DE3212848A1 - Verbindungselementaufbau mit einer mehrzahl von kontakten zum elektrischen verbinden von anhaengern oder dergleichen - Google Patents
Verbindungselementaufbau mit einer mehrzahl von kontakten zum elektrischen verbinden von anhaengern oder dergleichenInfo
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Description
Anwaltsakte: 14 02 3 „
MENBER1S SpA Legnago, Italien
Verbindungselementaufbau mit einer Mehrzahl von Kontakten zum elektrischen Verbinden von Anhängern oder dergl.
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Verbindungselementaufbau oder eine Buchse (Steckdose) mit einer Mehrzahl von Kontakten
zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen einem Motorfahrzeug und einem Anhänger, z. B. einem Wohnwagenoder
einem Kastenanhänger. Bekanntlich weisen die Einrichtungen zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen
einem Motorfahrzeug und einem Anhänger eine Steckdose auf, die an das Motorfahrzeug paßt und in die ein Stecker eingesteckt
wird, der mit dem Anhänger verbunden ist, wobei die Verbindung eine Mehrzahl von Kontakten hat, die in einer
Lage angeordnet sind und eine Gestalt haben, welche unter internationalen Normen genormt sind.
Die bekannten Steckdosen sind allgemein durch ein äußeres Gehäuse mit kappenartiger Gestalt gebildet, das darin ein
Kontaktträgerelement trägt, und das so ausgebildet und angeordnet ist, daß es, z. B. mittels Schrauben, zum hinteren
Teil des Zugfahrzeuges verbunden werden kann.
Insbesondere muß das Kontaktträgerelement, das im allgemeinen aus Kunststoffmaterial hergestellt ist, derart sein, daß
es fest im kappenartigen Körper befestigbar ist und gleichzeitig, wenn das notwendig ist, entfernbar ist, um ζ. B.
jeden Leiter, der unterbrochen bzw. getrennt worden ist, wieder anzubringen.
Ein Nachteil, der bei den bekannten Steckdosen festgestellt
ist,
worden ist,/daß der Vorgang des Verbindens der stift- oder
worden ist,/daß der Vorgang des Verbindens der stift- oder
buchsenartigen Kontakte Anlaß für beträchtliche Schwierigkeiten in der Aufbauphase gibt, weil eine beträchtliche Menge
Arbeit erfordert wird und in vielen Fällen, die wenn auch geringe, Möglichkeit von Bewegung an den Kontakten erlaubt,
im schlimmsten Fall mit der Möglichkeit des Beschädigens der elektrischen Verbindung selbst der Kabel.
Z. B. stellt das deutsche Gebrauchsmuster 78 12 822 eine Steckdose mit einer Mehrzahl von Kontakten, eine sog. "Mehrpol"
-Steckdose, der oben beschriebenen Art, dar, in der der Kontaktträgereinsatz aus zwei Teilen hergestellt ist, die
durch Druck in wechselseitigen Eingriff gelangen können und der eine Mehrzahl von axialen Löchern zum Aufnehmen der
stift- und buchsenartigen elektrischen Verbindungselemente hat. Die Verbindung zwischen dem Kontaktträgerelement und
dem äußeren kappenartigen Gehäuse wird durch Eingriff von entsprechenden Ausnehmungen und Vorsprüngen bewirkt und,
sobald das Kontaktträgerelement mit der Kappe unter Verwendung besonderer Zusammendrückgeräte in Eingriff gebracht
worden ist, kann es nur durch erneute Druckanwendung und Verwendung weiterer Geräte gelöst werden.
Der Zwei-Teile-Aufbau des Kontaktträgereinsatzes ist offensichtlich
ein Nachteil der Steckdose der oben erwähnten deutschen Druckschrift, insofern als die zwei Teile nicht nur
in zwei getrennte Phasen hergestellt werden müssen, sondern sie zusätzlich eine weitere Zusammensetzphase erfordern,
was zur Erhöhung der Kosten der fertigen Steckdose beiträgt. Weiterhin ist es bei jener bekannten Steckdose, wie oben
dargetan, nicht möglich, den Kontaktträgereinsatz leicht vom kappenartigen Gehäuse zu lösen, und weiter ist der Zugang
zu den Kontaktteilen für jegliche Wiederverbindung der Leiter, die erforderlich sein kann, ziemlich schwierig.
Schließlich kann der kappenartige Körper kraft seines besonderen inneren Aufbaus,der vorspringende Bereiche mit
Ausnehmungen und Rippen hat, nicht aus Metallmaterial, wie
Aluminium, aufgebaut sein, was den Anwendungsbereich der Steckdose begrenzt, es sei denn, komplizierte Teileanordnungen
werden hinzugefügt.
Die Erfindung schafft eine elektrische Verbindungssteckdose mit Mehrfachkontakt mit einem Gehäusekörper, einem Kontaktträgerelement,
das so angebracht ist, daß es entfernbar im Gehäusekörper aufgenommen wird, und einer Mehrzahl von Kontaktelementen,
von denen jedes entfernbar in einem axialen Loch in dem Kontaktträgerelement angeordnet ist, wobei das
Trägerkontaktelement ein einzelnes im wesentlichen zylindrisches Element, das aus einem thermoplastischen Material
gebildet ist und eine Mehrzahl von an seinem Außenumfang integral gebildeten Zahnelementen hat, ist, und der Gehäusekörper
eine Mehrzahl von im Inneren des Körpers integral ausgebildeten weiteren Zahnelementen hat, wobei die Zahnelemente
ein axiales Einsetzen des Kontaktträgerelements in den Gehäusekörper und ein darauffolgendes Drehen des Kontaktträgereleipents
zum Eingreifenlassen jenes Elementes im Gehäusekörper ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Steckdose ist besonders günstig als eine
Steckdose an einem Fahrzeug zum Aufnehmen eines Steckers, der an einem Wohnwagen oder Anhänger angebracht ist. Wegen
seiner Aufbauweise kann das Kontaktträgerelement leicht und schnell in dauerhafter Weise in einen kappenartigen Gehäusekörper
eingesetzt werden und gleichzeitig genauso leicht und schnell, ohne Verwendung besonderer Werkzeuge, entfernt
werden. Zusätzlich können elektrische Kontakte der Stiftoder Buchsenart mittels einer einzigen Betätigung leicht und
fest mit dem Kontaktträgereinsatz verbunden werden, was so jegliche Möglichkeit von Verschiebung oder Bewegung der
Kontakte ausschaltet und so die elektrische Verbindung verbessert .
ΌΟ · Ό:Ύ ■ O.::'. 3212S43
Ein Vorteil der Erfindung ist, daß die ganzen Elemente zum Eingriff zwischen dem Kontaktträgereinsatz und dem kappenartigen
Gehäusekörper entweder mit dem Einsatz oder dem Gehäusekörper integriert sind und somit während des Präge-,
Preß- oder Gießvorganges des Einsatzes bzw. des Gehäusekörpers hergestellt werden können.
Der Gehäusekörper, der einen Staubdeckel bekannter Art unter Federvorspannung tragen kann, kann entweder aus einem Kunststoffmaterial
oder aus einem Metall, wie beispielsweise einer Aluminiumlegierung, sein.
Die elektrische Verbindungssteckdose der Erfindung kann folglich leicht aus Materialien, die handelsüblich sind, hergestellt
werden; sie erfordert keine teure und komplizierte Ausrüstung zu ihrer Herstellung und kann somit vom rein
wirtschaftlichen Standpunkt aus höchst konkurrenzfähig hergestellt
werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Steckdose bzw. des elektrischen Steckverbinderaufbaus gemäß der Erfindung werden
noch klarer aus der folgenden ins einzelne gehenden Beschreibung eines ihrer Ausführungsbeispiele, das als Beispiel in
den Zeichnungen, auf die wegen ihrer großen Klarheit und Übersichtlichkeit bezüglich der Offenbarung ausdrücklich
verwiesen wird, erläutert ist.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Steckdose
von unten, wobei das Kontaktträgerelement und ein kappenartiger Gehäusekörper in ihrem zusammengebauten
Zustand sind;
Fig. 2 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II in
- 8 Fig. 1;
Fig..3 eine Ansicht des Kontaktträgerelements von oben;
Fig. 4 eine Ansicht des Kontaktträgerelements von unten;
Fig. 5 eine Ansicht des in Fig. 3 und 4 gezeigten Kontaktträgerelements
im Querschnitt;
Fig. 6 eine teilweise Schnittansicht des in Fig. 3 bis 5 gezeigten Kontaktträgerelements;
Fig. 7 eine Ansicht des kappenartigen Gehäusekörpers von unten;
Fig. 8 eine Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII in Fig. 1;
Fig. 9 eine Vorderansicht des kappenartigen Gehäusekörpers mit einem zugehörigen Deckel; und
Fig. 10 eine Ansicht des in Fig. 9 gezeigten Gehäusekörpers
und Deckels von oben.
In Fig. 1 und 2 ist eine Steckdose gemäß der Erfindung als Draufsicht und Schnittansicht entlang der Linie II-II gezeigt,
die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist.
Es sollte bemerkt werden, daß der in dieser Beschreibung und den Ansprüchen verwendete Ausdruck "Steckdose" ein (Steck)-Verbinderelement
bezeichnet, das nicht mit dem elektrischen Kabel verbunden ist, d. h., ein Verbindungselement, das vorgesehen
ist, um mit einem festen Aufbau, wie dem hinteren Teil eines Schleppfahrzeuges, verbunden zu werden. Offensichtlich
kann die Idee der Erfindung auf einen Aufbau mit damit
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vereinigten Kabeln angewandt werden, bei dem das Kontaktträgerelement
und das Schutzgehäuse gemäß der Lehre der Erfindung hergestellt und verbunden sind.
Die Steckdose 1 weist ein äußeres kappenartiges Gehäuse 2 auf, das beispielsweise aus einem geeigneten thermoplastischen
Material, wie Polypropylen, oder einem Metallmaterial, wie bspw. Aluminium, hergestellt ist. Entfernbar eingesetzt im
kappenartigen Gehäuse 2 ist ein Kontaktträgerelement 3 von im wesentlichen zylindrischer Gestalt, das durch Gießen oder
Formen eines thermoplastischen Materials, wie bspw. Polypropylen, hergestellt ist.
In Fig. 3 bis 6 ist das Kontaktträgerelement 3 mehr im einzelnen erläutert.
Wie bekannt weist das Kontaktträgerelement 3 eine Mehrzahl von axialen Löchern 4, die sich axial entlang des zylindrischen
Körpers des Elements 3 erstrecken, und die voneinander durch Trennwände aus thermoplastischem Material getrennt
sind, auf. Im einzelnen hat jedes axiale Loch 4 einen oberen Kragenbereich 5 und ist seitlich durch einen ümfangsraum 6
offen, der unter dem oberen Kragenbereich mit scharfen Kanten endet.
Vorteilhafterweise sind zwei kleine Haltebereiche 7, deren Zweck es ist, die elektrischen Kontaktelemente in den Löchern
4 festzuhalten, integral angrenzend an der oberen Kante in jedem Loch 4 ausgebildet.
Wie bekannt sind sieben Löcher 4 in dieser Ausführungsform
vorhanden, wobei sechs Löcher in Form eines Sechsecks angeordnet sind, während das siebte Loch mittig angeordnet ist
und auf einer höheren Stufe als der Ebene der oberen Öffnung der Löcher 6 liegt.
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- ίο -
Gemäß der Erfindung ist am Außenumfang des Körpers des Elements 3 eine mit Nuten versehene Anordnung geschaffen, die radiale
Seitenoberflächen hat und durch eine Mehrzahl von oberen vorspringenden
Zahnelementen 8 und eine entsprechende Mehrzahl von unteren vorspringenden Zahnelementen 9 gebildet ist,·
wobei jedes untere Zahnelement 9 zwischen zwei obere Zahnelemente 8 liegt. Von den Zahnelementen 8 ist eines, das
mit 8' bezeichnet ist, von größeren Ausmaßen, während ein anderes Zahnelement, das durch das Bezugszeichen 8" angegeben
ist, integriert damit ausgebildet mit einem Anschlagvorsprung 10, der einen vorspringenden Teil 10a hat, versehen ist,
der, sobald der Einsatz 3 in das kappenartige Gehäuse 2 gekoppelt worden ist, einen Greifbereich schaffen kann, derart,
daß der Einsatz 3 leicht aus dem Gehäuse 2, wenn das gewünscht ist, entfernt werden kann, z. B. zum Wiederverbinden irgendwelcher
elektrischer Leiterdrähte, die unterbrochen worden waren.
Ersichtlich sind die Zahnelemente 8 und 9 und der Vorsprung 10, wie schon ausgeführt, integral mit dem Körper 3, wobei sie
während des Formvorganges des Körpers gebildet werden.
Fig. 5 zeigt ein in ein entsprechendes Loch 4 eingesetztes Steckkontaktelement 11. Das Stiftkontaktelement 11 hat einen
unteren Schaftbereich und einen oberen Kopfbereich 12 mit vergrößertem Durchmesser. Das Stiftkontaktelement ist aus
elektrisch leitendem Material, wie bspw. Kupferlegierung, hergestellt. Eine Schraube 13 zum Festklemmen des entsprechenden
Leitdrahtes ist in den·Bereich 12 mit vergrößertem Durchmesser eingeschraubt.
Wie durch internationale Normen gefordert ist eine Mehrzahl von Stift- und Buchsenelementen in der fertigen Steckdose
vorgesehen, mit einem Element 11 für jedes Loch 4. Das Steckkontaktelement,
das in dem zentralen Loch 4 angeordnet werden
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soll, ist langer als die anderen um seinen Kopf mit seiner
Schraube vorstehen zu lassen.
Einige Löcher 4 nehmen Buchsenkontaktelemente, wie mit 11a in
Fig. 2 gezeigt, auf.
Es sollte auch festgestellt werden, daß jedes Loch 4 einen unteren Bereich von vergrößertem Durchmesser hat, um den
Buchsenkontakt zu enthalten oder um einem Stiftkontaktelement 11 zu erlauben, sich mit dem entsprechenden Buchsenkontakt
zu verbinden, der von unten eingeführt wird, wie in der Zeichnung gezeigt.
Die Gruppen von Zahnelementen 8 und 9 sind voneinander in axialer Richtung beabstandet und es sind fünf davon in der
gezeigten Ausführungsform, d. h. ein Zahn weniger als die
Löcher 4, am Umfang der Anordnung vorhanden. Auf diese Weise wird, wie nachfolgend klar ersichtlich sein wird, das Kontaktträgereinsatzelement
in das kappenartige Element 2 notwendigerweise in einer vorbestimmten Lage einzusetzen sein.
Um die Koppelung zwischen den zwei Komponenten mit einer axialen Drehbewegung herzustellen, ist eine entsprechende
Mehrzahl von Zähnen 14 integriert im kappenartigen Gehäuse
2 vorgesehen, deren Dicke gleich dem Zwischenraum zwischen den Zähnen 8 und 9 des Kontaktträgerelements 3 ist, und die
somit eine Reihe von Ausnehmungen 14' bilden, in die die Zähne 9 des Kontakttragerelements 3 eingehen , währenddessen
die Zähne 8, da sie einen größeren Durchmesser haben, sich gegen den Umfangskantenbereich 15 stützen, der an der Basis
der Zähne 14 ist. Eine der'Ausnehmungen 14" ist vergrößert,
während der angrenzende Zahn 14 durch einen Rippenbereich 15a verlängert ist, um sicherzustellen, daß die zwei Komponenten
3 und 2 in einer vorbestimmten Lage (s. Fig. 7 und 8) zusammengesetzt werden. Das kappenartige Gehäuse 2 hat das
oben bezeichnete Rippenteil 15a zum Positionieren des
"Stecker"-Verbindungselements, das in die zusammengesetzte
Steckdose 1 gesteckt werden kann. Schließlich ist in Fig. und 10 die Steckdose von außen gesehen gezeigt, wobei ein
Abdeckelement 19 vorgesehen ist, das schwenkbar am kappenartigen Gehäuse 2 zum Schutz der elektrischen Kontakte angelenkt
sein kann.
Die Steckdose gemäß der Erfindung wird in der folgenden Weise zusammengebaut:
Die elektrischen Kontaktelemente, die Stiftkontaktelemente oder Buchsenelemente sind, werden alle gleichzeitig durch
Druckanwendung und mittels eines geeigneten Gerätes (nicht
gezeigt) vom Teil 5 mit kleinerem Durchmesser der Löcher 4 aus, unter Ausnutzung der Elastizität des thermoplastischen
Materials und des verjüngten Eingangs bei 5a, eingesetzt.
Insbesondere werden, nachdem die elektrischen Kontaktelemente teilweise von oberhalb des Einsatzes 3 eingeführt worden
sind, die oberen Bereiche oder der Kopfbereiche 12 mit vergrößertem
Durchmesser davon in die Löcher geschoben, was bewirkt, daß sich die oberen Bereiche der Löcher 4 "ausdehnen".
Auf diese Weise werden die Kopfbereiche 12 der Kontaktelemente zwangsweise in die Löcher eingeführt und die
obere Kante jedes der Kopfbereiche stützt sich gegen die Stufe oder den Kragen 5, wodurch das Kontaktelement unfähig
ist, sich in die entgegengesetzte Richtung zu bewegen. Weiter üben die Vorsprünge 7 auf jedes Kontaktelement eine direkte
Kraft exzentrisch auf den festen Teil oder die Wand jedes Loches 4 hin aus, wodurch jedes Kontaktelement fest im entsprechenden
Loch 4 gehalten wird. Weiterhin ist dank des Vorsehens der scharfen Winkel oder-Ecken an den oberen Rändern
der Löcher 4 keine Gelegenheit für jedes Kontaktelement, axial zu entweichen.
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Insbesondere werden die Kontaktelemente gleichzeitig in die Löcher 4 eingesetzt, wobei die Schrauben schon darin eingeschraubt
sind. Die Schrauben 13 werden von r"en Öffnungen 6 aufgenommen, wodurch die Kontaktelemente mit den Leitdrähten
in außerordentlich einfacher Weise verbunden werden können. Zum Zweck des Einpassens des Kontaktträgereinsatzes 3 im
kappenartigen Element 2 wird der Einsatz 3 von unterhalb des kappenartigen Elements 2 eingeführt und dann um einen Schritt
gedreht, um das freie Ende des Vorsprungs 10 gegen ein entsprechendes
Anschlagelement oder Vorsprung 17, das bzw. der auf der Innenseite des Gehäuses 2 ausgebildet ist (s. Fig. 7),
zu bewegen. Auf diese Weise ist jeder obere Zahn des Einsatzes 3 oben zwischen zwei benachbarten Zähnen 14 des kappenartigen
Gehäuses 2 angeordnet, während jeder untere Zahn 9 unter einem entsprechenden Zahn 14 des Elements 2 angeordnet
ist.
Auf diese Weise wird der Einsatz 3 im kappenartigen Gehäuse 2 verriegelt und der Einsatz, neben der Tatsache, daß er sich
dank der Zwischenanordnung der entsprechenden Zähne nicht axial bewegen kann, kann sich nicht einmal,dank des Vorsehens
der Vorsprünge 10, die gegen die inneren im kappenartigen
Gehäuse ausgebildeten Vorsprünge 17 anliegen, drehen.
Der Vollständigkeit halber sollte schließlich bemerkt werden, daß geschwächte Zonen 18 auch in der Wand des kappenartigen
Gehäuses 2 gebildet sind und durch Herausbrechen entfernt werden können,falls die elektrischen Leiter aus der Anordnung
durch die Wand des kappenartigen Gehäuses herausgeführt werden sollen.
Es kann aus der vorstehenden Beschreibung klar ersehen werden, wie die Erfindung eine elektrische Verbindungssteckdose schafft,
die außerordentliche einfach zusammenzusetzen ist und bei der das Kontaktträgerelement fest im kappenartigen Gehäuse
gehalten wird und sich, durch den Eingriff der Zähne 8, 9 und 14 weder axial, noch,durch den Vorsprung 10, der sich
gegen den Vorsprung 17 abstützt,mit einer Drehbewegung, bewegen
kann. Darüberhinaus werden die Kontaktelemente in jedem Loch 4 auch fest gehalten und können sich nicht axial, weder
aufwärts,dank der Randbereiche 5, noch abwärts, dank dessen,
daß die Köpfe der Schrauben 13 in den Ausnehmungen 6 gestützt werden,bewegen, und können nicht einmal sehr geringe axiale
Bewegungen durchführen, dank der Vorsprünge 7. Zur gleichen Zeit kann das Einsatzelement 3 leicht entfernt werden, falls
gewünscht. Darüberhinaus kann die erfindungsgemäße Steckdose ein äußeres kappenartiges Teil entweder aus Kunststoffmaterial
oder aus Metall haben und ist zusätzlich äußerst kostengünstig.
In der Praxis können die verwendeten Materialien wie die Abmessungen und Formen, um die es geht, gemäß den Erfordernissen
abgewandelt werden.
Ferner kann der Kontakt zwischen Leitern und den Steckkontaktteilen
11-11a statt mittels eines Loches mit Klemmschraube,
wie gezeigt, auch mit bekannten Arten von Plattengliedern und Verbindungseinrichtungen, wobei die Plattenglieder mit
den Enden des entsprechenden Stiftkontaktgliedes bzw. Buchsenkontaktes verlötet oder verschweißt sind, hergestellt sein,
vom Teil mit'größerem Durchmesser, wie oben beschrieben.
In diesem Fall kann die Vertiefung 6, die eine bestimmte Elastizität im Kragenbereich 5 erlaubt, verkürzt sein, um
das oben bezeichnete Kontaktplattenteil zu enthalten, das auf diese Weise das Steckkontaktteil im Hinblick auf Drehbewegung
verriegelt.
Es ist ersichtlich, daß viele Abwandlungen des Entwurfs, insbesondere
im Hinblick auf die Abmessungen und die Anzahl von
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Zähnen und Ausnehmungen für die Kopplungsanordnung und dgl, durchgeführt werden können, ohne dadurch den Bereich der
Erfindung zu verlassen.
ENDE DER BESCHREIBUNG
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Claims (9)
- : ..-.:., PATENTANWÄLTE DR. KADOR & DR. KLUNKERAnwaltsakte: 14 023MENBER1S SpA
Legnago, ItalienVerbindungselementaufbau mit einer Mehrzahl von Kontakten zum elektrischen Verbinden von Anhängern oder dergl.PatentansprücheElektrische Mehrfachkontakt-Verbindungssteckdose, mit einem Gehäusekörper (2), einem Kontaktträgerelement (3), das so ausgebildet ist, daß es entfernbar in dem Gehäusekörper (2) aufgenommen werden kann, und einer Mehrzahl von Kontaktelementen (11; 11a), von denen jedes entfernbar in einem axialen Loch (4) in dem Kontaktträgerelement angeordnet ist,dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktträgerelement ein einziges, im wesentlichen zylindrisches, aus einem thermoplastischen Material gebildetes Element ist und eine Mehrzahl auf seinem äußeren Umfang integral ausgebildeter Zahnelemente (8, 8', 8") hat, und der Körper (2) eine Mehrfachheit weiterer im Inneren des Körpers integral ausgebildeter Zahnelemente (14, 14', 14")hat, wobei die Zahnelemente ein axiales Einsetzen des Kontaktträgerelements in den Gehäusekörper und eine nachfolgendeDrehung des Kontaktträgerelements, um das Element im Gehäusekörper in Eingriff kommen zu lassen, ermöglichen. - 2. Elektrische Verbindungssteckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes axiale Loch (4) in dem Kontaktträgerelement (3) einen verdickten Wandabschnitt an einer oberen Mündungsöffnung davon und einen vergrößerten Durchmesser an einer unteren Öffnung hat, wobei eine seitliche Öffnung (6), durch die eine Klemmschraube (13), die Teil eines Kontaktelements bildet, hervorragt, angrenzend an die obere Öffnung ausgebildet ist.
- 3. Elektrische Verbindungssteckdose nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes axiale Loch (4) im Kontaktträgereinsatz (3), gerade in der Mündungsöffnung, mit einer Schulterstufe (5) versehen ist, die eine axiale Verschiebungsbewegung des Kontaktelements (11; 11a) nach oben verhindern kann, wobei sich die Stufe in Umfangsrichtung bis in die Nähe der seitlichen Öffnung (6) erstreckt.
- 4. Elektrische Verbindungssteckdose nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes axiale Loch (4) in dem Kontaktträgereinsatz (3) an jedem Ende der Stufe (5) mit einem jeweiligen Vorsprung (7) versehen ist, der so wirkt, daß er jedes Kontaktelement (11; 11a) exzentrisch drückt und dadurch eine axiale Gleitbewegung des Kontaktelements verhindert, wenn keine Schraube vorhanden ist.
- 5. Elektrische Verbindungssteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktträgereinsatz (3) zwei Sätze von Zahnelementen (8, 9) in parallelen beabstandeten Ebenen um seinen Umfang trägt, wobei jeder Zahn eines Satzes winkelmäßig zwischen zwei3212S43- 3 Zahnelementen des anderen Satzes liegt.
- 6. Elektrische Verbindungssteckdose nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelerstreckung eines Zahnes (8') eines der Sätze der Zähne (8) größer ist als jene der anderen Zähne (8) in diesem Satz.
- 7. Elektrische Verbindungssteckdose nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnelemente (8) eines Satzes radial des im wesentlichen zylindrischen Elements weiter als die Zahnelemente (9) des anderen Satzes vorspringen .
- 8. Elektrische Verbindungssteckdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Zahnelemente (8") einen federnden gebogenen Anschlagsvorsprung (10) trägt, der mit seinem freien Ende an einen Anschlagsvorsprung (17) angreifen kann, der auf der Innenseite des Gehäusekörpers (2) gebildet ist, um dadurch im wesentlichen eine Drehbewegung des Kontaktträgerelements (3) im Gehäusekörper zu verhindern.
- 9. Elektrische Verbindungssteckdose nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß angrenzend an sein freies Ende der federnde, gebogene Anschlagsvorsprung (10) einen Greifstift (10a) zum Erleichtern des Entfernens des Kontaktträgereinsatzes aus dem Gehäusekörper trägt.
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