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DE3117663A1 - "rollenrotationsdruckmaschine" - Google Patents

"rollenrotationsdruckmaschine"

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DE3117663A1
DE3117663A1 DE19813117663 DE3117663A DE3117663A1 DE 3117663 A1 DE3117663 A1 DE 3117663A1 DE 19813117663 DE19813117663 DE 19813117663 DE 3117663 A DE3117663 A DE 3117663A DE 3117663 A1 DE3117663 A1 DE 3117663A1
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Application number
DE19813117663
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English (en)
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DE3117663C2 (de
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Hermann 8900 Augsburg Fischer
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Manroland AG
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MAN Roland Druckmaschinen AG
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Publication date
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Priority to DE19813131168 priority patent/DE3131168A1/de
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Priority to JP57069686A priority patent/JPS57182441A/ja
Priority to IT48323/82A priority patent/IT1147878B/it
Priority to FR8207781A priority patent/FR2505258B1/fr
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
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Description

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PB 3103/1511 --4 -
Rollenrotationsdruckmaschine
Die Erfindung betrifft eine Rollenrotationsdruckmaschine mit mindestens einem Druckwerksaggregat, das wenigstens zwei mit je einem Farbwerk zusammenwirkende und mit je einer Zylindergrube zur Aufnahme der Plattenspannmittel versehene Plattenzylinder umfaßt, deren Platten derart gegeneinander versetzt angeordnet sind, daß eine Druckträgerbahn ununterbrochen bedruckbar ist.
Aus der DE-PS 407 369 ist eine derartige Maschine bekannt. Die bekannte Maschine weist zum Druck einer Farbe zwei mit einem gemeinsamen Druckzylinder zusammenwirkende Teildruckwerke mit je einem Plattenzylinder auf. Jedem Plattenzylinder ist ein Farbwerk, mindestens ein Feuchtwerk und ein Gummizylinder zugeordnet. Jeder Plattenzylinder ist über seinen halben Umfang mit einer Platte belegt. Die Platten sind dabei so angerrdnet, daß sich die Druckanfangslinie des einen Plat enzylinders jeweils genau an das Ende des Druckbildes des anderen Plattenzylinders auf der Druckträgerbahn anschließt.
Nachteilig bei der bekannten Druckmaschine ist, daß zum Druck einer Farbe stets die beiden Plattenzylinder und die beiden Farbwerke erforderlich sind. Soll auf der Maschine ein normaler Druck, beispielsweise eines Buches oder einer Werbeschrift durchgeführt werden,
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bei der die Unterbrechungen des Druckes durch die Gruben nicht stören oder sogar zur Bildung eines Randes erforderlich sind, so müssen dennoch die beiden Teildruckwerke zum Druck der gleichen Farbe eingesetzt werden. Dabei muß weiterhin das Druckbild einer Farbe auf zwei Platten kopiert werden, die dann anschließend registerhaltig einzustellen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckmaschine der eingangs genannten Gattung zu schaffen, mit der wahlweise ein ununterbrochener Druck unter Verwendung zweier Plattenzylinder mit zwei je ein Teilbild aufweisenden Platten zum Auftragen einer Farbe oder ein normaler Druck unter Verwendung der beiden Plattenzylinder zum Auftragen zweier Farben durchgeführt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch Anwendung der Maßnahmen des Kennzeichens des Anspruchs 1 gelöst.
Eine erfindungsgemäß ausgestaltete Druckmaschine erlaubt beim alternativ möglichen normalen Druck nicht nur eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Plattenzylinder und Farbwerke, da Über jeden Plattenzylinder mit einer Farbe formatfüllend gedruckt werden kann, sondern führt auch in dieser Einstellung zu einer Verkürzung der Einrichtzeiten, da pro Farbe nur eine Platte registergerecht eingestellt werden muß.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung. Auf dieser zeigt
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Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel in einer schematisehen Seitenansicht,
Fig. 2 eine Einzelheit der Fig. 1 in einer Ansicht,
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Möglichkeiten zum Bedrucken einer Druckträgerbahn mit dem Druckwerksaggregat nach Fig. 1,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel in einer schematischen Seitenansicht,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Registerwalze,
Fig. 6 die Registerwalze nach Fig. 5 in einer Ansicht von oben
Fig. 7 bis 9 drei weitere Ausführungsbeispiele jeweils in einer schematischen Seitenansicht.
Das in Fig. 1 dargestellte Druckwerksaggregat umfaßt zwei Druckwerke 1, 2. Jedes Druckwerk besteht aus einem Plattenzylinder 3, 4 mit einer Grube 5, 6 zum Spannen einer Platte, einem Gummizylinder 7, 8 mi einer Grube 9, 10 zum Spannen eines Gummituches und einem Druckzylinder 11, 12. Weiterhin ist jedem Plattenzylinder 3, 4 ein Farbwerk 13, 14 und ein Feuchtwerk 15, 16 zugeordnet. Zum Antrieb des Druckwerkaggregats dient eine Hauptantriebswelle 17, von der über Kegelräder 18, 1S eine Stichwelle 20 zum Antrieb des Druckwerkes 1 und über Z.^gelräder 21, 22 eine Stichwelle zum Antrieb des Druckwerkes 2 abzweigt. Auf das obere Ende der Stichwelle 20 ist ein Kegelrad 24 aufge-
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setzt, das mit einem weiteren Kegelrad 25 in Eingriff steht. Das Kegelrad 25 trägt einen Zahnkranz, der mit einem Ritzel 26 kämmt. Das Ritzel 26 steht weiterhin mit einem nicht dargestellten Zahnrad auf der Welle des Druckzylinders 11 in Verbindung. Dieses Zahnrad ist in nicht dargestellter, bekannter Weise Teil eines Zahnradsatzes, der zum Antrieb des GummiZylinders 7, des Plattenzylinders 3 sowie der angetriebenen Walzen des Farbwerkes 13 und des Feuchtwerkes 15 dient. In gleicher Weise steht die Stichwelle 23 über Kegelräder 27, 28 mit einem Ritzel 29 in Verbindung, von dem aus die Zahnräder der Zylinder 12, 8, 4 und der angetriebenen Walzen des Farbwerkes 14 und des Feuchtwerkes 16 angetrieben werden.
Die Stichwelle 23 ist durch eine Kupplung 30 unterteilt, die, wie Fig. 2 erkennen läßt, zwei Kupplungshälften 32, 33 aufweist. Die einander zugewandten Flächen der beiden Kupplungshälften 32, 33 tragen je einen Zahnkranz 34 bzw. 35. Die Zähne der Zahnkränze 34, 35 sind so angeordnet, daß eine erste Einstellung möglich ist, in der die beiden auf die Kupplungshälften 32, 33 aufgebrachten Marken 36, 37 einander gegenüberstehen. Weiterhin kann die Marke 37 in einer zweiten Einstellung in einer Vielzahl von Positionen dem durch die Endmarken 38 begrenzten Einstellbereich 39 gegenübergestellt werden.
Wird mit der in Fig. 2 dargestellten Einstellung der Kupplung 30, in der sich die beiden Marken 36, 37 gegenüberstehen, auf eine Druckträgerbahn 40 gedruckt, so liefert zunächst der Plattenzylinder 3 des Druckwerkes 1 ein erstes Druckbild, dessen Druckanfangslinie mit 41 und dessen Länge mit a bezeichnet ist. Läuft die Druckträgerbahn 40 anschließend durch das Druckwerk 2, so liefert der Plattenzylinder 4 ein
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zweites Druckbild, dessen Druckanfangslinie mit 42 und dessen Länge mit b bezeichnet ist. Die Druckanfangslinien 41/ 42 fallen zusammen, zwischen den Druckbildern verbleiben unbedruckte Abschnitte 43. Mit dieser für normalen Druck vorgesehenen Einstellung kann somit mit dem Plattenzylinder 3 eine erste Farbe und mit dem Plattenzy1 ">nder 4 nachfolgend eine zweite Farbe auf die Druckträgerbahn 40 aufgetragen werden.
wird die Marke 37 der einen Endmarke 38 gegenübergestellt, so erhält die Druckträgerbahn, wie in Fig. 3 B dargestellt ist, im Druckwerk 1 wiederum ein erstes Druckbild mit der Druckanfangslinie 41. Dagegen ist die Druckanfangslinie 42 des Druckbildes des Plattenzylinders 4 um die Breite des unbedruckten Abschnittes 43 nach Fig. 3 A, die der Breite der Gruben 5 und der Zylinder 3 und 7 entspricht, verschoben. Ist nun die Platte auf dem Plattenzylinder 4 so hergestellt, daß sie lediglich über die Länge des Abschnittes 43 druckt, und wird weiterhin über das Farbwerk 14 die gleiche Farbe wie über das Farbwerk 13 zugeführt, so ergibt sich, wie in Fig. 3 B dargestellt, ein ununterbrochener, einfarbiger Druck auf der Druckträgerbahn. Hierbei wird der über die Länge des Abschnittes 43 hinausgehende Teil der maximal möglichen Länge b des Druckbildes nicht zum Druck herangezogen.
Wie die Fig. 3 C und 3 D erkennen lassen, kann die theoretische Druckanfangslinie 42 der Druckplatte des Plattenzylinders 4 auch um einen größeren Betrag als die Breite des Abschnittes 43, höchstens jedoch um die maximal mögliche Länge b des Druckbildes des Plattenzylinders 4 abzüglich der Breite des Abschnittes 43, also der Grubenbreite, versetzt werden. Dann ist, wenn ein ununterbrochener, gleichmäßiger Druck mit einer Farbe durchgeführt werden soll, der druckende Bereich
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auf der Platte des Plattenzylinders 4 beispielsweise zur Mitte oder zum Ende dieser Platte hin zu verlegen. Mit a und b sind wiederum die theoretisch ausnutzbaren Längen der Druckbilder von beiden Plattenzylindem 3, 4 bezeichnet. Weiterhin kann die Aufteilung der Längen der tatsächlich druckenden Bereiche der Platten der beiden Plattenzylinder 3, 4 auch anders vorgenommen werden.
Die Möglichkeit der Variation der Überlappung der beiden Druckbilder bietet, wie in Fig. 3 E angedeutet ist, den Vorteil, daß auf der Papierträgerbahn 40 die gleiche Farbe abschnittsweise mit unterschiedlicher Intensität verdruckt werden kann, und zwar dadurch, daß die beiden Platten auf den Plattenzylindern 3 und 4 beispielsweise in voller Länge zum Druck herangezogen werden. Dann ergeben sich Abschnitte c ,in denen die gleiche Farbe doppelt auf die Druckträgerbahn 40 aufgedruckt wird.
Fig. 4 zeigt eine Rollenrotations-Offsetdruckmaschine für Schön- und Widerdruck mit fünf Druckwerken 45 bis 49. Jedes Druckwerk umfaßt zwei Plattenzylinder 50, 51, zwei Gummizylinder 52, 53, zwei Farbwerke 54, 55 und zwei Feuchtwerke 56, 57. Weiterhin sind zwei Zuführeinrichtungen mit je einem Rollenträger 58, 59 für je eine Rolle 60, 61 und zwei Einzugswerke 62, 63 zur Zufuhr zweier von den Rollen 60, 61 abgewickelter Druckträgerbahnen 68, 69 zu den Druckwerken 45 bis 49 vorgesehen. Die Maschine umfaßt zusätzlich als Aufnahmeeinrichtungen für die bedruckten Druckträgerbahnen 68, 69 zwei Rollenträger 64, 65 mit Rollen 66, 67.
Die Druckträgerbahnen 68, 69 sind zwischen den einzelnen Druckwerken 45 bis 49 um Registerwalzen 70
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bis 73 geführt, die um ortsfest gelagerte Umlenkwalzen 74 bis 77 schwenkbar gelagert sind. Die Registerwalzen 70 bis 73 können in eine erste Einstellung überführt werden, in denen die Druckanfangslinien der Plattenzylinder zweier benachbarter Druckwerke zur Deckung gebracht werden können. Die Registerwalzen 70 bis 73 sind weiteren stufenlos in einem zweiten Einstellbereich einstellbar, in denen die Druckanfangslinien der Plattenzylinder zweier benachbarter Druckwerke, wie in Fig. 3 gezeigt, um mindestens die Breite der Gruben der Plattenzylinder des benachbarten Druckwerkes gegeneinander versetzt werden können.
Wird beispielsweise nur eine Rolle 60 eingesetzt und die Druckträgerbahn 68 zur Rolle 66 durch die Maschine geführt, so kann auf der Druckträgerbahn 68 ein normaler Schön- und Widerdruck mit fünf verschiedenen Farben erfolgen. Ein derartiger Druck kann beispielsweise zur Herstellung von Büchern mit farbigen Bildern Ver-Wendung finden. Wird dagegen die Länge der Druckträgerbahn 68 zwischen zwei benachbarten Druckwerken, z. B. 45 und 46, durch Schwenkung der Registerwalze 70 derart verändert, daß die Druckanfangslinien der Druckbilder der Plattenzylinder des Druckwerkes 46 gegenüber den Druckbildern der Plattenzylinder 50 um mindestens die Breite der Gruben der Zylinder versetzt werden, so läßt sich die Druckträgerbahn, beispi lsweise ein Geschenkpapier/ beidseitig ununterbrochen mit einer Farbe bedrucken, wenn mit den Farbwerken der beiden Druckwerke die gleiche Farbe zugeführt wird. In den folgenden Druckwerken 47 bis 49 können dann noch mit drei weiteren Farben Muster aufgedruckt werden. Selbstverständlich kann die ununterbrochen aufzudrukkende Farbe auch i . zwei anderen Druckwerken, beispielsweise den Druckwerken 48 und 49, nach dem Aufdruck der Muster aufgebracht werden.
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Infolge der Möglichkeit, zwei Druckträgerbahnen 68, durch die Maschine führen zu können, besteht aber, wie in Fig. 4 dargestellt, au.ch die Möglichkeit, gleichzeitig auf den beiden Druckträgerbahnen 68 und 69 je einen Schöndruck vorzunehmen. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann von Interesse, wenn Tapeten oder nur einseitig bedruckte Geschenkpapiere hergestellt werden sollen. In diesem Fall besteht beispielsweise die Möglichkeit, durch Versetzen der Druckanfangslinien der Plattenzylinder des Druckwerkes 46 gegenüber denen des Druckwerkes 45 und der Druckanfangslinien der Plattenzylinder des Druckwerkes 48 gegenüber denen des Druckwerkes 47 die Druckträgerbahn 68, 69 jeweils mit zwei Farben ununterbrochen zu bedrucken, während im Druckwerk 49 noch mit einer dritten Farbe ein Muster eingedruckt werden kann. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Druckträgerbahnen 68, 69 nur mit einer Farbe ununterbrochen zu bedrucken; dann stehen drei Druckwerke zum Mustereindruck mit drei verschiedenen Farben zur Verfügung.
Da beim Tapetendruck in der Regel nur verhältnismäßig schmale Druckträgerbahnen bedruckt werden, können weiterhin zwischen den Druckwerken, wie die Fig. 5 und 6 zeigen, Umlenkwalzen 78 angeordnet werden, um deren Achse eine in zwei Abschnitte 79, 80 unterteilte Registerwalze 81 schwenkbar ist. Diese Maßnahme schafft die Möglichkeit, beispielsweise zwei Druckträgerrollen nebeneinander in den Rollenträger 59 einzusetzen und die eine dieser beiden Bahnen ununterbrochen einfarbig mit einer Grundfarbe und in den drei nachgeschalteten Druckwerken mit einem dreifarbigen Muster zu bedrucken, während die andere der beiden Bahnen einen ununterbrochenen zweifarbigen Druck mit einem einfarbigen Mustereindruck erhält. Dabei ist jedem Abschnitt 79, ein eigenes Stellmittel 82, beispielsweise ein von ei-
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nein Elektromotor angetriebener Schneckentrieb, zur Einstellung zugeordnet.
Die Druckmaschine nach Fig. 7 umfaßt zwei Zuführeinrichtungen mit zwei Rollenträgern 83, 84 für je eine Rolle 85, 86, von der je eine Druckträgerbahn 87, 88 abgezogen und durch je ein Einzugswerk 89, 90 drei Druckwerken 91, 92, 93 zugeführt wird. Das Druckwerk umfaßt zwei Plattenzylinder 94, 95, denen je ein Farbwerk 96, 97 und je ein Filmfeuchtwerk 98, 99 zugeordnet sind. Mit jedem der beiden Plattenzylinder 94, 95 steht je ein Gummizylinder 100, 101 in Kontakt. Die Druckwerke 92, 93 sind ebenso ausgebildet wie das Druckwerk 91, umfassen also insbesondere je zwei Plattenzylinder 102, 103 bzw. 104, 105 und je zwei Gummizylinder 106, 107 bzw. 108, 109. Zwischen den Druckwerken 91 und 92 ist eine Umlenkwalze 110 und eine um deren Achse schwenkbare Registerwalze 111 angeordnet. In gleicher Welse befinden sich zwischen den Druckwerken 92 und 93 eine Umlenkwalze 112 sowie eine schwenkbare Registerwalze 113. Hinter den beiden Druckwerken ist zur Abführung der Druckträgerbahnen eine Aufnahmeeinrichtung mit einem Rollenträger 114 vorgesehen, mit dem die bedruckten Druckträgerbahnen zu einer Rolle 115 aufgewickelt werden können.
Die Maschine nach Fig. 7 bietet zunächst die Mf jlichkeit, auf einer Druckträgerbahn, z. B. 87, einen dreifarbigen Schön- und Widerdruck durchzuführen. Hierzu werden die Registerwalzen 111, 113 derart eingestellt, daß die Druckanfangslinien der Platten aller Plattenzylinder 94, 102, 104 und 95, 103, 105 beim Durchlauf der Druckträgarbahn 87 stets zusammenfallen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, durch Ändern der Einstellung einer der beiden Registerwalzen 111 oder 113 auf einem Druckträger mit einer Farbe, beispielsweise mit-
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tels der Druckzylinder 94, 102 und 95, 103 einen fortlaufenden Schön- und Widerdruck durchzuführen. Im Druckwerk 93 kann dann mit einer weiteren Farbe ein Muster eingedruckt werden.
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Die beschriebene Maschine bietet aber auch mit der in Fig. 7 dargestellten Bahnführung die Möglichkeit, eine Druckträgerbahn 87 in den beiden Druckwerken 91, 92 auf der oberen Seite ununterbrochen mit einer Farbe zu bedrucken, während auf die Unterseite mittels der den Plattenzylindern 95 und 103 zugeordneten Filmfeuchtwerke eine ununterbrochene Klebstoffschicht aufgebracht wird. Hierzu ist die Registerwalze 111 so zu verstellen, daß die Druckplatte des Druckzylinders 102 wiederum dem von der Grube des Druckzylinders 94 herrührenden unbedruckten Abschnitt mit der gleichen Farbe bedruckt. Unterhalb der Druckwerke 91, 92 wird dann die Druckträgerbahn 88 der Druckträgerbahn 87 unmittelbar vor Einlauf zwischen die Gummizylinder 108 und 109 zugeleitet. Im Druckwerk 93 kann nunmehr auf der Oberseite des Druckträgers 87 ein Muster mit einer zweiten Farbe eingedruckt werden, während auf die untere Seite der Druckträgerbahn 88 ein Druck mit einer Farbe aufgebracht wird. Eine derartige Anordnung ist dazu bestimmt, Aufklebefolien, deren Klebstoffseite durch eine Schutzfolie abgedeckt ist, herzustellen. Selbstverständlich können noch weitere Druckwerke vorhanden sein, falls auf die Klebefolie mehr als zwei Farben aufgedruckt werden sollen. In diesem Fall werden die zusätzlichen Druckwerke zwischen dem Einzugswerk 89 und dem Druckwerk 91 angeordnet. Soll dagegen außerdem die Druckträgerbahn 88, also die Schutzfolie, mehrfarbig bedruckt werden, so wären die Druckwerke zwischen dem Druckwerk 93 und dem Rollenträger 114 anzuordnen..
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Fig. 8 zeigt eine weitere Anwendungsmöglichkeit der Erfindung an einem Neun-Zylinder-Druckwerk. Dieses umfaßt einen zentralen Druckzylinder 116, um den herum vier Gummizylinder 117 bis 120 angeordnet sind, die ihrerseits mit je einem Plattenzylinder 121 bis 124 in Kontakt stehen. Den Plattenzylindern ist in an sich bekannter, nicvt näher dargestellter Weise je ein Farbwerk und ein Feuchtwerk zugeordnet. Zwischen jeweils zwei durch einen Plattenzylinder und einen Gummizylinder gebildeten Teildruckwerken ist je eine Registerwalze 125, 126, 127 angeordnet. Jede Registerwalze ist etwa geradlinig in Richtung zum Druckzylinder 116 bzw. von diesem weg verschiebbar gelagert. Die Registerwalze 125 ist wiederum in eine erste Einstellung überführbar, in der sie die durch das Druckwerk laufende Druckträgerbahn 128 so weit längen kann, daß die Druckanfangslinien der Platten der Plattenzylinder 121, 122 zusammenfallen. Die Registerwalze 125 kann dann in eine zweite Einstellung überführt werden, in der wiederum die Platte des Plattenzylinders 122 dazu dienen kann, den vom Druck mit der Platte des Plattenzylinders 121 verbleibenden weißen Streifen mit der gleichen Farbe zu bedrucken, so daß sich ein ununterbrochener,einfarbiger Druck ergibt.
Die gleichen Einstellmöglichkeiten sind für die Registerwalzen 126 und 127 vorgesehen. Wenn auch ndere Führungen der Druckträgerbahn 128 an der Maschine vorgesehen sind, so könnte eine vierte Registerwalze zwisehen den Plattenzylindern 121 und 124 angeordnet werden.
Bei der dargestellten Führung der Drucktragerbahn 128 erhält diese mitte." ~ der Platten der Plattenzylinder 121, 122 einen ununterbrochenen Druck mit einer ersten Farbe. Anschließend können über die Plattenzylinder
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123 und 124 mit zwei weiteren Farben Muster auf die Druckträgerbahn 128 aufgedruckt werden.
Fig. 9 zeigt ein Anwendungsbeispiel der Erfindung bei einem Acht-Zylinder-Hochdruckwerk. Hier sind vier Plattenzylinder 129, 130, 131 und 132 vorgesehen, denen je ein nicht dargestelltes Farbwerk zugeordnet ist. Jeder der Plattenzylinder arbeitet mit einem Druckzylinder 133, 134, 135, 136 zusammen. Weiterhin sind zwischen den Plattenzylindern drei Registerwalzen 137 vorgesehen, die wiederum geradlinig in Pfeilrichtung einstellbar angeordnet sind. Die Druckträgerbahn 140 läuft jeweils zwischen einem Platten- und Druckzylinderpaar hindurch und umschlingt die Registerwalzen 137 bis 139.
Jede der Registerwalzen ist wiederum in zwei verschiedene Einstellungen überführbar. So ist die Registerwalze 137 derart eingestellt, daß der beim Druck mit dem Plattenzylinder 129 im Bereich der Grube verbleibende unbedruckte Abschnitt durch den Plattenzylinder 130 bedruckt wird, während die Registerwalzen 138, so eingestellt sind, daß mit den Druckzylindern 131, 132 jeweils eine zusätzliche Farbe eingedruckt werden kann. Auch bei diesem Druckwerk kann, wenn auch andere Führungen der Druckträgerbahn 140 vorgesehen sind, eine weitere Registerwalze zwischen den Plattenzylindern 129 und 132 vorgesehen sein.
Wie die Beschreibung zeigt, ist die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. So könnte beispielsweise mit der Anordnung gemäß Fig. 9 auch ein Flexo-Druck oder ein DiLitho-Druck durchgeführt werden.
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Claims (14)

  1. 3117SS3
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    Patentansprüche:
    ^ollenrotationsdruckmaschine mit mindestens einem Druckwerksaggregat, das wenigstens zwei mit je einem Farbwerk zusammenwirkende und mit je einer Zylindergrube zur Aufnahme der Plattenspannmittel versehene Plattanzylinder umfaßt, deren Platten derart gegeneinander versetzt angeordnet sind, daß eine Druckträgerbahn ununterbrochen bedruckbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
    zum wahlweisen Druck zweier Farben oder zum ununterbrochenen Druck einer Farbe
    Mittel zur Umfangsregisterveränderung (30; 70 bis 73; 81; 111, 113, 125 bis 127; 137 bis 139) vorgesehen sind,
    mit denen in einer ersten Einstellung die Druckanfangslinien zweier benachbarter Plattenzylinder ( 3, 4; 50, 51; 94, 95, 102 bis 105; 121 bis 124; 129 bis 132) zur Deckung bringbar und in einer zweiten Einstellung die Druckanfangslinien beider Plattenzylinder um wenigstens die Breite der Zylindergruben gegeneinander versetzbar sind.
  2. 2. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur ümfangsregisterveränderung (30; 70 bis 73; 81; 111, 113, 125 bis 127; 137 bis 139) derart ausgestal et sind, daß die Druckanfangslinien beider Plattenzylinder (3, 4; 50, 51; 94, 95, 102 bis 105, 121 bis 124; 129 bis 132) in der zweiten Einstellung in einem Einstellbereich verstellbar sind, der einerseits durch den Versatz der beiden Druckanfangslinien um die G~ubenbreite und andererseits durch den Versatz der bei^n Druckanfangslinien um die Länge des Druckbildes einer Platte abzüglich der Grubenbreite begrenzt ist.
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  3. 3. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Umfangsregisterveränderung (70 bis 73; 81; 111, 113, bis 127, 137 bis 139) im Einstellbereich der zweiten Einstellung stufenlos einstellbar ausgebildet sind.
  4. 4. Rollenrotationsdruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Umfangsregisterveränderung eine Kupplung (30) zwischen der Hauptantriebswelle (17) und mindestens dem einen Plattenzylinder (4) umfassen, deren Kupplungshälften (32, 33) wahlweise in unterschiedlichen Drehlagen gegeneinander feststellbar sind.
  5. 5. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugewandten Seiten der Kupplungshälften (32, 33) je einen Zahnkranz (34, 35) tragen.
  6. 6. Rollenrotationsdruckmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur umfangsregisterveränderung mindestens eine zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Druckträgerbahn zwischen den Plattenzylindern angeordnete Registerwalze (70 bis 73; 81; 111, 113, 125 bis 127; 137 bis 139) umfassen.
  7. 7. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Registerwalze (81) in zwei einzeln einstellbare Abschnitte (79, 80) in Achsrichtung unterteilt ist.
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  8. 8. Rollenrotationsdruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchführung eines Hoch- oder Flexo- oder DiLithodruckes jedem Plattenzylinder (129 bis 132) ein Druckzylinder (133 bis 136) zugeordnet ist.
  9. 9. Rollenrc. tionsdruckmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchführung eines Offsetdruckes jedem Plattenzylinder (3, 4) ein Gummizylinder (7, 8) und ein Druckzylinder (11, 12) zugeordnet sind.
  10. 10. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchführung eines Schön- und Wideroffsetdruckes zwei, jeweils gleichzeitig als Druckzylinder wirkende, mit je einem Plattenzylinder (50, 51; 94, 95, 102 bis 105) in Kontakt stehende Gummizylinder (52, 53; 100, 101, 106 bis 109) vorgesehen sind, zwischen denen die Druckträgerbahn (68, 69; 87, 88) hindurchgeführt ist.
  11. 11. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere mit je einem Plattenzylinder (121 bis 124) in Kontakt stehende Gummizylinder (117 bis 120) um einen gemeinscren, zentralen Druckzylinder (116) angeordnet und ittel zur Umfangsregisterveränderung (125 bis 127) zwischen mindestens zwei Plattenzylindern vorgesehen sind.
  12. 12. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur ümfangsregisterverände^ung zwischen zwei benachbarten Gummizylindern angeordnete Registerwalzen (125 bis 127) umfassen, um die die Druckträgerbahn (128) un-
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    ter Abheben vom Druckzylinder (116) führbar ist.
  13. 13. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 10f dadurch gekennzeichnet, daß zum gleichzeitigen Druck auf je einer Seite zweier gemeinsam durch die Maschine geführte Druckträgerbahnen (68, 69; 87, 88) zwei Zuführeinrichtungen (58 bis 60; 83 bis 86) für die unbedruckten Druckträgerbahnen und mindestens eine Aufnahmeeinrichtung (64 bis 67; 114, 115) für die
    bedruckten Druckträgerbahnen vorgesehen sind.
  14. 14. Rollenrotationsdruckmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß mittels zweier zusammenwirkender Gummizylinder (100, 101, 106, 107) auf
    die eine Seite der ersten Druckträgerbahn (87) ein Druck und auf deren andere Seite ein Klebstoff aufbringbar ist und der ersten Druckträgerbahn vor
    Durchlauf zwischen zwei weiteren Gummizylindern
    (108, 109) eine zweite Druckträgerbahn (88) zuführbar ist, so daß mit den zwei weiteren Gummizylindern (108, 109) ein zweiter Druck auf die erste
    Druckträgerbahn (87) und ein Druck auf die Außenseite der zweiten Druckträgerbahn (88) aufbringbar ist.
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