DE3419240A1 - Gleisbaumaschine zum verlegen und ausbauen von montierten gleisabschnitten oder gleisverbindungen - Google Patents
Gleisbaumaschine zum verlegen und ausbauen von montierten gleisabschnitten oder gleisverbindungenInfo
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Description
t Gleisbaumschine zum Verlegen und Ausbauen von montierten Gleisabschnitten oder Gleisverbindungen
Die Erfindung betrifft eine Gleisbaumaschine zum Verlegen und Ausbauen von montierten Gleisabschnitten
oder Gleisverbindungen mit einer sich in Gleisrichtung erstreckenden Tragkonstruktion, die mit in
Richtung quer zum Gleis beweglichen und einstellbaren Hebevorrichtungen ausgerüstet ist und die in einem
Abstand, der größer ist als die Länge eines montierten Gleisabschnittes oder einer montierten Gleisverbindung
zwei Endfahrzeuge aufweist, von denen das eine mit einem motorisierten Drehgestell sowie mit mindestens
einer alternativ zum Drehgestell benutzbaren motorisierten Raupe und das andere mit mindestens
einem Drehgestell ausgerüstet ist, und mit an der Tragkonstruktion vorgesehenen Mitteln zum Ergreifen
eines montierten, neben dem Gleis auf dem Boden abgelegten
Gleisabschnitts oder einer Gleisverbindung.
Das Verlegen und das Ausbauen von montierten Gleisabschnitten und Gleisverbindungen, wie zum Beispiel
Kreuzungen, und Abzweigungen, wird heute nahezu generell
der früheren Praxis des Montierens und Demontierens
an Ort und Stelle vorgezogen, zu dem Hauptzweck, den 25
Eisenbahnverkehr nur für die kleinstmögliche Zeit zu stören.
Der komplexe Aufbau von Gleisverbindungen und ihre' beträchtliche Länge bewirken, daß die· Montage und die
Demontage der. sie bildenden Elemente, wie gerade und gebogene Schienen, Weichenzungen und Weichenherzstücke
und Leitschienen, auf den Schwellen am Orte ihrer Benutzung selbst nicht vereinbar sind mit den Zugfolgen
des Eisenbahnverkehrs, wegen der Dauer dieser Arbeitsgänge.
—ζ—
T Die Montage einer neuen Gleisverbindung, die dazu
bestimmt ist, eine alte zu ersetzen, erfolgt deswegen • an einem ausgewählten, ausreichend freien Ort so
nahe wie möglich an der Auswechslungsstelle, daneben oder auch sogar auf einem zweiten Gleis, das dort
entlangführt und das für den Transport dieser neuen, vormontierten Gleisverbindung benutzt wird.
Die alte, zu ersetzende Gleisverbindung wird aus dem gleichen Grunde, nämlich zur Schonung des Eisenbahnverkehrs,
ebenfalls montiert ausgebaut und über . das Gleis abtransportiert.
Vor dem Verlegen der neuen Gleisverbindung anstelle der alten wird der Schotter behandelt und insbesondere
eingeebnet durch sogenannte Planxerungsarbeiten, die durch andere, für diese Arbeiten geeignete Maschinen
ausgeführt werden.
Es sind Maschinen der vorbeschriebenen Art bekannt, die entwickelt wurden, um gleichzeitig das Ausbauen
und den Abtransport eines Gleisabschnittes-oder einer ^O alten Gleisverbindung, und das Verlegen eines neuen
Gleisabschnittes oder einer neuen Gleisverbindung zu ermöglichen. Diese Maschinen sind geeignet, sich gleichzeitig
auf dem Gleis und auf dem Schotter zu bewegen, sowie derartige Gleisabschnitte oder -verbindungen aufzu-
nehmen, seitwärts zu bewegen und zu tragen.
In einer Maschine dieser Art, die in der DE-OS 23 13 055 beschrieben ist, ist die Tragkonstruktion
an ihren Enden um. vertikale Achsen schwenkbar auf zwei Fahrzeugen angelenkt, von denen, jedes mit zwei für
Fahrt auf dem Gleis geeigneten Achsen und mit zwei für Fahrt auf dem Schotter geeigneten Raupen ausgerüstet
ist, welche alternativ einsetzbar sind. In dieser Maschine weist die Tragkonstruktion ein Hebemittel auf,
das aus einem ausziehbaren Hubwerksarm gebildet ist, 35
der um 360* in einer Horizontalebene drehbar, auf "
einer längs dieser Tragkonstruktion verfahrbaren " Laufkatze montiert ist- Ferner weist die Maschine
Mittel auf, die das Ergreifen eines auf dem Boden neben dem Gleis abgelegten Abschnittes oder einer
Gleisverbindung ermöglichen und die durch jedem Fahrzeug zugeordnete seitliche einziehbare Stützen
gebildet sind, die dazu bestimmt sind, die Seitenstabilität der Maschine während des Anhebens
dieser Lasten zu sichern.
In einer anderen, bekannten Maschine, die in der DE-PS 29 28 152 beschrieben ist, ist die Tragkonstruktion
nicht angelenkt, sondern einfach an ihren Enden an zwei Fahrzeugen befestigt, die gemischte Fortbewe-
*5 gungsmittel aufweisen, welche aus Raupen und Drehgestellen
gebildet sind, welche um vertikale Achsen gegenüber dem Fahrgestell dieser Fahrzeuge drehbar angeordnet
sind. In dieser Maschine sind die Kebemittel aus Hubwerken gebildet, die in an sich bekannter Weise
bewegbar und quer zum Gleis einstellbar angeordnet sind, und die Mittel,die das Ergreifen eines montierten,
auf dem Boden neben dem Gleis abgelegten Gleisabschnittes oder einer Gleisverbindung erlauben,
sind durch ihre eigenen Raupen gebildet, die zu diesem
Zweck um 90° um eine, vertikale Achse schwenkbar angeordnet
sind, um eine seitliche Bewegung der ganzen Maschine bis über diesen Abschnitt oder diese
Gleisverbindung zu ermöglichen.
Diese bekannten Maschinen weisen den großen Vorteil .30
auf, daß nur ein einziges Gleis während der Arbeiten des Verlegens und des Ausbauens benutzt.und besetzt
wird, welches selbst den auszuwechselnden Gleisabschnitt oder die Gleisverbindung enthält. Dies ist
möglich durch die Tatsache, daß diese Maschinen ge-
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Ϊ eignet sind, in ihrer Länge die Arbeitszone zu überspannen
und einen Abschnitt oder eine Gleisverbindung zwischen ihren beiden Endfahrzeugen zu ergreifen,
aufzuheben oder auch abzulegen sowie mit diesen Lasten auf demselben Gleis zu fahren.
Jedoch ist die Länge der Tragkonstruktion dieser Maschine zwischen ihren Endfahrzeugen notwendigerweise
begrenzt durch die Verpflichtung, diese Konstruktion in. den Kurven des Gleises innerhalb der gültigen seitliehen
Sicherheits-Fahrzeugbegrenzungslinie zu halten.
In den Kurven wird der mittlere Bereich der Tragkonstruktion zum Kurveninneren um einen Wert versetzt,
der der Ffeilhöhe des durch die Krümmung der Längsachse
des Gleises- zwischen den Gelenken der Endaüflager der Maschine beschriebenen Bogens entspricht.
Während des Verfahrens über lange Strecken darf dieser Versatz nicht zur Folge haben, daß die Tragkonstruktion
die vorgeschriebenen'Fahrzeugbegrenzungslinien überschreitet,, um jedes Risiko des Auftreffens auf
seitliche Hindernisse, die sich außerhalb dieser Grenzen
befinden können, zu vermeiden, insbesondere auf solche Hindernisse, die durch einen auf einem benachbarten
Gleis fahrenden Zug gebildet sind.
Dies ist ein Nachteil für derartige Maschinen, denn .
sie können deswegen bei bestimmten Gleisverbindungen der großen Schnellbahnstrecken, die jetzt entwickelt
werden, den Aus- und Einbau nicht in einer einzigen montierten Länge durchführen. Als Beispiel für derartige
Gleisverbindungen sind die Abzweigungen zu nennen, die sich über Längen von mehr als 60 m erstrecken
können, wegen ihres kleinen Krümmungsradius, der notwendigerweise durch die hohen Fahrgeschwindigkeiten
der Züge begrenzt ist. Das ist das Doppelte der Länge der Gleisverbindungen, die mit diesen Maschinen verlegt
— Q —
oder ausgebaut werden können.
Es ist auch eine Eisenbahn-Einrichtung ganz anderer Art bekannt, die zum Verlegen und zum Ausbau von derartigen
Gleisverbindungen großer Länge geeignet ist und die in der FR-PS 1 540 039 beschrieben ist. Aber
diese Einrichtung ist komplex im Vergleich zu den vorbeschriebenen Maschinen und erfordert einen beträchtlichen
Mehraufwand an Arbeitsgängen ohne direkten Bezug zu den Arbeitsgängen des eigentlichen Verlegens und
10. des Ausbauens. Diese Einrichtung umfaßt eine Vielzahl von beweglichen Elementen, wie Portalkräne, Laufkatzen,
und entlang einem Gelenkbalken verschiebbar angeordnete Hebezeuge. Diese Elemente müssen entsprechend dem Fortschritt
der Arbeiten nacheinander in Stellung gebracht, umgesetzt und weggenommen werden, während der Tragbalken
selbst hochliegend in starrer Auflagerung über der Arbeitszone gehalten ist. Die zu verlegende oder auszubauende
Gleisverbindung wird auf dem Gleis anderweitig transportiert, unabhängig von dem Gelenkträger,
vor oder hinter demselben, und auf Fahrgestellen. Der
Transport, der Gleisverbindungen auf den Fahrgestellen'
zum Tragbalken hin oder umgekehrt erfolgt durch die Portale hindurch. Außerdem gibt diese Einrichtung nicht
die. Möglichkeit, mit ihren eigenen Mitteln eine Gleisverbindung zu ergreifen.und unter den Tragbalken zu
transportieren, die vorher montiert worden und neben dem Gleis abgelegt worden ist, auf dem die Maschine fährt.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Möglichkeit zu schaffen, die Reichweite von Maschinen der in der Be-Schreibungseinleitung
beschriebenen Art mindestens zu verdoppeln, um mit ihnen das Einbauen und das Ausbauen
von Gleisverbindungen großer Länge zu ermöglichen, unter Erhaltung ihrer. Vorteile in bezug auf die vorstehend
beschriebene Einrichtung, ihrer Einfachheit der
3419240 -ιοί Anwendung sowohl als auch der Konstruktion und ihrer
Eignung, mit eigenen Mitteln eine Gleisverbindung neben dem zu behandelnden Gleis zu ergreifen oder abzulegen.
Zu diesem Zweck ist die Maschine gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß ihre Tragkonstruktion
mindestens aus zwei Teilen besteht, die untereinander durch ein Kardangelenk verbunden sind, daß die Tragkonstruktion
mit einer Zwischenabstützung versehen ist, die im Bereich des Kardangelenks angeordnet ist und
einerseits ein Zwischenfahrzeug mit zwei seitlichen Raupen aufweist, die individuell angetrieben und sowohl
in der Höhe als auch quer zum Gleis individuell verstellbar und regelbar an einem Gestell angeordnet
sind, das um eine Vertikalachse drehbar an einem der beiden Teile der Tragkonstruktion angelenkt ist,u nd
die andererseits ein Zwischendrehgestell aufweist, das vorübergehend auf dem Gleis zurückgelassen werden kann
und das um eine vertikale Achse drehbar mittels eines Zapfenlagers unter einem Träger angelenkt ist, der mit
einem der zwei Teile der Tragkonstruktion durch eine Aufhängungseinrichtung verbunden ist, mit mindestens
einem Pfosten, der durch die Gleisverbindung hindurchführbar ist und der an seinem unteren Ende eine lösba-
" re Verbindung mit dem das Zwischendrehgestell tragenden
Träger aufweist.
Auf diese Weise ermöglicht die Kombination der Wirkungen, die sich aus der Konzeption der Tragkonstruktion
und der Zwischenabstützung ergeben, in einfacher
■1)(i und überraschender Weise das Verlegen und Ausbauen von
montierten Gleisverbindungen mit einer Länge, die mehr als das Doppelte der Länge der Gleisverbindungen beträgt,
die mit den bekannten Maschinen der in der Beschreibungseinleitung beschriebenen Art verlegt und aus-
gebaut werden können, und zwar unter Beibehaltung von deren Vorteilen.
Dank ihrer Bauweise ermöglicht die Zwischenabstützung in ihrem Bereich ein Abstützen der Tragkonstruktion
durch ihre zu beiden Seiten des Gleises aufgesetzten Raupen und das Stehenlassen des Drehgestells,
entweder an dem einen der beiden Endfahrzeuge oder außerhalb eines der Endfahrzeuge, nachdem dieses
brückenartig über das Drehgestell hinweggefahren ist.
Hierdurch ist zwischen den beiden Endfahrzeugen das Ergreifen, Verlegen oder Ausbauen eines Gleisabschnittes
oder einer Gleisverbindung von einer Länge möglich, die der Gesamtreichweite der Tragkonstruktion
entsprechen kann. Das Anheben des Gleisabschnittes oder der Gleisverbindung durch die Hebevorrichtungen erfolgt,
nachdem einfach die beiden vor und hinter der Lotrechten unterhalb des Pfostens der Aufhängungseinrichtung
des Zwischendrehgestells, befindlichen Schwellen gelöst und leicht voneinander entfernt worden sind, um dazwischen den
Durchgang des Pfostens zu ermöglichen. Außerdem kann hier die Reichweite der Tragkonstruktion das Doppelte
der Reichweite der bekannten Maschinen überschreiten, dank der Ausbildung dieser Tragkonstruktion in mindestens
zwei untereinander angelenkten Teilen, bei der die Länge eines jeden Teiles der Länge der bekannten
Maschinen entsprechen kann, ohne in den Kurven die Sicherheits-Fahrzeugbegrenzungslinie in Querrichtung
Z.U überschreiten und ohne von dieser Reichweite den Raum, der durch die Zwischenabstützung eingenommen wird,
zu verlieren.
In einer Ausführungsform der Erfindung, in der die Aufhängungseinrichtung des Zwischendrehgestells zwei
vertikale Pfosten aufweist, haben diese Pfosten einen Mindestabstand, der dem unterhalb der Aufhängungseinrichtung
von den Schienen der Gleisverbindung in Quer-
richtung belegten Platz entspricht.
Die Vorteile dieser Ausführungsform sowie anderer, an die durch die Erfindung gebotenen Möglichkeiten
gebundener Ausführungsformen gehen aus der folgenden Beschreibung hervor.
Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Maschine gemäß der Erfindung sowie eine Variante.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Gesamtansicht der Maschine im Aufriß, in fahrbereiter Stellung auf dem Gleis,
Fig. 2 eine Gesamtansicht der Maschine im Aufriß in Arbeitsstellung,
Fig. 3 und 4 zwei Detailansichten des einen der beiden Endfahrzeuge der Maschine im Aufriß, in zwei verschiedenen
Stellungen,
Fig. 5 einen Schnitt durch dieses Fahrzeug nach der Schnittlinie I-I der Fig. 4,
Fig. 6 eine Detailansicht des Drehgestells der
Zwischenabstützung der Maschine im Aufriß,
Fig. 7 eine Seitenansicht dieses Drehgestells in
Richtung des Pfeiles f_ der Fig. 6,
Fig. 8 eine Detailansicht des Raupenfahrzeuges der Zwischenabstützung der Maschine im Aufriß,
Fig. 9 eine Seitenansicht dieses Fahrzeuges in
Richtung des Pfeiles f_ der Fig. 8,
Fig. 10 eine Seitenansicht der Zwischenabstützung von der Schnittlinie H-II der Fig. 2 gesehen,
Fig. 11 eine Seitenansicht eines Endfahrzeuges, das auf beiden Seiten der vertikalen Symmetrieachse
in zwei verschiedenen Stellungen für den Transport der Maschine auf Waggons gezeigt ist,
Fig. 12 eine Seitenansicht des Drehgestells der
Zwischenabstützung beim Transport der Maschine auf Waggons,
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Fig. 13 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Heben und zur seitlichen Abstützung der Maschine,
Fig. 14 eine seitliche Teilansicht dieser Vorrichtung in einer anderen Stellung als in Fig. 13,
Fig. 15 eine partielle Draufsicht auf diese Vorrichtung ,
Fig. 16 eine Seitenansicht der Variante.
Die in ihrer Gesamtheit in den Fig. 1 und 2 dargestellte Maschine setzt sich zusammen aus einer Tragkonstruktion
1, die sich in Richtung des Gleises 2 über demselben erstreckt und die aus zwei Teilen 1A
und 1B zusammengesetzt ist, die untereinander durch ein Kardangelenk 3 verbunden sind, und die eine Anzahl
von in Richtung quer zum Gleis beweglichen und einstellbaren Hebevorrichtungen 4 aufweist, zwei
Endfahrzeuge 5 und 6 mit einem Abstand, der größer ist als die Länge einer montierten Gleisverbindung 7,
die in dieser Fig. an den Hebevorrichtungen 4 hängend gezeigt ist, und eine Zwischenabstützung 8, die in
der Nähe des Kardangelenkes 3, hier auf dem Teil 1A
der Tragkonstruktion, angeordnet ist.
Die beiden Teile 1A und 1B der Tragkonstruktion 1
sind hier zwei Hohlträger mit rechteckigem Querschnitt.
Die beiden Endfahrzeuge 5 und 6 sind gleich ausgebildet und weisen ein motorisiertes Drehgestell 9
und zwei seitliche Raupen 10 auf, die alternativ
auf dem Gleis 2 und auf dem Schotter zu benutzen sind.
Auf jedem der beiden Fahrzeuge, von denen das linke,
JQ
mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnete, detalliert in den Fig, 3r4 und 5 dargestellt ist7 sind das Drehgestell
9 und die Raupen 10 auf einem Fahrgestell 1 um eine vertikale Achse X drehbar an dem entsprechenden
Teil der Tragkonstruktion angeordnet, und zwar mit
Hilfe einer zusammengesetzten Abstützung 12, die ein
Zapfenlager 13 und zwei seitliche Stützplatten 14
aufweist, die auf zwei korrespondierenden, von dem Fahrgestell getragenen Stützplatten abgestützt sind.
Das Drehgestell 9 ist aus zwei Achsen 15 gebildet, die auf dem Fahrgestell 11 mittels zweier Schwenkstützen
16 höhenverstellbar angeordnet sind. Die die Achsen tragenden Schwenkstützen 16 sind um horizontale
Zapfen 17 drehbar am Fahrgestell angelenkt. Die Höheneinstellung jeder Achse 15 in bezug auf das Fahrgestell
11 wird durch eine hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit 18 erreicht, und jede Achse 15 ist durch einen
in ihre Schwenkstützen 16 eingebauten Hydraulikmotor 19 angetrieben.
*5 Das Fahrgestell 11 ist aus zwei parallelen vertikalen
Lagerschilden 20 zusammengesetzt, die über zwei obere Traversen 21 verbunden sind, auf denen die Kolben-Zylinder-Einheiten
18 abgestützt sind, und über zwei untere Hohltraversen 22 mit rechteckigem Querschnitt, in denen
quer zum Gleis verschiebbar zwei Seitenarme 23, ebenfalls mit rechteckigem Querschnitt, angeordnet sind.
Am äußeren Ende jedes der beiden Seitenarme ist ein vertikaler Hohlpfosten 24 mit rechteckigem Querschnitt
befestigt, in dem ein vertikaler Ständer 25, ebenfalls
mit rechteckigem Querschnitt, verschiebbar angeordnet ist.
Der untere Teil eines jeden Ständers 25 weist einen horizontalen Lagerzapfen 26 auf, auf dem eine der
beiden Raupen 10 gelagert ist.
Die Querverstellung jedes Seitenarmes 23 ist durch eine hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit 27 gesteuert
und die vertikale Verstellung jedes Ständers 25 durch eine hydraulische Teleskop-Kolben-Zylinder-Einheit 28.
Jede Raupe 10 ist durch einen eingebauten Hydraulikmotor
29 angetrieben.
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Diese Bauweise jedes der beiden Endfahrzeuge 5 und ermöglicht es, durch die Kombination der Absenkung der
Achsen mit dem Anheben und Annähern der Raupen, während des Verfahrens der Maschine auf dem Gleis mit
Hilfe ihrer angetriebenen Achsen in der Stellung gemäß Fig. 1 sowie Fig. 3, diese Raupen innerhalb der Fahrzeugbegrenzungslinie
quer zum Gleis zu halten. Durch die umgekehrten Operationen, das Anheben der Achsen
und das Absenken und Ausfahren der Raupen, ermöglicht es diese Anordnung gleichfalls, das Gleis über ihre
Gesamtlänge hinaus zu überspannen, wie in der in Fig. sowie den Fig. 4 und 5 dargestellten Stellung, sowie
den. Raum unterhalb des Fahrgestells 11 des Fahrzeuges in höchstmöglichem Maße freizuhalten.
" Die Zwischenabstützung 8 weist einerseits ein
Zwischenfahrzeug 30 mit zwei seitlichen Raupen 10 auf,
die individuell angetrieben und sowohl in der Höhe als auch quer zum Gleis individuell verstellbar und regelbar
sind und die die gleichen sind, wie an den Endon
fahrzeugen 5 und 6. Andererseits weist die Zwischenabstützung 8 ein Zwischendrehgestell 31 auf, das zeitweise
auf dem Gleis stehengelassen werden kann. Das Zwischenfahrzeug 30 und das Zwischendrehgestell 31
sind unabhängig voneinander an dem gleichen Teil 1A
der Tragkonstruktion angeordnet, wobei das Drehgestell 3f dem Kardangelenk 3 am nächsten ist.
Das Raupen-Zwischenfahrzeug, das in den Fig. 8
und 9 in einer der Fig. 2 entsprechenden Stellung dargestellt ist, weist ein Gestell 32 auf, das um eine
Vertikalachse X drehbar an dem Teil 1A der Tragkonstruktion
angelenkt ist, hier ebenfalls mittels einer gemischten Abstützung 33, die ein Zapfenlager 13 und
zwei seitliche Stützplatten 14 aufweist, die sich auf zwei korrespondierenden Stützplatten auf dem Gestell
abstützen.
Die beiden Raupen 10 sind auf dem Gestell 32 des Zwischenfahrzeuges in gleicher Weise angeordnet wie
auf den Endfahrzeugen 5 und 6, und die ähnlichen Elemente
dieser Anordnung sind deswegen mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet/ so daß auf deren vorstehende
Beschreibung Bezug genommen werden kann. Das Gestell ist dabei seinerseits durch zwei miteinander verbundenen
Traversen 22 gebildet·.
Das Zwischendrehgestell 31, das in den Fig. 6 und 7 im einzelnen in einer der Fig. 1 entsprechenden Stellung
dargestellt ist, ist aus zwei Achsen 34 gebildet, die von einem starren Gestell 35 getragen sind. Das Gestell
35 ist um eine vertikale Achse X drehbar mittels eines Zapfenlagers 84 unter einem Träger 36, hier in
Form einer mit dem Teil 1A der Tragkonstruktion durch
eine Aufhängungseinrichtung 37 verbundenen Traverse, angelenkt. Die Aufhängungseinrichtung 37 umfaßt hier
zwei vertikale Pfosten 40, die starr an den Enden einer oberen Traverse 38 befestigt sind, welche mit dem Teil
1A mittels einer Verstellvorrichtung 39 zum Einstellen ihrer Höhenposition in bezug auf das Teil 1A verbunden
ist.
Die beiden vertikalen Pfosten 40 haben voneinander einen Minimalabstand, der dem unterhalb der Aufhängungseinrichtung
37 von den Schienen der Gleisverbindung 7 in Querrichtung belegten Platz entspricht. Tatsächlich
zeigt sich in vorteilhafter Weise/daß für die große Mehrheit der Gleisverbindungen großer Länge dieser Platzbedarf
im betrachteten Bereich kleiner ist als die Breite der Sicherheits-ümgrenzungslinie des Gleises,
und zwar um einen Wert, der für die Durchführung der beiden Pfosten 40 auf der Außenseite der Schienen innerhalb
dieser Begrenzungslinie ausreicht.
Die Verstellvorrichtung 39, welche die obere Tra-'
35
verse 38 der Aufhängeeinrichtung 37 mit dem Teil 1A der Tragkonstruktion verbindet, setzt sich zusammen
aus zwei an dieser Traverse befestigten vertikalen Säulen 41 und zwei rohrförmigen vertikalen Gleitführungen
42, die an dem Teil 1A befestigt sind und in denen die Säulen 41 verschiebbar angeordnet sind.
Die Einstellung der Höhenposition der Traverse 38 in bezug auf das Teil 1A erfolgt mittels zweier hydraulischer
Kolben-Zylinder-Einheiten 43, die, pa- ^O rallel wirkend, die Säulen 41 in den Gleitführungen
42 verschieben.
Der das Zwischendrehgestell 31 tragende Träger 3 ist mit den beiden Pfosten 40 durch zwei lösbare Endverbindungen
formschlüssig verbunden, von denen jede aus einem mit einem der Pfosten 40 festverbundenen
konischen Zapfen 81 besteht, der in eine konische Aufnahmemuffe 82 an einem Ende des Trägers 36 eingesetzt
ist. Diese beiden Elemente sind ineinander blockiert durch eine Schraube 83, die in den Zapfen 81 einge-
schraubt und auf dem Träger 36 abgestützt ist.
Das Zwischendrehgestell 31 ist hier schwenkbar auf einem Zapfenlager 84 angeordnet, das mit einem Träger
85 fest verbunden ist, welcher in Richtung quer zum
Gleis entlang dem Träger 36 der Aufhängeeinrichtung 25
verschiebbar und einstellbar ist, mit einem begrenzten Einstellweg, der durch den Bedarf beim Ausweichen
eventueller seitlicher Hindernisse außerhalb der Umgrenzungslinie bestimmt ist, während der selbständigen
Fahrten zum Transport der Gleisverbindungen auf dem Gleis in Leerfahrt. Aber diese Beweglichkeit ist nicht
unerläßlich,und das Zapfenlager 84 kann auch feststehend
auf dem Träger 36 angeordnet sein.
Das Zwischendrehgestell 31 kann auf dem Träger durch irgendwelche Mittel stillgesetzt werden, wie
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beispielsweise einen Bolzen 86 zur Stillsetzung des Trägers 85 des Zapfenlagers auf dem Träger 36, oder
auch mittels einer Kolben-Zylinder-Einheit, die diesen Träger mit dem Zapfenlager verbindet und die bei dieser
Gelegenheit als Mittel zur Einstellung der relativen Position dieser beiden Elemente zueinander dienen kann.
In dieser Ausführungsform ist das Zwischendrehgestell
31 ausbaubar durch Trennung von dem die Pfosten tragenden Träger 36 und kann auf dem Gleis stehengelassen
werden. Hierbei werden nach dem Lösen und Herausnehmen der Schrauben 83 die obere Traverse 38 und die
beiden Pfosten 40, die ein Einstück-Teil bilden, angehoben
mittels der Verstellvorrichtung 39 zur Einstellung der Höhenposition, bis die Zapfen 81 oberhalb des
^ 5 Trägers 36 außer Eingriff sind. Dabei ist die Maschine
in diesem Bereich auf die Raupen 10 des Zwischenfahrzeuges abgestützt. Vor dem Ergreifen und Anheben der
Gleisverbxndung 7 werden die beiden, in Fig. 6 durch ein Kreuz bezeichneten Schwellen dieser Gleisverbindung,
die sich unterhalb der beiden Pfosten 40 befinden, gelöst und auf einen Abstand gebracht, der ausreicht,
um den Durchgang dieser beiden Pfosten zwischen den Schwellen zu ermöglichen.
Der Höhenverstellweg und der Querverstellweg jeder
Raupe 10 der Endfahrzeuge 5 und 6 und des Zwischenfahrzeuges 30 sind in dieser, als Beispiel beschriebenen
Ausführungsform ausreichend bemessen, um über große Entfernungen den Transport der Maschine auf aneinandergekuppelten
Plattform-Güterwagen, die von einer Lokomotive gezogen werden, zu ermöglichen. Diese Möglichkeit
wird durch die Fig. 11 und 12 veranschaulicht, in denen ein Plattformwagen 50 auf dem Gleis 2 dargestellt
ist. Um dies durchzuführen, müssen bei der Maschine, die vorher auf dem Gleis 2 stand und dort über
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ihre drei Drehgestelle abgestützt war, zunächst die Raupen 10 der drei Fahrzeuge auseinanderbewegt, dann
auf den Schotter der beiden Seiten des Gleises aufgesetzt und schließlich abgesenkt werden, um die beiden
Teile 1A und 1B der Tragkonstruktion und die drei Drehgestelle auf eine Höhe anzuheben, die ausreicht,
um Plattformwagen 50 unter die Drehgestelle und zwischen die Raupen in eine Stellung fahren zu
können, die der auf der rechten Seite der Fig. 11 dargestellten entspricht. Dann werden die Raupen 10
angehoben und nach innen geführt in eine Stellung, die der auf der linken Seite der Fig. 11 entspricht.
Gleichzeitig mit diesen Operationen wird, wenn die Maschine auf ihren Raupen abgestützt ist, das Zwischen-
^5 drehgestell 31 hochgezogen mit Hilfe der Verstellvorrichtung
39 zum Heben der von ihr getragenen Aufhängeeinrichtung 37. In diesem Augenblick befinden sich
alle Elemente der Maschine innerhalb der Fahrzeugbegrenzungslinie in Richtung quer zum Gleis, die in
diesen Fig. mit G bezeichnet ist. Ihre Abstützungen sind durch geeignetes Verkeilen auf den Plattformwagen
50 festgesetzt, wie diese Abstützungen auch gebildet sein mögen, durch die Drehgestelle, die Raupen
oder auch durch zusätzliche lose Abstützungen, je
nach der Lastverteilung auf diesen Waggons.
Diese Transportmöglichkeit der Maschine auf Plattformr-Güterwagen
schließt das selbständige Verfahren unter Last mit Hilfe der die Achsen der Drehgestelle
der Endfahrzeuge 5 und 6 antreibenden Hydraulikmoto-30
ren nicht aus, wie zum Beispiel vom Ort der Montage einer Gleisverbindung, im allgemeinen nahe der Verlegungsstelle,
bis zu dieser Verlegungsstelle, wie in Fig. 1 dargestellt. Diese : Möglichkeit des Transports
der Maschine auf Waggons ist vorteilhaft, denn sie er-
möglicht es, die Verwendung von Drehgestellen mit Kupplungseinrichtungen, von Bremsen und von Antriebsmotoren größerer Leistungen zu vermeiden, die für die
Leerfahrt über größere Entfernungen vorgeschrieben sind.
Jede auf der Tragkonstruktion der Maschine angeordnete Hebevorrichtung 4, die im einzelnen in Fig. 13,
14 und 15 gezeigt ist, umfaßt eine unbewegliche Traverse 51 , die starr an der Tragkonstruktion 1A-1B befestigt
ist, zwei Ausleger 52 dieser Traverse, äine Hubwerkskatze 53, die auf dieser Traverse und ihren
Auslegern verfahrbar und mit einem motorisierten Hubwerk 54 ausgerüstet ist, und einen in die Seile des
Hubwerkes eingehängten schwächeren Träger 55 mit einstellbaren Schienenhaken 56.
Jeder Ausleger 52 ist von einer Konsole 57 getragen, die um eine vertikale Achse schwenkbar in zwei an einer
Seitenwand der Tragkonstruktion 1A-1B befestigten Lagern
65' gelagert ist, derart, daß sie durch Verschwenken um diese Achse an die Seitenwand anlegbar ist, wie im
linken Teil der Fig. 13 sowie im oberen Teil der Fig.
15 gezeigt ist. Die Schwenkbewegung wird bewirkt und
gesteuert mittels einer hydraulischen Kolben-Zylinder-Einheit 58, die sich an einem Ende auf einem an der
Seitenwand der Tragkonstruktion 1A-1B befestigten Seitenarm 59 abstützt und mit ihrem anderen Ende auf
einem seitlich verlagerten Drehzapfen 60, der von einem an der Konsole 57 befestigten Hebel getragen ist.
Die durch die Wirkung der Kolben-Zylinder-Einheit erreichte Schwenkbewegung des Auslegers 52 wird auf
sämtliche auf der gleichen Seite jedes Teils 1A und 1B der Tragkonstruktion angeordneten Hebevorrichtungen 4
übertragen. Diese übertragung erfolgt durch in Fig. 15 sowie Fig. 1 und 2 sichtbare Koppelstangen 62, die jeweils
an ihren beiden Enden mit den Drehzapfen 60 der 35
Hebel 61 von zwei aufeinanderfolgenden Auslegern 52 verbunden sind. Auf diese Weise genügt eine einzige
Kolben-Zylinder-Einheit, um alle Ausleger 52, die sich auf einer Seite jedes Teils 1A und 1B der Tragkonstruktion
befinden, gleichzeitig einzuziehen oder auszuschwenken.
Jeder Ausleger 52 von jeder Hebevorrichtung 4 ist hier mit einer an ihrem Ende angelenkten einziehbaren
seitlichen Abstützung 63 ausgerüstet. Diese seitliehe Abstützung besteht aus vier verschiedenen Elementen
mit in eine Vertikalebene einbeschriebener Kinematik, und zwar einer schwenkbaren Dreieckstütze 64, die mit
einer ersten Spitze 65 am Ende des Auslegers 52 angelenkt ist, einer ersten,zum Verschwenken der Dreieckstütze
64 bestimmten hydraulischen Kolben-Zylinder-Einheit 66, die mit einer zweiten Spitze 67 der Dreieckstütze
verbunden ist, einem Stützfuß 68 und einer zweiten Kolben-Zylinder-Einheit 69, die diesen Stützfuß am
Ende ihrer Kolbenstange trägt und deren Körper an der
dritten Spitze 70 der Dreieckstütze 64 angelenkt ist.
Diese seitliche Abstützung 63 wird, wie in Fig. 13 dargestellt,
eingesetzt durch Ausziehen der ersten Kolben-Zylinder-Einheit 66 bis an das Hubende, sowie durch Ausziehen
der zweiten Kolben-Zylinder-Einheit 69 bis zum
Auftreffen des Stützfußes 68 auf dem Boden 71. Das Einziehen wird erreicht durch Zurückziehen der beiden
Kolben-Zylinder-Einheiten bis zum Ende ihres Hubes, wie in Fig. 14 dargestellt ist.
Diese besondere Konzeption der einziehbaren seitli-
chen Abstützung hat den Vorteil, ein Minimum an Platzbedarf in der eingezogenen Stellung mit einem Maximum
an Ausziehbarkeit in der Einsatzstellung zu verbinden, sowohl in der Höhe als auch seitlich. Diese Wirkung wird
dank der Tatsache erreicht, daß ihr Aufbau, verbunden
mit ihrer Kinematik, es ermöglicht, während der Inbetriebnahme den Anschlußpunkt 70 der den Stützfuß 68
tragenden Kolben-Zylinder-Einheit 69 gleichzeitig abzusenken und von der Tragkonstruktion wegzubewegen und
umgekehrt diesen Punkt wieder in die eingezogene Stellung anzuheben und der Tragkonstruktion anzunähern.
In dieser Ausführung ermöglicht die Hebevorrichtung, wie in Fig. 13 gezeigt, das Ergreifen einer vormontierten
und auf dem Boden 71 neben dem Gleis 2, auf dem die Maschine fährt, abgelegten Gleisverbindung 7 und das
™ Hindurchführen derselben unter der Tragkonstruktion 1A-
1B, ohne daß dank der seitlichen Abstützung 63 eine Störung des Gleichgewichts der Maschine auftritt und
in einfacher und betriebssicherer Weise, ohne daß eine Querverschiebung der Maschine erforderlich ist.
Jedoch kann das Ergreifen einer neben dem Gleis abgelegten Gleisverbindung auch ohne Zuhilfenahme von
seitlichen Abstützungen irgendwelcher Art erfolgen, indem die unabhängige seitliche Bewegbarkeit jeder der
Raupen 10 der Maschine ausgenutzt wird. Dies erfolgt, nachdem die Maschine auf ihre Raupen aufgesetzt ist,
indem der Reihe nach jede.rder Raupen sukzessiv seitlieh
verstellt wird, während das Gleichgewicht durch die anderen Raupen gesichert ist, bis sich die Tragkonstruktion
senkrecht über der Gleisverbindung befindet. Die Rückführung auf das Gleis 2 in belastetem
Zustand erfolgt anschließend auf gleiche Weise in umgekehrter Richtung. Während dieser Seitenverstellungen
wird jedesmal, wenn eine Raupe vor ihrem seitlichen Versetzen angehoben wird, die Torsionsspannung der Tragkonstruktion,
je nachdem, welche Raupe versetzt wird, bald von der Tragkonstruktion selbst, bald, von der
Verbindungsstelle mit dem Kardangelenk 3 aufgenommen.
Deswegen muß, wenn diese Art des Ergreifens einer Gleisverbindung gewählt wird, das Kardangelenk 3 ausreichend
widerstandsfähig ausgebildet sein, um diese Spannung
aufnehmen zu können.
Das Verlegen einer Gleisverbindung 7, die dazu bestimmt
ist, eine alte Gleisverbindung zu ersetzen, erfolgt mit Hilfe der Maschine auf folgende Weise:
Die Maschine wird in ihrer, in Fig. 1 dargestellten selbständigen Transportstellung bis an die Unterbrechung
des Gleises 2 vor der Schotterbettung 72 gebracht, die vorher planiert worden ist und die diese Gleisverbindung
7 aufnehmen soll.
Das sich am nächsten bei der Schotterbettung 72 befindende Fahrzeug 5 wird auf Raupen gesetzt und angehoben,
wie in Fig. 4 und 5 dargestellt. Die Maschine wird in Richtung des Pfeiles A mit Hilfe der motorisierten
Raupen dieses Fahrzeuges und der motorisierten Achsen des anderen Endfahrzeugs 6 über die Schotterbettung
72 vorgeschoben bis das Zwischenfahrzeug 30 oberhalb der Schotterbettung 72 ankommt. Dabei ist das
Zwischendrehgestell 31 noch auf dem Gleis 2 abgestützt.
Die Raupen 10 dieses Zwischenfahrzeuges werden dann auseinanderbewegt und in der in den Fig. 8 und 9 dargestellten
Anordnung auf den Schotter aufgesetzt, und der Träger 36, der das Zwischendrehgestell 31 tragenden
Aufhängangseinrichtung 37 wird von den Pfosten die-
ser Aufhängungseinrichtung getrennt durch Entfernen der Schrauben 83 (Fig. 7) und Anheben dieses Trägers,
bis die Zapfen 81 der Pfosten aus den Aufnahmemuffen 82 des Trägers 36 herausgezogen sind. Nach dieser Operation
wird die Maschine erneut in Richtung des Pfeiles A vorgeschoben, wobei das Drehgestell 31 an Ort
und Stelle stehenbleibt, bis das letzte Fahrzeug 6 bei ihm ankommt. In diesem Moment wird das Fahrzeug 6
seinerseits auf seine Raupen 10 gesetzt, dann ausreichend
angehoben, so daß es das Zwischendrehgestell 31
überqueren kann,und schließlich wird die Maschine erneut in der gleichen Richtung vorwärtsbewegt, bis
vollständig oberhalb der Schotterbettung 72 in die in Fig. 2 dargestellte Stellung. Das Zwischendrehgestell
31 wird dabei hinter der Maschine auf dem Gleis 2 zurückgelassen. In dieser Stellung ist die Zwischenabstützung
8 vollständig freigemacht von jedem Hindernis. In ihrem mittleren Teil zwischen den Raupen
10, wie in Fig. 10 dargestellt ist, und die Gleisverbindung 7 kann abgesenkt und als ein Teil an ihrem
Platz verlegt werden. Die Präzision dieser Verlegung wird erreicht durch das Zusammenwirken der Raupen 10,
der drei Fahrzeuge, die Verschiebungen der Tragkonstruktion in Längs- und in Querrichtung ermöglichen,
und der Hebevorrichtungen 4, die Querbewegungen der Gleisverbindung 7 gegenüber der Tragkonstruktion
ermöglichen.
Sobald die Gleisverbindung 7 verlegt ist, wird die Maschine durch die umgekehrten Manöver auf das Gleis
zurückgebracht. Das Ausbauen einer Gleisverbindung erfolgt im wesentlichen auf die gleiche Weise,'soweit
es das Instellungbringen der Maschine über der alten, auszubauenden Gleisverbindung betrifft, mit dem naheliegenden
Unterschied, daß die Maschine bis über die -
se Gleisverbindung auf ihren drei Drehgestellen gebracht werden kann, und das Anheben derselben mit Hilfe
der Raupen 10 und das Entfernen des Zwischendrehgestells
31 an Ort und Stelle erfolgen kann.
Der Vorteil dieser Arbeitsweise besteht in der Tatsache, daß das Entfernen des Zwischendrehgestells
unter der Tragkonstruktion in keiner Weise parallele Gleise für Zugverkehr besetzt, wenn solche existieren,
was ein Arbeiten in vollständiger Sicherheit erlaubt,
ohne den Verkehr auf diesen Gleisen zu behindern. 35
Die Ausbildung der das Zwischendrehgestell 31 tragenden Aufhängungseinrichtung 37 ist vorteilhaft,
denn sie ermöglicht, wenn dies für notwendig gehalten wird, das seitliche Verschieben dieses Drehgestells
in bezug auf äie Tragkonstruktion ohne Biegebeanspruchungen
in der Struktur der Aufhängungseinrichtung zu erzeugen durch die Tatsache, daß die beiden
Enden des Trägers 36,zwischen denen sich das Drehgestell verschieben kann, auf den beiden Pfosten
40 abgestützt sind.
Wenn eine Querverstellung des Drehgestells 31 nicht
für notwendig erachtet wird, bildet die in Fig. 16 dargestellte Variante eine vereinfachte und wirtschaftliche
Lösung.
In dieser Variante weist die Aufhängungseinrichtung 37 nur einen einzigen Pfosten 400 auf, der starr mit
einem Teil 1A der Tragkonstruktion verbunden und von
diesem senkrecht nach unten gerichtet ist, und das Zapfenlager 84 des Zwischendrehgestells 31 befindet
sich feststehend zentrisch unter dem Träger 36 lotrecht unter dem Pfosten. Selbstverständlich könnte sich die
so erhaltene Abstützung auch auf dem Drehgestell verschieben. Die lösbare Verbindung zwischen dem Pfosten
400 und dem Träger 36 besteht aus einem mit dem Pfosten
" festverbundenen konischen Zapfen 81, der in eine mit
dem Träger festverbundene konische Aufnahmemuffe 82 eingesetzt ist, wobei diese beiden Elemente ineinander
durch ein lösbares Organ, welches hier ein radialer Stift 87 ist, blockiert sind. In dieser Variante wird
nach dem Herausziehen des Stiftes 87 das Drehgestell von dem Träger 36 durch Anheben der Tragkonstruktion 1A
in diesem Bereich mit Hilfe der Raupen 10 des Zwischenfahrzeuges 30 getrennt.
Jedoch kann in einer nicht dargestellten Variante der 35
Pfosten 400 hier auch mit dem Teil 1A der Tragkonstruktion mittels einer Höhenverstellvorrichtung für diesen
Pfosten verbunden sein, nach Art der mit Bezug auf Fig. 6 und 7 beschriebenen Verstellvorrichtung 39,
aber mit einer einzigen Gleitsäule, um die Benutzung der Raupen 10 des Zwischenfahrzeugs 30 zu vermeiden
und so bei jeder Operation des Stehenlassens oder des Wiederaufnehmens des Zwischendrehgestells 31 Energie
einzusparen.
im Rahmen der Erfindung können weitere nicht dargestellte
Varianten angewandt werden.
So kann die Maschine für lange Fahrten unabhängig ausgebildet werden, indem ihre Endfahrzeuge mit Drehgestellen,
Kupplungen, Bremsen und Motoren ausgerüstet werden, wie vorher für die Leerfahrt beschrieben. In
diesem Fall kann der Höhenverstellweg der Raupen 10 aller ihrer Fahrzeuge reduziert und auf das für die
Verlege- und Ausbau-Arbeiten nützliche Maß gegenüber dem für das Aufladen der Maschine auf einen Zug aus
Plattform-Güterwagen notwendigen Hub begrenzt werden. Die Montage der Achsen 15 des Drehgestells 9 der
beiden Endfahrzeuge, die ihre Höhenverstellung gegenüber dem sie tragenden Fahrgestell 11 ermöglicht, ist nicht
unerläßlich, wenn große Positionsabstände zwischen
diesen Achsen und den Raupen 10 der Fahrzeuge nicht erwünscht sind, wie zum Beispiel, wenn die Maschine
nur für selbständiges Verfahren über sehr kurze Distanzen benutzt wird und wenn ihr Transport über
große Entfernungen auf einem Zug von niedriggebauten 30
Plattförmwagen erfolgt.
Eins der beiden Endfahrzeuge kann nur ein Drehgestell enthalten unter Ausschluß von Raupen 10. In diesem
Fall erfolgt das Ausbauen und das Verlegen in einer einzigen Richtung und die Maschine muß notwendigerwei-
se mit seitlichen Abstützvorrichtungen in der beschriebenen
Art oder auch einer anderen bekannten Bauweise ausgerüstet sein, die mit Hebevorrichtungen verbunden
sein können, um das Ergreifen und das Aufnehmen einer neben dem Gleis abgelegten Gleisverbindung zu ermöglichen,
ohne die Maschine aus dem Gleichgewicht zu bringen. Die seitliche Verschiebung dieser Maschine durch
ihre Raupen ist dann nicht mehr möglich. Immer für diesen gleichen Fall ist zu beachten, daß das Stehenlassen
des Zwischenfahrzeuges 31 auf dem Gleis immer möglich ist, wo die Gleisverbindung oder der transportierte
Gleisabschnitt kürzer ist als der Abstand zwischen den beiden Endfahrzeugen um eine Länge, die der dieses
Drehgestells entspricht, denn man kann das Drehgestell nicht mehr überbrücken, um es unter der Maschine zu
entfernen.
Die zwei Elemente der Zwischenabstützung 8, das Raupenfahrzeug 30 und das Drehgestell 31 können entweder
beide auf einem der Teile der Tragkonstruktion, wie in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel gezeigt
ist, angeordnet sein, oder das eine auf einem der beiden Teile und das andere auf dem anderen Teil. In dem
Ausführungsbeispiel schafft jedoch die Zusammenfassung dieser beiden Elemente auf demselben Teil die Möglichkeit
der Benutzung dieses Teils in selbständiger Weise, ohne die Anbringung des anderen, wenn seine Länge
zwischen den Abstützungen ausreicht für das Verlegen oder das Ausbauen eines Gleisabschnittes oder einer
GIeisverbindung kleinerer Ausdehnung. Für einen solchen
Fall ist das Kardangelenk 3 demontabel.
Wenn es für notwendig gehalten wird, ist es möglich,
das Einziehen der beiden Pfosten 40 der Aufhängungseinrichtung 37 nach oben mit Hilfe von Kolben-Zylinder-Einheiten
vorzusehen, beispielsweise, um die
Manöver beim Ergreifen einer neben dem Gleis, auf dem die Maschine steht, abgelegten Gleisverbindung zu
erleichtern. In diesem Fall sind die beiden Pfosten in einer Vertikalebene quer zum Gleis verschwenkbar
am Ende der oberen Traverse 38 angeordnet.
Schließlich ermöglicht die Konzeption der Maschine gemäß der Erfindung den Transport, das Verlegen und
das Ausbauen von Eisenbahnmaterialien sehr großer Länge, wie beispielsweise montierten Teilstücken,
durch Vergrößern der Anzahl der die Tragkonstruktion bildenden gelenkig verbundenen Teile. Die Tragkonstruktion
weist in diesem Fall ebenfalls eine Zwischenabs tützung 8 in der Nähe von jedem ihrer Kardangelenke
3 auf.
Bezugszeichenliste
1 Tragkonstruktion
2 Gleis
3 Kardangelenk
4 Hebevorrichtung
5 Endfahrzeug
6 Endfahrzeug
7 montierte Gleisverbindung
8 Zwischenabstützung
9 Drehgestell
IQ 10 Raupen
11 Fahrgestell
12 Abstützung
13 Zapfenlager
14 Stützplatten
15 Achsen
16 Schwenkstützen
17 Zapfen
18 hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit
19 Hydraulikmotor
20 Lagerschild
21 obere Traverse
22 untere Hohltraverse
23 Seitenarm 24 Hohlpfosten
25 Ständer
26 Lagerzapfen
27 Kolben-Zylinder-Einheit
28 Teleskop-Kolben-Zylinder-Einheit
29 eingebauter Hydraulikmotor
2c 30 Zwischenfahrzeug
31 Zwischendrehgestell
32 Gestell
33 gemischte Abstützung
34 Achsen
35 starres Gestell
36 Träger
37 Aufhängungseinrichtung 38 obere Traverse
39 Verstellvorrichtung
40 Pfosten
41 Säule
42 Gleitführung
43 seitliche Verlängerung 44 Kolben-Zylinder-Einheit
45 Welle-Lager-Verbindung
46 Zapfen
47 Aufnahmemuffe
48 Riegel
49 Bolzen
50 Plattformwagen
51 Traverse
52 Ausleger
53 Hubwerkskatze
54 motorisiertes Hubwerk
55 Träger
56 Schienenhaken ^q 57 Konsole
58 Antriebsorgan
59 Seitenarm
60 seitlicher Drehzapfen
61 Hebel
62 Koppelstange
63 seitliche Abstützung ^ 5 64 Dreieckstütze
65 erste Spitze 65' Lager
66 Kolben-Zylinder-Einheit
67 zweite Spitze
68 Stützfuß
69 Kolben-Zylinder-Einheit 20
70 dritte Spitze
71 Boden
72 Schotterbettung
81 konischer Zapfen
82 konische Aufnahmemuffe 83 Schraube
84 Zapfenlager
85 Träger
86 Bolzen
87 radialer Stift
- Leerseite -
Claims (11)
- PATENTANSPRÜCHE:• 1. Gleisbaumaschine zum Verlegen und Ausbauen von montierten Gleisabschnitten oder Gleisverbindungen mit einer sich in Gleisrichtung erstreckenden Tragkonstruktion, die mit in Richtung quer zum Gleis beweglichen und einstellbaren Hebevorrichtungen ausgerüstet ist und die in einem Abstand, der größer ist als die Länge eines montierten Gleisabschnittes oder einer montierten Gleisverbindung zwei Endfahrzeuge (5,6) aufweist, von denen das eine mit einem motorisierten Drehgestell sowie mit mindestens einer alternativ zum Drehgestell benutzbaren motorisierten Raupe und das andere mit mindestens einem Drehgestell*5 ausgerüstet ist, und mit an der Tragkonstruktion vorgesehenen Mitteln zum Ergreifen eines montierten, neben dem Gleis auf dem Boden abgelegten Gleisabschnitts oder einer Gleisverbindung,
dadurch gekennzeichnet,daß die Tragkonstruktion aus mindestens zwei Teilen (1A, 1B) besteht, die untereinander durch ein Kardangelenk (3) verbunden sind, daß die Tragkonstruktion mit einer Zwischenabstützung (8) versehen ist, die im Bereich des Kardangelenks angeordnet ist und einerseits ein Zwischenfahrzeug (30) mit zwei seitlichen Raupen (10) aufweist, die individuell angetrieben und sowohl in der Höhe als auch quer zum Gleis individuell verstellbar und regelbar an einem Gestell (32) angeordnet sind, das um eine Vertikalachse drehbar aneinem der beiden Teile der Tragkonstruktion angelenktist,und die andererseits ein Zwischendrehgestell (31) aufweist, das vorübergehend auf dem Gleis stehengelassen werden kann und das um eine vertikale Achse (X) drehbar mittels eines Zapfenlagers (84) unter einem Trä-35ger (36) angelenkt ist, der mit einem der zwei Teile der Tragkonstruktion durch eine Aufhängungseinrichtung (37) verbunden ist, mit mindestens einem Pfosten (40,400), der durch die Gleisverbindung (7) hindurchführbar ist und der an seinem unteren Ende eine lösbare Verbindung (81,82,83,87) mit dem das Zwischendrehgestell (31) tragenden Träger (36) aufweist. - 2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die das Zwischendrehgestell (31) tragende Aufhängungseinrichtung (37) in der Höhe in bezug auf das Teil (1A) der Tragkonstruktion, mit dem die Aufhängungseinrichtung verbunden istr verstellbar und regelbar angeordnet ist.
- 3. Maschine nach Anspruch 1, in der die Aufhängungseinrichtung (37) zwei Pfosten (40, Fig. 6-7) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Pfosten voneinander einen Minimalabstand haben, der dem unterhalb der Aufhängungseinrichtung von den Schienen der Gleisverbindung (7) in Querrichtung belegten Platz entspricht.
- 4. Maschine nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekenn-zeichnet, daß die beiden Pfosten (40) der Aufhängungseinrichtung (37) starr an den Enden einer oberen Traverse (38) befestigt sind und daß diese obere Traverse mit einem der beiden Teile (1A) der Tragkonstruktion über eine Verstellvorrichtung (39) zum Einstellen des Höhenabstandes dieser Aufhängungseinrichtung in bezug auf das Teil (1A) verbunden ist.
- 5. Maschine nach Anspruch 1, in der die Aufhängungs-. einrichtung (37) nur einen einzigen Pfosten (400, Fig.16)aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß dieser Pfosten mit einem Teil (1A) der Tragkonstruktion starr verbunden und von diesem senkrecht nach unten gerichtet ist und daß sich das Zapfenlager (84) des Zwischendrehgestells (31) feststehend zentrisch unter dem das Zwischendrehgestell tragenden Träger (36) befindet.
- 6. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zapfenlager (84, Fig. 7) des Zwischendrehge-TO stells (31) beweglich und in Richtung quer zum Gleis durch Verschiebung entlang dem das Zwischendrehgestell tragenden Träger (36) einstellbar angeordnet ist.
- 7. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,IJ daß jede Hebevorrichtung (4) eine feststehende Traverse (51) aufweist mit zwei seitlichen Auslegern (52), die durch Verschwenken um eine Vertikalachse zur Seitenwand der Tragkonstruktion einziehbar sind, wobei eine Hubwerkskatze (53) beweglich und einstellbar aufder Traverse und ihren Auslegern angeordnet ist.
- 8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Ausleger (52) aller auf einer Seite jedes Teils (1A, 1B) der Tragkonstruktion (1) angeord-neten Hebevorrichtungen durch ihre Schwenkbewegung übertragende KoppeIstangen (62) verbunden sind und daß einer dieser Ausleger (52) außerdem mit einem die Schwenkbewegung bewirkenden Antriebsorgan (58) verbunden ist.
- 9. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,daß jeder seitliche Ausleger (52) mit einer an seinem Ende angelenkten, einziehbaren seitlichen Abstützung (63) ausgerüstet ist.-A-
- 10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die einziehbare seitliche Abstützung (63) zusammengesetzt ist aus einer schwenkbaren Dreieckstütze (64), die mit einer ersten Spitze am Ausleger (52) angelenkt ist, einer ersten, zum Verschwenken der Dreieckstütze bestimmten Kolben-Zylinder-Einheit (66), die mit einer zweiten Spitze der Dreieckstütze verbunden ist, einem Stützfuß (68) und einer zweiten Kolben-Zylinder-Einheit (69), die diesen Stützfuß trägt und an der dritten Spitze der schwenkbaren Dreieckstütze angelenkt ist.
- 11. Maschine nach Anspruch 1, in der das Endfahrzeug (5) des einen Teils (1A) der Tragkonstruktion ein angetriebenes Drehgestell (9) und zwei individuell angetriebene seitliche Raupen (10) aufweist und in der das Raupen-Zwischenfahrzeug (30) und das Zwischendrehgestell (31) der Zwischenabstützung (8) auf demselben Teil angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Kardangelenk (3) demontierbar ist.
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