Die Erfindung betrifft eine Tür gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Eine Tür mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs
1 ist aus der CH 6 20 729 bekannt. Bei dieser Tür werden unter
einer Federvorspannung stehende Riegel in die Verriegelungsstellung
ausgefahren. Die hierdurch von den Riegeln gegenüber der
Zarge ausgehende Kraft gewährleistet keine hohe Gasdichtigkeit.
Weiterhin erfolgt die Bewegung der Riegelbolzen in die Verriegelungsendstellung
kontinuierlich. Bei dieser Tür ist die außenseitige
Türfläche durch eine Platte oder Schale gebildet, während
die Türinnenfläche aus verstrebten und versteiften Profilen
besteht, welche einen Tragrahmen bilden und ein Riegelwerk aufnehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine feuerbeständige
Tür mit hoher Gasdichtigkeit zu schaffen.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Tür erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Tür ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung schafft eine Tür mit einem Riegelwerk, das beim
Schließen der Tür selbsttätig in eine erste Verriegelungsstellung
verbracht wird, bevor die Tür durch Betätigung einer Handhabe
gegenüber der Zarge gasdicht verschlossen wird. Dadurch wird in
einer ersten Verriegelungsposition, in der keine Gasdichtheit
vorhanden sein muß, ein gewisser Feuerschutzabschluß gewährleistet,
insbesondere wird die Tür gegenüber der Zarge verriegelt,
wodurch ein Öffnen der Tür gegenüber der Zarge ohne Betätigung
der Steuerelemente verhindert wird.
Die Tür weist mehrere Schalen aus feuerbeständigem und/oder
schußsicherem Material auf, z. B. in Form von Stahlplatten.
Beim Schließen der Tür, d. h. bei deren Verlagerung in Richtung
auf die Zarge werden die Riegelbolzen in eine erste Verriegelungsstellung
aus dem Riegelkasten selbsttätig, d. h. mittels
Federkraft, herausgefahren, wodurch eine Verriegelung gegenüber
der Zarge auf solche Weise erfolgt, daß noch kein luftdichter
Abschluß zwischen Zarge und Tür vorhanden sein muß, d. h. ein mehr
oder weniger großer Spalt zwischen Zarge und Tür bzw. zwischen
deren Dichtungseinheit vorhanden sein kann.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der Tür anhand
der Zeichnung beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht der Tür,
Fig. 2 eine horizontale Schnittansicht der Tür nach Fig. 1,
Fig. 3 eine vertikale Schnittansicht der Tür nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Teildarstellung der Riegelbolzen und der Dichtungseinheit,
Fig. 5 eine horizontale Schnittansicht einer abgewandelten
Ausführungsform einer Tür,
Fig. 6 eine vertikale Schnittansicht der Tür gemäß Fig. 5,
Fig. 7 eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des
Riegelwerks,
Fig. 8 eine schematische Teilschnittansicht eines Riegelwerks
gemäß Fig. 7 entlang der Linie VI-VI in Fig. 7, und
Fig. 9 eine Teilschnittdarstellung der mit dem Riegelwerk
nach Fig. 7 und 8 zusammenwirkenden Steuerscheiben.
In Fig. 1 ist eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführungsform
einer luftdichten und feuerbeständigen Tür dargestellt.
Die Tür 1 weist vorzugsweise zwei miteinander in vertikaler
Richtung fluchtende Gelenke 2, 3 auf. Entsprechende Gelenke
4, 5 sind an einem Rahmen 6 vorgesehen und lagern eine beispielsweise
H-förmige Konstruktion aus Lagerstangen, die
im folgenden als Lagereinheit 7 bezeichnet ist. Die Lagereinheit
7 weist im Bereich der Gelenke 3 und 5 jeweils
zylindrische Buchsen auf, in welche nicht dargestellte Kugellager
eingesetzt sind, wobei die Kugellager ihrerseits die
in Fig. 1 mit 9 bezeichneten Bolzen aufnehmen. Auf diese
Weise ist die Tür 1 gegenüber der Lagereinheit 7 verschwenkbar
und die Lagereinheit 7 zusammen mit der Tür 1 gegenüber
dem Rahmen 6 verschwenkbar. Damit kann die Tür 1 während
des Schließvorganges Pendelbewegungen ausführen. Nach einer
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform kann die
Tür 1 auch mittels herkömmlicher Bänder am Rahmen 6 befestigt
sein.
Zum Verschließen der Tür 1 ist ein Handrad oder Hebel 8 vorgesehen,
welches oder welcher in der noch nachstehend beschriebenen
Weise einen luftdichten Abschluß zwischen der Tür 1 und dem
Rahmen 6 nach entsprechender Betätigung gewährleistet. Die
Lagereinheit 7, die im wesentlichen aus zwei parallelen
Stangen und einer diese miteinander verbindenden Querstange
besteht, kann im Bedarfsfalle durch zusätzliche Querverbindungsstangen
verstärkt sein oder auch andere Konstruktion
haben.
Die in Fig. 1 dargestellte Tür 1 hat den unter Bezugnahme
auf Fig. 2 und 3 im einzelnen beschriebenen Aufbau. Die
Tür 1 besteht aus einer Außenschale 10, die den Abschluß der
Tür 1 auf ihrer dem Rahmen 6 bzw. dem Mauerwerk 11 abgewandten
Fläche bildet und zumindest teilweise eine seitliche
Umfassung der Tür an den mit 12 bezeichneten Kanten darstellt.
An die Außenschale 10 schließt sich eine Brandschutzschale
oder Brandschutzplatte 13 an, welche feuerhemmende
oder feuerbeständige Eigenschaften hat. Der Brandschutzschale
13 nachfolgend ist eine Schale oder Platte 14 vorgesehen,
die tragende Funktion hat und vorzugsweise durch eine
Stahlplatte gebildet ist. Die in Fig. 1 dargestellten Gelenke
2 und 3 sind fest mit der Schale 14 verbunden. Nach der
dargestellten Ausführungsform der Tür 1 sind randseitig und
umlaufend in der Platte 14 Aussparungen oder Nuten 15, 16
vorgesehen, die in Richtung auf den Rahmen 6 offen sind
und zur Aufnahme von Dichtungen 17, 18 vorzugsweise in Form
von O-Ringen, dienen.
Seitlich an der Tür 1 sind, vor den Aussparungen 15, 16 liegend,
Brandschutzdichtungen 20 montiert, die bei geschlossener
Tür in Anlage zum Rahmen 6 stehen und an der Kante 12 innenseitig
der Außenschale 10 angeordnet sind. Die Dichtungen
20 schützen die Dichtungen 17, 18 in Form von O-Ringen, vorzugsweise
aus Gummi, vor einer direkten Beaufschlagung durch Hitze
und Feuer im Brandfalle bei geschlossener Tür. Zur Sicherung
der Brandschutzdichtungen 20 sind diese zumindest weitgehend
durch die Außenschale 10 eingefaßt, wie dies vorstehend beschrieben
und in Fig. 2 durch die mit 12 bezeichnete Kante gezeigt
ist. Die Außenschale 10, z. B. aus Blech oder Stahlblech,
hat geringere Dicke als die Schale 13 bzw. 14.
An die Schale 14 schließt sich ein Steg 22 an, der einen
Riegelkasten 23 definiert. In dem oder den Stegen 22 sind
in vorbestimmter Weise Öffnungen zur Durchführung von Riegelbolzen
24 ausgebildet, deren Funktion nachfolgend noch beschrieben
wird. An den Stegen 14 ist schließlich eine Abdeckung
oder Abdeckplatte aus feuerbeständigem oder feuerfestem
Material befestigt, die mit 25 bezeichnet ist und vorzugsweise
in eine Schale 26 aus Stahlblech oder dergleichen
eingesetzt ist.
Das Handrad oder der Hebel 8 ist vorzugsweise mittig an
der Tür 1 vorgesehen. In Fig. 2 und 3 ist lediglich die
mit 28 bezeichnete Welle des Handrades 8 dargestellt, die
über Dichtungen 29, 30 dichtend in einer Lagerhülse 31
gelagert ist. Die Lagerhülse 31 kann, muß aber nicht,
T-förmigen Querschnitt haben und ist mit einem zylindrischen
oder rohrförmigen Lagerteil 32 fest verbunden,
welches seinerseits mit einer oder mehreren Schalen der
Tür 1 fest verbunden ist. Zur Abdichtung zwischen der
Lagerhülse 31 und dem Lagerteil 32 wird vorzugsweise ein
Dichtungsring 33 zwischen letzteren vorgesehen.
Fig. 2 und 3 zeigt die Tür 1 in gegenüber dem Rahmen 6 geschlossenem
Zustand, wobei die Dichtungen 17, 18 luftdicht
gegenüber dem Rahmen 6 anliegen und damit einen Luftdurchgang
zwischen Tür 1 und Rahmen 6 verhindern. Die Abdichtung
zwischen der Tür 1 einerseits und der Welle 28 des Handrades
8 andererseits verhindert einen Luftdurchgang zum
Riegelkasten 23.
Fig. 4 zeigt den Zustand der Tür 1 in einer ersten Verriegelungsstellung
der Riegelbolzen 24, während die Fig. 2
und 3 den Zustand in einer zweiten Verriegelungsstellung
der Riegelbolzen 24 wiedergeben, wobei die Tür 1 in Fig. 4
nicht luftdicht gegenüber dem Rahmen 6 anliegt.
Die Riegelbolzen 24 sind gemäß Fig. 2 seitlich aus dem
Riegelkasten 23 in zugeordnete Öffnungen oder Führungen
in oder am Rahmen 6 verlagerbar; nach einer weiteren Ausführungsform
können entsprechende Riegelbolzen 24 auch
in vertikaler Richtung verlagerbar vorgesehen sein, obgleich
dies in Fig. 3 nicht gezeigt ist. Die Riegelbolzen 24
werden dabei vorzugsweise gleichzeitig miteinander verlagert.
Die Funktion der erfindungsgemäßen Tür ist derart,
daß durch einen in Fig. 1 bis 4 nicht dargestellten Auslösemechanismus
über eine ebenfalls nicht dargestellte Steuerscheibe
die Riegelbolzen 24 in die in Fig. 4 schematisch dargestellte
Position aus der Tür 1 heraus verlagert werden, und zwar
so weit, daß eine Arretierung gegenüber dem Rahmen 6
sichergestellt ist, d. h. ein Öffnen der Tür 1 gegenüber
dem Rahmen 6 nicht möglich ist. Hierbei ist aber noch
kein luftdichter Abschluß zwischen Türrahmen 6 und der
Tür 1 bzw. deren Dichtungen 17, 18 gegeben. Um dies zu
erreichen, ist das Handrad 8 zu betätigen, welche über
die Welle 28 auf die Riegelbolzen 24 einwirkt und diese
in Fig. 4 nach links weiter in Richtung auf den Rahmen 6
verschiebt. Die Riegelbolzen 24 haben gemäß Fig. 4 eine
abgeflachte Fläche 35, die bei der Bewegung der Riegelbolzen
24 aus der ersten Verriegelungsstellung in deren zweite,
durch das Handrad 8 bewirkte Verriegelungsstellung auf eine
schräge Fläche 36 im Rahmen 6 wirkt und damit ein Andrücken
der Tür 1 an den Rahmen 6 in luftdichtem Abschluß gewährleistet.
Anstelle der schrägen Fläche 36 kann der Rahmen 6
an dieser Position mit einer Rolle oder dergleichen versehen
sein, die ein Verschieben der Riegelbolzen 24 in
nahezu reibungsfreier Art gegenüber dem Rahmen 6 ermöglicht.
Die übrigen, in der Tür 1 angeordenten Riegelbolzen 24
führen die unter Bezugnahme auf Fig. 4 beschriebene Bewegung
zusammen mit dem Riegelbolzen 24 nach Fig. 4 aus. Wesentlich
ist, daß in dem Augenblick, in dem die Tür 1 in der in Fig. 4
gezeigter Weise oder an dem Rahmen 6 zur Anlage kommt,
die Riegelbolzen 24 automatisch in eine erste Verriegelungsposition
ausgefahren werden, wobei in dieser ersten Verriegelungsposition
der Riegelbolzen 24 noch kein luftdichter
Abschluß zwischen der Tür 1 und dem Rahmen 6 vorhanden
sein muß. Das Ausfahren der Riegelbolzen 24 wird dadurch
bewerkstelligt, daß die Riegelbolzen unter einer Federvorspannung
stehen oder ein entsprechender Antriebsmechanismus
vorgesehen ist, der auf die Riegelbolzen 24 wirkt, z. B.
in Form einer Steuerscheibe gemäß Fig. 9 in DE 25 33 474 A1
wobei die Auslösung der Steuerscheibe aus einer ersten Lage
in eine zweite Lage durch einen Auslösemechanismus erfolgt, wie
er beispielsweise beschrieben ist in Fig. 7 und 8 der
DE 25 33 474 A1.
Einzelheiten einer derartigen Steuerscheibe sowie des
dazugehörigen Auslösemechanismus werden an dieser Stelle
nicht erläutert. Es ist aber ersichtlich, daß durch die
Steuerscheibe und den Auslösemechanismus lediglich die
Riegelbolzen 24 aus ihrer vollständig oder nahezu vollständig
in den Riegelkasten 23 eingefahrenen Position in
die in Fig. 4 gezeigte erste Verriegelungsposition heraus
verlagert werden sollen. Die danach folgende Bewegung
oder Verlagerung der Riegelbolzen 24 in die in Fig. 2 und
3 gezeigten Lage zur Gewährleistung eines luftdichten Abschlusses
zwischen der Tür 1 und dem Rahmen 6 wird mittels
des Handrades 8 erreicht, das z. B. über Kegelräder und Übertragungswellen
die Verlagerung der Riegelbolzen 24 aus der
ersten Verriegelungsstellung in die zweite, den luftdichten
Abschluß gewährleistende Verriegelungsposition bewirkt.
Die erfindungsgemäße Tür wird somit nach ihrem Zuklappen
automatisch durch die Riegelbolzen 24 gegenüber dem Rahmen 6
verriegelt und erst dann durch Betätigung des Handrades 8
luftdicht gegenüber dem Rahmen 6 verschlossen. In diesem
letzteren Zustand wird nicht nur ein luftdichter Abschluß
zwischen der Tür 1 und dem Rahmen 6 durch die Dichtungen 17,
18 erreicht, sondern auch eine feuerbeständige Eigenschaft
gewährleistet, indem die Tür zumindest an ihrer Außenseite
mit einer feuerbeständigen Platte versehen ist. Auch die
Innenseite der Tür 1 ist mit einer derartigen feuerbeständigen
Platte versehen, wie dies unter Bezugnahme auf das Bezugszeichen
25 beschrieben ist.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der Tür 1
sind zwei im wesentlichen parallel zueinander verlaufende
Dichtungen 17, 18 vorgesehen. Die Zahl der Dichtungen hängt
vom jeweiligen Bedarfsfall ab und von der erforderlichen
Luftdichtheit und kann demzufolge größer oder kleiner als
beschrieben sein. Der Rahmen 6 ist in bekannter Weise im
Mauerwerk 11 verankert oder in das Mauerwerk 11 eingesetzt
und daher nicht weiter zu erläutern.
Die Erfindung schafft somit eine Tür, insbesondere Sicherheitstür,
zum Einbbau in Kernreaktoren oder dergleichen, wobei
die Tür äußerst hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt,
insbesondere feuerbeständige Eigenschaften hat und luftdichte
Eigenschaften besitzt. Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform
kann diese Tür zusätzlich mit einer Panikentriegelung
ausgerüstet sein, wobei ein von der Türinnenseite betätigbarer
Panikhebel auf die Riegelbolzen wirkt, so daß bei
Betätigung des Panikhebels die Riegelbolzen aus ihrer Verriegelungsstellung
vollständig oder nahezu in den Riegelkasten
23 eingefahren werden und damit ein Öffnen der Tür
möglich ist.
Unter Bezugnahme auf Fig. 5 und 6 wird eine weitere, bevorzugte
Ausführungsform einer Tür beschrieben. Der nachfolgend
erläuterte Aufbau einer Tür erfüllt hohe Sicherheitsanforderungen,
insbesondere liefert dieser Aufbau feuerbeständige,
luftdichte und weitgehend druckbeständige Eigenschaften.
Diese Tür weist eine Schale 13′, im folgenden vordere Schale
13′ genannt, und eine Schale 26′, im folgenden hintere Schale
genannt, auf. Die vordere Schale 13′ ist an ihrer nach
außen weisenden Fläche mit einer Außenschale 10′ versehen, die
an den Seiten der Schale 13′ in Richtung auf das Mauerwerk 11
umgebogen ist und über die Dicke der Schale 13′ in Richtung
auf das Mauerwerk 11 vorragt, wodurch die in Fig. 5 mit 12′
bezeichneten, vorspringenden Kanten gebildet sind, welche die
noch zu erläuternde Dichtung 18 einfassen. Die Außenschale
10′ hat, wie bei der unter Bezugnahme auf Fig. 2 beschriebenen
Ausführungsform, vorzugsweise geringere Stärke als
die nachfolgende Schale 13′ und besteht aus einem Material
wie Blech bzw. Stahlblech. In den Schalen 10′ und 13′ ist eine
nicht weiter bezeichnete Öffnung zur Durchführung einer Achse
28′ eines Betätigungshebels 8′ ausgebildet, wobei die Achse
28′ durch eine Platte 32′ oder dergleichen und nicht weiter
bezeichnete Dichtungsmittel luftdicht gegenüber den Schalen
10′ und 13′ angeordnet ist. Zwischen der vorderen Schale 13′
und einer hinteren Schale 25′ ist ein Trägerrost 37 vorgesehen,
der aus mehreren U-förmigen Teilen, aus einem durch
Rohre gebildeten Rost oder durch eine Stahlplatte gebildet
wird. Der Trägerrost 37 oder die zwischen den Schale 13′
und 25′ anstelle eines derartigen Trägerrostes angeordnete
Stahlplatte dienen zur Aufnahme von Druckbelastung. Anstelle
einer massiven Stahlplatte kann auch ein Hohlkasten
mit Aussteifung vorgesehen werden.
An die vordere Schale 13′ schließt sich gemäß Fig. 5 eine
luftdichte Platte 39, beispielsweise aus Stahlblech, an.
An dieser Platte 39 ist der Trägerrost 37 befestigt.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, sind seitlich der vorderen Schale
13′ bzw. der Platte 39 eine außen umlaufende profilierte Dichtung
18′, z. B. Mehrkammer- oder Schlauchdichtung, vorzugsweise
aus elastischen Werkstoffen, vorgesehen. Diese Dichtung
18′ liegt außen umlaufend an der Tür und wird zumindest
weitgehend von der Außenschale 10′ bis auf einen kleinen,
mit 16′ bezeichneten Schlitz eingefaßt. In Richtung zur
Türmitte liegend ist hinter der Dichtung 18′ eine feuerbeständige
Dichtung oder Dichtungsleiste 20′ angeordnet.
Im Bedarfsfall kann die Dichtung 20′ mit der Dichtung 18′
hinsichtlich ihrer Lage vertauscht sein, so daß dann die
Dichtungsleiste 20′ außenseitig der Tür und die Dichtung
18′ in Richtung auf die Mitte der Tür gewandt angeordnet
sind.
Nach einer weiteren Ausführungsform, die in der Zeichnung
nicht dargestellt ist, werden zwei Dichtungsleisten 20′ in
Abstand zueinander an der zum Mauerwerk gewandten Seite der
Platte 39 vorgesehen und in dem durch die Leisten 20′ gebildeten
Abstand eine Dichtung 18′, die somit zwischen den
beiden Dichtungsleisten 20′ sitzt und von beiden Seiten
bei geschlossener Tür gegen Feuereinwirkung geschützt ist.
Die Dichtungsleisten 20′ bestehen aus einem Material, wie
Asbest, Keramik, Silikat, Glasfaser oder einem Fasermaterial
auf Glimmerbasis und haben damit gute feuerbeständige Eigenschaften,
wodurch im geschlossenen Zustand der Tür ein
Durchtritt von Feuer über den die Dichtungen 18′ und/oder
20′ aufnehmenden Dichtungsabschnitt verhindert ist. Das
Dichtungsprofil 18′ hat die Aufgabe, die Tür gegenüber
dem Rahmen luftdicht abzuschließen. Die Höhe der Dichtungsleiste
20′ muß demzufolge derart gewählt sein, daß im
geschlossenen Zustand der Tür ein bestimmter Druck durch
den Türrahmen bzw. die Tür auf das Dichtungsprofil 18′
ausgeübt wird, wodurch die Luftdichtheit in vorbestimmten
Grenzen gewährleistet ist. Der Schlitz 16′, der durch die
Kantenabschnitte 12′ gegenüber dem mit 6′ bezeichneten
Türrahmen eingehalten wird, ermöglicht einen gewissen
Anpreßdruck zwischen Tür und Türrahmen 6′. Der Türrahmen
6′ besteht gemäß Fig. 5 (links) aus einem ins Mauerwerk 11
eingelassenen Rahmenteil 6a und einem daran angeschweißten
Winkel 6b. Der Hohlraum zwischen dem Winkel 6b und dem
Rahmen 6a ist mit einem Vergußmaterial ausgefüllt.
Die Tür ist, wie aus Fig. 5 ersichtlich wird, mittels Bänder
4′ am Türrahmen 6′ angelenkt, so daß die Tür aus dem in
Fig. 5 gezeigten Zustand im Uhrzeigersinn um den bei den
Bändern 4′ angedeuteten und nicht weiter bezeichneten
Drehpunkt geöffnet wird.
Die Tür weist einen Riegelverschluß auf, der aus einem
Breitriegel 24′ und einer zugeordneten Öffnung 38′ besteht,
die in dem in Fig. 5 auf der rechten Seite dargestellten
Rahmenteil 6c ausgebildet ist und den Breitriegel 24′ in
seiner ausgefahrenen Position aufnimmt, wodurch die Tür
entsprechend Fig. 5 in der ausgefahrenen Stellung des
Breitriegels 24′ in der Schließstellung arretiert wird.
Beim Zuklappen der Tür aus der Offenstellung wird der
Breitriegel 24 infolge einer an seinem Ende ausgebildeten
schrägen Fläche 24a′ aufgrund des Auftreffens auf den
L-förmigen Rahmenteil 6c in Richtung des Pfeils X in die
Tür hineinverlagert, wobei der Breitriegel 24′ durch eine
Führung in einem Steg 22 geführt ist. Die Verlagerung des
Riegels 24′ in Richtung des Pfeiles X setzt eine Freigabe
seiner Bewegung durch einen nicht dargestellten Riegelmechanismus
voraus, der mit dem Hebel 8′ in Verbindung
steht. Zur Erleichterung der Bewegung des Riegels 24′
in die in Fig. 5 dargestellte Schließstellung ist
der Riegel zusätzlich zu der schräg verlaufenden Fläche
24a′ an seiner der Schale 13′ zugewandten Kante leicht
verjüngt, wobei die Schrägung 24a′ derart ausgebildet
ist, daß die Kantenlänge des Riegels 24′ auf der zur
Türinnenseite gewandten Seite des Riegels kleiner als
die Kantenlänge auf der zur Türaußenseite gerichteten
Seite ist. Um das Einschnappen des Riegels 24′ in die
Öffnung 38′ sicherzustellen, sobald die Tür die Schließstellung
erreicht hat, ist der Riegel 24′ entgegen der
Richtung des Pfeiles X vorgespannt, beispielsweise mittels
einer Feder.
Anstelle eines Riegels 24′ kann auch eine in eine zugehörige
Öffnung 38′ einrastbare Kugel oder dergleichen
vorgesehen sein, die über einen Verbindungsmechanismus,
der vorzugsweise ebenfalls entgegen der Richtung des
Pfeiles X vorgespannt ist, über einen nicht dargestellten
Verriegelungs- oder Schließmechanismus, insbesondere über
den Hebel 8′ betätigbar ist.
Die hintere Schale 25′ wird gemäß der dargestellten Ausführungsform
vorzugsweise von einer Blech- oder Stahlblechwandung
umgeben, wobei die Schale 25′ zusammen mit
der sie umgebenden Wandung 26′ kleinere Breitenabmessungen
hat als die vordere Schale 13′, unbedingt durch die Türöffnung,
vorgegeben durch den Rahmen 6′. Im Anschluß an
den Rahmen 6′ innerhalb der Türöffnung sind nach einer
weiteren Ausgestaltung Dichtungsleisten 35′ vorgesehen,
gegen welche die Schale 25′ bzw. die die Schale 25′ umgebende
Blechschale 26′ dichtend anliegt, wenn die Tür
die Schließstellung nach Fig. 5 einnimmt. Die Dichtung
oder Dichtungsleisten 35′ bestehen aus einem feuerbeständigen
Material, wie Asbest, wie dies vorstehend in
Verbindung mit den Dichtungsleisten 20′ erläutert ist.
Die Dichtungen 18′ und/oder 20′ sowie 35′ sind jeweils
umlaufend an der Tür bzw. im Rahmen angeordnet, erstrecken
sich also vorzugsweise über alle vier Seiten der Tür bzw.
des Türrahmens.
Die Schale 13′ und/oder 25′ wird durch ein Element gebildet,
das aus einem Material besteht, das vorteilhafterweise
gebundenes kristallines Wasser enthält, wodurch
eine gezielte Ableitung von Gasen aus der Schale im Brandfalle
infolge des im Material gebundenen kristallinen
Wassers sichergestellt ist. Derartige Materialien beinhalten
Mineralstoffe, z. B. Gips. Die luftdichte Platte 39, die
zwischen dem Trägerrost 37 und der Schale 13 vorgesehen
ist und an den Kanten der Tür die Dichtungen 18 und/oder
20 aufnimmt, gewährleistet einen luftdichten Abschluß in
Verbindung mit der Dichtung 18′ zwischen der Schale 13′
und dem Rahmen 6′ bzw. dem zugehörigen Mauerwerk 11. Die
vorbeschriebene Tür gewährleistet vorteilhafterweise ein
automatisches und selbsttätiges Einrasten des Riegels 24
in die zugehörige Öffnung 38′ des Rahmens, sobald die
Tür ihre Schließstellung erreicht hat, indem der Riegel
24′ durch Vorspannung, beispielsweise mittels einer Feder,
in die Schließ- oder Arretierstellung verlagert wird. Zum
Öffnen der Tür wird der Hebel 8′ betätigt und zieht den
Riegel 24′ über nicht dargestellte Verbindungen in Richtung
des Pfeiles X somit zurück, daß der Riegel 24′ zumindest
außer Eingriff mit der Öffnung 38′ im Rahmenteil 6c gelangt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung ist zwischen der vorderen
Schale 13′ und der hinteren Schale 25′, vorzugsweise
im Bereich des Trägerrostes 37, ein Hintergreiferleistenpaar
vorgesehen, das an der Seite der Tür angeordnet ist,
an welcher auch die Bänder 4′ sich befinden. Bei der Tür
nach Fig. 5 ist eine Hintergreiferleist 31a′ am Rahmenteil
6b innerhalb der Türöffnung angeordnet, während die
andere Hintergreiferleiste 31b′ der Hintergreiferleiste 31a′
gegenüberliegend an dem Trägerrost 37 befestigt ist. Die
einander gegenüberliegenden Flächen der beiden Hintergreiferleisten
31a′ und 31b′ sind abgeschrägt, und zwar
in gleicher Richtung wie der Riegel 24′ in Fig. 5. Durch
die Hintergreiferleisten 31a′ und 31b′ ist gewährleistet,
daß die Tür auch dann nicht aus der Türöffnung heraus
verlagert werden kann, wenn die Bänder 4′, z. B. infolge
eines gewaltsamen Angriffes, aufgehen; in diesem Fall
wird die Tür durch den Riegel 24′ einerseits und die
beiden Hintergreiferleisten 31a′ und 31b′ in der in Fig. 5
gezeigten Schließstellung gehalten.
Die in Fig. 6 dargestellte vertikale Schnittansicht zeigt
einen Türaufbau entsprechend Fig. 5, wobei an der Unterkante
der Tür bzw. Schale, gebildet durch die Elemente 10′,
13′ und 39′, nur eine Dichtung 18′ dargestellt ist. Entsprechend
den Erläuterungen zu Fig. 5 kann auch an der Unterseite
zusätzlich zur Dichtung 18′ ein leistenförmiges hitze-
und feuerbeständiges Element 20′ vorgesehen sein oder es
können zwei derartige Elemente 20′ vorgesehen sein, die
zwischen sich die Dichtung 18′ aufnehmen. Dagegen ist bodenseitig
keine der Unterkante der Schale 25′, 26′ zugeordnete
Leiste 35′ aus hitze- bzw. feuerbeständigem Material vorgesehen,
um eine Stolperschwelle zu vermeiden. Die Elemente
13′ und/oder 25′ haben vorzugsweise die Form einer Platte.
Wie in Verbindung mit den Fig. 1 bis 4 erläutert ist, kann
eine der Schalen eine schußsichere Platte zusätzlich enthalten
oder es kann zusätzlich zwischen den Schalen ein
derartiges schußsicheres plattenförmiges Element vorgesehen sein.
Die Dichtungen 17, 18 aus homogenem Material werden vorteilhafterweise
durch Hohlkammer- oder Schlauchdichtungen ersetzt,
die sich an jede gegebenenfalls auftretende Unebenheit anpassen.
Zur Vermeidung einer Wärmeübertragung durch die Tür
sind der Hebel 8′ bzw. die Achse 28 bzw. der Panikhebel nicht
durch die Tür hindurchgeführt.
Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform eines
Verschlusses zur Steuerung der Riegelbolzen 24 der in Verbindung
mit Fig. 1 bis 3 beschriebenen Tür näher
erläutert. Es wird darauf hingewiesen, daß in der Ebene
der Tür mehrere Riegelbolzen 24 vorgesehen sein können,
und zwar sowohl in horizontaler Richtung als auch in
vertikaler Richtung verlagerbar. Fig. 5 zeigt nur einen
Teil des Verschlusses und insbesondere nur einen einzigen
Riegelbolzen 24.
Eine Steuereinheit 40 besteht bei der in Fig. 7 bis 8 dargestellten
Ausführungsform aus zwei Steuerscheiben 41, 42,
von welchen die innere Steuerscheibe 41 gegenüber der
äußeren Steuerscheibe 42 drehfähig ist, ohne jeweils die
äußere Steuerscheibe 42 gleichzeitig mitdrehen zu müssen.
Die grundsätzliche Ausbildung dieser Steuerscheibenanordnung
ist aus der DE 25 33 474 A1 bekannt, demgemäß die
innere Scheibe eine über einen Teilkreis verlaufende Aussparung
oder einen Schlitz 43 aufweist, so daß ein an der
äußeren Steuerscheibe 42 befestigter Mitnehmerzapfen 44
eine entsprechend der Länge des kreisförmigen Schlitzes 43
durchzuführende Drehung der inneren Steuerscheibe 41 ermöglicht.
In dem Moment, in welchem der Mitnehmerzapfen 44
in Anlage zum Ende des Schlitzes 43 gelangt, wird ersichtlicherweise
bei einer Weiterdrehung der inneren Steuerscheibe
41 auch die äußere Steuerscheibe 42 mitgenommen,
wie dies in der DE 25 33 474 A1 beschrieben ist. Der bogenförmige
Schlitz 43 bestimmt damit die mögliche Relativbewegung
zwischen den Steuerscheiben 41 und 42. Wie insbesondere
aus Fig. 7 und 8 hervorgeht, sind in der Steuerscheibe
41 Zapfen 45 und 46 gelagert, die ihrerseits durch
einen in Fig. 7 vertikal sich erstreckenden Schlitz 47 in
einer Platte oder einem Verbindungselement 48 hindurchgehen.
Außerdem geht der Zapfen 45 durch einen Längsschlitz
49 einer an einem Plastikhebel 50 angelenkten Stange 51 hindurch,
wobei zur Verringerung der Reibung bei einer Relativbewegung
zwischen dem Zapfen 45 und 46 und der zugehörigen
Platte 48 auf jeden der Zapfen 45, 46 eine Kunststoffhülse 52,
53 aufgesetzt ist. Damit gleitet jeder Zapfen 45, 46 bei
einer Drehung der Scheibe 41 entlang des Längsschlitzes 47,
der in jeder Platte 48 ausgebildet ist, bei gleichzeitiger
Verlagerung der Platte 48 in horizontaler Richtung gemäß
Fig. 7, wie dies durch einen Pfeil 55 in Fig. 7 dargestellt
ist. Die Wirkung dieser Verschiebung der Platte bzw. Platten
48 entsprechend dem Pfeil 55 wird nachfolgend noch beschrieben.
Der Zapfen 45 gleitet außerdem entlang des Schlitzes 49
der Stange 51, was ebenfalls noch beschrieben wird.
Die Steuerscheibe 41 ermöglicht eine Verlagerung der Riegelbolzen
24 in die erste und zweite Verriegelungsstellung, wie
dies nachfolgend beschrieben wird. Die Steuerscheibe 41
weist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform entsprechend
Fig. 7 einen Ansatz 58 auf, der in Anlage zu einem Anschlag
59 steht, wenn die Steuerscheibe 41 die ebenfalls in
Fig. 7 gezeigte, voll ausgezeichnete Lage einnimmt, in der
der Zapfen 45 oberhalb eines mit 60 bezeichneten Nullpunktes
zu liegen kommt. In dieser Stellung der Steuerscheibe 41
sind die Riegelbolzen 24 in eine erste und gegebenenfalls
auch eine zweite Verriegelungsstellung ausgefahren. Bei
einer Drehung der Steuerscheibe 41 in Fig. 7 entgegen der
Uhrzeigerrichtung und in Richtung auf einen Anschlag 61
wird die "Offenstellung" der Riegelbolzen 24 erreicht, wenn
der Ansatz 58 die in Fig. 7 strichliert eingetragene Stellung
erreicht, die durch das Bezugszeichen 58′ gekennzeichnet ist.
Schließlich kann der Ansatz 58 auch in eine dritte, strichpunktiert
eingetragene und durch das Bezugszeichen 58′′
dargestellte Position verbracht werden, in der der Ansatz 58′′
dann mit dem Anschlag 61 in Anlage steht, wenn der Panikhebel
50 zum Zwecke der Entriegelung der Riegelbolzen 24 betätigt
ist. Die äußere Steuerscheibe 42 hat die Funktion, die
Steuerscheibe 41 in derjenigen Stellung zu arretieren, in
welcher die Riegelbolzen 24 ausgefahren sind, d. h. eine Verriegelung
gegenüber dem Rahmen 6 ergeben, wobei die Steuerscheibe
24 in bekannter Weise mit einem Schloß kombinierbar
ist, wie die z. B. in der DE 25 33 474 A1 beschrieben ist.
Weiterhin ist eine nicht dargestellte Arretiervorrichtung
vorgesehen, welche die Steuerscheibe 41 in ihrer "Offenstellung"
hält, welche der Lage der Steuerscheibe 41 in
Fig. 7 entspricht, in welcher der Ansatz 58 die strichlierte
und durch das Bezugszeichen 58′ dargestellte Lage einnimmt,
d. h. in welcher der Ansatz 58 bzw. 58′ noch eine geringe
Distanz gegenüber dem Anschalg 61 einhält. Arretiereinrichtungen
zur Arretierung der Steuerscheibe 42 sind an
sich bekannt; als Beispiel wird die DE 25 25 307 A1 verwiesen,
die eine Arretier- oder Blockiervorrichtung für
eine Steuerscheibe beschreibt. Diese Arretiervorrichtung
wird bei der beschriebenen Tür ausgelöst, sobald die Tür in
die Öffnung des Rahmens 6 hineinverschwenkt ist, wodurch
eine Freigabe der Steuerscheibe 41 bewirkt wird und die
Steuerscheibe 41 eine Drehung in Fig. 7 im Uhrzeigersinn
bis zum Anschlag 59 auszuführen vermag.
Wie bereits erwähnt, stehen die beiden Zapfen 45, 46 mit
jeweils einer Platte oder Verbindungseinheit 48 in Eingriff.
Diese Platte oder Verbindungseinheit 48 bzw. 48′ ist zur
Lagerung jeweils eines Schlosses 62 bzw. 62′ vorgesehen, das
jeweils eine Spindel 63 bzw. 63′, vorzugsweise drehfest,
lagert. Jede Spindel 63, 63′, vorzugsweise drehfest in dem
zugehörigen Schloß 62, 62′ angeordnet, zu welchem Zweck
das Schloß 62 bzw. 62′ mit einere Bohrung 64 versehen
ist, wie dies in Fig. 7 in bezug auf das Schloß 62
angedeutet wird. In bezug auf die
Spindel 63 ist in Fig. 7 gezeigt, daß sich an den im und
außerhalb des Schlosses 62 befindlichen Gewindebereich der
Spindel 63 ein Bereich 65 anschließt, der nicht mit Gewinde versehen
ist. Der
Bereich 65 endet gemäß Fig. 8 in einem Kopfabschnitt 66,
welcher in eine Ausnehmung im Riegelbolzen 24 eingesetzt
oder direkt mit dem Riegelbolzen 24 auf andere Weise verbunden
ist. Bei der in Fig. 7 und 8 gezeigten Ausführungsform
wird die Spindel 63 durch einen Stift oder eine
Schraube 67 an dem Riegelbolzen 24 befestigt, so daß der
Riegelbolzen 24 zusammen mit der Spindel 63 in beiden
Richtungen gemäß dem Pfeil 55 verlagerbar ist. Auf dem
mit 68 bezeichneten Gewindeabschnitt der Spindel 63 sitzt
ein Kegelrad 69, das auf der drehfest im Spindelschloß 62
vorgesehenen Spindel 63 drehfähig ist und im Falle einer
Drehung eine Verlagerung der Spindel 63 in Richtung der
Spindelachse hervorruft. Wird die Spindel 63 durch eine
entsprechende Drehung des Kegelrades 69 in Richtung des
Pfeiles 70 bewegt, wird ein Vorschub des Riegelbolzens 24
ebenfalls in Richtung des Pfeiles 70 bewirkt, wobei durch
die schräge Fläche 35 des Riegelbolzens 24 und eine zugeordnete
schräge Fläche im Rahmen 6 entsprechend der Erläuterung
nach Fig. 6 oder durch eine in Fig. 8 gezeigte
Rolle 71, die drehfähig am Rahmen 6 anstelle der schrägen
Fläche 36 in Fig. 6 vorgesehen ist, durch die Bewegung
des Riegelbolzens 24 in Richtung des Pfeiles 20 ein Anpressen
der Tür gegen den Rahmen 6 hervorgerufen wird und
der Anpreßdruck zwischen dem Rahmen 6 und den Dichtungen
17, 18 um so größer wird, je weiter der Riegelbolzen 24
mit seiner schrägen Fläche 35 in Richtung auf die Rolle 71
bewegt wird. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß zur
Sicherstellung eines Anpressens der Tür gegen den Rahmen 6
die Fläche 35, vom Ende des Riegelbolzens 24 ausgehend,
in Richtung auf die Türmitte ansteigend zu verlaufen hat,
die Fläche 35 jedes Riegelbolzens 24 also gegenüber dem
Rahmen 6 schräg verläuft, wie dies aus Fig. 6 und 8 ersichtlich
ist.
Aus Fig. 7 ist ersichtlich, daß eine eine Vorspannung erzeugende
Einrichtung 73 vorgesehen ist, die aus
einer Druckfeder 74 oder dergleichen besteht, die in
bekannter Weise zur Erzeugung einer Vorspannung gelagert
ist und deren Vorspannkraft über einen Hebel oder ein
Hebelpaar 75 auf die Spindel 63 in Richtung des Pfeiles 70
wirkt. Der Hebel oder das Haltepaar 75 ist an der Spindel 63
mittels eines Stiftes 76 gelenkig gelagert. Die Spindelschlösser
62 mit zugehörigen Verbindungseinrichtungen 48
sind durch nicht dargestellte Führungsmechanismen derart
gelagert, daß sie ausschließlich in Richtung der Achse
der zugehörige Spindel verlagerbar sind.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, steht das Kegelrad 69 dann,
wenn die Steuerscheibe die in Fig. 7 gezeigte voll ausgezeichnete
Position einnimmt, also der Ansatz 58 am
Anschlag 59 anliegt, mit einem weiteren Kegelrad 78 in
Eingriff. Das Kegelrad 78 sitzt auf einer Welle 79, die
ein zweites Kegelrad 80 trägt, welches seinerseits in
Eingriff steht mit einem Kegelrad 81. Das Kegelrad 81
sitzt auf einer Welle 82, die ihrerseits ein zweites
Kegelrad 83 trägt. Das Kegelrad 83 steht seinerseits mit
einem Kegelrad 84 in Eingriff, das wiederum über die
Welle 28 mit dem Handrad 8 in Verbindung steht. Eine
oder mehrere den Elementen 69, 78 bis 83 entsprechende
Einheit zur Übertragung von Drehbewegungen können mit
dem Kegelrad 84 in Verbindung stehen.
Die eine
Drehbewegung übertragende Einheit 85 hat entsprechenden
Aufbau, wie dies in Fig. 7 schematisch gezeigt ist. Es
ist ferner zu erwähnen, daß jede Spindel 63 nicht nur
einen einzigen Riegelbolzen 24, sondern mehrere, miteinander
fest verbundene Riegelbolzen betätigen kann.
Im folgenden soll die Arbeitsweise des erfindungsgemäßen
und vorstehend beschriebenen Verschlusses näher erläutert
werden.
Wenn die nicht dargestellte Arretiereinrichtung für die
Steuerscheibe 41 dadurch betätigt wird, daß die Tür 1
in die Öffnung des Rahmens 6 hineinbewegt wird, wird die
Steuerscheibe 41 durch die Arretiereinrichtung freigegeben.
Da die Spindel 63 oder alle Spindeln 63 unter einer Vorspannkraft
stehen, welche durch die jeweils zugehörige
Einrichtung 73 ausgeübt wird, wird durch diese Vorspannkraft
und die Freigabe der Drehung der Steuerscheibe 41
eine Drehung der Steuerscheibe 41 aus einer Stellung, die
durch den Ansatz 58′ angedeutet ist, im Uhrzeigersinn bei
gleichzeitiger Verlagerung der zugehörigen Spindel 63 mit
Spindelschloß 62 und Verbindungseinrichtung 48 in Richtung
des Pfeiles 70 hervorgerufen, bis der Ansatz 58 der Steuerscheibe
41 in Anlage zum Anschlag 59 gelangt; in dieser
Stellung der Steuerscheibe 41 ist das Kegelrad 69 in Eingriff
mit dem senkrecht dazu stehenden Kegelrad 78 gelangt,
d. h., es ist eine Kraftübertragung vom Kegelrad 78 auf das
Kegelrad 69 möglich. Die Vorspannkraft der Einrichtung 73
ist derart gewählt, daß nur noch eine Restvorspannung
durch die Einrichtung 73 ausgeübt wird, sobald das Kegelrad
69 mit dem Kegelrad 78 in Eingriff gelangt ist, d. h., wenn
der Ansatz 58 der Steuerscheibe 41 mit dem Anschlag 59 in
Berührung gelangt ist. Damit wird beim Schließen der Tür 1
automatisch eine Verriegelung erreicht, weil durch den vorstehend
beschriebenen Vorgang, d. h. durch die Drehung der
Steuerscheibe 41 bis zum Anschlag 59 und die damit verbundene
Verschiebung des Spindelschlosses 62 in Richtung des Pfeiles
70 in die erste Verriegelungsstellung die Riegelbolzen 24
bereits in Eingriff mit dem zugehörigen Öffnungen im Rahmen
6 gelangen, obgleich in dieser ersten Verriegelungsstellung
noch kein luftdichter Abschluß zwischen Tür 1 und Rahmen 6
gegeben ist oder gegeben sein muß. Nunmehr bewirkt eine
Drehung des Handrades 8 über die beschriebenen Kegelräder
und die die Kegelräder tragenden Wellen, daß das auf der
Spindel 63 gelagerte Kegelrad 69 in Drehung versetzt wird
und die Spindel 63 in Richtung des Pfeiles 70 über einen
vorbestimmten Hub herausgeschoben wird, wobei der Hub beispielsweise
in der Größenordnung von 1 cm liegen kann. Die Verlagerung
der Spindel 63 und somit auch des Riegelbolzens 24 durch
Drehung des Kegelrades 69 über den vorerwähnten Hub bewirkt
die Verlagerung der Riegelbolzen 24 in die zweite Verriegelungsstellung,
wobei während dieser Verlagerung durch die
Anlage der schrägen Fläche 35 an der zugehörigen schrägen
Fläche des Rahmens 6 oder an der Rolle 71 gemäß Fig. 8 das
dichte Abschließen der Tür 1 gegenüber dem Rahmen erreicht
wird. Wenn die Riegelbolzen 24 ihre zweite Verriegelungsstellung
erreicht haben, kann ein nicht dargestelltes
Schloß abgesperrt werden, wodurch die Steuerscheibe 42
arretiert wird und damit ein Öffnen des Verschlusses,
zumindest von der Außenseite her nicht möglich ist; allenfalls
kann das Handrad 8 betätigt werden und damit die
Anpressung zwischen dem Rahmen 6 und den Dichtungen 17, 18
aufgehoben werden, nicht aber die Verriegelung der Tür 1
gegenüber dem Rahmen 6.
Das Öffnen der Tür erfolgt in analog umgekehrter Weise,
d. h., daß zuerst das nicht dargestellte Schloß aufgesperrt
wird, dann das Handrad 8 zum Rückholen der Verriegelungsbolzen
24 in die erste Verriegelungsstellung betätigt wird,
wonach durch Drehung der Steuerscheibe 42, die auf die Steuerscheibe
41 wirkt, die Verriegelung durch die Riegelbolzen 24 vollständig
freigegeben wird.
Wenn die Verriegelung durch die Riegelbolzen 24 in der vorstehend
beschriebenen Weise erreicht ist, d. h. die Steuerscheibe
41 mit ihrem Ansatz 58 in Anlage zum Anschlag 59
steht, außerdem die Riegelbolzen 24 durch das Handrad 8
in ihre zweite Verriegelungsstellung ausgefahren sind, kann
jederzeit eine Entriegelung über den Panikhebel 50 durch
dessen Betätigung erfolgen, da die Betätigung des Panikhebels
50 eine Verlagerung der Stange 51 in Fig. 7 hervorruft,
wobei die Stange 51 mit dem Längsschlitz 59 den
Zapfen 45 entgegen dem Uhrzeigersinn dreht, also zusammen
mit der Steuerscheibe 41, wobei der durch den Panikhebel
auszuführende Hub infolge einer entsprechenden Konzipierung
der Länge des Schlitzes 59 derart gewählt ist, daß die
Steuerscheibe über diejenige Position hinaus verdrehbar
ist, die durch den Ansatz 58′ dargestellt ist und der
normalen Offenstellung der Steuerscheibe 41 entspricht, und
zwar bis zu einer Stellung, die durch das Bezugszeichen 58′′
angedeutet und strichpunktiert eingetragen ist, wobei dann
der Ansatz 58 bzw. 58′′ mit dem Anschlag 61 in Anlage gelangt.
Die Winkeldifferenz zwischen den Positionen 58′ und
58′′ entspricht genau dem Hub, der durch Drehung des Kegelrades
69 und die damit verbundene Verlagerung der Spindel
63 aus dem Spindelschloß 62 entspricht, infolgedessen die
Betätigung des Panikhebels eine vollständige Zurückverlagerung
der Riegelbolzen 24 in den Riegelkasten und damit
außer Eingriff mit dem Rahmen 6 oder den darin ausgebildeten
Verriegelungsöffnungen bewirkt. Die beiden Steuerscheiben
41 und 42, die in der beschriebenen Weise über einen Mitnehmerzapfen
44 in Eingriff stehen können, ermöglichen damit
auch bei abgesperrtem Schloß, d. h. bei Arretierung der
Steuerscheibe 42, dennoch eine Bewegung der Steuerscheibe 41,
insbesondere durch den Panikhebel, wie dies vorstehend beschrieben
ist. Die gelenkige Lagerung der Stange 51 an einer
nicht weiter bezeichneten Steuerscheibe des Panikhebels 50
ermöglicht ein Verschwenken der Stange 51 bei der im oder
entgegen dem Uhrzeigersinn erfolgenden Drehung der Steuerscheibe
41 und der damit verbundenen Verlagerung des Zapfens
45, der gemäß vorstehender Beschreibung sowohl entlang des
Schlitzes 47 der Einrichtung 48 als auch entlang des Schlitzes
49 der Stange 51 gleitet.
In der vorstehenden Beschreibung ist angegeben, daß die
Riegelbolzen die abgeschrägte Fläche 35 jeweils auf der
zur Türaußenseite, also zur Außenschale 10 gewandten Seite
tragen, wie dies auch in Fig. 8 gezeigt ist. Ersichtlicherweise
kann die Abschrägung auch auf der gegenüberliegenden
Seite der Riegelbolzen 24 vorhanden sein, wobei dann der
Rahmen seine abgeschrägten Flächen 36 oder die Rollen 35
nicht zur Türinnenseite gewandt, sondern an der Türaußenseite
direkt hinter dem betreffenden Riegelbolzen 24 aufzuweisen
hat. Da die Außenschale 10 jeweils diejenige
Seite darstellt, die möglicherweise einem Angriff ausgesetzt
ist, wird aber die vorstehend beschriebene Anordnung
von abgeschrägter Fläche 35 am Riegelbolzen 24 und die
zugehörige abgeschrägte Fläche bzw. Rolle im Bereich des
Rahmens, wie in bezug auf die Fig. 1 bis 4 und 7 bis 9 beschrieben,
bevorzugt.