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DE2736184A1 - Ueberfahrbruecke - Google Patents

Ueberfahrbruecke

Info

Publication number
DE2736184A1
DE2736184A1 DE19772736184 DE2736184A DE2736184A1 DE 2736184 A1 DE2736184 A1 DE 2736184A1 DE 19772736184 DE19772736184 DE 19772736184 DE 2736184 A DE2736184 A DE 2736184A DE 2736184 A1 DE2736184 A1 DE 2736184A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bridge
platform
working cylinder
plates
plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19772736184
Other languages
English (en)
Inventor
Gottfried Reymann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Trepel AG
Original Assignee
Trepel AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Trepel AG filed Critical Trepel AG
Priority to DE19772736184 priority Critical patent/DE2736184A1/de
Publication of DE2736184A1 publication Critical patent/DE2736184A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G69/00Auxiliary measures taken, or devices used, in connection with loading or unloading
    • B65G69/28Loading ramps; Loading docks
    • B65G69/2805Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock
    • B65G69/2811Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock pivoting ramps
    • B65G69/2817Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock pivoting ramps with fluid-operated means
    • B65G69/2823Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock pivoting ramps with fluid-operated means extensible by pivoting parts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Methods And Devices For Loading And Unloading (AREA)

Description

  • Überfa hrbrücke
  • Die Erfindung betrifft eine Uberfahrbrücke, die mit einem Ende auf eine Plattform oder der-gleichen und mit dem anderen Ende auf eine andere Plattform odgl. auf legbar ist, insbesondere Überfahrbrücke,die mit einem Ende auf eine feststehende Rampe und mit dem anderen Ende auf eine zu be- bzw.
  • entladende Plattform auflegbar ist.
  • Um Höhendifferenxen oder einen Abstand zwischen einer Plattform, zum Beispiel einer feststehenden Rampe und einer anderen, zu. Beispiel zu be- bzw. entladenden Plattform zu überbrückeA ist es bekannt, plattenförmige Überfahrbrücken zu verwenden, die von Hand mit dem einen Ende auf die feststehende Rampe oder der-gleichen und mit dem anderen Ende auf die zu be-bzw. entladende Plattform aufgelegt werden. So wird es ermöglicht zum Be- und Entladen, auch dann, wenn zwischen der feststehenden Rampe und der zu be- bzw. entladenden Plattform eine Röhendifferenz vorhanden ist oder ein Abstand, Transporttahrzeuge zu verwenden. Bei Überfahrbrücken dieser Art besteht Jedoch die Gefahr, daß das Bedienungspersonal beim Auflegen der Brücke sich die Hände oder auch die PüBe verletzb. Hinzu kommt, daß das Auflegen und Abnehmen der überfahrbrücke zeitraubend ist und idr die sperrige ÜberfahrbrfLcke ein Lagerplatz vorhanden sein muß,auf dem sie bei Nichtgebrauch gelagert wird. Bekannt sind auch Uberfahrbrücken, die mit dem einen Ende an einer feststehenden Rampe odgl. angelenkt und mit dem anderen Ende auf eine zu be- bzw. entladende Plattform auflegbar sind. Bei Nichtgebrauch werden solche Brücken im allgemeinen mit ihrem, auf die zu be- bzw. entladende Plattform odgl. auflegbarem Ende nach oben in eine etwa senkrechte Stellung gekippt. Überiahrbrücken dieser Art weisen den Nachteil auf, daß sie bei Nichtgebrauch den Verkehr auf der ießtstehenden Rampe odgl. behindern. Bekannt sind schließlich Überfahrbrücken, die mit ihrem einen Ende an der oberen Kante der Rückwand eines Einschnittes in einer feststehenden Rampe schwenkbar befestigt sind und deren anderes Ende auf eine zu be- bzw. entladende Plattform oder dergleichen auf legbar ist.
  • Überfahrbrücken dieser Art weisen den Nachteil auf, daß sie bei Nichtgebrauch festgestellt werden müssen, damit die Brückenplatte mit ihrer Oberfläche etwa bündig mit der feststehenden Rampe odgl. abschließt. Ist die Brückenplatte nicht festgestellt, besteht die Gefahr, daß dann, wenn Jemand die Brückenplatte betritt, diese mit ihrem auf eine zu be- bzw. entladende Plattform auflegbarem Ende nach unten schwenkt und die Person, die die Brücke betrat stürzt und Schaden erleidet.
  • Aufgabe vorliegender Erfindung ist es eine Überfahrbrücke, die mit einem Ende auf eine Plattform odgl. und mit dem anderen Ende auf eine andere Plattform odgl. auflegbar ist, insbesondere eine Überfahrbrücke, die mit einem Ende auf eine feststehende Rampe und mit dem anderen Ende auf eine zu be-bzw. entladende Plattform auflegbar ist, zu schaffen, für die bei Nichtgebrauch kein besonderer Lagerplat erforderlich ist, die bei Nichtgebrauch nicht den Verkehr auf der feststehenden Rampe odgl. behindert und deren auf die zu be- bzw. entladende Plattform auflegbares Ende bei Nichtgebrauch nicht festgestellt werden muß.
  • Diese Aufgabe wird im wesentlichen dadurch gelöst, daß vor der einen Plattform, bzw. der feststehenden Rampe eine senkrecht aus- und einfahrbare Stütze, insbesondere ein .rbeitszylinder angeordnet ist, an dessen oberen Ende zwei Brückenplatten parallel zueinander und zum Gebrauch etwa in eine Ebene schwenkbar angelenkt sind, von denen die eine mit ihrem freien Ende auf die eine Plattform, bzw. feststehende Rampe und die andere mit ihrem freien Ende auf die andere, bzw.
  • zu be- oder entladende Plattform auflegbar ist.
  • Die beiden Brückenplatten sollen von der Stellungen der sie sich beide in etwa in einer Ebene befinden beidseitig des Arbeitszylinders in eine etwa senkrecht nach unten gerichtete Stellung schwenkbar und der Arbeitszylinder soll in Abstand vor der einen Plattform bzw. der feststehenden Rampe angeordnet sein. Sind die Brilckenplatten in die etwa senkrecht nach unten gerichtete Stellung geschwenkt, können sie abgesenkt werden, wobei in abgesenkter Stellung die eine Brückenplatte sich zwischen Arbeitszylinder und der einen Plattform bzw. der feststehenden Rampe befindet und die andere Brückenplatte auf der der einen Plattform bzw. der feststeh-enden Rampe abgekehrten Seite des Arbeitszylinders. Dabei eollen der Arbeitezylinder und die beiden Brückenplatten in abgesenkter Stellung nicht über die Oberkante der einen Plattform bzw.
  • der feststehenden Rampe hinausragen.
  • Wird die Überfahrbrücke benötigt, wird der Arbeitazylinder ausgefahren. Anschließend werden die beiden Brückenplatten mit ihren freien Enden hochgeechwenkt bis eie in einer Ebene liegen. Dann wird der Arbeitazylinder wieder gesenkt bis die eine Brückenplatte mit ihrem freien Ende auf der einen Plattform bzw. der feststehenden Rampe und die andere Brückenplatte mit ihrem freien Ende auf der anderen bzw. der zu be- oder entladenden Plattform aufliegt. Die beiden Brückenplatten sind dabei derart am oberen Ende des Arbeitszylinders angelenkt, daß die durch die beiden Brückenplatten gebildete Ebene auch geneigt sein kann. Um zu vermeiden, daß zwischen der einen Brückenpaltte und der einen Plattform, bzw.
  • der feststehenden Rampe einerseits und zwischen der anderen Brückenplatte und der anderen, bzw. zu be- oder entladenden Plattform andererseits ein Spalt verbleibt, was eintreten kann, wenn durch Höhendifferenzen die von den beiden Brückenplatten gebildete Ebene geneigt ist, ist es sinnvoll, an den freien Enden der beiden Brückenplatten noch für sich schwenkbare Lippen anzuordnen, die sich dann mit ihrem freien Ende auf die feststehende Rampe o.
  • dgl., bzw. auf die zu be- oder entladende Plattform o.dgl.
  • auflegen.
  • In bevorzugter Aus führungs form wird vor der e ins' Plattform bzw. feststehenden Rampe eine oben offene Kasette angeordnet, deren Rückwand an der elnenPlattform bzw. feststehenden Rampe anliegt und an dieser befestigt ist. In dieser Kassette ist auf dem Boden der Arbeitszylinder, zweckmäßig mit dem Boden des Zylinders befestigt. Der Abstand zwischen der Rückwand und dem Zylinder einerseits, sowie zwischen der vorderen Abschlußplatte und dem Zylinder andererseits ist derart, daß die beiden Briickenplatten in der in etwa senkrecht nach unten gerichteten Stellung in die Kasette abgesenkt werden können.
  • Die Höhe der Galette soll derart bemessen sein, daß in abgesenkter Stellung des Zylinders weder die Kasette selbst noch die Brückenplatten und der Arbeitszyitnder gegenüber der einen Plattform bzw. feststehenden Rampe nach oben vorstehen.
  • Zweckmäßig ist es dabeiJdle Kasette derart su bemessen, daß in abgesenkter Stellung der Brückenplatten und des Arbeite-Zylinders zwischen dem Boden der Kasette und den freien Enden der Brückenplatten ein freier Raum verbleibt in den das Antriebsaggregat für den Zylinder angeordnet werden kann. Das Antriebsaggregat wird nach erfolgtem Einbau der Überfahrbrücke dann in üblicher Weise mit dem Stromnetz verbunden.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Figuren und in den Unteransprüchen dargestellt, wobei bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
  • In den Figuren 1-3 ist die Erfindung an einer Ausführuugsform beispielsweise dargestellt, ohne auf diese Ausführungsfcrm beschränkt zu sein.
  • Fig. 1 zeigt einen senkrechten Schnitt durch eine erfindungsgemäße uberiahrbrücke nach der Linie A-A in Figur 2 Fig. 2 eine Vorderansicht in Richtung des Pfeiles in Fig.
  • 1 und Fig. 3 schematisch eine erfindungsgemäße überfahrbrücke in Gebrauchsstellung.
  • Vor der senkrechten Vorderwand einer feststehenden Rampe 4 ist eine Kassette 6, 7, 10, 11 angeordnet, die mit der Rückwand 11 an der senkrechten Vorderwand der feststehenden Rampe 4 anliegt. Zur Befestigung der Kasette 6, 7, 10, 11 an der senkrechten Vorderwand der feststehenden Rampe 4 dient ein Winkelprofil 21, welches in ans ich bekannter Weise an der vorderen oberen Kante der feststehenden Rampe 4 befestigt in und mit der Rückwand 11 der Kassette 6, 7, 10, 11 t benialls bekannter, nicht dargestellter Weise verbunden ist. In der Kassette 6, 7, 10, 11 auf dem Boden 10 ist der Arbeitszyinder 1 mit dem Boden des Zylinders befestigt. Die Höhe des Zylinders des Arbeitszylinders 1 entspricht etwa der Höhe der vorderen senkrechten Wand der feststehenden Rampe 4 oder ist geringfügig kleiner. Die Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders 1 ist senkrecht nach oben ein-und ausfahrbar. Der Boden 10 der Kassette 6, 7, 10, 11 liegt auf dem Boden 22. Die Rückwand 11 und die Abschlußplatte 6 der Kassette 6, 7, 10, 11 sind in Abstand vom Arbeitszylinder 1 angeordnet. Das obere freie Ende der Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders 1, der zweckmäßig ein Hydraulikzyinder ist, trägt die Schwenkachse 15, die parallel der vorderen oberen Kante der feststehenden Rampe 4 liegt. An dieser Schwenkachse 15 ist auf beiden Seiten Je eine Brückenplatte 2 bzw. 3 angelenkt. Diese Brückenplatten sind parallel zueinander und parallel zur vorderen oberen Kante der feststehenden Rampe 4 von einer in etwa senkrecht nach unten gerichteten Stellung in eine Stellung ausschwenkbarl in der sie in etwa in einer Ebene liegen. Der Abstand zwischen dem Arbeitszylinder 1 und der Rückwand 11 bzw. der Abschlußplatte 6 der Kasette ist derart bemessen, daß beim Einfahren des Kolbens 12 die beiden Brückenplatten 2 und 3 in die Kasette absenkbar sind. Dabei soll die Länge der Brilckenplatten 2 und 3 geringer sein, als die Höhe der Kassette 6, 7, 10, 11, so daß in abgesenktem Zustande die Brückenplatten 2 und 3 nicht bis auf den Boden 10 der Kassette reichen, so daß hier ein freier Raum verbleibt,in dem das Antriebsaggregat 17 für den Arbeitszylinder 1, zweckmäßig ein Hydraulikzylinder, angeordnet werden kann. Dieses Antriebsaggregat ist in üblicher,ansich bekannter, nicht dargestellter Weise mit dem Zylinder des Arbeitszylinders 1 und mit dem Stromnetz verbunden. An den freien Enden sind an die Brückenplatten 2 und 3 zweckmäßig noch Lippen 8 und 9 angelenkt. Diese Lippen 8 und 9 sind um Schwenkachsen 23 und 24 von einer Stellung' in der die Oberfläche der Lippen 8 und 9 in etwa in der Ebene der Oberflächen der Brückenplatten 2 und 3 liegt, in eine Stellung in der sie unter den Brückenplatten 2 und13 mit ihrem freien Ende zur Schwenkachse 15 gerichtet liegen, schwenkbar. Die Schwenkachsen 23 und 24 liegen parallel der Schwenkachse 15 für die beiden Brückenplatten 2 und 3. Die Briickenplatten 2 und 3 sind mittels des Arbeitazylindere 18, zweckmäßig ebenfalls ein Hydraulikzylinder, schwenkbar. Dieser Arbeitezylinder 18 ist unterhalb der Schwenkachse 15 angeordnet und mit einem Ende unter der Brückenpiatte 2 und mit dem anderen Ende unter der Brückenplatte 3, jeweilS schwenkbar befestigt. Zum Schwenken der Lippen 8 und 9 dienen der dritte und der vierte Arbeitszylinder 19 bzw. 20, die mit einem Ende unter der Brückenplatte 2 bzw.
  • 3 und mit dem anderen Ende unter der Lippe 8 bzw 9 jeweils schwenkbar befestigt sind. Betätigt werden der zweite, dritte und vierte Arbeitszylinder 18, 19 bzw. 20 in zweckmäßiger Ausführung ebenfalls vom Antriebsaggregat 17 des Arbeitszyinders 1 derart, daß nach dem Ausfahren des ersten Arbeitszylinders 1 der zweite Arbeitszylinder 18 betätigt wird und die beiden Brückenplatten 2 und 3 in etwa eine Ebene schwenkt und nachfolgend der dritte und vierte Arbeitszylinder 19 bzw. 20, die dann die Lippen 8 und9 in eine Stellung schwenken, in der deren Oberfläche in etwa einer Ebene mit den Oberflächen der Briickenplatten 2 und 3 liegen. Beim Einfahren erfolgt die Betätigung in umgekehrter Reihenfolge. Zur Führung der Brückenplatten 2 und 3, sowie der Schwenkachse 15 in der Kasette 6, 7, 10, 11 sind an den Seitenplatten 7 der Kassette auf den einander zugekehrten Seiten senkrechte Führungsscnienen 13 angeordnet. Die freien Enden der Schwenkachse 15 stehen beidseitig gegenüber den Brückenplatten 2 und 3 vor. An diesen Xreien Enden sind senkrecht nach unten gerichtete Führungsstangen befestigt, die am unteren Ende Führungsrollen 16, zweckmäßig jeweils zwei übereinander angeordnete tragen. Diese Führungsrollen 16 greifen in die Führungsschienen 13 ein.
  • Bei Nichtgebrauch ist die Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders 1 eingefahren, liegen die Lippen 8 und 9 mit ihrer Unterfläche an der Unterfläche der entsprechenden Brückenplatte 2 oder 3 an und sind die Brückenplatten 2 und 3 in eine in etwa senkrecht nach unten gerichtete Stellung geschwenkt. Die Brückenplatten 2 und 3 sind mit den Lippen 8 und 9 keilförmig, von der Schwenkachse 15 weg spitz zulaufend. ausgebildet, so daß bei unter die Brtokenplatten 2 und 3 geschwenkten Lippen 8 und 9 hier die Stärke der Brückenplatten 2 bzw. 3 zuzüglich der Stärke der Lippen 8 bzw. 9 nicht größer ist, als die Stärke der Brückenplatten 2 und 3 am der Schwenkachse 15 zugekehrten Ende. Die Brückenplatten 2 und 3, sowie die Lippen 8 und 9 sind auf ihrer Unterseite derart usgebildet, daß sich der zweite, dritte und vierte Arbeitszylinder 18, 19 und 20 in Ausnehmungen in der Unterseite der Brückenplatten 2 und 3 bzw. der Lippen 8 und 9 legen können. Xird;die uberfahrbrücke benötigt, wird die Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders 1 ausgefahren. Ist die Kolbenstange 12 ausgefahren wird der ;rbeitszylinder 18 über das Antriebsaggregat 17 betätigt. Der Arbeitszylinder 18 schwenkt die beiden Bückenplatten 2 und 3 aus bis sie mit ihrer Oberfläche etwa in einer Ebene liegen. Sind die beiden Brückenplatten 2 und 3 ausgeschwenkt, werden über das Antriebsaggregat 17 der dritte und der vierte Arbeitszylinder 19 bzw. 20 betätigt. Diese Arbeitszylinder 19 bzw. 20 schwenken nun die beiden Lippen 8 bzw. 9 aus bis sie mit ihrer Oberfläche in etwa mit den Oberflächen der Brückenplatte 2 und 3 in einer Ebene liegen. Um zu vermeiden, daß die beiden Brückenplatten 2 und 3 und die beiden Lippen 8 und 9 weiter ausgeschwenkt werden können, als in eine Stellung, in der sie mit ihrer Oberfläche in etwa einer Ebene liegen, sind die einander zugekehrten Stoßflächen der Brückenplatten 2 und 3 bzw. der Brückenplatte 2 und der Lippe 8 bzw. der Brückenplatte 3 und der Lippe 9 als Anschläge ausgebildet.
  • Nachdem die Brückenplatten 2 und 3 und die Lippen 8 und 9 ausgeschwenkt sind, wird die Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders 1 wieder eingefahren bis sich die Brückenplatte 2 mit dem freien Ende der Lippe 8 auf die Oberfläche der feststehenden Rampe 4 auflegt und die Brückenplatte 2 mit dem freien Ende der Lippe 9 auf die zu be- bzw. entladende Plattform 5, z. B. der Ladeplattform eines Kraftfahrzeuges. Nach erfolgter Be- bzw. Entladung wird die Kolbenstange 12 wieder ausgefahren bis die Lippe 9 unter die Unterseite der Brückenplatten 2 und 3 und dann die Brückenplatten 2 und 3 in die etwa senkrecht nach unten gerichtete Stellung geschwenkt werden können. Anschließend wird die Kolbenstange 12 des Arbeitszylinders eingefahren. Dabei werden die beiden Brückenplatten 2 und 3 in die Kassette 6, 7, 10, 11 abgesenkt. In abgesenkter Stellung sollen der Arbeitszylinder 1 und die Brückenplatten 2 und 3 nicht gegenüber der Oberfläche der feststehenden Rampe 4 voratehen.
  • Außer zur Überbrückung des Abstandes zwischen einer featstehenden Rampe und einer zu be-, bzw. entladenden Plattform kann die erfindungsgemäße Uberfahrbrücke selbstverständlich auch zur Überbrückung von Einschnitten im Gelände dienen, z.B. zur Überbrückung eines Einschnittes für Eisenbahngleise zwischen zwei Rampen.
  • An Stelle eines Arbeitszylinders, insbesondere Hydraulikzylinders ist es möglich, andere Mittel zum Absenken und Anheben der Brückenplatten, zum Ein- und Ausschwenken der Briickenplatten und zum Ein- und Ausschwenken der Lippen vorzusehen, z.B. Seilzüge, die an eine. Ende mit eines Gewicht belastet sind, Federn o.dgl. Als vorteilhaft erwieaen sich Jedoch Arbeitszylinder, insbesondere Hydrsulikzylinder.

Claims (18)

  1. Pa tentan5prche 1.) ü'berfahrbrücke, die mit einem Ende auf eine Plattform o.dgl. und mit dem anderen Ende auf eine andere Plattform o.dgl. aufl-egbar ist, insbesondere Überfahrbrücke die mit einem Ende auf eine feststehende Rampe und mit dem anderen Ende auf eine zu be-, bzw. entladende Plattform auflegbar ist, dadurch gekennzeichnet,d+8r der einen Plattform, bzw. der feststehenden Rampe (4) eine senkrecht aus- und einfahrbare StUtze, insbesondere ein Arbeitszylinder (1) angeordnet ist, an dessen oberen Ende zwei Brückenplatten (2,3) parallel zueinander und zum Gebrauch etwa in eine Ebene schwenkbar angelenkt sind, von denen die eine (2) mit ihrem freien Ende auf die eine Plattform, bzw. feststehende Rampe (4) und die andere mit ihrem freien Ende auf die andere, bzw. zu be- oder entladende Plattform (5) auflegbar ist.
  2. 2.) uberfahrbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende einer oder zweckmäßig beider Brückenplatten (2,3) eine, bei Gebrauch in die Ebene der BrUkkenplatte (2,3) und bei Nichtgebrauch unter die Brücken-Platte (2,3) schwenkbare Lippe (8,9) angelenkt ist.
  3. 3.) Überfahrbrücke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Brückenplatte (2,3) vom am Arbeitszylinder (1) angelenkten Ende bis zum freien Ende der Lippe (8,9) keilförmig verläuft und bei unter die Brückenpiatte (2,3) geschwenkter Lippe (8,9) die Gesamtstärke von Briickenplatte (2,3) und Lippe (8,9) an diesem Ende nicht größer tat als die Stärke der Brückenplatte (2,3) an dem Arbeitszylinder (1) zugekehrten Ende.
  4. 4.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitszylinder (1) in Abstand vor der einen Plattform bzw. der festdie stehenden Rampe (4) angeordnet ist untVauf die eine Plattform bzw. feststehende Rampe (4) auflegbare Brückenplatte (2) bei Nichtgebrauch in eine etwa senkrecht nach unten gerichtete Stellung schwenkbar und zwischen der einen Plattform bzw. der feststehenden Rampe (4) und dem;lrbeitszylinder (1) absenkbar ist.
  5. 5.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-4 dadurch gekennzeichnet, daß auf der der einen Plattform bzw. feststehenden Rampe (4) abgekehrten Seite vor dem Arbeitszylinder (1) eine Abschlußplatte (6) angeordnet ist.
  6. 6.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-5 dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußplatte (6) in Abstand vor dem Arbeitszylinder (1) angeordnet ist und die auf die andere bzw. zu be- oder entladende Plattform (5) auflegbare Brückenplatte (3) bei Nichtgebrauch in eine etwa senkrecht nach unten gerichtete Stellung schwenkbar und zwischen dem Arbeitszylinder (1) und der Abschlußplatte (6) absenkbar ist.
  7. 7.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6 dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußplatte (6) beidseitig gegenüber den Brückenplatten (2,3) vorsteht und der Rau. zwischen Abschlußplatte (6) und der einen Plattfor. bzw. der feststehenden Rampe (4) durch Seitenplatten (7) abgeschlosen ist.
  8. 8.) Uberfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-7J gekennzeichnet durch eine oben offene Kassette (6, 7, 10, li auf deren Boden (10) der Zylinder (1) mit dem den Brückenplatten (2,3) abgekehrten Ende befestigt ist, deren RUckwand (11) an der einen Plattform bzw. feststehenden Rampe (4) anliegt und an dieser befestigt ist und in die die Brückenplatten (2,3) bei Nichtgebrauch in der in etwa senkrecht nach unten geschwenkten Stellung absenkbar sind.
  9. 9.) Überfahrbrücke nach Anspruch 7 und/ oder 8 dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenplatten (7) auf den einander zugekehrten Seiten Führungselemente (13) angeordnet sind, die mit am arbeitszylinder (1) beidseitig angeordneten Führungselementen (14) zusammen-wirken.
  10. 10.) bberfahrbrücke nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die am oberen freien Ende des Arbeitszylinders (1) angeordnete Schwenkachse (15) für die beiden Brückenplatten (2,3) beidseitig gegenüber den Brückenplatten (2,3) vorstehen und an den vorstehenden Enden der Schwenkachse (15) nach unten gerichtete Führungsstangen als Führungselemente (14) angeordnet sind, die mit Führungsschienen als Führungselemente (13) an den einander zugekehrten Seiten der Seitenplatten (7) zusammen-wirken.
  11. 11.) Überfahrbrücke nach Anspruch 101 dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsstange (14) an den unteren Enden auf den einander abgekehrten Seiten die Führungsrollen (16) tragen, die in U-förmig gestalteten, auf den einander zugekehrten Seiten offenen Führungsschienen .(1 3) eingreifen.
  12. 12.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 8-11J dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (6,7,10,11) höher ist als die Brückenplatten (2,3) lang sind und auf dem Boden (10) das Antriebsaggregat (17) des Arbeitszylinders (1) angeordnet ist.
  13. 13.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-121 dadurch gekennzeichnet, daß unter der einen Brückenplatte (2) ein zweiter Arbeitszylinder (18) mit einem Ende schwenkbar angelenkt istlder mit dem anderen Ende unter der anderen Brückenplatte (3) Ende schwenkbar angelenkt ist.
  14. 14.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-13 dadurch gekennzeichnet, daß unter der Brückenplatte (2,3) ein dritter bzw. vierter Arbeitszylinder (19,20) mit einem Ende schwenkbar angelenkt ist, der mit dem anderen Ende unter der Lippe (8,9) schwenkbar angelenkt ist.
  15. 15.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-1 dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitszylinder (1,18,19,20) Hydraulikzylinder sind.
  16. 16.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-15 dadurch gekennzeichnet, daß der erste Arbeitszylinder (1) mit dem freien Ende der Kolbenstange (12) nach oben gerichtet ist und an diesem freien Ende die Brückenplatten(2,3) angelenkt sind.
  17. 17.) Uberfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-16 dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitszylinder (1,18,19,20) vom Antriebsaggregat (17) beim Ausfahren in der Reihenfolge erster (1), zweiter (18), dritter (19) und vierter (20) und beim Einfahren in umgekehrter Reihenfolge betätigbar sind.
  18. 18.) Überfahrbrücke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet, daß die Brückenplatten (2,3) bzw.
    die Brückenplatte (2 oder 3) und die an dieser angelenkte Lippe (8 oder 9) bei in eine Ebene geschwenkten Brückenplatten (2,3) und Lippen (8,9) mit Anschlägen aneinander-liegen.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0634349A1 (de) * 1990-05-23 1995-01-18 Rite-Hite Corporation Ladeplattform mit automatischer Barriere für Fahrzeuge
EP0692443A3 (de) * 1994-07-16 1996-03-27 Lausen Gmbh Überladebrücke für Rampen
WO2009056684A1 (en) * 2007-10-31 2009-05-07 Anjalankosken Terästyö Ky Loading ramp

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Date Code Title Description
8139 Disposal/non-payment of the annual fee