DE3137113A1 - Geraet fuer eine lokale, externe kommunikation fuer traeger von schutzhelmen und gegebenenfalls masken - Google Patents
Geraet fuer eine lokale, externe kommunikation fuer traeger von schutzhelmen und gegebenenfalls maskenInfo
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Description
ΟΙΟ/ I IJ
HOEGER1 STELLRfEOTT &-RARTNER
PATENTANWÄLTE UHLANDSTRASSE 14 c ■ D 7000 STUTTGART 1
A 44 789 b Anmelder: Gentex Corporation
k - 177 Main Street
16. September 1981 Carbondale, Pennsylvania
18407 USA
Gerät für eine lokale, externe Kommunikation für Träger von Schutzhelmen und
gegebenenfalls Masken
Die Erfindung betrifft ein Gerät für eine lokale, externe Kommunikation zur Verwendung in Verbindung
mit einer Anordnung, die zumindest die Ohren des Benutzers umschließt und ein Kommunikationssystem
erfaßt, welches mindestens einen Systemohrhörer und eine Verbindungsleitung mit einem ersten Kupplungselement
einer elektrischen Kupplung aufweist, über die das Kommunikationssystem mit einem Rundsprechsystem,
insbesondere einem Funksystem verbindbar ist.
Es gibt viele Fälle, in denen ein Mensch, der in einer feindlichen Umgebung arbeitet, eine Maske
trägt, die Mund und Nase bedeckt und ein gefahrloses Atmen ermöglicht. In vielen Fällen ist die
Maske dabei mit einem Kommunikationssystem ausgestattet, das eine externe Leitung umfaßt, welche
mit einem Stecker versehen ist, der in eine entsprechende Buchse eines zugehörigen Rundsprechoder
Funksystems eingesteckt werden kann. Ein Episches bekanntes System dieser Art ist bei einer
Helmanordnung vorgesehen, die mit schalldämpfenden Ohrenklappen ausgestattet ist, welche den Schall
aus der. Umgebung dämpfen, die jedoch mit Ohrhörern
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ausgestattet sind, welche geeignet sind, Signale von einem Radio, einem Interkommunikationssystem oder
dergleichen zu empfangen. Viele dieser Helmanordnungen sind mit Sauerstoffmasken ausgerüstet, die die
Nase und den Mund des Trägers bedecken und die aus einer geeigneten Quelle mit Sauerstoff gespeist werden,
so dass der Benutzer auch in einer dünnen Atmosphäre (beim Fliegen) oder in einer vergifteten Umgebung
atmen kann. Bei derartigen kombinierten Helm/ Masken-Anordnungen kann entweder der Helm oder die
Maske mit einem Kontaktmikrofon ausgerüstet sein. In beiden Fällen kann dabei das Mikrofon über die
Verbindungsleitung und den Stecker an ein Radio oder an eine Rundsprechanlage oder an ein kombiniertes
Rundfunk-Interkommunikationssystem angeschlossen
werden. Eine spezielle Ausführungsform von derartigen
kombinierten Masken/Helm-Anordnungen wird von den Mannschaften von Hochleistungsflugzeugen verwendet.
Dabei ist ein Sauerstoffschlauch vorgesehen, der,wenn sich die Besatzung im Flugzeug befindet,
lösbar mit einem Sauerstoffvorrat verbunden ist. Ausserdem werden die an der Helm/Masken-Anordnung
vorgesehenen Kommunikationseinrichtungen mit dem Funk- und Interkommunikationssystem verbunden.
Wenn ein Mann der Besatzung das Flugzeug verläßt, wird der Sauerstoffschlauch von der Sauerstoff-Versorgung
getrennt. Ausserdem werden seine Kommunikationseinrichtungen ausgestöpselt.
Wenn sich ein Mitglied der Mannschaft eines Flugzeugs der vorstehend beschriebenen Art in einem
Bereitschaftsraum befindet, muß es so ausgerüstet sein, dass es innerhalb der kürzest möglichen Zeit
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seine Position im Flugzeug einnehmen kann. Daher muß der Helm aufbehalten werden und die Maske angelegt
sein, so dass die Atmung durch den abgehängten Sauerstoffschlauch
oder ein Filter erfolgt.
unter den vorstehend beschriebenen Bedingungen kann der Träger der Helm/Masken-Anordnung sich mit Leuten
in seiner Umgebung nicht unterhalten und auch keine Geräusche von aussen empfangen. Zunächst einmal hindern
ihn nämlich die Ohrenklappen des Helms daran, Geräusche aus seiner Umgebung wahrzunehmen. Ausserdem
kann er nicht gehört werden, wenn er spricht, da der Mund (und die Nase) unter der Maske dichtend gegen
die Umgebung abgeschlossen sind, wenn man von der Verbindung über den Sauerstoffschlauch oder die
Filteranordnung absieht, so dass die Sprache zumindest stark gedämpft und unverständlich würde.
Ähnliche Probleme ergeben sich ganz allgemein für die Träger von Masken, die mit Kommunikationseinrichtungen ausgerüstet sind, welche über eine Steckverbindung
mit einem Kommunikationssystem verbunden werden müssen.
Ausgehend vom Stande der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, für die Benutzer von Helm/
Masken-Anordnungen mit eingebauten Kommunikationseinrichtungen eine Möglichkeit zu schaffen, mit ihrer
Umgebung auch dann in Verbindung zu treten, wenn die Kommunikations einr ichtungen nicht mit einem zugehörigen
Rundsprechsystem oder dergleichen verbunden sind.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs beschriebenen
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Gerät für eine lokale, externe Kommunikation gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass ein Gehäuse vorgesehen
ist, in dem ein Gerätemikrofon und eine Batterie angeordnet sind und an dem ein zweites Kupplungselement
der elektrischen Kupplung vorgesehen ist, welche zur Herstellung elektrischer Verbindungen
mit dem ersten Kupplungselement verbindbar ist, derart, dass durch die miteinander verbundenen Kupplungselemente
eine erste elektrische Verbindung zwischen dem Systemohrhörer und dem Gerätemikrofon sowie
eine zweite elektrische Verbindung zwischen dem Gerätemikrofon und der Batterie herstellbar ist.
Der entscheidende Vorteil des Geräts gemäß der Erfindung besteht darin, dass für den Benutzer eine
Unterhaltung mit Leuten in seiner Umgebung bzw. die Wahrnehmung von Geräuschen aus der Umgebung ermöglicht
wird, obwohl er nicht mehr mit dem Rundsprechsystem oder dergleichen verbunden ist, für die die
an der HeIm/Masken-Anordnung vorgesehenen Kommunikationseinrichtungen
eigentlich bestimmt sind.
Dabei ist es in Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft, wenn Einrichtungen zur Begrenzung des von aussen
aufgenommenen Schalls vorgesehen sind, beispielsweise ein dem Mikrofon im Gerät zugeordneter Begrenzerverstärker
.
Vorteilhaft ist es ferner, wenn das Gerät mit Einrichtungen versehen ist, die es dem Benutzer gestatten,
wahlweise nur zu hören, oder zu sprechen und zu hören. Dabei wird wie bei allen anderen Ausgestaltungen
der Erfindung gleichzeitig angestrebt,
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daß- das Gerät selbst relativ einfach und kompakt aufgebaut
ist, so dass es bequem am Körper bzw. der Kleidung getragen werden kann.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden
nachstehend anhand von Zeichnungen noch näher erläutert und/oder sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Es .zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung
einer Person mit einer geschlossenen Helm/Masken-Anordnung und mit einem Gerät für eine lokale, externe Kommunikation gemäß
der Erfindung; ■
Fig. 2 eine- Innenansicht einer Ohrenklappenanordnung
des in Fig. 1 gezeigten Helms, wobei einige Teile weggebrochen und andere im Schnitt dargestellt
sind. ""-"".
Fig. 3 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform eines Geräts
gemäß der Erfindung und
Fig. 4 ein Schaltbild zur Erläuterung der elektrischen Verbindungen zwischen den Elementen im Inneren
des Geräts gemäß der Erfindung und den zugeordneten Kommunikationseinrichtungen in bzw.
an der Helm/Masken-Anordnung.
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Im einzelnen zeigt Fig. 1 der Zeichnung eine Person 10, auf deren Kopf 14 ein Helm 12 aufgesetzt ist, der
beispielsweise mittels eines Kinnriemens 16 befestigt sein kann. Der Helm 12 kann ein Visiergehäuse 18 aufweisen,
welches der Aufnahme eines Visiers 20 dient, das in Fig. 1 im zurückgeschobenen Zustand gezeigt
ist.. Das Visier 20 kann mit Hilfe eines Betätigungselementes 22, welches durch einen Schlitz 24 des Helms
12 hindurch mit dem Visier 20 lösbar verbunden ist, in bekannter Weise betätigt werden, wobei das Visier
20 in eine Position bewegt werden kann, in der es schützend vor den Augen der Person 10 liegt. Eine
Maske 25 geeigneter, bekannter Bauart kann Mund und Nase des Benutzers umschliessen und dichtend am Gesicht
desselben anliegen. Die Maske 25 besitzt dabei einen Sauerstoffeinlass 26, der über einen Schlauch
28 mit einem Verbindungsstück 30 verbunden ist, welches lösbar von einer Aufnahme 32 am Helm 12 aufgenommen
werden kann. Die andere Seite der Maske 25 kann an dem Helm 12 beispielsweise mittels eines Riemens
34 befestigt sein. Die Aufnahme 32 ist ihrerseits mit einem Sauerstoffeinlassschlauch 36 verbunden,
der lösbar mit einer Sauerstoffquelle, beispielsweise einer Sauerstoffflasche (nicht dargestellt) verbindbar
ist.
Fig. 1 zeigt ferner in Verbindung mit Fig. 2, dass der Helm 12 mit zwei schalldämpfenden Ohrenklappen
ausgestattet ist, von denen die linke - Bezugszeichen 38 - in den Figuren sichtbar ist. Die Ohrenklappe
38 besitzt ein relativ steifes, im wesentlichen elliptisches Gehäuse mit einem Boden 40 und
einem im Gebrauch nach innen gerichteten umlaufen-
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den Flansch 42. Bei einer bekannten Öhrklappe dieser
Art sitzt auf dem Flansch 42 eine Abdeckung 44 aus Gummi oder dergleichen. Ferner bilden mehrere Schaumgummistückchen
oder dergleichen in dem Gehäuse einen Einsatz zum Positionieren eines Ohrhörers 48 an einer
Stelle, an der der Schall von dem Ohrhörer auf das Ohr des Benutzers übertragen werden kann.
Bei einer Ausführungsform der betrachteten Masken/
HeIm-Anordnung kann im Inneren der Ohrenklappe 38
ein Kontaktmikrofon 50 an einem Federarm 52 gehaltert sein, welcher seinerseits von einem Bügel 54
getragen wird, so dass Vibrationen, die entstehen, wenn der Benutzer spricht, zu einem Ausgangssignal
des Kontaktmikrofons 50 führen.
Es versteht sich, dass der Helm 12 auch auf der rechten
Seite mit einer Ohrenklappe versehen ist, die mit einem Ohrhörer ausgerüstet ist. Weiterhin versteht
es sich, dass das Mikrofon 50 statt in der Ohrenklappe 38 auch in der Maske 25 angeordnet sein
kann. Je nach der im Einzelfall verwendeten Anordnung kann mit den Kommunikationseinrichtungen an
Helm und Maske, welche vorstehend beschrieben wurden, eine externe Zuleitung verbunden werden, die
zu einem Radiogerät oder zu einem Element eines Interkommunikationsystems führt, wenn die Person 10,
wie z. B. der Pilot oder ein anderes Mannschaftsmitglied, sich an seinem Arbeitsplatz in dem Flugzeug
befindet. Zu diesem Zweck ist die Zuleitung 56 in bekannter Weise mit einem Stecker 58 versehen. An
dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass die bis hierher beschriebenen Einrichtungen nicht
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unmittelbarer Gegenstand der Erfindung sind.
In Fig. 1,3 und 4 ist ferner eine externe Kommunikationseinrichtung/mit
einem Gehäuse 62 gezeigt, welches mittels eines Clips 64, beispielsweise an einem Gürtel
des Benutzers befestigt werden kann. Die Vorderseite des Gehäuses 62 ist mit einem Gitter 68 versehen, hinter
dem sich ein Lautsprecher befindet. An der Vorderseite des Gehäuses 62 ist ferner ein Mikrofon-Eingangselement 70 montiert. Weiterhin ist eine Seitenwand des
Gehäuses 62 mit einer Buchse 72 zur Aufnahme desStekkers
58 versehen. An der Aussenseite des Gehäuses 62 ist ferner ein Betätigungselement 74 für einen Schalter
mit drei Schaltstellungen vorgesehen. Das Betätigungselement kann in eine neutrale Stellung oder Ausstellung
gebracht werden, die in dem Schaltbild gemäß Fig. 4 in ausgezogenen Linien eingezeichnet ist. Aus
der neutralen Stellung kann das Betätigungselement 74
in eine erste gestrichelt eingezeichnete Stellung gebracht werden, in der nur das Mikrofon der externen
Kommunikationseinrichtung 60 arbeitet und in eine zweite, ebenfalls gestrichelt eingezeichnete Stellung,
in der beide Mikrofone 50, 70 aktiviert sind.
Wie das Schaltbild gemäß Fig. 4 zeigt, liegt der linke Ohrhörer 48 und ein entsprechender rechter Ohrhörer
76 jeweils zwischen einer Eingangsleitung 78 und einer geerdeten Leitung 80. Ein Verstärker 82, der
mit dem Kontaktmikrofon 50 verbunden ist und Teil der im Helm 12 untergebrachten elektronischen Einrichtungen
ist, liegt zwischen einer 6 V-Speisespannungsleitung und der geerdeten Leitung 80 und dient
der Erzeugung eines Ausgangssignals oder einer Lei-
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tung 86, wenn die den Helm 12 tragende Person 10 spricht.
Der Lautsprecher 88 der externen Kommunikationseinrichtung 60 liegt zwischen einer Signaleingangsleitung
90 und einer geerdeten Leitung 92. Das Mikrofon 94 der Kommunikationseinrichtung 60, welches
hinter dem Eingangselement 70 angeordnet ist, liefert Signale für einen Verstärker 96, dessen einer
Anschluß mit der geerdeten Leitung 92 verbunden ist und dessen anderer Anschluß in nachstehend noch zu
beschreibender Weise mit einer Batterie 102 verbindbar ist, damit der Verstärker 96 ein Ausgangssignal
auf einer Leitung 100 erzeugt, wenn eine Person in der Nähe der Person 10 mit dem Gerät 60 spricht.
Der Verstärker 96 ist dabei als Verstärker mit der Verstärkung ν = 1 ausgebildet und umfaßt ein Spitzenbegrenz ern et zwerk, durch welches die Verstärkung der
externen Geräusche auf einen vorgegebenen maximalen Schalldruckpegel beschränkt wird. Vorzugsweise wird
der durch die Ohrhörer übertragene Schalldruck auf etwa 85 dBA beschränkt und damit unter der kritischen
Schwelle gehalten, die zu Hörschäden führen kann.
Der zu dem Betätigungselement 74 gehörige Schalter weist eine obere Kontaktbrücke TO4 und eine untere
Kontaktbrücke 106 auf, wobei die beiden Kontaktbrükken mechanisch miteinander gekuppelt sind. Der Schalter
weist ferner ein oberes Kontaktpaar mit den Kontakten
108 und 110 sowie ein unteres Kontaktpaar mit den Kontakten 112 und 114 auf. Die Elemente des Schalters,
die durch das Betätigungselement 74 betätigt werden können, sind in Fig. 4 in ihrer neutralen Stel-
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lung gezeigt, die der in ausgezogenen Linien gezeigten Stellung des Betätigungselements 74 in Fig. 3
entspricht. Ausgehend von der neutralen Stellung kann das Betätigungselement 74 so betätigt werden, dass
die beiden Kontaktbrücken 104 und 106 nach oben bewegt werden (in Fig. 4), so dass nunmehr die untere
Kontaktbrücke 106 die beiden unteren Kontakte 108 und 110 überbrückt. In diesem Schaltzustand des
Schalters wird die Spannung der Batterie 102 nur an den Verstärker 96 angelegt. Wenn das Betätigungselement
74 dagegen so betätigt wird, dass die Kontaktbrücken 104 und 106 nach unten bewegt werden, so dass
sich die Kontaktbrücke 104 an die Kontakte 108 und 1.10 anlegt, während die Kontaktbrücke 106 sich an
die Kontakte 112 und 114 anlegt, dann wird die Spannung
der Batterie 112 sowohl an den Verstärker 96 wie auch an die Speiseleitung 98 angelegt. Man sieht,
dass nach Wunsch das Betätigungselement 74 mit dem zugehörigen Schalter weggelassen werden kann. Stattdessen
könnte ein Schalter (nicht dargestellt) in der Buchse 72 vorgesehen sein, der durch Einstecken
des Steckers 58 betätigt werden könnte.
Bei der Benutzung der erfindungsgemäßen lokalen, externen
Kommunikationseinrichtung kann der Pilot oder dergleichen, der den Helm 12 mit der Maske 25 trägt,
wenn er sich ausserhalb seines normalen Arbeitsbereiches im Flugzeug bewegt, bei vom Kommunikationssystem des Flugzeugs getrennten Stecker 58 und bei
vom Sauerstoffversorgungssystem des Flugzeugs gelösten Sauerstoffschlauch 36 den Stecker 58 in die Buchse
72 der Einrichtung 60 einstecken. Hierdurch werden, wie dies aus Fig. 4 deutlich wird, die Leitun-
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gen 78, 86, 80 und 84 der Teile des Kommunkationssystems, die sich im Helm bzw. in der Maske befinden
mit den Leitungen 100, 90, 92 bzw. 98 der Ein·*
richtung 60 verbunden. Anschliessend kann der Benutzer zum Einschalten der Kommunikationsmöglichkeiten
das Betätigungselement 74 derart betätigen, dass die Kontaktbrücken 104 und 106 die Kontakte
108, 110 bzw. 112, 114 miteinander verbinden. Hierdurch
wird die Spannung der Batterie 102 an den Verstärker 96 angelegt, der dem Mikrofon 94 zugeordnet
ist,und ausserdem an den Verstärker 82, der dem
Mikrofon 50 zugeordnet ist. Der Benutzer 10 kann nunmehr, auch wenn er den Helm 12 und die Maske 25 aufbehält,
mit den Personen in seiner Umgebung sprechen. Der Benutzer 10 kann alternativ das Betätigungselement
74 auch so betätigen, dass allein durch die Kontaktbrücke 106 eine Verbindung zwischen den Kontakten
108 und 110 hergestellt wird, so dass nur dem Verstärker 96 eine Speisespannung zugeführt wird
nicht jedoch dem Verstärker 82. In diesem Fall dient
die Einrichtung 60 nur dazu, Audiosignale zu den Ohrhörern
48 und 76 zu übertragen. Diese Betriebsweise kann wünschenswert sein, wenn der Benutzer 10 die
Maske 25 der Bequemlichkeit halber löst und folglich ungehindert sprechen kann. Dabei kann der Benutzer
den Helm 12 jedoch auf dem Kopf 14 behalten, um einsatzbereit zu bleiben, so dass der Schall aus der
ümgebμng ihn nur über die Ohrhörer 48 und 76 erreichen
kann. Die Batterie 102 ist vorzugsweise eine wiederaufladbare Batterie bzw. ein Akkumulator, so
dass sie wieder aufgeladen werden kann, statt jeweils nach relativ kurzer Zeit ausgewechselt zu
müssen.
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Während die erfindungsgemäße lokale Kommunikationseinrichtung vorstehend für eine Person mit Helm und Sauerstoff
maske, beispielsweise für einen Piloten oder dergleichen beschrieben wurder versteht es sich, dass
sie auch für andere ähnlich ausgerüstete Benutzer geeignet ist. Das System kann also auch dort eingesetzt
werden, wo wegen schädlicher Gase oder dergleichen eine Schutzmaske getragen werden muß und wo die Möglichkeit
eines Anschlusses an eine Interkommunikationseinrichtung
oder dergleichen besteht. Während vorstehend ein Kontaktmikrofon als Kommunikationselement
der Helm/Mask'en-Anordnung erläutert wurde, versteht es sich ferner, dass das System auch mit jedem anderen Mikrofon arbeiten kann, welches eingeschlossen
bzw. nach aussen abgeschirmt ist.
Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, dass die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gelöst wird
und dass eine lokale externe Kommunikationseinrichtung geschaffen wird, die in Verbindung mit einer
Helm/Masken-Anordnung einsetzbar ist, welche die Ohren, die Nase und den Mund des Benutzers umschließt.
Dabei kann die Einrichtung entweder so benutzt werden, dass für den Benutzer eine volle Kommunikation mit der
Umwelt möglich ist oder so, dass nur der extern erzeugte Schall zu dem Benutzer übertragen wird. Dabei
wird der Schallpegel, der zu dem Benutzer übertragenen Signale begrenzt. Ferner ist die Einrichtung insgesamt
im Hinblick auf ihre Einsatzmöglichkeiten sehr kompakt ausgebildet.
Äbschliessend sei darauf hingewiesen, dass vorstehend
lediglich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
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erläutert wurde und dass die Erfindung nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt ist. Vielmehr stehen
dem Fachmann, ausgehend von dem Ausführungsbeispiel zahlreiche Möglichkeiten für Änderungen und/oder Ergänzungen zu Gebote, ohne dass er dabei den Grundgedanken
der Erfindung verlassen müßte.
Leerseite
Claims (7)
- HOEGER, STELLRBCHT Λ PARTNERPATENTANWÄLTE UHLANDSTRASSE 14 c ■ D 7000 STUTTGART 1A 44 789 b Anmelder: Gentex Corporationk - 177 * Main Street16. September 1981 Carbondale,Pennsylvania 18407USAPatentansprücheGerät für eine lokale, externe Kommunikation zur Verwendung in Verbindung mit einer Anordnung, die zumindest die Ohren des Benutzers umschließt und ein Kommunikationssystem umfaßt, welches mindestens einen Systemohrhörer und eine Verbindungsleitung mit einem ersten Kupplungselement einer elektrischen Kupplung aufweist, über die das Kommunikationssystem mit einem Rundsprechsystem, insbesondere einem Funksystem/verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse (62) vorgesehen ist, in dem ein Gerätemikrofon (94) und eine Batterie (102) angeordnet sind und an dem ein zweites Kupplungselement (72) der elektrischen Kupplung (58, 72) vorgesehen ist, welche zur Herstellung elektrischer Verbindungen mit dem ersten Kupplungselement (58) verbindbar ist, derart, dass durch die miteinander verbundenen Kupplungselemente (58, 72) eine erste elektrische Verbindung zwischen dem Systemohrhörer (78) und dem Gerätemikrofon (94) sowie eine zweite elektrische Verbindung zwischen dem Gerätemikrofon (94) und der Batterie (102) herstellbar ist.
- 2. Gerät nach Anspruch 1, bei der die Anordnung zusätzlich den Mund des Benutzers umschließt undO I O / IA 44 789 bk - 17716. September 1981 - 2 -ein Kommunikationssystem umfaßt, welches zusätzlich ein mit einer Speisespannungsquelle verbindbares Systemmikrofon umfaßt, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse zusätzlich ein Lautsprecher (88) angeordnet ist und dass die Kupplüngselemente (58, 72) derart ausgebildet sind, dass durch die miteinander verbundenen Kupplungselemente (58, 72) eine dritte elektrische Verbindung zwischen dem Systemmikrofon (50) und dem Lautsprecher (88) und eine vierte elektrische Verbindung zwischen dem Systemmikrofon (50) und der als Speisespannungsquelle dafür dienenden Batterie (102) herstellbar sind. .
- 3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (62) ein Ein/Aus-Schalter vorgesehen ist, durch den die zweite elektrische Verbindung unterbrechbar ist.
- 4. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (62) ein Schalter (74), (104 bis 114) vorgesehen ist, durch den bei miteinander verbundenen Kupplungselementen (58, 72) in einer ersten Schaltstellung beide Mikrofone (50, 94) mit der Batterie (102) verbindbar sind und durch den die elektrische Verbindung zwischen den Mikrofonen (50, 94) und der Batterie (102) in einer weiteren Schaltstellung unterbrechbar ist.
- 5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (74, 104 bis 114) als Schalter mit drei Schaltstellungen ausgebildet istA 44 789 bk - 17716. September 1981 - 3 -und eine zusätzliche Schaltstellung aufweist, in der eine über die Kupplungselemente (58, 72) hergestellte elektrische Verbindung zwischen dem Systemmikrofon (50) und der Batterie (102) unterbrechbar ist.
- 6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (62) Befestigungseinrichtungen (64) zur Befestigung des Geräts (60) am Körper bzw. an der Kleidung eines Benutzers (10) vorgesehen sind.
- 7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem Gerätemikrofon (94) ein Verstärker (96) mit einem die Verstärkung der Mikrofonsignale auf einen vorgegebenen Pegel begrenzenden Begrenzernetzwerk vorgeschaltet ist.
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