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Die Erfindung betrifft eine Baugruppe einer Klemmeneinrichtung zum Anschließen von elektrischen Leitern nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine derartige Baugruppe umfasst eine erste Klemmenzeile und eine in eine Ansetzrichtung zu der ersten Klemmenzeile versetzten, zweiten Klemmenzeile. Jede Klemmenzeile weist hierbei jeweils mindestens ein Klemmenelement mit einer Einstecköffnung zum Einstecken eines Leitungsende eines Leiters auf. Ein in die Einstecköffnung eingestecktes Leitungsende kann über ein durch ein Werkzeug betätigbares Befestigungselement in der Einstecköffnung befestigt werden.
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Ein solches Klemmenelement kann beispielsweise als Schraubklemme ausgebildet sein. Zum Anordnen eines Leiters an dem Klemmenelement wird der Leiter mit einem (abisolierten) Leitungsende in die Einstecköffnung eingesteckt, und durch Einschrauben des als Schraube ausgebildeten Befestigungselements wird das Leitungsende klemmend in der Einstecköffnung fixiert.
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Bei Klemmeneinrichtungen, die mehretagig ausgebildet sind und entsprechend zueinander versetzte Klemmenzeilen aufweisen, ist erforderlich, dass die Befestigungselemente einer unteren Klemmenzeile ungehindert durch eine obere Klemmenzeile zugänglich sind. Herkömmlich ist hierzu vorgesehen worden, solche Klemmenzeilen nicht nur entlang der Höhenrichtung zueinander zu versetzen, sondern auch quer zur Höhenrichtung. Dies kann jedoch insofern nachteilig sein, als dass solche Klemmeneinrichtungen dann einen erhöhten Bauraumbedarf aufweisen.
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Aus der
DE 861 66 08 U1 ist ein Klemmenelement in Form einer Schraubklemme bekannt.
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Aus der
DE 2 308 518 B ist ein Klemmenelement in Form einer Schraubklemme bekannt, in das Leitungsenden zweier Leiter von unterschiedlichen Seiten eingesteckt werden können.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Baugruppe einer Klemmeneinrichtung bereitzustellen, die auf einfache, bauraumsparende Weise ein Vorsehen mehrerer übereinander angeordneter Klemmenzeilen mit jeweils einem oder mehreren Klemmenelementen ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Demnach weist die erste Klemmenzeile eine Durchgriffsöffnung auf, durch die hindurch das Werkzeug zum Betätigen des Befestigungselements des mindestens einen Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile steckbar ist.
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Die erste Klemmenzeile ist oberhalb der zweiten Klemmenzeile angeordnet. Um dennoch in leichter Weise auf das Befestigungselement des mindestens einen Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile zugreifen zu können, weist die erste Klemmenzeile eine Durchgriffsöffnung auf, durch die hindurch das Befestigungselement des mindestens einen Klemmenelements der zweiten Klemmenzeilen zugänglich ist. Durch die Durchgriffsöffnung der ersten Klemmenzeile kann beispielsweise ein Werkzeug in Form eines Schraubendrehers gesteckt werden, um mittels des Schraubendrehers auf das Befestigungselement des mindestens einen Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile zuzugreifen.
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Weil die erste Klemmenzeile eine Durchgriffsöffnung aufweist, kann die erste Klemmenzeile – betrachtet entlang der Ansetzrichtung – unmittelbar oberhalb der zweiten Klemmenzeile angeordnet sein. Die Klemmenzeilen können somit gestapelt werden, ohne dass die Klemmenzeilen quer zur Ansetzrichtung zueinander versetzt werden müssen. Um auf ein Befestigungselement eines Klemmenelements der unteren, zweiten Klemmenzeile zugreifen zu können, kann ein Werkzeug durch die Durchgriffsöffnung hindurchgeführt werden, um auf diese Weise beispielsweise ein Befestigungselement in Form einer Schraube zu verdrehen.
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Die Klemmenelemente der ersten und der zweiten Klemmenzeile weisen jeweils eine Einstecköffnung zum Einstecken eines Leiters auf. Die Einstecköffnung kann hierbei derart in einem Gehäuse des jeweiligen Klemmenelements ausgebildet sein, dass ein Leiter entlang einer Einsteckrichtung in die Einsteckrichtung eingesteckt werden kann. Vorzugsweise unterscheiden sich hierbei die Ansetzrichtung und die Einsteckrichtung voneinander, sodass ein Leiter in die Einsteckrichtung in ein Klemmenelement eingesteckt werden kann, das Befestigungselement aber durch Ansetzen eines Werkzeugs entlang der Ansetzrichtung, die von der Einsteckrichtung unterschiedlich ist, betätigt werden kann.
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Darunter, dass sich die Ansetzrichtung und die Einsteckrichtung voneinander unterscheiden, soll vorliegend zu verstehen sein, dass die Ansetzrichtung und die Einsteckrichtung winklig zueinander angeordnet sind. Die Ansetzrichtung und die Einsteckrichtung sind somit nicht achsparallel, insbesondere auch nicht entgegengesetzt zueinander gerichtet.
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Beispielsweise können die Ansetzrichtung und die Einsteckrichtung quer zueinander erstreckt sein. Das Befestigungselement des einen oder der mehreren Klemmenelemente der zweiten Klemmenzeile (die entlang der Ansetzrichtung betrachtet unterhalb der ersten Klemmenzeile angeordnet ist) kann beispielsweise in einer Öffnung an einer der ersten Klemmenzeile zugewandten Gehäuseseite des jeweiligen Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile angeordnet sein. Fluchtet diese Öffnung im Gehäuse des Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile mit der Durchgriffsöffnung der ersten Klemmenzeile, so kann durch die Durchgriffsöffnung hindurch auf das Befestigungselement zugriffen werden, um dieses zum Befestigen eines Leitungsendes oder zum Lösen eines Leitungsendes zu betätigen. Die erste Klemmenzeile überdeckt hierbei die der ersten Klemmenzeile zugewandte Gehäuseseite des Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile zumindest teilweise, sodass ein Zugriff auf das Befestigungselement des Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile (nur) über die Durchgriffsöffnung möglich ist.
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Weil die erste Klemmenzeile und die zweite Klemmenzeile in überdeckender Weise übereinander angeordnet sind und somit räumlich effizient gestapelt werden können, reduziert sich der Bauraumbedarf der Klemmeneinrichtung.
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Das Befestigungselement kann in einer vorteilhaften Ausgestaltung als Schraube ausgebildet sein. Zum Festlegen eines Leitungsendes in der Einstecköffnung eines Klemmenelements wird das Befestigungselement eingeschraubt und das Leitungsende dadurch in der Einstecköffnung verklemmt. Zum Lösen kann die Schraube entsprechend aus dem Gehäuse des Klemmenelements herausgedreht werden.
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Denkbar und möglich sind in diesem Zusammenhang aber auch andere Ausgestaltungen des Befestigungselements, beispielsweise Klemm- oder Rasteinrichtungen.
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In einer Ausführungsform können die erste Klemmenzeile und/oder die zweite Klemmenzeile jeweils aus einer Mehrzahl von modularen, entlang einer Breitenrichtung quer zur Ansetzrichtung aneinander angereihten Klemmenelementen bestehen.
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Modulare Klemmenelemente werden somit zur Ausbildung einer Klemmenzeile entlang einer Breitenrichtung aneinander angereiht. Sind die Klemmenelemente der ersten Klemmenzeile und der zweiten Klemmenzeile baugleich, so ergibt sich ein modulares Baukastensystem, mittels dessen Klemmeneinrichtungen mit mehreren zueinander versetzten Klemmenzeilen in einfacher, modularer Weise aufgebaut werden können.
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Hierbei können, bei hergestellter Klemmeneinrichtung, die Klemmenelemente der ersten Klemmenzeile, betrachtet entlang der Breitenrichtung, zu den Klemmenelementen der zweiten Klemmenzeile versetzt sein. Der Versatz zwischen den Klemmenelementen kann beispielsweise, gemessen entlang der Breitenrichtung, der halben Breite eines (modularen) Klemmenelements betragen. Durch diesen Versatz ist möglich, dass eine Durchgriffsöffnung an der ersten Klemmenzeile in räumlich versetzter Weise zu einem Befestigungselement eines Klemmenelements der ersten Klemmenzeile angeordnet werden kann und die mit dem Befestigungselement des Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile fluchtende Durchgriffsöffnung der ersten Klemmenzeile somit an einem von dem Befestigungselement des Klemmenelements der ersten Klemmenzeile unterschiedlichen Ort angeordnet werden kann.
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In einer einfachen, kostengünstigen Lösung kann die Durchgriffsöffnung der ersten Klemmenzeile zwischen zwei benachbarten Klemmenelementen der ersten Klemmenzeile ausgebildet sein. Hierzu können die benachbarten Klemmenelemente der ersten Klemmenzeile jeweils in aneinander anliegenden Gehäuseseiten nutförmige, entlang der Ansetzrichtung erstreckte Vertiefungen aufweisen, die zusammengesetzt die Durchgriffsöffnung ergeben. Die Durchgriffsöffnung ist hierbei so gestaltet, dass ein geeignetes Werkzeug, beispielsweise ein Schraubendreher, ohne weiteres durch die Durchgriffsöffnung hindurchgeführt werden kann, um auf ein Befestigungselement eines Klemmenelements der zweiten Klemmenzeile zugreifen zu können.
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Die Vertiefungen an den Gehäuseseiten der Klemmenelemente der ersten Klemmenzeile erstrecken sich jeweils über die gesamte Höhe (gemessen entlang der Ansetzrichtung) der Klemmenelemente, sodass eine zwischen benachbarten Klemmenelementen gebildete Durchgriffsöffnung sich vollständig durch die erste Klemmenzeile hindurcherstreckt und somit ein Zugriff auf die unterhalb der ersten Klemmenzeile angeordnete zweite Klemmenzeile geschaffen wird.
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Werden modulare Klemmenelemente zur Ausbildung der ersten Klemmenzeile und/oder der zweiten Klemmenzeile aneinander angesetzt, so kann vorgesehen sein, dass die Klemmenelemente in zusammengesetzter Form über ein geeignetes Trägerelement gehalten werden, um auf diese Weise eine einheitliche, beispielsweise an einer oder mehreren Leiterplatten zu montierende Klemmeneinrichtung zu erhalten. Hierzu können die Klemmenelemente jeweils eine um die Einsteckrichtung umlaufende Nut aufweisen, die mit einem Abschnitt des Trägerelements in Eingriff gebracht werden kann, sodass darüber eine durch ein oder mehrere Klemmenelemente gebildete Klemmenzeile an dem Trägerelement gehalten werden kann.
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Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke soll nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
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1 eine gesonderte Ansicht eines Klemmenelements;
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2 eine Ansicht einer Klemmeneinrichtung, die aus zwei Klemmenzeilen besteht, die jeweils durch eine Mehrzahl von Klemmelementen ausgebildet sind;
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3 eine Ansicht der Klemmeneinrichtung an einem Trägerelement; und
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4 eine Vorderansicht der Anordnung gemäß 3.
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1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht ein Klemmenelement 1, das als Schraubklemme ausgebildet ist. Das Klemmenelement 1 weist ein Gehäuse 10 auf, das in seiner Grundform quaderförmig ist und an einer Vorderseite 100 eine Einstecköffnung zum Einstecken eines Leiters 3 dient. Das Klemmenelement 1 dient zum elektrischen Kontaktieren mit dem elektrischen Leiter 3 und kann über eine Kontaktlasche 14 beispielsweise an einem Kabel oder einer Stromschiene angeordnet und über eine Schraube 140 mit dem Kabel oder der Stromschiene verschraubt werden.
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Die Einstecköffnung 11 ist an einer Vorderseite 100 des Gehäuses 10 ausgebildet. In die Einstecköffnung 11 kann der Leiter 3 mit einem Leitungsende 30 in eine Einsteckrichtung E eingesteckt werden, um im Inneren des Gehäuses 10 elektrisch kontaktiert zu werden. Um das Leitungsende 30 klemmend an dem Klemmenelement 1 festzulegen, ist an einer Oberseite 101 des Gehäuses 10 in einer Öffnung 12 ein Befestigungselement 13 in Form einer Schraube angeordnet, das in an sich bekannter Weise in das Gehäuse 10 eingeschraubt werden kann, um eine Klemmverbindung zwischen dem Klemmenelement 1 und dem Leitungsende 30 herzustellen.
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Die (metallene) Kontaktlasche 14 steht von einer Rückseite 105 des Gehäuses 10 ab und ist, bei in die Einstecköffnung 11 eingestecktem Leiter 3, elektrisch mit dem Leiter 3 kontaktiert.
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Das Klemmenelement 1 gemäß 1 kann in modularer Weise mit weiteren, baugleichen Klemmenelementen 1 kombiniert werden, um eine Klemmeneinrichtung 2 zu schaffen, wie sie beispielhaft in 2 bis 4 dargestellt ist.
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Die Klemmeneinrichtung 2 weist zwei Klemmenzeilen 20, 21 auf, von denen eine erste Klemmenzeile 20 – betrachtet in eine Ansetzrichtung A – oberhalb einer zweiten Klemmenzeile 21 angeordnet ist. Jedes Klemmenelement 1 der Klemmenzeilen 20, 21 ist wie in 1 dargestellt ausgestaltet und weist insbesondere eine Einstecköffnung 11 auf, in die ein Leiter 3 in die Einsteckrichtung E zum elektrischen Kontaktieren mit dem Klemmenelement 1 eingesteckt werden kann.
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Die Klemmenzeilen 20, 21 sind derart zueinander angeordnet, dass die untere, zweite Klemmenzeile 21 mit den Oberseiten 101 ihrer Klemmenelemente 1 Unterseiten 104 der Klemmenelemente 1 der oberen, ersten Klemmenzeile 20 zugewandt ist. Die Klemmenzeilen 20, 21 sind somit übereinander gestapelt. Dies führt dazu, dass die obere, erste Klemmenzeile 20 die Oberseiten 101 der Klemmenelemente 1 der unteren, zweiten Klemmenzeile 21 überdeckt.
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Um hierbei sicherzustellen, dass bei montierter Klemmeneinrichtung 2 auf die Befestigungselemente 13 in den Öffnungen 12 der Klemmenelemente 1 der unteren, zweiten Klemmenzeile 21 zugegriffen werden kann, sind in der oberen, ersten Klemmenzeile 20 Durchgriffsöffnungen 200 ausgebildet, die ein Ansetzen eines Werkzeugs 4 (siehe 3 und 4) in die Ansetzrichtung A von oben ermöglichen und ein Zugriff auf die Befestigungselemente 13 der unteren, zweiten Klemmenzeile 21 schaffen.
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Die Durchgriffsöffnungen 200 fluchten mit den Öffnungen 12 an den Oberseiten 101 der Klemmenelemente 1 der unteren, zweiten Klemmenzeile 21. Durch die Durchgriffsöffnungen 200 kann somit ein Werkzeug 4 mit einem Schaft 40 hindurchgeführt werden, um die Befestigungselemente 13 der Klemmenelemente 1 der unteren, zweiten Klemmenzeile 21 zu verdrehen und auf diese Weise Leitungsenden 30 von Leitern 3 an den Klemmenelementen 1 festzulegen oder von diesen zu lösen.
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Die Durchgriffsöffnungen 200 sind jeweils zwischen benachbarten Klemmenelementen 1 geschaffen. Jedes Klemmenelement 1 weist hierzu an Seitenwandungen 102, 103 nutförmig entlang der Ansetzrichtung A erstreckte Vertiefungen 15 auf, die sich über die gesamte Höhe des Klemmenelements 1 (gemessen entlang der Ansetzrichtung A) erstrecken. Die Vertiefungen 15 an aneinander anliegenden Seitenwandungen 102, 103 benachbarter Klemmenelemente 1 ergeben zusammengesetzt die Durchgriffsöffnung 200, wie dies aus 2 ersichtlich ist.
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Die Durchgriffsöffnung 200 weist im Querschnitt quer zur Ansetzrichtung A eine kreisförmige Gestalt auf und ist so beschaffen und dimensioniert, dass ein geeignetes Werkzeug 4 beispielsweise in Form eines Schraubendrehers mit einem Schaft 40 durch die Durchgriffsöffnung 200 hindurchgesteckt werden kann.
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Die obere, erste Klemmenzeile 20 und die untere, zweite Klemmenzeile 21 sind entlang der Ansetzrichtung A zueinander versetzt und somit aufeinander gestapelt. Zusätzlich sind die Klemmenzeilen 20, 21 hierbei entlang einer Breitenrichtung B quer zur Ansetzrichtung A und quer zur Einsteckrichtung E um einen Versatz V zueinander versetzt. Dieser Versatz V (siehe 4) entspricht der halben Breite X eines modularen Klemmenelements 1 und ist so gewählt, damit ein Befestigungselement 13 eines Klemmenelements 1 der unteren, zweiten Klemmenzeile 21 gerade unterhalb einer zwischen zwei benachbarten Klemmenelementen 1 der oberen, ersten Klemmenzeile 20 gebildeten Durchgriffsöffnung 200 zu liegen kommt.
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Durch Verwendung der modularen, baugleichen Klemmenelemente 1 kann eine Klemmeneinrichtung 2 in variabler, beliebig skalierbarer Weise hergestellt werden. Dadurch, dass Durchgriffsöffnungen 200 in der oberen, ersten Klemmenzeile 20 vorgesehen sind, kann die untere, zweite Klemmenzeile 21 ohne weiteres in überdeckender Weise unterhalb der oberen, ersten Klemmenzeile 20 angeordnet werden, sodass sich ein geringer Bauraumbedarf für die Klemmeneinrichtung 2 ergibt.
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Über die Kontaktlaschen 14 können eine oder mehrere Kabel oder Stromschienen mit der Klemmeneinrichtung 2 verbunden werden. Um hierbei eine einfach zu handhabende, einheitliche Klemmeneinrichtung 2 zu schaffen, kann ein Trägerelement 22 eingesetzt werden, das eine Basis 220 und daran angeordnete Flankenelemente 221, 222 aufweist. Jedes Klemmenelement 1 weist, wie sich aus der gesonderten Ansicht gemäß 1 ergibt, eine um die Einsteckrichtung E umlaufende Nut 16 auf, die ermöglicht, dass die äußeren Klemmenelemente 1 jeder Klemmenzeile 20, 21 formschlüssig mit den Flankenelementen 221, 222 des Trägerelements 22 in Eingriff gebracht werden können.
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Die Flankenelemente 221, 222 bilden zusammen mit der Basis 220 eine Halterung für der Klemmenelemente 1 aus, stellen dabei aber nur eins von vielen möglichen Ausführungsbeispielen dar.
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Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke ist nicht auf die vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern lässt sich auch in gänzlich anders gearteter Weise verwirklichen.
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Grundsätzlich ist beispielsweise nicht erforderlich, dass die Klemmenelemente modular ausgebildet sind. Denkbar und möglich ist auch, dass eine oder beide Klemmenzeilen jeweils nur durch ein Klemmenelement gebildet sind, das eine oder mehrere Einstecköffnungen aufweist.
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Die Durchgriffsöffnungen sind nicht notwendigerweise zwischen zwei jeweils benachbarten Klemmenelementen bereitzustellen, sondern können auch in sonstiger Weise in ein Gehäuse eines Klemmenelements eingeformt sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Klemmenelement
- 10
- Gehäuse
- 100–105
- Gehäuseseite
- 11
- Einstecköffnung
- 12
- Öffnung
- 13
- Befestigungselement
- 14
- Kontaktlasche
- 140
- Schraube
- 15
- Nut
- 2
- Baugruppe
- 20
- Obere Klemmenzeile
- 200
- Durchgriffsöffnung
- 21
- Untere Klemmenzeile
- 22
- Trägerelement
- 220
- Basis
- 221, 222
- Flankenelement
- 3
- Leiter
- 30
- Leitungsende
- 4
- Werkzeug
- 40
- Schaft
- A
- Ansetzrichtung
- B
- Breitenrichtung
- E
- Einsteckrichtung
- V
- Versatz
- X
- Breite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 8616608 U1 [0005]
- DE 2308518 B [0006]