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DE3420342A1 - Verfahren und vorrichtung zum aufrichten von gebrechlichen personen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum aufrichten von gebrechlichen personen

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DE3420342A1
DE3420342A1 DE19843420342 DE3420342A DE3420342A1 DE 3420342 A1 DE3420342 A1 DE 3420342A1 DE 19843420342 DE19843420342 DE 19843420342 DE 3420342 A DE3420342 A DE 3420342A DE 3420342 A1 DE3420342 A1 DE 3420342A1
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patient
lifting
lifting device
footrests
footplate
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DE19843420342
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David R. Tirley Gloucester James
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James Industries Ltd
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Description

Beschreibung
Die Erfindung befaßt sich mit dem Anheben von gebrechlichen Patienten, worunter allgemein geschwächte und gebrechliche Personen verstanden werden. Sie befaßt sich insbesondere mit dem Anheben solcher Patienten aus einer sitzenden in eine im allgemeinen stehende Stellung, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, zum Zwecke des auf die Toilette setzens. Außerdem sieht die Erfindung eine für das Anheben von Patienten geeignete Hebevorrichtung vor.
Wenn ein alter oder geschwächter Patient auf die Toilette gesetzt werden soll, sind zwei schwierige und gefährliche Hebeaufgaben auszuführen, für die üblicherweise ein Team von drei Personen benötigt wird; zwei von diesen heben den Patienten gemeinsam an und die dritte entfernt die notwendige Kleidung, insbesondere Hosen und Unterhosen, säubert den Patienten nach dem Toilettengang und wechselt die Kleidung. Typischerweise ist es erforderlich, einen solchen Patienten fünfmal am Tage oder öfter, jeden Tag, auf einer Kommode oder einem WC auf die Toilette zu setzen, wobei wenigstens zehn Hebevorgänge erforderlich sind. Dies ist nicht nur aufwendig bezüglich der erforderlichen Betreuungszeit, sondern viele Tausende von Hilfspersonen erleiden als eine Folge der Ausführung dieser Aufgabe ernsthafte und permanente Rückenverletzungen.
Obgleich mechanische Hilfseinrichtungen seit einigen Jahren zur Verfügung stehen, die diese Aufgabe des auf die Toilette setzens unterstützen, sind sie im weiten Umfange nicht angenommen worden und diese Aufgabe wird normalerweise noch manuell ausgeführt, wie oben dargelegt. Die fehlende Annahme der zur Verfügung stehenden Hilfseinrichtungen resultiert aus einer Anzahl von Nachteilen. Ein erster Nachteil besteht darin, daß die meisten dieser Hilfseinrichtungen außergewöhnlich komplex in der Bedienung sind, so daß sehr beschäftigte Hilfspersonen es nicht auf sich nehmen, diese zu benutzen. Ein zweiter Nachteil besteht darin, daß die
meisten Hilfseinrichtungen wenig oder gar nicht dazu beitragen, das Problem zu lösen, einen Patienten in einer solchen Weise aufrecht zu halten, daß die Hilfsperson das Entfernen der Kleidung und Reinigen des.Patienten leicht ausführen kann; tatsächlich gehen solche Hilfseinrichtungen von der Annahme aus, daß der Patient keine Unterkleidung trägt. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß zusätzlich zur Behinderung bei der Entfernung von Kleidung solche Hebe-Hilfseinrichtungen, die bisher benutzt oder vorgeschlagen worden sind, im allgemeinen für den Patienten unbequem sind, wenn dieser in geeigneter Weise in angehobener Stellung für die erforderliche Zeitdauer gehalten wird.
Somit besteht eine primäre Aufgabe der Erfindung darin, ein Verfahren zum Anheben eines Patienten aus einer sitzenden in eine im allgemeinen stehende Stellung, welches die Nachteile der bekannten Verfahren und Vorrichtungen weitgehend überwindet, sowie eine Vorrichtung zum Anheben des Patienten vorzuschlagen.
Eine besondere Aufgabe besteht darin, eine Vorrichtung vorzuschlagen, die bei einer relativ preisgünstigen Herstellung möglichst leicht und kompakt in der Form und einfach zu bedienen ist.
Wenn der Patient in der üblichen Weise auf die Toilette gesetzt wird, wird er von zwei Bedienungspersonen von der sitzenden Stellung auf einem Stuhl angehoben, wobei jede von diesen zum Patienten gerichtet auf einer der beiden Seiten von diesem steht. Jede dieser Bedienungspersonen legt einen Arm um den Rücken und unter den benachbarten Arm des Patienten, um das Heben auszuführen. Wenn der Hebevorgang einmal ausgeführt ist und der Patient in der stehenden Stellung gehalten wird, entfernt die dritte Bedienungsperson den Stuhl, auf dem der Patient gesessen hat, entfernt Hosen, wenn solche getragen werden, und zieht die Unterkleidung des Patienten herunter und rollt einen zweiten Stuhl herbei, der ein Kommodenstuhl oder ein Rollstuhl
sein kann. Wenn es sich um einen Rollstuhl handelt, wird dieser benutzt, den Patienten zu einem WC zu transportieren, wo der Hebevorgang wiederholt wird, und zwar sowohl vor als auch nach dem Toilettengang, und der Patient wird dann zu einem leichten Stuhl zurückgeführt. Somit kann der gesamte Vorgang nicht nur ein zweimaliges sondern insgesamt ein viermaliges Anheben pro Toilettengang beinhalten.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, den Patienten in einer Weise anzuheben, die überwiegend identisch mit dem üblichen manuellen Hebevorgang ist, jedoch nur einfache mechanische Hilfsmittel erfordert, um die gesamte Spannung und Gefährdung aus der auszuführenden Aufgabe herauszunehmen. Weiterhin besteht eine Aufgabe darin, eine Hebevorrichtung zu schaffen, die es einer einzigen Bedienungsperson ermöglicht, die Aufgabe des Toilettengangs auszuführen und somit durch Benutzung der Vorrichtung die Arbeit von drei Bedienungspersonen zugleich und ohne Gefahr für eine persönliche Verletzung auszuführen.
Erfindungsgemäß wird der Patient mit einer Hebevorrichtung angehoben, die eine Ifebearmanordnung aufweist, welche quer mit Abstand angeordnete Schlingenanbringungspunkte aufweist. Zur Durchführung des Verfahrens des Anhebens werden die Füße des Patienten auf einer Fußplatte oder Fußstützen der Hebevorrichtung positioniert, wobei die Beine unterhalb der Knie im wesentlichen vertikal angeordnet werden; es wird eine Schlinge um den Rücken des Patienten unter dessen Armen hindurchgeführt und an den Anbringungspunkten angebracht; die Anbringungspunkte werden aufwärts in einem Bogen relativ zu der Position der Füße bewegt, welcher einen effektiven Radius vergleichbar bzw. im wesentlichen gleich der Länge der Schenkelknochen des Patienten ist und der um einen Punkt zentriert ist, welcher relativ zu der
gg Fußplatte oder den Fußstützen fest bleibt und mehr oder weniger direkt über der Fersenposition des Patienten liegt, so daß der Patient in eine im allgemeinen stehende Stellung auf der Fußplatte oder den Fußstützen gehoben wird,
während er durch die Schlinge gestützt und seitlich lokalisiert wird.
Bevorzugt bleibt die Fußplatte bzw. bleiben die Fußstützen bei dem Hebevorgang stationär, während die Hebearmanordnung um eine horizontale feste Achse schwenkt. Die Knie des Patienten können zu Anfang gegen eine Knieabstützungseinrichtung der Hebevorrichtung lokalisiert werden.
Bei der Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Schlinge um den Rücken des Patienten in der gleichen Weise geführt, wie die Arme von den zwei Bedienungspersonen. Die Schlinge, die gepolstert ist, ahmt die Muskelpolsterung der Arme der Bedienungspersonen nach. Da der Radius des Bogens in seiner Länge vergleichbar der Länge des Schenkelknochens ist, entspricht die Hebearmanordnung dem oberen Glied eines Parallelogramms, dessen unteres Glied durch den Schenkelknochen selber gebildet wird. Als Folge dessen wird das Anheben ausgeführt ohne das Auftreten einer horizontalen Kraft, die dazu tendiert, die Knie zu verschieben. Da die Knie nicht verschoben werden sondern gegen die Knieabstützungseinrichtung ruhen, während die Unterschenkel vertikal bleiben und somit gewährleisten, daß ihr eigenes Gewicht und die Hälfte des Oberschenkelgewichts durch die Füße auf der Fußplatte oder den Fußstützen getragen wird, erfolgt keine übertragung dieses Gewichts auf die Schlinge. Dies ist ein wesentliches Merkmal, welches zu dem Wohlbefinden des Patienten beiträgt, da es den Druck der Schlinge auf den Körper während des
OQ Anhebens des verbleibenden Teils des Körpergewichts, der näherungsweise 6 0 % beträgt, auf ein Minimum herabsetzt.
Erfindungsgemäß umfaßt eine Hebevorrichtung eine aufrechte Stützstruktur wie eine Säule, eine Hubarmanordnung, die ο,- von der Stützstruktur vorsteht und quer mit Abstand voneinander angeordnete Anbringungspunkte für die Anbringung einer um den Rücken eines Patienten unter dessen Armen angeordneten Körperstützschlinge aufweist, eine Fußplatte
odor Fußstützen, die an der Stützstruktur vorgesehen oder angebracht sind, und eine Hubeinrichtung, die die Hebearmanordnung in einer solchen Weise anhebt, daß deren Anbringungspunkte sich entlang einer im allgemeinen gebogenen Bahn bewegen, die um einen Punkt zentriert ist, der über der Fußplatte oder den Fußstützen angeordnet ist, wobei die relativePositionierung der Fußplatte oder der Fußstützen unverändert bleibt; hierbei genügt die Bewegung der Hubarmanordnung, um den Patienten in eine stehende Stellung anzuheben, in welcher die Fußplatte oder Fußstützen einen wesentlichen Teil des gesamten Körpergewichts des Patienten tragen, während der letztere ebenfalls durch die Schlinge gestützt und in der stehenden Stellung seitlich lokalisiert ist.
Bevorzugt ist die Fußplatte oder sind die Fußstützen relativ zu der Stützstruktur fest angeordnet, während der Hubarm an der Stützstruktur für eine Bewegung um eine feste horizontale Achse schwenkbar gelagert ist. Knieabstützeinrichtungen zur Lokalisierung der Knie des Patienten können an der Stützstruktur vorgesehen sein.
Somit umfaßt eine erfindungsgemäße Hebevorrichtung eine aufrechte Stützstruktur wie eine Säule, eine schwenkbare Hebearmanordnung, die von einer Seite der Säule vorsteht und quer mit Abstand voneinander angeordnete Anbringungspunkte für die Anbringung einer um den Rücken einer behinderten Person unter deren Armen geführten, gepolsterten Körperschlinge aufweist, eine Abstützeinrichtung an der
QQ Stützstruktur zur Lokalisierung der Knie, eine Fußplatte oder Fußstützen, die an der Stützstruktur vorgesehen oder angebracht sind, und eine Hubeinrichtung, die die Hebearmanordnung um eine feste horizontale Schwenkachse über einen Winkel anhebt, der ausreicht, den Patienten, während des-
3g sen Knie gegen die Abstützeinrichtung lokalisiert sind, in die stehende Stellung auf der Fußplatte oder den Fußstützen anzuheben, während er durch die Schlinge von hinten gestützt und seitlich lokalisiert ist.
-ΙΟΙ Bevorzugt ist die Stützstruktur auf einem beweglichen Chassis angeordnet, so daß die Hebevorrichtung zu einem sitzenden Patienten gefahren und, nachdem der letztere in die stehende Stellung angehoben worden ist, der Patient zu einem anderen Ort transportiert werden kann, beispielsweise zu einer Toilette oder von einem Bett zu einem Stuhl. In diesem Fall steht die Armanordnung über das Chassis vor, welches üblicherweise U-förmig ausgebildet und an seiner Vorderseite offen ist und Seitenglieder aufweist, die in ihrem Abstand einstellbar sein können. Die Fußstützen können auf einem Querglied des Chassis auf jeder Seite einer zentralen Säule der Tragstruktur vorgesehen sein oder die letztere kann einen oberen zentralen Säulenteil und einen unteren Teil mit umgekehrter U-Form umfassen, der mit mit Abstand voneinander angeordneten aufrechten Gliedern auf den Chassis-Seitengliedern angebracht ist, zwischen welchen sich die Fußplatte erstreckt.
Die Schlinge kann eine einfache gepolsterte Schlinge sein, die um den Rücken und unter den Armansätzen bzw. Achselhöhlen des Patienten verläuft, was den Vorteil hat, daß der Unterkörper für ein Entfernen der Kleidung vor dem Toilettengang frei bleibt. Die Länge und die untere Ruhestellung der Armanordnung kann zur Anpassung an die Höhe des Patienten einstellbar vorgesehen sein und zusätzlich oder alternativ können verschiedene Patientengrößen durch Benutzung verschiedener effektiver Längen der Schlinge ausgeglichen werden. Es wird angenommen, daß drei verschiedene Schlingenlängen es ermöglichen, die meisten Patienten anzuheben, ohne daß eine zusätzliche Armlängenanpassung erforderlich ist. Ein Satz von Schlingen mit verschiedener Länge kann vorgesehen werden oder die effektive Länge einer einzigen Schlinge kann variabel sein im Bereich von deren EndanbringungsGinrichtungen an die Schlingenanbringungseinrichtungen. Eine Einstcllmöglichkeit kann ebenfalls für die Stützstruktur vorgesehen sein, beispielsweise durch Benutzung einer Teleskopsäule.
Die Armanordnung kann Handgriffe für den Patienten umfassen, um dem Patienten ein Gefühl der Sicherheit und auch die Möglichkeit zu geben, mit gewisser Kraft in den Armen die Körper-Hebebewegung zu unterstützen. Eine Sitzstützschlinge kann zusätzlich oder alternativ verwendet werden, wobei diese Schlinge zusätzliche Endbefestigungen aufweist, mit denen sie mit der Stützstruktur "rückgekoppelt" werden kann, um die Schlinge daran zu hindern, von dem Patienten abzurutschen, wenn die stehende Stellung erreicht wird. Wenn der Patient eine angemessene Armkraft aufweist, kann eine solche Sitz schlinge allein benutzt werden, und wenn sie für eine zusätzliche Stützung während des Hebens benutzt wird, kann sie entfernt werden, wenn der Patient angehoben worden ist, so daß der untere Körperteil frei bleibt, während der Patient von der Rückenschlinge gestützt wird.
Die Hubeinrichtung kann irgendeine gewünschte Form aufweisen, sie ist jedoch bevorzugt mechanisch ausgebildet und mit einem Betätigungshebel manuell betätigbar, der auf der entgegengesetzten Seite der Stützstruktur, das heißt auf der zu der Hebearmanordnung entgegengesetzten Seite,
/ist
schwenkbar angelenkt/i Ein mechanisches Gestänge bzw. eine mechanische Kopplungseinrichtung zwischen dem Betätigungshebel und der Hubarmanordnung sieht bevorzugt eine mechanische Untersetzung in der Weise vor, daß sich der Hebel über im wesentlichen 180° abwärts bewegt und dabei eine Armhubbewegung herbeiführt, die üblicherweise in der Grössenordnung von 6 0 bis 65° liegt. Die mechanische Kopplungs-3Q einrichtung bzw. das mechanische Gestänge kann ein Sprungwerk bzw. eine Rasteinrichtung in der Weise aufweisen, daß die Hubeinrichtung in der Stellung mit angehobenem Arm selbst-gesichert ist, und/oder ein Clip oder Haken kann vorgesehen sein, um den Betätigungshebel gegen eine zufällige Verschiebung zu sichern, wenn er sich in der Stellung befindet, in welcher der Patient angehoben ist.
Die Hebearmanordnung kann einen inneren zentralen Endteil,
der direkt mit der Hubeinrichtung gekoppelt ist, und zwei quer mit Abstand angeordnete Endteile mit Schlingenendanbringungshaken aufweisen, wobei sich die Endteile in einem Abstand voneinander befinden, der näherungsweise der Schulterbreite eines typischen Patienten entspricht. Die inneren und äußeren Armteile können gelenkig verbunden sein zur Einstellung der Armhöhe, für die ein sich drehender exzentrischer Nocken vorgesehen sein kann.
In gewissen Fällen ist es erwünscht, eine Dämpfungseinrichtung vorzusehen, die den Patienten sanft absenkt, wenn der Betätigungshebel während des Anhebens oder des Absenkens des Patienten in unerwünschter Weise freigegeben wird.
Eine hydraulische Hebeeinrichtung kann alternativ mit einem hydraulischen Druckkolben benutzt werden, welcher die Hebearmanordnung abstützt und als eine hydraulische Winde zur Ausführung der Armhebebewegung wirkt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung beispielsweise beschrieben; in dieser zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Rückansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Hebevorrichtung;
Fig. 2 und 3 Detailansichten der Hubeinrichtung der in Fig. 1 dargestellten Hebevorrichtung von der Seite bzw. von hinten;
Fig. 4 eine perspektivische Rückansicht einer anderen Ausführungsform;
Fig. 5 eine Detailansicht der Hubeinrichtung der anderen Ausführungsform; und
Fig. 6 schematisch drei Stellungen des Hebeverfahrens, welches in Verbindung mit den dargestellten Hebevorrichtungen angewendet wird.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Hebevorrichtung weist eine aufrechte Stützstruktur 1 auf, die eine auf einem beweglichen Chassis 3 angebrachte zentrale Säule 2 umfaßt. Das Chassis 3 umfaßt mit Abstand voneinander angeordnete Seitenglieder 4 mit vorderen Rollen 5 und mit Bremsen versehenen hinteren Rollen 6, sowie ein Querglied 7, welches sich zwischen den Seitengliedern 4 erstreckt und einen Stecksockel 8 trägt, in welchem die Säule 2 angebracht ist. Somit weist das Chassis 3 U-Form auf und ist an der Vorderseite zwischen den Seitengliedern 4 offen, so daß es um einen Stuhl 9 gerollt werden kann, auf welchem ein anzuhebender Patient 10 sitzt, wie es in Fig. 1 dargestellt ist. Eine Hubarmeinrichtung 11, die an der Vorderseite der Säule 1 über dem Chassis 3 vorsteht, umfaßt zwei quer mit Abstand angeordnete äußere Endteile 12 auf, von denen jedes in einem Schiingen-Anbringungshaken 13 endet. Fig. 1 veranschaulicht die Grundmethode des Hebens unter Benutzung einer einfachen gepolsterten Rückenschiingo 14, die um den
Rücken und unter den Armansätzen bzw. Achselhöhlen des Patienten 10 hindurchgeführt wird, bevor sie auf die Haken 13 gehängt wird.
Eine Knie-Lokalisierungsabstütz-Einrichtung ist durch ein Kniepolster 15 vorgesehen, welches auf der Vorderseite der Säule 1 angebracht ist für eine Berührung durch die Knie des Patienten 10 während des anfänglichen Positionierens der Hebevorrichtung und während des Anhebens, wobei die IQ Füße des Patienten auf getrennten Fußstützen 16 ruhen, die auf dem Chassis-Querglied 7 auf entgegengesetzten Seiten des Hohlsockels 8 angebracht sind.
Eine manuell betätigte und mechanische Hubeinrichtung 17 5 umfaßt einen Betätigungshebel 18, der auf der Rückseite der Säule 1 schwenkbar angelenkt ist. Der Hebel 18 umfaßt .End-Handgriffe 19, die es einer Bedienungsperson ermöglichen, den Hebel mit beiden Händen zu ergreifen und ihn von der aufrechten vertikalen Stellung (die in der Fig. 1 in durchgezogenen Linien dargestellt ist) über 18 0° in die in strichpunktierten Linien dargestellte Position zu bewegen, in welcher er vertikal abwärts gegen die Säule 2 hängt. Bei einer vollen Betätigungsbewegung des Hebels 18 wird die Hubarmeinrichtung 11 um einen Winkel von 160° angehoben, wobei während dieser Bewegung der Patient 10 in eine stehende Stellung auf den Fußstützen 16 angehoben wird, wobei er in einer etwas rückwärts geneigten und sicheren Stellung durch die Schlinge 14 bequem abgestützt ist. In dieser Stellung werden unsichere und ernsthaft
go beeinträchtigte Patienten abgestützt, während sie mit ihren Knien noch das Kniepolster 15 berühren, während Patienten mit genügendem Muskeltonus die Knie ungewollt strecken und somit bei vollständig gestrecktem Körper abgestützt werden.
g5 Wie der Fachmann erkennen kann, erstreckt sich die Hubarmeinrichtung 11 von der Säule 1 über eine etwas kürzere Strecke als es bei bekannten Invaliden-Hebevorrichtungen der Fall ist, die sich in der Länge der Schenkellänge eines
typischen Patienten annähert. Somit nähert sich die Haupthebebewegung mehr oder weniger einer Parallelogramm-Bewegung an, deren zwei untere Gelenke durch die Knie- und Hüftengelenke des Patienten gebildet werden. 5
Eine teleskopische Einstellung der Höhe der Säule 2 ist vorgesehen, wobei diese Höhe durch die Eingriffstiefe der Säule 2 in den tragenden Hohlsockel 8 bestimmt ist. Die Säule 2 weist an ihrem unteren Ende eine Reihe von öffnungen 20 auf, in welche wahlweise ein Verriegelungsstift 21 in Eingriff bringbar ist, welcher durch die Rückwand des Sockels 8 hindurchgeht und die Säule 2 in der eingestellten Höhenstellung mit dem Sockel 8 verriegelt. Eine ähnliche teleskopische Einstellung der Länge der mit Abstand voneinander angeordneten Hubarme 12 ist vorgesehen, wobei deren äußere Abschnitte 12a in innere Abschnitt 12b teleskopisch eingreifen und eine Reihe von Öffnungen 22 aufweisen, in welche Verriegelungsstifte 23 einsetzbar sind. Einzelheiten der Armanordnung 11 und der Hubeinrichtung sind in Fig. 2 dargestellt, die aus Gründen der Einfachheit die äußeren Endteile 12 als aus einem festen, nicht einstellbaren Längenstück bestehend zeigt.
Die äußeren Armteile 12 bestehen aus einem Rohrmaterial und weisen an ihrem inneren Ende Augen bzw. Naben 12c auf, die an einer Welle 24 befestigt sind, die in einem zentralen inneren Armteil 25 schwenkbar getragen wird, welcher relativ kurz ist und aus einem Flachmaterial besteht. Dieser innere Armteil bzw. Armabschnitt 25 springt durch einen (nicht gezeigten) Schlitz in der Vorderwand der mit rechteckigem Querschnitt vorgesehenen Säule 2 hindurch, und ist in der Säule 2 um eine Schwenkachse 26 schwenkbar gelagert. Wangenplatten 27, die an der Welle 24 starr befestigt sind, stehen auf entgegengesetzten Seiten des Armteils 25 abwärts vor und tragen zwischen sich einen drehenden exzentrischen Nocken 28, der durch einen externen Handgriff 29 (Fig. 1) gedreht werden kann, um die Winkelstellung des Nockens 28 einzustellen. Nach Fig. 2 bestimmt die
Winkelstellung des Nockens 28 die untere Ruhestellung der Armteile 12, wobei die Exzentrizität des Nockens einen geeigneten Einstellungsbereich vorsieht. Die obere Einstellungsgrenze ist in durchgezogenen Linien dargestellt, während die untere Einstellung in strichpunktierten Linien dargestellt ist. Der zentrale Armteil 25 weist ein Einsetzlagerauge bzw. eine solche Nabe 31 mit einer Buchse 3 2 auf, die sich auf einer Schwenkwelle 33 dreht, die quer über die Säule 2 befestigt ist zur Bildung der Schwenkachse 26.
Handgriffe 30, die an den Enden der Welle 24 angebracht sind, können durch den Patienten 10 ergriffen werden, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, um dem letzteren ein Sicherheitsgefühl zu geben. Sie ermöglichen es ebenfalls, einem Patienten mit genügender Muskelkraft in den Armen, die Hebebewegung zu unterstützen, und bei einer kleinen Anzahl solcher Fälle kann die Rückenschlinge 14 durch eine Sitzschlinge ersetzt werden, wie es nachfolgend beschrieken wird.
Es wird nunmehr die Konstruktion der Hubeinrichtung 17 beschrieben. Der Hebel 18 weist einen U-förmigen inneren Endteil 18a mit verdickten Endabschnitten 34 auf, die miteinander fluchtende Einsatzlagerbuchsen 35 aufweisen. Die Buchsen 35 drehen sich auf Stummelwellen 36, die von seitlichen Wangenplatten 37 vorstehen, welche an den Seitenwänden der Säule 2 befestigt sind. Die Wellen 36 sind von den Platten 3 7 nach außen verlängert, wo sie mit Handgriffen 38 versehen und als Handgriffe wirken können, die einer Bedienungsperson zur Vorwärtsbewegung und zum Steuern der Hebevorrichtung dienen.
Der zentrale innere Armteil 25 ist über die Schwenkachse 26 hinaus als ein Nockenteil 39 mit einem gekrümmten Nockenprofil 4 0 verlängert, wobei der Nocken bei 31 mit dem oberen Endgelenk einer Betätigungsrollenkette 4 2 verbunden ist. Die Kette erstreckt sich um das Nockenprofil 4 0 und
ist an ihrem unteren Ende mit einem Schwenkblock 43 verbunden, der sich auf einem Schwenkzapfen 44 dreht, der quer zwischen den Seitenarmen des Hebelteils 18a befestigt ist. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, befindet sich die Schwenkachse 45 des Blocks 43 näher bei der Säule 2 als die Schwenkachse 46 des Hebels 18, wenn dieser sich in der abwärts gerichteten vertikalen Stellung befindet. Somit begeht, wenn der Hebel 18 seine abwärts gerichtete Stellung oder die Stellung, in welcher der Patient angehoben ist, erreicht, die Schwenkachse 45 über das Zentrum bzw. die Mittelachse hinaus, und somit wird die Einrichtung in der angehobenen Stellung des Patienten effektiv selbstverriegelt. Zur zusätzlichen Sicherung, um eine zufällige Verschiebung des Hebels 18 zu vermeiden, wenn sich ein Patient in der angehobenen stehenden Stellung befindet, ist ein (nicht gezeigter) Rückhalteclip oder -haken in geeigneter Weise an der Säule 2 angebracht und kann irgendeine geeignete Form aufweisen.
Die in den Fig. 4 und 5 dargestellte Hebevorrichtung ist, obgleich sie strukturell sehr unterschiedlich ist, in ihrer Funktion ähnlich der ersten Ausführungsform; insbesondere hebt sie einen Patienten in identischer Weise in die stehende Stellung. Eine Stützstruktur 101 ist wiederum auf einem beweglichen Chassis 103 angebracht und eine schwenkbare Hebearmeinrichtung 111 wird durch eine Hebeeinrichtung 117 angehoben, welche mittels eines Hebels 118 manuell betätigt wird. Ein U-förmiger äußerer Armabschnitt 112, der mit Abstand voneinander angeordnete Armteile 112a aufweist, umfasst Schiingen-Anbringungshaken 113, und das Chassisquerglied 107, welches nunmehr in bezug auf die Chassisseitenglieder 104 tiefer versetzt ist, ist eine verhältnismäßig breite Platte, die eine Fußplatte für den Patienten vorsieht. Wie bei der vorhergehenden Ausführungsform weist das Chassis 103 vordere und hintere Rollen 105 und 106 auf, jedoch werden in diesem Fall Zwillings-Rollenanordnungen für eine leichtere Vorwärtsbewegung, beispielsweise über eine mit Teppichboden versehenen Flur,
benutzt. Der Hebel 118 weist wiederum End-Handgriffe 119 auf und Patienten-Handgriffe sind an dem inneren Ende des Armabschnitts 112 vorgesehen.
Bis zu dieser Stelle sind für die Beschreibung der zweiten Ausführungsform für entsprechende Teile die gleichen Bezugsziffern wie bei der ersten Ausführungsform benutzt worden, wobei jeweils die Zahl Ί00"addiert worden ist. Die wesentlich unterschiedlichen strukturellen Merkmale werden jetzt beschrieben. Die Tragstruktur 101 umfaßt einen oberen Säulenteil 150 und einen unteren Rohrabschnitt 151 mit umgekehrter U-Form, wobei der letztere Abschnitt seitliche Schenkel 151a aufweist, die jeweils auf den Chassis-Seitengliedern 104 getragen werden. Auf jeder Seite des zentralen Säulenteils 150 trägt das obere Zwischenglied des Tragabschnitts 151 ein Kniepolster 152.
Eine Hebeeinrichtung 117, die auf dem Kopfende des oberen Säulenteils 150 angebracht ist, benutzt ein Schwenkgestänge zur Kopplung des Arms 118 mit einem inneren Armteil 153 (Fig. 5), an welchem der äußere Armteil 112 starr befestigt ist. Somit sind in diesem Fall Einstellungen der Säulenhöhe oder der Armlänge oder des Winkels nicht vorgesehen und verschiedene Patientengrößen werden durch die Benutzung einer geeigneten Schlingenlänge ausgeglichen. Das Gestänge ist zwischen zwei mit Abstand angeordneten Wangenplatten 154 angebracht und eingehüllt, die auf der Oberseite des oberen Säulenteils 150 montiert sind. Der Betätigungshebel 118 ist auf einem Schwenkzapfen 155, wie bevor um 180° schwenkbar, der zwischen den Wangenplatten 154 befestigt ist, und die Armanordnung 111 dreht sich auf einem Schwenkzapfen 156, der in ähnlicher Weise zwischen den Platten 154 befestigt ist. Der Armteil 153 weist eine im allgemeinen dreieckförmige Gestalt mit dom Schwenkzapfen 156 angrenzend an dessen oberen Scheitelpunkt auf, und umfaßt einen abwärts gerichteten Abschnitt 157, der bei 158 mit dem oberen Ende eines Doppelhebel-Gestänges 159 schwenkbar verbunden ist. Das andere Ende des Gestänges 159 ist bei
.1 160 an einen Innenseiten-Vorsprung 161 am Hebel 118 angelenkt. Im Bereich der unteren Stellung des Hebels 118, in welcher der Patient angehoben ist, verläuft die Gelenkverbindung dieser Ausführungsform wieder über den Mittelpunkt, um eine Selbstverriegelungswirkung zu erreichen, jedoch ist die Anordnung eines geeigneten Rückhalteclips oder -hakens 161 ein erwünschtes Sicherheitsmerkmal. Bei dieser Ausführungsform wird wiederum eine Armbewegung von 180° benutzt. Ein Vorteil dieser Ausfuhrungsform besteht darin, daß die unterschlungene bzw. tiefergelegte Fußplatte 107 niedrig genug angeordnet ist, um unter die klappbaren Fußstützen eines üblichen Rollstuhls gerollt zu werden, in welchen der Patient abgesetzt werden soll. Somit ist es eine einfache Angelegenheit, die Füße des Patienten, einen nach dem anderen, anzuheben und die Rollstuhl-Fußstützen hochzuklappen, bevor die Füße auf die Fußplatte 107 abgesetzt werden.
Die Chassis-Seitenglieder 104 sind bei 162 um die Halterungsstellen der Stützen-Seitenglieder 151a schwenkbar, was es der Bedienungsperson ermöglicht, die öffnung des Chassis-Vorderteils zu vergrößern, so daß es, beispielsweise um einen Rollstuhl herum paßt, um die öffnung für normale Betriebsbedingungen zu verringern (wobei dann die Chassis-Seitenglieder 104 parallel verlaufen), um einen Durchgang durch Flure, Türen oder dergleichen zu ermöglichen. Eine solche Chassis-Einstellung wird mittels Betätigungsstangen 163 ausgeführt, welche in hebelähnlichen oberen Endabschnitten enden und durch Haltelagerungen 164 in dem Stützteil 151 verlaufen. An ihren unteren Endbereichen enden die Hebel 163 in drehbaren exzentrischen Nocken, welche in (nicht gezeigte) Schlitze in den Chassisgliedern 104 eingreifen. Wenn die Stangen 163 somit aus der dargestellten STellung gedreht werden, wird die öffnung des Chassis-Vorderteils vergrößert.
Bei jeder Ausführungsform ist die Hubeinrichtung 17 bzw. 117 so ausgelegt, daß sie bevorzugte Betriebsbedingungen
innerhalb des Gesamtbewegungsverhältnisses von 3 zu 1 vorsieht. Somit ist die Auslegung in der Weise vorgesehen, daß eine minimale Kraft der Bedienungsperson an jedem Ende des Bewegungsbereiches des Hebels 118 erforderlich ist, während die maximale Kraft im zentralen oder horizontalen Bereich des Hebels benötigt wird. Wie leicht zu ersehen ist, kann die Kraft der Bedienungsperson in dieser horizontalen Stellung des Hebels 118 leicht auf diesen übertragen werden, insbesondere durch Betreuungspersonal mit kleiner Statur.
Zusätzlich ist, um einen mechanischen Vorteil zu erreichen, die gesamte Hebelbetätigungsmechanik so vorgesehen, daß das Beschleunigungsdiagramm des Arbeitsausgangs sinusförmig ist. Hierdurch wird ein maximaler mechanischer Wirkungsgrad im Bereich der zwei Enden des Hubes des Betätigungshebels erreicht und gewährleistet, daß die vom Patienten wahrgenommene Bewegung sanft und ruckfrei ist.
Die bei der in den Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsform vorgesehene Fußplatte 107 ist abnehmbar zur Schaffung einer neuartigen Konstruktion einer Hebevorrichtung mit einem Chassis, welches unterhalb des Knieniveaus vollständig offen ist. Es gibt viele Anwendungsfälle für eine solche Hebevorrichtung, die direkt über einen Patienten gerollt werden kann, um eine Überkopf-Hebevorrichtung vorzusehen, obgleich die Hebevorrichtung mit gelöster Fußplatte 107 zum Heben eines Patienten in die stehende Stellung gemäß der Erfindung nicht benutzt wird. Die Methode gemäß der Erfindung erfordert es, daß die Füße relativ zu dem Hebebogen des Hebearms zwangsläufig lokalisiert sind. Fig. 6 veranschaulicht schematisch die Hebemethode bzw. das Hebeverfahren gemäß der Erfindung, wie es bei den dargestellten Hebevorrichtungen angewendet wird. Die Hebevorrichtung wird zu einem sitzenden Patienten gebracht, wie es in Fig. 6(a) gezeigt ist, derart, daß die Knieabstützeinrichtung KA gegen die Knie des Patienten lokalisiert wird. Wenn die Hebevorrichtung relativ zu dem
sitzenden Patienten P korrekt angeordnet ist, werden die Füße des letzteren auf der Fußplatte oder der Fußabstützeinrichtung F angeordnet, und die Stützschlinge S wird um den Körper des Patienten P unter den Armansätzen bzw. Armhöhlen herumgeführt und am Hebearm LA der Hebevorrichtung angebracht. Ein Anheben des Hebearms LA, typischerweise über einen Winkel von etwa 60°, so daß die Schlingenbefestigungspunkte AP sich durch einen Bogen A um ein Zentrum C bewegen, welches relativ zu der Einrichtung F lokalisiert und über dieser positioniert ist, wird der Patient P in die stehende Stellung angehoben, die in Fig.6(c) gezeigt ist. Eine Zwischenstellung des Patienten P auf halber Strecke der Hebebewegung ist in Fig. 6(b) gezeigt.
Wie Fig. 6 klar veranschaulicht, tritt eine Parallelogramm-Hebewirkung auf, wobei ein wesentlicher Teil des Körpergewichts des Patienten zu jeder Zeit durch die Füße getragen wird. Die vier Gelenkpunkte des Parallelogramms werden durch das Zentrum C, die Schlingenanbringungspunkte AP, die Kniegelenke und die Hüftengelenke des Patienten P gebildet. Um eine solche angenäherte Parallelogrammbewegung zu erreichen, wird die Länge des Hubarms LA, wenn sie nicht einstellbar ausgebildet ist, etwa gleich der Schenkellänge einer Durchschnittsperson gewählt. Irgendwelche erforderlichen Einstellungen, um eine Anpassung an kleine oder große Patienten vorzunehmen, können durch Benutzung einer geeigneten wirksamen Länge der Schlinge S erfolgen. Das Anheben einer geschwächten oder ernsthaft beeinträchtigten Person ist in Fig. 6 in durchgezogenen Linien dargestellt, wobei der Kniebereich die Abstützeinrichtung KA zu allen Zeiten berührt, selbst in der endgültigen, geringfügig rückwärts geneigten Endstellung. Jedoch strecken Patienten mit genügender Muskelkraft während des Hebevorgangs unwillkürlich ihre Beine, so daß der Körper in der Endstellung zwischen den Fußrasten oder der Fußplatte F und der Schlinge S vollständig gestreckt ist. Somit bilden für diese Patienten die Stützeinrichtungen K lediglich ein Hilfsmittel zur Lokalisierung
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-22-der Hebevorrichtung in deren Anfangsstellung.
In der vollständig angehobenen Stellung ist der untere Teil des Rumpfes des Patienten nicht abgedeckt bzw.behindert, so daß Kleider entfernt werden können und eine Behandlung dieses Teils möglich ist. Insbesondere ist das Setzen von bekleideten Patienten auf eine Toilette erleichtert und eine Bedienungsperson kann den Patienten anheben, die Kleider ausziehen und wechseln, wie es er-"LQ forderlich ist, und Unterkleidung herunterziehen sowie den Patienten relativ zu einer Kommode oder einer WC-Pfanne positionieren, auf die der Patient abgesenkt werden soll. Wie vorher erwähnt, -erfordert ein solches auf eine Toilette setzen gegenwärtig normalerweise drei Bediele 5 nungspersonen und es steht bisher keine Hebevorrichtung
zur Verfügung, die zum Zwecke des auf die Toilette setzens angenommen worden wäre. Erfindungsgemäß ist ein Hebeverfahren und eine Vorrichtung zu dessen Ausführung vorgesehen, das bzw. die möglich machen, einen Patienten auf bequeme 2Q Weise und durch eine einzige Bedienungsperson unter Einsatz einer relativ geringen Körperkraft durch diese auf eine Toilette zu setzen.
Fig. 6(a) veranschaulicht in strichpunktierten Linien, wie eine zusätzliche Sitzschlinge SS unter den Gesäßbacken des Patienten P benutzt werden kann, wobei diese Hilfsschlinge SS von den Befestigungspunkten AP herabgehängt ist und an einem Punkt X mit der Hebevorrichtung verbunden ist, wodurch verhindert wird, daß die Schlinge SS den or. Rücken des Patienten P während dessen Anheben herauf rutscht. Wenn die voll angehobene Stellung erreicht ist, wird die Schlinge SS abgenommen, um den unteren Teil des Rumpfes freizulassen für ein auf die Toilette setzen oder dergleichen.
Wenn weibliche Patienten auf die Toilette gesetzt werden, kann nach dem Entfernen von Unterkleidung das Tragen von Oberkleidung wie Hemden ein Problem darstellen, da diese
während des Positionierens relativ zu einer Kommode oder einem WC und einem Absenken auf dieses aus dem Weg gehalten werden müssen. Wenn die Sitzschlinge SS benutzt wird, kann diese vom Punkt X gelöst und hinter dem Rücken des Patienten P angehoben und in dieser Stellung belassen werden. Obgleich sie jetzt keinerlei Stütze mehr vorsieht und das Entfernen der Kleider nicht behindert, kann sie benutzt werden, die Oberkleidungsstücke zu halten, welche unter diese Schlinge weggesteckt werden können. Alternativ kann eine elastische Schlinge um den Körper benutzt werden, unter welche die Kleidung gesteckt wird, wobei diese elastische Schlinge lediglich für den Zweck vorgesehen ist, Hemden oder andere Oberbekleidungsstücke während des Absenkens auf eine Kommode oder eine Toilette aus dem Weg zu halten.
Ein Patient mit einer gewissen Kraft in den Armen kann die Handgriffe der beschriebenen Hebevorrichtungen greifen und somit die Hebebewegung unterstützen, wodurch das Abhängigkeitsgefühl des Patienten und die von der Bedienungsperson erforderliche Kraft verringert werden. Hierdurch wird ebenfalls die Stützreaktion an der Schlinge S vermindert, wodurch das Wohlbefinden des Patienten erhöht wird, obgleich aufgrund des Abstützens eines wesentlichen Teils des Körpergewichts durch die Beine und Füße festgestellt wurde, daß in allen Fällen eine einzige gepolsterte Schlinge akzeptabel, komfortabel bzw. angenehm ist, und in einigen Fällen die Schlinge in weitem Umfang nur eine passive Rolle spielt, um vollständige Sicherheit zu geben.
Bei den beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen der
Hebevorrichtung bleiben die Fußstützen (Fußplatte), die Knieabstützung und das Hebearm-Schwenkgelenk alle stationär und in festen relativen Stellungen. Jedoch kann aus gg Fig. 6 ersehen werden, daß dies nicht notwendigerweise so sein muß und daß verschiedene Relativbewegungen angewendet werden können für die Bewegung aus der Anfangsstellung in Fig. 6(a) bis in die Endstellung in Fig. 6(c) ,
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die dafür sorgen, daß die Bewegung der Schlingenanbringungspunkte AP entlang dem Bogen Λ relativ zu den Fußstützen (der Fußplatte) F erfolgt.
Obgleich die beschriebenen Hebevorrichtungen ein bewegliches Chassis aufweisen, kann eine erfindungsgemäße Hebevorrichtung stationär vorgesehen sein, beispielsweise mit einer statischen bzw. stationären Schwenklagerung, so daß die Hebevorrichtung als ganzes um eine vertikale Achse schwenkbar ist. Der anzuhebende Patient wird zu einer solchen stationären Hebevorrichtung auf einem Rollstuhl transportiert und die Hebevorrichtung kann in einer Toilette neben einem WC montiert sein.

Claims (10)

European Patent Attorneys '* " Dr. Mttller-Bor« und Partner ■ POB 26 02 ti ■ D-8000 München 26 Deutsdie Patentanwälte Dr. W. Mttller-Bore * Dr. Paul Deuf el Dipl.-Chem., Dipl.-Wirtsdi.-Ing. Dr. Alfred Schön Dipl.-Chem. Werner Hertel Dipl.-Phys. Dietrich Lewald Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Dieter Otto Dipl.-Ing. Brit. Chartered Patent Agent B. David P. Wetters M. A. (Oxon) Ch. Chem. M. R. S. C. 30. Mai 1984 Hl/tl - J 1855 JAMES INDUSTRIES LIMITED St. Catherine Street Gloucester, GL1 2SL, England Verfahren und Vorrichtung zum Aufrichten von gebrechlichen Personen Patentansprüche
1.JVerfahren zum Anheben eines Patienten aus einer sitzen-
v / den, in eine im wesentlichen stehende Stellung unter
Verwendung einer Hebevorrichtung mit einer Hubarm-Anordnung, die quer mit Abstand voneinander angeordnete Schlingenanbringungspunkte aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Füße des Patienten auf einer Fußplatte oder Fußstützen der Hebevorrichtung in der Weise positioniert wird, daß die Beine unterhalb der Knie im wesentlichen vertikal angeordnet sind, daß eine Schlinge um den Rücken
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POB 20 02 47 Π-8000 München 2Θ
Kabel: Telefon Telecopier Infotec 6400 ü Telex
Muebopat 089/221483-7 GII + III (089)2296 43 3-24285
des Patienten unter dessen Armen hindurch geführt wird, und daß nach dem Anbringen der Schlinge an den Anbringungspunkten die Anbringungspunkte aufwärts entlang einem Bogen relativ zu der Position der Füße bewegt werden, der einen effektiven Radius vergleichbar bzw. im wesentlichen gleich der Länge der Oberschenkelknochen des Patienten aufweist und um einen Punkt zentriert ist, der relativ zur Fußplatte oder den Fußstützen fest bleibt und mehr oder weniger direkt über der Fersenposition des Patienten liegt, so daß der Patient in eine allgemein stehende Stellung auf der Fußplatte oder den Fußstützen angehoben wird, während er durch die Schlinge gestützt und seitlich lokalisiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fußplatte oder die Fußstützen während der Hebebewegung stationär bleiben und die Hubarmanordnung um eine horizontale feste Achse schwenkt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlinge gepolstert ist und eine derartige Breite aufweist, daß ein unterer Teil des Rumpfes des Patienten, wenn dieser in die stehende Stellung angehoben ist, zugänglich ist für ein Entfernen der Kleidung und/ oder eine Behandlung, ein auf die Toilette setzen oder dergleichen.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebevorrichtung anfänglich derart positioniert wird, daß die Knie des sitzenden Patienten gegen eine Knie-Abstützeinrichtung der Hebevorrichtung lokalisiert sind.
gg 5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Patient während der Hebebewegung nur von der Schlinge und durch die Fußplatte oder Fußstützen getragen wird.
6. Patienten-Hebevorrichtung mit einer aufrechten Stützstruktur, wie einer Säule, einer Hubarmanordnung, die von der Stützstruktur vorsteht und quer mit Abstand angeordnete Anbringungspunkte für die Anbringung einer Körper-Stützschlinge aufweist, die um den Rücken eines Patienten unter dessen Armen positioniert ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Fußplatte oder Fußstützen an der Stützstruktur vorgesehen oder angebracht sind, und daß eine Hubeinrichtung vorgesehen ist, die die Hubarmanordnung in einer solchen Weise anhebt, daß deren Befestigungspunkte sich entlang einer im allgemeinen gebogenen Bahn bewegen, die um einen über der Fußplatte oder den Fußstützen angeordneten Punkt zentriert ist, wobei die relative Positionierung der Fußplatte oder der Fußstützen unverändert bleibt, wobei die Bewegung der Hubarmanordnung genügt, den Patienten in eine stehende Stellung anzuheben, in welcher die Fußplatte oder Fußstützen einen wesentlichen Teil des gesamten Körpergewichts des Patienten tragen, während der letztere ebenfalls in der stehenden Stellung durch die Schlinge gestützt und seitlich lokalisiert ist.
7. Hebevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubarmanordnung an der Stützstruktur für eine Schwenkbewegung mittels der Hubeinrichtung um eine horizontale Achse gelagert ist und daß die Fußplatte oder die Fußstützen relativ zu der Stützstruktur fest angeordnet sind.
8. Hebevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung einen Betätigungshebel umfaßt, der an der Stützstruktur auf deren von der Hubarmanordnung abgelegenen Seite um eine horizontale Achse schwenkbar gelagert ist und daß ein mechanisches Gestänge zwischen dem Betätigungshebel und der Armanordnung eine mechanische Übersetzung vorsieht.
9. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützstruktur auf einem beweglichen Chassis angeordnet ist, welches auf seiner Vorderseite zwischen mit Abstand voneinander angeordneten Chassis-Seitengliedern offen ist, daß die Stützstruktur angrenzend an die Rückseite des Chassis angebracht ist und daß die Stützstruktur einen zentralen oberen Säulenteil, an welchem die Armanordnung und die Hubeinrichtung gelagert bzw. angebracht sind, und einen unteren Teil mit umgekehrter U-Form umfaßt, der mit seitlichen Schenkeln auf den Chassis-Seitengliedern angebracht ist und einen Zwischensteg aufweist, auf welchem der Säulenteil angebracht ist.
10. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, gekennzeichnet durch eine Knieabstützungseinrichtung, die an der Stützstruktur für eine Lokalisierung der Knie eines Patienten angebracht ist.
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