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DE3208991A1 - Gehaeuse fuer leiterkarten - Google Patents

Gehaeuse fuer leiterkarten

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Publication number
DE3208991A1
DE3208991A1 DE19823208991 DE3208991A DE3208991A1 DE 3208991 A1 DE3208991 A1 DE 3208991A1 DE 19823208991 DE19823208991 DE 19823208991 DE 3208991 A DE3208991 A DE 3208991A DE 3208991 A1 DE3208991 A1 DE 3208991A1
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DE
Germany
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housing
housing according
guide rails
wiring space
parts
Prior art date
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Application number
DE19823208991
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English (en)
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DE3208991C2 (de
Inventor
Franz 7324 Rechberghausen Czeschka
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ERNI Electronics GmbH and Co KG
Original Assignee
ERNI Electronics GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE3208991A1 publication Critical patent/DE3208991A1/de
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Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/14Mounting supporting structure in casing or on frame or rack
    • H05K7/1422Printed circuit boards receptacles, e.g. stacked structures, electronic circuit modules or box like frames
    • H05K7/1424Card cages
    • H05K7/1425Card cages of standardised dimensions, e.g. 19"-subrack

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Mounting Of Printed Circuit Boards And The Like (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

  • Gehäuse rur Leiterkarten
  • Die Erfindung bezieht sich auf Gehäuse für Leiterkarten, insbesondere dabei für sogenannte #ropakarten, wie sie in der industriellen Elektronik in immer stärkeren Maße in den konventionellen Steuerungsbau vordringen.
  • Derartige Gehäuse sind dabei teils bereits als Einbaugehäuse zur Befestigung in Schaltschränken bekannt, finden zum anderen aber auch Anwendung als Wand- oder freistehende Tischboxen; im Gehäuseinneren beinhalten sie hierbei als wesentlichste Bauteile untere und obere Kartenführungsrsster in genormter Abstufung zum EinfUhren und Festsetzen der jeweils erforderlichen Anzahl von Leiterkarten. Da diese Erfordernisse verständlicherweise äußerst vielfältig sind, haben die bislang bestehenden Gehäusesysteme auch insgesamt den Nachteil, daß trotz teilweise größter Artenvielfalt, eine individuelle Anpassung der jeweils erforderlichen Gehäuseabmessung für den speziellen Einzelfall meist nicht optimal möglich ist. Zudem sind diese bekannten Gehäuse nicht nur auf eine gonz bestimmte Anzahl von Karten je Gehäusegraße festgelegt, sondern ebenfalls auch immer auf ein ganz bestimmtes Format der Kartenabmessung bezogen.
  • Ein weiterer, wesentlicher Nachteil aller bekannten Gehäusesysteme ist noch darin zu sehen, daß insbesondere bei Verwendung einzelner Gehäuse außerhalb von Schaltachränken, also z.B. als Sandbox, im Gehäuse nicht genUgend Raum für Verkabelungen oder Verdrahtungen vorhanden ist und auch Wartungsarbeiten wie L#ten usw, nur unter äußerst erschwerten Umständen durchzùführen sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung tst es deshalb, ein aus verschiedenen vorgegebenen Grundelementen bestehendes Gehäuse zu schaffen, das baukastenartig aus diesen Grundelementen dem jeweiligen Bedartsfall entsprechend, in einfacher Weise zusammengesetzt werden kann.
  • Desweiteren liegt ein wesentlicher Teil der Aufgabenstellung noch darin, bei einem solchen Gehäusesystem bereits bei den Grundelementen Vorkehrungen zu treffen, die die Integration eines ausreichend großen Verkabelungsrsumes in die Gehäuse zulassen.
  • Baukastenartig aus Kartenführungsraster, Grundprofil und Seitenteilen aufgebaute bzw. zusammengesetzte Gehäuse sind zwar vom Leitgedanken her nicht mehr neu, sondern beispielsweise aus einem Prospektblatt der Firma Binder Elektronik GmbH, Sinsheim, oder aber dem Prospekt n unicard 1? der Firma Bündaplast GmbH, Bünde, bekannt, jedoch weisen die darin gezeigten Gehäuse lediglich steck- oder schraubbare Seitenteile zur Gehäusekomplettierung auf, stellen insgesamt aber kein Baukastensystem im Sinne der vorliegenden Erfindung dar.
  • Die wesentlichen Charakteristiken bzw. Lösungsmerkmale der mit dieser Erfindung gestellten Aufgabe sind in den PatentansprUchen niedergelegt und bestehen vornehmlich in den folgenden Kriterien: a. Das Kartenführungsraster ist durch Zusammenfügen der gewünschten bzw. jeweils exakt erforderlichen Anzahl von Grundeinheiten individuell aufbaubar.
  • b. Vorgefertigte, plattenformige Seiten- und ggf.
  • auch Kopf- bzw. Bodenteile sind zur Gehäuse kompettierung mit dem Kartenführungsrsster in einfacher Weise verbindbar.
  • c. Zur Bildung eines für Montage- sowie Prüf- und Wartungsarbeiten gut zugänglichen und beliebig groß wählbaren Verdrahtungsraumes sind die Gehäuseseiten- sowie ggfa. Kopf- und Bodenteile über die Längserstreckung des Kartenführunysrasters hinaus nach hinten und/oder seitlich verlängert bzw. anderweitig ausgeformt.
  • Zwei mögliche Ausführungsbeispiele dieser Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und anschließend näher beschrieben.
  • Es zeigen: Fig. 1 ein srflndungsgemäßes Gehäuse in perspektivischer, teils ausgebrochener Darstellung und Fig. 2 eine Altesnativausführung zu Fig. 1 Bei der Beschreibung der zeichnerischen Unterlagen ist im wesentlichen auf folgendes zu achten: Wichtigstes> neuerungsgemäßes Merkmal hierbei ist, daß die Jeweils erforderliche Gesamtbreite 8 eines Rasters durch Nebeneinanderreihung mehrerer führungsleisten 1, 2 geringerer, jedoch untereinander gleicher Breite b gebildet ist und die jeweils nebeneinander liegenden, oberen 1 sowie unteren 2 Führungsleisten mittels letztere durchsetzender Spannachrauben 3 sowohl untereinander befestigt, als auch zur Fixierung ihres gegenseitigen Einbauabstandes H zugleich mit den Gehäuseseitent#ilen 4 verbunden sind.
  • In spezieller Ausgestaltung dieser Neuerung ist dabei weiterhin vorgesehen, daß die Gehäuseseitenteile 4 plattenförmig ausgebildet und das Gesamtgehäuae G durch Auf- bzw. Zwiscensetzen von Deckplatten 5 zu den Seitenteilen 4 zusammengefügt ist, wobei die Deckplatten 5 unmittelbar auf den FUhrungsleisten i und 2 aufliegen und mit diesen durch Schrauben 6 o.ä. Befeatigungemittel verbunden sind.
  • Eine besonders kompakte und überall auch außerhalb von Schaltschränken anbringbare Gehäusebauert wird weiterhin noch dadurch erreicht, daß die Führungsleisten 1, 2 zur Gehäusetiefe T hin durch einen Verdrahtungaträger 7 begrenzt sind, über den die Deck-und Seitenplatten 4, 5 in der Gehäusetiefe T1 hinaus zur Bildung eines Verkabelungsraumes 8 verlängert sind. Die jeweils in bekannter Weise in den Raster 1, 2 eingeschobenen, hier nicht dargestellten Leiterkarten schließen rückseitig beispielsweise sn einen Steckverbinder 9 an und erlauben somit die Anwendung aller handelsüblicher #nschlußtechniken. Mit Pos. 8' soll angedeutet sein, daß des Verkabelungsraum 8 beliebig lang ausgebildet sein kann. Auch können -beispielsweise zur Wandbefestigung - neben oder anstelle der vorderen Befestigungaflansche 4a mit den Schraubschlitzen 4b, solche 4a1 an den V@rkabelungsraum 8 anschließen, und zwar als separates, aufgeschraubtes Teil das in variabler Anpassung an alle bekannten ~#IN-Befestigungen, varn wie hinten vorzugsweise gleiche'Flanschlochungen 4b,,4b' aufweist. Um nun auch bei einer solchen Wandbefestigung von der Seite her einen freien Zugang zum Verdrahtungsraum zu haben, kann der Teilbereich 41, der der Tiefe T2 des Verdrahtungsraumes 8 entspricht, separat abnehmbar ausgebildet sein.
  • Falls nun aus irgendwelchen Gründen die Führungslei6ten in ihrer Breite b eine noch zu grobe stufung darstellen sollten, liegt es ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung, die jeweils erforderliche Rastertreite 8 aus einer entsprechenden Anzahl von Einzelführungen bn die jeweils das Normmaß 5,08 mm aufweisen, zusammenzufügen, wobei letzteres durch gegenseitig wirkende Schnspp- odtr Steckanschlusse oder aber Schraubverspannung - wie in Fig. 1 angedeutet - erfolgen kann.
  • Deeweiteren kann erfindungsgemäß noch vorgesehen sein, neben einer Veränderung des Einbauabstands H, also neben einer Anpassung der Gehäuse G an andere als an Europakerten, auch die Führungsleisten T beispielsweise derart zu verändern, daß durch Sollbruchstellen 10 oder aber entsprechend andere Markierungen die Führungsleisten in ihrer wirksamen Länge T an spezielle Erfordernisse anpaßbar sind.
  • Somit kann beispielsweise auch bei einer bestimmtenw vorgegebenen bzw. erforderlichen Gehäusetiefe T1, das Verhältnis von FUhrungsleistenlänge T zur Tiefe Tz des Verdrahtungsraumes beliebig variiert werden.
  • Weiterhin bietet das zuvor beschriebene, erfindungagemäß variable Gehäusesystem noch den Vorteil, daß auch Karten verwendet werden können, die aus irgendwelchen Gründen länger sind als die Führungsleistenlänge T. Zu diesem Zweck ist es dann lediglich erforderlich, oben wie unten beispielsweise den Anschlagbund 2a der Führungsleisten 2 mit einem entsprechenden Durchbruch 2' zu versehen, der durch Ausbrechen, Ausfräsen o.ä. bei der Montage leicht hergestellt werden kann.
  • Letztlich kann eine weitere Vereinfachung des erfindungagemäßen Systems noch dadurch erreicht werden, daß die Außenseiten der Führungsleisten 1 und 2 selbst als Abdeckflächen gestaltet werden, wodurch auf die ja stets maßgenau anzupassenden, kopf- und bodenseitigen Deckplstten völlig verzichtet werden kann.
  • Selbstverständlich ist es hierbei, daß des gesamte Gehäuse G sowohl in vollisolierender KunststDffausführung, wie auch im Metall-Kunststoff-Verbund oder mit vöLliger, metallischer Abschirmung hergestellt werden kann.
  • Die alternative Gehäuseausführung nach Fig. 2 unterscheidet sich von der zuvorbeschriebenen lediglich dadurch, daß der hinter den Führungsleisten 1, 2 liegende Verkabelungsraum 8 eine seitliche Erweiterung as aufweist, die nach hinten hin durch den Wandanschlußflansch 11 begrenzt bzw. abgeschlossen wird. Damit auch hierbei der Verkabelungaraum 8 von der Seite her zugänglich wird, ist die Seitenplatte Ba abnehmbar ausgebildet. Auf der Frontplatte 8a" der seitlichen Erweiterung Be können in mit Pos. 12 angedeuteter Weise beliebige Außenanschlüsse bzw. Abgänge sngeordnet sein.
  • Bezugsziffernverzeichnis 1 FOhrungsleiste oben 2 Führungsleiste unten 2' Durchbruch 2a Anschlagbund 3 Spannschrauben 4 Gehäuseseitenteile 4' abnehmbarer Teil 4a Befestigungsfianach vorn 4a' BefestigungsfLansch hinten 4b Aussparung vorn 4b1 Aussparung hinten 5 Deckplatten 6 Befestigungsachrauben 7 Verdrahtungeträger 8 Verkabelungsraum ag rückwärtige Erweiterung 8a Erweiterung seitlich 8a' abnehmbare Platte 8a " Frontseite 9 Steckverbinder 10 Sollbruchstelle 11 Anschlußflansch für Wandbefestigung 12 AuBenanschlüsse G Gehäuse B Gesamtbreite des Rasters b Breite der Führungsleisten b n Breite einer Einzelführung H Einbauabstand T Länge der Führungsleisten T1 Gehäusetiefe gesamt T2 Tiefe des Verdrahtungaraumes N Netzanschluß L Leiterkarte Leerseite

Claims (10)

  1. Patentensprüche Gehäuse für Leiterkarten, bestehend aus einem oberen sowie unteren Fuhrungarsater für die Aufnahme der Leiterkarten sowie diesen Raster allseits umschließenden Gehäuseteilen, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils erforderliche Gesamtbreite ( 8 ) eines Rasters durch Nebeneinanderreihung mehrerer FUhrungsleisten ( 1, 2 ) geringerer, jedoch untereinander gleicher Breite ( bn bzw. b ) gebildet ist, die jeweils nebeneinander liegenden, oberen ( 1 ) sowie unteren ( 2 ) Führungsleisten mittels Steckanschlüssen, Klipaung oder die Leisten ( 1, 2 ) durchsetzender Spannschrauben ( 3 ) sowohl untereinander befestigt, als auch zur Fixierung ihres gegenseitigen Einbauabstandes ( H ) zugleich mit den Gehäuseseitenteilen t 4 ) verbunden, zur Gehäusetiefe ( T ) hin durch einen Uerdrahtungsträger t 7 ) begrenzt sowie die Deck- und Deitenplatten ( 4, 5 ) zu der Gehäusetiefe ( T1 ) über diesen Bereich ( T ) hinaus zur Bildung eines Uerkabelungsraumes ( 8 ) verlängert sind.
  2. 2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseseitenteile ( 4 ) plattenförmig ausgebildet und das Gesamtgehäuse ( G ) durch Auf- bzw. Zwischensetzen von Deckplatten ( 5 ) zu den Seitenteilen ( 4 ) zusammengefügt ist.
  3. 3. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatten ( 5 ) unmittelbar auf den Führungsleisten ( 1 und 2 ) aufliegen und mit diesen durch Schrauben ( s ) Befestigungsmittel verbunden sind.
  4. 4. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatten ( 5 ) unmittelbar durch die Rückseiten der Führung'slki'sten ( 1, 2 ) gebildet sind.
  5. 5. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ( G ) bzw. die das Gehäuse bildenden Teile ( 4, 5 ) aus Metall und/oder Kunststoff bestehen oder mit einer metallischen Abschirmung versehen sind.
  6. 6. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Verkabelungsraum ( 8 ) durch eine abnehmbare Seitenplatte ( 4' ) zugänglich ist.
  7. 7. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verkabelungsraum ( 8 ) mindestens eine seitlich zum Gehäuse ( G ) liegende Erweiterung ( as ) aufweist.
  8. S, Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Erweiterung ( 8a ) durch eine abnehmbare Seitenplatte ( Ea' ) verschlossen und die Frontplatte ( Ba" ) mit #ußenanschlossen ( 12 ) versehen ist.
  9. 9. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die FUhrungsleisten ( 1, 2 ) in ihrer Länge ( T ) durch Sollbruchstellen ( 10 ) veränderbar sind und der endseitige Anschlagbund ( 2a ) jeder Leiste ( 1 bzw. 2 ) Durchbrüche ( 2' ) zum Durchschieben von Leiterkarten ( L ) aufweist.
  10. 10. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der rückwärtige Befestigungsflansch ( 4a' bzw. 11 ) auf die Gehäuserückwand aufgesetzt und mit Anschlußbohrungen ( 4b' bzw. 118 ) für z.B. DIN-Anschlüsse versehen ist.
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