DE3100240C2 - Überfahrbrücke an einer Laderampe - Google Patents
Überfahrbrücke an einer LaderampeInfo
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- B65G—TRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
- B65G69/00—Auxiliary measures taken, or devices used, in connection with loading or unloading
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- B65G69/2811—Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock pivoting ramps
- B65G69/2858—Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock pivoting ramps with weight counterbalancing means
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Abstract
Ein Dock-Bord, das an der Vorderseite eines Ladedocks oder einer Laderampe angebracht wird. Das Dock-Bord weist eine Deckplatte auf, deren Seitenkanten drehbar mit Führungsstangen verbunden sind, die vertikal in Führungsbahnen bewegbar sind, die in dem oberen Teil eines rechtwinkeligen Rahmens vorgesehen sind. Der Rahmen ist in Führungen vertikal bewegbar, die an der Vorderseite des Ladedocks angeordnet sind, wobei der Rahmen und die Deckplatte teilweise durch eine Gegengewichtseinrichtung in die obere Position belastet sind, welche mit den Rahmen über einen synchronisierten Kettenantrieb verbunden ist. Die Deckplatte wird in vertikaler Position unter dem Dockniveau aufbewahrt und beim Einsatz wird sie in eine Position oberhalb des Deckniveaus angehoben in eine im wesentlichen horizontale Position verschwenkt und dann nach unten bewegt, um mit der Ladefläche eines Transportmittels, das sich an der Vorderseite des Docks befindet, in Berührung zu kommen. Die drehbare Verbindung zwischen der Deckplatte und den Führungsstangen ermöglicht es, daß sich die Deckplatte diagonal neigt, wenn sich eine Last über die Deckplatte bewegt, falls die Ladefläche des Transportmittels nicht parallel zur oberen Oberfläche des Docks verläuft. Wenn das Transportmittel sich vom Dock entfernt, dreht sich die Deckplatte in die vertikale Position und der Rahmen bewegt sich durch die Schwerkraft nach unten, wodurch die Deckplatte in die vertikale Aufbewahrungsposition bewegt wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Überfahrbrücke nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine derartige Überfahrbrücke
ist aus der DE-OS 26 46 746 bekannt.
Bei der bekannten Überfahrbrücke besteht das Problem, daß eine genaue Anpassung der Überfahrbrücke
an. die Ladefläche einer Transportvorrichtung in Querrichtung nicht möglich ist, wenn die Ladefläche nicht
parallel zur Oberfläche der Laderampe angeordnet ist, wie dies zum Beispiel aufgrund einer ungleichmäßigen
Lastverteilung in der Transportvorrichtung, einer Neigung der Fahrbahn usw. auftreten kann. In einem solchen
Fall vermag die Vorderkante der Überfahrbrücke picht in ihrer gesamten Länge auf der Ladefläche aufzuliegen,
so daß die Überfahrbrücke bei Belastung sehr hohen Beanspruchungen ausgesetzt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Überfahrbrücke der eingangs genannten Art derart weiterzubilden,
daß eine bessere Anpassung der Überfahrbrücke an die Ladefläche einer Transportvorrichtung
möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Die Erfindung schafft also eine Konstruktion, die eine Querneigung der Überfahrbrücke gestattet, so daß eine
eventuelle Fehlausrichtung von Ladefläche und Laderampe ausgeglichen werden kann. Die erfindungsgemäße
Konstruktion ermöglicht zwei voneinander unabhängige Gleitbewegungen. Zum ersten ist der Rahmen
der Überfahrbrücke in bezug auf die Laderampe vertikal verschiebbar, und zum zweiten können die Gleitstangen,
die die Deckplatte tragen, in bezug auf den
Rahmen gleiten. Durch diese Verbindung der Gleitstangen mit dem Rahmen kann sich die Überfahrbrücke in
Querrichtung neigen, wenn zum Beispiel ein Gabelstapler über ihre Deckplatte fährt, so daß die Überfahrbrücke
zu einer nicht-ausgerichteten Ladefläche ausgerichtet wird. Aufgrund der Neigung paßt sich die Vorderkante
der Überfahrbrücke an die Ladefläche der Transportvorrichtung an. Hierdurch wird eine die Überfahrbrücke
möglicherweise beschädigende Überlastung während des Beladevorgangs vermieden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist im Anspruch 2 angegeben.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft beschrieben. Darin zeigt
F i g. 1 eine Vorderansicht einer Überfahrbrücke, die an einer Laderampe befestigt ist, in teilweise geschnittener
Darstellung,
F i g. 2 einen senkrechten Schnitt durch die Überfahrbrücke, wobei deren Deckplatte sich in der unteren Position
befindet,
F i g. 3 einen ähnlichen Schnitt wie F i g. 2 mit der Deckplatte in der oberen, angehobenen Position,
F i g. 4 einen ähnlichen Schnitt wie F i g. 2 mit der Deckplatte in der horizontalen Position, bei der sie den
Spalt zwischen der Laderampe und einer Lastwagenladefläche überbrückt,
F i g. 5 eine vergrößerte Teilansicht der Überfahrbrücke von oben in teilweise geschnittener Darstellung,
F i g. 6 einen vergrößerten waagrechten Schnitt der Wellenlagerung einer Gegengewichtseinrichtung,
F i g. 7 einen Schnitt entlang der Linie 7-7 der F i g. 6 und
F i g. 8 eine vergrößerte Teilansicht der Anbringung des rechtwinkligen Rahmens an der Führungskonstruktion.
In der Zeichnung ist eine Überfahrbrücke 1 dargestellt,
die an der Vorderkante einer Laderampe 2 befestigt ist, um den Spalt zwischen der Laderampe 2 und
der Ladefläche 3 eines Lastwagens oder eines anderen Transportmittels, das sich an der Vorderseite der Laderampe
2 befindet, zu überbrücken.
Die Brücke 1 weist eine Tragkonstruktion 4 auf, die an der vorderen Wand 5 der Laderampe 2 angeordnet
ist. Die Tragkonstruktion 4 besteht aus einem Paar im wesentlichen vertikaler Träger 6, die an den Seiten der
Brücke 1 befestigt sind, wobei die oberen Enden der Träger 6 miteinander durch einen horizontalen Winkel 7
verbunden sind. Wie am besten aus F i g. 2 ersichtlich ist, ist der horizontale Schenkel des Winkels 7 mit der Oberfläche
8 der Laderampe 2 bündig angeordnet, während der vertikale Schenkel des Winkels 7 an der vertikalen
Wand 5 der Laderampe 2 angebracht ist.
Stoßfänger 9 sind an der Vorderseite der vertikalen Träger 6 angebracht und obere Platten 10 sind an der
Oberfläche 8 der Laderampe 2 durch Bolzen befestigt, wobei sie sich nach vorne über die oberen Enden der
zugehörigen Träger 6 erstrecken. Die Platten 10 sind mit nach unten abgebogenen Kantenabschnitten 11 versehen,
die den oberen Teil der zugehörigen Stoßfänger 9 übergreifen und verhindern, daß die Lastwagenstoßstange
sich darüber schiebt und an den Stoßfängern 9 sich verfängt.
Die Tragkonstruktion 4 weist ferner ein Paar von Trägern 12 auf, die sich über die Träger 6 hinaus nach
unten erstrecken, wobei eine Vorderplatte 13 zwischen den Trägern 12 befestigt ist.
Ein Paar von im Abstand voneinander angeordneten, vertikalen Führungsgliedern 14 ist an der inneren Ober-
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fläche jedes Trägers 12 befestigt, wobei die zugehörigen
Ί rager 12 und jedes Paar von Führungsgliedern 14 eine vertikale Führung 15 definieren.
Ein im wesentlichen rechtwinkliger Rahmen 16 ist vertikal bewegbar in den Führungen ?5 angeordnet,
und, wie am besten aus F i g. 1 und 8 ersichtlich ist, weist der Rahmen 16 einen oberen im wesentlichen rechteckigen
Träger 17, einen unteren horizontalen, im wesentl; chen rechteckigen Träger 18 und ein Paar vcn Seitenstangen
19 auf, die die Enden der Träger 17 und 18 verbinden. Die Seitenstangen 19 sind in den Führungen
15 verschieblich angebracht, damit der Rahmen 16 gegenüber der Laderampe 2 vertikal bewegbar ist.
Wie am besten in F i g. 5 gezeigt, sind im wesentlichen
kastenförmige Führungsglieder 20 in dem oberen Träger 17 an den Seitenkanten des rechtwinkligen Rahmenr
16 angeordnet, wobei Gleitstangen 21 in den Führungsgliedern 20 vertikal verschieblich angeordnet sind.
Um die Bewegung der Gleitstangen 21 gegenüber den Führungsgliedern 20 nach unten zu begrenzen, ist an
dem oberen Ende jeder Gleitstange 21 ein Anschlagblock 22 angeordnet, der an dem oberen Ende des Führungsgliedes
20 angreift, um die Abwärtsbewegung der Gleitstange 21 gegenüber dem Führungsglied 20 zu begrenzen.
In ähnlicher Weise wird die Aufwärtsbewegung jeder Gleitstange 21 durch einen Bolzen 23 begrenzt,
der sich durch eine öffnung in dem unteren Ende der Gleitstange 21 erstreck' Eine im wesentlichen
rechtwinklige Deckplatte 24 ist drehbar an den oberen Enden der Gleitstangen 21 befestigt. Um eine drehbare
Verbindung zustandezubringen, ist jede Seitenkante der Deckplatte 24 mit einem Paar von Ansätzen 25 versehen,
die an dem oberen Ende der zugehörigen Gleitstange 21 mit Bolzen 26 befestigt sind. Diese gelenkige Verbindung
ermöglicht es der Deckplatte 24, gegenüber dem rechtwinkligen Rahmen 16 zu verschwenken.
Die Deckplatte 24 weist ein Kippmoment (»Kopflastigkeit«) auf, aufgrund dessen sie normalerweise eine
im wesentlichen vertikale Aufbewahrungs- oder Ruheposition einnimmt, wie in F i g. 2 dargestellt ist. Die
Deckplatte 24 kann konstruktiv in einfacher Weise »kopflastig« ausgeführt werden, indem die Drehverbindung
zwischen den Ansätzen 25 und den Bolzen 26 in einer Position hinter dem Schwerpunkt der Deckplatte
24 angeordnet wird. Auf diese Weise klappt die Deckplatte 24 durch die Schwerkraft, wenn sie unbelastet ist,
in die im wesentlichen senkrechte Ruheposition, wie in F i g. 2 dargestellt ist. Statt dessen können auch Federn
oder andere Belastungsmittel verwendet werden, um die Deckplatte 24 zwangsweise in die vertikale Position
zu bewegen.
Um das manuelle Anheben der Deckplatte 24 von der vertikalen Ruheposition, die in F i g. 2 gezeigt ist, in die
angehobene Position, die in F i g. 3 gezeigt ist, zu erleichtern, ist ein Handloch 27 an der hinteren Kante der
Deckplatte 24 vorgesehen.
Eine Gegengewichtseinrichtung ist eingebaut, um teilweise das Gewicht der Deckplatte 24 und des Rahmens
16 auszugleichen, so daß die manuelle Kraft, die erforderlich ist, um die Deckplatte 24 zu heben, vermindert
wird. Dafür sind eine Reihe von Gewichten 28 nahe der vorderen Wand der Laderampe 2 angeordnet, wobei
Ketten 29 mit den Enden der Gewichte 28 verbunden sind, über Kettenräder 30 laufen und sich zu Ansätzen
31 erstrecken, die nahe den Enden des unteren Trägers 18 des rechteckigen Rahmens 16 angeordnet sind.
Bei diesem Aufbau dienen die Gewichte 28 dazu, das Gewicht des Rahmens 16 und der Deckplatte 24 teilweise
auszugleichen, um die Deckplatte 24 mit weniger Kraft anheben zu können.
Die Ketten 29, die die Gewichte 28 und die Deckplatte 24 verbinden, sind so synchronisiert, daß sie gleichzeitig
arbeiten, um zu verhindern, daß der rechtwinklige Rahmen 16 sich in den Führungen 15 verklemmt, wenn
er angehoben oder gesenkt wird. Wie am besten in F i g. 6 veranschaulicht ist, ist jedes Kettenrad 30 auf
einer horizontalen Welle 32 befestigt, wobei jede Welle 32 drehbar in einem Paar von Lagern 33 angeordnet ist.
Jedes Lager 33 ist in einer V-förmigen Aussparung 34 in einer Tragplatte 35 angeordnet, und die Tragplatten 35
liegen zwischen Platten 36 und 37, die sich von dem vertikalen Schenkel des Winkels 7 nach vorne erstrekken.
Die Platten 35, 36 und 37 sind miteinander durch Schrauben 38 verbunden. Darüber hinaus sind Abstandshülsen
39 auf der Welle 32 angeordnet, um in Verbindung mit den verstifteten Kettenradnaben 40 die
Wellen 32 in der richtigen Position zu halten.
Um die Ketten 29 synchron anzutreiben, sind die inneren Enden der Wellen 32 in die entsprechenden Enden
eines Rohres 41 mittels Bolzen 42 drehfest hineingesteckt. Bei dieser Konstruktion rotieren die Wellen 32
synchron, wenn die Gewichte 28 sich gegenüber der Laderampe 2 vertikal bewegen. Die Bolzen 42 erstrekken
sich durch tluchtende Schlitze 43, die in den zugehörigen Enden des Rohres 41 vorhanden sind, wobei Ringe
44 über die Enden des Rohres 41 geschoben sind, um eine Aufweitung der Schlitze 43 zu verhindern. Die
Schlitze ermöglichen eine begrenzte längsgerichtete Bewegung der Wellen 32 und kompensieren mögliche
Fluchtungsfehler bei der Montage der Überfahrbrücke.
Um die Bewegung des Rahmens 16 in vertikaler Richtung in den Führungen 15 zu unterstützen, sind Rollen
45 an Achsen 46 angeordnet, die an dem unteren Ende der Seitenstangen 19 angebracht sind, wobei die Rollen
45 auf der vorderen Oberfläche der entsprechenden hinteren Führungsglieder 14 verfahrbar sind. Wenn der
Schwerpunkt der Deckplatte 24 vor der Ebene des Rahmens 16 angeordnet ist, so wird das Schwerkraftmoment
dazu neigen, den Rahmen 16 nach vorne um die unteren Enden der Seitenstangen 19 zu kippen, wobei
die Rollen 45 derart wirken, daß eine stoßfreie, sachte Bewegung des Rahmens 16 in den Führungen 15 gewährleistet
ist.
Die Deckplatte 24 wird in der vertikalen Position aufbewahrt, wie in F i g. 2 dargestellt, wobei die hintere
oder obere Kante der Deckplatte 24 etwas unter der Oberfläche der Laderampe 2 angeordnet ist. Der Lastwagen
oder ein anderes Transportmittel fährt rückwärts an die Laderampe 2 heran, bis seine Ladefläche 3
den Stoßfänger 9 berührt. Um die Deckplatte 24 in die Betriebsposition zu bewegen, zieht die Bedienungsperson
die Deckplatte 24 mit Hilfe des Handlochs 27 nach oben, wodurch sich die Deckplatte 24 in die obere vertikale
Position bewegt, wie in F i g. 3 dargestellt. In dieser Position ist die untere Kante der Deckplatte 24 oberhalb
der Ladefläche 3 des Lastwagens angeordnet, so daß die Deckplatte 24 in eine im wesentlichen horizontale
Position verschwenkt werden kann. Nach dem Verschwenken der Deckplatte 24 in die horizontale Position
bewegt sich die Deckplatte 24 durch die Schwerkraft nach unten, wobei die Seitenstangen 19 des rechtwinkligen
Rahmens 16 in den Führungen 15 nach unten gleiten, bis die hintere Kante der Deckplatte 24 an der
Oberfläche der Laderampe 2 und die Vorderkante der Deckplatte 24 an der Ladefläche 3 des Lastwagens angreift.
31 OO
Wie vorstehend erwähnt wurde, ist die Ladefläche des Lastwagens in vielen Fällen nicht parallel zur Oberfläche
der Laderampe 2 angeordnet, sondern dazu geneigt oder gekippt. Wenn die Deckplatte 24 sich durch die
Schwerkraft in die Überfahrposition bewegt, wird deshalb lediglich nur ein Teil der Vorderkante der Deckplatte
24 auf der Ladefläche 3 des Lastwagens aufliegen.
Während des Ladevorgangs kann ein Hubstapler über die Deckplatte 24 fahren, wodurch eine Stoßbelastung
von vorne nach hinten verursacht wird. Wenn das Gewicht des Hubstaplers über die Vorderkante der
Deckplatte 24 bewegt wird, die sich auf der Ladefläche des Transportmittels befindet, so wird die verschiebbare
Verbindung zwischen den Gleitstangen 21 und den Führungsgliedern 20 es der Deckplatte 24 ermöglichen, sich
in Querrichtung zu neigen, um die gesamte Vorderkante der Deckplatte 24 mit der Ladefläche 3 des Transportmittels
in Berührung zu bringen, während sich der Hubstapler darüberhinweg bewegt. Diese Kippbewegung
vermindert die Beanspruchung der Deckplatte 24 wesentlich, die auftreten würde, wenn ein Teil der Deckplatte
24 nicht mit der Ladefläche 3 in Berührung wäre, während der Hubstapler sich darüberhinweg bewegt.
Die verschiebbare Verbindung zwischen dem Rahmen 16 und der Laderampe 2 ermöglicht es der Deckplatte
24, erhebliche Höhenunterschiede zwischen der Oberfläche der Laderampe 2 und der Ladefläche 3 des
Transportmittels auszugleichen. Wird beispielsweise der Lastwagen entladen, so kann sich seine Ladefläche
erheblich nach oben bewegen, während in anderen Fällen
durch das Fahren des Hubstaplers auf der Ladefläche oder durch eine zusätzliche auf die Ladefläche einwirkende
Kraft sich die Ladefläche des Lastwagens nach unten bewegen kann. In jedem Falle ermöglicht es
die verschiebbare Lagerung der Deckplatte 24, diesen Änderungen der relativen Höhe zwischen der Ladefläche
3 und der Laderampe 2 zu folgen.
Wenn der Ladevorgang beendet ist, fährt der Lastwagen von der Laderampe 2 weg, wobei aufgrund der
Tatsache, daß die Deckplatte 24 kopflastig ist, die Vorderkante der Deckplatte 24 nach unten geschwenkt
wird. Um den Stoß zu dämpfen, sind ein Paar elastischer Stoßdämpfer 47 mittels Schrauben 48 und Auflagescheiben
49 an dem oberen Träger 17 des Rahmens 16 angebracht.
Wenn das Gewicht der Deckplatte 24 größer ist als das Gegengewicht in Form der Gewichte 28, bewegen
sich die Deckplatte 24 und der Rahmen 16 durch die Schwerkraft nach unten, bis die unteren Enden der Seitenstangen
19 das untere Ende der Führungen 15 erreichen, so
Die verschiebbare Verbindung zwischen den Gleitstangen 21 und den Führungsgliedern 20 ermöglicht es
also, die Deckplatte 24 in Querrichtung zu kippen, um eine durch eine Neigung verursachte fehlende Ausrichtung
zwischen der Lastwagen-Ladefläche und der Oberfläche der Laderampe auszugleichen. Dadurch, daß die
Deckplatte 24 sich neigen kann, wenn ein Hubstapler oder eine andere Last sich über sie hinweg bewegt,
werden Spannungen in der Deckplatte 24 wesentlich vermindert. eo
Durch die Verwendung des rechtwinkligen Rahmens 16 wird eine genaue Führung zwischen den Seiten der
Deckplatte 24 erzielt, wodurch ein ruhiger, stoßfreier Betrieb sichergestellt wird. Der Ketten- und Kettenrad-Antrieb
ermöglicht eine Synchronisation zwischen den Gegengewichten auf den einander gegenüberliegenden
Seiten des Rahmens 16 und trägt dazu bei, ein Verspannen oder Verklemmen des Rahmens 16 in den Führungen
15 zu verhindern. Die Rollen 45 bewirken darüber hinaus, daß eine gleichmäßige vertikale Bewegung des
rechtwinkligen Rahmens 16 gewährleistet ist.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Überfahrbrücke zur Anbringung an einer Laderampe, die an ihrer Vorderwand Führungen zur
Aufnahme einer Gleitschienenanordnung aufweist, an der die Überfahrbrücke um ihre horizontale Achse
verschwenkbar angeordnet ist, wobei die Gleitschienenanordnung einen Rahmen aufweist, der aus
einem oberen horizontalen Träger, einem unteren horizontalen Träger und in den Führungen vertikal
verschieblichen Seitenstangen besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitschienenanordnung
weitere, beidseitig am oberen Träger (17) angeordnete Führungsglieder (20) zur Aufnahme von
mit der Deckplatte (24) der Überfahrbrücke (1) schwenkbar verbundenen Gleitstangen (21) umfaßt.
2. Überfahrbrücke nach Anspruch 1 mit zwei drehbar im Abstand voneinander nahe der oberen
Kante der Laderampe (2) angeordneten Kettenrädern (30), wobei jedes Kettenrad (30) mit einer Kette
(29) in Eingriff steht und ein Ende jeder Kette (29) mit einem Gewicht (28) und das andere Ende der
Kette (29) mit dem unteren Teil des Rahmens (16) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils
eine Welle (32) zur Aufnahme eines Kettenrads (30) vorgesehen ist, ferner Verbindungsmittel, die die
Wellen (32) miteinander verbinden, um eine synchrone Bewegung der Ketten (29) zu gewährleisten, und
daß eine Einrichtung vorgesehen ist, die eine begrenzte axiale Bewegung zwischen jeder Welle (32)
und den Verbindungsmitteln ermöglicht.
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