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Elektrisches Gerät, insbesondere Fernsprechgerät,
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mit einem einen Hohlraum umschließenden Gehäuse.
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Die Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Fernsprechgerät
mit einem einen Hohlraum umschließenden, Funktionsteile sowie deren Verdrahtung
aufnehmenden Gehäuse aus wenigstens zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen,
von denen das eine als Gehäuseoberteil gestaltet ist und die Bedienungsfläche des
Fernsprechgerätes umfaßt.
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Bei einem bekannten so aufgebauten Fernsprechgerät dient ausschließlich
der von den Gehäuseteilen umschlossene Hohlraum zur Aufnahme der zusammenwirkenden,
stationären Funktionsteile des Gerätes einschließlich ihrer Verdrahtung. Funktionsteile
mit Betätigungs-oder Anzeigeelementen, die bei Betrieb des Gerätes an der Gehäuseaußenseite
zugänglich bzw. sichtbar sein müssen (z.B. Wähleinrichtung, Schauzeichen), sind
dabei so angeordnet, daß wenigstens ihr Betätigungs- oder
Anzeigebereich
das Gehäuse in einem entsprechenden Durchbruch durchsetzt. Als Träger der im Gehäusehohlraum
aufgenommenen Funktionsteile dient die Innenfläche des Gehäuseunterteils.
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Als nachteilig wird bei einem sochen Aufbau der Aufwand für die Befestigung
der Funktionsteile angesehen. Für die Befestigung auf dem Gehäuseunterteil sind
indivi--duelle Halteelemente erforderlich, die die Funktionsteile in einer Position
halten müssen, aus der die an den Funktionsteilen angebrachten Betätigungs oder
Anzeigeelemente beim Aufsetzen des Gehäuseoberteils möglichst reibungsfrei in die
zugeordneten Durchbrüche einführbar sein und in fertig montiertem Zustand die Durchbrüche
in funktionsgerechter Höhe durchsetzen sollen.
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Von anderen Fernsprechgeräten her ist es auch bekannt, wenigstens
einen Teil der Funktionsteile an einem im Gehäusehohlraum aufgenommenen Chassis
zu befestigen.
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Ein solches Chassis schafft für die Unterbringung weiterer Funktionsteile
eine zusätzliche Montageebene und ermöglicht dadurch eine bessere Nutzung des Gehäusehohlraums.
Auf diese Weise können Geräte mit erweiterten Funktionsmerkmalen ohne Vergrößerung
des Gehäusevolumens aufgebaut werden. Auch von einem derartigen Chassis wird verlangt,
daß es die Funktionsteile in einer günstigen Position für das Einführen der Betätigungs-
und Anzeigeelemente in die entsprechenden Gehäusedurchbrüche halte.
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Zumindest ein diese Forderung optimal erfüllendes Chassis ist deshalb
ebenfalls ein aufwendiges, unrationelles Montageteil.
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Es ist weiterhin bekannt, die Funktionsteile an der Innenfläche des
Gehäuseoberteils in schachtartigen Kammern anzuordnen und durch das Gehäuseunterteil
in diesen
Kammern festzulegen. Bei dieser Anordnung ist keine Möglichkeit
zu erkennen, weitere Montageebenen zur Aufnahme zusätzlicher Funktionsteile im Gehäuse
zu bilden.
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Es ist schließlich auch bekannt, eine Wähleinrichtung, als spezielle
Form eines Funktionsteils, von der Gehäuseaußenseite in einen Durchbruch einzusetzen
und dort mittels Schrauben zu befestigen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen konstruktiven Aufbau
für ein elektrisches Gerät anzugeben,bei dem der Aufwand für die Befestigung der
Funktionsteile und die Zuordnung der Betätigungs- bzw. Anzeigeelemente zu Durchbrüchen
in der Bedienungsfläche verringert ist.
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Diese Aufgabe ist nach der Erfindung dadurch gelöst, daß wenigstens
eins der Funktionsteile, z.B. eine Wähleinrichtung, in einer muldenartigen Vertiefung
an der Außenfläche des Gehäuses, vorzugsweise im Bereich der Bedienungsfläche, angeordnet
ist und daß die Vertiefung sowie das darin enthaltene Funktionsteil von einer mit
dem Gehäuse verbundenen Abdeckplatte überdeckt ist.
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Zusätzlich zu den bekannten Möglichkeiten, Funktionsteile im Hohlraum
des Gehäuses anzuordnen, wird hier die Gehäuseaußenfläche als Träger von Funktionsteilen
aktiviert. Grundsätzlich wäre es nach der Erfindung sogar möglich, sämtliche Funktionsteile
eines Fernsprechers, z.B. als gemeinsame Baugruppe einschließlich Verdrahtung an
der Gehäuseaußenfläche anzuordnen. Der Gehäusehohlraum könnte in diesem Fall anderweitig
genutzt sein. Eine muldenartige Vertiefung in der Gehäuseoberfläche kann für die
Aufnahme eines einzelnen Funktionsteils oder einer Baugruppe so bemessen sein, daß
das eingesetzte Funktionsteil die Zugangsöffnung der muldenartigen Vertiefung etwa
in der Ebene der Gehäuseoberfläche nahezu fugen-
los verschließt,
so wie es von der von außen in einen Gehäusedurchbruch eingesetzten Wähleinrichtung
bei einem Fernsprechgerät bekannt ist.
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Nach der Erfindung ist jedoch eine Abdeckplatte vorgesehen, die die
muldenartige Vertiefung einschließlich darin aufgenommenerBauteile überdeckt. Die
Abdeckplatte kann z.B. in eine im Randbereich der muldenartigen Vertiefung umlaufende,
stufenartige Absenkung bündig zur Gehäuseoberfläche in die muldenartige Vertiefung
eingepaßt sein.
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Die muldenartige Vertiefung kann weiterhin eine im wesentlichen ebene,
parallel zur Gehäuseoberfläche orientierte Bodenfläche aufweisen und in dieser mit
wenigstens einem in das Gehäuseinnere führenden Durchbruch versehen sein. In der
muldenartigen Vertiefung aufgenommene Funktionsteile können auf der Bodenfläche
aufliegen und mit der Abdeckplatte gehalten sein. Bodenfläche und Abdeckplatte können
dazu in Anpassung an das betreffende Funktionsteil an einander zugewandten Flächen
profiliert sein, und auf diese Weise eine gegen Bewegungen gesicherte Lage des betreffenden
Funktionsteils in der muldenartigen Vertiefung bewirken.
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Durchbrüche in der Bodenfläche sind z.B. erforderlich für die elektrische
Verbindung der in der muldenartigen Vertiefung ausgenommenen Fuktionsteile mit den
im Gehäusehohlraum enthaltenen weiteren Funktionsteilen des Gerätes. Durchbrüche
in der Bodenfläche können auch zur Anpassung an Funktionsteile mit größerer Bautiefe
den Durchtritt entsprechender Bereiche dieser Funktionsteile in den Gehäuseinnenraum
ermöglichen. Durchbrüche in der Bodenfläche können weiterhin zur Befestigung der
Abdeckplatte nützlich sein.
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Die Abdeckplatte selbst kann mit die Bodenfläche der muldenartigen
Vertiefung in Durchbrüchen durchsetzenden , elastischen Haltearmen versehen sein,
die mit Rastnasen an der Gehäuseinnenwand anliegen. Bei zweckmäßiger Gestaltung
der Rastnasen ist eine solche Befestigung nur von der Gehäuseinnenseite aus, aber
ohne besonderes Werkzeug lösbar.
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Die Abdeckplatte kann nun ihrerseits mit wenigstens einem Durchbruch
versehen sein, der von wenigstens einem am Funktionsteil vorgesehenen Bedienungs-
und/oder Anzeigeelement mit Spiel durchsetzt sein kann. Das Spiel zwischen der Kontur
des Betätigungs- oder Anzeigeelements und dem Durchbruch in der Abdeckplatte kann
so klein sein, daß mit dem Durchbruch in der Abdeckplatte und dem in diesen eingreifenden
Betätigungs- oder Anzeigeelement eine Positionierung des betreffenden Funktionsteils
in der muldenartigen Vertiefung möglich ist. Andererseits kann das Spiel groß genug
gehalten sein, um ein Betätigungselement wenigstens in der für die Betätigung erforderlichen
Bewegungskomponente nicht durch zusätzliche Reibung zu beeinträchtigen.
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Die Abdeckplatte kann mit einem Dekor versehen sein und auf diese
Weise durch Kontrast zur übrigen Farbe des Gehäuses optisch hervorgehoben sein.
Sie kann darüber hinaus auch mit Beschriftungen versehen sein. Die Beschriftungen
können z.B. den Durchbrüchen zugeordnet sein und die Funktion der entsprechenden
Betätigungs- oder Anzeigeelemente bezeichnen.
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An der Gehäuseoberfläche können auch mehrere mit Funktionsteilen besetzbare
muldenartige Vertiefungen vorgesehen sein. Diese Vertiefungen können individuell
gestaltet sein, so daß jeweils wenigstens ein Funktionsteil in ihnen enthalten ist.
Selbstverständlich können
einzelne Vertiefungen auch unbesetzt
bleiben, z.B. bei Geräte-Abarten mit eingeschränkten Bedienungsfunktionen.
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Die Abdeckplatte kann an in diesem Bereich vorgesehenen Durchbrüchen
auch mit Blindabdeckungen versehen sein.
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Wenn mehrere muldenartige Vertiefungen an der Gehäuseoberfläche vorgesehen
sind, kann die Abdeckplatte so gestaltet sein, daß sie sämtliche muldenartigen Vertiefungen
gemeinsam überdeckt. Es ist aber auch möglich, zwei oder mehrere Abdeckplatten vorzusehen,
die jeweils einer oder mehreren muldenartigen Vertiefungen gruppenweise zugeordnet
sind.
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Die Befestigung von Funktionsteilen in muldenartigen Vertiefungen
mittels sie übergreifender Abdeckplatte kann nun u.U. , insbesondere bei mehreren
von einer Abdeckplatte übergriffenen Teilen oder bei einem Funktionsteil mit verhältnismäßig
großer Masse den Forderungen bezüglich mechanischer Schockfestigkeit nicht genügen.
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Die Funktionsteile können deshalb selbstverständlich mit dem Gehäuseoberteil
auch unmittelbar mechanisch verbunden sein, wodurch die Abdeckplatte entlastbar
ist.
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An zwei einander gegenüberliegenden Seitenflächen der muldenartigen
Vertiefung können z.B. elastische Rastelemente vorgesehen sein, die das Funktionsteil
in seiner definierten Auflage in der muldenartigen Vertiefung übergreifen, indem
sie mit entsprechenden starren Haltekanten an zwei Seitenflächen des Funktionsteils
zusammenwirken. Die Auflage des Funktionsteils in der muldenartigen Vertiefung soll
dabei z.B. durch die ebene Bodenfläche der muldenartigen Vertiefung definiert sein.
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Um die Bodenfläche selbst zu entlasten können an den bereits erwähnten
beiden Seitenflächen der muldenartigen Vertiefung auch starre Auflagevorsprünge
für das Funktionsteil vorgesehen sein. Die Befestigung wenigstens
eines
Funktionsteils in einer muldenartigen Vertiefung ist schließlich auch möglich dadurch,
daß in einer muldenartigen Vertiefung der Gehäuseoberfläche Flächenelemente vorgesehen
sind, die parallel zur Abdeckebene verlaufen und in Zusammenwirkung mit am Funktionsteil
vorgesehenen Flächenelementen eine definierte, in dieser Ebene verschiebbare Auflage
des Funktionsteils ermöglichen, daß in der gleichen muldenartigen Vertiefung weiterhin
senkrecht zu den erstgenannten Auflageflächen in zwei parallelen Ebenen seitliche
einander zugewandte Flächenelemente vorgesehen sind, zwischen denen das Funktionsteil
nahezu spielfrei geführt ist und daß in der muldenartigen Vertiefung weitere, parallel
zur Abdeckebene verlaufende, entgegengesetzt zu den Auflageflächen orientierte Flächenelemente
vorgesehen sind, die entsprechende Flächenelemente am Funktionsteil in wenigstens
einer definierten Verschiebungslage des Funktionsteils in der Auflageebene übergreifen.
Auf diese Weise ist eine unmittelbare Verbindung eines Funktionsteils mit dem Gehäuse
nach Art eines Bajonettverschlusses erzielbar. Durch Positionierung des Funktionsteils
in seiner betreffenden Verschiebungslage in der muldenartigen Vertiefung mittels
eines entsprechenden in der Abdeckplatte angeordneten Durchbruchs für ein am Funktionsteil
vorgesehenes Bedienungs- oder Anzeigeelement oder mittels an den einander zugewandten
Flächen von Abdeckplatte und Funktionsteil vorgesehener, zusammenwirkender Profilelemente
ist diese Verbindung unter weitgehender Entlastung der Abdeckplatte verriegelbar.
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Die Flächenelemente, die bei dieser unmittelbaren Verbindung von Funktionsteil
und Gehäuse die Auflage, Führung und das Übergreifen des Funktionstells in der muldenartigen
Vertiefung bewirken, können von seitlichen Begrenzungsflächen des Funktionsteils
und der muldenartigen Vertiefung sowie von an diesen angebrachten
korrespondierenden
Vorsprüngen bzw. Ausnehmungen gebildet sein. Die Vorsprünge und Ausnehmungen können
so zueinander orientiert sein, daß bei der Montage des Fernsprechers das betreffende
Funktionsteil senkrecht bis an die Auflageebene in der muldenartigen Vertiefung
herangebracht und durch geradlinige Verschiebung in der Auflageebene in die Stellung
bewegt werden kann, in der es von den Halteflächen der muldenartigen Vertiefung
übergriffen wird.
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Im folgenden sei die Erfindung anhand von in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 ein Fernsprechgerät nach
der Erfindung, in teilweise aufgeschnittener Seitenansicht, Fig. 2 ein anderes Fernsprechgerät
nach der Erfindung, mit aus Darstellungsgründen teilweise auseinandergezogenen Details,
in geschnittener Seitenansicht, Fig. 3 eine erste Einbauphase eines Wähltasten-Aggregats
in eine muldenartige Vertiefung am Gehäuse eines Fernsprechgerätes, Fig. 4 eine
aus der in Figur 3 dargestellten ersten hervorgegangene zweite Einbauphase des Wähltasten-Aggregats,
und Fig. 5 die Endphase des Einbaus eines Wähltasten-Aggregats gemäß Figur 3 und
4.
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Bei den dargestellten Fernsprechgeräten sind einige Funktionsteile
1 sowie deren Verdrahtung wie bei anderen bekannten Geräten im vom Gehäuseoberteil
3 und -unterteil 4 umschlossenen Hohlraum aufgenommen. Sie sind dazu auf einer Leiterplatte
2 angeordnet, die am Gehäuseunterteil befestigt ist. Diejenigen Funktionsteile 5,die
mit Betätigungs- bzw. Anzeigeelementen 7 versehen sind und da-
mit
von außen zugänglich oder sichtbar sein müssen, sind außen am Gehäuse befestigt.
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Nach Fig. 1 und 2 sind dazu an der Außenfläche des Gehäuseoberteils
mehrere muldenartige Vertiefungen 8 vorgesehen. Die darin aufgenommenen Funktionsteile,
hier als einzelne Drucktasten oder Signalbausteine dargestellt, sind in den muldenartigen
Vertiefungen durch eine diese übergreifende Abddeckplatte 9 in der muldenartigen
Vertiefung eingeschlossen. Die Abdeckplatte ist für die jeweils nach außen ragenden
Betätigungs- oder Anzeigeelemente mit auf deren Querschnitt abgestimmten Durchbrüchen
10 versehen.
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Die muldenartigen Vertiefungen besitzen eine ebene, parallel zur Gehäuseoberfläche
orientierte Bodenfläche, die von in den Gehäuseinnenraum führenden Durchbrüchen
11, 12, 16 durchsetzt ist. Die Durchbrüche 11 in der Bodenfläche ermöglichen die
elektrische Verbindung des jeweiligen, in der muldenartigen Vertiefung aufgenommenen
Funktionsteils mit den im Gehäusehohlraum aufgenommenen übrigen Funktionsteilen
1, bzw. der entsprechenden Leiterplatte. Für die elektrische Verbindung sind flexible
Bandkabel 14 vorgesehen, die wenigstens jeweils mit einem Ende steckbar anschließbar
ausgebildet sind.
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Andere Durchbrüche 12 erlauben die Rastverbindung der Abdeckplatte
mit dem Gehäuseoberteil. Die Abdeckplatte ist mit elastischen Rastarmen 13 versehen,
die entsprechende Durchbrüche in der Bodenfläche mit ihrem freien Ende durchsetzen
und deren Rand von der Gehäuseinnenseite her mit einer Rastnase hintergreifen. Eine
Abdeckplatte kann derartige Rastarme in großer Zahl aufweisen und ist damit so befestigbar,
daß sie nur von-der Gehäuseinnenseite her aus dieser Verbindung gelöst werden kann.
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Eine muldenartige Vertiefung 8' ist in Fig. 1 leer dargestellt. Sie
ist für ein bei einer erweiterten Geräteabart erforderliches Funktionsteil freigehalten.
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Der an dieser Stelle in der Abdeckplatte vorgesehene Durchbruch 10
ist mit einer Blindabdeckung 15 verschlossen. Der Durchbruch 16 im Boden der muldenartigen
Vertiefung ermöglicht die Aufnahme eines Funktionsteils mit zumindest partiell vergrößerter
Einbautiefe das den Durchbruch mit einem Teil seines Körpers durchsetzt.
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Die dem in der muldenartigen Vertiefung eingeschlossenen Funktionsteil
zugewandten, vom Gehäuseoberteil bzw. der Abdeckplatte gebildeten Begrenzungswände
der muldenartigen Vertiefung sind den Dimensionen des Funktionsteils angepaßt und
können das Funktionsteil in einem exakt vorgebbaren Spiel in der muldenartigen Vertiefung
festlegen, Der Durchbruch 10 in der Abdeckplatte kann in Verbindung mit dem ihn
durchsetzenden Betätigungs- oder Anzeigeelement zur Positionierung des Funktionsteils
in der muldenartigen Vertiefung ebenfalls herangezogen sein. Genauso kann ein Durchbruch
in der Bodenfläche einer muldenartigen Vertiefung, der vom Körper eines Funktionsteils
mit größerer Bautiefe durchsetzt ist, die Positionierung des Funktionsteils in der
Mulde beiden.
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Das Gerät nach Fig. 2 ist aufgeklappt dargestellt. Das Gehäuseoberteil
17 ist mit einer muldenartigen Vertiefung 18 mit größerer Grundfläche versehen.
In diese muldenartige Vertiefung kann eine darüberschwebend dargestellte Baugruppe
19 mit mehreren, von einer Leiterplatte 20 getragenen Funktionsteilen 5 in Form
von Schalt-und Signalbausteinen eingesetzt werden. Der Boden der muldenartigen Vertiefung
ist mit Auflagerippen 21 versehen, um eine durch unterschiedlich hohe Lötpunkte
bewirkbare Schieflage der Leiterplatte auf der Bodenfläche
der
muldenartigen Vertiefung zu vermeiden.
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Der Boden der muldenartigen Vertiefung sowie die mit Funktionsteilen
versehene Leiterplatte sind im mittleren Bereich mit einem Durchbruch 16, 22 versehen,
der vom Körper eines Wähltastenaggregats, als einem Funktionsteils 6 mit größerer
Bautiefe, durchsetzbar ist.
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Auch das Wähltastenaggregat ist über der muldenartigen Vertiefung
schwebend in einsetzbereiter Stellung gezeigt und kann zusammen mit den übrigen
Funktionsteilen schließlich durch die Abdeckplatte 9 in der muldenartigen Vertiefung
gehalten werden. Es ist aber auch möglich und wird bei Funktionsteilen mit verhältnismäßig
großer Masse empfohlen, weitgehend unabhängig von der Abdeckplatte eine unmittelbare
Befestigung der betreffenden Funktionsteile am Gehäuseoberteil vorzusehen. Eine
solche, insbesondere den mechanischen Schockbedingungen bei Fernsprechgeräten gerecht
werdende Verbindung eines Funktionsteils mit dem Gehäuseoberteil kann beispielsweise
mit Ansätze 23 am Wähltastenaggregat durchsetzenden, in die Bodenfläche der muldenartigen
Vertiefung eingreifenden Schrauben 24 bewirkt sein. Auch die Funktionsteile 5 tragende
Leiterplatte 20 kann auf diese Weise in der muldenartigen Vertiefung befestigt werden.
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Sie kann aber auch in ihrer Ruhestellung in der muldenartigen Vertiefung
von in der Figur nicht dargestellten, an Seitenflächen der muldenartigen Vertiefung
vorsehbaren, z.B. einstückig mitgeformten elastischen Rastelementen spielfrei übergriffen
werden. Zur Befestigung der Leiterplatte 20 ist in diesem Fall ausschließlich das
Eindrücken in die muldenartige Vertiefung erforderlich. Durch derartige Einzelbefestigungenvon
Funktionsteilen mit größerer Masse wird die Abdeckplatte im Hinblick auf ihre Haltefunktion
weitgehend entlastet.
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In Fig. 3, 4 und 5 ist dargestellt, wie ein Funktionsteil 25 mit wenigstens
zwei einander gegenüberliegenden, parallelen Seitenflächen 26 mittels in einander
greifenden Ausnehmungen 27 bzw. Vorsprüngen 28 an diesen Seitenflächen 26 und diesen
benachbarten seitlichen Begrenzungsflächen 29 der muldenartigen Vertiefung ohne
Werkzeug und verlierbare Verbindungselemente befestigt werden kann.
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Die dargestellte muldenartige Vertiefung bietet hier neDen dem Funktionsteil
größerer Bautiefe Platz für weitere, kleinere Funktionsteile. Von den beiden, jeweils
parallelen Seitenflächen 26, 29 ist beim Funktionsteil nur eine sichtbar. Die Zweite
ist auf der der Bildebene zugewandten Seite vorzustellen. Sie ist exakt spiegelbildlich
zur ersten ausgeführt. Die zweite der beiden entsprechenden Seitenflächen an der
muldenartigen Vertiefung ist durch den Schnittverlauf in der Darstellung entfallen.
Die Vorsprünge 28 sind an dieser zweiten Seitenfläche in Fig. 4 und 5 als geschnittene
Teile 2S' dargestellt.
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Das Funktionsteil 25, mit größerer Bautiefe, ist im Beispiel wiederum
ein Wähltastenaggregat. Es kann genauso gut ein Nummernschalter oder irgend ein
anderes Funktionsteil sein. Zur Anpassung an gleiche Befestigungsverhältnisse kann
es ggf. mit einem mechanischen Adapter verbunden sein.
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Das Wähltastenaggregat 25 gem. Fig. 3, 4 und 5 besitzt an seinen beiden
parallelen Seitenflächen 26 mehrere spiegelsymmetrisch eingebrachte Ausnehmungen
27. Diese Ausnehmungen bilden in rechtwinkeligen Ubergangsbereichen zur äußeren
Seitenebene 26 parallel zueinander und zur Betätigungsebene 33 verlaufende Anlageflächen
31, 32.
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Einige dieser Anlageflächen 31 sind in Richtung der Be-
tätigungsebene
33 orientiert, andere Anlageflächen 32 in entgegengesetzter Richtung. Diese Anlageflächen
an den Seitenwänden des Wähltastenaggregats überlappen sich teilweise in Richtung
der Betätigungsachse a, an anderer Stelle sind sie durch die sich zwischen ihnen
in axialer Richtung erstreckenden Ausnehmungen gegeneinander mit Abstand versetzt.
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An den entsprechenden seitlichen Begrenzungswänden 29 der muldenartigen
Vertiefung sind die den Ausnehmungen angepaßten Vorsprünge 28 bzw 28' mit rechteckigem
Querschnitt vorgesehen, die ebenfalls Anlageflächen 34, 35 in mehreren parallelen
Ebenen aufweisen, die in ihrer geometrischen Anordnung auf die Anlageflächen am
Wähltastenaggragat abgestimmt sind. Das. Wähltastenaggregat kann in Richtung der
Betätigungsachse aus einer vorgegebenen Ausgangslage so in die muldenartige Vertiefung
eingesetzt werden, daß zunächst zwei parallele Seitenflächen seines Körpers zwischen
entsprechenden Seitenflächen der muldenartigen Vertiefung nahezu spielfrei in einer
senkrechten Ebene geführt sind. In dieser Führungsebene können die seine Auflage
bewirkenden Flächenelemente 32, 35 miteinander in Berührung gebracht werden. Die
benachbarten Seitenwände 26, 29 des Wähltastenaggregats und der muldenartigen Vertiefung,
oder wenigstens die Endflächen der Vorsprünge, bewirken in der Auflagestellung in
der muldenartigen Vertiefung eine geradlinige Verschiebbarkeit des Wähltastenaggregats.
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Durch Verschieben gemäß Fig. 5 wird das Wähltastenaggregat in eine
Stellung gebracht, in der weitere parallele, den ersten entgegengesetzt orientierte
Anlageflächen 3E der Ansätze 28 mit entsprechenden Flächen 31 der Ausnehmungen 27
am Wähltastenaggregat in Berührung kommen und das Wähltastenaggregat in der muldenartigen
Vertiefung übergreifen. Auf diese Weise ist ein unmittelbarer
Formschluß
zwischen Wähltastenaggregat und Gehäuseoberteil in vier Bewegungsrichtungen vorbereitet
(Pfeil b).
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Die betreffende Verschiebungslage ist in einer fünften Richtung durch
Anschlagflächen 36, 37 begrenzt. Die Anschlagflächen sind ebenfalls von den Vorsprüngen28
bzw. den Ausnehmungen 27 an den parallelen Seitenflächen von Wähltastenaggregat
und muldenartiger Vertiefung dargestellt.
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Die Verschiebungslage, in der das Wähltastenaggregat oder ein entsprechendesFunktionsteil
in der muldenartigen Vertiefung von Anlageflächen 31, 34 übergriffen und von anderen
Anlageflächen 32, 35 sowie von den Seitenwänden 26, 29 geradlinig geführt ist, wird
schließlich durch einen, den Betätigungsbereich 7 des Wähltastenaggregats umgreifenden
Durchbruch 10 der Abdeckplatte 9 in deren Ebene positioniert. Die Abdeckplatte 9
ihrerseits ist mit ihrer Kontur im stufenartig vertieft abgesetztem Randbereich
38 der muldenartigen Vertiefung in vorgegebener Position aufgenommen. Damit ist
schließlich auch die sechste Bewegungsrichtung des Funktionsteil 25 in der muldenartigen
Vertiefung 30 blockiert und eine formschlüssige Verbindung unter weitgehender Entlastung
der Abdeckplatte bewirkt.
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Die der Halterung eines Funktionsteils im Gehäuse dienenden seitlichen,
zusammenwirkenden Ausnehmungen 27 und Vorsprünge 23 können selbstverständlich auch
so angeordnet sein, daß das betreffende Funktionsteil 25 von der
Gehäuseinnenseite
aus in einen entsprechenden Gehäusedurchbruch einsetzbar und durch Verschieben parallel
zur Gehäuseebene in seine endgültige Funktionsstellung bewegbar ist. Der die Gehäusefläche
durchsetzende Bereich des Funktionsteils kann auch in diesem Fall zur Lagefixierung
von einem Durchbruch einer auf das Gehäuse aufgesetzten Abdeckplatte 9 umfaßt werden.
Eine derartige Ausbildung ist in den Figuren nicht gezeigt.
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Sie empfiehlt sich besonders dort, wo abweichend von den Darstellungen
in Fig. 3, 4 und 5 der der Bedienungsseite abgewandte, ins Geräteinnere hineinragende
Bereich eines Funktionsteils 25 in seiner Kontur über die lichte Weite der vom Funktionsteil
durchsetzten Gehäuseöffnung 16 hinausgeht, so daß es von außen gar nicht einsetzbar
wäre. Dieser Fall kann z.B. gegeben sein, wenn eine an der Bodenfläche einer Wähltastatur
angeordnete Leiterplatte wenigstens an einer Seite die Wähltastatur überragt.
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9 Patentansprüche 5 Figuren
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