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Überfa hrbrücke
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Die Erfindung betrifft eine Uberfahrbrücke, die mit einem Ende auf
eine Plattform oder der-gleichen und mit dem anderen Ende auf eine andere Plattform
odgl. auf legbar ist, insbesondere Überfahrbrücke,die mit einem Ende auf eine feststehende
Rampe und mit dem anderen Ende auf eine zu be- bzw.
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entladende Plattform auflegbar ist.
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Um Höhendifferenxen oder einen Abstand zwischen einer Plattform, zum
Beispiel einer feststehenden Rampe und einer anderen, zu. Beispiel zu be- bzw. entladenden
Plattform zu überbrückeA ist es bekannt, plattenförmige Überfahrbrücken zu verwenden,
die von Hand mit dem einen Ende auf die feststehende Rampe oder der-gleichen und
mit dem anderen Ende auf die zu be-bzw. entladende Plattform aufgelegt werden. So
wird es ermöglicht zum Be- und Entladen, auch dann, wenn zwischen der feststehenden
Rampe und der zu be- bzw. entladenden Plattform eine Röhendifferenz vorhanden ist
oder ein Abstand, Transporttahrzeuge zu verwenden. Bei Überfahrbrücken dieser Art
besteht Jedoch die Gefahr, daß das Bedienungspersonal beim Auflegen der Brücke sich
die Hände oder auch die PüBe verletzb. Hinzu kommt, daß das Auflegen und Abnehmen
der überfahrbrücke zeitraubend ist und idr die sperrige ÜberfahrbrfLcke
ein
Lagerplatz vorhanden sein muß,auf dem sie bei Nichtgebrauch gelagert wird. Bekannt
sind auch Uberfahrbrücken, die mit dem einen Ende an einer feststehenden Rampe odgl.
angelenkt und mit dem anderen Ende auf eine zu be- bzw. entladende Plattform auflegbar
sind. Bei Nichtgebrauch werden solche Brücken im allgemeinen mit ihrem, auf die
zu be- bzw. entladende Plattform odgl. auflegbarem Ende nach oben in eine etwa senkrechte
Stellung gekippt. Überiahrbrücken dieser Art weisen den Nachteil auf, daß sie bei
Nichtgebrauch den Verkehr auf der ießtstehenden Rampe odgl. behindern. Bekannt sind
schließlich Überfahrbrücken, die mit ihrem einen Ende an der oberen Kante der Rückwand
eines Einschnittes in einer feststehenden Rampe schwenkbar befestigt sind und deren
anderes Ende auf eine zu be- bzw. entladende Plattform oder dergleichen auf legbar
ist.
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Überfahrbrücken dieser Art weisen den Nachteil auf, daß sie bei Nichtgebrauch
festgestellt werden müssen, damit die Brückenplatte mit ihrer Oberfläche etwa bündig
mit der feststehenden Rampe odgl. abschließt. Ist die Brückenplatte nicht festgestellt,
besteht die Gefahr, daß dann, wenn Jemand die Brückenplatte betritt, diese mit ihrem
auf eine zu be- bzw. entladende Plattform auflegbarem Ende nach unten schwenkt und
die Person, die die Brücke betrat stürzt und Schaden erleidet.
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Aufgabe vorliegender Erfindung ist es eine Überfahrbrücke, die mit
einem Ende auf eine Plattform odgl. und mit dem anderen Ende auf eine andere Plattform
odgl. auflegbar ist, insbesondere eine Überfahrbrücke, die mit einem Ende auf eine
feststehende Rampe und mit dem anderen Ende auf eine zu be-bzw. entladende Plattform
auflegbar ist, zu schaffen, für die bei Nichtgebrauch kein besonderer Lagerplat
erforderlich ist, die bei Nichtgebrauch nicht den Verkehr auf der feststehenden
Rampe odgl. behindert und deren auf die zu be- bzw. entladende Plattform auflegbares
Ende bei Nichtgebrauch nicht festgestellt werden muß.
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Diese Aufgabe wird im wesentlichen dadurch gelöst, daß vor der einen
Plattform, bzw. der feststehenden Rampe eine senkrecht aus- und einfahrbare Stütze,
insbesondere ein .rbeitszylinder angeordnet ist, an dessen oberen Ende zwei Brückenplatten
parallel zueinander und zum Gebrauch etwa in eine Ebene schwenkbar angelenkt sind,
von denen die eine mit ihrem freien Ende auf die eine Plattform, bzw. feststehende
Rampe und die andere mit ihrem freien Ende auf die andere, bzw.
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zu be- oder entladende Plattform auflegbar ist.
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Die beiden Brückenplatten sollen von der Stellungen der sie sich beide
in etwa in einer Ebene befinden beidseitig des Arbeitszylinders in eine etwa senkrecht
nach unten gerichtete Stellung schwenkbar und der Arbeitszylinder soll in Abstand
vor der einen Plattform bzw. der feststehenden Rampe angeordnet sein. Sind die Brilckenplatten
in die etwa senkrecht nach unten gerichtete Stellung geschwenkt, können sie abgesenkt
werden, wobei in abgesenkter Stellung die eine Brückenplatte sich zwischen Arbeitszylinder
und der einen Plattform bzw. der feststehenden Rampe befindet und die andere Brückenplatte
auf der der einen Plattform bzw. der feststeh-enden Rampe abgekehrten Seite des
Arbeitszylinders. Dabei eollen der Arbeitezylinder und die beiden Brückenplatten
in abgesenkter Stellung nicht über die Oberkante der einen Plattform bzw.
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der feststehenden Rampe hinausragen.
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Wird die Überfahrbrücke benötigt, wird der Arbeitazylinder ausgefahren.
Anschließend werden die beiden Brückenplatten mit ihren freien Enden hochgeechwenkt
bis eie in einer Ebene liegen. Dann wird der Arbeitazylinder wieder gesenkt bis
die eine Brückenplatte mit ihrem freien Ende auf der einen Plattform bzw. der feststehenden
Rampe und die andere Brückenplatte mit ihrem freien Ende auf der anderen bzw. der
zu be- oder entladenden Plattform aufliegt. Die beiden Brückenplatten sind dabei
derart am oberen Ende des Arbeitszylinders angelenkt,
daß die durch
die beiden Brückenplatten gebildete Ebene auch geneigt sein kann. Um zu vermeiden,
daß zwischen der einen Brückenpaltte und der einen Plattform, bzw.
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der feststehenden Rampe einerseits und zwischen der anderen Brückenplatte
und der anderen, bzw. zu be- oder entladenden Plattform andererseits ein Spalt verbleibt,
was eintreten kann, wenn durch Höhendifferenzen die von den beiden Brückenplatten
gebildete Ebene geneigt ist, ist es sinnvoll, an den freien Enden der beiden Brückenplatten
noch für sich schwenkbare Lippen anzuordnen, die sich dann mit ihrem freien Ende
auf die feststehende Rampe o.
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dgl., bzw. auf die zu be- oder entladende Plattform o.dgl.
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auflegen.
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In bevorzugter Aus führungs form wird vor der e ins' Plattform bzw.
feststehenden Rampe eine oben offene Kasette angeordnet, deren Rückwand an der elnenPlattform
bzw. feststehenden Rampe anliegt und an dieser befestigt ist. In dieser Kassette
ist auf dem Boden der Arbeitszylinder, zweckmäßig mit dem Boden des Zylinders befestigt.
Der Abstand zwischen der Rückwand und dem Zylinder einerseits, sowie zwischen der
vorderen Abschlußplatte und dem Zylinder andererseits ist derart, daß die beiden
Briickenplatten in der in etwa senkrecht nach unten gerichteten Stellung in die
Kasette abgesenkt werden können.
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Die Höhe der Galette soll derart bemessen sein, daß in abgesenkter
Stellung des Zylinders weder die Kasette selbst noch die Brückenplatten und der
Arbeitszyitnder gegenüber der einen Plattform bzw. feststehenden Rampe nach oben
vorstehen.
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Zweckmäßig ist es dabeiJdle Kasette derart su bemessen, daß in abgesenkter
Stellung der Brückenplatten und des Arbeite-Zylinders zwischen dem Boden der Kasette
und den freien Enden der Brückenplatten ein freier Raum verbleibt in den das Antriebsaggregat
für den Zylinder angeordnet werden kann. Das Antriebsaggregat wird nach erfolgtem
Einbau der Überfahrbrücke dann in üblicher Weise mit dem Stromnetz verbunden.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Figuren
und in den Unteransprüchen dargestellt, wobei bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale
und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
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In den Figuren 1-3 ist die Erfindung an einer Ausführuugsform beispielsweise
dargestellt, ohne auf diese Ausführungsfcrm beschränkt zu sein.
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Fig. 1 zeigt einen senkrechten Schnitt durch eine erfindungsgemäße
uberiahrbrücke nach der Linie A-A in Figur 2 Fig. 2 eine Vorderansicht in Richtung
des Pfeiles in Fig.
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1 und Fig. 3 schematisch eine erfindungsgemäße überfahrbrücke in
Gebrauchsstellung.
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Vor der senkrechten Vorderwand einer feststehenden Rampe 4 ist eine
Kassette 6, 7, 10, 11 angeordnet, die mit der Rückwand 11 an der senkrechten Vorderwand
der feststehenden Rampe 4 anliegt. Zur Befestigung der Kasette 6, 7, 10, 11 an der
senkrechten Vorderwand der feststehenden Rampe 4 dient ein Winkelprofil 21, welches
in ans ich bekannter Weise an der vorderen oberen Kante der feststehenden Rampe
4 befestigt in und mit der Rückwand 11 der Kassette 6, 7, 10, 11 t benialls bekannter,
nicht dargestellter Weise verbunden ist. In der Kassette 6, 7, 10, 11 auf dem Boden
10 ist der Arbeitszyinder 1 mit dem Boden des Zylinders befestigt. Die Höhe des
Zylinders des Arbeitszylinders 1 entspricht etwa der Höhe der vorderen senkrechten
Wand der feststehenden Rampe 4 oder ist geringfügig kleiner. Die Kolbenstange 12
des Arbeitszylinders 1 ist senkrecht nach oben ein-und ausfahrbar. Der Boden 10
der Kassette 6, 7, 10, 11 liegt auf dem Boden 22. Die Rückwand 11 und die Abschlußplatte
6 der Kassette 6, 7, 10, 11 sind in Abstand vom Arbeitszylinder 1 angeordnet. Das
obere freie Ende
der Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders 1, der
zweckmäßig ein Hydraulikzyinder ist, trägt die Schwenkachse 15, die parallel der
vorderen oberen Kante der feststehenden Rampe 4 liegt. An dieser Schwenkachse 15
ist auf beiden Seiten Je eine Brückenplatte 2 bzw. 3 angelenkt. Diese Brückenplatten
sind parallel zueinander und parallel zur vorderen oberen Kante der feststehenden
Rampe 4 von einer in etwa senkrecht nach unten gerichteten Stellung in eine Stellung
ausschwenkbarl in der sie in etwa in einer Ebene liegen. Der Abstand zwischen dem
Arbeitszylinder 1 und der Rückwand 11 bzw. der Abschlußplatte 6 der Kasette ist
derart bemessen, daß beim Einfahren des Kolbens 12 die beiden Brückenplatten 2 und
3 in die Kasette absenkbar sind. Dabei soll die Länge der Brilckenplatten 2 und
3 geringer sein, als die Höhe der Kassette 6, 7, 10, 11, so daß in abgesenktem Zustande
die Brückenplatten 2 und 3 nicht bis auf den Boden 10 der Kassette reichen, so daß
hier ein freier Raum verbleibt,in dem das Antriebsaggregat 17 für den Arbeitszylinder
1, zweckmäßig ein Hydraulikzylinder, angeordnet werden kann. Dieses Antriebsaggregat
ist in üblicher,ansich bekannter, nicht dargestellter Weise mit dem Zylinder des
Arbeitszylinders 1 und mit dem Stromnetz verbunden. An den freien Enden sind an
die Brückenplatten 2 und 3 zweckmäßig noch Lippen 8 und 9 angelenkt. Diese Lippen
8 und 9 sind um Schwenkachsen 23 und 24 von einer Stellung' in der die Oberfläche
der Lippen 8 und 9 in etwa in der Ebene der Oberflächen der Brückenplatten 2 und
3 liegt, in eine Stellung in der sie unter den Brückenplatten 2 und13 mit ihrem
freien Ende zur Schwenkachse 15 gerichtet liegen, schwenkbar. Die Schwenkachsen
23 und 24 liegen parallel der Schwenkachse 15 für die beiden Brückenplatten 2 und
3. Die Briickenplatten 2 und 3 sind mittels des Arbeitazylindere 18, zweckmäßig
ebenfalls ein Hydraulikzylinder, schwenkbar. Dieser Arbeitezylinder 18 ist unterhalb
der Schwenkachse 15 angeordnet und mit einem Ende unter der Brückenpiatte 2 und
mit dem anderen Ende unter der Brückenplatte
3, jeweilS schwenkbar
befestigt. Zum Schwenken der Lippen 8 und 9 dienen der dritte und der vierte Arbeitszylinder
19 bzw. 20, die mit einem Ende unter der Brückenplatte 2 bzw.
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3 und mit dem anderen Ende unter der Lippe 8 bzw 9 jeweils schwenkbar
befestigt sind. Betätigt werden der zweite, dritte und vierte Arbeitszylinder 18,
19 bzw. 20 in zweckmäßiger Ausführung ebenfalls vom Antriebsaggregat 17 des Arbeitszyinders
1 derart, daß nach dem Ausfahren des ersten Arbeitszylinders 1 der zweite Arbeitszylinder
18 betätigt wird und die beiden Brückenplatten 2 und 3 in etwa eine Ebene schwenkt
und nachfolgend der dritte und vierte Arbeitszylinder 19 bzw. 20, die dann die Lippen
8 und9 in eine Stellung schwenken, in der deren Oberfläche in etwa einer Ebene mit
den Oberflächen der Briickenplatten 2 und 3 liegen. Beim Einfahren erfolgt die Betätigung
in umgekehrter Reihenfolge. Zur Führung der Brückenplatten 2 und 3, sowie der Schwenkachse
15 in der Kasette 6, 7, 10, 11 sind an den Seitenplatten 7 der Kassette auf den
einander zugekehrten Seiten senkrechte Führungsscnienen 13 angeordnet. Die freien
Enden der Schwenkachse 15 stehen beidseitig gegenüber den Brückenplatten 2 und 3
vor. An diesen Xreien Enden sind senkrecht nach unten gerichtete Führungsstangen
befestigt, die am unteren Ende Führungsrollen 16, zweckmäßig jeweils zwei übereinander
angeordnete tragen. Diese Führungsrollen 16 greifen in die Führungsschienen 13 ein.
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Bei Nichtgebrauch ist die Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders 1 eingefahren,
liegen die Lippen 8 und 9 mit ihrer Unterfläche an der Unterfläche der entsprechenden
Brückenplatte 2 oder 3 an und sind die Brückenplatten 2 und 3 in eine in etwa senkrecht
nach unten gerichtete Stellung geschwenkt. Die Brückenplatten 2 und 3 sind mit den
Lippen 8 und 9 keilförmig, von der Schwenkachse 15 weg spitz zulaufend. ausgebildet,
so daß bei unter die Brtokenplatten 2 und 3 geschwenkten Lippen 8 und 9 hier die
Stärke der Brückenplatten
2 bzw. 3 zuzüglich der Stärke der Lippen
8 bzw. 9 nicht größer ist, als die Stärke der Brückenplatten 2 und 3 am der Schwenkachse
15 zugekehrten Ende. Die Brückenplatten 2 und 3, sowie die Lippen 8 und 9 sind auf
ihrer Unterseite derart usgebildet, daß sich der zweite, dritte und vierte Arbeitszylinder
18, 19 und 20 in Ausnehmungen in der Unterseite der Brückenplatten 2 und 3 bzw.
der Lippen 8 und 9 legen können. Xird;die uberfahrbrücke benötigt, wird die Kolbenstange
12 des Arbeitszylinders 1 ausgefahren. Ist die Kolbenstange 12 ausgefahren wird
der ;rbeitszylinder 18 über das Antriebsaggregat 17 betätigt. Der Arbeitszylinder
18 schwenkt die beiden Bückenplatten 2 und 3 aus bis sie mit ihrer Oberfläche etwa
in einer Ebene liegen. Sind die beiden Brückenplatten 2 und 3 ausgeschwenkt, werden
über das Antriebsaggregat 17 der dritte und der vierte Arbeitszylinder 19 bzw. 20
betätigt. Diese Arbeitszylinder 19 bzw. 20 schwenken nun die beiden Lippen 8 bzw.
9 aus bis sie mit ihrer Oberfläche in etwa mit den Oberflächen der Brückenplatte
2 und 3 in einer Ebene liegen. Um zu vermeiden, daß die beiden Brückenplatten 2
und 3 und die beiden Lippen 8 und 9 weiter ausgeschwenkt werden können, als in eine
Stellung, in der sie mit ihrer Oberfläche in etwa einer Ebene liegen, sind die einander
zugekehrten Stoßflächen der Brückenplatten 2 und 3 bzw. der Brückenplatte 2 und
der Lippe 8 bzw. der Brückenplatte 3 und der Lippe 9 als Anschläge ausgebildet.
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Nachdem die Brückenplatten 2 und 3 und die Lippen 8 und 9 ausgeschwenkt
sind, wird die Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders 1 wieder eingefahren bis sich
die Brückenplatte 2 mit dem freien Ende der Lippe 8 auf die Oberfläche der feststehenden
Rampe 4 auflegt und die Brückenplatte 2 mit dem freien Ende der Lippe 9 auf die
zu be- bzw. entladende Plattform 5, z. B. der Ladeplattform eines Kraftfahrzeuges.
Nach erfolgter Be- bzw. Entladung wird die Kolbenstange 12 wieder ausgefahren bis
die Lippe 9 unter die Unterseite der Brückenplatten
2 und 3 und
dann die Brückenplatten 2 und 3 in die etwa senkrecht nach unten gerichtete Stellung
geschwenkt werden können. Anschließend wird die Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders
eingefahren. Dabei werden die beiden Brückenplatten 2 und 3 in die Kassette 6, 7,
10, 11 abgesenkt. In abgesenkter Stellung sollen der Arbeitszylinder 1 und die Brückenplatten
2 und 3 nicht gegenüber der Oberfläche der feststehenden Rampe 4 voratehen.
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Außer zur Überbrückung des Abstandes zwischen einer featstehenden
Rampe und einer zu be-, bzw. entladenden Plattform kann die erfindungsgemäße Uberfahrbrücke
selbstverständlich auch zur Überbrückung von Einschnitten im Gelände dienen, z.B.
zur Überbrückung eines Einschnittes für Eisenbahngleise zwischen zwei Rampen.
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An Stelle eines Arbeitszylinders, insbesondere Hydraulikzylinders
ist es möglich, andere Mittel zum Absenken und Anheben der Brückenplatten, zum Ein-
und Ausschwenken der Briickenplatten und zum Ein- und Ausschwenken der Lippen vorzusehen,
z.B. Seilzüge, die an eine. Ende mit eines Gewicht belastet sind, Federn o.dgl.
Als vorteilhaft erwieaen sich Jedoch Arbeitszylinder, insbesondere Hydrsulikzylinder.