung 800
vorgesehen, wie in Fig.
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28 dargestellt ist und sie sind in entsprechenden Abständen voneinander
an Haltewellen 215 und 216 fest angebracht. Die Haltewellen 215 und 216 sind drehbar
in den Seitenplatten 24 und 25 gehaltert. Wie durch einen Pfeil in Fig. 29 dargestellt,
wird eine Haltewelle 216 zusammen mit der Papierabgaberolle 14 durch ein später
noch zu beschreibendes Antriebssystem gedreht, und die andere Rolle 13 und die Tragwelle
215 folgen der Drehbewegung der Rolle 14.
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Über den beiden Papierabgaberollen 13 und 14 ist ein schaltendes Führungsteils
217 vorgesehen, um Papierblätter wahlweise zu der ersten oder zweiten Papierablage
15 oder 15 (siehe Fig. 1, 6 und 29) zuzuführen, und das Teil 216 verläuft beinahe
parallel zu den Tragewellen 215 und 216.
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Das schaltende Führungsteil 217 ist über Drehzapfen 217a, welche von
jeder Seite nach außen vorstehen, schwenkbar an den beiden Seitenplatten 24 und
25 gehaltert und wird geschaltet, um zwischen einer ersten Stellung (die durch eine
strichpunktierte Linie in Fig. 29 dargestellt ist) durch Welche Papierblätter zu
der ersten Ablage 15 geleitet werden, und zwischen der zweiten Stellung zu schwenken,
einer der ersten Stellung entgegengesetzten Schräglage, durch welche Papierblätter
zu der zweiten Papierablage 16 geleitet werden. Durch ein Betätigungsteil 219 (Fig.
1) wird das schaltende Führungsteil verschwenkt.
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Um Störungen mit den Papierabgaberollen 13 und 14 zu vermeiden, sind
Ausschnitte 218 in dem Führungsteil 216 vorgesehen, so daß es (217) nicht gegen
die Rollen 13 und 14 läuft, in welche Stellung auch das Teil 216 zwischen der ersten
und zweiten Stellung verschwenkt wird.
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Wenn die Papierblätter 3 oder 3a der ersten Ablage 15 zugeführt werden,
wird das Betätigungsteil 219 betätigt, um das Führungsteil 217 in die erste in Fig.
29 wieder gegebene Stellung zu bringen, in welcher die Papierblätter 3 oder 3a (die
von den beiden Rollen 13 und 14 abgegeben werden) an die erste Papierablage 13 abgegeben
werden, wobei die Blätter durch das Führungsteil 217 geführt werden und folglich
nacheinander gestapelt werden. Wenn mittels des Betätigungsteils 219 die Führungsplatte
217 in die zweite Stellung verschwenkt wird (welche entgegengesetzt zu der durch
strichpunktierte Linie in Fig. 29 dargestellten Richtung schräg gestellt ist) werden
die Papierblätter 3 oder 3a, welche von den beiden Rollen 13 und 14 geliefert worden
sind, an die zweite Papierablage 16 abgegeben, auf welcher die Papierblätter nacheinander
über die bereits abgelegten Blätter gestapelt werden.
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Bei bedruckten Papierblättern, welche auf der ersten Ablage 10 gestapelt
sind, sind deren bedruckte Seiten nach unten
ausgerichtet (normales
Stapeln), dagegen sind bei bedruckten Papierblättern, die auf der zweiten Ablage
16 gestapelt sind, deren bedruckte Seiten nach oben ausgerichtet (verkehrtes Stapeln).
Somit kann die Bedienungsperson den gewünschten Zustand, nämlich normales oder umgekehrtes
Stapeln der gewünschten Papierblätter dadurch festlegen, daß sie eine der Papierablagen,
d.h. die erste oder die zweite Ablage auswählt. Da hierdurch eine äußerst einfache
Betätigung, nämlich durch das Umschalten des Führungsteils 217 die Abgaberichtung
von Papierblättern festgelegt wird, und da auch nur eine visuelle Überprüfung eine
leichte Bestätigung darüber verschafft, welche Lage, die erste oder die zweite,
das schaltbare Führungsteil nunmehr einnimmt, da das Teil 217 an den Abgaberollen
13 und 14 festgelegt ist, kann die Bedienungsperson eine unabsichtliche Fehlbedienung
vermeiden, bei welcher Papierblätter auf einer unerwünschten Papierablage gestapelt
wird.
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Wie oben ausgeführt, werden Papierblätter befördert, wobei sie durch
das Führungsteil 217 geleitet werden; nachdem die hintere Kante des Papierblattes
von den beiden Papierabgaberollen 13 und 14 freigekommen ist, wird das Papierblatt
nahezu aufrecht an eine Papierablage abgegeben. Wenn in diesem Augenblick die hintere
Kante des Papierblattes, welches die beiden Rollen 13 und 14 passiert hat, an einer
der Rollen 13 oder 14 in der Schwebe sein sollten, insbesondere wenn Papierblätter
abgegeben und aufrecht gestapelt werden, würde dies zu einem Fehler im Hinblick
auf das richtige Abgeben von Papierblättern an eine Papierablage kommen. Aus diesem
Grund sind, wie in Fig. 28 und 29 dargestellt, eine Anzahl zahnradähnlicher Vorsprünge
220 an Teilen jeder Papierabgaberolle 13 und 14 ausgebildet.
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(Jedoch sind keine Ansätze 220 an den Papierabgaberollen ausgebildet,
die an jedem Ende der jeweiligen Haltewelle 215 und 216 angeordnet sind, wobei der
Grund hierfür später noch erläutert wird). An dem Führungsteil 217, welches den
Abgaberollen gegenüberliegt, ist eine elastisch federn-
de dünne
Platte 221 (Fig. 29) befestigt, welche aus ersten und zweiten Teilen 221a bzw. 221b
besteht, die bezüglich der ersten und zweiten Papierablagen 15 und 16 diagonal aufwärts
schräg verlaufen.
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Nunmehr wird anhand von Fig. 29 der Fall in Betracht gezogen, daß
die Papierblätter 3 oder 3a an die erste Ablage 15 abgegeben werden. Nach Verlassen
der beiden Rollen 13 und 14 sitzt die hintere Kante 222 des Papierblattes in den
zahnradähnlichen Ansätzen 220 der Papierabgaberolle 13 und wird von oben durch den
ersten Teil 221a der dünnen elastischen Platte 221, welche der Rolle 13 nahe kommt,
in einen Ansatz gedrückt. Folglich verläßt das Papierblatt, welches die beiden Rollen
13 und 14 verlassen hat, nicht sobald die Umfangsfläche der Rolle 13 und wird von
der Rolle 13 noch nicht freigegeben, bis die hintere Kante 222 das vordere Ende
des Plattenteils 221a verläßt. Durch diese Ausführung sind solche Fehler beseitigt,
daß die hintere Kante 222 des Papierblattes, welches die beiden Rollen verlassen
hat, auf der Umfangsfläche der Rolle 13 gleitet und auch schwimmt, wenn es gleitet;
somit ist sichergestellt, daß die Papierblätter fehlerfrei an die Papierablage 15
abgegeben werden. Dasselbe gilt bezüglich der Abgabe von Papierblättern an die zweite
Ablage 16. Dieselbe Wirkung, wie vorstehend beschrieben kann auch durch eine Reibungskraft
zwischen dem Papierblatt und den Rollen erhalten werden, ohne daß solche Ansätze
an den Rollen 13 und 14 vorgesehen sind. Für die elastische dünne Platte, wie sie
beispielsweise in Fig. 30 und 31 dargestellt ist, wird beispielsweise eine dünne
elastische Platte aus Polyester oder aus anderen Kunstharzen verwendet, welche in
der Mitte einen Schlitz 223 aufweist. Der Schlitz 223 sitzt in einer Ausnehmung
224, die in der Halteposition des Führungsteils 217 ausgebildet ist, und ein Haltebolzen
225 wird durch den Schlitz 223 in die Ausnehmung 224 gedrückt, um die dünne Platte
221 daran zu befestigen. Klebstoff kann in die Ausnehmung 224 gegossen werden, um
ein sicheres Anbringen
der Platte 221 zu gewährleisten. Wenn die
elastische dünne Platte 221 wie beschrieben angebracht ist, hebt die schräge Oberfläche
226 des Haltebolzens 225 die dünne Platte 221 an, wodurch die ersten und zweiten
elastischen Plattenteile 221a und 221b gebildet werden. Beim Herstellen einer elastischen
Platte 221, wird, wie in Fig. 29 dargestellt, ein Stapel solcher dünnen Platten
in eine Anzahl dünner Platten 221 geschnitten, wobei Grate (in Abhängigkeit von
der Schneidrichtung) an der Kante der Vorder- oder Rückseite der fertigen elastischen
Platte 221 erscheinen. Wenn die Grate Papierblätter berühren sollten, nachdem die
dünne Platte angebracht worden ist, würden Papierblätter einer unerwünschten Kraft
ausgesetzt werden, was zu Störungen bei der Beförderung zur Folge haben könnte.
Somit muß die elastische dünne Platte so angebracht werden, daß Grate die Papierblätter
nicht störend beeinflussen; es ist jedoch schwierig zu erkennen, auf welcher Seite
(der Ober-oder Unterseite) der fertigen dünnen Platte die Grate erscheinen. Um die
Seite mit den Graten leicht zu erkennen, wird, wie in Fig. 30 dargestellt, aus der
dünnen Platte 221 ein Loch 227 ausgestanzt oder es wird zweckmäßigerweise eine Ecke
der dünnen Platte abgeschnitten; dadurch ist ein leichter Einbau der dünnen elastischen
Platte 221 geschaffen, so daß die Grate die Papierblätter nicht beschädigen können.
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Die Ausbildung der elastischen Platte 221 kann auch entsprechend geändert
werden und bei ihr können, wie beispielsweise in Fig. 32 dargestellt, die beiden
äußeren Enden des ersten und zweiten Plattenteils 221a und 221b nach unten ausgerichtet
sein, was vorteilhaft ist, da die hintere Kante des Papierblattes über einen längeren
Zeitabschnitt einen sicheren Kontakt mit der Papierzuführrolle behalten kann. Außerdem
ist, wie in Fig. 33 dargestellt, ein Vorsehen von gewölbten Enden an den beiden
Teilen 221a und 221b der dünnen elastischen Platte 221 entlang der Umfangsfläche
der Papierabgaberollen 13 und
14 insgesamt vorteilhafter, da hierdurch
über einen längeren Zeitabschnitt eine glattere und gleichförmigere Führung der
hinteren Kante des Papierblattes zusammen mit einem sicheren Kontakt an den Papierzuführrollen
13 und 14 schafft.
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Wie in Fig. 1 dargestellt, ist die Dicke des schaltenden Führungsteils
217 gemäß dieser Ausführungsform über dessen Länge nicht konstant; und zwar ist
die Dicke t1 der Teile etwa oberhalb jeden Ausschnittes oder dort, wo die elastisch
dünnen Platten 221 angebracht sind, geringer als die Dicke t2 der übrigen Teile
Folglich wird das Papierblatt 3 oder 3a, welches durch das Führungsteil 217 geführt
und befördert wird, infolge der Unterschiede in den Dicken t1 und t2 im Hinblick
auf seine Steifigkeit zwangsläufig in eine gewählte Form (Fig. 34) verbogen; auf
diese Weise ist verhindert, daß sich Papierblätter einrollen und einknicken.
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Somit ist dann sichergestellt, daß die Papierblätter in einer aufrechten
Stellung gestapelt werden.
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Wie in Fig. 28 dargestellt, greifen die zahnradähnlichen Ansätze an
einem Paar Papierzuführrollen 13 und 14, die einander gegenüberliegen, nicht ineinander
ein, sondern die Ansätze an einer Rolle berühren die Oberfläche des ansatzfreien
Teils der anderen Rolle. Folglich wird durch diese Anordnung auch das Papierblatt,
das zwischen diesen Rollen 13 und 14 hindurchläuft, aufgrund seiner Steifigkeit
in eine gewählte Form geändert.
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Wie vorher ausgeführt, wird das Führungsteil 217 über den Schwenkzapfen
217a, um welchen es in die erste oder zweite Stellung verschwenkt wird, von den
Seitenplatten 24 und 25 gehaltert. Um das Führungsteil 217 in jeder Stellung sicherzuhalten,
ist eine Blattfeder 217b an dem Schwenkzapfen 217a befestigt, wie in Fig. 35 dargestellt
ist.
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In der Seitenplatte 25, welche der Blattfeder 217b gegenüberliegt,
sind zwei Löscher 217c und 217d ausgebildet;
wenn das Führungsteil
217 in die erste oder zweite Stellung geschwenkt wird, greift ein Ansatz 217e, der
am vorderen Ende der Blattfeder 217b in Richtung der Seitenplatte vorsteht, elastisch
federn in eines der beiden Löcher 217c oder 217d ein, um das Teil 217 zu halten.
Um das Führungsteil zu stoppen, wenn es die erste oder zweite Stellung passiert,
sind Anschläge 217f und 217g vorgesehen, die von der Seitenplatte 25 vorstehen.
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Wie vorher schon kurz ausgeführt, haben unter der Anzahl von den Papierabgaberollenpaaren
13 und 14 die Rollenpaare, welche an den beiden äußersten Enden festgelegt sind,
keine zahnradähnlichen Ansätze; der Grund hierfür ist folgender: Die Tragwellen
215 und 216, welche jeweils die Papierabgaberollen 13 und 14 tragen, werden gegeneinander
gedrückt, um sich an jedem Ende der Welle einander zu nähern, um zwischen den beiden
Rollen eine ganz bestimmte Reibungskraft zu erzeugen. In der in Fig. 35 dargestellten
Ausführungsform ist die Tragwelle 216 für eine Rolle 14 durch die Seitenplatten
24 und 25 so gehalten, daß ihre Lage nicht verschoben wird; dagegen ist die Tragwelle
215 für die andere Rolle 13 durch die Seitenplatten 24 und 25 so gehalten, daß sie
durch einen geringen Hub nahe zu der Tragwelle 216 hin oder weg von dieser eingestellt
werden kann, und die beiden Enden der Welle 215 werden durch eine Blattfeder 228
in Richtung auf die Tragwelle 216 gedrückt. Für eine Anzahl Rollenpaare 13 und 14
vermindert ein solches Andrücken der Tragwelle 215 gegen die andere Tragwelle 216
die Andrückkraft der Rollenpaare in dem mittleren Bereich in der Tragwellen-Achsrichtung
und erhöht die Andrückkraft der Rollenpaare in den Endbereichen durch gleichförmige
Andrückkräfte über die ganze Länge erhalten werden.
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Je länger die Tragwelle ist und je stärker die Andrückkräfte sind,
umso größer ist die Auslenkung der Tragwelle, wodurch die oben erwähnte Schrägstellung
verstärkt wird.
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Eine solche ungleichförmige Verteilung der Andrückkräfte durch die
beiden Rollen 13 und 14 erhöht die Möglichkeit
eines Schräglaufs,
von Falten und eines Staus von Papierblättern.
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Daher weist die dargestellte Ausführung keine Ansätze an den äußersten
Papierabgaberollen auf sondern Ansätze an den Rollen sind nur an den innenliegenden
Rollen vorgesehen; folglich nehmen die äquivalenten Durchmesser der inneren Rollen
materiell zu und dagegen die äquivalenten Durchmesser der außen liegenden Rollen
materiell ab, wodurch die Andrückkräfte der Abgaberollenpaare 13-und 14 in dem mittleren
Bereich (in Längsrichtung) der Haltewellen 215 und 216 zunehmen; hierdurch wird
dann eine gleichförmige Andruckkraftverteilung an dem gesamten Rollensystem erzeugt.
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Die vorstehend beschriebene Ausbildung kann nicht nur bei den Papierabgaberollen
sondern auch bei den Förderrollen angewendet werden. Entsprechend dem gleichen Grundgedanken
können, wie in Fig. 36 dargestellt, die Rollendurchmesser der beiden an den Enden
liegenden Rollen 13' kleiner ausgebildet werden. Der Unterschied in den beiden Rollendurchmesser
hängt von der auf die beiden Tragwellen ausgeübten Andrückkraft, von dem Rollendurchmesser
und der Wellenlänge ab. Eine Durchbiegung der Tragwelle wird für den Fall berechnet,
daß die Rollendurchmesser alle dieselben sind, und die Durchmesser der beiden Endrollen
werden um diesen Betrag verringert.
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Wie in Fig. 2. 37 und 38 dargestellt, besteht die erste Papierablage
15, in welcher bedruckte Papierblätter aufrecht gestapelt werden, beispielsweise
aus einem feststehenden Teil 229 und einem beweglichen verschwenkbaren Teil 230
aus Kunstharz. In dem feststehenden Teil 229 sind von den beiden Seitenplatten vorstehende
Bolzen in Vertiefungen 232 (Fig.1) eingesetzt, die in den beiden Seitenplatten 24
und 25 der automatischen Papierzuführeinrichtung ausgebildet sind, und Anschläge
223, die von dem
unteren Teil des feststehenden Ablageteils vorstehen,
treffen auf das Führungsteil 211, das an den beiden Seitenplatten 24 und 25 fest
angebracht ist, und ist so durch die Seitenplatten 24 und 25 abnehmbar gehaltert.
Bei dem schwenkbaren Ablageteil 230 werden in den beiden Seitenwandungen ausgebildete
Schlitze auf Bolzen 236 geschoben, welche von den oberen Seitenwandungen des feststehenden
Ablageteils 229 vorstehen, und die Bolzen 236 liegen an den Enden 235a der Schlitze
235 an. Hierdurch ist dann der bewegliche Ablageteil 230 in der Pfeilrichtung e
(Fig. 2) drehbar um die Bolzen 236 gehaltert, und Papierblätter können an dem auf
diese Weise gehalterten beweglichen Ablageteil 230 gestapelt werden. Wenn keine
Blätter gestapelt sind, kommt das untere Ende des verschwenkbaren Ablageteils 230
mit der entsprechenden Seite des feststehenden Ablageteils in Anlage und steht dadurch
schräg; wenn aber Papierblätter zu stapeln sind, und die Anzahl von gestapelten
Blättern zunimmt, dreht sich der Ablageteil 230 durch sein Eigengewicht in Fig.
2 im Uhrzeigersinn um den Bolzen 236. Daher können, obwohl die Anzahl Papierblätter
größer wird, die Blätter mit Erfolg auf der Ablage 230 gestapelt werden.
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Das andere Ende 235b des Schlitzes 235 in der schwenkbaren Ablage
230 ist nicht geschlossen, sonder offen. Das Abnehmen oder Anbringen der schwenkbaren
Ablage kann dann in einfacher Weise dadurch durchgeführt werden, daß der Bolzen
236 durch das offene Ende 235 eingeführt wird. Das Einführen des Bolzens 236 in
den Schlitz 235 hat die folgenden Vorteile: Wie in Fig. 1 dargestellt, sind an jeder
Seitenplatte 24 und 25 in der automatischen Papierzuführeinrichtung 1 Abdeckungen
70 und 234 aus Kunstharz angeschraubt. an den Seitenflächen dieser Abdeckungen sind
Griffe 237 vorgesehen, an welchen die Zuführeinrichtung 1 mit der Hand hochgehoben
werden kann, wie in Fig. 38 dargestellt ist, wenn die Einrichtung verschoben wird.
Da in diesem Fall die Handgriff nahe der Linie durch den Schwerpunkt angeordnet
sind,
kann die Einrichtung ohne weiteres mit den Händen hochgehoben werden. Da die Unterseite
der Griffe eine gewisse Rauhigkeit 238 aufweist, damit die Finger nicht abrutschen,
wie in Fig. 38 dargestellt ist, kann die Einrichtung ohne weiteres getragen werden.
Ebenso können Einschnitte oder Vertiefungen an den Abdeckungen 70 und 234 als Tragegriffe
verwendet werden.
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Wenn die Papierzuführeinrichtung hochgehoben wird, liegt der schwenkbare
Ablageteil 230 an dem Bauch oder Nabel der Bedienungsperson an. Wenn der Ablageteil
230 nach rückwärts oder Richtung der der Bedienungsperson entgegengesetzten Seite
durch eine Relativbewegung zwischen dem Schlitz 235 und den Stiften 236 gleiten
kann; hierdurch werden kann keine übermäßigen Kräfte auf den schwenkbaren Ablageteil
230 ausgeübt, so daß die Gefahr einer Beschädigung ausgeschlossen ist. Wenn der
Schlitz 235 in dem Ablageteil 230 von den Bolzen 236 an dem feststehenden Ablageteil
229 herunterrutschen sollte, stellt sich der schwenkbare Ablageteil 230 nur zu der
Seite der zweiten Papierablage 16 hin schräg. Somit besteht für den schwenkbaren
Ablageteil 230 nicht die Gefahr, daß er unabsichtlich herunterfällt, so daß dadurch
der Ablageteil 230 nicht beschädigt werden kann.
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Die Beziehung zwischen dem feststehenden Ablageteil 229 und den Seitenplatten
24 und 25 ist dieselbe wie in dem vorstehend beschriebenen Fall. Somit können keine
übermäßigen Kräfte auf die feststehende Ablage 229 ausgeübt werden, wenn die Papierzuführeinrichtung
getragen wird.
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Wenn der feste Ablageteil 229 sich aus den beiden Seitenplatten 24
und 25 lösen sollte, schiebt der feststehende Ablageteil durchaus nicht nach unten
in Richtung der zweiten Papierablage 16 und fällt auf den Boden. Wenn eine äußere
Kraft auf den feststehenden Ablageteil 229 oder den schwenkbaren Ablageteil 230
ausgeübt werden sollte, wenn beispielsweise jemand unabsichtlich gegen die Ablage
laufen
sollte, kann diese Beschädigung vermieden werden.
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Außerdem ist, wie in Fig. 2, 39 und 40 dargestellt, die zweite Papierablage
16 in einer Stellung festgelegt, welche entgegengesetzt zu der ersten Papierablage
15 schräg gestellt ist, und ist an den beiden Seitenplatten 24 und 25 fest angebracht.
Im Innern der Ablage 16 ist eine verschwenkbare Platte 239 angeordnet, in welche
ein Ende von Federn 240 eingesetzt ist. Diese Federn 240 sind um vorstehende Bolzen241
an den inneren Seitenflächen der beiden Seitenwandungen der Ablage 16 gewickelt,
und das andere Ende der Feder ist in die Ablage 16 selbst eingeführt.
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Wenn daher keine Papierblätter auf der Ablage 16 gestapelt sind, wird
die schwenkbare Platte 239 zwischen der Kraft der Federn 240 und dem Gewicht der
Platte ausgeglichen und ist dadurch bezüglich der Ablage 16 im Gleichgewicht gehalten.
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Wenn Papierblätter an die zweite Ablage 16 abgegeben werden, werden
diese Blätter so geladen,daß sie sich an die schwenkbare Platte 239 und die Rückplatte
17 anlehnen.
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Wenn die Anzahl der gestapelten Papierblätter zunimmt, wird durch
das Gewicht der Papierblätter die Platte 239 in Richtung des Pfeils f (Fig. 2) entgegen
der Kraft der Feder 214 bewegt; folglich kann eine entsprechende Anzahl Papierblätter
fehlerfrei aufrecht gestapelt werden.
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Manchmal kann die Bedienungsperson den Wunsch haben, Papierblätter
von Hand und nicht mechanisch bzw. automatisch dem Druckteil zuzuführen. Hierzu
ist, wie deutlich in Fig.
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2 und 6 dargestellt ist, ein Schlitz 243 für ein manuelles Einführen
an der unteren Ecke der Papierablage 16 ausgebildet. Durch diesen Schlitz können
Papierblätter von Hand in Richtung des Pfeils g eingeführt werden. Unter dem Schlitz
243 sind die Führungsplatten 208, die vorher bereits kurz erwähnt worden sind, für
ein manuelles Einführen ange-
ordnet; sie bestehen aus zwei einander
gegenüberliegenden Platten und sind an den beiden Seitenplatten 24 und 25 befestigt.
Papierblätter, welche durch den Schlitz 243 eingeführt worden sind, werden durch
diese beiden Platten geführt und unten zwischen die Walze 5 und die Zuführrolle
6 eingebracht.
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Wenn ein Blatt Papier in den Schlitz 243 eingeführt werden soll, sind
zuerste gestapelte Blätter zu entfernen und die schwenkbare Platte 239 in Fig. 6
nach links zu bewegen, falls es erforderlich ist. Dann kann die Bedienungsperson
ein Blatt Papier einführen, ohne durch die Platte 239 gestört zu werden. Wenn dagegen
Papierblätter auf der Papierablage zugeführt wurden, verhindert die schwenkbare
Platte 239,daß gestapelte Blätter in den Schlitz 243 fallen. Auch wenn die Anzahl
der gestapelten Blätter zunimmt, versperrt die Platte 239 den Schlitz und verhindert
dadurch daß Blätter in den Schlitz fallen.
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Es ist bereits bekannt, einen Schlitz für ein manuelles Einführen
in der Papierablage vorzusehen; da aber die herkömmliche Ausführung eine Gegenplatte
als Teil verwendet, um diesen Schlitz zu öffnen und zu schließen, muß, wenn Blätter
von Hand eingeführt werden, diese Gegenplatte entfernt werden, um mit dem Vorgang
beginnen zu können, selbst wenn keine Papierblätter auf der Ablage gestapelt sind;
es ist somit ein lästiger Handgriff erforderlich.
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Unter diesem Gesichtspunkt schafft das öffnen und Schließen des Schlitzes
243 durch die schwenkbare Platte 239 gemäß der dargestellten Ausführung eine leichte
Bedienung für ein manuelles Einführen und noch dazu ist eine kompakte Gesamtkonstruktion
geschaffen, welche die Papierablage und deren Zubehörteile mit umfaßt.
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Wie vorher bereits ausgeführt, werden bedruckte Blätter der ersten
oder zweiten Ablage 15 oder 16 durch die Abgaberollen 13 und 14 zugeführt, Beim
Stand der Technik
haben jedoch Papierblätter, welche auf der Ablage
gestapelt worden sind, die Möglichkeit, durch die sich drehenden Abgaberollen 13
und 14 in den Zwischenraum zwischen der Abgaberolle und der Kante der der Rolle
gegenüberliegenden Ablage zu gelangen, wodurch es zu einem Blattstau oder zu einer
Beschädigung der Blätter kommen kann.
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Aus diesem Grund sind gemäß der Ausführungsform der in Fig. 6, 37
und 41 dargestellten Papierzuführeinrichtung klauenförmige Teile 244 vorgesehen,
welche von dem feststehenden Ablageteil 229 vorstehen. Gemäß der dargestellten Ausführungsform
sind eine Anzahl solcher Vorsprünge 244 zwischen der Anzahl Papierzuführrollen 13
so angeordnet, daß sie die Rollen nicht stören. Wie in Fig. 6 dargestellt, steht
von der Seite gesehen, das vordere Ende jedes keilförmigen Ansatzes 244 in einen
Raum vor, welcher weiter innen liegt als die Umfangsfläche der Papierzuführrolle
13 (aber nicht der Umfangsfläche der zahnradähnlichen Ansätze 200), ohne daß es
die Tragwelle 216 berührt; und sie (244) erstrecken sich bis außerhalb der Umfangsfläche
der Rolle, wobei sie weit von dem vorderen Ende entfernt sind (oder sie nähern sich
dem unteren Ende des feststehenden Ablageteils 229). Aufgrund dieser Ausführung
können Papierblätter, welche zwischen der Rolle 13 und dem verschwenkbaren Ablageteil
230 gestapelt sind, im Kontakt mit der schrägen oberen Fläche der keilförmigen Teile
244 kommt; hierdurch ist die Gefahr beseitigt, daß Papierblätter zu der Papierzuführrolle
14 gelangen können.
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Als nächstes wird ein Antriebsssystem beschrieben, durch welches die
gesamte automatische Papierzuführeinrichtung 1 angetrieben wird. Wie in Fig. 35
dargestellt, ist eine zusätzliche Platte 251 über einen Abstandshalter 250 fest
an der einen Seitenplatte 25 angebracht, und eine Welle 252 wird drehbar durch die
zusätzliche Platte 251 und die beiden Seitenplatten 24 und 25 gehaltert. Ein erstes
Zwischenzahnrad
235, welches außerhalb der Platte 251 angeordnet ist, ist drehbar in der Platte
251 gehaltert, und kämmt mit einem Antriebszahnrad 255, das an der Walzenwelle 254
befestigt ist, welche die Walze in dem Bürodrucker 2 prägt (siehe Fig. 42). Das
zweite Zwischenzahnrad 256 und das dritte Zwischenzahnrad 257 sind an der Welle
252 befestigt, und das zweite Zwischenzahnrad 256 kämmt mit dem ersten Zwischenzahnrad
253. Das dritte Zwischenzahnrad 257 kämmt mit einem vierten Zwischenzahnrad 258,
das drehbar von der Seitenplatte 25 gehalten ist; ein fünftes Zwischenzahnrad 260,
das auf derselben Welle gehalten ist und mit dem Zahnrad 258 eine Einheit bildet,
steht über eine (nicht dargestellte) Einwegkupplung mit einem von der Welle 216
getragenen Antriebszahnrad 259 für die Abgaberolle 14 in Eingriff. Ferner kämmt
das vierte Zwischenzahnrad 258 mit einem sechsten Zwischenzahnrad 261, das drehbar
in der Seitenplatte 25 gehaltert ist; das Zahnrad 261 kämmt mit dem ersten Antriebszahnrad
263 für die erste Kupplungseinrichtung 262 der Vorschubrolle 20. Das Antriebszahnrad
263 ist über ein siebtes Zwischenzahnrad 266 mit dem zweiten Antriebszahnrad 263a
in der zweiten Kupplungseinrichtung 262a für die andere Vorschubrolle 20a verbunden.
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Wie in Fig. 43 bis 46 dargestellt, besteht die erste Kupplungseinrichtung
262 aus einer Antriebsscheibe 267, die drehbar durch die Welle 50 gehaltert ist,
welche die Vorschubrolle 20 trägt, und aus einer Kupplungsscheibe 269, welche über
eine Einwegkupplung 268 von der Welle 50 getragen wird. An der Antriebsscheibe 267
ist das erste Antriebszahnrad 263 fest angebracht, und eine Falle 271 wird durch
einen Bolzen 270 gehalten. Hierbei kann sich die Falle 271 um den Bolzen 270 drehen
und ist lose auf den Bolzen 270 aufgesetzt, so daß das vordere Ende der Falle 271
nach links und rechts schwingen kann, wie in Fig. 44 dargestellt ist. Um den Bolzen
270 ist eine Torsionsfeder 272 gewickelt, von welcher ein Ende an der Antriebsscheibe
267 und das andere Ende an der Falle 271 angebracht ist.
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Diese Feder drückt das vordere Ende 273 der Falle 271 gegen die Leitfläche
274 der Kupplungsscheibe 269 und gegen den ringförmigen Flansch 275 der Kupplungsscheibe
269, wodurch diese in Fig. 44 nach links erregt wird.
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Hierbei wird der Gleitflächenteil (die linke Seite in Fig.
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44) der Kupplungsscheibe 269, auf welcher die Falle 271 gleitet, wie
vorstehend ausgeführt, als die erste Zone I und der Gleitflächenteil auf der rechten
Seite als die zweite Zone II bezeichnet. Die erste Zone I hat einen Vorsprung 276
und die angrenzende zweite Zone II hat eine Vertiefung 277. Wenn der Schnitt der
Vertiefung 277 von vorne betrachtet wird, ist ein Ende der Vertiefung durch eine
Stufe mit der Gleitfläche 274 verbunden und das andere geht kontinuierlich in die
Fläche über. In ähnlicher Weise ist, wenn der Schnitt des Ansatzes 276 von vorne
betrachtet wird, ein Ende als ein abgestufter, diogonal geschnittener Teil 279 (siehe
Fig. 44) und das andere Ende als ein schräg verlaufender Teil 280 aus gebildet,
der glatt in die Gleitfläche 274 übergeht.
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Der Teile der Antriebsscheibe 267, welcher der Kupplungsscheibe 269
gegenüberliegt, ist mit einem vorstehenden Stift 281 angebracht, und der Kupplungsscheibenteil,
der diesem gegenüberliegt, ist durch einen Stopper 282 in Form einer Blattfeder
fest angebracht.
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Nunmehr soll sich die Walze 5 oder die Welle 254 in der Pfeilrichtung
B in Fig. 6 drehen (die Drehrichtung der Walze in dieser Richtung wird als "normale
Drehung" bezeichnet). Das erste Antriebszahnrad 263 in der ersten Kupplungseinrichtung
262, die über das Getriebe mit dem Antriebszahnrad 255 verbunden ist, dreht sich
in der Pfeilrichtung X, wenn der vorstehende Bolzen 281 an der Antriebsscheibe 267
gegen das vordere Ende des Stoppers 282 in der Kupplungsscheibe 269 läuft (Fig.
45) und drückt den Stopper in die Richtung X, worauf sich dann die beiden
Scheiben
267 und 269 miteinander drehen. Zu diesem Zeitpunkt erhält, wie in Fig. 45 dargestellt,
der Abstand zwischen dem vorderen Ende 273 der Falle 271 und dem stufenförmigen
Endteil 278 der Ausnehmung 277 einen vorbestimmten und vorgegebenen Wert. Die Stellung
der Falle 271 relativ zu dieser Kupplungsscheibenstellung wird als "Ausgangsstellung"
bezeichnet und der Winkel B1 (welcher dem Kreisabstand um die Mitte der Scheibenachse
entspricht) wird als "Raumwinkel" bezeichnet.
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Die Papierblätter, die in dem ersten Behältnis 4 und dem zweiten Behältnis
4a geladen worden sind, werden selektiv durch Drehen einer der Zuführrollen 20 oder
20a zugeführt.
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Hier werden als Beispiel die in dem ersten Behältnis 4 geladenen Papierblätter
zugeführt.
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Wenn die Walze eine normale Drehung macht, drehen sich die beiden
Scheiben 267 und 269 miteinander in der Pfeilrichtung X, wie vorstehend ausgeführt
wird, und die Falle 271 nimmt die Ausgangsstellung (wobei der Abstand einem konstanten
Raumwinkel el entspricht) weg von dem abgestuften Endteil 279 der Vertiefung 277
ein. In diesem Fall kann die Drehung der Kupplungsscheibe 267 in der Pfeilrichtung
X wegen derWirkung der Einwegkupplung 268 nicht übertragen werden; somit wird die
Zuführrolle 20 freigegeben, wenn, falls eine Zuführreihenfolge freigegeben wird,
um die Blätter 3 zuzuführen, die Walze 5, welche sich bis jetzt normal in der Pfeilrichtung
B gedreht hat, um den vorgegebenen Winkel in der umgekehrten Richtung dreht. (Die
Drehbewegung der Platte in dieser Richtung wird als "umgekehrte Drehung" bezeichnet).
Hierdurch dreht sich die Antriebsscheibe 267 um den in Fig. 45 mit B2 bezeichneten
Winkel in der umgekehrten bzw. in der entgegengesetzten Richtung Y zu der Richtung
X; jedoch wird die Kupplungsscheibe 269 durch eine Bremseinrichtung 263, die später
noch erläutert wird, gebremst, und stoppt schließlich die Drehbewegung. (Hierbei
ist der Winkel 02 größer als der
Raumwinkel 1 und wird als "Arbeitsdrehwinkel"
bezeichnet).
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Aus diesem Grund bewirkt die Drehung der Kupplungsscheibe 267 in der
Richtung Y, daß das vordere Ende 273 der Falle 271 ein wenig auf der ersten Zone
der Kupplungsscheibe 269 gleitet und dann auf die schräge Fläche 280 des Ansatzes
276 gleitet (siehe hierzu die strichpunktierte Linie in Fig. 45). Wenn das vordere
Ende 273 von dem abgestuften Teil 279 des Ansatzes 276 abfällt, beendet die Antriebsscheibe
267 die Drehung des Arbeitsdrehwinkels 62 (die strichpunktierte Linie). Dann wird
die Drehrichtung der Walze 5 wieder geändert und sie dreht sich normal um einen
kleinen Winkel in der Richtung B, wodurch sich auch die Antriebsscheibe wieder um
einen Winkel 63 in der Richtung X dreht, wenn sich die Kupplungsscheibe 269 nicht
dreht, und wird durch die Bremswirkung der Bremseinrichtung 283 gestoppt. Daher
wird das vordere Ende 273 der Falle 271 durch den abgestuften (diagonal geschnittenen)
Teil des Ansatzes 279 geführt, von der ersten Zone I in die zweite Zone II verschoben
und fällt dann in die Vertiefung 277.
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Wenn dann das vordere Ende 273 von dem abgestufen Ende 278 der Vertiefung
266 erfaßt wird, wie in Fig. 45 dargestellt ist, geht die Drehbewegung um den Winkel
03 der Antriebsscheibe 267 zu Ende. Dieser Winkel 83 ist auch kleiner als der Arbeitsdrehwinkel
62, wobei 62 = 81 + 83 ist.
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Dieser Winkel 63 wird als"Arbeitsraumwinkel" bezeichnet.
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Dann beginnt sich die Walze 5 wieder in der Richtung entgegengesetzt
zum Pfeil B zu drehen, wobei sich dann die Antriebsscheibe 267 in der Pfeilrichtung
C zu drehen beginnt, wenn das vordere Ende 273 der Falle 281 von dem abgestufen
Ende 278 der Vertiefung 277 erfaßt wird, wodurch dann das Ende in dieselbe Richtung
gezwungen wird, wodurch sich die Kupplungsscheibe 269 auch in der Pfeilrichtung
Y dreht. Diese Drehung wird über die Einwegkupplung 268 an die Drehwelle 50 übertragen,
wodurch sich die Zuführrolle 20 in Fig. 6 entgegen dem Uhrzeigersinn dreht und die
Pa-
pierblätter liefert, wie im einzelnen vorher beschrieben ist.
Wenn dann die vordere Kante des Papierblattes 3 mit der Zuführrolle 6 in Anlage
gebracht wird und die Walze 5 sich in der zu dem Pfeil B umgekehrten Richtung dreht
(Fig. 6) stoppt das Papierblatt seine Bewegung und baucht sich aus, wie vorher beschrieben
ist.
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Wenn sich das Papierblatt in einen ganz bestimmten Zustand ausbaucht,
beginnt sich die Walze 5 normal zu drehen (Pfeil B) und das Papierblatt 3 wird in
den Druckteil eingebracht, wenn sich die Antriebsscheibe 267 in der Pfeilrichtung
X zu drehen beginnt. Daher kommt das vordere Ende 273 der Falle aus dem Endteil
278 der Vertiefung 277 heraus, die Kupplungsscheibe 269 kommt einmal zum Halten,
und die Zuführrolle 20 stoppt auch; jedoch kehrt durch die Drehung der Antriebsscheibe
267 in der Richtung x die Falle 271 in die Ausgangsstellung zurück und somit ergibt
sich bei diesem Zeitpunkt,an welchem der vorstehende Bolzen 281 den Stopper 282
drückt, das sich die Kupplungsscheibe 269 mit der Antriebsscheibe 267 in der Richtung
X dreht.
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Diese Drehung wird nicht an die Welle 50 übertragen.
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Die Ausbildung der zweiten Kupplungseinrichtung 262 entspricht derjenigen
der ersten Kupplungseinrichtung 262, jedoch unterscheidet sich der Raumwinkel 64
von dem Raumwinkel 61 für die erste Kupplungseinrichtung 262 (Fig. 46) und gemäß
dieser Ausführungsform ist dies der einzige unterschiedliche Punkt, daß der Raumwinkel84
für die zweite Kupplungseinrichtung 252a größer ist als der Raumwinkel 81 für die
erste Kupplungseinrichtung 262. Daher hat jeder Teil in Fig. 46 das gleiche Bezugszeichen
versehen mit einem Suffix"a" wie das entsprechende Teil in Fig. 45; eine ins einzelne
gehende Beschreibung jedes Teils ist entfallen.
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Die Zuführung von Papierblättern 3a in dem zweiten Stapel-
behältnis
4a ist dieselbe wie die Zuführung der Blätter 3a in dem ersten Stapelbehälter 4,
abgesehen von dem folgendem: Wenn die Papierblätter 3 zugeführt werden, dreht sich
die Walze 5 umgekehrt zu der normalen Richtung; in diesem Fall ist jedoch der Winkel
für die umgekehrte Drehung größer als bei den Papierblättern 3; folglich kann sich
die Walze 5 in der zu dem Pfeil B entgegengesetzten Richtung um einen Winkel umgekehrt
drehen, welcher es ermöglicht, daß die Falle 271a in der zweiten Kupplungseinrichtung
262a sich in der Pfeilrichtung Y um den Arbeitswinkel es bewegt (der kleiner als
62; Fig. 46 ist). Wenn sich die Walze 5 um einen derart verhältnismäßig großen Winkel
dreht, dreht sich die Antriebsscheibe 267 in der ersten Kupplungseinrichtung auch
in der Pfeilrichtung v, wenn, nachdem die Falle 271 den Ansatz 276 der stehenden
Kupplungsscheibe 279 passiert hat, sie die erste Zone I der Gleitfläche 274 kontinuierlich
in der Richtung Y bewegt. Wie bei der ersten Kupplungseinrichtung dreht sich, nachdem
die Antriebsscheibe die zweite Kupplungseinrichtung 262a um den Arbeitsraum 63 in
der Richtung y gedreht hat, die Scheibe wieder in der Richtung Y, und die Drehung
der Scheibe wird an die Welle 50a der Kupplungsscheibe 269a und an die Zuführrolle
20a übertragen, worauf dann die Papierblätter 3a zugeführt werden.
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Zu diesem Zeitpunkt dreht sich die Antriebsscheibe 267 der ersten
Kupplungseinrichtung 262 auch in der Richtung Y, wenn der vorstehende Bolzen 281
gegen die Rückseite des Stoppers 282 läuft, wie durch die gestrichelte Linie in
Fig. 45 dargestellt ist, wodurch der Stopper elastisch verformt wird, um ihn durchzulassen,
wodurch die Möglich keit der Antriebsscheibe 267, die Kupplungsscheibe 269 zu drehen,
und der Scheibe 269 oder der Zuführrolle 20 ausgeschlossen ist, sich zu drehen,
da die Falle 271 entlanggleitend die erste Zone I der Kupplungsscheibe 269 berührt.
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Wenn im Gegensatz hierzu die Falle 261 in der ersten Kupplungseinrichtung
262 von dem abgestuften Endteil 278
in der Vertiefung 277 erfaßt
wird und wenn die Antriebsscheibe 257 die Kupplungsscheibe 269 und die Zuführrolle
20 dreht, liegt die Falle 271a in der zweiten Kupplungseinrichtung 262a gleitend
an der ersten Zone I der Kupplungsscheibe 269a an, wodurch die Gefahr beseitigt
ist, daß sich die Zuführrolle 20a dreht.
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Wie oben ausgeführt, schafft ein Steuern der Drehbewegung der Walze
5 ein selektives Zuführen der Papierblätter 3 oder 3a. Wie in Fig. 35 dargestellt,
hat das Bremsensystem 283 ein Paar Bremsteile 285, welche die Bremsflächen 284 und
285 berühren, welche an den Kupplungsscheiben 269 und 269a in den beiden Kupplungen
262 und 262a ausgebildet sind.
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Die beiden Bremsteile 285 sind durch einen von der Seitenplatte 25
vorstehenden Bolzen 286 schwenkbar gehaltert. Eine Druckfeder 287, welche mit ihren
beiden Enden an den oberen Enden der beiden Bremsteile 285 eingehakt ist, drückt
jedes Bremsteil 285 an die Bremsfläche 284 oder 284a, wodurch eine Bremswirkung
auf jede Kupplungsscheibe 269 oder 269a ausgeübt wird.
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Bei einer Drehung der Walze 5 dreht sich auch das Rollenantriebszahnrad
259, welches auf der Tragewelle 216 der Papierabgaberolle 14 gehalten ist; aber
nur die Drehung des Zahnrads 259, solange sich die Walze 5 in der Pfeilrichtung
B dreht, wird an die Tragwelle 216 übertragen, wodruch sich dann die Rolle 14 auch
drehen kann. Somit ist vermieden, daß die Drehung des Zahnrads 259 in der umgekehrten
Richtung durch die Wirkung derEinwegkupplung an die Welle 216 übertragen wird.
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Das ganze System der Einrichtung zum automatischen Zuführen und Abgeben
von Papierblättern für einen Bürodrukker 1 weist eine Anzahl Einheiten auf, die
jeweils an einer ganz bestimmten Stelle des Druckers angeordnet und in dem Drucker
gehaltert sind. Wie in Fig. 42 dargestellt, sind die jeweiligen Schultern 288 und
289 relativ drehbar be-
züglich der Welle 254 an jedem Endteil
der Welle 254 in dem Drucker 2 aufgebracht, und das Antriebszahnrad 255 ist außerhalb
einer Schulter 288 fest angebracht. An den linken und rechten Seiten des Druckers
2 sind Walzenhalteplatten 290 und 291 aufrecht angebracht,in deren Ausschnitte jeweils
entsprechende Nute 292 und 293 der Schultern 288 und 289 eingesetzt sind. Wenn die
Welle 254 der Walze 5 über die Schaltern 288 und 289 jeweils von den Platten 290
und 291 getragen ist, dreht sich die Welle 254 relativ zu den Schultern 288 und
289. Jede Schulter 288 und 289 hat jeweils eine weitere Nut 294 und 295 in welche
Ausschnitte 297 und 298 (siehe Fig. 1), eingebracht sind, welche in der zusätzlichen
Platte 261, welche am rechtenEnde der automatischen Papierzuführeinrichtung 1 angebracht
ist, und in einer weiteren zusätzlichen Platte 296 ausgebildet sind, welche an der
linken Seitenplatte 24 fest angebracht ist.
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Die automatische Papierzuführeinrichtung 1 ist durch die Walzenwelle
254 in der entsprechenden Position angeordnet.
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Unter den Seitenplatten 24 und 25 der Papierzuführeinrichtung stehen,
wie in Fig. 48 dargestellt, Schenkel 300 vor, welche aus Gummi, Kautschuk oder einem
anderen elastischen Material hergestellt sind, und welche auf einer Abdeckung 301
für den Bürodrucker angeordnet sind. Hierbei können nur die Schenkelpaare 300 und
das zusätzliche Plattenpaar 251 und 296 die Papierzuführeinrichtung 1 auf der Abdeckung
301 und die Walzenwelle 254 für den Bürodrucker 2 tragen.
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Dies ruft eine große Belastung an der Papierzuführeinrichtung 1 hervor,
welche auf die Walzenwelle 254 wirkt, und folglich wird die Belastung der Walzenwelle
höher, wodurch im äußersten Fall ein Festfressen der Walzenwelle 254 an den Schultern
288 und 289 hervorgerufen werden kann.
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Aus diesem Grund sind in der Fig. 47 dargestellten Ausführungsform
an jeder zusätzlichen Platte 251 und 296 Ansätze mit umgebogenen Teilen 302 angebracht
und jeweils durch Walzentragplatten 290 und 291 auf der Seite des Druk-
kers
gehalten, um einen Teil der Belastung der Papierzuführeinrichtung durch die jeweilige
Tragplatte 290 und 291 aufzunehmen. Bei dieser Ausführung wird keine Belastung der
Papierzuführeinrichtung 1 auf die Walzenwelle 254 ausgeübt, oder die Belastung der
Walzenwelle 254 wird gemindert, wodurch ein Fressen der Welle 254 an denSchultern
288 und 289 vermieden ist. Der umgebogene Teil 30 kann natürlich auch durch Bolzen
oder andere Ansätze ersetzt werden, welche an den jeweiligen Platten 251 und 296
angebracht sind. Auch können, wie durch strichpunktierte Linien in Fig. 48 dargestellt
ist, Ansätze 302', die an anderen Stellen der zusätzlichen Platten angebracht sind,
durch von entsprechenden Stellen vorstehenden Stützen, z.B. Rahmenteile des Druckers
2 getragen werden.
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Die Einrichtung 1 zum automatischen Zuführen und Abgeben von Papierblättern
für einen Bürodrucker ist an einem Bürodrucker angebracht und wird von diesem getragen,
wie oben ausgeführt ist. In der Praxis kann jedoch eine bestimmte Papierzuführ-
und Abgabeeinrichtung nur an einem bestimmten vorgegebenen Typ von Druckern angebracht
werden. Mit anderen Worten, es stehen eine Vielzahl Druckern zur Verfügung, aber
Einrichtungen zum Zuführen und Abgeben von Papierblättern sind für den jeweiligen
Druckertyp vorherbestimmt, und es kann keine Papierzuführeinrichtung außer einer
ganz bestimmten, an dem jeweiligen Drucker installiert werden. Daher sind auch ganz
bestimmte Ausführungsformen von Einrichtungen zum Zuführen und Abgeben von Papierblättern
für jeden Typ von Druckern hergestellt worden. Es ist jedoch äußerst günstig, wenn
ein bestimmter Typ einer Blattzuführeinrichtung an einer Vielzahl von Typen, möglicherweise
an jedem Typ eines Druckers angebracht werden kann. Leider sind jedoch die Stellen
von Teilen der Drucker, für welche eine Papierzuführeinrichtung installiert und
an einer bestimmten Stelle angebracht wird, oder die Stellen von Antriebszahnrädern,
welche an den Walzenwellen angebracht sind, manchmal für jeden Typ von Druckmaschinen
unterschied-
lich. Aus diesem Grundkann bis jetzt eine bestimmte
Type Papierzuführeinrichtung nicht an allen Druckern angebracht werden; somit ist
eine Vielfalt von Papierzuführeinrichtungen für die jeweiligen Druckertypen erforderlich.
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Aus diesem Grund ist die Einrichtung 1 zum automatischen Zuführen
und Abgeben von Papierblättern gemäß der Erfindung außer den Seitenplatten 24 und
25 mit den zusätzlichen Platten 251 und 296 zum Festlegen der Einrichtung versehen
und ferner ist sie mit dem Abstandshalter 250 und einem weiteren Abstandshalter
305 zwischen den zusätzlichen sowie den Seitenplatten versehen, wobei jeder Abstandshalter
250 oder 306 und jede zusätzliche Platte 251 oder 296 mittels Schrauben 306 und
307 abnehmbar an den Seitenplatten 24 und 25 angebracht sind. Wie vorher beschrieben,
wird die Blattzuführeinrichtung 1 an einem Drucker festgelegt, in dem jede zusätzliche
Platte 251 und 296 mit einer Walzenwelle 254 für einen Drucker über die Schaltern
288 und 289 verbunden wird, wenn die Breiten L und M der jeweiligen Abstandshalter
205 und 305 so festgelegt werden, daß der Abstand J zwischen den beiden zusätzlichen
Platten gleich dem Abstand zwischen Druckerteilen ist, welche die beiden zusätzlichen
Platten tragen, d.h. in der vorliegenden Ausführungsform der Abstand zwischen den
Nuten 294 und 295 der beiden Schultern 288 und 289, um jede zusätzliche Platte in
die Nut 294 oder 295 fehlerfrei einzusetzen.
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Wenn die automatische Papierzuführeinrichtung 1 an einer anderen Druckertype,
wie einem anderen Abstand zwischen den beiden Schulternuten 294 und 295 angebracht
wird, können die Schrauben 306 und 307 an mindestens einer der zusätzlichen Pltten
251 oder 296 entfernt werden, sie kann dann gegen eine zusätzliche Platte mit anderen
Breiten L und M ausgetauscht werden, derselbe Abstand zwischen den beiden zusätzlichen
Platten wie der zwischen den Schulternuten 294 und 295 der anderen Druckertype kann
eingestellt werden, und die nunmehr angebrachten zusätzlichen Platten
können
in diese Nuten eingeführt werden. Erforderlichenfalls kann eine zusätzliche Abdeckung
234a außer bei der Abdeckung 234 gegen eine andere ausgetauscht werden. (Dasselbe
gilt für die Abdeckungen auf der anderen Seite). Durch ein solches Vorsehen verschiedener
Breiten von Abstandshaltern und verschiedener zusätzlicher Abdeckungen und durch
die Benutzung eines Abstandshalters in Abhängigkeit von der jeweiligen Druckertype
mit anderen Worten nur durch eine solche sehr einfache Maßnahme, daß nur ein Abstandshalter
und eine zusätzliche Abdeckung zu ersezten sind, kann dieselbe Type einer automatischen
Papierzuführeinrichtung an praktisch jeder Bürodruckertype angebracht werden. Bei
dem dargestellten Drucker ist das Antriebs zahnrad 255 an dem rechteriEnde der Walze
254 angebracht; einige Drucker haben jedoch das Antriebszahnrad auf der linken Seite
der Walzenwelle 254. In diesem Fall wird eine zusätzliche Platte 251 mit dem ersten
Zwischenzahnrad 253 gegen die andere zusätzliche Platte 296 ohne das Zahnrad ausgetauscht,
und das zweite Zwischenzahnrad 256 (Fig. 42) am rechten Ende der Welle 242 wird
entfernt, um es dafür an dem linken Ende der Welle 252 anzubringen, wobei die Welle
252 in axialer Richtung verschiebbar ist, so daß das zahnrad 256 an der vorgesehenen
Stelle angebracht werden kann. Diese Maßnahme hat dann zur Folge, daß das Antriebszahnrad
255 am linken Ende der Walzenwelle 254 mit den ersten und zweiten Zwischenzahnrädern
253 und 256 kämmt, wodurch dann die Welle 252 für eine Drehbewegung und das zweite
Zahnrad 257 störungsfrei angetrieben werden, so daß die beschriebene Arbeitsweise
beibehalten werden kann.
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Vorstehend ist eine Grundausführungsform der Einrichtung zum automatischen
Zuführen und Abgeben von Papierblättern gemäß der Erfindung beschrieben; es gibt
jedoch eine Vielzahl von Modifikationen. Beispielsweise ist bei dieser Ausführungsform
das zu schaltende Führungsteil 217, um die Richtung einer Papierabgabe zu ändern,
für Handbetätigung ausgelegt. Es kann genauso gut für eine mechanische Be-
tätigung
ausgelegt werden. In Fig. 50 bis 52 ist eine Ausführungsform für eine mechanische
Betätigung dargestellt, wobei ein Halter 210 in ein Ende des zu schaltendenFührungsteils
217 eingeführt ist, das von den beiden Seitenplatten 24 und 25 drehbar gehaltert
ist; ein Ansatz des Halters 310 sitzt drehbar in einem Loch in der Seitenplatte
24. Ein Schalthebel 312 ist in das vordere Ende des von dem Loch vorstehenden Ansatzes
311 eingesetzt und ist in der axialen Richtung des Ansatzes 311 dadurch gehalten,
daß eine Schraube 313 in das vordere Ende des Ansatzes geschraub und angezogen wird.
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Die Unterseite des Schalthebels 312 ist die Mitnehmerfläche 314 an
deren beiden Enden Anschläge 315 und 316 ausgebildet sind. Ein vorstehender Bolzen
320 läuft auf der Mitnehmerfläche 314, und der Schalthebel 312 wird verschwenkt,
um mit den Anschlägen 315 und 316 in Anlage zu kommen. Somit ist der Schwenkbereich
zwischen diesen Anschlägen begrenzt.
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Mit dem Schalthebel 312 ist eine Antriebseinrichtung oder in der Ausführungsform
ein Plungerkolben 318 eines Solenoids 317 über einen Bolzen lose verbunden; das
Solenoid 317 ist an der Seitenplatte 24 angebracht, Wenn das Solenoid 317 entregt
ist, stellt die Andrückkraft der an dem Solenoid angebrachten Schraubenfeder 319
den Schalthebel 312 und das zu schaltende Führungsteil 217 auf der linken Seite
in Fig. 52 schräg, und der vorstehende Bolzen 314 liegt an dem Anschlag 315 an.
Folglich werden abzugebende Papierblätter auf der ersten Papierablage abgelegt.
Wenn das Solenoid erregt wird, überwiegt der Plungerkolben 318 die Wirkung derFeder
319 und er wird in Fig. 62 nach rechts gezogen; folglich wird der Schaltheben 312
und das zu schaltende Führungsteil 217 zur rechtenSeite hin schräg gestellt, worauf
dann die Papierblätter an die zweite Ablage abgegeben werden. Auf diese Weise wird
dann das zu schaltende Führungsteil ohne manuelle Betätigung betätigt.
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Hierbei kann die Wahl, ob das Solenoid 317 zu erregen oder zu entregen
ist, um das Führungsteil entsprechend zu schalten, von der Bedienungsperson durch
Ein- oder Ausschalten oder durch eine Richtungsangabe beispielsweise von einem Wortprozessor,
der mit einem Drucker verbunden ist, oder von einem Drucker selbst durchgeführt
werden. Insbesondere das letztere ist eine einfache Maßnahme, um verschiedene Papierblatttypen,
beispielsweise übliche Papierblätter und Hüllen an die jeweils richtige Papierablage
zu verteilen.
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Die Papiertrennbarkeit durch die vorher beschriebene Papiertrenneinrichtung
variiert fein in Abhängigkeit von der Dicke von Papierblättern, selbst wenn die
Zuführrollen und die Reibungspolster verwendet werden. Um diese Änderung auszugleichen,
kann ein Druck, welcher Papierblätter an das Papierstapelbehältnis drückt, oder
ein Druck, der notwendig ist, um Papierblätter zuzuführen, geändert werden. Ublicherweise
sollte, je dicker die Blätter sind, der Druck umso stärker sein, und je leichter
das Blatt ist, der Druck umso schwächer sein. Da ein schwereres Blatt Papier einen
größeren Widerstand beim Einlaufen zwischen die Zuführrolle und das Reibungspolster
aufnimmt, muß der Papierzuführdruck erhöht werden, um diesen Widerstand zu überwinden;
im allgemeinen verschlechtert jedoch ein hoher Druck auf ein leichteres Papierblatt
die Trennbarkeit der Trenneinrichtung. In der vorliegenden Ausführungsform gemäß
der Erfindung sind jedoch, da ein Ende der Zugfeder 65, durch welche die Andrückplatten
21, 22 und 122 erregt werden, auf den Bolzen 64 aufgebracht sind, der fest an der
Seitenplatte 24 angebracht ist, die Druckwerte, welche auf die Andrückplatten durch
die Feder 65 ausgeübt werdenlannähernd konstant.
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Somit ist die Andrückkraft von Papierblättern an der Zuführrolle 20
oder der Blattzuführdruck annähernd konstant.
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Im Hinblick hierauf ist bei derAusführungsform in Fig.53 ein Ende
der Zugfeder 65 nicht fest angebracht, sondern das Ende ist an einem Betätigungshebel
701 fest gehakt,
welcher durch einen Drehzapfen 700 an der Seitenplatte
24 drehbar gehaltert ist. Eine Öffnung 702 ist in der oberen Wandung der an der
Seitenplatte befestigten Abdeckung ausgebildet, und der Betätigungshebel ist durch
diese Öffnung 702 geführt. Die andere Ausführung, bei welcher das andere Ende der
Zugfeder 65 an der Andrückwelle 31 eingehakt ist oder ein Ritzel an der Welle 31
angebracht ist, ist dieselbe wie in der vorher beschriebenen Ausführungsform.
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Wenn die Dicke von Papierblättern, welche auf dem Papierstapelbehältnis
geladen sind, verhältnismäßig dünn ist oder wenn die Kraft, um die Papierblätter
an die Zuführrolle 20 zu drücken, verhältnismäßig hoch ist, wird der Betätigungshebel
701 in die Stellung gebracht, welche in Fig. 54 und 53 durch ausgezogene Linien
wiedergegeben ist, und der Hebel wird dann an die eine Anschlagfläche 703 der Öffnung
702 gedrückt. Wenn dagegen die Dicke von Papierblättern ziemlich stark ist, wie
bei Umschlägen, wird der Bedienungshebel auf die rechte Seite in Fig. 53 verschwenkt
und, während er sich verformt, an der zweiten Anschlagfläche 704 der Öffnung 702
in Anlage gebracht, wie durch strichpunktierte Linien in Fig. 53 und 54 dargestellt
ist.
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Eine solche Betätigung bewirkt, daß die Zugfeder mehr gedehnt wird
als dann, wenn der Betätigungshebel in die durch ausgezogene Linien wiedergegebene
Stellung gebracht wird.
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Daher erhöht, wie vorstehend ausgeführt ist, ein Freigeben des Schwenkarms
77 von dem Anschlagbolzen 74 und ein Drücken der Andrückplatten durch die Wirkung
der Zugfeder 65, um Papierblätter durch die Platten gegen die Zuführrollen 20 zu
drücken, den Druck für die Papierblätter, um anliegende Papierblätter gegen die
Andrückplatten mit einer viel grö-Beren Kraft zu drücken, wenn der Betätigungshebel
in die durch strichpunktierte Linien in Fig. 53 wiedergegebene Stellung gebracht
ist und nicht, wenn er in die durch ausgezogene Linien wiedergegebene Stellung gebracht
ist. Um die Verformung des Betätigungshebels in Richtung der zweiten
Anschlagfläche
zu erleichtern, sollte dieser Hebel aus Kunstharz oder einem anderen elastischen
Material hergestellt sein. Andererseits kann der Betätigungshebel von einem Drehzapfen
getragen werden, der in der Richtung senkrecht zu Fig. 53 bewegbar ist und an der
ersten oder zweiten Anschlagfläche in Anlage gebracht wird, während er auf dem Bolzen
gleitet. Vorteilhaft ist es, einen kleinen Ansatz 705 angrenzend an die zweite Anschlagfläche
vorzusehen, um zu verhindern, daß der Hebel außerhalb der Anschlagfläche gelangt.
Durch diese Lösung ist ein Papierzuführdruck geschaffen, welcher der Dicke von zuzuführenden
Blättern angepaßt ist. Selbstverständlich kann die Zugkraft der Feder statt in zwei
Stufen auch in drei oder mehr Stufen geändert werden.
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In Fig. 55 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt,
welche eine mechanische Betätigung des Hebels 701 ermöglicht. Es ist ein Zwischenring
706 vorgesehen, und das eine Ende ist über einen Bolzen mit dem Schalthebel 701
verbunden, während das andere Ende des Rings über einen Bolzen mit dem Plungerkolben
des Solenoids 707 verbunden ist. Wenn übliche Papierblätter oder verhältnismäßig
leichte Papierblätter zugeführt werden, wird das Solenoid entregt, um den Schalthebel
705 durch die Wirkung der Zugfeder 65 in die (durch ausgezogene Linien wiedergegebene)
Stellung zu bringen, und der Hebel wird an dem Anschlagbolzen 707, welcher von der
Seitenplatte vorsteht, in Anlage gehalten. Wenn Hüllen oder andere schwere Papierblätter
zugeführt werden, wird ein dies anzeigendes Befehlssignal in das Solenoid 707 eingegeben,
wodurch das Solenoid erregt und der Schalthebel in die durch strichpunktierte Linien
wiedergegebene Stellung gebracht wird. Hierdurch wird die Zugfeder 65 gedehnt und
der Papierzuführdruck erhöht. Die übrige Ausführung ist dieselbe wie die in Fig.
53 und 54. Das Auslösen eines nicht dargestellten Schalters durch die Bedienungsperson
kann dazu verwendet werden, um das Solenoid 707 an- oder
auszuschalten.
Statt des Schalthebels bei der Ausführungsform in Fig. 53 bis 55 können auch andere
Schalteinrichtungen verwendet werden und außerdem können diese Ausführungsformen
nicht nur bei den ersten, sondern auch bei dem zweiten Papierstapelbehältnis verwendet
werden.
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Ende der Beschreibung